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CH_VB_001Ch Vb10 juin 1985Ouvrir la source →
Motion du groupe socialiste 956 N 10 juin 1985 Wegen des jetzt bestehenden Leistungsauftragskonzepts befinden sich die SBB in einer unternehmerischen Zwangs- jacke, welche sie zum Beispiel zu Tarifanpassungen zwingt, welche ihre Konkurrenzfähigkeit arg beeinträchtigen. Es erscheint nicht nur angezeigt, sondern notwendig, den Lei- stungsauftrag der SBB flexibler zu gestalten und damit nicht noch vier Jahre zuzuwarten, bis der heute gültige Leistungs- auftrag abläuft. Es könnte auch nicht verantwortet werden, mit einer solchen Modifikation zuzuwarten, bis die verfas- sungsrechtlichen und gesetzgeberischen Grundlagen einer koordinierten Verkehrspolitik verwirklicht sind. Bei einer Modifikation des Leistungsauftrags ist auch in vermehrtem Masse als bisher zu beachten, dass die Bundes- bahnen von Gesetzes wegen «der Volkswirtschaft» zu die- nen haben. Es sind also neben den betriebswirtschaftlichen Kriterien auch solche der allgemeinen Verkehrspolitik sowie der Energie- und Umweltschutzpolitik miteinzubeziehen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Nach langwierigen Vorarbeiten haben die eidgenössischen Räte im Frühjahr 1982 den auf fünf Jahre befristeten Lei- stungsauftrag an die SBB verabschiedet und damit einen bedeutsamen verkehrspolitischen Entscheid gefällt. Die Verwirklichung der Empfehlungen der GVK, von der positive Auswirkungen auf die SBB zu erwarten sind, wird noch einige Jahre beanspruchen. In der Zwischenzeit bildet der Leistungsauftrag eine wertvolle Überbrückungsmass- nahme. Er hat den SBB eine wesentliche finanzielle Entla- stung gebracht (Erhöhung des Dotationskapitals, Starthilfe Huckepackverkehr, Neuregelung der Abgeltung auf der Grundlage des regionalen Personenverkehrs). Der Lei- stungsauftrag konkretisiert ferner die widersprüchliche Ziel- setzung des Bundesbahngesetzes, indem er die Zuständig- keiten im gemeinwirtschaftlichen (regionaler Personenver- kehr) und im Marktbereich klar regelt. In letzterem haben die SBB volle Handlungsfreiheit. Für einzelne Verkehrsbereiche enthält der Leistungsauftrag Vorgaben. So ist im Personenverkehr und im damit verbun- denen Gepäcktransport auf die Dauer mindestens volle Kostendeckung sicherzustellen. Im Wagenladungsverkehr ist nach Möglichkeit bis 1986 wieder volle Kostendeckung zu erzielen. Die Einführungshilfe für den Huckepackverkehr wird schrittweise abgebaut. Die Vorgaben zum Huckepackverkehr sind aufgrund des neuen Verfassungsartikels über die Treibstoffzölle (BV Art. 36ter Abs. 1 Bst.c)zu ergänzen. Danach können nun aus den Erträgen des Treibstoffzolles auf die Dauer Investitions- und Betriebsbeiträge an den Huckepackverkehr geleistet werden, und das Angebot kann im Sinne einer gemeinwirt- schaftlichen Leistung erweitert werden. Die Einzelheiten sind in der Ausführungsgesetzgebung festzulegen. Die Ziele des Leistungsauftrags sind hoch gesteckt. Die SBB setzen alles daran, sie innerhalb der Laufzeit bestmöglichst zu erreichen. Aus der Transportkostenrechnung für das Jahr 1982 geht jedoch hervor, dass der Kostendeckungsgrad in allen Verkehrsbereichen weiter gesunken ist. Mit Ausnahme des Postverkehrs sind heute alle Sparten defizitär, konjunkturverlauf und wachsender Kbnkurrenzdruck stel- len somit die Erreichung der Zielsetzung des Leistungsauf- trags in Frage. Auch bei positiver Einschätzung der unter- nehmerischen Möglichkeiten dürfte insbesondere eine volle Kostendeckung im Wagenladungsverkehr bis 1986 kaum erreichbar sein. Massnahmen bei der Leistungserstellung (im Sinne der Kostenbeeinflussung) und auf der Preisseite sind daher unerlässlich. Im Rahmen der Ergebnisoptimie- rung sind die SBB bestrebt, ihren Anteil am gesamten Ver- kehrsaufkommen zu steigern. Die Strategien im Wagenla- dungs- und Stückgutverkehr zeigen, dass längerfristig durchaus die Chance besteht, die Ertragslage in diesen Bereichen zu verbessern. Unerlässlich ist dabei allerdings die Unterstützung der zu treffenden Massnahmen durch die Verbesserung der verkehrspolitischen Randbedingungen zur Stärkung der Wettbewerbslage der Schiene. Das im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag aufge- stellte Aktionsprogramm hat in allen Unternehmungsberei- chen dynamische Bestrebungen zur Verbesserung der wirt- schaftlichen Lage ausgelöst. Die SBB nehmen den Lei- stungsauftrag ernst und sind bestrebt, die ihnen zugestan- dene unternehmerische Freiheit im Rahmen der gesetzli- chen Bestimmungen auszuschöpfen. Es wäre bedauerlich, wenn dieser Elan durch eine vorzeitige Überarbeitung des Leistungsauftrags beeinträchtigt würde. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Leistungsauftrag eine unerlässliche Grundlage für eine zukunftsorientierte SBB- Politik darstellt. Die Zielvorgaben sind so flexibel formuliert, dass die SBB nicht zu Tariferhöhungen gezwungen werden, die ihre Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen könnten. Auch bei nur teilweiser Erfüllung der Zielsetzungen dürften die Bemühungen der SBB eine wesentliche Verbesserung der unternehmerischen Effienz zur Folge haben. Entscheidend dafür ist aber, dass die nunmehr eingeleiteten kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen kontinuierlich durchgeführt werden können. Eine überstürzte Anpassung des Leistungs- auftrags würde sie beeinträchtigen. Sie brächte zudem höchstens einen Zeitgewinn von einem Jahr. Auf Ende 1986 muss die geltende Regelung ohnehin überprüft werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen. Weber-Arbon: Wir haben vor genau zwei Jahren eine Motion zur Anpassung des Leistungsauftrages an die damals verän- derten Verhältnisse eingereicht. Ein derartiger Vorstoss kann auch durch den Zeitablauf gegenstandslos werden! Immerhin stelle ich fest, dass in der neuen Motion (der Sie soeben in der Postulatsform zugestimmt haben) der Gedanke, den wir vor zwei Jahren vertraten, ebenfalls enthalten ist. Aufgrund dieser heutigen Ausgangslage kön- nen wir unseren damaligen Motionsvorstoss also zurück- ziehen. Präsident: Herr Weber zieht diese Motion zurück. Schluss der Sitzung um 19.55 Uhr La séance est levée à 19 h 55
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion der sozialdemokratischen Fraktion SBB. Leistungsauftrag Motion du groupe socialiste Contrat d'entreprise des CFF In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.514 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.06.1985 - 14:30 Date Data Seite 955-956 Page Pagina Ref. No 20 013 444 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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