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CH_VB_001Ch Vb8 déc. 1983Ouvrir la source →
Exposition universelle de Tsukuba. Participation 1732 N 8 décembre 1983 müssen wir natürlich zuletzt wieder im Sinne einer Kompen- sierung der vorgenommenen Aufstockung wieder auf den alten Plafond kommen. Ich möchte jetzt nicht nochmals auf die finanzielle Situation unseres Bundeshaushaltes eintreten. Aber schon von dort her sind uns hier gewisse Vorschriften gesetzt. Wir müssen ja irgendeinmal wieder zu einem Ausgleich des Haushaltes kommen, und wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, müs- sen wir auch im personellen Sektor vernünftig agieren. Vernünftig agieren heisst, dass wir die Prioritäten richtig setzen. Das bedeutet, dass wir in gewissen Aufgabenberei- chen mehr Personal einsetzen müssen, aber es gibt auch Aufgabenbereiche, wo wir ebensogut Personal einsparen können, vor allem wenn wir langfristig die planerisch richti- gen Massnahmen ergreifen. Das erreichen wir nur, wenn wir an diesen Plafonds grundsätzlich festhalten. 4. Der Ständerat hat in Absatz 4 verlangt, dass der alte Plafond 1983 innert zweier Jahre wieder erreicht werden soll. Aufgrund unserer Abklärungen sind wir zur Überzeu- gung gelangt, dass es drei Jahre braucht; denn das Jahr 1984, in dem ja neue Stellenbegehren, überprüft werden müssen, gehört ja bereits in diese Frist. Wir möchten also in dem Sinne - und die Finanzkommission hat das übernom- men - drei Jahre vorschlagen und nicht nur zwei Jahre wie der Ständerat. Zum Abschluss noch ganz kurz einen Überblick über die verschiedenen Anträge. Sie haben eine entsprechende Tabelle erhalten. Es handelt sich hier um eine Aufstellung, in der die Erhöhungen gegenüber dem Plafond 1983 angege- ben sind. Sie haben ganz links die Kolonne «Bundesrat»; er kommt auf ein Gesamttotal an Erhöhungen von 371 Etatstel- len und 84 Hilfskräftestellen. Der Ständerat hat diese auf 168 Etatstellen und 44 Hilfskräftstellen reduziert. Die nationalrät- liche Kommission schlägt Ihnen vor, die bereits erwähnte Verschiebung von 28 Etatstellen in den Bereich der Hilfs- kräftestellen vorzunehmen, so dass wir dann noch eine Erhöhung von 140 Etatstellen und 72 Hilfskräftestellen haben. Madame Aubry möchte aller in den Bereich der Hilfskräfte verschieben. Wir haben uns auch da bei der zuständigen Stelle, nämlich beim zuständigen Departement informiert, und haben ebenfalls die überzeugende Auskunft erhalten, dass wir das Problem nicht nur mit Hilfskräftestellen lösen können. Herr Blocher ist das eine Extrem; er will nur bei den Gerich- ten eine Konzession machen, in bezug auf zehn Stellen, und sonst keine Aufstockung vornehmen. Ursprünglich hatten wir auch - ich möchte sagen - gefühlsmässig diese Auffas- sung. Bei der näheren Abklärung mussten wir aber - wie erwähnt - einsehen, dass das kurzfristig vernünftigerweise nicht durchzuziehen ist. Herr Blocher ist sich als Unterneh- mer auch gewohnt, nicht allzu gefühlsmässig zu handeln, sondern aufgrund von Fakten zu urteilen. Wir haben diese Fakten sorgfältig abgeklärt und sind zur Überzeugung gekommen, dass wir kurzfristig - ich möchte nochmals betonen: kurzfristig - hier eine Aufstockung vornehmen müssen. Herrn Bäumlin als Präsident jener einschlägigen Kommis- sion verstehe ich gut. Er hat uns auch geschrieben. Wir haben sein Anliegen sehr ernst genommen, nicht zuletzt aufgrund der Diskussion in der ersten Sessionswoche; aber er muss auch unserere Probleme verstehen von der Finanz- kommission aus. Wir haben versucht, nicht stur zu sein, sondern Flexibilität an den Tag zu legen, seinen Vorstellun- gen etwas entgegenzukommen. Wir haben auch dort mit dem Departement noch Rücksprache genommen. Gegen- über den ursprünglichen Stellenbegehren hat sich ja die Prognose nicht ganz erfüllt; sie ist also nicht ganz so pessi- mistisch eingetroffen wie ursprünglich befürchtet, und des- halb wurde auch von dieser Seite gesagt, es sei schliesslich möglich, mit dieser reduzierten Aufstockung auszukommen. Madame Christinat möchte einfach wieder aufstocken auf die Höhe der bundesrätlichen Begehren. Ich habe Ihnen gesagt, warum das nach unserer Überzeugung nicht vertre- ten werden kann. Herr Stappung hat eine weitere Variante in den Raum gelegt, um diese Palette noch etwas reichhaltiger zu gestalten. Und schliesslich hat Herr Seiler einen entschei- denden Antrag gestellt, nämlich den Absatz 4, der natürlich in diesen Gesamtbereich hineingehört, zu streichen, also die Kompensationspflicht nach drei Jahren aufzuheben. Ich habe bereits dargelegt, warum das nach unserer Meinung nicht in das Konzept gemäss dem neuen Bundesgesetz passt. Es ist auch so, das möchte ich Herrn Renschier sagen, dass wir bewusst dem Bundesrat nicht vorschreiben wollten, in drei Jahren müsse man dort und dort diesen und jenen Plafond erreichen. Wir wollen vielmehr die Flexibilität erhöhen, und es ist sicher auch nicht so, dass wir Speziali- sten dann verschieben mussten, denn bei 33 000 Leuten in der Bundesverwaltung besteht doch eine natürliche Flexibi- lität, die wir ausnützen wollen. Es geht also nie darum, Spezialisten von einem Sektor in den ändern zu verschie- ben. Wir sind aber gezwungen, wenn wir den Bundeshaus- halt wieder in Ordnung bringen wollen, auch diesem Sektor Beachtung zu schenken. Eine Sanierung der Bundesfinan- zen ist nach unserer Überzeugung nur möglich, wenn wir die entsprechenden Anträge auch im personellen Sektor unterstützen. Ich möchte Ihnen also beliebt machen, den Anträgen der Sektion 4, die vom Plenum der Finanzkommission weitge- hend übernommen worden sind, zu folgen. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu #ST# 83.066 Weltausstellung in Tsukuba. Teilnahme Exposition universelle de Tsukuba. Participation Botschaft und Beschlussentwurf vom S.Oktober 1983 (BBI IV, 37) Message et projet d'arrêté du 3 octobre 1983 (FF IV, 37) Beschluss des Ständerates vom 28. November 1983 Décision du Conseil des Etats du 28 novembre 1983 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht: Die Wirtschaftskommission befasste sich am 1. November 1983 mit der Botschaft über die Teilnahme der Schweiz an der vom März bis September 1985 in der japanischen Wis- senschaftsstadt Tsukuba stattfindenen Spezialweltausstel- lung zum Thema «Behausungen und ihr Umfeld - Wissen- schaft und Technologie im Dienste des Menschen und bei sich zu Hause». Die Tsukuba-Expo ist eine Spezialausstel- lung, die sich von einer ordentlichen Weltausstellung durch einen geringeren Aufwand und eine fast jährliche Durchfüh- rung unterscheidet. Die Hallen werden bei solchen Veran- staltungen vom Gastland errichtet und an die Teilnehmer vermietet. Der Schweizer Pavillon wird eine Fläche von 1000 Quadratmetern aufweisen und aus einem Rundkino, einem Schweizer Restaurant, einem Informationsstand und einem Büro bestehen. Im 800 Personen Platz bietenden Rundkino wird der Film «Swissorama» von Ernst Heiniger gezeigt werden, der gegenwärtig mit Unterstützung der Migros und der Schweizerischen Verkehrszentrale für das Verkehrshaus in Luzern hergestellt wird. Er wird die Verschiedenartigkeit
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Weltausstellung in Tsukuba. Teilnahme Exposition universelle de Tsukuba. Participation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.066 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.12.1983 - 08:00 Date Data Seite 1732-1733 Page Pagina Ref. No 20 012 038 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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