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CH_VB_001Ch Vb15 juin 1984Ouvrir la source →
15.Juni 1984 N 779 Europarat-Konventionen. Bericht schnittliche Kostensteigerung für die Unternehmungen wegen der taxe occulte auf 1,4 Prozent geschätzt. Unterdes- sen sind die Warenumsatzsteuersätze etwas angehoben worden, aber selbst wenn wir grosszügig sind und die Kostensteigerung durch die taxe occulte jetzt vielleicht auf 2 Prozent veranschlagen, fallen diese, verglichen mit Kosten- faktoren, die täglich auf die Unternehmungen einwirken - denken Sie etwa an die Wechselkursschwankungen - doch nur sehr schwach ins Gewicht. 2. Die Ausmerzung der taxe occulte wird Ausfälle für den Bundeshaushalt in der Grössenordnung von 1,1 Milliarden Franken zur Folge haben. Zwar verlangt die Motion, dass die Einnahmenausfälle zu kompensieren sind. Das hört sich sehr schön an; wenn man aber die Motionäre fragt, wie diese Kompensation zu erfolgen 7 habe, erhält man eher ausweichende Antworten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Energie-Wust dafür verwendet werden könnte. Doch: erstens bringt diese mutmasslich nur 350 Millionen ein, und zweitens liegt sie seit 1980 vor dem Parlament; diese Vor- lage ist offensichtlich nicht konsensfähig. Also können Sie diese Lösung sogleich vergessen. Weiter wird darauf hinge- wiesen, dass man die Dienstleistungen besteuern könne. Das haben wir zweimal versucht, indem wir dem Schweizer- volk eine Mehrwertsteuer vorgeschlagen haben. Das Schweizervolk hat diese leider beide Male verworfen. Auch diese Lösung ist also nicht konsensfähig. Bleibt es also bei diesen Einnahmenausfällen von 1,1 Milliarden Franken, so hört die Gemütlichkeit auf. Meine mehr als 40 Vorredner haben in den letzten Tagen eine grosse Anzahl von Wün- schen über zusätzliche kostspielige Aktivitäten des Bundes in den Raum gestellt. Sie haben den Umweltschutz erwähnt, sie haben neue Hochleistungsbahnen erwähnt, sie haben das Militär erwähnt. Ich darf ergänzen, dass auch das unbe- strittene Ziel einer verstärkten Hilfe an unsere Bergbauern nicht mehr finanziert wäre, wenn wir uns solche Einnahmen- ausfälle leisteten. Denken Sie auch daran, was für Auswir- kungen entständen, wenn der Bund jährlich in der Grössen- ordnung von 1100 Millionen zusätzlich auf dem Kapital- markt auftreten müsste. Das hätte zur Folge, dass das Zins- niveau steigt. Das beeinträchtigt die Investitionsfreudigkeit der Unternehmungen und kann letztlich auch noch Arbeits- ' platze gefährden. Damit würde genau das zunichte gemacht, was die Motionäre mit ihrer gutgemeinten Absicht nach Verbesserung der Rahmenbedingungen anstreben. Ich möchte schliessen mit dem Wunsch, dass das gemein- same Gespräch unter den Regierungsparteien und mit dem Bundesrat zu politisch tragfähigen, d. h. konsensfähigen Lösungen auch auf dem schwierigen Gebiet der Besteue- rungen führt. Aber so können Sie nicht vorprellen. Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. Villiger: Ich möchte Herrn Schmid zuerst für seine Vor- schusslorbeeren danken. Ich bin mit ihm insofern einig, als dieser Dreizeiler nicht sehr harmlos ist. Das ist eine Sache, mit der man sich ernsthaft befassen muss. Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, dieser Motion zur Ausmerzung der taxe occulte zuzustimmen. Angesichts der Probleme unse- rer Wirtschaft sollten wir .doch alles tun, auch im steuerli- chen Bereich, um die Rahmenbedingungen dieser Wirt- schaft zu verbessern. Ich bin aber mit ihm einig, dass wegen der Lage der Bundesfinanzen, die auch die Befürworter der Motion sehr ernst nehmen, die Möglichkeiten dazu äusserst begrenzt sind. Das Ziel muss deshalb sein, dass man die strukturellen Mängel der Wust ohne Steuerausfälle mildert. Ich darf vorerst auf die drei wesentlichen Mängel des heuti- gen Systems hinweisen: Während andere Länder die Investi- tionen fördern und subventionieren, werden sie bei uns besteuert. Das empfinde ich nicht nur als unklug, sondern nachgerade als widersinnig, vor allem in einer Zeit, wo man immer wieder den Investitionsnotstand beklagt. Zum zwei- ten können unsere Firmen, im Gegensatz zu den Exporteu- ren in anderen Ländern, die Investitionssteuer beim Export nicht abziehen, was eben zu dieser Verteuerung führt, die natürlich von Firma zu Firma unterschiedlich ist und die bis zu 3 Prozent gehen kann. Drittens hat es auch einen binnen- wirtschaftlichen Effekt, indem die Importe in die Schweiz von der Mehrwertsteuer auf der Investition entlastet sind, unsere Firmen aber nicht. Natürlich würde eine Mehrwert- steuer das Problem lösen, aber ich meine, dass nach zwei Niederlagen vor dem Volk es politisch nicht zu verantworten wäre, einen dritten Versuch zu wagen. Deshalb müssen wir die Wust zu einer einigermassen vernünftigen Steuer umbauen, und man muss auch realisieren, dass beim heuti- gen, verzerrenden System auf immer und ewig Satzerhö- hungen nicht mehr möglich sein werden. Nun zu den Kompensationsmöglichkeiten, die mir politisch gar nicht unmöglich scheinen, wie das Herr Schmid hier dargelegt hat: Allein die Aufhebung des Vorzugssatzes bei den baugewerblichen Leistungen und die Energie-Wust würden die Ausfälle mit 800 Millionen zum grössten Teil schon fast kompensieren. Sofern der Bundesrat die Wust als Gesamtpaket - ich meine, das müsste ein Gesamtpaket sein
Conventions du Conseil de l'Europe. Rapport 780 N 15 juin 1984 Der dritte Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates stellt mehr als eine blosse Aufdatierung früherer Berichte dar; er bringt die schweizerische Haltung gegenüber jedem einzelnen nichtratifizierten Übereinkom- men zum Ausdruck, stellt eindeutige Prioritäten für die Rati- fizierung weiterer Übereinkommen auf und erläutert wie- derum klar die Prinzipien unserer Ratifikationspolitik. Die Schweiz hat 50 von den bisher 116 im Rahmen des Europarates ausgearbeiteten Übereinkommen ratifiziert. Diese, auf den ersten Blick hohe Zahl nichtratifizierter Über- einkommen bekommt ein anderes Gewicht, wenn man in Betracht zieht, ausweichen Gründen 66-noch pendent sind. 20 konnten noch nicht in Kraft treten, weil sie nicht von der nötigen Anzahl von Staaten (zumeist 3, 4 oder 5) ratifiziert worden sind. 27 sind erst von einem geringen Teil der 21 Mitgliedstaaten ratifiziert. Bei 20 weiteren Übereinkommen erachtet der Bundesrat eine Ratifikation als unangebracht, weil die betreffenden Konventionen mit unserer Rechtsord- nung nur schwer oder gar nicht vereinbar sind oder weil sie als überholt gelten müssen. 14 Übereinkommem bezeichnet der Bundesrat als prioritär. Sie sollen noch im Laufe dieser Legislaturperiode ratifiziert werden. Beim Ziehen einer Bilanz muss auch berücksichtigt werden, dass die Europäischen Übereinkommen, obwohl das wich- tigste, nicht aber in jedem Fall das zweckmässigste und wirkungsvollste Mittel der Zusammenarbeit im Europarat darstellen. Dem Europarat steht zur Erreichung seiner Ziele deshalb auch das Mittel der Empfehlungen des Ministerko- mitees zur Verfügung, welche zwar nicht bindend sind, aber doch einen beachtlichen Einf luss ausüben können. Mit dem Meinungsaustausch unter Ministern, Ständigen Vertretern und Experten besteht eine dritte Möglichkeit, Lösungen für jene Probleme zu finden, wo keine Möglichkeit für die Aus- arbeitung eines verbindlichen Rechtsinstrumentes besteht. Aufgrund der schweizerischen Politik der unbedingten Ver- tragstreue folgt, dass für uns nicht die Zahl der ratifizierten Übereinkommen massgeblich ist, sondern vielmehr deren Zweckmässigkeit, deren Realisierbarkeit im Rahmen unse- rer Rechtsordnung und deren Bedeutung als Beitrag zu einer wirkungsvollen europäischen Zusammenarbeit. Die Kommission ist mit dem Grundtenor des Berichtes ein- verstanden, vor allem was die restriktive Ratifikationspraxis der Schweiz betrifft. Eine Stimme plädiert hier allerdings für eine etwas weniger rigorose Handhabung. Die Kommission ist auch mit der vom Bundesrat aufgestell- ten Prioritätenliste für die Ratifizierung von Europäischen Übereinkommen während der laufenden Legislaturperiode einverstanden. Befürchtungen wurden laut über die Gefahr einer mögli- chen Gewichtsverlagerung vom Europarat auf andere Orga- nisationen, insbesondere auf die Europäische Gemein- schaft. Es gelte, Doppelspurigkeiten zwischen dem Europa- rat und der Europäischen Gemeinschaft zu vermeiden. Die einstimmige Kommission beantragt, vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Braunschweig: Die sozialdemokratische Fraktion freut sich anlässlich dieses dritten Berichtes vor allem über zwei Dinge: über die Bemühungen des Bundesrates zugunsten der Ratifikation verschiedener Konventionen des Europara- tes, die in den letzten Jahren stattgefunden hat, sowie über die Bereitschaft des Bundesrates, diese Bemühungen fort- zusetzen, nicht vereinzelt und willkürzlich, sondern nach einer Prioritätenordnung, die im Bericht auf Seite 11 erwähnt ist. Wir wissen alle: die Entwicklung in Europa erfolgt nicht durch einsame und grosse Beschlüsse, sondern durch zahl- reiche kleine Schritte auf wirtschaftlichem, technischem, kulturellem und politischem Gebiet. Dazu gehört auch die Rechtsvereinheitlichung, und die Ratifikation dieser Berichte soll der Rechtsvereinheitlichung im europäischen Raum dienen. Deshalb äussern wir dem Bundesrat gegen- über den Wunsch, auch diejenigen Konventionen, die zur zweiten Prioritätengruppe, zur Gruppe B, gehören, mitzube- rücksichtigen und nicht die Konzentration allein auf die Gruppe A zu verwenden. Diese Konventionen der Gruppe B sind für unser Land politisch wie rechtlich möglich und wünschbar, aber nicht von vordringlicher Bedeutung. Da es aber um Rechtsvereinheitlichung geht - um das gemein- same Europa, zu dem wir gehören -, scheint mir auch diese zweite Gruppe von Wichtigkeit zu sein. Die Meinungsverschiedenheit in der Kommission war nicht grundsätzlicher Art, sondern eher eine Ermessensfrage: Sol- len wir eine Haltung der Vorsicht und Zurückhaltung ein- nehmen? Oder sollen wir ganz bewusst Fortschritte anstre- ben, indem wir etwas rascher zu den einzelnen Konventio- nen ja sagen - jedenfalls soweit wir ja sagen können, ja sagen wollen und diese Konventionen sich im Bereich des Wichtigen und Nützlichen befinden? Es war auch von der Rivalität unter europäischen Organisationen die Rede, spe- ziell von der Konkurrenz der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat. Dazu lässt sich immerhin das folgende sagen: Wahrscheinlich wird diejenige Organisation mehr Einfluss gewinnen und sich durchsetzen, die in ihrer Tätig- keit dynamischer und ideenreicher ist. Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob wir nicht ein Interesse daran haben, den Europarat durch unsere aktive Mitwirkung dynamischer zu gestalten. Ich erinnere Sie an ein Votum unseres ehemaligen Kollegen Muheim anlässlich der Kenntnisnahme des zweiten Berich- tes. Er hat damals gebeten, nicht weiterhin Verzögerungen aus Personalgründen in Kauf zu nehmen. Heute scheint davon zum Glück nicht mehr die Rede zu sein. Hingegen wird weiterhin betont: Wir halten - gemäss unserer Tradition
Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport782 N 15 juin 1984 le processus de ratification des conventions, indiqué au chiffre 23 du rapport, soit respecté au cours des quatre prochaines années de la législature, tout au moins en ce qui concerne la partie fondamentale relative aux droits de l'homme. M. Aubert, conseiller fédéral: Après les excellents rapports et les réponses orales de MM. Widmer et Pini, je pourrai être bref. Je remercie M. Müller d'avoir souligné l'œuvre de pionnier que la Suisse a faite en matière de ratification des conventions européennes, dans la voie de l'européanisme et surtout dans celle de l'ouverture de notre pays vers l'étran- ger. L'étranger c'est tout d'abord l'Europe et ce Conseil de l'Europe dans lequel nous jouons un rôle important. J'aimerais, en mon nom personnel et au nom du Conseil fédéral, remercier et féliciter tous les parlamentaires du Consel national et du Conseil des Etats pour la tâche consi- dérable qu'ils ont accepté d'accomplir au service de cette Europe démocratique en plus de leurs autres charges de parlementaires. Concernant les remarques faites par M. Braunschweig: Pacta sunt servanda, sommes-nous trop stricts dans l'appli- cation de ce principe? Faut-il toujours consulter les can- tons? Ne sommes-nous pas peut-être quelquefois trop poin- tilleux? Respecter nos engagements, c'est d'abord une question de crédibilité: si la Suisse ratifie une convention, elle doit l'appliquer au plus proche de sa conscience. Concernant la consultation des cantons, le Conseil fédéral et la Confédération sont habilités à conclure des conven- tions dans tous les domaines, même dans ceux qui concer- nent les cantons. Dans la mesure, toutefois où elles sont directement applicables dans les cantons, nous pensons qu'il est indiqué que l'on connaisse leur opinion. C'est la raison pour laquelle nous les consultons. Monsieur Müller, vous demandez comment sont fixées les priorités, en matière de ratification. C'est, comme l'a dit M. Widmer, une question d'appréciation. Vous pourrez tou- jours vous demander pourquoi la Convention pour la pro- tection des personnes à l'égard du traitement automatisé des données à caractère personnel a été placée dans telle catégorie, pourquoi celle sur le dédommagement des vic- times d'actes de violence figure seulement en catégorie C et pourquoi la Charte sociale européenne se trouve en catégo- rie A. En ce qui concerne la Charte sociale européenne, j'aimerais rappeler qu'il s'agit d'une des œuvres les plus importantes du Conseil de l'Europe à côté de la Convention européenne des droits de l'homme. C'est l'un des piliers du Conseil de l'Europe. Plusieurs interventions, dont une motion de M. Richard Müller, transformée en postulat, nous sommaient de déposer enfin notre message concernant la ratification de la Charte sociale européenne. C'est ce que nous avons fait. Cette charte n'est pas une convention «self executing», il s'agit de recommandations et de directives qui sont don- nées aux gouvernements. Elle n'a rien de révolutionnaire et, malgré la décision négative du Conseil des Etats, nous continuons de penser que sa ratification est nécessaire et qu'elle est juridiquement possible et souhaitable pour la Suisse si nous voulons conserver notre image de pionnier de l'européanisme. Pour la protection des données, je répondrai ceci: le Conseil fédéral, en conclusion de son commentaire, dit que «lors- que la loi fédérale sur la protection des données aura été adoptée, le Conseil fédéral pourra envisager la ratification de la Convention du Conseil de l'Europe même si tous les cantons n'ont pas encore adopté de législation propre». Nous attendrons donc que la loi fédérale sur la protection des données ait été adoptée. Quant au droit de recours individuel, je crois qu'il s'agit d'une des plus belles applications de la volonté des pays européens de respecter les droits de l'homme, tels qu'ils ont été définis par la Convention européenne des droits de l'homme. Je ne pense pas que nous puissions avoir la moindre réticence à ce sujet. Cela d'autant moins que les résultats ont été extrêmement positifs neuf ans après notre ratification; cette dernière n'a pas modifié la structure de notre Etat, ni celle de nos lois ou de nos institutions. Nous pouvons donc dire que nous avons accompli une œuvre très importante dans le domaine de la protection des droits de l'homme. Pour le reste, nous pouvons vous donner la garantie que les ordres de priorités A, B, C, D seront toujours déterminés d'après l'utilité des conventions, d'après leurs objectifs, les possibilités de leur mise en œuvre - je reviens à pacta sunt servanda - dans notre ordre interne ainsi que d'après l'ap- port de telles conventions à une coopération européenne véritable et efficace. C'est cette coopération européenne, véritable et efficace qu'entend poursuivre le Conseil fédéral avec votre aide. Genehmigt - Approuvé An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 84.032 Delegation beim Europarat. Bericht Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport M. Gadient, conseiller aux Etats, présente, au nom de la délégation parlementaire suisse auprès du Conseil de l'Europe, le rapport écrit suivant (deutscher Wortlaut siehe «Amtliches Bulletin», SR, Sommersession 1984):
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Europarat-Konventionen. Bericht Conventions du Conseil de l'Europe. Rapport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.009 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 779-782 Page Pagina Ref. No 20 012 516 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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