- März 1984 N317 Arbeitslosenversicherungsgesetz. Persönliche Vorstösse
Was geschieht mit denjenigen Kunden, die dummerweise im
Gebiet der Stadt Basel wohnen, aber vielleicht im Gebiet des
Kantons Baselland einkaufen, wo diese Regelung nicht gilt?
Sie sehen, es gibt hier etliche Probleme.
Wir haben das Fluor aber nicht im Kochsalz, sondern vor
allem auch in der Zahnpasta. Sie kennen die Reklame: je
mehr Fluor drin ist, desto besser die Zahnpasta. Was für
mich das Gefährliche ist: es gibt immer mehr Zahnpasten,
die in ihrem Aussehen und ihrem Geschmack gar nicht
mehr einer Zahnpasta entsprechen, sondern vielmehr einer
Schleckerei gleichen. Es besteht nun die leidige Tatsache,
dass die Kinder dann nicht mehr geneigt sind, die Zahnpasta
auszuspucken, sondern vermehrt schlucken. Und diese
Zahnpasta enthält viel Fluor. Die Kinder bekommen auch
vielerorts in den Schulen die Zähne mit dem speziellen
Fluorgel geputzt, der dann nochmals eine sehr stark erhöhte
Fluorkonzentration enthält. Dieser Fluorgel wird vielerorts
appliziert, ohne dass man die Eltern fragt (was man noch
diskutieren kann) oder-was schlimmer ist-ohne dass man
die Eltern orientiert. Es gibt auch viele gewissenhafte Eltern,
die den Kindern immer noch die Fluo.rtabletten geben, die
man vor einigen Jahren für alle empfohlen hatte.
Wenn Sie das nun sehen: All überall ist Fluor, und offen-
sichtlich besteht die Gefahr, dass es nun Gruppen gibt, die
einfach zuviel bekommen. Fluor ist aber an und für sich kein
harmloser Stoff. Das wissen all diejenigen, die die Fricktal-
Probleme, all diejenigen, die die Alusuisse-Probleme im
Wallis kennen: Fluor kann eben auch ein Gift sein. Bei uns in
der Anästhesie verhält es sich zum Beispiel so, dass eine
ganze Reihe neuer Anästhesiegase entwickelt wurden, nur
weil die alten im Körper Fluor abgespalten haben und dies
zu Nierenschädigungen führte. Ich will den Teufel nicht an
die Wand malen. Aber es scheint mir klar, dass man mit der
erhöhten Fluoridierung des Kochsalzes Gefahr läuft, dass
Randgruppen plötzlich gesundheitsschädigende Dosen an
Fluor bekommen können.
Ich möchte den Bundesrat daher dringend ersuchen, die
Auswirkungen der neuen Massnahme kontrollieren zu las-
sen. Zu dieser Kontrolle gehört, dass man stichprobenweise
diejenigen Bevölkerungskreise untersucht, die gefährdet
sein könnten.
Um Ihnen nur ein Beispiel zu nennen: dazu gehören ganz
sicher die schwangeren Frauen mit den ungeborenen Kin-
dern. Da sollte man sich nun wirklich vergewissern, ob die
Fluorkonzentrationen in dem Bereich liegen, den man für
harmlos hält.
Ich möchte den Bundesrat dringend ersuchen, dass zu
diesem Teil des Postulates ein Bericht erstellt wird über die
Auswirkungen, und es genügt nicht, wenn man sich auf
frühere Berichte abstützt, die unter anderen Bedingungen
verfasst wurden. Normalerweise verlangt man ja das Umge-
kehrte, dass zuerst der Beweis bis ins letzte Detail angetre-
ten wird, bevor eine so eingreifende Massnahme geschieht.
Hier sind wir nun nolens volens einfach damit zufrieden,
dass man das Problem wenigstens hinterher untersucht. Ich
darf darauf hinweisen, dass der Nationalfonds alle mögli-
chen medizinischen Untersuchungen unterstützt. Wir haben
es uns leisten können, Herr Bundesrat, für drei oder vier
Millionen zu untersuchen, woher der Herzinfarkt kommt;
das war wahrscheinlich die tausendunderste Studie über
dieses Thema, nachdem die Amerikaner 1948 fast dieselben
Studien in Framingham schon gemacht haben. Es war
sicher sehr lehrreich für die Leute, die dabei mitgemacht
haben; aber herausgekommem ist überhaupt nichts Neues.
Jetzt sollten wir in einem Bereich, wo ein Gesundheitspro-
blem wirklich nicht beantwortet ist, uns wenigstens die
Mühe nehmen, etwas Geld zu investieren, um eine Untersu-
chung bei Risikogruppen zu unternehmen.
Ich möchte Sie bitten, diesen Teil des Postulates entgegen-
zunehmen.
Bundesrat Egli: Es mag unbestritten sein - Herr Günter -,
dass die Anliegen, die zu Ihrem Postulat führten, berechtigt
sind. Aber wie wir Ihnen bereits in der schriftlichen Antwort
dargelegt haben, betreffen sie samt und sonders die kanto-
nale Hoheit. Wir haben also keine Möglichkeit, auf diesem
Gebiet tätig zu werden. Sie müssen das einsehen!
Das Höchste, was wir tun können, ist, dass wir die Konferenz
der kantonalen Sanitätsdirektoren auf das Problem auf-
merksam machen. Aber direkt tätig werden in einem Gebiet,
in dem die Kantone zuständig sind, können wir nicht.
Le président: Le Conseil fédéral vous propose de rejeter le
postulat et M. Günter de le maintenir.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates 29 Stimmen
Dagegen 59 Stimmen
#ST# 84.331
Dringliche Interpellation
der sozialdemokratischen Fraktion
Arbeitslosenversicherungsgesetz. Einführung
Interpellation urgente du groupe socialiste
Loi sur l'assurance-chômage. Introduction
Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1984
Die Einführung des neuen Arbeitslosenversicherungsgeset-
zes löst bei den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den
Kantonen viel Kritik aus. Die Kritiken betreffen nicht nur die
Härten des Gesetzes - es werden dadurch Entlassungen
begünstigt-, sondern und vor allem auch die Art und Weise,
wie die Bundesverwaltung den Vollzug geregelt hat.
Die hauptsächlichsten Vorwürfe betreffen folgende Punkte:
- administrative Schwerfälligkeiten und übertriebener Pa-
pierkrieg;
- langfädige Verfahren;
- Übertragung einiger administrativer Aufgaben auf die
Kantone;
- zusätzliche Schwierigkeiten, die durch die gleichzeitige
Einführung der Datenverarbeitung entstehen.
All dies führt insbesondere dazu, dass die Entschädigungen
mit sehr grosser Verzögerung ausbezahlt werden. Um diese
Verzögerungen auszugleichen, leisten verschiedene Kan-
tone Vorschüsse auf eigenes Risiko.
Der Bundesrat wird gebeten anzugeben, welche Massnah-
men er treffen will, damit diese Probleme rasch gelöst wer-
den können. Ist er insbesondere bereit:
a. zusätzliches Personal - eventuell nur für beschränkte
Zeit-einzusetzen, damit die hängigen Fälle sehr kurzfristig
erledigt werden können?
b. unverzüglich die Stellungnahme der Kantone sowie der
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände zu diesen Proble-
men einzuholen?
c. die Resultate dieser Konsultation auszuwerten und
unverzüglich die erforderlichen Reformen durchzuführen?
Texte de l'interpellation du 6 mars 1984
La mise en route de la nouvelle loi sur l'assurance-chômage
provoque de nombreuses critiques de la part des travail-
leurs, des employeurs et des cantons. Ces critiques ne
concernent pas seulement les rigueurs de la loi, qui malheu-
reusement favorisent un certain nombre de licenciements,
mais aussi, voire surtout la manière dont l'administration
fédérale a réglé l'application de la loi.
Les principaux reproches concernent les points suivants:
- lourdeurs administratives et paperasserie excessive;
- lenteur des procédures;
- report de certaines tâches administratives sur les can-
tons;
Loi sur l'assurance-chômage. Interventions personnelles 318
N 21 mars 1984
- difficultés supplémentaires dues à l'introduction simulta-
née de l'informatique.
Il en résulte en particulier de très importants retards dans le
paiement des allocations, retards compensés dans certains
cantons par le versement d'avances, à leurs risques.
Le Conseil fédéral est prié d'indiquer quelles mesures il
entend prendre pour résoucre rapidement les problèmes
posés, notamment s'il est disposé à:
a. engager du personnel supplémentaire, à titre temporaire
éventuellement, afin de régler les cas pendants dans un
délai très proche?
b. consulter immédiatement les cantons et les organisa-
tions syndicales et patronales, sur leurs griefs en la matière?
c. examiner les résultats de cette consultation, afin d'entre-
prendre sans tarder les réfomes nécessaires?
#ST# 84.332
Dringliche Interpellation Ammann-Bern
Arbeitslosenversicherung. Kurzarbeit
Interpellation urgente Ammann-Berne
Assurance-chômage
Wortlaut der Interpellation vcm 6. März 1984
In gewerblichen und industriellen Betrieben ergeben sich im
Vollzug für die zuständigen Amtsstellen, für die Betriebe, für
die Arbeitnehmer und für die Kassen erhebliche Schwierig-
keiten. Der Bundesrat hat zwar seinen Spielraum, welcher
ihm das neue Gesetz bietet, in verdankenswerter Weise
schon ausgenutzt. Trotzdem kann Kurzarbeit in sehr vielen
Fällen nur noch sehr schwer und dann erst noch mit einem
für alle Beteiligten prohibition Aufwand erfolgen.
Es sind vor allem die folgenden Detailprobleme, welche neu
überdacht und geregelt werden sollten:
- Begriff Betrieb/Betriebsabteilung. Art. 32
Die Modellvorstellung ist für viele Betriebe unrealistisch. Die
Unterteilung muss weiter getrieben werden können, als dies
Gesetz und Verordnung vorsieht. Anderseits ergibt sich
daraus eine Papierflut, welche von den Amtsstellen gar nicht
innert nützlicher Frist bearbe tet werden kann. Da aber eine
Bewilligung vorliegen sollte, bevor Kurzarbeit gemacht wird,
führt dies zu erheblichen Schwierigkeiten.
- Monatlicher Karenztag. Art. 32 und 37
Statt die vorhandene Arbeit bestmöglich auf die verschiede-
nen Arbeitsplätze zu verteilen wird der Arbeitgeber gezwun-
gen, eine komplizierte Koslenoptimierung vorzunehmen
und die gekürzte Arbeitszeit mit einem grossen Aufwand
zweckmässig zu steuern und zu kontrollieren. So wird es
zum Beispiel wesentlich günstiger, einen Betrieb oder eine
Betriebsabteilung einen Monat vollständig stillzulegen, als
in den nächsten Monaten mit diesem Betrieb kurzzuar-
beiten.
- Nicht anspruchsberechtigto Arbeitnehmer. Art. 32 und 37
Steht ein Arbeitnehmer in gekündigtem Verhältnis, so darf
dieser nicht Kurzarbeit leisten. Dies führt innerhalb einer
Betriebsabteilung zu grossen Spannungen, vor allem dann,
wenn der Arbeitnehmer seine Stelle selbst gekündigt hat.
- Sozialabzüge
Der Aufwand für die Abrechnung von Kurzarbeit ist für den
Betrieb, die Kassen, aber auch für die Kontrolle durch den
Arbeitnehmer sehr gross. Die verschiedenen Bezugsgrös-
sen, die Sicherstellung, dass der Nettolohn den Lohn bei
normaler Arbeit nicht übersteigt, stellen teilweise sogar den
Computerabrechnungen unlösbare Probleme. Oft ist zusätz-
liche manuelle Ergänzungsarbeit notwendig.
- Die Aufzählungen wollen nicht vollständig sein. Die Erfah-
rungen anderer beteiligter Stellen müssen miteinbezogen
werden.
Das neue Gesetz erweist sich leider im Bereich der Kurzar-
beit als für alle Beteiligten sehr ungünstig. Bei der Behand-
lung dieses Gesetzes in unserem Rat haben wir warnend auf
diese Konsequenzen hingewiesen. Man wolle früher vorge-
kommene Missbräuche verhindern und hat damit Kurzarbeit
dermassen erschwert, dass bereits Entlassungen angeord-
net werden, wo Kurzarbeit noch sinnvoll wäre.
Der Bundesrat wird ersucht, das Gesetz in diesen Bereichen
maximal grosszügig auszulegen, in einzelnen Punkten viel-
leicht sogar weiter als normalerweise zulässig. Wenn not-
wendig kann er sich hierzu ja die notwendigen Kompeten-
zen geben lassen. Ferner wird der Bundesrat ersucht, die
Erfahrungen in diesem Bereich zusammentragen zu lassen,
um nötigenfalls später für einzelne Details die sich aufdrän-
genden Änderungen vorzuschlagen.
Texte de l'interpellation du 6 mars 1984
L'exécution de la législation sur l'assurance-chômage dans
l'artisanat et l'industrie crée des difficultés considérables
aux offices du travail compétents, aux entreprises, aux tra-
vailleurs et aux caisses de chômage. Certes, le Conseil
fédéral a déjà utilisé, dans une mesure dont il faut lui être
reconnaissant, la marge de manœuvre que lui laisse la
nouvelle loi. Malgré tout, dans bien des cas, le travail à
temps partiel peut être très difficile à obtenir et il représente
pour toutes les personnes impliquées des frais prohibitifs. Il
faudrait surtout revoir et réglementer à nouveau les points
de détail exposés ci-dessous:
- Notion exploitation/secteur d'exploitation. Art. 32
Ce schéma est irréaliste pour bon nombre d'exploitations. Il
faut subdiviser davantage comme le prévoient la loi et l'or-
donnance. D'un autre côté, il en résulte une avalanche de
paperasses dont les offices du travail ne peuvent s'occuper
en temps utile. Mais, comme une autorisation est nécessaire
pour le travail à temps partiel, des difficultés considérables
surgissent.
- Jour d'attente. Art. 32 et 37
Au lieu de répartir au mieux le travail sur les divers postes,
l'employeur est obligé de procéder à une répartition opti-
male des coûts - ce qui lui complique la tâche - et il doit
diriger et contrôler convenablement le travail à temps partiel
- ce qui lui revient assez cher. C'est ainsi que, par exemple,
il est beaucoup plus avantageux de cesser l'exploitation ou
de paralyser un secteur d'exploitation durant un mois que
de faire travailler l'entreprise à temps partiel au cours des
mois suivants.
- Travailleurs n'ayant pas droit au travail à temps partiel.
Art. 32 et 37
Si le contrat d'un travailleur a été dénoncé, celui-ci n'a pas le
droit de travailler à temps partiel. Il en résulte de graves
tensions dans un secteur d'exploitation, surtout si c'est le
travailleur qui a donné son congé.
- Déductions sociales
L'établissement du compte relatif au travail à temps partiel
complique considérablement la tâche des entreprises et des
caisses de chômage, ainsi que le contrôle exercé par le
travailleur. Les variations des sommes à encaisser et la
garantie que le salaire ne dépasse pas la rétribution du
travail normal posent des problèmes quasiment insolubles,
même aux ordinateurs. Il faut souvent intervenir manuelle-
ment.
- Les énumérations sont parfois incomplètes. Il y a lieu de
tenir compte des expériences faites par d'autres intéressés.
La nouvelle loi est malheureusement très défavorable pour
tous les intéressés en ce qui concerne le travail à temps
partiel. Nous avons attiré l'attention des membres de notre
conseil sur les conséquences de cette loi lors des délibéra-
tions à son sujet. On a voulu empêcher la répétition des
abus qui se produisaient précédemment, mais on a telle-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
Arbeitslosenversicherungsgesetz. Einführung
Interpellation urgente du groupe socialiste Loi sur l'assurance-chômage. Introduction
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.331
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
317-318
Page
Pagina
Ref. No
20 012 271
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