Pétitions1624
N 30 novembre 1983
Der Bereich der Ausnahmen kann weiter oder weniger weit
gefasst werden, und eigentlichen Missbräuchen könnte man
schon begegnen. Das ist klar.
Was hat die Umformulierung für einen Sinn? Man möchte
den Handlungsspielraum der Kantone etwas erweitern, aber
ohne wirklich neue Wege einzuschlagen. Das war die Mei-
nung der Kommission. In der Kommission war man wirklich
der Auffassung, dass man, wenn es möglich sei und Arbeits-
gelegenheiten gebe, Arbeitsbewilligungen auch erteilen
sollte. Man sollte von dieser Praxis nicht abweichen. Ich bin
sogar auf Antrag von Frau Blunschy beauftragt worden, dies
hier zu erklären. Im Protokoll heisst es: «Frau Blunschy
würde es begrüssen, wenn seitens der Kommissionspräsi-
denten bzw. des Bundesrates in den Ratsverhandlungen
betont würde, dass es hier nur um die Verhinderung von
Missbräuchen gehe.»
Auch der Bundesrat hat in der Kommission die Auffassung
vertreten, man meine mit der neuen Bestimmung gewiss
nicht, dass der Gesuchsteller grundsätzlich nicht mehr
arbeiten solle. Eine wesentliche Änderung ergibt sich also
nicht, das sei auch ausgesprochen zuhanden der Materia-
lien. Wir müssen uns im übrigen bewusst sein, dass die
Situation des Flüchtlings immer schwierig ist. Wenn der
Flüchtling nicht arbeitet, dann wirft man ihm vor, er sei ein
fauler Kerl und lebe auf unsere Kosten. Arbeitet er, dann
heisst es, er nehme einem Schweizer den Arbeitsplatz weg.
Herr Fontanet hat uns übrigens im Hearing, das die Kommis-
sion durchgeführt hat, gesagt, 90 Prozent der in Genf arbei-
tenden Flüchtlinge seien mit Tätigkeiten beschäftigt, welche
Schweizer Bürger nicht übernehmen wollten. Wie gesagt,
die neue Formulierung soll klarer zum Ausdruck bringen,
dass man Missbräuchen wehren soll. Sie soll ferner den
Handlungsspielraum der Kantone vergrössern, gerade auch
im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsmarktlage. Deshalb kann
man zustimmen, obschon zu sagen wäre, auch mit dem
heute geltenden Text sei Missbräuchen beizukommen.
Das ist die Meinung der Mehrheit, die ich Ihnen hier mitzu-
teilen hatte.
M. Cavadini, rapporteur: Nous vous demandons d'écarter la
proposition de Mme Pitteloud qui, je vous le rappelle, vous
demande le maintien du texte actuel. Pourquoi? D'abord
parce que la procédure de consultation à laquelle il fut
procédé a donné un résultat sur ce point extrêmement net.
Les cantons souhaitent avoir une marge de manœuvre plus
forte que celle que la loi, dans sa teneur actuelle, leur
confère. D'autre part, il serait vain de le cacher, la situation
générale sur le marché de l'emploi, les circonstances écono-
miques que nous connaissons, bref l'ensemble de ces don-
nées rendent difficilement acceptable l'obligation qui serait
la nôtre de donner du travail aux réfugiés au moment où
cette même garantie ne saurait être donnée, de façon systé-
matique, aux travailleurs suisses. Il y a là une réaction qui,
pour n'être pas toujours noble, doit être compréhensible. On
renverse la présomption, on n'exclut en aucune manière la
possibilité de donner du travail aux réfugiés et chaque fois
que cela peut être possible, il conviendra de le faire, mais
cette obligation ne doit plus figurer dans la loi.
Bundesrat Friedrich: Wir sind uns mit Mme Pitteloud des
Umstandes bewusst, dass es für viele Asylbewerber eine
schützenswerte Hilfe bedeutet, wenn sie arbeiten können,
damit sie sich in der neuen Umgebung und auch mit unserer
Lebensart eher zurechtfinden. Ich möchte Frau Blunschy
und Mme Pitteloud ausdrücklich versichern, dass keine
Absicht besteht, heute gewissermassen eine gegenteilige
Praxis einzuführen. Aber - und das ist nun der entschei-
dende Punkt - die weltweit rezessive Wirtschaftslage und
die verhältnismässig grosse Arbeitslosigkeit, auch in den
Nachbarstaaten der Schweiz, verleiten immer mehr Auslän-
der dazu, bei uns missbräuchlich ein Asylgesuch zu stellen,
nur damit sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Unsere heu-
tige Gesetzesvorschrift wird nach aussen sehr oft als
Rechtsanspruch verstanden. Und dieser vermeintliche
Rechtsanspruch wirkt auf viele Asylbewerber wie ein
Magnet, der sie anzieht, in die Schweiz zu kommen. Diesen
Magneten möchten wir abschaffen. Wir geben zudem den
Kantonen eine flexiblere Lösung in die Hand. Sie können
dann eher die Erteilung von Bewilligungen der Arbeits-
marktlage anpassen; das ist auch wünschenswert im
Zusammenhang mit der vermehrten Schaffung von Aufnah-
mezentren. Sehr oft machen nämlich die Gemeinden die
Plazierung von Flüchtlingen davon abhängig, dass diese die
Arbeitsplätze der Region nicht besetzen.
Ich bitte Sie also, den Antrag von Mme Pitteloud abzu-
lehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission 98 Stimmen
Für den Antrag Pitteloud 42 Stimmen
Art. 21 a (neu), 47 Abs. 2, Ziff. Il, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 21 a (nouveau), 47 al. 2, eh. Il, III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 103 Stimmen
Dagegen 35 Stimmen
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral dans son message vous
propose de classer le postulat 82.480, loi sur l'asile (révi-
sion). Il en est ainsi décidé.
Zustimmung - Adhésion
#ST# Petitionen - Pétitions
83.269
Vigilance, Genf.
Stopp den falschen Flüchtlingen
Vigilance, Genève.
Halte aux faux réfugiés
83.270
Asylkomitee Schweiz, Basel.
Petition für eine offene Asylpolltlk
Comité suisse pour la défense du droit d'asile.
Pétition pour une véritable politique d'asile
Bäumlin, Berichterstatter: In engem Zusammenhang mit
dem Geschäft, das wir jetzt verabschiedet haben, stehen
zwei Petitionen. Sie haben sich zu diesen Petitionen zu
erklären. Wir sind der Meinung, dass dazu keine neue Dis-
kussion eröffnet werden sollte, weil sich die Haltung des
Rates zu diesen Petitionen aus den vorangehenden Bera-
tungen klar ergibt. Es handelt sich auf der einen Seite um
die Petition der Nationalen Aktion und der Vigilance vom
6. Juli, die eine weitergehende Gesetzesrevision verlangt.
Auch den Flüchtlingsbegriff hätte man in die Diskussion
einbeziehen wollen. Auf der anderen Seite handelt es sich
um die Petition, die wir zu Beginn dieser Session erhalten
haben: Eine Petition, die nun das Gegenteil dessen verlangt,
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1625
Allgemeine Kreditvereinbarungen. Beitritt
was wir in der Revision beschlossen haben. Diese Petitionen
waren bekannt; je nach unserem Standort haben wir auch
im Sinne dieser oder jener Petition gesprochen und entspre-
chend abgestimmt. Eine weitere Diskussion erübrigt sich.
Ich stelle Ihnen den Antrag - als Konsequenz des Ergebnis-
ses unserer Debatte, dass wir von diesen Petitionen Kennt-
nis nehmen, Ihnen aber keine weitere Folge geben.
M. Cavadini, rapporteur: A la suite du vote sur l'ensemble
auquel nous venons de procéder, nous vous proposons de
classer la pétition émanant de l'Action nationale et de Vigi-
lance, adressée en date du 6 juin à notre conseil dont le but
précisément est de prendre un certain nombre de mesures
destinées à faciliter la procédure dans la loi sur l'asile.
Oehen: Was die Petition der Vigilants und der Nationalen
Aktion anbetrifft, stelle ich den Antrag, diese Petition sei in
einem späteren Zeitpunkt sorgfältig zu behandeln. Wir
haben den Revisionen heute zugestimmt, weil wir überzeugt
sind, dass damit ein Schritt in die richtige Richtung getan
wird. Die Forderung der Petition wird aber damit in keiner
Weise erfüllt, und es entspricht deshalb nicht dem Willen der
23000 Petenten, dass man diese jetzt einfach aufgrund
dieser Minirevision abschreibt.
Ich wehre mich also gegen den Antrag des Kommissionsprä-
sidenten.
Le président: La commission vous propose de, classer la
pétition en question tandis que M. Oehen demande qu'elle
soit maintenue jusqu'à une date ultérieure. Nous passons
donc au vote.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission
Für den Antrag Oehen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
106 Stimmen
6 Stimmen
#ST# 83.047
Allgemeine Kreditvereinbarungen. Beitritt
Accords généraux d'emprunt. Adhésion
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Juni 1983 (BBI II, 1367)
Message et projet d'arrêté du 29 juin 1983 (FF II, 1396)
Antrag der Kommission
Eintreten
Hauptantrag Herczog
Nichteintreten
Antrag Hegg
Nichteintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Proposition principale Herczog
Ne pas entrer en matière
Proposition Hegg
Ne pas entrer en matière
Risi-Schwyz, Berichterstatter: Dieses Geschäft hatten wir an
und für sich schon am 18. August in einer ersten Kommis-
sionssitzung abschliessend behandelt. Wir haben damals
mit 13 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen dieser Vorlage
zugestimmt.
Im Verlaufe der Zeit, speziell zu Beginn der Herbstsession,
wofür ja dieses Thema traktandiert war, haben sich gewisse
Schwierigkeiten ergeben. Während das Ratifikationsverfah-
ren in den anderen wichtigen Ländern reibungslos verlief,
ist die Vorlage im amerikanischen Kongress zum Spielball
innenpolitischer Kontroversen geworden. Man wollte der
Aufstockung nicht zustimmen, mehr Druck ausüben auf die
Kreditgewährung an die Entwicklungs- und Schwellenlän-
der, und es hatte sich eine erhebliche Diskussion ergeben.
Die zuständigen Leute unseres Landes, der Präsident des
Direktoriums der Nationalbank, Herr Leutwiler, und Herr
Jolies, waren in Amerika, und wir wollten nochmals mit
ihnen über die Situation sprechen, denn diese Allgemeinen
Kreditvereinbarungen treten nur in Kraft, wenn alle Mitglied-
länder der Aufstockung zustimmen. Wenn also Amerika
ausgeschert wäre, wäre die ganze Übung umsonst gewesen.
Wir haben uns dann orientieren lassen, und in der Zwi-
schenzeit hat sich, wie ich vernommen habe, auch Amerika
aufgerafft, dieser Aufstockung zuzustimmen.
Wir haben also an der zweiten Kommissionssitzung, wäh-
rend der Septembersession, diese Orientierung bekommen,
haben gleichzeitig aufgrund der grossen Diskussionen, die
sich im Zusammenhang mit diesen Kreditvereinbarungen
ergeben haben, eine Anhörung über die entwicklungspoli-
tischen Aspekte durchgeführt und deren Ergebnis ebenfalls
in unsere Beurteilung einbezogen. Das eine Vorbemerkung.
Nun zur Vorlage selber: Die Allgemeinen Kreditvereinbarun-
gen wurden im Jahre 1962 zwischen dem Internationalen
Währungsfonds und den zehn wichtigsten Industrieländern
bzw. deren Notenbanken abgeschlossen, um dieser Organi-
sation, eben dem IWF, zusätzliche Mittel zu beschaffen. Die
Allgemeinen Kreditvereinbarungen sind ja Gelder, die erst
abgegeben werden müssen, wenn der Internationale Wäh-
rungsfonds in Liquiditätsschwierigkeiten kommt.
Während der sogenannte Zehnerklub schon vor 1962 Mit-
glied des Internationalen Währungsfonds war und damit
diesem gegenüber finanzielle Verpflichtungen eingegangen
war, ist die Schweiz erst seit 1962 mit dem Eintritt zu den
Allgemeinen Kreditvereinbarungen als assoziiertes Mitglied
indirekt am IWF beteiligt. Die-Allgemeinen Kreditvereinba-
rungen wurden damals eingegangen aus Angst, dass nach
den umfangreichen Kapitalbewegungen, die nach dem
Übergang wichtiger Industrieländer zur Konvertibilität ihrer
Währungen Ende 1958 erfolgten, eine potentielle Bedro-
hung des internationalen Währungssystems folgen könnte.
Diese zusätzlichen Gelder aus den Allgemeinen Kreditve-
reinbarungen standen jedoch dem Internationalen Währun-
gsfonds nur zur Kreditgewährung an diese zehn bzw. elf
Industrieländer zur Verfügung. So beanspruchte der Inter-
nationale Währungsfonds die Allgemeine Kreditvereinba-
rung für die Finanzierung von Krediten an Grossbritannien,
Frankreich, Italien und zuletzt, im Jahre 1978, sogar an die
Vereinigten Staaten. Seit 1962 wurden zeitweise auch die
865 Millionen Franken, welche die Schweiz damals als Maxi-
malverpflichtung in den AKVvorzuschiessen gewillt war, zur
Kreditgewährung gebraucht. Die entscheidende Wende
kommt jetzt, indem die Mittel der Allgemeinen Kreditverein-
barungen nicht mehr nur den zehn Industrieländern bei
Finanzierungsschwierigkeiten zugute kommen sollen, son-
dern allen 146 Ländern des Internationalen Währungsfonds,
also auch den Entwicklungsländern. Insofern möchte ich
hier schon auf den globalen Charakter im Sinne einer gewis-
sen Entwicklungshilfe hinweisen.
Was sind die Gründe zu dieser Zweckerweiterung der Allge-
meinen Kreditvereinbarungen?
Wir wurden in der Kommission eingehend vom Bundesrat,
dann vom Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank,
Herrn Leutwiler, und schliesslich auch von Herrn Jolies über
die Wichtigkeit dieser Vorlage eingehend orientiert. Die
Geld- und Kapitalmärkte sind schon seit Jahren durch eine
erhebliche Unsicherheit in der internationalen Währungs-
und Zahlungsverkehrslage gekennzeichnet. Die wirtschaft-
lich eng mit dem Ausland verbundene Schweiz wird nicht
darum herumkommen, schon aus eigenem Interesse ihren
Beitrag zur Lösung der weltweiten Verschuldungsprobleme
205-N
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Petitionen
Pétitions
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1983
Année
Anno
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Volume
Volume
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
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Seduta
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Datum
30.11.1983 - 08:00
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