Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral38213 juin 1985
begrüssen und hoffe sehr, dass er als Präsident der Parla-
mentarischen Versammlung des Europarates einen ange-
nehmen Aufenthalt in unserem Land haben wird und dass
' ihm die zweitägigen Kontakte mit unserem Parlament Ein-
sicht in unsere Tätigkeit bieten werden. - Herzlich willkom-
men! (Beifall)
Frau Bührer: Ich danke für die Antworten und möchte ganz
kurz noch einmal auf das Postulat Eppenberger zurück-
kommen.
Wir sind von den Ausführungen des Herrn Bundespräsiden-
ten überzeugt worden, dass die Anwendung des Tierschutz-
gesetzes mit aller Striktheit und Härte durchgeführt werden
wird. Aber das Postulat Eppenberger zielt ja auf eine Ände-
rung des Tierschutzgesetzes ab. Ich möchte nun doch die
Frage wiederholen : Dieses Postulat wurde entgegengenom-
men. Bis wann gedenken Sie somit das Tierschutzgesetz in
einem wesentlichen Punkt zu revidieren, wie dies das Postu-
lat Eppenberger fordert?
Bundespräsident Purgier: Ich glaube, neben dem Postulat
Eppenberger kennen Sie auch die Interpellation Eppenber-
ger vom 17. März 1983 über Tierversuche und Bewilligungs-
pflicht. Wir haben deutlich erklärt, dass wir alle diesbezügli-
chen Abklärungen vornehmen. Aber die Entgegennahme
eines Postulates beinhaltet nicht den verbindlichen Auftrag
an den Bundesrat, dann auch eine Gesetzesrevision vorzule-
gen; der klassische Unterschied zur Motion ist Ihnen und
mir ja bekannt. So empfinde ich zwar die Forderung nach
verstärktem Beizug der kantonalen Kommissionen für Tier-
versuche damals wie heute als sehr prüfenswert und an sich
realisierungswürdig; Ihnen aber jetzt schon verbindlich für
einen bestimmten Zeitpunkt eine Gesetzesrevision in Aus-
sicht zu stellen, war nicht der Sinn der Entgegennahme des
Postulates. Ich wiederhole jedoch, dass wir uns mit dieser
Materie wirklich einlässlich und sorgfältig befassen, wie
auch mit den anderen Vorstössen.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Motion der Kommissionsminderheit (Bührer)
Volksinitiative betreffend Abschaffung der Vivisektion.
Gegenvorschlag
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Volksinitiative betreffend
Abschaffung der Vivisektion einen indirekten Gegenvor-
schlag auszuarbeiten.
Motion de la minorité de la commission (Bührer)
Initiative populaire «pour la suppression
de la vivisection». Contre-projet
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un contre-projet
indirect à l'initiative populaire «pour la suppression de la
vivisection».
Präsident: Nun haben wir noch über die Motion zu be-
finden.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion 5 Stimmen
Dagegen 33 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 84.067
Zuckerwirtschaft.
Änderung des Bundesbeschlusses
Economie sucrière.
Modification de l'arrêté fédéral
Siehe Seite 224 hiervor - Voir page 224 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 1985
Décision du Conseil national du 5 juin 1985
Differenzen - Divergences
Affolter, Berichterstatter: Ich werde Sie mit diesem Geschäft
nicht lange aufhalten. Ich kann Ihnen nämlich mitteilen,
dass Ihre Kommission gestern beschlossen hat, in allen
Punkten den Beschlüssen des Nationalrates zuzustimmen.
Dies ist nicht so schwergefallen, weil erstens einmal der
grössere Teil nur redaktionelle Anpassungen betrifft, und
zweitens, weil dort, wo materielle Änderungen in Frage
stehen, keine grundlegenden Meinungsdifferenzen zwi-
schen der nationalrätlichen Auffassung und derjenigen
unserer Kommission auszumachen waren, jedenfalls keine
solchen, die das Bestehenlassen von Differenzen gerecht-
fertigt hätten.
Ich möchte dem Herrn Präsidenten vorschlagen, dass wir
nun die einzelnen Bestimmungen rasch durchgehen.
Art. 1,2 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 1, 2 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 3 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Affolter, Berichterstatter: Wir haben dieser Änderung zuge-
stimmt, weil sie der Stossrichtung der ganzen Vorlage
entspricht und entsprechende Meinungen im Plenum des
Ständerates seinerzeit geäussert worden sind. Ich schlage
Ihnen also Zustimmung zur Formulierung des Nationalrates
vor.
Angenommen - Adopté
- Juni 1985383Interpellation Hefti
Art. 3a, Art. 4 Abs. 11. Satz und Abs. 4, Art. 5 Abs. 1,2, Art. 9
Abs. 2 Bst. d und 4 Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3a, art. 4 al. 1 phrase 1 et al. 4, art. 5 al. 1,2, art. 9 al. 2
(et. d et 4 let. b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
#ST# 85.414
Interpellation Hefti
Landesindex der Konsumentenpreise.
Preiserhöhungen im Energiesektor
Indice des prix à la consommation.
Renchérissement dans le secteur de l'énergie
Wortlaut der Interpellation vom 21. März 1985
Derrj Energiesparen wäre förderlich, wenn künftige Erhö-
hungen auf den Energiepreisen im Landesindex der Konsu-
mentenpreise nicht oder nur noch beschränkt berücksich-
tigt werden. Bei Benzin und Heizöl würde das zudem unmit-
telbar zur Verminderung der Luftverschmutzung beitragen.
Erwähnung findet heute dieser Index einzig im Anhang der
bundesrätlichen Verordnung über Konjunkturbeobachtung
und Konjunkturerhebungen vom 25. August 1982; somit
dürfte der Bundesrat zuständig sein.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Frage zu beant-
worten:
Ist es nicht richtig, Erhöhungen auf den Energiepreisen,
zumindest bei Benzin und Heizöl, womöglich ab I.Januar
1985 bei der Berechnung des Landesindexes der Konsu-
mentenpreise nicht mehr oder nur noch beschränkt zu
berücksichtigen, und ist der Bundesrat bereit, in diesem
Sinne vorzugehen?
Texte de l'interpellation du 21 mars 1985
II serait possible de réaliser des économies d'énergie si l'on
ne tenait plus compte ou si l'on ne tenait compte que de
manière limitée, lors du calcul de l'indice des prix à la
consommation, des augmentations futures de prix dans le
domaine de l'énergie. En ce qui concerne l'essence et le
mazout, cela contribuerait en outre à réduire immédiate-
ment la pollution de l'air.
Actuellement, cet indice n'est cité que dans l'annexe de
l'ordonnance du Conseil fédéral du 25 août 1982 réglant
l'observation de la conjoncture et l'exécution d'enquêtes sur
la conjoncture; le Conseil fédéral serait donc compétent en
la matière.
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui-
vantes:
N'est-il pas juste de ne plus tenir compte ou de ne tenir
compte que dans une mesure limitée des augmentations de
prix sur les produits énergétiques, du moins sur l'essence et
le mazout, si possible dès le 1 " janvier 1985, lors du calcul de
l'indice suisse des prix à la consommation? Est-il prêt à agir
dans ce sens?
Hefti: Ich glaube, der Sinn und Inhalt meiner Anfrage ist klar,
und ich sehe gerne der Antwort des bundesrätlichen Spre-
chers entgegen.
Bundespräsident Purgier: Gemäss der ihm zugrunde geleg-
ten Zielsetzung hat der Landesindex der Konsumenten-
preise die Aufgabe, ein möglichst objektives, neutrales Mass
für die Preisentwicklung der in den privaten Haushalten
bedeutsamen Waren und Dienstleistungen zu liefern, ist also
eine Art Kundendienst. Die Anregung des Interpellanten, aus
energie- und umweltpolitischen Gründen die Einflüsse ver-
schiedener Warengruppen und insbesondere von Heizöl
und Benzin aus der Berechnung des Landesindexes der
Konsumentenpreise auszuklammern, fand sich bereits in
einer ähnlich lautenden Zielvorstellung der FdP-Fraktion
vom 5. Februar 1985 über die Luftreinhaltung (Indexwirkung
der Massnahmen). Ich muss heute, aufgrund der geltenden
Rechtslage, sagen, dass ein solches Ausklammern den gel-
tenden Grundlagen des Landesindexes widersprechen
würde. Eine solche Massnahme ist deshalb kurzfristig - ich
betone dies - im Interesse einer methodisch einwandfreien
Indexberechnung nicht durchführbar. Sie würde von breiten
Kreisen, wenn wir sie vornähmen, als Manipulation empfun-
den. Auch die in Sachen Landesindex beratende Kommis-
sion für Konjunktur- und Sozialstatistik war anlässlich ihrer
Sitzung im März dieses Jahres dieser Meinung. Ich gebe
Ihnen das ganz offen bekannt, wenn ich auch das weitere
Nachdenken, wie man es besser machen könnte, sehr gern
zusichere. Das war ja auch eine Idee von Ihnen bei Ihrer
Frage.
Wir sind der Ansicht, dass energiesparendes und umweltge-
rechtes Verhalten nicht über die Beeinflussung bzw. Verän-
derung des Messinstrumentes des Landesindexes, sondern
durch politische Massnahmen zu fördern ist. Wir alle sind
aufgerufen, die von Ihnen zu Recht geforderte Verbesse-
rung unserer eigenen Haltung zu bewirken. Im übrigen kann
der Einfluss der Heizöl- und Benzinpreisentwicklung auf das
Indexergebnis bereits'heute ungefähr abgeschätzt werden.
Als ergänzende Information ist der Landesindex ohne Heizöl
und Benzin beim BIGA seit zehn Jahren auf Anfrage erhält-
lich. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir das, was jetzt auf
Anfrage bekanntgegeben wird, generell bekanntgeben soll-
ten, um gleichsam die Differenz sichtbar zu machen, dann
nehme ich diesen Wunsch sehr gerne entgegen.
Es ist auch vorgesehen, dass preisstatistische Auswirkun-
gen bevorstehender umweltpolitischer Massnahmen, zum
Beispiel Reduktion der Treibstoffzölle auf bleifreiem Benzin,
speziell kommentiert werden sollen. Mir liegt daran, dass wir
hier unsere eigene «Verkaufspraxis» verbessern und unse-
ren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zeigen, wie sich die
verschiedenen Massnahmen, die Parlament oder Regierung
beschlossen haben, auswirken.
Schiesslich darf ich darauf hinweisen, dass geplant ist, den
Landesindex in der noch bevorstehenden zweiten Hälfte der
achtziger Jahre einer Totalrevision zu unterziehen. Dort
hinein gehört dann sicher auch der von Ihnen geäusserte
Wunsch. In diesem Rahmen wird auch die Zielsetzung des
Landesindexes grundsätzlich überprüft werden müssen.
Ich glaube, Herrn Hefti damit gezeigt zu haben, dass wir
seine Leitidee sehr wohl mittragen, dass wir im jetzigen
Zeitpunkt nicht einfach so handeln können, dass aber indi-
rekt die erhoffte Wirkung durch die Gegenüberstellung bei-
der Indexarten durchaus gesichert werden kann.
Hefti: Ich danke dem Bundespräsidenten für seihe Antwort.
Befriedigt erklären kann ich mich allerdings nur insoweit,
als er für später immerhin eine Überprüfung der Zielsetzung
des Landesindexes in Aussicht stellt. Ich bitte den Bundes-
präsidenten, hier nicht zu lange zu warten. Die Initiative wird
beim Bundesrat liegen müssen; denn von der vom Bundes-
präsidenten auch erwähnten Kommission wird kaum etwas
zu erwarten sein.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Zuckerwirtschaft. Änderung des Bundesbeschlusses
Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.067
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
382-383
Page
Pagina
Ref. No
20 013 634
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