- Juni 1984 N
987
Interpellation Blunschy
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es ist gesamtwirtschaftlich und arbeitsmarktpolitisch äus-
serst wichtig, dass sich Arbeitnehmer fachlich und sprach-
lich weiterbilden. Doch wer mit Eigeninitiative und meist mit
finanziellen Opfern seine Erwerbstätigkeit unterbricht, um
zum Beispiel einen Sprachaufenthalt im Ausland zu absol-
vieren, erlebt nicht selten eine unangenehme Überraschung,
wenn er zurückkehrt und nicht sofort eine Arbeitsstelle
antreten kann. Die Arbeitslosigkeit wird in diesem Fall
gemäss Artikel 28 Arbeitslosengesetz und Artikel 44 der
Verordnung dazu als selbstverschuldet taxiert, und je nach
Dauer der Schulung werden Straftage verfügt. Das Selbst-
verschulden wird damit begründet, dass eine sichere Stelle
aufgegeben, ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag bereits ein-
gegangen worden ist. Es ist aber dem Weiterbildungswilli-
gen in vielen Fällen gar nicht möglich, bei der Auflösung des
Arbeitsverhältnisses vor dem Auslandaufenthalt bereits die
Zusage für einen Arbeitsplatz nach der Rückkehr zu haben,
wie dies im Verordnungsartikel44b vorausgesetzt wird. Bei
pflichtgemässer, intensiver Suche nach einer Arbeit vor und
während der Schulungszeit soll - unabhängig von der Kün-
digungsart des ehemaligen Arbeitsverhältnisses - kein
Selbstverschulden gemäss Artikel 29a des Arbeitslosenge-
setzes gegeben sein. Der Schulungsbesuch muss jedoch
nachgewiesen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen.
Überwiesen - Transmis
#ST# 84.388
Postulat Künzi
Waldschäden. Holzmarkt
Dommages aux forêts. Marché du bois
Wortlaut des Postulats vom 22. März 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit der
bedrohlichen Erkrankung des Waldes und den zunehmen-
den Zwangsnutzungen (vorzeitiger Abgang erkrankter
Bäume, stark erhöhter Anfall von Käfer-, Windfall- und Lawi-
nenholz), in Ergänzung zu forsthygienischen Massnahmen
und zur Stützung der durch Erlöseinbussen in hohem Masse
geschwächten Forstbetriebe,
- die rasche Aufrüstung und Abfuhr sowie den Absatz bzw.
die Verwertung des Zwangsnutzungsholzes zu fördern, und
- nötigenfalls in Notlagen der Waldwirtschaft sowohl mit
Massnahmen an der Grenze (rechtzeitige Anwendung der
Schutzklauseln nach internationalem Recht) als auch mit
Transport-, Lagerungs- und Exportförderungsmassnahmen
(Erschliessung neuer Absatzkanäle, Währungssicherung)
die Holzvermarktung zu erleichtern und zu unterstützen.
Texte du postulat du 22 mars 1984
En relation avec l'état, toujours plus inquiétant, de la santé
des forêts et avec l'exploitation forcée qui en découle et va
croissant (élimination prématurée d'arbres malades, quan-
tités accrues de bois bostrychés, ou versés par l'ouragan, ou
emportés par les avalanches), le Conseil fédéral est invité, à
titre de complément à donner aux mesures d'hygiène de la
forêt et de consolidation des exploitations forestières, dure-
ment affectées par la diminution de leurs recettes:
- A promouvoir la préparation et l'enlèvement rapides,
comme aussi l'écoulement, autrement dit la mise en valeur
des chablis et,
- Le cas échéant, dans des situations critiques pour l'éco-
nomie forestière, à faciliter et à soutenir la commercialisa-
tion du bois, tant par des mesures douanières (application
en temps utile des clauses de protection à la frontière,
conformément au droit international), que par des mesures
d'aide en faveur du transport, du stockage et de l'exporta-
tion (ouverture de nouveaux débouchés, garantie de
change).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Bundi, Cantieni,
Columberg, Eisenring, Eng, Graf, Houmard, Hunziker, Kopp,
Leuenberger Ernst, Martignoni, Müller-Scharnachtal, Nef,
Nussbaumer, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Wanner,
Weber Leo (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der seit zwei Jahren mit insgesamt rund 160 Millionen
Franken sehr starke Erlösrückgang und die sich ständig
verschlechternden wirtschaftlichen Bedingungen bedrohen
die unverzichtbaren ökonomischen und sozialen Funktio-
nen des Schweizerwaldes, unseres grössten, für den Natur-
haushalt und Lebensraum unabdingbaren Ökosystems. Die
mehrheitlich defizitären Forstbetriebe sind existenziell
gefährdet. Sie können die durch schädliche Umwelteinwir-
kungen entstandenen und noch auftretenden Schäden und
Ertragseinbussen trotz konsequenter Selbsthilfemassnah-
men nicht länger selber tragen.
Als Folge fehlender Betriebs- und Investitionsmittel erhöht
sich die Gefahr, dass die für die quantitative und qualitative
Walderhaltung notwendigen Pflege-, Nutzungs-, Verjün-
gungs- sowie Forstverbesserungsarbeiten vernachlässigt
oder überhaupt nicht mehr ausgeführt werden. Deshalb sind
unverzüglich wirksame Massnahmen zu ergreifen, um zu
verhindern, dass gerade in Zeiten grösster Anstrengungen
im Zusammenhang mit der Walderkrankung nicht noch ein
Abbau festangestellter Arbeitskräfte und damit eine weitere
Schwächung des betrieblichen Leistungsvermögens erfolgt.
Mit einer reibungslosen Holzvermarktung sollen möglichst
geringe Preiseinbussen und Erlösrückgänge erzielt werden.
Insbesondere ist auch eine wesentlich vermehrte Verwen-
dung unseres Rohstoffes Holz in öffentlichen Bauten zu
verwirklichen. Mit zweckmässigen, gezielt eingesetzten
Marktmitteln sollen der Holzmarkt gestützt und wenigstens
kostendeckende Holzerlöse erreicht werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
#ST# 84.349
Interpellation Blunschy
Hungerkatastrophen. Hilfe des Bundes
Famine dans le monde. Aide de la Confédération
Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1984
Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 22. Februar 1984
auf die Interpellation Ruffyvom 16. Dezember 1983 feststellt,
leiden Millionen von Menschen im Nordosten Brasiliens
unter den Folgen einer ausserordentlichen Trockenperiode.
Mit Dankbarkeit haben wir zur Kenntnis genommen, dass
der Bund seine Leistungen für diese Menschen in letzter
Zeit verstärkt hat. Nicht erwähnt wird jedoch die Tatsache,
dass auch in zahlreichen Ländern Afrikas Millionen von
Menschen ihrer wirtschaftlichen und existenziellen Grund-
lage beraubt und vom Hungertod bedroht sind. Jüngste
Berichte aus diesen Ländern weisen immer mehr darauf hin,
Interpellation Mascarin
988
N 22 juin 1984
dass Afrika ganz allgemein vor einer Katastrophe steht, die
jene in den Jahren 1973/74 übertreffen wird.
Angesichts dieser Tatsache ersuche ich den Bundesrat, die
folgenden Fragen zu beantworten:
- Ist er nicht auch der Meinung, dass die humanitäre Hilfe
des Bundes für die vom Hunger betroffenen Menschen
wesentlich zu steigern ist?
- Müssten nicht insbesondere die Leistungen der .aner-
kannten Hilfswerke möglichst sofort von seilen des Bundes
noch stärker unterstützt werden?
- Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die
Beiträge der zuständigen Bundesstelle an die Hilfswerke im
Bereich der humanitären Hilfe verdoppelt werden?
Texte de l'interpellation du 12 mars 1984 .
Ainsi que le reconnaît le Conseil fédéral dans sa réponse du
22 février 1984 à l'interpellation Ruffy du 16 décembre 1983,
des millions d'êtres humains au nord-est du Brésil souffrent
des conséquences d'une sécheresse extrême. Nous avons
appris que la Confédération venait d'augmenter l'aide
qu'elle apporte à cette région et nous lui en sommes recon-
naissants. Pourtant, il ne faudrait pas oublier que dans de
nombreux pays d'Afrique aussi des millions d'hommes sont
privés du minimum vital et risquent de mourir de faim. Il
ressort de plus en plus des dernières informations qui nous
viennent de ces pays que la catastrophe est imminente pour
l'Afrique toutte entière et que les conséquences seront
beaucoup plus graves qu'en 1973/1974.
Cela étant, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques-
tions suivantes:
- N'est-il pas de l'avis qu'il faudrait augmenter considéra-
blement l'aide humanitaire de la Confédération aux popula-
tions menacés par la famine?
- La Confédération ne devrait-elle pas augmenter encore, le
plus tôt possible, ses prestations, notamment aux organisa-
tions d'entraide reconnues?
- Est-il prêt à faire doubler les contributions que versent les
organes fédéraux compétents aux organisations d'entraide
en matière d'aide humanitaire?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat hat seit der im Jahr 1973/74 aufgetretenen
Dürre- und Hungerkatastrophe in der Sahelzone verschie-
dene Massnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusam-
menarbeit und der humanitären Nothilfe ergriffen, um den
von der Dürrekatastrophe am meisten betroffenen Ländern
möglichst wirkungsvoll zu helfen. Während die humanitäre
Hilfe mit Sofortmassnahmen - wo sie möglich sind - die
krassesten Auswirkungen der Unterentwicklung und das
durch Naturkatastrophen verursachte Elend zu mildern ver-
sucht, soll durch unsere Entwicklungszusammenarbeit
langfristig auf die Beseitigung der Ursachen der Armut
hingewirkt werden.
Die wirtschaftlichen Probleme Afrikas, die in gewissen Län-
dern zu einer akuten Versorgungsnotlage geführt haben,
können längerfristig nicht mit humanitärer oder Nahrungs-
mittelhilfe allein gelöst werden. Meistens handelt es sich um
eine Kombination von Infrastrukturmängeln, rückständiger
Landwirtschaftstechnik, Bevölkerungswachstum und unzu-
länglicher Marktpolitik, die zusammen mit den klimatischen
und ökologischen Verhältnissen zu einer alarmierenden
Versorgungslage und manchmal auch zum Hungertod füh-
ren kann. Die Dürre verschärft somit lediglich bereits beste-
hende strukturelle Mängel.
Zur Bekämpfung der gegenwärtigen akuten Notlage in
Afrika hat der Bundesrat am 4. April 1984 einen Sonderbei-
trag von 5 Millionen Franken für zusätzliche Nahrungsmittel-
nothilfe bewilligt. Es ist vorgesehen, damit unsere operatio-
nellen Partner bei ihrer Nothilfe vermehrt zu unterstützen,
wobei insbesondere die anerkannten nationalen und inter-
nationalen Hilfsorganisationen, die auf dem Gebiet der Nah-
rungsmittelhilfe über Erfahrung verfügen, berücksichtigt
werden.
Bereits 1983 erhielt Afrika 117 Millionen Franken oder 44
Prozent unserer.bilateralen Aufwendungen für technische
Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie 30 Millionen Fran-
ken oder 54 Prozent der Nahrungsmittelhilfe. Diese Anteile
zugunsten Afrikas werden im laufenden Jahr noch höher
sein.
Abschliessend können die einzelnen Fragen wie folgt beant-
wortet werden.
- Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die
Hilfe für die am meisten betroffenen afrikanischen Länder zu
verstärken ist. Er hat denn auch bereits entsprechende
Massnahmen eingeleitet.
- Auch die zusätzlichen Mittel werden den erfahrenen Hilfs-
organisationen zugeleitet. Diese müssen in der Lage sein,
die Hilfsaktionen in eigener Verantwortung wirkungsvoll
durchzuführen.
- Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeit weiterer Sonder-
beiträge zu prüfen, sofern Gewähr für den effizienten Ein-
satz solcher zusätzlichen Mittel besteht.
Le président: Mme Blunschy est partiellement satisfaite.
#ST# 84.375
Interpellation Mascarin
American Médical International (AMI) Kliniken
Cliniques de l'American
Médical International (AMI)
Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984
- Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, bei der
Errichtung von Privatkliniken den Bettenbedarf als Kriterium
für die Zulässigkeit einer solchen Klinik zu benutzen?
- Gibt es eine Möglichkeit, nötigenfalls in Abweichung von
der Handels- und Gewerbefreiheit, bei nicht vorhandenem
Bedarf die Errichtung einer Privatklinik zu unterbinden?
Falls nein, hält der Bundesrat eine solche Möglichkeit für
nötig und ist er bereit, allenfalls nötige Gesetzesänderungen
zu beantragen?
- Können die Kantone ermächtigt werden, die Eröffnung
von Kliniken, analog der Eröffnung von Arztpraxen, bewilli-
gungspflichtig zu machen, wobei der Bedarf, unter Berück-
sichtigung des bereits vorhandenen Bettenangebotes, zu
berücksichtigen wäre?
- Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die der öffentli-
chen Hand durch die Eröffnung von Privatkliniken erwach-
senden Kosten (Zunahme der Spitaldefizite der öffentlichen
Spitäler, Zunahme der Krankenkassendefizite) ganz auf die
Benutzer und Betreiber derartiger Kliniken abzuwälzen?
- Wie beurteilt der Bundesrat generell das Einbrechen rein
profitorientierter Institutionen in das schweizerische
Gesundheitswesen? Denkt er daran, derartige Machen-
schaften zu unterbinden?
Texte de l'interpellation du 19 mars 1984
- Lorsque des cliniques privées s'établissent dans notre
pays, le Conseil fédéral voit-il une possibilité de faire du
besoin de lits d'hôpitaux le critère pour l'admission de tels
établissements médico-hospitaliers?
- Existe-t-il une possibilité d'interdire l'installation d'une
clinique privée lorsque la preuve du besoin n'est pas four-
nie; pareille interdiction peut-elle être prononcée, si besoin
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Blunschy Hungerkatastrophen. Hilfe des Bundes
Interpellation Blunschy Famine dans le monde. Aide de la Confédération
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.349
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
987-988
Page
Pagina
Ref. No
20 012 565
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