84.019
CH_VB_001Ch Vb3 mai 1984Ouvrir la source →
Dépérissement des forets. Arrêté fédéral urgent158 3 mai 1984 Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt Le président: Une heureuse nouvelle nous est arrivée du canton d'Appenzell, de la Landsgemeinde: M. Schmid est Landammann. J'ai donc la joie de féliciter chaleureusement notre cher collègue et je forme des vœux cordiaux pour son canton, pour lui-rrrème et pour sa fonction. (Applaudisse- ments) #ST# 84.019 Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss Dépérissement des forêts. Arrêté fédéral urgent Botschaft und Beschlussentwürfe vom 19. März 1984 (BBI l, 1093) Message et projets d'arrêté du 19 mars 1984 (FF 1,1109) Beschluss des Nationalrates vom 2. Mai 1984 Décision du Conseil national du 2 mai 1984 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Matossi, Berichterstatter: Bevor ich zur Sache komme, möchte ich ausdrücklich sagen, dass der vorliegende Bun- desbeschluss nie als Massnahmenpaket gegen das Wald- sterben gedacht war, diesbezüglich ist der Titel irreführend. Zur Diskussion steht heute ein Subventionsbeschluss für einen kleinen Ausschnitt der ganzen Problematik der Wald- schäden. Über unsere nächsten Schritte orientiere ich Sie in meinen Ausführungen zum Eintreten. Unsere Kommission hat die Vorlage des Bundesrates vom 19. März am 1. Mai beraten, also vorgestern, und zuhanden unseres Rates verabschiedet. Leider fehlt noch eine Fahne mit den vom Bundesrat abweichenden Beschlüssen, aber der Nationalrat hat das Geschäft erst gestern abend nach neuneinhalbstündiger Debatte verabschiedet und im übri- gen an den Beschlüssen der nationalrätlichen Kommission nichts geändert. Trotzdem sich unsere Kommission - und übrigens heute auch unser Rat - nur mit dem Problem eines dringlichen Bundesbeschlusses über Beiträge an ausserordentliche Massnahmen gegen Waldschäden befassen muss, hat sie sich im Rahmen der Eintretensdebatte intensiv mit der Frage der beängstigenden Waldschäden auseinanderge- setzt. Von den anwesenden Fachleuten, dem Direktor des Bundesamtes für Forstwesen, Herrn de Coulon, und Herrn Dr. Fritz Schwarzertbach von der Eidgenössischen Anstalt für forstliches Versuchswesen, erhielten wir neueste Infor- mationen über die Forschungsprogramme Sanasilva 1983 und Sanasilva 1984-1987. Die Aussprache war für uns äus- serst wertvoll, denn spätestens im Sommer dieses Jahres müssen sich unsere Kommission und unser Rat mit stren- gen Massnahmen des Bundesrates im Bereiche des Umweltschutzes allgemein und im Bereiche vorbeugender Massnahmen gegen die Waldschäden im besonderen befas- sen und entsprechende Beschlüsse fassen. Das Bundesamt für Forstwesen ist momentan daran, alle in unserem Rat, im Nationalrat, in der Öffentlichkeit und von den Forschungsanstalten vorgebrachten Vorschläge und Anträge aufzulisten und zu quantifizieren. Diese Daten wer- den die Grundlage für einen Bericht bilden, der die gesamte Problematik offenlegt und Entscheidungshilfe für den Bun- desrat und für uns sein soll. Dieser Bericht wird alle in bisherigen parlamentarischen Vorstössen aufgeworfenen Fragen berücksichtigen. Er soll in den nächsten Wochen erscheinen und wird veröffentlicht. Ich wollte Ihnen, geschätzte Ratsmitglieder, diese Informa- tion geben, damit Sie sehen, dass unsere heutige Vorlage - eigentlich ein Subventionsbeschluss-ein dringender erster Schritt ist, um Schlimmeres zu vermeiden. Die Hauptauf- gabe, nämlich die Ursache der gewaltigen Schäden in unse- ren Wäldern energisch zu bekämpfen, steht unserer Kom- mission und unserem Rat erst bevor. Vielleicht noch ein Wort an die Adresse der Unduldsamen und Ungeduldigen: Es stimmt natürlich nicht, dass man tatenlos wertvolle Zeit verstreichen lässt. Gewisse Massnah- men wurden bereits ohne Vernehmlassung in Kraft gesetzt. Ich nenne stichwortartig: Abgasstufen 1986, Vorschriften über die Heizungskontrolle, Motorenkontrolle, Abgaskon- trolle, Reduktion von Schwefelstoffen im Heizöl usw. Auch mit dem Umweltschutzgesetz geht es vorwärts. Es hat sich gezeigt, dass die ursprünglich vorgesehene etappenweise Inkraftsetzung nicht möglich ist. Das ganze Gesetz soll schon in den nächsten Wochen oder Monaten in Kraft treten. Nun kurz zur Vorlage: Es handelt sich um zwei Bundesbe- schlüsse, wobei der zweite ein eigentlicher Finanzbeschluss ist. Man hat diesen Weg aus praktischen Überlegungen gewählt. Sollte sich nämlich der vorgesehene Beitrag von 150 Millionen Franken während der Geltungsdauer des Bun- desbeschlusses, also bis Ende 1988, als zu gering erweisen, könnte er einfach im Bundesbeschluss ohne Referendum angepasst werden. Der gesundheitliche Zustand unsrer Wälder hat sich in letz- ter Zeit stellenweise dramatisch verändert und verschlech- tert. Die Zahlen des Sanasilva-Berichtes 1983 sind bereits überholt. Parasiten, unter anderem der Borkenkäfer, befal- len die geschwächten Bestände. Bund und Kantone sind gemäss Artikel 29 und 32bis des eidgenössischen Forstpoli- zeigesetzes verpflichtet, Massnahmen zum Schütze des Waldes gegen gemeingefährliche Krankheiten und Schäd- linge zu treffen. Mit unserem dringlichen Bundesbeschluss soll die von unserer Verfassung im Artikel 24 geforderte Erhaltung der Wälder sichergestellt werden, und zwar: a. zur Verhütung und Bekämpfung der Waldschädlinge durch Aufstellen von Borkenkäferfallen, Abtransport des gefährdeten Holzes usw., und b. mit Pflege der geschädigten Waldbestände durch soforti- ges Rüsten der kranken Bäume. Im geltenden Forstpolizeigesetz sieht Artikel 42 Bundesbei- träge für Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten und Forstschädlingen vor. Diese Bestimmung reicht als Grundlage für die heute notwendigen Massnah- men nicht aus. Die Beiträge an die Zwangsnutzungen und für den sofortigen Abtransport aus dem Walde gehen über die bisher gewährten Beiträge an Verhütungsmassnahmen hinaus. Das geltende Recht sieht Subventionssätze vor, die für die zu erwartende Belastung nicht ausreichen. Schliess- lich bezeichnet Artikel 42 die Kantone als Subventionsemp- fänger; für die vorgeschlagenen dringlichen Massnahmen soll aber der Waldeigentürner unmittelbar Berechtigter sein. Werden die Waldschäden nicht sofort und wirksam bekämpft, kann das für die zahlreichen und wertvollen Funktionen des Waldes äusserst nachteilige Folgen haben. Diese treffen nicht nur die Waldbesitzer, sondern uns alle. Wenn wir nicht rasch handeln, wachsen die Schäden in Milliardenhöhe. Zu Ihrer Orientierung kann ich Ihnen abschliessend sagen, dass drei Motionen des Nationalrates und drei Standesinitia- tiven zu Problemen der Waldschäden, der Luftverschmut- zung usw. vorliegen. Unsere Kommission wird diese behan- deln, sobald der Bericht des Bundesrates bzw. der konkrete Massnahmenkatalog zur Verfügung steht. Das dürfte im Sommer 1984 der Fall sein. Unsere Kommission empfiehlt einstimmig und ohne Enthal- tungen, auf diese Vorlage einzutreten und den beiden Bun- desbeschlüssen zuzustimmen.
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3 mai 1984
Ungeduld erwartet. Die Überarbeitung der Forstgesetzge-
bung ist im EDI beschlossen und angelaufen. Man wird
darin an die Pflege und den Unterhalt, die Nutzung unserer
Wälder höhere Massstäbe setzen müssen als bisher. Das
Parlament muss dann auch bereit sein, dafür entsprechend
höhere Mittel zur Verfügung zu stellen.
Es hilft heute kaum, in Panik zu machen oder weit offene
Türen einzurennen. Die Bevölkerung, das Parlament und
unsere Regierung haben den Ernst der Situation sehr wohl
erfasst. Es gilt nun, konsequent zu handeln. Es gibt keine
stichhaltigen technischen und/oder wirtschaftlichen Argu-
mente, die gegen durchgreifende Massnahmen zur Emis-
sionskontrolle sprechen würden. Dabei wird man illusions-
los zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Aktionen und
Gegenmassnahmen erst im Verlauf von Jahren eine fühlbare
Verbesserung der Luftqualität bringen werden.
Ob der Wald noch zu retten ist, ob die dazu erforderlichen
umweit- und energiepolitischen Massnahmen in der
Schweiz und in Europa rechtzeitig und umfassend genug
ergriffen werden, steht dahin. Wenn aber der Wald noch zu
retten ist, dann muss ein jeder seinen Beitrag leisten. Es
reicht nicht, den verantwortlichen Entscheidungsträgern die
Schuld für vergangene Unterlassungen zuzuweisen. An der
Verursachung des Waldsterbens sind die Energieproduzen-
ten und -konsumenten auf unterschiedliche Weise und in
unterschiedlichem Masse beteiligt. Vom Waldsterben
betroffen sind aber ohnehin alle. Wir erwarten zu Recht
umfassende Bemühungen um die Luftreinhaltung und die
Erhaltung unserer Wälder und sollten bei unseren diesbe-
züglichen Überlegungen auch das notwendige Vertrauen in
unsere Landesregierung zum Ausdruck bringen.
In diesem Sinne werden wir den dringlichen Bundesbe-
schlüssen mit Überzeugung beistimmen.
Zumbühl: An dieser Vorlage, auf die auch ich einzutreten
bereit bin, kann in Anbetracht der verschiedenen Umstände
niemand Freude empfinden. Wenn ich im Zusammenhang
mit dieser Notmassnahme trotzdem den Ausdruck Genugtu-
ung brauche, dann im Hinblick auf die Botschaft, welche die
prekäre Situation bezüglich der Kosten- und Ertragslage in
der Waldwirtschaft und der damit verbundenen Vernachläs-
sigung der Waldpflege in den Botschaftsabschnitten 11,12
und 13 deutlich zürn Ausdruck bringt. Wenn nun langsam,
aber sicher auch die Konsequenzen daraus gezogen wer-
den, dürfte man mit Recht von Genugtuung sprechen, denn
allzu lange hat man dem Faktor Waldbewirtschaftung keine
oder vielleicht zu wenig Beachtung geschenkt.
Natürlich haben der Bund und die Kantone seit Jahren an
Walderschliessungen, Aufforstungen, Ausbildung der Forst-
leute usw. grosse Summen geleistet. Wenn dies nicht der
Fall gewesen wäre, wäre die Lage wahrscheinlich heute
noch viel bedrohlicher. Es gibt aber in unserem Land viele
Wälder, die seit dem letzten Weltkrieg weder genutzt noch
gepflegt worden sind. Ich denke besonders an die abgelege-
nen Gebirgswälder, denn weder Privaten noch Korporatio-
nen oder Gemeinden kann zugemutet werden, dass sie mit
grossen Verlusten Holzschläge durchführen.
Die Forschung sucht heute fieberhaft nach den Ursachen
des Waldsterbens. Auch hier wird man sagen: «Viele Hunde
sind des Hasen Tod.» Man spricht von etwa 40 möglichen
Ursachen oder Faktoren, die am Waldsterben beteiligt sein
könnten. Als Laie und Beobachter kann man aber unschwer
feststellen, dass die mangelnde Waldbewirtschaftung am
häufigen Waldnotstand einen nicht zu unterschätzenden
Anteil hat. Die Vorlage, die wir heute beraten, ist als kurzfri-
stige Notmassnahrre gedacht. Man sollte sich aber ernsthaft
mit dem Gedanken befassen, etwas Langfristiges zu schaf-
fen, damit unsere Waldwirtschaft wieder mindestens zu
kostendeckenden Preisen den Wald bewirtschaften und
pflegen kann, sei es über Massnahmen an der Grenze (Ein-
fuhrbeschränkungen) oder über Beiträge an unrentable Nut-
zungen usw.
Wenn nichts geschieht, werden wir vermutlich noch recht
lange unter dem Alpdruck dieses Waldsterbens stehen; wir
werden überhaupt nicht mehr davon wegkommen. Ich weiss
es: Bundesrat Egli wird in letzter Zeit mit Wünschen und
Begehren geradezu bombardert. Aber er wird es verstehen,
Prioritäten zu setzen; es kann nicht alles auf einmal verwirk-
licht werden. Ich bin ihm aber dankbar, wenn er auch
meinem Anliegen wie dem Anliegen der gesamten Waldwirt-
schaft seine Beachtung schenkt.
Weil ich nachher schweigen möchte, gestatten Sie mir, dass
ich zum Artikel 2 Absatz i! die folgende Frage stelle: Was
versteht man unter «normal», wenn es heisst, für normale
Holzschläge würden keine Bundesbeiträge geleistet?
Bezieht sich dieser Begriff «normal» auf
Knüsel: Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom
19. März 1984, den Bundesbeschluss über ausserordent-
liche Massnahmen gegen Waldschäden gemäss Artikel
89bis der Bundesverfassung als dringlich zu erklären. Der
Beschluss trifft also, sofern die Räte dem Antrag folgen,
sofort in Kraft. In einem Jahr muss die Volksabstimmung
darüber befinden, ob dieser Beschluss verlängert werden
soll.
Dringliche Beschlüsse sollten nur im äussersten Notfall
getroffen werden. Wenn man diese Frage stellt, erhebt sich
auch gleich eine zweite:
Ist ein Beschluss tatsächlich erforderlich?
Ist dieser Beschluss wirklich dringend? Ich komme zur Aufassung, dass der Beschluss im Sinne des Wortes sehr dringlich ist. Man kann sich in diesem Zusam- menhang fragen: Warum ist denn der Bundesrat nicht frü- her mit einer Vorlage an das Parlament gelangt? Die Verhältnisse im biologischen Bereich liegen folgender- massen: Eine Borkenkäferinvasion oder das epidemische Auftreten ist nur in geschwächten Beständen möglich. Dar- aus folgt die Frage: Sind denn diese Bestände tatsächlich geschwächt? Es wird vom Waldsterben gesprochen. Es kommt aber dazu - das dürfen wir nicht vergessen -, dass der Borkenkäfer für das epidemische Auftreten hohe Tem- peraturen, also lange Wärrneperioden, braucht. Die hat er im Jahre 1983 in diesen bereits geschwächten Beständen gehabt. Daneben haben auch Naturereignisse wie Lawinen- schäden, Sturmschäden, Schneedruckschäden usw. - Herr Kollega Lauber hat davon gesprochen - verschiedene grös- serflächige Gebiete in unserem Land ebenfalls stark getrof- fen. Kommt dazu, dass die Schadstoffbelastung der Luft die Grundlage für ein epidemisches Auftreten der Borkenkäfer in unseren Wäldern geschaffen hat. Ich glaube, man darf sagen, dass die Vorbereitungsarbeiten, die im Departement und vor allem beim Bundesamt für Forstwirtschaft zusammen mit den Kantonen getroffen wor- den sind, ausserordentlich gross waren. Die für helvetische Verhältnisse unerwartet rasche Handlungsweise des Bun- desrates, des Departementschefs und des Bundesamtes brauchen erhebliche Mittel. Das lässt darauf schliessen, dass die verantwortlichen Bundesinstanzen die tödliche Gefahr, die gegenwärtig unserem Schweizerwald droht, erkannt haben. Für das schnelle Handeln gebührt dem Departement und dem Bi/ndesrat Anerkennung und Dank. Der Ball liegt jetzt bei den Räten. Die Verhütung von Borkenkäferschäden grösseren Ausmas- ses dürfte für alle Waldeigentümer und alle Forstdienste zum zentralen Anliegen nicht nur der Waldwirtschaft selbst, sondern ebensosehr der breiten Öffentlichkeit im kommen- den Jahre werden. Wir haben heute über einen ersten Schritt in die richtige Richtung zu beschliessen. Ich glaube, es ist von besonderer Bedeutung, dass wir nicht zu viele verfassungsrechtliche Anliegen mit in diesen Bericht hinein- packen. Der Bericht Sanasilva zeigt ein erschreckendes Bild über den Zustand vieler Wälder. In einer nächsten Etappe gilt es, über die Ursachenbekämpfung zu beschliessen; denn ohne eine umfassende Bekämpfung dieser Ursachen, die zum Absterben vieler Wälder geführt haben, nützen selbst die
Mai 1984 161Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss besten Borkenkäferfallen und Pflegemassnahmen sowie die vielen Bundesmillionen nicht viel. Der Wald ist ein sehr komplexes biologisches Gebilde mit Nadel- und Laubbäu- men, mit Sträuchern, mit Unterholz, Beeren aller Art, wildle- benden Tieren und Mikroben. Wenn einzelne Glieder ausfal- len, wird das gesamte Ökosystem instabil; ein Teil nach dem anderen droht abzusterben. Irgendwann wird sich dieses System zweifelsohne wieder aufzufangen vermögen. Aber eben, dann haben wir möglicherweise keinen Wald mehr, so wie wir ihn schätzen, wie wir ihn kennen und achten. Mög- licherweise spielt sich in einigen Jahren ein Vorgang ab, der sich früher über Jahrhunderte hinzog. Ohne dringliche Massnahmen würden wir uns auf eine gefährliche Fahrt begeben, wobei das Ende dieser verhängnisvollen Reise in die kahle Landschaft nicht abzusehen wäre. Heute geht es nicht um die Ursachenbekämpfung; es geht nicht um die Analyse und auch nicht um die Diagnose. Es geht schlicht und einfach ausgedrückt beim vorliegenden dringlichen Bundesbeschluss um eine gezielte und wohl- durchdachte, aber auch koordinierte Bekämpfung des Bor- kenkäfers. Die Wälder sind durch eine übermässige Luftbe- lastung und durch die Wärme und Trockenheit im vergange- nen Sommer, wenn auch sehr unterschiedlich, geschwächt. Dazu kommt eine durch die schlechten Holzpreise bedingte Unternutzung unserer Wälder und damit eine leider starke Veralterung der Bestände, die ebenfalls die Anfälligkeit erhöhen. Damit sind sie für Borkenkäfer noch anfälliger. Die Hauptfrage heisst doch heute: Ist die Winterpopulation des Borkenkäfers so stark, dass Grossschäden befürchtet werden müssen? Das scheint mir aufgrund der vorliegenden Beobachtungen eindeutig zuzutreffen. Kommt dazu, dass sich der Schädling bei optimalen Witterungsverhältnissen in drei bis vier Generationen epidemisch vermehren kann. Sollte der Sommer warm werden, dann sind die Schäden irreparabel. Dazu darf es nicht kommen. Mit dieser Mass- nahme könnten wir den Teufelskreis brechen. Denn ein Zuwarten schwächt die Bestände noch mehr und macht sie für Luftbelastungen aller Art, wie saurer Regen usw., noch anfälliger. Also tut rasches Handeln not. Ich erinnere mich an die einzelnen Trockenjahre 1947 und 1949 und an das Jahr der Sturm- und Hagelschäden 1954, als die öffentliche Hand zur Bekämpfung dieses Schädlings ebenfalls Sofortmassnahmen beschliessen musste. Ich bin überzeugt, dass mit den Borkenkäferfallen, den Fällaktionen kranker Bestände, dem Behandeln von Fangbäumen, dem sofortigen Entrinden und Abtransport ein momentaner Erfolg erzielt werden kann. Dies, sofern alle kantonalen Forstdienste und die privaten Waldbesitzeraktiv und initiativ mitwirken. Das Schlimmste, was unserem ohnehin schon geschwächten Wald jetzt noch widerfahren könnte, wäre der epidemische Befall mit Borkenkäfern. Um so eindringli- cher muss den möglichen Schäden dieses Parasiten wir- kungsvoll und verantwortungsbewusst entgegengetreten werden. Ich bin für Eintreten. M. Brahier: La réalité est cruelle et nous avons tous des inquiétudes. La population est sensibilisée et il est vrai qu'il faut faire quelque chose. La question se pose de savoir quelles sont les causes de tous ces ravages. Les unes sont connues, d'autres sont absolument hypothétiques. Les causes connues sont: la sécheresse de 1976, dont les effets se font encore sentir; celle de l'année dernière; les excé- dents thermiques des années 1977/1982; les vents tempé- tueux, qui sont des briseurs de troncs; les pluies givrantes, qui causent de larges meurtrissures; le manque de soins culturaux; le vieillissement et la plantation d'essences en terrains non favorables, parfois pour des questions de rap- port; je fais allusion notamment aux épicéas. Parmi les causes hypothétiques, citons les pollutions atmo- sphériques. Certainement la circulation routière, les trans- ports aériens, les révolutions des satellites, les ondes élec- tromagnétiques, les mers de brouillard, additionnées de fumées. Tout cela, indiscutablement, joue un rôle. Mais, quelle est la part des méfaits à mettre sur le compte de chacun de ces facteurs? A l'évidence, nous assistons à une coalition concertée qui a un effet de synergie et la situation est extrêmement préoccupante. Le problème est sérieux et je crois qu'en responsables, nous devons tous agir. A cet égard, nous pouvons remercier le Conseil fédéral de la première opération qu'il nous propose. Mais, tout de même, évitons de nous laisser entraîner par un vent de panique. Evitons de céder au pessimisme, à la psychose défaitiste qui ne permet plus de porter un juge- ment sain et objectif. Il faut savoir garder toute sa raison, sa tête froide et surtout les pieds sur terre. Il faut faire preuve de réalisme et, à l'exemple du Conseil fédéral, il faut, je crois, agir sur la base des éléments sûrs, précis, tangibles que nous possédons et non pas en fonction d'un ensemble de faits hypothétiques dont les influences exactes sont insuffisamment connues pour l'instant. Parons donc au plus pressé et là, nous devons pratiquer l'art du possible et du raisonnable car la situation réclame des mesures urgentes. Alors, soignons-en les effets connus, effets secondaires peut-être, par des mesures prophylacti- ques, par une opération que je qualifierai de cosmétique, afin d'enrayer les dégâts causés par le bostryche et ses espèces multiples. Dans un deuxième temps, certes, il faudra bien définir les causes clairement, scientifiquement, par des observations, par des recherches, et prendre des mesures en connais- sance de cause. Nous sommes donc d'accord avec le Con- seil fédéral. Néanmoins, j'émettrai deux remarques, Mon- sieur le conseiller fédéral. Tout d'abord - ce seront peut-être des vœux pies, mais je les formulerai quand même - je souhaite que l'on recoure le moins possible aux traitements chimiques. Evitons de répéter l'expérience que nous avons faite avec les campagnols; épuisons d'abord toute autre solution. Je sais bien que l'arrêté contient le terme «excep- tionnellement», mais, comme on le fait parfois lorsqu'on est pressé par le temps, on pourrait malheureusement agir précipitamment. Recourons donc d'abord à toutes autres solutions avant de traiter chimiquement. Evitons de traiter près des cours d'eau. Je demande avec insistance que le contrôle soit effectué le plus sévèrement possible. Mon deuxième vœu est le suivant. Notre pays a été dévasté, vous le savez, par un ouragan au mois de novembre passé et quelque 700 000 mètres cubes de bois ont été détruits, abattus, dévastés. Le Conseil fédéral ne dit pas si l'arrêté urgent étendra ses effets jusque-là. Son entrée en vigueur est prévue pour le 1 er janvier 1984. Je pose dès lors la question suivante à M. le représentant du Conseil fédéral: les propriétaires de forêts, zélés, diligents, qui se sont sou- ciés d'apporter rapidement un remède à la situation et d'éviter précisément la création de foyers propices à la propagation du bostryche, seront-ils indemnisés? Ou bien seront-ils pénalisés pour leur zèle et leur diligence? En toute équité, il m'apparaît que ces propriétaires devraient en tout cas être indemnisés. Telles sont les considérations que je tenais à émettre à ce sujet, mais il est bien clair que je me prononcerai, le moment venu, en faveur de l'entrée en matière et des deux arrêtés qui nous sont soumis. Piller: Wir wissen es alle: Nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit steht es schlecht um den Wald. Entweder ist er krank oder wird aus Profitgründen rücksichtslos abgeholzt; denken wir nur an die Tropenwälder. Wenn wir heute über die vorgesehenen 150 Millionen befinden und über weitere Massnahmen diskutieren, müssen wir realistisch und objek- tiv das Problem anschauen, was uns zwangsläufig dazu führt, zumindest europäisch zu denken, wenn es um die Ursachenbekämpfung geht. Der National rat hat gestern eine Monsterdebatte geführt. Dabei wurde über die gesamte Pro- blematik ausführlich diskutiert. Dies, obwohl es sich beim vorliegenden Bundesbeschluss nur um eine dringliche Finanzierungsmassnahme handelt, die es erlaubt, der dro- henden Borkenkäfergefahr wirksam und sofort zu begeg- nen. Wir legen mit dieser Massnahme den todkranken Patienten Wald - bildlich gesprochen - an die Herz-Lungen-
Dépérissement des forets. Arrêté fédéral urgent 162 3 mai 1984 Maschine. Ich hoffe, dass wir aber alle der Meinung sind, die Ursachenbekämpfurig habe unmittelbar und wirksam zu folgen. Ich unterstütze die in diesem Bundesbeschluss vor- geschlagenen Massnahmen voll und ganz und bin deshalb für Eintreten und Zustimmung zu den einzelnen Artikeln. Nachdem ich mich gestern abend via Radio und Fernsehen über den Verlauf der Nationalratsdebatte informierte, erhielt ich das Gefühl, dass ein erhebliches Missverständnis entstanden ist. So sagte ein Reporter: «Weitergehende Anträge von linken und linksliberalen Kreisen wurden abge- lehnt.» Es entstand der Eindruck, dass wir es vorläufig in Bern bei diesen 150 Millionen Franken gegen die Borkenkä- fer bewenden lassen wollen.» Auch der «Blick» schreibt heute: «Bravo! Nationalrat sagte Nein zu Tempo 100.» Wenn man solche Reportagen liest und hört, können wirklich Missverständnisse entstehen. In Anbetracht dieser Tatsache ist es wichtig, dass auch unser Rat mit aller Deutlichkeit den Willen äussert, dass Massnahmen zur Ursachenbekämpfung folgen müssen. Ich nehme an, dass wir alle dies wirklich wollen. Vom Bundesrat wissen wir es. Er hat sich mehrmals eindeutig und unmiss- verständlich dahingehend geäussert und wird dies heute wohl nochmals tun. Ich wollte ursprünglich eine Kommis- sionsmotion vorschlagen, habe aber darauf verzichtet, nachdem ich zugeben musste, dass eigentlich zum Problem Waldsterben genügend Vorstösse eingereicht und überwie- sen worden sind. Es liegt mir aber viel daran, hier nochmals zu sagen, dass wir nur mit einschneidenden Massnahmen den Wald für die Zukunft retten können, dass uns dies nur gelingt, wenn wir gemeinsam mit unseren Nachbarstaaten ans Werk gehen. Herr Bundesrat Egli hat diesbezüglich schon einiges unternommen, was hier einmal positiv zur Kenntnis genommen werden soll. Er verdient sicher unseren Dank. Was der Bundesrat und sein federführendes Amt für Umweltschutz gerade heute brauchen, ist die Gewissheit, dass das Parlament sie in ihren Bemühungen zur Ursachen- bekämpfung voll unterstützt. Dieser politische Wille des Parlamentes ist notwendig, weil doch einige Bremser am Werk sind, die vieles zu verharmlosen suchen. Unser Parlament hat ohne Opposition Vorstösse überwie- sen, die den Bundesrat zu Sofortmassnahmen auffordern. Das gleiche Parlament muss bekunden, dass dieser Wille auch nach den Wahlen ungebrochen vorhanden ist. Als vordringliche und wirkungsvollste Sofortmassnahme sehe ich die Einführung von bleifreiem Benzin und das Obligato- rium für Katalysatoren an. Diese Massnahme, möglichst europäisch realisiert, würde sofort wirksam. Wir müssen uns hier nicht noch links und rechts absichern. Japan und die USA haben bewiesen, dass es geht und dass diese Mass- nahme wirksam ist. Gerade Japan, das in einigen Städten eine enorme Verkehrsbelastung hat - Herr Lauber hat bereits darauf hingewiesen -, kann über äusserst positive Resultate berichten. Japan und die USA haben ungefähr fünf bis sechs Jahre Erfahrung. Ich möchte den Bundesrat bitten, zu prüfen, ob man nicht den Treibstoffzollzuschlag für bleifreies Benzin um den Betrag reduzieren könnte, um den das bleihaltige noch billiger ist, um damit die Einführung des bleifreien Benzins durch finanzielle Anreize zu beschleunigen. Weiter möchte ich den Bundesrat dringend bitten, es bei seinem Massnahmenpaket nicht beim bleifreien Normalben- zin bewenden zu lassen. Nur die Kombination bleifreies Benzin plus Katalysator bringt eine echte und rasche Schad- stoffverminderung. Hier müssen wir den Gegnern dieser Massnahme mit aller Deutlichkeit sagen, dass für einmal rein wirtschaftliche Überlegungen in den Hintergrund zu treten haben und dass, wenn Japan und die USA sie verkraf- ten konnten, wir es wohl auch können. Persönlich war und bin ich nicht gegen den Individualver- kehr; ich verketzere das Auto nicht. Was ich fordere, ist, dass das Auto nach allen Regeln der Kunst möglichst umweltgerecht ausgestattet und betrieben wird. Im weiteren erachte ich die Entschwefelung der fossilen Brennstoffe, insbesondere des Heizöls, als vordringlich und technisch problemlos realisierbar. Die Kosten dieser Mass- nahme sind meines Erachtens tragbar. Ich bin überzeugt, dass diese Massnahmen unsere Luft sehr stark von Schadstoffen entlasten könnten und dass wir zur Realisierung keinen weiteren Bericht abwarten müssen. Die Tempolimiten, die ich nicht nur aus Umweltgründen begrüsse, sind politisch scheinbar derart umstritten, dass sie nicht unbedingt mit den obigen, weit wirkungsvolleren Massnahmen gekoppelt werden können. Hier müssen wir etwas Geduld haben, insbesondere mit den Automobilver- bänden, wie dem TCS, deren verantwortliche Leiter auch nach dem Vignettenentscheid noch nicht begriffen haben, dass sie zum Teil nicht im Interesse der Verbandsmitglieder Position beziehen. Vielleicht kommen sie schon bald zur Erkenntnis, dass sie auf politischer Ebene doch nicht die Macht haben, die sich einige einbilden. Gescheiter kann man ja immer werden, aber es braucht scheinbar seine Zeit. Der Wald kann aber vermutlich nicht so lange warten. Darf ich noch zur Finanzierung etwas sagen? - Wir sollten nach Möglichkeit im Geiste des Artikels 36ter der Bundes- verfassung vermehrt Gelder aus den Treibstoffzöllen und Zollzuschlägen verwenden, um diese Massnahmen zu finan- zieren. Wenn heute noch nicht ganz klar ist, welche Ein- flüsse prozentual was für Schäden verursachen, müssen wir doch anerkennen, dass die Schadstoffe in der Luft, herrüh- rend vom Autoverkehr, einen bedeutenden Anteil zu tragen haben. Auch hier wollte ich in der Kommission eine Ände- rung einbringen, bin aber unterlegen. Ich begriff die Argu- mentation der Gegner und namentlich des Bundesrates, dass beim vorliegenden Beschluss eine Sofortmassnahme ohne Referendumsballast eingeleitet werden soll. Wir kön- nen und sollten aber beim Treibstoffzollbeschluss, den wir in der Junisession behandeln, darauf zurückkommen. Das Waldsterben ist ein grosses, mächtiges Signal dafür, dass unsere Umwelt langsam stirbt. Es ist eine Aufforderung an uns alle, endlich bei uns und weltweit für einen griffigen Umweltschutz einzutreten, ohne Wenn und Aber und ohne Warten auf Zusatzberichte, Das Signal ist so deutlich, dass uns die Natur ein Abwarten wohl nicht mehr verzeiht. Ein Kommissionsmitglied hat sich bei den Experten nach der Möglichkeit der Züchtung resistenterer Baumsorten erkundigt; auf den ersten Blick eine bestechende Idee. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass dieser Weg morgen zur Frage nach resistenteren Tieren und Menschen führen könnte. Welche Horrorvision l Hefti: Einleitend möchte ich vorausschicken, dass sich meine Ausführungen auf den Wald im Alpengebiet bezie- hen. Mit dem Wald im Mittelland bin ich weniger vertraut, und dort mögen vielleicht die Verhältnisse teilweise anders liegen. Auf Seite 4 der Botschaft ist zu lesen: «Eines steht jedoch fest: ohne Luftverschmutzung gäbe es kein Waldsterben.» - Das wird heute richtig sein, aber mit der gleichen Berechti- gung kann man sagen, dass, wenn der Bund vor 50 Jahren die Richtung seiner Forstpolitik geändert hätte, wir heute auch kein Waldsterben hätten. Als im letzten Jahrhundert das Forstpolizeigesetz eingeführt wurde, brachte es einen grossen Fortschritt. Es stellte das Abholzen der Wälder ab, das uns in eine grosse Katastrophe geführt hätte. Man muss allerdings sagen, dass auch schon vorher einige Kantone dies in ihrer Gesetzgebung erkannt hatten, andere jedoch nicht Nur hat man nachher zu wenig bedacht, dass der Wald nicht etwas Statisches, sondern etwas Lebendiges ist. Man hat sich zu sehr darauf beschränkt, einfach die bestehenden Bäume zu erhalten, und hat nicht daran gedacht, dass ein Baum wächst, gedeiht und dann auch wieder abstirbt. Die Hiebsätze, die vom Bund bewilligt wurden, waren zu ' gering. Sie führten dazu, dass die Wälder stark überalterten, und überalterte Bäume können keinen Widerstand mehr bieten gegenüber den heute viel grösser gewordenen nega- tiven Umwelteinflüssen. Wir haben es infolge der zu tiefen Hiebsätze verpasst, für die Erneuerung des Waldes besorgt
Dépérissement des forets. Arrêté fédéral urgent 164 3 mai 1984 erinnern, dass es der Bundesrat und insbesondere das Bun- desamt für Forstwesen waren, welche erstmals auf den bedrohlichen Zustand in breiten Kreisen aufmerksam gemacht haben, und zwar mit einer Pressekonferenz am
September 1983, zu welcher wir sämtliche Parlamentarier in einen Wald in der Nähe von Zofingen eingeladen haben. Vor diesem Ereignis war in der Öffentlichkeit kaum vom Waldsterben die Rede. Gelegentlich hatte ein Förster oder ein Wissenschafter auf diese Erscheinung hingewiesen, aber zur grossen öffentlichen Debatte wurde die Sache erst nach diesem 1. September; wir dürfen es uns zugute halten, dass wir diese Sache der Öffentlichkeit ins Bewusstsein gebracht haben. Ich darf Sie sodann daran erinnern, das wir in der Schweiz die schärfsten Abgasvorschriften in ganz Europa haben und dass wir beabsichtigen, diese Vorschriften per 1986 noch zu verschärfen. Eine Verschiebung dieses Termins vor 1986, wie ich das anfänglich beabsichtigt hatte, scheint aus tech- nischen Gründen nicht möglich zu sein. Sodann darf ich Sie an die Beschlüsse erinnern, welche der Bundesrat am 12. März 1984 gefasst hat, auf dieses soge- nannte 10-Punkte-Programm:
Einführung des bleifreien Benzins. Per I.Januar 1985 darf nur noch bleifreies Normalbenzin in der Schweiz produ- ziert und in die Schweiz eingeführt werden. Ab I.Juli 1986 darf im Normalbereich nur noch bleifreies Benzin in den Verkehr gebracht werden. Wir brauchen diese anderthalb Jahre, um die heute gefüllten Lager abzusetzen. Denken Sie insbesondere an die Pflichtlager.
Das Justiz- und Polizeidepartement hat bis zum I.Okto- ber 1984 Verkehrs- und Betriebsvorschriften über die Zulas- sung von Katalysatorfahrzeugen zu erlassen. Sodann sind kurzfristig in Vorbereitung:
Ein Abgasnachkontrollprogramm für Motorfahrzeuge.
Die obligatorische Ölfeuerungskontrolle.
Die Typenprüfung für neue Heizkessel und Ölbrenner.
Vorschriften über die Dimensionierung von Wärme- erzeugungsanlagen.
Die Reduktion des Schwefelgehaltes des Heizöls «Extra leicht» auf 0,3 Volumenprozent per 1. Januar 1985. Dies war ursprünglich für den I.Januar 1986 vorgesehen. Wir haben diese Massnahme t m ein Jahr vorgezogen.
Vorschriften für Gebäudeisolationen.
Ein Programm zur Nachkontrolle der Vergaser.
Die Vernehmlassung für die Tempolimiten. Hierzu noch ein Wort: Wir haben uns erlaubt, alle anderen Massnahmen zu erlassen, oder wir werden sie erlassen, ohne eine Vernehmlassung einzuholen, da sie unbestritten sind. Hingegen ist die Tempolimitierung auf der Strasse - wie Sie wissen - eine sehr umstrittene Massnahme. Das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass Ausführungsvorschrif- ten in die Vernehm assung geschickt werden müssen, ins- besondere wegen der Kantone, weil diese ja die Vollzieher des Umweltschutzgesetzes sind. Darum mussten wir die Vernehmlassung anordnen. Der Bundesrat hat die Unterlagen vorgestern verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 3. August, so dass wir nach den Ferien im Bundesrat entscheiden können, ob diese Massnahme einzuführen sei. Noch in diesem Monat wird die Luftreinhalte-Verordnung, gestützt auf das Umweltschutzgesetz, ebenfalls in die Ver- nehmlassung gehen. Diese Verordnung hat insbesondere Grenzwerte für die Emissionen von Schadstoffen aus Indu- strie, Gewerbe, Heiz- und Verbrennungsanlagen zum Gegenstand. Wir hoffen, diese Verordnung noch diesen Herbst in Kraft setzen zu können. Schliesslich darf ich noch an unsere Massnahmen im For- schungsbereich erinnern. Sie haben vom Sanasilva-Pro- gramm bestimmt schon gehört. Es handelt sich um ein wissenschaftliches Programm, mit welchem der Zustand der Wälder festgehalten werden soll. Zwar soll nicht nur der Status quo ermittelt, sondern auch die Entwicklung verfolgt werden. Es ist hier nämlich zu betonen, dass die erwähnten Zahlen vom Herbst 1983 schon überholt sind und dass sich der Zustand seither wesentlich verschlechtert hat. Wir haben für dieses Sanasilva-Programm eine Summe von 17 Millionen Franken vorgesehen. Ausserdem haben wir ein bereits im Gange befindliches nationales Forschungspro- gramm mit 6 Millionen Franken aufgestockt und es auf die Luftreinhaltung ausgerichtet. Eine fünfte Feststellung: Mit Recht wurde auch in dieser Debatte darauf hingewiesen, dass das Problem nur interna- tional lösbar ist; denn ein grosser Teil der Schadstoffe aus dem Ausland sammelt sien in unserer Atmosphäre an und geht in Form von Regen auf unser Land nieder. Wahrschein- lich wird nie genau eruiert werden können, welcher Anteil aus dem Ausland diese Liftverschmutzung verursacht und welchen Anteil wir selber verursachen. Aus diesem Grunde war und ist die Schweiz international in allen Fachgremien, in Fachorganisationen der UNO und der OECD tätig. Am aussichtsreichsten erscheinen mir Verhand- lungen im Rahmen der Europäischen Wirtschaftskommis- sion der UNO, der ECE, weil hier auch die Oststaaten mitar- beiten. Die Mitarbeit dieser Staaten ist uns sehr wichtig, weil es dort um den Umweltschutz nicht gerade am besten steht. Ich erinnere Sie an die Konvention von Genf über die weit- räumigen und grenzüberschreitenden Luftverschmutzun- gen. Diese Konvention haben Sie ebenfalls ratifiziert. Im letzten Frühling fand in Genf eine Konferenz des Exekutiv- organs dieser ECE-Staaten statt, welchem auch die Schweiz angehört. Die Schweiz hat zusammen mit Öster- reich und der Bundesrepublik Deutschland einen Vorstoss unternommen, damit auch die Stickoxide in die künftigen Programme aufgenommen werden. Im Juni dieses Jahres wird in München eine grosse Konferenz stattfinden, eben- falls unter Beisein der Oststaaten. Diese wird zurzeit seriös vorbereitet- auch in bilateralem Kontakt. Persönlich stehe ich mit den zuständigen Ministern unserer Nachbarländer, mit Ausnahme von Italien, in engem Kontakt. Den Umwelt- schutzminister von Österreich habe ich im letzten Februar, den Umweltschutzminister von Deutschland im Oktober des letzten Jahres besucht. Mit der Umweltschutzministerin Frankreichs hatte ich im vergangenen Frühling Kontakt. Ausserdem werden mich noch vor der Konferenz in Mün- chen der Umweltschutzminister aus Deutschland und die Umweltschutzministerin aus Frankreich besuchen. Ziel die- ser Kontakte ist die Harmonisierung unserer Programme, insbesondere bezüglich der Einführung von bleifreiem Ben- zin und von Katalysatorfahrzeugen, und die Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes im Hinblick auf die erwähnte Konferenz in München im Juni 1984. Wenn auch all diese Feststellungen und Bemerkungen kei- nen Einfluss auf den vorgelegten dringlichen Bundesbe- schluss haben, erschien es mir angesichts der Debatte doch notwendig, Ihnen hier diesen kurzen Zwischenbericht abzu- geben. Darf ich Sie noch daran erinnern - es ist zwar in diesem Rat weniger wichtig, als es im Nationalrat war -, dass es sich hier um einen dringlichen Bundesbeschluss handelt. Wir dürfen also keine Materie in diesen Erlass einbringen, wel- che auch auf dem ordentlichen Gesetzesweg behandelt werden könnte. Es sind zwar in diesem Rat keine solchen Anträge gestellt worden, aber im Nationalrat lagen sie zuhauf vor. Darf ich nun nach diesen einleitenden Erläuterungen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen? Ich darf Ihnen vorerst danken für die objektive und sachliche Behandlung dieses Entwurfes. Sie ist wohltuend nach meinen gestrigen Erfahrungen. Herr Lauber, Sie haben zu Recht auf die Notwendigkeit internationaler Tätigkeit hingewiesen. Ich glaube, ich habe Ihnen inzwischen ausführlich Antwort erteilt, was in diesem Bereich getan wird. Sie haben sich geäussert, dass für den Wald vermehrt Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Ich stimme Ihnen natürlich zu. Aber ich möchte bemerken, dass Sie, das Parlament, jeweils die Budgets festlegen, und
Mai 1984 165Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss die ordentlichen Ausgaben für den Wald sind im ordentli- chen Jahresbudget enthalten. Herr Zumbühl, Sie haben auf die Vernachlässigung der Wälder hingewiesen. Ich darf dazu antworten, dass es natür- lich primär Aufgabe der Kantone ist, hier zum Rechten zu sehen. Sie wissen, dass gemäss Artikel 24 BV der Bund im Forstwesen nur die Oberaufsicht hat. Wir müssen uns damit begnügen, die Kantone und ihre Forstorgane immer wieder zu ermähnen, in ihren Wäldern Ordnung zu halten. Sie haben mich gefragt, wie Artikel 2 Absatz 2 zu verstehen, wie zwischen ordentlicher Nutzung und Zwangsnutzung zu unterscheiden sei. Ich kann Ihnen die Antwort wie folgt geben: In der öffentlichen Waldungen gibt es Wirtschafts- pläne über die vorgesehenen Holzschläge. Diese Wirt- schaftspläne geben Auskunft über die normale Nutzung. Bei privaten Wäldern kann einfach die Regel gelten, dass all das als normale Nutzung gilt, was nicht aus einer Zwangslage notwendig wurde. Man kann also zusammenfassend sagen, dass normale Nutzung die ist, welche nicht wegen des Gesundheitszustandes der Bäume vorgenommen werden muss. Herr Brahier, Sie haben sich mit den Ursachen des Waldster- bens auseinandergesetzt. Ich habe einige Ursachen genannt. Es gibt natürlich noch weitere Ursachen, ich gebe Ihnen recht: die Trockenheit und andere Naturkatastrophen haben mitverschuldet, was wir heute in unseren Wäldern, auch bezüglich der Anfälligkeit gegen den Borkenkäfer, erleben. Aber, wie bereits erwähnt, wir haben im Zusammen- hang mit diesem Bundesbeschluss nicht nach den Ursachen zu forschen; wir haben uns mit dem Faktum abzufinden, dass die Wälder in einem schlechten Zustand sind, und es steht im öffentlichen Interesse, dass wir diese Sanierung vornehmen. Sie haben sodann von den Sturmschäden - offenbar jenen von Ende 1983-gesprochen und die Frage aufgeworfen, ob diese von diesem Bundesbeschluss nicht miterfasst würden. Es trifft zu, dass er rückwirkend per 1. Januar 1984 in Kraft gesetzt wird. Aber man wird hier schon eine gewisse Gross- zügigkeit walten lassen müssen und auch jene Waldbesitzer daran beteiligen lassen, welche schon im Dezember 1983, nach diesen Sturmschäden, im Hinblick auf die Anfälligkeit des Waldes gegen Borkenkäfer Massnahmen in ihren Wäl- dern getroffen haben. Ich kann Ihnen also die Zusicherung abgeben, dass hier eine gewisse Grosszügigkeit walten soll. Herr Knüsel, ich danke Ihnen für die ergänzenden techni- schen Bemerkungen. Sie sind natürlich dazu als ehemaliger kantonaler Forstdirektor meines Heimatkantons bestens in der Lage. Herr Piller, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass für diese Vorlage keine Ursachenforschung nötig ist, aber dass es selbstverständlich notwendig ist, dass wir weiterhin die- sen Ursachen nachgehen; das tun wir auch. Es werden weitere Massnahmen notwendig sein. Auch dieses Pro- gramm wird ein Anschlussprogramm finden müssen. Es ist Ihnen ja kein Geheimnis, dass das Forstpolizeigesetz bereits in Revision ist und dass wahrscheinlich dann, wenn dieser Bundesbeschluss abgelaufen sein wird, das neue Forstge- setz in Kraft treten kann. Ich danke Ihnen, dass Sie aner- kannt haben, dass der Bundesrat schon einiges zur Verbes- serung des Zustandes getan hat. Es ist wohltuend, einen solchen Dank zu erhalten nach allem, was ich gelegentlich sonst etwa erlebe. Sie haben auf die Katalysatortechnik hingewiesen. Inzwi- schen haben Sie vernommen, dass wir bereits daran sind, die Voraussetzungen festzulegen, unter welchen Katalysato- ren eingeführt werden können. Aber wir sind hier eben auch auf gewisse Tatsachen und Voraussetzungen angewiesen. Wir können diese Technik erst einführen, wenn das Netz von bleifreien Benzintanksäulen so eng ist, dass jeder Automobi- list, der ein Katalysatorfahrzeug hat, überall bleifreies Ben- zin tanken kann. Zudem müssen wir Bedacht darauf neh- men, dass auch das Ausland mitmacht, denn wir können den Ausländern nicht zumuten, dass sie mit ihren Motor- fahrzeugen die Grenzen nicht überschreiten dürfen. Sie haben den Vorschlag gemacht, dass eine Treibstoffzoll- 22-S differenzierung zwischen bleifreiem und verbleitem Benzin vorgenommen werden soll. Diese Idee wird bei uns verfolgt; nur muss ich auf folgendes aufmerksam machen: Anfäng- lich wird es nicht angezeigt sein, den Preis für bleifreies Benzin billiger zu gestalten als den für Bleibenzin, sonst können wir das Bleibenzin nicht verkaufen. Wir müssen das erst einmal loswerden, damit unsere Tanks zur Aufnahme von bleifreiem Benzin frei werden. In einer späteren Phase wird aber an eine solche Differenzierung zu denken sein. Auch wird zu einem späteren Termin im Bereich Super bleifreies Benzin einzuführen sein, doch stellen sich hier noch gewisse technische und energetische Probleme und vor allem auch Probleme mit dem Ausland. Ihre Frage, ob der Benzinzoll und der Benzinzollzuschlag für Massnahmen in den Wäldern angezapft werden können, möchte ich wie folgt beantworten: Der neue Artikel 36ter BV sagt in Absatz 1 Litera d, dass solche Gelder für Beiträge an Umweltschutz- und Landschaftsschutzmassnahmen ver- wendet werden dürfen, die durch den motorisierten Stras- senverkehr nötig werden. Also grundsätzlich sollte es mög- lich sein, wobei natürlich immer die Schwierigkeit besteht, festzulegen, in welchem Mass der Automobilverkehr effektiv schuld ist und in welchem Mass die Ursachen anderweitig zu suchen sind. Im übrigen steht ja der Bundesbeschluss über die Verteilung der Benzinzollzuschläge und des Ben- zinzolles bei der Kommission Ihres Rates in Beratung. Es wird Ihnen freistehen, diesbezüglich Anträge einzubringen, sobald dieser Bundesbeschluss in Ihrem Plenum zur Bera- tung kommen wird. Zu Herrn Hefti: Sie haben sich über die bisherige Forstpolitik beklagt. Darf ich aber auch Sie nochmals darauf aufmerk- sam machen, dass gemäss Artikel 24 BV die Oberaufsicht - nur die Oberaufsicht - beim Bund liegt und dass die Wirt- schaftspläne beim Wald grundsätzlich von den Kantonen festgelegt werden. Es ist also primär kantonale Sache, wie die Wälder genutzt werden. Es mutet mich etwas eigenartig an, gerade aus diesem Munde die Anregung zu hören, dass sich der Bund mehr in die kantonale Souveränität einmi- schen sollte. Über die Arbeitszeit wollen wir uns im Zusammenhang mit dem Borkenkäfer nicht äussern. Es geht ja nicht um die Arbeitszeit des Borkenkäfers im Sinne Ihres Antrages, son- dern um jene des Forstpersonals. Aber dazu wollen wir uns im Rahmen dieser Debatte nicht aussprechen. Zur Koordination zwischen Jagdwesen und Forstwesen: Herr Hefti, ich darf Sie versichern, dass diese Koordination besteht; beide «Wesen» sind nicht nur im gleichen Departe- ment untergebracht, sondern in ein und demselben Amt, nämlich im Bundesamt für Forstwesen. Wo bisher noch eine vielleicht unterschiedliche Politik gegeben war - ich kann das zu wenig beurteilen -, wird dieser Umstand sicher durch das neue Jagdgesetz behoben, das in parlamentarischer Beratung steht, das Gesetz über die Jagd und die frei leben- den Tiere. Dort werden ausdrücklich mehrere Artikel dem Schutz des Waldes gewidmet und auch dem Schadenersatz, welchen die Jäger oder Revierbesitzer an die Waldeigentü- mer und an andere Leute zu leisten haben, die durch Wild geschädigt worden sind. Sie haben sodann vermisst, dass ich keine klare Stellung bezogen hätte zur Frage der Kernenergie. Ich weiss nicht, auf welchen der unzähligen Interviews, die ich abgegeben habe, Sie Bezug nehmen. Aber ich möchte ganz klar fest- stellen, was ich schon mehrmals erklärt habe: Der Idealzu- stand im Umweltschutz wäre, dass wir erstens einmal vom Explosionsmotor wegkämen, dass eine Erfindung uns gestatten würde, ohne Explosionsmotoren zu fahren, und zweitens, dass sämtliche Heizungs- und Verbrennungsanla- gen ohne fossile Brennstoffe funktionieren könnten. Ich habe immer beigefügt, dass ich für diesen Fall im heutigen Zeitpunkt keinen anderen Ausweg sehe als die Kernkraft. Dies deshalb, weil uns als Alternative keine andere Elektrizi- tät in ausreichendem Masse zur Verfügung steht als eben die Elektrizität aus Kernkraftwerken. Ich weiss, das ich wahr- scheinlich auch einige der Herren in diesem Saale, insbe- sondere aus nordwestlicher Richtung, vor den Kopf stosse.
Dépérissement des forets. Arrêté fédéral urgent1663 ma! 1984 Aber Sie wissen schon aus meinen früheren Äusserungen in diesem Saale, dass ich immer für die Kernenergie eingestan- den bin, und ich tue es heute noch. Eine letzte Frage, Herr Hefti, noch zur Handelspolitik. Ich muss Ihnen zugeben, dass dies für die Waldbesitzer eine leidige Frage ist, aber auch für mich, der ich doch für den Wald und für den Aiosatz von Holz mitverantwortlich bin. Ich hatte Gelegenheit, bei der Motion Dobler und der Motion Martin (Nationalrat) zu dieser Frage einiges zu sagen. Es trifft zu - das muss berücksichtigt werden -, dass Holz im Sinne unserer Handelsverträge, sei es im GATT, in der EFTA oder in den Freihandelsverträgen mit der Europäischen Gemeinschaft, als Industrieware und nicht als Landwirt- schaftsprodukt gilt. Wir sind also nicht frei, an der Grenze Massnahmen zu treffen, wie wir das bei allen landwirtschaft- lichen Produkten können. Es muss schon eine Katastro- phensituation eintreten, damit wir die in diesen Handelsver- trägen vorgesehenen Schutzklauseln anrufen können. Ich hatte damals erklärt-diese Motionen ergingen allerdings im Rahmen der damaligen Sturmschäden und nicht im Rah- men der Schäden, wie sie heute zur Diskussion stehen -, dass nach Auffassung des Bundesrates noch keine Situa- tion entstanden sei die die Anrufung dieser Schutzklauseln rechtfertigen würde. Hingegen haben wir uns vorbehalten, auf diese Frage zurückzukommen, falls, infolge der übrigen Waldschäden, auf dem schweizerischen Holzmarkt ein so grosser Druck entstehen würde, den unsere Waldbesitzer nicht mehr aushalten könnten. In diesem Falle müssten wir wieder auf die Frage zurückkommen. Ich darf Ihnen sagen, dass man sich heute überlegt, ob nicht • dem Holz ein Sonderstatut gegeben werden könnte; denn es unterscheidet sich sicher von den übrigen Industrieproduk- ten. An dieser Frage wird gearbeitet. Aber die Lösung ist nicht so einfach, denn es braucht hierzu natürlich die Zustimmung unserer Vertragspartner, mit denen wir all diese handelspolitischen Verträge abgeschlossen haben. Es besteht - das kann ich Ihnen noch sagen - ein Forum für Holz, das auf Anregung meines Vorgängers ins Leben geru- fen wurde. Ich hatte kürzlich Gelegenheit, vor diesem Forum zu sprechen. Ich habe es gebeten, sich insbesondere auch dem Studium der Frage des Holzabsatzes im Lichte der heutigen Situation zu widmen. Kürzlich hat sich zudem unter dem Vorsitz von Nationalrat Houmard ein sogenann- tes «Komitee Holz» gebildet, das sich ausgesprochen dieser Frage widmen will. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir Massnah- men treffen müssten, falls auf dem Holzmarkt eine untrag- bare Situation entstehen sollte. Ich darf Ihnen verraten, dass ich diesbezüglich bereits in Kontakt mit meinem Kollegen aus dem Volkswirtschaftsdepartement stehe. Auch dort wird die Lage aufmerksam verfolgt. Hefti: Ich danke Herrn Bundesrat Egli für seine Ausführun- gen, speziell die handelspolitischen. Nur noch eine Bemer- kung: Meine Haltung bezüglich Kompetenz Kantone/Bund war keineswegs inkonsequent. Wohl hätten an sich die Kantone die Bewirtschaftungspläne aufzustellen, aber sie wurden hier sehr stark vom Bundesamt für Forstwesen eingeschränkt, märt kann sagen eingespritzt. Ich kenne das Beispiel einer Gemeinde, die einmal etwas mehr schlagen wollte. Da hat sich Eiern sofort eingemischt. Dabei wäre vom heutigen Standpunkt aus dieser zusätzliche Schlag durch- aus in Ordnung gewesen. Im übrigen wollte ich aber Sie, Herr Egli, keineswegs persönlich kritisieren. Sie müssten schliesslich das Departement so übernehmen, wie Sie es vorfanden. Bundesrat Egli: Herr Hefti, es ist in diesem Saal nicht üblich, dass man Ihnen repliziert. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Bundesbeschluss A - Arrêté fédéral A Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Matossi, Berichterstatter: Schon der Nationalrat fand, dass der vom Bundesrat gewählte Titel zu grosse Hoffnungen wecke. Im Einverständnis mit dem Bundesrat wurde der Titel geändert auf «Bundesbeschluss über Beiträge an aus- serordentliche Massnahmen». Unsere Kommission stimmte zu. Ich ersuche Sie, dieser Fassung zuzustimmen. Wir sind dann in Übereinstimmung mit dem gestrigen Beschluss des National rates. Angenommen - Adopté Art.1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Matossi, Berichterstatter: Wir haben auch hier eine kleine Änderung gegenüber der Formulierung des Bundesrates. Aus der Formulierung des Bundesrates ging nicht klar her- vor, dass mit diesem Bundesbeschluss nur die Auswirkun- gen und nicht die Emissionen selber bekämpft werden sol- len. Auch hier schloss sich der Bundesrat der Präzisierung des Nationalrates an. Ich empfehle Ihnen, diese Formulierung zu übernehmen. Angenommen - Adopté Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Arnold: Ich habe zur Finanzierung zwei kurze Fragen zu stellen. Es ist vorgesehen, dass die ausserordentlichen Massnahmen über einen Kredit von 150 Millionen Franken, der bis 31. Dezember 1988 zur Verfügung steht, finanziert werden sollen. Nach dem Wortlaut der beiden Bundesbe- schlüsse und nach der Botschaft handelt es sich bei den 150 Millionen Franken um einen Verpflichtungskredit. Das heisst, der Bund kann sofort Beiträge zusichern, aber er kann keine Beiträge auszahlen, bis das Parlament auch die entsprechenden Zahlungskredite bewilligt hat. Nun meine beiden Fragen: Sieht der Bundesrat vor, den Zahlungskredit für das Jahr 1984 mit dem Nachtrag l zum Budget, den wir gewöhnlich in der Sommersession behan- deln, vorzulegen, oder wäre es nützlich gewesen, mit den heutigen Bundesbeschlüssen auch einen bestimmten Zah- lungskredit zu bewilligen, damit Zahlungsmittel sofort zur Verfügung stehen? Im Budget 1984 - also für das laufende
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss Dépérissement des forêts. Arrêté fédéral urgent In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band II Volume Volume Session Maisession Session Session de mai Sessione Sessione di maggio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.019 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.05.1984 - 08:00 Date Data Seite 158-167 Page Pagina Ref. No 20 012 474 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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