- JunM984 S
227
Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
#ST# 84.001
Regierungsrichtlinien 1983 bis 1987
Grandes lignes
de la politique gouvernementale 1983 à 1987
84.002
Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987
Plan financier de la législature 1985 à 1987
Berichte des Bundesrates vom 18. Januar 1984 (BBI I, 157 und 266)
Rapports du Conseil fédéral du 18 janvier 1984 (CFF l, 153 et 272)
Antrag der Kommission
Kenntnisnahme von den Berichten
Proposition de la commission
Prendre acte des rapports
Motion der Kommission siehe Seite 242 hiernach
Motion de la commission voir page 242 ci-après
Schmid, Berichterstatter: Ich darf den Herrn Vizepräsiden-
ten anfragen, ob er einverstanden ist, dass die beiden
Geschäfte 84.001 und 84.002 im Eintretensreferat zusam-
men behandelt werden. - Das ist der Fall. - Der Bundesrat
legt der Bundesversammlung zum fünften Male seinen
Bericht über die Regierungsrichtlinien vor. Sachlich und
zeitlich verknüpft mit diesem Richtlinienbericht ist der
Bericht über den Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987. Wäh-
rend die Regierungsrichtlinien darüber Auskunft geben, was
im Verlaufe dieser Legislatur getan werden soll, weist der
Finanzplan nach, wie diese Vorhaben finanziert werden
sollen.
Die Kommission ist zu zwei Sitzungen zusammengetreten.
An der ersten Sitzung Anfang März hat sie zunächst eine
allgemeine Aussprache über die vom Bundesrat vorgelegten
Berichte durchgeführt. Als die Kommission dann Ende Mai
zur zweiten Sitzung zusammentraf, um in eine Beratung der
besonderen Teile beider Berichte einzutreten, sah sie sich
mit der Gegebenheit konfrontiert, dass in der Zwischenzeit
die Sekretäre der vier Bundesratsparteien einen Richtlinien-
motionsentwurf, eine zeitliche Prioritätensetzung im Rah-
men der vom Bundesrat vorgeschlagenen Legislaturge-
schäfte, ausgearbeitet hatten und dass dieser Entwurf
anlässlich der Bundesratsparteiengespräche von diesem
Gremium abgesegnet worden war. Nicht genug damit: Die
Kommission des Nationalrates hatte diesen Entwurf als
Richtlinienmotion aufgenommen und beschlossen, dem
Nationalrat diese Motion zur Annahme zu empfehlen. Damit
war eine Situation eingetreten, die beinahe einer Umkehr
der Prioritäten zwischen Ständerat und Nationalrat gleich-
kam. Die Kommission hatte sich daher anlässlich der zwei-
ten Sitzung vorab mit den von der nationalrätlichen Kom-
mission beschlossenenen Richtlinienmotionen zu befassen.
Auf die Ergebnisse beider Sitzungen ist im folgenden kurz
einzugehen:
Allgemein darf festgehalten werden, dass beide Berichte in
der Kommission eine freundliche Aufnahme gefunden
haben. Regierungsrichtlinien und Finanzplan sind zunächst
ein Führungs- und Koordinationsinstrument in der Hand des
Bundesrates. Sie veranlassen den Bundesrat zu einer
Gesamtschau, zu einer Koordination der verschiedenen
Bereiche der Regierungspolitik untereinander und zu deren
Koordination mit der Finanzpolitik. Wir halten diese Funk-
tion der beiden Berichte für wesentlich. Sie veranlassen den
Bundesrat, der Bundesversammlung zu Beginn einer Legis-
latur bekanntzugeben, welche Aufgaben er in den nächsten
vier Jahren anzugehen gedenkt, welche Prioritäten er zu
setzen gewillt ist und wie der finanzielle Rahmen aussieht.
Dass diese Planung im Verlauf einer Legislatur veränderten
Umständen angepasst werden muss, bedarf keiner speziel-
len Betonung. Regierungsrichtlinien und Finanzplan sind
kein starres Korsett, sondern Planungsinstrumente.
Wenn Regierungsrichtlinien und Finanzplan für den Bun-
desrat keine rechtlich verbindliche Regierungserklärung
darstellen, so sind sie auch für uns als Bundesversammlung
alles andere als ein verbindlicher Koalitionsvertrag unter
den Bundesratsparteien. Für das Volk, das seine Souveräni-
tät mit Initiativen und Referenden nach völligem Gutdünken
ausübt, haben diese bundesrätlichen Absichtserklärungen
ohnehin keine Bedeutung, es sei denn die, sie zur Makulatur
werden zu lassen. Trotzdem soll die Bedeutung dieser
Berichte nicht herabgewürdigt werden. Ihrer Natur nach
sind sie in der Tat bloss - aber immerhin - «Gelegenheit zu
einem Gespräch zwischen Parlament und Regierung über
die wesentlichen Fragen der neuen Legislaturperiode» und
Anlass für «das Parlament, sich mit den politischen Absich-
ten des Bundesrates auseinanderzusetzen». Der Bundesrat
erwartet von der Debatte über diese beiden Berichte Auf-
schluss darüber, inwieweit das Parlament die Zielsetzung
der Regierung teilt oder eben nicht teilt. Diese Erwartung
mag etwas hoch gesteckt sein, denn eine Willensäusserung
des Parlamentes im Rahmen der Richtliniendebatte ist
weder definitiv noch verbindlich, denn in jedem Falle wird
sich jedes Ratsmitglied 'die Freiheit vorbehalten, bei jeder
einzelnen konkreten bundesrätlichen Vorlage definitiv Stel-
lung zu nehmen.
Aufgrund dieser Beurteilung der beiden Berichte kann es
nicht erstaunen, dass sich die Kommission zu Einzelfragen
der beiden Berichte kaum geäussert hat. Es waren vorab
allgemeine Fragen, die uns beschäftigten. Die Kommission
hat festgestellt, dass die Anzahl der Legislaturgeschäfte
1983 bis 1987 gegenüber der vorangegangenen Legislatur
vom Bundesrat redimensioniert worden ist. Trotzdem erach-
tet sie die Zahl von 67 Legislaturgeschäften noch als überdi-
mensioniert. Die Kommission glaubt nicht daran, dass die-
ses Programm zu bewältigen sein wird, weder von der
Verwaltung noch - und das vor allem - vom Parlament
selbst, das je länger desto mehr Mühe bekundet, mit der
anfallenden Geschäftslast seriös fertig zu werden. Zu beach-
ten ist nämlich, dass nebst diesen 67 Geschäften noch eine
ansehnliche Restanz aus der vergangenen Legislatur in
diese Legislatur herübergetragen werden musste und dass
in diesen 67 Geschäften die jährlich wiederkehrenden
Geschäfte, wie Rechnung, Voranschlag und Geschäftsbe-
richt, sowie die ständig anschwellende Flut von Volks-,
Standes- und parlamentarischen Vorstössen noch gar nicht
enthalten sind. Mit Nachdruck ist auch darauf hingewiesen
worden, dass eine gemächlichere Gangart in der Gesetzes-
produktion auch mit Rücksicht auf die Kantone dringend
erforderlich ist. Der Vollzug der zahlreichen neuen Bundes-
erlasse stösst in den Kantonen zunehmend auf Schwierig-
keiten, nicht weil es am guten Willen der Kantone fehlen
würde, sondern weil die Kantone langsam aber sicher über-
fordert werden. Mit dem gegenwärtig angeschlagenen
Tempo bundesrechtlicher Vollzugsaufträge an die Kantone
nähern wir uns jenem traurigen Zustand, den Kollege Rey-
mond vor kurzem in folgendes Wortspiel gekleidet hat: «Le
fédéralisme d'exécution est l'exécution du fédéralisme.»
Die Kommission hat daher die im Rahmen der Bundesrats-
parteiengespräche geborene und von der nationalrätlichen
Kommission aufgegriffene Richtlinienmotion, die den Bun-
desrat zur Setzung strafferer Prioritäten anhalten will,
grundsätzlich begrüsst. Wenn sie sich nicht entschliessen
konnte, diese Richtlinienmotion tale quale zu übernehmen,
so liegt dies vorab im Anhang zu dieser Motion, der die 67
Geschäfte in drei Kategorien unterschiedlicher Priorität ein-
stuft. Gegenüber diesem Vorgehen hatte die Kommission
Bedenken, die in drei Gruppen zusammenzufassen sind:
- Wenn auch der Anhang der Motion in rechtlicher Hin-
sicht nicht verbindlich ist, so würde eine Überweisung der
Motion die Räte doch de facto zumindest insoweit binden,
als sie die in erster Priorität eingestuften Geschäfte im
Verlaufe dieser Legislatur durchzuziehen bereit sein müss-
Politique gouvernementale/Plan financier
228
5 juin 1984
ten. Eine «positive Grundbuchwirkung» käme dieser Liste
zweifellos zu, indem der Bundesrat davon ausgehen dürfte
und müsste, diese Geschäfte erster Priorität seien den Räten
genehm. Eine solche Selbstbindung konnte die Kommission
dem Rat nicht empfehlen.
2. Es kann doch wohl kaum der Sinn einer generellen
Richtliniendebatte sein, gewissermassen mit dem Tropfen-
zähler jedes einzelne dieser 67 vom Bundesrat vorgeschla-
genen Geschäfte in drei nach Dringlichkeit geordnete Kate-
gorien zu ordnen. Schwerpunkte sind zu setzen, nicht Ein-
zelheiten zu ordnen.
3. Das Ziel der Motion besteht darin, den Bundesrat anzu-
weisen, bestimmte Geschäfte den Räten in dieser Legislatur
nicht vorzulegen. Dazu aber taugt der Behelf der Motion
kaum; denn das Vorschlagsrecht des Bundesrates ist verfas-
sungsmässig unbeschränkt und lässt sich auch durch eine
Motion, die an sich dem Bundesrat einen verbindlichen
Auftrag erteilen soll, nicht beschränken. Es muss daher
genügen, dass die Riate im Rahmen der Debatte dem Bun-
desrat Hinweise geben, welche Geschäfte als nicht dring-
lich, als möglicherweise wünschbar, aber nicht notwendig
erachtet werden und daher nicht an die Hand genommen
werden sollen. Es geht um politische Aussagen, um politi-
sche Hinweise und nicht um die in der Motion enthaltene
rechtsverbindliche Form eines Auftrages. Der Bundesrat
wird sich denn auch gerade mit Blick auf diese 67 Geschäfte
nicht ohne Not einer gemeinsamen Äusserung der Spitzen
der Bundesratsparteien entgegenstellen. Wenn wir aus die-
sen Gründen der erwähnten Richtlinienmotion nicht zustim-
men konnten, so haoen wir andererseits doch die Auffas-
sung, dass der Bundesrat die 67 Geschäfte einer strengeren
Prioritätenordnung zu unterziehen habe. Wir wollen ihm
dabei aber freie Hard lassen und nur von ihm verlangen,
dass er die Räte von seiner zusätzlichen Prioritätensetzung
unterrichtet. Eine erneute Debatte über diesen Bericht wird
dann nicht stattzufinden haben. Das ist der Sinn der Richtli-
nienmotion, die Ihre Kommission Ihnen zur Annahme emp-
fiehlt.
Wo die Prioritäten aus der Sicht des Parlamentes zu liegen
haben, muss sich nunmehr aus dieser Debatte ergeben. Im
Rahmen der Kommission wurden verschiedene Geschäfte
als prioritär eingestuft, von denen ich nur zwei nennen will,
damit ich der Debatte nicht vorgreife:
Genannt wurde einmal die Aufgabenverteilung zwischen
Bund und Kantonen, die in dieser Legislatur zu einem guten
Ende gebracht werden sollte. Diese staatspolitische Opera-
tion muss einmal zu einem Ende kommen, damit nicht eine
fortwährende Ungewissheit auf Seiten der Kantone besteht,
was in dieser Hinsicht noch alles auf sie zukommen wird.
Vor allem ist auch zu sehen, dass die finanziellen Folgen
dieser Operation endlich einmal definitiv absehbar sein
sollten.
Prioritär erscheint sodann die Herbeiführung des Haushalt-
gleichgewichtes der Eidgenossenschaft in dieser Legislatur.
Man wagt es ja kaum mehr, dieses Ziel überhaupt auszu-
sprechen; denn Vorsätze, die immer wieder gefasst und nie
verwirklicht werden, verlieren bei jenem, der sie fasst und
nie hält, mit der Zeit an Glaubwürdigkeit. Es ist nicht zu
verkennen, dass auch seine eigene Glaubwürdigkeit mit der
Zeit zu leiden beginnt. Bundesrat und Parlament sind in den
Augen des Volkes zweifellos an diesem Punkte fragwürdiger
Glaubwürdigkeit angelangt. Das darf aber kein Grund sein,
diesen Vorsatz nun fallen zu lassen. Nichts wäre verfehlter
als dies. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, die Schere zwi-
schen Einnahmen und Ausgaben zu schliessen. Der Finanz-
plan 1984 bis 1987 sieht vor, dass bei Eintreffen der ihm
zugrundeliegenden Annahmen der Haushaltausgleich Ende
der Legislatur eintreten sollte.
Die Kommission hat sich einlässlich mit dem Finanzplan
befasst und seine Voraussetzungen näher betrachtet. Sie
hat festgestellt, dass verschiedene Entlastungsmassnahmen
im Finanzplan enthalten sind, ohne die der Haushaltaus-
gleich nicht eintritt. Verschiedene dieser Entlastungsmass-
nahmen sind indessen noch gar nicht in Kraft und können
vielleicht auch gar nie oder zumindest nicht in dieser Legis-
latur verwirklicht werden. Der Fehlschlag geplanter Entla-
stungsmassnahmen darf indessen - hält man sich das Ziel
des Haushaltausgleiches vor Augen - nicht zu einer weite-
ren Verschuldung der Eidgenossenschaft führen, sondern
muss durch Korrekturen auf der Ausgabenseite kompensiert
werden. Die Kommission hat sich daher die Frage gestellt,
ob der Bundesrat nicht verpflichtet werden sollte, einen
Alternativ- oder einen Eventualfinanzplan aufzustellen, der
auf der Einnahmenseite nur die gesicherten Einnahmen
enthält, namentlich bloss erhoffte Mehreinnahmen ausklam-
mert und auf der Ausgabenseite bloss geplante, aber noch
nicht gesicherte Entlastungen ebenfalls ausschliesst und
Bundesausgaben nur in jenem Masse einstellt, in dem sie
durch gesicherte Einnahmen und gesicherte Entlastungs-
massnahmen finanziert werden können, so dass neue Auf-
gaben nur in jenem Masse eingestellt werden dürften, in
dem sich dann die erhofften Entlastungsmassnahmen tat-
sächlich im Laufe der Legislatur realisieren.
Die Kommission hat sich von dieser Idee getrennt. Sie fragt
aber den Bundesrat an, oo er bereit ist, alljährlich beim
Voranschlag über den Stand der Entlastungsmassnahmen
gemäss Finanzplan Auskunft zu erteilen und, wenn Parla-
ment oder Volk eine Entlastungsmassnahme abgelehnt
haben bzw. wenn eine solche Massnahme in dieser Legisla-
tur nicht mehr verwirklicht werden kann, dem Parlament
Aufschluss darüber zu geben, wie der Bundesrat auf der
Ausgabenseite solchen Veränderungen Rechnung getragen
hat.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die bei-
den Berichte des Bundesrates für nützliche Instrumente
gehalten werden, dass aber eine noch deutlichere
Beschränkung auf das Notwendige und Verkraftbare
gewünscht wird.
Ich habe Ihnen noch die Anträge zu stellen und zwei Erläute-
rungen abzugeben.
Die Kommission beantragt Ihnen, von den beiden Berichten
Kenntnis zu nehmen und die beiden Postulate 82.452 und
83.310 abzuschreiben. Es handelt sich um die Postulate
Guntern «Sanierung der Bundesfinanzen» und Belser
«Überprüfung des Armeeleitbildes».
Herr Belser wird Ihnen Antrag stellen, sein Postulat nicht
abzuschreiben. Ich kann Ihnen jetzt schon mitteilen, dass
aufgrund von Umständen, die Herr Belser Ihnen noch erläu-
tern wird und die der Mehrheit der Kommission erst nach
Abschluss der Sitzung bekannt geworden sind, der Antrag
von Herrn Belser von meiner Seite aus nicht bekämpft wird.
Eine förmliche Zurücknahme des Kommissionsbeschlusses
bezüglich des Postulates Belser hat allerdings nicht stattge-
funden, so dass ich verpflichtet bin, den Antrag auf
Abschreibung des Postulates Belser hier vorzulegen.
Ebenfalls beantragen wir, die Richtlinienmotion derstände-
rätlichen Kommission anzunehmen.
Nun noch zwei Erläuterungen: Nachdem die nationalrätli-
che Kommission vor unserer letzten Sitzung getagt und
dabei zwei Motionen beschlossen hatte, haben wir uns aus
verfahrensökonomischen Gründen ebenfalls mit diesen bei-
den Motionen befasst und beschlossen, sie dem Rat jetzt
nicht zum Entscheid vorzulegen. Mit der ersten Motion
sollte der Bundesrat ersucht werden, dem Parlament im
Verlaufe dieser Legislatur eine Botschaft zur Eliminierung
der taxe occulte bei der Wust, unter gleichzeitiger Kompen-
sation aller Einnahmenausfälle, zu unterbreiten. Herr Bun-
desrat Stich hat sich in der Kommission gegen diese Motion
ausgesprochen, und die Kommission hat sie mit 6 gegen 4
Stimmen abgelehnt. Die Gründe hierfür waren kurz zusam-
mengefasst die folgenden:
Die Wust erbringt heute einen Ertrag von 6,3 Milliarden
Franken. Die taxe occulte ist dabei mit etwa 1,1 Milliarden
Franken beteiligt. Die Aufhebung der taxe occulte müsste in
diesem Umfange gemäss Motion aufgefangen werden.
Obwohl man sich darüber Rechenschaft gab, dass die Elimi-
nierung der taxe occulte grundsätzlich erstrebenswert ist,
stellen sich bei der Beantwortung der Frage, auf welchem
Wege die Einnahmenausfälle kompensiert werden sollten,
- Juni 1984 S
229
Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
Probleme, die nicht kurzfristig gelöst werden können. Eine
Erhöhung der Warenumsatzsteuer um ungefähr 20 Prozent
hätte wohl einen direkten Teuerungsschub zur Folge. Eine
anderweitige Kompensation erscheint als heikel; denn die
Verknüpfung der Eliminierung der taxe occulte mit der
Erschliessung kompensatorischer Einnahmenquellen müss-
te in der gleichen Vorlage erfolgen, was als schwierig taxiert
wird. Eine Mehrwertsteuer ist vorderhand gewiss nicht in
Sicht. Endlich schloss sich die Kommissionsmehrheit der
Auffassung von Herrn Bundesrat Stich an, dass es ange-
sichts der nach wie vor unausgeglichenen Bundesrechnung
nottut, die begonnenen Sanierungsgeschäfte durchzuzie-
hen, eine Standortbestimmung vorzunehmen und erst dann
zu entscheiden, welche weiteren Massnahmen getroffen
werden sollen. Von neuen Steuern zu sprechen, ist gegen-
wärtig kaum vernünftig.
Aus diesen Gründen haben wir mehrheitlich darauf verzich-
tet, die Motion anzunehmen. Nimmt sie der Nationalrat an,
so haben wir eine Differenz, die wir dann in der dritten
Woche noch behandeln können.
Die Kommission des Nationalrates hat beschlossen, dem
Rat folgende Motion zur Annahme zu empfehlen: der Bun-
desrat sei zu beauftragen, seinen Bericht über die Richtli-
nien der Regierungspolitik mündlich zu ergänzen. Erwartet
werden Ausführungen über die Ansichten des Bundesrates
zu den allgemeinen und langfristigen gesellschaftlichen
Entwicklungen unseres Landes. Soweit der Motionstext.
Herr Bundespräsident Schlumpf hat sich in der Kommission
dahingehend geäussert, dass er in seinem Votum diese
mündlichen Ergänzungen auch ohne Motion vornehmen
werde, so dass er auf die Übernahme dieser Motion ohnehin
verzichten konnte. - Das ist das Ergebnis der Kommissions-
beratungen.
Wir beantragen Kenntnisnahme von den Berichten, Ab-
schreiben der Postulate und Annahme der Richtlinien-
motion.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Stucki: Die Vorlage des Bundesrates über die Regierungs-
richtlinien gibt zweifellos eine wertvolle Übersicht über die
hängigen Probleme der Legislatur 1983 bis 1987 und auch
einen interessanten Hinweis auf eine Absichtserklärung des
Bundesrates über die allgemeine Marschrichtung bei der
Aufgabenerfüllung. Die Fülle von Vorlagen, die signalisiert
sind in diesem Bericht über die Regierungsrichtlinien, zeigt,
dass trotz Personalstopp und anderer Sparmassnahmen die
Verwaltungskapazität, die Produktionsmöglichkeiten, offen-
sichtlich immer noch zu mehr reichen, als das übrige politi-
sche System, das mithalten sollte (nämlich auch unser Par-
lament), verkraften kann. Mit Recht bemüht man sich daher
bei der Behandlung der Regierungsrichtlinien - ich habe
das festgestellt in der Kommission -, die imposante
Geschäftsliste auf die Verkraftbarkeit unseres politischen
Systems zu redimensionieren.
Schon aus diesem Hinweis wird deutlich, dass es bei dieser
Diskussion - der Herr Kommissionspräsident hat schon
darauf verwiesen-weniger um eine inhaltliche Zustimmung
oder Ablehnung im einzelnen, sondern vielmehr um die
Frage einer Prioritätssetzung geht, welche ja nun durch
unsere Kommissionsmotion in einem schriftlichen Bericht
vom Bundesrat eingefordert wird, wobei unseres Erachtens
die von den Bundesratsparteien entworfene Marschrichtung
durchaus als unverbindliche Leitlinie dienen kann. Dabei -
meine ich - ist im besonderen zu berücksichtigen, dass ja
die umfangreiche Grundlast der geltenden Gesetzgebung
mit all den Verordnungen und Vollzugsbestimmungen wei-
tergeführt werden muss, verbunden immer wieder auch mit
laufenden Erlassanpassungen; das Problem der politischen
Belastbarkeit unseres Staates stellt sich eben nicht nur bei
neuen Vorlagen, sondern auch bei einem vielfältigen Aus-
bau unseres bestehenden Rechtssystems auf Verordnungs-
stufe.
Gerade aus der Optik der Kantone als Hauptvollzugsträger
des Bundes stellen sich hier immer wieder erhebliche Voll-
zugsprobleme bei bereits geltenden, auf Verordnungsstufe
noch nicht abschliessend geordneten Gesetzen. Stichworte
sind da etwa die Probleme beim Vollzug des Obligatoriums
des Unfallversicherungsgesetzes (das wir nur mit Mühe auf
der Stufe der Kantone haben durchexerzieren können) oder
die Probleme, die auf uns zukommen im Zusammenhang
mit der Umweltschutzgesetzgebung - sie wird uns noch
einige besondere Knacknüsse auferlegen - oder auch im
Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit, wo wir immer wie-
der vor neuen Vollzugsproblemen stehen. Ein weiteres Bei-
spiel ist die Frage, die im Raum steht im Zusammenhang mit
dem Vollzug der zweiten Säule (BVG), wo es um die steuerli-
chen Regelungen, Stiftungsaufsicht, Anpassung der Bestim-
mungen öffentlicher Kassen usw. geht.
Wenn wir daher über die Inangriffnahme neuer Aufgaben
auf Bundesstufe befinden müssen, ihre Verkraftbarkeit
beurteilen wollen, dann gilt es unseres Erachtens, diese
häufig von den Kantonen zu vollziehende Grundlast beste-
hender Aufgaben und deren Revision in die Gesamtbeurtei-
lung einzubeziehen. Hie und da gewinnt man den Eindruck,
dass die Organe (vielleicht auch ein Stück weit das Parla-
ment) auf der Bundesstufe - wegen der fehlenden Vollzugs-
erfahrung - die diesbezüglichen Vollzugsprobleme der Kan-
tone oft unterschätzen. Dennoch, wir kommen nicht darum
herum. Ein Staatswesen muss trotzdem in der Lage sein,
neue Aufgaben, welche einem echten Bedürfnis entspre-
chen, aufzunehmen, zu regeln und hernach zu vollziehen.
Hier scheint man unter dem Druck bestimmter Tages-
ereignisse aber doch oft allzu leicht bereit zu sein, manche
Frage zu einem nationalen Problem hochzustilisieren und
namentlich auch dem Ruf von interessierten Organisationen
oder politischen Gruppierungen nach einem Tätigwerden
des Bundes zu rasch nachzugeben. Hier wünschte man sich
etwas mehr Zurückhaltung und Widerstandskraft der Exeku-
tive und ihrer Verwaltung.
Es soll dieser Bund auch nicht alles und jedes und erst noch
im Detail regeln wollen, sondern sich in wichtigen Bereichen
auf Grundsätzliches, auf Rahmenbedingungen, beschrän-
ken. Unter dem Stichwort «richtige Rahmenbedingungen
setzen» fällt unseres Erachtens auch die Frage nach dem
Verhältnis zwischen der Privatwirtschaft und dem Bund -
dem Staat ganz generell gesehen - bzw. seinen Aktivitäten
im wirtschaftlichen Umfeld. Wie bereits Erfahrungen mit den
Arbeitsbeschaffungen zeigen (wie ich letzte Woche in der
«NZZ» gelesen habe, gibt es dazu auch recht kritische
wissenschaftliche Stimmen), pflegen solche beschäfti-
gungspolitische Improvisationen und Schnellschüsse nicht
durchwegs den gewünschten Erfolg zu zeitigen und wirken
schliesslich gelegentlich auch stark prozyklisch, oder mit
anderen Worten: sie wirken zur Unzeit und in falscher Rich-
tung. In diese falsche Richtung deuten auch verschiedene
Probleme mit dem gegenwärtig laufenden Beschäftigungs-
programm. Der Bund sollte sich in Zukunft vermehrt darauf
beschränken, günstige Voraussetzungen für die Wirt-
schaftstätigkeit allgemein zu schaffen und von kaum richtig
dosierbaren Beschäftigungsspritzen abzusehen. Insbeson-
dere ist vermehrte Zurückhaltung angezeigt bei der Aus-
schöpfung neuer oder bestehender Fiskalquellen, um
dadurch auch die Selbstfinanzierungskraft unserer Wirt-
schaft nicht zu schwächen. Zu diesem Thema gehört auch
die Forderung nach einer mindestens teilweisen Beseiti-
gung der taxe occulte - der Herr Präsident hat darauf
verwiesen - unter gleichzeitiger Kompensation der Einnah-
menausfälle. Dadurch kann der volkswirtschaftlich uner-
wünschten Diskriminierung der für die längerfristige
Entwicklung wichtigen Investitionen entgegengewirkt wer-
den. Dieses Anliegen ist daher unseres Erachtens im Sinne
unserer Kommissionsmotion prioritär einzustufen. Soweit
zu den Regierungsrichtlinien.
Die Brücke zum Finanzplan ergibt sich beinahe von selbst.
Regierungsrichtlinien und Finanzplan bilden eine Einheit;
sie sind beinahe so etwas wie siamesische Zwillinge. Im
Finanzplan muss das Regierungsprogramm gewissermas-
Politique gouvernementale/Plan financier
230
5 juin 1984
sen den finanzpolitischen Härtetest bestehen. Dies ist um so
wichtiger und bedeutungsvoller, als die Finanzen zusam-
men mit der erwähnten Belastbarkeit unseres politischen
Systems mit laufenden und neuen Geschäften die wichtig-
sten Engpässe der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit
bilden. Wie beim Regierungsprogramm ist auch beim Legis-
laturfinanzplan dem Bundesrat zu attestieren, dass er um
eine Lösung der schwierigen finanzpolitischen Probleme
bemüht ist. Obwohl die Steuereinnahmen des Bundes in der
Defizitperiode insgesamt überproportional zum Sozialpro-
dukt angewachsen sind, sieht der Bundesrat die Lösung
abermals in neuen oder mehr Steuern sowie bei erheblichen
Lastenverschiebungen auf die Kantone. Wir meinen jedoch,
dass man die Ausgabenseite des Bundes vermehrt unter die
Lupe nehmen sollte. Im Finanzplanjahr 1987 zum Beispiel
entfallen von den rund 1,9 Milliarden Franken Verbesserun-
gen bzw. Reduktionen des Defizites beim Bund rund 600
Millionen Franken auf Mehreinnahmen und nahezu eine
Milliarde Franken auf Lastenverschiebungen auf die Kan-
tone im Bereich der Einnahmenanteile, der Aufgabentei-
lung, der Treibstoffkompensation nach Vorstellung des
Bundesrates und des Anschlussprogramms. Dazu kommen
noch im Gesamtfinanzplan nicht berücksichtigte erhebliche
Mehrbelastungen für den Ausbau der Ergänzungsleistun-
gen oder zum Beispiel auch den Vollzug des Umweltschutz-
gesetzes- ebenfalls in Richtung Belastung der Kantone.
Es ist in diesem Kreis nicht erforderlich, den Leidensweg der
öffentlichen Finanzen in den letzten 20 Jahren aufzuzeigen.
Weil man jedoch immer wieder von diesem Transfer von
Belastungen vom Bund auf die Kantone spricht, möchte ich
doch die Feststellung machen, dass die Verschuldung auf
allen drei Gemeinwesenstufen - Bund, Kantone, Gemeinden
- ungefähr gleich hoch ist. Wenn wir die statistischen Zah-
len der Finanzverwaltung aufrechnen, dann sehen wir, dass
wir auf allen drei Stufen je ungefähr 25 Milliarden Franken
Schulden haben. Dessen müssen wir uns einfach bewusst
sein, wenn man über Finanztransfer vom Bund auf die
Kantone spricht. Damit einfach die Feststellung, dass auch
die kantonalen Perspektiven ganz generell gesehen nicht
allzu rosig sind, wobei ein erheblicher finanzpolitischer
Spielraum für die Verstärkung des Finanzausgleichs hori-
zontal - also unter den Kantonen - schon bisher laufend
beansprucht werden musste.
Auch der Belastbarkeit der finanziell stärkeren Kantone sind
Grenzen gesetzt, die wir nicht einfach überschreiten dürfen,
weil bei einer zu starken Belastung diese Kumulation -
eigene Belastung plus die zusätzliche Finanzausgleichsbe-
lastung - einfach an die Grenzen dessen geht, was über-
haupt noch tragbar ist.
Ich möchte auch noch auf den Optimismus aufmerksam
machen in bezug auf die Realisierbarkeit neuer Einnahmen
und die Überwälzung bestehender Lasten auf die Kantone.
Bei den Überlegungen des Bundes bezüglich der eigenen
Möglichkeiten habe ich den Eindruck bekommen, dass
etwas zu sehr in Zweckpessimismus gemacht wird und dass
im Rahmen dieses Finanzplanes in den nächsten Jahren
dem Bund wahrscheinlich etwas mehr zugute kommt, als
man annimmt.
Insgesamt kann mär deshalb sagen, dass der Finanzplan bis
1987 zweifellos erhebliche Retouchen erfahren wird, wobei
sich die politischen Sondierbohrungen - wenn man diesen
Begriff hier verwenden darf-unserer Meinung nach nicht in
erster Linie in der Richtung von neuen Steuern bewegen
sollen, sondern vielmehr darauf konzentrieren müssen, wie
im Bereich der Einsparungen die Fündigkeit noch gesteigert
und verbessert werden kann. Dazu ist allerdings nicht nur
der Bundesrat mit seiner Verwaltung aufgerufen, sondern
auch das Parlament selber.
M. Ducret: Le plan financier que le Conseil fédéral nous
présente pour la législature 1985 à 1987 est un plan qui
engendre la décept on; nous l'avons constaté en commis-
sion. On est déçu tout d'abord parce qu'on n'y trouve
absolument aucune information au sujet de la politique
d'investissement de la Confédération. Le Conseil fédéral ne
consacre que trois lignes aux investissements, bien qu'ils
constituent le 20 pour cent du budget. Or, les investisse-
ments ont des effets sur les budgets futurs et ils ont ceci de
particulier que, plus ils sont importants, plus ils déclenchent
de dépenses de fonctionnement et de charges.
La Confédération va investi' pendant les quatre ans qui sont
couverts par le plan financier près de vingt milliards de
francs. Vingt milliards en quatre ans! Il n'y a qu'une mention
au sujet des investissements du Département militaire. Le
reste est complètement ignoré. Or, un gouvernement ne
peut pas ne pas parler d'une masse aussi importante de
dépenses. Il doit en parler. Il doit nous dire dans quels
domaines il a l'intention de procéder à des investissements,
de les augmenter ou de les modérer. C'est là un des tout
premiers défauts de ce plan financier, mais ce n'est pas le
seul.
Il faut être favorable aux investissements parce qu'ils peu-
vent effectivement déclencher pour l'économie en général
une activité bienvenue, surtout dans les périodes de réces-
sion telles que celle que nous vivons. Cependant, il faut se
rappeler que ces investissements se traduisent par des
charges de fonctionnement et nous devons par conséquent
être renseignés à cet égard.
Tout au long de votre projet, Messieurs les Conseillers
fédéraux, je dirais presque à chaque page, transparaît votre
souci d'assurer l'équilibre des finances. Or, jusqu'à présent,
vous n'avez pas réussi l'exercice, les Chambres non plus,
d'ailleurs, et je me permets de dire tant au Conseil fédéral
qu'à nos collègues que l'équilibre à n'importe quel prix n'est
pas un but en soi. Ce but peut être déraisonnable et aujour-
d'hui, nous constatons que, depuis dix ans, on ne l'a pas
atteint, pas plus d'ailleurs qu'il ne le sera si nous acceptons
le projet qui nous est soumis.
L'équilibre des finances ne peut être assuré que par le
moyen d'une série de modifications, dont on n'est pas
certain qu'elles aboutissent. Il faut regarder les choses en
face et admettre que la politique pratiquée actuellement en
particulier par le Département fédéral des finances et qui
consiste à amortir immédieitement tous les investissements
n'est pas une politique sage. Peu de cantons - un seul à ma
connaissance, celui d'Argovie - la pratiquent avec succès.
La plupart des autres cantcns sont obligés de financer leurs
investissements par le moyen de l'emprunt. C'est le sort
inéluctable de tous les cantons mais il faut aussi dire à cet
égard que le Conseil fédéral ne met aucune bonne volonté à
permettre des comparaisons. Le nouveau modèle de
compte, pourtant établi à la demande de la Confédération
en collaboration avec les cantons et appliqué par seize et
bientôt par dix-huit d'entre eux, et nous espérons qu'il le
sera par les vingt-six cantons, n'est pas utilisé par la Confé-
dération alors que la plupart des communes suisses vont
l'adopter à leur tour, ce qui permettra d'établir des compa-
raisons.
Il est relativement facile au Conseil fédéral, en l'absence de
points de comparaison, de dire que les finances des cantons
et des communes sont bonnes et que les seules mauvaises
sont les siennes. Tout de même, Monsieur le Conseiller
fédéral, vous que je fais soupirer en ce moment, un budget
annuel qui permet de couvrir comptant le 80 pour cent des
investissements est considéré n'importe où dans le monde
comme un bon budget. Ce n'est pas un budget extraordi-
naire; c'est un budget normal.
Nous devons tendre les uns et les autres à réduire la masse
des investissements comme nous devons tendre à réduire
celle des charges et quelle solution proposez-vous dans
votre rapport? Comme vous n'arrivez pas à amortir la totalité
des investissements, vous proposez simplement aux can-
tons de prendre une partie des charges à leur compte. Vous
le dites plusieurs fois, avec d'ailleurs des chiffres très varia-
bles. A la page 17, vous dites que les cantons assument 400
millions; a la page 20, c'est 500 millions - alors que si on
additionne les chiffres, on arrive à une somme de 520
millions-et à la page 27, on lit que les cantons vont prendre
717 millions à leur charge. A la vérité, à la page 27 du rapport
en langue française, la charge que le Conseil fédéral pro-
- Juni 1984 S
231
Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
pose de transférer aux cantons s'élèvera en 1987, d'après
vos chiffres-pas les miens, parce qu'ils sont supérieurs,-à
1190 millions de francs. Or, il n'y a pas trois sortes de
contribuables en Suisse. Le même contribuable paie les
impôts cantonaux et les impôts communaux. Le fait que la
Confédération supprime un milliard de son budget et que
les cantons doivent prendre à leur charge un milliard de
francs supplémentaires de dépenses ne se traduira pas par
une économie pour le contribuable. Sa charge fiscale sera la
même. Seule changera l'adresse pour payer la facture, mais
le montant de celle-ci ne sera pas modifié, et c'est de cela
que je voudrais vous parler.
La façon dont les choses sont présentées contribue à noircir
le tableau. Il est question par exemple dans le projet des
dépenses en relation avec les routes et il est dit à la page 54
que ces dépenses vont augmenter fortement. Comment le
Conseil fédéral est-il arrivé à cette conclusion? Simplement
en introduisant dans les recettes de la Confédération les
recettes résultant de la surtaxe routière de 30 centimes et
dans les dépenses les 380 à 400 millions représentant la part
de ces 30 centimes qui revient aux cantons. Or, à la vérité,
les dépenses consenties par la Confédération en faveur des
routes sont en diminution.
En 1983, le peuple suisse a accepté une nouvelle répartition
des droits de douane de base, qui figuraient auparavant
pour 40 pour cent dans le budget général de la Confédéra-
tion et pour 60 pour cent dans le compte routier. La propor-
tion est désormais de 50 pour cent - 50 pour cent, si bien
que cent millions de plus restent dans la caisse de la
Confédération. Il y a donc moins pour les routes, et non pas
davantage. Mais comme, aujourd'hui, vous présentez un
tableau où la part des cantons à la surtaxe de 30 centimes,
soit environ 400 millions, devient une dépense de la Confé-
dération, cela se traduit forcément, dans votre texte, par une
augmentation des dépenses de la Confédération pour les
routes, et ce n'est pas juste. J'ai le regret de vous dire qu'en
présentant les choses de cette façon, on dissimule la réalité.
Il n'y a pas augmentation; il y a baisse des dépenses à ce
titre. Dans cette présentation transparaît la volonté de
demander une compensation aux cantons.
Tout à l'heure, mon excellent collègue Jakob Stucki a dit, et
nous en avons fait de même à plusieurs reprises, ce qu'il
pense de la compensation. La question de la prise en charge
des dépenses résultant du trafic régional des CFF est en
discussion depuis longtemps déjà dans le cadre de la con-
ception globale suisse des transports. C'est dans ce cadre-là
qu'elle est discutée et qu'il faut continuer de la discuter. Elle
ne doit pas être posée sur un autre terrain. Aujourd'hui,
nous trouvons la question de la prise en charge du trafic
régional dans le projet de compensation des recettes qui va
être imposée aux cantons.
En 1983, on a dit au peuple suisse, quand il s'est prononcé
au sujet du maintien de la surtaxe de 30 centimes pour les
autoroutes, que la Confédération n'avait plus besoin de 30
centimes et que 20 centimes suffisent.
Maintenez 30 centimes, nous enverrons 10 centimes aux
cantons afin qu'ils prennent en charge une série de
dépenses, notamment le trafic public régional, l'harmonisa-
tion entre les traf ics routier et ferroviaire, les parcs à voitures
dans les gares, et d'autres objets encore, et le peuple a été
d'accord. Mais il n'a jamais été dit au peuple suisse que les.
10 centimes de maintien de surtaxe allaient permettre aux
cantons de prendre à leur charge les dépenses des chemins
de fer. Cela a même été combattu lors des débats aux
Chambres; je n'y étais pas, mais vous le savez très bien. Par
conséquent, lorsqu'on voudra parler d'une prise en charge
du trafic régional, il faudra s'adresser aux Chambres et aux
cantons de façons différentes, dans le cadre de la Concep-
tion globale des transports.
Ce discours-là, je ne suis pas seul à le tenir. Lors de la
réunion des directeurs des finances, le 24 mai dernier à
Douanne, au bord du lac de Bienne, en votre présence,
Monsieur le Conseiller fédéral Stich, à l'unanimité des 25
cantons présents - le 26
e
n'était pas là mais son avis était
concordant- il a été pris note que tous lesgouvernements-
31-S
il ne s'agit pas simplement des directeurs des finances dont
on dit qu'ils sont un syndicat tellement puissant qu'il pré-
tend conduire la Confédération; si au moins on l'écoutait
notamment en ce qui concerne le modèle des comptes- ces
gouvernements ont été absolument opposés à la compensa-
tion.
Nous sommes ici dans une assemblée régulièrement élue
par le peuple, nous n'avons pas à obéir plus au gouverne-
ment fédéral qu'aux gouvernements cantonaux, mais il faut
tout de même compter avec ces derniers. Nous ne pouvons
pas faire sans eux. Il faut tenir compte de leur avis. Je pense
que l'on pourrait même essayer de collaborer avec eux.
Messieurs les Conseillers fédéraux, ces cantons sont-ils si
négatifs que cela? Vous savez bien que non. Ils ont déjà
offert, en parfait accord avec vous, de prendre à leur compte
pour un demi-milliard de charges. Ces 500 millions se répar-
tissent très inégalement. M. Stucki l'a rappelé tout à l'heure
en parlant de cantons aisés, de cantons moins aisés. Nous
agissons avec la péréquation. Quand un contribuable paie
100 francs d'impôt fédéral direct, l'ancien impôt de défense
nationale, jusqu'à présent 30 francs restaient aux cantons
(dans lesquels étaient compris les frais de perception puis-
que tout le personnel de cet impôt fédéral est à la charge
des cantons). Les cantons distrayaient de cette somme 6 fr.
50 pour la péréquation. Dorénavant, les cantons vont pren-
dre 13 francs afin que les cantons riches aident encore
mieux ceux qui en ont besoin. Il y a une solidarité intercanto-
nale, entre les cantons et la Confédération, vous le savez, et
cette solidarité va jusqu'à 500 millions, mais elle n'ira pas
jusqu'à un milliard!
Les Chambres fédérales et le gouvernement de notre pays
se trompent s'ils croient que les cantons pourront accepter
une pareille charge. Les gouvernements cantonaux, à qui on
prête beaucoup la compétence de résoudre ce problème -
ils en sont fiers et vous en remercient - ne sont pas sûrs d'y
réussir. De plus, il existe un danger, celui de créer un
déséquilibre social entre nos cantons, parce que tous n'ont
pas la capacité de remplacer la Confédération dans les
tâches qu'elle est en train d'abandonner.
Dans le seul domaine universitaire - c'est un problème
important, car l'on peut bien penser que l'avenir de notre
pays dépend pour une large part de la qualité de notre
instruction et surtout du niveau élevé que doivent atteindre
nos universités - en raison même de la démobilisation de
l'effort fédéral pour ces dernières, les cantons, depuis qua-
tre ans, ont trouvé un accord entre eux qui fait que les
cantons non universitaires paient pour chacun de leurs
étudiants une certaine somme. Cette charge est importante,
elle est lourde pour des cantons comme le Tessin où elle
dépasse maintenant 20 millions par année. Lès cantons,
dans leur solidarité - nous ne sommes pas butés comme on
essaie de le dire quelquefois - viennent de renouveler l'ac-
cord, en augmentant les parts versées pour chaque étu-
diant. Ces parts passeront, en 1992, à près de 8000 francs
par étudiant et par année. Voilà ce que les cantons sont
prêts à faire, mais ils ne pourront pas davantage. Ne vivons
donc pas dans l'espoir d'un plan financier quadriennal qui,
pour une part de ses bases, repose sur des illusions et qui,
pour une autre part, ne donne pas aux Chambres fédérales
assez de renseignements sur les investissements.
Nous savons que le Conseil fédéral fait un excellent travail,
qu'il cherche des solutions à ces problèmes. Je ne nie pas
qu'il y a une recherche d'économies-c'est ce que le peuple
suisse souhaite - mais pas n'importe quelles économies,
n'importe où et n'importe comment. C'est la raison pour
laquelle, tout en prenant acte du rapport, je ne crois pas qu'il
soit tellement enthousiasmant, je suis déçu quant à son
contenu, mais je fais confiance au Conseil fédéral pour être
réaliste et savoir trouver, avec les partenaires qui, dans ce
domaine-là, sont les cantons qui, comme vous le savez, sont
prêts à collaborer dans toutes les solutions normales.
Affolter: Ich möchte mich nicht mit dem materiellen Gehalt
der Richtlinien und des Legislaturfinanzplanes auseinander-
setzen. Vor allem in der letzten Kommissionssitzung stellte
Politique gouvernementale/Plan financier
232
5 juin 1984
sich noch bald einmal heraus, dass sehr wenig Bereitschaft
von Seiten des Parlamentes besteht, sich auch nur andeu-
tungsweise - zum Beispiel durch Diskussion von Prioritäts-
stufen bei den vom Bundesrat ins Gespräch gebrachten
Legislaturgeschäften - festzulegen. Unter diesen Auspizien
war auch keine grosse Begeisterung bei der Behandlung
der beiden Geschäfte in der ständerätlichen Kommission
auszumachen.
Ich will hier - einmal mehr - einige Worte zum Stellenwert
dieser alle vier Jahre durchzuführenden Pflichtübung sagen,
nachdem sich meine beiden Vorredner (beides kantonale
Finanzdirektoren) vor allem auf den Legislaturfinanzplan
konzentriert haben.
Der Bundesrat hat seine Pflicht getan und dem Parlament
aufgezeigt, welche Ziele er sich in Form eines Aufgabenka-
talogs für diese Legislaturperiode setzt. Der Bundesrat hat
auch keine Zweifel darüber offengelassen, dass er für sein
Programm allein die Verantwortung trage und dass durch
die Regierungsrichtlinien weder die Bundesratsparteien
noch die Bundesversammlung selbst gebunden seien. Er
hätte auch gerade noch beifügen können, dass er sich
eigentlich auch für seine eigenen Leitlinien keine besondere
Selbstbindung vorstelle oder vornehme. Kontinuität und
Stabilität sind keine sensationellen Charakteristiken eines
Programmes. Man hat sie auch als Fortschreibungsmentali-
tät qualifiziert. Sie bergen auch etwas die Gefahr in sich, zu
Stagnation und Erstarrung zu führen. Schon besser
erscheint das weitere Ziel dieser Richtlinien: Beschränkung
der Bundestätigkeit auf das Notwendige. Aber bekanntlich
ist auch dies ein ausserordentlich dehnbarer Begriff, der je
nach politischem Standort anders ausgelegt wird.
Wie unsere Kommission möchte auch ich darauf verichten,
an dieser Absichtserklärung der Regierung herumzu-
deuteln. Wir haben eine einzige, wie mir scheint, notwen-
dige Retouche vorgenommen und diese, wie es sich gehört,
in eine sogenannte Richtlinienmotion gekleidet. Es war mir
nicht so recht verständlich, wieso der Bundesrat in seinen
Richtlinien auf eine Einteilung der Geschäfte in verschie-
dene Prioritätsstufen verzichtete, nachdem er vor vier Jah-
ren noch einen bemerkenswerten Versuch einer Aufga-
benselektion unternommen hatte, und zwar sowohl nach
Wichtigkeit, Dringlichkeit wie auch nach politischer und
finanzieller Realisierbarkeit. Seiner Erklärung für diesen
Verzicht, «zwischen den vielfältigen Aufgaben des Bundes
lasse sich keine Rangordnung aufstellen», kann ich kein
Verständnis entgegenbringen; denn diese Erkenntnis hätte,
wenn sie richtig wäre, schon in früheren Übungen Gültigkeit
gehabt.
Ich frage mich: Liegt in diesem Verzicht auf eine Präferenz-
und Prioritätsskala n cht vielmehr eine Prise Resignation,
die Erkenntnis, dass die Richtlinien als Planungsinstrument
- Herr Bundeskanzler Buser hat sich über diese Dinge in
einem bemerkenswerten Aufsatz ausgesprochen - von
Legislaturperiode zu Legislaturperiode einem zunehmen-
den Erosions- und Abwertungsprozess ausgesetzt waren?
Wir glaubten also in der Kommission mehr oder weniger
unisono, dass der Bundesrat diese Prioritätssetzung nach
seinem Gusto nachholen und das Parlament schriftlich,
ohne Debatte, darüber in Kenntnis setzen sollte. Schon aus
dieser Formulierung der ständerätlichen Richtlinienmotion
geht die sehr deutliche Scheu, fast Abneigung der meisten
Kommissionsmitglieder gegen jeden Anflug, der nach
Selbstbindung des Parlamentes aussehen oder so ausgelegt
werden könnte, hervor. Hier könnte sich nun - der Kommis-
sionspräsident hat darauf schon hingewiesen - ein Problem
von nicht leichtzunehmenden Divergenzen zwischen den
beiden Kammern stellen, indem ja die nationalrätliche Richt-
linienkommission schon vor unserer Kommission tagte und
sich auf gewisse andere Vorgehensweisen festgelegt hat.
Ich glaube aber, es gibt keinen Anlass dazu, die Alarmglocke
zu läuten und eine Krise zwischen beiden Kammern heraus-
zudestillieren. Materiell besteht zwischen den Richtlinien-
motionen der ständerätlichen und der nationalrätlichen
Kommission überhaupt kein wesentlicher Unterschied. For-
mell wurde von uns nur der erste Satz der nationalrätlichen
Fassung übernommen, nämlich der Auftrag an den Bundes-
rat zur Ausarbeitung einer Prioritätsordnung.
Der zweite Satz der nationalrätlichen Kommissionsmotion
«Damit soll sichtbar gemacht werden, dass ...» beinhaltet
eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Jede Prioritätsord-
nung stellt eine Kategorisierung dar. Sonst wäre es keine
Prioritätsordnung. Sie kann ohne Schaden dem Bundesrat
überlassen bleiben. Alles andere, was uns noch von der
nationalrätlichen Fassung trennt, erscheint in der Begrün-
dung. Die Begründung hat aber bei einer Motion noch nie
eine verpflichtende Bedeutung gehabt, auch bei einer Richt-
linienmotion nicht. Daran ändert nichts, wenn der Motions-
begründung der Vorschlag einer Präferenzliste beigegeben
ist. Ich glaube somit, dass der Nationalrat als Zweitrat durch-
aus der formell bedeutend knapperen, aber inhaltlich kaum
abweichenden ständerätlichen Motion zustimmen kann. Ich
kann mir auch nicht vorstellen, dass der Bundesrat bei
seiner Präferenzliste, die zu erstellen er beauftragt wird,
unbesehen am Werk der nationalrätlichen Richtlinienkom-
mission vorbeigehen könnte; die Wirkung, die vom Anhang
der nationalrätlichen Motion ausgehen soll, wird also kaum
einfach verpuffen.
Etwas anders verhält es sich mit den beiden anderen Motio-
nen, die der ständerätlichen Kommission nicht als Kommis-
sionsmotionen, sondern als Motionen Nebiker und Widmer
vorgelegt wurden. Bei der Motion Nebiker sind ernstzuneh-
mende inhaltliche Vorbehialte angebracht worden. Ich
glaube aber, es sei denkbar, dass der Ständerat in einer
zweiten Auflage einer eventuell geänderten oder verbesser-
ten Formulierung der Motion Nebiker noch zustimmen
könnte. Entsprechende Meinungsäusserungen - auch aus
dem Schoss unserer Kommission - lassen darauf schlies-
sen. Bei der Motion Widmer lag ganz klar die Zusicherung
des Herrn Bundespräsidenten vor, dass deren Anliegen
ohnehin bei der Präsentation dieser Geschäfte entsprochen
würde, so dass uns die scharfe Form der Motion bei diesem
bescheidenen Wunsch nicht am Platze schien.
Gesamthaft möchte ich sagen, dass sich wenigstens mate-
riell die Divergenz ausbügeln lässt, um auch den nationalrät-
lichen Wünschen, die im Zusammenhang mit der Behand-
lung dieser Richtlinien und des Finanzplanes geäussert wur-
den, zu entsprechen.
Persönlich muss ich nun noch einige Bemerkungen anfü-
gen: Ich muss Ihnen offen gestehen, dass ich von dem, was
sich hier als Resultat aus der Auseinandersetzung mit die-
sen Geschäften in unserem Rat abzeichnet, doch eher
enttäuscht bin. Es wäre meines Erachtens trügerisch, anzu-
nehmen, dass das, was wir mit diesen «Leitlinien politischer
Planung» veranstalten, viel mehr darstellt als Sandkasten-
spiele - ohne effektive Auswirkung auf die vor uns liegende
Staatstätigkeit und ohne jede Ausstrahlung auf die Bewälti-
gung unserer Zukunftsprobleme. Ich habe für mich einige
Illusionen begraben müssen. Vor allem die, denen ich vor
vier Jahren noch anhing und damals in der Debatte Aus-
druck gab. Ich stellte mir nicht etwa einen Koalitionsvertrag
oder ein zwischen den Bundesratsparteien formell ausge-
handeltes Regierungsprogramm vor. Meine Erwartungen
waren damals schon bedeutend tiefer gesteckt: Ausklamme-
rung einiger weniger politischer Gemeinsamkeiten aus dem
allgemeinen Kampfgetümmel, ein Minimalkonsens über ein
paar wesentliche Legislaturziele unter den Regierungspar-
teien!
Ich glaube, die Entwicklung in den letzten vier Jahren hat
diesen Wünschen und Bedenken recht gegeben. Die Staats-
tätigkeit wälzte sich eher träge und schwerfällig vorwärts,
ausgeliefert den Wechselfällen des Pragmatismus. Wir
dozieren in allen Schulen, in den Vorzimmern des Parlamen-
tes und auch den Besuchern auf der Tribüne hier die Vor-
züge unserer Konkordanzdemokratie und praktizieren
eigentlich in Wirklichkeit etwas ganz anderes, nämlich einen
immer wieder von vorn beginnenden Schlagabtausch. Wir
verherrlichen die Zauberformel der Regierungszusammen-
setzung, das Kollegialsystem der Regierung; aber wir tun in
- Juni 1984 S
233
Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
der parlamentarischen Praxis alles, um dessen Funktionsfä-
higkeit wenn nicht zu torpedieren, so doch arg zu strapa-
zieren.
Wir haben auch nicht ein besonders gutes Gedächtnis. Es
sind kaum zwei Jahre her, da hatten wir die Motion Binder
im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht zu diesen
Richtlinien. Unser Rat hat diese Motion als Postulat überwie-
sen. Herr Kollege Binder hat dort nicht mehr und nicht
weniger verlangt, als dass das Parlament: «... über die
wichtigen Pläne der Staatstätigkeit, vor allem über die Richt-
linien der Staatspolitik und den Finanzplan des Bundes,
befinden kann.» Die Stellung des Parlamentes in der politi-
schen Planung sollte verstärkt werden, und der Planung
sollte generell ein grösserer, vor allem verbindlicherer Stel-
lenwert beigemessen werden als bisher.
Ich habe damals auch die Auffassung vertreten, dass die
Vorstellungen des Motionärs über die systembedingt
beschränkten Möglichkeiten unserer parlamentarischen
Demokratie hinausgingen. Eine echte Sorge musste ich dem
Vorstoss aber damals schon zubilligen; sie muss uns heute
noch stärker beschäftigen. Die Sorge nämlich, dass, wenn
wir uns selbst aus der politischen Planungsbeteiligung hin-
ausmanövrieren, wie wir es jetzt zu tun im Begriffe sind, das
Parlament weiter und unaufhörlich an Terrain gegenüber
Verwaltung und Exekutive verlieren wird. Mit der Art, wie wir
uns jetzt nicht etwa mit einem x-beliebigen Zwischenbericht,
sondern mit den Richtlinien und dem Legislaturfinanzplan
selbst auseinandersetzen, bewegen wir uns meilenweit von
den Vorstellungen des Postulates Binder weg.
Es ist nicht etwa so, dass dem Volk dieser Erosionsprozess
in der parlamentarischen Einflussnahme auf die politische
Planung entgangen wäre. Während der Wahlen, die noch
nicht so lange zurückliegen, wurden wir immer wieder auf
die bescheidene Konsens-, Kompromiss- und Konzessions-
bereitschaft der Bundesratsparteien und auf den daraus
resultierenden Immobilismus angesprochen. Nach den
Wahlen kam auch einiges in Bewegung. Es kam als erstes
das Papier Friedli (SVP), das einer besseren Zusammenar-
beit der Regierungsparteien und auch einer Überprüfung
der Koalitionsinstrumente das Wort redete. Es kamen die
Gespräche unter den Vertretern der Bundesratsparteien,
ausmündend in den Auftrag an die Generalsekretäre, eine
Liste der Dringlichkeit der 67 Richtliniengeschäfte auszuar-
beiten. .Aber wir wissen auch, was in der Zwischenzeit
geschehen ist. Dieser höchst bescheiden angesetzte, nur
auf eine Liste zeitlicher Präferenzen ausgerichtete Versuch
ist unter dem Menetekel der Selbstbindungsfurcht mehr
' oder weniger zum Erliegen gekommen. Unser Rat ist Priori-
tätsrat und zeigt den Weg unzweifelhaft in Richtung Konti-
nuität, aber Kontinuität in Pragmatismus.
Man muss sich fragen, wo wohl die Ursachen für diese
ausgeprägte Selbstbindungs-Aritipathie liegen. Ist es der
Rauhreif, der sich mit der sozialdemokratischen Ankündi-
gung einer verstärkten Oppositionsrolle auf unser politi-
sches Leben herabgesenkt hat? Ich zweifle an einer solchen
Ausdeutung. Ich glaube vielmehr, es habe eine gewisse
allgemeine Planverdrossenheit Platz gegriffen, die die Zeit
der planerischen Höhenflüge abgelöst hat und die, wie Herr
Bundespräsident Schlumpf weiss und selber erfahren hat,
auch den dort entstandenen grossen Konzeptionen - wie
Gesamtverkehrskonzeption, Gesamtenergiekonzeption,
Medienkonzepte- bös ins Mark gefahren ist.
Ich wage zum Schluss einen einzigen, bescheidenen und
auch versöhnlichen Wunsch an den Bundesrat, welcher
klarerweise selbst Hauptadressat seiner Richtlinien und
Planungsvorstellungen ist, nämlich, dass der Bundesrat
angesichts der wenig geglückten - um es einmal so zu
sagen - Auseinandersetzung des Parlamentes mit seinem
Legislaturprogramm wenigstens aus dem, was vor allem in
der nationalrätlichen Richtlinienkommission versucht wor-
den ist, einige Rückschlüsse auf einen allenfalls vorhande-
nen planerischen Gestaltungswillen dieses Parlamentes her-
auslesen möge. Das ist relativ wenig, aber wenn es getan
wird, dann hat diese Übung gleichwohl einen Sinn gehabt.
So wird sich dann wenigstens diese ganze Übung nicht
einfach im Nebel divergierender Vorstellungen des Parla-
mentes über den Stellenwert politischer Planung auflösen.
M. Reymond: L'élaboration du rapport sur les Grandes
lignes de la politique gouvernementale 1983-1987 ainsi que
du plan financier qui en résulte constitue incontestablement
un gros travail du Conseil fédéral, de. la Chancellerie et de
l'administration. Ce travail n'en demeure pas moins qu'une
déclaration de notre gouvernement sur ses intentions politi-
ques pour la législature en cours. Nous n'avons qu'à en
prendre acte, sans que cela lie le moins du monde chacun
d'entre nous. Ces considérations ne nous empêchent
cependant pas de faire quelques remarques critiques con-
cernant ces rapports.
Tout d'abord la question se pose de savoir si nous sommes
en présence d'un véritable programme politique, comme le
prétend le Conseil fédéral ou simplement d'un catalogue
enregistrant à la queue leu leu les projets des différents
offices de l'administration. Dans ses commentaires, notre
gouvernement affirme que son programme limite l'activité
de l'Etat fédéral «au strict nécessaire». Les Grandes lignes
n'étant formulées: «qu'après d'âpres discussions au sein du
collège gouvernemental et des différentes unités de l'admi-
nistration.»
Etant donné cette affirmation dont nous ne devons pas
douter de la véracité, force nous est d'affirmer que le résul-
tat de l'exercice est décevant.
En effet, le Conseil fédéral nous fait part dans son rapport de
ses intentions de présenter 130 projets de législations nou-
velles ou renouvelées, dont 67 sont jugés importants. Si l'on
ajoute à ces chiffres les initiatives fédérales dont nous
devrons nous occuper, force nous est de constater que le
travail qui nous attend est excessif. Il ne fait pas de doute en
effet que le Parlement ne peut absorber sainement, en plus
des affaires courantes, que deux à trois lois nouvelles impor-
tantes par session, c'est-à-dire la moitié seulement de ce
que le Conseil fédéral envisage.
D'ailleurs si l'on prend la peine d'examiner la liste impres-
sionnante des projets proposés, on arrive à la conclusion
que nombreux sont ceux qui relèvent du perfectionnisme
helvétique. Ainsi en est-il par exemple de la révision du droit
foncier, des dispositions sur le divorce, de la loi sur les
denrées alimentaires, de la loi sur le cinéma, de la concep-
tion de textes nouveaux sur la radio et la TV, des disposi-
tions légales sur les activités extra-scolaires de la jeunesse
et j'en passe.
Le développement simultané de tant de projets dénote une
activité intense, très intense de la part de nos fonctionnaires.
Il nous démontre aussi, compte tenu de cette importance,
que nous en avons encore trop. Pourquoi trop? Simplement
parce que le Parlement constitue le goulet d'étranglement
qui ne pourra en aucun cas absorber tous ces projets en
bonne et complète connaissance de cause. Aujourd'hui déjà
nous sommes en tant que miliciens à la limite de la satura-
tion.
J'affirme que le gouvernement lui-même ne peut pas dans la
conception collégiale qui est la sienne et en dépit des
qualités supérieures de ses membres, prendre connais-
sance suffisamment à fond de tous les projets des sept
départements afin qu'il s'en dégage une véritable politique
d'ensemble cohérente.
Ce sont ces constatations où le côté «catalogue» des
Grandes lignes apparaît à l'évidence au détriment des choix
politiques qui ont motivé notre commission pour proposerà
ce conseil une motion demandant au gouvernement de
présenter, dans un ordre chronologique de priorités, les
différents objets de son trop vaste programme. Cette motion
est d'autant plus nécessaire qu'à notre question au sujet du
nombre de projets présentés par les offices et non prévus au
programme des Grandes lignes la réponse de l'exécutif se
limite à six ou sept exemples bien peu convaincants.
Si je devais - deuxième remarque importante - qualifier le
programme proposé, je dirais en tout cas que, bien que la
tendance politique préconisant le «moins d'Etat» ait gagné
les élections de l'automne dernier, elle ne se retrouve guère
Politique gouvernementale/Plan financier234
5 juin 1984
dans les choix politiques du Conseil fédéral. En matière
économique tout particulièrement la multiplication des pro-
jets et des intentions gouvernementales constitue un pro-
gramme de centre gauche indéniable.
Quant au domaine social, il reste imperméable pour le
Conseil fédéral à ce «mieux d'Etat» qui devrait consister,
sans renoncer le moins du monde à la solidarité, à rendre les
redistributions plus efficaces afin de mieux aider les plus
défavorisés de nos concitoyens.
Cette rigidité d'un programme qui refuse, dans l'ensemble
comme dans le détail, de faire des choix, ce qui devrait être
l'essentiel du rôle du gouvernement, se retrouve d'ailleurs
dans l'annonce du projet du nouveau programme d'écono-
mies, train de mesures où l'on ne paraît pas vouloir sortir de
la schématique réduction linéaire des subventions. Cette
dernière considération m'amène au plan financier de la
législature sur leque j'aimerais faire trois courtes remar-
ques.
Premièrement, la manière dont le Conseil fédéral fait fi de
l'intérêt des cantons en s'arrogeant de leurs recettes ou en
reportant des dépenses sur eux seuls n'est pas admissible.
Le report proposé par notre gouvernement, comme l'a dit M.
Ducret, de près d'un milliard de charges, ne manquera pas
de susciter des réactions de méfiance à l'endroit de la
Confédération dans le cadre des décisions futures en
matière de répartition des tâches.
Ce n'est ni en accroissant les impôts ni en faisant passer les
cantons à la caisse que la Confédération équilibrera, comme
le croit le Conseil fédéral, ses comptes en 1986 déjà. D'où
ma deuxième remarque. Ce plan financier est trop optimiste,
ce qui doit nous concuire à plus de vigilance dans l'examen
des nouveaux projets de dépenses.
Enfin, dernière remarque, j'aurais souhaité que, soit dans
son commentaire du plan financier ou dans celui des
Grandes lignes, le Conseil fédéral nous donne son apprécia-
tion sur l'évolution de la situation fiscale dans notre pays. La
légende faisant de la Suisse un paradis fiscal est bien finie.
Depuis les années 60, la Confédération est le pays qui a
connu, dans tous les pays de l'OCDE, la plus forte aggrava-
tion de sa fiscalité. Notre pays se situe désormais au sep-
tième rang des pays à fiscalité vorace. Dans ces circons-
tances, il ne sert à rien de répercuter sur les cantons des
dépenses qu'ils ne pourront assumer que grâce à une fisca-
lité accrue, peu compatible avec le maintien d'une écono-
mie saine et d'une liberté individuelle et sociale réelle.
Le Conseil fédéral - ce sera ma conclusion - paraît malgré
tout conscient de cela lorsqu'il affirme à deux reprises, c'est
une surprise compte tenu de la tendance politique de son
programme, que la croissance économique est nécessaire.
Contrairement donc à ce que les théoriciens du Club de
Rome affirmaient dans les années 70, notre gouvernement
admet la nécessité de la croissance pour l'accomplissement
des tâches de l'Etat. Il est regrettable donc que la multitude
des projets qu'il enviisage pour la présente légisalture cons-
titue souvent autant de freins, donc de handicaps pour le
développement économique de notre pays et, bien évidem-
ment, pour nos libertés. C'est dans ces sentiments que je
prendrai personnellement acte des deux rapports en ques-
tion.
Weber: Vor ziemlich genau einem halben Jahr hat die lau-
fende Legislaturperiode begonnen. Das Parlament hat zwei
ordentliche Sessionen und eine Sondersession hinter sich
gebracht. Nach einigen Turbulenzen auf der politischen
Bühne ist man zum Alltag übergegangen. Bereits ist man im
alten Trab oder Trott. Weder Gangart noch Umfeld haben
gewechselt. Die feurigen Pferde, wie sie bei den Wahlen
eingehandelt worden sind, haben bei gleichbleibender
Haferration die alten Gewohnheiten ihrer Artgenossen ange-
nommen. Kein Wunder, man scheint sich so sehr wohlzu-
fühlen. Auch lautes Wiehern ändert nichts an der Tatsache,
dass wir gefangen sind im helvetischen Politgehege.
Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten in ihrer
neuen Zusammensetzung die Regierungsrichtlinien und
den Finanzplan 1983 bzw. 1985 bis 1987 unterbreitet. Die
Räte haben sich mehr Zeit gelassen als üblich, bis sie die
Beratung des Finanzplanes und der Richtlinien in Angriff
nahmen. Richtlinien und Finanzplan enthalten klare Zielset-
zungen und sind aufeinander abgestimmt. Es scheint mir
richtig zu sein, wenn immer wieder betont wird, dass es sich
um kein Regierungsprogramm mit starren Abgrenzungen
handeln kann nach dem Muster etwa deutscher oder italie-
nischer Prägung. Hingegen oin ich bereit, die Richtlinien als
Absichtserklärung der Regierung gelten zu lassen. Ich wie-
derhole diese Formulierung absichtlich immer wieder.
Wenn die Regierung - dies kann nur die Regierung tun -
aufgefordert wird, im Sinne einer klaren Offenlegung der
Absichten die Liste der Geschäfte nach möglichem Verzicht
durchzugehen und das Verbleibende in einem Prioritäten-
plan zu ordnen, so kann das nie den Sinn eines verbindli-
chen, abschliessenden Rahmens haben, sondern es muss
die Handlungsfreiheit für Bundesrat und Bundesversamm-
lung gewährleistet bleiben.
Die Bemühungen der Bundesratsparteien, einen minimalen,
besser noch einen optimalen Konsens zu finden, unterstütze
ich, aber der von den Parteisekretären erarbeitete Prioritä-
tenplan kann für uns höchstens ein Versuch sein, dem
Bundesrat die Meinung der Parteien kundzutun. Nicht die
Parteisekretäre, sondern das Parlament wird letztlich die
Entscheide fällen müssen.
So gesehen ist für mich die Zielsetzung der beiden Füh-
rungsinstrumente wichtiger als ihre Details, auch dann,
wenn man etwa sagen kann, der Teufel sitze im Detail. Herr
Bundespräsident Schlumpf hat in diesem Zusammenhang
drei Grundsätze genannt, denen wir voll und ganz zu-
stimmen.
Erster Grundsatz: Die Leistungen des Bundes sollen auch
unter schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Bedin-
gungen gewährleistet bleioen. Die Kontinuität der Auf-
gabenerfüllung ist soweit möglich zu sichern. - Das scheint
uns richtig zu sein. Der Rechtsstaat muss intakt bleiben.
Recht, Demokratie und Freiheit sind noch immer unsere
obersten Maximen. Daraus leiten wir auch weiterhin unsere
Ziele ab. In Verfassung, Gesetzen und Verordnungen wird
der Wille des Volkes und seiner Vertreter geordnet. Was ich
vor vier Jahren in diesem Zusammenhang ausgeführt habe,
gilt auch heute wieder. Wenn nun die finanziellen Mittel für
die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht mehr in
genügendem Umfang zur Verfügung stehen, so darf der
Staat nicht einfach Verfassung, Gesetze, Verordnungen aus-
ser Kraft setzen. Er kann versuchen, den Aufgaben mit
einem Minimum an Mitteln gerecht zu werden. Er kann aber
nicht aufhören, anstehende oder neu auf ihn zukommende
Probleme zu lösen. Der Staat muss weiter funktionieren.
Sonst würde der Bürger das Vertrauen in den Staat verlie-
ren. Der Staat ist die Hoffnung und das Rückgrat eines
Grossteiles unseres Volkes.
Zweiter Grundsatz des Bundesrates: Die Handlungsfähigkeit
des Bundes muss erhalten und ausgebaut werden, um rasch
und tatkräftig auf neue Probleme reagieren zu können. -
Wenn wir ab und zu das Gefühl haben, die Staatsquote sei
an der oberen Grenze angelangt, dann müssen wir beden-
ken, dass Probleme eben unvorbereitet und unverhofft auf-
tauchen können. Rasches und dezidiertes Handeln wird uns
oft von aussen aufgezwungen. Die Staatsquote wird uns
auch oft durch unsere Lebensweise und die Umwelt aufge-
zwungen. Sogar Unvernunft und blinde Fortschrittsgläubig-
keit rufen nach staatlichen Regelungen und Ordnungen.
Stichwortartig seien erwähnt: Arbeitsplatzbeschaffung und
-erhaltung; Rettung unserer bedrohten Umwelt als Lebens-
raum, Bewahrung der Krankenversicherung vor dem
Zusammenbruch. Der Not gehorchend, und nicht dem eige-
nen Triebe, müssen wir da aktiv werden.
Dritter Grundsatz: Um die Handlungsfähigkeit zu bewahren,
muss der Staat inskünftig noch strengere Prioritäten bei
bestehenden und neuen Aufgaben setzen. Regierungsricht-
linien bieten auch Gelegenheit, eine Auslegeordnung zu
erstellen. Eine kritische Haltung kann bewirken, dass eine
unnötige Staatstätigkeit rechtzeitig gebremst wird. Wichtig
ist der Wille zur Durchsetzung der Programmpunkte.
- Juni 1984 S
235
Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
Ebenso wichtig ist aber auch der Wille zum nötigen Ver-
zicht. Entscheidend ist für mich, was für diese Legislatur
und nicht was innerhalb der Legislatur Priorität hat. Tempo
und Reihenfolge werden ja oft durch äussere Umstände und
durch die Arbeitsweise des Parlamentes bestimmt.
Es ist nun das vierte Mal, dass ich mich an der Diskussion
über die Regierungsrichtlinien und den Finanzplan betei-
lige. Herr Affolter hat sich zum Stellenwert der beiden Füh-
rungsinstrumente geäussert. Ich muss feststellen, dass sich
die Diskussion auch vor vier und vor acht Jahren praktisch
nur um den Stellenwert der beiden Instrumente drehte. Die
Gespräche waren stets geprägt von der Sorge um unseren
Finanzhaushalt. Auch diesmal bilden die Richtlinien nichts
Sensationelles, und doch haben wir alle vier Jahre das
Gefühl, die Politik des Parlamentes sollte sich verändern.
Man erwartet von den Regierungsrichtlinien jeweils einen
gewissen Anstoss, um dann immer wieder feststellen zu
müssen, dass einfach Vorhandenes fortgesetzt wird. Das ist
wahrscheinlich Stabilität und kann Vertrauen schaffen. Die
Auswirkungen dieses Verhaltens sind nicht so sehr sichtbar
bei der Saldierung im Bereiche der Richtlinien als vielmehr
beim Finanzplan. Auch diesmal wieder wird mit dem Legis-
laturfinanzplan - wie schon 1975 und 1979 - der Haushalt-
ausgleich angestrebt. Damit ist die Zielsetzung klar, und
doch hat seinerzeit Bundesrat Ritschard dies anders formu-
liert. Er hat gesagt, es wäre endlich an der Zeit, nicht immer
und in jedem Zusammenhang nur vom Geld reden zu müs-
sen, sondern uns den eigentlichen Aufgaben zuwenden zu
können. Der uns vom Bundesrat unterbreitete Finanzplan
liess uns wirklich hoffen. Leider müssen wir nach den ersten
sechs Monaten der Legislatur feststellen, dass in der Zwi-
schenzeit bereits wieder tapfer nach alter Manier an den
vorgegebenen Führungsinstrumenten der Regierung vor-
beipolitisiert worden ist. Sie wissen, was ich meine. Ich
denke an die Kompensationsabsichten des Bundesrates im
Bereiche der Verwendung der Treibstoffzölle.
Herr Ducret hat in seinem Votum als Finanzminister seines
Kantons zwar erklärt, der Bundesrat könne nichts ohne die
Kantone und ihre Regierungen machen. Ich will einfach
fragen: Wo bleibt bei einer solchen Einstellung die vielge-
priesene Opfersymmetrie, die man immer wieder anstrebt?
Wenn wir aber den Ausgleich des Bundeshaushaltes wirk-
lich anstreben, dann muss uns klar werden, dass der Wille
zum fortgesetzten Sparen allein nicht mehr genügen kann.
Konsequente Verfolgung der im Finanzplan aufgezeigten
Wege allein können ein weiteres Fiasko vermeiden helfen.
Uns allen ist bewusst, dass wir mit der Steuerquote nicht
mehr beliebige Spielräume haben. Aber auch hier gibt es
noch Möglichkeiten auszuschöpfen. Allein die Eliminierung
von Privilegien im Steuerbereich verspricht grosse Erfolge.
Das ist auch Gerechtigkeit. Die Steuerharmonisierung
könnte uns etwas bringen. Die Frage der Steuerhinterzie-
hung ist noch nie ernstlich angegangen worden. Warum
halten wir am Gewichtszoll fest usw.? Stellen wir doch
unseren Patriotismus in diesen Fragen einmal unter Beweis.
Bereits die Absichtserklärung des Bundesrates, den hohen
Ausbaustand der Sozialwerke zu erhalten und vorhandene
Lücken zu schliessen, wie auch der Wille zur Kontinuität in
der Aussenpolitik, im Umweltschutz, in der Raumplanung,
der Wille für eine Bewältigung des wirtschaftlichen Struktur-
wandels, die Anpassung der Rechtsordnung, wirken beruhi-
gend. Wir nehmen Kenntnis von diesen Absichten. Die
Entscheide über einzelne Vorhaben werden dann fallen,
wenn uns der Bundesrat die entsprechenden Vorlagen
unterbreitet. Über die Details können wir dann sprechen. Ich
verzichte darauf, hier weitere Wünsche anzumelden. Unser
einziger Wunsch ist, die in den Richtlinien aufgezeigte Poli-
tik konsequent zu verfolgen. Wir wollen unseren Teil dazu
beizutragen versuchen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Herrn Bundespräsident
Schlumpf ein Kompliment dafür machen, dass er den
schweizerischen Standpunkt bezüglich der Verkehrsabga-
ben gegenüber ausländischer Kritik so klar und unmissver-
ständlich vertritt und verteidigt. Dies wird nötig sein. Ich war
in Grindelwald dabei, als der dänische Verkehrsminister auf
ungebührliche Art Kritik übte, indem er Argumente seiner
Amtskollegen anderer Länder einfach weitergab. Im privaten
Gespräch habe ich ihn in etwas zynischem Unterton gefragt,
ob er glaube, dass wir bei der erstbesten Gelegenheit das
Schweizervolk abwählen und durch ein anderes ersetzen
sollten. Ich erzähle dies deshalb, weil ich die Meinung ver-
trete, dass nur ein starker politischer Wille zu einer Sanie-
rung des Bundeshaushaltes führen kann. Der Weg führt
über die Absichten des Bundesrates, dargestellt im Finanz-
plan. Wenn es uns in dieser Legislatur nicht endlich gelingt,
das längst gesteckte Ziel zu erreichen, dann könnte dies
wirklich im Volk den Glauben in den Staat und in seine
Behörden aufs schlimmste beeinträchtigen. Gerade das hat
unser Land nicht nötig. Herr Affolter hat die Vermutung
geäussert, dass sich eine gewisse Müdigkeit, wenn nicht gar
Resignation in den Bemühungen um die Klärung der Dinge
eingestellt hat. Er glaubt, dies aus den Berichten und Äusse-
rungen lesen zu können. Dagegen müssen wir uns gemein-
sam wehren. Das war auch die Meinung meines solothurni-
schen Kollegen. So habe ich ihn wenigstens verstanden.
Bedenken wir: eine Negation des Möglichen ist keine
Lösung. Wir unterstützen auch hier im Bereiche des Finanz-
planes die Bemühungen des Bundesrates.
Arnold: Nach den grundsätzlichen Gedanken von Herrn
Affolter zögere ich ein wenig, zu konkreten Fragen und
Anliegen zurückzukehren. Ich habe damals Herrn Binder,
der einen vermehrten Einfluss des Parlamentes bei der
politischen Planung verlangte, als einer der wenigen zuge-
stimmt. Ich frage mich nur, ob die Regierungsrichtlinien das
richtige Instrument hierfür sind oder ob ein neues Instru-
ment des Parlamentes geschaffen werden müsste. Regie-
rungsrichtlinien sind per definitionem Erklärungen der
Regierung und nicht des Parlamentes. Müsste vielleicht das
Parlament dieser Erklärung der Regierung eine eigene Prio-
ritätsordnung gegenüberstellen und seibereinige Prioritäts-
geschäfte auswählen? Wenn es das tun wollte, wäre eines
sicher: Wir müssten uns hierfür viel mehr Zeit nehmen, als
wir sie für die Behandlung der Richtlinien und des Finanz-
planes einsetzen. Ich lasse diese Frage für heute offen und
streife doch noch kurz ein ganz konkretes Anliegen.
Es war mir schon in der Kommission besonders daran
gelegen, dass Richtlinien und Finanzplan aufeinander abge-
stimmt werden und während den kommenden Jahren auf-
einander abgestimmt bleiben. Unser Kommissionspräsident
sagt es in seinem Referat: was die Regierung unternimmt,
muss auch finanziert werden. Heute, da wir die Richtlinien
und den Finanzplan richtigerweise gemeinsam behandeln,
kommt dieser Zusammenhang, die gegenseitige Abstim-
mung aufeinander, augenfällig zum Ausdruck und erscheint
als selbstverständlich. Wenn aber das Geschäft im Parla-
ment verabschiedet ist und der Regierungsalltag beginnt, ist
die gegenseitige Abstimmung der Bundesaufgaben und der
Bundesfinanzen aufeinander nicht mehr so selbstverständ-
lich. Denn sieben verschiedene Departemente machen sich
mit dem ihnen eigenen Schwung an die Arbeit, die Arbeit,
die Regierungsrichtlinien zu verwirklichen, aber nur einem
einzigen Departement ist es übertragen, über die Einhaltung
des Finanzplanes zu wachen. Zusammen mit dem Finanzde-
partement sollte deshalb das Parlament häufiger während
der Legislaturperiode immer wieder einen Marschhalt ein-
schalten und prüfen, ob wir uns immer noch im Rahmen des
Finanzplanes bewegen. Das könnte jeweils beim jährlichen
Voranschlag geschehen.
Bei der laufenden Abstimmung von Richtlinien und Finanz-
plan ergeben sich zwei Probleme: Das eine haben der Herr
Kommissionspräsident und Herr Stucki geschildert: Wenn
sich die.Bundesfinanzen anders, namentlich ungünstiger,
entwickeln als vorgesehen, müssen auch die Richtlinien
überprüft werden. Das zweite, parallele Problem besteht
darin, dass während der vierjährigen Legislaturperiode eine
zeitlich dringliche neue Aufgabe, die in den Richtlinien und
im Finanzplan nicht vorgesehen war, in Angriff genommen
werden sollte. Dieser Fall, der immer wieder auftreten kann,
Politique gouvernementale/Plan financier
236
5 juin 1984
ist vom Bundesrat besonders sorgfältig zu behandeln. Mei-
nes Erachtens müssen in solchen Fällen andere vorgese-
hene Aufgaben zurückgestellt werden, um finanziellen
Spielraum für die dringliche neue Aufgabe zu schaffen. Bei
solchen Geschäften sollte die Botschaft des Bundesrates
jeweils darüber Aufschluss geben, ob in diesem Sinne vor-
gegangen wurde und in welchen Bereichen Regierungs-
richtlinien und Finanzplan zu ändern und auf die neuen
Verhältnisse abzustimmen sind.
Meier Hans: Der Bericht über die Richtlinien der Regie-
rungspolitik bildet eine gute Grundlage für eine Standortbe-
stimmung zu Beginn der Legislaturperiode. Der Bundesrat
stellt darin fest, dass in den kommenden Jahren mehr zwi-
schen Notwendigem und Wünschbarem zu unterscheiden
sei. Dies muss aber nicht nur als Richtschnur für den Bun-
desrat, sondern vor allem auch für das Parlament gelten.
Diese Zurückhaltung muss sich das Parlament auferlegen,
und es soll nicht ständig neue Forderungen stellen, nach
neuen Vorlagen rufen und rasche Realisierung weniger
dringlicher Geschäfte verlangen. Wenn wir uns in beiden
Räten nicht mehr Beschränkung auf das Notwendige aufer-
legen, werden Bundesrat, Verwaltung und Parlament noch
stärker unter Zeitdruck geraten. Eine seriöse Arbeit ist dann
ernsthaft in Frage gestellt. Beim einfachen Bürger bleibt der
nachteilige Eindruck, unsere Gesetzesmaschinerie laufe
noch mehr auf Hochtouren. Die steigenden Schwierigkeiten
beim Vollzug durch die Kantone wurden durch die Herren
Kommissionspräsidenten und Kollege Stucki bereits darge-
legt. Die personellen Reserven in den Kantonen sind weitge-
hend erschöpft und die Widerstände gegen neues Personal
sehr gross. Im Zusammenhang mit dem Umweltschutz,
UVG, BVG - diese Liste wäre noch beliebig zu verlängern -
kommen derart viele neue Aufgaben auf die Kantone zu,
dass vor allem in kleinen Ständen der Vollzug nur noch
schwer gewährleistest werden kann. Nur bei strengster
Beschränkung auf wirklich wichtige und dringende Vorha-
ben werden wir uns in Zukunft noch über Wasser halten
können. Herr Bundespräsident Schlumpf kennt einen ehe-
maligen bündnerischen Regierungsrat, dem die Probleme
dieses Vollzugsföderalismus schon vor einigen Jahren
grosse Sorge bereiteten.
Noch ein Wort zu Herrn Kollege Weber. Er hat die Ausfüh-
rungen des geschätzten Präsidenten der Finanzdirektoren-
konferenz, Herrn Kollege Ducret, kritisch beleuchtet und an
die Adresse der Kantone vermerkt, es gäbe auch eine soge-
nannte Opfersymmetrie. Wenn Sie Seite 25 des Berichtes
zum Legislaturfinanzplan aufschlagen und sehen, wie der
Bundesrat die Entlastungsmassnahmen vorschlägt, dann
handelt es sich bei der Position «Anschlussprogramm» um
eine Einsparung, die die Kantone im wesentlichen Masse
betrifft. Die Einsparungen durch die Aufgabenteilung sind
seitens der Kantone unbestritten. Bestritten wird die Kom-
pensation der Strassenmehrausgaben durch die Kantone.
Nicht bestritten ist die Aufhebung des Kantonsanteils an
Stempelabgaben. Offen ist die Aufhebung des Kantonsan-
teils am Reingewinn AI kohol Verwaltung 130 Millionen Fran-
ken. Auch darüber könnte man mit den Kantonen sprechen,
so dass als erste Position eine Einsparung seitens des
Bundes, die Aufhebung des halbjährlichen Teuerungsaus-
gleiches, kommt. Die neuen Einnahmen aus der Schwerver-
kehrsabgabe und Autobahnvignette werden seitens der
Kantone voll dem Bund überlassen. Ich möchte immerhin
daran erinnern, dass bei der allerdings leistungsabhängigen
Schwerverkehrsabgabe in der Botschaft des Bundesrates
seinerzeit ein Anteil für die Kantone von 60 bis 70 Prozent in
Aussicht genommen wurde. Wenn die Kantone für Schwer-
verkehrsabgabe und Autobahnvignette eingestanden sind
und ausser einer eventuellen Inkassoprovision der Kantone
überhaupt auf einen Anteil verzichten, dann muss das auch
in diesem Sinn gewertet werden.
Schliesslich folgt als; letzte dieser Massnahmen noch die
umstrittene Energie-Wust. Ich glaube, allein diese Aufstel-
lung zeigt, dass seitens der Kantone grosses Verständnis
besteht für die Notwendigkeit der Schliessung der Haushalt-
lücke und dass unter dem Gesichtspunkt der Opfersymme-
trie seitens der Kantone wesentliche Leistungen bereits
erbracht oder zugestanden wurden. Ich möchte in diesem
Zusammenhang auch noch darauf hinweisen, dass es bei
der Aufgabenteilung nicht bei diesen 180 Millionen bleiben
wird. Wir kennen neuerdings die Notwendigkeit der Revi-
sion der Ergänzungsleistungen. Auch hier kommen auf die
Kantone wesentlich mehr EJelastungen zu, als das bei der
Momentaufnahme für die Beratungen der Aufgabenteilung
absehbar war. Ich möchte in diesem Zusammenhang doch
darauf hinweisen, dass seitens der Kantone Teilleistungen
anerkannt und übernommen werden sollen. Dass aber nicht
endlos immer neue Forderungen akzeptiert werden können,
hat Ihnen bereits Herr Ducret dargelegt.
Belser: Ich habe nur zu einem engen Ausschnitt etwas zu
sagen, zum Kapitel 25, mililärische Landesverteidigung, im
Zusammenhang mit dem, was Herr Kommissionspräsident
Schmid gesagt hat. Ich rede zu diesem Kapitel nicht, weil ich
seinen Inhalt besonders interessant, überzeugend oder neu
finde, sondern allein, weil es als Mittel dazu dient, ein
Postulat abzuschreiben, das vom Ständerat in der Früh-
jahrssession 1983 überwiesen wurde.
Darin verlangte ich einen Bericht des Bundesrates über die
Gewichtung der Elemente unserer militärischen Landesver-
teidigung. Ich will Sie nicht erneut mit der damaligen
Begründung konfrontieren, obwohl die seitherige Entwick-
lung unsere Vorbehalte zum neuen Armeeleitbild respektive
zum Ausbauschritt 1984 bis 1987 laufend bestätigt. Zwei
Beispiele dazu mögen genügen.
Im Ausbauschritt 1987 bis 1987 sprach man von einer Aufstok-
kung der Zahl der Panzerverbände, von einer gepanzerten
Armeereserve. Davon ist im Bericht des Generalstabschefs
an die Militärkommission - Gott sei Dank, möchte ich sagen
- nicht mehr die Rede. Man sprach von einer Flotte von
Panzerabwehrhelikoptern, auch noch in diesem Bericht
hier. Der Generalstabschef zeigte in der letzten Sitzung der
Militärkommission, dass auch diese vorgesehene Beschaf-
fung aus den Vorhaben bis 1987 verschwunden ist, nicht nur
aus finanziellen Überlegungen, auch aus anderen Gründen.
Wo Planungen innert Jahresfrist derart durcheinander
geschüttelt werden, haben wir allen Grund, zu verlangen,
dass man sich mit den Ursachen auseinandersetze, die zu
solchen Bewegungen führen; denn man hat hier einiges
falsch eingeschätzt. Ich erwarte deshalb in dieser Sache, wie
das vom ehemaligen und heutigen Chef des EMD zugesi-
chert wurde, einen fundierten Bericht an das Parlament und
nicht nur an die Militärkommission.
Es kommt noch etwas Formelles hinzu. Der gleiche Vorstoss
wurde in der Frühjahrssession 1984 im Nationalrat mit der
Zusicherung eines Berichtes ans Parlament ebenfalls über-
nommen; Frühjahr 1984 einfach deshalb, weil der National-
rat da immer etwas länger braucht, bis diese persönlichen
Vorstösse zur Behandlung kommen. Ich glaube, schon aus
diesem Grund ist es unzumutbar, dass man mit einem
Bericht vom 18. Januar 1984 nun dieses Kapitel abschlies-
sen will.
Deshalb bitte ich Sie, mein Postulat nicht abzuschreiben.
Hefti: Nur ganz kurz zu den Ausführungen des Herrn Kolle-
gen Weber: Im internationalen Vergleich ist die Steuermoral
in der Schweiz gut, und man schützt diese nicht, wenn man
ständig das Schreckgespenst der Steuerhinterziehung an
die Wand malt. Was wird dann letzten Endes gewünscht?
Dass der gesamte Zahlungsverkehr nur noch über staatlich
kontrollierte Instanzen erfolgt? Ich glaube, das ginge
entschieden zu weit. Wichtig sind natürlich auch vernünftige
Steuergesetze und eine vernünftige Steuerpraxis.
Binder: Ich habe die heutige Debatte genau verfolgt. Es war
für mich das gleiche Erfolgserlebnis wie anlässlich früherer
Debatten über die Richtlinien der Regierungspolitik. Gerade
bei der Behandlung dieses Geschäftes zeigt sich eklatant
die Schwäche des Parlamentes. In der für die Zukunft unse-
res Landes so wichtigen Frage der politischen Planung hat
- Juni 1984 S
237
Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
das Parlament nichts zu sagen. Es kann lediglich Kenntnis
nehmen von dem, was der Bundesrat - mehr oder weniger
verbindlich - in der laufenden Legislaturperiode verwirkli-
chen will.
Vor zwei Jahren habe ich - gestützt auf die Schwäche des
Parlamentes in der politischen Planung - eine Motion einge-
reicht. Die Motion ist als Postulat entgegengenommen wor-
den. Ich hatte gehofft, dass heute zu meinem damaligen
Postulat Stellung genommen wird. Das war jedoch nicht der
Fall. Ich gebe es offen zu: Ich bin enttäuscht. Wir stehen am
Beginn einer wichtigen Legislaturperiode. Auch wir als Par-
lamentarier sollten wissen, wohin die Fahrt geht. Welchen
Staat wollen wir eigentlich? Davon hat man heute wenig
oder fast nichts gehört, trotzdem wir in den vergangenen
Wahlen unsere Versprechungen abgegeben haben.
In den Richtlinien zur Regierungspolitik ist auf mein Postu-
lat-wie gesagt-in keiner Weise Bezug genommen worden.
Ich frage deshalb den Bundesrat: Was geschieht mit diesem
Postulat? Durch die Überweisung meiner Motion - in der
etwas abgeschwächten Form des Postulates- hat unser Rat
zumindest zum Ausdruck gebracht, dass man sich überle-
gen muss, in welcher Art und Weise das Parlament mehr
Einfluss auf die politische Planung nehmen kann und neh-
men soll.
Auch über die Arbeit unserer Kommission bin ich - wie Herr
Affolter-etwas enttäuscht. Ich bin vor allem über den faden
Wortlaut der Richtlinienmotion enttäuscht. Da heisst es ein-
fach: der Bundesrat soll Prioritäten setzen, fertig, Schluss.
Unsere Kommission hätte selber-wie etwa die nationalrätli-
che Kommission - Überlegungen anstellen sollen: Welches
sind vom Parlament her gesehen die Prioritäten? Das Parla-
ment ist verfassungsrechtlich oberster Gesetzgeber und
muss deshalb auf die Planung Einfluss nehmen.
Es ist in der Diskussion viel über die Gesetzesflut und über
die Vollzugsschwierigkeiten der Kantone geklagt worden.
Ich hätte mir vorstellen können, dass man unter Punkt 1 der
Richtlinienmotion den Bundesrat beauftragt hätte, uns in
Zukunft nur noch wichtige und notwendige Gesetze zur
Beratung zu unterbreiten. Mit der Gesetzgebungseuphorie
muss endlich Schluss gemacht werden. In diesem Staat sind
alle Staatsorgane - auch das Volk - überlastet. Wir müssen
Ballast abwerfen.
Ein zweiter Punkt der Richtlinienmotion hätte etwa sein
können, dass unser Rat nun endlich vom Bundesrat ein
umfassendes und rasch wirksames Umweltschutzprogramm
verlangt. Sie kennen dieses Problem, das weit über das
Waldsterben hinausgeht und das Leben in der Existenz
bedroht.
Als dritten Punkt der Richtlinienmotion hätte ich mir ein
glaubwürdiges Bekenntnis zur Neuverteilung der Aufgaben
zwischen Bund und Kantonen vorstellen können. Wir müs-
sen ohne Wenn und Aber zur Stärkung des Föderalismus
stehen und auf allen staatlichen Ebenen die entsprechen-
den Konsequenzen tragen und «Opfer» bringen.
Ein vierter Punkt - ich zähle nur auf - wäre zum Beispiel die
Forderung einer kohärenten Finanzpolitik zwischen Bund
und Kantonen gewesen. Hier müssen wir endlich einen
Schritt weiterkommen. Wir verlangen im Bund immer wieder
den Budgetausgleich. Dieser Ausgleich wird aber so lange
nicht möglich sein, als über die Ausscheidung der Finanz-
quellen zwischen dem Bundesrat und den Kantonsregierun-
gen gestritten wird. Die Herren sollen sich auf faire Art und
Weise endlich einigen! Sonst stochern wir in der Budget-
und Finanzpolitik noch lange im Nebel herum.
Als fünften Punkt der Richtlinienmotion hätte unser Rat
meines Erachtens gute und bessere staatliche Rahmenbe-
dingungen für die Wirtschaft verlangen müssen, denn nur
so können die Arbeitsplätze gesichert werden. In dieser
zentralen wirtschaftspolitischen Frage müssen Parlament
und Bundesrat endlich Farbe bekennen.
Nachdem unsere eigene Richtlinienmotion so nichtssagend
und unverbindlich lautet und die Festsetzung der Prioritäten
einfach grosszügig dem Bundesrat überlässt, kann ich nur
hoffen, dass der Nationalrat konsequenter ist und vom Par-
lament her eigene Prioritäten setzt. Dann kämen wir als
Parlament in der politischen Planung endlich etwas weiter!
Bundespräsident Schlumpt: Ich danke Ihnen, und das ist
eine Beurteilung Ihrer Diskussion, die teilweise von Ihren
eigenen Meinungsäusserungen in der Frage der Auseinan-
dersetzung mit diesen beiden Regierungsinstrumenten ab-
weicht.
Ich glaube, dass die Diskussion den Zweck erfüllt hat, der
solchen Diskussionen überhaupt zugedacht werden kann.
Zwar haben wir nach der Publikation der Berichte auch
gehört, dass wir mit diesen Unterlagen wenig Begeisterung
im Lande auslösten. Das sei wenig innovativ, es sei zu wenig
visionär, wurde gesagt. Es fehlten Aufbruchsignale oder -
Ständerat Weber hat das zitiert - es seien blosse Fortschrei-
bungen. Ständerat Schmid - ich danke ihm für seine sehr
konzise, gute Berichterstattung - hat es dargelegt: in der
Tat, da ist nichts von Visionen und Aufbruchsignalen. Sol-
cherlei Gehalt fehlt in diesen Regierungsrichtlinien. Denn
nach dem politischen Auftrag und nach dem Geschäftsver-
kehrsgesetz, das diesen Auftrag genau umschreibt, können
es gar nicht Papiere über Visionen, über Ideologien, über die
Zukunft für nächste Generationen sein. Sie sind - Präsident
Schmid hat das gesagt - kein politisches Programm. Stän-
derat Affolter: Auch die Zusammenarbeit zwischen den Bun-
desratsparteien kann natürlich in Regierungsrichtlinien kei-
nen Niederschlag finden. Es ist eine Orientierung. Es sind
Absichtserklärungen der Regierung und nicht von Parteiver-
tretern in der Regierung. Es ist auch kein Katalog ambitiöser
Wünsche oder gar epochaler Ziele. Nichts von dem. Regie-
rungsrichtlinien, wie wir sie verstehen und wie man sie uns
seinerzeit in Auftrag gegeben hat, sind kein Übungsfeld für
Höhenflüge oder für Visionen. Regierungsrichtlinien sind,
das war so gewollt und ist es bis heute, sofern man hier
nicht etwas anderes einbringen will, ein Tätigkeitskatalog
des Bundesrates, der Regierung - es wurde auch von Stän-
derat Weber herausgestrichen -, für vier Jahre mit den
politischen Absichtserklärungen dieser Regierung. Damit
wird eine Grundlage für eine nützliche, erspriessliche Dis-
kussion im Parlament und zwischen dem Parlament und der
Regierung geschaffen. Auch nach dieser Diskussion bleiben
es Absichten der Regierung, vorbehaltlich von Aufträgen,
die auf dem Wege der Richtlinienmotionen erteilt werden.
Ständerat Affolter, es kann nicht die Meinung sein, dass
dadurch die eigentliche Planungskompetenz oder Gestal-
tungskompetenz.auf die eidgenössischen Räte übergehen
oder mit ihnen gemeinsam getragen würde. Darin schliesse
ich mich der Interpretation an, wie sie Ständerat Weber
vorgebracht hat. Deshalb, das mag man bedauern, findet
man in den Regierungsrichtlinien natürlich wenig Unvorher-
gesehenes, kaum etwas Überraschendes und vor allem gar
nichts Sensationelles. Aber sehen Sie, das ist eine gewollte
Beschränkung der Regierungsrichtlinien. Seien wir ehrlich:
In dieser Beschränkung, die wir vor vielen Jahren im
Geschäftsverkehrsgesetz zugrundelegten, passen die
Regierungsrichtlinien haargenau und fugenlos in unseren
helvetischen politischen Alltag. Das heisst nun aber keines-
wegs, dass sie als Instrument für die politische Arbeit der
Regierung und des Parlamentes, auch der Kantone übri-
gens, nicht Bedeutung und Nutzen hätten. Im Gegenteil:
Gerade in dieser von verschiedenen Votanten erwähnten
Politik des Pragmatismus haben wir eine Auslegeordnung,
eine Gesamtschau und eben auch Grundsatzdiskussionen
im Parlament und zwischen Parlament und Regierung nötig,
um die Einzelfragen in eine Gesamtschau einzuordnen. Wir
haben heute morgen beim SBB-Geschäftsbericht dazu eini-
ges von Ständerat Cavelty gehört. Das tut not, eine derartige
Gesamtschau und Auseinandersetzung über übergeordnete
Leitlinien, weil nämlich auch noch so mutige, zukunftsgläu-
bige und in der Sache auch richtige Einzelschritte keine
Gewähr dafür bieten, dass man auf einem längerfristig fest-
gelegten Weg vorankommt und nicht irgendwelche Slalom-
läufe macht, die man eigentlich gar nicht machen möchte.
Vieles in unserem Leben und in der Politik ist wünschbar.
Manches ist heute auch ohne weiteres machbar, aber nicht
Politique gouvernementale/Plan financier238
5 juin 1984
alles tragbar. Deshalb müssen in der Politik Prioritäten
gesetzt werden; es muss ein Schrittmass festgelegt werden,
damit wir für das Notwendige dann tatsächlich auch die
erforderlichen menschlichen Kräfte und finanziellen Mittel
zur Verfügung haben.
Der Bundesrat - und auch ich persönlich - ist nicht der
Meinung, dass es sich um eine Sandkastenübung handle.
Wir glauben, dass diesen Richtlinien und Legislaturfinanz-
plänen jene Bedeutung zukommt, die man ihnen seinerzeit
zugedacht hat.
Der Bundesrat ist einverstanden mit der Motion des Stände-
rates. Er wird Ihnen eine Liste von Streichungsgeschäften
nach Erarbeitung im Bundesrat zur Kenntnis bringen, so wie
das die Motion verlangt, also nicht im Sinne einer Ergän-
zung des Berichtes mit neuer Diskussion über Prioritäten,
sondern im Sinne einer schriftlichen Orientierung. In diesem
Sinne können wir diese Motion annehmen.
Warum haben wir nicht selbst - Ständerat Affolter hat diese
Frage gestellt - innerhalb dieser 67 Geschäfte auch noch
eine Gruppierung vorgenommen? Weil es eben die
67 Geschäfte sind, welche zwar mit einem unterschiedli-
chen Gewicht und auch in bezug auf die zeitliche Dringlich-
keit bezogen auf die vier Jahre nicht gleich einzustufen sind,
die nach Meinung des Bundesrates aber in in dieser Legisla-
tur in das Parlament gebracht werden sollen. Über die
Methode können die Meinungen auseinandergehen. Sie ist
aber nicht Ausdruck von Resignation, sondern von Elimina-
tion. Früher haben wir Ihnen - allerdings dann gruppiert in
verschiedene Prioritätsstufen - über 100 Geschäfte unter-
breitet. Jetzt haben wir uns auf eine Prioritätsgruppe 1 und
damit eben auf diese 67 Geschäfte beschränkt.
Ein Motionsantrag in der national rätlichen Kommission geht
dahin - Motion Widmer -, dass der Bundesrat seinen
Bericht anreichere mit seinen Vorstellungen über die
Schweiz von morgen: gesellschaftspolitisch und auch
staatspolitisch. Ich habe in der Kommissionsberatung
erklärt, ich sei bereit, diese Anreicherungen oder Ergänzun-
gen vorzubringen. Das fällt mir nicht schwer, weil in den
Regierungsrichtlinien, insbesondere in den Kapiteln 2 und 3,
diese Betrachtung einer Schweiz von morgen bereits enthal-
ten ist. Der Bundesral könnte ja gar nicht ohne eine globale
Vorstellung der Schweiz, ihrer gesellschaftlichen, politi-
schen, wirtschaftlichen und sozialen Ordnung von morgen
und übermorgen Regierungsrichtlinien und Finanzpläne
erstellen. Ich werde Sie darüber noch ergänzend orien-
tieren.
Was ist das Leitbild des Bundesrates für die Schweiz der
nächsten Jahre? Es ist das Leitbild eines freiheitlichen,
humanen Sozial- und Leistungsstaates als Gemeinschaft
einer offenen, vielfältigen Gesellschaft, die abgestützt ist auf
eine im Wandel der Zeit immer wieder neu zu bestimmende
Abgrenzung von Freiheit und Einordnung, von persönlicher
Verantwortung und kollektiver Lastenverteilung, von indivi-
dueller Ungebundenheit und staatlicher Machtbefugnis, von
Risiko und Sicherheit. Es ist aber nicht die Vorstellung einer
Schweiz im Sinne eines allgegenwärtigen oder gar omnipo-
tenten Staates, etwa nach den Orwellschen Visionen, an die
man ja im Jahre 1984 fast zwangsläufig denkt. Sondern es
ist die Vorstellung des notwendigen Staates, der seine Auf-
gaben erfüllt. Aufgaben, die weder der Einzelne noch
andere Gemeinschaften, insbesondere auch Kantone und
Gemeinden, zu tragen vermögen, Aufgaben aus sozialer,
humanitärer Verpflichtung, Aufgaben des Gemeinwohls und
des Gesamtinteresses.
Dieser freiheitlich-humane Sozial- und Leistungsstaat, der
durch unsere Tätigkeit über Jahre und Jahrzehnte geprägt,
gestaltet und vorbestimmt ist, dieser freiheitlich-humane
Sozial- und Leistungsstaat ist in unserem Land durch ein
ganz besonderes Merkmal geprägt, das ihn weltweit unter-
scheidet von anderen, durch seine Vielfalt. Das ist das
Markenzeichen der Schweiz, diese offene, vielfältige Gesell-
schaft. Vielfalt in Sprache und Kultur, Vielfalt an Naturgege-
benem und an Gewachsenem und Gestaltetem, Vielfalt an
Meinungen, Lebens- und Verhaltensweisen, Vielfalt an
gesellschaftlichen und politischen Strukturen. Das Zusam-
menleben in einer solchen Vielfalt setzt Offenheit, Verständ-
nis und Toleranz voraus. Das erfordert Information,
Gesprächsbereitschaft und auch Verständigung. Es bedarf
offener Türen zwischen allen Gruppen. Diese Vielfalt müs-
sen sich die einzelnen Gruppen, die sogenannten Minder-
heiten - wir alle gehören zu mehreren Minderheiten -,
immer wieder vor Augen halten. Diese Vielfalt bedarf der
nationalen Einheit, eines gemeinsamen Fundamentes, und
zwar gerade im Interesse dieser Minderheiten, dieser einzel-
nen Gruppen. Nur der Starke kann mit eigenen Kräften sich
durchsetzen und bedarf nicht des gemeinsamen Fundamen-
tes oder Daches. Die nationale Einheit, welche die Basis und
das Gehäuse für die Vielfal': gibt und nicht nur das Ganze,
sondern auch das Teilglied im Ganzen gewährleistet, fusst
auf drei unverrückbaren Säulen:
- Auf dem Föderalismus. Der Föderalismus ist das Richt-
mass für die Gestaltung der staatlichen Ordnung im Sinne
einer dezentralen Machtverteilung. Er ist ein Masskleid
gerade für diese reiche Vielfalt, eine Gewähr für deren
Bestand.
- Unsere nationale Einheit beruht sodann auf der Demokra-
tie als Selbstbstimmungsrecht des Volkes. Bei uns in der
breitesten Ausgestaltung der Direkt- und Referendumsde-
mokratie auf drei staatlichen Ebenen; die 3000 Gemeinden
und die 26 Kantone sind ebenso notwendige und unabding-
bare Elemente unserer Eidgenossenschaft wie der Bund.
Diese Demokratie ist zu verstehen als eine echte, konstitu-
tionelle und nicht als eine Konvenienzdemokratie, auch
nicht als eine Demokratie von gewichteten oder gewogenen
Minderheiten oder gar als eine «Demokratie der Betrof-
fenen».
- Die nationale Einheit beruht schliesslich auf dem Rechts-
staat als Verhaltensordnung für jedermann. Dieser ist
zugleich für die staatlichen Gemeinschaften eine Hand-
lungsmaxime nach Massgabe von Recht und Gesetz und
andererseits eine Handlungsschranke.
Die Verwirklichung dieses Staatsgedankens der Vielfalt in
einer ausserordentlich fein gestalteten Einheit des freiheitli-
chen, humanen, demokratischen Sozial-Wohlfahrts- und
Leistungsstaates ist eine anspruchsvolle Organisationsform
und führt zu anspruchsvollen Institutionen. Eine davon sind
wir hier; es ist das Gespräch im Parlament und zwischen
Parlament und Regierung. Aber dieser Aufwand, diese
besonderen Ansprüche an die Bewältigung der Tagesarbeit
und auch an die längerfristige Gestaltung der politischen
Arbeit sind dadurch gerecht'ertigt, dass diese gesellschaftli-
che, politische Struktur und Organisation wie keine andere
die persönliche Entfaltung jedes Einzelnen erlaubt, seine
Eigenständigkeit, seine Identität. Und diese Identität und
Eigenständigkeit bedeuten Abwehr gegenüber Anonymität,
Uniformität, Kollektivierung. In derKleinräumigkeit-auch in
den wirtschaftlichen Strukturen sind wir ein kleinräumiges
Land - liegt eben dank dieser reichen Vielfalt die Gewähr für
Nähe, für Verständnis, für Teilnahme und damit auch für
Identifikation. Von diesem kleinen Raum der einzelnen Ein-
heiten in dieser reichen Vielfalt muss der Weg zur nationalen
Ebene führen, in der Erkenntnis, dass jede dieser Gruppen
auch die nationale Ebene braucht, wenn sie ihren Bestand
garantiert haben will. Darin - und das eine letzte Erläuterung
- unterscheiden sich Vielfalt und Föderalismus von etwas,
was man gelegentlich damit verwechselt, von Zersplitterung
und Partikularismus. Das sind zweierlei Paar Schuhe.
Die Regierungsrichtlinien legen dar, wie der Bundesrat auf
diesem Weg weiter arbeiten will, was in diesen vier Jahren
notwendig - nicht einfach wünschbar - ist, um weitere
Schritte zur Konsolidierung oder zur Entwicklung dieser
gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung zu tun. Dabei
hatte der Bundesrat zu bedenken, dass wir keine Insel sind,
sondern eingebettet in eine weltweite Gemeinschaft, dass
wir deshalb auch nicht mehr autark sind, sondern dass viele
Ereignisse in unserem Land abhängig sind von grenzüber-
schreitenden Begebenheiten, dass die politische und die
wirtschaftliche Stabilität nicht an unseren Landesgrenzen
haltmacht. Aber auch, dass Wirren und soziale Not nicht
S.Juni 1984239
Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
einfach die Sorge der davon unmittelbar Betroffenen blei-
ben können, dass wir daran teilzunehmen, dass wir mitzu-
helfen haben und dass umgekehrt die Versorgung mit not-
wendigen Gütern für uns nicht in den eigenen Grenzen zu
sichern ist. Das alles sind Elemente einer Solidarität, die
unser Land über alle Grenzen hinweg auch als Maxime des
staatlichen Handelns anerkennt.
Damit diese Solidarität über alle Grenzen hinweg unseren
eigenen Aufgaben keinen Abbruch tun kann, ist die politi-
sche, militärische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu
gewährleisten: Die Sicherung der natürlichen Lebensgrund-
lagen (Ressourcen) ist aus nationalem Interesse vorrangig.
Aber auch die Wahrung der kulturellen, der gesellschaftli-
chen Eigenwerte und dieser Eigenständigkeiten, die man als
Vielfalt versteht, sowie die Gewährleistung der Wirtschafts-
kraft als Grundlage für den sozialen Etat, für die Vollbe-
schäftigung, müssen unser Ziel sein; wir haben das im
Kapitel über die wirtschaftspolitischen Absichten dargelegt.
Die Wirtschaftskraft auch als Grundlage für einen leistungs-
fähigen öffentlichen Haushalt: Das bedeutet Kontinuität in
der Politik. Kontinuität ist ein erprobtes Prinzip nicht nur für
den Privathaushalt, sondern auch eine notwendige - nicht
bloss eine nützliche - Leitlinie für die Staatstätigkeit.
Eine letzte Bemerkung zur Kontinuität und zur Nützlichkeit
von Regierungsrichtlinien: Wir haben immer daran zu den-
ken, dass das, was wir als Staat verstehen, als Eidgenossen-
schaft, zusammengesetzt ist aus drei Ebenen und dass eine
optimale, effiziente Politk des Staates nur über koordinierte
Politiken aller drei Ebenen möglich ist. Zur Orientierung
dieser weiteren Ebenen haben Regierungsrichtlinien ihren
Nutzen, weil sie eine Information über die politischen
Absichten auf Bundesebene beinhalten, auf die die nachge-
lagerten Ebenen Rücksicht nehmen und sich selbst einrich-
ten können.
Die Ständeräte Stucki, Meier, Reymond und andere haben
dem Bundesrat etwas mehr Zurückhaltung und Wider-
standskraft empfohlen. Herr Stucki, es gibt eben Auswirkun-
gen eines Erwartungsdruckes, welche dazu führen können,
dass sowohl im Parlament wie darüber hinaus die Leistun-
gen nicht nach ihrem wirklichen Gehalt beurteilt werden,
sondern nach zeitlichen Kriterien, nach der Raschheit, mit
welcher sie erbracht werden. Wer aber - wie der Bundesrat
- nach dem Grundsatz lebt, Sorgfalt müsse vor Zeitdruck
kommen, wer eben Kontinuität gelten lassen will, wird sehr
bald der Trölerei der mangelnden Produktivität oder gar der
Entscheidungsschwäche bezichtigt. Eine quantitative Pro-
duktivität sollte aber- da bin ich ganz Ihrer Meinung - durch
Qualität ersetzt werden; niemand kann mehr zu einem der-
artigen Umdenken beitragen als das Parlament, wenn Sie
von uns qualitative Vorlagen erwarten, gelegentlich unter
Inkaufnahme eines etwas längeren Zeitbedarfes.
Ständerat Reymond, Sie sehen in diesen Regierungsrichtli-
nien ein Programm centre-gauche. Das bleibt Ihnen selbst-
verständlich unbenommen. Aber das hängt weitgehend vom
eigenen Standpunkt ab. Dieser kann so weit rechts sein,
dass es rechts davon nichts mehr gibt, dann ist eben alles
«links», aber von der bundesrätlichen Warte aus ist das
nicht ein Programm centre-gauche.
Ständerat Ducret, ich werde zu gegebener Zeit sehr auf-
merksam Ihre Stellungnahme zur Kenntnis nehmen, wenn
es dann um die von Ihnen angesprochene Kompensation im
Rahmen der GVK-Vorlage geht. (Auf die von Ihnen aufge-
worfenen Fragen wird Herr Bundesrat Stich eintreten.) Dann
wird - Ständerat Meier - der Tag der Wahrheit, die Nagel-
probe, auch für den Präsidenten der kantonalen Finanzdi-
rektoren kommen.
Die Ständeräte Affolter und Binder haben bedauert, dass
das Parlament wenig Mitwirkungsmöglichkeiten habe bei
der Gestaltung unserer Tätigkeit in den nächsten Jahren.
Das ist der Wille dieser Regierungsrichtlinien. Sie besitzen
Gestaltungsmöglichkeiten, auf dem Weg der Richtlinien-
Motionen, wovon Sie Gebrauch gemacht haben, wie Ihre
Motion und die Motionsanträge im Nationalrat zeigen.
Zum Postulat von Ständerat Belser: Der Bundesrat hatte
eine Berichterstattung versprochen. Diese ist an die Militär-
32-S
kommission beider Räte erfolgt. Dort wurde der Bericht des
Bundesrates als nicht umfassend genug betrachtet. Im April
hat dann der Generalstabschef einen weiteren, umfang-
reicheren Bericht an die beiden Militärkommissionen gelie-
fert. Der Auftrag von Ständerat Belser (parallel auch der
sozialdemokratischen Fraktion im Nationalrat) lautete
dahin, der Bundesrat solle diese Fragen abklären und die
Bundesversammlung über die Ergebnisse orientieren. Nun
kann es eben aus bestimmten Gründen als zweckmässig
erscheinen, eine solche Orientierung an die beiden Militär-
kommissionen zu richten, wie wir das gemacht haben. Wir
sind darum der Meinung, das Postulat von Ständerat Belser
könne abgeschrieben werden.
Ein Argument könnte allenfalls gehört werden: Man wolle
nicht einen ergänzenden Bericht des Generalstabschefs an
die Militärkommissionen, sondern einen solchen an den
Bundesrat; dann wäre in dieser Richtung zu insistieren, der
Bundesrat habe beide Militärkommissionen mit einem
ergänzenden Bericht zu bedienen, nicht aber das Parla-
ment. Das könnte diskutiert werden.
Bundesrat Stich: Der Finanzplan ist an sich das Spiegelbild
der Regierungsrichtlinien. Umgekehrt: wenn es keine Regie-
rungsrichtlinien gäbe, müssten wir wohl oder übel trotzdem
einen Finanzplan erstellen, denn Sie wissen alle, dass man
in den Bundesfinanzen Weichen nicht kurzfristig umstellen
kann, sondern dass es geraume Zeit dauert, bis man zu
irgendwelchen Ergebnissen kommt, sei es auf der Seite der
Einnahmen oder auf der Seite der Ausgaben.
Ich möchte Sie nur daran erinnern, wie lange einzelne
Projekte schon bei den eidgenössischen Räten hängig sind.
Bei der Aufstellung dieses Finanzplanes habe ich mich im
Grunde genommen damit begnügen können, sämtliche jetzt
hängigen Probleme aufzulisten. Dabei habe ich feststellen
können, dass es mit diesen Projekten gelingen müsste, den
Haushalt einigeTmassen auszugleichen. Aber ich bin mir
durchaus bewusst, dass dieser Finanzplan keine Begeiste-
rungsstürme hervorruft, weil er nämlich ganz klar zeigt, dass
wir in engen, in sehr engen Grenzen zu operieren haben und
dass kein Platz für neue, zukunftweisende Projekte bleibt.
Selbst wenn ihre Notwendigkeit anerkannt ist, können sie
höchstens in Ansätzen verwirklicht werden. Ich denke bei-
spielweise an die Förderung der Forschung, an die Entwick-
lungshilfe, an die Modernisierung des öffentlichen Verkehrs.
Das sind Zielsetzungen, die weitgehend unbestritten sind.
Trotzdem können sie noch nicht an die Hand genommen
werden, wie es eigentlich wünschenswert wäre.
In diesem Legislaturfinanzplan sollen nur 20 von 67 Richtli-
niengeschäften zu Mehrausgaben führen. Indessen werden
zweifellos noch weitere hinzukommen. Die zusätzlichen
Ausgaben (wenn man jetzt einmal von der zusätzlichen
Belastung im Strassenbau absieht, Herr Ducret) belaufen
sich dann auf nur noch 40 bis 50 Millionen Franken pro Jahr.
Es ist aber auch daran zu erinnern, dass der Bundesrat
selber bereits Vorlagen zurückgestellt hat - etwa 30 Vorla-
gen -, worunter es einige gibt, die beträchtliche Mehrausga-
ben zur Folge gehabt hätten.
Denken Sie nur an das Presseförderungsgesetz, an das
Freihaltegesetz usw. So gesehen ist dieser Finanzplan viel-
leicht doch eher ein Sparplan für die Zukunft, der zeigt, dass
selbst für das bescheidene Ziel des Haushaltausgleichs
grosse Anstrengungen notwendig sind. Der Bundesrat ist
aber auch überzeugt davon, dass hohe und zunehmende
Defizite auf die Dauer unhaltbar sind. Wenn man schon von
alternativen Finanzplänen gesprochen hat: dieser Finanz-
plan zeigt ganz klar, dass wir in Zukunft wieder mit Defiziten
von über 1 Milliarde bis 2 Milliarden Franken zu rechnen
haben, falls es uns nicht gelingt, die im Fihanzplan vorgese-
henen Entlastungsmassnahmen durchzuführen.
Ich kann das anhand der Budgetierung für 1985 belegen:
Für das nächste Jahr haben wir im Legislaturfinanzplan ein
Defizit von 680 Millionen Franken vorgesehen. Sehr rasch
kamen dann 200 Millionen Franken zur Abdeckung einer
Zahlungsspitze beim EMD für die Panzerbeschaffung hinzu;
dies ergibt bereits 880 Millionen Defizit, und es werden,
Politique gouvernemontale/Plan financier
240
5 juin 1984
sofern der Ständerat in Sachen Kompensation der Strassen-
mehrausgaben niclr: anders beschliesst als seine Kommis-
sion, weitere 200 Millionen hinzugefügt werden müssen.
Damit sind wir bere ts im nächsten Jahr wieder auf einem
Ausgabenüberschuss von 1080 Millionen. Zudem schlägt
die Kommission ja noch vor, diese Leistungen an die Kan-
tone rückwirkend auszuzahlen, was noch einmal 160 Millio-
nen Franken ausmacht. Ohne die Massnahmen gegen das
Waldsterben und ohne weitere zusätzliche Aufgaben, die wir
ebenfalls schon beschlossen haben, ergibt sich erneut ein
Defizit über 1300 Millionen. Diese Zahlen lehren, dass es
noch grosser Anstrengungen bedarf, um hier eine Lösung
zu finden.
Ich bin wirklich selber überzeugt davon, dass es im Interesse
auch der Kantone notwendig ist, eines Tages wieder Boden
unter den Russen zu finden, so dass sowohl die Kantone als
auch der Bund in Zukunft wissen, womit sie tatsächlich
rechnen können.
Heute ist viel über die Lastenverteilung zwischen Bund und
Kantonen gesprochen worden. Die Kantone würden über-
mässig belastet. Man hat von 1 Milliarde gesprochen. In
Wirklichkeit sind es immer noch 530 Millionen, wenn man
von der Basis ausgeht, die auf Seite 18 des Finanzplanes
aufgeführt ist. (Es ist nicht Seite 25, Herr Meier, die Tabelle,
die die Kantonsbelastungen angibt, steht auf Seite 18.)
Dabei muss man sich bewusst sein, dass alle diese Aufga-
ben und alle diese Zahlen einer momentanen Bestandesauf-
nahme entspringen (Bilanz). Im Verlaufe der Jahre kann sich
an diesen Belastungen nicht nur beim Bund, sondern auch
bei den Kantonen einiges ändern. Das ist auch im Falle der
Ergänzungsleistungen so, wobei immerhin zu bedenken ist,
dass sich vermutlich die Einnahmen der Kantone auch
entsprechend anpassen werden. Es ist aber sicher nicht so,
dass der Bund von den Kantonen etwas Ungebührliches
verlangt in bezug auf die Kompensationen. Man kann natür-
lich darüber streiten und sagen, die Treibstoffzölle seien
zum vornherein für c ie Strassen bestimmt gewesen. In Wirk-
lichkeit ist es doch so, dass der Bund in den letzten Jahren
300 bis 400 Millionen Franken Treibstoffzolleinnahmen
gehabt hat, die als Rückzahlung der Nationalstrassenvor-
schüsse verbucht worden sind und folglich nicht mehr aus-
gegeben werden konnten. Weil der Vorschuss jetzt abgetra-
gen ist, belasten diese 300 bis 400 Millionen Franken den
Bund in Zukunft neu. Dadurch entlastet werden ganz ein-
deutig die Kantone, denn damit übernimmt beispielsweise
der Bund im wesentlichen den Unterhalt für den National-
strassenbau, der bis heute grösstenteils von den Kantonen
getragen worden ist. Hinzu kommen noch weitere Aufga-
ben, für die die Kantone durch den neuen Verfassungsarti-
kel jetzt ebenfalls zusätzliche Mittel erhalten. Die Tatsache,
dass der Bund für den Strassenbau in den nächsten Jahren
effektiv wieder 300 bis 400 Millionen Franken mehr ausge-
ben muss, rechtfertigt allein schon eine gewisse Kompensa-
tion durch die Kantone. Eine paritätische Arbeitsgruppe
zwischen Bund und Finanzdirektoren hat drei Kompensa-
tionsvarianten ausgearbeitet. Bei allen drei Varianten
bestand die selbstverständliche Voraussetzung, dass unge-
fähr 300 Millionen Franken kompensiert würden.
Zudem darf man heute doch auch festhalten, dass die Finan-
zen der Kantone wesentlich besser dastehen als die des
Bundes. Für das Jah>'1983 haben die Kantone insgesamt um
1 Milliarde besser abgeschnitten als budgetiert. Elf Kantone
haben Überschüsse erzielt, worunter einige, bei denen man
nicht auf Anhieb sagen würde, sie seien wirtschaftlich stark,
wie die Kantone Graubünden, Wallis, Freiburg, Obwalden
usw. In dieser Hinsicht hilft es wenig, wenn man sagt, die
Rechnung des Bundes sei mit den Rechnungen der Kantone
nicht vergleichbar, und zwar, weil wir keine ausserordent-
liche Rechnung führen. Ich möchte hier nicht auf das Rech-
nungsmodell eingehen, aber doch sagen, dass gerade die
Investitionen beim Bund eine sehr grosse Konstanz haben.
Ein anderes Rechnungsmodell Hesse die Finanzlage des
Bundes keinesfalls besser erscheinen, denn die Belastung
bleibt sich etwa gleich, ob man nun Investitionen vollständig
über die Finanzrechnung verbucht und damit abschreibt
oder ob man sie zuerst aktiviert, um sie dann späteren
Jahren zu belasten: Im ganzen betragen die Investitionen
beim Bund gemäss Voranschlag 1984 und Legislaturfinanz-
plan 2,8 Milliarden 1984, 3 2 Milliarden 1985, 3,3 Milliarden
1986 und 3,4 Milliarden Franken 1987. Ihr Anteil an den
Gesamtausgaben ist bemerkenswert konstant: 13,3 Prozent
1984,14,6 Prozent 1985,14,7 Prozent 1986 und 14,6 Prozent
im Jahre 1987, wobei an dieser Stelle darauf hinzuweisen ist,
dass die Anschaffungen im Militärdepartement keine volks-
wirtschaftlichen Investitionen darstellen, sondern als
Konsumausgaben gelten. Und diese müssen zweifellos
durch laufende Einnahmen gedeckt werden. Eine Nachdek-
kung verbietet sich. Ein anderes Rechnungsmodell würde
kein anderes Bild zeigen. Die Kantone stehen im wesentli-
chen finanziell besser da als der Bund. Herr Ducret, es war
für mich sicherlich ein einmaliges Erlebnis, von der Finanz-
direktorenkonferenz eingeladen zu werden und dann beizu-
wohnen, wie die Herren sich unter Traktandum Verschiede-
nes einstimmig gegen die Kompensation entschieden
haben. Aber genauso einstimmig haben beispielsweise 21
Landwirtschaftsdirektoren entschieden, dem Bund zwei
neue Institute mit 90 Beschäftigten zu übergeben. Das ist
eine Art, mit der man nicht ohne weiteres zu einer guten
Zusammenarbeit kommt. Ich selber bin durchaus zur
Zusammenarbeit bereit, weil ich überzeugt bin, dass wir die
Probleme nur gemeinsam lösen können. Aber eine gemein-
same Arbeit und eine Zusammenarbeit setzt voraus, dass
jeder den Teil trägt, den er eben tragen kann. Ich bin
überzeugt, dass die Kantone in Zukunft - schon weil sie so
ausgezeichnete Finanzdirektoren haben - so gut stehen,
dass sie einen grösseren Anteil übernehmen können.
In bezug auf die Massnahmen des Finanzplanes hat man
auch erklärt, man müsste eine alternative Finanzplanung
haben. Ich glaube, beim Legislaturfinanzplan wäre es wenig
sinnvoll, zum vornherein unterschiedliche Massnahmen als
Alternativen vorzulegen. Das wäre der Verhandlung im Par-
lament sicherlich nicht sehr dienlich. Der Herr Kommis-
sionspräsident hat gebeten, man solle im Interesse der Über-
sicht jeweils im Budget immer wieder darauf hinweisen, wie
sich der Finanzplan entwickle, was für Alternativen für den
Fall vorzuschlagen seien, cass sich eben eine oder mehrere
Massnahmen nicht durchsetzen lassen. Das ist zweifellos
unsere Pflicht und Schuldigkeit. An sich ist es ja heute
schon üblich, dass bei jeder Vorlage der Bundesrat immer
wieder nicht nur auf die Verfassungsmässigkeit hinweist,
sondern auch auf die Legislaturziele und den Finanzplan. Im
Bundesrat wird kein Geschäft behandelt, bevor nicht geprüft
ist, ob es im Finanzplan enthalten sei und ob es Mehr- oder
Minderausgaben bringe. Der Bundesrat gibt sich also in
dieser Hinsicht bei jeder Entscheidung Rechenschaft in
bezug auf den Standort hinsichtlich Finanzplan und Richtli-
nien. Ich wäre sehr dankbar, das Parlament würde es bei
seinen Entscheidungen gelegentlich auch tun und den
Finanzplan ebenfalls berücksichtigen, besonders, wenn Sie
daran denken, bei Ihren Entscheidungen über die Anträge
des Bundesrates hinauszugehen.
Noch eine Bemerkung in bezug auf die Schwerverkehrsab-
gabe im Zusammenhang mit der Belastung der Kantone. Es
ist richtig, dass der Bundesrat ursprünglich 70 Prozent der
Schwerverkehrsabgabe den Kantonen zukommen lassen
wollte, aber damals war es eine leistungsabhängige Abgabe.
Diese Abgabe hätte insgesamt 350 Millionen Franken ein-
bringen sollen, d.h. mit anderen Worten: Der Bund
bekommt heute genau gleich viel, wie er damals nach jener
Vorlage bekommen hätte, und nicht mehr.
Grundsätzlich muss man-wie gesagt-feststellen, dass der
Bund selber keinen grossen Spielraum hat. Das zeigt sich
auch in bezug auf Steuererhöhungen. Die Steuerbelastung
ist auch angeführt worden. In der Schweiz betrug die
Steuerbelastung 1982 tota in Prozenten des Bruttoinland-
produktes 30,9 Prozent. Im Vergleich zu 1970 stieg zwar die
Belastung um 29,8 Prozent. Dennoch ist sie im Vergleich zu
anderen bedeutenden Industrienationen verhältnismässig
niedrig. Sie beträgt beispielsweise in der Bundesrepublik
S.Juni 1984
241
Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
Deutschland 37 Prozent, in Frankreich 43,7 Prozent und in
den USA 31,2 Prozent (Zahlen von 1982, USA 1981).
Es ist richtig, dass man auch den Rahmenbedingungen
unserer Wirtschaft Beachtung schenkt. Im ganzen bin ich
persönlich davon überzeugt, dass es auch zu guten Rah-
menbedingungen für die Wirtschaft gehört, wenn man dafür
sorgt, dass der Bund sich nicht zusätzlich verschulden
muss. Wenn er sich dauernd verschulden muss, engt sich
der Bund nicht nur den Handlungsspielraum ein, er sieht
sich auch gezwungen, am Kapitalmarkt stark aufzutreten. Er
verhindert damit tendenziell, dass die Zinssätze sinken, bzw.
er fördert damit den Zinsauftrieb. Das liegt weder im Inter-
esse der Wirtschaft, noch liegt es im Interesse des einzelnen
Bürgers, denn er zahlt bei höheren Zinssätzen letztlich mehr
für seine Hypothek, für seinen Mietzins und ist damit auch
betroffen.
Im ganzen ist festzuhalten, dass der Legislaturfinanzplan
eine Marschrichtung angibt. Man kann sagen, dass er opti-
mistisch sei. Ich habe mir in den letzten Tagen ab und zu
überlegt, was ich hier wohl erlebt hätte, wenn die Schwer-
verkehrsabgabe und die Vignette abgelehnt worden wären.
Ich bin froh, dass das Volk zugestimmt hat. Ich bin auch
überzeugt, dass das Volk dem Bund wirklich hat helfen
wollen und dass es in keiner Weise daran gedacht hat, dass
damit die Kompensation für die Kantone hinfällig werden
soll. Das Volk hat übrigens seinerzeit einem Treibstoffzollbe-
schluss zugestimmt, bei dem in den Erläuterungen zu lesen
war, dass man mit einer vollen Kompensation rechne. Ich
bin also überzeugt, dass auch dort das Volk letztlich dem
Bund hat helfen wollen, seine Finanzen zu sanieren und
damit indirekt sicher für eine Kompensation eingetreten ist.
Aber selbstverständlich gibt es bei Volksabstimmungen
.immer verschiedene Interpretationsmöglichkeiten. Das
gestehe ich Ihnen zu, und Sie müssen es von mir akzeptie-
ren, dass ich meine eigene Interpretation mache, nämlich
dass das Volk damals eben wirklich für eine Sanierung der
Bundesfinanzen gestimmt habe.
Der Finanzplan - ob er nun optimistisch ist oder ob er einen
gewissen Zweckpessimismus ausstrahlt - zeigt den voraus-
sichtlichen Trend, und er zeigt, dass es zur Sanierung noch
grosser Anstrengungen bedarf. Im Moment hängt es von
Ihnen ab, in der Zukunft für diese Massnahmen einzutreten.
Finanzpolitik ist letztlich nicht eine Sache schöner Deklama-
tionen und von 1.-August-Reden, sondern die wirklichen
Entscheidungen werden getroffen, wenn Sie über Sachvor-
lagen entscheiden. Dann entscheiden Sie auch darüber, ob
der Finanzplan zu optimistisch gewesen ist oder zu pessimi-
stisch. Letztlich liegt das jetzt in Ihrer Hand.
Bundeskanzler Buser: Ich möchte nur zwei Sätze zum
Postulat Binder sagen. Seine Nachfrage nach dem Wohler-
gehen dieses Postulates klang leicht vorwurfsvoll. Man
könnte daraus schliessen, dass dieser Vorstoss in den
Schubladen der Bundeskanzlei verschwunden wäre. Ich
kann Ständerat Binder versichern, dass dies nicht der Fall
ist. Ich darf ihm sogar sagen, dass es uns nicht einmal auf
dem Magen liegt, sondern dass wir uns geradezu freuen,
diesen Bericht zu erstellen. Denn dieses Problem der frühe-
ren und wirksameren Mitwirkung des Parlamentes in der
politischen Planung ist eines der interessantesten staatspo-
litischen und staatsrechtlichen Probleme, das man behan-
deln kann. Wenn wir den Bericht noch nicht dem Bundesrat
unterbreitet haben - der Bundesrat wird dann entscheiden,
in welcher Form er ihn an Sie weiterleitet -, so sind drei
Gründe dafür massgebend:
- Auch wir müssen Prioritäten setzen. Die ganze Kraft
unseres kleinen Teams war im Jahre 1983 auf die Richtlinien
der Regierungspolitik konzentriert.
- Wir hatten von Anfang an die Absicht, die Debatten, die
jetzt in Ihrem Rat und im Nationalrat stattfinden zu den
Richtlinien 1983 bis 1987, in diesem Bericht auszuwerten.
Ich glaube, das Unternehmen gelingt, denn Sie sehen aus
den Motionen des National rates, wie tief diese Problematik
reicht. Stellen Sie sich nur vor, wie es herauskommen
könnte, wenn Sie die Motion des Nationalrates ebenfalls
annehmen würden, aber im Annex die eine oder die andere
Vorlage bezüglich Dringlichkeit anders beurteilen würden.
Bestände dann eine Differenz oder nicht? Ist der Annex
überhaupt integrierender Bestandteil der Motion oder
nicht? Was ist eine Motion, die Vorschläge bringt? usw. Sie
sehen, dort bestehen eine ganze Reihe von Fragen, die sehr
interessante Studien ermöglichen.
Dazu käme die zweite: Wie wäre es, wenn jetzt in diesem
Bericht des Bundesrates am Schluss nicht stehen würde,
man solle Kenntnis nehmen, sondern es würde der Antrag
gestellt auf Genehmigung dieser Richtlinien? Ich glaube,
Sie hätten solch einen Sack voll rechtlicher Probleme, dass
Sie tagelang darüber diskutieren könnten. Das ist wahr-
scheinlich das Hauptproblem, das wir in diesem Bericht
untersuchen müssen: Was hiesse Genehmigung von Pla-
nungsvorlagen durch einen Parlamentsbeschluss - einen
einfachen, einen allgemeinverbindlichen usw. -, und wel-
ches wären die Konsequenzen?
- Wir haben es als sinnvoll erachtet, den Entscheid des
National rates zur Initiative Generali abzuwarten. Sie wissen,
dass diese Initiative die-Streichung des Zwischenberichtes
bringt - Sie haben der Initiative bereits zugestimmt -, und
wenn der Nationalrat Ihnen folgt, entsteht damit eine ganz
neue Situation, indem das derzeit wohl interessanteste
zusätzliche Steuerungsmittel des Parlamentes gestrichen
wird. Ich glaube, es ist richtig, dass wir diesen Entscheid
abwarten - er ist für die Herbstsession vorgesehen - und
dann auf dieser bereinigten Basis den Bericht zu diesem
Postulat von Ständerat Binder in Angriff nehmen.
Le président: Un membre du conseil souhaite-t-il la discus-
sion par chapitres?
- Ducret: Je souhaite rectifier deux affirmations de
- Stich.
Lorsqu'il nous dit qu'il n'est pas difficile de réunir 26 direc-
teurs des finances, et que l'on pourrait prendre 26 directeurs
de l'économie publique qui auraient les mêmes revendica-
tions, je précise que les 25 directeurs des finances que vous
avez rencontrés a Douanne, le 24 mai (il manquait le repré-
sentant du canton des Grisons, M. Mengiardi), avaient des
mandats de leur gouvernement. C'était des opinions gouver-
nementales et non personnelles. Cette précision est impor-
tante et je l'ai dit tout à l'heure.
Au sujet de la compensation, vous argumentez en disant
qu'un groupe des directeurs des finances avait déjà discuté
la question. Cela est inexact. Il y a deux ans, un groupe de
fonctionnaires de l'administration fédérale et de certaines
administrations cantonales, dont faisait partie notamment
M. Buschor, de l'administration des finances du canton de
Zurich, avait imaginé trois projets, ainsi que vous venez de
l'indiquer, comprenant différentes possibilités qui toutes
aboutissaient à 500 millions. Si, aujourd'hui, le Conseil fédé-
ral veut rendre aux cantons les 300 millions du droit de
timbre et demander 300 millions de compensation, discu-
tons. Mais, ce n'est pas tout à fait ce qu'il désire actuelle-
ment. Il demande 500 millions et encore quelque chose de
plus. Là est le problème.
En conclusion, il faut être précis. Premièrement, ce ne sont
pas les directeurs des finances, mais les gouvernements
cantonaux qui donnent leur opinion. Deuxièmement, il n'y a
jamais eu d'accord sur la compensation avec les directeurs
des finances. Je suis absolument formel en ce domaine. On
pourrait faire appel à certains membres de ce conseil qui,
comme moi, font partie de la conférence. Ce sont les deux
seules précisions que je désirais apporter.
Nous souhaitons que toute cette discussion nous conduise
à une entente et non à une bataille que nous déplorerions.
Bundesrat Stich: Ich möchte nur eine Anmerkung zur Frage
der Lastenteilung zwischen Bund und Kantonen machen.
Sie haben natürlich recht; wenn Sie die 400 Millionen an
zusätzlichen Bundesbeiträgen aus den Treibstoffzöllen
nicht zur Kenntnis nehmen, dann werden Sie natürlich stär-
Politique gouvernementale/Plan financier
242
5 juin 1984
ker belastet. Aber wenn Sie durch den Treibstoffzollbe-
schluss um 400 Millionen zusätzlich entlastet werden, dann
müssen Sie das auch berücksichtigen. Aber das ist eine
Frage, die wir dann beim Treibstoffzollbeschluss weiter dis-
kutieren können.
Le président: La discussion par chapitres n'ayant pas été
demandée, nous pouvons considérer le débat comme clos.
Le Conseil fédéral, soutenu par la majorité de la commis-
sion, nous propose de prendre acte de son rapport sur les
Grandes lignes de la politique gouvernementale et le plan
financier. Comme il n'y a pas d'autres propositions, j'en
déduis que le conseil prend acte de ce rapport.
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral suggère de classer le
postulat de M. Belser sur le plan directeur de l'armée. Ce
dernier désire-t-il le maintenir?
Belser: Ich kann die Ansicht des Herrn Bundespräsidenten
nicht teilen; denn wir erwarten da einen umfassenderen
Bericht, einen Bericht des Bundesrates an das Parlament
und nicht an eine Kommission. Im übrigen ist der Bericht,
der der Kommission zugeleitet wurde, ein Bericht des Gene-
ralstabschefs und nicht einmal eines Bundesrates. Ich
glaube, das müssen wir doch offen sagen: So dürfen wir uns
nicht abspeisen lassen.
Ich bitte Sie, das Postulat nicht abzuschreiben.
Affolter: Ich unterstütze die Auffassung des Kollegen Belser.
Es geht hier nicht um eine materielle, sondern um eine rein
formelle Frage. Herr Belser hat sich mit Recht zur Wehr
gesetzt, dass ein Postulat, das in diesem Rat eingereicht,
begründet und überwiesen wurde und zu dem uns ein
Bericht in Aussicht gestellt wurde, nun nicht durch ein
Papier des Generalstabschefs als erledigt betrachtet werden
darf. Vorstösse des Parlamentes richten sich an den Bun-
desrat, und die materielle Erledigung hat durch den Bundes-
rat zu erfolgen (in Form eines Berichtes) und hat auch vom
Bundesrat auszugehen. Deshalb ist die Variante, die Herr
Bundespräsident Schlumpf angetönt hat, wohl doch die
richtige.
Man erwartet hier eine Nachlieferung zum Bericht des Bun-
desrates in den Richtlinien, der allgemein als zu mager
angesehen wurde. Auch die Nachlieferung hat vom Bundes-
rat auszugehen.
Man könnte sich sogar fragen, ob dieser Bericht nicht allen
Mitgliedern des Parlamentes zugeleitet werden sollte; denn
ich sehe nicht ein, wieso ein Vorstoss, der von einem Mit-
glied des Ständerates eingereicht worden ist, nur zuhanden
der Mitglieder der Militärkommission beantwortet werden
soll. Jedenfalls sollte unter diesen Umständen aus formellen
Gründen, die für mich ausschlaggebend erscheinen, das
Postulat noch nicht abgeschrieben werden.
Gadient: Natürlich geht es bei der Abschreibung des Postu-
lates unter anderem um die formelle Frage. Aber man
kommt bei der Beantwortung nicht darum herum, nochmals
kurz auch die materielle Seite der Angelegenheit zu erwä-
gen. Ich erinnere daran, dass Herr Belser seinerzeit die
Ansicht vertreten hat, bestimmte technische Waffensysteme
würden stärkeres Gewicht erhalten, und deshalb bekundete
er die Sorge, dass die Infanterie nicht mehr ausreichend
bewaffnet und geschützt werden könnte. Der Bundesrat
sollte nach seiner Intention aufgefordert werden, die Armee
mehr auf den Kampf der Infanterie zu konzentrieren. Das ist
eine Grundsatzfrage, die das Armeeleitbild in seinem Grund-
gehalt tangiert.
Nun, das Armeeleitbild hält an der bewährten Konzeption
der Abwehr als gemischtes System von statischen und
beweglichen Kräften unverändert fest. Auf Seite 47 der
Richtlinien-Botschaft finden wir die entsprechenden Überle-
gungen. Ich erinnere auch daran, dass Herr Bundesrat Che-
vallaz damals in einer sehr ausführlichen Stellungnahme
seine Auffassung dargelegt und abschliessend festgestellt
hat, dass auch ein allfälliger ergänzender Bericht zu einer
Bestätigung dieses Standpunktes, allenfalls höchstens zu
einer Ergänzung desselben, führen würde. Diese haben wir
heute vorliegen. Das Armeeleitbild basiert auf einem ausge-
wogenen Konzept, und unsere Armee bleibt dabei ein Infan-
terieheer. Das Verhältnis zwischen Infanterie und Mechani-
sierten Truppen dürfte etwa bei 10 zu 1 liegen. Es ist also
keine Rede davon, dass die Infanterie geschwächt werden
soll, und nur solches möchte dieses Postulat im Grundsatz
vermeiden.
Für mich besteht daher aufgrund der heutigen Botschaft
(nachdem das Konzept aufgrund sorgfältiger Analyse damit
erneut seine Bestätigung findet) keine Veranlassung, noch-
mals in Beschäftigungstherapie zu machen und einmal
mehr einen ergänzenden Bericht zu fordern. Im übrigen ist
die Überprüfung ohnehin ein kontinuierlicher Vorgang, so
dass wir auch ohne zusätzliche Auftragserteilung in dieser
Richtung auskommen werden.
Ich bin daher für Abschreibung im Sinne des bundesrätli-
chen Antrages.
Bundespräsident Schlumpif: Wenn Sie formell, wie es Herr
Affolter dargetan hat, sagen wollen: Wir wollen nach dem
Postulat von Herrn Belser eine Berichterstattung des Bun-
desrates über die Ergebnisse der Abklärungen, dann
entscheiden Sie darüber, in diesem Sinne am Postulat fest-
zuhalten.
Aber der Auftrag ging an den Bundesrat, zu prüfen, und
über die Ergebnisse einen Bericht zu erstatten. Wir haben
das gemacht, nach unserer Meinung richtig und unter
Berücksichtigung verschiedener Faktoren, die bei der
Berichterstattung in solchen Dingen in Erwägung zu ziehen
sind, an die beiden Militärkommissionen. Das ist der richtige
Adressat. Wenn Sie aber rreinen, er müsse vom Bundesrat
ausgehen, hätte ich für ein Festhalten am Postulat Verständ-
nis. Zur Sache selbst hat Ständerat Gadient das gesagt, was
zu sagen ist.
Abstimmung - Vote
Für Abschreibung des Postulates 15 Stimmen
Für den Antrag Belser 23 Stimmen
Das Postulat Guntern (82.452, Sanierung der Bundesfinan-
zen) wird stillschweigend abgeschrieben
Le conseil classe tacitement le postulat Guntern (82.452,
Assainissement des finances fédérales)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Ad 84.001
Motion der Kommission des Ständerates
Regierungsrichtlinien. Prioritäten.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Richtliniengeschäfte
1983 bis 1987 nach Prioritäten zu ordnen und diese der
Bundesversammlung schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
Motion de la commission du Conseil des Etats
Grandes lignes de la politique gouvernementale. Priorités.
Le Conseil fédéral est chargé de classer les objets prévus
aux Grandes lignes 1983 à 1987 selon ordre de priorité et
d'en informer par écrit l'Assemblée fédérale.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 12.20 Uhr
La séance est levée à 12 h 20
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Regierungsrichtlinien 1983 bis 1987
Grandes lignes de la politique gouvernementale 1983 à 1987
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.001
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
227-242
Page
Pagina
Ref. No
20 012 646
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.