Renforcement de l'économie. Mesures II
6013 mars 1984
#ST# Sechste Sitzung - Sixième séance
Dienstag, 13. März 1984, Vormittag
Mardi 13 mars 1984, matin
8.00 Uhr
Vorsitz - Présidence: M. Debétaz
83.064
Internationales Weizenabkommen. Verlängerung
Accord international sur le blé. Prorogation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 7. September 1983 (BBIIII, 1141)
Message et projet d'arrêté du 7 septembre 1983 (FF III, 1173)
Beschluss des Nationalrates vom 28. November 1983
Décision du Conseil national du 28 novembre 1983
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National-
rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na-
tional
Matossi, Berichterstatter: Die Aussenwirtschaftskommis-
sion befasste sich an ihrer Sitzung vom 21. Februar 1984 mit
der Botschaft über die weiteren Verlängerungen des Inter-
nationalen Weizenabkommens von 1971. Das Weizenab-
kommen hat zum Ziel, die internationale Zusammenarbeit in
diesem Bereich zu fördern, die Ausdehnung des Handels mit
Weizen und Weizenmehl zu unterstützen und im Rahmen
des Möglichen zur Stabilisierung des internationalen Wei-
zenmarktes beizutragen.
Die Verlängerung um weitere drei Jahre, nämlich vom I.Juli
1983 bis zum 30. Juni 1986, wurde notwendig, weil die
Bemühungen um die Aushandlung eines neuen und wirksa-
meren Abkommens weiterhin erfolglos geblieben sind. Dazu
eine kurze Erläuterung.
Der Exekutivsekretär des Weizen rates unterbreitete vor drei
Jahren einen Vorschlag mit dem Ziel, eine bessere Marktsta-
bilität und Ernährungssicherheit zu erreichen. Diese Mass-
nahmen hätten sich zugunsten der Entwicklungsländer aus-
gewirkt. Die beiden gróssten Partner des seit 1971 bestehen-
den Weizenabkommens, nämlich die Vereinigten Staaten
und Kanada, haben aber ein solches System abgelehnt und
einem ungebundenen Getreidehandel den Vorzug gegeben.
Unter diesen Umständen muss man sich im Moment mit
einem Minimum an Übereinstimmung begnügen, und es
bleibt nichts anderes übrig, als das unveränderte Überein-
kommen von 1971 ubar den Weizenhandel zu verlängern.
Ferner soll der Bundesrat für den Fall, dass auch während
dieser dreijährigen Verlängerung noch kein neues Abkom-
men zustande kommt, ermächtigt werden, weitere Verlänge-
rungsprotokolle für höchstens drei Jahre über den 30. Juni
1986 hinaus ohne vorherige Genehmigung durch die Bun-
desversammlung zu ratifizieren.
In unserer Kommission wurde unter anderem die Frage
gestellt, ob man die Funktionen des Weizenrates nicht einer
bestehenden internationalen Organisation, wie zum Beispiel
der FAO, der UNCTAD oder dem Welternährungsrat, über-
tragen könnte. Hierzu ist zu sagen, dass immer wieder
Klagen laut werden, wonach in diesen Gremien Sachfragen
verpolitisiert und aus diesem Grunde keine Lösungen
gefunden werden. Um aus dieser festgefahrenen Situation
herauszukommen, ist es zu wünschen, dass der Weizenrat,
in welchem unser Land mit 18 Promillen der Stimmen vertre-
ten ist, ein neues Internationales Weizenabkommen ausar-
beitet, welches unter Wahrung des Grundsatzes eines freien
Getreidehandels den Anliegen der Entwicklungsländer nach
Möglichkeit Rechnung trägt. Sollte das nicht möglich sein,
dürfen wir uns nicht wundern, wenn sich die Entwicklungs-
länder an politische Organisationen wenden und dort Druck
ausüben, um eine Verbesserung des jetzigen Zustandes zu
erreichen. Nach meinen Erfahrungen ist es besser, wenn
Fachleute auch politische Überlegungen machen, als wenn
Politiker ohne Fachkenntnisse Entscheide fällen. Der
schweizerische Beitrag zur Deckung der Kosten des Interna-
tionalen Weizenrates und seines Sekretariates beläuft sich
auf rund 30 000 Franken pro Jahr.
Fällig ist auch eine Verlängerung des Übereinkommens von
1980 betreffend Nahrungsmittelhilfe. Sie finden auf Seite 8
der Botschaft die diesbezüglichen Überlegungen des Bun-
desrates. Die Nahrungsmittelhilfe besteht aus der Lieferung
von Weizen und anderem Getreide oder daraus hergestellter
Produkte an die Entwicklungsländer. Der jährliche Anteil der
Schweiz an dieser Hilfe beträgt 27 000 Tonnen Getreide,
wobei die daraus entstehenden Kosten dem laufenden Rah-
menkredit zur Weiterführung der internationalen humanitä-
ren Hilfe belastet werden. Für die Weiterführung dieser Hilfe
ab 1986 muss deshalb zuerst der neue Rahmenkredit bewil-
ligt werden, der nächstens den eidgenössischen Räten
unterbreitet wird. Heute müssen wir diesbezüglich keine
Beschlüsse fassen.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor-
lageeinzutreten und dem Bundesbeschluss über die Geneh-
migung von Protokollen zu weiteren Verlängerungen des
Übereinkommens betreffend Weizenhandel des Internatio-
nalen Weizenabkommens von 1971 zuzustimmen. Sie finden
den Bundesbeschluss auf Seite 16 der Botschaft.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 bis 3
Titre et préambule, art. 1 à 3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 83.048
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
Renforcement de l'économie. Mesures II
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 6. Juli 1983 (BBI III, 481)
Message, projets de loi et d'arrêté du 6 juillet 1983 (FF III, 497)
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Knüsel, Berichterstatter: Ihre Kommission hat die Botschaft
des Bundesrates und die dazu gehörenden Beschlüsse über
Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen
Anpassungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft in Zusam-
menarbeit mit dem zuständigen Departementschef, Herrn
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Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
Bundesrat Purgier, und im Beisein von Herrn Dr. Jucker,
Direktor des Bundesamtes für Konjunkturfragen, sowie von
Herrn Direktor Bonny vom BIGA sehr gründlich und einge-
hend beraten. Sie hat es sich nicht nehmen lassen, Hearings
mit Vertretern verschiedener Bankinstitute und Unterneh-
mungsleitungen durchzuführen. Das ganze Massnahmen-
paket beinhaltet zwei Schwerpunkte:
Der eine Teil befasst sich vornehmlich mit den nachhaltigen
Verbesserungen im regionalpolitischen Bereich, insbeson-
dere zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen und des
Berggebietes.
Der andere Teil befasst sich mit dem Antrag auf Konzeption
einer Innovationsrisikogarantie zugunsten von kleineren
und mittleren Unternehmungen. Ihre Kommission empfiehlt
Ihnen, heute das Massnahmenpaket regionalpolitischer Art
zu behandeln. Der andere Teil, d. h. die Innovationsrisikoga-
rantie, soll aufgeschoben und in der kommenden Junises-
sion beraten werden. Warum dies? Es scheint, dass die
Innovationsrisikogarantie vorab bei den Arbeitgeberorgani-
sationen und der Schweizerischen Bankiervereinigung sehr
umstritten ist. Ihre Kommission hat anlässlich ihrer letzten
Beratung grundsätzlich einem Gedankenmodell von Herrn
Kollega Franz Muheim zugestimmt, dies im Einvernehmen
mit Herrn Bundesrat Dr. Kurt Purgier. Das EVD hat sich
bereit erklärt, diesen Vorschlag textlich auszuarbeiten,
damit Ihre Kommission ihn am 17. April beraten und gege-
benenfalls in der kommenden Junisession Ihrem Rate unter-
breiten kann. Lassen Sie mich zur IRQ einige Ausführungen
machen.
Der Vorschlag des Bundesrates stützt sich im wesentlichen
auf die Empfehlungen einer Expertengruppe «Risikokapi-
tal». Die Zielsetzung der Innovationsrisikogarantie liegt
darin, kapitalschwachen Unternehmungen die Finanzierung
von Innovationsprojekten zu erleichtern. Der Bund finanziert
solche Projekte weder durch Kredite noch durch Subventio-
nen. Er leistet nur in beschränktem Ausmass die Garantie
für von einem Dritten erteilte Kredite anstelle des Unterneh-
mens. Die Garantie des Bundes wird gewährt für Unterneh-
mungen, die in der Schweiz im hochtechnologischen
Bereich tätig sind, die nicht mehr als 500 Arbeitnehmer
beschäftigen und die im Handelsregister eingetragen sind.
Die Garantie deckt in der Regel bis zu 50 Prozent der
fremdfinanzierten Projektkosten. Dabei ist vorgesehen, die
Garantiegewährung des Bundes nur dann zu leisten, wenn
das Projekt Marktchancen in sich trägt und das Unterneh-
men mit einem geeigneten Projektbegleiter einen Vertrag
abgeschlossen hat.
Der bundesrätliche Vorschlag war in der Kommission
umstritten. Die Befürworter halten die Innovationsrisikoga-
rantie für eine zweckmässige Massnahme zur mittel- und
längerfristigen Stärkung der schweizerischen Wirtschaft. Es
wird auch auf die gemischtwirtschaftliche Ausgestaltung
zwischen Staat und Privatwirtschaft und auf die staatliche
Technologieförderung im Ausland hingewiesen.
Die Gegner sind der Auffassung, Innovation sei eine zentrale
Aufgabe des Unternehmers selbst. Der Staat habe sich nicht
einzuschalten, und die Privatwirtschaft könne das Problem
selber bewältigen, zum Beispiel durch die Gründung eines
Bankenpools oder von Anlagefonds, die Risikokapital verge-
ben können. Es werden auch Wettbewerbsverzerrungen
befürchtet aufgrund der willkürlichen Grenze der Garantie-
berechtigung und der heiklen Definition des Begriffes
«Innovation» selbst. Die zwingende Vorschrift der Projekt-
begleitung führe zu weiteren Verzerrungen. Schliesslich
wird betont, die Belastung durch Steuern und Sozialabga-
ben sollte begrenzt oder gar vermindert werden, damit aus- '
reichende Gewinne erzielt werden können. Damit wären die
Mittel für risikoreiche Innovationsvorhaben ohne halbstaatli-
che Garantie freizumachen. Soweit in Kürze die Überlegun-
gen der Gegner.
An der letzten Sitzung Ihrer Kommission hat Herr Kollega
Franz Muheim einen grob umrissenen Vorschlag einge-
reicht, der skizziert folgende zentrale Kriterien beinhaltet:
- Beschränkung der Garantie des Bundes auf Garantiezu-
sagen an Finanzierungsinstitutionen, die Innovationspro-
jekte finanzieren. Dies in Analogie zur Rechtsstruktur, wie
sie im Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 über Finanzie-
rungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regio-
nen enthalten ist. Mit einem solchen Szenario würde der
Bund zum Rückversicherer. Mit dem Rückzug des Bundes
auf ein hinteres Glied der Verantwortung entfällt auch die
zwingende Verknüpfung von Risikogarantie einerseits -
gemäss Bundeskriterien - mit der vorgesehenen zwingen-
den Projektbegleitung auf der anderen Seite.
- Kein Projektbegleiter im Sinne von Artikel 2 des Antrages
des Bundesrates.
- Es sei zu prüfen, ob Steuervergünstigungen für Risikoka-
pital bei Verlust im Sinne der Abzugsberechtigung bei Ein-
kommen oder Ertrag durchführbar wären.
- Es sei die Einführung einer Nachgarantie für Bürg-
schaftsinstitutionen, die Kredite für Innovationsprojekte ver-
bürgen oder garantieren, vorzusehen. Ähnliche Überlegun-
gen macht das EVD im Zusatzbericht zuhanden der Kom-
mission auf den Seiten 9 bis 11.
Ich fasse zusammen: Über die Bedeutung der technologi-
schen Entwicklung für unser Land heute und in der Zukunft
ist man sich einig. Unbestritten ist auch die Förderung der
Innovation, insbesondere im technologischen Bereich. Herr
Bundesrat Furgler hat für die nächste Kommissionssitzung
vom 17. April einen textlichen Entwurf gemäss Ideenskizze
von Herrn Muheim zugesichert. Die Behandlung des Teiles
B, d. h. der Innovationsrisikogarantie, ist auf die kommende
Junisession vorgesehen.
Zum Teil A, dem regionalpolitischen Teil. Ich gestatte mir,
Ihnen im Einvernehmen mit unserem Herrn Präsidenten den
Vorschlag zu unterbreiten, dass wir die Eintretensdebatte
zum regionalpolitischen Teil gemeinsam durchführen, um
nachher die einzelnen Beschlüsse in der Detailberatung
separat zu behandeln.
Teil A behandelt, wie bereits erwähnt, alle regionalpolitisch
relevanten Massnahmen. Es handelt sich um ein Massnah-
menbündel, vorab zugunsten wirtschaftlich bedrohter
Regionen und zugunsten der Berggebiete. Ihre Kommission
schlägt Ihnen Eintreten zu sämtlichen Beschlüssen vor, um
dann die einzelnen Beschlüsse separat zu behandeln.
Zuerst haben wir den Bundesbeschluss über die Finanzie-
rungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regio-
nen in Beratung zu ziehen. Die Revision dieses Beschlusses
zielt vornehmlich dahin, die guten Instrumente, die bisher
zur Verfügung standen, noch zu verbessern. Betroffen sind
vor allem die Uhrenregionen in den Kantonen Neuenburg
und im Kanton Jura. Im Vordergrund steht eine stärkere
Ausrichtung auf Innovationsförderung.
Zur Innovationsrisikogarantie bestehen gewisse Berüh-
rungspunkte, aber keine Überlappungen. Im bisherigen
Beschluss konnten Zinsverbilligungen nur ausnahmsweise
und nur dann zugesichert werden, wenn gleichzeitig eine
Bürgschaft gewährt wurde. Diese Verknüpfung verhinderte
einen optimalen Einsatz des Instrumentariums. Es ist vorge-
sehen, für Vorhaben, die für die wirtschaftliche Gesundung
einer Region von besonderer Bedeutung sind, Bürgschaften
bis auf eine Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten zu
gewähren, während Zinskostenbeiträge bis zu einem Drittel
der Gesamtkosten vorgesehen sind. Ihre Kommission bean-
tragt Ihnen Eintreten auf diesen Bundesbeschluss.
Zweitens folgt der Bundesbeschluss über zusätzliche Mittel
für Finanzierungsbeihilfe an bedrohte Regionen. Für die
Weiterführung dieser Aktion sind 50 Millionen Franken für
Bürgschaftsverpflichtungen und 20 Millionen Franken für
die Zinskostenbeiträge vorgesehen. Ihre Kommission bean-
tragt Ihnen - ebenfalls einstimmig - Eintreten auf diesen
Bundesbeschluss.
Als nächstes kommt die Revision des Bundesgesetzes über
die Investitionshilfe an das Berggebiet. Zuerst steht der
Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für
Investitionshilfe an das Berggebiet zur Diskussion. Ich erin-
nere mich an die Jahre 1973/74, als dieses Gesetz in beiden
Räten beraten worden ist. Darf ich in diesem Zusammen-
hang ganz kurz zurückblenden? Das Bundesgesetz über die
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13 mars 1984
Investitionshilfe an das Berggebiet ist aus einer Motion der
beiden Herren Ständeräte Danioth und Brosi hervorgegan-
gen. Grundidee dieses Bundesgesetzes war: Einhaltgebie-
tung der Abwanderung aus den Berggebieten, Förderung
der Attraktivität in den Berggebieten selbst und Verbesse-
rung der Lebensqua ität zugunsten der Bergbevölkerung
ganz generell gesehen. Im Vordergrund standen folgende
Massnahmen: Verbesserung der Versorgungsverhältnisse,
Verbesserung der Entsorgung (vor allem Kehrichtdeponien,
Gewässerschutzanlagen), Ausbau der Verkehrswege, Schaf-
fung von regionalen und überregionalen Schwerpunkten,
Bau von Schulen au! allen Stufen. Man hat damals - ich
möchte das betonen - immer wieder darauf hingewiesen,
dass es sich um Neuland handle, und ich erinnere mich,
dass in diesem Rate für die neue Idee der Förderung der
Berggebiete eine eigentliche Begeisterung festzustellen
war.
Als erste Arbeit mussten die Entwicklungskonzepte in den
einzelnen Regionen erarbeitet werden. Das war eine sehr
sinnvolle Aufgabe, vor allem auch im Dienste der damaligen
Raumplanung. Das Bundesgesetz über die Investitionshilfe
an das Berggebiet dient insbesondere der Restfinanzierung
von Infrastrukturaufgaben im Berggebiet. Seit der Inkraftset-
zung des Gesetzes 1974 konnten in den meisten der 54
Bergregionen gesamt wirtschaftliche Entwicklungskonzepte
abgeschlossen und genehmigt werden. Bis 1982 sind 1164
Projekte mit Gesamtkosten von über 2 Milliarden Franken
bewilligt worden. Nach Artikel 29 des Gesetzes hat der Bund
zur Finanzierung der Vorhaben einen Fonds von 500 Millio-
nen Franken zu äufnen. 1985 erfolgt die letzte Einzahlung in
der Höhe von 20 Millionen. Im Zuge von Sparmassnahmen
ist der Termin bereits zweimal erstreckt worden. Eine erste
Erstreckung erfolgte von fünf auf sechs, und eine zweite von
sechs auf acht Jahre. Dabei handelte es sich - wohlverstan-
den - bei diesen Krediten nicht um Beiträge à fonds perdu,
sondern nur um zinsgünstige oder gegebenenfalls zinslose
Darlehen. Die Rückzahlungen reichen für die Refinanzie-
rung von neuen Projekten heute noch nicht aus, weshalb ein
Neuzuschuss in der Höhe von 300 Millionen Franken rück-
zahlbarer Fondsmittel erforderlich ist. Die erste Einzahlung
wäre 1986 fällig.
Ihre Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf den Bundes-
beschluss.
Als nächstes kommt die Revision des Bundesgesetzes über
Investitionshilfe für Berggebiete. Bei der Revision des
Gesetzes geht es vornehmlich um eine Ausdehnung des
sachlichen Geltungsbereiches, gestützt auf die gesammel-
ten sehr guten Erfahrungen in der Anfangsstufe. Es ist dies
in erster Linie die Eröffnung der Möglichkeit des Landerwer-
bes zu Gewerbezwecken, die aber nur Gemeinden und
öffentlichen Körperschaften in Aussicht gestellt werden
kann. Es geht aber auch um eine zukünftige stärkere Unter-
stützung der sogenannten Regionalsekretariate, denen als
Bindeglied zwischen den Bedürfnissen der Region einer-
seits und den Kantoren sowie des Bundes andererseits ein
immer grösserer SteLenwert zukommt. Für Infrastrukturvor-
haben, die dem Zwecke des Gesetzes entsprechen, kann die
Investititionshilfe auch Privaten gewährt werden.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen Eintreten auf die Vorlage.
Als letztes steht eine Revision des Bundesgesetzes über
Bürgschaftsgewährung im Berggebiet in Aussicht. Die
Arbeitsteilung zwischen Bund und der Bürgschaftsgenos-
senschaft wird im Grundsatz beibehalten. Neu sind Zinsko-
stenbeiträge vorgesehen für Vorhaben, die zur Stärkung der
regionalen Wirtschaft beitragen. Die Botschaft führt auf
Seite 53 aus, dass als Voraussetzung, ob ein bestimmtes
Vorhaben die Bedingungen erfüllt, sowohl quantitative wie
auch qualitative Kriterien gegeben sein müssen. Die Tatsa-
che allein, dass Arbeitsplätze geschaffen werden können,
kann also nicht in allen Fällen für die Auslösung von Bürg-
schaften oder Zinsverbilligungen ausreichen. Es muss
ebensosehr eine gute Aussicht auf Kontinuität des Unter-
nehmens und auf Nachfrage bestehen. Der Entscheid über
Zinskostenbeiträge obliegt dem Bundesamt, das auf regio-
nalpolitische und arbeitsmarktliche Kriterien, aber auch auf
die Beurteilung der Gesuche in betrieblicher wie auch in
persönlicher Hinsicht Rücksicht zu nehmen hat.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf
diese Vorlage.
Meier Hans: Im Raumplanungsgesetz sind in Artikel 1 die
Ziele festgelegt. Bund, Kantone und Gemeinden unterstüt-
zen mit Massnahmen der Raumplanung insbesondere die
Bestrebungen mit dem Ziel (Abs. 2 lit. c), «das soziale,
wirtschaftliche und kulturelle Leben in den einzelnen Lan-
desteilen zu fördern und auf eine angemessene Dezentrali-
sation der Besiedlung und der Wirtschaft hinzuwirken».
Wahrlich eine hohe Zielsetzung, die aber mit den Bestim-
mungen des Raumplanungsgesetzes allein nie zu erreichen
ist. Die Vorlagen, die wir heute behandeln, sind als gleich-
wertige Massnahmen einzustufen. Sowohl die Finanzie-
rungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regio-
nen als auch die regionalpolitischen Massnahmen zugun-
sten des Berggebietes sind wichtige Instrumente, diese vor-
hin zitierten Ziele anzustreben. Diesen Anliegen wird grosse
Bedeutung zugemessen, weil die Erfahrung gelehrt hat,
dass die Anpassungsfähigke t unserer privatwirtschaftlichen
Unternehmen entscheidend ist für die langfristige Siche-
rung der meisten Arbeitsplätze.
Es wird hin und wieder kritisiert, durch die geplante Erweite-
rung des regionalpolitischen Instrumentariums werde ord-
nungspolitischer Grenzraum betreten. "Es kann aber nicht
bestritten werden, dass die ordnungspolitisch ebenfalls
unerwünschten Disparitäten im wesentlichen durch rein
marktwirtschaftliches Verhalten der privaten und öffentli-
chen Unternehmungen entstanden sind und nicht durch
ausschliesslich marktkonforme Massnahmen zu bremsen
sind.
Bei dieser Sachlage ist deshalb grundsätzlich eine Erweite-
rung des regionalpolitischen Instrumentariums zu unterstüt-
zen. Zweifellos werden durch diese Hilfen gewisse dringend
notwendige Strukturanpassungsprozesse problemloser und
vor allen Dingen rechtzeitiger ablaufen.
Aus der Sicht eines Bergkantons ist den Änderungen der
regionalpolitischen Massnahmen zugunsten wirtschaftlich
bedrohter Regionen und des Berggebietes ein hoher Stel-
lenwert einzuräumen.
Mit den vorgesehenen Änderungen des Bundesbeschlusses
über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich be-
drohter Regionen können wir uns einverstanden erklären.
Wir begrüssen die Möglichkeit, Bürgschaften und Zinsko-
stenbeiträge unabhängig voneinander alternativ oder kumu-
lativ gewähren zu können. Mit der Beitragsleistung an kan-
tonale und regionale Informationsstellen für Innovationsvor-
haben statt Innovationsberatungsstellen sind wir einverstan-
den. Den vorgeschlagenen zusätzlichen Verpflichtungsbe-
trägen für Bürgschaften bzw. Höchstbeträgen an Zinskosten
und Informationsstellen stimmen wir zu, wobei wir schwer-
gewichtig diese Mittel für Zinskostenbeiträge und weniger
für die Unterstützung von Informationsstellen sehen.
Zustimmung finden auch die Änderungen bei den regional-
politischen Massnahmen zugunsten des Berggebietes,
sowohl was die Aufstockung des Investitionshilfefonds
anbetrifft als auch das Bundesgesetz über Investitionshilfe
für Berggebiete sowie das Bundesgesetz über Bürgschafts-
gewährung in Berggebieten, Die Aufstockung um 300 Millio-
nen Franken ist notwendig, denn nur dann ist die Sicherstel-
lung des weiteren Infrastrukturausbaues in den Bergregio-
nen gewährleistet. Dieses Anliegen ist dringend. Die Auf-
stockung um den erwähnten Betrag dürfte vermutlich an der
unteren Grenze liegen, wenn der Darlehensbedarf längerfri-
stig abgedeckt werden soll. Ohne zusätzliche Fondsmittel
müsste man sich auf die jährlichen Rückzahlungen
beschränken, was ei ne absolut ungenügende Unterstützung
neuer dringlicher Projekte zur Folge hätte. Die bisherigen
Massnahmen haben sich bewährt, und mit den vorgeschla-
genen Neuregelungen kann den von Abwanderung bedroh-
ten Regionen mit bescheidenen Einkommensverhältnissen
weiterhin geholfen werden. Die Bewohner dieser benachtei-
ligten Gebiete anerkennen die Hilfe des Bundes und sind
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Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
dankbar dafür. Sie danken auch für die freundeidgenössi-
sche Hilfe, die sie zum Teil von anderen Kantonen, Städten,
Gemeinden sowie privaten Organisationen erhalten nebst
der tatkräftigen Unterstützung durch den eigenen Kanton.
Weil diese stärkere regionale Wirtschaftsförderung im weite-
sten Sinne dringend nötig ist, stimmen wir für Eintreten und
beantragen Zustimmung zu allen fünf Vorlagen.
Gadlent: Die Regionalpolitik ist auf den Abbau von Un-
gleichgewichten und auf die Stärkung regionaler Eigenstän-
digkeit ausgerichtet. Weil in der Politik, in Forschung und in
Interessenverbänden unseres Landes viel über diesen Pro-
blemkreis geredet wird, meinen viele, es werde auch
entsprechend viel zu dessen Lösung getan. In Wirklichkeit
hat die Disparität zwischen den Kantonen in den sechziger
Jahren zwar abgenommen, später aber wieder zugenom-
men. Entlegene Talschaften weisen weiterhin starke Bevöl-
kerungsverluste auf, und es ist eine Tatsache, dass die
Arbeitsplatzattraktivität im Berggebiet immer geringer wird.
Junge und gut ausgebildete Arbeitskräfte wandern weiterhin
ab. In den IHG-Regionen betrug die Wohnbevölkerung 1970
1 483573 und 1980 1 471 824, während gesamtschweize-
risch ein Zuwachs von rund 100 000 Personen zu registrie-
ren war. Nach dem Informationsraster des Bundesamtes für
Statistik machte das persönlich verfügbare Einkommen in
den IHG-Regionen 1980 83,9 Prozent aus (gesamtschweize-
risch 100 Prozent). Das sind die Fakten.
Bei aller Anerkennung der bisherigen Massnahmen muss
man sich bewusst sein, dass wir- im Vergleich zum Ausland
-ein relativ schwaches Instrumentarium haben. Solange die
Regionalpolitik keine Massnahmen gegen die Ballung in
den Grossstädten und deren Agglomerationen zum Einsatz
bringt, sind die wirtschaftlichen Impulse auf die struktur-
schwachen Berggebiete und Randregionen auch in kon-
junkturell günstigen Zeiten eher fraglich, geschweige denn
in Zeiten des wirtschaftlichen Rückganges. Die Hilfe muss
also vermehrt auf die Schaffung und Erhaltung von Arbeits-
plätzen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von
Betrieben ausgerichtet werden. Dass die Förderung der
Arbeitsplätze nun aufgrund der Vorschläge zur Revision des
IHG als auch des Bürgschaftsgesetzes und des Bundesbe-
schlusses zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen des
Berggebietes direkt anvisiert wird, ist als eine ausserordent-
lich wichtige Weichenstellung zu betrachten. Eines kann
festgestellt werden: Ohne das im Zentrum der Massnahmen
stehende IHG und die Bemühungen der zuständigen Instan-
zen und Organisationen, die ich hier als Berggebietsvertre-
ter dankend anerkennen möchte, wäre die Situation im
Berggebiet ohne Zweifel viel schlechter. Die Hälfte aller vom
Herrn Kommissionspräsidenten erwähnten Projekte betrifft
die Versorgung, die Entsorgung und den Verkehr. Diese die
Grundversorgung tangierenden Projekte müssen richtiger-
weise als Nachholbedarf angesehen werden, denn in den
Zentren sind die verfügbaren Infrastrukturen selbstverständ-
lich. .
Wir hätten es auch, zusammen mit vielen Kantonen und
Organisationen, begrüsst, wenn der räumliche Geltungsbe-
reich des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen
zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen auf die IHG-
Regionen ausgedehnt worden wäre. Aber in der Kommis-
sion ist ein entsprechender Antrag auf Wiedererwägung mit
5 zu 4 Stimmen abgelehnt worden. Es ist nämlich offenkun-
dig, dass sich die Regionen des Berggebietes in wirtschaft-
lich schwachen Teilräumen sowie in finanzschwachen Kan-
tonen befinden und dass sich diese Gebiete teilweise mit
den bezeichneten, wirtschaftlich bedrohten Regionen dek-
ken. Gemäss heutiger Ansicht ist die wirtschaftliche Bedro-
hung gegeben, wenn unter anderem 20 Prozent der Be-
schäftigten einer Region in einer einzigen Wirtschaftsklasse
tätig sind. Damit ist der Schwellenwert für den Mono-
strukturbegriff angesprochen.
Die Beschränkung des Bundesbeschlusses zugunsten
bedrohter Regionen auf die Industrie und damit vor allem
auf die monostrukturierten Uhrenregionen ist offenkundig
auf die eingetretene Krisensituation in diesen Orten zurück-
zuführen. Die Diversifizierung wirtschaftlicher Monostruktu-
ren stellt aber ein allgemeines wirtschafts- und regionalpoli-
tisches Anliegen dar, welches demjenigen des IHG
entspricht und langfristig wahrgenommen werden muss.
Wir haben diesen Antrag hier nicht wieder aufgenommen in
der Erwartung, dass dafür andererseits an den vorgeschla-
genen Massnahmen des Bundesrates keine substantiellen
Abstriche gemacht werden. Die weitere Verbesserung der
Infrastrukturen bleibt ein grundlegendes Anliegen der Berg-
regionen. Man muss sich dabei auch bewusst sein, dass die
Hilfe in Form von rückzahlbaren Darlehen nur einen Bruch-
teil des Bundeshaushaltes ausmacht.
Die übrige Politik- darauf möchte ich in diesem Zusammen-
hang hinweisen -, die auch immer eine regionalpolitische
Wirkung zeitigt, fällt entscheidender ins Gewicht. Diese Poli-
tik, die zu oft zentralisierend ist und den regionalpolitischen
Zielen der Schweiz, der Kantone und Regionen entgegen-
wirkt, zeigt, dass das Primat eben nicht in der Koordination
oder in der Regionalpolitik liegt. In der Öffentlichkeit hört
man dann von der Verlegung des Bahnhofes Brig nach
Domodossola ohne Kompensation, jedoch mit Belastung
der Region Oberwallis, von der Versetzung des Festungs-
wachtkorps aus dem alpinen Raum ins Mittelland, von der
Verlegung von S B B-Werkstätten von Biasca nach Bellin-
zona usw. Wie bei der Verkehrspolitik - ich denke an Bah-
nen und Flughäfen - und der Bildungspolitik - Universitä-
ten, Techniken, Lehranstalten - liegt das Primat bei der
Effizienz und Rentabilität der betrieblichen Organisation,
den Finanzen, und nicht bei sozialen oder gar regionalpoliti-
schen Gesichtspunkten.
Auf den Unterschied zwischen erstem und zweitem Mass-
nahmenpaket möchte ich nicht weiter eingehen. Immerhin
sei hier festgehalten, dass das erste Paket - man hätte die
Pakete auch gleichzeitig behandeln können - vorwiegend
den Agglomerationen, insbesondere der Industrie, zunutze
kam, was auch richtig war, da es sich um eine Sofortmass-
nahme handelte. Es sei auch wieder einmal klar gesagt, dass
die Darlehen, welche der Bund zinslos gewährt, zu einem
beträchtlichen Teil in Form von Aufträgen wieder zurück in
die finanzstarken Kantone fliessen: Aufträge an Dienstlei-
stungs- und Industrieunternehmungen, an Banken und Ver-
sicherungen, konkret sind dies zum Beispiel Kläranlagen,
Kanalisationsaufträge, Wasserversorgungen usw. Bei der
Infrastrukturverbesserung geht es um eine Rahmenbedin-
gung, die verbessert werden soll. Wie man im zweiten Mass-
nahmenpaket ordnungspolitische Probleme sehen kann, ist
mir unverständlich. Mit einem Stopp der Regionalpolitik
würden die schwachen Regionen und insbesondere die
Kantone gezwungen, eine Wirtschaftspolitik zu betreiben,
die auf eine massive Steigerung des regionalen Protektio-
nismus hinauslaufen würde, verbunden mit Eingriffen und
Interventionen in die kantonale Wirtschaft. Aus der Rolle der
Schwächeren heraus wäre dies begreiflich. Aber mit der Zeit
würde sich das gesamtschweizerisch ausserordentlich
negativ auswirken, und damit in der Tat dann auch ord-
nungspolitisch.
Was den Infrastrukturnachholbedarf und die Infrastruktur-
kosten anbetrifft, müssen infolge der Teuerung, die auf dem
Gebiet der Infrastruktur besonders hoch ist, sowie bedingt
durch die linearen Sparmassnahmen die verbleibenden
Kosten auf eine immer kleiner werdende Bevölkerungszahl
der Berggemeinden abgewälzt werden. Mit den IHG- und
anderen regionalpolitischen Massnahmen wurden in der
Bevölkerung und Wirtschaft des Berggebietes Hoffnungen
geweckt und Initiativen ausgelöst. Eine Vernachlässigung
dieser Instrumente würde sich auch psychologisch ausser-
ordentlich negativ auf die Weiterentwicklung auswirken.
Beim ersten Massnahmenpaket zur Stärkung der schweize-
rischen Wirtschaft lag der Hauptakzent auf der raschen
Beschäftigungswirkung.
Mit dem zweiten Paket strebt man mittel- und langfristige
Auswirkungen an. Dabei geht es vor allem um eine angebot-
seitige Stärkung der Wirtschaft. Würde dieses Massnahmen-
paket nicht in diesem Sinne realisiert, dann wäre dies nicht
der Einheit des ursprünglichen Konzeptes entsprechend.
Renforcement de l'économie. Mesures II
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Das regionale Wirtschaftsgefälle müsste sich weiter verstär-
ken, und das gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.
M. Reymond: Les diverses séances de notre commission
ont été surtout consacrées à la proposition du Conseil
fédéral tendant à instituer, sur le plan national, une garantie
contre les risques à I innovation. A la suite du scepticisme
assez général - que je partage - au sujet de ce projet, et
compte tenu des réactions salutaires qu'il a suscitées un
peu partout, où l'on a pu voir qu'au fond le capital-risque et
le risque à l'innovation constituent une pratique courante et
constante des instituts spécialisés, des sociétés privées de
cautionnement et des banques, le Département de l'écono-
mie publique a été chargé d'examiner une proposition nou-
velle de M. Muheim. Dès lors, l'arrêté instituant ladite garan-
tie s'éloignera très vraisemblablement et heureusement du
projet primitif que nous examinerons à une autre occasion.
Le grand mérite de ce projet aura cependant été de faire
sortir de leur tour d'ivoire banquiers, financiers, caution-
neurs, sociétés spécialisées dans le capital-risque.
Ce renvoi, aujourd'hui, de ce projet à un examen ultérieur
signifie cependant que la question reste posée, dans un Etat
libéral où la concurrence reste l'élément de base de la
prospérité économique, de savoir si et jusqu'où l'aide
directe de l'Etat aux entreprises se justifie et dans quelle
mesure elle ne constitue pas une distorsion de concurrence
inadmissible. Notre commission, et c'est regrettable, ne
s'est pas posé la même question au sujet des mesures de
politique régionale que nous examinons aujourd'hui. Ces
mesures sont en effet généralement admises par tout le
monde. On peut cependant regretter qu'à prendre beau-
coup de temps pour palabrer au sujet du risque à l'innova-
tion, nous ayons ensuite quelque peu précipité l'examen des
textes qui nous sont soumis ce matin. Certes, personne ne
considère qu'il faille maintenant remettre en cause ces deux
piliers de la politique de développement régional que sont,
d'une part, l'aide fédérale en faveur des régions dont l'éco-
nomie est menacée e':, d'autre part, la loi en matière d'inves-
tissements dans les régions de montagne.
Pourtant, nous devons considérer que cette politique a des
limites, qu'elle comporte quelques inconvénients et qu'un
bilan des résultats obtenus jusqu'ici est difficilement pos-
sible.
L'élément central de la politique régionale de notre pays,
c'est la LIM du 28 juin 1974. Après bientôt dix ans, nous
pouvons affirmer que le développement des infrastructures
en zones de montagne a heureusement profité de cette aide.
Il faut cependant déplorer l'importance, trop souvent don-
née et exigée pour chaque région, d'une étude générale
préalable, d'un concept global qui a coûté fort cher, qui
accumule souvent des banalités et surtout qui a été rédigée
par des «experts en développement» n'habitant même pas
la région concernée et n'y payant pas leurs impôts. A l'in-
verse, dans les rares cas où ce sont les responsables locaux
qui ont pris leurs affaires en main, la phase d'étude a été
moins longue et surtout moins coûteuse.
Cette constatation première nous amène à une seconde qui
lui est liée. J'affirme que le développement régional est
d'abord l'affaire des communes, ensuite du canton et seule-
ment après de la Confédération. En renforçant et en éten-
dant l'intervention de cette dernière, on enchevêtre de nou-
veau les compétences, et la Confédération s'épuisera par-
tout où son intervention ne correspondra pas à la volonté et
au dynamisme des populations directement concernées. Il y
a plus grave, la tutelle des régions par l'Etat central, voire
aussi par l'Etat cantonal, dans les grands cantons tout au
moins, peut constituer un élément important dans le chan-
gement des mentalités. Autrefois, le peuple des zones défa-
vorisées, les milieux ruraux entre autres, représentait ce
réservoir de forces vives, d'esprit d'initiative et de sacrifice
dont le pays tout entier a largement besoin et dont il a
d'ailleurs largement profité. Or, le régime de la «subventio-
nite» a tendance, qu on le veuille ou non, à sécréter par-ci
par-là dans les régions une mentalité d'assistés ou de
demandeurs. C'est pour cela que la politique régionale, dont
je ne conteste encore une fois nullement la nécessité, doit
demeurer ponctuelle, c'est-à-dire limitée dans le temps, ce
qui ne paraît pas être dans les intentions du gouvernement,
ni de l'administration. Si, en effet, les mesures prises -
essentiellement des aides financières - sont efficaces, ce
qui n'est malheureusement pas encore démontré, mais j'ad-
mets que le temps depuis lequel elles sont appliquées est
encore bref, si donc l'efficacité est réelle, nous devrions
arriver un jour à supprimer ces aides, à tout le moins à sortir
de la liste des régions concernées celles qui se seraient
hissées au niveau de la moyenne admissible, en ce qui
concerne le revenu ou en ce qui concerne le taux de
chômage. Force nous est de constater aujourd'hui qu'au-
cune de ces régions ne s'est jusqu'ici tirée d'affaire, ce qui
nous démontre bien qu'il ne faut pas attribuer plus d'impor-
tance qu'elle n'en a à l'aide fédérale en matière de politique
régionale.
Dans ces circonstances il esit normal que les interventions
prévues soient aujourd'hui poursuivies. C'est pourquoi je
soutiens l'entrée en matière sur l'ensemble des projets qui
nous sont proposés.
Avant d'en venir à quelques remarques au sujet de ces
derniers, je tiens à émettre deux considérations au sujet de
ce qui s'est fait jusqu'ici, d abord en ce qui concerne les
pertes enregistrées. Grâce à l'arrêté fédéral instituant une
aide financière en faveur des régions dont l'économie est
menacée, 97 décisions de cautionnement ont été accordées
pour 95,1 millions de francs. Après moins de cinq ans, on
enregistre déjà pour la Confédération deux pertes pour
1 150000 francs. Quant aux cautionnements consentis en
vertu de la LIM, leur nombre atteignait 152 cas pour
51 675 000 francs, après six ans d'activité et les pertes
enregistrées étaient déjà au nombre de 5 pour 1,6 million de
francs. Ces chiffres, qui dépassent nettement toutes les
proportions connues de pertes enregistrées par les banques
ou les offices de cautionnement dans quelque secteur que
ce soit, y compris le crédit à la consommation, témoignent
bien de la difficulté qu'il y a pour l'administration d'appré-
cier les divers projets présentés.
Cette difficulté est d'autant plus grande que - et ce sera ma
seconde remarque- lorsque l'Etat central est venu en aide
aux entreprises des régions dont l'économie est menacée,
deux tiers des interventions en faveur de nouvelles implanta-
tions industrielles ou fondations d'entreprises l'ont été à des
maisons d'origine étrangère. Si je considère ces aides-là
comme utiles et nécessaires, je ne puis m'empêcher de
penser que l'échec de telles entreprises, et les pertes en
résultant pour l'Etat, peuvent aussi provenir de décisions
prises à l'étranger dans le cadre de groupes industriels qui,
peu après leur implantation subsidiée chez nous et par
nous, y renoncent sans beaucoup de scrupules. D'autre
part, il me semble utile de relever en passant, à quelques
semaines du vote sur l'initiative contre le bradage du sol
national, que l'investissement immobilier et industriel
d'étrangers est subsidié en Suisse, alors que l'investisse-
ment touristique des mêmes étrangers prend aux yeux de
beaucoup des aspects d'épouvantail.
Ces quelques remarques n'enlèvent rien à ma recommanda-
tion d'entrer en matière sur les divers projets. Je souscris, en
particulier, à l'augmentation des fonds mis à disposition,
soit 50 millions pour les engagements de cautionnement en
vertu de l'arrêté fédéral instituant une aide financière en
faveur des régions dont l'économie est menacée, 20 millions
pour la contribution au service de l'intérêt, en vertu du
même arrêté, et 300 millions pour le fonds d'aide en matière
d'investissement d'ici à 1994.
Quant aux modifications légales des arrêtés en vigueur, en
particulier de celui en faveur des régions dont l'économie
est menacée, l'octroi de subventions nouvelles aux
«organes de consultants en matière d'innovation» me laisse
songeur. En tout cas le terme d'«organismes d'information»
proposé en lieu et place par notre commission me paraît
plus adéquat, parce que moins prétentieux, donc plus réa-
liste.
Enfin, en ce qui concerne les modifications de la LIM et de la
- März 1984
65
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
loi encourageant l'octroi de cautionnement dans les régions
de montagne, je fais deux réserves. D'abord, l'aide finan-
cière nouvelle en faveur de l'acquisition par les communes
de terrains destinés à l'industrie et aux arts et métiers risque,
comme les crédits d'investissement dans l'agriculture pour
les achats de terrains l'ont montré, de provoquer ni plus ni
moins qu'une hausse du prix de ces derniers. Ensuite,
l'octroi, nouveau lui aussi, de cautionnement et de contribu-
tion au service de l'intérêt, en faveur des petits et moyens
établissements situés en région de montagne a pour consé-
quence que les interventions de la LIM sont de plus en plus
semblables aux interventions des régions là où l'économie
est menacée.
A mes yeux, l'aide directe aux entreprises, avec le risque de
perturbation politico-économique qu'elle comporte, se justi-
fie là où l'économie est menacée mais pas d'une manière
générale dans l'ensemble des régions de montagne. Dans
ces dernières, les conditions particulièrement dures du cli-
mat et de la topographie exigent, en revanche - comme
jusqu'ici, et en les renforçant - des aides à l'infrastructure,
donc aux communautés plutôt qu'aux entreprises privées.
Ces quelques réserves mises à part, je souscris aux projets
qui nous sont présentés et dont j'espère qu'ils permettront
de dire d'ici quelques années - ce qui n'est pas le cas
aujourd'hui - qu'ils se seront révélés efficaces.
M. Meylan: Je profiterai de l'opportunité de ce débat pour
faire un rapide bilan général des cinq premières années
d'application de cet arrêté fédéral concernant les régions
dont l'économie est menacée. Je crois que nous ne perdons
pas notre temps en essayant de voir les résultats positifs et
ceux qui le sont moins. Je n'entrerai pas dans le détail des
propositions qui nous sont soumises et je ne répéterai pas
ici en français ce que notre rapporteur a très bien dit en
allemand.
Je vous rappellerai un fait désagréable qui doit nous rendre
attentifs. Lorsqu'on 1978, le Conseil fédéral proposa son
projet d'arrêté, le Conseil des Etats avait la priorité. Moi-
même, je m'intéressais beaucoup à l'époque à la question
car je faisais partie de la Commission d'experts qui avait
préparé le projet sous la direction de M. Bonny, à l'intention
du Conseil fédéral.
En l'occurrence, la commission du Conseil des Etats a très
mal reçu ce projet du Conseil fédéral et l'a pratiquement
démantelé dans ses dispositions essentielles. Si à l'époque,
nous avions imité la méfiance systématique de notre com-
mission à l'égard des entreprises de la Confédération en
matière économique, la loi en question qui date de cinq ans,
n'existerait pas. En l'occurrence, le plénum du Conseil des
Etats a dû rétablir l'ordre des choses et en particulier sur un
point essentiel - c'était en juin 1978 - il a fallu la voix
prépondérante du président pour permettre de maintenir les
dispositions prévues par la Commission d'experts et par le
Conseil fédéral. En l'occurrence, il s'agissait de notre ancien
collègue, M. Reimann. Je lui serai reconnaissant toute ma
vie de son intervention car c'était très important pour nos
régions. Ainsi donc, à l'époque, nous avons fait preuve
d'une méfiance excessive, notre appréciation en la matière a
été faussée. Nous devrions bien tenir compte de cette leçon
et ne pas recommencer la même erreur, au moment où nous
discuterons des modalités d'une aide à l'innovation. Corri-
geons donc nos erreurs passées et gardons nous bien de
reprendre les mêmes théories erronées.
Que disait-on il y a cinq ans à propos de l'arrêté qui nous
occupe? M. Aubert a passé une partie de son week-end à
consulter les dictionnaires à propos du mot «fidélité» con-
cernant la radio-télévision. Quant à moi, je n'ai pas consulté
les dictionnaires, mais je suis allé rechercher, au fond d'un
tiroir, mon dossier sur cet arrêté fédéral et les débats de
- J'ai aussi consulté le Bulletin officiel. Que reprochait-
on à cet arrêté? D'abord qu'il allait donner un poids tout à
fait considérable à la Confédération dans l'évolution de
notre économie. On pensait que c'était une loi étatique, et
une publication patronale - je ne dirai pas de quel canton -
prétendait même que c'était «une nationalisation rampante
9-S
de notre économie dans les régions menacées par la crise».
Pour ma part, je n'ai jamais pensé que l'on pouvait nationali-
ser l'économie avec des crédits maximaux de 250 millions
pour les cautionnements et de 30 millions pour les services
des intérêts! En fait, je constate qu'il n'y a pas eu de
nationalisation par des organes étatiques, par la Confédéra-
tion, les cantons mais bien en tout cas dans le secteur de
l'horlogerie, il y a eu une nationalisation de fait par les
banques: actuellement, l'industrie horlogère, pour l'essen-
tiel, est commandée, possédée par les banques. C'est par ce
biais quB s'est opérée la nationalisation et l'on ne peut en
vouloir aux banques car si elles n'étaient pas intervenues,
l'industrie horlogère n'existerait plus du tout dans nos
régions. Alors qu'il y a cinq ans, on évoquait une nationalisa-
tion rampante par la Confédération et les cantons, je cons-
tate aujourd'hui que cela ne s'est pas réalisé de cette façon
mais par le biais du secteur privé. De cela aussi, il faut tirer
les conséquences.
En outre, la loi a été faite de telle façon que les collectivités
de droit public n'interviennent jamais directement ni en
premier. Cet arrêté a toujours été le témoignage de notre
volonté d'appliquer le principe bien connu de subsidiarité.
Jamais un canton n'a pu intervenir au profit d'un projet, sans
que celui-ci n'ait d'abord été accepté par une banque.
Jamais la Confédération n'a été autorisée à intervenir dans
le financement d'un projet, si la banque et le canton
n'étaient pas d'accord de lui proposer. C'est pourquoi,
n'écoutons pas ceux qui parlent du rôle trop important
rempli par la Confédération, de son danger et renvoyons-les
à la lecture de l'arrêté. Jamais la Confédération n'a pris une
initiative de subventionnement.
Le deuxième reproche que l'on faisait à cet arrêté consistait
à dire: «De cette façon, cet argent ira à des entreprises qui
sont peut-être condamnées à la ruine, servira au repêchage
de canards boiteux. On veut maintenir des entreprises qui
ne sont plus viables et notre économie en souffrira.»
Je crois qu'on peut dire qu'aujourd'hui, plus personne ne
soutient cette thèse et rien n'indique qu'on peut reprocher
aux autorités d'avoir tenté, par cet arrêté, de sauver des
canards boiteux. Nous avons uniquement essayé, par l'ap-
plication de cet arrêté, de faire naître de nouvelles indus-
tries.
Le troisième reproche consistait à dire que l'application des
nouvelles dispositions allait coûter très cher et que l'opéra-
tion se solderait par de grosses pertes. Je suis un peu en
désaccord avec notre collègue Reymond quand il dit que les
pertes enregistrées au cours des quatre premières années
sont importantes. A quel montant s'élèvent ces pertes? Elles
sont de l'ordre de 2 millions pour un volume de cautionne-
ments de 100 millions. Quant aux intérêts, le message indi-
que un montant de 8 millions mais actuellement, des mois
s'étant écoulés depuis sa publication, il est de quelque 10
millions. Il s'agit là d'une perte, c'est vrai, mais pour la
Confédération, la dépense pour les quatre premières années
s'élève à 12 millions. Sachant que les investissements dans
les régions menacées se sont élevés à 500 millions de francs
environ, on peut considérer le rendement comme assez
satisfaisant.
Je connais un peu les banquiers qui s'occupent de nos
régions et je peux vous dire que, si les banques qui se sont
occupées des groupes horlogers ne subissaient pas des
pertes supérieures à celles que je viens d'indiquer, elles
seraient déchargées d'un grand nombre de leurs soucis.
C'est absolument clair, si bien que, du point de vue finan-
cier, l'application de cette loi n'a pas été excessivement
coûteuse, au contraire.
Le quatrième reproche auquel je veux revenir, puisqu'il en a
été fait état ici, consiste à dire qu'on va prendre l'argent des
cantons et de la Confédération pour le donner à de nou-
velles entreprises étrangères; en d'autres termes, les entre-
prises suisses vont payer des impôts dont le produit sera
versé à des entreprises étrangères. C'est un argument qui a
été souvent invoqué en Suisse en général et dans nos
régions aussi, parce que nous ne valons pas mieux que les
autres. Un grand nombre d'industriels bien établis chez
Renforcement de l'économie. Mesures II66
13 mars 1984
nous ont dit: «Vous nous réclamez des impôts pour donner
de l'argent à des Allemands qui viennent s'établir chez nous.
Ce n'est pas juste: voilà trente ans que nous payons des
impôts.»
Il faut remettre les choses au point. Je ne sais pas si j'ai mal
compris notre collègue M. Reymond lorsqu'il est intervenu
tout à l'heure ou si c'est lui qui n'a pas compris. Le message
donne des renseignements tout à fait clairs à ce sujet. Au
chiffre 212, le Conseil fédéral nous donne des explications
absolument claires, et nous pouvons les vérifier au niveau
cantonal: la moitié de tous les crédits qui ont été investis en
vertu de notre arrêté l'ont été dans des entreprises suisses
existantes et ne l'ont donc pas été dans des entreprises
nouvelles. Ils étaient destinés à des recherches innovatrices
menées par des maisons existantes.
Les deux tiers de la moitié restante vont, c'est vrai, à des
entreprises étrangère:? mais le tiers va à des entreprises
suisses nouvelles. Si je sais encore compter, les Suisses
bénéficient de 50 pour cent plus 17 pour cent, ce qui fait 67
pour cent, et les étrangers de 33 pour cent du total des
crédits accordés.
Nous ne pouvons pas regretter que des entreprises étran-
gères s'intéressent à nos régions et à notre pays. Il faudrait
tout de même savoir sur quel pied on danse en Suisse. On
ne peut entendre un d scours officiel dans lequel son auteur
ne fait pas l'apologie du libre-échange et ne combatte pas
simultanément le protectionnisme. Eh bien, il faut être logi-
que et reconnaître ce simple fait que, dans notre pays, le
tissu économique es: devenu trop faible et qu'il a bien
besoin de quelques gouttes de bon vin pour que soit amé-
lioré ce qui était devenu, il faut bien le dire, de la piquette, et
la part de l'aide qui va à l'étranger et qui est, je le répète, de
33 pour cent, n'est pas du tout excessive.
Les modifications qui nous sont proposées sont seulement
des adaptations, qui oit été décidées après cinq ans d'expé-
rience. Elles ne visent nullement à une modification des
modalités d'application de la loi; elles visent seulement à
rendre son application moins lourde et moins lente, parce
que le facteur temps joue un rôle très important et, au début,
nous avons eu de ce fait des ennuis avec le Département de
l'économie publique. Les délais étaient trop longs mais
maintenant, la situation s'est normalisée.
Une autre adaptation du texte de la loi consiste en la
séparation des crédits en faveur des cautionnements de
ceux qui sont destinés à garantir le paiement des intérêts.
M. Muheim a déposé un amendement à cet effet et je me
réjouis d'entendre ses arguments. Je ne puis me rallier à son
amendement parce que l'expérience concrète et pratique a
montré qu'il faut, dans certains cas, pouvoir prendre en
charge une partie des intérêts sans que des cautionnements
soient nécessaires. La liaison des intérêts et des cautionne-
ments comme nous l'avons décidée il y a cinq ans s'est
révélée être une pratique trop lourde, ennuyeuse et bureau-
cratique. Combattons la bureaucratie!
Je voudrais maintenant faire deux remarques au sujet de la
LIM (loi sur l'aide er matière d'investissements dans les
régions de montagne).
L'expérience a montré l'importance que revêt l'acquisition
de terrains dans l'imp antation de nouvelles industries dans
nos régions. Je vous assure que c'est là un élément extrême-
ment important. Ce n'est pas une question d'idéologie; c'est
une question de pratique et je n'aimerais pas que notre
conseil adopte une proposition de minorité qui vise au
maintien du régime actuel. Nous devons admettre le finan-
cement d'acquisitions de terrains industriels.
Notre collègue M. Reymond a dit que le rôle des communes
est très important. Il a entièrement raison. Il importe en effet
que la maîtrise des opérations appartienne à l'autorité qui
est la plus proche da la réalité quotidienne, mais je me
permets de lui conseiller d'aller trouver les responsables de
l'Union des communes vaudoises et de leur dire de prendre
leurs affaires en main parce que la loi sur l'aide en matière
d'investissements dans les régions de montagne ne limite
en rien le rôle des communes.
Cette loi est appliquée dans la région du Centre-Jura, qui
comprend le Jura neuchâtelo s et le Jura bernois. Je connais
très bien la question. Je sais que, dans cette région, ce sont
les communes qui mènent la barque et que le canton n'a
pratiquement rien à dire. J'en ai fait l'expérience à l'époque:
quand nous nous sommes permis au Conseil d'Etat de faire
des remarques, le Syndicat de communes nous a répondu:
«Occupez-vous de ce qui vous regarde; nous menons nos
affaires comme nous l'entendons.» Il avait d'ailleurs bien
raison. C'est donc tout à fait possible dans le cadre de la loi.
J'aimerais faire une dernière observation au sujet des
régions touristiques et de ce qu'a dit M. Gadient à propos de
l'extension éventuelle du champ d'application de l'arrêté
Bonny à des régions autres que les régions industrielles
frappées par la crise.
J'ai dit en commission et je répète ici que, véritablement,
nous qui représentons les cantons de l'arc horloger ne
serions pas corrects si nous vous remerciions de ce que
vous nous donnez et laissions les régions touristiques des
Grisons et d'ailleurs se débrouiller elles-mêmes. Ce ne serait
pas correct. Nous sommes prêts à examiner très attentive-
ment tout ce qu'on nous propose en vue de résoudre les
problèmes des régions touristiques. Mais l'arrêté a été fait
expressément pour les régions dont l'industrie est menacée.
Le problème des régions touristiques, c'est autre chose et il
ne faut pas toujours étendre le champ d'application des lois
en Suisse, sous peine de nuire à leur efficacité. Je pense que
les préoccupations exprimées par M. Gadient, pour son
canton, sont légitimes et doivent être soutenues mais dans
un autre cadre.
J'ai sous les yeux une carte de la Suisse qui délimite les
régions de montagne. Eh bien! je pense que l'on est allé trop
loin dans cette délimitation. Si l'on fait la même chose avec
l'arrêté Bonny, je trouverais cela malsain et que ce ne serait
pas l'œuvre d'un bon législateur.
Je ferai encore une petite remarque patriotique. On a déjà
beaucoup parlé à cette tribune de cet arrêté qui touche les
régions de l'arc horloger. C'est juste et nous vous disons
merci! Mais, le message le dit, à côté de l'arc horloger il y a
aussi Claris, la Thurgovie, le Tessin et quelques autres
régions; c'est bien, mais alors parlons en général des
régions touchées par la crise il n'est pas nécessaire de venir
toujours nous rappeler nos malheurs actuels.
M. Schafften Le débat est bien engagé, des chiffres ont été
avancés. Je voudrais intervenir ici simplement pour dire que,
contrairement à M. Reymond, nous regrettons que le projet
de la garantie aux risques à l'innovation n'ait pas pu être
traité. Nous espérons que nous ne devrons pas attendre
deux ans pour que la chose puisse être applicable. Il faut
bien voir que dans ce projet, dont nous connaissons parfai-
tement les limites et dont nous connaissons aussi la diffi-
culté de manier l'instrument, les régions de l'arc horloger,
principalement les régions «mono-industrielles» comme le
Jura, avaient tout de même fondé des espoirs de permettre à
leur industrie et à leur économie de redécoller. De nom-
breuses tentatives de diversification - dont plusieurs ont
réussi - ont été entreprises. Mais nos régions ont été épui-
sées par la crise et le financement est difficile à faire. Une
aide de l'Etat, dans ces cas-là et avec toute la mesure que
notre économie libérale y met, est indispensable. J'espère
que prochainement nous pourrons revenir sur ce terrain.
Pour le reste, je suis partisan de l'entrée en matière concer-
nant le train de mesures dont nous discutons aujourd'hui. Il
est bien clair - et là je partage l'opinion de M. Reymond -
que c'est surtout quand le double motif de régions de
montagne et de régions à l'économie menacée se conjugue
pour appeler, en faveur d'une région, une aide fédérale, que
celle-ci doit être étudiée sérieusement. Elle est d'ailleurs
indispensable pour arriver à pousser les communes et les
régions à un nouveau démarrage. Beaucoup de choses ont
été faites dans la région du Jura où se sont aussi les
communes qui ont l'initiative, comme M. Meylan vient de le
dire pour Neuchâtel, les écuipements dus à la LIM sont
prêts, les investissements ont été faits pour les zones indus-
trielles et les communes y ont mis passablement d'argent.
- März 1984
67
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
Mais il faut bien voir que sans une animation nouvelle de
l'économie tout entière, ces structures restent inertes et
que, là encore, le moment est venu de donner le coup de
pouce indispensable. Je l'ai dit en commission, je le redis ici,
il ne s'agit pas de demander aux autres de régler nos
propres problèmes à notre place, mais bien de donner aux
régions qui en ont besoin la bulle d'air qui les revivifiera.
J'espère tout en regrettant que le train ne soit pas complet
que le conseil approuvera les mesures qui sont aujourd'hui
proposées.
M. Brahier: Les mesures que le Conseil fédéral nous soumet
pour aider l'économie à surmonter les difficultés de la
récession sont fort bienvenues et assurément opportunes.
Aussi est-il réjouissant d'observer les efforts méritoires que
la Confédération consent pour tenter d'améliorer la situa-
tion pénible, voire inquiétante que nous connaissons et que
certaines régions, notamment les cantons les plus touchés
par la crise, connaissent.
C'est donc avec satisfaction et un certain soulagement que
nous avons pris connaissance du message d'abord, ensuite
des projets de textes législatifs que nous proposent le Con-
seil fédéral et la commission de notre conseil. Plus que
jamais l'autorité fédérale doit redoubler d'efforts afin de
permettre à l'économie de mieux adapter ses activités aux
conditions de notre temps.
Prioritairement, dans un Etat fédéraliste comme le nôtre, où
les petites et moyennes entreprises prédominent, il est indis-
pensable de maintenir une économie équilibrée. En fait il
importe de promouvoir la capacité d'adaptation afin de
mettre les entreprises en position d'affronter l'avenir avec
les meilleures chances de succès. Certes, si notre pays
souhaite maintenir sa compétitivité et jouir d'un crédit cer-
tain sur les marchés mondiaux, il appartient en premier lieu
à l'économie privée de poursuivre et de prolonger les efforts
déjà consentis. Ensuite, ce sera à l'Etat de créer les meil-
leures conditions pour stimuler et favoriser la libre entre-
prise et, au besoin, d'apporter sa contribution qui devra
toujours avoir un caractère subsidiaire. Mais il est bien
entendu que c'est d'abord à l'économie elle-même de pré-
parer ses activités et, par voie de conséquence, de prendre
ses décisions en toute liberté et en pleine responsabilité.
Les propositions contenues dans la partie A du message
que nous traitons ressentissent au domaine de la politique
régionale et visent à modifier et à compléter les mesures
prises en faveur des régions dont l'économie est menacée et
celles des régions de montagne.
Depuis son entrée en vigueur, l'arrêté fédéral instituant une
aide financière en faveur des régions dont l'économie est
menacée se révèle bien adapté aux besoins d'une économie
telle que celle que connaît l'arc horloger notamment. Il est
vrai pourtant que, durant sa très courte mise en pratique,
l'arrêté fédéral n'a pas'encore pu peser de toute son
influence et si ses effets n'ont pas toujours donné les résul-
tats espérés, il faut en rechercher d'abord les causes dans
les faiblesses structurelles des régions concernées. Il est
donc heureux que l'autorité fédérale se soucie de renforcer
les moyens d'action de l'arrêté Bonny et consente à mettre
tout en œuvre pour accroître leur efficacité.
Indéniablement, les modifications apportées sont des plus
judicieuses. Elles ont pour elles la volonté d'assouplir et le
désir de renforcer la gamme des instruments mis à disposi-
tion par l'arrêté. Pour les années futures, il est préférable
certes que le cautionnement et la contribution au service de
l'intérêt puissent être accordés indépendamment l'un de
l'autre, car jusqu'à présent leurs liens de dépendance a
surtout été un frein préjudiciable à une utilisation optimale
de ces instruments, étant bien entendu que le cautionne-
ment et la contribution au service de l'intérêt sont voués à
des finalités différentes. ' .
L'article 5, alinéa 1
bls
de l'arrêté, stipule que la Confédération
peut accorder des cautionnements couvrant jusqu'à la moi-
tié du coût total des projets qui revêtent une importance
particulière pour une région. Il est à prévoir qu'une telle
disposition législative sera bien reçue. A l'évidence, elle
déploiera tous ses effets auprès de jeunes entreprises dont
les finances ne sont pas encore bien assises mais qui
désirent consacrer leurs efforts à la réalisation de projets
dignes d'intérêt, certes parfois coûteux, cependant souvent
pleins de promesses et assurément riches en rayonnement
technologique. Pour des projets au sens de l'article 5, alinéa
1
bls
, la prise .en charge des intérêts pendant 10 ans au lieu de
6 ans, selon la législation en vigueur, constitue, à en voir les
réactions, une extension réaliste et bien accueillie. Par con-
tre, l'obligation de prendre en charge le quart des intérêts
demande aux cantons financièrement faibles d'assumer une
lourde part qui paraît aller à rencontre de la politique dont
l'objectif est de viser à atténuer les disparités régionales.
Dès lors, je pose la question à M. le conseiller fédéral
Furgler: Dans la prise en charge des intérêts conformément
à l'article 6, chiffre 1, littéra d, ne serait-il pas opportun de
soulager les cantons les plus défavorisés, afin qu'ils puis-
sent affecter leurs ressources à des projets qui ne sont pas
pris en considération par la politique fédérale ou, tout au
moins, ne pourrait-on pratiquer selon un système inspiré de
celui propre à la péréquation financière?
Au centre de la politique régionale, la loi fédérale sur l'aide
en matière d'investissements dans les régions de montagne
occupe une place importante. Destinée à assurer le finance-
ment résiduel du développement des infrastructures, la LIM
comprend un ensemble de mesures qui ont largement fait la
preuve de leur efficacité. Aussi, considérant la situation
économique très précaire que certains cantons continuent
de connaître, la politique régionale en vigueur doit non
seulement être poursuivie mais en plus être étendue. A cet
effet, l'augmentation de la dotation du fonds d'aide en
matière d'investissements s'avère indispensable. Dans cette
perspective, le montant de 300 millions, qui sera versé au
fonds durant les années 1986 à 1994, permettra de poursui-
vre le développement des infrastructures des régions de
montagne, mais évitera du même coup que les cantons,
dont les régions n'ont élaboré que tardivement leur pro-
gramme de développement, ne soient lésés; ils pourront de
ce fait justement concrétiser leurs projets. Selon la législa-
tion, la LIM participe au financement résiduel de l'équipe-
ment de terrains destinés à l'industrie et aux arts et métier,
mais n'intervient pas lorsqu'il s'agit d'acquérir ces biens-
fonds. Aussi nous est-il agréable de saluer l'extension de
cette disposition, qui permettra aux communes et aux col-
lectivités de droit public de pratiquer une politique active et
plus rationnelle en matière d'implantation industrielle. En
effet, dès l'entrée en vigueur de la nouvelle loi, elles bénéfi-
cieront de l'aide en matière d'investissements pour l'acquisi-
tion de terrains, qu'elles pourront par la suite vendre aux
entreprises intéressées. Ainsi, elles seront mieux à même de
répondre aux demandes de l'industrie ou de l'artisanat.
Certes, on peut regretter qu'une disposition de ce type n'ait
pas été mise en vigueur plus tôt. En effet, dans certains
cantons préoccupés très tôt par la question et qui ont tenu à
lui apporter une rapide solution, les collectivités publiques
sont déjà propriétaires de la majeure partie des terrains
pouvant entrer en considération. Dans son champ d'applica-
tion à raison de la matière, la LIM, dans son article 3, lettre a,
fait état des genres de projets pour lesquels l'aide en matière
d'investissement peut être accordée. A comparer la nouvelle
mouture à l'ancienne, il apparaît que rien n'a été modifié. Or,
en considérant les objectifs visés par la révision à savoir:
- mettre l'accent sur la création et le maintien d'emploi
dans les régions économiquement défavorisées;
- atténuer le manque d'attrait de ces régions pour l'implan-
tation d'activités économiques,
il paraîtrait raisonnable et assurément opportun, aux vues
des difficultés dans lesquelles certaines régions doivent se
débattre, de pratiquer une politique régionale renforcée par
une solidarité confédérale encore mieux affirmée. Dans
cette optique, la mise en pratique d'une telle politique
requiert un aménagement plus souple et surtout une mania-
bilité des instruments mieux adaptée à la région elle-même.
Dans ce sens, je ferai lors de la discussion de détail, une
Renforcement de l'économie. Mesures II
68
13 mars 1984
proposition visant à étendre le champ d'application à raison
de la matière, proposition que vous avez déjà sur vos tables.
Dans notre pays, la politique régionale demeure une tâche
assumée conjointement par la Confédération et par les
cantons. Or, pour que l'opération trouve les meilleures
chances de concrétisation, il importe de soutenir tous les
efforts qui tendent vers une coordination mieux assurée. A
cet effet, l'élargissement des tâches de la Commission de
coordination paraît non seulement judicieux, mais se révèle
être indispensable. Dans cette perspective, l'établissement
d'un bilan périodique de la répartition géographique des
investissements de la Confédération est largement souhaité.
Je termine en posant une dernière question au représentant
du Conseil fédéral: Par souci de transparence, par désir de
servir l'information et afin de gratifier les cantons de pré-
cieux renseigenements, ne serait-il pas indiqué que le bilan
établi par la Commission de coordination soit étendu à
toutes les commandes de biens et de services de la Confé-
dération, y compris les régies, avec prise en considération
de la sous-traitance, lorsque les commandes sont passées à
un entrepreneur général? D'avance, Monsieur le conseiller
fédéral, je vous sais gré de votre réponse et j'invite les
membres du conseil à entrer en matière.
Lauber: Es ist schon sehr viel zu dieser Sache gesagt
worden. Aber erlauben Sie einem Vertreter eines Bergkan-
tons, doch noch hier einige Ausführungen zu machen.
In den vergangenen Monaten sind da und dort Stimmen laut
geworden gegen den Gedanken des regionalen Ausgleiches
und der gezielten Berggebietsförderung. Es gibt demgegen-
über aber genügend und überzeugende Gründe, die eindeu-
tig für die Weiterführung der eingeschlagenen Politik spre-
chen. Seit etwa zwei Jahrzehnten ist man sich bewusst, dass
die natürlichen, die sozialen, die kulturellen und die wirt-
schaftlichen Unterschiede zwischen den Regionen abzu-
bauen sind und die Abwanderung aus den Bergregionen
verhindert werden müsste. Aus dieser Erkenntnis und getra-
gen auf einer Welle echter Begeisterung sind denn auch die
verschiedenen Bundesgesetze in diesem Zusammenhang
entstanden. Die Ziele «Abbau der regionalen Disparitäten»
und «Stop der Abwanderung» sind auch heute noch prak-
tisch unbestritten. Die Massnahmen zur Erreichung dieser
Ziele, wie sie in den verschiedenen Bundesgesetzen vorge-
sehen sind, betrachte ich als Hauptaufgabe des Bundes.
Ziele und Massnahmen dieser Art stellen einen Akt eidge-
nössischer Solidarität dar. Ich kann Ihnen versichern, das
Berggebiet ist für diese Solidarität dankbar.
Das IHG (Investitionshilfegesetz) betrachte ich persönlich
als das Zentrum dieser Massnahmen, als eigentliche Perle
der Berggebietsförderung. Dank dieses Gesetzes war es in
den letzten Jahren möglich, dass man in den Berggebieten
erstens einmal die organisatorischen und auch die planeri-
schen Voraussetzungen durch Regionalisierung und Erar-
beitung eines Entwicklungskonzeptes schaffen konnte und
zweitens mittels der Restfinanzierung durch Bund und Kan-
ton den allernotwendigsten infrastrukturellen Ausbau vor-
nehmen konnte. Ich könnte Ihnen dutzendweise Beispiele
aus meinem Kanton zitieren, die beweisen, dass viele
Gemeinden in den letzten Jahren die Bewältigung ihrer
notwendigen Infrastruktur nur dank dieser Finanzierung,
dank dieses Instrumentes bestreiten konnten.
Die regionalpolitischen Massnahmen zugunsten des Berg-
gebietes haben sich bewährt. Sie müssen aber unbedingt
ergänzt und fortgesetzt und auch verstärkt werden, wenn
die angestrebte Stärkung der Wirtschaftskraft der Randre-
gionen ernst gemeint ist. Das IHG muss längerfristig wir-
kungsvoll eingesetzt werden können. Das ist eine Grundvor-
aussetzung. Das ist aber nur möglich, wenn die Einlagen in
den Fonds aufgestockt werden. Die Aufstockung ist leicht
zu begründen. Ohne zusätzliche Fondsmittel müssten die
Darlehenszusicherungen bereits ab nächstem Jahr dra-
stisch gekürzt werden. Ein Verzicht auf die Erhöhung der
Fondsmittel bedeutet, dass sich die Zusicherung ab 1985
auf die Höhe der erwarteten Rückzahlungen, d. h. von über
90 Millionen Franken pro Jahr auf etwa 30 Millionen Franken
zurückbilden müsste. Ein drastisches Zurückstutzen der
Zusicherungsmöglichkeiten auf rund einen Drittel des in
den letzten Jahren gewährten Volumens würde vielerorts
quasi als Abbruch der «Operation Berggebietsförderung»
gewertet.
Die vorgeschlagenen 300 Millionen Franken finde ich in
Anbetracht des sehr grossen Nachholbedarfs eher beschei-
den. Es handelt sich auch nicht um einen Beitrag à fonds
perdu, sondern eben um einen rückzahlbaren «fonds de
roulement», welcher allerdings einen ansehnlichen Zinsko-
stenvorteil bietet.
Ein Wort zum Einbezug des Landerwerbes: Den Einbezug
des Landerwerbes für Industrie- und Gewerbezwecke in den
sachlichen Geltungsbereich erachte ich für ausserordent-
lich wichtig. Eine gute Infrastruktur bietet noch keine Garan-
tie für Ansiedlungserfolge. Industrie- und Gewerbeland müs-
sen verfügbar sein. Das ist aber bis heute häufig nicht der
Fall und hat schon oft zum Scheitern einer Betriebsansied-
lung geführt. Als Flankierung der verstärkten Förderung der
Klein- und Mittelbetriebe scheint diese Massnahme ange-
zeigt. Sie kommt insbesondere - das darf auch gesagt sein -
dem Gewerbe zugute.
Zwei Bemerkungen zu den Regionalsekretariaten: Es
scheint mir auch dies ein wichtiges Postulat zu sein. Die in
den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungskonzepten vorge-
schlagenen Massnahmen müssen realisiert werden, sollen
die Ziele der Regionalpolitik erreicht werden. Zu diesem
Zwecke haben die Trägerorganisationen vor Jahren begon-
nen, die anfallenden Aufgaben einem Regionalsekretär zu
übertragen. Diese Sekretariate leisten seither zur kontinu-
ierlichen Anwendung der Förderungsmassnahmen einen
sehr wesentlichen Beitrag. Ich betrachte den Ausbau dieser
Sekretariate zu einer eigentlichen Dienstleistungsstelle der
Region als unerlässlich, steht ihnen doch bereits heute ein
sehr breites Tätigkeitsfeld zu Es darf auch nicht vergessen
werden, dass gerade die Mehrzahl unserer Berggemeinden
über keine permanente Gemeindekanzlei verfügen und des-
halb auf die Dienste dieser Sekretariate und ihr Know-how
sehr stark angewiesen sind. Dazu kommen im Zusammen-
hang mit dem RPG (Raumplanungsgesetz) wichtige Aufga-
ben auf diese Sekretariate zu. Ich nenne nur die Richtpla-
nung als sehr wichtige Koordinationsaufgabe. Die Weiter-
führung der Unterstützung dieser Sekretariate sollte des-
halb auch in Zukunft eine Aufgabe des Bundes bleiben.
Ein paar Schlussbemerkungen. Ich möchte noch einmal
betonen, dass das Berggebiet dankbar ist für all das, was in
diesen Bereichen bis heute geleistet worden ist. Die Bergge-
biete begrüssen demzufolge das vorgeschlagene Paket sehr
lebhaft. Wir sind dem Bundesrat ausserordentlich dankbar
und sind der Meinung, dass die Änderung und der Ausbau
der Regionalpolitik in die richtige Richtung zielt. In einigen
Punkten vertreten wir den Standpunkt, dass die Regional po-
litik einer weiteren Verstärkung bedarf. Verbesserungswür-
dig erscheint uns die Regelung der Instanzenwege, die
Gesuchsabwicklung und auch die Koordination. Im ganzen
handelt es sich aber um eine sehr ausgereifte und wohlüber-
legte Vorlage, welcher wir mit voller Überzeugung zustim-
men können.
M. Dreyer: Je voudrais d'emblée rassurer M. le président.
Lorsque j'ai manifesté tout à l'heure mon intention de m'ex-
primer, il a fait de gros yeux. Je vais certes allonger la liste
des orateurs, mais je vous assure que je ne vais pas allonger
dans une trop forte mesure le débat de ce matin.
Je ne puis m'empêcher, à la fin de ce débat d'entrée en
matière, de vous livrer une réflexion.
On nous envoie une abondan :e documentation, quelquefois
très fastidieuse, notamment la «Vie économique». Le
numéro de janvier contient la statistique des acquisitions de
la Confédération en 1982, autrement dit des achats effectués
par la Confédération en 1982, CFF compris mais à l'exclu-
sion des PTT.
Au cours de cette année, les achats de la Confédération en
Suisse se sont élevés à 2388 millions, ce qui représente
approximativement 372 francs par habitant. Ces achats, on
- März 198469
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
le sait, peuvent constituer un précieux stimulant pour le
développement économique régional. Or, leur volume pré-
sente une très grande disparité selon les cantons, comme le
démontrent les chiffres suivants: Appenzell R.-l. 29 francs;
Grisons 73 francs; Valais 101 francs; Fribourg 118 francs;
Jura et Neuchâtel 200 francs environ, alors que dans les
quatre cantons les plus favorisés, que je ne veux pas citer
pour éviter de faire trop honte à leurs représentants, le
volume des achats de la Confédération atteint respective-
ment 1479, 855, 793 et 688 francs par habitant. A eux seuls,
ces quatre cantons totalisent 44,5 pour cent des achats de la
Confédération. Si l'on inclut dans le calcul les commandes
des PTT, la disparité est encore plus accentuée.
Cela simplement pour dire, Monsieur le Conseiller fédéral,
qu'on peut aussi faire de la politique régionale à meilleur
compte sans trop de subventions. Ces dernières sont hélas
indispensables et loin de moi l'intention de contester l'op-
portunité des mesures qui nous sont proposées aujourd'hui;
mais je tiens à rappeler que, même si la remarque que je
soumets à votre reflexion est très théorique, il faut veiller à
une meilleure répartition des commandes de la Confédéra-
tion et de ses grandes régies.
Bundesrat Purgier: Ich bedanke mich für diese reiche
Debatte und für die gute Aufnahme der Vorlage in Ihrem Rat.
Darf ich den Rahmen so abstecken, dass ich mit der Darstel-
lung der Wirtschaftssituation beginne, wie sie sich heute
präsentiert? Wir haben rund 37 000 Ganzarbeitslose. Wenn
Sie denen drei, vier Personen in der Familie dazugeben, sind
das über 100 000 Mitbürger, die in einer schwierigen Situa-
tion sind, auch wenn wir miteinander ein hervorragendes
Arbeitslosenversicherungsgesetz geschaffen haben. Wir
haben rund 25 000 Kurzarbeiter. Das sind, zusammen mit
den Familien, auch wieder rund 100000 betroffene Men-
schen. Wir haben dazu noch ungefähr 6000 Menschen, die
wegen der Wetterlage zurzeit nicht im Arbeitsprozess
engagiert sind.
Diese Zahlen zeigen Ihnen, dass der Ausstieg aus der Rezes-
sion, auch wenn wir gewisse verheissungsvolle Zeichen
verspüren, die sich in einem leichten Wachstum äussern,
noch nicht ganz gelungen ist. Wenn ich nun zu diesen, auf
den Menschen direkt bezogenen Zahlen, die von mehreren
Rednern erwähnten Ungleichgewichte zwischen Regionen
miteinbeziehe, dann deswegen,-weil ja dieser Staat nur dann
gut funktioniert, wenn zwischen den.Regionen und Men-
schen, die dort leben, einigermassen gerechte Zustände
herrschen.
Das war wohl auch der tiefe Sinn der klaren Verfassungs-
norm, die ich all denen in Erinnerung rufe, die immer noch
mit sich ringen und sich fragen, ob denn der Staat - gemeint
der Bund - nicht zuviel wolle. Wir haben den ganz klaren
Artikel 31 bis: Wenn das Gesamtinteresse es rechtfertigt, ist
der Bund ...befugt, Vorschriften zu erlassen (c) zum
Schütze wirtschaftlich bedrohter Landesteile, oder aber (a)
zur Erhaltung wichtiger, in ihren Existenzgrundlagen
gefährdeter Wirtschaftszweige oder Berufe sowie zur Förde-
rung der beruflichen Leistungsfähigkeit der Selbständig-
erwerbenden in solchen Wirtschaftszweigen und Berufen.
Der Schutz bedrohter Landestejle - so verstanden - hat mit
den eingangs geschilderten Überlegungen viel zu tun,
wobei es für mich wie für Sie auch, selbstverständlich ist,
dass ein sinnvolles Mass gefunden werden muss. Die hier
zur Diskussion gestellten Massnahmen sind gleichsam die
verschiedenen Instrumenteeines Orchesters. Investitionshil-
fegesetz, Finanzierungsbeihilfebeschluss, Bürgschaftsge-
setz, wobei auch das Hotelkreditgesetz mitzuberücksichti-
gen ist, und das, was Sie - wie ich hoffe - im Juni bezüglich
Investitionsrisikogarantie beschliessen werden, gehört auch
hinzu. Das sind Dinge, die man nicht einfach aus dem Ärmel
schüttelt im Bundesratszimmer, sondern die den Satz von
Edgar Faure sehr wohl beherzigen, auch wenn ich weiss,
wie hoch im Kurs jede pragmatisch begründete Massnahme
steht: «Pragmatisme oui, mais jamais sans conception.»
Die Konzeption ist in dieser Verfassungsaussage enthalten,
und sie deckt sich im Grunde genommen mit dem, was ich
als eidgenössischen Staatsgedanken umschreibe - stich-
wortartig: Eine sehr grosse Bereitschaft, persönliche Risi-
ken zu übernehmen, der einzelne Mensch, jeder in seinem
Beruf, Arbeitgeber/Arbeitnehmer, freie Unternehmen, freie
soziale Marktwirtschaft und Partnerschaft auch bezogen auf
das, was wir Eidgenossenschaft nennen. Es wäre ähnlich
wie im Orchester- um bei diesem Bild zu bleiben - höchst
bedauerlich, wenn man einzelne Instrumente eliminieren
würde. Zumindest sollte man sie vor der Elimination einmal
hören, auf sich wirken lassen, gut gestimmt. Dann empfin-
det man auch die Freude, die ein gut gestimmtes Orchester
dank verschiedener guter Instrumente - immer unter dem
Vorbehalt, dass derjenige, der sie spielt, auch spielen kann -
beim Zuhörer auszulösen vermag. Darf ich bitten, dass man
sich daran erinnert, wenn man die einzelnen Instrumente
bewertet, inklusive das, was offensichtlich beim Einstimmen
noch am meisten Mühe bereitet und das Sie für die Junises-
sion aufgespart haben, um dann einen zusätzlichen Genuss
im Zuhören und im Musizieren zu empfinden.
Bei dieser wirtschaftlichen Ausgangslage wird mir jeder-
. mann beipflichten, wenn ich sage, dass der Bund, zusam-
men mit den Kantonen, eine tiefe Verpflichtung hat, die jetzt
besonders schwierig gewordene strukturelle Anpassung zu
bewältigen. Ich stelle mit grosser Freude fest, dass eben hier
in diesem Rat die Situation des Berggebietes und der wirt-
schaftlich bedrohten Regionen ganz nüchtern zum Aus-
druck gekommen ist. Ich nenne nur drei Punkte, die auch
uns im Bundesrat zu denken gaben: Wenn die 53 Regionen
- Herr Gadient hat darauf verwiesen - des schweizerischen
Berggebietes von 1 483 573 Einwohnern im Jahre 1970 auf
1 471 824 Einwohner im Jahre 1980 zurückgegangen sind,
dann ist das eine Abnahme von 0,8 Prozent. Sie können mir
sagen, das sei noch keineswegs katastrophal. Aber es ist
eine Aussage, die man nicht unterbewerten darf, weil sie
einen Trend beinhaltet. Wir wissen nämlich, dass trotz der
schwachen demographischen Entwicklung unseres Landes
die Bevölkerung der anderen Regionen zusammen im glei-
chen Jahrzent um rund 100 000 Personen angewachsen ist.
Wenn ich die Beschäftigtenzahlen vergleiche, spüre ich ein
ähnliches Ungleichgewicht mit dem Ihnen bekannten immer
noch bestehenden Trend zur Grossagglomeration. Also eine
Machtkonzentration, die ich nicht als gut oder schlecht
qualifizieren möchte, sondern nur zur Kenntnis nehme mit
Blick auf den staatspolitisch entscheidenden Wert einer
sinnvollen Verteilung der aktiven Bevölkerung in peripheren
Gebieten. Wir können ja nicht Leerräume haben. Uri muss
leben mit den Menschen, die dort arbeiten. Der junge
Mensch im Jura möchte wissen, wie er zu einem Beruf
kommt. Und es ist ganz falsch, wenn man bei uns nur mit
absoluten Zahlen bezogen auf die ganze Schweiz operiert.
Man muss in einzelne Täler gehen, zum Beispiel in den Jura,
um dort von den Menschen zu erfahren, was es bedeutet,
wenn ganze Betriebe ausfallen, die für die aktive Bevölke-
rung eine Schlüsselrolle spielten.
Der dritte Vergleichspunkt, den ich hier zu Beginn noch
erwähnen möchte, ist der deutliche Unterschied im Einkom-
men. Ich bin gegen jede Gleichmacherei; das wollen auch
die Leute im Berggebiet nicht. Aber ich sagte im ersten Satz:
einigermassen gerecht muss es noch sein, wenn man ver-
gleicht. Wenn die IHG-Regionen zu Beginn dieses Jahrzehn-
tes im Schnitt ein persönlich verfügbares Einkommen von
14 697 Franken ermittelten, dann lagen sie um 16,1 Prozent
unter dem Mittel der Schweiz. Also Disparitäten auch hier.
Bitte bezichtigen Sie mich in keiner Weise des Dramatisie-
rens. Ich stelle das an den Ausgangspunkt der Überlegun-
gen, die letzten Endes mit Instrumenten etwas zu tun haben,
die uns helfen sollen, einige Schritte in Richtung mehr
Gerechtigkeit zu gehen. So kam es zu diesen Gesetzen, die
jetzt diskutiert werden. Ich wage zu behaupten, dass die
beiden Hauptpfeiler heute noch tragfähig sind. Sie bedürfen
aber einer gewissen Verstärkung, um noch mehr Last tragen
zu können. Das Bundesgesetz über die Investitionshilfe für
Berggebiete ist - wie Herr Lauber sagte - klarer Kernpunkt
für die Förderungspolitik seit acht Jahren. Der zweite Pfeiler
ist der Finanzierungsbeihilfebeschluss. Wenn in den vergan-
Renforcement de l'économie. Mesures II
70
13 mars 1984
genen fünf Jahren, in denen die Finanzierungsbeihilfen bis-
her spielten, 130 Proje<ten Unterstützung zugesichert wer-
den konnte in Form von Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen
und Steuererleichterungen, wenn wir damit ein Investitions-
volumen von über 460 Millionen Franken ausgelöst haben,
wenn wir damit gegen 2500 neue Arbeitsplätze schaffen
konnten, dann war das eine hervorragende Zusammenarbeit
zwischen den Unternehmern, den Banken, den Kantonen
und dem Bund. Jeder dieser Partner hat sehr massvoll
mitgewirkt, um einen wirtschaftlichen Entschluss, nämlich
Arbeitsplätze zu schaffen, in die Tat umzusetzen. Ohne
solche Entschlüsse gent es auch in Zukunft nicht.
Wir haben bei der Vorbereitung der Revision streng darauf
geachtet, massvoll zu bleiben. Ihr Rat hat in der vorberaten-
den Kommission und auch heute morgen grosso modo
diese gleiche Empfindung zum Ausdruck gebracht. Darf ich
die einzelnen Beschlüsse aus der Sicht des Bundesrates
kurz skizzieren? Vom Bundesbeschluss über die Finanzie-
rungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regio-
nen sagte Herr Muheim in der Kommission, wenn ich mich
recht erinnere, er empfinde diesen Beschluss als besonders
wertvoll, auch in seiner klaren Strukturierung über die Ver-
teilung der Lasten und der Kompetenzen. Mit dieser Mass-
nahme haben Sie interessante Projekte wesentlich geför-
dert; man will jene Gebiete, die einseitig auf einen Industrie-
zweig ausgerichtet sind, etwas weniger krisenanfällig
machen, indem man diversifizieren hilft. Ich komme selbst
aus einer Gegend, die - als ich jung war - eine ausgespro-
chene Textilregion war. Ich vergesse nie jene Jahre vor dem
Zweiten Weltkrieg,-als wir praktisch total textilabhängig
waren und genau gleich wie die jetzt bedrohten Regionen
nur eines tun konnten, jm die Arbeitslosigkeit nicht zu einer
Dauereinrichtung werden zu lassen: schöpferisch tätig wer-
den und diversifizieren, um den Menschen Chancen zu
eröffnen. Das wird - wirtschaftspolitisch betrachtet - in den
jetzt zur Diskussion gestellten Regionen gar nicht anders
sein.
Wir haben nun bei diesem Beschluss eine Entkoppelung der
Instrumente vorgeschlagen, auf die schon mehrere Redner
hingewiesen haben - ich bedanke mich vor allem auch beim
Berichterstatter, Herrn Knüsel. - Bisher konnte man Zinsko-
stenbeiträge nur dann sprechen, wenn gleichzeitig eine
Bürgschaft gewährt wurde (ich werde auf diese Frage in der
Detailberatung noch einmal zu sprechen kommen, weil ein-
zelne Mitglieder Ihres Rates hier die Meinung vertreten, es
sei besser, man bleibe beim alten). Ich sage Ihnen, weshalb
wir eine Änderung vornehmen wollen: Durch diese Koppe-
lung ergab sich für den Bund ein gewisser Druck, zum Teil
nicht unbedingt erforderliche Bürgschaftsverpflichtungen
einzugehen, um überhaupt Zinskostenbeiträge ausrichten
zu können. Die Stossrichtung beider Instrumente ist aber
unterschiedlich, und deshalb wollen wir sie auseinanderhal-
ten: Bei der Bürgschaft steht die Leistung von Sicherheit im
Vordergrund. Günstige Zinskonditionen können dabei einen
willkommenen Nebeneffekt bedeuten. Bei den Zinskosten-
beiträgen geht es aber um die finanzielle Entlastung der
Unternehmung während der oft schwierigen Startphase.
Von der Entkoppelung erhoffen wir uns künftig zielgerichte-
tere, also besser zum Ziel führende Leistungen. Je nach
Situation sollen die beiden Instrumente selbstverständlich
nicht nur einzeln, sondern auch kumulativ eingesetzt wer-
den können. Auf die Gewährung einer Bürgschaft - das
vielleicht für diejenigen, die immer noch skeptisch sind -
soll insbesondere dann verzichtet werden, wenn die Finan-
zierung eines Projekteis auch sonst zu günstigen Konditio-
nen möglich ist, zum Beispiel dank einer ausreichenden
Grundpfandsicherheit. Kommt die Finanzierung jedoch
nicht, nur sehr mühsam oder nur zu sehr ungünstigen
Konditionen zustande, dann werden selbstverständlich auch
in Zukunft Bürgschaften gewährt.
Sie sehen hier- und Sie werden es im Juni wieder sehen -
immer wieder die Idee des Gesetzgebers, dass man für
diejenigen Unternehmen, die etwas wagen wollen, aber
Mühe mit der Finanzierung haben, die Geldbeschaffung
erleichtern will, weil man der Innovationsprozess im Inter-
esse unserer gesamten Volkswirtschaft erleichtern sollte.
Der zweite Revisionspunkt beinhaltet einen gewissen Aus-
bau der Förderungsmöglichkeiten für Vorhaben, denen eine
besondere Bedeutung als regionaler Wirtschaftsfaktor
zukommt. Angesprochen sind Projekte, die wegen der zu
erwartenden technologischen Ausstrahlung auf andere
Unternehmungen der Region sowie aus arbeitsmarktlichen
Gründen als besonders interessant erscheinen. Da gerade
bei diesen Vorhaben die Aufwendungen für die «graue
Materie» - für die Entwickling, für die Beschaffung des
Know-how, für die Lizenzen usw. - im Vergleich zu den
eigentlichen Anlageinvestitionen häufig recht hoch sind,
stellt sich entsprechend dem geringen Anteil der Grund-
pfandsicherheiten hier ein besonderes Finanzierungspro-
blem. Ich bin froh, dass verschiedene Votanten auf diese
Probleme hingewiesen haben.
Der Revisionsvorschlag möchte für diese interessanten Pro-
jekte eine Lösung bringen. Diese Lösung ist relativ einfach:
In erster Linie geht es um die Heraufsetzung der Bürg-
schaftslimite von einem Drittel auf die Hälfte der Gesamtko-
sten. Dabei sollen zu diesen Kosten auch gewisse Aufwen-
dungen für Forschung und Entwicklung gezählt werden
können. Das drängt sich auf, da gerade deren Finanzierung
oft besondere Mühe bereitet. Ich werde Ihrren im Juni
Beweise dafür erbringen, das;; wir in der kritischen Situation
stehen, einzelne dieser forschenden Teams von Professoren
und jungen Menschen (sehr fähige Gruppen) zu verlieren,
weil sie mangels Geld sich überlegen müssen, die Schweiz
zu verlassen, um ihre Projekte anderswo zu beenden, wo
ihnen auf leichtere Weise Mittel zur Verfügung gestellt
werden.
Ihre Kommission hat den je"zt genannten Vorschlag des
Bundesrates dahingehend präzisiert, dass die erweiterte
Lösung nur anwendbar sein soll für Vorhaben, die für die
wirtschaftliche Gesundung eiiner Region von besonderer
Bedeutung sind. Die Kommission wollte damit zum Aus-
druck bringen - was unserer Meinung auch entspricht -,
dass mit diesem Instrument keinesfalls Strukturerhaltung
betrieben werden soll. Auch das müssen wir unseren Mit-
bürgern sagen. Wir können die Schwierigkeiten dieser Zeit
nicht dadurch überwinden, dass wir an altem Liebgeworde-
nem auch dann festhalten, wenn es keine Zukunftschancen
mehr hat. Wir werden Arbeitsplätze verlieren in einzelnen
Branchen. Das versteht auch der Arbeitnehmer, wenn man
mit ihm spricht, und er ist dann bereit, mit dem Arbeitgeber
Neues zu wagen. Er ist bereit, mitzuwirken, damit neben
dem Arbeitsplatz, der verlorengeht, neue Arbeitsplätze
geschaffen werden. Unsere Kunst muss es doch sein, in
Bund, Kantonen und Gemeinden durch sehr gute Rahmen-
bedingungen und durch Direktimpulse die Schaffung sol-
cher Arbeitsplätze zu erleichtern. Das liegt im staatspoliti-
schen und im volkswirtschaftlichen Interesse dieses unseres
eigenen Schweizer Unternehmens.
Der dritte Revisionspunkt bezieht sich auf die Förderung
von kantonalen und regionalen Innovationsberatungsstel-
len. In den einseitig industrialisierten Regionen, die sich
heute im Umbruch befinden, besteht ein grosses Bedürfnis
nach der Vermittlung neuer Technologien, die Innovationen
und Diversifikationen ermöglichen. Da und dort fehlt es aber
an einer solchen Beratungsstelle, wobei ich mit Beratung
nicht Rekiameberater, PR-Männer meine, die da irgend
jemanden zu überreden versuchen, sondern eine Dienstlei-
stungsstelle, wo die Unternehmen der diesbezüglichen
Region sich informieren können. Wir erachten es als einen
Akt der Solidarität, wenn wir hier Unterstützung leisten,
wobei sie sich finanziell in bescheidenem Rahmen hält, und
- wie Herr Meier sagte - diese Stellen nicht nur Papierernes
bringen sollen, sondern zur Verwirklichung von Ideen bei-
tragen müssen.
Es soll aber nicht um Unterstützung eigentlicher Beratungs-
leistungen gehen. Die Aufgabe liegt - ich wiederhole es - im
Informieren, in der Dokumentation über neue technische
Möglichkeiten, im Herstellen von Kontakten, im Vermitteln
von Forschungsergebnissen usw. Die Kommission hat das
- März 1984
71
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
verdeutlicht, indem sie den Begriff ausgewechselt hat. Herr
Letsch hat sich dafür eingesetzt, und die Kommission ist
ihm gefolgt. Ich bin durchaus seiner Meinung; mit den
«Informationsstellen für Innovationsvorhaben» bringt man
klar zum Ausdruck, was die Kommission wollte und was
auch der Bundesrat will.
In der Praxis werden recht unterschiedliche Lösungen denk-
'bar sein, je nach den Bedürfnissen und der Grosse einer
Region. Das entspricht ja auch wieder unserer Art Politik,
nicht alles über die gleichen Leisten zu schlagen, sondern
Rücksicht zu nehmen auf die spezifischen Bedürfnisse.
Nun kommen wirzur Investitionshilfe, zu den weiteren Einla-
gen in den Fonds. Agch hier sind die bisherigen Erfahrun-
gen gut. Aus der Liste, die ich vor mir habe, geht hervor,
dass vom Zürcher Berggebiet über das Obere Emmental in
den Raum Jura, vom Berner Oberland Ost über das Kander-
tal in den Raum Thun, ins Simmental un'd Kiesental, ins
Schwarzwassergebiet, ins Luzerner Berggebiet, nach Uri,
nach Einsiedeln, Innerschwyz, Sarneraatal, ins Glarner Hin-
terland, ins Freiburgische-in die Gruyère und ins Sensege-
biet - nach Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, ins
Toggenburg, in die Surselva, in die Moesana, ins Prättigau,
ins Schanfigg, ins Bergell, ins Puschlav, ins Unterengadin,
in den Raum der Tre Valli, ins Locarnese, ins Valle Maggia,
Valle di Lugano, dann auch ins Pays d'Enhaut, Nord Vau-
dois, Vallée de Joux, ins Goms, in die Regionen Brig, Leuk,
Sierre, Sion, Martigny, die von Herrn Lauber erwähnten
Walliser Gebiete, in den Jura, kurz und gut in alle Randge-
biete der Schweiz Investitionshilfe geleistet werden konnte.
An mehr als 1500 Projekte wurden Investitionshilfedarlehen
in der Höhe von über 415 Millionen geleistet, womit Gesamt-
investitionen von rund 2,5 Milliarden mitfinanziert wurden.
Daraus wird ersichtlich, dass es sich hier nicht um Vorlesun-
gen eines Theoretikers, der zufällig jetzt das Volkswirt-
schaftsdepartement führt, handelt, sondern dass das dem
Leben abgeguckte Wirklichkeit ist. Diese Wirklichkeit ist
besser, als sie ohne das IHG wäre. Sie haben es ermöglicht,
Ihre Vorgänger haben es ermöglicht. Ich bedanke mich
dafür.
Ich ersuche Sie nun einfach, zusätzliche Fondsmittel bereit-
zustellen. Wenn wir keine zusätzlichen Fondsmittel kriegen,
dann müssen die Zusicherungen in der zweiten Hälfte dieser
achtziger Jahre auf den Umfang der jährlichen Rückzahlun-
gen reduziert werden, wie Herr Knüsel sagte und wie meh-
rere Votanten ebenfalls erklärten. Das wären dann noch
ungefähr 25 bis 30 Millionen pro Jahr. Das wäre ungefähr
ein Drittel des gegenwärtigen Zusicherungsvolumens. Diese
Reduktion müsste den Infrastrukturausbau unserer Bergge-
biete treffen.
Ich sage Ihnen noch einmal bei diesem Punkt: Für mich ist
das mehr als nur ein. Spiel mit Millionen. Wenn wir das
bereits bestehende Gefalle grösser werden lassen, dann
nehmen wir staatspolitisch bedenkliche Folgen in Kauf.
Gerade im Raum des Ständerates sind ja die staatspoliti-
schen Überlegungen immer wieder gefragt.
Es ist demzufolge für mich nicht überraschend, dass der
Vorschlag in der Vernehmlassung von nahezu allen Stellen
begrüsst wurde. Ich war auch sehr froh, dass die vorbera-
tende Kommission in gleicher Weise entschieden hat.
Wir haben sodann einen wichtigen Punkt in der Ausdeh-
nung des sachlichen Geltungsbereiches des IHG: den
Erwerb von Land zu Industrie- und Gewerbezwecken. Es
gab hier gegensätzliche Stellungnahmen. Und wir werden ja
auch in der Detailberatung noch einmal darüber sprechen.
Von den einen wurde eine Erweiterung des Geltungsberei-
ches verlangt. So sollten beispielsweise auch Gebäude zu
Industrie- und Gewerbezwecken sowie agrar- und forstwirt-
schaftliche Gemeinschaftsprojekte miteinbezogen werden.
Von anderen wurde jede Ausdehnung abgelehnt. Wir hatten
im Bundesrat den Eindruck, dass das, was wir Ihnen vor-
schlagen, den Landerwerb zu ermöglichen, der tatsächli-
chen Bedürfnislage in den Regionen entspricht. Ohne Land
miteinzubeziehen können gewisse Projekte ganz einfach
nicht gewagt bzw. finanziert werden. Von der Notwendigkeit
-wenn ich dazu noch etwas sagen darf-, den Infrastruktur-
ausbau zu fördern, war bereits die Rede. Mit der Änderung
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Mitte der
siebziger Jahre wuchs im Berggebiet die Bedeutung arbeits-
marktnaher Impulse.
Die Ständeräte, die im Berggebiet leben, werden mir bei-
pflichten, wenn ich das besonders in Erinnerung rufe. Und
damit war nach wie vor die Frage gestellt, wie die Massnah-
men der Berggebietsförderung in dieser Richtung verstärkt
werden könnten.
Die Antwort lautet: Ausdehnung des sachlichen Geltungsbe-
reiches IHG und Zinskostenbeiträge im Bürgschaftsgesetz,
beide Operationen stehen in engem Zusammenhang.
Das IHG - darf ich es Ihnen mit Herrn Lauber in Erinnerung
rufen - ist als Instrument der Restfinanzierung von Infra-
strukturinvestitionen konzipiert worden. Nach geltendem
Recht kann die Erschliessung von Land zu Industrie- und
Gewerbezwecken mit der Investitionshilfe gefördert werden.
Und wenn nun auch der Erwerb des entsprechenden Lan-
des gemäss unserem Vorschlag einbezogen wird, erhalten
die Gemeinden zusätzlichen Spielraum für eine aktive
Boden- und Erschliessungspolitik.
Und ich finde, diese Gewichtung der Gemeinden entspricht
wiederum unserer staatspolitischen Konzeption von der Eid-
genossenschaft. Eine Erweiterung also, welche die Infra-
strukturförderung wirkungsvoll ergänzt. Mit dem Einbau von
Massnahmen in Richtung einzelbetrieblicher Förderung gin-
gen wir zu weit, deshalb haben wir dort Nein gesagt.
Noch ein Wort zum Bundesgesetz über die Bürgschaftsge-
währung: Auch hier habe ich die Liste der Kantone vor mir,
die davon Gebrauch gemacht haben und welche in der
Vernehmlassung entsprechend positiv reagiert haben. Es ist
eine ganz grosse Zahl, die betroffen ist: Beide Appenzell,
Bern, Freiburg, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nid-
waiden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Solothurn, Thurgau,
Uri, Waadt, Wallis. Also auch hier die Ausstrahlung einer
gesetzlichen Norm in weiteste Teile unseres Landes als
flankierende Massnahmen zum IHG, ausdrücklich zugun-
sten von Klein- und Mittelbetrieben. Es drängt sich auf, dass
eine neue, auf den Einzelbetrieb ausgerichtete Förderungs-
massnahme, wie die Zinskostenbeiträge, auch in diesem
Gesetz verankert wird.
Ich bitte Sie, auch dem zuzustimmen.
Und das letzte noch: Die Aufnahme von Zinskostenbeiträ-
gen in das Bundesgesetz über die Bürgschaftsgewährung,
kurz begründet. Die Bürgschaftsgewährung allein wäre ein
zu schwaches Finanzierungsinstrument. Allein kann sie die
zusätzlichen Förderungsanreize nicht bieten, die in der heu-
tigen Situation erwünscht sind. Aber das Bürgschaftsgesetz
ist von zentraler Bedeutung, und wir haben ja auch im
Zusammenhang mit der Junisession noch vor, diesbezüg-
lich Wesentliches auszusagen.
Die Erfahrungen mit dem Bundesbeschluss über Finanzie-
rungsbeihilfen und die Erfahrungen mit dem Hotelkreditge-
setz zeigen deutlich, dass das Instrument der Bürgschafts-
gewährung durch Verbindung mit Zinskostenbeiträgen
wesentlich an Attraktivität und an Durchschlagskraft ge-
winnt. Wir haben die Beiträge zeitlich und beitragsmässig
begrenzt, um den Charakter einer Impulsgebung auf Zeit zu
unterstreichen, um sichtbar zu machen, dass wir bei der
Überwindung von Startschwierigkeiten helfen wollen. Es ist
aber nach unserer Meinung ausgeschlossen, dass das zu
einer Dauerhilfe werden soll. Adressaten dieses Bürg-
schaftsgesetzes und damit auch der Zinskostenbeiträge sol-
len Klein-und Mittelbetriebe sein; gerade in dieser Grössen-
ordnung vermögen Zinskostenbeiträge der vorgeschlage-
nen Art als Investitionsanreiz und Finanzierungshilfe zu
wirken.
Es bleiben mir noch zwei Bemerkungen und Beantwortun-
gen von Fragen.
Eine knappe Bemerkung zur IRQ, weil wir ja darüber im Juni
diskutierten. Wir werden in der üblichen Kooperation zwi-
schen Bundesrat und parlamentarischen Kommissionen
"selbstverständlich jede Idee, die zusammen mit einer Geset-
zesvorlage eingebracht wird, sorgfältig prüfen und mitzutra-
gen versuchen.
Renforcement de l'économie. Mesures I72
13 mars 1984
Hier nun geht es darum, den technologischen Anpassungs-
prozess, den unsere Industrie bewältigen muss, zu erleich-
tern. Und beim Erleichtern spielt in Gottes Namen das Geld
eine Rolle. Es gibt solche, die über genügend Mittel verfü-
gen, lassen wir diese Glücklichen auf der Seite. Es gibt aber
andere, die über sehr gute Ideen, über viel Innovationskraft
verfügen und die gewillt sind, solche Innovationen zu Proto-
typen und nachher zu fabrikatorischen Vorgängen via Nor-
malserien und Hauptserien werden zu lassen. Sie wissen
aus eigener Lebenserfahrung, dass es Ihnen heute, in Ihrem
heutigen Alter, leichterfällt, bei einer Bank zu günstigen
Konditionen Geld zu oeschaffen, als noch vor 30 Jahren.
Damals kannte man Sie noch nicht so gut wie heute. Daran
hat sich nichts geäncert und wird sich auch in ein paar
Jahren nichts, ändern. Und es kann auch nicht der Bank
vorgeworfen werden, class sie an und für sich die Sicherhei-
ten verlangt, wenn sie Geld ausleiht.
Aber wir haben im Gegensatz zu anderen Staaten - vor
allem auch zu Amerika - im ganzen europäischen Bereich
eine weit geringere Zahl neuer Unternehmen geschaffen
(mit entsprechend weniger neuen Arbeitsplätzen) in den
letzten zehn Jahren, weil das sogenannte «venture capital»,
weil das Risikokapital oei unserer Art Wirtschaftspolitik und
auch bei unserer Art Bankensystem bis heute hier in der
Schweiz nicht den gleichen Stellenwert hatte, wie beispiels-
weise in Amerika-wohin notabene Hunderte von Millionen
auch schweizerischer Kapitalteile fliessen, um dort als Risi-
kokapital eingesetzt zu werden.
Uns ging es darum, das nun zu ändern. Und mit dem Antrag
von Herrn Muheim werden wir, getreu der Grundidee des
ganzen Vorschlages, den wir dem Parlament unterbreitet
haben - ich bitte, diesbezüglich die Botschaft und den
Ergänzungsbericht zu konsultieren -von den drei Geldströ-
men, die möglich gewesen wären, zwei weiterbearbeiten
zuhanden Ihres Rates, während beim Dritten vermutlich in
Ihrem Rat festgestellt werden wird, dass er versiegt sei.
Ich beginne mit demjenigen, der nach Auffassung Ihrer
Kommission versiegt sain soll. Das wäre die auf das einzelne
Unternehmen bezogene Risikokapital- bzw. Garantiegewäh-
rung durch den Bund gewesen. Die beiden anderen Ströme,
die aber fliessen sollen, und die zum gleichen Effekt führen
können, beinhalten folgendes Vorgehen: Garantiegeber
wäre der Bund. Der eine Strom fliesst über die Bürgschafts-
institutionen aller Art und erreicht dann von dort aus in
vertraglicher Absprache den einzelnen Geldnehmer, der zu
günstigeren Kapitalkondilionen mitwirkt. Querverbindung
zum Bund besteht mit der Garantie. Der andere Strom flösse
in die Finanzierungsinstitute, also auf Banken, und von den
Banken und anderen Finanzierungsinstituten aus würde
kontraktlich mit dem Geldnehmer-dem Unternehmer, der
diese Innovation realisieren will - das abgesprochen, was
letzten Endes durch die Garantiegewährung des Bundes
verbilligt verwirklicht werden könnte.
Die Trilogie ist klar: Oie Bundesaufgabe, die Aufgabe des
Finanzierungsinstitutea und die Aufgabe des Unterneh-
mens. Das, was Ihre Kommission überzeugte und was der
Bundesrat gemäss damaligem Entscheid direkt weiterbear-
beitet und in einem Eiericht an Sie auch unterbreitet, ist
letzten Endes die Verwirklichung der Idee auf gute Weise,
und das, was Sie nicht wollten, wird nachher nicht zu einer
«pièce de résistance», nämlich das exklusive Direktpaktie-
ren zwischen Bund und Unternehmung.
Ich hoffe, mit diesen wenigen Worten sichtbar gemacht zu
haben, dass auch all jene, die ordnungspolitisch noch
gewisse Schwierigkeiten zu erkennen glaubten, bei dieser
Verwirklichung der dringlich nötigen zusätzlichen Opera-
tion etwas freudvoller mitwirken können. Das wollte ich hier
gleichsam als Kurzkommentar einbringen, die eigentliche
Debatte kann ja erst im Juni stattfinden.
Nun wurden auch die Auftragsvergebungen durch den
Bund noch erwähnt. Herr Brahier und Herr Dreyer haben
darauf verwiesen.
Ich habe sorgfältig imner wieder zu erfassen versucht, was
der Bund an welchen Kanton letzten Endes einfliessen las-
sen kann. Ich muss eine Vorbemerkung machen. Auch wenn
wir nach dieser Gerechtigkeit, die ich eingangs erwähnt
habe, streben, können wir natürlich die Standorte der ver-
schiedenen Industrien nicht tel quel umfunktionieren. Sie
werden immer schwergewichtig Berggebiete haben und
schwergewichtig Maschinenindustrieregionen - nehmen
Sie den Raum Winterthur oder den Raum Baden -, das
sollte man diesen Regionen aber auch nicht zum Vorwurf
machen. Wenn die Zahlen, die Sie erwähnt haben, Herr
Dreyer, zu Täuschungen Anlass geben können, dann des-
halb, weil nicht alle «soustraitants» daraus ersichtlich sind.
Für mich ist staatspolitisch nicht nur erwünscht, sondern
unerlässlich, dass wir auch bei Vergabe eines Auftrages,
beispielsweise an ein Grossunternehmen im Räume eines
Maschinenindustrieschwerpunktes, dafür Sorge tragen,
dass - im Rahmen unserer Möglichkeiten - eine weite
Ausfächerung in möglichst viele Gebiete unseres Landes
erfolgt. In diesem Sinne bin ich durchaus mit den Herren
Fragestellern der Meinung, dass der Bund seine eigene
Vergabepolitik sinnvoll, aber natürlich auch im Stil des
freien Wettbewerbes möglichst preisgünstig abwickeln soll.
Zum Paket l habe ich die Liste vor mir, und da ist nun doch
bedeutsam - ich sage es auch Herrn Brahier -, dass wir
beispielsweise ein gesamtes Auftragsvolumen (vergebene
bzw. zugesicherte Aufträge) für seinen Kanton von 70,8
Millionen Franken erreicht haben (davon 5,3 Millionen im
Wohnungsbau). Das wäre ein Anteil seines Kantons am
gesamten Auftragsvolumen von immerhin 4,7 Prozent. Sie
erkennen daraus, dass wir nicht einfach einzelne Gebiete
nicht beachtet haben, sondern dass wir im Rahmen des
Menschenmöglichen die Idee, besonders bedrohten Regio-
nen auch besonders zu helfen, zu verwirklichen suchten.
Sie haben, Herr Dreyer, auch noch die andere Frage ange-
schnitten, ob wir mit Bezug auf die Zinslast nicht etwas
grosszügiger sein könnten. Ich nehme an, dass das in der
Detailberatung noch eine Rolle spielen wird. An und für sich
ist das Prinzip der beidseitigen Lastentragung doch recht
vernünftig, wobei ich Härtefälle jetzt einmal auslassen
möchte. Ich komme bei der Detailberatung noch einmal auf
diese Frage zurück.
Ich komme zum Schluss: Mit diesen Massnahmen verbes-
sern wir auf einfache Art und Weise bewährte Instrumente,
die Sie alle kennen, die von den Kantonen geschätzt werden
und die im Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen,
den einzelnen Unternehmungen und damit Arbeitgebern
und Arbeitnehmern wesentliche Dienste zu erbringen ver-
mochten. Damit sollte die vorn Herrn Präsidenten bzw. vom
Herrn Berichterstatter geschilderte Disparität zwischen
Berggebiet und Talgebiet, auf die vor allem auch Herr
Gadient hingewiesen hat, wesentlich entschärft werden.
Nehmen Sie alles in dieser orchestralen Sicht: Verschiedene
Instrumente vermögen zusammen eine harmonische Wir-
kung zu erzielen, und dann kommen wir, glaube ich, zu
guten Entschlüssen mit entsprechenden Wirkungen in den
Regionen.
Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten
wirtschaftlich bedrohter Regionen
Arrêté fédéral instituant une aide financière en faveur des
régions dont l'économie est menacée
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Knüsel, Berichterstatter: Herr Bundesrat Furgler hat bereits
sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es darum geht, aus
den guten Erfahrungen, die man gemacht hat, vor allem jene
Massnahmen noch zu verstärken, die an die Adresse der
wirtschaftlich bedrohten Regionen gerichtet sind und mach-
bar und notwendig erscheinen. Dort liegt die Hauptstoss-
richtung.
- März 198473
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
Darf ich bei dieser Gelegenheit in aller Kürze noch auf
folgendes hinweisen: Ich war bei Diskussionen dabei, die
sich mit der Frage befassten, was überhaupt eine wirtschaft-
lich bedrohte Region ist. Die wirtschaftlich monostrukturier-
ten Regionen sind genau umschrieben. Die Stossrichtung -
ich möchte da wiederholen, was Herr Bundesrat Purgier
bereits schon betont hat - bei dieser Revision geht dahin,
dass man die Innovationsfreudigkeit, die Diversifikation im
wirtschaftlichen Bereich, noch in verstärktem Masse unter
Vermeidung jeder Strukturerhaltung fördert. Das vielleicht
noch einige Gedanken zum vorliegenden Bundesbeschluss.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, eh. l préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 3 Abs. 2
Antrag der Kommission
...kantonalen und regionalen Informationsstellen für Inno-
vationsvorhaben (im folgenden Informationsstellen ge-
nannt) gewähren.
Art. 3 al. 2
Proposition de la commission
...des organismes cantonaux et régionaux d'information en
faveur de projets d'innovation (ci-après appelé organismes
d'information).
Knüsel, Berichterstatter: Sie sehen aus dem Entwurf des
Bundesrates, dass mit einer Kann-Formel die Möglichkeit
geschaffen wird, an kantonale und regionale Innovationsbe-
ratungsstellen Beiträge auszurichten. Die Beratungen in der
Kommission haben ergeben, dass es sinnvoller ist, den
Begriff der Innovationsberatungsstelle durch jenen der
Informationsberatungsstelle zu ersetzen. Auf Anhieb könnte
man glauben, dass das einer Verwässerung des Begriffes
gleichkommen könnte; das ist aber nicht der Fall.
Man hat in der Kommission darauf hingewiesen, dass
gerade im unternehmerischen Bereich sehr oft festgestellt
wird, dass die Leute Mühe haben im Umgang mit den
lokalen, regionalen oder den kantonalen Behörden. Eine
Informationsstelle hat insbesondere die Aufgabe, die
entsprechenden Kontakte zwischen der Unternehmung, den
lokalen Behörden und den Spezìalbehorden in den Kanto-
nen herzustellen. Diese Kontakte sind von ganz besonderer
Bedeutung.
Zweitens soll eine Dokumentation erstellt werden, ebenfalls
wieder als Bindeglied zwischen der Unternehmung und den
öffentlichen Organen. So gesehen wird diese Informations-
stelle eine zentrale Bedeutung innerhalb dieses Beschlusses
erhalten.
Die Kommission beantragt Ihnen, im Einvernehmen mit dem
Departementschef, dieser Fassung zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 4
Antrag der Kommission
Bst. c
Beiträge an Informationsstellen.
Für den Rest von Art 4: Zustimmung zum Entwurf des
Bundesrates
10-S
Art. 4
Proposition de la commission
let. c
Subventions aux organismes d'information.
Pour le reste de l'art. 4: Adhérer au projet du Conseil fédéral
Knüsel: Berichterstatter: Beim Artikel 4 kommt in Litera c
nochmals der Begriff «Innovationsberatungsstellen» vor.
Auch hier wird nun «Informationsstelle» gesagt.
Angenommen - Adopté
Art. 5 Abs. Ibis
Antrag der Kommission
Für Vorhaben, die für die wirtschaftliche Gesundung einer
Region von besonderer Bedeutung sind und...
Art. 5 al. 1
b
"
Proposition de la commission
Pour les projets qui revêtent une importance particulière
pour l'assainissement de l'économie d'une région et dont le
financement...
Knüsel, Berichterstatter: Ich kann mich hier ebenfalls kurz
fassen. Herr Bundesrat Purgier hat bereits auf die Bedeu-
tung dieser Fassung hingewiesen.
Artikel 5 Absatz Ibis (neu) sieht vor, dass Bürgschaften bis
zu 50 Prozent der Gesamtkosten gewährt werden können
unter der Voraussetzung - das ist der Sinn dieser Umschrei-
bung -, dass das betreffende Vorhaben für die wirtschaftli-
che Gesundung einer ganzen Region von besonderer
Bedeutung ist. Im Normalfall beträgt diese Bürgschaftsver-
pflichtung einen Drittel. Ich halte es für durchaus richtig,
dass man bei solch speziellen Vorhaben auf 50 Prozent
hinaufgeht. Die einstimmige Kommission empfiehlt Ihnen im
Einvernehmen mit dem Departementschef, dieser modifi-
zierten Fassung zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Muheim
Streichen (beibehalten des geltenden Textes)
Art. 6
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Muheim
Biffer (maintenir le texte actuel)
Knüsel, Berichterstatter: Zu Artikel 6 liegt ein Streichungs-
antrag Muheim vor. Es wird sicher am vorteilhaftesten sein,
wenn Herr Muheim zuerst begründet, welche Überlegungen
ihn bewogen haben, die Streichung des gesamten Artikels
der Zinskostenbeiträge zu beantragen.
Muheim: Ich hatte bereits in der Kommissian einen solchen
Antrag angekündigt. Ich verfügte damals jedoch noch nicht
über alle Daten im Sinne der Einsichtnahme in die früheren
Beschlüsse und in die Debattenprotokolle. Inzwischen hatte
ich hierzu Gelegenheit, und ich bin zur Überzeugung
gelangt, dass hier im Rat ein Entscheid im vollen Bewusst-
sein dessen zu treffen ist, was der Bundesrat nunmehr neu
einzuführen gedenkt bzw. woran der Sprechende festzuhal-
ten wünscht.
Ich beantrage Streichung des neuen Artikels 6 und damit
Festhalten am bisherigen System, also nicht etwa ein Weg-
lassen jeder Art und jeder Form von Zinskostenbeiträgen.
Renforcement de l'économie. Mesures II
7413 mars 1984
Damit der Antrag, der ich zu unterbreiten die Ehre habe,
verständlich ist, müssen wir die beiden Texte sorgfältig
vergleichen:
Der Bundesrat will gegenüber der heutigen Lösung ein
Zweifaches. Er will erstens die Bindung der Zinskostenbei-
träge an die Bürgschaftsgewährung aufheben. Er will in
gewissem Sinne die beiden Instrumente getrennt, kumulativ
oder alternativ, einsetzen können. Er will aber noch ein
Zweites, und - um es gleich vorwegzusagen - es ist vor
allem das, was mich zum Antrag auf Streichung bewegt: Er
will nämlich die heutige Regelung, wonach Zinskostenbei-
träge eine Ausnahme sein sollen, streichen. Diese Zinslei-
stung des Staates soll also auf die gleiche Wertebene
gestellt werden wie die Bürgschaften. Die bisherige Lösung
spricht nämlich nicht nur von «ausnahmsweise», sondern:
«Zinskostenbeiträge können nur dann ausgerichtet werden,
wenn ohne diese Hilfe das Vorhaben nicht verwirklicht wer-
den kann.» Sie spüren daher, dass die bisherige Regelung
eine klare Priorität staatlicher Leistungen vorsieht: Bürg-
schaftsgewährung durch den Staat vorab ja, Zinskostenbei-
träge jedoch nur als Ausnahme und daher nur dann, wenn
ohne diese Leistung das Vorhaben der privaten Unterneh-
mer scheitern würde.
Diese Lösung war schon damals ein Kompromiss. Kollege
Meylan hat bereits daran erinnert, dass wir hier im Rat am
21. Juni 1978 eine Situation kannten, wonach mit 17 zu 17
Stimmen und durch Stichentscheid des Präsidenten die
völlige Streichung der Zinskostenbeiträge abgelehnt wurde.
Herr Bundesrat Honegger hat damals vor dem Plenum
erklärt (Ratsprotokoll Seite 356): «Auch der Bundesrat sieht
ein, dass unter den heutigen Verhäftnissen die Kapitalbe-
schaffung, das Geld, das wichtigste ist und die Zinslasten
sehr wahrscheinlich keine allzu grosse Rolle spielen.» Bun-
desrat Honegger hat ferner deutlich gemacht: «Ich glaube,
es ist eine vernünftige Vermittlungslösung.» Zwischen dem
bundesrätlichen Standpunkt (der damals die beiden Lei-
stungen des Bundes auf die gleiche Ebene stellen wollte)
und der Mehrheit der Kommission (die bezüglich Zinsko-
stenbeiträge überhaupt nichts wollte), gab es einen Kompro-
miss. Nach harter Auseinandersetzung, bei der Kollege
Meylan sehr stark in Front stand, hat man sich also auf die
heutige Lösung geeinigt: Man will prioritär Bürgschaften
und man will nur in Ausnahmefällen und nur, wenn es
unbedingt notwendig ist, auch Zinskostenbeiträge. Daher ist
der bevorstehende Entscheid im Ständerat nicht einfach
eine Kleinigkeit. Er bringt im Grunde genommen eine Ände-
rung der gesamten bisherigen Politik, welche damals durch
die Mehrheit des Ständerates und dann auch durch den
Nationalrat festgelegt wurde. Ob Sie das heute beibehalten
wollen, ist die Entscheidung jedes einzelnen hier im Rate.
Dass man das aber in klarem Bewusstsein dessen tut, was
man ändert und was man damit gegenüber früheren Überle-
gungen aufgibt, ist mein heutiges Hauptanliegen. Soviel zur
Geschichte.
Nun müssten wir eigentlich zufügen, der Bundesrat müsse
uns überzeugen, dass sich eine neue Lösung wirklich auf-
dränge. Der entscheidende Kernpunkt ist daher der fol-
gende: Sind Innovationsentscheidungen, sind Diversifika-
tionsbeschlüsse und sind Dispositionen der Unternehmun-
gen auf Neuansiedlung von Betrieben wirklich abhängig von
dieser Zinskostenleistung? Das ist die entscheidende Frage.
Da gehen auch heute noch die Meinungen weit auseinan-
der; denn es ist doch so, dass es volkswirtschaftlich nicht
ohne weiteres richtig ist, den einen, die etwas Neues tun,
Bundesleistungen zu geben und den anderen, die sich
anstrengen, ihre Betriebe zu erhalten oder gar auszubauen
und auch Arbeitsplätze zu schaffen, nichts zu geben. Es ist
aber auch unternehmerisch - und ich glaube, das ist sehr
wichtig - höchst fragwürdig, ob ein Zinskostenbeitrag des
Bundes von einem Viertel der Gesamtzinsen für eine Lauf-
frist von höchstens sechs Jahren Unternehmerentscheide
überhaupt zu beeinflussen vermag. Rechnen Sie daseinmal
aus auf eine Investition von 100 Millionen Franken. Nehmen
Sie die Leistung des Bundes als jährlichen Zinskostenanteil
und stellen Sie ihn in Relation zu den Jahreslohnkosten, zu
den Jahresmaterialkosten, zu den Abschreibungen usw. Sie
bekommen rein marginale Grossen, die den Entscheid des
Unternehmens überhaupt nicht beeinflussen können. Dabei
- und das ist zum Verhältnis Bund-Kantone - ist es den
Kantonen völlig unbenommen, ihrerseits solche Leistungen
trotzdem zu erbringen. Für den Bund ist es aber nach
bisheriger Lösung immer noch möglich mitzuwirken, wenn
es auf diese Zinskostenleistungen beim Investitionsent-
scheid ankäme. Die heutige Lösung - ich muss es wiederho-
len - sieht solche Leistungsrnöglichkeiten des Bundes vor,
aber nur wenn die Innovation oder Neugründung von einer
solchen staatlichen Subvention abhängt. Das muss im Ein-
zelfall geprüft werden.
Ich glaube darlegen zu müssen, dass wir hier eine Flexibili-
tät - wie es in der Botschaft heisst - einführen, die meines
Erachtens im Blick auf das anzustrebende Ziel nicht not-
wendig ist.
Ich schliesse, indem ich betone, dass die nächsten
Beschlussestexte, welche höhere Millionenfrankenbeträge
vorsehen, meine Zustimmung finden. Ich will in diesem
Gebiet ein staatliches Engagement des Bundes. Ich will
auch bei den Zinskostenbeiträgen die bisherige Lösung voll
bejahen, glaube aber, dass ein Weitergehen, das man Flexi-
bilität nennt, doch in erster Linie nur neue Subventionen
bedeutet. Nennen Sie mir einen Schweizer oder gegebenen-
falls auch einen Ausländer, der nicht Bundesgelder kassiert,
wenn man sie ihm auf den Tisch legt. Dies sind die Argu-
mentationen, die mich zur Aufrechterhaltung meines Antra-
ges auf Streichung von Artikel 6 veranlassen.
Knüsel, Berichterstatter: Herr Kollega Muheim hat dieses
Problem schon in der Kommission zur Diskussion gestellt.
Wenn wir Bürgschaften und Zinskostenbeiträge trennen -
so hat er argumentiert-, nutzen wir die möglichen Verbilli-
gungsgegebenheiten nicht voll aus. Ich glaube, diese Über-
legung hat etwas für sich.
Herr Muheim fragt sich im weiteren, ob diese bescheidenen
Möglichkeiten der Bürgschaftsgewährung und der Zinsver-
billigung genügen, um die entsprechend notwendigen Inve-
stitionsanreize zu schaffen. Wir haben aber in der Kommis-
sion gehört - auch im Eintreten ist darauf hingewiesen
worden -, dass sich die Massnahmen bewährt haben und
man deshalb auf das vorhandene Instrumentarium aufbauen
möchte. Die verantwortlichen Organe des Bundes haben an
der Kommissionssitzung darauf hingewiesen, dass die
Stossrichtung bei der Bürgschaft auf der einen Seite und
der Zinsverbilligung auf der anderen Seite nicht die gleiche
ist.
Bei der Bürgschaft geht es vornehmlich um das Problem der
Sicherheit an die Adresse des Geldgebers, bei der Zinsver-
billigung hingegen um ein Überwinden der schwierigen
Anfangs- und Startphase im innovativen Bereich. Nun sagen
Sie, vermutlich mit Recht, dass in vielen Fällen überhaupt
erst Bürgschaften gewährt werden müssten, bevor Zinsver-
billigungen möglich wurden Das kann wirklich nicht der
Sinn der Übung sein, wenn wir das Innovative in den
bedrohten Regionen nun wirklich an der Quelle effizient und
ohne grosse Formalitäten fördern wollen. Das ist meine
persönliche Auffassung.
Nun bin ich davon überzeugt, dass dieser Vorschlag in
Artikel 6 recht greifend sein wird.'Der Bund und der Kanton
gewähren bis zu einem Vierte , unter der Voraussetzug, dass
die kreditgebende Bank auch mindestens einen Viertel
gewährt. Ich habe mir nun in der Kommission sagen lassen,
dass es recht schwierig ist, im ganz einzelnen konkreten Fall
festzulegen, wie gross die Eigenmittel der Unternehmung
sein werden. Es kommt auch auf die Art der Bilanzierung an,
jedenfalls liegen sie zwischen 15 bis 50 Prozent und mehr an
der oberen Grenze.
Wenn Sie von einem kulan':en Zins ausgehen, kann die
Zinsverbilligung gut und gerne 4 Prozent betragen. Deshalb
glaube ich, wird der Unternehmer bei seinem Entscheid
diese in Rechnung stellen. Er hat ja eine gewisse Sicherheit.
Unter Einbezug der Eigenmittel bleiben ihm dann noch 30
- März 1984
75
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
bis 50 Prozent der Gesamtkosten, die er zu normalen Sätzen
verzinsen muss.
Ich glaube, dass man mit diesem Vorschlag einen sehr
ausgewogenen Weg gefunden hat, um das zu erreichen,
was man für die Erhaltung und die Förderung der bedrohten
Regionen erreichen muss. Das vielleicht einige Überlegun-
gen zum Antrag von Herrn Kollega Muheim.
Die Kommission - ich darf das auch sagen - hat sämtliche
Absätze 1 bis 4 in der Fassung, so wie sie vorliegen, geneh-
migt und schlägt Ihnen vor, diesem Vorschlag des Bundes-
rates zuzustimmen.
Hänsenberger: Sollte der Antrag Muheim abgelehnt wer-
den, möchte ich noch eine Auskunft zu Artikel 6 Absatz 3.
Diskutieren wir nun den Artikel im allgemeinen?
Mir scheint das Verhältnis von Artikel 6 Absatz 3 zu den
neugeschaffenen Möglichkeiten des Bundes im neuen Ali-
nea Ibis von Artikel 5 nicht ganz klar. Wer trägt hier diese
Zinskostenbeiträge? Der Bund kann in Zukunft nach Arti-
kel 5 Absatz Ibis statt bis zu einem Drittel bis zur Hälfte der
Gesamtkosten Bürgschaften übernehmen, regelt das dann
auch in einem Satz: «Für den Teil der Bürgschaften, der
einen Drittel der Gesamtkosten übersteigt, muss der Kanton
keine Haftung übernehmen», regelt also in diesem Gebiet,
wo er weiter geht als bis jetzt, die Kostentragung ohne
Kanton. Hingegen wird bei Artikel 6 Absatz 3 - wo gesagt
wird, dass der Bund nun Zinskostenbeiträge für den ganzen
verbürgten Kredit geben könne, also auch bis zur Hälfte der
Gesamtkosten - diese Kostentragung nicht geregelt. Wenn
man nur den neuen Text ansehen würdein Artikel 6 Alinea 3,
könnte man meinen, dass der Bund in dem Bereich, der
zwischen einem Drittel und der Hälfte liegt, auch die Zinsko-
stenbeiträge analog zu Artikel 5 Alinea Ibis tragen würde.
Aber die Botschaft sagt etwas anderes. In der Botschaft auf
Seite 30 der deutschen Fassung steht ausdrücklich: «Für
Vorhaben nach Artikel 5 Absatz Ibis können Zinskostenbei-
träge auf dem gesamten verbürgten Kredit ausgerichtet
werden, sofern die Bank und der Kanton die gleiche Lei-
stung zusichern.»
Die Praktiker im Kanton Bern, die sich nun seit zehn Jahren
mit der Wirtschaftsförderung befassen, machen mich darauf
aufmerksam, dass diese Unklarheit beseitigt werden sollte
und dass zweckmässigerweise zwei separate Kredite zu
laufen hätten, nämlich die Hilfe im Rahmen wie bisher bis zu
einem Drittel, wo Bund, Kanton und Banken mitmachen,
und dann die zweite Tranche zwischen einem Drittel und der
Hälfte, wo bei der Bürgschaft und bei den Zinskosten nur
der Bund mitmacht mit den Banken. Das als separater
Kredit.
Offenbar sind es nicht vor allem finanzielle Bedenken und
nicht finanzielle Gründe, die die Kantonsvertreter dazu brin-
gen, zu sagen, eine Lösung sei unzweckmässig, wenn das
nicht getrennt geführt werde. Sondern es scheint vor allem,
eine Vereinfachung des Verfahrens würde angestrebt. Die
Bürgschaft und die Zinskostenbeiträge sollten gleich behan-
delt werden. Dort, wo der Bund weitergehen will, als er
bisher geht, über die heutigen Ansätze hinaus, soll er das
allein tun, das sei praktikabler und auch im Verhältnis mit
den Banken einfacher. Ob eine Ergänzung des Textes nötig
ist bei Artikel 6 Alinea 3, das möchte ich offen lassen.
Vielleicht genügt auch eine Erklärung im «Amtlichen Bul-
letin».
Bundesrat Furgler: Ich möchte die Frage von Herrn Muheim
beantworten. Er hat sich auf meinen Vorgänger bezogen,
der damals in jener kritischen Situation, als der ganze Bun-
desbeschluss, bezogen auf diesen Artikel, zu scheitern
drohte, sich begreiflicherweise bereit erklärte, das «Weni-
ger» anzunehmen. Weniger von etwas ist immer noch mehr
als nichts. Diese hohe Kunst üben wir ja alle, wenn es darum
geht, eine Grundidee im Gesetz überhaupt über die Runden
zu bringen.
Wenn damals noch gesagt werden konnte, diese Änderung
spiele ja keine so grosse Rolle, dann schien uns bei der
Vorbereitung der Revision, dass die Erfahrungen uns gleich-
sam verpflichten, eine neue Lösung vorzuschlagen. Ich
erlaube es mir, sie in einer Gegenfrage an Sie zu um-
schreiben.
Ist es sinnvoll, wenn wir wegen des jetzt gültigen Artikels 6
gezwungen sind, Bürgschaften auch dort einzugehen, um
Zinskostenbeiträge leisten zu können, wo Bürgschaften gar
nicht nötig wären, weil grundpfandgesicherte Positionen
bestehen? Auffassung des Bundesrates ist, das sei nicht
sinnvoll. Wer schliesst Rechtsgeschäfte ab, die gar nicht
nötig sind, die aber nach Gesetz erzwungen werden - weil
man sonst eine angestrebte Leistung, nämlich die Zinsko-
stenverbilligung, nicht erbringen kann? Also das ist die erste
Überlegung, die wir miteinander bedachten, als wir uns zum
Antrag an Sie entschlossen haben.
Eine zweite Überlegung: Die beiden Instrumente sind nicht
einfach deckungsgleich. Sie haben das auch nie behauptet,
aber ich möchte es hier deutlich machen. Bürgschaften
dienen primär dem Zustandekommen der Finanzierung.
Herr Knüsel hat darauf hingewiesen. Ich möchte beifügen:
Günstige Zinskonditionen können dabei die Nebeneffekte
sein. Im Gegensatz zu dieser Grundtendenz, die Finanzie-
rung zu ermöglichen, sollen Zinskostenbeiträge in der
Anlaufphase einem Unternehmer erlauben, die Startschwie-
rigkeiten eines Projekts besser zu überwinden. Mir scheint,
dass man in diesem Zusammenhang wieder einmal gleich-
sam den Standort eines solchen Einzelfalles berücksichti-
gen muss. Der liegt ja in den bedrohten Regionen. Ange-
sichts der Kosten- und Konkurrenzsituation des Unterneh-
mers, der sich in einer wirtschaftlich benachteiligten und
bedrohten Region etablieren und auf dem Markt behaupten
will, spielt natürlich jede diesbezügliche Kostenersparnis in
der Startphase eine andere Rolle, als das bei bereits etablier-
ten Unternehmen namentlich in den Agglomerationen der
Fall wäre. Also besteht wieder eine Art zusätzlicher Impuls.
Wenn Sie sagen, es sei unternehmerisch fragwürdig, dann
glaube ich mit diesem Hinweis auf die Sonderlage in den
bedrohten Gebieten die Antwort gegeben zu haben. Es soll
ja in einer Startphase helfen.
Fazit: Mir scheint, auch nach dem Votum von Herrn
Muheim, dass wegen der soeben geschilderten Nachteile
des heutigen Systems- unnötiges Eingehen von Bürgschaf-
ten, um Zinskostenbeiträge leisten zu können - eine Ände-
rung sinnvoll ist.
Ich werde mir nachher erlauben, Herrn Hänsenberger zu
antworten.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission
Für den Antrag Muheim
21 Stimmen
13 Stimmen
Bundesrat Furgler: Ich bin Herrn Hänsenberger dankbar für
das Aufwerfen dieser fast buchungstechnischen Frage. Die
Anregung, von der er sprach, nämlich in getrennte Kredite
zu gliedern, werde ich entgegennehmen, um sie zu prüfen,
bis das Geschäft im anderen Rat vorliegt. Es scheint mir
wenig sinnvoll, wenn ich jetzt so tue, als ob ich darüber auf
der Stelle bis ins Letzte verbindlich nachdenken könnte.
Seien Sie versichert, dass wir zwischen Artikel 5 und 6
Harmonie entstehen lassen werden und in der Praxis allfäl-
lige Bedenken solcher Intervenieren, die sich bei Herrn
Hänsenberger gemeldet haben, notieren werden. Ich werde
dann alles bei der Behandjung im nächsten Rat unter-
bringen.
Art. 6a
Antrag der Kommission
Titel
Beiträge an Informationsstellen
Abs. 1
... regionalen Informationsstellen Beiträge ausrichten, ...
Renforcement de l'économie. Mesures II
76
13 mars 1984
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
(Die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Art. 6a
Proposition de la commission
Titre
Subventions aux organismes d'information
Al. 1
... aux organismes cantonaux et régionaux d'information, à
condition...
Al. 2
... de mise à disposition et de conseil en faveur...
Angenommen - Adopté
Art. 9 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 9 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Knüsel, Berichterstatter: Nur eine ganz kurze Bemerkung:
Bis anhin war im bundesrätlichen Vorschlag die Muss-For-
mel enthalten, wonach Vorhaben, die für die wirtschaftliche
Gesundung einer Region von besonderer Bedeutung sind,
unabhängigen Experten zu unterbreiten seien. Im Vor-
schlag, den Ihnen die! Kommission im Einverständnis mit
dem Departementschef macht, tritt an die Stelle der Muss-
Formel die Kann-Formel.
Angenommen - Adopté
Art. 11 Abs. 1bls
Antrag der Kommission
Gesuche nach Artikel 5 Absatz Ibis können unabhängigen
Experten zur Prüfung unterbreitet werden, die dem Departe-
ment Bericht erstatten.
Art. 11 al. 1""
Proposition de la commission
... alinéa 1
bis
, peuvent être soumises...
Angenommen - Adop!é
Abschnitt 4a
Titel
Antrag der Kommission
Zuständigkeit und Verfahren für Beiträge an Informations-
stellen
Chapitre 4a
Titre
Proposition de la commission
Compétence et procédure concernant les subventions aux
organismes d'informalion
Angenommen - Adopté
Art. 11a
Antrag der Kommission
Abs. 1
Gesuche sind von den Informationsstellen zu Beginn ...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 11a
Proposition de la commission
Al. 1
Les organismes d'information doivent...
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 11b, 11c, Zi«. Il
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 11b, 11c, eh. M
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen
(Einstimmigkeit)
B
Bundesbeschluss über die zusätzlichen Mittel
für Finanzierungshilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter
Regionen
Arrêté fédéral octroyant de« fonds supplémentaires pour
l'aide financière en faveur des réglons dont l'économie est
menacée
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Knüsel, Berichterstatter: Der Bundesbeschluss über zusätz-
liche Mittel für die Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirt-
schaftlich bedrohter Regionen ist selbstverständlich die
logische Konsequenz unserer Beratungen. Sie sehen in
Artikel 1, dass für Bürgschaftverpflichtungen entsprechend
den Beratungen, die wir hinter uns haben, 50 Millionen und
für die Beiträge an Zinskoston gemäss Artikel 6 höchstens
20 Millionen Franken in Aussicht zu nehmen sind. Das sind
Überlegungen, die auch in der Kommission gemacht wor-
den sind.
Die einstimmige Kommission empfiehlt Ihnen Zustimmung
zum vorliegenden Bundesbeschluss.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2
... an Zinskosten, an Informationstellen und ..
Titre et préambule, art. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 2
... les subventions aux organismes d'information ainsi
qu'aux mandats...
Angenommen - Adopté
- März 1984
77
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für
Investitionshilfe
Arrêté fédéral concernant d'autres versements au fonds
d'aide en matière d'investissements
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Knüsel, Berichterstatter: Der Bundesbeschluss über eine
weitere Einlage in den Fonds für Investitionshilfe in Bergge-
bieten sieht eine Einlage bis zum Jahre 1994 in der Höhe von
300 Millionen Franken vor. Es ist in der Eintretensdebatte
schon sehr einlässlich auf die gegebene Situation hingewie-
sen worden. Darf ich in diesem Zusammenhang nur ganz
kurz den Zweckartikel des Bundesgesetzes über Investi-
tionshilfe für Berggebiete in Erinnerung rufen: «Das Gesetz
bezweckt die Verbesserung der Existenzbedingungen im
Berggebiet durch gezielte Investitionshilfen für Infrastruk-
turvorhaben.» Nun ist richtigerweise festgehalten worden,
dass das Bundesgesetz über die Investitionshilfe an das
Berggebiet eine sehr segensreiche Einrichtung geworden
ist. Ich glaube, man darf dankbar festhalten und anerkennen
- Herr Kollege Lauber hat das bereits getan -, dass dank
diesen Massnahmen viele Investitionsvorhaben zur Verbes-
serung der infrastrukturellen Verhältnisse im Berggebiet
vorgezogen werden könnten. Ich nehme einige stellvertre-
tend für andere heraus: Kanalisationsnetze in den Dörfern,
Beschleunigung der Ortsplanungen; ich denke aber auch an
die Abwasserreinigungsanlagen in den Berggebieten, die in
den letzten Jahren ganz wesentliche Fortschritte erzielten.
Es kommt nicht von ungefähr, dass bis heute ungefähr 1200
solche Gemeinschaftsprojekte restfinanziert worden sind.
Damit ist aber die erste Tranche von 500 Millionen Franken
für Darlehen aufgebraucht, und die Rückflüsse reichen für
neue Restfinanzierungen noch nicht aus. Aus diesen Überle-
gungen, zusammen mit der Ausdehnung des sachlichen
Geltungsbereiches, schlägt Ihnen die einstimmige Kommis-
sion vor, dem Bundesbeschluss über eine weitere Einlage
von 300 Millionen Franken bis zum Jahre 1994 in den Fonds
für Investitionshilfe an das Berggebiet- in Klammer sei noch
beigefügt, dass das ja unser Erholungsraum im weitesten
Sinne des Wortes ist - zuzustimmen.
Arnold: Die Investitionshilfe für Berggebiete ist zweifellos
eine wertvolle Einrichtung. Der Parlamentarier, der sich
dafür interessiert, wäre aber froh, wenn er dem jährlichen
Geschäftsbericht des Bundesrates und der Staatsrechnung
darüber etwas mehr entnehmen könnte. Die alljährlichen
Auszahlungen an Projekte der Investitionshilfe sollten aus
der Staatsrechnung ersichtlich sein. Auch wenn heute die
Vorstellung vorherrscht, die Gelder würden einem Fonds
entnommen und Rückzahlungen von Darlehen wieder in
den Fonds eingelegt, so handelt es sich doch um Bundes-
gelder. Andere Fonds sind in der Staatsrechnung auch
ausgewiesen. Nicht nur das Total der alljährlichen Darlehen
intereressiert uns. Im allgemeinen ist der Parlamentarier
auch neugierig, zu wissen, für welche Sachprojekte und
welche Sachgebiete das Geld ausgegeben wird; ob die
Schwerpunkte bei der Erschliessung, bei der Versorgung
und Entsorgung, beim Gesundheitswesen, beim Schulwe-
sen, beim Sport oder beim Tourismus und Verkehr liegen.
Heute ist aus der Staatsrechnung nur ersichtlich, was der
Bund in den Fonds einlegt, nicht aber, wieviel dem Fonds
alljährlich entnommen wird, wer die Empfänger sind und
welchen Stand der Fonds aufweist.
Gestatten Sie mir, dass ich den Herrn Kommissionspräsi-
denten in einem Punkt ergänze: Er machte die Bemerkung,
dass es sich bei den Geldern der Investitionshilfe um Darle-
hen und nicht um Beiträge à fonds perdu handle. Dies ist
wohl nur teilweise richtig. Richtig ist, dass die Geldleistung
vom Bund an den Projektträger ein rückzahlbares Darlehen
und nicht einen Beitrag à fonds perdu darstellt. Etwas ande-
res ist die Einlage des Bundes in den Fonds für die Investi-
tionshilfe, zum Beispiel die 300 Millionen gemäss heutiger
Vorlage, die neu eingelegt werden sollen. Diese Fondseinla-
gen bzw. die entsprechenden Raten erscheinen in der
Staatsrechnung als echte Ausgaben. Sie finden auch kein
entsprechendes Guthaben des Bundes. Es dürfte auch recht
fraglich sein, dass diese Fondsgelder jemals wieder in die
allgemeine Bundeskasse zurückfliessen werden. Ich glaube,
dass es realistischer ist, den finanziellen Aufwand des Bun-
des so zu sehen.
Mit diesen dargelegten Wünschen und in Kenntnis dieser
Rechtslage - oder trotz Kenntnis dieser Rechtslage -
stimme ich der Aufstockung des Fonds zu.
Knüsel, Berichterstatter: Eine kurze Antwort an Herrn Kol-
lega Arnold: Ich teile Ihre Meinung, es sind Darlehen. Der
effektive Beitrag des Bundes, aus der Sicht des Empfängers
interpretiert, ist ja die Sparte der Zinsverbilligung, also der
Betrag, der sich zwischen dem normalen Zinssatz und dem
zinslosen Darlehen ergibt. Das ist der eigentliche Beitrag,
wobei selbstverständlich eine solche Aktion - darauf ist ja
hingewiesen worden - nicht von Montag auf Dienstag been-
det sein kann; es wird Generationen dauern, bis man die
gegebenen Lebensverhältnisse in den Berggebieten einiger-
massen vernünftig aufstrukturiert und eine gewisse wirt-
schaftliche und gesellschaftliche Selbständigkeit erreicht
hat. In der Beziehung bin ich mit Herrn Kollega Arnold
vollständig einig.
Hefti: Vom Empfänger aus betrachtet hat Herr Kollega Knü-
sel recht, aber vom Bund aus Herr Kollege Arnold.
Bundesrat Purgier: Wir hatten im Zusammenhang mit der
von Herrn Arnold aufgeworfenen Frage einen interessanten
Meinungsaustausch mit der Finanzdelegation. Es ist für
mich selbstverständlich, dass wir im Rahmen des zwischen
der Finanzdelegation und dem Bundesrat Abgesprochenen
- bzw. noch ergänzend Abzusprechenden - auch di'ese
Auskünfte genauso geben, wie Sie sie haben wollen. Die
Frage der Papierfülle müsste vielleicht noch näher geprüft
werden: Wieviel dient dem einzelnen Parlamentarier wirk-
lich?
Was die Verbuchung der Mittel des Fonds betrifft, ist grund-
sätzlich festzuhalten, dass zwar die Zahlungen im Einzelfall
nicht aus der Staatsrechnung ersichtlich sind, dass diese
Zahlungen aber im Rahmen des Fonds über das Kassa- und
Rechnungswesen abgewickelt werden, womit die Finanz-
kontrolle Einblick in den genauen Ablauf der Geschäfte hat.
Diese werden in ihrem aktuellen Stand auf einem Ordnungs-
konto erfasst und ausgewiesen. Auch dieses Ordnungs-
konto ist selbstverständlich jederzeit zugänglich. Weil die
Investitionshilfe - das ist die kleine Zusatzgesprächsrunde
zwischen dem Herrn Berichterstatter und Herrn Arnold -
neben rückzahlbaren Darlehen auch in Form von Zinszu-
schüssen und Bürgschaften gewährt werden kann, erfolgt
keine Aktivierung. Unabhängig vom Kassa- und Rechnungs-
wesen führt mein BIGA detaillierte Verpflichtungs-, Zah-
lungs- und Rückzahlungskontrollen. Auch diese stehen
Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Bis jetzt gingen wir davon aus, dass mit diesen Kontrollmög-
lichkeiten dem Informationsbedürfnis des Parlamentes
Genüge getan werden könne. Wir fügten aber im Kontakt
mit der Finanzdelegation bei, dass wir inskünftig im Budget
und in der Staatsrechnung die Begründung ergänzen wer-
den, und dass aus dieser Begründung der Bestand des
Fonds zu Beginn eines Rechnungsjahres, die Einnahmen
und die Ausgaben und der Bestand am Ende des Rech-
nungsjahres ersichtlich sein wird. Wenn hier noch weitere
Renforcement de l'économie. Mesures II78
13 mars 1984
Informationen nötig wären, werde ich sie im Kontakt mit der
Finanzdelegation abzuklären versuchen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ari:. 1, 2
'Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 23 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete
Loi fédérale sur l'aide en matière d'investissements
dans les régions de montagne
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Knüsel, Berichterstatter: Die Revision des Bundesgesetzes
über die Investitionshilfe im Berggebiet sieht in der Ausdeh-
nung des sachlichen Geltungsbereiches zwei Massnahmen
als neue Stossrichtung vor.
Die eine ist in Artikel '; festgehalten und sieht vor, dassdort,
wo es notwendig ist, die Möglichkeit für den Erwerb von
Land für Industrie- und Gewerbezwecke geschaffen werden
soll.
Die andere betrifft den Ausbau und die Verstärkung der
Regionalsekretariate draussen in der Region.
Zum Erwerb von Land für Industrie- und Gewerbezwecke
hat unser Kommissionsmitglied, Herr Kollege Kündig, einen
Minderheitsantrag eingereicht. Ich bitte ihn, diesen zu be-
gründen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le Conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. l, II
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Kündig, Hefti, Letscn)
Art. 1
Der Bund will mit diesem Gesetz die Existenzbedingungen
im Berggebiet verbessern, indem er für Infrastrukturvorha-
ben gezielte Investitionshilfe gewährt.
Art. 3 Bst. b
Streichen
Art. 4 Abs. 2
Streichen
Antrag Brahier
Art. 3 Bst. a
... der Versorgung, die Verarbeitung von land-und forstwirt-
schaftlichen Produkten und Entsorgung, ...
Titre et préambule, eh. l, II
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Kündig, Hefti, Letsch)
Art. 1
La présente loi vise à améliorer les conditions d'existence
dans les régions de montagne par l'octroi d'une aide sélec-
tive destinée à faciliter les investissements en faveur de
projets d'équipement.
Art. 3 let. b
Biffer
Art. 4 al. 2
Biffer
Proposition Brahier
Art. 3 let. a
... l'approvisionnement, la transformation des produits agri-
coles et sylvicoles, l'évacuation et...
Kündig, Sprecher der Minderheit: Beim Antrag, der Ihnen
vervielfältigt zugestellt wurde, handelt es sich um einen
echten Minderheitsantrag, der eigentlich auf eine Fahne
gehört hätte, denn so wäre die Beratung etwas übersichtli-
cher geworden. Ich muss Sie deshalb bitten, die Seite 68 der
Botschaft aufzuschlagen und den Vergleich mit dem Artikel
1 des Minderheitsantrages vorzunehmen.
Zum Materiellen: Inhaltlich geht es bei diesem Minderheits-
antrag um die Streichung des Satzteiles «und für den
Erwerb von Land zu Industrie- und Gewerbezwecken».
Durch die im Gesetz vorgesehene erweiterte Neufassung
sollen Gemeinden und öffentliche Körperschaften Subven-
tionen für die Beschaffung von Land für Industrie- und
Gewerbezwecke zufliessen. In der Botschaft finden Sie auf
der Seite 52 die Begründung, weshalb nicht Private als
Empfänger in den Genuss dieser Investitionshilfe gelangen
sollten, nämlich weil dies zur direkten Hilfe an Einzelbe-
triebe führen könnte. Zudem soll 'der Gefahr begegnet wer-
den, dass die Investitionshilfe für spekulative Landgeschäfte
beansprucht wird.
Auf Seite 48 wird sodann dio Begründung dieser Neuerung
umschrieben, wobei das Schwergewicht darauf gelegt wird,
dass Gemeinden im Berggebiet dadurch eine aktive Indu-
strielandpolitik betreiben können, um dieses Land - ich
betone - in einem späteren Zeitpunkt zu angemessenen
Bedingungen zu veräussern oder im Baurecht zur Verfü-
gung zu stellen.
In den erwähnten Begründungen ist die Hauptproblematik
bereits herausgestrichen, nämlich, dass die subventionierte
Industrie- und Gewerbelandbeschaffung zwar nicht direkt
dem Nutzer verbilligt zur Verfügung gestellt werden soll,
weil man dies als einen wettbewerbsverzerrenden Sünden-
fall ansieht, jedoch indirekt: Nachdem das Land an die
Gemeinde verbilligt abgegeben wurde, soll der gleiche Nut-
zer dann gleichwohl zum Zuge komme. Es scheint fast so,
als würde die im Nebenzimmer begangene Sünde plötzlich
mit anderen Vorzeichen zur Tugend.
Meines Erachtens bildet der vorsorgliche Landerwerb durch
Gemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften, teil-
weise finanziert mittels IHG-Zahlungen, eine äusserst
gefährliche Entwicklung. Marktmässig besteht eine Nach-
frage nach Land dann, wenn dieses Land benötigt wird.
Besteht aber eine solche Nachfrage, so ist nicht einzusehen,
- März 1984
79Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
weshalb der Staat sich hier einschalten soll. Die angeführten
Begründungen, es würden damit spekulative Gewinne ver-
hindert, vermögen keineswegs zu überzeugen. Zum einen
wird der Begriff «Spekulation», der ja das volle Gewinn- und
Verlustrisiko beinhaltet, einmal mehr nur im negativen Sinne
verwendet. Zum anderen vermag durch eine solche unbe-
gründete Mitfinanzierungsbeihilfe gerade der Staat die Rolle
des übelbeleumdeten Spekulanten einzunehmen. Das
Ganze führt - ob Sie wollen oder nicht - zu einer staatlich
gelenkten oder doch mindestens massiv beeinflussten
Strukturpolitik, die ich aus wettbewerbspolitischen Gründen
ablehnen muss. Gerade im Berggebiet ist diese Gefahr sehr
gross, dass durch das Abwerben von Betrieben mittels
attraktiven Boden- und Finanzierungsangeboten oder gar
Steuerangeboten im Einzelfall kein einziger neuer Arbeits-
platz geschaffen wird, sondern nur eine örtliche Verlage-
rung stattfindet. Im Dorf B wird der neue Betrieb verhät-
schelt, der im Dorf A durch seinen Wegzug eine Lücke
hinterlässt. Diese wird dann wohl in der Folge mit ähnlich
fragwürdigen staatlichen Massnahmen wieder zu stopfen
sein.
Ich bitte Sie, aus strukturpolitischen Gründen der Minder-
heit zuzustimmen.
Zum Antrag ist noch zu erwähnen, dass Artikel 3 Buchstabe
b und Artikel 4 Absatz 2 in direktem Zusammenhang mit
dem Artikel 1 stehen und somit gemeinsam über alle drei
Vorhaben abgestimmt werden kann.
Gedient: Ich ersuche Sie, den Minderheitsantrag abzuleh-
nen. Wie ich bereits in der Eintretensdebatte ausgeführt
habe, erachte ich die Ausweitung des sachlichen Geltungs-
bereichs des IHG auf den Erwerb von Industrie- und Gewer-
beland als zwingend. Man muss sich in der Tat fragen, ob
man den Geltungsbereich nicht sogar generell auf den
Landerwerb erstrecken sollte, unabhängig von der Zonen-
ordnung, und dazu müsste auch der Einbezug nicht mehr
genutzter Gebäulichkeiten kommen. Ich habe in der Kom-
mission einen entsprechenden Antrag eingebracht. Man hat
dagegen angeführt, dass dann möglicherweise in Regionen,'
die solche leerstehenden Gebäude aufweisen, eine Verlei-
tung zur Spekulation entstehen könnte. Ich habe den Antrag
zurückgezogen in der Meinung, dass dafür dann aber die
mittlere Lösung des Bundesrates Bestand haben sollte.
Es ist selbstverständlich, dass die entspechenden Erfahrun-
gen auch hier wiederum in die zutreffende Lösung einflies-
sen müssen. Und die Erfahrung zeigt, dass Projekte immer
wieder mangels verfügbarem Land gefährdet sind. Man-
cherorts sind die Bodenpreise derrriassen in die Höhe
getrieben worden, dass ein vernünftiger Markt nicht mehr
gewährleistet ist. Hanser hat eine ausgesprochen gründli-
che Untersuchung durchgeführt. Sie ist publiziert in Disp.
Nr. 64. Er folgert: «Angesichts solcher Probleme würde es
an den Gemeinden liegen, zu einer aktiven Boden- und
Erschliessungspolitik überzugehen. Vor diesem Schritt
scheuen allerdings viele Gemeinden zurück, da für Land-
kauf und Zonenerschliessung beträchtliche Vorinvestitio-
nen zu tätigen sind. Diese Investitionen beinhalten für die
Gemeinden ein beachtliches Risiko, da infolge mangelnden
Entwicklungsdruckes nicht mit Sicherheit gesagt werden
kann, wann und in welchem Umfang private Betriebsansied-
lungen folgen. Daneben mangelt es in den Gemeinden peri-
pherer Entwicklungsregionen ganz einfach auch an den für
eine aktive Land- und Erschliessungspolitik notwendigen
Mitteln. Die entsprechenden Investitionen wären mit einer
Anhebung des Steuersatzes verbunden oder hätten einen
weitergehenden Verzicht auf den weiteren Infrastrukturaus-
bau zur Folge.»
Das sind keine Behauptungen, das sind Tatsachen, die sich
aus einer sehr gründlichen Analyse ergeben. Ich kann Ihnen
3uch aus meinem Kanton ein Beispiel geben: Für den
gesamten Kanton Graubünden werden 300 Hektaren Indu-
strielandreserven für rund 15000 Arbeitsplätze ausgewie-
sen. Über 70 Prozent der Industrielandreserven liegen in der
Region Bündner Rheintal mit den Schwerpunkten Chur und
Igis-Landquart. Lediglich 30 Prozent entfallen dann noch
auf die neun Berggebietsregionen des Kantons. Rund 13
Hektaren sind hier im Besitz der öffentlichen Hand und sind
damit einer kurzfristigen gewerblich-industriellen Nutzung
vorbehalten.
Die einbezogenenen Bauparzellen sind - ob sie nun als
Industrie-, Gewerbe- oder Wohnbauzonen ausgeschieden
sind - oft nicht verfügbar. Darin liegt die Schwierigkeit. Hier
liegt die Begründung für eine aktive kommunale Bodenpoli-
tik. Es sollte die Möglichkeit gegeben sein, nicht nur Boden
in der Bauzone zu beschaffen. Es müsste eben auch mög-
lich sein, dass Grundstücke erworben werden können, die
erst durch eine Landumlegung die volle Baureife erreichen.
Die SAB fordert: «Die Beachtung der Baulandpolitik im
sachlichen Geltungsbereich des IHG ermöglicht gleichzei-
tig, dass alle Berggemeinden, die weder über ausgedehnte
Gewerbezonen noch über Industriezonen verfügen, gleich
behandelt werden.»Von einer spekulativen Baulandhortung
durch die öffentliche Hand kann somit keine Rede sein.
Knüsel, Berichterstatter: Ich habe mir die Mühe genommen,
das «Stenographische Bulletin» der Beratung des Bundes-
gesetzes wieder hervorzunehmen und habe dort eine
Sequenz gefunden von Herrn alt Bundesrat Brugger, der
bereits am 28. November 1973 folgende Vision gegeben hat:
«Und das Dritte, das wir dann tun müssen - auch hier liegt
im Entwurf bereits etwas vor -, ist auf dem gewerblich-
industriellen Sektor für die kleineren und mittleren gewerb-
lich-industriellen Betriebe. Auch hier werden wir etwas
schaffen müssen, das eine Starthilfe darstellt, weil gerade
die kleineren und mittleren Betriebe für die Kapitalbeschaf-
fung zu Beginn ihrer Tätigkeiten grosse Schwierigkeiten
haben.» Man hat eines festgestellt: In der ersten Phase nach
Inkraftsetzung des Gesetzes mussten ja die Regionen die
sogenannten Entwicklungskonzepte erarbeiten. Damit hat
man die Verbindung gefunden zur Ortsplanung, zur Regio-
nalplanung und im weitesten Sinne des Wortes zur Raum-
planung. Dank dieser Institution ist in vielen Regionen unse-
res Landes der Grundgedanke der Raumplanung bekannt
geworden, sind die Orts- und vor allem die Regionalplanun-
gen verhältnismässig schnell vorangekommen. Bereits in
dieser Planungsphase hat man festgestellt, dass - unter-
schiedlich von Ort zu Ort einer Region - die Beschaffung
von gewissen minimalen Landreserven durch die öffentliche
Hand für eine zukünftige, kontinuierliche Entwicklung eines
Bergdorfes notwendig ist.
Es bestehen auch andere Gemeinden, die vielleicht in den
letzten 10, 20 Jahren - ich denke vor allem an den Touris-
mus - einen verhältnismässig starken Sprung nach vorne
gemacht haben. Es ist auch beim Eintreten darauf hingewie-
sen worden: Land in der Kernzone, das vielleicht vor 20, 30
Jahren noch zu einem billigen Franken je Quadratmeter
gekauft werden konnte, ist heute fast nicht mehr erhältlich
in solchen Gemeinden. Und wenn hier eine unkontrollierte
Entwicklung durchgeht, fehlt dann recht häufig das notwen-
dige Areal für die erforderlichen Dienstleistungsbetriebe in
dieser Region. Und das zerreisst das Dorfbild, den charak-
terlichen, gesellschaftlichen Inhalt dieses Dorfes und führt
zu Unzulänglichkeiten. Man hat diese Probleme in der Kom-
mission diskutiert. Ich glaube, es geht nicht darum, dass hier
Wettbewerbsverzerrungen eintreten. Man darf uns nicht vor-
halten, dass ein Ansatzpunkt für eine Planwirtschaft entste-
hen kann, sondern es geht primär darum, dass man alle
diese regionalen Nachteile dort, wo es notwendig ist, durch
eine vorsorgliche Landbeschaffung auszugleichen versucht.
Diese Projekte müssen ja genehmigt werden, der Kanton
muss auch seinen Beitrag zahlen.
Das sind Überlegungen, die die Kommission angestellt hat,
und ich möchte Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit
empfehlen, dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen.
Kündig, Sprecher der Minderheit: Darf ich noch ein Wort
sagen? Um die Tragweite des Beschlusses werten zu kön-
nen, muss man die Fläche des maximal handelbaren
Bodens betrachten. 70 Prozent des schweizerischen Landes
könnten unter diesem Begriff verbilligt gehandelt werden,
Renforcement de l'économie. Mesures II80
13 mars 1984
wenn die entsprechenden Vorhaben vorliegen. Ich weiss, es
ist eine theoretische Zahl, aber ich glaube, wir wollen hier
wieder einmal unter dem Begriff «dem Kleinen und Einzel-
nen helfen» etwas tun. Wir vergessen aber dabei, dass wir
die Chance des Bestehenden zerstören. Ich glaube, dass der
alte Börsenspruch hier wieder einmal voll die logische Wir-
kung entfaltet, nämlich «Hin und her macht Taschen leer».
Das wird auch die Folge dieser Aktion sein.
Bundesrat Purgier: Wenn ich Herrn Kündig bei diesem letz-
ten Satz behaften könnte, dann würden meine Taschen voll.
Also wir können es einmal versuchen. Aber losgelöst jetzt
von dieser Redensart möchte ich zum Antrag der Minderheit
Stellung beziehen. Herr Kündig hat mögliche Missbräuche
geschildert. Ich möchte demgegenüber den in der überwie-
genden Zahl der Fälle zu erwartenden sinnvollen Gebrauch
dieser Norm schildern. Mit der grundlegenden Änderung
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden Schaf-
fung und Sicherung von Arbeitsplätzen in den Berg- und
Randregionen, wie ich Ihnen im ersten Votum darstellen
durfte, zu einem ganz zentralen Anliegen. Es folgt daraus die
Frage, wie mit den regionalpolitischen Massnahmen des
Bundes zusätzliche Impulse in diese Regionen hineinge-
bracht werden können, Impulse, die auf dem Arbeitsmarkt
Wirkung zeitigen. Wir sahen zwei Richtungen solcher
Impulse vor: Einmal die Zinskostenbeiträge im Bundesge-
setz über die Bürgschaftsgewährung, und zweitens den
sachlichen Geltungsbereich des IHG, das wir jetzt diskutie-
ren. Dieser sollte erweitert werden, indem der Erwerb von
Land zu Industrie- und Gewerbezwecken auch möglich sein
soll, mitgetragen finanziell durch eine Leistung des Bundes.
Weshalb kamen wir zu dieser Überlegung? Es bestätigte
sich ganz einfach immer wieder, dass erschlossenes und
verfügbares Land ein wirksames Argument in der Verhand-
lung mit ansiedlungswilligen Betrieben ist. Diejenigen unter
Ihnen, die im Berggebiet wohnen, werden mir das bestäti-
gen. Dort, wo man kein Land zu sinnvollen Konditionen
anbieten kann, ist der Unternehmer, der sich an und fürsich
für die Region interessiert, sehr rasch bereit, die Verhand-
lungen abzubrechen. Ich habe- noch im alten Departement
- in Graubünden im Zusammenhang mit anderen Gesetzes-
vorlagen mit einer nationalrätlichen Kommission Ortschaf-
ten besucht. Wir stellten z. B. in einem kleinen Dorf einen
durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 350 Franken fest.
Der Gemeindepräsident erklärte mir dort - das hatte gar
nichts zu tun mit dieser Vorlage-, er sehe nicht mehr, wie er
neue Unternehmen zi sich bringen oder auch nur Einheimi-
sche ansiedeln könnte. Ich kann Ihnen jederzeit die diesbe-
züglichen Unterlagen geben.
Es bestätigte sich ganz einfach, dass erschlossenes und
verfügbares Land eire Trumpfkarte erster Güte ist, wenn
man neue Unternehmen ansiedeln will. Mit der vorgeschla-
genen Erweiterung wollten wir den Gemeinden und öffent-
lich-rechtlichen Körperschaften zusätzlichen Spielraum für
ihre Industrie- und Gewerbepolitik geben.
Vielleicht hat Herr Kündig etwas noch nicht ganz mitbe-
dacht: Es geht ja nicht nur um neue Betriebe, die man auf
diese Art und Weise gewinnen will, wobei ich es als Miss-
brauch betrachten würde, wenn das Dorf A dem Dorf B den
dort bestehenden Betrieb abwerben wollte. Das würde ich
als eine der möglichen Missbrauchssituationen empfinden;
der Mensch bringt es ja immer fertig, auch die beste Norm
zu missbrauchen. Aber das wären Ausnahmen.
Aber was vielleicht nicht bedacht worden ist im Minderheits-
antrag, ist die Tatsache, dass der Einbezug des Landerwer-
bes auch für bestehende Betriebe, die sich ausweiten möch-
ten, eine ganz zentrale Rolle spielt. Sie alle kennen aus Ihrer
eigenen Praxis die Lage derer, die wegen mangelndem
Terrain letzten Endes sogar eine Ortsverlagerung in Kauf
nehmen. Also Ersatz- oder Erweiterungsbauten wären mit-
eingeschlossen im Sinne der Ausführungen, die auch von
Herrn Gadient gemacht worden sind. Oft befinden sich
solche Betriebe im Dorfkern, wo der Raum für Neuinvestitio-
nen fehlt, wo also innerhalb des Dorfes eine Umsiedlung an
den Rand möglich gemacht werden sollte. Das die Überle-
gungen.
Wir verkennen nicht, dass es einzelne Missbrauchsmöglich-
keiten gibt. Aber da trauen wir den Kantonen und dem Bund
zu, dass sie in Gesprächen mit den entsprechenden Lei-
stungswilligen auch dazu beitragen können, dass nicht der
Bund - wie Herr Kündig sagte - sich in die Rolle des
übelbeleumdeten Spekulanten begibt. Ganz und gar nicht,
das wollen wir nicht, das werden wir nicht. Wir sind auch
nicht Mitträger beim Abwerben, sondern wir möchten mit-
helfen, dass in diesen Regionen Arbeitsplätze geschaffen
werden, dass die Strukturen verbessert werden.
Ich ersuche Sie, dem beizupflichten.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 14 Stimmen
M. Brahier: La proposition que je vous soumets vise en fait à
apporter un complément à l'article 3, lettre a de la LIM en
vue de l'extension du champ d'application à raison de la
matière, par l'insertion de la mention «de la transformation
des produits agricoles et sylvicoles» entre les deux mots
«approvisionnement» et «évacuation» figurant dans l'article
3 actuellement en vigueur. Cette adjonction aurait pour effet
d'étendre le champ d'application de la loi à un domaine dont
il ne faut pas sous-estimer l'importance. En effet, la mise en
valeur de la production du secteur primaire, plus spéciale-
ment la transformation des produits agricoles et sylvicoles,
réalisée dans des conditions conformes à l'intérêt général,
peut avoir un impact certain et assurément bénéfique pour
toute région qui se meurt.
La mise en valeur des produits concernés, notamment le
lait, la viande, le bois, offre des possibilités de réalisation
appelées à jouer un rôle prépondérant au sein d'une région
que la crise tenaille. De telles réalisations sont très souvent à
l'origine sinon de l'accroissement, tout au moins du main-
tien de l'animation régionale. Elles sont fréquemment géné-
ratrices d'une nouvelle vie et porteuses d'espoir pour cha-
que région à la merci d'un exode dont les conséquences
risquent de changer totalement son âme.
Je vous rappelle que, déjà à l'époque de la consultation,
plusieurs cantons et régions, dont le canton du Jura,
s'étaient souciés du probièrre que j'évoque. D'ailleurs, ils se
disaient tous convaincus de son importance et estimaient
que, grâce à la mise en place d'installations, notamment
d'abattoirs, de fromageries, de moulins, de scieries et d'au-
tres pressoirs, la transformation des produits du secteur
primaire serait un apport non négligeable pour la région en
cause. Dès lors, l'application des dispositions de la LIM à
des projets de transformation de produits agricoles et sylvi-
coles permettrait aux entreprises créées d'aborder les pre-
mières années d'activité dans des conditions moins difficiles
et à coup sûr plus encourageantes, et de faire face aux
échéances de toute nature. Ce serait assurément l'un des
moyens les plus efficaces de maintenir l'activité maximale
dans les régions de montagne menacées par le déclin démo-
graphique. Aussi, à situation exceptionnelle, répondons par
des solutions exceptionnelles. En conséquence, il me paraît
raisonnable et surtout réaliste d'étendre le champ d'applica-
tion à raison de la matière de la LIM à la transformation des
produits agricoles et sylvicoles. En l'occurrence, il importe
de faire preuve à bon escient de souplesse et d'ouverture
d'esprit envers les régions de montagne défavorisées. C'est
l'occasion de les faire profiter des effets bénéfiques d'un
fédéralisme bien senti. Je vous invite donc à soutenir ma
proposition.
Kniisel, Berichterstatter: Das Anliegen von Herrn Kollega
Brahier ist sehr wohl verständlich. Es ist schon sehr ausgie-
big in der Kommission in ähnlicher Form diskutiert worden.
Ich denke vor allem an die Problematik, die unser verehrter
Herr Ratspräsident, Herr Kollega Debétaz, und Herr Rey-
mond eingebracht haben.
Das Problem liegt aber an einem etwas anderen Ort. Die
- März 1984
81
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
Entwicklung und Verbesserung der infrastrukturellen Gege-
benheiten - denken Sie an den Verkehr, die Ver- und Entsor-
gung, den schulischen Bereich, die berufliche Ausbildung,
die Erholung, das Gesundheitswesen, Kultur und Sport -,
sind genau abgrenzbar. Wenn Sie nun - und das ist die
Überlegung der Kommission - den ganzen Fragenkomplex
der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verarbei-
tungs- und Veredlungsbetriebe miteinbeziehen, die zweifel-
sohne vorwiegend regionalen Charakter aufweisen, dann
kommen wir in der Gesetzesanwendung in einen Graube-
reich hinein, bei dem man die Grenzen dann kaum mehr
findet. Das ist das eine.
Das andere ist die Feststellung, dass wenn wir in diesem
Gesetz unter dem Begriff der Erweiterung des sachlichen
Geltungsbereiches die Landwirtschaft und die forstwirt-
schaftlichen Verarbeitungs- und Veredelungsbetriebe mit
hineinnehmen, gibt das selbstverständlich eine enorme Aus-
dehnung des gesamten Anwendungsbereiches. Es besteht
bei der heutigen Finanzlage des Bundes - das müssen wir
einfach sehen, so wie die Verhältnisse liegen - eine gewisse
Gefahr der inneren Unterspülung der Idee an sich. Das
würde die Kommission als sehr bedauerlich oder minde-
stens als schade empfinden.
Nun kommt etwas Drittes hinzu: Es gibt ein Bundesgesetz
über die Investitionskredite an die Landwirtschaft und Forst-
wirtschaft. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass Unterneh-
mer, das kann ein Landwirt, ein Gewerbebetrieb oder ein
kleinerer Industriebetrieb sein, aber auch eine Genossen-
schaft, die landwirtschaftliche Produkte für die Region oder
für den Verkauf nach aussen verarbeitet, in den Genussvon
landwirtschaftlichen Investitionskrediten kommen. Nun ist
hier der Verbilligungseffekt, von der ökonomischen Seite
her beurteilt, genau der gleiche, indem die Differenz zwi-
schen den normalen und den verbilligt gewährten Zinsen
von seilen der Institutionen zum gleichen Resultat führt. Der
einzige Unterschied besteht darin, dass bei den landwirt-
schaftlichen Investitionskrediten in der Regel die Abzah-
lungsfristen um einige Jahre kürzer sind.
Ich möchte Ihnen aus diesen Überlegungen empfehlen, den
Standpunkt der Kommissionsmehrheit zu übernehmen und
den Antrag von Herrn Brahier, so wohlbegründet und ver-
ständlich er ist, abzulehnen.
Bundesrat Purgier: Ich begreife den Vorstoss von Herrn
Brahier sehr gut, wie ich schon in der Kommission die
Vorstösse von Herrn Debétaz und von Herrn Reymond gut
verstanden habe. Aber in Kenntnis dessen, was Sie soeben
beschlossen haben, nämlich den Gemeinden das Instru-
mentarium des Bodenerwerbes etwas auszuweiten, um
Arbeitsmarktpolitik in umfassenderem Sinne zu betreiben,
kann man hier - so scheint mir - ohne Schaden nicht
weitergehen. Zu Recht hat Herr Knüsel erwähnt, dass Spe-
zialgesetze bestehen. Das ganze Milchproblem kann mit der
dafür bestehenden Gesetzgebung gelöst werden im Sinne
Ihrer Vorstellung. Im Forstbereich ist das entsprechende
Investitionsgesetz genauso wirksam, von dem Herr Knüsel
soeben gesprochen hat. Für die Holzverarbeitungspro-
bleme, die da und dort noch eine Rolle spielen - ich ver-
kenne das nicht -, wollen wir bei der Revision des Forstge-
setzes ebenfalls beitragen, dass eine praktikable, noch bes-
sere Lösung gefunden wird. Mit anderen Worten: Sie haben
- um nur bei diesem Beispiel zu bleiben - drei entspre-
chende Spezialgesetze. Wenn wir nun so ausweiten, wie Sie
es vorsehen, dann schaffen wir die Situation, dass alle
denkbaren Fälle, die nicht von einem dieser Spezialgesetze
betroffen und gelöst werden, durch ein Sieb in einen Auf-
nahmetopf fallen, so im Stil «bluemets Trögli». Das kann
aber wohl nicht der Sinn einer klugen Politik sein, die Sie
und wir gemeinsam anstreben. Ich möchte Ihnen aus dieser
Überlegung sagen: Sorgen wir dafür, dass unsere Spezial-
gesetze schnittig genug sind und - in Erweiterung dazu -
dass auch das jetzt zur Diskussion stehende Bundesgesetz
über die Investitionshilfe einen klaren Geltungsbereich hat,
der zum Gebrauch, aber nicht zum Missbrauch einlädt. Wir
haben den Geltungsbereich ausgeweitet, könnten ihn aber
11-S
nicht so ausweiten, wie es Ihnen vorschwebt. Ich glaube
aber nicht, dass Sie deshalb Schaden leiden mit Ihrem
Anliegen, weil die erwähnten Spezialgesetze die Lösung der
Probleme erlauben.
Aus diesem Grund ersuche ich Sie, in Übereinstimmung mit
dem Kommissionsberichterstatter, diesen Antrag abzu-
lehnen.
M. Brahier: J'enregistre avec beaucoup de regret la position
du Conseil fédéral et de la commission. Je considère que le
temps presse. Nous n'avons plus guère le temps pour réali-
ser des projets de ce type en faveur des régions qui sont
concernées. En effet, il faut tout de même reconnaître que
certaines régions se meurent ou tout au moins se trouvent
dans de très grandes difficultés. Elles attendent d'avoir chez
elles quelque chose capable de retenir les jeunes, capable
de leur permettre véritablement d'aspirer à une vie qu'elles
méritent. Dès lors, je comprends vos arguments, je com-
prends l'unité de matière que vous souhaitez obtenir dans
cet article. Evidemment, si une loi spéciale pouvait être mise
en chantier dans un proche avenir ou tout au moins prise en
considération par le canal d'autres dispositions législatives,
il est bien entendu que je n'irais pas «m'accrocher» à ma
proposition qui est vraiment opposée à l'unité de matière
que vous recherchez à travers le document en question.
Dans ce cas, peut-on obtenir, sinon la garantie ou, tout au
moins l'espoir de voir l'autorité fédérale mettre sur pied une
loi en la matière et tenir compte des cas particuliers dans
une très grande mesure?
Bundesrat Purgier: Die zwei Schlüsselgesetze, die ich
erwähnt habe, bestehen; das eine betrifft den milchwirt-
schaftlichen Bereich und die damit verbundene Versorgung,
das zweite ist das Investitionskreditgesetz im landwirtschaft-
lichen Bereich; mit diesen Gesetzen arbeiten wir jeden Tag.
Wir können einen grossen Teil Ihrer Anliegen dort subsu-
mieren. Lediglich für die Frage der Holzverarbeitung - wenn
ich Sie richtig interpretiere, war das auch eines Ihrer Anlie-
gen -, müsste das Forstgesetz in der bevorstehenden Revi-
sion etwas ausgeweitet werden. «Espoir, garantie, je dirais:
réalité!»
M. Brahier: Je regrette beaucoup de devoir maintenir ma
proposition, mais je la maintiens effectivement.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Brahier 10 Stimmen
Für den Antrag der Kommission 24 Stimmen
Antrag Letsch
Art. 29 Abs. 3
Weitere Einlagen erfolgen nach Massgabe der Bedürfnisse
durch allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss.
Proposition Letsch
Art. 29 al. 3
Suivant les besoins, d'autres versements peuvent être déci-
dés par un arrêté fédéral de portée générale.
Letsch: Nach der heutigen Regelung ist im Artikel 29 Absatz
1 der Grundbetrag von 500 Millionen verankert, der dem
Fonds zusteht, also in einem Bundesgesetz, gegen das
damals das Referendum hätte ergriffen werden können.
Demgegenüber ist in Absatz 3 dieses Artikels 29 nach heuti-
ger Regelung für neue Einlagen nur die Form des einfachen
Bundesbeschlusses vorgesehen.
Wenn nun der Rat bei der Behandlung von Artikel 1, der die
Zweckbestimmung umschreibt, bei der heutigen Regelung
geblieben wäre, also die Hilfe auf Infrastrukturaufgaben
beschränkt hätte, hätte ich wahrscheinlich den vorliegenden
Antrag nicht gestellt, obwohl es an sich schon fragwürdig
ist, einen Grundbetrag, nämlich 500 Millionen, in einem
referendumspflichtigen Erlass zu verankern, für Erhöhun-
gen aber den einfachen Bundesbeschluss zu wählen,
Renforcement de l'économie. Mesures I
82
13 mars 1984
obwohl diese Erhöhungen sich mit der Zeit so summieren
können, dass sie höher sind als der Grundbetrag.
Nachdem Sie nun Artikel 1 in der Zweckbestimmung
beträchtlich ausgeweitet haben, bin ich der Auffassung,
dass wir auch für künftige Erhöhungen - gleich wie für den
Grundbetrag - die Form des allgemein verbindlichen Bun-
desbeschlusses wählen sollten, damit die Möglichkeit
besteht, gegen allenfalls überbordende Erhöhungen das
Referendum zu ergreilen. Die Änderung, die ich beantrage,
bezieht sich nicht auf den bereits verabschiedeten
Beschluss, sondern auf künftige, weitere Einlagen.
Ich betone, dass sich dieser Antrag keinesfalls gegen das
Berggebiet richtet. Wir haben in den letzten Jahren immer
wieder bewiesen, dass wir für Regionalpolitik und insbeson-
dere das Berggebiet viel Verständnis haben und viel tun
(Stichworte: Finanzausgleich, Landwirtschaftspolitik, Inve-
stitionshilfe usw.). Wenn aber künftig so folgenschwere Aus-
weitungen, wie wir sie in Artikel 1 dieses Gesetzes beschlos-
sen haben, gelten sollen, so erachte ich es doch als ange-
zeigt, die logische Korrektur an der Form des Rechtserlas-
ses anzubringen, d. h, für künftige Einlagen die Form des
allgemein verbindlichen und nicht mehr bloss des einfachen
Bundesbeschlusses vorzusehen.
Die konsequente Möglichkeit des fakultativen Referendums
- und d. h. auf gut deutsch des Mitspracherechtes des
Volkes - stünde diesem wichtigen Erlass meines Erachtens
gut an. Ich bin auf d esen Zusammenhang erst nach der
Kommissionssitzung oestossen, habe dort den Antrag nicht
gestellt, bitte Sie aber heute, diesem Antrag zuzustimmen.
Knüsel, Berichterstatter: Ich bin nicht in der Lage, Herrn
Kollega Letsch im Namen der Kommission Antwort zu
geben. Das von ihm aufgeworfene Problem ist in der Kom-
mission nicht diskutiert worden. Herr Letsch macht vor-
nehmlich geltend, dass mit der Ausdehnung des sachlichen
Geltungsbereiches ein gewisses Pendant geschaffen wer-
den könnte, indem nan diese weiteren Fondseinlagen
durch allgemein verbindlichen Bundesbeschluss regelt.
Prima vista möchte ich glauben, dass die beiden Kammern
zweifelsohne in der Lage sein werden, abzuklären, welche
Tranchen notwendig sind und welche nicht. Ich kann keinen
Antrag stellen, weil die Kommission - der Ratspräsident wird
mir beipflichten - dieses Problem nicht diskutiert hat.
Gadlent: Der Antrag von Kollege Letsch erscheint mir inso-
fern nicht unbedenklich, als er möglicherweise durch eine
Hintertüre den Weg für die Einführung eines Finanzreferen-
dums öffnet. Ich muss daran erinnern, dass Artikel 6, Absatz
1 des Bundesgesetzes über den Geschäftsverkehr lautet:
«Befristete Erlasse, die rechtsetzende Normen enthalten,
sind in die Form des allgemein verbindlichen Bundesbe-
schlusses zu kleiden.» Das trifft in concreto keineswegs zu.
Es geht um Beträge, nicht um rechtsetzende Normen. Auch
die übrigen Voraussetzungen von Artikel 6 sind nicht gege-
ben, nachdem der Beschluss seinerzeit dem Referendum
bewusst entzogen worden ist.
Ich bin auch der Meinu.ng, dass eine vermehrte Transparenz
der Abrechnung zu verlangen ist. Der Bundesrat hat diese in
Aussicht gestellt durch ergänzende Auskünfte in Budget
und Rechnung. Ich meine, dass das in concreto die
gewünschte Übersicht schaffen wird und somit genügen
sollte.
Letsch: Nur eine Ergänzung an die Adresse von Herrn
Gadient. Sie haben nur Absatz 1 von Artikel 6 gelesen. Es
folgt gleich Absatz 2, wo es heisst: «Das gleiche gilt für
Erlasse, gegen die kraft einer Verfassungsbestimmung das
Referendum verlangt werden kann.» Und wir diskutieren
hier über ein Gesetz, das aufgrund einer Verfassungsbestim-
mung ausdrücklich dem fakultativen Referendum unterliegt.
Bundesrat Furgler: Ich bin Herrn Letsch dankbar, dass er
diese Rechtsfrage aulwirft. Wenn ich sie nicht gleich löse
wie er, so ändert das nichts an ihrer Bedeutung.
Wenn ich die Akten konsultiere, die seinerzeit zur Investi-
tionshilfe in der jetzt bekannten Form geführt haben, so
finde ich in diesem Artikel 29 eine grundsätzliche Überle-
gung, die auch heute noch Beachtung verdient. Die Regio-
nalpolitik ist langfristig ausgerichtet. Ihre Finanzierung ist
deshalb von kurzfristigen, konjunkturpolitisch motivierten
Überlegungen abzuschirmen, wenn man sie nicht gefährden
will. Das hat dazu geführt, dass das Parlament bei Schaffung
dieses Gesetzes im Artikel 29 nicht nur den Fonds mit einem
bestimmten Basisbeitrag äufnete, sondern beifügte, dass
weitere Einlagen nach Massgabe der Bedürfnisse durch
einfachen Bundesbeschluss erfolgen sollen. Man hat also
sowohl dem Parlament als auch dem Volk gegenüber «carte
blanche» gespielt. Und ich frage mich nun: drängt sich eine
Änderung dieses Grundgedankens auf; denn jener
Entscheid war ja - wie Sie wissen - dem fakultativen Refe-
rendum unterstellt. Kann ich nicht in voller Übereinstim-
mung mit dem vorher erwähnten Artikel 6 Absatz 2 des
Geschäftzsverkehrgesetzes sagen, dass durch die Akzeptie-
rung von Artikel 29 im IHG ganz bewusst dem Parlament,
dem Bundesrat die Möglichkeit des einfachen Bundesbe-
schlusses in Übereinstimmung mit unserem dauernden Ver-
halten im Bereich der Finanzierungsbeschlüsse angetragen
werden soll, um ein einfaches, wirksames und doch jeder
Kontrolle zugängliches Instrument zu haben? Ich möchte
dieser Interpretation den Vorzug geben.
Ich glaube, Herr Gadient hat dort recht, wo er sagt: Wäre es
nicht ein Einbruch in ein bis jetzt von uns praktiziertes
Geschehen im Finanzbereich? Es gibt andere Gebiete, wo
dann ohne jeden Zweifel einzelne Gruppierungen sofort von
der Möglichkeit Gebrauch machen wollten, Finanzbe-
schlüsse nicht mehr in Form des einfachen Bundesbe-
schlusses zu erledigen, sondern auch in der Form des
allgemeinverbindlichen, wie das schon mehrfach gefordert
worden ist.
Aus diesen Überlegungen komme ich dazu, Ihnen zu emp-
fehlen, der bisherigen Praxis treu zu bleiben und den Antrag
von Herrn Letsch abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Letsch
Dagegen
8 Stimmen
21 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 31 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Bundesgesetz über die Bürgschaftsgewährung
in Berggebieten
Loi fédérale encourageant l'octroi de cautionnements
dans les régions de montagne
Antrag der Kommission
Eintreten
Antrag Hänsenberger
Rückweisung an die Kommission
Proposition de la commission
Entrer en matière
Antrag Hänsenberger
Renvoyer à la commission
Knüsel, Berichterstatter: Dieses Bundesgesetz wird neu vor
allem die Zinskostenbeiträge regeln. Gestützt auf die Erfah-
rungen, die man bis heute gemacht hat, kann ich mich kurz
äussern. Ich nehme Bezug auf die ausführliche Eintretens-
debatte, die wir geführt haben, und ich möchte ihnen
namens der einstimmigen Kommission Eintreten auf die
Vorlage empfehlen.
Hänsenberger: Ich bin der Meinung, wir sollten diese letzte
Vorlage heute nicht beraten, sondern nochmals an die Köm-
- März 198483
Motion Andermatt
mission zurückgeben, damit diese Änderung überarbeitet
und neu vorgelegt wird.
Die Kommission hat sich ja vor allem mit dem zweiten Teil
der Vorlage befasst. Sie wird in der nächsten Session wieder
vor den Rat treten müssen; sie könnte diese Vorlage dort
auch noch mitnehmen. Dieser Beschluss sollte in der Kom-
mission nicht erstmals - aber vielleicht erstmals ausführlich
- geprüft werden. Die praktischen Auswirkungen werden
nicht gross sein, denn die Bürgschaftsgewährung bleibt ja
bis dahin in Kraft.
Der Kanton Bern hat bereits in der Vernehmlassung - und
das wird in der Botschaft auch erwähnt - Vorbehalte gegen-
über dieser Vorlage gemacht und eine gänzliche Überarbei-
tung gefordert. Dienststellen, die erfahren sind in der
Anwendung dieser Bürgschaftsgewährungen in Berggebie-
ten, machen darauf aufmerksam, dass in der Praxis die
Zinskostenbeiträge im Berggebiet von geringer Bedeutung
sein werden, dies im Vergleich zu den Bürgschaftsgewäh-
rungen, die sich bewährt haben. Der Kanton Bern schreibt in
seiner Vernehmlassung ausdrücklich: «Die vorgesehene Art
der Zinsverbilligung scheint uns undifferenziert, allzu gross-
zügig konzipiert, und mit unvorhersehbaren Kostenfolgen
verbunden.» Insbesondere ist diesem Beitragssystem vorzu-
werfen, dass wieder eine typische Splittersubventionierung
durch den Bund gewährt wird, die einen unverhältnismässig
grossen administrativen Aufwand verursacht, aber nur eine
kleine Wirkung erzielt. Es dürfte einen anderen, wahrschein-
lich praktikableren Weg geben, der vielleicht darin besteht,
dass man die erheblichen Kosten, die dem Gesuchsteller
aus den Bürgschaftsgewährungen entstehen, abdecken
könnte und die lokalen Bürgschaftsgenossenschaften
gewisse Beiträge für ihren Aufwand bekämen.
Herr Muheim hat heute morgen bei den Zinskostenbeiträgen
im Beschluss A, den wir behandelt haben, diese Zinskosten-
beiträge als marginal bezeichnet, als nur in Grenzfällen
überhaupt wirksam, praktisch bedeutungslos. Es bleibt ja
den Kantonen überlassen, in solchen marginalen Fällen zu
helfen und die Bundesvorlage dann zu ergänzen. Der Kan-
ton Bern tut das übrigens seit Jahren durch Zinskostenbei-
träge.
Ich bin der Meinung, dass wir dieses Gesetz heute nicht
beraten, sondern es zurück an die Kommission geben und
zusammen mit dem letzten, zweiten Abschnitt der Botschaft
im Sommer behandeln sollten.
Knüsel: Die Kommission hat in den einzelnen Eintretensde-
batten auch ausführlich zum bevorstehenden Bundesgesetz
über die Bürgschaftsgewährung im Berggebiet diskutiert.
Anhand dieser Diskussion ist sie dann einstimmig - ich
möchte das betonen - zum Ergebnis gekommen, dass eine
Verstärkung des Bürgschaftsgedankens mit Zinskostenbei-
trägen an Unternehmen mit einer ganz bestimmten Aus-
strahlungskraft in der Region, die eine gewisse Kontinuität
gewähren und mit einem Produkt auf dem Markt sind, für
das eine gewisse minimale Nachfrage besteht, zu befürwor-
ten ist. Ich habe den Eindruck, dass dieses Bundesgesetz
mit einer zusätzlichen Aktion der Zinsverbilligung eine wert-
volle Ergänzung erfährt. Die Kommission hat diesen Vor-
schlag ja auch nicht diskutiert, aber nachdem die Kommis-
sion einstimmig Eintreten beschlossen hat und keinen die-
ser vorgeschlagenenen Artikel zur Abänderung oder zur
Streichung vorgeschlagen hat, möchte ich Ihnen Eintreten
beliebt machen.
Bundesrat Purgier: Die Gedanken, die Herr Ständerat Hän-
senberger jetzt erwähnt hat, sind in der Kommission tatsäch-
lich ausgelotet worden.
Unser System mit den zwei Kammern gestattet ja, auch in
dieser Phase im Zweitrat allfällige Erkenntnisse, die hier in
Form von konkreten Anträgen geltend gemacht würden,
erneut zu berücksichtigen. Ich sehe aus meiner Sicht keinen
Anlass, hier gleichsam die Debatte abzubrechen. Das ist für
mich keineswegs eine Frage von Sein oder Nichtsein. Aber
an und für sich würde es dem Kommissionsverfahren
entsprechen, wenn wir die dort ausgereiften Vorlagen inklu-
sive der jetzt noch zur Diskussion stehenden letzten heute
erledigen würden. Dann kann vor allem auch der andere
Rat, wenn er will, mit dieser Arbeit weiterfahren, während-
dem Sie in der zweiten Tranche dann die IRG behandeln
würden. Wie gesagt, arbeitsmethodisch ist das ja hier aus-
schliesslich Ihr Entscheid, in den ich mich nicht einzumi-
schen habe.
Le président: Le Conseil fédéral ne désire pas le renvoi du
projet à la commission comme le propose M. Hänsenberger.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hänsenberger 3 Stimmen
Für den Antrag der Kommission 27 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. l, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, eh. l et II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.502
Motion des Nationalrates (Rothen)
Wirtschaftlich bedrohte Regionen. Massnahmen
Motion du Conseil national (Rothen)
Régions économiquement menacées. Mesures à prendre
Beschluss des Nationalrates vom 14. März 1983
Décision du Conseil national du 14 mars 1983
Knüsel, Berichterstatter: Ich kann mich ganz kurz halten.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass wir die Motion des
Nationalrates abschreiben, weil alle Forderungen erfüllt
sind.
Abgeschrieben - Classé
Abschreibung - Classement
Le président: II est également proposé de classer les inter-
ventions suivantes: 82.521, postulat de M. Donzé; 82.571
motion et postulat de M. Piller; 82.589, postulat de M.Guntern.
Abgeschrieben - Classé
#ST# 83.936
Motion Andermatt.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Verbesserung
Conditions d'activité de l'économie
Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Anträge zur
umfassenden Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
Renforcement de l'économie. Mesures II
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.048
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
60-83
Page
Pagina
Ref. No
20 012 417
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