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CH_VB_001Ch Vb24 sept. 1984Ouvrir la source →
Personnel fédéral. Allocations de renchérissement 478 24 septembre 1984 #ST# Fünfte Sitzung - Cinquième séance Montag, 24. September 1984, Nachmittag Lundi 24 septembre 1984, après-midi 18.15 h Vorsitz - Présidence: M. Debétaz Le président: Cette deuxième semaine a commencé par un dimanche très actif. Les votations fédérales sont générale- ment évoquées par les présidents de ce conseil à l'ouverture de la séance qui suit immédiatement le vote du peuple et des cantons. Je me conformerai à cette tradition. Vous avez déjà entendu nombre de commentaires, et vous n'avez pas attendu mes propos pour formuler vos appréciations respectives. Ne voulant pas émettre une interprétation - j'ai le devoir de diriger les délibérations du conseil et de départager les voix en cas d'égalité-je limite mon intervention à la constatation de quelques faits qui me paraissent importants. Les résultats de la double votation sont nets. Les «non» du peuple et des cantons aux deux initiatives sont plus affirmés que lors de la consultation de même nature intervenue en 1979. Le pourcentage des «oui» est très fort dans les cantons de Baie-Ville et de Baie-Campagne. M. Schlumpf, président de la Confédération, a expressé- ment signalé, hier, les résultats dans les communes directe- ment concernées par des centrales nucléaires. J'ajoute que, malgré l'intensité de la campagne, la propor- tion qui l'emporte est celle des citoyennes et des citoyens que les urnes, hélas, n'ont pas attirés. La campagne fut rude et le combat vigoureusement conduit de part et d'autre. Le peuple et les cantons ont tranché. Les décisions des deux Chambres sont acceptées. Enregistrons cette appro- bation du souverain avec satisfaction, sans triomphalisme bien entendu. La campagne a divisé. Le dialogue doit reprendre avec la volonté de rechercher et de trouver, ensemble, dans l'objectivité, les solutions judicieuses. Nous en avons et le pouvoir et le devoir. En ouvrant la séance du Conseil national, M. Gautier, prési- dent, a informé ses collègues que M. Furgler, conseiller fédéral, était absent cet après-midi pour des raisons de santé. Je tiens à exprimer nos vœux cordiaux à M. le vice- président du Conseil fédéral, avec le solide espoir que tout ira mieux demain. #ST# 83.076 Bundespersonal. Teuerungszulagen Personnel fédéral. Allocations de renchérissement Siehe Seite 18 hiervor- Voir page 18 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1984 Décision du Conseil national du 19 juin 1984 Differenzen - Divergences Art. 1 Abs. 1"" Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 1 al. 1"" Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Hefti, Berichterstatter: Die Verhandlungen und Beschlüsse des Nationalrates ergaben zwei Differenzen zu den Beschlüssen unseres Rates. Bei der ersten beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung zum Nationalrat, bei der zwei- ten mehrheitlich Festhalten an unserem Beschluss. Die erste Differenz ergibt sich bei Artikel 1. Hier geht es um Leute, die etwas früher den Bundesdienst verlassen haben als üblich und die Versicherung freiwillig weiterführen. Die Renten dieser Leute werden auch der Teuerung entspre- chend angemessen erhöht, sofern diese Personen das 60. Altersjahr vollendet haben und mindestens 35 Beitrags- jahre aufweisen. Mit diesem Beschluss des Ständerates ging man bereits über die Regeln des Bundesrates hinaus. Der Nationalrat ging nun noch etwas weiter, und nach seinem Beschluss sollen bereits 30 Beitragsjahre statt 35 genügen. Hier beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung. Angenommen - Adopté Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Festhalten Minderheit (Miville, Bührer, Jelmini) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 2 Proposition de la commission Majorité Maintenir Minorité (Miville, Bührer, Jelmini) Adhérer à la décision du Conseil national Hefti, Berichterstatter: Die zweite Differenz betrifft Artikel 2. Hier geht es um die grundsätzliche Frage, ob der Teue- rungsausgleich nur einmal im Jahr stattfinden soll oder allenfalls auch zweimal, also auch auf den 1. Juli. Die bishe- rige Regelung sah obligatorisch eine zweimalige Anpassung im Jahr vor. Der Bundesrat will die zweite Anpassung, diejenige im Ver- laufe des Jahres, fakultativ machen, wobei zudem auf die wirtschaftlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen ist. Unser Rat hatte beschlossen, ausnahmslos die Teuerung nur noch einmal im Jahr auszugleichen. Der Nationalrat ging wieder zurück und sah weiterhin eine zweite Anpassung innerhalb des Jahres vor, jedoch nur dann, wenn die Teuerung mehr als 3 Prozent steige, in diesem Falle aber obligatorisch. Dieser Beschluss des Nationalrates wird von der Minderheit aufrechterhalten. Ebenso hat uns der Bundesrat in der Kom- mission gesagt, dass er an seinem ursprünglichen Antrag, also Absatz 2 von Artikel 2, festhalte. Die Grundfrage ist, ob einmal im Jahr oder zweimal ausge- glichen wird. Wenn die Möglichkeit des zweimaligen Aus- gleichs bleiben soll, dann haben wir uns entweder für die Fassung des Nationalrates und der Kommissionsminderheit oder für die Fassung des Bundesrates zu entscheiden. Die Kommission beantragt daher, die Abstimmung so durchzu- führen, dass zunächst eventuell zwischen Minderheits- und Bundesratsfassung abgestimmt wird und dieses Resultat dem Mehrheitsantrag gegenübergestellt wird. Die Mehrheit hält wie gesagt an unserem ursprünglichen Beschluss fest. Ich möchte noch sagen, dass im Nationalrat der Antrag der Kommission des Nationalrates 97 Stimmen auf sich ver-
Personnel fédéral. Allocations de renchérissement 480 24 septembre 1984 ist, so kann man eben nicht sagen, dass es sich hier nur um eine Frage der Optik handle, sondern es geht um das Prinzip schlechthin. Ich darf bei dieser Gelegenheit daran erinnern: Herr Miville hat vorhin gesagt, wie schlecht das Bundesper- sonal durch diese Regelung nun gestellt wird. Ich darf aber darauf hinweisen, dass praktisch in allen Branchen der privaten Wirtschaft überhaupt kein halbjährlicher Teue- rungsausgleich existiert. Eine der letzten Branchen, es ist die chemische Industrie Basel und Umgebung, hat in ihrem neuen Gesamtarbeitsvertrag vom Januar 1984 den halbjähr- lichen Teuerungsausgleich und auch den Automatismus abgeschafft. So sind nun praktisch in allen Branchen nach den Gesamtarbeitsverträgen die jährlichen Teuerungsaus- gleiche vorgesehen, und auch diese nur nach jährlichen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Dabei ist erneut festzustellen, dass die Entwicklung des Indexes der Lebenshaltungskosten nur ein einziges Krite- rium ist, dass also die allgemeine wirtschaftliche Situation, die Arbeitsmarkt- und überhaupt die Marktlage eine Rolle spielen. In der Privatwirtschaft müssen viele Arbeitnehmer bei diesem Kriterium in vielen Fällen auf einen vollen Teue- rungsausgleich überhaupt verzichten. Die Privatwirtschaft stellt ihre Arbeitnehmer also schlechter als der Bund das Bundespersonal nach der Fassung des Ständerates stellt. Das gilt es nun einfach hierzu berücksichtigen. Dazu kommt meines Erachtens noch ein wesentlicher weiterer Punkt. Die Kürzung des Teuerungsausgleichs durch Eliminierung des zweimaligen Ausgleichs ist ein wesentlicher Bestandteil des Legislaturfinanzplanes. Sie ist dort drin erwähnt. Diese Posi- tion «Verminderung des Teuerungsausgleichs» ist auch erwähnt in den Sparmassnahmen, die uns nächste Woche beschäftigen. Es ist immerhin darauf hinzuweisen, dass nach der Botschaft über die Teuerungszulage des Bundes- personals die Einsparung eines Prozentes an Teuerungszu- lage dem Bund Einsparungen von 60 Millionen Franken pro Jahr bringt. Im Sparpaket und im Legislaturfinanzplan ist eine Einsparung durch die Eliminierung des zweimaligen Ausgleichs für das Jahr 1985 im Betrag von 30 Millionen, für 1986 und 1987 mit je 50 Millionen Franken vorgesehen. Wenn wir nun den Beschluss des Nationalrates überneh- men, dann stimmt doch auch diese Berechnung und alles, was davon abhängt, nicht mehr. Das ist ein wesentlicher Grund, weshalb am Beschluss des Ständerates festgehalten werden soll. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang noch ein Zitat aus der Botschaft über die Sparmassnahmen 1984 vorlesen: «Wie bereits im Bericht zum Legislaturfinanzplan gesagt, setzt der Haushaltausgleich nicht zuletzt den politischen Willen voraus, für dieses Ziel einzustehen und sich für die Verwirklichung aller Sanierungsmassnahmen voll einzuset- zen.» Das ist richtig, aber das gilt auch hier. Ich glaube, man kann sich nicht bei jeder Gelegenheit von diesem Willen zur Sanierung des Bundeshaushaltes dispensieren. Deshalb ersuche ich Sie, festzuhalten und der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen. Jelmini: In der Kommission wurde ein Nein, sich dem Beschluss des Nationalrates anzuschliessen, begründet-es wurde hier wiederholt - mit dem Hinweis auf eine Absprache der Kantonalen Finanzdirektorenkonferenz. Damals habe der Bundesrat die Absicht geäussert, den halbjährlichen Teuerungsausgleich abzuschaffen und die Kantone aufge- fordert, ihre eigenen Regelungen der künftigen Bundeslö- sung anzupassen. Es wäre erstaunlich, wenn eine Absichtserklärung, die der Bundesrat vor mehr als zwei Jahren abgegeben hat, das Parlament in seiner heutigen Entscheidungsfreiheit ein- schränken dürfte. Noch mehr wäre ich erstaunt, wenn eine solche Absichtserklärung die Kantone angesichts ihrer föde- ralistischen Hoheitsrechte zu irgendwelchen Massnahmen zwingen könnte. Fast macht es den Anschein, als hätte die Absichtserklärung des Bundesrates den Kantonen als will- kommenes Alibi für die eigenen Sparbemühungen gedient. Entscheidend ist meiner Meinung nach, dass der Bundesrat seine Aussagen den Kantonen gegenüber zu einem Zeit- punkt machte, lange bevor er über diese Frage mit den direkt betroffenen Bundespersonalverbänden erstmals ver- handelt hatte. Bei den Gesprächen mit dem Sozialpartner zeigte es sich dann, dass die ursprünglich geplante Radikal- lösung mit der ersatzlosen Streichung der halbjährlichen Anpassung auch gewichtige Nachteile mit sich bringt. Gerade weil dagegen beim öffentlichen Arbeitgeber im Gegensatz zur Privatwirtschaft Reallohn und Teuerungsaus- gleich streng voneinander getrennt sind, braucht der Bun- desrat in Zeiten hoher Teuerungsraten ein gewisses Ventil. Darum schlug der Bundesrat in Artikel 2 Absatz 2 eine ergänzende Zulage in Form einer Kann-Bestimmung vor. Den Protokollen des Nationalrates ist zu entnehmen, dass dieser Flexibilitätsklausel die Berechtigung nicht abgestrit- ten werden kann, dass sie jedoch präziser abgefasst werden sollte. Dies führte schliesslich zum Beschluss, bei starkem Indexanstieg die Teuerung auch zur Jahresmitte auszuglei- chen, wenn sie mindestens um 3 Prozent gestiegen ist. Unser Rat kann sich diesbezüglich dem Nationalrat anschliessen, ohne dass der Bundesrat den Kantonen gegenüber wortbrüchig würde; denn der Kernpunkt der bundesrätlichen Absichtserklärung wird erfüllt, indem - aus meiner Sicht leider - der regelmässige halbjährliche Teue- rungsausgleich ab Neujahr 1985 abgeschafft wird. Ich bitte Sie daher, dem Kompromissantrag des Nationalra- tes zu folgen und damit die letzte Differenz beim Teuerungs- zulagebeschluss zu beseitigen. Bundesrat Stich: Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest, und zwar für den ganzen Artikel 2. Der Bundesrat ist durch- aus der Meinung, dass der zweimalige Teuerungsausgleich wegfallen soll, dass keine Indexierung mehr bestehen soll, aber der Bundesrat möchte immerhin die Kompetenz haben für jene Fälle, wo wirklich grosse Teuerungsschübe festzu- stellen sind, was wir alle nicht hoffen und nicht erwarten. Diese Kompetenz erhält der Bundesrat in Absatz 2. Der Bundesrat selber möchte also nicht eine bestimmte Index- spanne festlegen, wie das der Nationalrat getan hat. Das ist letztlich in der Durchführung an sich auch nicht sehr prakti- kabel, weil man nicht zum voraus feststellen kann, ob diese Schwelle überschritten wird oder nicht. Zudem rechnet man ja damit, dass in der Zukunft auch Höherversicherung, wegen der Erhöhung der Teuerungszulage, eingekauft wer- den muss. Das würde dann auch Mitte des Jahres nötig sein, wenn es zu einem solchen Ausgleich käme. Bei einer einma- ligen Zulage hätte man hingegen immerhin den Vorteil, dass man nicht reagieren müsste. Der Bundesrat wäre freier in der Gewährung. Aus diesen Überlegungen hält der Bundes- rat fest an seinem Vorschlag, keinen zweiten Teuerungsaus- gleich Mitte des Jahres zu gewähren, aber für den Fall, dass einmal eine aussergewöhnliche Situation eintreten würde, doch die Kompetenz zu behalten, einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Man hat vorhin die Privatwirtschaft angeführt. Es ist richtig, die Privatwirtschaft kennt in der Regel heute keinen zweiten Teuerungsausgleich mehr. Aber auf der anderen Seite ist die Privatwirtschaft auch in dieser Hinsicht doch viel flexi- bler als der Bund oder die öffentlichen Gemeinwesen. Wenn Sie sich darin erinnern: Vor zwei Jahren beispielsweise haben die Banken keinen vollen Teuerungsausgleich bezahlt. Auf das Ende des letzten Jahres haben sie dann aber den Teuerungsausgleich relativ grosszügig bemessen. In diesem Jahr haben sie nun beschlossen, eine Reallohner- höhung von immerhin 3 Prozent auf Ende des Jahres zu gewähren. Sie sind also hier sehr flexibel. Sie können im Moment zwar sehr hart stoppen, aber auf der anderen Seite, wenn alles gut geht, können sie auch wieder schnell nach- geben. Diese Möglichkeit hat der Bund nicht. Mit diesem Absatz 2, der hier auch zur Diskussion steht, hat der Bund natürlich keine Möglichkeit, irgendwelche Real- lohnerhöhungen zu gewähren. Das muss man freilich klar sehen. Aber er hätte immerhin die Möglichkeit, wenn die Teuerung ganz extrem wäre, dann doch eine gewisse ein- malige Zulage zu gewähren. In dieser Hinsicht kann man meines Erachtens auch nicht
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundespersonal. Teuerungszulagen Personnel fédéral. Allocations de renchérissement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.076 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.09.1984 - 18:15 Date Data Seite 478-481 Page Pagina Ref. No 20 012 878 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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