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CH_VB_001Ch Vb5 oct. 1984Ouvrir la source →
Postulat Leuenberger Moritz 1418 N 5 octobre 1984 régime de l'autorisation. L'examen portera à la fois sur la pratique et sur les connaissances techniques concernant le fonctionnement d'une grue, ainsi que sur les directives de la CNA. 3. Afin d'éviter des ruptures de fatigue, la force portante maximale d'une grue de chantier doit être diminuée pro- gressivement au fil des ans. 4. Il faut établir une statistique des accidents causés par des machines de chantier. Mitunterzeichner-Cosignataires: (Affolter), Bäumlin, Borei, Bratschi, Braunschweig, Christinat, Deneys, Euler, (Ganz), Gloor, Hubacher, Jaggi, (Lang, Loetscher), Mauch, (Meier Werner, Merz), Morf, (Müller-Bern), Nauer, Neukomm, Ott, Renschier, Ruffy, Schmid, (Stich), Uchtenhagen, Vannay, Zehnder, (Ziegler-Genf) (30) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der Schweiz gibt es zahlreiche schwere Unfälle mit Bau- maschinen, insbesondere mit Kranen. Am 25. April 1982 stürzte in Lausanne ein Auslegearm eines Kranes auf einen städtischen Trolleybus und forderte mehrere Menschenle- ben. Aber auch auf Baustellen stürzen immer wieder Bau- krane bei der Montage oder während des Betriebes ein, wobei oft Arbeiter getötet, schwer verletzt werden, immer aber sehr gefährdet sind. Die genaue Anzahl der diesbezüg- lichen Unfälle und ihre Folgen sind deswegen nicht bekannt, weil offensichtlich keine entsprechende Unfallstati- stik gefulrl wird. Eine solche könnte aber für allfällige Vorschriften der staatlichen Krankontrolle entscheidende Erkenntnisse vermitteln. Alle Kranunfälle, insbesondere diejenigen infolge von Ermü- dungsbrüchen, Messen sich bei strengeren SUVA-Vorschrif- ten vermeiden. Zwar sollte gemäss Artikel 18 der Verord- nung über die Verhütung von Unfällen bei der Verwendung von Kranen und Hebezeugen vom 22. Juni 1951 nach jeder Montage eine Betriebskontrolle mit Belastungsprobe durch-, geführt werden. In den allermeisten Fällen wird dies aber nicht getan. Dies ist nur möglich, weil keine entsprechende behördliche Aufsicht besteht. Deshalb sollte jeder Kran nach seiner Montage behördlich kontrolliert und seine Inbetrieb- nahme auf dem entsprechenden Bauplatz bewilligt werden, wie dies zum Beispiel bereits in den Kantonen Basel-Stadt oder Genf der Fall ist. Erschreckend ist auch, wie bei gewissen Firmen auf die Fähigkeit eines Kranführers überhaupt nicht geachtet wird. Oft werden als solche Leute eingesetzt, die von den SUVA- Vorschriften nicht die geringste Ahnung haben. Dass diese durch die kantonalen Baupolizeibehörden auch noch ver- schieden interpretiert werden, trägt nicht gerade dazu bei, dass den rudimentären Vorschriften einigermassen nachge- lebt wird. Wenn ein Kranführer eine Prüfung ablegen müss- te, was übrigens in der Stadt Zürich bereits Vorschrift ist, würde dies seine Verantwortung beim Arbeitsablauf mit einem Kran stärken. Nach Unfällen zeigt sich nämlich oft, dass völlig unklar ist, wer diese getragen haben soll. Am unberechenbarsten und gefährlichsten sind Ermü- dungsbrüche. Da es kein vorgeschriebenes Höchstalter für Krane gibt, werden diese - inbesondere von kleinen Firmen
April 1982, bei dem ein Kran auf einen mit Passagieren besetzten Trolleybus gestürzt ist, illustriert dies auf tragi- sche Weise. Unfallverhütungsmassnahmen sind in erster Linie vom Arbeitgeber, -im weiteren vom Personal auf dem Bauplatz sowie von den Fabrikanten oder Importeuren sol- cher Maschinen an die Hand zu nehmen. Was den Schutz des Arbeitnehmers anbetrifft, so ist es tatsächlich dessen Arbeitgeber, der für seine Sicherheit genügend Gewähr zu leisten hat, und es ist insbesondere Aufgabe der Organe der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA), dar- über zu wachen, dass er dieser Pflicht nachkommt. Andererseits ist es das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG), das die Fabrikanten oder Importeure ver- pflichtet, nur solche Maschinen in Verkehr zu bringen, die den Sicherheitsanforderungen dieses Gesetzes entspre- chen. Liegen Mängel vor, so können die zuständigen Organe des Arbeitsgesetzes oder des STEG Massnahmen ergreifen, die bis zum Betriebsverbot oder zur Beschlagnah- mung einer Maschine führen können. Zu den im Postulat einzeln erwähnten Anträgen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung: Ad 1 : Eine amtliche Prüfung der Baukrane unmittelbar nach deren Montage bietet nicht absolute Gewähr für die Betriebssicherheit. Gewisse notwendige Kontrollen können nur durchgeführt werden, wenn der Kran demontiert ist. Nach jeder Montage muss aber eine Funktionskontrolle durchgeführt werden, die schon heute vorgeschrieben ist. In einer im Hinblick auf die Neuordnung der Arbeitssicher- heit durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) überarbeiteten Richtlinie, die 1984 in Kraft treten soll, ist eine Bestimmung vorgesehen, wonach jeder Baukran alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen eingehend auf seine Betriebssicherheit kontrolliert werden muss. Als Sachverständige gelten Vertreter der-Herstellerfirmen oder Maschineningenieure bzw. -techniker mit entsprechender Erfahrung. Das Ergebnis dieser Kontrollen wird in einem Kranbuch eingetragen und kann somit durch die Kontrollor- gane jederzeit nachgeprüft werden. Ad 2: Die Anforderungen an den Kranführer werden in der erwähnten Richtlinie so umschrieben, dass die Betriebsin- haber gezwungen sind, ihre Kranführer ausbilden zu lassen. Als Ausweis über die Ausbildung würde den Kontrollorga- nen vorerst eine «Kursbestätigung» genügen. Die Einfüh- rung eines amtlichen Ausweises mit Prüfung würde den Aufbau einer Organisation (Reglement, Prüfungskommis- sion usw.) notwendig machen. Dies wäre aber innert nützli- cher Frist nicht möglich und vor allem personell kaum zu bewältigen, müssten doch etwa 6000 Kranführer geprüft werden. Ad 3: Wenn, wie nun vorgesehen, jeder Baukran alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen eingehend kontrolliert wird, können Risse, Abnutzungen usw. rechtzeitig festge- stellt werden. Bei sachgemässem Unterhalt (Reparaturen, Auswechseln von Einzelteilen usw.) ist es nicht notwendig, die maximale Tragkraft sukzessive herabzusetzen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass beispiels- weise die Tragfähigkeit von Eisenbahnbrücken und anderen grossen Metallkonstruktionen auch nicht automatisch dem Alter entsprechend herabgesetzt wird. Unfälle beim Betrieb von Baukranen sind in den meisten Fällen eindeutig auf den mangelhaften Unterhalt dieser Geräte durch die Betriebsinhaber zurückzuführen. Gerade deshalb muss ihnen vorgeschrieben werden, ihre Krane regelmässig durch einen aussenstehenden Spezialisten kontrollieren zu lassen. Solche Fachleute sind auch besser in der Lage, die Kontrollen sachgemäss durchzuführen. Ad 4: Die Vorbereitungsarbeiten für eine Unfallstatistik für Baumaschinen sind aufgenommen worden. Obwohl der Bundesrat den vom Postulat verfolgten Zweck anerkennt, erachtet er es als nicht angezeigt, an den Punk- ten 2 und 3 festzuhalten.
Oktober 1984 N 1419 Postulat Uchtenhagen Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, die Punkte 1 und 4 entgegenzuneh- men, und beantragt, die Punkte 2 und 3 abzulehnen. Überwiesen gemäss Antrag des Bundesrates Transmis selon la proposition du Conseil fédéral #ST# 83.526 Postulat (Crevoisier)-Herczog Wissenschaft und Technik im Dienst der Öffentlichkeit Sciences et techniques au service du public Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1983 Der Bundesrat wird beauftragt'zu prüfen, wie all jenen, die ein öffentliches Interesse nachweisen können (Privatperso- nen oder Gemeinwesen), die wissenschaftlichen und techni- schen Mittel, über die namentlich die Technischen Hoch- schulen, die Universitäten, die Eidgenössischen For- schungsanstalten und die Techniken verfügen, unmittelbar zugänglich gemacht werden können. Texte du postulat du 23 juin 1983 Le Conseil fédéral est invité à étudier comment il serait possible de mettre directement à la disposition de tous ceux qui peuvent justifier d'un intérêt public (personnes privées ou collectivité publiques), les ressources des sciences et des techniques rassemblées notamment dans les écoles poly- techniques, les universités, les instituts fédéraux de recherche et les technicums. Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Deneys, (Forel), Herczog, Jaggi, Longet, Magnin, Pitteloud, Ruffy, Vannay, (Ziegler-Genève) (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et désire une réponse écrite. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 15. August 1984 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 août 1984 Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat. Überwiesen - Transmis #ST# 84.417 Postulat Uchtenhagen Eidgenössische Technische Hochschulen. Personalstopp Ecoles polytechniques fédérales. Blocage des effectifs du personnel Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1984 Angesichts der nicht mehr zu verantwortenden Verschlech- terung des Verhältnisses zwischen Lehrkörper und Zahl der Studenten wird der Bundesrat aufgefordert, für den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen - insbeson- dere jener von Lausanne - den Personalstopp zu lockern. Texte du postulat du 3 mai 1984 Etant donné l'insupportable déséquilibre qui existe entre le corps enseignant et le nombre des étudiants, le Conseil fédéral est invité à assouplir de manière appropriée le blo- cage des effectifs du personnel dans les écoles polytechni- ques fédérales, notamment dans celle de Lausanne. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir- cher, Braunschweig, Bundi, Deneys, Euler, Fankhauser, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Mauch, Neukomm, Ott, Reimann, Renschler, Rob- biani, Ruffy, Stamm Walter (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit Einführung des Personalstopps im Jahre 1975 ist die Zahl der Studenten an den beiden Eidgenössischen Techni- schen Hochschulen um 2400 bzw. 27 Prozent gestiegen. An der ETHZ nahm die Studentenzahl um 1515 bzw. 21,4 Pro- zent und an der EPFL um 885 bzw. 48,7 Prozent zu. Da im gleichen Zeitraum die Zahl der Etatstellen praktisch unverändert geblieben ist, konnte die Zunahme des Lehr- körpers mit dieser Entwicklung nicht annähernd Schritt halten. Das durchschnittliche Betreuungsverhältnis gemes- sen an Assistenten und Professoren ist laufend abgesunken. Die Qualität der Ausbildung leidet vor allem auf praktischem Gebiet. Während Vorlesungen vor mehreren hundert Stu- denten zwar nicht wünschbar aber möglich sind, braucht es für die Anleitung in Labors und Werkstätten einfach mehr Lehrkräfte. So wird denn etwa festgestellt, dass schon heute Maschinen- und Elektroingenieure im Praktischen weniger gut ausgebildet sind als vor einem Jahrzehnt. Durch eine bessere Koordination mit den Kantonalen Hoch- schulen und eine grössere Flexibilität bei Stellenbesetzun- gen kann allenfalls eine gewisse Entlastung erzielt werden. Den Stellenumverteilungen von einer Fachrichtung zur anderen sind Grenzen gesetzt, da für die Erhaltung einer infrastrukturellen Grundstruktur jeder Ausbildungssektor unabhängig von kurzfristigen Schwankungen der Studen- tenzahlen ein Mindestmass an Ressourcenausstattung bei- behalten muss. Bewährte Lehr- und Forschungsbereiche etwa von wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bedeu- tung dürfen durch die Mittelzuteilung nicht unnötig redu- ziert werden. Unter dieser Situation leiden jedoch die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Wachstumsgebiete wie die Informatik, Mikro- und Elektrotechnik, die für die Entwicklung und Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind. In diesen Bereichen ist der Studentenzuwachs überdurchschnittlich. Seit der Einführung der Fachrichtung Informatik an der ETHZ (EPFL) im Jahr 1981 nahm die Studentenzahl von 149 (21) auf 473 (73) zu, was einer Steigerungsrate von 217 (248) Prozent entspricht. Noch krasser sind die Verhältnisse bei der Mikrotechnik, welche nur an der EPFL als selbständige Fachrichtung angeboten wird.. Seit 1978 stieg die Studen- tenzahl von anfänglich 11 auf 170 an. Die Elektrotechnik war bereits 1975 mit 946 Studenten an der ETHZ bzw. 344 an der EPFL eine grosse Unterrichtseinheit. Sie stieg im Jahr 1983 auf 1185 Studenten an der ETHZ und 496 an der EPFL an. Da die Expansionsphase an der EPFL weitgehend in die Zeit des Personalstopps fiel, zeigen sich die prekären Verhält- nisse in Lausanne noch etwas ausgeprägter als in Zürich. Abhilfe kann nur eine selektive Lockerung des Personal- stopps an den ETHs schaffen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. September 1984 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 septembre 1984 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Leuenberger Moritz Krane. Sicherheitsvorschriften Postulat Leuenberger Moritz Grues de chantier. Prescriptions de sécurité In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.323 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1984 - 08:00 Date Data Seite 1417-1419 Page Pagina Ref. No 20 012 756 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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