- September 1984
453Motion des Nationalrates
A ces suggestions dont a débattu la commission de votre
conseil, M. Huber, directeur de l'Office fédéral des construc-
tions a répondu qu'il n'y a pas d'alternative et qu'aucune
possibilité de loger 80 nouveaux fonctionnaires n'existe ni
sur la place de Berne ni dans les environs. Les membres de
la commission se sont rangés à cet avis. De par l'afflux des
réfugiés, il y a urgence et les travaux doivent être exécutés,
en priorité, le plus rapidement possible. Ainsi en a décidé la
commission à l'unanimité des huit membres présents.
Belser: Gegen den Ausbau der Gebäude an der Einstein-
strasse habe ich nichts einzuwenden. Gestatten Sie mir aber
einige Bemerkungen zur gesamthaften Unterbringung der
Flüchtlingsabteilungen und der Rekursinstanzen. Sie wer-
den, wenn die Pläne verwirklicht sind und der Personalbe-
stand aufgestockt ist, an insgesamt sechs Orten unterge-
bracht sein. Bei der Behandlung einiger Teilaspekte dieses
Unterkunftsproblems stellten wir in der Finanzdelegation
fest, dass diese Lage nicht befriedigen kann. Ebenso klar
war aber immer der Widerstand zu spüren, ausserhalb von
Bern eine betrieblich bessere Lösung zu finden. Dass sich
dagegen die direkt Betroffenen wehren, das verstehe ich
eigentlich noch. Dennoch möchte ich den Bundesrat bitten,
etwas ernsthafter nach dezentralisierten Lösungen, nach
denen mindestens einzelne Gruppen zusammengefasst wer-
den können, zu suchen. Es nützt nichts, wenn man eine
Liste von Bundesämtern aufstellt, die von Bern in andere
Landesgegenden verlagert werden sollen, gleichzeitig aber
bei aktuellen Ausbauproblemen der Verwaltung mit allen
erdenklichen Argumenten dann wieder für den Standort
Bern kämpft. Es gibt Möglichkeiten im Räume Biel oder
. Grenchen, aber ich habe das Gefühl, die Bundesverwaltung
will nicht. Deshalb findet man auch keine Lösung.
Bundesrat Friedrich: Ich stelle fest, dass der Ausbau des
Gebäudes Einsteinstrasse an sich nicht umstritten ist.
Zu den Bemerkungen von Herrn Belser möchte ich sagen:
Es ist auch für uns unerfreulich, dass die Abteilung Flücht-
linge und der Beschwerdedienst je an drei verschiedenen
Orten untergebracht werden sollen. Das Amt für Bundes-
bauten hat uns vorläufig leider keine besseren Lösungen
präsentieren können. Wir dringen von uns aus, in unserem
eigenen Interesse, auf bessere Lösungen.
Zur Verlegung in die Umgebung von Bern: Man kann mei-
nes Erachtens ein ganzes Amt aus der Stadt Bern hinaus
verlegen, aber man kann nicht eine Abteilung aus einem
Amt herausreissen und diese Abteilung allein von Bern
wegnehmen. Der Stab der Abteilung Flüchtlinge und die
Sektion Inland sind nun einmal mit der zentralen Infrastruk-
tur des Amtes aufs engste verbunden, müssen doch vor
allem der rasche Zugriff auf die verschiedenen Dossierkate-
gorien in der Personal reg istratu r und die Verfügbarkeit der
zentralen Textverarbeitung und Telexzentrale jederzeit
gewährleistet sein. Wenn wir eine Abteilung von diesen
zentralen Diensten wegreissen und meinetwegen nach Biel
oder Grenchen verlegen, dann müssen wir diese Infrastruk-
tur dort ein zweites Mal aufbauen. Das ist mit ausserordent-
lich hohen Kosten verbunden, was uns nicht zweckmässig
zu sein scheint.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2
Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 83.922
Motion des Nationalrates (Zehnder).
Schwarzarbeit
Motion du Conseil national (Zehnder).
Travail au noir
Beschluss des Nationalrates vom 23. März 1984
Décision du Conseil national du 23 mars 1984
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Strafbestimmungen
gegen Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitskräfte ohne
Bewilligung beschäftigen, sowie gegen Schlepper durch
eine Revision von Artikel 23, Absätze 1 und 3 des ANAG
(Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Aus-
länder) zu verschärfen. Dabei ist vom Grundsatz auszuge-
hen, dass nicht nur der Schlepper, sondern auch der Arbeit-
geber durch sein rechtswidriges Handeln den illegalen Auf-
enthalt des Ausländers in der Schweiz erleichtert, auch
dann, wenn er diesen, nicht selbst beherbergt. Ferner ist das
Maximum der angedrohten Bussen wesentlich zu erhöhen
und gleichzeitig eine Bewilligungssperre gegen fehlbare
Firmen zu verhängen.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est chargé de rendre plus sévères, par un
projet de révision de l'article 23, 1
er
et 3
e
alinéas de la loi
fédérale sur le séjour et l'établissement des étrangers, les
dispositions pénales contre les employeurs qui engagent de
la main-d'œuvre étrangère sans autorisation, ainsi que con-
tre les passeurs. En effet, il faut partir du principe que ce
n'est pas seulement le passeur, mais aussi l'employeur qui,
par son action illicite, facilite le séjour de l'étranger en
Suisse, même s'il ne l'héberge pas lui-même. Il faudra égale-
ment augmenter sensiblement l'amende maximale prévue et
en même temps retirer aux entreprises contrevenantes l'au-
torisation d'employer des étrangers.
Miville, Berichterstatter: Am 23. März dieses Jahres hat der
Nationalrat oppositionslos beschlossen, eine Motion unse-
res Kollegen Herbert Zehnder betreffend schärfere straf-
rechtliche Erfassung der Schwarzarbeit gutzuheissen, d. h.
an den Bundesrat weiterzuleiten.
Die Motion verlangt eine Verschärfung der Strafbestimmun-
gen gegen Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer
ohne Bewilligung beschäftigen, sowie gegen die sogenann-
ten Schlepper, und zwar auf dem Wege einer Revision von
Artikel 23 Absätze 1 und 3 des Bundesgesetzes über Aufent-
halt und Niederlassung von Ausländern (ANAG). Gefordert
wird eine wesentliche Erhöhung des Maximums der ange-
drohten Bussen, ferner eine Bewilligungssperre gegen fehl-
bare Firmen.
Ihre Kommission, die im Beisein von Herrn Direktor König
vom Bundesamt für Ausländerfragen sowie des Herrn
Dr. Peter von der Bundesanwaltschaft getagt hat, empfiehlt
Ihnen mit 6 zu 1 Stimmen (bei einer Enthaltung) Zustim-
mung zum Beschluss des Nationalrates.
Wenn hier von Schwarzarbeit die Rede ist, so muss man
gleich zu Beginn eine wichtige Einschränkung betonen, die
denn auch zu kritischen Bemerkungen und einer Gegen-
stimme in der Kommissionsberatung führte: es gibt natür-
lich das Gesamtproblem der sowohl von Schweizern als
auch von Ausländern geleisteten Schwarzarbeit, und es gibt
als Teil dieser Problematik besonders die von Ausländern
geleistete Schwarzarbeit mit ihren humanen, sozialen und
strafrechtlichen Aspekten. Und hier steht nur die Ausländer-
Schwarzarbeit zur Diskussion, und dies nur unter strafrecht-
lichen Gesichtspunkten.
Wenn sich Schweizer als Schwarzarbeiter betätigen, so
schädigen sie unter Umständen ihren Arbeitgeber, und es
Motion du Conseil national
45419 septembre 1984
werden im Hinblick auf ihr Entgelt Steuern und Sozialversi-
cherungsbeiträge hinterzogen. Wenn aber Ausländer ohne
Bewilligung arbeiten, so treffen nicht nur diese Tatbestands-
merkmale zu, sondern es wird gleichzeitig auch noch die
bundesrätliche Stabilisierungspolitik bezüglich der auslän-
dischen Wohnbevölkerung unterlaufen. Mit diesem zweiten
Sachverhalt haben wir uns hier zu befassen.
Die zum Teil von Schleppern in unser Land vermittelten
Ausländer, die dann - vor allem im Gastgewerbe und in der
Hôtellerie, zum Teil auch in der Landwirtschaft und im
Baugewerbe - ohne Bewilligung beschäftigt werden, schaf-
fen eine ganze Reihe von Problemen. Sie verkörpern
menschlich, sozial und von ihrer rechtlichen Stellung her
eine Unterschicht, die wir in der Struktur des Arbeitsmarktes
nicht akzeptieren. Sie sind vielfach nicht versichert hinsicht-
lich der Risiken Alter, Invalidität, Unfall, Krankheit und
Arbeitslosigkeit, denn die Anmeldung bei der Versicherung
könnte ja zur Aufdeckung der illegalen Beschäftigung füh-
ren. Sie unterbieten in zahlreichen Fällen die von den
Sozialpartnern vereinbarten Lohn- und Arbeitsbedingun-
gen, sie stellen eine Konkurrenz zu unseren Schweizer Stel-
lenlosen dar- soweit diese dazu bereit sind, die von diesen
Ausländern geleistete Arbeit zu verrichten, muss ich hier
einschränkend bemerken -, und sie belasten die Öffentlich-
keit, wenn sie entdeckt werden, mit Auslagen für Unterstüt-
zung und Ausreise.
Nun ist es nicht etwa so, dass der Bund bisher gegen diese
unerfreulichen Erscheinungen nichts unternommen hätte.
Es sind Visavorschriften verschärft worden, man hat Wei-
sungen an die Grenzkontrollen erteilt, und man hat zusam-
men mit den Kantonen Inlandkontrollen in Firmen, in Mas-
senunterkünften und in Restaurants angeordnet. Aber die
Grenzkontrollen leiden - wie Sie alle wissen - unter dem
Personalstopp und finden lückenlos eigentlich nur noch auf
den internationalen Bahnhöfen und Flughäfen statt. Auch
die stichprobenweisen Inlandkontrollen können nur soweit
durchgeführt werden, als eben die kantonalen Stellen über
das nötige Personal verfügen.
Daneben ist man strafrechtlich gegen Arbeitgeber und
Schlepper vorgegangen. Aber da hat nun ein Bundesge-
richtsurteil vom 16. Dezember 1983 die bisher für möglich
erachteten Sanktionen eingeschränkt. Dieses Bundesge-
richtsurteil bildet auch den unmittelbaren Anlass für diese
Motion. Demnach bildet nämlich die blosse Beschäftigung
eines Ausländers ohne Bewilligung lediglich eine Übertre-
tung gemäss Artikel 23 Absatz 3 ANAG (Busse bis 2000
Franken). Ein Vergehen gemäss Artikel 23 Absatz 1 ANAG
(Gefängnis bis zu 6 Monaten, Busse bis 10000 Franken)
liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber einem Ausländer über
die Beschäftigung hinaus das rechtswidrige Verweilen in
unserem Land erleichtert, indem er ihn zum Beispiel beher-
bergt. Hier soll nun eine Ausweitung des Vergehens-Tatbe-
standes erfolgen, und zwar in der Weise, wie man sich das
im Hinblick auf die Artikel 83 und 84 des vom Volke am
6. Juni 1982 verworfenen Ausländergesetzes vorgenommen
hatte.
Die weiteren Begehren der Motion sind gegenstandslos,
denn die Bestrafung von Schleppern kann aufgrund der
Strafbestimmungen des ANAG durchaus in dem vom Motio-
när geforderten Sinne erfolgen. Die Bewilligungssperre
gegenüber fehlbaren Arbeitgebern kann aufgrund von Arti-
kel 24 Absatz 2 der Verordnung betreffend Begrenzung der
Zahl der erwerbstätigen Ausländer vom 26. Oktober 1983
vorgenommen werden.
Der Bundesrat ist gewillt, die Motion entgegenzunehmen.
Eine gewisse Opposition ergab sich in der Kommission aus
dem Umstand, dass hier eben nur ein Teil der gesamten
Schwarzarbeiter-Problematik angegangen wird, mit Rück-
sicht auf die Personalschwierigkeiten in Hôtellerie und Gast-
wirtschaftsgewerbe sowie zum Teil der Landwirtschaft und
des Baugewerbes in Bergregionen. Vorschläge bezüglich
einer Härteklausel, ja sogar einer allfälligen Amnestie, wur-
den erörtert und wieder fallen gelassen.
Lassen Sie mich noch eine persönliche Bemerkung anfü-
gen. Die von Ausländern erbrachte Schwarzarbeit stellt uns
- wie ich einleitend bemerkt habe- nicht nur vor strafrechtli-
che, sondern auch vor soziale und menschliche Probleme.
Auch da ist vor kurzem ein Bundesgerichtsurteil ergangen.
Es schaffte Unsicherheit bezüglich der Frage, wieweit aus-
ländische Schwarzarbeiter vor ihrer Ausschaffung noch ihre
Rechte aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen können.
Es ist mir aufgefallen, dass die Gewerkschaft Verkauf, Han-
del, Transport, Lebensmittel (VHTL) an ihrem kürzlichen
Kongress in Einsiedeln folgende Entschliessung gefasst hat:
Es soll nach Lösungen gesucht werden, «damit die arbeits-
marktlichen Bestimmungen der Ausländergesetzgebung
auch für Schwarzarbeiter und rückwirkend geltend gemacht
werden können. Gegebenenfalls sind Massnahmen im
gesetzlichen Bereich anzustreben».
Soweit dieses gewerkschaftliche Anliegen, das uns, wie ich
annehme, noch beschäftigen wird. Nun aber zurück zur
Motion des Nationalrates.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit eindeutiger Mehrheit
ihre Gutheissung.
M. Reymond: Je n'ai pas pu partager l'allégresse de notre
commission, ni voter et soutenir la motion du Conseil natio-
nal au sujet du travail au noir, laquelle vise essentiellement
les employeurs des étrangers. Son texte veut condamner
ces derniers plus lourdement que la loi actuelle ne le
permet.
Le travail au noir des étrangers est incontestablement un
moyen de détourner la politique de la Confédération en
matière de stabilisation du nombre des étrangers dans notre
pays. A ce titre, des dispositions pénales doivent être prises.
Je constate qu'elles existent, mais les partisans de la motion
les considèrent comme insuffisantes. Je tiens toutefois à les
rappeler. En effet, la loi fédérale sur le séjour et l'établisse-
ment des étrangers prévoit, à l'article 23,1
er
alinéa, chiffre 5:
«Celui qui, en Suisse ou à l'étranger, facilite ou aide à
préparer une entrée ou une sortie illégale ou un séjour
illégal sera puni de l'emprisonnement jusqu'à six mois. A
cette peine pourra être ajoutée une amende de 10 000 francs
au plus. Dans les cas de peu de gravité, la peine peut
consister en une amende seulement.» A l'alinéa 3 du même
article, nous trouvons: «Les autres infractions aux prescrip-
tions sur la police des étrangers, aux décisions des autorités
compétentes seront punies de l'amende jusqu'à 2000
francs. Dans les cas de très peu de gravité, il pourra être fait
abstraction de toute peine.»
Dans les circonstances actuelles, je considère que l'aug-
mentation de ces peines frappant les employeurs ne serait
en tout cas pas opportunes dans certaines régions et dans
certains secteurs économiques de notre activité nationale,
et cela pour plusieurs raisons qui relèvent, d'une part, du
problème du travail au noir en général, et, d'autre part, du
problème que posent, en général aussi, les étrangers dans
notre pays.
En ce qui concerne le travail au noir, il faut constater qu'en
Suisse il est d'abord le fait des Suisses, favorisé qu'il est par
la réduction de l'horaire de travail et l'extension des
vacances ainsi que par les dispositions de la loi sur l'assu-
rance-chômage, par la fiscalité très progressive; vous con-
naissez tous ces raisons qui font que des seconds emplois
au noir se sont multipliés en Suisse et sont le fait des
Helvètes eux-mêmes. On ne peut dès lors s'empêcher de
relever le relent de xénophobie d'une motion qui veut con-
damner, plus encore qu'aujourd'hui, l'employeur des seuls
étrangers travaillant au noir, alors qu'on ne pénalise pas du
tout l'employeur d'un Suisse au noir. Il faudrait que, sur ce
plan-là, les Helvètes se regardent quelque peu dans les yeux.
Quant à la politique observée à l'égard des étrangers, la
stabilisation que nous voulons exige des sanctions envers
les employeurs au noir. Cela est évident. La Confédération et
les cantons - notre rapporteur l'a rappelé - prennent des
mesures pour appliquer les dispositions légales et pour
lutter contre les travailleurs clandestins. Cependant, il me
semble que, dans ce domaine, il faut savoir raison garder, et
il est illusoire de croire que la loi et ses sanctions sévères
pourront tout régler. L'hôtellerie et la restauration, ainsi que
- September 1984
455
Motion des Nationalrates
l'agriculture mais dans une moindre mesure, connaissent,
en matière de main-d'œuvre, d'énormes difficultés. Les con-
tingents fédéraux consentis sont insuffisants. Les Suisses,
même chômeurs, refusent ces travaux, ou ne veulent pas se
déplacer dans les lieux touristiques. Dès lors, lorsque le
«touriste étranger» de passage - parce que c'est cela les
«étrangers travailleurs au noir» - sollicite un emploi de deux
à trois mois chez un petit patron qui ne sait où donner de la
tête, comment voulez-vous qu'aucune infraction ne soit
jamais commise?
Permettez que je vous rappelle que des établissements sont
fermés, dans mon canton, parce que l'on manque de main-
d'œuvre, que l'Hôtel Beau-Site, de Château-d'Oex ferme à la
fin de cette semaine pour trois mois - c'est le plus bel hôtel
de cette station - simplement par manque de personnel. La
direction de cet établissement a d'ailleurs écrit une lettre
dans ce sens aux autorités municipales. Ne voulant pas
entrer dans la clandestinité, la direction de cet hôtel ferme
rétablissement et refuse d'accueillir des congrès et autres
manifestations. De tels cas ne sont pas rares.
Pendant ce temps, les habitants de ces sites touristiques, à
la lecture des journaux, apprennent que, dans d'autres
régions de la Suisse, les réfugiés sont nombreux, s'installent
avec rémunération mais sans travail, rémunération allouée
généreusement par la Confédération. Nous ne pouvons pas
empêcher les employeurs de ces zones touristiques et les
agriculteurs qui ne peuvent pas offrir les salaires des
Schweizerhof, Bellevue et autres Dolder (qui affichent plein
toute l'année), de trouver qu'il existe une certaine dureté à
leur endroit.
Que ces personnes soient punies, la loi le veut, et c'est
normal. Mais il me semble exagéré de vouloir, par la motion,
augmenter encore des tensions chez des gens qui ne
demandent qu'à poursuivre leurs activités et qui ont besoin
de main-d'œuvre. S'il est normal que l'on ne contraigne pas
les chômeurs à accepter un travail qui ne leur convient pas,
il est normal aussi de ne pas considérer comme un grand
escroc, un employeur en difficultés qui engage, pour une
petite période de trois mois, un «étranger de passage».
C'est la raison pour laquelle je considère la motion comme
exagérée dans son objectif même si, - je le répète - l'infrac-
tion doit être condamnée. Il faut conserver le sens de la
mesure. Ce n'est pas par le développement d'un Etat poli-
cier et répressif qu'on résout mieux les problèmes qui sont
de nature politique, économique et sociale.
Lauber: Als Mitglied der vorberatenden Kommission des
Ständerates habe ich mich bei der Abstimmung über die
Motion Zehnder der Stimme enthalten. Was mich zu dieser
Haltung bewogen hat, sind aber keineswegs grundsätzliche
Vorbehalte bezüglich der Zielsetzung dieser Motion. Mit der
Mehrheit unserer Kommission und mit der Mehrheit des
Nationalrates bin ich der Auffassung, dass die Schwarzar-
beit ein zu ernstes Problem ist, als dass man - ich denke an
soziale, wirtschaftliche, aber auch gesellschaftspolitische
Gründe - nicht energisch dagegen einschreiten sollte. Die
heutigen gesetzlichen Vorschriften bieten dazu in Artikel 23
des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Aus-
länder vom 26. März 1931 bereits eine recht brauchbare
Handhabe, und ich bedaure, dass diese durch das Bundes-
gerichtsurteil vom 16. September 1982 eines Teils ihrer
Wirksamkeit entblösst worden sind. Unter gewissen Voraus-
setzungen könnte ich mich mit einer massvollen Verschär-
fung dieser Bestimmungen, wie sie vom Bundesrat ins Auge
gefasst werden, einverstanden erklären. Wir müssen uns in
diesem Zusammenhang mit der Erörterung der Motion
Zehnder die Frage stellen, aus welchen Ursachen es zur
Schwarzarbeit kommt. Meines Erachtens würden wir uns
der Übertreibung schuldig machen, wollten wir alle Betriebe
und Unternehmungen der Landwirtschaft, des Gast- und
Baugewerbes, die gelegentlich in Vergangenheit oder
Gegenwart zu Schwarzarbeit greifen, blossen egoistischen
Gewinnstrebens anklagen. Durch mein Herkommen und
meine zivile Tätigkeit bin ich ganz besonders mit den Fragen
des Arbeitsmarktes im Tourismus, in der Landwirtschaft,
aber auch im Baugewerbe vertraut, das gerade in ausge-
sprochenen Gebirgsregionen nur während der sogenannten
guten Saison - also während höchstens fünf bis sechs
Monaten im Jahr - voll arbeiten kann. Hier entstehen tat-
sächlich wegen des Mangels an Personal Engpässe, die
weder mit einheimischen Arbeitskräften, noch mit der vom
Bund an Fremdarbeitern, namentlich Saisonniers, zugestan-
denen Kontingente überwunden werden können. Trotz der
von der im Tourismus besonders engagierten Kantonen
unternommenen Anstrengungen, einheimisches Personal
zu rekrutieren und auszubilden, fehlt es in dieser Sparte an
genügend Arbeitskräften, insbesondere für gewisse eher
untergeordnete Aufgaben. Die Zuteilung eines grösseren
Kontingentes der ausländischen Arbeitskräfte würde für das
Gastgewerbe eine gewisse Entlastung und Genugtuung be-
deuten.
Nochmals auf die von den zuständigen kantonalen Stellen in
dieser Richtung immer wieder beim Bund unternommenen
Schritte hinweisen, hiesse, so wie die Dinge heute liegen,
Wasser in die Aare tragen. Es müssen entweder Betriebe
geschlossen werden, oder es muss der Betriebsinhaber mit
seiner Familie längere und oft tatsächlich unzumutbare
Arbeitszeiten in Kauf nehmen. Überdies ist zu unterstrei-
chen, dass es gerade in diesem für unsere Volkswirtschaft
und namentlich für die Berggebiete so wichtigen Wirt-
schaftszweig Arbeiten gibt, für die beim besten Willen keine
einheimischen Arbeitskräfte gefunden werden können. Soll
man es in diesem Falle zur Schliessung von Betrieben
kommen lassen? Dem Schweizer Tourismus, der gerne und
oft als eine der tragenden Säulen unserer Volkswirtschaft
gepriesen wird und der sich heute mit einer starken auslän-
dischen Konkurrenz konfrontiert sieht, wäre mit einer sol-
chen Lösung wohl kaum gedient.
Engpässe bezüglich des Fehlens von Arbeitskräften gibt es
auch in der Landwirtschaft, vor allem zur Zeit der Ernte und
bei Intensivkulturen. Man kann namentlich beim Einbringen
von leicht verderblichen Obst- und Gemüsesorten nicht
einfach geduldig die Ankunft eventuell verfügbarer Arbeits-
kräfte abwarten. Man muss rasch handeln, will man nicht
empfindliche Einkommenseinbussen in Kauf nehmen. Im
Baugewerbe ist es vor allem die kurze Arbeitszeit innert des
Geschäftsjahres, die bezüglich der notwendigen Arbeits-
kräfte schwierige Situationen schafft. Es ist durchaus nicht
selten, dass in gewissen Bergregionen nur während fünf
oder sechs Monaten im Jahr gearbeitet werden kann, weil
eben die klimatischen Bedingungen längere jährliche
Arbeitsperioden nicht zulassen. Soll man zusehen, wie in
solchen Fällen schliesslich ausländische Unternehmungen
an die Stelle des einheimischen Gewerbes treten und mit
ihrem Personal jene Arbeiten ausführen, auf die gerade
unsere Gebirgsgegenden dringend angewiesen sind? Es
kann denn auch durchaus vorkommen, dass Betriebsinha-
ber unter dem Druck besonders schwieriger Verhältnisse zu
Schwarzarbeitern Zuflucht genommen haben. Aus den
Beratungen der Kommission unseres Rates ging eindeutig
hervor, dass die hier erwähnten Erscheinungen sich keines-
wegs auf die Gebirgsregionen beschränken. Wenn da und
dort, insbesondere im Gastwirtschaftsgewerbe und in der
Landwirtschaft, von enormen Schwierigkeiten gesprochen
wird, so sind diese in allererster Linie auf das schon oft
erwähnte und beklagte Ungenügen der an ausländischen
Arbeitskräften zugestandenen Kontingente zurückzuführen.
Hier liegt meines Erachtens der Hauptgrund für die Beschäf-
tigung von ausländischen Schwarzarbeitern, weshalb ich
mir erlaube, diese dringlichen Anliegen dem Bundesrat
nochmals in Erinnerung zu rufen.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass ich der
Motion Zehnder schlussendlich zustimmen könnte, wenn
ich bezüglich der Gestaltung der vorgesehenen verstärkten
Strafbestimmungen vom Bundesrat nähere Angaben und
zugleich die Zusicherung erhalten könnte, dass diese in
einzelnen Kantonen möglichst einheitlich zur Anwendung
kommen werden. Im weiteren betrachte ich es als notwen-
dig, dass diese Bestimmungen es ermöglichen, Härtefälle,
wie wir sie bereits kennen und wie sie auch in Zukunft
Motion du Conseil national456
19 septembre 1984
wieder vorkommen werden, mit dem notwendigen Verständ-
nis zu behandeln.
Schoch: Ich war Mitglied der vorberatenden Kommission
und bin an und für sich davon ausgegangen, dass die
Angelegenheit klar sei, bis ich heute die Ausführungen von
Herrn Reymond und von Herrn Lauber gehört habe. Unter
dem Eindruck des Gesagten ist doch auch noch eine
Bemerkung meinerseits - als Mitglied der Kommission -
unerlässlich, die die Angelegenheit in den richtigen Zusam-
menhang bringt.
Was im Zusammenhang mit dem Nichteintretensantrag von
Herrn Reymond vorgetragen wurde, stellt die Motion des
National rates in eine völlig falsche Landschaft, in eine Land-
schaft, in die sie nicht hineingehört. Es geht hier nämlich
nicht um die Gesamtproblematik der Schwarzarbeit. Diese
Gesamtproblematik ist zwar in der Kommission eingehend
erörtert und diskutiert worden, wie das bereits der Kommis-
sionspräsident dargelegt hat. Es bestand auch Einigkeit
darüber, dass die Gesamtproblematik der Schwarzarbeit
früher oder später eingehend zu prüfen und auch in unse-
rem Rat zu erörternsein wird. Wir werden uns damit-lieber
sogar früher als später - beschäftigen müssen. Heute steht
aber nur ein ganz schmaler Teilbereich aus der gesamten
Problematik der Schwarzarbeit zur Diskussion. Das ergibt
sich ganz klar aus dem Wortlaut der Motion. Ich möchte
Ihnen den Wortlaut nicht vorlesen, aber ich möchte sagen,
worum es in der Sache geht. Anlass zur Motion gab nämlich
ein Bundesgerichtsurteil, mit dem die bestehenden Strafbe-
stimmungen recht beträchtlich und in präjudizierendem
Sinne eingeengt wurden, und zwar, um es vereinfachend zu
sagen, in dem Sinne, dass ein schweizerischer Arbeitgeber,
dereinen ausländischen Arbeitnehmer schwarz beschäftigt,
nicht mehr bestraft werden kann: Bestraft wird nur noch der
«arme Teufel», wenn ich das so formulieren darf, der auslän-
dische Schwarzarbeiter. Das widerspricht unserem Gerech-
tigkeitsempfinden, und es ist zweifellos nicht angemessen,
wenn der Arbeitnehmer - der Ausländer, der schwarz in der
Schweiz tätig wird und eine Stelle annimmt - mit einer
Busse oder sogar mit Haft belegt wird, währenddem der
schweizerische Arbeitgeber, der ja für die Schaffung des
Tatbestandes unerlässlich mitwirken muss, straffrei davon-
kommt. Das präjudiziert das Bundesgericht mit seinem
Entscheid vom September 1982. Und hier setzt die Motion
des Nationalrates ein, hier sollen die geltenden Strafbestim-
mungen präzisiert und bis zu einem gewissen Grade ver-
schärft werden, damit der schweizerische Arbeitgeber
zusammen mit dem ausländischen Schwarzarbeiter zur
Rechenschaft gezogen und bestraft werden kann. Das
entspricht eindeutig unserem Gerechtigkeitsempfinden,
unserem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und gehört auch
zur Glaubwürdigkeit unserer Gesetzgebung. Ich meine
daher, dass wir dieser Motion zustimmen dürfen, können,
und müssen. Wir greifen damit nicht in das Problem des
Mangels an Arbeitskräften in der Hôtellerie, im Gastwirt-
schaftsgewerbe ein, wir greifen auch das Problem des Man-
gels an Saisonarbeitskräften nicht auf; das bleibt alles unbe-
handelt und wird nicht betroffen von dieser Motion. Sie soll
wirklich nur dazu dienen, unsere Gesetzgebung glaubwürdi-
ger zu machen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen dringend, der Motion
zuzustimmen.
Netti: Auch wenn die Motion angenommen werden sollte,
wird es natürlich lange Diskussionen geben, wie weit-die
Verschärfung gehen soll. Weitgehende Härteklauseln wer-
den nicht zu umgehen sein! Und von einer obligatorischen
Bewilligungssperre kann sicher auch nicht die Rede sein.
Aber die Probleme sind jetzt nun schon derart verwickelt -
wie aus den Voten der Herren Kollegen Reymond und Lau-
ber hervorgeht -, dass mir der Antrag richtig erscheint, auf
die Motion überhaupt nicht einzutreten bzw. sie abzulehnen.
Die Probleme, die Herr Kollege Lauber dargelegt hat, führen
nämlich zur Ablehnung der Motion, zumindest in dieser
Form. Die Ausführungen von Herrn Kollege Lauber sind
durch Herrn Kollege Schoch keineswegs widerlegt worden.
Im Gegenteil, alles, was nach Meinung der letztern nicht
berührt ist, wird gerade durch diese Motion berührt. Zusätz-
lich soll halt doch hier der Anfang gemacht werden für eine
allgemeine Reglementierung auch bei den Schweizern. Und
ich fürchte, dass das noch bedeutend weiter gehen könnte
als das Konsumkreditgesetz, das diesbezüglich dann gera-
dezu noch als liberal erscheinen könnte. Herr Kollega Miville
hat gut reden. Er kommt aus Basel. Dort werden die Pro-
bleme durch die Grenzgänger gelöst! Aber in anderen
Gebieten geht das nicht.
Ich möchte Ihnen daher empfehlen, dem Antrag von Herrn
Kollega Reymond zuzustimmen.
Miville, Berichterstatter: Ob der Miville gut reden oder weni-
ger gut reden hat, das sei hier nicht weiter untersucht. Ich
habe ja hier nicht als Basler gesprochen, sondern als Präsi-
dent der Kommission, und ich habe die Erwägungen wieder-
gegeben, die in der Kommission angestellt worden sind, und
zwar von einer eindeutigen Mehrheit. Es fällt mir nicht ein,
den Herren Reymond und Lauber in der Sache zu wider-
sprechen, im Gegenteil. Ich erkläre - jedenfalls von mir
aus -, dass es schwer fällt, sich dem Eindruck zu entziehen,
den diese Ausführungen auf uns gemacht haben.
Diese gesamtarbeitsmarktlichen Betrachtungen der Herren
Reymond und Lauber haben sehr vieles für sich, und ich
könnte manchem davon beistimmen. Nur ist es eben doch
so, Herr Hefti, wie Herr Schoch gesagt hat: Es geht hier nicht
um die Gesamtheit dieser Materie. Es geht um einen ganz
bestimmten Aspekt, nämlich um die Beschäftigung von aus-
ländischen Scnwarzarbeitern, und hier wiederum nicht um
die sozialen, menschlichen und gewerkschaftlichen Pro-
bleme, die ja auch zu untersuchen wären, sondern nur um
die strafrechtliche Seite der Angelegenheit. Nur im Hinblick
darauf haben wir zu dieser Motion Stellung zu nehmen. Wie
diese strafrechtliche Verschärfung, die von der Motion
gefordert wird, im einzelnen vorgenommen und uns dann
vorgeschlagen wird, lässt ja alle Möglichkeiten offen, bei-
spielsweise auch eine Härteklausel. Es ist mit der Annahme
dieser Motion in dieser Hinsicht nichts präjudiziert.
Eines müssen wir doch sehen: Mit dieser Beschäftigung von
ausländischen Schwarzarbeitern wird etwas Wichtiges in
unserem Lande unterlaufen, nämlich die gesamte bundes-
rätliche Politik in bezug auf die Stabilisierung der ausländi-
schen Wohnbevölkerung hier in diesem Lande. Wir sind
dafür verantwortlich, dass diese bundesrätliche Stabilisie-
rungspolitik hochgehalten wird. Wir haben dazu beizutra-
gen. Ich muss leider Herrn Schoch in einem kleinen Punkt
korrigieren, obwohl ich über seine Unterstützung natürlich
sehr froh war. Es handelt sich bei cer Auslegung des Bun-
desgerichtes nicht darum, dass Arbeitgeber, welche einen
ausländischen Schwarzarbeiter beschäftigen, straffrei aus-
gehen würden. Es handelt sich darum, dass, wenn nur
dieser Tatbestand vorliegt, bloss eine Übertretung ange-
nommen wird mit Strafen bis zu 2000 Franken, die im
Einzelfall dann eher als Prämien betrachtet werden könnten.
Es handelt sich also um die Ausweitung des Vergehenstat-
bestandes, und diese ist nach meiner Auffassung im Hin-
blick auf das Rechtsgut, das hier zu verteidigen ist und das
ich vorhin dargestellt habe, vertretbar.
Bundesrat Friedrich: Der Bundesrat ist bereit, diese Motion
hinsichtlich einer Verschärfung der Strafbestimmungen im
ANAG über die Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilli-
gung entgegenzunehmen. Die Überlegungen sind in Kürze
zusammengefasst die folgenden:
Wir betrachten die Schwarzarbeiter als ein ernsthaftes Pro-
blem, und wir können es vor allem nicht hinnehmen, dass
unsere Fremdarbeiterregelung auf diese Art und Weise
unterlaufen werden kann. Wir können auch nicht dulden,
dass damit das Stabilisierungsziel in Frage gestellt wird.
Herr Miville hat durchaus zu Recht auf diese Stabilisierung
hingewiesen. Wir betrachten die Stabilisierung der Fremdar-
beiterbestände nach wie vor als etwas ausserordentlich
Wesentliches und politisch Notwendiges. Wir möchten nicht
- September 1984457
Motion Knüsel
die Fremdarbeiterfrage wieder zu jener Virulenz hochstilisie-
ren, die sie in den sechziger und in den siebziger Jahren
hatte. Ich muss Sie daran erinnern, dass sich eine weitere.
Überfremdungsinitiative im Stadium der Unterschriften-
sammlung befindet. Der Bundesrat hat sich ganz eindeutig
auf das Stabilisierungsziel verpflichtet, und er wird dieses
Stabilisierungsziel verfolgen. Er kann aus diesen Gründen
auch nicht die Kontingente an Ausländern, seien das Sai-
sonniers oder Aufenthalter, beliebig heraufsetzen, sonst ist
die Stabilisierung nicht mehr möglich.
Wir sind der Meinung, dass die heutigen Strafbestimmun-
gen im ANAG, wie sie angewendet werden, nicht genügen,
und zwar weil - wie Herr Ständerat Miville zu Recht gesagt
hat - in der Regel nur der Übertretungstatbestand und nicht
der Vergehenstatbestand zur Anwendung kommt, beson-
ders nach diesem neuen Bundesgerichtsurteil. Es werden in
der Regel einige Hundert Franken Busse ausgefällt, aber
das rentiert in den meisten Fällen, so dass diese Strafandro-
hung keinerlei Abschreckungswirkung mehr hat.
Wir sind aus diesen Gründen der Meinung, dass eine Ver-
schärfung notwendig ist. Wieweit Härtefälle berücksichtigt
werden können, wird eine Frage der Gesetzgebung sein.
Dass diese neuen Strafbestimmungen nachher in den Kan-
tonen völlig einheitlich angewendet werden, diese Garantie
kann der Bundesrat natürlich nicht übernehmen. Er ist nicht
Aufsichtsinstanz über die Gerichte.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Kommis-
sionsmehrheit zu folgen.
Le président: Le Conseil fédéral accepte la motion. La
majorité de la commission vous propose de l'approuver,
alors que M. Reymond nous propose de la rejeter.
Abstimmung - Vote
Für die Überweisung der Motion 22 Stimmen
Dagegen 15 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 84.449
Motion Knüsel
Spielbanken - Maisons de jeu
Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1984
Die Erfahrungen des Auslandes zeigen, dass seriös betrie-
bene Spielbanken touristische Attraktionspunkte sind. Aus
den Spieleinnahmen können vielfältige Bestrebungen auf
dem Gebiete der Gemeinnützigkeit, des Breitensports und
der Tourismuswerbung finanziert werden. Der Bundesrat
wird deshalb beauftragt, der Bundesversammlung Bericht
und Antrag zur Revision von Artikel 35 Absätze 1 bis 5 der
Bundesverfassung zu unterbreiten, damit auch in der
Schweiz, unter Wahrung des öffentlichen Wohles, Spielban-
ken in einem gesetzlich zu bestimmenden Rahmen zugelas-
sen werden können.
Texte de la motion du 13 juin 1984
L'expérience des pays étrangers montre que les maisons de
jeu gérées avec sérieux constituent une attraction touristi-
que. Les recettes des jeux permettent de financer de multi-
ples tâches dans des domaines d'utilité publique tels que les
sports populaires et la publicité touristique. Le Conseil fédé-
ral est donc chargé de soumettre à l'Assemblée fédérale un
rapport et une proposition de révision de l'article 35, alinéas
1 à 5, de la constitution fédérale afin que, sans porter
atteinte au bien public, on autorise les maisons de jeu dans
un cadre légal qui reste à déterminer.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Brahier,
Ducret, Gerber, Hänsenberger, Hophan, Lauber, Matossi,
Steiner, Zumbühl (10)
Knüsel: In der Regel verlangen Vorstösse aus dem Parla-
ment zusätzliche Leistungen durch die öffentliche Hand: Es
sind normalerweise erhöhte Finanzmittel des Bundes und
damit verbunden oft auch zusätzliches Personal, das ange-
fordert wird. Ich bin in der glücklichen Lage, Ihnen sagen zu
dürfen, dass bei meiner Motion weder das eine noch das
andere zutrifft. Ganz im Gegenteil, sie bringt dem Bund
einerseits zusätzliche finanzielle Mittel für kulturelle und
soziale Aufgaben. Darüber hinaus erlaubt sie dem Schwei-
zerischen Elementarschadenfonds als gemeinnützige Stif-
tung, durch Naturschadenereignisse entstandene Kultur-,
Land- und Waldschäden, die nicht versicherbar sind, in
angemessener Weise zu entschädigen, sofern im Normalfall
eine Wiederinstandstellung erfolgt.
Soll nun eine Revision des Spielbankenartikels in der Bun-
desverfassung und damit die Einführung von Spielbanken in
der Schweiz angestrebt werden? Mit dieser Frage befasste
sich während rund vier Jahren eine touristische Arbeits-
gruppe. Die Recherchen fanden ihren Abschluss mit einem
Vorschlag für eine schweizerische Spielbankenkonzeption,
die sich in wesentlichen Teilen auf Erfahrungen stützt, die in
Österreich, Spanien, in den Niederlanden und in Ungarn
beim Betrieb von Casinos gemacht wurden. Acht touristi-
sche Organisationen haben 1983 beschlossen, diese Kon-
zeption zu unterstützen und für eine entsprechende Ände-
rung der Verfassung einzutreten. Es sind dies die Arbeitsge-
meinschaft der schweizerischen Kongressorte, die Regio-
naldirektorenkonferenz des Verbandes Schweizerischer
Kur- und Verkehrsdirektoren, der Schweizerische Hotelier-
verein, der Schweizerische Fremdenverkehrsverband, der
Schweizerische Kursaalverband, die Schweizerische Ver-
kehrszentrale und der Schweizerische Wirteverband. Es
kommt dazu, dass sich die Tourismusorganisationen mit
einem zunehmenden harten Konkurrenzdruck des Auslan-
des konfrontiert sehen.
Zum Problem selbst: Laut Artikel 35 der Bundesverfassung
sind Errichtung und Betrieb von Spielbanken verboten. In
Berücksichtigung der vom öffentlichen Wohl geforderten
Beschränkungen können die Kantonsregierungen jedoch
das Boulespiel mit einem Höchsteinsatz von 5 Franken
zulassen. Die Voraussetzung dazu ist aber, dass der Spielbe-
trieb zur Erhaltung oder der Förderung des Tourismus als
notwendig erscheint und von einer Kursaalunternehmung
geführt wird, die diesem Zwecke dient. In der Schweiz wird
das Boulespiel gegenwärtig von 16 Kursälen angeboten.
Insgesamt stellte man in den letzten Jahren eine eher rück-
läufige Entwicklung der Spieleinnahmen fest. Für die Kur-
säle bedeutet dies unter anderem, dass für Aufgaben, die
früher aus Spieleinnahmen finanziert werden konnten, nicht
mehr ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Aber auch
für den Bund bleiben sinkende Spieleinnahmen nicht ohne
Folgen. Ein Viertel der Roheinnahmen aus dem Spiel betrieb
ist bekanntlich dem Bund abzuliefern, der diesen Anteil den
Opfern von Elementarschäden sowie gemeinnützigen Für-
sorgeeinrichtungen zuwendet. Gerade der Schweizerische
Elementarschadenfonds sieht sich angesichts tieferer Spiel-
einnahmen in der Erfüllung seiner Aufgaben vor zusätzliche
Probleme gestellt. So konnten wir bei den riesigen, durch
Sturm und Föhn verursachten Waldschäden in den letzten
Jahren den Betrag von über 5 Millionen Franken zur Wieder-
aufforstung und für die zusätzlichen Arbeiten in der
Grössenordnung von ungefähr 5 Millionen Franken nur aus-
richten, weil das Eidgenössische Departement des Innern
dem Schweizerischen Elementarschadenfonds zweimal
einen zusätzlichen Beitrag in der Höhe von je 500 000 Fran-
ken zukommen liess. Ich erinnere vor allem auch an die
gewaltigen Schäden in der Umgebung von Sächseln, in der
Gegend von Buochs und Beckenried, in Gersau, in Altental,
im Zürcher Oberland sowie an die grossen Schäden in den
Kantonen Wallis, Uri, Tessin und vor allem im Kanton Grau-
bünden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Zehnder). Schwarzarbeit
Motion du Conseil national (Zehnder). Travail au noir
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.922
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.09.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
453-457
Page
Pagina
Ref. No
20 012 870
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