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CH_VB_001Ch Vb7 juin 1983Ouvrir la source →
Motion Muheim 191 7 juin 1983 Muheim: Meine Mitunterzeichner und ich hätten kaum eine bessere Plattform wählen können als die Diskussionen von heute morgen um die Finanzperspektiven. Diese haben auf- gezeigt, dass wir Probleme im Finanzbereich des Bundes zu lösen haben, die sich kurzfristig aufdrängen. Meine Motion möchte hier weiterfahren und langfristige Lösungs- probleme aufzeigen. Ich beginne mit einem Zitat von Präsi- dent Dr. Leutwiler, einem Zitat, das er am 22. April 1983 so formuliert hat: «Die Anforderungen an den Staat nehmen ebenso zu, wie die Bereitschaft zu höheren Steuerleistungen abnimmt. Damit lässt sich aber kein öffentlicher Haushalt in Ordnung bringen.» Hier will die Motion zuhanden des Bundesrates aufzeigen, dass nebst den kurzfristigen Aufgaben auch langfristige Sanierungsmassnahmen und das Ausrichten auf eine weit- gespannte Zielvorstellung notwendig sind. Was will die Motion, deren Text Sie ja kennen und die ich nicht im Detail zu kommentieren habe? Die Motion will zunächst ein besseres Steuersystem anstreben, das wirt- schaftlich, staatspolitisch und sozial besser liegt. Damit soll es mithelfen - wenn Sie gestatten, dass ich unterstreiche: mithelfen -, den Finanzhaushalt schrittweise einer ausgegli- chenen Rechnung zuzuführen. Dieses Verfahren - ich habe es schon angetönt mit dem Wort mittelfristig - soll in Teil- stufen erfolgen. Nichts ist nämlich schädlicher als schockähnliche Änderungen. Weder ist unsere Referen- dumsdemokratie dazu fähig noch ist es wirtschafts- und sozialpolitisch verantwortbar, mit schockähnlichen Verän- derungen, Satzerhöhungen usw. in einmal eingespielte Gefüge einzugreifen. Ich denke an einen Zeithorizont von zehn bis zwölf Jahren; das scheint im Moment sehr viel. Wenn Sie aber in diesem Lande unter Berücksichtigung aller Komponenten wirklich eine Änderung eines Systems anstreben wollen und damit Erfolg zu haben wünschen, dann müssen Sie die Sache über eine längere Frist hinweg betrachten und sie in Teilschritten zu erreichen versuchen. Das Wesentliche der Motion im steuerrechtlichen und steuerpolitischen Bereich liegt darin, dass bei den direkten Bundessteuern gewisse Reduktionen ins Auge zu fassen sind. Die direkte Bundessteuer sollte also nach diesem Pro- gramm am Ende der Periode schliesslich eine reine Finanz- ausgleichssteuer darstellen. Auf Stufe der Kantone könnten gewisse Steuersubstrate (Einkommens-, Vermögenswerte, Gesellschaftserträge, Gesellschaftskapitalien) zur Finanzie- rung gewisser Aufgaben steuerlich beansprucht werden, die im Zuge der Aufgabenteilung schrittweise an die Kan- tone fallen werden. Die indirekte Steuer indessen sollte vom Bund zu seinem Hauptpfeiler der Einkommensbeschaffung werden, eine indirekte Steuer also, bei der nicht nur Güter, sondern auch Dienstleistungen miteinzubeziehen wären. All dies müsste schrittweise erfolgen - sozusagen in Form einer kommunizierenden Röhre: während die direkte Bun- dessteuer in einzelnen Teilschritten abzubauen wäre, müss- ten in gleichem Masse auf der indirekten Steuerseite die Einnahmenausfälle des Bundes gedeckt werden. Das ganze System sollte zunächst weder Einnahmen vermindern noch einnahmenvermehrend sein. Parlament und Volk sollte im fortschreitenden Verwirklichen eines solchen Programms die Möglichkeit geboten sein, die auch in Zukunft mit Wahr- scheinlichkeit vorhandenen Defizite doch langsam aufzufül- len. Damit habe ich deutlich nein gesagt zu allen Arten von Son- dersteuern. Ich glaube, diese «Zwischenübung» mit der Suche nach irgendwelchen Möglichkeiten hat sich als erfolglos erwiesen. Keine politische Richtung hat ihre Ideen durchsetzen können. Damit schliesse ich aber die Schwer- verkehrsabgabe nicht aus, soweit diese eine Abgabe für Nutzung, also eine typische Zweckabgabe und ein Nutzungsentgelt darstellt. In der Motion habe ich für die Sozialversicherung einen be- stimmten Prozentsatz auszuscheiden gewünscht. Warum ein solches Vorgehen? Ich kenne zwar die Theorie der Finanzwissenschafter, wonach die Gesamteinnahmen der öffentlichen Hand für die gesamten Ausgaben des Staats- haushaltes dienen sollen. Nun ist es aber doch so, dass wir heute schon eine Reihe gebundener Einnahmen haben. Ich denke an die Verkehrsabgaben wie auch an Abgaben an der Grenze, die zur Teilfinanzierung agrarischer Ausgaben dienen. Ich frage mich ernsthaft, ob es nicht wert wäre, hier in dieser Richtung einen weiteren Versuch zu wagen. Wir würden damit eine gewisse Absicherung jenes Postens des Staatshaushaltes erreichen, der auf Dauer benötigt wird, um die Sozialversicherungen zu finanzieren. Es wäre aber noch ein zweiter Vorteil damit verbunden: der Bürger - und unsere Steuerpolitik muss doch mit dem Bürger rechnen -, nicht nur der Steuerbürger, sondern auch der Stimmbürger würde die Zusammenhänge der Einnahmenbeschaffung mit der Ausgabendeckung besser erkennen können. Zur finanzpolitischen Seite dieses Programmes: Der Staat soll sich zur Aufgabe machen, seine Ausgabenstruktur verstetigend einzusetzen. Dieser Begriff steht im Gegen- satz zur Politik - zur Theorie möchte ich eher sagen -, wonach der Staat in schlechten Zeiten Nachfrage zu schaf- fen habe, um in guten Zeiten Steuerersparnisse auf die Seite legen zu können. Ich glaube an diese Theorie, nicht aber an die Praxis. Ich glaube, ein Staatswesen tut gut, seine Ausgabenseite als verstetigten Block zu sehen. Noch heute morgen hat der «stellvertretende Finanzminister» dar- gelegt, dass man gewisse Kürzungen jetzt nicht vornehmen soll, weil man die Ausgabenseite nicht einfach radikal defla- tionär herabsetzen soll. Wenn Sie aber die Ausgaben ver- stetigen wollen, weil sie darin volkswirtschaftliche Vorteile erkennen (und ich würde meinen, es sei gut so), dann soll- ten auch die Einnahmen verstetigt erfolgen. Und hier liegt gerade die Crux bei den zwei heutigen Hauptträgern, der Warenumsatzsteuer und der direkten Bundessteuer. Wenn die Zeiten schlecht sind, gehen die Investitionen im Lande zurück; da ist ein innerer Zusammenhang gegeben. Ein Grossteil der Warenumsatzsteuer ist eben eine Steuer auf den Investitionen. Die fehlen aber gerade dann, wenn sie dazu dienen sollte, den Staatsausgabenplafonds zu halten. Bei der direkten Bundessteuer: In guten Zeiten steigen die Einkommen, steigen die Gewinne und steigen damit auch die Steuereinnahmen. Wir haben somit einen gegenläufigen Effekt. Das hat dazu geführt, dass noch vor wenigen Jahren hier in diesem Saal ein Bundesrat erklären konnte: «Wir haben genug Geld in der Staatskasse.» Das war eine Aus- sage im Zusammenhang mit dem Abschluss des Freihan- delsvertrages, als man die Zölle reduziert hat. «Wir haben genug Geld», das war richtig, bezogen auf die damalige Boom-Situation. Und heute erkennen wir doch wesentliche Nachteile. So meine ich: eine Verbesserung dieser Finanz- strukturen wären nötig. Damit verbunden sind schliesslich auch wirtschaftspoliti- sche Aspekte. Ich meine vor allem, dass es nicht sehr sinn- voll ist, wenn der Staat Investitionen steuerlich belastet, wo doch nach allgemeiner Anschauung die Investitionen die Träger des Wohlstandes und der kommenden wirtschaftli- chen Entwicklung sind. Noch ein Wort ist zur Konsumbelastung zu sagen. Sie wird sehr oft als unsozial bezeichnet. Diese Meinung teile ich nicht. Wenn wir den Zwangsbedarf von der indirekten Steuer ausnehmen oder ihn nur ganz gering belasten, dann ist eine Konsumsteuer sozial. Sie trifft jene, die sich grosse Ausgaben leisten können, also jene, die Wohlstand im täg- lich anspruchsvollen Konsum zum Ausdruck bringen. Da meine ich, dass sei gerecht und auch sozialpolitisch vertret- bar. Wenn ich ein solches Programm vorlege, muss ich ein paar Worte zum referendumspolitischen Aspekt anführen. Viele erklären, vor den Wahlen im Herbst sollte das Parlament Dinge nicht breitlegen und dem Volk nicht vorlegen, Dinge, die ja noch in weiter Zukunft liegen. Als ein Demokrat aus Uri habe ich eine ganz andere Auffassung. Ich bin über- zeugt, dass unser Volk von uns wissen will, was wir planen, wie wir die Zukunft finanziell zu bewältigen gedenken. Das Volk will aber keine Hektik. Es will nicht «von einer Zahlen- reihe zur anderen» geworfen werden. Wenn wir ein mittelfri- stiges Programm über zehn bis zwölf Jahre hinweg ins
Gestion du Conseil fédéral 1937 juin 1983 Bundesrat gewillt ist, meine Überlegungen in Zukunft zu berücksichtigen. Er hat sogar von «prudence» gesprochen; das wäre ja eine hervorragende Tugend auf seiten des Bun- desrates. Dieser «prudence» möchte ich nicht entgegenste- hen. Aus diesem Grunde pflichte ich der Umwandlung bei. Eine politische Chance hätte aber auch darin bestehen kön- nen, unsere beiden Räte zu einer steuerpolitischen Äusse- rung zu bewegen. Damit haben sie eigentlich eine gute Gelegenheit verpasst, die Meinung unserer Kollegen hier und im Nationalrat zu testen. Aber wollen wir mal dem Postulat zustimmen in der bestimmten Meinung und festen Hoffnung, dass der Bundesrat sich bei den nächsten Schrit- ten zum Teil auch von meinen Überlegungen leiten lässt, um die Anregungen der Motion zu verwirklichen. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 83.021 Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundes- gerichts und des Eidgenössischen Versiche- rungsgerichts 1982 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1982 Bericht des Bundesrates vom 23. Februar 1983, des Bundesgerichts vom 2. Februar 1983, des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 31. Dezember 1982 Rapport du Conseil fédéral du 23 février 1983, du Tribunal fédéral du 2 février 1983, du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1982 Beschlussentwurf siehe Seite 333 des Berichts Projet d'arrêté voir page 333 du rapport Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne Dobler, Berichterstatter: In unserer Demokratie gilt es als selbstverständlich, dass der Bundesrat dem Parlament all- jährlich Rechenschaft über sein Handeln ablegen muss, und es gilt als fast ebenso selbstverständlich, dass er uns dabei eine wohlgeordnete und gut funktionierende Verwal- tung zeigen kann, in der schwerwiegende Mängel eine Aus- nahme darstellen. Beide Selbstverständlichkeiten sind aber nur scheinbar. Zum einen ist die Schweiz das einzige uns bekannte Land, in dem die Regierung einen solchen Rechenschaftsbericht vorzulegen hat. Zum anderen ist die Qualität unserer Verwaltung eine Leistung, die nicht ein für allemal feststeht, sondern immer wieder neu zu erbringen ist. Wenn dabei die Prüfung des Geschäftsberichtes gerade im Plenum unseres Rates eine Routineangelegenheit geworden ist, der in der Regel wenig Beachtung geschenkt wird, so darf sie nicht darüber hingwegtäuschen, dass es hier um ein wichtiges Instrument unserer demokratischen Einrichtung geht, das wir wohl im Rahmen unserer Möglich- keiten als Milizparlamentarier, aber doch mit optimalem Ein- satz anzuwenden verpflichtet sind. Wir verdanken es zu einem guten Teil unseren wohlausgewogenen Institutionen und unserer Wachsamkeit, die mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren suchen. Die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommissionen ist in Artikel 57ter und folgende des Geschäftsverkehrsgesetzes umschrieben. Wenn darin von der Überwachung der Geschäftsführung der Eidgenössischen Verwaltung und der Rechtsprechung die Rede ist, kann damit nur die Oberauf- sicht gemeint sein, die dem Parlament gemäss Bundesver- fassung gesamtheitlich zusteht. Die Direktaufsicht übt, gemäss Artikel 102 Ziffer 15 der Bundesverfassung, der Bundesrat selbst aus. Daher sind die Geschäftsprüfungs- 25-S kommissionen weder fähig noch kompetent, eine dauernde und umfassende Kontrolle der Verwaltung auszuüben. Sie haben gegenüber der Verwaltung weder ein Weisungsrecht, noch ist es ihre Aufgabe, zukunftsgerichtete politische Akzente zu setzen. Zu diesem Zweck stehen dem Parla- ment andere Instrumente zur Verfügung, so insbesondere der Richtlinienbericht oder der Legislaturzwischenbericht. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die durchgeführten Inspektionen enthält nur einen relativ klei- nen Teil der Aktivitäten der Geschäftsprüfungskommission. Wir haben auch dieses Jahr wieder zahlreiche Fragen an die Departemente und die PTT gerichtet und die Antworten mit den Departementsvorstehern und den verantwortlichen Beamten erörtert. Einzelne Schwerpunkte werden von den Sprechern der Kommission zu jedem Departement noch hervorgehoben werden. Ebenso haben wir im vergangenen Jahr in jedem Departement eine ausgewählte Dienststelle besucht und ihre Aufgaben und Funktionsweise geprüft. Über die wichtigsten dieser Inspektionen orientiert der gedruckte Bericht der Kommission, den Sie erhalten haben. Insgesamt kommen wir auch dieses Jahr zu einem günsti- gen Urteil über unsere Bundesverwaltung. Dem Bundesrat und allen Beamten und Angestellten des Bundes möchten wir daher Dank und Anerkennung für die erbrachte Lei- stung aussprechen. Gestatten Sie mir, an dieser Stelle noch einige allgemeine Gedanken zur Qualität unserer Verwaltung und zu einem besonderen Mittel, mit dem diese Leistung kontrolliert und gefördert werden kann. Es wird nächstes Jahr zehn Jahre her sein, seit der Bundesrat der Verwaltung ein Führungs- hilfsmittel in die Hand gegeben hat, das auch im Ausland Beachtung findet: die Richtlinien für die Verwaltungsfüh- rung im Bund, das rote Büchlein, erlassen vom Bundesrat am 28. August 1974. Die Geschäftsprüfungskommission wird sich bei den diesjährigen Inspektionen besonders mit der Handhabung dieser Richtlinien befassen. Sie wird daher in einem Jahr näher über die Praxis der Verwaltungsführung orientieren können. Für heute beschränke ich mich auf Hin- weise zu jenem Teil der Richtlinien, die sich nach unserer bisherigen Erfahrung sowohl für die Verwaltung selber als auch für unsere Kontrolle über sie als bedeutsam erwiesen haben. Der oberste Grundsatz der Geschäftsführung ist im Verwal- tungsorganisationsgesetz festgehalten. Danach sind die Departemente und die ihnen unterstellten Verwaltungsein- heiten nach den Grundsätzen einer rechtmässigen, zweck- mässigen und leistungsfähigen Verwaltung zu organisieren und zu leiten (Art. 44). Diesen Zielen dienen auch die Richt- linien. Sie stellen eine Reihe von Grundprinzipien auf, regeln die strukturellen Voraussetzungen der Führung sowie die Führungstätigkeit selber und ihre Hilfsmittel. Zu den Grund- prinzipien zählt die kooperative Führung. Sie bedeutet kon- sequente Förderung von Initiative und Selbständigkeit der Mitarbeiter, aktive Mitwirkung aller Beteiligten am Füh- rungsprozess und überzeugende Begründung der Zielset- zung und der Entscheidung. Ihre Grenzen ergeben sich vor allem aus dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung und der Notwendigkeit einer klaren Regelung der Entschei- dungsverantwortung, aber auch aus der Forderung nach Effizienz der Verwaltung. Jeder Vorgesetzte muss hier das richtige Mass finden. Erfolgreiche Führung darf nicht in den Tagesaktualitäten steckenbleiben. Sie erfordert Voraussicht, klare Zielsetzung für die Tätigkeit der Mitarbeiter und Wahrung einer klaren Prioritätenordnung. Diese Planung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Vorgesetzten. Sie erfordert viel Zeit und Ein- satz. Gerade unter dem Druck der Personalknappheit ist entscheidend, dass diese scheinbar nicht unmittelbar pro- duktive Führungsarbeit verstärkt wird. Wo der Vorgesetzte zur Entlastung seiner Mitarbeiter vermehrt selber die Sach- bearbeitung übernimmt, läuft er Gefahr, die Führungsarbeit zu vernachlässigen. Diese Tendenz besteht in der Verwal- tung vor allem deshalb, weil die Auswahl der Vorgesetzten oft zu sehr nach fachlichen Qualifikationen erfolgt. Vorge- setzte wie Kandidaten einer Beförderung werden durch die
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Muheim Finanzordnung Motion Muheim Régime financier In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.353 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.06.1983 - 08:00 Date Data Seite 190-193 Page Pagina Ref. No 20 011 676 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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