- März 1984 N
313
Postulat (Jelmini)-Darbellay
Erst nachdem ich diese Interpellation eingereicht habe, ist
aufgrund einer speziellen Untersuchung am Frauenhofer-
Institut für Toxikologie und Aerosolforschung in Hannover
bekanntgeworden, dass Cadmiumchlorid aus der Luft beim
Einatmen oder Inhalieren von Zigarettenrauch zu den kan-
zerogenen Stoffen gehört.
Sind analoge Untersuchungen in schweizerischen For-
schungsinstituten gemacht worden? Insbesondere stellt
sich damit die Frage über die Gefährlichkeit der Abgase aus
den Kehrichtverbrennungsanlagen, aus denen eindeutig der
grösste Teil an Cadmiumchlorid in unsere Atmungsluft aus-
gestossen wird.
Bundesrat Egli: Es ist natürlich nicht sehr einfach, sich mit
einem Apotheker über chemische Fragen auszulassen. Ich
hatte schon Mühe, meine juristischen Examen zu bestehen;
es reichte nicht noch für chemische Studien!
Aber ich kann Sie doch daran erinnern, dass seit der Ant-
wortserteilung an Sie-die Antwort stammt vom 22. Septem-
ber 1982 - das Umweltschutzgesetz fertig beraten worden
ist. Es ist zwar heute noch nicht in Kraft, soll aber- wie ich
Ihnen mehrmals gesagt habe - im Verlaufe dieses Jahres in
Kraft treten. Damit werden wir eine noch bessere Möglich-
keit haben - gerade in dem Bereich, den Sie hier angespro-
chen haben -, um einzuschreiten und auch auf die Kantone
mehr Einfluss zu nehmen. Die Kantone sind ja verpflichtet,
das Umweltschutzgesetz zu vollziehen.
Wie es sich mit der Krebsgefährdung verhält, kann ich nicht
sagen; ich will mir aber die Informationen beschaffen und
Sie informieren.
Le président: Lïnterpellateur n'est pas satisfait de la ré-
ponse.
#ST# 83.487
Interpellation Ruffy
Gewässerschutzgesetz. Anwendung
Loi sur la protection des eaux. Application
Siehe Jahrgang 1983, Seite 1866
Voir année 1983, page 1866
Diskussion - Discussion
M. Ruffy: Dans mon interpellation du 21 juin dernier, j'avais
tenté d'attirer l'attention du Conseil fédéral sur l'urgente
nécessité d'abandonner les systèmes unitaires d'évacuation
des eaux usées et d'encourager le plus possible les sys-
tèmes séparatifs, cela pour deux raisons: d'une part, pour
réduire le calibre des stations d'épuration et, d'autre part,
pour augmenter leur efficacité. Or, d'après les réponses
fournies par le Conseil fédéral, ce dernier ne semble pas
partager ce point de vue, invoquant les coûts, le manque de
connaissances au niveau communal et précisant qu'il ne
faut pas confondre les eaux pluviales avec le rejet des eaux
claires.
S'abritant derrière une pratique largement reconnue à
l'étranger, le Conseil fédéral déclare que la solution du
problème ne peut se présenter sous la forme d'un règlement
qui exigerait des systèmes séparatifs.
Or, depuis le dépôt de cette interpellation, des nouvelles
alarmantes sont encore tombées. Elles devraient nous inci-
ter à prendre d'urgence des mesures importantes.
Selon des experts dignes de foi, le lac Léman, le plus grand
lac d'Europe occidentale, va mourir d'asphyxie par eutrophi-
sation dans quelques années. Si nous n'arrivons pas aujour-
d'hui à réduire les quantités de phosphates qui se déversent
dans ses eaux, nous ne pourrons pas le sauver car sa charge
40-N
annuelle admissible en phosphates est de 400 tonnes et,
aujourd'hui, il s'y déverse plus de mille tonnes par année.
L'eutrophisation totale est amorcée et on peut dire que, d'ici
deux ou trois ans, le lac Léman pourrait mourir.
Devant cette menace, les moyens de lutte sont très peu
nombreux. Outre la suppression des phosphates dans les
produits de lessive, que nous appelons de nos vœux depuis
plusieurs années, la seule mesure qui pourrait encore nous
procurer quelque espoir réside dans une généralisation
rapide et systématique des systèmes séparatifs.
Les autorités communales sont désormais dans une situa-
tion des plus délicates, à supposer qu'elles veuillent prendre
au sérieux les rapports scientifiques, car elles doivent dans
de brefs délais recueillir les sommes élevées qui leur per-
mettront de relever un des défits écologiques les plus in-
quiétants.
Devant le caractère impopulaire de ces coûteux pro-
grammes, il faut que les différents niveaux institutionnels
concernés par la politique de la protection des eaux coor-
donnent leurs efforts et donnent la priorité à des interven-
tions qui se révèlent les plus efficaces, peut-être les seules
en réalité capables de stopper une dégradation progressive.
C'est la raison pour laquelle j'invite le Conseil fédéral à
revoir sa position dans le sens de mon interpellation car voir
les lacs de la Suisse mourir après quinze ans d'efforts et un
investissement de 20 milliards, cela confine au fiasco.
Bundesrat Egli: Soviel ich verstanden habe, geht es immer
noch um die Frage, ob in die Abwasserkanalisation auch
reines Wasser eingeführt werden soll. Das kann Regenwas-
ser sein oder Wasser aus den Bächen bzw. anderes Ober-
flächenabwasser.
Wir haben Ihnen schon in der schriftlichen Antwort darge-
legt, dass es beide Systeme gibt. Sie ziehen das getrennte
System vor: Natürlich hat es-so wie ich es sehe-vor allem
den Vorteil, dass man nicht soviel Wasser verarbeiten muss,
wenn nicht auch noch klares Wasser in die Abwässer hinein-
gegeben wird.
In der Fachwelt werden offenbar beide Systeme zugelassen,
und ich muss mich auf meine Fachleute verlassen, nach
denen beide Systeme zulässig sind. Der Bund subventio-
niert ja auch beide Systeme. Ich kann hier nicht von dem
abweichen, was mir meine Fachleute sagen.
Im Hinblick auf das Phosphat kann ich Ihnen zumindest
tröstend mitteilen, dass das Bundesamt für Umweltschutz
momentan - auf meine Weisung - an einer Verordnung
arbeitet, wonach Waschmittel in Zukunft überhaupt kein
Phosphat mehr enthalten dürfen.
Le président: M. Ruffy n'est pas satisfait de la réponse du
Conseil fédéral.
#ST# 83.485
Postulat (Jelmini)-Darbellay
AHV-Alter. Herabsetzung
AVS. Abaissement de l'âge
Siehe Jahrgang 1983, Seite 1506
Voir année 1983, page 1506
Diskussion - Discussion
Le président: Le Conseil fédéral accepte le postulat. Est-il
combattu au sein de l'assemblée?
Allenspach: Ich möchte Sie zuerst auf den Inhalt dieses
Postulates aufmerksam machen. Ich nehme an, dass sich
die meisten nicht mehr an dessen Inhalt erinnern.
Postulat (Jelmini)-Darbellay
314
N 21 mars 1984
Es geht darum, im Rahmen der 10. AHV-Revision den Bun-
desrat zu beauftragen, eine Variante zu prüfen, welche die
generelle Herabsetzung des Fentenalters für Männer auf 63
Jahre vorsieht. Es ist selbstverständlich, dass es noch wei-
tere Varianten gibt, die man prüfen könnte. Man könnte dem
Bundesrat eine ganze Menge derartiger Prüfungsaufträge
übergeben.
Ich nehme aber an, dem Postulanten geht es nicht einfach
um die Prüfung verschiedener Varianten, sondern er
möchte hier eine bestimmte Variante für die 10. AHV-Revi-
sion in den Vordergrund stellen.
Die Auswirkungen der vom Pcstulanten in den Vordergrund
gestellten Variante sind einigcrmassen klar. Man kennt sie.
Es bedeutet, dass zwei Männsrjahrgänge früher AHV-Ren-
ten erhalten, sie also früher aus dem Erwerbsleben aus-
scheiden und weniger Beitrag ï an die AHV entrichten. Diese
Operation kostet die AHV rund eine Milliarde Franken und
verursacht dem Bund jährliche zusätzliche Ausgaben in der
Grössenordnung von 200 Millionen Franken.
Diese zusätzlichen Ausgaben sind in den Finanzplänen,
über die wir zu beraten haben, nicht enthalten. Die Regie-
rungsrichtlinien sprechen davan, dass die 10. AHV-Revision
kostenneutral erfolgen werde, also nicht zu zusätzlichen
Belastungen des Bundes oder der Versicherten führen solle.
Wird dieses Postulat realisiert dann wird die Forderung der
Kostenneutralität nicht mehr aufrecht zu erhalten sein.
Ich erinnere daran, dass der AHV-Fonds in seiner Grössen-
ordnung einer Jahresausgabe der AHV entsprechen sollte.
Der Deckungsgrad des AHV-Fonds ist aber inzwischen auf
80 Prozent gesunken und wirc - nach den Perspektiven des
AHV-Verwaltungsrates - noch in dieser Legislaturperiode
sogar auf 75 Prozent zurückgehen. Die gesetzliche Forde-
rung, dass der AHV-Fonds einer Jahresausgabe entspre-
chen soll, ist also schon längst nicht mehr erfüllt; falls dieses
Postulat realisiert wird, ist es noch viel weniger möglich,
dieser Gesetzesbestimmung r achzukommen.
Wir dürfen nicht übersehen, cass es nicht nur um die AHV
geht: Wenn wir das AHV-Reitenalter für Männer auf 63
Jahre herabsetzen, wird das f 'üher oder später auch seine
Auswirkungen auf die privaten Pensionskassen haben. Wir
haben in diesem Rat das BVCü durchberaten und dort das
Rentenalter auf 65 festgesetzt, Wir haben dieses BVG noch
gar nicht in Kraft gesetzt. Wer n Sie jetzt hingehen und das
Rentenalter herabsetzen wollen, wird es kaum möglich sein,
das BVG ordnungsgemäss in Kraft zu setzen und durchzu-
führen, so wie es dieser Rat guplant hat. Gemäss BVG sind
die letzten Jahre vor Erreichen der Altersgrenze wegen der
progressiv steigenden Alterscjutschriften für die Renten-
höhe entscheidend. Gerade diese letzten, für die Altersgut-
schriften entscheidenden Jahre würden gekürzt.
Aus diesen Erwägungen glaube ich, dass dieses Postulat
nicht überwiesen werden sol te. Es ist auch nicht nötig,
dieses Postulat zu überweisen, weil der Rat im Zusammen-
hang mit der POCH-lnitiative über diese Frage diskutieren
kann und auch diskutieren rruss. Diese Initiative sieht ja
eine Herabsetzung des Rentenalters vor.
Meines Wissens soll die Botschaft zu dieser POCH-lnitiative
in den nächsten Wochen der AHV-Kommission zugeleitet
werden. Sie ist offenbar schon weitgehend fertig. Deshalb
möchte ich an den Bundesrat die Frage stellen: Enthält die
Botschaft zu dieser Initiative einen Vorschlag im Sinne der
Postulanten? Wenn ja, müsste man sagen, dieses Postulat
renne offene Türen ein; wenn nein, haben wir eine Diskre-
panz zwischen dem Entscheid des Bundesrates, wie er im
Botschaftsentwurf niedergelegt ist, und einem allfälligen
Entscheid in diesem Rat.
Wenn man dann im Zusammenhang mit der POCH-lnitiative
zum Schluss kommt, das Postulat sei wieder abzuschreiben,
hat es gar keinen Sinn, diesem Postulat hier zuzustimmen,
weil es ja am Entscheid des Efundesrates über die POCH-
lnitiative und deren Behandlung kaum mehr etwas ändert.
Es stellt sich deshalb die Frage, wie der Bundesrat in seiner
Botschaft zur POCH-lnitiative diese Frage zu behandeln
gedenkt.
Aus diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen,
dieses Postulat als unrealistisch, aber auch als für die wei-
tere Behandlung dieses Themas in diesem Rate überflüssig
abzulehnen.
Frau Mascarln: Unsere Fraktion unterstützt die Überwei-
sung des Postulates. Ich bin mit Herrn Allenspach insofern
einverstanden, dass es bei der Diskussion mit dieses Postu-
lat quasi um ein Vorgeplänkel über die grundsätzliche Dis-
kussion geht, wie das Rentenalter in der Schweiz ausgestal-
tet werden soll. Unsere Initiative verlangt ja bekanntlich,
dass das Rentenalter für Männer auf 62 und für Frauen auf
60 Jahre gesenkt werden und so dem europäischen Schnitt
angepasst werden soll.
Ich kann nicht annehmen - wenn ich die Vorschläge der
eidgenössischen AHV- und IV-Kommission zur 10. AHV-
Revision betrachte-, dass in der Botschaft des Bundesrates
zu unserer Initiative Kompromissvorschläge vorhanden
seien, die zu einer effektiven Senkung des Rentenalters für
beide Geschlechter führen. Falls diese Kompromissvor-
schläge trotzdem drin sind, werde ich natürlich angenehm
überrascht sein, wenn ich dann die Botschaft lese. Das
spricht aber nicht gegen die Überweisung des Postulates.
Das Postulat kann ja auch dort mitabgehandelt werden.
Die 10. AHV-Revision soll für den Bund - und gemäss Herrn
Allenspach für die Versicherten - kostenneutral sein. Die
Vorschläge der eidgenössischen AHV- und IV-Kommission
erfüllen höchstens den ersten Teil. Der zweite Teil stimmt
auf keinen Fall. Kostenneutral für die Versicherten sind
diese Vorschläge nicht. Wer zahlen muss, sind in erster Linie
die Frauen, die das flexible Rentenalter für die Männer mit
der Erhöhung des eigenen Rentenalters auf 63 Jahre bezah-
len sollen. Diese Vorschläge sind derart skandalös und fern
jeder politischen Realität, dass die Opposition dagegen
gesichert ist und sie nie in dieser Form zustande kommen
werden.
Nun, 63 Jahre nur für Männer, wie es Herr Darbellay in
Übernahme des Postulates Jelmini verlangt, hat natürlich
auch einen Nachteil: dass nämlich wiederum die Frauen
ausschliesslich die Mehrkosten bezahlen, ohne dass sie
etwas dafür bekommen. Das heisst, die Frauen müssten (wie
die übrigen Versicherten) wahrscheinlich etwas mehr Lohn-
prozente bezahlen, damit nur die Männer zwei Jahre früher
in Pension gehen können. Das ist natürlich ein Konzept, das
wir ablehnen. Es muss tatsächlich ein Weg gefunden wer-
den, damit das AHV-Alter für Mann und Frau gesenkt wer-
den kann. Das Postulat Darbellay/Jelmini ist dazu quasi eine
Zwischenstufe, und es wird für den Bundesrat ein Leichtes
sein, dieses Postulat im Gesamtzusammenhang all dieser
Fragen zu beantworten.
Wenn Herr Allenspach hier gegen dieses wirklich sehr
gemässigte Postulat antritt, dann tritt er gegen jede Sen-
kung des AHV-Alters an. Gerade auch aus diesem Grunde
unterstützt unsere Fraktion dieses Postulat, weil wir für
diese Senkung sind, obwohl das Postulat an sich nicht sehr
glücklich ist und nur den Männern etwas bringen würde.
M. Darbellay: La dixième révision de l'AVS est censée faire
un pas en avant dans la voie de l'égalité entre l'homme et la
femme et apporter des améliorations au statut de la femme.
Les résultats de l'étude de la commission fédérale AVS/AI
sont connus, ainsi que les réactions qu'elle a suscitées. Un
des points les mieux marqués a été la proposition de porter
l'âge de l'AVS pour la femme de 62 à 63 ans. Le moins que
l'on puisse dire, c'est qu'elle n'a pas été accueillie avec un
très large enthousiasme et nous nous demandons s'il ne
serait pas opportun d'étudier une variante faisant aussi un
pas vers l'égalité, en abaissant l'âge du droit à la retraite
pour l'homme, de 65 à 63 ans. Nous sommes bien cons-
cients que ce faisant, nous renoncerions à la neutralité des
coûts. Il serait intéressant de connaître outre les coûts, les
répercussions bénéfiques que cette variante pourrait avoir
sur le marché du travail, et plus précisément pour les jeunes.
Je vous invite en l'occurrence a accepter ce postulat et à le
transmettre au Conseil fédéral.
- März 1984 N315
Postulat Günter
Bundesrat Egli: Ich glaube - Herr Allenspach -, Sie verken-
nen den rechtlichen Charakter dieses Postulates. Sie wis-
sen, dass wir seit einigen Jahren in unserer Bundesverfas-
sung die Rechtsgleichheit von Mann und Frau aufgenom-
men haben und dass wir verpflichtet sind, unsere Gesetzge-
bung danach durchzuforsten, wo dieses Rechtsgleichheits-
gebot nicht erfüllt ist. Das ist nicht nur ein heilsamer Rat,
sondern es ist die Pflicht des Bundesrates, das zu tun.
Ich glaube, weder Sie noch ich sind der Meinung, dass wir
morgen schon mit einer Gesetzesvorlage aufwarten werden,
wonach die Männer bei 63 Jahren in das Rentenalter treten.
Aber Sie können uns nicht davon abhalten, dass wir diese
Frage prüfen müssen und demzufolge auch prüfen werden.
Allenspach: Nach diesen Erklärungen des Postulanten, der
deutlich gemacht hat, dass es lediglich um die Prüfung und
nicht um die Durchsetzung dieser Frage geht und nach der
Erklärung von Herrn Bundesrat Egli, dass er nicht gedenke,
morgen oder übermorgen schon ein diesbezügliches Gesetz
zu erlassen bzw. die entsprechenden Vorschriften zu
ändern, sondern dass diese Prüfung nur im Rahmen der
Prüfungen der Gleichbehandlung von Mann und Frau
erfolgt, kann ich auf die Opposition gegen die Überweisung
dieses Postulates verzichten.
Le président: M. Allenspach renonce à son opposition. Le
postulat n'est pas combattu.
Überwiesen - Transmis
#ST# 83.414
Motion Gehler
Medikamente. Verfalldatum
Médicaments. Date de péremption
Wortlaut der Motion vom 18. März 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendige Revision der
rechtlichen Grundlagen vorzunehmen, damit in der Schweiz
keine Medikamente mehr verkauft oder abgegeben werden
dürfen, ohne dass sie ein Verfalldatum (letztes Gebrauchs-
datum bei vorschriftsgemässer Lagerung) im Rahmen der
Produktedeklaration aufweisen.
Texte de la motion du 18 mars 1983
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision des
dispositions légales afin qu'aucun médicament ne soit plus
.vendu ni délivré en Suisse sans que la date de péremption
(date limite d'utilisation dans les conditions d'entreposage
prescrites) ne figure dans la déclaration de la composition
du produit.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Basler, Bühler-
Tschappina, Dürr, Fischer-Weinfelden, Fischer-Hägglingen,
Flubacher, Graf, Günter, Nebiker, Oehen, Roth, Schule,
Teuscher, Weber-Schwyz (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Le motionnai re renonce à développer sa motion et souhaite
une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Réponse du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral n'est pas habilité à préparer une révision
des dispositions légales concernant les médicaments. Le
contrôle de ceux-ci - hormis quelques exceptions - est du
ressort des cantons. Ces derniers ont créé l'Office intercan-
tonal de contrôle des médicaments (OICM) pour exécuter
certaines tâches. Après entente avec l'OICM, le Conseil
fédéral répond ce qui suit au motionnaire:
- Selon les prescriptions en vigueur (règlement de l'OICM)
il existe deux sortes de médicaments:
- les préparations que l'on peut qualifier de conservables
lorsqu'elles sont entreposées et utilisées conformément aux
prescriptions et
- les préparations qui ne sont conservables que durant une
période limitée, même lorsque les conditions d'entreposage
sont conformes aux prescriptions.
Ces dernières doivent porter une date de péremption si leur
conservabilité ne dépasse pas trois ans. Les prescriptions de
l'OICM sont conformes aux recommandations du Conseil de
l'Europe. Quant aux préparations dites conservables on
peut admettre qu'elles peuvent se conserver cinq ans au
moins, et souvent beaucoup plus longtemps si elles sont
conservées dans un emballage fermée et dans les condi-
tions prescrites.
- On ne peut fixer une date de péremption que pour les
emballages non entamés. Lorsque l'emballage a été ouvert,
la durée de conservabilité du médicament est bien souvent
réduite; cela surtout dans les ménages où les conditions
d'entreposage sont souvent très mauvaises. Pour ces cas
l'OICM exige aujourd'hui déjà l'indication dans le mode
d'emploi d'un délai d'utilisation.
Le président: Le Conseil fédéral propose le rejet de la
motion. M. Gehler accepte ce rejet.
#ST# 83.429
Postulat Günter
Verstärkte Salzfluorierung
Augmentation du fluor dans le sel
Wortlaut des Postulates vom 6. Juni 1983
Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat beschlossen, einer
massiv verstärkten Fluorierung des Kochsalzes zuzustim-
men, um die Prophylaxe der Zahnkaries z.u verstärken. Zwei-
fellos kommt dem Fluor eine wichtige Bedeutung bei der
Erhaltung kariesfreier Zähne zu. Auf der ändern Seite hat die
nach den Entscheid in der Öffentlichkeit entstandene Dis-
kussion gezeigt, dass möglicherweise durch eine Kumula-
tion der Fluoraufnahme bei einzelnen Menschen neue Pro-
bleme entstehen können.
Der Bundesrat wird daher gebeten:
a. anzugeben, auf welche ausländische Originaluntersu-
chungen sich die Landesregierung stützt bei der Annahme,
dass die Langzeitwirkung erhöhter Fluorzufuhr bekannt sei ;
b. für das fluorierte Salz durch das Bundesamt für Gesund-
heit einen Aufdruck vorschreiben zu lassen. Der Aufdruck
soll den Konsumenten orientieren, dass dieses vermehrt
fluorierte Salz die allenfalls bisher von ihm und seinen
Kindern eingenommenen Fluortabeletten ersetzt, dass diese
Tabletten also bei Anwendung des Salzes nicht mehr
genommen werden sollten, da sonst eine zu hohe Aufnahme
von Fluor mit möglichen gesundheitlichen Folgen in Einzel-
fällen nicht auszuschliessen ist;
c. eine Untersuchung zu veranlassen und einen Bericht zu
erstatten, wie die Aufnahme von Fluor aus verschiedenen
Quellen in der Schweiz sich auswirken kann. Es wäre denk-
bar, dass besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen
(Kinder, Schwangere), regionale Bevölkerungen (mit Fluor
in der Umgebung) oder durch ihre besonderen Lebensge-
wohnheiten exponierte Personengruppen heute durch eine
Kumulation der Fluoraufnahme aus Tabletten, Kochsalz,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat (Jelmini)-Darbellay AHV-Alter. Herabsetzung
Postulat (Jelmini)-Darbellay AVS. Abaissement de l'âge
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.485
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
313-315
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Pagina
Ref. No
20 012 268
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