- Juni 1984 N
971
Motion Gehen
Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu-
tions cantonales propose
- de ne pas entrer en matière sur le point 1 de la pétition;
- de transmettre le point 2 de la pétition au Conseil fédéral
au sens du postulat susmentionné;
c. de transmettre le rapport à la Commission de gestion
pour qu'elle examine le problème soulevé par la pétition en
exerçant la haute surveillance.
Zustimmung - Adhésion
#ST# 84.257
Bernhard Böhi, Basel
Petition gegen die Diskriminierung
der Motorräder durch die Behörden
Bernhard Böhi, Bàie
Pétition contre la discrimination des motocycles
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet im Namen der Peti-
tions- und Gewährleistungskommission den folgenden
schriftlichen Bericht:
- Am 1. Oktober 1983 reichte Bernhard Böhi eine Petition
ein. Die 80000 Unterzeichner fordern darin Bundesrat und
Parlament auf, «... zu veranlassen, dass die vom Eidgenös-
sischen Justiz- und Polizeidepartement verfügten schikanö-
sen und realitätsfremden Prüfmethoden für Motorräder auf-
gehoben werden. Ausserdem sollen die für 1986 geplanten
weiteren Restriktionen, welche praktisch unerfüllbar sind
und ein Verbot der Motorräder zur Folge haben könnten,
überprüft werden».
- In seiner Stellungnahme bezeichnet das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement die Anliegen der Petenten
als nicht gerechtfertigt. Das Departement hält unter ande-
rem fest, dass die heute geltenden Lärmvorschriften auf eine
Motion der nationalrätlichen Kommission, welche die Volks-
initiative «gegen Strassenlärm» behandelte, zurückgehen.
Die seit dem 1. Oktober 1982 angewendete Lärmmessme-
thode berücksichtigt die spezielle Leistungscharakteristik
der Motorradmotoren viel besser als die frühere Methode
und kann deshalb nicht als «realitätsfremd» bezeichnet wer-
den. Die heutigen Lärmvorschriften sind zwar die strengsten
der Welt, können aber nicht als «schikanös» angesehen
werden, da die Lärmbelästigung durch Motorräder immer
wieder zu Klagen aus der Bevölkerung Anlass gibt. Die
nochmals herabgesetzten Lärmgrenzwerte für 1986 hat der
Bundesrat rechtsgültig erlassen; eine Überprüfung dieser
Werte für Motorräder ist nicht beabsichtigt.
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt,
von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge
zu geben.
Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu-
tions cantonales propose de prendre acte de la pétition,
mais de ne pas lui donner suite.
Zustimmung - Adhésion
#ST# 83.952
Motion Oehen
Tritium. Umweltbelastung
Tritium. Nuisances
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1983
Mit dem Ausbau der Atomtechnologie hat sich der Gehalt
des radioaktiven Wasserstoffatoms Tritium in der Atmo-
sphäre mindestens um 10
6
erhöht. Die Bedeutung dieser
Tatsache für die Gesundheit unserer Umwelt ist bis heute
wenig abgeklärt, bzw. es sind die Erkenntnisse der Öffent-
lichkeit kaum zugänglich gemacht worden.
Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen For-
schungsaufträge zu erteilen bzw. für die Veröffentlichung
allfällig vorhandener Erkenntnisse besorgt zu sein.
Texte de la motion du 15 décembre 1983
Du fait du développement de la technologie nucléaire, la
teneur dans l'atmosphère en tritium, atome d'hydrogène
radioactif, a augmenté d'au moins 10
6
. Jusqu'à présent, on
s'est peu préoccupé des effets produits par le tritium sur
notre environnement, ou du moins les résultats des
recherches dans ce domaine n'ont guère été portés à la
connaissance du public.
Le Conseil fédéral est chargé de faire effectuer les études
nécessaires ou, si certaines l'ont été, de faire en sorte que
les résultats obtenus soient publiés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Grendelmeier, Günter,
Hegg, Maeder-Appenzell, Meier-Zürich, Müller-Zürich, Ruf-
Bern, Soldini, Weder-Basel (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit langem spielt das radioaktive Wasserstoffisotop Tritium
in der wissenschaftlichen Forschung als Markierungsele-
ment im nichtbiologischen und biologischen Bereich (biolo-
gische Forschung, klinische Medizin) eine wichtige Rolle.
Da Tritium für thermonukleare Waffen unentbehrlich ist,
werden heute grosse Mengen auch für die sogenannte
friedliche Forschung produziert. Wie bereits im Motionstext
erwähnt, hat sich der Tritiumgehalt in der Atmosphäre mit
dem forcierten Ausbau der Atomtechnologie signifikant
erhöht. Nach Meinung von Wissenschaftern sind die daraus
resultierenden Gefahren nicht abschätzbar. Man scheint bis
heute keine Lösung zu kennen, wie die enormen Mengen
Tritium, die in Atomkraftwerken und Wiederaufbereitungs-
anlagen entstehen, vernichtet oder besser sicher aufbe-
wahrt werden können.
Bis heute scheint es üblich zu sein, gasförmiges Tritium und
tritiiertes Wasser aus atomtechnischen Anlagen an die
Umwelt abzugeben. Damit kann das Tritium in enzymatisch
oder genetisch wichtige Substanzen eingebaut werden.
Damit aber besteht zweifellos die Gefahr irreparabler Schä-
den, da durch den Zerfall (HWZ 12,3 Jahre) des Atoms die
betroffenen Moleküle ihre spezifische biochemische Aktivi-
tät verlieren können. Noch schlimmer dürfte es sein, wenn
damit die genetische Information verändert wird.
Eine sorgfältige Erforschung des Problemkomplexes und
umfassende Würdigung des bereits vorhandenen Wissens
drängt sich auf.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
- Tritiumquellen
In der Natur kommt Tritium hauptsächlich in der Form von
tritiiertem Wasser oder.Wasserdampf vor, in weit geringeren
Mengen auch als Wasserstoffgas oder in organischen Ver-
bindungen. Bis etwa 1950, also vor den ersten Wasserstoff-
bombenversuchen in der Atmosphäre, war auf der Erde
praktisch nur natürliches Tritium vorhanden. Dieses durch
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bernhard Böhi, Basel Petition gegen die Diskriminierung der Motorräder durch die
Behörden
Bernhard Böhi, Bâle Pétition contre la discrimination des motocycles
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.257
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
971-971
Page
Pagina
Ref. No
20 012 543
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