- März 1984 N315
Postulat Günter
Bundesrat Egli: Ich glaube - Herr Allenspach -, Sie verken-
nen den rechtlichen Charakter dieses Postulates. Sie wis-
sen, dass wir seit einigen Jahren in unserer Bundesverfas-
sung die Rechtsgleichheit von Mann und Frau aufgenom-
men haben und dass wir verpflichtet sind, unsere Gesetzge-
bung danach durchzuforsten, wo dieses Rechtsgleichheits-
gebot nicht erfüllt ist. Das ist nicht nur ein heilsamer Rat,
sondern es ist die Pflicht des Bundesrates, das zu tun.
Ich glaube, weder Sie noch ich sind der Meinung, dass wir
morgen schon mit einer Gesetzesvorlage aufwarten werden,
wonach die Männer bei 63 Jahren in das Rentenalter treten.
Aber Sie können uns nicht davon abhalten, dass wir diese
Frage prüfen müssen und demzufolge auch prüfen werden.
Allenspach: Nach diesen Erklärungen des Postulanten, der
deutlich gemacht hat, dass es lediglich um die Prüfung und
nicht um die Durchsetzung dieser Frage geht und nach der
Erklärung von Herrn Bundesrat Egli, dass er nicht gedenke,
morgen oder übermorgen schon ein diesbezügliches Gesetz
zu erlassen bzw. die entsprechenden Vorschriften zu
ändern, sondern dass diese Prüfung nur im Rahmen der
Prüfungen der Gleichbehandlung von Mann und Frau
erfolgt, kann ich auf die Opposition gegen die Überweisung
dieses Postulates verzichten.
Le président: M. Allenspach renonce à son opposition. Le
postulat n'est pas combattu.
Überwiesen - Transmis
#ST# 83.414
Motion Gehler
Medikamente. Verfalldatum
Médicaments. Date de péremption
Wortlaut der Motion vom 18. März 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendige Revision der
rechtlichen Grundlagen vorzunehmen, damit in der Schweiz
keine Medikamente mehr verkauft oder abgegeben werden
dürfen, ohne dass sie ein Verfalldatum (letztes Gebrauchs-
datum bei vorschriftsgemässer Lagerung) im Rahmen der
Produktedeklaration aufweisen.
Texte de la motion du 18 mars 1983
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision des
dispositions légales afin qu'aucun médicament ne soit plus
.vendu ni délivré en Suisse sans que la date de péremption
(date limite d'utilisation dans les conditions d'entreposage
prescrites) ne figure dans la déclaration de la composition
du produit.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Basler, Bühler-
Tschappina, Dürr, Fischer-Weinfelden, Fischer-Hägglingen,
Flubacher, Graf, Günter, Nebiker, Oehen, Roth, Schule,
Teuscher, Weber-Schwyz (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Le motionnai re renonce à développer sa motion et souhaite
une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Réponse du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral n'est pas habilité à préparer une révision
des dispositions légales concernant les médicaments. Le
contrôle de ceux-ci - hormis quelques exceptions - est du
ressort des cantons. Ces derniers ont créé l'Office intercan-
tonal de contrôle des médicaments (OICM) pour exécuter
certaines tâches. Après entente avec l'OICM, le Conseil
fédéral répond ce qui suit au motionnaire:
- Selon les prescriptions en vigueur (règlement de l'OICM)
il existe deux sortes de médicaments:
- les préparations que l'on peut qualifier de conservables
lorsqu'elles sont entreposées et utilisées conformément aux
prescriptions et
- les préparations qui ne sont conservables que durant une
période limitée, même lorsque les conditions d'entreposage
sont conformes aux prescriptions.
Ces dernières doivent porter une date de péremption si leur
conservabilité ne dépasse pas trois ans. Les prescriptions de
l'OICM sont conformes aux recommandations du Conseil de
l'Europe. Quant aux préparations dites conservables on
peut admettre qu'elles peuvent se conserver cinq ans au
moins, et souvent beaucoup plus longtemps si elles sont
conservées dans un emballage fermée et dans les condi-
tions prescrites.
- On ne peut fixer une date de péremption que pour les
emballages non entamés. Lorsque l'emballage a été ouvert,
la durée de conservabilité du médicament est bien souvent
réduite; cela surtout dans les ménages où les conditions
d'entreposage sont souvent très mauvaises. Pour ces cas
l'OICM exige aujourd'hui déjà l'indication dans le mode
d'emploi d'un délai d'utilisation.
Le président: Le Conseil fédéral propose le rejet de la
motion. M. Gehler accepte ce rejet.
#ST# 83.429
Postulat Günter
Verstärkte Salzfluorierung
Augmentation du fluor dans le sel
Wortlaut des Postulates vom 6. Juni 1983
Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat beschlossen, einer
massiv verstärkten Fluorierung des Kochsalzes zuzustim-
men, um die Prophylaxe der Zahnkaries z.u verstärken. Zwei-
fellos kommt dem Fluor eine wichtige Bedeutung bei der
Erhaltung kariesfreier Zähne zu. Auf der ändern Seite hat die
nach den Entscheid in der Öffentlichkeit entstandene Dis-
kussion gezeigt, dass möglicherweise durch eine Kumula-
tion der Fluoraufnahme bei einzelnen Menschen neue Pro-
bleme entstehen können.
Der Bundesrat wird daher gebeten:
a. anzugeben, auf welche ausländische Originaluntersu-
chungen sich die Landesregierung stützt bei der Annahme,
dass die Langzeitwirkung erhöhter Fluorzufuhr bekannt sei ;
b. für das fluorierte Salz durch das Bundesamt für Gesund-
heit einen Aufdruck vorschreiben zu lassen. Der Aufdruck
soll den Konsumenten orientieren, dass dieses vermehrt
fluorierte Salz die allenfalls bisher von ihm und seinen
Kindern eingenommenen Fluortabeletten ersetzt, dass diese
Tabletten also bei Anwendung des Salzes nicht mehr
genommen werden sollten, da sonst eine zu hohe Aufnahme
von Fluor mit möglichen gesundheitlichen Folgen in Einzel-
fällen nicht auszuschliessen ist;
c. eine Untersuchung zu veranlassen und einen Bericht zu
erstatten, wie die Aufnahme von Fluor aus verschiedenen
Quellen in der Schweiz sich auswirken kann. Es wäre denk-
bar, dass besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen
(Kinder, Schwangere), regionale Bevölkerungen (mit Fluor
in der Umgebung) oder durch ihre besonderen Lebensge-
wohnheiten exponierte Personengruppen heute durch eine
Kumulation der Fluoraufnahme aus Tabletten, Kochsalz,
Postulat Günter
316
N 21 mars 1984
Zahnputzaktionen (mit verstiirkt fluorhaltiger Flüssigkeit),
Trinkwasser, Umgebung, Beruf usw. langfristig gesundheit-
lich geschädigt werden. Nachdem die beschlossene starke
Erhöhung der Kochsalz-Fluoiierung in dieser Hinsicht und
bezüglich der Langzeitauswirkungen in der Schweiz wissen-
schaftlich wenig untermauert st, drängt sich zumindest jetzt
eine breitangelegte landeseigene Studie auf.
Texte du postulat du 6 juin PJ83
La Conférence des directeurs cantonaux des affaires sani-
taires a décidé qu'il convenait d'accroître massivement la
quantité de fluor ajoutée au sel de cuisine afin d'améliorer la
prévention de la carie dentaire. Nul doute que le fluor joue
un rôle important dans le maintien des dents saines. Le
débat public suscité par cette décision a cependant montré
que l'accumulation de fluor pouvait donner lieu à des trou-
bles chez certaines personnes.
Nous prions en conséquence le Conseil fédéral:
a. d'indiquer sur quelles études étrangères originales il
s'appuie pour affirmer que liîs effets à long terme d'une
teneur en fluor plus élevée sent connus;
b. de faire publier par l'Office fédéral de la santé publique
un imprimé informant les consommateurs que le sel présen-
tant une teneur plus élevée en fluor remplace les tablettes de
fluor qu'ils prennent ou font prendre à leurs enfants, autre-
ment dit, rappelons que ces tablettes ne devraient plus être
prises lorsqu'on consomme eu sel fluoré, car une absorp-
tion excessive de fluor pourrait avoir des répercussions
nuisibles sur la santé:
c. d'ordonner une analyse suivie d'un rapport montrant
quels pourraient être les effets sur la population suisse de la
consommation de fluor provenant de diverses sources. Il est
concevable en effet que certai is segments particulièrement
vulnérables de la population (enfants, femmes enceintes),
ceux vivant dans un milieu déjà fortement fluoré, ou encore
ceux qui en raison de leur mode de vie sont particulièrement
exposés au fluor, puissent à long terme être atteints dans
leur santé par l'absorption conjuguée de fluor provenant de
tablettes, du sel fluoré ou de l'eau potable, du détartrage des
dents au moyen de produits fluorés, ou encore du milieu
naturels ou professionnel. Etant donné que la décision
d'augmenter fortement la tene jr en fluor du sel de cuisine et
ses effets éventuels à long terme ne sont pas suffisamment
étayés scientifiquement, une enquête approfondie s'impose
dans notre pays.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aider, Biel, Jaeger,
Oester, Weber Monika, Widme
r
, Zwygart (7)
Begründung - Développement
Der Postulant verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Artikel 9 Absatz 3 der Lebensmittelverordnung (LMV) regelt
die Beimischung von Substanzen wie Fluoriden oder Jodi-
den zu Lebensmitteln wie folgt: «Die zuständige kantonale
Behörde entscheidet über die Beimischung und Deklaration
von Substanzen zu Lebensm tteln aus volkshygienischen
oder prophylaktischen Grüncer (Zusätze von Vitaminen,
Jodiden, Fluoriden oder weiteren Spurenelementen usw.).
Sie teilt ihre Entscheide dem Bundesamt mit.»
Aus dem genannten Grunde ist es auch die Schweizerische
Sanitätsdirektorenkonferenz, die den Beschluss gefasst hat,
den Zusatz von Fluoriden zu Kochsalz zu erhöhen. Sie
stützte sich dabei auf die Empfehlungen des Senats der
Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissen-
schaften und der Eidgenössischen Ernährungskommission
sowie auf umfangreiche Untersuchungen von Herrn
Prof. Dr. T. M. Marthaler (»Wissenschaftliche Grundlagen
für neue Empfehlungen zur Kariesprophylaxe mit Fluori-
den») und Herrn Dr. A. Hefti («Praktische Empfehlungen zur
Kariesprophylaxe nach Einführung des Salzes mit 250 Milli-
gramm Fluorid pro Kilo»). Beide Arbeiten sind in der
«Schweizerischen Monatsschrift für Zahnheilkunde» 92
Nr. 4/1982 erschienen. Die einschlägige ausländische Litera-
tur ist dabei recht ausführlich zitiert.
Die gezielte Information der Bevölkerung erachten auch die
kantonalen Sanitätsdirektoren alsausserordentlich wichtig.
Dies kommt im Entscheid der Schweizerischen Sanitätsdi-
rektorenkonferenz zum Ausdruck, der einen entsprechen-
den Aufdruck auf den Salzpaketen verlangt. Auf jedem
Paket, das 250 Milligramm Fluorid pro Kilo Kochsalz enthält,
wird dieser Zusatz mengenmässig deklariert, und es steht
gewissermassen als Warnung geschrieben «fluorhaltige
Präparate nebst diesem Kochsalz nur auf ärztliche Empfeh-
lung einnehmen». Zusätzlich wird eine gezielte Information
über Medizinalpersonen (Zahnärzte, Kinderärzte, Frauen-
ärzte, Schulzahnärzte und Schulärzte) geleistet. Mit all die-
sen Massnahmen sollte die Gefahr einer zu grossen Ein-
nahme von Fluoriden vermieden werden.
Die Auswirkungen der verstärkten Salzfluoridierung wird
von den zuständigen kantonalen Instanzen überwacht und
in wissenschaftlichen Arbeiten publiziert werden.
Die im Postulat gestellten Fragen betreffen die kantonale
Gesetzgebung. Der Bundesrat hat, wie eingangs erwähnt,
nicht über den Zusatz von Fluoriden zu Kochsalz zu bestim-
men. Er sieht keine Veranlassung, zusätzlich zu den auf
kantonaler Ebene durchgeführten wissenschaftlichen Arbei-
ten eigene Untersuchungen durchzuführen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Günter: Es geht um folgendes Problem: Die Sanitätsdirekto-
renkonferenz hat vor einiger Zeit beschlossen, den Gehalt
an Fluor des Kochsalzes massiv zu erhöhen. Zwei- bis drei-
mal mehr Fluor soll neuerdings im Kochsalz sein als zuvor.
Ich habe in diesem Zusammenhang ein Postulat eingereicht
mit drei Punkten.
Der erste Punkt ist von mir aus gesehen erledigt.
Zum zweiten Punkt: Ich habe gewünscht, dass auf den
Packungen ein Hinweis aufgedruckt wird, aus dem hervor-
geht, dass die Kumulation von Fluor gefährlich sein kann.
Wir nehmen Fluor ja heute in vielfältigsten Formen zu uns.
Zuerst einmal das Fluor im Kochsalz. Es ist mit sehrgrosser
Wahrscheinlichkeit erwiesen, dass Fluor hilft, die Zähne
weniger kariesanfällig zu erhalten. Es ist aber natürlich ein
Kurzschluss zu meinen, wenn etwas in einer bestimmten
Dosis wirkt, sei viel davon noch besser. Wenn Fluor nützt,
um die Zähne gesund zu erhalten, bleibt trotzdem die Tatsa-
che bestehen, dass es noch besser wäre, die Zähne zu
putzen, um sie gesund zu erhalten. Fluorierung ist eine
Notmassnahme. Warum hat man das Fluor nun so stark
erhöht? Die Begründung der Sanitätsdirektorenkonferenz
beruht darauf, heute werde weniger Salz konsumiert. Das ist
an und für sich eine sehr erfreuliche Tatsache; denn Salz ist
ein wichtiger Grund dafür, dass viele Leute unter Bluthoch-
druck leiden. Es wird weniger Salz konsumiert im Durch-
schnitt, also wird der Fluorgehalt heraufgesetzt. Ich muss
Ihnen sagen, dass ich daran zweifle, ob um so viel weniger
Kochsalz konsumiert wird, als jetzt der Gehalt erhöht wird.
Ich möchte Sie auf ein Problem aufmerksam machen, das
immer entsteht, wenn man mit Durchschnitten arbeitet im
Bereich der Medizin. Man vergisst, dass es dabei auch
Spitzenwerte gibt. Ich bin davon überzeugt, es gibt auch
heute zum Beispiel noch Leute, die nach wie vor sehr viel
Salz konsumieren und die einfach nun dreimal mehr Fluor
einnehmen. Um Ihnen zu zeigen, zu was für Situationen das
führen kann, zitiere ich den Fall Basel, wo das Fluor ins
Trinkwasser gegeben wird. Im Bereich Basel muss der
Lebensmittelinspektor dafür besorgt sein, dass kein fluori-
diertes Kochsalz verkauft wird; denn sonst würde man die
doppelte Dosis erhalten. Also muss der arme Lebensmittel-
inspektor überall bei den Grossverteilern dafür sorgen, dass
ja nicht das falsche Kochsalz auf die Gestelle kommt, näm-
lich dasjenige, welches für die übrige Schweiz gedacht ist.
- März 1984 N317 Arbeitslosenversicherungsgesetz. Persönliche Vorstösse
Was geschieht mit denjenigen Kunden, die dummerweise im
Gebiet der Stadt Basel wohnen, aber vielleicht im Gebiet des
Kantons Baselland einkaufen, wo diese Regelung nicht gilt?
Sie sehen, es gibt hier etliche Probleme.
Wir haben das Fluor aber nicht im Kochsalz, sondern vor
allem auch in der Zahnpasta. Sie kennen die Reklame: je
mehr Fluor drin ist, desto besser die Zahnpasta. Was für
mich das Gefährliche ist: es gibt immer mehr Zahnpasten,
die in ihrem Aussehen und ihrem Geschmack gar nicht
mehr einer Zahnpasta entsprechen, sondern vielmehr einer
Schleckerei gleichen. Es besteht nun die leidige Tatsache,
dass die Kinder dann nicht mehr geneigt sind, die Zahnpasta
auszuspucken, sondern vermehrt schlucken. Und diese
Zahnpasta enthält viel Fluor. Die Kinder bekommen auch
vielerorts in den Schulen die Zähne mit dem speziellen
Fluorgel geputzt, der dann nochmals eine sehr stark erhöhte
Fluorkonzentration enthält. Dieser Fluorgel wird vielerorts
appliziert, ohne dass man die Eltern fragt (was man noch
diskutieren kann) oder-was schlimmer ist-ohne dass man
die Eltern orientiert. Es gibt auch viele gewissenhafte Eltern,
die den Kindern immer noch die Fluo.rtabletten geben, die
man vor einigen Jahren für alle empfohlen hatte.
Wenn Sie das nun sehen: All überall ist Fluor, und offen-
sichtlich besteht die Gefahr, dass es nun Gruppen gibt, die
einfach zuviel bekommen. Fluor ist aber an und für sich kein
harmloser Stoff. Das wissen all diejenigen, die die Fricktal-
Probleme, all diejenigen, die die Alusuisse-Probleme im
Wallis kennen: Fluor kann eben auch ein Gift sein. Bei uns in
der Anästhesie verhält es sich zum Beispiel so, dass eine
ganze Reihe neuer Anästhesiegase entwickelt wurden, nur
weil die alten im Körper Fluor abgespalten haben und dies
zu Nierenschädigungen führte. Ich will den Teufel nicht an
die Wand malen. Aber es scheint mir klar, dass man mit der
erhöhten Fluoridierung des Kochsalzes Gefahr läuft, dass
Randgruppen plötzlich gesundheitsschädigende Dosen an
Fluor bekommen können.
Ich möchte den Bundesrat daher dringend ersuchen, die
Auswirkungen der neuen Massnahme kontrollieren zu las-
sen. Zu dieser Kontrolle gehört, dass man stichprobenweise
diejenigen Bevölkerungskreise untersucht, die gefährdet
sein könnten.
Um Ihnen nur ein Beispiel zu nennen: dazu gehören ganz
sicher die schwangeren Frauen mit den ungeborenen Kin-
dern. Da sollte man sich nun wirklich vergewissern, ob die
Fluorkonzentrationen in dem Bereich liegen, den man für
harmlos hält.
Ich möchte den Bundesrat dringend ersuchen, dass zu
diesem Teil des Postulates ein Bericht erstellt wird über die
Auswirkungen, und es genügt nicht, wenn man sich auf
frühere Berichte abstützt, die unter anderen Bedingungen
verfasst wurden. Normalerweise verlangt man ja das Umge-
kehrte, dass zuerst der Beweis bis ins letzte Detail angetre-
ten wird, bevor eine so eingreifende Massnahme geschieht.
Hier sind wir nun nolens volens einfach damit zufrieden,
dass man das Problem wenigstens hinterher untersucht. Ich
darf darauf hinweisen, dass der Nationalfonds alle mögli-
chen medizinischen Untersuchungen unterstützt. Wir haben
es uns leisten können, Herr Bundesrat, für drei oder vier
Millionen zu untersuchen, woher der Herzinfarkt kommt;
das war wahrscheinlich die tausendunderste Studie über
dieses Thema, nachdem die Amerikaner 1948 fast dieselben
Studien in Framingham schon gemacht haben. Es war
sicher sehr lehrreich für die Leute, die dabei mitgemacht
haben; aber herausgekommem ist überhaupt nichts Neues.
Jetzt sollten wir in einem Bereich, wo ein Gesundheitspro-
blem wirklich nicht beantwortet ist, uns wenigstens die
Mühe nehmen, etwas Geld zu investieren, um eine Untersu-
chung bei Risikogruppen zu unternehmen.
Ich möchte Sie bitten, diesen Teil des Postulates entgegen-
zunehmen.
Bundesrat Egli: Es mag unbestritten sein - Herr Günter -,
dass die Anliegen, die zu Ihrem Postulat führten, berechtigt
sind. Aber wie wir Ihnen bereits in der schriftlichen Antwort
dargelegt haben, betreffen sie samt und sonders die kanto-
nale Hoheit. Wir haben also keine Möglichkeit, auf diesem
Gebiet tätig zu werden. Sie müssen das einsehen!
Das Höchste, was wir tun können, ist, dass wir die Konferenz
der kantonalen Sanitätsdirektoren auf das Problem auf-
merksam machen. Aber direkt tätig werden in einem Gebiet,
in dem die Kantone zuständig sind, können wir nicht.
Le président: Le Conseil fédéral vous propose de rejeter le
postulat et M. Günter de le maintenir.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates 29 Stimmen
Dagegen 59 Stimmen
#ST# 84.331
Dringliche Interpellation
der sozialdemokratischen Fraktion
Arbeitslosenversicherungsgesetz. Einführung
Interpellation urgente du groupe socialiste
Loi sur l'assurance-chômage. Introduction
Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1984
Die Einführung des neuen Arbeitslosenversicherungsgeset-
zes löst bei den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den
Kantonen viel Kritik aus. Die Kritiken betreffen nicht nur die
Härten des Gesetzes - es werden dadurch Entlassungen
begünstigt-, sondern und vor allem auch die Art und Weise,
wie die Bundesverwaltung den Vollzug geregelt hat.
Die hauptsächlichsten Vorwürfe betreffen folgende Punkte:
- administrative Schwerfälligkeiten und übertriebener Pa-
pierkrieg;
- langfädige Verfahren;
- Übertragung einiger administrativer Aufgaben auf die
Kantone;
- zusätzliche Schwierigkeiten, die durch die gleichzeitige
Einführung der Datenverarbeitung entstehen.
All dies führt insbesondere dazu, dass die Entschädigungen
mit sehr grosser Verzögerung ausbezahlt werden. Um diese
Verzögerungen auszugleichen, leisten verschiedene Kan-
tone Vorschüsse auf eigenes Risiko.
Der Bundesrat wird gebeten anzugeben, welche Massnah-
men er treffen will, damit diese Probleme rasch gelöst wer-
den können. Ist er insbesondere bereit:
a. zusätzliches Personal - eventuell nur für beschränkte
Zeit-einzusetzen, damit die hängigen Fälle sehr kurzfristig
erledigt werden können?
b. unverzüglich die Stellungnahme der Kantone sowie der
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände zu diesen Proble-
men einzuholen?
c. die Resultate dieser Konsultation auszuwerten und
unverzüglich die erforderlichen Reformen durchzuführen?
Texte de l'interpellation du 6 mars 1984
La mise en route de la nouvelle loi sur l'assurance-chômage
provoque de nombreuses critiques de la part des travail-
leurs, des employeurs et des cantons. Ces critiques ne
concernent pas seulement les rigueurs de la loi, qui malheu-
reusement favorisent un certain nombre de licenciements,
mais aussi, voire surtout la manière dont l'administration
fédérale a réglé l'application de la loi.
Les principaux reproches concernent les points suivants:
- lourdeurs administratives et paperasserie excessive;
- lenteur des procédures;
- report de certaines tâches administratives sur les can-
tons;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Günter Verstärkte Salzfluorierung
Postulat Günter Augmentation du fluor dans le sel
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.429
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
315-317
Page
Pagina
Ref. No
20 012 270
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