83.533
CH_VB_001Ch Vb16 déc. 1983Ouvrir la source →
Interpellation Keller 1854 N 16 décembre 1983 4. Da - wie unter Ziffer 2 ausgeführt - die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit in der Regel kein wirksames Mittel zur Lärmbekämpfung darstellt, muss auf anderen Wegen (bauliche Massnahmen, technische Verbesserungen usw.) versucht werden, dieses Ziel zu erreichen. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung hat der Bundesrat mit der Ver- schärfung der Lärmgrenzwerte für Fahrzeuge getan. Le président: L'auteur de l'interpellation est partiellement satisfait. #ST# 83.533 Interpellation Keller Nationale und lokale Interessen Intérêt national et intérêts locaux Wortlaut der Interpellation vom 24. Juni 1983 Lokaler oder regionaler Widerstand gegen Projekte, die aus nationaler Sicht wichtig sind, hat sich in den letzten Jahren zunehmend verstärkt. Vor allem Energieanlagen, Waffen- plätze und Bauwerke für den Verkehr sind Brennpunkte dieser Opposition, die sich gegenüber den rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren der Behörden zu ihrer Rechtferti- gung gerne auf übergeordnete Prinzipien beruft. Ich frage daher den Bundesrat:
Wie beurteilt er die politische Tragweite dieses lokalen, partikularistischen Widerstandes? Sieht er in ihm ein für unser Land in Gegenwart und Zukunft ernstzunehmendes Problem?
Ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen mit derar- tiger Opposition Erkenntnisse, wie die Konflikte aus dem Blickwinkel des Gesamtinteresses besser gelöst werden können? Drängen sich im besonderen Änderungen der Ver- fahren oder des Vorgehens der Behörden auf?
Was kann getan werden zur Förderung der regionalen Bereitschaft, im nationalen Interesse Aufgaben auch dann zu übernehmen, wenn sie nicht mit Annehmlichkeiten ver- bunden sind? Sollte diese Bereitschaft gefördert werden, indem man die betroffenen Regionen für ihr Verständnis in angemessener Weise honoriert? Texte de l'interpellation du 24 juin 1983 Les cas d'opposition locale ou régionale à des projets d'im- portance nationale sont de plus en plus nombreux. Cette opposition est surtout dirigée contre des centrales nucléaires, des places d'armes ou des voies de communica- tion. Leurs adversaires font volontiers appel à des «prin- cipes supérieurs» pour combattre les procédures parfaite- ment légales des autorités. Je demande donc au Conseil fédéral ce qui suit:
Comment juge-t-il la portée politique de cette résistance locale qui tient du particularisme? Y voit-il un problème actuel ou futur sérieux pour notre pays?
Les expériences faites jusqu'ici permettent-elles de tirer des leçons sur la meilleure manière de résoudre les conflits sous l'angle de l'intérêt général? Faut-il modifier la procé- dure suivie par les autorités?
Que peut-on faire pour favoriser la disposition des régions à assumer des tâches d'intérêt national même lors- que celles-ci ne sont pas particulièrement agréables? Faut-il encourager les régions touchées en récompensant leur compréhension d'une façon appropriée? Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den letzten Jahren hat sich zwischen nationalen und lokalen oder partikularistischen Interessen ein eigentliches Spannungsfeld herausgebildet. Dies zeigt sich deutlich dann, wenn gegen Beschlüsse des Bundes, die in rechts- staatlich einwandfreien Verfahren zustandegekommen sind, druckvoll Widerstand geleistet wird, wobei man sich zur Rechtfertigung dieses Widerstandes in der Regel auf über- geordnete, der staatlichen Gesetzgebung gewissermassen überhobene Prinzipien beruft. Besondere Kristallisationspunkte dieses Widerstandes sind Energieanlagen, Nationalstrassenbauten, Waffenplätze. Da- bei ist nicht immer klar, inwieweit es sich vorrangig um eine spontane Reaktion der lokal betroffenen Bevölkerung han- delt und inwieweit sich die Opposition durch den Aufmarsch ortsfremder Führungskader und Mannschaften versteift. So werden denn im Kampf um solche Objekte vermehrt bürgerliche Aktivitäten sichtbar, während man andererseits die sinkende staatsbürgerliche Anteilnahme (lies: Stimmbe- teiligung) am Ablauf der konventionellen demokratischen Geschäfte beklagt. Politisch sind diese Aktivitäten jedenfalls von grosser Bedeutung: Sie verzögern oder verhindern gar die Ausführung wichtiger Vorhaben, wobei die Kostenstei- gerung nur ein Gesichtspunkt ist. Die Pflicht, die Rechts- staatlichkeit zu gewährleisten, und die Verpflichtung zu humanem Vorgehen, veranlasst die Behörden zu einer dau- ernden Gratwanderung. Und der Erfolg derartiger lokaler Widerstände ist auf die Dauer geeignet, die Loyalität bezüg- lich der Erfüllung von Aufgaben in nationalem Interesse auch andernorts zu schwächen. Schriftliche Antwort des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Die Interpellation wirft ein ernstes und vielschichtiges Problem auf. Zwar sind die Spannungen und Konflikte zwi- schen nationalen Interessen einerseits sowie lokalen und regionalen andererseits nicht neu. Sie haben sich aber in den letzten Jahren verschärft und mitunter ein spürbares Unbehagen ausgelöst. Sinnfälliger Ausdruck dieser Ent- wicklung sind etwa die Flucht in Bewegungen kommunalen oder regionalen Zuschnitts, um Projekte von nationaler Bedeutung zu bekämpfen, das Suchen nach neuen Mitspra- chemöglichkeiten, gewaltsame Auseinandersetzungen.
Es wäre ungerecht, diese Erscheinung, die übrigens auch in anderen westlichen Demokratien anzutreffen ist, vorbehaltlos unserem Institutionsgefüge anzulasten. Die heutigen Einflussmöglichkeiten des Bürgers auf die Bildung des Staatswillens dürfen auf keiner der drei staatlichen Ebenen unterschätzt werden. Sie sind im Lauf der Jahr- zehnte noch ausgebaut und verfeinert worden, und zwar nicht nur mit Blick auf die eigentliche Entscheidungsphase, sondern auch im Vorbereitungsstadium und vor allem beim Rechtsschutz. Doch mehren sich die Stimmen, die ein ver- stärktes Mitspracherecht fordern, namentlich im Zusam- menhang mit der Bewältigung konkreter Einzelprobleme. Vielfach schwebt ihnen die sogenannte «Demokratie des Betroffenseins» vor, die für bestimmte Sachbereiche neue Entscheidungsträger verlangt. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass ohne die Zustimmung der von einer Einzel- massnahme (Waffenplatz, Energieanlage, Bauwerk usw.) Betroffenen nichts entschieden werden dürfe.
Der Wunsch nach verstärkter Mitsprache ist unüberhör- bar und verdient Beachtung. a. Vorweg sei allerdings daran erinnert, dass die bestehen- den Möglichkeiten noch nicht voll ausgeschöpft sind. Als Beispiel diene das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979, das für alle staatlichen Ebenen verbindliche Planungsgrund- sätze aufstellt und Informationspflichten festlegt sowie Ver- fahren zur Lösung von Konflikten anbietet. Wenn das Gesetz einmal konsequent angewendet wird, sollten Spannungen weitgehend abgebaut und widerstreitende raumrelevante Interessen leichter ausgeglichen werden können. Zu erwähnen ist ferner das Natur- und Heimatschutzgesetz vom I.Juli 1966, das Rücksicht auf die natürlichen und kulturellen Werte unseres Landes verlangt. Eine konsequen- tere Anwendung des Gesetzes dürfte ebenfalls geeignet sein, Unbehagen abzubauen.
Dezember 1983 N1855Interpellation Couchepin b. Diese Feststellungen schliessen Verbesserungen nicht aus. Dabei ist jedoch behutsam vorzugehen, zumal gewisse neue Formen der Mitwirkung, wie etwa die «Demokratie des Betroffenseins», staatsrechtlich und staatspolitisch schwere Bedenken erwecken. Vor allem ist darauf zu achten, dass das Verhältnis von Demokratie, Rechtsstaat und Föderalis- mus nicht gestört wird, sondern im Gleichgewicht bleibt, auch wenn es neu ausgemessen wird. An den Grundpfeilern unserer direkten Demokratie (Initia- tive und Referendum) will zweifellos niemand rütteln. Eine andere Frage ist, ob diese Institutionen heute noch greifen, d. h. ob sie, vom Bürger aus betrachtet, noch an den richti- gen «Objekten» ansetzen. Heute ist die Mitspräche des Bürgers vor allem bei der abstrakten Rechtsetzung gewähr- leistet, weniger bei Entscheidungen über konkrete Sachver- halte (wie Errichtung von Kernkraftwerken, Tunnels, Stras- sen, Waffenplätzen). Es fragt sich daher, ob einerseits von Demokratieüberschüssen (obligatorisches Gesetzesrefe- rendum in einzelnen Kantonen) und andererseits von Demo- kratiedefiziten (fehlende Gesetzesinitiative im Bund, fehlen- des Verwaltungs- und Finanzreferendum im Bund und in einzelnen Kantonen) gesprochen werden muss. Im Bund sind Lösungsansätze für einen entsprechenden Umbau im Sinne einer Stärkung der direkten Demokratie besonders im Rahmen der bundesstaatlich'en Aufgabenneuverteilung sowie der eingeleiteten Totalrevision der Bundesverfassung aufgezeigt worden; in Kantonen und Gemeinden sind ähnli- che Bestrebungen im Gang. Vor allem die Vorbereitungsphase für Einzel- und Gesamt- projekte dürfte Verbesserungen zugänglich sein. Die Erfah- rung zeigt, dass die betroffene Bevölkerung von den Behör- den und den Projektträgern vielfach umfassender und früh- zeitiger informiert und gezielter zum Gespräch eingeladen werden könnte. Den Massenmedien fällt dabei eine beson- dere Verantwortung zu. Sachzwänge sind möglichst zu ver- meiden. Die Strategie der vollendeten Tatsachen ist nicht nur schädlich, sie ist auch entbehrlich. Langwierige Verfah- ren sind nach Möglichkeit zu vereinfachen. Verbesserungsfähig ist - je nach Sachbereich - auch der Rechtsschutz, der die Überprüfung von Beschlüssen und Entscheidungen ermöglicht. Es darf in diesem Zusammen- hang etwa an die Verbandsbeschwerde im neuen Umwelt- schutzgesetz erinnert werden. Rechtskräftige Beschlüsse und Entscheidungen sind indessen von jedermann zu respektieren. Auch das gehört zu den Spielregeln unserer Demokratie.
Verstärkte Mitwirkungsmöglichkeiten sollten geeignet sein, das Interesse des Bürgers am staatlichen Geschehen zu beleben und sein politisches Verantwortungsbewusst- sein zu heben. Es genügt nicht, das Verhältnis des Staates zum Bürger zu überdenken und dem Wandel der Zeit anzu- passen, solange nicht auch der Bürger bereit ist, seine Einstellung zum Staat zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Ihn für sein Wohlverhalten und sein Verständnis besonders zu belohnen, ist unseren Demokratievorstellun- gen eher fremd; jedenfalls drängen sich hier keine institutio- nellen Vorkehren auf. Auf vielen Gebieten sind «Kompensa- tionen» ohnehin bereits üblich und bekannt (bei militäri- schen Anlagen: neue Arbeitsplätze, Strassenbauten, Mitbe- nützung militärischer Anlagen durch Zivilpersonen; bei Bun- desbauten: Vergebung von 66 bis 90 Prozent der Arbeiten in der Region bzw. im Kanton; im Energiewesen: günstiger Strombezug, Beiträge an Ihfrastrukturaufgaben und für kul- turelle Zwecke). Die Beispiele Messen sich vermehren. Wich- tig ist, dass ein Projekt von nationaler Bedeutung für die betroffene Bevölkerung und Gegend so erträglich wie mög- lich verwirklicht wird. Da sich ein Projekt von nationaler Bedeutung zwangsläufig nur auf Schweizer Boden ausfüh- ren lässt, sind Kollisionen mit lokalen Interessen vielfach unvermeidlich. In solchen Fällen muss von der betroffenen Bevölkerung Opferbereitschaft im Interesse des Ganzen ver- langt werden. Würde bei Kollisionen den lokalen Interessen Vorrang eingeräumt, so könnten viele wichtige Vorhaben nicht mehr verwirklicht werden. Der Bundesrat gibt seiner festen Überzeugung Ausdruck, dass unserem Land auch in Zukunft Einsicht, Kraft und Wille nicht fehlen werden, zu nationalen Aufgaben ;:u stehen, die Solidarität und Opfer verlangen. Le président: L'auteur de l'interpellation est partiellement satisfait. #ST# 83.909 Interpellation Couchepin Illegale Informationsbeschaffung durch ausländische Behörden Transmission illégale d'informations à des autorités étrangères Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1983 Nach unserer Gesetzgebung können Ausländer unbe- schränkt Kapital in unser Land bringen. Die Informationen über Kunden von Schweizer Banken, die sich anscheinend in den Händen der französischen Behör- den befinden, werten die Frage auf, wie diese Informationen beschafft worden sind. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beant- worten: Hat der Bundesrat Informationen, die darauf schliessen las- sen, dass französische Behörden versucht haben, zum Nachteil der Schweizer Banken Bankangestellte zu beste- chen? Wie will der Bundesrat unserer Gesetzgebung Nachachtung verschaffen, und wie will er verhindern, dass ausländische Behörden unser Land in Misskredit bringen und sich Infor- mationen über Kunden von Schweizer Banken mit Metho- den beschaffen, die eine illegale Übermittlung von Nachrich- ten aus der Schweiz ins Ausland voraussetzen? Texte de l'interpellation du 7 octobre 1983 La détention de capitaux dans notre pays par des étrangers est autorisée sans restriction par notre législation. Les informations apparemment en main d'autorités fran- çaises sur des clients de banques suisses soulèvent la question des méthodes utilisées pour obtenir ces renseigne- ments. Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes: Le Conseil fédéral possède-t-il des informations qui laissent penser que des tentatives de corruption d'employés de banque sont effectuées par des autorités françaises au détriment de banques suisses. Comment le Conseil fédéral entend-il faire respecter cette législation et s'opposer à ce que des autorités étrangères jettent le discrédit sur notre pays et se procurent des infor- mations sur .des clients de banques suisses par des pro- cédés qui impliquent une transmission illégale des rensei- gnements de Suisse à l'étranger? Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Le Conseil fédéral dispose actuellement d'indices, selon lesquels des fonctionnaires français ont fait des tentatives de corruption au détriment de banques suisses et de leurs clients. Le Ministère puplic de la Confédération a entrepris des investigations sur le plan de service prohibé de rensei- gnements économiques. Pour l'heure, il n'y a toutefois pas encore de preuves à satisfaction de droit concernant des actes effectués sans autorisation en Suisse par des fonction- naires étrangers ou relatives à la transmission d'informa- tions précises sur les clients de banques suisses.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Keller Nationale und lokale Interessen Interpellation Keller Intérêt national et intérêts locaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.533 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1983 - 08:00 Date Data Seite 1854-1855 Page Pagina Ref. No 20 012 088 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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