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CH_VB_001Ch Vb7 oct. 1983Ouvrir la source →
Interpellation Bratschi 1530 N 7 octobre 1983 Brig vorhanden. Eine weitere Werkstätte auf dem Simplon wäre unwirtschaftlich; sie könnte im Frieden und - ihrer geographischen Lage wegen - auch im Kriegseinsatz nicht genügend ausgelastet werden. Ihr Bau Hesse sich deshalb nicht rechtfertigen. 2. Die Armee verfügt über keine zusätzlichen Waffen und Fahrzeuge, die auf den einzelnen Schiessplätzen stationiert werden könnten. Das Material, das auf dem Simplon einge- setzt wird, gehört dem jeweiligen Truppenverband; es muss aus Gründen der Kriegsbereitschaft auch wieder auf dessen Korpssammelplatz zurückgeführt werden. Die damit verbun- denen Transporte sind dabei keineswegs nur ein Nachteil, weil die Truppe auch auf dem Gebiet des Materialtransports und der Verschiebungen ausgebildet werden muss. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. #ST# 83.476 Interpellation Bratschi Naherholungsgebiet Gantrisch und Gurnigel Zone de détente du Gantrisch et du Gurnigel Wortlaut der Interpellation vom 20. Juni 1983 Das Gebiet des Gantrisch und Gurnigels ist für die Berner im Sommer und Winter ein beliebtes, gut erreichbares Erho- lungsgebiet. Die Gantrisch-Gemeinschaft setzt sich seit 25 Jahren für die Erhaltung dieser Landschaft als Erholungs- raum ein. Im letzten Jahr wurden Pläne des Eidgenössi- schen Militärdepartementes bekannt, im Gantrischgebiet insgesamt 18 Schiesspodeste für Panzerhaubitzen zu erstel- len. Dies führte zu heftiger Kritik der Gantrisch-Gemein- schaft Bern, die das EMD aufforderte, auf sein Vorhaben zu verzichten. Anschliessende Debatten im Berner Stadtrat und Grossrat führten zu keiner Klärung des effektiven Sachver- haltes. Der Bundesrat wird deshalb angefragt, welche Absichten die Bundesbehörden im Räume Gantrisch-Gurnigel haben. Soll der bisherige Naherholungsraum, der neben dem Tou- rismus, der Alpwirtschaft auch noch dem Militär als Schiess- gelände diente, einer Zweckveränderung unterworfen wer- den? Kann der Bundesrat die verbindliche Erklärung abge- ben, dass mit der Erstellung weiterer Schiesspodeste für Panzerhaubitzen und der Verwendung stärkerer Munition gegenüber heute keine Ausweitung der militärischen Inan- spruchnahme des Gebietes erfolgt und die heutige Nutzung des Gantrisch und Gurnigels als Naherholungsgebiet voll und ganz erhalten bleibt? Texte de l'interpellation du 20 juin 1983 La région du Gantrisch et du Gurnigel est une zone de détente que les Bernois apprécient toute l'année et dans laquelle ils peuvent se rendre facilement. Depuis 25 ans, le groupement du Gantrisch (Gantrisch-Gemeinschaft) s'em- ploie à maintenir le site comme zone de détente. Mais l'année dernière, on a entendu parler de plans du Départe- ment militaire fédéral selon lesquels il est prévu d'installer dans la zone du Gantrisch, 18 plates-formes de tir pour des obusiers blindés. Cette information a soulevé, au sein du groupement du Gantrisch de Berne, de vives critiques, qui ont incité le DMF à renoncer à son projet. Les débats, qui suivirent au Conseil de ville et au Grand conseil de Berne n'ont pas apporté d'éclaircissements sur les faits réels. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes: Que comptent faire les autorités fédérales dans la région du Gantrisch/Gurnigel? Cette région qui servait jusqu'ici de lieu de détente pour les citadins, visitée par les touristes, utilisée par l'économie alpestre et servant aussi de champ de tir aux militaires, doit-elle subir un changement dans sa raison d'être? Le Conseil fédéral peut-il déclarer formellement, que l'installation de nouvelles plates-formes de tir pour les obu- siers blindés, et l'utilisation de munitions plus puissantes n'inciteront pas l'armée à s'approprier peu à peu le territoire à des fins militaires et que le Gantrisch et le Gurnigel pourront donc continuer à servir de zone de détente? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Gantrisch-Gemeinschaft Bern wurde 1958 zum Schütze der Voralpenlandschaft gegründet. Sie zählt heute mit 47 angeschlossenen Vereinen rund 40000 Mitglieder. Seit 25 Jahren versucht sie, die Interessen des Tourismus, der Alp- wirtschaft und des Militärs in diesem Gebiet mit denen des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Dies ist ihr bis heute weitgehend gelungen. Das Gantrisch-Gurnigel-Gebiet konnte den Bernern als Naherholungsgebiet weitgehend erhalten werden. Neue Pläne des EMD haben nun im vergangenen Jahr zu heftigen Reaktionen der Gantrisch-Gemeinschaft geführt. Es wurden Pläne bekannt, wonach das EMD beabsichtige, im «Laas», im «Tscharner» und in der Nähe der Stockhütte je sechs, insgesamt also 18 Schiesspodeste für Panzerhau- bitzen zu erstellen. Zwölf dieser Schiesspodeste kämen auf bundeseigenem Gelände zu stehen. An verschiedenen Stel- len müsste auch die Strasse verbreitert werden. Zudem würde mit stärkeren Geschossen als bisher in die bisherigen Zielräume geschossen. Diese Absichten des EMD veran- lassten die Gantrisch-Gemeinschaft, eine Protesterklärung abzugeben. Darin wird die Befürchtung ausgesprochen, dass durch den Bau dieser Stellungen vorab die Biotope in dieser Gegend stark verändert werden, so dass die Tier- und Pflanzenwelt stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Ferner befürchtet die Gantrisch-Gemeinschaft, dass mit der Erstel- lung dieser Podeste vermehrt in die Gebiete der Nünenen bis zur Mähren geschossen wird und dass es dadurch zu empfindlichen Erosionsschäden kommen kann. Diese Bau- ten befinden sich zum Teil in unmittelbarer Nähe von Wohn- gebieten, wodurch eine unzumutbare Belastung der dorti- gen Bevölkerung entstehen könnte. Die Gantrisch-Gemein- schaft protestierte deshalb an ihrer letztjährigen Hauptver- sammlung gegen diese Absicht des EMD und hat die zustän- digen Militärbehörden gebeten, auf ihr Vorhaben zu ver- zichten. Emotionen vorgetragene parlamentarische Vorstösse und entsprechende Diskussionen im Berner Stadtrat und Gros- sen Rat trugen kaum zur Klärung und einer sachlichen Beurteilung bei. Es ist deshalb wünschbar, dass der Bun- desrat hier zur Frage der Erstellung von 18 Schiesspodesten für Panzerhaubitzen Stellung nimmt. Im Hinblick auf das grosse Interesse weiter Bevölkerungsteile des Kantons Bern an der Erhaltung der Erholungslandschaft Gantrisch-Gurni- gel ist eine Absichtserklärung des Bundesrates erwünscht, die eine Ausweitung der militärischen Inanspruchnahme dieses Gebietes ausschliesst. Ein Verzicht auf die Schiess- podeste wäre dabei für die Gantrisch-Gemeinschaft der sicherste Garant für die Beibehaltung der bisherigen Ver- hältnisse und damit die Erhaltung des Naherholungsgebie- tes Gantrisch-Gurnigel. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Seit eh und je leisten Artillerieformationen ihren Wiederho- lungskurs, verbunden mit Schiessübungen, auch in der Region Thun-Gürbetal-Gurnigel. Dabei wird es sich ins- künftig mehr und mehr auch um Formationen der Panzer- artillerie handeln. Der Einsatz dieser gepanzerten Waffen wird vermehrte Land- und Kulturschäden beim Stellungsbezug zur Folge haben. Aus diesem Grund wird gegenwärtig geprüft, ob die Schiessstellungen mit Kieskoffern befestigt werden sollen. Dabei wird auch darauf zu achten sein, dass die Stellungen so weit als möglich auf bundeseigene Standorte konzen-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bratschi Naherholungsgebiet Gantrisch und Gurnigel Interpellation Bratschi Zone de détente du Gantrisch et du Gurnigel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.476 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1983 - 08:00 Date Data Seite 1530-1531 Page Pagina Ref. No 20 011 868 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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