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CH_VB_001Ch Vb16 déc. 1983Ouvrir la source →
Interpellation Blunschy1860 N 16 décembre 1983 angebot auf das Personal der allgemeinen Bundesverwal- tung ausgedehnt wird. Die einzelnen Fragen des Interpellanten können wie folgt beantwortet werden: a. Der Verein besitzt in der Schweiz drei Hotels, wovon sich eines noch im Bau befindet. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf Familienferien, Aktionen für das pensionierte Perso- nal sowie - aus der Verpflichtung der Mitgliedschaft bei der UITC-PTT - auf Gruppenreisen in die Mitgliedländer. b. Ausser dem vorerwähnten Hypothekardarlehen wurden der Organisation keine Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Das Personal beteiligte sich bei der Finanzierung der Hotels mittels Darlehensscheinen im Gesamtbetrag von 3,3 Millio- nen Franken. c./d. Die organisatorischen, finanziellen und personellen Beziehungen zwischen den PTT-Betrieben und der Organi- sation sind in einer am 26. September 1977 abgeschlosse- nen und vom Eidgenössischen Personalamt am 19. August 1977 begutachteten Vereinbarung geregelt. Danach wird die Unabhängigkeit der Organisation gegenüber den PTT im Einzelnen geregelt. Für Aufwendungen zugunsten der Orga- nisation stellen die PTT ihr Rechnung, wobei die ideellen Interessen der PTT-Betriebe am Wirken der Organisation angemessen berücksichtigt werden. Dafür verpflichtete sich die Organisation, bei Vorliegen gewisser sozialer Härtefälle die Kosten für Ferienaufenthalte zu übernehmen. Auf Ver- langen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wird die bestehende Rechtsgrundlage im Sinne einer noch wei- tergehenderen finanziellen und personellen Entflechtung der Beziehungen zwischen den PTT-Betrieben und der Organisation überprüft. Als erste Massnahme wird auf den
Januar 1984 der Vereinsname geändert, damit die Unab- hängigkeit deutlicher zum Ausdruck kommt, e. Zu den Geschäftsbeziehungen der Organisation mit der Reisebüro- und Ferienveranstalterbranche kann sich der Bundesrat nicht äussern, weil sie aufgrund der bestehenden Rechtslage seinem Einflussbereich entzogen sind. Es besteht keine Veranlassung, darauf Einfluss zu nehmen. Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait. #ST# 83.567 Interpellation Blunschy Gemeinnützige Institutionen. PTT-Tarif Institutions d'utilité publique. Tarif des PTT Wortlaut der Interpellation vom 21. September 1983 Für schweizerische oder kantonale gemeinnützige Institu- tionen beträgt die Posttaxe für Drucksachen ohne Adresse bis 50 Gramm zurzeit 5 Rappen (statt 7 Rappen) gemäss Artikel 56 Absatz 2a der VO 1 zum Postverkehrsgesetz. Im Rahmen der vorgesehenen Tariferhöhungen soll geplant sein, diese Taxe von 5 auf 9 Rappen zu erhöhen. Dadurch würden die Sammlungsspesen für verschiedene gemeinnüt- zige Institutionen derart ansteigen, dass sie entweder auf solche Sammlungen inskünftig verzichten oder aber mit massiven Einbussen der Nettoeinnahmen rechnen müssten. Kleinere Werke würden vor unlösbare Probleme gestellt. Manche Aufgabe, die bis anhin von privaten gemeinnützi- gen Institutionen erfüllt wurde, müsste vom Gemeinwesen übernommen werden. . Ist der Bundesrat bereit, auf diese Tariferhöhung zu Lasten gemeinnütziger Institutionen zu verzichten, oder sich mit einer ganz bescheidenen Heraufsetzung zu begnügen? Texte de l'interpellation du 21 septembre 1983 Le tarif postal des imprimés sans adresse pour les institu- tions cantonales et nationales d'utilité publique est actuelle- ment de 5 centimes (au lieu de 7) selon l'article 56, 2* alinéa, de l'Ordonnance 1 relative à la loi sur le service des postes. Or, il est question de porter cette taxe de 5 à 9 centimes dans le cadre des augmentations de tarif prévues. Une telle hausse accroîtrait à tel point les frais de collecte des organi- sations d'utilité publique que ces institutions devraient soit renoncer à de telles collectes soit subir des réductions massives de leurs recettes nettes. Les petites organisations devraient faire face à des difficultés insurmontables. En conséquence, de nombreuses tâches présentement accom- plies par des institutions privées d'utilité publique devraient être reprises par les pouvoirs publics. Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à cette hausse tarifaire pour ce qui est des institutions d'utilité publique ou tout au moins à se contenter d'une augmentation plus modeste. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Laufe des Sommers 1983 wurde bekannt, dass der PTT- Verwaltungsrat dem Bundesrat vorschlage, die Taxe für unadressierte Drucksachen von gemeinnützigen Institutio- nen von bisher 5 Rappen auf 9 Rappen zu erhöhen. Die Zentralauskunftstelle für Wohlfahrtsunternehmungen (ZEWO) legte in einem Schreiben an den Vorsteher des EVED, Herrn Bundesrat Schlumpf, dar, dass eine solche Tariferhöhung für mehrere Werke dramatische Folgen hätte. Bei einigen würde eine derart massive Erhöhung der Sam- melspesen eintreten, dass sich die Durchführung einer all- gemeinen gesamtschweizerischen Sammlung nicht mehr verantworten liesse. Dazu kommt, dass auch die Tarife bei Postüberweisungen bis 20 Franken, also im Bereich, in dem viele Spenden liegen, angehoben werden sollen. Wenn in Zukunft zahlreiche Massensendungen gemeinnüt- ziger Institutionen unterbleiben müssten, weil die Spesen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Sammelertrag mehr stehen, würden die PTT in diesem Punkt kaum zu den erhofften Mehreinnahmen kommen. Die Hilfswerke würden nicht nur bedeutende finanzielle Mittel verlieren, sie würden auch ihrer Verankerung in der Bevölkerung verlustig gehen. Bisher von gemeinnützigen Institutionen erfüllte Aufgaben müssten vom Gemeinwesen übernommen werden. Zwar erfolgt nur ein Teil der Verteilung von Drucksachen durch die PTT. Die privaten Verträgerorganisationen würden aber zweifellos ihre Tarife ebenfalls denjenigen der PTT anpassen. Es trifft zu, dass der geltende Vorzugstarif für die PTT nicht kostendeckend ist. Doch wollte man bewusst mit diesem Entgegenkommen die Tätigkeit der privaten gemeinnützi- gen Organisationen erleichtern, ein Ziel, das auch heute noch seine volle Berechtigung hat. Für die PTT geht es, verglichen mit den übrigen Tarifanpas- sungen, um einen relativ kleinen Betrag, für die Hilfswerke geht es dagegen um eine überaus einschneidende Mass- nahme. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Die Taxen für die Verteilung von Drucksachen ohne Adresse in alle Haushaltungen sind seit elf Jahren unverändert, d. h. sie wurden seit dem 1. Januar 1973 nicht mehr erhöht. Die Kosten für die Zustellung dieser Sendungen sind heute nur noch zu rund zwei Dritteln gedeckt. Auch die neuen Tarife bringen nur eine knappe Kostendeckung. Ursprünglich hätte die Taxe für Drucksachen ohne Adresse für Sammelaktionen von gemeinnützigen Institutionen im gleichen Ausmass wie jene für die übrigen Sendungen ohne Adresse (um 4 Rappen) erhöht werden sollen, womit der gleiche Taxunterschied wie bisher (2 Rappen) bestanden hätte. Der Bundesrat hat jedoch am 19. Oktober 1983 die Taxe von 5 lediglich auf neu 7 Rappen (anstatt 9 Rappen) heraufgesetzt. Überdies hat er den Anwendungsbereich der
Dezember 1983 N 1861 Interpellation Künzi ermässigten Taxe auf alle gemeinnützigen Institutionen aus- gedehnt, was heute nicht der Fall ist; der ermässigte Tarif beschränkte sich bisher auf die gesamtschweizerisch oder auf kantonaler Ebene tätigen Organisationen. Der Bundesrat weiss die Tätigkeit der gemeinnützigen Insti- tutionen zu schätzen, und er ist ihnen dafür dankbar. Mit Rücksicht auf die auch nach der vorgesehenen Taxerhö- hung knappe Kostendeckung der Sendungen ohne Adresse sah er sich aber ausserstande, auf eine Anpassung der Taxe für Drucksachen ohne Adresse zu Lasten gemeinnütziger Organisationen zu verzichten. Der Bundesrat ist überzeugt, mit der massvollen Erhöhung der Tarife die besondere Situation der gemeinnützigen Institutionen berücksichtigt zu haben. Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait. #ST# 83.551 Interpellation Künzi Gotthardzufahrt von Zürich Ligne CFF Zurich-Gothard Wortlaut der Interpellation vom 19. September 1983 Auf der wichtigen SBB-Zufahrtslinie von Zürich zum Gott- hard verkehren die Schnellzüge heute mit Reisegeschwin- digkeiten, die weit unter jenen anderer Linien liegen und mit dem Individualverkehr längst nicht mehr konkurrieren kön- nen. Diese unhaltbare Situation muss so rasch wie möglich korrigiert werden. Ich ersuche deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche Möglichkeiten bestehen auf den vorhandenen Anlagen der Gotthardzufahrt von Zürich her, um die Reise- zeit zu verkürzen?
Wann ist mit entsprechenden Fahrplanverbesserungen zu rechnen?
Welche baulichen Massnahmen sind nötig, um die Reise- durchschnittsgeschwindigkeit zwischen Zürich und Arth-' Goldau auf mindestens 80 Stundenkilometer zu erhöhen?
Wie ist der Ausbau der Gotthardzufahrt im Investitions- programm der SBB berücksichtigt? Texte de l'interpellation du 19 septembre 1983 Les trains directs circulant actuellement sur l'importante ligne CFF Zurich-Saint-Gothard roulent à des vitesses très inférieures à celles qui sont enregistrées sur d'autres lignes et qui, depuis longtemps, ne permettent plus de concurren- cer le trafic individuel. Il s'agit d'améliorer sans tarder cette situation intenable. Je prie en conséquence le Conseil fédé- ral de répondre aux questions suivantes:
Quelles sont les possibilités d'abréger la durée du voyage sur les installations actuelles de la ligne Zurich-Saint-Got- hard?
Pour quelle date peut-on s'attendre aux améliorations nécessaires de l'horaire?
Quelles sont les mesures nécessaires en matière de cons- truction pour qu'on puisse élever à 80 kilomètres par heure au moins la vitesse moyenne des trains entre Zurich et Arth- Goldau?
Dans quelle mesure le programme d'investissement des CFF tient-il compte de l'aménagement de la ligne d'accès au Saint-Gothard? Schriftliche Begründung - Développement par écrit In wenigen Jahren wird die Gotthard-Autobahn zwischen Luzern und Bellinzona durchgehend befahrbar sein, wäh- rend die Eisenbahn auf der gleichen Strecke nach wie vor der Route von 1882 folgt und dabei eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von nicht einmal 80 Stundenkilome- tern erreicht. Nachdem der Bundesrat den Vorentscheid über die Linien- führung einer neuen Eisenbahn-Alpentransversale auf unbe- stimmte Zeit verschoben hat, werden für die Bahn die tech- nischen Randbedingungen zwischen Arth-Goldau und Biasca auf Jahrzehnte hinaus unverändert bleiben. Auf die- sem Abschnitt wird es darum schwerfallen, die schwache Konkurrenzstellung der Bahn in absehbarer Zukunft spür- bar zu verbessern. Urn so wichtiger ist es darum, dass wenigstens auf den Zufahrtsstrecken konkurrenzfähige Rei- sezeiten erreicht werden. Dies ist zwischen Arth-Goldau und Zürich bei einer durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit der Intercityzüge von nur 64 Stundenkilometern in keiner Weise gewährleistet. Wenn das Verkehrspotential des Reise- verkehrs auf der Gotthardlinie nicht vollständig ausgehöhlt werden soll, muss diei Zufahrt von Zürich her dringend verbessert werden. Schriftliche Antwort des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Rekonstruktionsarbeiten im Albis- und im Zimmerberg- tunnel, Gleisumbauten im Vorbahnhof Zürich und Verbesse- rungen der Gleisgeomotrie zwischen Zug und Arth-Goldau werden zu Reisezeitverkürzungen auf der Strecke Zü- rich-Arth-Goldau von ungefähr drei Minuten führen.
Die Ausführung der genannten Arbeiten ist teilweise von anderen Bauvorhaben abhängig. Ein besonderes Problem bildet auch die begrenzte Leistungsfähigkeit des Bahnhofes Zug. Die oben erwähnt« Fahrzeitverkürzung wird daher erst in etwa acht bis zehn Jahren erreicht werden können. Aus betrieblichen Gründen werden sich gewisse Reisezeit- verkürzungen auf der eigentlichen Gotthardstrecke indes- sen schon auf den Fahrplanwechsel 1985 ergeben. Die SBB beabsichtigen nämlich, die wegen der intensiven Bauarbei- ten bisher einkalkulierten Fahrzeitzuschläge um fünf bis sieben Minuten zu verringern.
Um für die Strecke Zürich-Arth-Goldau eine durch- schnittliche Reisegeschwindigkeit von wenigstens 80 Stun- denkilometern zu erreichen, wären die folgenden baulichen Massnahmen notwendig:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Blunschy Gemeinnützige Institutionen. PTT-Tarif Interpellation Blunschy Institutions d'utilité publique. Tarif des PTT In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.567 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1983 - 08:00 Date Data Seite 1860-1861 Page Pagina Ref. No 20 012 094 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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