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CH_VB_001Ch Vb19 sept. 1984Ouvrir la source →
Convention internationale des télécommunications 1112 N 19 septembre 1984 privaten Gespräch schon vorher gesagt: Was heute gesche- hen ist, ist symptomatisch. Sie diskutieren heute die NHT, kritisieren sie, Sie nehmen Stellung, Sie können sie auch beurteilen. Ich kann das noch nicht! Ich habe nämlich noch nicht genügend Entscheidungsgrundlagen, um sie abschliessend zu beurteilen. Aber Sie können das. Das ist symptomatisch dafür, wie Politik betrieben wird. Das Angriffsobjekt fehlt, ein Projekt liegt ja nicht vor. Die Entscheidungsgrundlagen fehlen, aber die Stellungen sind bezogen, und selbstverständlich wird das Konzept auch bereits abqualifiziert, obwohl die Argumentation und insbe- sondere die Dokumentation noch gar nicht verfügbar ist. Ich möchte jetzt auf diese Problematik nicht eingehen, weil es einfach verfrüht ist. Es ist nutzlos, ist vertane Zeit. Sie erhalten die Botschaft zu dieser NHT im Jahre 1985 mit allen erforderlichen Entscheidungsgrundlagen. Das Parlament hat mit einem Bundesbeschluss darüber zu befinden, und nicht nur das Parlament, sondern auch der Souverän, wenn es das fakultative Referendum gibt. So ist es wenig nützlich, wenn wir uns jetzt über die NHT näher unterhalten. Eines allerdings, Nationalrat Ruf, bestätige ich gerne: Ich persön- lich - der Bundesrat hat noch nicht Stellung bezogen, weil er eben auch die Entscheidungsgrundlagen noch nicht hat- und das Departement stehen zu diesem Konzept «Bahn 2000» oder NHT mit Sekundärnetz. Nationalrat Geissbühler, Sie müssen darüber nicht erschrocken sein, es ist noch nichts beschlossene Sache. Aber anders können wir doch derartige Fragen nicht bear- beiten. Im Departement muss mit den zuständigen Dienst- stellen eine Zielvorgabe festgelegt und dann unbeirrt ver- folgt werden. Dann kommen die zuständigen Entschei- dungsinstanzen zum Zuge, der Bundesrat, das Parlament und allenfalls das Volk. Die Zeit des Philosophierens in der Verkehrspolitik, die Zeit der grossen Auslegeordnungen, der Konzepte und der Höhenflüge für die nächsten Jahrhunderte und Jahrtau- sende ist vorbei. Wir sind aufgerufen - und davon dürfen wir uns nicht entbinden - zu entscheiden. Entscheiden kann man aber nur, wenn nach klaren Zielvorgaben die Entschei- dungsgrundlagen erarbeitet worden sind. Das habe ich gemacht. Wie hätten denn meine Mitarbeiter überhaupt Entscheidungsgrundlagen erarbeiten können, wenn ich nicht die Zielvorgaben abgesteckt hätte? Ist denn das nicht Regieren, ist das nicht Führen? Ich höre immer wieder den Ruf, man müsse regieren, man müsse führen. Wir haben es gemacht. Stören Sie uns nicht in diesen Tätigkeiten! Nationalrat Kühne, Sie haben - ich bin froh über diese Auflockerung - die Frage der Imagepflege, der Neuunifor- mierung ins Spiel gebracht. Darf ich dazu folgendes sagen: Es gab einmal ein Musik- korps, da hat etwas nicht gestimmt in den Harmonien und Rhythmen. Da hat man den Dirigenten entlassen. Es stimmte aber immer noch nicht! Dann hat man den Vorstand ausge- wechselt. Und als es immer noch nicht besser wurde, da wurde eine Neuinstrumentierung durchgeführt. Und als auch das noch zu keinem besseren Klang und Schrittmass führte, da hat man halt eine Neuuniformierung beschlossen. Und auch nachher tönte es nicht besser, und was hat man gemacht? Man hat dann endlich die Falschspieler gesucht und ausfindig gemacht. Meine Damen und Herren Nationalräte, wir haben damit begonnen. Wir haben in der Verkehrspolitik begonnen, die Falschspieler, die falschen Stellen, ausfindig zu machen. Wir glauben, wir haben sie gefunden. Und nun geht es nur noch darum, diese Falschspieler ganz planmässig aus dem Team zu nehmen. Dann werden wir die Harmonie, die wir so sehr erstreben wie Sie auch, wieder herstellen. Das gilt in der Verkehrspolitik wie in den anderen politischen Berei- chen. Wir müssen den Kurs, den wir einmal sorgfältig erar- beitet haben, unter Mithilfe des Parlamentes einhalten; es darf nicht zu neuen Weichenstellungen mittendrin kommen: Man wechselt das Pferd nicht im Fluss, wir sind in voller Fahrt, wir wollen und dürfen diese Fahrt nicht abbremsen. Ich bitte Sie, der Rechnung und dem Geschäftsbericht der SBB auch in diesem Sinn und Geist zuzustimmen. Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1 à 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 108 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 84.047 Internationaler Fernmeldevertrag Convention internationale des télécommunications Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Mai 1984 (BBI II, 1005) Message et projet d'arrêté du 23 mai 1984 (FF II, 1033) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Herr Aregger unterbreitet namens der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht: Der 1982 in Nairobi abgeschlossene Fernmeldevertrag bildet die grundlegende Urkunde der Internationalen Fernmelde- union. Diese internationale Organisation ist aus der 1865 gegründeten «Welt-Telegrafenunion» hervorgegangen, an deren Gründung die Schweiz aktiv mitgearbeitet hat. Die Internationale Fernmeldeunion hat ihren Sitz in Genf. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Normierung und Reglementie- rung des Fernmeldewesens. Der 1982 abgeschlossene Vertrag ersetzt denjenigen von Malaga/Torremolinos von 1973 und betont die Notwendig- keit einerverstärkten technischen Hilfe an die Entwicklungs- länder auf dem Gebiete der Telekommunikation. Die Entwicklungsländer erhalten zudem die Möglichkeit, geringere Beiträge als früher an die Internationale Fernmel- deunion zu bezahlen. Unser Land hat ein grosses Interesse am internationalen Fernmeldewesen. Die Schweiz hat sich bereit erklärt, bei Genehmigung des Vertrages rund 2,1 Millionen Franken zu zahlen, rund 350000 mehr als 1983. Die Erhöhung istgrösstenteils Folge einer für alle Mitglieder gültigen Beitragserhöhung. Der Beitrag der Schweiz wird zu Lasten der PTT-Rechnung bezahlt. Der Fernmeldevertrag untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum. Die Ver- kehrskommission ist darüber besorgt, dass die Internatio- nale Fernmeldeunion in den letzten Jahren von ihrer ursprünglich technischen Zielsetzung abgekommen und zunehmend verpolitisiert worden ist. So wurde zum Beispiel Südafrika ausgeschlossen und Israel verurteilt. Die Verpoliti- sierung kommt auch in den Vorbehaltserklärungen zahlrei- cher Mitgliedländer, darunter der Schweiz, zum Ausdruck.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Internationaler Fernmeldevertrag Convention internationale des télécommunications In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.047 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1984 - 08:00 Date Data Seite 1112-1113 Page Pagina Ref. No 20 012 709 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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