- Juni 1984 N669
Geschäftsbericht des Bundesrates
#ST# Vierte Sitzung - Quatrième séance
Donnerstag, 7. Juni 1984, Vormittag
Jeudi 7 juin 1984, matin
8.00h
Vorsitz - Présidence: M. Gautier
Le président: Avant de reprendre l'examen du rapport de
gestion, je voudrais vous signaler qu'il y a aujourd'hui exac-
tement septante ans que mourait à Morges, dans le canton
de Vaud, le peintre genevois Charles Giron, auteur de la
fresque qui se trouve devant vous.
Le 7 juin 1914, alors que siégeait l'Assemblée fédérale, le
président de l'époque, M. de Planta, avait rendu hommage à
Charles Giron et il avait conclu son éloge par ces mots:
«J'exprime le sentiment de l'Assemblée tout entière en
déclarant que la mémoire du maître vivra aussi longtemps
que l'attachement et la vénération du peuple suisse pour le
berceau de ses libertés.» M. de Planta n'était peut-être pas
un très bon prophète en matière picturale; cependant, les
œuvres de Charles Giron figurent encore dans la plupart des
grands musées. On en trouve aussi bien au Petit Palais à
Paris qu'au Musée national à Varsovie, où se trouve le
portrait du président Paderewski réalisé par Charles Giron,
qui était un de ses amis et voisins de campagne.
Je voulais rappeler ce souvenir puisque c'est à Charles
Giron que nous devons la seule décoration qui orne cette
salle.
Nous reprenons nos travaux.
#ST# 84.021
Geschäftsbericht des Bundesrates,
des Bundesgerichts und des
Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1983
Gestion du Conseil fédéral,
du Tribunal fédéral et
du Tribunal fédéral des assurances 1983
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 657 hiervor - Voir page 657 ci-devant
Departement des Innern
Département de l'intérieur
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 665 hiervor - Voir page 665 ci-devant
Allenspach: Das Bundesamt für Sozialversicherung hat letz-
tes Jahr den vom Parlament verlangten Bericht über die
versicherungtstechnischen, finanziellen und volkswirt-
schaftlichen Aspekte der sozialen Sicherheit in der Schweiz
veröffentlicht. Dieser Bericht ist, höflich ausgedrückt, nicht
in allen Teilen als überzeugend betrachtet worden. Ich erin-
nere an die parlamentarischen Interventionen in diesem
Rate vor einem Jahr. Der Bundesrat hatte offensichtlich den
gleichen Eindruck. Wie wir Seiten 45 und 86 des Geschäfts-
berichtes entnehmen, hat er eine unabhängige Experten-
gruppe eingesetzt, der er eine neutrale Beurteilung dieses
Berichtes und die Weiterverfolgung und Vertiefung von
Anschlussfragen aufgetragen hat.
Ich bitte den Bundesrat um Auskunft auf folgende Fragen:
Wann ist diese neutrale Beurteilung durch die Experten
abzuliefern? Ich hoffe, dass diese Ablieferung bald erfolgt
und wir nicht so lange warten müssen, wie wir auf diesen
Bericht des Bundesamtes haben warten müssen.
Die zweite Frage: Welche Anschlussfragen stehen im Vor-
dergrund? Wann ist mit der Beantwortung dieser
Anschlussfragen zu rechnen?
Die dritte Frage: Darf ich es als selbstverständlich vorausset-
zen, dass diese neutrale Beurteilung des Berichtes und die
Antwort auf die Anschlussfragen veröffentlicht werden, dem
Parlament zugänglich gemacht werden und auch von den
Interessierten erworben werden können?
Frau Morf: Ich habe Fragen, die das ETH-Zentrum Zürich
betreffen. Der Geschäftsbericht enthält hier unter den
Schwerpunktangaben nur die Erwähnung eines Ersatzes
der Fernheizungskanäle. Es gibt aber weitere Punkte, über
die ich gerne eine Auskunft gehabt hätte.
Die erste Frage betrifft den dritten - oder vielleicht ist es
sogar bereits der vierte - Versuch, das Flachdach im Haupt-
gebäude des ETH-Zentrums zu sanieren. Den bisherigen
Sanierungsübungen jedenfalls war nie Erfolg beschieden.
Der Regen tropfte nach wie vor jedesmal in die oberen
Räume hinein und das Geld aus den Bundeskassen hinaus.
Dann habe ich eine zweite Frage, das Maschinenlabor
betreffend. Dort wurde seit kurzem ein Zwischenboden ein-
gezogen, nachdem doch der Architekt eigentlich ursprüng-
lich die Absicht hatte, den Blick hinunter in den Maschinen-
raum freizugeben. Und schliesslich müssten an der ETH ja
die Studenten einen Einblick oder einen Überblick bekom-
men. Unterdessen spricht man bereits davon, diesen Boden
wieder herauszubrechen. Ich frage mich, was denn diese
ganze Übung soll!
Dann eine dritte Frage zu einem Dauerbrenner der Zürcher
punkto ETH, nämlich der Polyterrasse. Ich habe hier schon
daraufhingewiesen, in einer Geschäftsberichtsdebatte, aber
seither ist überhaupt nichts passiert! Die Polyterrasse war
einst ein Stolz der Zürcher. Der Bund hatte beim Umbau der
ETH versprochen, wieder etwas Gefreutes, etwas Gutes dar-
aus zu machen. Es war sogar ein Kredit von einigen 100 000
Franken dafür bereitgestellt worden. Früher hatte es auf der
Terrasse zwei grosse Brunnenbecken, im Sommer ein idea-
ler Spielplatz für die Kinder des Quartiers, es hatte rundum
alte Bäume, es hatte Sandsteinbalustraden, es hatte Frauen
aus Stein, auf denen die Kinder herumkletterten, es hatte
Banknischen für die alten Leute vom nahen städtischen
Pfrundhaus und aus dem Quartier, und es hatte jede Menge
Bänke neben schattigen Kieswegen. Heute hat es nur noch
die wunderschöne Aussicht auf der einen Seite, auf die
Stadt hinunter; und auf der anderen Seite hat es die Autoab-
gase der tiefgelegten Strasse. Zwischendrin liegt eine
grosse, öde Fläche, die uns Zürcher ärgert.
In der Kommission für Wissenschaft und Forschung wurde
uns früher einmal versprochen, statt der Springbrunnen
würde eine Art Bassin mit Fischen auf der Terrasse einge-
richtet; das ganze würde dann von unten her, von den
Räumen, die unter der Terrasse eingebaut worden sind, wie
ein Aquarium aussehen. Ich möchte jetzt sehr gerne wissen,
was punkto Polyterrasse vorgesehen ist und wofür der Kre-
dit gebraucht wurde, der ursprünglich dafür bestanden hat.
Eine grosse Zürcher Tageszeitung hat eine ganze Schub-
lade voll Dossiers und Unterlagen zum Thema, und ich
glaube, auch sie wäre sehr daran interessiert, zu erfahren,
was für die Zürcher hier vorgesehen ist.
M. Cärobbio: Je voudrais poser au Conseil fédéral trois
questions à propos de la gestion du Département de l'inté-
rieur.
La première concerne les considérations qu'il a émises à la
page 65 de son rapport au sujet de la loi fédérale sur la
prévention des maladies. On y lit que, lors de la procédure
de consultation, vingt-quatre cantons ainsi que la plupart
des partis politiques et des associations économiques se
sont prononcés contre l'élaboration d'une loi sur la préven-
tion des maladies. Ce fait a conduit le Conseil fédéral à
renoncer à inscrire cet objet dans les Grandes lignes de la
Gestion du Conseil fédéral670
N 7 juin 1984
politique gouvernementale pour cette législature. Le Conseil
fédéral ajoute qu'il faudra encore décider de la procédure
ultérieure.
Ces considérations me laissent assez perplexe parce que j'ai
toujours cru et je crois encore aujourd'hui qu'au regard du
coût de la santé, la prévention des maladies devait consti-
tuer une tâche prioritaire de l'Etat, en tout cas si l'on veut
vraiment chercher à réduire le coût de la santé. La question
que je pose au Conseil fédéral est donc celle-ci, puisque son
rapport est quasi muet à ce sujet! quels sont les principaux
motifs qui ont amené les cantons et les associations écono-
miques à se prononcer contre l'élaboration d'une telle loi et
pourquoi le Conseil fédéral leur a-t-il emboîté le pas? Enfin,
quelle sera la procédure qu'il entend appliquer ultérieure-
ment? Je souhaite vivement que le Conseil fédéral revienne
sur ce problème et qu'il admette que l'élaboration d'une loi
sur la prévention des maladies constitue dans les circons-
tances actuelles une tâche prioritaire de l'Etat.
Ma deuxième question concerne la reconduction de l'ac-
cord intercantonal sur la participation des cantons non
universitaires au financement des universités à partir de
1986 (page 102 du rapport). Je voudrais que le Conseil
fédéral nous donne des précisions sur l'état des études
préliminaires relatives à cet objet. Je désire savoir en parti-
culier quelle attitude le Conseil fédéral entend adopter à
l'égard des cantons qui n'ont pas d'université et qui par
conséquent pourraient être appelés à verser une participa-
tion très forte s'élevant à de nombreux millions de francs.
S'il est demandé à ces cantons une participation de 8000 à
10000 francs par année et par étudiant fréquentant une
université dans un autre canton que le canton de domicile,
cela représenterait pour le canton du Tessin, par exemple,
une dépense de 20 à 25 millions de francs par année. Une
telle charge est considérable. La Confédération ne pourrait-
elle pas intervenir en accordant aux cantons qui n'ont pas
d'université une aide directe ou indirecte?
La troisième question que je veux poser concerne l'utilisa-
tion de l'amiante, problème qui est l'objet d'un postulat de
M. Dafflon. A la page 129 du rapport de gestion, nous lisons
que les revendications énoncées par l'auteur du postulat
n'ont pas encore toutes été prises en considération et que
les mesures déjà prises n'ont été réalisées qu'en partie. Le
problème que pose la nocivité de l'amiante a déjà été évo-
qué par plusieurs de nos collègues et par moi-même. Je
pose dès lors la question suivante au Conseil fédéral: quand
va-t-on enfin prendre des mesures à l'égard de l'utilisation
de l'amiante et le moment n'est-il pas venu d'agir?
Nous savons qu'il y a au Département de l'intérieur un
groupe «amiante» chargé d'étudier le problème de l'emploi
de matériaux à base d'amiante dans les salles de gymnasti-
que. Cette étude ne devrait-elle pas être étendue à d'autres
établissements? Je pense en particulier aux écoles et à leurs
installations annexes. Il ressort de toute la littérature relative
à ce sujet qu'il importe d'agir avec beaucoup plus de rapi-
dité qu'on a l'intention de le faire. Je remercie M. Egli,
conseiller fédéral, des réponses qu'il voudra bien me
donner.
Bundesrat Egli: Darf ich vorerst Herrn Nationalrat Weber,
dem Präsidenten der Sektion Departement des Innern der
Geschäftsprüfungskommission, meinen persönlichen Dank
abstatten für die wohlwollende Prüfung und Würdigung der
Arbeit meines Departementes? Ich werde selbstverständlich
den von ihm ausgesprochenen Dank an meine Mitarbeiter
weiterleiten, die es speziell verdient haben, dass ihre im
abgelaufenen Verwaltungsjahr verrichtete Arbeit verdankt
wird.
Es sind in ihrem Votum, Herr Weber, einige Fragen ange-
schnitten worden, insbesondere im Zusammenhang mit
dem Nationalstrassenbau. Sie haben uns mitgeteilt, dass
sich die Geschäftsprüfungskommission insbesondere dem
Nationalstrassenbau zuwenden wird unter dem Gesichts-
punkt der Dauerhaftigkeit der Anlagen. Ich verzichte
bewusst darauf, hierzu Stellung zu beziehen. Wie Sie wis-
sen, ist der Nationalstrassenbau mit Beginn dieses Jahres
von meinem Departement in das Departement des Verkehrs
und der Energiewirtschaft übergetreten; es widerstrebt mir
natürlich, hier Erklärungen abzugeben, für welche mein
Kollege für dieses neue Amt zuständig ist.
Nun aber zu den aufgeworfenen Fragen aus dem Rats-
plenum.
Monsieur Jeanneret, Sie haben der Hoffnung Ausdruck
gegeben, dass beim Vollzug des Umweltschutzgesetzes
nicht allzu bürokratisch vorgegangen werde und dass auf
die wirtschaftliche Tragbarkeit Rücksicht zu nehmen sei. Sie
erinnern sich wahrscheinlich, dass bei der Beratung des
Umweltschutzgesetzes immer wieder von der Verhältnis-
mässigkeit die Rede war. Sowohl mein Vorgänger wie auch
ich persönlich haben in beiden Räten zugesichert, dass
beim Vollzug des Umweltschutzgesetzes dieses allgemeine
Rechtsprinzip der Verhältnismässigkeit hochgehalten wer-
den soll. Ich kann Ihnen auch verraten, dass bereits in der
ersten Verordnung, die wir erlassen werden und die zurzeit
in der Vernehmlassung ist, nämlich in der Luftreinhaltever-
ordnung, der Ausdruck «wirtschaftliche Tragbarkeit» zu
wiederholten Malen ausdrücklich vorkommt.
Es muss allerdings auch gesagt werden, was Verhältnismäs-
sigkeit bedeutet. Sie bedeutet nämlich, dass je wichtiger das
gefährdete Gut ist, desto einschneidender ein Eingriff sein
darf. Wenn wir daran denken, dass es beim Umweltschutz
primär um die menschliche Gesundheit geht, also um ein
höchst wichtiges Gut, werden wir in einigen Fällen damit
rechnen müssen, dass Massnahmen zu ergreifen sind, die
der Bürger vielleicht auch in seinem täglichen Leben zu
spüren bekommt. Leider wird auch die Landwirtschaft, wel-
che Sie besonders erwähnt haben und die Ihnen offenbar
besonders am Herzen liegt, nicht ganz verschont werden
können. Wenn wir etwa daran denken, dass 50 Prozent der
Phosphate in unseren eutrophierten, d. h. veraigten Seen
aus unserer Landwirtschaft herrühren, dann werden Sie
verstehen, dass hier Massnahmen am Platze sind. Ich darf
Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass wir diesbezüglich
mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und
insbesondere mit der Direktion des Bundesamtes für Land-
wirtschaft in Verbindung stehen und dass wir alles daran
setzen werden, dass die vorgesehenen Massnahmen für die
Bauern tragbar sind. Es geht hier insbesondere um die
Dimensionierung ihrer Jauchebehälter, damit die Bauern
nicht gezwungen sind, zur Unzeit ihre Jauche auszuführen
und damit das Grundwasser und die offenen Gewässer zu
verschmutzen. Das zu Herrn Jeanneret.
Herr Maeder, Sie haben sich mit dem Bundesinventar der
Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeu-
tung befasst. Sie belächeln es, dass in den bisherigen Inven-
taren Landschaften wie etwa der Rheinfall und das Matter-
horn enthalten sind. Aber dieses Belächeln ist vielleicht
doch nicht so ganz am Platz, wenn Sie bedenken, dass es
noch nicht so sehr lange her ist, dass ein ernsthaftes Projekt
einer Luftseilbahn auf das Matterhorn bestand. Und wenn
Sie bedenken, dass mit diesen Inventaren nicht nur die
Objekte selbst, sondern auch deren Umgebung ausdrück-
lich geschützt werden soll, dann ist es vielleicht nicht ganz
überflüssig, dass eine monumentale Landschaft wie der
Rheinfall unter Schutz gestellt wird, damit gleichzeitig die
Umgebung einer solchen Landschaft diesen Schutz gemes-
sen kann.
Sie haben von weiteren Landschaften gesprochen, die Sie
gerne in diese Inventare aufgenommen sähen. Ich kann
Ihnen versichern, dass alle Landschaften, die Sie genannt
haben, in ernsthaftem Studium sind. Es sind ja erst zwei
Serien dieser Inventare erlassen worden. Weitere Serien
werden folgen. Ich glaube, dass dieses paketweise Vorge-
hen gerechtfertigt war, denn wir konnten mit der Heraus-
gabe dieser Inventare nicht warten, bis das letzte Objekt
abgeklärt war. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es
gerechtfertigt war, irgendwo einmal zu beginnen und ein
gewisses Paket von Objekten vorerst in einer ersten Serie
und dann in einer zweiten Serie zu publizieren. Sie haben
die Frage aufgeworfen, wie lange auf die dritte Serie zu
warten sei. Ich kann Ihnen nicht genaue Angaben machen;
- Juni 1984671
Geschäftsbericht des Bundesrates
wir schätzen zwei bis vier Jahre. Es hängt nämlich davon ab,
wie die Verhandlungen mit den Kantonen und den Gemein-
den verlaufen. Sie wissen: wir leben in einem föderalisti-
schen Staat mit einer ausgeprägten Gemeindeautonomie; in
diesen Milieus wird es nicht sehr geschätzt, wenn über das
Hoheitsgebiet der Kantone und der Gemeinden einseitig
vom Bund aus, ohne Einvernehmen mit Kantonen und
Gemeinden, Vorschriften erlassen werden.
Schliesslich sei daran erinnert, dass gemäss Artikel 24sexies
der Bundesverfassung ausdrücklich - ich sage ausdrücklich
-der Natur- und Heimatschutz als Sache der Kantone erklärt
wird. Selbstverständlich muss der Bund handeln; aber ange-
sichts dieser Verfassungsvorschrift verstehen Sie, dass wir
im Einvernehmen mit Kantonen und Gemeinden handeln
müssen. Darum wird es etwa zwei bis vier Jahre dauern, bis
die nächste Serie der Naturdenkmäler publiziert werden
kann.
Herr Herczog, Sie haben mich vorerst gefragt nach den
wirklichen Kosten der Unterhaltsarbeiten an den National-
strassen. Ich bin in der Lage, Ihnen diese Kosten für das
letzte Jahr bekanntzugeben und dann auch Kostenschät-
zungen für die nächsten Jahre. Im Jahre 1983 machten die
gesamten Kosten 198 Millionen Franken aus. Die zirkulie-
rende Zahl von 1 Milliarde Franken ist weit zu hoch gegrif-
fen. Das ist vielleicht für die Zukunft der Fall. Von diesen 198
Millionen Franken entfallen 85 Millionen auf den Betrieb, 68
Millionen auf die Polizei und 45 Millionen auf den baulichen
Unterhalt. Für das Jahr 2000 schätzen wir die Unterhaltsko-
sten auf ungefähr 850 Millionen Franken. Sie sehen, wir
werden uns also nach dem Jahr 2000 dieser Milliarde etwas
nähern.
Von den Kosten per 1983 von 198 Millionen entfielen im
Jahre 1983 43 Millionen auf den Bund; diese Zahl wird nun
in Auswirkung von Artikel 36ter der Bundesverfassung
rapide ansteigen und schätzungsweise im Jahre 2000 bei
etwa 640 Millionen Franken liegen. Sie wissen, dass der
Bund sich mit diesem Artikel 36ter für den Unterhalt der
Nationalstrassen wesentlich mehr engagieren muss als
bisher.
Sie haben mir auch die Frage gestellt, mit welcher Lebens-
dauer für diese Strassen gerechnet werden kann. Dazu kann
man natürlich keine genauen Angaben machen; aber Sie
können aus den genannten Zahlen über die-Reparaturen
und den Unterhalt dieser Strassen vielleicht einiges über die
Lebensdauer dieser Nationalstrassen ableiten.
Sie haben mir sodann die Frage gestellt, ob der Vollzug des
Umweltschutzgesetzes bei den Kantonen sichergestellt ist.
Es wäre übertrieben, wenn ich Ihnen diese Zusicherung jetzt
schon geben würde. Die Verordnungen zum Umweltschutz-
gesetz gehen allesamt, wie es das Gesetz vorschreibt, bei
den Kantonen in die Vernehmlassung. Es ist ja gerade ein
Zweck dieser Vernehmlassung, von den Kantonen zu erfah-
ren, wie sie ihre eigenen Vollzugsmöglichkeiten beurteilen.
Zweifellos werden einige Kantone ihren Vollzugsapparat
wesentlich verstärken müssen.
Monsieur Longet, Sie erkundigen sich nach dem Schicksal
Ihres Postulates über die Innovations scientifiques et techni-
ques 82.549 vom 17. Dezember 1982. Sie haben die Vermu-
tung ausgesprochen, dieses Postulat sei schlechthin verges-
sen worden. Ich kann Ihnen sagen, dass dem nicht so ist. Ich
weiss nicht, ob Sie es übersehen haben: im Verzeichnis der
Motionen und Postulate als Annex zum Geschäftsführungs-
bericht (franz. Ausgabe) finden Sie Ihr Postulat auf Seite 26
in der siebenten Linie aufgeführt, und zwar unter dem Titel
der noch unerledigten Postulate und Motionen. Sie sehen,
dass Ihr Postulat vom Dezember 1982 datiert. Nach Artikel
38 Ihres Geschäftsreglementes hat der Bundesrat vier Jahre
Zeit, über den Vollzug von Postulaten und Motionen Bericht
zu erstatten. Ich darf Ihnen aber auch gleichzeitig sagen,
dass wir Ihr Postulat immer im Gedächtnis behalten. Der
Wissenschaftsrat ist zurzeit daran, eine Studie über Früher-
kennung von wissenschaftlichen Bedürfnissen anzustellen.
Er hat hierfür einen Sonderkredit des Bundesrates erhalten.
Dieser Versuch wird zwei Jahre dauern, und diese Studien
zielen ja gerade in der Richtung Ihres Postulates. Wie mir
86-N
mein Bundesamt für Bildung und Wissenschaft eben mit-
teilte, will man vorerst einmal die Ergebnisse dieser Studie
abwarten, um dann an die Erfüllung Ihres Postulates heran-
zutreten.
Herr Weder, Sie fragten mich: Was hat eigentlich der Bund
für die Lufthygiene schon getan? Ich glaubte nun tatsäch-
lich, dass angesichts all der Information, die wir in den
letzten Monaten betrieben haben, hierüber doch einiges
bekannt sein dürfte. Gerne stelle ich aber nochmals eine
Zwischenbilanz auf, bevor Sie - auf nächsten Herbst vorge-
sehen - den versprochenen Bericht unseres Bundesamtes
für Umweltschutz in Händen haben werden.
- Es sei wieder einmal betont, dass wir seit 1982 in der
Schweiz die strengsten Abgasvorschriften für Motorfahr-
zeuge von ganz Europa haben, zusammen mit Schweden.
- Diese Abgasstufe wird im Jahre 1986 noch einmal ver-
schärft.
- Wir haben an die 20 Richtlinien erlassen für Luftreinhal-
tung, insbesondere in der Industrie. Wir haben insbesondere
den Schwefelgehalt des Heizöls auf 0,3 Prozent herabge-
setzt. Ich darf Ihnen sagen, dass wir bezüglich Schwefel-
dioxidgehalt in der Luft in den Industriestaaten am besten
dastehen. Wir haben heute nämlich die Gehaltzahlen von
1960, und das bedeutet doch schon einiges.
- Darf ich Sie an den Massnahmenkatalog des Bundesrats-
beschlusses vom 12. März 1984 erinnern mit folgenden
Massnahmen: die Vernehmlassung für die Tempolimiten,
Zulassungsvorschriften für Katalysatorfahrzeuge ab 1. Okto-
ber 1984 dieses Jahres, Abgaskontrollprogramm für Auto-
mobile, obligatorische Ölfeuerungskontrollen, Typenprü-
fung für Heizkessel und Ölbrenner, Vorschriften über Wär-
meerzeugungsanlagen, Herabsetzung des Schwefelgehal-
tes im Heizöl und Vorschriften für Gebäudeisolationen.
Das war das 10-Punkte-Programm des Bundesrates vom
- März dieses Jahres. Dazu kommt noch:
- Der Einführüngsplan für entbleites Normalbenzin: Ab
I.Januar 1985 darf in der Schweiz nur noch entbleites
Normalbenzin hergestellt und importiert werden und ab
- Juli 1986 darf im Normalbereich nur noch entbleites Ben-
zin in den Handel gesetzt werden.
- Erinnere ich auch an die Bemühungen unserer Industrie
in Zusammenarbeit mit unseren Umweltschutzstellen. Es
wurde in der Industrie schon freiwillig einiges getan für die
Luftreinhaltung. Ich denke dabei insbesondere an die
Zement- und an die Aluminiumindustrie.
- Erinnere ich daran, dass wir soeben die Luftreinhaltever-
ordnung als erste Verordnung zum Umweltschutzgesetz in
Vernehmlassung gesetzt haben. Diese Verordnung bringt
nun doch einige einschneidende Vorschriften auch für die
Industrie, das Gewerbe und den Hausbrand mit sich.
- Darf ich Sie an die unzähligen internationalen Kontakte
erinnern, die ich persönlich und meine Ämter mit ausländi-
schen Staaten führten, um auch im grenzüberschreitenden
Luftreinhaltungskonzept etwas zu erreichen.
Ich glaube doch, dass damit ein ansehnlicher Katalog über
unsere Bemühungen ausgewiesen ist.
Herr Allenspach, Sie haben mir Fragen gestellt im Zusam-
menhang mit dem Ergänzungsbericht zum Bericht über
versicherungstechnische, finanzielle und volkswirtschaftli-
che Aspekte der sozialen Sicherheit der Schweiz. Es ist
richtig, dass der Bundesrat ein Expertenteam zusammenge-
stellt hat, um diesen Bericht zu überprüfen. Mitglieder die-
ses Expertenteams sind Herr Prof. Bühlmann und Herr Prof.
Schneider von der ETH Zürich und Herr Prof. Hauser von der
Universität Zürich. Es ist eine gewisse Verzögerung einge-
treten, weil ein Professor, der ursprünglich einen Auftrag
angenommen hatte, diesen in der Folge wieder zurückgab.
Wann wird dieser Bericht erscheinen? Wir haben dem
Expertenteam eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt, so
dass wir also zu Beginn des nächsten Jahres mit der Veröf-
fentlichung rechnen können. Damit ist auch bereits Ihre
dritte Frage beantwortet, dass selbstverständlich dieser
Bericht zugänglich gemacht werden wird.
Gestion du Conseil fédéral
672
N 7 juin 1984
Was wird nun der Inhalt dieses Berichtes sein? Wir halten
uns im wesentlichen an die Interpellation der unabhängig-
evangelischen Fraktion und stützen uns auf das seinerzeit
von Herrn Prof. Silvio Borner erstattete Gutachten.
Frau Morf, Sie stellen mir einige Fragen zu Problemen der
ETH. Ich muss Ihnen zugeben, dass ich heute nicht in der
Lage bin, Ihnen detaillierte Auskunft zu geben, aber ich
verspreche Ihnen, Sie persönlich zu orientieren, wenn Sie so
freundlich sind und mir die Fragen nochmals schriftlich
zustellen.
Wenn es sich um den sogenannten Freiraum handelt, den
seinerzeit die Geschäftsprüfungskommission gefordert hat,
so kann ich Ihnen sagen, dass dieser Freiraum heute noch
nicht konkret vorgesehen ist. Wir sind daran, durch das Amt
für Bundesbauten einen Richtplan für alle Universitätsbau-
ten in Zürich zu erstellen, und in diesem Richtplan ist dieser
Freiraum vorgesehen. Die übrigen Fragen werde ich Ihnen
schriftlich beantworten, wenn Sie mir das verzeihen.
Zu Herrn Carobbio: Es ist richtig, dass wir davon absehen
werden, ein Präventionsgesetz zu erlassen, wenigstens
einstweilen. Der Grund dafür liegt darin, dass in der Ver-
nehmlassung der Entwurf zu einem solchen Gesetz sehr
schlecht weggekommen ist. Man hat mehrheitlich ein sol-
ches Gesetz abgelehnt. Man ist der Auffassung, dass dieser
Bereich hauptsächlich den Kantonen obliege. Hingegen
kann ich Ihnen sagen, dass wir zurzeit studieren, wie wir
ohne ein Gesetz bei unserem Amt für Gesundheitswesen in
Zusammenarbeit mit anderen Ämtern ein Gremium auf die
Beine stellen können, das Präventionsfragen bearbeitet und
sich in solchen Fragen auch an die Öffentlichkeit wenden
kann. Ich werde diesbezüglich morgen eine Besprechung
mit dem Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen
führen.
Sie haben mir zweitens die Frage gestellt, wie es sich bei der
Hochschulförderung mit den Beiträgen jener Kantone ver-
halte, welche keine eigenen Hochschulen unterhalten. Sie
wissen, dass heute zwischen den Hochschulkantonen und
den Nichthochschulkantonen ein Konkordat besteht,
wonach die Nichthochschulkantone für ihre Studenten an
die Hochschulkantone in steigendem Mass Zahlungen lei-
sten. Dieses Konkordat wird allerdings Ende 1986 auslauten.
Ich weiss aber, dass die Erziehungsdirektoren heute schon
daran sind, dieses Konkordat zu erneuern, und es trifft zu,
dass dabei Beiträge genannt werden, die im Bereiche von
8000 bis 10 000 Franken pro Student liegen. Der Bund hat
auf den Verlauf dieser Verhandlungen nur beschränkten
Einfluss, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir unsere
guten Dienste zur Verfügung stellen werden.
Bezüglich Asbest kann ich Ihnen aus meinem Wissen nur
sagen, dass kürzlich Untersuchungen ergeben haben, dass
Asbestanfälle, die in gewissen Industriezweigen auftreten,
nicht derart sind, dass sie für die menschliche Gesundheit
eine akute Gefahr darstellen. Wir verhandeln mit diesen
Industrien -es geht insbesondere um einen Industriebetrieb
im Kanton Glarus -, um in diesem Bereich noch vermehrt
Verbesserungen zu erzielen.
Genehmigt - Approuvé
Motionen und Postulate - Motions et postulats
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Eine kurze Bemerkung
zum Abschnitt 4 des Geschäftsberichtes. Die Geschäftsprü-
fungskommission beantragt Ihnen, das Postulat 81.377, Hof-
mann, Cannabiskonsum, nicht abzuschreiben. Wir bitten
den Rat, dieses Postulat nicht abzuschreiben.
Bundesrat Egli: Der Bundesrat ist damit einverstanden.
Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie publique
Früh, Berichterstatter: Ich berichte über die Geschäftsprü-
fung im Bereich EVD. Ein Schwerpunktthema, über das die
Kommission einen Bericht verlangt hat, steht im Vorder-
grund. Es geht um den weltweiten Protektionismus, ande-
rerseits aber auch um eine kritische Sichtung schweizeri-
scher Regelungen, die protektionistische Auswirkungen
haben können, also nichttarifarische Handelshemmnisse
zum Beispiel. Im weiteren berichte ich in kurzen Abrissen
über die Exportrisikogarantie, den Grosshandelspreisindex,
über die Ergebnisse der Inspektion im biologischen Land-
bau und über Probleme beim Vollzug des Tierschutzge-
setzes.
Der konjunkturelle Abschwung, der zweite Ölschock, die
tiefgreifenden weltwirtschaftlichen Strukturprobleme, der
Nachkriegsrekord an Arbeitslosen in wichtigen Industriena-
tionen bewirken einen immensen protektionistischen Druck.
Die Versuchung, die notleidende Industrie von der interna-
tionalen Konkurrenz abzuschirmen, um damit kurzfristig
Arbeitsplätze zu erhalten, war und ist gross. Dieser Versu-
chung sind auch viele Regierungen erlegen. Heute werden
neben den offenen protektionistischen Praktiken - wie Zölle
und Einfuhrkontingentierungen - und offensiven protektio-
nistischen Massnahmen - wie Behilfe zur Stärkung der
eigenen Industrie im Ausland - auch rechtswidrige Mass-
nahmen praktiziert, entgegen den internationalen Ver-
einbarungen.
Schwierig gestaltet sich die Problematik um die nichttarifari-
schen Handelshemmnisse wie zum Beispiel Vorschriften
über die Anschreibepflicht, die Materialprüfungen, die Her-
stellungsverfahren oder die Herkunftsbezeichnungen. Von
den gefährlichsten Massnahmen, den freiwilligen bilateralen
Exportbeschränkungen, die selbstverständlich Auswirkun-
gen auf Drittstaaten haben, ist die Schweiz weitgehend
verschont geblieben. Die Tatsache, dass für uns Automobile
und Unterhaltungselektronik keine Exportprodukte darstel-
len, bringt es mit sich, dass uns diese Art von Protektionis-
mus weniger beschäftigt. Dank dem Umstand, dass die
Regierungen über die budgetmässigen und wirtschaftlichen
Kosten protektionistischer Massnahmen Rechenschaft able-
gen müssen, verbessert sich das Klima - so scheint es
wenigstens - laufend.
Das GATT-Programm befindet sich auf guten Wegen. Eine
Neudefinierung der Schutzklausel, die von den Mitgliedern
oft verschieden ausgelegt wird, ist in Vorbereitung. Es
scheint auch, dass in der OECD, in der sich die marktwirt-
schaftlich orientierten Länder zusammengefunden haben,
eine Neubesinnung auf die eigenen Grundsätze stattfindet.
Eine GATT-Runde ist zur Erhöhung der Transparenz in den
Bestimmungen ebenfalls vorgesehen.
Heute beginnt in London der Weltwirtschaftsgipfel. Auf der
Traktandenliste steht neben dem Konjunkturaufschwung
auch der weltweite Handelsprotektionismus. Die weltweite
Rezession mit den schwerwiegenden sozialpolitischen Fol-
gen hätte nach Auskunft der Fachleute einen weit stärkeren
Druck zur Folge haben können. Es scheint so, als habe das
offene Handelssystem trotz bedauerlicher Einbrüche gut
standgehalten. Die Einsicht, dass Protektionismus in irgend-
einer Form die gegenwärtig grossen Probleme der Wirt-
schaft nicht lösen kann, scheint bei den Verantwortlichen
für Handelspolitik vorhanden zu sein. Nach dem Inkrafttre-
ten des Abkommens vom I.Januar 1984 sind alle tarifari-
schen und mengenmässigen Handelsschranken zwischen
EG- und EFTA-Ländern mit wenigen Ausnahmen geändert
worden.
Im nichttarifarischen Bereich hingegen bestehen weiterhin
gewisse Hemmnisse. Die Schweiz steht auch nicht mit ganz
makelloser Weste da, und die Vorwürfe mehren sich, zum
Beispiel bei den technischen Normen, bei den Typenprüfun-
gen, bei der Anschreibepflicht, bei regionalpolitischen Sub-
ventionierungen, bei der Niederlassung und Tätigkeit von
Versicherungen und Banken, bei den Landerechten von
Fluggesellschaften, bei den unterstützenden Massnahmen
zugunsten des Tourismus und bei den Exportkontingentie-
rungen; darüber werden wir ja noch einen Bericht aushän-
digen.
Es darf vor allem beim Tourismus festgestellt werden, dass
im Gegensatz zu Ländern, die für «stay-at-home» werben,
- Juni 1984 N
673
Geschäftsbericht des Bundesrates
die Schweizer mit dem Spruch: «Reise durch Europa, raste
in der Schweiz», wesentlich zurückhaltender sind. Im Aus-
land wird die Schweiz vor allem wegen der Abgasvorschrif-
ten, der Autobahnvignette und der Schwerverkehrsabgabe
kritisiert. Unser Bundespräsident hat nach der Volksabstim-
mung die Gelegenheit benützt, die richtige Antwort zu
geben.
Nun, Protektionismus ist ein Übel. Jeder ist gegen den
Protektionismus, jeder praktiziert ihn, und beim Abbau
meint jeder den ändern. Die Bemühungen unserer Exponen-
ten an der Aussenhandelsfront sind gross und verdankens-
wert. Wie in der Politik allgemein sind auch hier kleine
Schritte mit punktuellen Erfolgen an der Tagesordnung.
Gestern war das Erfolgserlebnis die Nachfrage nach Bünd-
nerfleisch in den USA, morgen betrifft es vielleicht Nachrich-
ten über den Verlauf von Appenzeller-Käse in Andorra. Die
Kommission unterstützt die Bemühungen zum Abbau des
Protektionismus im Ausland, verlangt aber auch eine kriti-
sche Sichtung der schweizerischen Regelungen, die protek-
tionistische Auswirkungen haben können.
Zum zweiten Punkt, der Exportrisikogarantie. Dass die ERG
keine protektionistischen Absichten und auch keine Sub-
ventionierungen des Exportes beinhaltet, ist uns allen klar.
Unsere ERG ist defizitär. Der Ausgabenüberschuss hat letz-
tes Jahr 239 Millionen Franken erreicht. Der Bundesvor-
schuss erhöht sich damit auf 348 Millionen Franken. Die
Verluste an Währungsschäden sind deutlich zurückgegan-
gen. Die Verluste entstehen heute zur Hauptsache aus der
kontinuierlichen Entwertung der europäischen Währung.
Zugenommen hat die Beanspruchung der Deckung von
politischen Risiken. Die ERG ist damit wieder zur klassi-
schen Tätigkeit zurückgekehrt. Unsere ERG ist konkurrenz-
fähig. Bezüglich der Leistungen liegt sie im Mittelfeld,
bezüglich der Kosten eher an der oberen Grenze im europäi-
schen Vergleich. Die Probleme verschieben sich dadurch,
dass die Exportfinanzierung als Mittel der Exportsteigerung
in den Vordergrund tritt. Im Ausland sind zum Teil Regie-
rungskredite verfügbar zu Konditionen, die die Schweiz
niemals bieten könnte.
Wir haben uns auch nach dem Atatürk-Projekt erkundigt,
das allerdings nicht das Jahr 1983 betrifft. Dieses Projekt
wurde in erster Linie vom Bundesrat - EVD und EDA - und
nicht von der ERG-Kommission entschieden. Die Garantie
wurde vorwiegend aus zwei Gründen zugesprochen: um
etwa 500 Arbeitsplätze über drei Jahre zu sichern und um
die Stellung der Schweiz im Wasserkraftwerkbau in der
Türkei und den angrenzenden Regionen zu festigen. Die
Entscheide betreffend das Projekt Atatürk fielen im Jahre
- Wir werden bei der Behandlung des nächsten
Geschäftsberichts noch darauf eintreten können.
Zum dritten Punkt, dem Grosshandelspreisindex. Der Gross-
handelspreisindex gilt allgemein als revisionsbedürftig, ins-
besondere die Struktur und die Gewichtung des Warenkor-
bes sind antiquiert. Es bestehen Lücken im Warenkorb, und
auch die Benutzer des Indexes machen die auf allzu schma-
ler Basis beruhenden Preiserhebungen geltend. Die Grund-
lagen des Grosshandelspreisindexes, der die Inlandwaren
ab Produzent und die Importwaren franko vor Zoll Schwei-
zer Grenze erfasst, wurden seit 1963 nicht mehr revidiert.
Verbesserungen in Teilbereichen wurden selbstverständlich
vorgenommen. Es wurde deshalb im Sommer 1983 eine
Revision angeordnet; eine Zusammenarbeit zwischen
Datenlieferanten und Benutzern des Indexes wird erfolgen.
Folgende Schwerpunkte werden im Vordergrund stehen:
Zielsetzungen und Aufgaben des Grosshandelspreisinde-
xes, Aktualisierung von Struktur und Gewichtung des
Warenkorbes, d. h. Einbezug der Preise fehlender Waren-
gruppen, also zum Beispiel Investitionsgüter, dauerhafte
Konsumgüter, Dienstleistungen und Leistungen der Bau-
wirtschaft; Verbesserung der Repräsentanz der Preiserhe-
bungen und inhaltliche Koordination.
Was den Zeitplan der Revision betrifft:'die Erarbeitung der
neuen Grundlagen neben noch weiteren fünf Erhebungen
und die Einführung in die Praxis erfordern einen beträchtli-
chen Aufwand. Nicht nur für die Erhebungsstelle, sondern
auch für die Wirtschaft wird ein Kraftakt notwendig werden.
Der Bundesrat prüft zurzeit, welche Revisionen des Gesamt-
paketes allenfalls zeitlich gestaffelt an die Hand genommen
und noch im laufenden Jahrzehnt abgeschlossen werden
können. Die Sektion EVD ist der Meinung, dass auch die
Notwendigkeit von statistischen Unterlagen und die Frage
nach der Benützerzahl durchaus abklärenswert wäre.
Zum vierten Punkt, dem biologischen Landbau: Im Frühjahr
1983 hat die GPK einen Bericht zum biologischen Landbau
verabschiedet. Eine vom Bundesrat eingesetzte Experten-
kommission erstattete einen Bericht, zu dem der Bundesrat
bereits Stellung genommen hat. Die GPK verdankt die
rasche Handlungsweise und die Anerkennung des GPK-
Berichts. Die Bestätigung ist herauszulesen, dass vom biolo-
gischen Landbau gewisse positive Impulse ausgehen und
dass ein Dialog mitdertraditionellen Landwirtschaf t stattfin-
det. Es liegt absolut im Interesse der Volksgesundheit, mit
möglichst wenig Chemie auszukommen.
Dem Begehren, das biologische Forschungsinstitut Oberwil
stärker zu unterstützen, wurde von der Expertenkommission
zugestimmt. Sie beantragt die Erhöhung des Beitrages um
100 000 Franken. Der Entscheid liegt jetzt beim Bundesrat.
In bezug auf die Basisbeiträge an das Institut für die Allge-
meinkosten ist eher ein negativer Entscheid zu erwarten.
Als richtig beurteilt wurde die Subventionierung der Berater-
tätigkeit. Eine Besprechung mit den kantonalen Landwirt-
schaftsdirektoren soll noch stattfinden'. Die Schaffung eines
Lehrstuhls für Landwirtschaft und Umwelt an der ETH steht
noch in Abklärung. Die noch offenen Fragen werden im
laufenden Jahr abgeklärt. Mit diesem Bericht ist auch der
Beweis erbracht, dass es wohl Aufgabe der GPK ist, in der
Vergangenheit herumzustochern. Das Herumstochern im
biologischen Landbau hat nach Auskunft der Landwirt-
schaftssachverständigen einiges in Bewegung gebracht.
Zum fünften und letzten Punkt: Vollzug des Tierschutzgeset-
zes. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes hängt voll und ganz
von den Massnahmen der Kantone ab. Zurzeit haben 12
Kantone Ausführungsbestimmungen beschlossen. Auch die
übrigen 14 Kantone bereiten die Regelung vor. Kleinere
Kantone haben auch hier wie anderswo bei der zunehmen-
den Regelungsdichte etwelche Mühe. Dieser Umstand zeigt
wieder, dass nicht nur der einzelne Bürger unter dieser
Regelung leidet, sondern dass auch Kantone und Gemein-
den die rasche Folge von grossen Gesetzesbrocken kaum
verdauen können. Gemeinsame Lösungen verschiedener
Kantone wären vielleicht ein Rezept. Die Aufsicht über Tier-
versuche spielt fast überall bereits gut. Die Tierhalter haben
sich relativ gut an das Gesetz angepasst und richten sich im
Rahmen der Übergangsfristen auf die noch härteren Bestim-
mungen ein, die 1986 wirksam werden.
Das Bundesamt für Veterinärwesen hat zusätzliches Perso-
nal erhalten; so wurde es möglich, eine Musterordnung zu
erarbeiten, die kantonalen Instanzen in die Regelungen ein-
zuführen und über 600 Tierpfleger auszubilden. Ausserhalb
der Frage der Vivisektion haben sich die Emotionen zwi-
schen Tierhaltern und Tierschützern weitgehend gelegt. Ein
Problem stellt sich für die Eierproduzenten, die geltend
machen, dass sich ihre Produktionskosten um 3 bis 4 Rap-
pen pro Stück erhöhen, wenn eine tierschutzgerechte Neu-
baute errichtet werden soll, oder um 1 bis 2 Rappen bei
einem Umbau.
Ausländische Eier stammen vornehmlich aus Batteriehal-
tung, die bei uns verboten wird. Eine Verschärfung der
Konkurrenz an der Preisfront ist voraussehbar. Ein Preisaus-
gleich ist eine Möglichkeit, eine bessere Information des
Konsumenten und ein Erkennen der Zusammenhänge, die
zum höheren Preis unserer eigenen Eierproduktion führen,
ist die andere Möglichkeit. Das waren die Punkte, welche die
Sektion EVD im besonderen im vergangenen Jahr beschäf-
tigt haben.
M. Meizoz: Le rapport de gestion confirme ce que nous
savions déjà, à savoir que la loi fédérale encourageant la
construction et l'accession à la propriété de logements
devient pratiquement lettre morte faute de crédits disponi-
Gestion du Conseil fédéral
674
N 7 juin 1984
blés. Il se trouve en effet que la moitié des 1143 millions de
crédits de programme votés en juin 1983 ont déjà été
engagés au cours de l'exercice écoulé et que - je cite le
rapport - «malgré cet effort considérable, les dossiers de
demandes concernant 4037 logements étaient en attente à
la fin de l'année».
A ce jour, ce chiffre est largement dépassé. Il est donc
probable que, comme on pouvait le craindre il y a quelques
mois, l'Office fédéral du logement devra, en 1984, refuser
l'aide fédérale pour 8000 à 9000 logements. Cette situation
prouve au moins trois choses, à savoir que la pénurie de
logements demeure aiguë dans de nombreuses régions du
pays, plus particulièrement dans les agglomérations
urbaines; que l'aide répond à un besoin évident et qu'elle est
attractive parce qu'efficace dans ses effets; enfin, que les
cantons ne sont toujours pas en mesure de se substituer à la
Confédération dans la mise en œuvre d'une politique du
logement digne de ce nom.
Monsieur le Conseiller fédéral, cette situation est grave, je
dirai même qu'elle est catastrophique et qu'elle est intena-
ble. Elle pose de sérieux problèmes aux promoteurs de
logements sociaux et aux organisations ayant vocation de
construire des logements d'utilité publique au sens de la loi,
organisations qui, très souvent, ont planifié leur développe-
ment sur plusieurs années et acheté à cet effet des terrains à
bâtir, ou encore investi des capitaux dans l'équipement de
ces terrains.
Je veux illustrer ce propos en citant le cas de cette coopéra-
tive d'habitation de Suisse centrale qui, ayant fait l'acquisi-
tion d'une parcelle à bâtir avec l'aide de la Confédération, se
trouve aujourd'hui dans l'impossibilité de mettre cette par-
celle en valeur, c'est-à-dire d'y édifier un bâtiment locatif,
tout simplement parce que l'Office fédéral du logement ne
peut pas lui accorder l'aide sollicitée, les crédits mis à sa
disposition étant déjà tous engagés. Le texte de la commu-
nication que l'Office fédéral du logement a publié il y a
quelques jours seulement à l'intention des intéressés est à
cet égard révélateur. Je vous le cite: «Les crédits mis à notre
disposition pour 1984 sont épuisés. En ce qui concerne les
crédits qui seront libérés par le Conseil fédéral pour l'année
1985, le nombre des demandes définitives parvenues à notre
office est si élevé que cette tranche de crédit et, par là
même, tout le crédit de programme voté par le Parlement en
1983, sont pratiquement épuisés. C'est pourquoi les nou-
velles demandes définitives seront traitées seulement lors-
que de nouveaux crédits auront été consentis. Ceci ne
devrait cependant pas se produire avant 1986.»
J'ajouterai que plus de 2000 familles souhaitant accéder à la
propriété d'un appartement ou d'une maison familiale con-
naissent des problèmes de même nature et doivent renvoyer
à des temps plus propice la concrétisation de leur projet. La
situation que je viens de décrire très brièvement engendre le
mécontentement, la déception et surtout l'incertitude quant
à l'avenir des projets qui sont en cause. Il s'impose d'y
remédier sans retard. D'autant plus qu'elle prive, en défini-
tive, l'Office fédéral du logement des moyens d'appliquer
une loi dont l'utilité est aujourd'hui reconnue par des
milieux de plus en plus larges.
Je pense que l'on pourrait, dans un premier temps, libérer
en 1984 le solde du crédit de programme qui n'a pas encore
été engagé, qui est de l'ordre de 250 millions et qui repré-
sente le quart du crédit de programme total, solde qui avait
été réservé jusqu'ici p
o
our l'année 1985. Il faudrait ensuite
demander au Parlement un nouveau crédit de programme,
dont le montant devrait couvrir les besoins pour les années
1985 et 1986. A mon sens, il n'est pas justifié et il n'est pas
possible d'attendre que soient prises les décisions défini-
tives concernant la nouvelle répartition des tâches entre la
Confédération et les cantons pour avancer dans la voie que
je viens de tracer car, compte tenu de la longueur de la
procédure parlementaire et dans l'hypothèse la plus favora-
ble, on ne peut guère imaginer pouvoir sortir du tunnel
avant juin 1985.
Voilà pourquoi, Monsieur le Conseiller fédéral, je souhaite
que vous puissiez donner les apaisements nécessaires et
dire dans quelle direction vous pensez vous engager dans
l'avenir immédiat. Il importe en effet que les requérants, ils
sont des milliers, puissent obtenir une réponse claire dans
les meilleurs délais. Je vous en remercie.
Schnyder-Bern: Auf Seite 319 des Geschäftsberichtes legt
Ihnen der Bundesrat die Abschreibung meines Postulates
Importkontingente für Früchte und Gemüse vor; dies mit der
Begründung, mein Postulat könne im Rahmen des Mögli-
chen als erfüllt betrachtet werden. Dies ist aber nicht der
Fall, weshalb ich beantrage, mein Postulat weiterhin auf-
rechtzuerhalten.
Worum geht es? Ich verlange, dass das heutige Kontingen-
tierungssystem beim Import von Früchten und Gemüsen so
geändert wird, dass künftig die Tätigkeit des Importeurs auf
dem Inlandsektor in einem beschränkten Rahmen mitbe-
rücksichtigt wird.
Wie kommt übrigens der Bundesrat dazu, das Postulat abzu-
schreiben, nachdem der Fachausschuss und die Dachorga-
nisation, der Schweizerische Obstverband, dieses Problem
für so dringend erachten, dass eine Arbeitskommission
gebildet wurde, die bereits mehrmals getagt hat und daran
ist, verschiedene diesbezügliche Modelle auszuarbeiten?
Dabei sollen die Unzulänglichkeiten des bisherigen Kontin-
gentierungssystems gemildert werden, indem jene Impor-
teure, die zum Beispiel zu Beginn der Ernte Inlandware
übernehmen und nicht ausschliesslich ihre Basis der Im-
portkontingente verbessern, nicht benachteiligt werden.
Ich darf darauf hinweisen, dass dieses von mir anvisierte
verbesserte System beim Blumenimport, auch zum Teil bei
den Saatkartoffeln, ausgezeichnet funktioniert, und bitte
den Bundesrat, dieses Problem weiterhin im Auge zu behal-
ten und das Postulat noch nicht abzuschreiben.
Gehen: Ich gestatte mir vorerst eine Bemerkung, die ich
speziell für Sie, Herr Bundesrat Purgier, aufgespart habe,
weil Sie sprichwörtlich bekannt sind für ein ausgeprägtes
Sprachgefühl.
Ich finde, dass auch ein Geschäftsbericht in gutem Deutsch
gehalten sein sollte; ich spreche jetzt nur für die deutsche
Ausgabe. Ich möchte Ihnen einige Blüten aus Ihrem Depar-
tement zitieren, um Ihnen zu zeigen, worum es mir geht. Da
steht zum Beispiel: «Insgesamt blieben die realen Zinssätze
in den OECD-Ländern hoch, wobei sie in Amerika, Grossbri-
tannien und Deutschland eher sanken, in Frankreich sowie
besonders in Japan dagegen vorwiegend zunehmend ten-
dierten.» Das ist eine typische Ausdrucksweise, die man
sonst im «Börsenbulletin» lesen kann. Oder es ist schon
etwas amüsant zu hören, dass «der Konjunkturabschwung
eine konjunkturelle Talsohle» durchschreiten kann. Der
schreitende Konjunkturabschwung l Oder wenn «steigende
Wettbewerbsverzerrungen durch Exportsubventionierun-
gen auszumachen sind», ist das einfach ein fürchterliches
Deutsch! Oder als letztes Beispiel ein Satz: «Das Anfang der
siebziger Jahre entwickelte Konzept der Investitionshilfe für
Berggebiete sah vor, durch die Förderung des Infrastruktur-
ausbaus die Standortvorteile für Unternehmen im sekundä-
ren und tertiären Sektor in diesen Regionen zu verbessern,
die Abwanderung aufzuhalten und zur Schaffung neuer
Arbeitsplätze beizutragen.» Da muss man schon fast ein
Sänger sein, dass man ohne Luftholen zum nächsten
Komma kommt!
Nun aber zu einem sachlichen Problem: Schon Herr Früh
hat zum Thema der Exportrisikogarantie hier gesprochen.
Auch wir haben uns bei früherer Gelegenheit mit dieser
Frage auseinandergesetzt und müssen Ihnen hier in aller
Form sagen, dass wir uns sehr beunruhigen über die hier
wieder angeführten Zahlen. Die Aufwendungen von 300
Millionen Franken für Konsolidierungen und Transferschä-
den, 90 Millionen für Währungsschäden bei regulären Ein-
nahmen von nur 163 Millionen Franken ergaben im letzten
Jahr ein Defizit von knapp 240 Millionen Franken. Damit
deckt der Bundesvorschuss heute bereits ein Totaldefizit
von fast 350 Millionen Franken. Die gesamte Garantie-
summe nun belief sich auf Ende Jahr auf 17,9 Milliarden
- Juni 1984 N
675
Geschäftsbericht des Bundesrates
Franken, wovon mindestens die Hälfte auf äusserst gefähr-
dete Gebiete entfällt. Diese Gesamtsituation bereitet uns
ernsthafte Sorgen. Es ist nicht länger zu verantworten, wenn
weiterhin einfach die ohnehin schon notleidende Bundes-
kasse zur Bevorschussung herangezogen wird.
Aus beschäftigungspolitischen Gründen wird es auch - und
dies nach Auffassung des Bundesrates - unumgänglich
sein, die ERG als ein Schlüsselinstrument der Aussenhan-
delspolitik in Zukunft auszubauen. Die Finanzierung einer
ausgebauten ERG über erhöhte Prämien dürfte aber ziem-
lich rasch an Grenzen stossen, da damit die Exporteure
wiederum so belastet werden, dass die Wirkung der ERG
mindestens zum Teil kompensiert wird.
Es ist unseres Erachtens fraglich, ob die Bevorschussung
durch den Bund, also bereits 350 Millionen Franken, von
den Exporteuren über die Prämien je wieder zurückbezahlt
werden kann, oder ob dieser Vorschuss eines Tages doch
abgeschrieben werden muss. In dieser Situation möchte ich
auf einen Vorschlag unseres Kollegen Meier-Zürich zurück-
kommen. Er hat in einer Motion vom 5. Oktober 1982 ange-
regt, zu überprüfen, ob nicht die ERG-Defizite durch die
Arbeitslosenversicherung übernommen werden könnten,
und zwar à fonds perdu. Dies in der Meinung, dass die
Arbeitslosenversicherung in ihrer Grundidee ja dazu dient,
nicht einfach den Arbeitslosen den Lebensunterhalt zu
sichern, sondern eben die Arbeitsplätze wieder zu schaffen,
respektive die Mobilität der Arbeitslosen so durch Ausbil-
dung usw. zu erhöhen, dass sie anderenorts wieder eine
lebenssinnerfüllende Tätigkeit ausüben können.
Die Exportrisikogarantie auf der anderen Seite dient ja auch
zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen auf dem
Exportsektor. Die innere Beziehung scheint uns also derart
eng, dass es doch ohne weiteres verantwortbar ist, den
Fonds der Arbeitslosenksse zur Sicherung der Arbeitsplätze
in der Exportwirtschaft heranzuziehen.
Wenn Herr Kollege Reimann diesen Gedanken am 21. März
als «hanebüchenes Ansinnen» bezeichnete, schliesse ich
daraus lediglich, dass er sich zu wenig Rechenschaft gibt
über den Ernst der Situation auf dem Exportsektor und über
den Ernst und die Bedeutung der Sicherung der Arbeits-
plätze auf diesem Gebiet. Gerade die Arbeitnehmer haben
doch ein fundamentales Interesse, dass wir einen Weg fin-
den, um eben ihre Arbeitsplätze zu sichern.
Ich bitte Sie also, Herr Bundesrat, dieses Problem doch
noch einmal ganz vorurteilslos zu überprüfen, ob nicht dies
ein Weg wäre, den zu gehen sich lohnen würde.
Ein letzter kurzer Gedanke zum Thema Rindviehzucht, also
ganz etwas anderes. Die Fachkreise befürchten, dass als
Folge der neu vorgesehenen veterinärmedizinischen Vor-
schriften die Einfuhr von Samen hochqualifizierter Stiere
praktisch zum Erliegen kommen könnte. In der Praxis wird
nun der Verdacht geäussert, dass es dabei eher um eine
wirtschaftliche Massnahme gehe als um die Prävention
gegen Tierseuchen. In der Tat hingen die markanten Zucht-
fortschritte bezüglich Milchleistung in den vergangenen
Jahren ja von diesem Import ab. Diese Fortschritte brachten
natürlich auch Probleme mit sich, nicht nur auf dem Gebiet
der Gesundheit und Nutzungsdauer der Tiere, sondern vor
allem bei der Vermarktung der Milch und Milchprodukte.
Ein Problem, das also auch wieder von finanzpolitischer
Bedeutung ist. Auf der anderen Seite befindet sich die
Bauernsame durch den dauernden Zwang zur Produktivi-
tätsverbesserung in einer Sackgasse. Wenn der Bauer den
Produktivitätsfortschritt nicht mitmacht, landet er sehr rasch
in den roten Zahlen. Die Züchter fürchten nun also, dass
dank der erwähnten veterinärmedizinischen Vorschriften
der - im Moment - politisch fast einzig gangbare Weg zur
Existenzsicherung verbaut werde.
Ich bitte den Bundesrat, auch zu diesem Problem hier kurz
Stellung zu beziehen.
Mme Jaggi: Je voudrais m'exprimer à propos d'un para-
graphe figurant à la page 321 de l'édition française du
rapport de gestion du Conseil fédéral. Si j'essaie de recons-
tituer la subdivision de ce rapport, dont M. Oehen a signalé
le vocabulaire technocratique, je dois en venir aux subdivi-
sions également fort technocratiques de ce rapport, soit la
lettre d- Office fédéral de l'agriculture, chiffre II - Mesures
économiques, chiffre 3- Production animale, et finalement
lettre d Marché du bétail de boucherie et de la viande.
A ce chapitre le rapport de gestion du Conseil fédéral donne
une impression d'optimisme serein. L'année 1983 a été
bonne, l'offre a été inférieure à celle de l'année précédente,
vers la fin de l'année on a pu vider les frigos et écouler les
stocks, on a pu procéder à quelques exportations de quar-
tiers de devant pour les échanger contre des aloyaux; bref,
tout est bien sur le meilleur des marchés du bétail de
boucherie du monde. Certes, on a augmenté au 1
er
juillet les
prix du gros bétail et des veaux, et les nouveaux prix n'ont
pas été partout obtenus - on dit pudiquement «plus ou
moins» atteints - mais le Conseil fédéral n'y voit le moindre
signe précurseur d'un éventuel retournement de situation.
Or, sur le marché de la viande, il est évident que le moindre
écart peut être significatif. Le marché de la viande est en
effet très étroit, et la marge de manœuvre rendue encore
plus restreinte par une production indigène nettement supé-
rieure au taux d'auto-approvisionnement prescrit par l'or-
donnance sur le bétail de boucherie. Sur un marché aussi
étriqué que celui-ci, il est évident que les effets de toute
modification du prix ou de l'offre se répercutent immédiate-
ment; dans ces conditions, un excédent sensible - la mon-
tagne de viande, pour employer l'expression consacrée- est
inéluctable, et ce d'autant plus si, conformément aux reven-
dications actuellement pendantes de l'Union suisse des
paysans, une hausse de prix est accordée.
Nous nous acheminons, Monsieur le Conseiller fédéral - et
je souhaiterais vous entendre à ce sujet - vers une situation
analogue à celle que l'on a connue à propos du beurre en
- Ce précédent a beau être assez ancien, il me paraît
utile de l'évoquer ici. Car la même situation pourrait bien
avoir les mêmes conséquences, à savoir un mot d'ordre de
grève des achats. J'attire encore votre attention, Monsieur le
Conseiller fédéral, sur deux facteurs qui aggraveraient la
situation dans le cas présent: tout d'abord, une partie au
moins de la distribution est du côté des consommateurs; les
bouchers-charcutiers, qui sont sur le front, confrontés quo-
tidiennement avec les acheteurs, et qui récoltent les récla-
mations à chaque augmentation de prix - qu'ils répercutent
d'ailleurs très confortablement; d'autre part, de plus en plus
nombreux sont les gens qui réalisent que la viande constitue
un apport de protéines animales particulièrement coûteux,
et pas forcément très intéressant du point de vue nutritif. La
substitution s'est d'ailleurs déjà opérée dans beaucoup de
«paniers», de menus; et même si les comportements des
consommateurs sont marqués par une très forte inertie, il
est certain qu'un mot d'ordre de boycottage temporaire
pourrait entraîner des changements qui ne seraient pas
forcément suivis de retour en arrière. Beaucoup ont diminué
leur consommation de viande, certains pourraient les rejoin-
dre à la faveur d'un tel mot d'ordre.
Nous sommes loin de la situation apparemment sans pro-
blème décrite dans le rapport de gestion et je voudrais,
Monsieur le Conseiller fédéral, que vous nous donniez votre
avis à ce sujet.
M. Carobbio: En ce qui concerne le rapport de gestion du
Département de l'économie publique, je porterai plus parti-
culièrement mon attention sur deux points.
Le premier, qui est traité à la page 304 de l'édition française,
concerne la formation professionnelle. Il n'est pas néces-
saire de revenir sur l'importance de cette dernière, nous en
sommes tous convaincus, surtout dans les circonstances
actuelles. En l'occurrence, je voudrais poser les questions
suivantes car les considérations en la matière contenues
dans le rapport manquent d'une certaine précision.
Tout d'abord, je voudrais connaître les évaluations que le
Conseil fédéral peut déjà donner aujourd'hui après quel-
ques années d'application de la nouvelle loi sur la formation
professionnelle, concernant plus particulièrement le fait que
l'économie subit actuellement toute une série de transfor-
Gestion du Conseil fédéral
676
N 7 juin 1984
mations relatives aux professions. Mon expérience person-
nelle de maître à l'école professionnelle me donne l'impres-
sion que, parfois, l'école professionnelle accuse du retard
par rapport à cette évolution, notamment en ce qui con-
cerne la formation dans le secteur de l'électronique et de
l'informatique. J'avais déjà soulevé ce problème dans une
interpellation mais je voudrais savoir si la nécessité de revoir
le système de la formation professionnelle suisse laquelle, à
mon avis, prévoit trop de divisions dans divers secteurs
d'apprentissage - s'impose vraiment. C'est là ma première
question.
Ma deuxième question concerne les évaluations du Conseil
fédéral à propos de l'application des dispositions concer-
nant la formation professionnelle empirique qui avait été
introduite dans la dernière loi. Ces évaluations sont-elles
positives ou, comme j'inclinerai à le penser, plutôt néga-
tives? Dans ce cas, la question de revoir cet aspect-là du
problème ne se pose-t-il pas?
Ma troisième question découle de la réponse du Conseil
fédéral à une question ordinaire de M. Hubacher du 14
décembre 1983 et concerne l'Institut suisse de pédagogie
pour la formation professionnelle. Cette réponse précisait
que, sur le plan technique, nous accusions un certain retard
dans le développement des études sur l'évolution de la
formation professionnelle, et ce à cause du manque de
personnel. En effet, le blocage de l'effectif du personnel
fédéral avait empêché l'application de la loi et le Conseil
fédéral annonçait alors son intention de reprendre ce terrain
perdu. A-t-on réalisé depuis quelque chose de concret ou
va-t-on le faire? L'étude de l'évolution de la formation pro-
fessionnelle dans son ensemble et de l'attribution d'un rôle
plus important à l'Institut suisse de pédagogie pour la for-
mation professionnelle est un problème de poids et qui est
en rapport avec la première question que j'ai posée.
Maintenant je voudrais reprendre brièvement le deuxième
point traité à la page 307 du rapport et qui concerne le
problème du travail de nuit. Le rapport précise que l'on a
constitué deux groupes de travail chargés d'étudier le cas
des conditions de travail par équipes de nuit. Quelles sont
les premières indications que ces groupes de travail peuvent
fournir là-dessus et en particulier quelle est la position du
Conseil fédéral face à la demande d'introduire le droit au
travail de nuit pour les femmes? J'affirme ici encore une fois
que pour notre part nous y sommes opposés mais je vou-
drais connaître l'opinion du Conseil fédéral à ce sujet afin de
savoir si une décision y relative a déjà été prise.
La troisième question concerne l'aide à la construction et à
l'accession à la propriété de logements. Je ne m'attarderai
pas sur ce point car l'argument a déjà été longuement
développé par M. Meizoz dont je partage entièrement le
point de vue en la matière. Je voudrais simplement rappeler
que les situations qu'il a dénoncées sont également typi-
ques du canton du Tessin: beaucoup de demandes provien-
nent de ce canton, ce qui démontre bien que le problème y
est aigu. Ces demandes ne peuvent être satisfaites eu égard
à la situation clairement décrite par M. Meizoz. Personnelle-
ment, je souhaiterais que le Conseil fédéral n'attende pas la
fin de la discussion sur le problème de la répartition des
charges entre cantons et Confédération et présente le plus
tôt possible une nouvelle demande de crédits à l'Assemblée
fédérale; il me semble d'ailleurs que le Conseil fédéral avait
accepté de le faire dans sa réponse à un postulat que j'avais
présenté, il y a quelque temps. Je remercie M. Furgler,
conseiller fédéral, des réponses qu'il voudra bien donner à
ces questions.
Frau Weber Monika: Der Bericht des Volkswirtschaftsdepar-
tementes enthält sehr interessante Informationen. Man
könnte sich mit verschiedenen Einzelheiten sehr eingehend
beschäftigen, aber ich möchte mich auf zwei drei Bemer-
kungen beschränken.
Auf Seite 278 wird die Preisüberwachung erwähnt. Ich
möchte Herrn Bundesrat Furgler herzlich danken, dass er im
letzten Jahr die Sache so speditiv vorangetrieben hat. Wir
haben fast einen Rekord erlebt, indem kurze Zeit nach der
Abstimmung bereits ein Gesetz vorlag. Also herzlichen
Dankl
Zum Thema Landwirtschaft: Auch dazu möchte ich mich
nicht lange äussern. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich
bereits im Zusammenhang mit dem Aussenwirtschaftsbe-
richt einen Anlass hatte, neu gegen den Protektionismus zu
wettern. Ich möchte unterstützen, was Frau Jaggi bezüglich
des Fleisches gesagt hat. Ich glaube, dass wir bei allen
bäuerlichen Preisbegehren aufpassen müssen, dass wir
nicht in eine falsche Richtung gehen. Wir müssen daran
denken, dass es Konsumenten gibt, die nicht so viel verdie-
nen - vielleicht nur 2500 Franken im Monat -, die eine teure
Wohnung haben, die Kinder haben und deshalb belastet
werden, wenn die landwirtschaftlichen Preise steigen. Wenn
die Konsumenten bei der Milch, bei der Butter, beim Fleisch
usw. höhere Preise bezahlen, so bezahlen sie es ja nicht
einmal jenen Bauern, die es wirklich nötig haben. Das ist die
Misere unseres Agrarsystems. Die Konsumenten wären
gerne bereit, mehr zu bezahlen, wenn wirklich diejenigen
Bauern, die diese Preiserhöhungen nötig haben, begünstigt
würden.
Sprechen möchte ich aber vor allem zu Seite 296, zum Index
der Konsumentenpreise. Der Index der Konsumentenpreise
wurde vor anderthalb Jahren revidiert. Das ist ein heisses
Eisen, mir ist das bewusst. Aber dieser Index ist nach wie vor
unbefriedigend. Es ist schwierig, einen befriedigenden
Index zu schaffen, das ist mir klar. Sehr grosse Bevölke-
rungskreise fühlen sich aber nicht betroffen, wenn sie von
gewissen Zahlen Kenntnis nehmen müssen. Wenn es heisst,
dass 13 Prozent vom Haushaltbudget für Nahrungsmittel
oder 11 Prozent für die Miete ausgegeben werden, dann
betrifft das nur eine sehr kleine Bevölkerungsgruppe, und
zwar die finanziell besser gestellten Gruppen. Die schwä-
cheren Gruppen geben dafür natürlich mehr aus als nur 13
oder 11 Prozent. Es ist auch bekannt, dass sehr wenig
Haushaltrechnungen gemacht werden. Es sind nicht einmal
500 Haushaltrechnungen, die man zur Verfügung hat, um
die ganze Statistik aufzubauen. Ich weiss, dass es schwierig
ist, Leute zu finden, die solche Haushaltungsbuchhaltungen
führen. Aber ich möchte doch bitten, dass man hier Anstren-
gungen unternimmt, um auch Frauen aus sozial schwäche-
ren Schichten zu finden, die Haushaltungsbuchhaltungen
führen. Nur so erhalten wir ein Bild von den Problemen,
unter denen die sozial Schwächeren leiden. Bei einer Fami-
lie, wo der Vater 200 000 bis 250 000 Franken verdient, ist es
für uns nicht so interessant zu wissen, wie sie durch die
Teuerung belastet wird. Hingegen interessiert es uns bei
einem Haushalt, wo nur 30 000 Franken zur Verfügung
stehen.
Ich bin also der Meinung, dass man differenzierter vorgehen
sollte. Man sollte zum Beispiel den Index für verschiedene
Bevölkerungsgruppen separat berechnen. Bei älteren Leu-
ten zum Beispiel sollte man die Gesundheitskosten mehr
gewichten. Der Index müsste - ich fasse zusammen - diffe-
renzierter präsentiert werden, und das statistische Material
repräsentativer sein.
Bundesrat Furgler: Vorerst möchte ich mich beim Kommis-
sionspräsidenten, Herrn Früh, bedanken, dass er in so kon-
ziser Form die Hauptfragen, die in der Kommission disku-
tiert wurden, aufgeworfen und beantwortet hat. Ich kann
mich deshalb darauf beschränken, zu den Fragen Stellung
zu nehmen, die hier in der Debatte aufgeworfen wurden.
Herr Meizoz hat den Wohnungsbau als eines der Sorgenkin-
der bezeichnet, mit denen er sich beschäftigt, und er hat
konkrete Aussagen über den heutigen Stand der noch ver-
fügbaren Kredite gemacht. Es ist selbstverständlich, dass es
den Rahmen dieser Geschäftsprüfungsdebatte sprengen
würde, wenn ich hier aus der Sicht des Bundesrates eine Art
Promesse für künftige Operationen abgäbe. Aber ich darf
ihm versichern, dass auch wir die heutige Situation als
höchst unbefriedigend empfinden. Es hat sich gezeigt, dass
das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom Jahre
1974, seit 1975 in Kraft, lange Zeit eher ein Schattendasein
führte. Gestützt auf dieses Gesetz wurden rund 20 000 Woh-
- Juni 1984
677
Geschäftsbericht des Bundesrates
nungen gefördert, davon 93 Prozent Neubauten und 7 Pro-
zent Renovationen. Auf einmal haben aber- im Zusammen-
hang mit der wirtschaftlichen Rezession in unserem Land-
verschiedene Kantone in diesem Gesetz ein Instrument
entdeckt, dessen sie sich gerne bedienten, um Wohnungen
zu bauen und die Eigentumsbildung zu fördern.
In der Schweiz werden jährlich rund 40 000 Wohnungen
gebaut, davon etwa 2500 bis 3000 (6 Prozent) mit Bundes-
hilfe. Dies zeigt, dass in den letzten zwei Jahren das Bedürf-
nis, dieses Instrument einzusetzen, deutlich grösser gewor-
den ist. Sie haben im Sommer 1983 neue Rahmenkredite
bewilligt (nachdem schon im Jahre 1975 solche in der
immerhin beachtlichen Grössenordnung von 1 Milliarde
bereitgestellt worden waren), und zwar in der Höhe von
1,143 Milliarden Franken; 920 Millionen davon entfallen auf
Bürgschaften, 180 Millionen auf Beiträge à fonds perdu und
43 Millionen auf rückzahlbare Darlehen. Die beiden letzten
Positionen sind mit Bezug auf das Finanzgebaren von
besonderer Bedeutung, haben wir doch mit den Bürg-
schaftskrediten überhaupt keine Sorgen gehabt bis heute.
Wir haben miteinander hier festgestellt, dass mit diesen
Beträgen rund 10 000 Wohnungen gebaut werden können.
Die Hälfte der Kredite - Sie haben es zu Recht erwähnt -
wurde im letzten Jahr freigegeben. Das betraf rund 6000
Wohnungen. Für 1984, also das laufende Jahr, hat der
Bundesrat eine weitere Tranche (einen Viertel mit Rücksicht
auf die Rahmendauer) für die Förderung von rund 2500
Wohnungen freigegeben. Der Rest ist für 1985 geplant. Sie
wünschen nun, Herr Meizoz - und Herr Carobbio hat Sie
unterstützt -, dass wir schon jetzt die nächste Tranche
freigeben. Ich werde dieses Ersuchen dem Bundesrat unter-
breiten, kann aber gar kein Versprechen abgeben. Im Stile
des vorsorglichen Hausvaters bin ich selbstverständlich ver-
pflichtet, auch dieses Gesetz mit der nötigen Umsicht anzu-
wenden. Wenn es eine Laufzeit von vier Jahren hat, dann
muss ich für den letzten Teil dieser Laufzeit noch etwas im
Portefeuille zurückbehalten, sonst handle ich nicht nach
den Instruktionen des Parlamentes. Und welcher Bundesrat
würde das schon wagen?
Ich bin also in der wenig beneidenswerten Lage, nicht
genügend Geld zu haben. Aber das geht anderen wohl auch
so. Wenn Sie dieser prekären Situation begegnen wollten,
dann müssten Sie einen neuen Rahmenkredit schon vor
dem Jahre 1985 zur Diskussion stellen und, wie Sie es heute
angetönt haben, einen neuen Beschluss früher zu erwirken
versuchen. Dabei bitte ich Sie, selbst zu erwägen, ob das
angesichts der Finanzsituation jetzt Aussicht auf Erfolg hat.
Fazit: Es ist zutreffend, wenn Sie sagen, dass das Instrument
sich als segensreich erweise. Es ist ebenfalls zutreffend,
wenn Sie sagen, es sei unbefriedigend, dass Wohnbauge-
nossenschaften und viele Bürger, die uns schreiben, einen
negativen Bescheid erhalten, weil keine Mittel mehr verfüg-
bar sind. Aber wie gesagt: Eine Änderung könnte nur erfol-
gen, wenn Sie in sehr kurzer Zeit einen neuen Rahmenbe-
schluss beschliessen würden. Meine Mitarbeiter im Amt für
Wohnungsbau bemühen sich im übrigen, sorgfältig mit
allen Bauinteressenten zusammenzuarbeiten und ihnen zu
helfen, auch die Überbrückungsfrist möglichst sinnvoll und
mit möglichst wenig Verlusten zu ertragen. Dass dann, wenn
Land erschlossen worden ist, aber aus Gründen, die Sie
geschildert haben, nicht gebaut werden kann, auch finan-
zielle Nachteile für den entsprechenden Bauwilligen entste-
hen, trifft leider zu. Der Ball liegt also bei Ihnen. Wenn Sie es
wünschen, können Sie einen neuen Rahmenkredit be-
schliessen.
Herr Schnyder hat darum gebeten, dass sein Postulat auf-
recht erhalten werde, weil eine Arbeitsgruppe bereits am
Werk sei. Wir dachten, gerade weil die Arbeitsgruppe die
Operation schon «eingeläutet» hat, könne man das Postulat
abschreiben. Aber ich widersetze mich der Beibehaltung in
keiner Weise und möchte das hier dem Herrn Präsidenten
mitteilen.
Herr Gehen hatte die Freundlichkeit, mich mit Stilblüten aus
dem Geschäftsbericht zu beglücken. Er scheint, wie ich,
Freude an der Literatur zu haben. Und ich habe die Genug-
tuung, dass er unseren Geschäftsbericht mit grösser Auf-
merksamkeit studiert hat. Er findet, dass wir mit Bezug auf
die finanzpolitische Komponente dieses Berichtes techni-
sche Formulierungen verwenden, die sonst im Börsen- und
im Finanzbereich üblich sind. Ich darf ihn immerhin insoweit
beruhigen: Wenn man «zunehmend tendiert», dann ist das
auch für Parteien hocherfreulich. Ich glaube, er würde das
sogar für seine Gruppe gelten lassen - wobei ich mich nicht
dazu äussern will, ob andere von dieser Art «zunehmender
Tendenz» beglückt wären oder nicht. Aber mit Bezug auf die
Zinssätze ist das ein Fachausdruck, den man nur mit
umständlichen Umschreibungen anders wiedergeben
könnte. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass Sie es nicht
besonders schätzen, wenn zu viele solche Fachausdrücke
verwendet werden.
Die «Talsohle»: ich werte sie etwas anders als Sie. Ich bin
froh, wenn sie durchschritten ist und man wieder aufwärts-
gehen kann, wie das im wirtschaftlichen Bereich jetzt der
Fall zu sein scheint. Mit Bezug auf die langen Sätze stellte
ich fest, dass Sie über einen langen Atem verfügen, was für
Politiker immer vorteilhaft ist; Sie haben den Satz denn auch
mühelos bewältigt, als Sie ihn zitierten. Ich danke für das
Zitat.
Die materielle Frage, die Herr Gehen hier mit anderen Spre-
chern zusammen - bereits Herr Früh hat darauf hingewiesen
- aufgeworfen hat, lässt sich wie folgt beantworten:
ERG: Es trifft zu, dass es sich hier um ein Schlüsselinstru-
ment unserer Exportpolitik handelt. Wenn wir die politi-
schen Risiken - das ist die Hauptzielsetzung der ERG - nicht
abdecken, dann werden unsere exportorientierten Indu-
strien ganz einfach viele Aufträge nicht übernehmen kön-
nen, weil das Risiko für sie untragbar gross würde. Ich
schliesse aus allen Voten, die hier gefallen sind, dass nie-
mand daran denkt, die ERG einzuengen. Was Sie aber zur
Diskussion gestellt haben hinsichtlich der finanziellen Situa-
tion, bereitet nicht nur Ihnen, sondern auch uns im Bundes-
rat Sorgen.
Ich habe vor einem Jahr hier dargelegt, dass einzelne Posi-
tionen im ERG-Bereich - ich denke vor allem an die Wäh-
rungsrisiken - den Bundesrat sehr beschäftigten; deshalb
befasst sich eine Arbeitsgruppe mit einer neuen Auflage der
ERG, in der Meinung, dass angesichts der Verluste im Wäh-
rungsbereich die ERG in dieser Hinsicht verbessert werden
sollte. Ich habe auch mit der Finanzdelegation darüber
sprechen können. Es besteht Übereinstimmung zwischen
Bundesrat und Finanzdelegation, dass diese Währungsrisi-
ken sich zu Schwachpunkten entwickelt haben. Mir scheint,
dass man in Zukunft - aus der Erfahrung lernend - Wäh-
rungsrisiken mit kürzerer Laufzeit (beispielsweise bis zu fünf
Jahren) wieder stärker über das Bankensystem absichern
sollte. Das würde zu einer Entlastung für den Bund führen.
Für Extremsituationen hätten wir dann doch noch eine
Handhabe - im längerf ristigen Bereich oder wenn sich ganz
ausserordentliche Währungsschwierigkeiten einstellen soll-
ten. Wir sind also der Meinung, hier auf dem rechten Weg zu
sein. Ich werde Ihnen, wie versprochen, Ende dieses Jahres
die genauen Zahlen vorlegen betreffend die Bundesvor-
schüsse (sie haben Ende 1983 349 Millionen betragen), die
Guthaben aus Konsolidierungen (sie haben Ende 1983 473
Millionen ausgemacht) und die künftigen Defizite.
Letztere werden sich am Ende dieses Jahres vermutlich in
der Grössenordnung von rund 300 Millionen, vielleicht
etwas darüber, präsentieren, was sofort zu Notrufen führt,
wie Sie soeben hörten; 1985 und 1986 muss auch mit
Defiziten, in der Grössenordnung von ungefähr 200 Millio-
nen, gerechnet werden. Das heisst, im Zeitraum der Finanz-
planung bis Ende 1988 werden die Bundesvorschüsse und
die Konsolidierungsguthaben die Milliardengrenze über-
steigen.
Hier haben vielleicht einzelne, die sich weniger mit diesem
Instrument beschäftigen, fast zuviel Angst davor, dass die
konsolidierten Guthaben nicht zurückbezahlt würden. Ich
werte keineswegs alle dort eingetragenen Positionen als
abschreibungswürdig. Wir haben verschiedentlich mit Län-
dern konsolidiert und sind überzeugt, dass nur die wenig-
Gestion du Conseil fédéral
678
N 7 juin 1984
sten davon derart schlechte Schuldner sind, dass die Rück-
zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten werden.
Anders verhält es sich mit den Währungsverlusten. Die dies-
bezüglichen 600 Millionen, meine ich, müssten hier einmal
gesondert debattiert werden. Ich halte also zu Ihrer Frage
fest (und ich darf hier anschliessen an das, was Herr Kom-
missionspräsident Früh gesagt hat), dass wir im Zusammen-
hang mit der weiteren Ausgestaltung der ERG den hohen
Wirkungsgrad dieses Instrumentes erhalten möchten, dass
wir mit einer Änderung im Bereich der Währungsabsiche-
rung beschäftigt sind (wobei schwere Störungen der Devi-
senmärkte und bestimmte Operationen in Einzelfällen vor-
zubehalten wären), und dass wir auch an einer Erhöhung
der Gebühren arbeiten, weil wir dort ja jeweils das aus der
Sicht der Wirtschaft und aus der Sicht des Staates tragbare
Mass zu finden haben.
Ein einziges Vorhaben wurde gesondert erwähnt, es betraf
Atatürk. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieser Entscheid
in jeder Hinsicht ausgewiesen ist, im Hinblick auf die Quali-
tät des Produktes und im Hinblick auf die Chancen, die wir
damit grossen Industriewerken mit Tausenden von Arbeits-
plätzen geben, den technologischen Adaptationsprozess
sinnvoll weiterführen zu können und im Geschäft zu blei-
ben; er ist auch ausgewiesen im Hinblick auf den Käufer, der
dieses Vertrauen verdient.
Ein letztes Wort in diesem Bereich: Es wurde immer wieder
die Frage an uns herangetragen, ob wir nicht weitergehen
müssten mit Bezug auf die Übernahme der Delkredere-
Risiken. Ich kann Ihnen diesbezüglich gar nichts verspre-
chen. Wir erachten das als nicht zur ERG gehörend; wir
würden es aufgrund der bisher gewonnenen Erkenntnisse
nicht in die nächste Überprüfung einplanen. Ich möchte
annehmen, dass ich damit auch die Frage von Herrn Oehen
zur ERG beantwortet habe, mit Ausnahme dessen, was er
zur Motion von Herrn Meier sagte.
Hier wird vorgeschlagen, Arbeitslosengelder gleichsam zur
Abdeckung allfälliger ERG-Verluste einzuplanen. Ich
glaube, damit würden wir ein ausserordentlich gefährliches
Spiel spielen. Der Arbeitnehmer bekäme das Gefühl, die für
seine Notlage reservierten Gelder würden für andere
Zwecke verwendet, die zwar noch einen Zusammenhang mit
der Erhaltung seines Arbeitsplatzes haben, aber gleichzeitig
die Struktur unserer Arbeitslosenversicherung und die dafür
unerlässliche einwandfreie Finanzierung langfristig gefähr-
den würden. Ich kann deshalb Herrn Oehen den diesbezügli-
chen Vorstoss nicht anders beantworten, als ich es gegen-
über Herrn Meier bereits getan habe. Der Bundesrat sieht in
einer solchen Möglichkeit keinen Fortschritt, sondern eine
Gefährdung der Arbeitslosenversicherung. Ich darf Ihnen
aber sagen, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur die von
Ihnen in der letzten Debatte erwähnten Schwierigkeiten
stark abgebaut werden konnten, sondern dass vor allem
auch die nunmehr möglich gewordene Mitfinanzierung der
Umschulung von Arbeitslosen sich einzupendeln beginnt
und Wirkung zeitigt.
Das letzte, was Herr Oehen fragte, betraf die Landwirtschaft,
genauer die Rindviehzucht. Wir sind wohl beide der Über-
zeugung, dass man alle diesbezüglichen Vorkehren laufend
überprüfen muss. Die von ihm erwähnte Einfuhr von Samen
wird vom Bundesamt für Veterinärwesen wirklich nicht aus
wirtschaftspolitischen Überlegungen zurückhaltend beur-
teilt, sondern weil hier die Gefahr von Erkrankungen
besteht, was uns zu dieser Vorsicht zwingt. Mit Blick auf die
Zielvorstellung des Tierseuchengesetzes und mit Bezug auf
unsere Politik kann ich Ihnen die beruhigende Erklärung
abgeben: da wird nicht auf Umwegen gleichsam ein wirt-
schaftspolitischer Erfolg erstrebt, sondern da wird einge-
schritten, wenn Massnahmen gegen Seuchen unerlässlich
sind. Wir werden ohne Zweifel bei der Behandlung landwirt-
schaftlicher Spezialfragen ausserhalb des Geschäftsberich-
tes auf dieses Thema noch einmal zu sprechen kommen.
Mme Jaggi hat die Frage aufgeworfen, wie denn nun die
relativ kurzen Ausführungen im Geschäftsbericht zum
Fleischmarkt und zu den Fleischpreisen gewichtet werden
müssten. Ich begreife die Sorgen von Frau Jaggi, und ich
darf ihr sagen, dass wir im Bundesrat und im Bundesamt für
Landwirtschaft - in stetem Kontakt mit den Fleischprodu-
zenten und den Konsumenten - vernünftige Entscheide zu
treffen haben werden mit Bezug auf die bevorstehende
Preisrunde. Man muss sich bewusst sein, dass die vom
Bauernverband geforderten neuen Preise Richtpreise sind
und sich dementsprechend nicht sofort umsetzen in erhöhte
Konsumentenpreise. Aber ich erkenne natürlich wie Sie die
Interdependenz der beiden Faktoren, und wir werden die
von Ihnen eingebrachten Befürchtungen bei unseren
Entscheiden mitzugewichten haben. In den Verhandlungen
mit den Produzenten selbst spürte ich, dass sie ebenfalls
wissen, dass es hier gilt, jenes Mass zu finden, das beim
Konsumenten den von Ihnen als Möglichkeit geschilderten
Streik verhindert. Wir wollen aber hier nicht dramatisieren;
ich glaube nicht, dass wir jetzt schon vor einer Situation
stehen, die sich mit dem Butterberg von damals vergleichen
Hesse. Wir haben massgehalten bei den Fleischpreisen:
Mitte des Jahres 1983 Hessen sich die Produzentenpreise für
grosses Schlachtvieh und für Kälber um rund 4 bis 5 Prozent
anheben.
Bei den Verarbeitungstieren lagen sie etwas über dem mitt-
leren Richtpreis, während dieser beim Bankvieh und den
Kälbern nicht ganz erreicht wurde. Beim grossen Schlacht-
vieh und bei den Kälbern bewegten sich die Preise durch-
wegs innerhalb des Richtpreisbandes. Für die Schweine war
das - wie Sie wissen - nicht der Fall. Das im Verhältnis zur
Nachfrage erneut sehr hohe Angebot hatte nochmals tiefe
Preise zur Folge. Mit durchschnittlich Fr. 4.09 pro Kilo
Lebendgewicht fielen sie bei einem Richtpreis von Fr. 4.70
sogar unter das Vorjahresergebnis. Ich begnüge mich mit
diesen wenigen Zahlen.
Im letzten Jahr habe ich ausgeführt, dass es keine Schwei-
nekontingentierung gibt und der Markt sein Gleichgewicht
selbst finden muss. Daher bin ich der Meinung, dass wir bei
den bevorstehenden Preisrunden eine massvolle und dem
Artikel 29 des Landwirtschaftsgesetzes entsprechende
Lösung anstreben sollten. Dies wird auch in Relation stehen
zu den echten Konsumenteninteressen, die sich schliesslich
messen lassen an dem, was die Bevölkerung von ihrem
Reallohn für die Nahrungsmittel ausgibt; das ist für mich
eine wichtige Bezugsgrösse. So hoffe ich, dem Bundesrat
ein Paket vorschlagen zu können, das den Produzenten
zufriedenstellt, weil er das Gefühl haben wird, er sei gerecht
behandelt worden und erziele für seine Produkte Schweizer-
preise wie die anderen Berufsstände; ich hoffe ferner, dass
beim Konsumenten die Unzufriedenheit mit dem Bundesrat
auch nicht über das übliche Mass hinausgeht. So könnten
wir uns dann wieder finden.
Ich kann damit auch die Frage von Frau Weber mit einbrin-
gen: Wir gewichten diese Preisrunde sehr sorgfältig, und wir
trachten danach, in unserer Landwirtschaftspolitik die Ver-
sorgungsbedürfnisse, die Preisbildung und den staatspoliti-
schen Aspekt in ein tragfähiges Gleichgewicht zu bringen.
Herr Carobbio hat Berufsbildungsfragen angeschnitten. Ich
bin froh, dass er diese wichtige Sparte unseres BIGA hier
kurz zum Thema gemacht hat. Unsere Eindrücke sind fol-
gende: Das Berufsbildungsgesetz bewährt sich grosso
modo. Wir haben hier von seilen des Bundes ein hervorra-
gendes Instrument, um zusammen mit den Kantonen, den
Berufsbildungsämtern und den Lehrkräften im Dienste
unserer Jugend den Anpassungsprozess an die modernen
Technologien zu fördern. Ich glaube sogar, dass dieses
Instrument mit dazu geführt hat, dass wir weit weniger
Jugendarbeitslosigkeitsprobleme haben als vergleichbare
Industriestaaten. Ich möchte dieses Vertrauensverhältnis
mit allen Kantonen im Berufsbildungssektor weiterführen.
Der Wandel wird weiterhin spürbar sein als Folge neuer
Technologiebedürfnisse. Ich habe selbst an einer Sitzung
mit den Berufsbildungsverantwortlichen der Kantone solche
Fragen ausdiskutiert, und mir scheint, dass wir den Lehr-
kräften das Vertrauen entgegenbringen müssen und dürfen,
dass sie das Lehrangebot entsprechend den gewandelten
Anforderungen laufend verbessern.
Meine Meinung also: Die Wirkung war bis jetzt positiv;
- Juni 1984 N
679
Geschäftsbericht des Bundesrates
negative Erkenntnisse werden laufend ausgewertet und
Mängel ausgemerzt. Das, was Sie zum empirischen Verlauf
geschildert haben, hat bei uns nicht die Skepsis hervorgeru-
fen, die ich in Ihrer Frage zu erkennen glaubte. Ich werde
mir aber erlauben, mit Ihnen noch direkt Kontakt aufzuneh-
men, um allfällige Details zu erfahren, zu denen ich nach-
träglich gern ergänzend Stellung nehmen werde.
Zum berufspädagogischen Institut darf ich sagen, dass wir
die Grundsteinlegung hinter uns haben und dass der Bau
wächst. Dieses Institut ist ein Schlüsselinstrument für die
Stärkung unserer Berufsbildung.
Aus der Geräuschkulisse schliesse ich auf Ihren tiefen
Wunsch, dass ich mich hier kurz fassen soll. Ich versuche
dennoch dem Fragesteller auf seine letzte Frage Auskunft
zu geben. Sie betrifft die Nachtarbeit. Ich darf Ihnen sagen,
dass wir diese wichtige und sozialpolitisch heikle Frage sehr
sorgfältig prüfen. Ich habe gerade heute Sitzungen zu die-
sem Thema. Es gibt in diesem Bereich klare Rechtsnormen.
Wenn also das BIGA die fachtechnischen Abklärungen
durchführt, so geben wir uns gleichzeitig darüber Rechen-
schaft, dass im Artikel 5 des Übereinkommens Nummer 89
der Interkantonalen Arbeitsorganisation ein bestimmtes Ver-
fahren vorgesehen ist, unter anderem ein Vernehmlassungs-
verfahren bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden,
bevor der Bundesrat allenfalls eine Änderung beschliesst.
Ich werde das Parlament auf dem laufenden halten.
Ich glaube, dass die Frage von Frau Weber zur Situation
beim Fleisch weitgehend beantwortet ist. Auch mit Bezug
auf den protektionistischen Aspekt darf ich nochmals fest-
halten: Wir werden stets, wenn die verschiedenen Interessen
gegeneinander abzuwägen sind (wieviel Eigenproduktion -
wieviel Import), sehr sorgfältig prüfen, was aufgrund unserer
versorgungs- und staatspolitischen Lage gerechtfertigt ist
und inwieweit wir gegenüber unseren Produzenten hart
bleiben müssen. Wir haben ja gegenüber Brüssel auch
sichtbar gemacht, dass wir ein fundamentales Interesse am
Abbau der eindeutig überhöhten Exportsubventionen der
EG haben; ein solcher Abbau würde bei uns natürlich sofort
zu einer Reduktion des Drucks führen. Ich hoffe, dass man
hier im permanenten Gespräch mit der EG gute Fortschritte
zu erzielen vermag. Ich werde Sie auch hier auf dem laufen-
den halten.
Mit Bezug auf den Index darf ich noch beifügen: Ich teile
Ihre Auffassung, dass dort, wo schmale Zahlengruppen der
Aussage zugrundeliegen, eine Verbreiterung des Sockels
geprüft werden muss, unter Berücksichtigung der von Ihnen
zu Recht erwähnten verschiedenen Interessenlagen einzel-
ner Altersgruppen und einzelner Einkommenskategorien.
Man sollte in diesem Sinne - dem Prinzip der Gerechtigkeit
verpflichtet - das Instrument verfeinern. Ich nehme das mit
und werde es weiter bearbeiten.
Für die freundlichen Worte im Zusammenhang mit der
Preisüberwachung bedanke ich mich. Wir haben einen Ver-
fassungsauftrag zu erfüllen, und dabei werden wir uns
selbst treu bleiben.
Gestatten Sie mir einige ganz wenige abschliessende
Bemerkungen zur wirtschaftlichen Lage. Auch wir beurtei-
len die konjunkturelle Situation heute mit etwas grösserem
Optimismus. Es hat sich gezeigt, dass die von Ihnen getrof-
fenen Massnahmen des letzten Jahres Erfolge brachten.
Wesentlich trug dazu bei, dass die konjunkturelle Talsohle
rascher durchschritten werden konnte als erwartet und, was
für uns besonders erfreulich ist, dass neben der konsumbe-
dingten Verbesserung der Lage nunmehr Auswirkungen
auch im Investitionsgütersektor zu spüren sind. Die Tatsa-
che, dass wir nach wie vor 33 000 Arbeitslose haben, zeigt
Ihnen aber, dass es eine Reihe von Kantonen gibt, insbeson-
dere den Kanton Jura, deren Maschinen- und Uhrenbereich
in einer strukturellen Lage ist, die uns Sorgen bereitet. Wir
haben also noch nicht Grund zum Jubeln und werden kon-
sequent weiterarbeiten.
Ich darf Ihnen hier wiederholen, was ich vor zwei Tagen
angetönt habe: Wenn es Ihnen gelingen würde, noch in
dieser Session die Massnahmen zur Finanzierungsbeihilfe
und zur IHG-Verbesserung durchzubringen, dann würden
87-N
Sie diesen Kantonen echte Unterstützung leisten und auch
die Glaubwürdigkeit unserer Politik verstärken.
Auf internationaler Ebene beginnt sich nun die Entwicklung
in den Vereinigten Staaten, in Japan, in Grossbritannien, in
Kanada und in der Bundesrepublik auf die europäischen
Industriestaaten positiv auszuwirken. Wegen der sehr hohen
Arbeitslosigkeit, die im OECD-Bereich nach wie vor 35 Mil-
lionen Menschen betrifft und im europäischen Bereich 20
Millionen übersteigt, und wegen der zu hohen Inflationsrate
geht aber der Aufschwung viel langsamer vor sich als bei-
spielsweise in den Vereinigten Staaten. Ich ziehe daraus die
Konsequenz, dass wir in unserem Land ein fundamentales
Interesse daran haben, die Stabilitätspolitik fortzusetzen.
Wir sollten massvoll bleiben mit Bezug auf die Geldmenge
und mit Bezug auf die Budgetierung der Staatsaufgaben;
denn nur mit einer stabilitätsorientierten Politik werden wir
diesen Aufschwung verstetigen können. Es geht uns darum,
ein sinnvolles Wachstum zu erwirken, möglichst inflations-
frei und mit Respekt vor den Ressourcen. Andernfalls wer-
den Sie in den Industrieländern die Arbeitslosigkeit nicht
beseitigen und in den Entwicklungsländern (die, wie Sie
wissen, tief verschuldet sind) die Not nicht brechen können.
Diese Zusammenhänge wollte ich am Schluss - unter Ihrer
ungeteilten Aufmerksamkeit- immerhin noch stichwortartig
andeuten, damit das nicht ganz vergessen wird, was uns im
Bundesrat im Bereich der Wirtschaftspolitik brennend inter-
essiert.
Genehmigt - Approuvé
Motionen und Postulate - Motions et postulats
Le président: M. Schnyder-Berne propose le maintien de
son postulat. Le Conseil fédéral ne s'y oppose pas et il n'est
pas fait d'autre proposition. Le postulat est donc maintenu.
Militärdepartement - Département militaire
Herr Dirren unterbreitet im Namen der Geschäftsprüfungs-
kommission den folgenden schriftlichen Bericht über die
Inspektion der Stellenbewirtschaftung im Militärdeparte-
ment:
- Gegenstand und Vorgehen
Seit der Einführung des sogenannten Personalstopps im
Jahre 1974 ist in allen Departementen ein Verfahren entwik-
kelt worden, welches erlauben soll, den bewilligten Stellen-
bestand durch geeignete Zuteilung freiwerdender Stellen
bestmöglich zur Erfüllung der Aufgaben zu nutzen. In den
zivilen Departementen fallen alle freiwerdenden Stellen in
einen zentralen Pool, der von einer Zentralstelle verwaltet
wird, die aus dem Generalsekretär und dem Personalchef
des Departementes sowie einem Vertreter des Eidgenössi-
schen Personalamtes besteht. Diese Zentralstelle entschei-
det auf begründeten Antrag der Bundesämter über die Wie-
derbesetzung oder Verschiebung der Stellen.
Das Eidgenössische Militärdepartement wurde vom Bun-
desrat ermächtigt, eine abweichende Organisation der Stel-
lenbewirtschaftung zu treffen. Damit sollte der Grosse und
der Struktur dieses Departementes Rechnung getragen wer-
den. Das Militärdepartement verzichtet auf eine vollständige
Zentralisierung der Stellenbewirtschaftung, zieht keinen
Vertreter des Eidgenössischen Personalamtes bei und über-
lässt die Entscheidung über Stellenverschiebungen im
Departement nicht der Direktion der Militärverwaltung, son-
dern behält sie dem Departementsvorsteher nach Beratung
im Leitungsstab vor.
Die Inspektion der Geschäftsprüfungskommission hat zum
Ziel, abzuklären, ob die Struktur, der Ablauf und die bishe-
rige Praxis geeignet sind, die Zielsetzungen der Stellenpla-
fonierung zu verwirklichen.
Die Sektion hat sich ausführlich dokumentiert und dem
Thema insgesamt sechs Sitzungen gewidmet. Insbesondere
hat sie den stellvertretenden Direktor der Eidgenössischen
Gestion du Conseil fédéral680
N 7 juin 1984
Militärverwaltung, Herrn Dr.W.Tschanz, und den zuständi-
gen Sektionschef im Organisations- und Personaldienst,
Herrn A.Mäder, wiederholt angehört, sowie zur Illustration
der Praxis die Kriegsmaterialverwaltung und das Bundes-
amt für Landestopographie besucht.
2. Feststellungen
2.1 Das System der Stellenbewirtschaftung auf Departe-
mentsstufe
Die Stellenbewirtschaftung im Eidgenössischen Militärde-
partement wickelt sich auf drei Stufen ab:
Die Bundesämter und die Stäbe der Gruppen sind für ihren
Bereich dafür verantwortlich, dass das ihnen bewilligte Kon-
tingent nicht überschritten wird. Sie haben bei freiwerden-
den Stellen die Notwendigkeit der Wiederbesetzung zu prü-
fen und entsprechende Anträge zu begründen. Die Gruppe
für Rüstungsdienste, die Kriegsmaterialverwaltung und das
Bundesamt für Militärflugplätze entscheiden selber über die
Wiederbesetzung vakanterstellen der Besoldungsklasse 19
und tiefer. In allen anderen Fällen richten sich die Anträge
an die Direktion der Eidgenössischen Militärverwaltung.
Diese überwacht das bewilligte Gesamtkontingent des
Departementes sowie die Kontingente der Bundesämter und
Stäbe der Gruppen. Sie beantragt dem Leitungsstab des
Eidgenössischen Militärdepartementes die Massnahmen,
die für die Einhaltung und zugleich bestmögliche Nutzung
des bewilligten Stellenbestandes des Departementes not-
wendig sind. Für die Überprüfung derWiederbesetzungsan-
träge und der zusätzlichen Stellenbegehren der Bundesäm-
ter stehen der Direktion der Militärverwaltung die persönli-
chen Kontakte mit den Personalchefs, die schriftlichen
Begründungen der Anträge, die monatlichen statistischen
Auswertungen des Rechenzentrums über die effektiven Per-
sonalbestände und die Meldungen über die voraussichtli-
chen effektiven Bestände der drei folgenden Monate zur
Verfügung. Der Leitungsstab wird von der Direktion der
Militärverwaltung über die Stellenentwicklung informiert; in
der Praxis hat er bisher ferner alle grundsätzlichen Mass-
nahmen der Stellenbewirtschaftung im Departement «be-
schlossen».
Eine Zentralstelle unter Mitwirkung eines Vertreters des
Eidgenössischen Personalamtes ist zwar in der Weisung des
Militärdepartementes vom 15. Juni 1977 vorgesehen, doch
wird ihre Aufgabe entweder von der Direktion der Militärver-
waltung (Wiederbesetzungsentscheide und Zuteilung ein-
zelner Stellen) oder vom Leitungsstab (jährliche Festset-
zung der Stellenkontingente der Gruppen und Bundesäm-
ter) wahrgenommen.
In der Praxis werden die Anträge der Direktion der Militär-
verwaltung im Leitungsstab immer angenommen. Die ein-
zige Ausnahme bildete der Antrag auf Durchführung einer
Gemeinkosten-Wertanalyse (GWA).
2.2 Die Praxis der Stellenbewirtschaftung seit 1975
Das Eidgenössische Militärdepartement beschäftigte im
Jahre 1975 effektiv 15099 Mitarbeiter. Im Jahre 1983 betrug
die Zahl 15212, also 113 mehr. In dieser Zeitspanne wurden
innerhalb des Departementes 568 Stellen von einem Bun-
desamt in ein anderes verschoben und zu Lasten strukturel-
ler Vakanzen (d. h. der statistisch zu erwartenden Rekrutie-
rungslücken) 156 «grüne» Stellen geschaffen. Damit
erreichte das Departement im Dezember 1982 genau den
bewilligten Bestand von 15241 Stellen. Da die Lage am
Arbeitsmarkt im Jahre 1983 bei den zivilen Departementen
zu einer Überschreitung der bewilligten Bestände geführt
hat, verfügte das Eidgenössische Personalamt, gestützt auf
einen Bundesratsbeschluss, eine teilweise Anstellungs-
sperre. Zur Entlastung der zivilen Departemente wurde das
Militärdepartement verpflichtet, 124 Stellen abzubauen.
(Stand Dezember 1983:15119). Für 1984 stehen diese Stel-
len dem Departement wieder zur Verfügung.
Die Direktion der Militärverwaltung hat im Laufe der Jahre
folgende Massnahmen der Stellenbewirtschaftung getrof-
fen: In den Jahren 1975 und 1976 lag der effektive Personal-
bestand des Departementes um rund 200 bzw. 250 Stellen
unter dem bewilligten Bestand.
Unter der Annahme, der Personalstopp werde etwa fünf
Jahre dauern, wurde dieser Spielraum in fünf Jahrestran-
chen aufgeteilt. Einmal im Jahr wurden die von den Ämtern
und Gruppen gemeldeten Bedürfnisse zusammengestellt
und soweit im Rahmen dieser Tranchen möglich abgedeckt.
Einige Bundesämter - vor allem das Festungswachtkorps
und die Militärversicherung -, die einen Teil des ihnen
zustehenden Stellenkontingentes nicht ausschöpften,
mussten Stellen an andere Zweige des EMD abtreten. Aus
der statistischen Wahrscheinlichkeit, dass bei unvorherseh-
baren Austritten zwischen dem Abgang und dem Neueintritt
des Nachfolgers eine Rekrutierungslücke entsteht (soge-
nannte strukturelle Vakanz), wurden zusätzliche Stellen
geschaffen. Eine Verfeinerung der Statistik gestattete, die
Reststellen zu erfassen, welche sich daraus ergeben, dass
Mitarbeiter nicht zu 100 Prozent tätig sind. Als damit der
bewilligte Bestand voll ausgeschöpft war, griff das Departe-
ment zur Massnahme der linearen Bestandeskürzung. Alle
Gruppen und Bundesämter wurden verpflichtet, zunächst 1
Prozent und später nochmals 0,3 Prozent des ihnen zuste-
henden Stellenkontingentes an eine zentrale Reserve abzu-
treten.
Im Rahmen der jährlichen Stellenzuteilungen haben die
Direktion der Militärverwaltung und das Departement von
566 Stellengesuchen seit 1981 87 bewilligt. Bevorzugt wur-
den dabei das Bundesamt für Militärflugplätze, das Instruk-
tionskorps, die Waffenplatzverwaltungen und die Unter-
gruppe Nachrichtendienst und Abwehr. Insgesamt ist seit
Einführung der Stellenplafonierung eine Stellenverschie-
bung zugunsten der Verwaltung im EMD feststellbar
(Zuwachs von 117 Stellen). Mehr als die Hälfte dieses
Zuwachses entfällt auf den Stab der Gruppe für General-
stabsdienste, insbesondere die Untergruppe Nachrichten-
dienst und Abwehr sowie die zentralen Dienste der Gruppe.
Ebenso der Verwaltung zuzurechnen sind die Verstärkun-
gen beim Bundesamt für Übermittlungstruppen (elektroni-
sche Kriegsführung, koordinierter Übermittlungsdienst)
sowie beim Rechenzentrum des EMD. Die Direktion der
Militärverwaltung im engeren Sinne wurde nicht verstärkt.
Ein Abbau, zum Teil durch Rationalisierung, zum Teil durch
Abbau von Aufgaben) ist vor allem beim Festungswacht-
korps (138 Stellen) und bei der Eidgenössischen Militärpfer-
deanstalt (41 Stellen) zu verzeichnen. Der Rückgang bei der
Kriegsmaterialverwaltung und beim Bundesamt für Trans-
porttruppen ist zum Teil auf die Verschiebung von Diensten
zurückzuführen.
Unter dem Druck der nicht bewilligten zusätzlichen Stellen
sind in den Ämtern des Departementes zahlreiche grössere
oder kleinere Rationalisierungsvorhaben durchgeführt wor-
den. Durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitung
wurden in sechs Projekten 37 Stellen eingespart. Für solche
Projekte wird vom Bundesamt für Organisation jeweils ein
Wirtschaftlichkeitsnachweis verlangt, bevor die Investition
getätigt werden kann. Als Beispiel baulicher Rationalisie-
rungsmassnahmen sei das Verwaltungszentrum des Militär-
departements im Beundenfeld erwähnt. Der Zusammenzug
verstreuter Dienststellen an einem Ort gestattet eine ratio-
nellere Textverarbeitung sowie einen effizienteren Einsatz
der zentralen Dienste. Zur Überwachung der Militärausga-
ben und zur Prüfung von Massnahmen im Dienste der
wirtschaftlichen Verwaltungsführung hat das EMD eine
Arbeitsgruppe Militärausgaben eingesetzt, die zahlreiche
Vorschläge geprüft und zum Teil verwirklicht hat (z.B. ver-
mehrte Entlastung des Zeughauspersonals durch die
Truppe). Die Finanzabteilung der Direktion der Militärver-
waltung ist mit Hilfe des Instrumentes der Betriebsaufwand-
planung in der Lage, die Eingaben der Ämter des EMD zum
Voranschlag systematisch zu überprüfen und allenfalls zu
kürzen (1982 konnten so 58 Millionen Franken eingespart
werden). Bemerkenswerte Produktivitätssteigerungen und
Aufwandverminderungen sind im Bundesamt für Militärflug-
plätze feststellbar. In der Kriegsmaterialverwaltung wurden
Rationalisierungen durch Fusion von Betrieben, durch Ein-
satz neuer Technologien und durch die Verbesserung der
baulichen Infrastruktur erzielt. Aus den Rüstungsbetrieben
- Juni 1984 N681
Geschäftsbericht des Bundesrates
sind Beispiele bekannt, bei denen durch modernisierte Pro-
duktionsanlagen oder durch zentrale Lagerbauten Personal
eingespart werden konnte. Insgesamt schätzt das Eidgenös-
sische Militärdepartement, dass es seit Einführung der Stel-
lenbewirtschaftung neue oder erweiterte Aufgaben im
Umfange von 500 Stellen erbringt. In diesem Umfang ist
demnach die Leistung des Eidgenössischen Militärdeparte-
mentes seit 1975 gesteigert worden.
Angesichts der Grosse des Militärdepartementes beschränkt
sich die Direktion der Militärverwaltung auf die skizzierten
Massnahmen der optimalen Ausnutzung des Stellenpla-
fonds und auf die Festlegung linearer Vorgaben für den
Stellenabbau im Departement. Sie verfügt nicht über die
Methoden, welche für eine zentrale Steuerung des Personal-
einsatzes im Departement erforderlich wären. Sie ist nicht in
der Lage, zu beurteilen, ob die Wiederbesetzung einer ein-
zelnen Stelle irgendeines Dienstes des Militärdepartementes
wirklich gerechtfertigt ist oder nicht. Dazu wäre eine ver-
tiefte Information und fundierte Sachkenntnisse in allen
Bereichen erforderlich. Der Stellvertretende Direktor der
Militärverwaltung räumt daher auch ein, dass er nicht sicher
sei, ob alles, was im Departement geleistet wird, für die
Landesverteidigung notwendig ist und in der heutigen Qua-
lität getan werden muss. Auch die Arbeitsgruppe Militäraus-
gaben ist zu sehr von den Stellungnahmen der betroffenen
Dienste abhängig, als dass sie diese Frage beantworten
könnte. Die Direktion der Militärverwaltung ist insgesamt
nur beschränkt in der Lage, den einzelnen Bereichen
gezielte Impulse für Rationalisierungsmassnahmen und den
Abbau verzichtbarer Aufgaben zu verleihen.
Die Einsicht in die beschränkten Möglichkeiten der Direk-
tion der Militärverwaltung bei der Stellenbewirtschaftung
veranlasste diese im Jahre 1983, dem Leitungsstab die
Durchführung einer Gemeinkosten-Wertanalyse (GWA) für
das gesamte Militärdepartement zu beantragen. Unterstützt
durch ein auswärtiges Schulungsteam sollten Spitzenfunk-
tionäre des EMD in den verschiedenen Bereichen des
Departementes unter Mitarbeit der betroffenen Dienste eine
Analyse der Tätigkeiten vornehmen.
Die Analyse der Gemeinkosten auf ihre Notwendigkeit hat
sowohl in Betrieben der Privatwirtschaft wie auch in einzel-
nen öffentlichen Verwaltungen bereits bemerkenswerte
Erfolge gezeitigt. Als Zielvorgabe einer GWA dient die
Reduktion des Aufwandes um 40 Prozent. Die Erfahrung in
der Privatwirtschaft zeigt, dass sich daraus eine effektive
Ersparnis von 10 bis 20 Prozent ergibt. In der Verwaltung
schränken die gesetzlichen und politischen Auflagen die
Verwirklichung dieser Ersparnis noch etwas ein.
Im EMD war geplant, die GWA in ähnlicher Weise durchzu-
führen, wie sie in der Privatwirtschaft vorgenommen wird,
einzig mit gewissen Auflagen bezüglich der Realisierung der
Einsparungen (keine Entlassungen von Beamten und keine
vorzeitigen Pensionierungen). Die GWA hätte den Überblick
über die noch möglichen Rationalisierungsanstrengungen
im Departement geschaffen. Gegenüber der Geschäftsprü-
fungskommission wurde sie als das gegebene Mittel für die
Realisierung der Forderung nach vermehrtem Rationalisie-
rungsdruck im EMD gewertet. Wegen der geplanten GWA
verzichtete das Militärdepartement darauf, an der vom Bun-
desrat beschlossenen Aktion «Aufgabenüberprüfung» teil-
zunehmen.
Der Antrag der Direktion der Militärverwaltung auf Durch-
führung der GWA (Projekt Helios) fand jedoch innerhalb des
Leitungsstabes nicht die erforderliche Unterstützung. Bun-
desrat Chevallaz verzichtete daher in der Folge auf die
Durchführung des Projektes.
Statt dessen erliess er am 12. Dezember 1983 neue Weisun-
gen für die Stellenbewirtschaftung. Danach bleiben die
Chefs der Gruppen im Rahmen der verfügbaren Personal-
kontingente verantwortlich für den Personaleinsatz. Sie
haben periodisch die Geschäftsordnungen und funktionel-
len Abläufe innerhalb ihres Verantwortungsbereiches zu
überprüfen, die Strukturen zu straffen und Doppelspurigkei-
ten zu beheben. Für gruppenüberschreitende Massnahmen
wird ein Ausschuss für Stellenbewirtschaftung geschaffen,
der aus je einem Vertreter der Gruppen (einschliesslich der
Direktion der Militärverwaltung und des Kommandos der
Flieger- und Flabtruppen) besteht. Der Ausschuss hat insbe-
sondere die jährliche Stellenzuteilung unter den Gruppen
und Bundesämtern vorzubereiten. Diese haben ihm jährlich
einen Viertel der in den kommenden drei Jahren vorausseh-
baren Vakanzen zur Neuverteilung vorzulegen und ihre
eigenen Stellenbegehren, geordnet nach Prioritäten und
Terminen, einzureichen. Der Ausschuss unterbreitet seine
Vorschläge für die Umverteilung der Stellen dem Leitungs-
stab. Die Direktion der Militärverwaltung, welche bisher die
Zuteilungsanträge selber erstellt hat, führt im Ausschuss
Vorsitz und Sekretariat.
Die Direktion der Militärverwaltung glaubt, dass auf diese
Weise eine genügende jährliche Departementsreserve
geschaffen werden kann, um die neuen Bedürfnisse abzu-
decken. Daneben wird die Idee einer GWA für einzelne
Bereiche des Departementes weiterverfolgt.
Inzwischen hat das Finanzdepartement im Anschluss an die
Aufgabenüberprüfung als zweiten Teil der Sparanstrengun-
gen, gestützt auf den Finanzplanbericht des Bundesrates
vom 4. Oktober 1982, eine Sparaktion im Verwaltungsbe-
reich unter dem Projektnamen EFFI (Effizienzsteigerung in
der Bundesverwaltung) vorbereitet. Mit diesem Projekt sol-
len nochmals 3 bis 5 Prozent der personellen und finanziel-
len Mittel des Bundes eingespart werden. In jedem Amt soll
an einem eintägigen Seminar des Kaders mit dem Bundes-
amt für Organisation ein strukturiertes Brainstorming durch-
geführt und ein Massnahmenkatalog nach dem Prinzip der
Führung durch Zielvereinbarung erstellt werden. Nach einer
Wiederholung des Seminars durch das Kader mit den Mitar-
beitern des Amtes erstellt dieses die Vorschläge zuhanden
des Generalsekretariates und des Bundesamtes für Organi-
sation. Mit Hilfe der Budgetplanung und Stellenbewirtschaf-
tung wird der nötige Rationalisierungsdruck hergestellt. Ein
Kontrollsystem gestattet über Jahre hinaus die Anrechnung
der Rationalisierungsbemühungen jedes Amtes bei künfti-
gen Anträgen über finanzielle und personelle Mittel. Das
System schafft auch für die Aufsichtsinstanzen eine Ver-
gleichsbasis unter den verschiedenen Bundesämtern.
2.3 Stellenbewirtschaftung in ausgewählten Bereichen
2.3.1 Kriegsmaterialverwaltung
Die Kriegsmaterialverwaltung ist eines jener Bundesämter,
welches selber für die Wiederbesetzung der freigewordenen
Stellen der unteren Besoldungsklassen zuständig ist. Ist in
einem Zeughausbetrieb oder in einem Armeemotorfahr-
zeugpark eine Stelle wiederzubesetzen, so entscheidet
grundsätzlich die zuständige Direktion hierüber. Sie unter-
breitet jedoch ihren Entscheid zunächst der Personalabtei-
lung und der Planungssektion der Direktion der Kriegsmate-
rialverwaltung zur Stellungnahme. Diese zentralen Dienste
prüfen die Wiederbesetzung nach den Prioritäten der
Kriegsmaterialverwaltung. Kann darüber mit dem zuständi-
gen Betriebsdirektor keine Einigung erzielt werden,
entscheidet die Direktion der Kriegsmaterialverwaltung. In
den letzten Jahren sind fast alle Wiederbesetzungsanträge
gutgeheissen worden.
Die Kriegsmaterialverwaltung verfügt über eine Reihe von
Hilfsmitteln, welche der Effizienzsteigerung dienen und der
Zentralstelle die nötigen Beurteilungsgrundlagen verschaf-
fen sollen: In den Zeughausbetrieben und den Armeefahr-
zeugparks sind die Betriebsadjunkte als Organisationsmitar-
beiter für Verbesserungsvorschläge zuständig. In 20 Arbeits-
und Zeitstudiengruppen werden die Arbeitsabläufe auf
Rationalisierungsmöglichkeiten untersucht. Dies stellt das
Hauptinstrument der Rationalisierungsbemühungen dar.
Die fachtechnische Kontrolle der Arbeiten erfolgt durch die
technischen Mitarbeiter der Kriegsmaterialverwaltung. Fer-
ner führen die beiden Direktionen periodische Fachkontrol-
len durch. Schliesslich ergeben Inspektionen im Auftrag des
Direktors genaue Leistungszahlen, die einen Vergleich der
einzelnen Betriebe gestatten
Das heutige System der Stellenbewertung nach Umsatz-
punkten und unterstelltem Personal erschwert allerdings
allgemein die Bestrebungen um Rationalisierung.
Gestion du Conseil fédéral682
N 7 juin 1984
Grundlage für die Aufwandplanung sind die Unterhaltskon-
zepte zu den einzelnen Objekten des Armeematerials. Diese
werden aufgrund von Anregungen aus der Truppe oder bei
Abänderung des Materials überarbeitet. Die Kriegsmaterial-
verwaltung folgt dem Beispiel des Bundesamtes für Militär-
flugplätze und verlängert die Kontrollintervalle gegenüber
den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen Perioden.
Zwischen 1974 und 1982 konnte gemäss Betriebsstatistik
der Kriegsmaterialverwaltung der Aufwand durchschnittlich
um 9 Prozent abgebaut werden (insbesondere durch die
Demobilmachung des Korpsmaterials durch die Truppe und
durch die Palettisierung des Reservematerials). Die
Betriebs- und Verwaltungsaufgaben haben dagegen zuge-
nommen. Die Materialbewirtschaftung ist heute weitgehend
automatisiert. Der Direktor der Kriegsmaterialverwaltung,
Brigadier Staedeli, erachtet jedoch die Möglichkeiten der
Rationalisierung in der KMV noch nicht als erschöpft. Neben
dem vermehrten Beizug der Truppe und der Vereinfachung
von Arbeitsabläufen sind jedoch investitionsintensive Mass-
nahmen zu treffen (Renovation von Zeughäusern, Einfüh-
rung elektronischer Datenverarbeitung usw.).
2.3.2 Bundesamt für Landestopographie
Das Bundesamt für Landestopographie wurde in den fünfzi-
ger Jahren stark reduziert. Eine Untersuchung hatte
schwere Mängel in der Organisation und Arbeitsweise fest-
gestellt und verschiedene Rationalisierungsmassnahmen
vorgeschlagen. In der Folge ging der Personalbestand von
215 auf 135 Stellen zurück und ist seither auf 147 Stellen
angestiegen. Seit der Aufhebung der Stelle eines Direktions-
adjunkten hat sich der Stellvertretende Direktor, Herr
Knöpfli, mit den Personalfragen zu befassen. Die Prioritäten
der Wiederbesetzung freigewordener Stellen werden jeweils
am Direktionsrapport erörtert. Ein Aufgabenabbau für die
Landestopographie steht aber intern nicht zur Diskussion.
Die Frage nach der Überprüfung der Aufgabe des Amtes auf
ihre Notwendigkeit hin konnte nicht abschliessend beant-
wortet werden.
Das Bundesamt für Landestopographie hat eine Reihe von
Rationalisierungsmassnahmen durchgeführt, die zum Teil in
der Vereinfachung von Kontrollen bestehen, zum Teil in der
Automatisierung der Datenverarbeitung. Der Grossteil der
Bemühungen richtet sich darauf, moderne Technologie ein-
zusetzen.
Das Bundesamt hat erkannt, dass die Organisation des
Personaldienstes nicht befriedigen kann. Deshalb beabsich-
tigt es, den Posten eines Direktionsadjunkten aus dem eige-
nen Personalbestand erneut zu besetzen.
Aufgrund ihres Besuches hat die Sektion dem Departement
ihre Zweifel an der Effizienz der Stellenbewirtschaftung in
diesem Amt mitgeteilt. Die Kommission bittet das Departe-
ment, diesem Amt in Zukunft besondere Aufmerksamkeit zu
widmen.
3. Schlussfolgerungen
3.1 Ablauf der Stellenbewirtschaftung
Das Eidgenössische Militärdepartement umfasst mit über
15000 Mitarbeitern rund die Hälfte der allgemeinen Bundes-
verwaltung. Ein grosser Teil des Departementes erfüllt
betriebliche und nicht Verwaltungsaufgaben. Das Departe-
ment ist über die ganze Schweiz verteilt. Diese Eigenschaf-
ten rechtfertigen eine gewisse Dezentralisierung der Stellen-
bewirtschaftung, wie sie vom Bundesrat ermöglicht und
vom Departement gehandhabt wird. Die Direktion der Mili-
tärverwaltung ist nicht in der Lage, jede einzelne Stelle in
den Betrieben zu beurteilen.
Trotzdem muss im Militärdepartement ebenso wie in den
zivilen Departementen dafür gesorgt werden, dass die Stel-
lenplafonierung einen optimalen Rationalisierungsdruck
schafft. Der Personalbestand ist neben den Finanzen, den
Aufgaben, den Organisationsstrukturen und den Arbeitsab-
läufen einer der wichtigsten Steuerungsfaktoren in der Ver-
waltungsführung. Die Stellenplafonierung will über das Per-
sonal alle anderen Faktoren so beeinflussen, dass der Nut-
zen des Verwaltungshandelns insgesamt optimiert wird. Im
Eidgenössischen Militärdepartement ist diese Wirkung der
Stellenplafonierung noch nicht genügend zur Geltung ge-
kommen.
Trotz der grossen Zahl von Rationalisierungsmassnahmen
bleibt auch heute der Eindruck bestehen, dass der Personal-
einsatz immer noch nicht überall optimal ist. Innerhalb des
gegebenen Personalbestandes lässt sich die Leistung oft
noch dadurch steigern, dass die Mitarbeiter ihren Fähigkei-
ten entsprechend besser eingesetzt werden. Dies lässt sich
allerdings nicht zentral steuern, sondern muss auf jeder
Stufe der Hierarchie beachtet werden. Ähnliches gilt für die
Vergebung von Aufträgen nach aussen. Die Frage, welche
Aufgaben von der Verwaltung selber erfüllt werden müssen,
ist im Rahmen der Aktion Aufgabenüberprüfung auf jeder
Verwaltungsstufe zu prüfen.
Das Departement hat zwar seine Leistung seit Einführung
des Personalstopps steigern können, ohne den ihm zuge-
wiesenen Stellenbestand je zu überschreiten. Damit hat es
die Vorgabe des Parlamentes und des Bundesrates einge-
halten. Doch ist auf diese Weise die Zielsetzung der Stellen-
plafonierung, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu opti-
mieren, noch nicht erfüllt.
Die Direktion der Militärverwaltung hat den Stellenbestand
des Departementes seit Einführung des Personalstopps
ihren Mitteln entsprechend gut verwaltet. Sie hat sich aber
bisher darauf beschränkt, den bewilligten Stellenbestand
möglichst voll auszunützen, strukturelle Vakanzen in einzel-
nen Bereichen auszuschöpfen und durch lineare Massnah-
men dringend benötigte Stellen freizuspielen. Sie hat selber
kaum gezielte Impulse zu Rationalisierungsmassnahmen
innerhalb des Departementes gegeben.
Dazu haben ihr bisher auch die Hilfsmittel und Methoden
gefehlt. Die Informationen und Kontrollmöglichkeiten der
Direktion der Militärverwaltung beschränken sich heute auf
statistische Angaben zum effektiven Personalbestand, auf
die Begründungen der Anträge der Ämter und Gruppen für
die Besetzung von Stellen sowie auf informelle Kontakte zu
den Personaldiensten der Bundesämter und der Stäbe der
Gruppen. Dieses Instrumentarium ist ungenügend. Die
Direktion der Militärverwaltung muss in die Lage versetzt
werden, die Belastung der verschiedenen Zweige des
Departementes zu beurteilen und zu vergleichen. Sie sollte
darauf verzichten, allen Ämtern und Gruppen bloss lineare
Vorgaben zu machen und dafür mehr gezielte Rationalisie-
rungsmassnahmen auslösen.
Die Direktion der Militärverwaltung weiss um ihren
beschränkten Einfluss auf die Effizienzsteigerung im Depar-
tement. Zur Behebung der bisherigen Unzulänglichkeiten
der Stellenbewirtschaftung hat sie denn auch die Durchfüh-
rung einer Gemeinkosten-Wertanalyse (GWA) für das Depar-
tement geplant. Diese sollte sowohl die nötigen Kenntnisse
über den Personaleinsatz beschaffen als auch die Impulse
vermitteln, um die Effizienz dieses Einsatzes zu steigern. Mit
dem Widerstand innerhalb des Leitungsstabes und dem
Entscheid des Departementsvorstehers gegen die GWA sind
zunächst alle Erwartungen, die die Direktion der Militärver-
waltung in dieses Mittel gesetzt und auch gegenüber der
Geschäftsprüfungskommission zum Ausdruck gebracht
hatte, dahingefallen.
Die Weisungen vom 12. Dezember 1983 für die Stellenbe-
wirtschaftung im EMD bilden keinen Ersatz für die GWA
oder die in der übrigen Bundesverwaltung getroffenen oder
geplanten Massnahmen. Dadurch, dass ein Teil der frei-
werdenden Stellen in eine Departementsreserve einge-
bracht werden muss und dass ein Ausschuss sich mit den
Prioritäten der Bedarfsdeckung befasst, nähert sich das
System der Stellenbewirtschaftung im Militärdepartement
lediglich ein wenig dem System, das in den übrigen Departe-
menten schon lange gilt. Dort stehen ja sämtliche freiwer-
denden Stellen dem Departement zur Verfügung.
Der Umstand, dass das Eidgenössische Militärdepartement
sich Anfang 1984 weder an den Anstrengungen der zivilen
Departemente beteiligte noch einen gleichwertigen eigenen
Weg beschritt, weckte bei der zuständigen Sektion der
Geschäftsprüfungskommission heftige Kritik. Es entstand
der Eindruck, das Departement entziehe sich damit der
- Juni 1984N
683Geschäftsbericht des Bundesrates
gesetzlichen Forderung, wonach zusätzlicher Stellenbedarf
nach Möglichkeit auch durch Abbau bestehender Aufgaben
zu decken ist. Die Bereitschaft, nach solchen Möglichkeiten
zu suchen, muss auch vom Eidgenössischen Militärdeparte-
ment erwartet werden dürfen. Ihm kann in dieser Beziehung
keine Sonderstellung zugebilligt werden.
Die Sektion forderte daher das Eidgenössische Militärdepar-
tement auf, zusätzliche Massnahmen zu treffen, welche
denen der zivilen Departemente («Aufgabenüberprüfung»
und «Sparaktion im Verwaltungsbereich») mindestens
gleichwertig sind. Personaleinsatz und Arbeitsablauf seien
systematisch auf ihre Notwendigkeit für die Landesverteidi-
gung hin zu überprüfen.
Es war nicht Sache der Geschäftsprüfungskommission, zu
beurteilen, welche Methode besser geeignet sei, die Lei-
stungsfähigkeit des Departementes zu optimieren. Das
Departement hatte sich aber zu entschliessen, entweder
doch noch eine umfassende GWA durchzuführen oder sich
der Aufgabenüberprüfung und dem Projekt EFFI des Bun-
desamtes für Organisation anzuschliessen. Die Sektion kam
zum Schluss, der Stellenbestand des Departementes dürfe
nicht erhöht werden, bis die erforderlichen Massnahmen
getroffen seien.
Für die ganze Bundesverwaltung ist ein Gleichgewicht der
Belastung anzustreben. Wichtig ist daher, dass Methoden
zur Anwendung kommen, welche gestatten, die Rationali-
sierungsbemühungen der einzelnen Dienste über Jahre hin-
aus zu kontrollieren und zu vergleichen. Die Generalsekre-
täre der Departemente, der Bundesrat und die parlamentari-
schen Kontrollkommissionen sollten einen verbesserten
Überblick über die Leistungsfähigkeit der Verwaltungs-
zweige erhalten, damit die Stellenplafonierung im Sinne des
Gesetzes differenziert und flexibel gehandhabt werden
kann.
3.2 Organisation der Stellenbewirtschaftung
Im Unterschied zu den zivilen Departementen sind im Eidge-
nössischen Militärdepartement die obersten Linienverant-
wortlichen im Rahmen des Leitungsstabes unmittelbar am
Entscheid über die Stellenzuteilung beteiligt. Da der Lei-
tungsstab sowohl die Nutzniesser wie die Opfer einer Stel-
lenverschiebung vereinigt, ist er eher dazu geneigt, wenig
Veränderungen vorzunehmen.
Diese Organisation wird erst bei besonders grosser Perso-
nalknappheit und entsprechend hohem Effizienzdruck zu
einschneidenden Massnahmen greifen.
Die Bildung eines Ausschusses für Stellenbewirtschaftung
verstärkt das bestehende Konzept, da der Ausschuss den
Leitungsstab auf unterer Stufe wiederspiegelt. Bei geeigne-
ter Zusammensetzung kann der Ausschuss allerdings den
Leitungsstab entlasten und wirksame Massnahmen vorbe-
reiten.
Als Mangel zu werten ist das Fehlen eines neutralen Aussen-
stehenden im departementalen Organ der Stellenbewirt-
schaftung. Im Gegensatz zu den übrigen Departementen,
wo die Entscheide unter Mitwirkung eines Vertreters des
Personalamtes gefällt werden, erfolgt die Stellenbewirt-
schaftung im Militärdepartement ausschliesslich im eigenen
Kreise und damit vorwiegend aus der Warte der Betroffenen,
ohne Beizug des Aussenseiterstandpunktes. Eine Drittper-
son könnte demgegenüber Vergleiche zu Problemlösungen
in anderen Departementen ziehen und Fragen stellen, wel-
che neue Wege öffnen.
Insgesamt fehlt dem Eidgenössischen Militärdepartement
eine Instanz, welche die Funktion der Zentralstelle nach dem
Muster der anderen Departemente wahrnehmen kann. Die
Entscheidung über die Stellenzuteilung sollte einem Organ
mit Gesamtüberblick anvertraut werden, das nicht allein der
Linienverantwortung der betroffenen Bereiche verhaftet ist
und in dem der Standpunkt des Aussenseiters durch einen
Vertreter des Eidgenössischen Personalamtes geltend
gemacht wird.
Das zuständige Organ ist nach Ansicht der Geschäftsprü-
fungskommission auf Stufe Departement anzusiedeln und
sollte unter Vorbehalt des Weiterzuges an den Departe-
mentsvorsteher entscheiden können. Der Leitungsstab ist
für diese Aufgabe mangels Entscheidungskompetenz nicht
zuständig und nach den vorstehenden Erörterungen auch
nicht geeignet. Es dürfte jedoch richtig sein, ihn in beson-
ders einschneidenden Fällen - zum Beispiel im Falle des
Weiterzuges einer Entscheidung - anzuhören.
3.3 Einzelfragen
Im Laufe der Inspektion sind einige Einzelheiten näher erör-
tert worden. Hier seien bloss zwei erwähnt:
3.3.1 Eine dauernde Sorge des Departementes ist der Man-
gel an Instruktoren im Hauptmannsgrad. Die Geschäftsprü-
fungskommission hatte daher wiederholt die Förderung der
Anstellung von Instruktoren auf Zeit (d.h. auf zwei bis drei
Jahre) angeregt. Sie muss zur Kenntnis nehmen, dass dieses
Angebot - selbst in Zeiten wirtschaftlicher Rezession - kei-
nen Widerhall findet. Wer Instruktor werden will, sucht sich
durch eine Dauerstelle die Möglichkeit einer Karriere offen-
zuhalten. Das Recht zum Austritt aus dem Korps steht ihm
auch so zu. Die Idee des Instruktors auf Zeit muss daher als
unrealistisch fallengelassen werden. Hingegen ist nach
anderen Lösungen zur Behebung des Instruktorenmangels
zu suchen.
3.3.2 Wertvolle Hinweise über mögliche Verbesserungen in
der Aufgabenstellung, in der Organisation und im Arbeitsab-
lauf können Qualifikations- und Austrittsgespräche mit den
Mitarbeitern bringen. Wichtig ist, dass sie von den Personal-
und Organisationsdiensten der Bundesämter und der Stäbe
der Gruppen systematisch ausgewertet werden.
- Ergebnis
Die Sektion hat dem Eidgenössischen Militärdepartement
den Entwurf ihres Berichtes zugestellt und sich mit Bundes-
rat Delamuraz über die offenen Probleme ausgesprochen.
Dabei hat der Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepar-
tementes folgende Zusicherungen gemacht:
- Das Departement wird sich dem Projekt EFFI anschlies-
sen, allenfalls in einer für die Verhältnisse des Departemen-
tes angepassten Form und unter Ausklammerung der
Rüstungsbetriebe und der Waffenplätze, für die bereits eine
eigene Überprüfung im Gange ist.
- Das Departement ist bereit, in den Ausschuss für Stellen-
bewirtschaftung, der in der Praxis massgebliche Bedeutung
für die Stellenzuteilung haben wird, einen Vertreter des
Eidgenössischen Personalamtes aufzunehmen.
Die Sektion hat sich von diesem Ergebnis befriedigt erklärt.
Ihre beiden Hauptanliegen werden damit erfüllt. Der Anlass
für den beabsichtigten Antrag, es seien dem Eidgenössi-
schen Militärdepartement auch für neue Aufgaben keine
zusätzlichen Stellen zu bewilligen, bis es Massnahmen
getroffen habe, die jenen der anderen Departemente gleich-
wertig seien, entfällt.
Die Sektion hat dem Vorsteher des Eidgenössischen Militär-
departementes nahegelegt, die unter Ziffer 3.2 geschilderte
Instanz mit der Funktion der Zentralstelle zu schaffen, um im
Falle eines Konfliktes zwischen dieser und den obersten
Linienverantwortlichen klar vertretene Alternativen vorge-
setzt zu erhalten. Die Kommission verzichtet jedoch darauf,
diese Auffassung, die den engsten Entscheidungsbereich
des Departementsvorstehers betrifft, als Empfehlung zu for-
mulieren.
- Empfehlung
Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, durch geeignete
Massnahmen und Methoden, wie sie zum Beispiel das Pro-
jekt EFFI anbietet, dafür zu sorgen, dass die Bemühungen
aller Dienste der allgemeinen Bundesverwaltung um die
Optimierung ihrer Leistungsfähigkeit über mehrere Jahre
hinaus miteinander verglichen werden können. Die Resul-
tate sind jeweils auch der Geschäftsprüfungskommission
zur Verfügung zu stellen. Nur so kann die Stellenplafonie-
rung im Sinne des Gesetzes differenziert und flexibel
gehandhabt werden.
Die Geschäftsprüfungskommission bittet den Bundesrat, ihr
bis Ende September 1984 mitzuteilen, welche Folgen er
diesem Bericht gegeben hat oder noch geben wird.
Gestion du Conseil fédéral
684
N 7 juin 1984
Nebiker, Berichterstatter: Bei der Berichterstattung über die
Geschäftsprüfung beim EMD möchte ich nicht nur über die
drei in der Rednerliste angeführten Bereiche, nämlich Bun-
desamt für Sanität, Unternehmungspolitik bei den
Rüstungsbetrieben und Wassersportzentrum Ipsach orien-
tieren, sondern zusätzlich noch Fragen bezüglich der
Anschaffung von 1200 Saurer-Lastwagen stellen und kurz
über die Stellungnahme der GPK zum Bericht des Bundes-
rates über die Kriegsmaterialausfuhr im Jahre 1983 be-
richten.
Zum Bundesamt für Sanität: Die Geschäftsprüfungskom-
mission hatte sich letztes Jahr mit Schwierigkeiten und
Führungsproblemen im Bundesamt für Sanität zu befassen.
Das EMD hatte aber von sich aus schon vorher eine entspre-
chende Untersuchung eingeleitet. Wir wurden über die
Untersuchungsergebnisse informiert und mussten deshalb
nicht direkt tätig werden. Die Geschäftsprüfungskommis-
sion hat aber dem Departement nahegelegt, dass die sich
aus der Untersuchung ergebenden Konsequenzen wirklich
gezogen werden sollten. Aus der Aussprache der Sektion
EMD der Geschäftsprüfungskommission mit dem Departe-
mentschef und den Generalstabschef hat sich ergeben, dass
der grössere Teil der notwendigen Massnahmen getroffen
worden sind. Das betrifft namentlich personelle Entscheide
und organisatorische Massnahmen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat vorläufig keinen
Anlass, weitere Empfehlungen zu unterbreiten, da das Amt
jetzt zur Stabilisierung eine gewisse Zeit benötigt und die
Wirkung der personellen Umstellungen abgewartet werden
soll. Wir werden uns jedoch auch weiterhin über die Funk-
tionsfähigkeit des Bundesamtes für Sanität auf dem laufen-
den halten.
Zur Rüstungspolitik bzw. zum Unternehmungsauftrag für
die Rüstungsbetriebe: Über Rüstungsbeschaffung, Rolle der
Rüstungsbetriebe und Rüstungspolitik haben wir in diesem
Rate aufgrund des Berichtes der Geschäftsprüfungskom-
mission aus dem Jahre 1980 und der Berichterstattung des
Bundesrates vom März 1983 eingehend diskutiert. Inzwi-
schen wurden die Rüstungsbeschaffung und die GRD-Zen-
tralVerwaltung reorganisiert. Es wäre noch zu früh, den
Erfolg dieser organisatorischen Massnahmen zu überprüfen
und zu beurteilen. Trotzdem beobachtet natürlich die
Geschäftsprüfungskommission den gesamten Bereich der
Rüstungsbeschaffung weiterhin mit besonderer Aufmerk-
samkeit. Dazu eine Feststellung zur Unternehmungspolitik
der Rüstungsbetriebe.
Die Geschäftsprüfungskommission hat in ihrer Stellung-
nahme zum Bericht des Bundesrates zur Rolle und Stellung
der Rüstungsbetriebe auf einen Widerspruch zwischen den
Aussagen über die Hauptaufgaben der Rüstungsbetriebe
festgestellt. Dabei geht es im wesentlichen um die Forde-
rung der Expertenkommission Hess, wonach bei der
Rüstungsbeschaffung eine klare Aufgabenteilung zwischen
Privatindustrie und Rüstungsbetrieben anzustreben sei,
damit das vorhandene industrielle Potential optimal ausge-
nützt werden kann. Es sollte also festgelegt werden, in
welchen Bereichen vorwiegend oder ausschliesslich die
Rüstungsbetriebe tätig sein sollen und in welchen Berei-
chen die Privatindustrie. Eine ähnlich klare Aufgabenteilung
wurde auch für die Zusammenarbeit mit den Unterhaltsdien-
sten der Armee verlangt.
Der Departementschef und der Rüstungschef haben bei der
Inspektion durch die Sektion EMD der GPK erklärt, diese
Aufgabenteilung erfolge im Rahmen der Unternehmungspo-
litik für die Rüstungsbetriebe vom 23. November 1983. Die
Geschäftsprüfungskommission stellt aber fest, dass gerade
diese klare Aufgabenteilung in der formulierten Unterneh-
mungspolitik der Rüstungsbetriebe fehlt. Es wird wohl in
allgemeinen Worten von einem partnerschaftlichen Verhält-
nis zur Privatwirtschaft gesprochen, von gegenseitiger Aus-
nützung vorhandener spezifischer Infrastruktur usw., aber
eine konkrete Darstellung der Kernaufgaben der Rüstungs-
betriebe fehlt. Eine klare Abgrenzung läge nicht nur im
Interesse der wirtschaftlichen Führung der Rüstungsbe-
triebe selbst. Auch die private Industrie ist darauf angewie-
sen, zu wissen, in welchen Bereichen der Rüstungsbeschaf-
fung sie vorwiegend tätig sein soll und wo nicht.
Die Geschäftsprüfungskommission wird nach Abschluss
des ersten Betriebsjahres 1984, für das die vorliegende
Unternehmungspolitik des Bundesamtes für Rüstungsbe-
triebe Gültigkeit hat, einen Bericht über die gemachten
Erfahrungen verlangen. Darin werden auch Fragen über
über andere Bereiche der Rüstungsbeschaffung beantwor-
tet werden müssen. Fragen betreffend die Verstärkung der
Untergruppe Planung und die konkrete Angaben zum
Thema Stellengewinne, die durch die nun getroffenen orga-
nisatorischen Massnahmen möglich sein sollten. Hier
besteht eine Diskrepanz zwischen der Auffassung der
Geschäftsprüfungskommission und dem EMD.
Zum Wassersportzentrum Ipsach: Das EMD hat sich durch
ein Tauschgeschäft in der Gemeinde Ipsach am Bielersee
ein Areal für die Errichtung eines Wassersportzentrums
gesichert. Eingetauscht wurde eine ursprünglich für den
gleichen Zweck vorgesehene Baulandparzelle in Nidau.
Gegen das Projekt in Nidau wurde von verschiedenen Seiten
Opposition gemacht, so dass dort eine Realisierung fraglich
schien. Die Ersatzparzelle in Ipsach weist nun aber nur eine
Viertel des Bodenwertes der eingetauschten Parzelle in
Nidau auf. Die Tauschpartnerin des Bundes, ein Baukonsor-
tium in Biel, muss deshalb gemäss Tauschvertrag die Par-
zelle in Ipsach durch Tiefbauarbeiten bis zur Gleichwertig-
keit aufwerten. Diese Tiefbauarbeiten umfassen unter ande-
rem auch die Erstellung eines Bootshafens und machen
betragsmässig rund den dreifachen Wert des Landes in
Ipsach aus.
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat das
Geschäft beanstandet und die abgeschlossenen Verträge in
verschiedener Hinsicht kritisiert. Die kritisierten Punkte sind
folgende:
-
Auch bei Tauschgeschäften ist das Bruttoprinzip anzu-
wenden: Einerseits geht es um einen Verkauf eines Grund-
stückes, und andererseits geht es um den Kauf einer ande-
ren Parzelle; beides habe im Rahmen der bestehenden
Kompetenzordnung zu erfolgen.
-
Die sogenannten Erschliessungsarbeiten entsprechen
einer Bausumme von gut über 2 Millionen Franken. Der
Bundesrat hätte also dem Parlament eine entsprechende
Baubotschaft unterbreiten müssen.
-
Eine Vorlage an die eidgenössischen Räte wäre auch
notwendig gewesen, weil durch den weiteren Ausbau des
Zentrums und den Betrieb der Anlagen dem Bund weitere
Kosten entstehen werden.
-
Der Bund wird durch die Tauschverträge benachteiligt.
Es ist zum Beispiel gar nicht sicher, ob auf der Parzelle
Ipsach überhaupt gebaut werden kann. Aber auch wenn
dort nicht gebaut werden kann, ist das Tauschgeschäft
rechtsgültig abgeschlossen. Der Bund hat dann nur eine
Landwirtschaftsparzelle, das private Konsortium hingegen
eine Bauparzelle.
Die Finanzdelegation schlägt vor, dass der Bundesrat das
Parlament im Rahmen der Beratung des Geschäftsberichtes
orientiert. Die Geschäftsprüfungskommission schliesst sich
dieser Meinung an. Deshalb bitte ich Herrn Bundesrat Dela-
muraz, dem Rat hier zusätzliche Auskünfte zu erteilen und
über das weitere Vorgehen zu orientieren. Die Geschäftsprü-
fungskommission des Ständerates wird die nähere Prüfung
des Geschäftes vornehmen, damit sich nicht beide
Geschäftsprüfungskommissionen mit der Angelegenheit
befassen müssen. Hinzuzufügen ist noch, dass es hier nicht
um die Frage des Wassersportzentrums am Bielersee an
sich geht. Das ist ein politischer Entscheid. Beanstandet
wird nur die bisherige Abwicklung des Geschäftes.
Zu den Saurer-Lastwagen: Von der Presse ist kurz vor der
Session die Tatsache aufgegriffen worden, dass die Auslie-
ferung der bestellten 1200 Saurer-Lastwagen aufgrund einer
nachträglichen Vertragsänderung drei Jahre früher als
ursprünglich geplant, also bis zum Jahre 1985, abgeschlos-
sen sein soll, und nicht erst 1988. Die Lastwagen kämen
zwar dadurch etwas billiger zu stehen, aber der Beschäfti-
-
Juni 1984 N685
Geschäftsbericht des Bundesrates
gungseffekt, derjaschliesslich mit der inländischen Lastwa-
genbeschaffung hätte erreicht werden sollen und der bei
der seinerzeitigen parlamentarischen Beratung eine wich-
tige Rolle gespielt habe, sei geringer, jedenfalls zeitlich
kürzer. Die Gewerkschaften befürchten insbesondere, dass
nach Abschluss der Beschaffungsserie Arbeitsplätze gefähr-
det werden.
Die Geschäftsprüfungskommission konnte sich mit der
Angelegenheit noch nicht befassen. Sie ist durch den Bun-
desrat von der Vertragsänderung nicht orientiert worden.
Auch im Geschäftsbericht ist nichts enthalten. Die Orientie-
rung der Öffentlichkeit erfolgte durch das EMD nur ungenü-
gend. Die Zeitungsmeldungen basieren vorwiegend auf der
Information durch die Firma Saurer. Wir sind der Ansicht,
dass das Parlament Anrecht auf eine umfassende Informa-
tion über wichtige Vertragsänderungen hat, sofern durch
diese Vertragsänderungen wichtige Grundlagen des seiner-
zeitigen Parlamentsbeschlusses berührt werden. Da das
Geschäft vermutlich das Jahr 1983 betrifft, ersuche ich
Herrn Bundesrat Delamuraz, uns im Rahmen der Behand-
lung des Geschäftsberichtes entsprechende Auskünfte zu
erteilen. Je nach Antwort behält sich die Geschäftsprüfungs-
kommission vor, weitere Abklärungen vorzunehmen.
Zum letzten Thema, dem Kriegsmaterialexport: Die erwei-
terte Geschäftsprüfungskommission des National- und
Ständerates hat gemäss Bundesgesetz über das Kriegsma-
terial vom 30. Juni 1972 den detaillierten Bericht des Bun-
desrates über die Einzelheiten der Kriegsmaterialausfuhr im
Jahre 1983 geprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse hat
die GPK dem Bericht zugestimmt. Im Geschäftsbericht,
Seite 196, finden Sie einige statistische Angaben über die
Kriegsmaterialausfuhr. Sie können feststellen, dass die Aus-
fuhr gegenüber den Vorjahren stark zurückgegangen ist,
allein gegenüber 1982 um rund 100 Millionen Franken. Die
Kriegsmaterialausfuhr betrug 1983 0,7 Prozent unserer
gesamten Warenausfuhr. Das ist die niedrigste Quote seit
1972, mit Ausnahme von 1980, wo die Quote 0,69 Prozent
betragen hat. Die rückläufige Waffenausfuhr wirkt sich
natürlich - das ist Ihnen bekannt - ungünstig auf die
Beschäftigungslage unserer Rüstungsindustrie aus. Der
Exportrückgang ergab sich aus der Zunahme internationa-
ler Spannungen, da immer weniger Länder die Bedingun-
gen des Kriegsmaterialgesetzes erfüllen und als Abnehmer-
länder für schweizerisches Kriegsmaterial in Frage kommen.
Die Geschäftsprüfungskommission attestiert dem Bundes-
rat, dass er bei der Überprüfung der Länder, die für den
Kriegsmaterialexport in Frage kommen - im Rahmen seines
Ermessens - gehandelt hat.
Oehler: Wenn wir die Ausführungen des Berichterstatters
der GPK anhören und uns vorstellen, was im Wassersport-
zentrum Ipsach gegangen ist, dass der Bund bzw. Beamte
Bauland gegen Wiesen eingetauscht haben, glaube ich,
dass eine Untersuchung angebracht ist und die verantwortli-
chen Beamten zur Rechenschaft gezogen werden müssen.
Zum zweiten: Herr Nebiker hat dargelegt, wie es .um die
Firma Saurer bzw. die vorgezogene Lastwagenbeschaffung
steht. Als einer der Betroffenen aus der Region fühle ich
mich mitverantwortlich dafür, dass dieses Unternehmen, die
Region und vor allem die Leitung und die Arbeitnehmer-
schaft der Firma nicht unnötigerweise in Misskredit gezogen
werden. Sie wissen, dass wir seinerzeit auf Antrag des
Bundesrates und' der beiden Militärkommissionen den
Ankauf von 1200 statt 400 Lastwagen mit der Begründung,
die Ihnen Herr Nebiker dargelegt hat, beschlossen haben.
In der Zwischenzeit - das gab schon die erste Unstimmigkeit
- hat sich dann Saurer mit Daimler-Benz zusammenge-
schlossen, um gemeinsam über die NAW die neue Zukunft
zu gestalten. Mittlerweile hat es sich gezeigt, dass die NAW
unter der Führung von Daimler-Benz für die Schweiz und
vor allem für den europäischen Markt sehr gut im Rennen
liegt, was letztlich bedeutet, dass erstens neue Räumlichkei-
ten im Betrage von einigen Millionen erstellt werden, und
zum zweiten, dass im neuen Unternehmen mehr Arbeitneh-
mer engagiert werden konnten, als das vorgesehen war.
Drittens kommt dazu, dass Saurer in seinem Textilmaschi-
nensektor über internationale Messen und auf internationa-
len Märkten eine grosse Nachfrage verspüren und folglich
auch die Produktion in diesem Sektor erhöhen konnte.
Nebenbei lief die Lastwagenproduktion für die 1200Saurer-
Armeefahrzeuge. Das hat bedeutet, dass das Unternehmen
schon in der zweiten Hälfte 1982 eingesehen hat, dass man
da im Interesse vor allem auch der Arbeitnehmerschaft und
der Beschäftigung nach 1985 und nach 1987 etwas zu
unternehmen hatte, vor allem auch deswegen, weil nur auf
diese Art und Weise die Beschäftigung nach Auslaufen des
Armeeauftrages grösstmöglich und optimal sichergestellt
werden kann.
Wenn man nun den Beteiligten vorwirft, das Unternehmen in
Arbon und die Geschäftsleitung hätten beispielsweise mit
gezinkten Karten gespielt, dann muss man allen diesen
Kritikern vorhalten, dass sie sich im Dezember 1982 nicht
orientierten. Das Unternehmen hat nämlich am 21. Dezem-
ber 1982 nach Absprache mit den Sozialpartnern der Öffent-
lichkeit im Rahmen eine Pressekonferenz erklärt, wie es
künftighin mit der Herstellung dieser 1200 Lastwagen steht.
Wenn das EMD die zuständigen Kommissionen nicht orien-
tierte, sondern vermutlich im Interesse der Sanierung des
Bundeshaushaltes das Geschäft so abwickelte, wie es
gegangen ist, und jetzt kritisiert wird, dann ist das meiner
Ansicht nach ein Fehler, der dem EMD bzw. der GRD anzu-
kreiden ist, nicht aber der Region und vor allem nicht dem
betreffenden Unternehmen.
Es wird versucht, das Unternehmen in Misskredit zu brin-
gen. Wir brocken uns hier eine Suppe ein, welche die
Region und die betroffenen Arbeitnehmer letztlich sehr
teuer und gesalzen vorgesetzt bekommen, und zwar aus
dem einfachen Grund, weil die Region und Saurer Arbon mit
dem neuen Partner darauf angewiesen sind, dass das Unter-
nehmen nicht von Amtes wegen an die Wand gestellt wird.
Die Zukunft reicht nicht nur bis zur Fertigstellung des Last-
wagenauftrages, sondern es heisst für uns in der betroffe-
nen Region, wie die nächsten Jahrzehnte gemeinsam mit
dem neuen Partner, Daimler-Benz, gelebt werden sollen. In
diesem Sinne rüge ich ebenfalls die Informationstätigkeit
des EMD, aber nicht die Entscheidungen in Arbon.
M. Carobbio: Je veux aussi revenir sur l'affaire des camions
Saurer et je dois dire tout de suite que je ne comprends pas
très bien la position que vient de prendre M. Oehler. D'un
côté, il cherche à défendre la Maison Saurer et la région où
elle se trouve et, de l'autre, il accuse le Conseil fédéral et le
département. Je ne peux pas vous comprendre, Monsieur
Oehler, pour la simple raison que j'ai lu encore ce matin
l'intervention que vous aviez faite lors de la discussion de ce
crédit. Je vous rappelle que vous aviez longuement insisté
sur le fait que l'augmentation du crédit pour l'achat de ces
camions était extrêmement nécessaire pour garantir les
emplois de cette fabrique et dans cette région. Vous n'avez
jamais dit, à ce moment-là, que de toute façon la livraison de
ces camions serait faite bien avant l'échéance qui était
prévue. Je dois dire, encore une fois, qu'on ne peut pas
comprendre ce qui s'est passé. Je ne veux pas accuser
l'entreprise, qui-a peut-être fait ses affaires, mais de toute
façon il faut dénoncer la manière dont toute cette histoire a
été portée devant le Parlement et la façon avec laquelle on a
cherché et on a obtenu l'augmentation des crédits.
Nous pouvons nous exprimer très clairement parce que
nous avons été le seul groupe, à cette occasion-là, à nous
opposer à ce crédit. Je vous rappelle que notre proposition
de ne pas entrer en matière avait été repoussée par 117 voix
contre 7.
Je veux maintenant poser deux questions: premièrement, le
département a-t-il vraiment caché des choses? Si tel est le
cas, on doit dire, encore une fois, que l'on utilise la question
de la défense de l'emploi dans des buts qui n'ont rien à voir
avec cette question et pour obtenir du Parlement des crédits
toujours plus gros pour des commandes militaires. Que
l'attitude du Conseil fédéral ne soit pas très claire et qu'elle
doit être critiquée, cela me semble évident et il faut aussi
Gestion du Conseil fédéral686
N 7 juin 1984
constater qu'il n'y a pas un mot à propos de cette affaire
dans le rapport de gestion 1983.
Monsieur Delamuraz, je lis dans les communiqués de presse
- et nous ne pouvons que nous référer à ces communiqués
- que le Département militaire était libre dans l'exécution de
son contrat et avait déjà donné son adhésion au principe
d'une fourniture avancée dans le temps de ces camions
dans le courant de l'année 1983. On y lit encore que cette
décision favorable avait été annoncée le 27 juillet 1983 - et la
presse ajoute à la dernière ligne du communiqué - sur la
livraison des quinze premiers Saurer. Si c'est vrai et je le
pense puisque personne ne l'a démenti, je trouve tout cela
critiquable et je dénonce avec véhémence le fait que, dans le
rapport, il n'y ait même pas un mot sur cette affaire.
Le deuxième point que je voudrais soulever est que le
Conseil fédéral - il le prétend dans ses informations - a
toujours informé les commissions et les responsables du fait
que de toute façon cette livraison serait faite plus tôt que
prévu et que les demandes de l'entreprise seraient accueil-
lies favorablement. Je pose alors cette question, qui ne
concerne pas directement le Conseil fédéral mais qui con-
cerne la majorité de ce Parlement qui vote toujours les
crédits, comment est-il possible que dans une affaire de 400
millions, comme celle-là, dans une affaire où le Parlement
est allé au-delà de la requête initiale du Conseil fédéral,
comment est-ce possible que des commissions qui sont
mandatées, des commissions - je le rappelle - qui sont
fermées aux minorités comme la nôtre qui ont une autre
position sur ces problèmes, comment est-il possible que ces
commissions n'examinent pas tout le dossier jusqu'au der-
nier document?
Il n'y a, à mon avis, que deux explications: ou bien on a
vraiment cherché à duper le Parlement et l'opinion publique
en faisant croire que le crédit était nécessaire pour sauver
les emplois, ou bien alors je dois émettre des doutes sur le
sérieux - mais je ne veux pas en arriver là - du travail des
commissions et, en particulier, celui des commissions des
affaires militaires.
Je dénonce avec force, encore une fois, cette affaire qui
démontre que dans toute la question de la politique des
dépenses militaires, il y a quelque chose qui ne fonctionne
pas et que l'on cherche toujours à tromper ceux qui sont
appelés à prendre position.
Je voudrais rappeler encore un fait à propos de cette affaire.
Le 8 décembre 1982 déjà, j'avais posé au Conseil fédéral une
question ordinaire qui concernait cette commande. En son
temps le Conseil fédéral avait affirmé que l'on chercherait à
favoriser les industries suisses, même pour les commandes
de sous-traitance. Or, Saurer avait commandé des pièces de
ce camion à une industrie allemande. La réponse du Conseil
fédéral à ma question était - comme d'habitude - très
générale et disait, pratiquement, que l'on avait cherché à
tenir compte des intérêts de la Suisse, mais qu'en réalité les
offres de l'industrie allemande, dans ce cas précis, avaient
été meilleur marché.
Une bonne fois pour toutes, il faudrait être au clair sur les
méthodes suivies dans de telles affaires. On ne doit pas dire
au Parlement que l'on veut passer ces commandes, dépen-
ser des centaines de millions pour chercher à sauvegarder
les intérêts de l'industrie suisse et garantir des emplois,
alors que finalement d'autres choix sont faits, favorisant
uniquement les intérêts des industriels suisses ou étrangers,
qui seuls sont pris en considération!
J'attends avec un vif intérêt la réponse du Conseil fédéral,
mais déjà je dois confirmer notre critique à l'égard du
Conseil fédéral, du Département militaire fédéral et des
commissions des affaires militaires quant à leur façon de
procéder.
Jaeger: Es war zu erwarten, dass heute im Zusammenhang
mit dem Geschäftsbericht eine Diskussion zur Frage des
Saurer-Auftrages entfacht würde. Ich habe im Auftrag unse-
rer Fraktion eine Frage für nächsten Dienstag deponiert und
nehme jetzt die Gelegenheit wahr, unsere Auffassung zu
diesem Geschäft darzulegen. Ich kann dann möglicher-
weise, je nach der Antwort des Bundesrates, meine Anfrage
vom nächsten Dienstag zurückziehen.
Wir alle haben offiziell erst kurz vor der Session und heute
wieder durch das zuständige Mitglied der Geschäftsprü-
fungskommission erfahren, dass die Produktionszeit für den
Lastwagenauftrag, entgegen den ursprünglichen Beteue-
rungen des EMD gegenüber dem Parlament, nachträglich
von 1988 auf 1985 herabgesetzt worden sei. Wir mussten
das aus der Presse zur Kenntnis nehmen. Ich habe heute
morgen noch erfahren, dass seitens des EMD seinerzeit,
unmittelbar nach Abänderung des Vertrages, die Öffentlich-
keit via Communiqué orientiert worden sei, muss aber fest-
halten - ich stütze mich dabei auch auf die Ausführungen
des Herrn Kollegen Nebiker-, dass die Geschäftsprüfungs-
kommission über die Abänderung dieses Vertrages nicht
orientiert worden ist.
Das Problem scheint mir tiefer zu liegen - Herr Oehler hat
darauf hingewiesen -: Durch solche Vorgehensweisen ist
dann letzten Endes die betroffene Firma mitinvolviert; dies
in einer Situation, in einer Phase, wo es sehr schwierig ist
(gerade auch im Hinblick auf die künftigen Entwicklungen
der Firma), die Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, aber
nicht nur in der Schweiz, sondern auch gegenüber bei-
spielsweise den Partnerfirmen im Ausland, also Daimler-
Benz, zu schützen und zu fördern. Sie ist nämlich durch
diese ganze Diskussion und auch durch die Frage, ob eine
Täuschung des Parlamentes stattgefunden habe, doch eini-
germassen in Misskredit geraten. Wir haben uns erkundigt.
Wir haben auch feststellen können, dass die Sozialpartner
von der Abänderung dieses Vertrages orientiert worden sind.
Herr Bundesrat, ich möchte von Ihnen hören, ob das so ist.
Wenn dem nämlich so ist, dann müssen wir Ihnen die Frage
stellen, weshalb das Parlament und weshalb die Geschäfts-
prüfungskommission nicht rechtzeitig orientiert worden
sind. Denn wir müssen uns natürlich schon fragen: Was soll
das Ganze? Werden jetzt beispielsweise auf solche Art und
Weise die Aussichten auf eine künftige Arbeitsplatzsiche-
rung in unserer Region geschmälert, oder ist es so, dass -
wie man jetzt auch erfahren hat - gerade die Abänderung
der Verträge nötig war, um damit Kapazitäten freizusetzen
für Anschlussprogramme, wie beispielsweise für die Sattel-
schlepperproduktionsprogramme, die von der NAW vorge-
sehen sind? Träfe das zu, dann wäre ja die ganze
Geschichte gar nicht so tragisch, dann könnten wir sogar
froh sein, dass auf diese Art und Weise jetzt längerfristig
Arbeitsplätze sichergestellt würden; aber wir wollen darüber
informiert sein. Wir wissen darüber nur das, was wir auf-
grund unserer Abklärungen bis jetzt erfahren haben.
Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, über all diese Fragen jetzt
lückenlos Auskunft zu geben. Wir haben Anspruch darauf,
orientiert zu sein; denn wenn wir nicht orientiert werden,
dann müssen wir misstrauisch sein; dieses Misstrauen
betrifft - ich muss es schon sagen - eine ganze Region, es
betrifft eine Firma und letzten Endes auch das EMD. Es ist
sicher im Interesse auch der Glaubwürdigkeit Ihres Departe-
mentes, wenn Sie jetzt offen Auskunft geben über das, was
Sie wissen.
Oester: Ich gestatte mir, zum Geschäftsbericht des Militär-
departementes (Seite 195) drei Fragen zu stellen.
Die erste betrifft den Abschnitt Liegenschaftsdienste, wo der
Bundesrat Mitte des letzten Absatzes schreibt, die Abstim-
mung militärischer Bedürfnisse mit anderen Interessen habe
bis heute im Bereich Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
noch nicht institutionalisiert werden können. Das ist bedau-
erlich. Ich bitte deshalb den Chef des EMD um Auskunft
darüber, warum dem so ist.
Die zweite Frage betrifft den nächsten Abschnitt: Waffenlo-
ser Militärdienst. Aus den ergänzenden Angaben, die ich
vom EMD erhalten habe - sie umfassen im Gegensatz zur
kleinen Tabelle im Geschäftsbericht das ganze Geschäfts-
jahr 1983 -, geht folgendes hervor: Von den total 547 einge-
reichten Gesuchen um Zuteilung zum waffenlosen Militär-
dienst sind 121 oder 22 Prozent bewilligt, 310 oder 57
Prozent abgewiesen worden; weitere 70 Gesuche haben
- Juni 1984
687
Geschäftsbericht des Bundesrates
sich von selbst erledigt (Rückzug, sanitarische Ausmuste-
rung usw.).
Von den 310 abgewiesenen Bewerbern - ich rede von der
ersten Instanz - habfcn im Berichtsjahr 268 oder knapp 87
Prozent ihr Gesuch weitergezogen. Davon hat der Chef des
EMD immerhin 89 oder ein Drittel bewilligt. Fast ein Viertel
der Gesuche war Ende Jahr noch pendent. Ob die offenbar
recht strenge Praxis in erster Instanz gerechtfertigt ist, kann
ich nicht beurteilen. Hingegen nehme ich und nimmt unsere
Fraktion mit Befremden davon Kenntnis, dass der Oberfeld-
arzt die Bewaffnung aller Sanitätsangehörigen angeordnet
hat. Durch diese unsinnige Massnahme werden gutwillige
Angehörige der Sanität (besonders solche, die aus religiö-
sen Gründen den Waffendienst ablehnen, nicht aber den
Militärdienst) direkt in die Dienstverweigerung hineinge-
trieben.
Meine dritte Frage: Warum sind alle wesentlichen Anregun-
gen des Berichtes von alt Korpskommandant Bolliger über
das BASAN realisiert worden, mit Ausnahme der Ablösung
des Oberfeldarztes, dessen gesammelte Fehlleistungen bei
einem kleinen Beamten wohl zur Entlassung, mindestens
aber zur Versetzung auf einen Posten geführt hätten, an
dem er weniger Schaden anrichten kann?
Braunschweig: Meine erste Frage betrifft die rückläufige
Entwicklung der Waffenausfuhr. Aus aussenpolitischen
Gründen begrüsse ich sie, denn wir haben kein Interesse,
durch Waffen- und Kriegsmateriallieferungen in Gebiete wie
Iran, Irak oder Zentralamerika die dortigen Kriege und Span-
nungen zu verlängern und zu erhöhen; wir wissen, dass dies
in den letzten Monaten und Jahren geschehen ist, gewisser-
massen zwischen den Buchstaben des Kriegsmaterialgeset-
zes hindurch, indem man das Material nicht als Kriegsmate-
rial deklariert hat, obwohl man sehr genau wusste, wozu es
eingesetzt werden sollte. Wir tragen eine Mitverantwortung
für Ausweitung und Verschärfung der Auseinandersetzun-
gen, die in den dortigen Regionen eingetreten sind.
Aber ich sehe auf der anderen Seite sogleich auch die
arbeitsmarktpolitische Seite, die Frage der Arbeitsplätze,
und ich habe immer die Auffassung vertreten (ich kann
sogar sagen: seit Jahrzehnten), dass nicht einzelne Arbeiter
in den betroffenen Firmen, also Rüstungsarbeiter, die Leid-
tragenden sein dürfen, wenn wir versuchen, aussenpolitisch
eine grundsätzliche Haltung einzunehmen. Von daher stelle
ich neuerdings fest, dass das Postulat der Rüstungskonver-
sion, das eine Antwort geben könnte (d. h. die Umstellung
von militärischer auf zivile Produktion), weiterhin nicht
berücksichtigt wird. Ich habe diese Frage hier schon mehr-
mals aufgeworfen; sie wurde nie ernsthaft behandelt, sehr
häufig sogar ausgesprochen totgeschwiegen oder, besser
gesagt: verdrängt. Ich halte das hier neuerdings fest.
Vor allem der einseitigen Betrachtungsweise des Kommis-
sionssprechers trete ich entgegen. Die rückläufige Entwick-
lung der Waffenausfuhr ist nicht nur auf unsere eigene
Gesetzgebung zurückzuführen - wahrscheinlich sogar nur
zum kleinsten Teil -, sondern im wesentlichen durch eine
weltweite Entwicklung verursacht, indem zahlreiche Länder,
die an Konflikten beteiligt sind, leider selber eine Rüstungs-
industrie aufbauen. Dadurch sind die Konkurrenzverhält-
nisse ganz anders geworden; es kommen Probleme wie die
internationale Verschuldung hinzu.
Wir haben schon immer gesagt, und ich möchte es auch
hier wiederholen, Rüstungsproduktion - sei sie für den
Export oder für das Inland bestimmt - ermöglicht keine
günstige Arbeitsmarktpolitik, weil die Bestellungen zu wel-
lenartig erfolgen und kaum ausgeglichen werden können.
Meine Frage: Wie lange wird noch die Frage der Rüstungs-
konversion verdrängt.
Die zweite Frage betrifft den Einsatz der Armee im Innern.
Auf Seite 226 wird die Abschreibung des Postulates Aider
beantragt. Ich gebe zu, dass ich mit meiner Fraktion und mit
meiner Partei ein Gegner des Einsatzes der Armee im Innern
bin; wir glauben, eine gute und weise Regierung sollte die
Konflikte rechtzeitig erkennen und angehen, bevor es nötig
ist, sie mit Militäreinsätzen lösen zu müssen. Bis heute
88-N
waren das EMD und vor allem auch Kreise der Armee
gegenüber dem Einsatz der Armee im Innern ausserordent-
lich zurückhaltend. Ich frage den Herrn Bundesrat, ob ein
Sinneswandel eingetreten ist, wenn davon die Rede ist, dass
ein erster Schritt erfolgt sei, nämlich die Bereitstellung von
Truppen für dringliche Massnahmen, und dass weitere
Massnahmen in Vorbereitung seien. Mich würde es vor
allem interessieren, welche Massnahmen zum Einsatz der
Armee im Innern in Vorbereitung sind.
Die dritte Frage betrifft den Datenschutz. Auf Seite 193/4
steht - ganz verschämt im letzten Satz des Kapitels -
geschrieben, dass man dem Datenschutz die nötige Auf-
merksamkeit schenke. Ich bezweifle dies stark, denn der
Bundesrat selber hat den Antrag Leuenberger auf eine
gesetzliche Regelung bekämpft, die wir bei der Revision des
Militärorganisationsgesetzes (Einführung des PISA) in der
letzten Session beantragt haben. Aber nun lesen wir - es
geht auch um die Kontrolle und Aufgaben im Personalwe-
sen, also um Personaldaten -, dass die verschiedenen Com-
puter zu einem «Computerverbund» verbunden werden
können und dass die Auswertung im gesamten Departement
und darüber hinaus erfolgen kann. Daher sind Fragen des
Datenschutzes um so vordringlicher und sollten nicht nur im
Rahmen des EMD und auf Verordnungsstufe gelöst werden,
sondern auf gesetzlicher Ebene, wie es sich für einen
Rechtsstaat gehört.
Blocher: Ich spreche zum Bericht über die Inspektion der
Stellenbewirtschaftung im EMD. Ich möchte zuerst festhal-
ten, dass es verdienstvoll ist, dass die Geschäftsprüfungs-
kommission diesen Aspekt wenigstens in einem Teil unserer
Verwaltung überprüft hat. Ich möchte ihr dafür den Dank
aussprechen.
Dieser Bericht, den wahrscheinlich die wenigsten gelesen
haben, gibt Lehren nicht nur für den Vorsteher des EMD,
sondern auch für den Gesamtbundesrat und im besonderen
auch für das gesamte Parlament. Was ist die Schlussfolge-
rung aus diesem Bericht?
- Wir entnehmen ihm, dass seit 1975 der Personalstopp
bzw. die Personalplafonierung gilt und - obwohl diese Per-
sonalplafonierung gilt - seither in neun Jahren innerhalb
des EMD ganze 568 Stellen zwischen den einzelnen Bundes-
ämtern verschoben worden sind. So Seite 3 des Berichtes.
- Seit Einführung der Stellenplafonierung hat die Zahl der
Stellen zugunsten der Verwaltung um 117 zugenommen.
Also: 117 Stellen haben wir in der eigentlichen Verwaltung
mehr, die Hälfte davon in der Gruppe für Generalstabsdien-
ste. Ich frage sie an: Wollen wir das?
- Das EMD selbst - also nicht ein Aussenstehender -
schätzt die seit der Einführung der Stellenbewirtschaftung
neuen oder erweiterten Aufgaben auf den Umfang von 500
Stellen. (Das wäre noch zu überprüfen.) Wenn neue Aufga-
ben 500 Stellen absorbiert haben, ergibt sich bei 15000
Stellen in neun Jahren ein Rationalisierungseffekt von
3 Prozent; in einem Jahr gut 3 Promille. Jetzt muss man aber
sehen, dass in den neun Jahren natürlich nicht nur neue
Aufgaben geschaffen wurden, sondern eine ganze Reihe
von Aufgaben weggefallen sind. Das dürften sicher mehr als
3 Promille pro Jahr ausmachen. Der Rationalisierungseffekt
ist also trotz Stellenplafonierung gleich Null.
- Die GPK stellt fest: «Ob alles, was im Departement gelei-
stet wird, für die Landesverteidigung notwendig ist und in
der heutigen Qualität getan werden muss, das weiss die
Militärverwaltung im einzelnen nicht.» Erfreulich ist, dass
die Militärverwaltung das eingesehen hat und im Jahre 1983
die Einführung einer Gemeinkosten-Wertanalyse für das
gesamte Militärdepartement beantragte. So Seite 5. Die Ziel-
vorgabe war damals 40 Prozent des Aufwandes. Der Zieler-
reichungsgrad für die Verwaltung dürfte etwa bei 10 bis 20
Prozent liegen. Es müssen ja kleinere Werte sein als in der
Privatwirtschaft, weil es beamtenrechtliche Schranken gibt.
Wenn ich nun die 10 bis 20 Prozent voraussetze, heisst das
bei 10 Prozent mindestens 1500 Stellen und bei 20 Prozent
3000 Stellen, das macht zwischen 120 und 240 Millionen
Gestion du Conseil fédéral
688
N 7 juin 1984
allein auf dem Personalsektor aus, von den übrigen Kosten
ganz zu schweigen.
Eigenartigerweise wurde das, was von unten gefordert wor-
den ist, «oben» gebremst. Das hat es wahrscheinlich in
einem Unternehmen noch nie gegeben, dass von unten eine
Gemeinkosten-Wertanalyse verlangt wurde und man sie
oben verhindert hat! Der Weg ist in der Regel umgekehrt.
Die geplante Gemeinkosten-Wertanalyse hat aber dazu
geführt, dass im EMD auch das Ersatzinstrument, nämlich
die Aufgabenüberprüfung, wie dies andere Departemente
vorschlagen, nicht übernommen wurde, weil man damit
argumentiert hat, man plane ja die Gemeinkosten-Wertana-
lyse.
Nachher wurde die Gemeinkosten-Wertanalyse nicht durch-
geführt; von beiden Instrumenten wurde also nicht
Gebrauch gemacht. Es ist daraus die Folge zu ziehen: Es
besteht in der Verwaltung eine tiefe Angst, Rationalisierun-
gen und Kosteneinsparungen durchzuführen. Solche Ein-
sparungen brächten aber ausserordentlich positive Neben-
folgen, wie die Rationalisierungen in Privatunternehmen
zeigten: Die Kreativität, die Innovation wird verbessert, es
wird viel Leerlauf verhindert, Wasserköpfe werden elimi-
niert, es gibt weniger Unterstellte. Weniger Unterstellte
heisst, dass die Chefs sich mehr mit der Sache beschäftigen
müssen, das führt zu besseren Ideen. All das hat man hier
nicht getan.
Letzte Bemerkung: Die GPK stellt auf Seite 11 fest, dass man
sich in den neun Jahren der Personalplafonierung darauf
beschränkte, den bewilligten Stellen bestand möglichst voll
auszunutzen und strukturelle Vakanzen in einzelnen Berei-
chen dringend benötigter Stellen freizuspielen. Sie, die
Direktion der Militärverwaltung, hat selber kaum gezielte
Impulse zu Rationalisierungsmassnahmen innerhalb des
Departements gegeben.
Die Lehre für uns ist: Wir müssen unbedingt an dieser
Stellenplafonierung festhalten, und zwar für die gesamten
Bundesbetriebe. Wir müssen verlangen, dass innerhalb der
Bundesbetriebe neue Aufgben aus dem gesamten Personal-
bestand gelöst werden, sonst bekommen wir die Sache
nicht in den Griff. Wir haben allein im EMD ein Personal-
réservoir von 1500 bis 3000 Stellen-also allein in der Hälfte
der Bundesverwaltung! In der ganzen Bundesverwaltung
dürfte es das Doppelte sein. Ich glaube, wird sind verpflich-
tet, dieses wichtige Führungsinstrument einzuhalten.
Wir werden in der nächsten Woche bei den Personalerhö-
hungsbeschlüssen im Nachtrag wieder darauf zurückkom-
men. - Wir sehen uns bei Philippi wieder.
Mme Christinat: Je ne vous cacherai pas, Monsieur le Con- •
seiller fédéral, que lorsque le groupe socialiste a pris con-
naissance du rapport sur l'inspection des employés de votre
département, il a été désagréablement surpris, c'est le
moins que l'on puisse dire. Mais peut-être avez-vous eu la
même réaction dans votre for intérieur, Monsieur le Conseil-
ler fédéral, du moins je l'espère. Le militaire est trop souvent
un Etat dans l'Etat, mais au Département militaire fédéral,
c'est un Etat qui est dans un drôle d'état! Depuis bientôt dix
ans, le blocage du personnel fait les ravages que l'on sait, en
étant appliqué avec rigueur par tous les autres départe-
ments. Avant-hier encore, un de vos coreligionnaires politi-
ques réclamait au Conseil des Etats le durcissement du
blocage de l'effectif personnel pour que la formule consa-
crée du «moins d'Etat» soit appliquée dans toute sa rigueur.
Comment dès lors ne pas s'étonner de lire dès la première
page du rapport sur cette question que le Conseil fédéral
avait autorisé le Département militaire fédéral à avoir une
organisation différente (sic), que ce département renonce à
une centralisation complète de la gestion des emplois (re
sic) et ne fait appel à aucun représentant de l'Office du
personnel. On croit rêver! Pendant ce temps, mes amis
postiers par exemple - et ceux de Genève savent par expé-
rience ce que représente la pénurie de personnel - doivent
subir les effets d'un blocage aveugle, ce qui signifie qu'avec
des effectifs insuffisants ils doivent faire face à un trafic qui
augmente sans cesse.
Alors, je pose les questions suivantes: comment se fait-il que
le Conseil fédéral ait autorisé une organisation et un blo-
cage différents quand il s'agit du Département militaire
fédéral et ceci sans avertir le Parlement? Pourquoi les
instructions du Département militaire fédéral du 15 juin
1977, qui prévoyaient la création d'un office central collabo-
rant avec l'Office fédéral du personnel, ont-elles été interpré-
tées différemment de ce qu'elles auraient dû être? Pourquoi
une partie des prérogatives du département ont-elles été
transférées à la Direction de l'administration militaire ou à
l'état-major de direction? Pourquoi, après que l'Office fédé-
ral du personnel, conformément à un arrêté du Conseil
fédéral, eut ordonnée un blocage partiel du personnel et
contraint le Département militaire fédéral à supprimer 124
postes, ces 124 postes sont de nouveau à la disposition du
département pour l'année 1984?
Et ce n'est pas tout: la Direction de l'administration militaire
n'est, paraît-il, que partiellement en mesure de donner les
impulsions nécessaires en vue d'une rationalisation ou
d'une suppression des tâches nouvelles auxquelles l'on
pourrait renoncer; de surcroît, le directeur suppléant avoue
lui-même ne pas savoir si tout ce qui se fait dans le départe-
ment est nécessaire à la défense nationale. Tout cela paraît
invraisemblable et n'a pas l'air bien sérieux, et ce, d'autant
moins que le Département militaire fédéral occupe plus de
15000 collaborateurs, représentant environ la moitié de l'ad-
ministration générale de la Confédération. Après tout ce que
le rapport de la Commission de gestion nous a appris on ne
peut que souhaiter que la campagne d'économie et de
rationalisation préconisée par le Département des finances
sous le sigle EFFI et qui vise à l'augmentation de l'efficacité
dans l'administration, puisse enfin déployer ses effets égale-
ment au Département militaire. En ce qui concerne ce
département, on peut même se demander si le système
Hélios ne serait pas exceptionnellement à retenir, car plus
sévère dans ses applications. Si dans un rapport sur la
gestion de nos grandes régies nationales telles que les PTT
ou les CFF, on découvrait le passage suivant: «Malgré le
grand nombre de mesures de rationalisation qui ont été
prises, on a encore l'impression que l'utilisation du person-
nel n'est pas optimale partout», il se trouverait sûrement
dans cette salle bon nombre de conseillers bourgeois qui
crieraient au scandale. Il serait-logique qu'ils en fassent
autant aujourd'hui, même si ces commentaires concernent
le Département militaire. Pour le moment, seul M. Blocher
s'en est inquiété, c'est peut-être la seule et la première fois
que je serai d'accord avec lui, mais j'attends que d'autres,
surtout les champions du blocage, s'expriment.
Le rapport sur le plafonnement du personnel au sein du
Département militaire que la Commission de gestion a
rédigé est certainement sévère et très critique. Malgré cela,
la commission l'a accepté à l'unanimité. C'est donc avec
intérêt que le groupe socialiste attend d'ici à la fin septem-
bre, comme le souhaite la Commission de gestion, de con-
naître les intentions du Conseil fédéral à ce sujet et à la suite
qu'il entend donner à ce rapport.
Le Département militaire fédéral se soumettra-t-il à la loi
commune? Pour ce faire, il aura sans doute de la peine, car
ce n'est pas son genre, il n'en a pas l'habitude. Cependant,
si l'on estime que des restrictions de personnel sont néces-
saires dans l'administration, elles devraient aussi concerner
le Département militaire fédéral, car il n'y a aucune raison
pour qu'il bénéficie d'un traitement de faveur.
Herczog: Ich spreche zum Saurer-Geschäft: HerrOehler, Sie
müssen sich jetzt hier nicht als Weisswäscher präsentieren.
Das Versprechen, das bei der Behandlung des Rüstungspro-
gramms 1982 im Rat abgegeben wurde, war ganz eindeutig,
nämlich, dass die Firma Saurer bis 1988 550 Arbeitsplätze
sichern wolle. Dieses Arbeitsplatzargument - das muss ich
Ihnen in Erinnerung rufen - war das entscheidende Argu-
ment, das in der Debatte verwendet wurde. Gemäss Proto-
koll hat zum Beispiel der Kommissionspräsident, Herr Wel-
lauer, gesagt: «Es geht bei diesem Auftrag eben um die
Erhaltung von Arbeitsplätzen. Die Beschaffung erstreckt
- Juni 1984 N
689
Geschäftsbericht des Bundesrates
sich bis zum Jahre 1989.» Sie, Herr Oehler, haben damals
darauf hingewiesen, dass wegen dieser Arbeitsplatzargu-
mente das militärisch gleichwertige Fahrzeug der Firma
Steyr nicht beschafft werden solle, auch wenn das 20 Millio-
nen günstiger wäre.
Der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, Herr Merz,
hat damals ausgeführt: «Die sozialdemokratische Fraktion
stimmt dieser Vorlage vorab aus beschäftigungspolitischen
Gründen zu.» Herr Fischer-Weinfelden, Thurgauer Regie-
rungsrat, hat in der Debatte wörtlich gesagt, dass es sich
hier nicht um eine vorübergehende Erhaltung von Arbeits-
plätzen am Bodensee gehe, sondern dass es eine Lücke
fülle; hier gehe es darum, mit diesem Auftrag diese Arbeits-
plätze zu sichern.
Wenige Wochen nach diesem parlamentarischen Entscheid
wurde die Vertragsänderung - im Vertrag wurde ausdrück-
lich die Beschäftigungswirksamkeit bis 1988 festgelegt -
durchgezogen, offensichtlich mit der Unterschrift von Herrn
Bundesrat Chevallaz und offensichtlich ohne irgendwelche
Garantien hierzu.
Nun wird bei Saurer im Dreischichtbetrieb und mit Über-
stunden dieser Lastwagenauftrag produziert. Das geht
natürlich überhaupt nicht. Ich möchte Sie daran erinnern,
dass man bei diesem Saurer-Geschäft von Anfang an nie mit
offenen Karten gespielt hat. Ich erinnere Sie daran:
Zunächst hat man 400 Lastwagen beschaffen wollen; nach-
her wurden - nach einer intensiven Lobbytätigkeit von Ost-
schweizer Politikern, namentlich des ehemaligen freisinni-
gen Thurgauer Ständerates und Saurer-Verwaltungsratsprä-
sidenten Münz-aus diesen 400 Lastwagen 1200. Erst später
wurde hier im Parlament bekannt, dass die Zusammenarbeit
mit Daimler-Benz erfolgen werde und dass Saurer diese
Produktion nicht eigenständig abwickeln könne.
Als letzte Feststellung muss ich sagen, dass dieses Vorge-
hen selbstverständlich nicht atypisch ist für Rüstungsvorla-
gen. Es ist nur zufällig, dass es gerade hier bei Saurer so
zum Ausdruck kommt.
Drei Dinge erweisen sich bei Rüstungskreditvorlagen als
charakteristisch:
- Es wird keine offene Informationspolitik gegenüber dem
Parlament, geschweige denn der Öffentlichkeit betrieben.
- Die Kosten werden nicht realistisch beurteilt.
- Es erfolgt praktisch nie eine objektive Beurteilung der
militärischen Notwendigkeit.
Ich bitte Sie, diese Dinge im Auge zu behalten, wenn es dann
darum gehen wird, das Riesengeschäft mit dem Leopard zu
machen. Dort geht es noch um einige Milliarden mehr. Bitte
behalten Sie diese drei Punkte im Auge, wenn es darum
geht, die Rüstungspolitik des EMD heute zu beurteilen..
Mühlemann: Ich bitte Sie, im Saurer-Geschäft nicht päpstli-
cher zu sein als der Papst. Wenn Sie die Sachlage völlig
realistisch beurteilen, dann ist es doch so, dass unsere
Armee schneller und erst noch billiger zu ihren Lastwagen
gekommen ist als ursprünglich geplant. Saurer hat umge-
kehrt, wie das in Wirtschaftsunternehmen üblich ist, eine
bewegliche Betriebsführung. Es ist gelungen, ein sinnvolles
Anschlusprogramm für die Saurer-Lastwagen zu finden. Bei
dieser Gelegenheit hat man auf längere Zeit die Beschäfti-
gung sicherstellen können. Sie dürfen einem wirtschaftli-
chen Unternehmen nicht den gleichen langsamen Rhyth-
mus wie hier im Parlament zumuten. Es braucht eine
gewisse Beweglichkeit, um heute in dieser Rezessionszeit
über Wasser zu bleiben. Saurer hat nichts anderes getan, als
sich der wirtschaftlichen Lage angepasst. Es hat versucht,
im Einklang mit den Gewerkschaftern, die Beschäftigung
sicherzustellen.
Wir dürfen annehmen, dass wir auf gutem Wege sind. Wo-
rüber wir hier allein streiten können, ist die Informationspoli-
tik. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Saurer klar und
deutlich über die kürzeren Ablieferungsfristen informiert
hat. Es waren auch entsprechende Vertreter des Parlamen-
tes eingeladen. Ich darf auch darauf hinweisen, dass das
EMD bei der Ablieferung des ersten Lastwagens darauf
hingedeutet hat, dass die Lieferzeiten kürzer werden. Wer
lesen wollte, konnte lesen; wer hören wollte, konnte hören.
Ich darf Sie bitten, das Vertrauen in unsere Wirtschaft nicht
zu schmälern, in schwierigen Lagen unseren Wirtschafts-
führern zu helfen, um auch im Interesse der Arbeiterschaft
über die Runden zu kommen. Schliesslich darf ich Sie
bitten, nicht bei jedem Vorfall von einem Skandal im EMD zu
sprechen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Plutôt que de répondre
aux divers interpellateurs dans l'ordre chronologique de
leurs interventions, j'ai tenté, en-cours de débat, de synthéti-
ser ces interventions et de les traiter en neuf points princi-
paux.
Le premier point concerne l'acquisition d'armement. L'ac-
quisition et la politique d'armement ont fait l'objet ces der-
nières années, de modifications, en ce sens que, tout
d'abord, il a été créé une délégation pour l'armement, et
qu'ensuite l'administration centrale du groupement de l'ar-
mement a été restructurée. Le Conseil fédéral a établi un
rapport sur la situation actuelle de l'acquisition d'armement,
sur le rôle et les statuts des entreprises d'armement et ce
rapport, vous le savez, a été soumis à votre conseil lors de la
session précédente.
La politique des entreprises d'armement fait l'objet d'une
brochure éditée par l'Office fédéral de la production d'arme-
ment, qui s'intitule «Politique d'entreprises». Les principes
de gestion, de production et de conduite, valables dès le
début de l'année 1984, sont clairement fixés dans ce texte.
Les directions de nos propres usines ont reçu la mission
d'élaborer la politique de chacune d'entre elles, dans les
limites de la politique globale du groupement. Il s'agit
notamment de répartir les tâches, tout d'abord, entre les
entreprises fédérales elles-mêmes et, ensuite, entre elles et
les entreprises du secteur privé. L'attribution de secteurs de
production à chaque entreprise doit être rodée. Nous en
sommes maintenant à cette phase de rodage, et il s'agira de
contrôler, à l'usage, si la nouvelle formule mise en place est
judicieuse. Comme M. Nebiker l'a déclaré, nous informerons
la Commission de gestion du Conseil national des résultats
que nous aurons obtenus à la fin de 1984, à la suite de cette
réorganisation.
J'en viens au deuxième point, Ipsach. Les diverses disci-
plines de sport nautique sont pratiquées, enseignées et
encouragées par l'Ecole fédérale de gymnastique et de
sport de Macolin. Afin de conduire de manière plus réaliste
ces disciplines, ladite école a cherché à construire un centre
de sport nautique, et cela dans le voisinage immédiat du lac
de Bienne. Le Département militaire fédéral a considéré que
cette solution était très intéressante, mais qu'il fallait, pour
qu'elle le soit tout à fait, procéder encore à un échange de
terrains entre la parcelle initialement envisagée et celle
d'Ipsach, convenant mieux. Sur la base des avis des juristes,
le Département militaire fédéral a jugé que cette opération
était juridiquement de sa compétence. Telle n'est pas l'opi-
nion de la délégation des finances qui exige l'engagement
d'une autre procédure, au niveau gouvernemental et non
pas au seul niveau départemental. Le Conseil fédéral admet
le point de vue de la délégation des finances et l'a fait savoir
au Département militaire. Quant au Département de l'inté-
rieur, nouveau responsable de l'école de Macolin, il aura
l'occasion de reprendre ce projet, dès lors qu'il s'agira
d'envisager les constructions sur cette parcelle. Cependant,
nous donnerons, la semaine prochaine, des explications
plus complètes au Conseil des Etats, car la commission de
ce conseil a demandé au Conseil fédéral, d'entente avec la
délégation des finances, de lui fournir, maintenant déjà, un
rapport circonstancié.
Le troisième point de ma réponse concerne les camions
Saurer. Lorsque le Parlement, contrairement à la proposi-
tion initiale du gouvernement, a pris la décision de procéder
à l'achat de 1200 camions Saurer, il a tenu compte d'un
besoin réel de l'armée. Si cet achat n'avait pas été effec'tué
en bloc, il y aurait eu lieu de demander au Conseil fédéral
l'octroi du crédit en trois tranches successives, je le répète,
Gestion du Conseil fédéral
690
N 7 juin 1984
car, ces 1200 camions correspondaient aux besoins mili-
taires clairement définis.
D'autre part - et cet élément a été abondamment cité dans
les débats de nos deux conseils en 1982-, il s'agissait moins
d'assurer un certain nombre d'emplois chez Saurer que
d'obtenir la survie de l'entreprise. C'est sur cette base-là que
les Chambres ont finalement décidé d'acquérir 1200 véhi-
cules d'un coup. Après que la décision fut prise par le
Parlement, l'entreprise Saurer a exprimé au département le
souhait de pouvoir accélérer la livraison des camions, pour
la raison essentielle que l'organisation industrielle de l'en-
treprise lui permettait de produire ce matériel de façon plus
rationnelle et dans un délai plus court. En effet, l'entreprise
pouvait ensuite se consacrer à d'autres activités. Saurer a
accordé une réduction de 2,8 millions de francs sur le prix
budgétisé. D'autre part, elle a assuré le Département mili-
taire que le rythme financier prévu serait maintenu. Par
conséquent, du strict point de vue de la Confédération, les
conditions qui avaient été fixées, concernant cette com-
mande, lors de la préparation du message et du message
complémentaire, étaient totalement respectées.
De surcroît, les compétences respectives du Parlement et du
gouvernement étaient, elles aussi, par cette modification du
rythme de livraison, entièrement sauvegardées, puisque,
selon l'usage, vous aviez voté un arrêté laissant au Conseil
fédéral express/s verbis la décision quant aux modalités
d'exécution de la commande. De ce point de vue juridique
donc, le Conseil fédéral pouvait disposer très librement,
sans devoir obtenir quelque autorisation complémentaire
que ce soit. Cependant, le Conseil fédéral n'est pas qu'une
«machine juridique»! Il a jugé que les circonstances écono-
miques qui avaient entouré la décision du Parlement et qui
avaient finalement contribué à cette décision de manière
très claire et nette devaient être politiquement réexaminées.
D'où la question qu'il a posée ensuite à Saurer de savoir si
non seulement les conditions faites à la Confédération reste-
raient les mêmes mais encore si les conditions économi-
ques pour l'entreprise et pour le marché du travail pouvaient
être maintenues telles qu'elles avaient été annoncées aux
Chambres fédérales lors de leur débat. La lettre que Saurer
a alors écrite au Parlement stipule: «Unsere seinerzeitigen
Angaben hinsichtlich der Arbeitsplatzerhaltung werden ein-
gehalten.»
D'ailleurs, il ajoute en annexe à sa correspondance le
procès-verbal d'une rencontre avec les représentants de son
personnel dans lequel nous lisons que ces derniers confir-
ment leur accord de principe à l'appui de l'augmentation de
la production demandée. Dès lors, le Conseil fédéral jugeait
que, non seulement les conditions faites à la Confédération
par Saurer, mais encore l'environnement en général, en
particulier l'environnement économique qui avait été
annoncé, était entièrement sauvegardé. Il pouvait donc con-
sentir expressément à ce nouveau rythme de fourniture.
L'information de cette décision a tout d'abord été donnée
par l'entreprise Saurer elle-même qui, dans une conférence
de presse tenue à fin 1982, a été explicite quant à ce
nouveau rythme de livraison. Pour avoir parcouru le service
de presse, nous avons le souvenir que ces renseignements
donnés publiquement furent répercutés d'une manière très
large dans l'ensemble du pays. De surcroît, le Département
militaire fédéral, lorsqu'il a annoncé la livraison des pre-
miers véhicules, en juillet 1983, a pris la précaution d'ajouter
encore à son communiqué - que cela soit à la dernière ligne
n'a aucune importance - que le rythme des livraisons était
accéléré, ce qui entraînerait la fourniture du dernier camion
afin 1985.
En résumé, il n'a pas eu de trahison du Parlement, ni de
confusion des responsabilités, pas plus que d'atteintes,
selon les dires de Saurer, aux intérêts économiques dont il
est question. De surcroît, il n'y a aucun dommage, bien au
contraire, pour les intérêts de la Confédération.
J'en viens au quatrième point concernant l'Office fédéral
des affaires sanitaires de l'armée. Je puis affirmer que le
climat de travail au sein de ce dernier s'est sensiblement
amélioré au cours des derniers mois et que les esprits se
sont apaisés. Des mesures de réorganisation à l'intérieur de
l'office, notamment l'introduction d'un petit état-major, ainsi
que des mesures administratives à rencontre de certains
fonctionnaires insatisfaisants, ont eu des effets positifs. A
propos du médecin-chef, nous savons qu'il a un style de
commandement qui lui est personnel. Mais il n'est pas dans
notre intention de procéder à l'accablement public d'un
haut fonctionnaire dont la clarté des vues, la compétence et
les conceptions ont permis de mettre sur pied, ces dernières
années, des éléments essentiels comme le service sanitaire
coordonné, qui s'est installé sans bavure, et la nouvelle
réorganisation des troupes sanitaires, elle aussi accomplie
sans problèmes. Ce furent là deux monuments, dont on
ignore probablement l'importance, qui ont pu être dressés
grâce à la direction du médecin-chef de l'armée. C'est une
justice que j'entends lui rendre même si, je le répète, ici ou
là, son style de commandement a quelque chose de très
personnel. Je tiens à préciser que le fameux rapport de
l'ancien commandant de corps Bolliger, auquel on s'est
référé, a été suivi dans toutes ses conclusions. Il n'a jamais
demandé le remplacement du chef de cet office. Au con-
traire, il dit simplement que, au moment où le chef actuel
prendra sa retraite, il s'agira de prendre des précautions
toutes particulières pour repourvoir ce poste, étant donné la
grande importance et la grande signification que cet office a
acquises ces dernières années.
Le cinquième point concerne le Service des immeubles.
Pour les responsables militaires chargés de l'acquisition de
terrains, il est parfois difficile de savoir à qui revient la
compétence d'examiner les questions de la protection de la
nature et de l'environnement. En effet, dans quels cas les
cantons sont-ils responsables et compétents en la matière?
Dans quels cas cet examen revient-il, au contraire, à la
commission fédérale? Ce sont là des questions qui se
posent constamment. Les très bons exemples du Petit-
Hongrin, du Glaubenberg et de La Lenk démontrent que la
prise en compte des différents intérêts est possible. Nous
espérons parvenir - encore que le combat soit parfois extrê-
mement vif - à de semblables résultats dans d'autres
endroits de notre pays. A cet effet, le Département militaire
fédéral s'attache actuellement à la préparation et à la con-
ception d'un recueil de principes, en collaboration avec
l'Office fédéral des forêts parce que ce dernier, comme vous
le savez, est compétent en matière de protection de la
nature et de l'environnement. Il s'agit par là de trouver des
règles qui permettent de coordonner les différents intérêts
en présence. Les travaux sont en cours, et si la réalisation de
ce recueil n'a pas encore abouti, c'est parce qu'il faut le
préparer très minutieusement plutôt que de se lancer dans
une entreprise qui révélerait des résultats insuffisants à
l'usage.
Le sixième point concerne l'armement des troupes sani-
taires et le service non armé. Ce dernier, tel qu'il est depuis
1982, est mieux organisé qu'il ne l'était auparavant. Les
procédures sont plus ouvertes et plus claires. La situation
est beaucoup plus équitablement définie dans l'ensemble
du pays. Vous serez appelés à transformer ces prescriptions
provisoires en dispositions définitives aux environs de 1986.
Nous préparons actuellement le document qui devrait vous
permettre de prendre une décision le moment venu. Nous
aurons donc l'occasion de parler, ici même, des structures
définitives de ce service non armé et des procédures qui
permettent d'y accéder. Je suis tout à fait d'accord avec les
remarques qui ont été faites précédemment par M. Oester
sur ce point. En ce qui concerne la possibilité de parvenir à
un service non armé, je dirai que toute garantie vous est
donnée d'emblée. En revanche, je ne puis partager votre
avis en ce qui concerne l'armement des troupes sanitaires.
En effet, les expériences faites lors de conflits ont montré,
hélas! que les installations du service de santé sont doréna-
vant particulièrement menacées en temps de guerre; c'est
précisément pour cette raison que la Convention de Genève
autorise les militaires appartenant aux formations sanitaires
à porter une arme. Nous dotons depuis une quinzaine d'an-
nées les troupes sanitaires de l'armement en question. Ce
- Juni 1984 N
691
Geschäftsbericht des Bundesrates
n'est donc pas du tout, Monsieur Oester, en contradiction
avec les prescriptions du droit de la guerre. Cependant, il
n'est pas exclu qu'à l'occasion de réorganisations futures,
tel ou tel secteur des troupes sanitaires soit constitué exclu-
sivement de gens non armés, notamment dans les disposi-
tifs moins menacés mais, je le répète, l'armement des
troupes sanitaires n'est pas en contradiction avec le droit de
la guerre.
Exportation d'armes. L'exportation d'armes a diminué en
- La loi helvétique en la matière est certainement la plus
restrictive des lois européennes et je réponds à
M. Braunschweig qu'il faut prendre en considération non
seulement la nécessité du maintien de l'emploi, mais aussi
celle du maintien d'une industrie d'armement indigène.
Protection des données personnelles. Ainsi que nous
l'avons dit lors du débat relatif au système PISA, en mars
dernier, ce système, de même que tous les autres systèmes
utilisés au département, sont actuellement soumis claire-
ment et nettement aux prescriptions du Conseil fédéral
relatives à la protection des données personnelles. Ces
prescriptions sont actuellement suffisantes mais une loi
fédérale en la matière est en préparation. Vous avez raison
de dire que seule une loi donnera un ancrage juridique à
cette protection. Nous y travaillons. En attendant, nous
sommes donc bien loin d'être démunis à cet égard.
Politique du personnel. Je tiens à déclarer d'entrée de cause
que le Département militaire n'a aucune espèce de raison
d'appliquer dans ce domaine d'autres principes que ceux
qui régissent les six départements civils. En revanche, sa
constitution même et le fait qu'il regroupe environ 15000
fonctionnaires (sans parler du personnel des usines d'arme-
ment et des établissements industriels, dépendant de l'Etat),
lui imposent une organisation interne différente de celle des
autres départements, sur deux points essentiels:
a. Les quatre groupements principaux qui forment le dépar-
tement sont chargés de l'exécution, je dis bien de l'exécu-
tion de la politique du personnel. On ne peut imaginer
l'existence d'un office centralisé qui serait chargé de liqui-
der toutes les affaires de l'ensemble du département en
raison de la dimension de celui-ci.
b. Ce n'est pas, comme dans les autres départements, le
secrétaire général, mais c'est le chef du département lui-
même qui est responsable de la conduite du personnel. On a
doté le chef du Département militaire, afin qu'il puisse
coiffer ces groupements, de l'autorité d'intervention et de
décision en matière d'organisation du personnel. J'ai
répondu par là en particulier aux deux questions qui m'ont
été posées tout à l'heure. En outre, il est nécessaire d'appli-
quer, dans la conduite du personnel, les mêmes systèmes
que ceux qui sont en vigueur dans les autres départements.
Le Département militaire a vu grand en 1982 et 1983 et il a
été beaucoup plus ambitieux que les autres départements
en envisageant le fameux projet Helios (projet «Gemeinko-
sten-Wertanalyse», GWA), mais il a dû déchanter. En effet,
pour différentes raisons objectives, l'application de ce sys-
tème s'est révélé impossible. Nous sommes toutefois inter-
venus au début de cette année - nous l'avons dit devant la
Commission de gestion - car, du moment que la «GWA» a
été abandonnée en 1983, il fallait au moins que le Départe-
ment militaire fédéral joue le même jeu que les départe-
ments civils et que, si le Conseil fédéral décide l'application
du EFFI, notre département y soit soumis comme les autres.
Ce sera le cas et l'intervention directe dans le département
d'un collaborateur de l'Office fédéral du personnel a été
décidée. Cette intervention aura lieu sans discussion au
moment de la mise en place de ce dispositif.
Nous appliquons une mini-GWA à titre d'essai aux places
d'armes. D'autre part, nous appliquons aux usines d'arme-
ment d'autres mesures de rationalisation que celles de
l'EFFI. Comme vous le savez, il y a dans ce domaine beau-
coup de sigles, beaucoup d'écoles, de grands spécialistes
de l'organisation. Je crois qu'il faut écouter leur avis et que
nous ne devons pas prétendre avoir la science infuse en
imaginant que nous atteindrons nôtre but par nos seuls
moyens propres. Il faut recourir à ces collaborations, à ces
renseignements, aux radiographies de ces entreprises, pour
ensuite en tirer les meilleures conclusions possible. Mais ce
qui compte en premier lieu, c'est la volonté, à tous les
échelons, d'atteindre ce but. Sur ce point, je rassure les
membres de votre conseil qui sont intervenus à ce sujet en
leur disant que le chef du Département militaire et ses
subordonnés immédiats n'ont nullement l'intention de se
singulariser. Nous devons nous engager clairement et nette-
ment.
D'ailleurs, il faut le dire, les bilans et les statistiques, selon la
manière dont ils sont présentés, peuvent être interprétés de
différentes façons. C'est ainsi que je constate que, dans les
messages qui vous ont été soumis au cours de ces dix
dernières années et qui ont été approuvés, figure tradition-
nellement dans la rubrique «Frais de personnel» une
demande théorique pour 500 engagements nouveaux envi-
ron au Département militaire fédéral, mais il était chaque
fois mentionné que nous nous efforcerions de ne pas reven-
diquer ces places nouvelles grâce à des mesures de rationa-
lisation. Or, non seulement nous n'avons pas revendiqué
année après année 500 unités nouvelles, mais encore nous
avons pu mettre à disposition des autres départements 70
forces de travail. Cela n'est pas dû à notre bon cœur; cela
est dû simplement au fait que nous disposions, en raison de
l'importance des effectifs du Département militaire, de quel-
ques possibilités supplémentaires. Nous en avons fait usage
et c'est un fait qui est souvent oublié lorsqu'on critique
unilatéralement le Département militaire fédéral. De surcroît,
je rappelle que, dans les usines d'armement et dans les
entreprises industrielles qui dépendent de mon département
pendant une certaine période au cours des dix dernières
années, une diminution de presque 500 postes est interve-
nue. Il s'agit de ne pas s'arrêter en bon chemin et de
continuer dans cette direction avec détermination.
Feigenwinter: Ich wünsche hier nicht eine persönliche
Erklärung abzugeben, sondern ich spreche in meiner Eigen-
schaft als Vizepräsident der Finanzdelegation der eidgenös-
sischen Räte zur Angelegenheit Ipsach.
Ich bin sehr enttäuscht über die Behandlung dieser Angele-
genheit durch Herrn Bundesrat Delamuraz. Es ist natürlich
nicht damit getan, dass man die sehr ausführlichen Fragen
des Sprechers der Geschäftsprüfungskommission mit dem
Hinweis darauf beantwortet, dass wir eine Botschaft in die-
ser Angelegenheit erhalten werden.
Ipsach ist kein Informationsproblem des Parlamentes.
Ipsach ist ein Problem der Kompetenzverletzung: Die Kom-
petenzen des Parlamentes werden mit dieser eigenmächti-
gen Handlungsweise der Eidgenössischen Turn- und Sport-
schule, gedeckt durch das Militärdepartement, verletzt. Die-
ser Vertrag ist rechtsgültig abgeschlossen worden, und
wenn das Parlament eine Botschaft erhält, sind die Dinge
längstens im Rollen. Sagt das Parlament nein, dann wird der
Bund schadenersatzpflichtig wegen Nichterfüllung des Ver-
trages. Sagt es ja, dann besteht mindestens noch die Frei-
heit des Parlamentes, Prioritäten auch in finanzpolitischer
Hinsicht zu setzen.
Wir diskutieren in balde über den Finanzplan und den Aus-
gleich des Bundeshaushaltes in diesem Rat. Wie wollen wir
das eigentlich schaffen, wenn es dem Parlament durch
derart eigenmächtiges Vorgehen verwehrt wird, zu sagen:
Das ist erste Priorität, das ist zweite Priorität oder das ist
dritte Priorität? Eine Segel- und Surfschule gehört in der
Schweiz sicher nicht zu den ersten Prioritäten. Ich wollte
das noch festhalten.
Weber-Arbon: Ich sehe nicht ein, weshalb, wenn der Depar-
tementsvorsteher gesprochen hat, an diesem Pult nur noch
persönliche kurze Erklärungen abgegeben werden können.
Die Diskussion ist offen und geht weiter, ob der Herr Bun-
desrat gesprochen hat oder nicht!
Auch ich habe-wie Herr Feigenwinter-nicht eine persönli-
che Erklärung abzugeben, sondern einen kurzen Kommen-
Gestion du Conseil fédéral
692N 7 juin 1984
tarzu den interessanten Ausführungen von Herrn Bundesrat
Delamuraz zur Angelegenheit Saurer.
Ich würde die Antwort als etwas schillernd bezeichnen. Der
Herr Departementsvorsteher erklärt offenbar, er stelle fest,
dass die Interessen des Bundes gewahrt seien. Ich füge bei:
Diese Erklärung bedarf vielleicht doch einer gewissen Diffe-
renzierung. Ich könnte mich einverstanden erklären, dass
man diese Qualifikation akzeptieren kann mit Bezug auf die
militar- und die wehrpolitische Beurteilung der Sache. Ich
würde auch noch sagen: Die Interessen des Bundes sind
gewahrt mit Bezug auf die finanzpolitische Komponente.
Nun gibt es aber noch eine dritte Komponente, und die
scheint mir doch etwas unter den Tisch gewischt worden zu
sein: die volkswirtschaftliche oder beschäftigungspoliti-
sche. Und die ist, wie die Ausführungen des Departements-
vorstehers präsentiert worden sind, nach meiner Auffassung
nicht gewahrt. Auf jeden Fall ist der Nachweis für diese
Gewährleistung noch nicht vorhanden.
Herr Bundesrat Delamuraz hat zwar einen Brief der Firma
Saurer zitiert - wenn ich ihn recht verstanden habe -, in
welchem erklärt wurde, dass die Arbeitsplatzerhaltung
gewährleistet sei. Es würde mich sehr interessieren, diesen
Brief im Original zu Gesicht zu bekommen. Ich hoffe nicht,
dass er unter Militärgeheimnis steht. Im übrigen wird diese
Frage ja noch vom Bundesrat behandelt, da sie Gegenstand
einer Anfrage unseres Kollegen Reimann für die Frage-
stunde am nächsten Dienstag ist.
Nach den bisherigen Informationen hat der Bundesrat seine
Pflicht, die Interessen des Bundes in diesem wirtschafts-
und beschäftigungspolitischen Bereich zu wahren, nicht
erfüllt. Ich lasse mich aber gerne durch eine Zusatzinforma-
tion eines Bessern belehren.
Le président: Je remercie M. Weber de sa brièveté. Aussi
excellent juriste que je le connaisse, je lui ferai cependant
remarquer que l'article 62, 3
e
alinéa, de notre règlement
prévoit qu'après que le Conseil fédéral a répondu, les
membres du conseil peuvent faire de brèves rectifications
objectives ou déclarations personnelles sur ces réponses.
M. Carobbio: La déclaration que je dois faire, en mon nom
personnel et au nom de mon groupe, c'est avant tout notre
insatisfaction complète quant à la réponse du Conseil fédé-
ral sur cette affaire.
Tout d'abord, sur le plan de l'information, je voudrais rappe-
ler à M. Delamuraz que, avant qu'il soit conseiller fédéral,
dans la question Bachmann, il a souligné l'importance d'une
information complète et claire. Dans l'affaire en cause, on ne
peut pas dire que tel est le cas.
Ensuite, en ce qui concerne la sauvegarde des emplois, je
voudrais que M. Delamuraz nous dise si l'affirmation des
responsables de la Maison Saurer selon laquelle, de toute
façon, il y aura des licenciements-on a cité le chiffre de 150
- peut ou non être confirmée? Si c'est le cas, et je le crois,
toute l'opération et la façon dont elle a été conduite est alors
critiquable et il faut la dénoncer.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: En ce qui concerne
Ipsach, je crois qu'il y a un malentendu. Je n'ai pas dit que le
message serait le seul moyen d'informer et de faire prendre
au Parlement ses décisions, j'ai dit que nous répondrions,
notamment à la Commission de gestion du Conseil des Etats
qui s'est saisie de l'affaire, lors de la prochaine séance du
Conseil des Etats consacrée à l'examen de la gestion, et que
sur ce point nous verrons s'il y a d'autres dispositions à
prendre avant même la publication et la discussion du
message.
Quant à la lettre de l'entreprise Saurer, Monsieur Weber, j'ai
strictement cité la phrase de cette lettre qui dit: «Unsere
seinerzeitigen Angaben hinsichtlich der Arbeitsplatzerhal-
tung werden eingehalten.»
D'autre part, la vérification de ces éléments, Monsieur
Carobbio, peut être aisément faite. Nous rappelons qu'au
moment où le Parlement a pris sa décision, je l'ai déjà dit et
je le confirme, il s'agissait d'assurer la survie de l'entreprise
et non pas d'assurer les emplois jusqu'au dernier. A l'épo-
que, on avait déjà annoncé publiquement un certain nombre
de licenciements, et ceux auxquels l'entreprise procède
actuellement (ou va procéder) sont au-dessous de l'ordre de
grandeur annoncé. Je confirme disposer du procès-verbal
dans lequel les représentants du personnel de la Maison
Saurer donnent leur accord de principe à l'appui de cette
augmentation et de cette accélération de la production
demandées. Nous aurons sans aucun doute l'occasion de
revenir sur ce point puisqu'il fait l'objet de deux autres
interventions parlementaires que nous traiterons ultérieure-
ment.
Genehmigt - Approuvé
Hier wird die Beratung des Geschäftsberichtes unterbro-
chen
Le débat sur le rapport de gestion est interrompu
#ST# 83.018
Militärorganisation. Revision
Organisation militaire. Révision
Siehe Seite 353 hiervor - Voir page 353 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 6. Juni 1984
Décision du Conseil des Etats du 6 juin 1984
Differenzen - Divergences
Art. 91 Abs. 1 2. Satz und Art. 107 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 91 al. 1 3* phrase et art. 107 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
#ST# 84.021
Geschäftsbericht des Bundesrates,
des Bundesgerichtes und des
Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1983
Gestion du Conseil fédéral,
du Tribunal fédéral et
du Tribunal fédéral des assurances 1983
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 657 hiervor - Voir page 657 ci-devant
Finanzdepartement - Département des finances
Dirren, Berichterstatter: Die Sektion Finanzdepartement ist
unter anderem beauftragt, die Personalprobleme und
dadurch auch die Stellenbewirtschaftung zu überprüfen. Ich
beschränke mich in der Berichterstattung auf diesen Pro-
blemkreis.
Wie bereits im früheren Bericht über die Zollverwaltung hat
die Sektion nun auch den kritischen Bericht über die Stel-
lenbewirtschaftung im EMD publiziert. Das EMD, das Ende
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen
Versicherungsgerichts 1983
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1983
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
669-692
Page
Pagina
Ref. No
20 012 498
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