- November 1983 N
1599
Asylgesetz. Änderung
in denen der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt, so hat
der Ständerat auch noch an den Fall gedacht, dass die
Abstimmung über die Initiative erst nach dem 1 Januar 1985
erfolgt und die Initiative verworfen wird. Dieser Fall ist heute
nicht mehr sehr wahrscheinlich, weil wir die Differenzen in
dieser Session vermutlich bereinigen körinen. Dann wird der
Bundesrat die Abstimmung ganz sicher im Laufe des kom-
menden Jahres ansetzen.
Trotzdem bin ich mit dem Antrag Gehen auch materiell nicht
einverstanden. Die Annahme der Initiative würde selbstver-
ständlich ein grundlegend neues Gesetz bedingen. Und die
Ausarbeitung dieses Gesetzes würde ebenso selbstver-
ständlich sofort an die Hand genommen. Aber die Ausarbei-
tung eines komplizierten Gesetzes braucht, das wissen wir
alle, eine bestimmte Zeit. Eine totale Verkaufssperre in der
Zwischenzeit, wie sie nun der Antrag Gehen verlangt, wäre
ohne Zweifel unverhältnismässig. Zu denken ist da vor allem
an Betriebsstätten, die ja vom Volksbegehren selber auch
zugelassen werden (Abs. 2 Bst. a der Initiative). Im übrigen
scheint mir hinter dem Antrag Gehen letztlich ein Denkfehler
zu stecken.
Der Antrag dürfte nämlich ein frommer Wunsch bleiben;
denn bei Annahme der Initiative würde dieses Gesetz ja aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht in Kraft gesetzt, weil sonst
die Kantone für eine kurze Zeit nochmals alle Ausführungs-
erlasse neu schaffen müssten. Das gäbe nicht nur ein
gesetzliches Chaos, sondern das wäre letzten Endes Arbeit
«für die Katze». Wir würden bei Annahme der Initiative mit
grösster Wahrscheinlichkeit den geltenden Bundesbe-
schluss nochmals verlängern. Wenn aber dieses Gesetz gar
nicht in Kraft tritt, dann hängt der Antrag Gehen vollständig
in der Luft.
Ich beantrage Ihnen aus allen diesen Gründen, den Antrag
Gehen abzulehnen und der Kommission zuzustimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission
Für den Antrag Gehen
offensichtliche Mehrheit
Minderheit
An den Ständerat -Au Conseil des Etats
#ST# 83.046
Asylgesetz. Änderung
Loi sur l'asile. Modification
Botschaft und Gesetzentwurf vom 6. Juli 1983 (BBI 1983 IM, 779)
Message et projet de loi du 6 juillet 1983 (FF 1983 III, 807)
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Anträge Mascarin
Hauptantrag
Nichteintreten
Eventualantrag
(falls Eintreten beschlossen wird)
Unterstützung der Minderheitsanträge
Propositions Mascarin
Proposition principale
Ne pas entrer en matière
Proposition subsidiaire
(Si l'entrée en matière est votée)
Appui aux propositions de la minorité
Bäumlin, Berichterstatter: Wir stehen heute vor einer unge-
wöhnlichen und an sich sehr unerfreulichen Situation. Wir
haben nämlich ein Gesetz zu ändern, das noch nicht drei
Jahre in Kraft ist. Das geltende Asylgesetz wurde am 5. Okto-
ber 1979 verabschiedet und dann auf den 1. Januar 1981 in
Kraft gesetzt. Ich werde Ihnen erläutern, wieso es nach so
kurzer Zeit zu diesem Revisionsvorhaben gekommen ist.
Aber vorweg will ich sagen, dass Ihre Kommission am 7. und
- November in Bern getagt hat. Sie hat - neben dem Depar-
tementschef, Herrn Bundesrat Friedrich, und seinen Mitar-
beitern - in einem Hearing Herrn Staatsrat Fontanet aus
Genf und die Herren Schmid und Kissling von der Schweize-
rischen Zentralstelle für Flüchtlingswesen angehört und
befragt. Selbstverständlich hat sie auch Kenntnis genom-
men vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens. Der
Vorentwurf hatte im Vernehmlassungsverfahren überwie-
gend Zustimmung gefunden. Allerdings - das muss hervor-
gehoben werden - gab es auch eine recht vehemente Kritik
von seilen der Hilfswerke, also von selten der Organisatio-
nen, die speziell eng mit Flüchtlingen zusammenzuarbeiten
haben. Dann gab es auch eine Opposition der Kirchen: die
Bischofskonferenz und die evangelischen Kirchen haben
sich kritisch geäussert.
In unserer Kommission hingen zunächst ein Rückweisungs-
und ein Nichteintretensantrag in der Luft. Aber die Kommis-
sion hat schliesslich Eintreten beschlossen, und zwar mit 16
zu 0 Stimmen, bei 4 Enthaltungen. Anschliessend hat die
Kommission allen Anträgen des Bundesrates zugestimmt.
Es waren meist Mehrheitsbeschlüsse. In einem Fall war es
nur eine sehr knappe Mehrheit, die schliesslich obsiegt hat.
Ich werde auf Einzelheiten später zurückkommen.
Welches sind nun die Gründe, die den Bundesrat und die
Mehrheit Ihrer Kommission zur Auffassung führen, eine
Gesetzesrevision sei nötig? Die Umstände haben sich in den
letzten Jahren eben geändert. Einerseits hat die Zahl der
Asylanten stark zugenommen, andererseits haben sich
Änderungen in der Zusammensetzung der Asylanten nach
Herkunftsländern ergeben.
Zunächst zur Zahl der Asylgesuche überhaupt. Nach den
Angaben, die der Kommission durch Herrn Direktor Hess
unterbreitet worden sind, ergibt sich folgendes: Bis 1977
gab es durchschnittlich etwa 1000 Asylbewerber pro Jahr,
'vorwiegend aus den Oststaaten. In den folgenden Jahren
haben sich die Gesuchszahlen wie folgt entwickelt: 1978:
1400 Personen, 1979: 1882 Personen, 1980 erstmals eine
erhebliche Zunahme: 3020 Personen, 1981:4226,1982:7135
Personen. Und die Entwicklung ist - wie wir vernehmen -
kaum rückläufig. Bis Ende Oktober dieses Jahres kamen
6177 Personen. Diese Ausweitung der Zahl der Asylbewer-
ber hat zu einer Überforderung der Verwaltung geführt. Bis
Ende 1983 sind beim Bundesamt für Polizeiwesen rund 9400
hängige Gesuche zu erwarten. 9400! Und wenn nichts
geschieht - auf welche Weise auch immer -, so rechnet man
mit einem Bestand von 14000 unerledigten Gesuchen bis
Ende 1984. Stark belastet sind vor allem auch die Kantone,
die für die Betreuung der Flüchtlinge und für die Kosten
erster Einvernahmen aufzukommen haben. Hier ist zu
sagen, dass die Kantone höchst ungleich belastet sind.
Belastet sind vor allem Grenzkantone sowie Kantone mit
bedeutenden städtischen Zentren: Genf vorab; Bern, Zürich
und Freiburg sind ebenfalls stark belastet.
Nun Zahlen über die Herkunft der Flüchtlinge. Hier auch
noch eine Bemerkung, die nötig ist, um die Situation etwas
zu erklären. Früher kamen die Flüchtlinge weit überwiegend
aus den Oststaaten, und diese Flüchtlinge haben wir recht
gerne entgegengenommen. Da haben politische Sympa-
thien gespielt, Antipathien gegen das Regime, vor dem sie
sich geflüchtet haben. Mehr und mehr haben sich die Ver-
hältnisse geändert. Immer grösser wird der Teil von Flücht-
lingen, der von woanders herkommt. Herr Fontanet hat uns
zum Beispiel gesagt, in Genf setze sich die Hälfte der Flücht-
linge seit etwa 1981 aus Afrikanern zusammen, die dann viel
auffälliger wirken. Einige weitere Zahlen aus neuester Zeit:
27 Prozent der Flüchtlinge stammen aus der Türkei, aus
Chile 16 Prozent, aus Zaire deren 11 Prozent. Nun ist zwar zu
Loi sur l'asile. Modification
1600N 29 novembre 1983
sagen, dass Flüchtlinge Flüchtlinge sind, unabhängig von
ihrer Hautfarbe. So müssen wir es sehen, und unser Gesetz
umschreibt die Flüchtlingseigenschaften objektiv, ohne
nach Herkunft zu fragen. Aber es ist auch zur Kenntnis zu
nehmen, dass der Fremde, der als Fremder besonders auf-
fällig erkennbar ist, von vielen Leuten am ehesten als stö-
rend empfunden wird.
Die starke Zunahme der Flüchtlingszahl hat nicht nur zu
einer Überlastung der Verwaltung beim jetzigen Personalbe-
stand geführt, sondern auch zu einem gewissen Malaise in
der öffentlichen Meinung. Auch Anzeichen einer eigentli-
chen Xenophobie, eines Fremdenhasses, bleiben uns nicht
erspart. So geschieht es immer wieder, dass man Flücht-
linge zum Sündenbock für alle möglichen Umstände macht.
Man nimmt die eigene Lebensangst und Verunsicherung,
die sich aus vielen Umständen erklären würden, zum Anlass,
einen Sündenbock zu suchen, jemanden, den man als ver-
antwortlich identifiziert.
Ich würde meinen, solchen Tendenzen gegenüber gelte es,
für Toleranz, für den Gedanken der Humanität einzutreten.
Ich will es nicht unterlassen, Ihnen ein kleines Erlebnis zu
schildern. Ich war in diesem Frühjahr im Grenzgebiet Guate-
mala/Mexiko, auf mexikanischer Seite. Dort herrscht eine
grosse Armut unter der einheimischen Bevölkerung, dort
leben aber auch viele Flüchtlinge. Ich fragte eine sehr arme
Frau, wie sie sich denn zu den Flüchtlingen einstelle. Ich war
verblüfft und betroffen von ihrer Antwort: «Es gibt einen
Gott im Himmel. Wir sind seine Kinder. Jenseits der Grenze
würden diese Leute kaputt gemacht, also gehören sie hier-
her!» So antwortete sie, obschon im mexikanischen Gebiet
die Ernte schlecht ausgefallen war. Das war praktizierte
Bergpredigtl
Ich weiss, dass wir uns in unserer Politik nicht an die
Grundsätze der Bergpredigt halten. Aber zwischen Bergpre-
digt und Xenophobie gibt es noch viele Mittelwege, Mittel-
wege, die wir uns und unserer eigenen Selbstachtung schul-
dig sind. Das möchte ich doch gesagt haben.
Der Flüchtlingsstrom kommt ja auch nicht von ungefähr. In
der Botschaft heisst es unter Ziffer 113 Absatz 1 zu Recht:
«Die Hauptursache des Ansteigens der Asylgesuche ist als
Folge der globalen Entwicklung zu sehen, die dazu geführt
hat, dass es heute gegen 20 Millionen Flüchtlinge gibt.» Also
nicht einfach ein unzureichendes Gesetz, sondern die äus-
seren Umstände, die Situation, wie wir sie weltweit finden,
sind die eigentliche Ursache für die Zunahme der Flücht-
linge.
Was die Wandlung in bezug auf die Herkunftsländer betrifft:
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es weltweit Diktatu-
ren gibt, gerade in Entwicklungsländern. Ich denke aber
auch an die Türkei, die uns schon näher liegt. Wir haben
eine grosse Zahl türkischer Flüchtlinge, wir wissen aber
nicht, ob die Türkei in nächster Zeit wirklich einer demokra-
tischen Entwicklung entgegengeht. Das können wir höch-
stens hoffen.
Noch eine Bemerkung zu einem Punkt, den wir in der
Kommission nicht ausdiskutiert haben. Man konnte über
solche Analysen nicht abstimmen, deshalb ist das, was ich
jetzt sage, meine persönliche Meinung. Wir in den westli-
chen Industrienationen sollten doch sehen, dass uns eine
gewisse Mitverantwortung trifft an dem, was in jenen Län-
dern geschieht. Noch und noch ist es so, dass wir mit
unserer Aussenwirtschaftspolitik wirtschaftlich Regimes
und Entwicklungsprozesse stützen, die nur mit Gewalt auf-
rechterhalten werden können. Ich behaupte: Viele Men-
schenrechtsverletzungen in der Dritten Welt sind nicht
Zufälle oder Ergebnisse unbegreiflicher Grausamkeit frem-
der Länder und Sitten, sondern sie sind notwendige Begleit-
erscheinungen einer Entwicklung, die den Leuten aufge-
drängt wird unter Vernichtung ihrer bisherigen - zum Bei-
spiel kleinbäuerlichen - Strukturen und dergleichen mehr.
Es ist kein Zufall, wenn gerade aus Zaire viele Flüchtlinge da
sind. Zaire ist eine der schlimmsten Diktaturen, und zwar
eine derjenigen, für die die westliche Welt mitverantwortlich
ist. Das ist unangenehm.
Zum Thema Wirtschaftsflüchtlinge: Zweifellos gibt es sie.
Aber es ist manchmal nicht einfach, sie zuverlässig zu erken-
nen und von den echten Flüchtlingen, den wirklich Verfolg-
ten, zu unterscheiden. Eben dafür brauchen wir einwand-
freie, Sorgfalt gewährleistende Verfahren. Hier sagt die Bot-
schaft, die ich sehr gerne zitiere, wiederum zu Recht: «In der
Regel kann die individuelle Gefährdung eines Asylbewer-
bers nur durch eine eingehende, gründliche und zeitrau-
bende Abklärung und eine persönliche Befragung sicher
beurteilt werden.» Eine Frage: War man nicht früher bei den
Ostflüchtlingen recht large in der Beurteilung der Flücht-
lingseigenschaft? Sind wir heute umgekehrt nicht manch-
mal eher zu streng bei der Beurteilung von Menschen, die
von weiter herkommen und sich in ihrem Aussehen von uns
unterscheiden?
Leider gibt es keine Erfolgsstatistik. Ich hatte als Kommis-
sionspräsident eine solche verlangt und sehr darauf gedrun-
gen, aber man konnte mir keine geben, weil sie nicht exi-
stiert. Der Verdacht besteht eben doch, dass man je nach
Herkunftsland in der Vergangenheit ungleich streng geur-
teilt hat. Es gibt inoffizielle Statistiken ohne Gewähr, ich
habe eine für die Jahre 1968 bis 1982 vor mir. Ich vermute
nicht, dass sie völlig verfälscht ist. Aus dieser Statistik
ergäbe sich, dass Gesuche aus Osteuropa zu 66,6 Prozent
und solche aus der Türkei zu 0,2 Prozent bewilligt worden
wären. Ich werde Herrn Bundesrat Friedrich mein Dokument
geben. Was ich Ihnen hier mitteile, sage ich mit allem
Vorbehalt. Vielleicht ergibt sich eine gewisse Korrektur.
Es stellt sich noch eine weitere Frage: Sind wir nicht ver-
sucht, die Frage, ob Asylbewerber echte Flüchtlinge oder
bloss Wirtschaftsflüchtlinge seien, mehr von den Bedürfnis-
sen und Gegebenheiten unserer eigenen Gesellschaft her zu
beurteilen, statt von den Verhältnissen in den Herkunftslän-
dern selber? Im Klartext: Sind wir large, wenn wir Arbeits-
kräfte brauchen? Lehnen wir hingegen Flüchtlinge zu leicht-
hin als angebliche Wirtschaftsflüchtlinge ab, wenn die
Arbeitsplätze rarer werden? Das ist die Frage, die ich nun
einfach einmal stelle.
Gewiss ist es nicht Sache der Schweiz, Beschäftigungspro-
bleme anderer Länder zu lösen. Das könnte sie auch gar
nicht. Ich bin der Meinung, dass die Beschränkung der Zahl
der ausländischen Wohnbevölkerung heute nicht zur Dis-
kussion steht, dass sie aber beizubehalten ist. Ich möchte
aber auf die besondere Situation des Flüchtlings unter den
Ausländern aufmerksam machen. Der Flüchtling ist eben
der an Leib und Leben Gefährdete, der Verfolgte. Um die
Dimensionen zu wahren, sollten wir auch beachten, dass die
Flüchtlinge innerhalb der Zahl der Ausländer in unserem
Lande eine ganz kleine Minderheit ausmachen, vielleicht ein
Prozent. Das ist auch heute noch so. Ich habe inoffizielle
Zahlen und habe sie nicht überprüfen können, weshalb ich
mich zahlenmässig nicht festlegen will. Aber wie auch
immer, es handelt sich um einen kleinen Prozentsatz inner-
halb der ausländischen Wohnbevölkerung. Man hat auch
schon gesagt: Ja gut, sie sind eine kleine Minderheit, aber
eine Problemminderheit. Meinetwegen. Aber dann haben
wir wiederum zu fragen: Wer hat die Problematik dieser
Problemminderheit begründet? Wer hat sie zu verantwor-
ten. Die armen betroffenen Menschen selber oder andere?
Wie dem auch sei, es ist nicht zu bestreiten, dass wir vor
ungelösten Fragen stehen. Es gibt die überlastete Verwal-
tung - ich habe einige Zahlen genannt -; es gibt die Verfah-
ren, die eindeutig zu lange dauern. Diese lange Dauer ist
zweifach begründet: sie ergibt sich zum einen aus der
soeben erwähnten Überlastung der Verwaltung, die die
Gesuche nicht speditiv erledigen kann; sie ergibt sich ferner
auch aus Missbräuchen, die ich nicht negiere.
Wir haben heute zwei Beschwerdeinstanzen: das Departe-
ment und den Bundesrat. In der Tat kommt es oft vor, dass
Beschwerden eingereicht werden in einer Weise, die miss-
bräuchlich ist. Man ergreift die Beschwerdemöglichkeit, um
Zeit zu gewinnen, um hier bleiben zu können, auch wenn
man vielleicht - objektiv betrachtet - keine wirkliche Er-
folgschance hat. So kommt man zu Verfahren, die drei Jahre
dauern, vier oder fünf, in Extremfällen sogar sechs Jahre.
Das hat zur Folge, dass am Schluss eines so langen Verfah-
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1601
Asylgesetz. Änderung
rens eine Ausweisung nicht mehr zu verantworten ist und
ein negativer Asylentscheid - wie gut er an sich begründet
sein mag - praktisch nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Das schürt das Malaise; das müssen wir einräumen. Hier
sollte Abhilfe geschaffen werden. Was die Beschleunigung
des Verfahrens betrifft, sind auch die Hilfswerke durchaus
der Meinung, hier müsse etwas unternommen werden.
Was soll nun im einzelnen zur Beschleunigung vorgekehrt
werden? Der Bundesrat und mit ihm Ihre Kommission sieht
ein ganzes Bündel von Massnahmen vor; ich fasse sie kurz
zusammen:
- Administrative Massnahmen im Departement, die die
Arbeit rationalisieren sollen. Die Verwaltung hat (die Kom-
mission konnte sich davon überzeugen) schon geleistet,
was in diesem Bereich getan werden kann. Ich verweise auf
Ziffer 131 der Botschaft.
- Ohne Zweifel bedarf es einer massiven Personalaufstok-
kung. Der Personalbestand der Flüchtlingssektion beträgt
heute 37 Mitarbeiter, inklusive 19 Hilfskräfte. Der Bundesrat
verlangt nun neu 88 Stellen für das Polizeiwesen, 67 Stellen
für den Beschwerdedienst. Ihre Kommission ist in ihrer
grossen Mehrheit der Meinung, dass diesen Begehren unbe-
dingt stattgegeben werden sollte. Viele von uns - ich weiss
nicht, ob es die Mehrheit ist, wir haben ja darüber nicht
abgestimmt; es ging um einen Meinungsaustausch - sind
bestimmt der Meinung, dass es sich hier um das Wichtigste
handle. Der Personalbestand muss unbedingt aufgestockt
werden, dann können die Gesuche beschleunigt (aber auch
weiterhin gründlich) behandelt werden.
Unsere Kommission hat jedenfalls - wie begeistert oder
nicht einzelne Mitglieder auch sein mochten - mit 17 zu 2
Stimmen einen Brief an die Finanzkommissionen verab-
schiedet, in welchem die Personalbegehren des Bundesra-
tes entschieden unterstützt werden. Auch der eifrigste Ver-
treter eines Personalstopps ist in diesem Zusammenhang zu
einer Kosten/Nutzen-Analyse aufgerufen. Je länger ein Ver-
fahren dauert, desto grössersind die Unterstützungskosten.
1983 wurden über 45 Millionen Franken, für 1984 werden an
Fürsorgekosten allein für Asylgesuchsteller 65 Millionen
Franken veranschlagt. Man hat berechnet - ich nehme an,
dass diese Berechnung seriös ist; es gibt keine Gründe,
daran zu zweifeln -, dass durch die Bewilligung der gefor-
derten Personalaufstockung für die Jahre 1984 bis 1987
schätzungsweise 60 Millionen Franken netto eingespart
werden können, auch nach Berücksichtigung aller Perso-
nalkosten usw.
- Die Gesetzesrevision beschränkt sich auf eine Änderung,
eine Straffung des Verfahrens, wobei nach den Absichtser-
klärungen des Bundesrates und der Kommission die
Rechtsstaatlichkeit nicht beeinträchtigt werden soll. Ganz
kurz zu den einzelnen Revisionspunkten: Reduktion des
Beschwerdeverfahrens auf eine Rekursinstanz. Hier stellt
sich die Frage: Soll das Departement endgültig entscheiden,
oder soll das eine unabhängige Instanz sein, wie es die
Hilfswerke und andere Organisationen (ursprünglich auch
die Freisinnige und die Sozialdemokratische Partei) gefor-
dert haben? Sodann soll in aussichtslosen Fällen vor der
Ausweisung keine persönliche Befragung mehr stattfinden.
Streitfrage: Soll das Gesetz diese Fälle abschliessend auf-
zählen, oder soll das Sache der Verordnung sein? Ferner
soll eine Wegweisungskompetenz des Bundesamtes bei
negativem Asylentscheid eingeführt werden; d. h. es soll
nicht nach dem negativen Asylentscheid noch einmal ein
Verfahren um eine ordentliche fremdenpolizeiliche Bewilli-
gung eingeleitet werden können. Einzelheiten zu diesen
Revisionspunkten gehören in die Detailberatung.
Ihre Kommission hat die Vorschläge schliesslich mit 16 zu 0
Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet. Die Kommis-
sion steht klar hinter den Vorschlägen des Bundesrates,
wobei Minderheitsanträge vorbehalten bleiben. Die Mei-
nung der Kommissionsmehrheit ist aber eindeutig.
Zwei Dinge habe ich noch kurz anzuführen: Die Revisions-
vorlage des Bundesrates beschränkt sich auf Verfahrensbe-
stimmungen. Es soll gestrafft werden. Die Botschaft hebt
ausdrücklich hervor, es gehe nicht darum, das geltende
Asylrecht auch materiell zu ändern, etwa in dem Sinne, dass
man den Flüchtlingsbegriff enger fassen würde. Es heisst in
der Botschaft wörtlich, das schweizerische Asylrecht sei
nicht bloss Tradition, sondern staatspolitische Maxime, Aus-
druck der schweizerischen Auffassung von Freiheit und
Unabhängigkeit. Ihre Kommission ist dieser Auffassung des
Bundesrates einhellig gefolgt, obschon sie natürlich davon
Kenntnis hatte, dass in letzter Zeit hie und da Forderungen
nach einer Entliberalisierung des Asylrechtes erhoben wor-
den waren. Ich erinnere an Forderungen, die die Nationale
Aktion im Vernehmlassungsverfahren erhoben hatte; vor
allem verweise ich auf die Petition des Mouvement patrioti-
que vigilance vom 6. Juni und der Nationalen Aktion für Volk
und Heimat vom selben Datum. Darin wird erklärt, insbeson-
dere der Flüchtlingsbegriff bedürfe einer einschränkenden
neuen Formulierung, die keine Missbräuche mehr zulasse.
Ihre Kommission bittet Sie, von diesen Petitionen Kenntnis
zu nehmen, ihnen aber keine weitere Folge zu geben. Das ist
die Konsequenz der Kommissionsbeschlüsse.
Nun noch kurz zu dem, was sich seit der Kommissionssit-
zung ereignet hat. Viele Ratsmitglieder- ich weiss nicht, ob
es alle sind - haben verschiedene Eingaben erhalten, in
denen nochmals Vorbehalte angemeldet werden: eine Ein-
gabe des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes
vom 21. November und eine Eingabe des Europäischen
Komitees zur Verteidigung der Flüchtlinge und Gastarbeiter
vom 25. November; Gesellschaft Minderheiten in der
Schweiz, Präsident alt Bundesrat Spühler, Eingabe vom
- November; Amnesty International; überparteiliche Orga-
nisation Frauen für den Frieden, Basel; auch das UNO-
Hochkommissariat hatte sich vor der Kommissionsverhand-
lung nochmals mit kritischen Bemerkungen gemeldet.
Neuestens ist noch die Petition für eine offene Asylpolitik
eingereicht worden, mit etwa 25 000 Unterschriften.
Noch ein letzter Punkt in bezug auf diese neuesten Entwick-
lungen. Hier möchte ich den Fall Polach erwähnen, vor
allem, um Herrn Bundesrat Friedrich Gelegenheit zu geben,
sich auch dazu zu äussern. Man hat in den letzten Tagen
und Wochen viel über diese irrtümliche Heimschaffung des
Tschechen Lumir Polach gesprochen. Ist das ein bedauerli-
cher Einzelfall gewesen oder die Spitze eines Eisberges, wie
Herr Schmid von der Zentralstelle für Flüchtlingshilfe
meinte? Ein Caritas-Mitarbeiter hat gesagt, man munkle,
dass gewisse Stellen die Annahme von Asylgesuchen ver-
weigerten, was klar gesetzeswidrig wäre. Ein Verein für
Rechtsberatung für Asylsuchende in Zürich sagt: «In gewis-
sen Kantonen wird den Asylbewerbern sehr eindringlich'von
ihrem Gesuch abgeraten.»
Ich möchte den Bundesrat um Stellungnahme ersuchen,
nachdem sogar die «Neue Zürcher Zeitung» letzten Freitag,
am 25. November, geschrieben hat: «Die kürzlich bekannt-
gewordene Abschiebung eines tschechoslowakischen
Flüchtlings aus der Schweiz nach Prag, ohne dass im
Instanzenzug auch nur eine rote Warnlampe aufgeleuchtet
hätte, scheint jenen Recht zu geben, die in der Kommission
erfolglos für stärkere Sicherungen zur Vermeidung von
Kurzschlüssen plädierten, weshalb nicht auszuschliessen
ist, dass der Rat seiner Kommission nicht in allen Teilen
folgen wird.»
Ich möchte jetzt aber nicht als Kommissionspräsident zu
sehr für die Minderheit plädieren. Wenn ich Herrn Bundesrat
Friedrich bitte, in dieser Sache Stellung zu nehmen, so auch
deshalb, weil ich annehme, dass Vorkommnisse, wie ich sie
jetzt aufgrund von Zeitungsmeldungen weitergegeben
habe, im Grunde gegen das neue Recht wären. Sie wären im
Grunde auch mit dem neuen Recht nicht vereinbar. Wir
stossen da vielleicht auch an gewisse Grenzen der Recht-
sordnung. Schöne Grundsätze, seien es die bisherigen oder
die neuen, greifen so oder so im einzelnen manchmal nicht
durch, weil man sich ihnen widersetzt, weil man sich nicht
an sie hält. Das ist ein Problem, das über das hinausgeht,
was wir durch diese Beratung und mit unseren Beschlüssen
leisten können.
Loi sur l'asile. Modification
1602
N 29 novembre 1983
Als Sprecher der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage
einzutreten.
M. Cavadini, rapporteur: II n'est heureusement pas fréquent
de modifier une loi quelques années à peine après sa
définition. C'est dire que les circonstances qui nous condui-
sent à prendre en considération une telle démarche sont
exceptionnelles et contraignantes.
Le Conseil fédéral a rappelé que le problème des réfugiés
était un phénomène mondial et que la Suisse le vivait d'une
manière particulièrement sensible. S'il nous propose au-
jourd'hui quelques modifications à la loi actuelle, ce n'est
pas pour remettre en cause fondamentalement les décisions
que nous avons prises il y a quatre ans, mais bien pour
permettre d'ajuster le droit à la situation vécue.
Remarquons d'abord que le nombre des demandeurs
d'asile, qui se tenait annuellement entre 800 et 1200, jus-
qu'en 1976, a passé, en 1982, à plus de 7000, Cette augmen-
tation considérable a entraîné des conséquences adminis-
tratives insupportables, d'autant plus que les procédures
d'examen devenaient plus complexes. La durée de l'instruc-
tion des dossiers s'est accrue au point de compromettre la
prise des décisions nécessaires. Parallèlement, certains
cantons se sont trouvés dans des situations graves, et le
gouvernement genevois a, par exemble, parlé de situation
explosive créée par l'accueil annuel de plus de 1000 réfu-
giés.
Les difficultés sont augmentées par la modification de la
provenance actuelle des demandeurs d'asile. En 1970, le 90
pour cent des demandeurs provenaient des pays de l'Est,
l'an dernier ces demandeurs ne représentaient que le 30
pour cent, alors que la majorité était originaire du tiers
monde. La nature même des motifs qui justifiaient une
demande a évolué. Aux persécutions de caractère idéologi-
que se sont souvent substituées des raisons d'ordre écono-
mique, même si la frontière est parfois imprécise en raison
des atteintes aux droits fondamentaux qui sont ressentis
dans le deuxième cas également.
On doit donc procéder à un examen attentif, délicat, pour
déterminer si l'objet de la demande ne peut être effectué
dans un délai satisfaisant. Il convient aujourd'hui de remé-
dier à cet état de chose. La procédure doit être accélérée.
Les remèdes que nous pouvons apporter sont de deux
natures. Premièrement, augmentation du personnel de la
section des réfugiés à l'Office fédéral et du service des
recours; deuxièmement, adaptation des dispositions sur la
procédure contenues dans la loi sur l'asile.
C'est dans cette approche politique que les propositions ont
divergé. Certains souhaitent saisir l'occasion de cette révi-
sion pour renforcer le dispositif d'examen des réfugiés.
D'autres, au contraire, voudraient élargir et assouplir les
procédures établies.
En fait, nous devons entrer en matière pour une révision de
la loi qui maintienne l'esprit de la vocation d'accueil de notre
pays, qui ne remette pas en cause le statut de réfugié, mais
qui allège et raccourcisse les procédures. La loi du 5 octo-
bre 1979, entrée en vigueur le 1
er
janvier 1981, doit, après
trois ans, connaître donc ces aménagements.
Nous ne remettons pas en cause la notion de réfugié qui
avait été adoptée, mais nous rappelons que le seul mécon-
tentement d'un homme envers les conditions régnant dans
son pays d'origine ne suffit pas à justifier une demande
d'asile. Le requérant doit rendre vraisembable la menace
dont il est l'objet de la part de ces autorités. Or, la procédure
actuelle n'est pas applicable normalement par l'engorge-
ment dont sont l'objet cantons et Confédération, du fait de
l'accroissement des demandes provenant des cinq conti-
nents.
Il faut connaître les conditions précises, sur les plans politi-
que, social, économique. Il faut avoir une vue d'ensemble de
la question pour que les critères puissent être comparables.
Le transfert aux cantons du droit d'asile ne paraît pas
souhaitable ici. L'accroissement du nombre de demandes
qui ont submergé l'administration a fait apparaître les
limites de la loi. La durée de la procédure atteint parfois six
ans. Il convient de la ramener à un an si possible, tout en
évitant de recourir au droit d'asile pour éluder les disposi-
tions ordinaires applicables aux étrangers. Enfin, des délais
d'attente de trois à six ans peuvent être angoissants, diffi-
ciles à supporter, contraires, le cas échéant, à une intégra-
tion sociale souhaitée.
Disons aussi que les cantons, dans certains cas, sont au
bout de leurs ressources d'accueil et d'hébergement. Rap-
pelons que ces cantons sont chargés de l'assistance, des
démarches de police et, occasionnellement, des renvois. On
l'a dit, la situation actuelle est grave; dans des villes où le
marché du logement est serré, on a dû recourir au place-
ment de réfugiés en hôtel où les prix de la chambre sont
parfois élevés. A cela s'ajoutent des considérations écono-
miques et sociales. Dans les cantons où sévit le chômage et
où le logement est rare, on peut enregistrer des réactions
dans lesquelles la xénophobie n'est, hélas, pas toujours
absente.
Il nous appartient de mesurer les conséquences et d'y porter
remède. Refuser de voir la situation dans ses développe-
ments actuels serait grave. Persister à nier les dangers
qu'elle recèle serait impardonnable. Les mesures que nous
examinons sont donc de deux ordres essentiellement, mais
ces deux mesures sont intimement liées.
Sur le plan législatif, nous demandons l'accélération de la
procédure et la réduction de la durée de celle-ci. On pro-
pose de supprimer une instance de recours. On prévoit donc
de désigner le Département fédéral de justice et police
comme unique autorité de recours. Remarquons que le
Conseil fédéral n'a, jusqu'ici, en règle générale, invalidé des
décisions du département que dans la mesure où des faits
nouveaux ont pu être pris en considération. Le département,
fonctionnant en tant qu'autorité de recours, aurait, dans ces
cas-là, lui aussi, revu la décision.
La deuxième proposition vise à renoncer à entendre le
requérant en personne lorsque la demande est manifeste-
ment infondée. Il s'agira d'éviter à tout prix l'arbitraire, mais
on peut donner l'exemple de ressortissants d'Europe occi-
dentale qui, à l'évidence, ne peuvent se prévaloir dans notre
pays du statut de réfugié. On cite encore des étrangers
frappés d'emprisonnement et d'expulsion du territoire qui
auraient peine à reprendre le chemin de la Suisse sous le
couvert de l'asile. Ces cas seront définis par l'ordonnance
pour garantir en règle générale l'audition personnelle du
requérant.
La troisième proposition vise à déterminer la possibilité et
non plus l'obligation de donner au requérant une autorisa-
tion de travail. On veillera, certes, à ne pas renverser la
présomption actuelle, mais un poste de travail ne pourra pas
être garanti obligatoirement à chacun.
Mentionnons enfin la compétence donnée à l'Office fédéral
de coordonner le rejet d'une demande d'asile et le renvoi du
requérant. Aujourd'hui encore, c'est l'autorité cantonale qui
est chargée de l'exécution de la décision. Le second train de
mesures administratives et financières doit être accepté. Il
s'agit de donner à l'Office les moyens de faire simplement
face à sa tâche. Il est lié au premier, et les deux mesures,
nous l'avons dit, sont complémentaires.
On doit ici faire une exception importante à la règle du
blocage du personnel en appuyant une demande d'augmen-
tation de soixante postes de travail pour des auxiliaires. On
peut rappeler que les charges d'assistance aux demandeurs
d'asile s'élèvent à 65 millions pour 1984, somme budgétisée,
et qu'une réduction de la durée de la procédure permettrait
de réaliser des économies vraisemblablement supérieures
aux charges entraînées par l'engagement de nouveaux col-
laborateurs. Votre commission a communiqué son senti-
ment à la Commission des finances pour étayer cette de-
mande.
De toute manière, nous disons de nouveau que les deux
démarches sont liées et qu'une amélioration de la loi, privée
du renfort de l'administration, serait inopérante. De même,
une augmentation des effectifs du personnel doit s'accom-
pagner d'une révision de la loi pour obtenir le résultat que
nous voulons, c'est-à-dire un droit d'asile offert à ceux qui
- November 1983 N
1603
Asylgesetz. Änderung
sont persécutés dans leur pays, une procédure efficace et
accélérée, une administration capable d'assumer ses
tâches, un climat de sérénité retrouvée sur l'ensemble de
notre pays.
J'ajoute deux remarques pour terminer. Votre commission
vous recommande les propositions qui vous sont soumises
par 16 voix sans opposition et deux abstentions. Enfin, le
groupe libéral annonce son entrée en matière pour la dis-
cussion du projet.
M. Soldini: Dans sa réponse de décembre 1982 à plusieurs
interventions parlementaires consacrées à l'application de
la loi sur l'asile, du 5 octobre 1979, le Conseil fédéral décla-
rait s'en tenir à la pratique adoptée jusqu'alors c'est-à-dire à
celle qui était basée sur ladite loi, complétée par l'ordon-
nance sur l'asile du 12 novembre 1980.
Cependant, sous la pression des événements due à une
situation de plus en plus délicate et avec le changement
intervenu à la tête du Département de justice et police, une
procédure de consultation concernant un avant-projet de
révision de la loi était soumis en date du 21 avril 1983 à tous
les cantons, comme à de larges milieux politiques. Un rap-
port sur l'avant-projet présenté a appelé de notre part les
remarques suivantes: tout d'abord, nous avons apprécié
que le Conseil fédéral ait souligné que des candidats à l'asile
politique cherchaient à utiliser ce moyen de droit pour
obtenir un permis de séjour ou de travail qu'ils n'auraient
pas pu recevoir sur la base de la législation habituelle.
Ensuite, nous ne pouvions partager l'opinion selon laquelle
il deviendrait difficile, pour des raisons humanitaires, de
renvoyer un demandeur d'asile ne répondant pas aux condi-
tions d'accueil prévues par la loi. S'il ne répond pas à ces
conditions, c'est que dans la plupart des cas, il pourrait
retourner sans graves problèmes dans son pays d'origine.
Dès cet instant, il est faux d'en déduire que le seul séjour en
Suisse fait naître des raisons humanitaires qui pourraient
s'opposer au renvoi. Des motifs humanitaires pourtant pour-
raient, dans certaines situations, susciter une aide unique
pour faciliter le retour de l'intéressé dans son foyer, mais le
but même de la loi commande que le faux réfugié cède sa
place au vrai réfugié, car chacun peut constater que les
conditions et les possibilités d'accueil de notre pays ne sont
pas illimitées. Nous ne croyons pas non plus qu'une réforme
fondamentale ne permettrait pas de mieux résoudre les
difficultés engendrées par l'arrivée en Suisse de réfugiés de
plus en plus nombreux. Nous sommes même persuadés
qu'à l'article 3, 2
e
alinéa de la loi sur l'asile, la phrase
suivante: «de même que les mesures qui entraînent une
pression psychique insupportable» appartient à un certain
jargon sociologique qui ne devrait pas trouver sa place dans
un tel texte législatif et que cette définition du terme «réfu-
gié» est susceptible d'engendrer des abus regrettables dans
l'ordonnance d'application.
En revanche, nous voulons bien croire que le Département
fédéral de justice et police peut considérer aujourd'hui
qu'une telle révision générale de la loi sur l'asile pourrait
difficilement conduire à des résultats immédiats, quand on
connaît la longueur des procédures législatives. A l'heure
actuelle, en effet, un réexamen d'une loi datant d'à peine
trois ans, n'a de sens que dans la perspective d'un déroule-
ment plus rapide du processus nécessité par une situation
d'urgence. La réduction des instances de recours, la possi-
bilité de prendre des décisions sur la base du dossier dans
les cas manifestement abusifs, ainsi que la combinaison
d'une décision de renvoi fondée à la fois sur des disposi-
tions de police des étrangers et de refus de l'asile, sont des
modifications que nous envisageons de manière positive.
Par ailleurs, l'autorisation de travailler peut sans autre être
supprimée, car elle représente souvent pour l'étranger le
seul motif de sa demande d'asile. Il faut donc rendre plus
restrictive la disposition légale pour éviter qu'une autorisa-
tion de travail refusée par la voie ordinaire ne soit accordée
par le biais d'une demande d'asile abusive.
Mais comme je l'ai laissé entendre précédemment, nous
considérons qu'une révision générale de la loi sur l'asile
devrait être mise en chantier sans retard car les modifica-
tions proposées, aussi intéressantes qu'elles paraissent, ne
vont pas pour autant débloquer une situation devenue très
préoccupante si ce n'est critique. Pour notre part, nous
reconnaissons cinq modifications nécessaires: Première-
ment, augmentation sans délai du nombre des collabora-
teurs du service des réfugiés auprès de l'Office fédéral de la
police. Deuxièmement, coordination de la politique d'asile
avec l'aide au développement. Troisièmement, répartition
équitable des candidats à l'asile dans toute la Suisse, dans
des établissements préparés à cet effet, avec l'aide de la
Croix-Rouge. Quatrièmement, punitions plus sévères des
délits commis par des candidats à l'asile politique et des
réfugiés, allant jusqu'à l'expulsion, si nécessaire. Cinquiè-
mement, refus de laisser entrer des candidats à l'asile dans
le marché du travail helvétique. L'exiguité de notre territoire
et la forte proportion d'étrangers qui y résident déjà exigent
de modifier notre politique dans ce domaine, sinon il en
résultera soit un nouvel apport excessif d'étrangers, soit des
mesures défavorables pour les ressortissants de pays voi-
sins qui ont l'habitude de venir travailler chez nous.
La politique de la Suisse devrait, à notre avis, consister à
n'admettre qu'un asile très temporaire, complété par une
aide à la formation professionnelle et une action favorisant
la réinsertion du réfugié dans sa région d'origine. Il serait
bon aussi que nos représentations diplomatiques à l'étran-
ger reçoivent des instructions précises sur l'octroi des visas
permettant l'entrée en Suisse. Il serait nécessaire également
de pouvoir casser les filières qui permettent à de trop
nombreuses personnes de voyager jusqu'à la frontière
suisse, de déchirer leurs papiers d'identité, d'entrer facile-
ment chez nous pour y requérir l'asile politique et de s'ins-
taller sur notre territoire jusqu'à ce que leur cas soit tranché,
deux ou trois ans plus tard. Ceux qui n'ont pas le droit d'être
reconnus comme réfugiés politiques doivent être reconduits
à la frontière sans retard. Cela finira certainement par se
savoir et les arrivées diminueront dans une notable propor-
tion. De la sorte, notre pays pourrait aider un plus grand
nombre de réfugiés authentiques. D'autre part, l'accueil de
réfugiés devrait aussi être réduit sur le plan matériel, au
profit d'une aide accrue apportée à ceux qui restent dans
une région proche de leur pays d'origine. Mais il s'agit là
bien entendu d'une modification plus complexe et de plus
longue haleine que celle qui nous est soumise aujourd'hui.
C'est pourquoi nous ne ferons pas la petite bouche devant
les propositions du Conseil fédéral et dans l'attente d'une
révision plus large de la loi sur l'asile que nous souhaitons,
nous apporterons notre appui aux modifications présentées
par le gouvernement et nous voterons l'entrée en matière.
Steinegger: Eigentlich hätte ich bezüglich des Sachverhal-
tes auf die Kommissionsberichterstatter verweisen wollen.
Nachdem die deutsche Berichterstattung aber doch sehr
persönlich gefärbt war, erlaube ich mir, noch kurz zur Aus-
gangslage Stellung zu nehmen.
Dieser Rat hat das Asylgesetz 1979 verabschiedet. Am
I.Januar 1981 ist es in Kraft getreten. Entsprechend den
damaligen Erfahrungen glaubte man, dieses Gesetz mit
etwa 37 Mitarbeitern in der Sektion Flüchtlinge, in Zusam-
menarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, vollziehen zu
können. 1970 bis 1976 waren jährlich 800 bis 1200 Asylgesu-
che zu verzeichnen, wobei ungefähr 90 Prozent der Gesuch-
steller Osteuropäer waren. Lediglich für Zeiten erhöhter
internationaler Spannung oder bei Ausbruch eines interna-
tionalen Konfliktes hatte sich der Bundesrat in Artikel 9
vorbehalten, Sondermassnahmen zu treffen und besondere
Verfahrensbestimmungen aufzustellen.
In den letzten Jahren wurde unser Land aber mit völlig
anderen Problemen konfrontiert. Ein plötzlicher Zustrom
von Asylsuchenden aus Drittwelt- und Schwellenländern
liess die Zahl der Asylgesuche im Jahre 1982 auf über 7000
anschwellen. Heute sind etwa 9500 hängige Gesuche zu
verzeichnen. Dieser Zustrom ist das Zeichen der weltweiten
Flüchtlingssituation, aber auch Ausdruck der grossen inter-
Loi sur l'asile. Modification
1604
N 29 novembre 1983
nationalen Mobilität in Kombination mit wirtschaftlichen
Schwierigkeiten in vielen Herkunftsländern.
Weil wir die Asylgesuche aus verfahrenstechnischen und
personellen Gründen nicht mehr bewältigen können,
besteht heute die Gefahr, dass das Asylgesetz zum unnützen
Papier wird. Bei einer Weiterzugsquote von 80 Prozent dau-
ert die Prüfung der Frage, ob es sich beim Asylbewerber um
einen Flüchtling handelt, vier bis sechs Jahre. Wird diese
Frage bejaht, erhält der Gesuchsteller den Flüchtlingsstatus,
wird diese Frage verneint, muss oft aus humanitären
Gründen von einer Wegweisung abgesehen werden. Ein
grosser Papierkrieg, hohe Kosten, Probleme für Kantone
und Gemeinden! Das Verfahren wird zur Farce, der Flücht-
lingsbegriff des Asylgesetzes wird zum Gegenstand akade-
mischer Übungen, in der praktischen Bedeutung aber aus-
ser Kraft gesetzt.
Wir können dem Volk nicht ungestraft weismachen, dass
nur den im Asylgesetz beschriebenen Gesuchstellern Asyl
gewährt wird, während wir zur Durchführung einer kontrol-
lierten Asylpolitik nicht mehr in der Lage sind. Die FdP-
Fraktion ist deshalb der Auffassung, dass wir alles daran-
setzen müssen, um den materiellen Gehalt des Asylgesetzes
wieder vollziehen zu können. Andererseits sind wir aber
auch der Meinung, dass wir meilenweit von der Situation
entfernt sind, wo eine «Das Boot ist voll»-Diskussion
gerechtfertigt wäre. Selbst im Vergleich zur oft kritisierten
Flüchtlingspolitik des Zweiten Weltkrieges kommen uns die
heutigen Herolde des übervollen Bootes doch ziemlich mut-
los, ja überängstlich vor.
Das Asylgesetz enthält Instrumente, um die Normalsituation
und um Ausnahmesituationen zu bewältigen. Leider wurde
aber jener Bereich vergessen, der zwischen der Normalsi-
tuation und der eigentlichen Ausnahmesituation liegt. Hier
funktioniert das Gesetz nicht. Wir haben deshalb die verfah-
rensmässigen Voraussetzungen zu schaffen, damit wir
unseren Flüchtlingsbegriff bis zur Ausnahmesituation
durchhalten können. Nur mit zusätzlichen personellen Mit-
teln und administrativen Rationalisierungsmassnahmen
kann dieses Ziel nicht erreicht werden.
Eigentlich wissen auch die grundsätzlichen Gegner des
vorliegenden Revisionsvorschlages, dass 7000 Asylgesuche
jährlich und der Berg der hängigen Gesuche mit Personal-
aufstockung und Organisatoren allein nicht bearbeitet wer-
den können. Es müssen auch verfahrensmässig die erfor-
derlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Eine amnestiemässige Behandlung der hängigen Gesuche
würde den Tod unserer liberalen Flüchtlingspolitik bedeu-
ten. Das Volk würde dies zu Recht nicht akzeptieren. Kon-
krete Alternativvorschläge zu dieser Vorlage sind von den
Gegnern bisher nicht unterbreitet worden. Wir haben uns
allerdings zu fragen, ob mit den vorliegenden Revisionsvor-
schlägen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens
gefährdet werden. Wir sind überzeugt, dass von einer sol-
chen Gefährdung keine Rede sein kann. Es werden Ansätze
von offensichtlichem Missbrauch und Übertreibungen aus-
gemerzt. Es ist daran zu erinnern, dass es um den Vollzug
eines schweizerischen Gesetzes geht und dass in diesem
Bereich politische Beurteilungen eine Rolle spielen. Es gibt
keinen subjektiven Anspruch auf Asylgewährung. Wir kön-
nen das Weltflüchtlingsproblem nicht lösen, insbesondere
können wir nicht alle Flüchtlinge hier beherbergen. Wir
können nur unseren Beitrag leisten. Es geht auch nicht an,
dass jeder Asylentscheid zur Frage über Leben und Tod
hochstilisiert wird. Die Dramatisierung dieses Entscheides
durch teilweise wohlmeinende Leute sollte uns nicht verlei-
ten, das Augenmass zu verlieren. Insbesondere stellt sich in
diesem Zusammenhang die Frage, ob das Asylverfahren auf
zwei Instanzen reduziert werden darf und ob allenfalls eine
verwaltungsunabhängige Rekursinstanz geschaffen werden
sollte.
Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat die Verantwor-
tung für die Asylpolitik trägt und deshalb gegenüber dem
zuständigen Departement weisungsbefugt ist. Wir sind aber
nicht der Meinung, dass sich der Bundesrat mit der Mehr-
zahl der individuellen Gesuche befassen soll. Ein zweistufi-
ges Verfahren bietet ausreichende Sicherheit, dass das
Gesuch richtig beurteilt wird. 80 Prozent der abschlägigen
Asylentscheidewerden weitergezogen. Ein hoher Anteil die-
ser Beschwerden hat nicht zum Ziel, die Rechtmässigkeit
des Entscheides beurteilen zu lassen, sondern Zeit zu
gewinnen. Bei einem dreistufigen Verfahren entsteht die
Gefahr, dass das Spiel um Zeitgewinn den Vollzug des
Entscheides schliesslich verhindert. Statt mehr Gerechtig-
keit haben wir die Ausserkraftsetzung des Flüchtlingsbe-
griffes.
Dem Vorschlag auf Schaffung einer verwaltungsunabhängi-
gen Rekursinstanz bringt man zunächst Sympathie entge-
gen. Bei näherem Zusehen wird aber ersichtlich, dass dieser
Weg nicht gangbar ist. Die angeführten Begründungen stel-
len jede Verwaltungsrechtsprechung in Frage; folgerichtig
müsste sie abgeschafft werden. Wir haben gehört: Es han-
delt sich um politische Fragen, und die Verantwortung liegt
beim Bundesrat. Der Bundesrat muss also Weisungsmög-
lichkeiten haben. Eine verwaltungsunabhängige Rekursin-
stanz, kombiniert mit dem notwendigen Weisungsrecht des
Bundesrates, gleicht aber einer Kreuzung zwischen Kamel
und Fisch, mit dem Auftrag zu fliegen; es ist ein Wider-
spruch in sich.
Schliesslich dürfen wir nicht vergessen, dass es vom
Arbeitsvolumen her um eine Grössenordnung wie im Berei-
che des Bundesgerichtes geht, allerdings mit einem
engeren Spektrum. Bei der beantragten Möglichkeit des
Verzichtes auf die persönliche Befragung des Gesuchstel-
lers durch die Bundesinstanzen unterstützen wir den Antrag
Kopp, der den Bundesrat verpflichtet, die Gründe abschlies-
send in der Verordnung festzuhalten. Wir unterstützen die
angestrebte höhere Flexibilität bei der Zuweisung von Arbeit
und die Koordination zwischen Asylverfahren und fremden-
polizeilichem Wegweisungsverfahren. Die FdP-Fraktion for-
dert, dass das Asylgesetz wieder vollziehbar gemacht wird.
M. Darbellay: Aux yeux du groupe démocrate-chrétien, au
nom duquel je m'exprime maintenant, la situation en
matière de droit d'asile est plus que préoccupante; elle est
absolument intolérable. Il est en effet inadmissible que des
demandeurs d'asile doivent attendre 4,5 voire 6 ans pour
obtenir une réponse à leur demande. Cela n'est pas admissi-
ble du point de vue du droit et encore moins du point de vue
humain.
Imaginons simplement la situation des personnes qui sont
venues chez nous avec leurs enfants: ceux-ci ont fréquenté
nos écoles pendant un certain nombre d'années; ils ont
appris notre langue, se sont insérés dans notre société et,
cinq ou six ans plus tard, les requérants s'entendent dire
que leur demande d'asile est refusée et qu'ils doivent rentrer
chez eux.
Il s'agit par conséquent de trouver une solution à cette
situation inadmissible et, à notre sens, cette solution ne doit
pas être de nature politique. Notre pays doit garder sa
réputation de terre d'asile. Nous sommes un pays neutre et
nous apprécions les avantages que comporte cette neutra-
lité, mais nous ne pouvons pas nous contenter d'en appré-
cier les avantages; nous devons également assumer les
devoirs qu'elle implique et l'un des premiers est justement
celui d'accueillir ceux qui n'ont plus, qui ne peuvent plus
avoir de patrie.
Il n'est pas facile de remédier à la situation actuelle. Il faut
donc utiliser toutes les possibilités. Le Conseil fédéral nous
a dit que tout avait été mis en œuvre, dans le cadre du
Département de justice et police, pour rationaliser au mieux
l'administration. Nous nous permettons un point d'interro-
gation et nous demandons avec insistance que vraiment
tout soit mis en œuvre pour rationaliser le travail.
Aujourd'hui, seules 37 personnes sont occupées dans la
section du Département de justice et police chargée de
l'examen de ces demandes d'asile. Nous souhaitons vive-
ment que les deux conseils admettent une augmentation de
l'effectif de manière que les demandes puissent être traitées
dans un délai convenable.
- November 1983 N1605Asylgesetz. Änderung
Ces deux conditions doivent absolument être satisfaites.
Mais nous devons aussi apporter quelques corrections à la
loi sur l'asile. Le groupe démocrate-chrétien, à l'unanimité, a
décidé d'entrer en matière et, à sa majorité, d'appuyer les
propositions du Conseil fédéral, propositions qui ont d'ail-
leurs été retenues par la commission.
Pour ce qui est du nombre des instances de recours, nous
admettons, pour alléger le processus, la suppression du
recours au Conseil fédéral. Dans sa majorité, notre groupe
considère cependant que l'instance de recours unique doit
être le Département de justice et police et non une instance
indépendante, afin que le pouvoir politique reste maître de
la situation.
En ce qui concerne les demandes d'asile manifestement
infondées, nous admettons que l'administration puisse refu-
ser d'y faire droit sans entendre une deuxième fois les
requérants. A cet égard, on pourrait se demander si la loi
doit énumérer de façon exhaustive les cas dans lesquels la
demande doit être considérée comme infondée. La majorité
des membres de notre groupe pensent que cette question
doit être réglée par voie d'ordonnance plutôt que par le
moyen d'une loi, moins souple dans son application.
Par contre, nous souhaitons que les cas de demandes
infondées soient énumérés de façon absolument exhaustive
dans l'ordonnance. Nous estimons également que la déci-
sion de renvoi doit être prononcée par l'Office fédéral de la
police plutôt que par les autorités cantonales, afin que la
demande d'asile et le renvoi éventuel du requérant puissent
être étudiés parallèlement. Le processus de décision sera
ainsi plus rapide.
Nous disons donc oui à ce projet de loi, mais il s'agit en
quelque sorte d'un «oui, mais...», puisque nous subordon-
nons notre adhésion à l'augmentation de l'effectif du per-
sonnel affecté à l'examen des demandes d'asile.
Leuenberger Moritz: Die Unerträglichkeit des heutigen
Zustandes wurde von sämtlichen Vorrednern schon derart
drastisch geschildert, dass ich darauf verzichten kann, sie
nochmals darzulegen.
Die Frage, die sich unsere Fraktion stellt, ist die: Taugt denn
die vorgeschlagene Revision, um die Situation in den Griff
zu bekommen? Unseres Erachtens könnte praktisch alles,
was uns hier vorgeschlagen wird, schon heute durchgeführt
werden. Wenn offensichtlich missbräuchliche Gesuche vor-
liegen, wäre es möglich, schnell und sofort zu entscheiden.
Wenn trölerische Rechtsmittel ergriffen werden, so wäre es
möglich, diesen die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Wenn aufgrund eines missbräuchlichen Asylgesuches um
Arbeitsbewilligungen nachgesucht wird, könnte man diese
Bewilligungen verweigern, und man tut das ja heute auch
schon. Das A und das O zur Behebung des Missstandes ist
die Aufstockung des Personals. Das haben praktisch alle
eingesehen, jedenfalls alle, die rechnen können. Wir wissen,
dass es kontraproduktiv wäre, nun weiter - wie das einige
vorgeschlagen haben - Personal zu sparen. Wir geben viel
mehr Millionen dafür aus, wenn wir diese Personalausgaben
nicht wagen wollen.
Wieso soll denn diese Revision des Asylgesetzes trotzdem
durchgeführt werden? In der Botschaft und in der Kommis-
sion wurde beschworen, dass keine materielle Änderung
des Flüchtlingsbegriffes erfolgen und an der bisherigen
Flüchtlingspolitik grundsätzlich nichts geändert werden
soll. Aber trotzdem schlägt man uns vor: Künftig soll über
die Asylgewährung ein einziges Departement endgültig
entscheiden, es soll kein Rekursrecht dagegen an den
Gesamtbundesrat möglich sein. Abklärungen können sum-
marisch vorgenommen werden. Arbeitsbewilligungen sollen
restriktiver angewandt werden; damit soll die Integration
eines Asylanten erschwert werden. Auch die Kantone sollen
wieder vermehrt Gewicht bekommen, wenn es darum geht,
über den Status eines Asylanten zu entscheiden.
Das sind echte materielle Änderungen, auch wenn nur das
Verfahren geregelt wird. Rechtsstellung des Asylanten und
die Asylpolitik als ganzes werden inhaltlich davon betroffen;
alle Beschwörungen, man wolle inhaltlich nichts ändern,
helfen da überhaupt nicht. Aber nicht nur bei der Vorlage
selbst, sondern auch bei der Begründung der Vorlage bin
ich in der Kommission einige Male an eine doppelte Moral
erinnert worden. Wie hat das doch in der Kommission
getönt: «Wir sind nicht xenophob; wir sind liberal, aber die
Stimmung im Volk ist halt jetzt so schlimm. Wir sehen ein,
dass Asylsuchende weniger als 1 Prozent sämtlicher Auslän-
der ausmachen, aber das Volk sieht das nicht ein, und dem
müssen wir jetzt nachgeben. Wir sind nicht in der Nationa-
len Aktion, aber die wird sonst immer stärker. Deswegen
müssen wir jetzt halt ein Zeichen setzen.»
Das ist nicht nur zu einfach, das ist letzten Endes auch
verantwortungslos. Wenn uns nämlich das Schicksal von
Flüchtlingen, die von Tod oder von Folter bedroht sind,
etwas bedeutet und wenn wir uns an diesem Elend nicht
mitschuldig machen wollen, dann haben wir uns solchen
Stimmungen im Volk entgegenzustellen. Wir können nicht
einfach leichtfertig mitschwimmen, sonst wird dieses
braune Bächlein, das da zu fliessen beginnt, zu einem
immer stärkeren Strom, und an diesem Strom sind wir dann
auch mitschuldig. Wir müssen aufklärend .wirken, und es
gibt ja viele Leute in unserem Land, die das tun. Diese
Strömung gehört auch zum Volk! Es gibt Menschen, die aus
Idealismus ihre Freizeit für diese Problematik opfern, die
sich für einen geringen Lohn für das humanitäre Ansehen
unseres Landes - im Inneren und im Äusseren - einsetzen.
Mit diesem humanitären Ansehen brüsten wir uns dann
umgekehrt wieder gerne.
Denken Sie an die Hilfswerke, an Caritas und HEKS, an das
Rote Kreuz, das Arbeiterhilfswerk, den Christlichen Frie-
densdienst usw. Denken Sie an die zahlreichen Briefe, die
wir von idealistisch orientierten Organisationen, von Amne-
sty International zum Beispiel, erhalten haben, an die Peti-
tion der Frauen für den Frieden usw. Denken Sie an die
Spenden, die erbracht werden für notleidende Flüchtlinge.
Sollen wir denn auf diese Leute überhaupt nicht hören,
sondern nur auf die anderen? Es istunverhältnismässig und
ungerecht, wenn wir nur von einer negativen Stimmung im
Volk sprechen. Natürlich erhalte auch ich anonyme Briefe,
aber wir dürfen doch nicht einfach nachgeben, sonst haben
wir das Recht nicht mehr, mit unserer humanitären Tradition
und mit den Menschenrechten, für die wir einstehen, zu
prahlen.
Wenn wir in Zeiten der Hochkonjunktur eine liberale Flücht-
lingspolitik betreiben und in Zeiten der Rezession eine
restriktive, dann betreiben wir überhaupt keine Asylpolitik,
sondern eine Arbeitsmarktpolitik, die einfach humanitär ver-
kleistert wird. Wir haben zu viele Wirtschaftsflüchtlinge auf-
genommen; das ist auch eine Ursache für die Stimmung im
Volk, auf die man sich jetzt überall beruft. Das alles fördert
eben die Verständnislosigkeit gegenüber dem Flüchtlingse-
lend und seinen Ursachen.
Unsere Fraktion will eine echte und wesentliche Asylpolitik,
unabhängig von Stimmungs- und Wirtschaftsschwankun-
gen. Dazu gehört auch ein Blick über unseren Gartenhag
hinaus. Wir dürfen vor dem Elend, das in Rechts- und
Linksdiktaturen herrscht, die solche Flüchtlinge produzie-
ren, nicht einfach den Blick abwenden, sonst machen wir
uns mitschuldig an Menschenrechtsverletzungen in aller
Welt.
In der gegenwärtigen Lage - wie verworren und unbefriedi-
gend sie ist, wurde ja genügend dargetan - braucht es
zunächst einmal mehr Personal; das wurde gesagt. Es
braucht aber auch aussenpolitische Bemühungen für eine
europäisch koordinierte Flüchtlingspolitik, und es braucht
Interventionen bei jenen Diktaturen, mit denen wir enge
Handelspolitik unterhalten, ohne humanitäre Bedingungen
zu stellen. Die Kritik an den Menschenrechtsverletzungen in
Iran ist beispielsweise in letzter Zeit in unserem Land ver-
stummt; nicht etwa, weil die Menschen rechte dort nicht
mehr verletzt würden, sondern weil der Handel wieder
stimmt. Mit ihm geht es wieder aufwärts, also haben wir
nichts mehr zu reklamieren. Das ist auch Flüchtlingspolitik.
Die Revision, wie sie hier vorgeschlagen wird, leistet den
geringsten Beitrag zur Behebung des Elends.
Loi sur l'asile. Modification
1606
N 29 novembre 1983
Frau Mascarin: Ich stelle Ihnen im Namen der PdA/PSA/
POCH-Fraktion den Antrag, auf die Revision des Asylgeset-
zes nicht einzutreten, d. h. das alte Gesetz, das ja erst seit
dem I.Januar 1981 in Kraft ist, weiterhin gelten zu lassen.
Wir sind dafür, dass ein Gesuch um Asyl innert nützlicher
Frist behandelt wird, d. h. nicht erst nach vier oder noch
mehr Jahren. Um den Stoss unerledigter Dossiers abzu-
bauen, ist zweifellos eine massive Vermehrung des zuständi-
gen Personals nötig. Die sture Politik des rigorosen Perso-
nalstopps, die von der Mehrheit dieses Rates gewollt ist, ist
mitverantwortlich dafür, dass eine korrekte Anwendung des
Asylgesetzes nicht mehr garantiert ist. Unsere Fraktion ist
also für die Personalaufstockung.
Das Asylgesetz selbst enthält keinerlei Bestimmungen, die
ein speditives und zugleich sorgfältiges individuelles Beur-
teilen eines Gesuches verunmöglichen. Auch ist nicht dieses
Gesetz von 1981 verantwortlich für die Zunahme der Asylge-
suche. Dies gibt sogar der Bundesrat in seiner Botschaft zu.
Die Debatte in den Räten um dieses noch junge Gesetz war
sehr ausgiebig. Mit einer Zunahme der Gesuche um Asyl
wurde wegen der Verschärfung der verschiedenen interna-
tionalen Konflikte schon damals gerechnet. Der politische
Konsens wurde auf einer im Vergleich zur heutigen Vorlage
mittleren Linie gefunden. Mit der heute beantragten Revi-
sion wird dieser Konsens aufgehoben und nach rechts verla-
gert. Daran ändert gar nichts, dass der Begriff des Flücht-
lings unverändert aus dem Gesetz von 1981 übernommen
wird. Die verfahrensrechtliche Stellung des Asylanten wird
so entscheidend verschlechtert, dass die Anwendung des
materiellen Rechtes trotz Personalvermehrung nicht gesi-
chert ist. Der Geist des alten Gesetzes wird aufgehoben. Das
Asylrecht der Schweiz wird deutlich restriktiver, elitärer.
Dabei war schon das alte Gesetz, vor allem seine Praxis,
keineswegs so grosszügig, so universell, wie jetzt beschwo-
ren wird. Grosszügig war die schweizerische Asylpolitik -
wenn überhaupt - nur gegenüber Flüchtlingen aus osteuro-
päischen Ländern. Nach Zahlen, die mir zur Verfügung
stehen, kamen 1981 drei Viertel der Einzelflüchtlinge aus
Osteuropa. 1982 betrug der Anteil der Gesuche aus Osteu-
ropa nur noch 30 Prozent, doch von den schliesslich aufge-
nommenen Flüchtlingen waren wieder drei Viertel Osteuro-
päer. Diese Menschen sollen durchaus bei uns Asyl bekom-
men, wenn sie Flüchtlinge sind. Aber niemand kann behaup-
ten, sie seien grösseren physischen und psychischen Verfol-
gungen ausgesetzt als Flüchtlinge aus der Türkei, aus Dik-
taturen Afrikas oder Lateinamerikas.
Diese heute bereits einseitige Flüchtlingspolitik der Schweiz
geht einher mit einer sehr einseitigen allgemeinen Auslän-
derpolitik. Für Menschen ausserhalb des OECD-Raumes
bestehen de facto keinerlei Möglichkeiten, als normale
Fremdarbeiter in der Schweiz Arbeit zu bekommen. Unsere
Grenzen sind absolut dicht. Die schweizerische Wirtschaft
hingegen hat keinerlei Bedenken, mit Terrorregimes der
Dritten Welt Geschäfte zu machen und diese Regimes
dadurch zu stützen. Beispiele sind zur Genüge bekannt:
Südafrika, Zaire, Chile, Guatemala und andere. Der schwei-
zerischen Wirtschaft geht es gut dabei. Imperialismus ver-
trägt sich auch bestens mit Rassismus. Für das OECD- und
NATO-Land Türkei wurde eine besonders doppelbödige
Lösung gefunden. Geächtet wird nicht das türkische
Regime, das 100000 politische Gefangene, Hunderte von
Todesurteilen und die systematische Ermordung der kurdi-
schen Minderheit auf dem Gewissen hat, sondern geächtet
wird der türkische Arbeiter, der hier Arbeit und Sicherheit
sucht und sich einem Visumzwang zu unterwerfen hat.
Geächtet wird der türkische Flüchtling, dessen Gesuch -
wenn auch ungesetzlich - zum Teil nicht entgegengenom-
men oder verschleppt und schliesslich abgelehnt wird. 2134
an Leib und Leben bedrohte Türken haben zwischen 1979
und 1982 bei uns um Asyl nachgesucht. Bis Anfang 1983
sind davon nur 25 bewilligt worden. Von einer nichtdiskrimi-
nierenden Universalität der schweizerischen Asylpolitik
kann also heute schon keine Rede sein; die beantragte
Revision verschärft diese Einseitigkeit noch massiv.
Völlig unakzeptabel ist für unsere Fraktion, dass allein auf-
grund von Akteneinsicht ein Gesuch mit der absolut vagen
Begründung abgelehnt werden kann, es sei offensichtlich
unbegründet. Erstens sind diese Akten je nach Kanton völlig
unterschiedlich vorpräpariert - verständlicherweise. Es fin-
det eine dem Asylgesetz nicht entsprechende, gewichtige
Kompetenzverlagerung auf die Kantone statt. Selbstver-
ständlich kann dort niemals die vom Bundesrat verlangte
grosse sachliche Kenntnis der Situation in den verschiede-
nen Ländern und eine einheitliche Beurteilung verlangt wer-
den. Zweitens wird das rechtliche Gehör dem Asylanten bei
der über sein Gesuch abschliessend entscheidenden
Behörde kurzerhand verweigert. Auch dies entspricht dem
Asylgesetz nicht.
Diese Generalklausel soll offenbar dazu dienen, den unerle-
digten Aktenberg speditiv abzubauen, ohne überhaupt dem
Einzelfall gerecht zu werden. Hauptleidtragende sind nicht
die unechten Flüchtlinge - die konnten mit dem geltenden
Gesetz schon erfasst und ausgeschieden werden -, sondern
die echten Flüchtlinge, vor allem die Einzelflüchtlinge aus
dem nichteuropäischen Raum. Der Bundesrat gibt sich hier
nicht einmal Mühe, seine eigene, höchst widersprüchliche
Argumentation auszuführen. In einer im Dezember 1982
erfolgten Interpellationsantwort schreibt er: Offensichtlich
unbegründete Gesuche seien selten und bei jedem Gesuch
seien alle Umstände sorgfältig abzuwägen. Heute nun soll
das summarische Verfahren ohne Anhören des Asylanten
wesentlich zum Abtragen des Aktenberges beitragen, d. h.
viele Gesuche werden unter dem Arbeitsdruck der Praxis so
behandelt werden. Offensichtlich hat der neue politische
Wind im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
seine Auswirkungen.
Unakzeptabel ist auch, die Praxis zum Asylgesetz aus-
schliesslich und abschliessend einem einzigen Departement
zu übertragen. Der Geist eines Departementes und damit die
Gesetzespraxis ist allzu sehr von der politischen Linie des
jeweiligen Vorstehers abhängig. Die Anwendung des Asyl-
gesetzes prägt nicht nur das internationale humanitäre
Gesicht der Schweiz, sondern beeinflusst auch direkt die
Aussenpolitik. Das Asylgesetz kann also keinesfalls aus-
schliesslich Sache des Eidgenössischen Justiz- und Polizei-
departementes sein. Der Gesamtbundesrat hat in letzter
Instanz für die Ablehnung von Asylgesuchen die Verantwor-
tung zu tragen.
Die Anzahl der Rekurse in zweiter Instanz - man hat ja
darüber keine veröffentlichten Zahlen - kann niemals der
Grund sein für die nicht aufgearbeiteten Akten auf unterge-
ordneter Stufe. Unter dem Aspekt der Verfahrensbeschleu-
nigung drängt sich sicher hier auch keine Revision auf.
Völlig widersprüchlich ist die Begründung in der Botschaft,
wieso kein Vertreter eines Hilfswerkes bei der Befragung des
Asylanten dabei sein soll: Die Hilfswerke seien überlastet.
Dabei erklären uns Amnesty International, die Hilfswerke,
die mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund
zusammenarbeiten, die der Schweizerischen Zentralstelle
für Flüchtlingshilfswerke angeschlossenen Organisationen,
sie seien weiterhin bereit, diese Funktion auszuüben, weil
sie für die Rechtssicherheit des Asylanten ganz entschei-
dend ist.
Die beantragte Revision bringt also trotz allen verbalen
Beschönigungen eine Verschärfung der Asylpraxis der
Schweiz. Sie kommt damit dem -je nach Umständen - mehr
oder weniger latenten Fremdenhass und Rassismus in unse-
rer Bevölkerung entgegen. Besonders in einer wirtschaftli-
chen Depression sollen Herr und Frau Schweizer ruhig
glauben, der Ausländer habe den Arbeitsplatz wegrationali-
siert und drücke den Lohn.
Kommt die beantragte Revision durch, kann der Flüchtling
noch weniger als bisher mit einem Arbeitsplatz rechnen. Die
Kampagne, er liege dem Schweizer Steuerzahler auf der
Tasche, kann starten. Der Bundesrat hat bis jetzt wenig bis
nichts dazu beigetragen, um Konflikte, die zwischen Men-
schen verschiedener Kulturen, sozialer Schichten, Rassen
entstehen, zu analysieren und abzubauen. Er jongliert einzig
mit der Anzahl der Ausländer in der Schweiz; der teilweise
- November 1983 N
1607Asylgesetz. Änderung
durchaus nützliche Fremdenhass soll ja nicht in handfeste
soziale Unruhen umkippen.
Es gibt über 20 Millionen Flüchtlinge auf der Welt. Den
allergrössten Teil davon beherbergen die armen Länder der
Dritten Welt. Westeuropa und die Schweiz beherbergen
einen verschwindend kleinen Teil. Wir plädieren für eine
offene, universelle Flüchtlingspolitik, in der weder die
Rasse, die soziale Schicht oder das Geschlecht eines Asy-
lanten bei der Annahme oder Ablehnung seines Gesuches
eine Rolle spielen, sondern einzig das Ausmass seiner
Bedrohung. Das Gesetz von 1981 bietet für diese Politik die
besseren Voraussetzungen.
Deshalb beantragen wir Nichteintreten auf die Revision.
Müller-Aargau: Die unabhängige und evangelische Fraktion
plädiert für Eintreten auf die bundesrätliche Revisionsvor-
lage unter der Bedingung, dass diese Revision des Prü-
fungsverfahrens gleichzeitig ein Bekenntnis zu einer libera-
len Asylpolitik der Schweiz ist und bleibt. Wir danken dem
Bundesrat, dass er auch in der Botschaft nicht an der
Definition des Flüchtlings oder seiner Stellung in der
Schweiz rüttelt und damit ein Bekenntnis ablegt zu unseren
bewährten Staatsprinzipien der Solidarität und Disponibili-
tät. Unsere Asyltradition gehört zum Selbstverständnis und
zur Rechtfertigung unserer staatlichen Existenz. Wir haben
seinerzeit aufgrund der Botschaft vom 31. August 1977 -
Frau Mascarin möge entschuldigen - ein stolzes, humanes
Asylgesetz geschaffen, das am 1. Januar 1981 in Kraft trat,
ein Asylgesetz, das im Aufnahmeverfahren viele Eventualitä-
ten eingerechnet hat, so wie es sich aus den Erfahrungen
der dreissiger Jahre und der Zeit des Zweiten Weltkrieges
ergeben hat. So sind wir halt! Unsere Perspektive ist immer
Resultat der Retrospektive.
Tatsächlich ist aber die Realität der Flüchtlingsfrage in der
heutigen Zeit anders, als wir uns dies 1981 vorstellen konn-
ten. Wir hatten zwei Möglichkeiten ins Auge gefasst: Erstens
den sogenannten Normalfall. Aufgrund der Erfahrung gin-
gen wir von etwa 2000 Gesuchen pro Jahr aus und haben
auch die Infrastruktur zum Prüfungsverfahren auf dieser
Grössenordnung aufgebaut. Zweitens den Ausnahmefall
oder die Ausnahmesituation, die wir in Artikel 9 des Asylge-
setzes geregelt haben, wo dem Bundesrat ausserordent-
liche Massnahmen gestattet werden, wenn ein bewaffneter
Konflikt ausbricht. Wir gingen weiter davon aus, dass wir
diese Konflikte einigermassen zu durchschauen vermögen;
denn da konnten wir uns, aus den Erfahrungen aus dem
Zweiten Weltkrieg, die Situation vorstellen. Für unsere
Flüchtlingspolitik waren vor allem Auseinandersetzungen in
Europa von Belang.
Nun werden pro Jahr um die 6000 Asylgesuche gestellt,
ohne dass wir in unserer Nähe einen Krisen- oder Konflikt-
herd hätten, der dies auslösen könnte. Die weltweite Kom-
munikation macht die Schweiz auch zum begehrten Asyl-
land für Verfolgte aus den fernsten Erdteilen. Unser Wissen
um die tatsächliche Lage in jenen Gegenden ist sehr diffus.
Unsere Kenntnis der Sprachen, Kulturen und Denkweisen
der Gesuchsteller aus jenen Gegenden ist sehr mangelhaft.
Beides erschwert das Prüfungsverfahren bei Asylgesuchen
ungemein.
Ich stelle daher die These auf: Bei der ersten Bewährungs-
probe nach dem neuen Gesetz ist unser Asylverfahren
gescheitert. Wir müssen sowohl unsere Infrastruktur erwei-
tern, d. h. Stellen schaffen, als auch die rechtlichen Grundla-
gen zum Prüfungsverfahren anpassen. Die Situation ist sehr
ausführlich geschildert worden, ich komme nicht mehr dar-
auf zurück. Aber die Behandlungsdauer ist mit fünf bis
sechs Jahren pro Gesuch skandalös und wird unmensch-
lich. Vor lauter Vorsicht und Angst vor Unmenschlichkeit
werden wir selber unmenschlich.
Zur eigentlichen Gesetzesrevision. Bei Artikel 11 : Wir haben
uns in der Fraktion eingehend mit dem Beschwerdeverfah-
ren befasst und kommen zum Schluss, dass wir einem
einstufigen Rekursverfahren zustimmen können. Aber wir
sind mehrheitlich für die unabhängige Asylrekurskommis-
sion. Auch wenn wir nicht finden, dass das Departement als
Rekursinstanz Recht verletzt, ist es rechtsstaatlich sauber,
wenn die Rekursinstanz nicht zu nahe bei der Erstinstanz
liegt.
Zu Artikel 16: Wir sind für den Minderheitsantrag Blunschy,
auch wenn er gesetzesästhetisch kein Wunderwerk ist. Wir
lehnen daher den Antrag Kopp ab.
Zu Artikel 20 werde ich mich nachher noch ausführlich
äussern. Bei Artikel 21 werden wir uns auch für die Kann-
Vorschrift einsetzen, weil daraus weniger Attraktivität für
unechte Flüchtlinge entsteht, wenn nicht faktisch ein Recht
auf Arbeit im Gesetz postuliert wird. Das ist sicher ein
Vorteil.
Aus diesen Gründen sind wir für Eintreten und empfehlen
Ihnen dasselbe.
Hari: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei unter-
stützt die Verbesserung des Einbürgerungsverfahrens durch
Verkürzung des Instanzenweges. Der jetzige Zustand mit
Wartezeiten bis zu sechs Jahren ist unhaltbar. Die etwa 9000
hängigen Gesuche müssen dringend erledigt werden. Um
dies zu erreichen, verlangt der Bundesrat die Schaffung von
ungefähr 80 neuen Stellen. Diese Zahl scheint unserer Frak-
tion sehr hoch. Mit einem Seitenblick auf die Bundesfinan-
zen sind wir der Auffassung, dass die Hälfte genügen müss-
te, und zwar beschränkt auf zwei Jahre, so dass die Beam-
tenplafonierung nicht oder nur schwach geritzt wird.
Abschliessend stelle ich Herrn Bundesrat Friedrich die
Frage, ob bei der Asylgewährung nicht Unterschiede
gemacht werden sollten zwischen den Wirtschaftsflüchtlin-
gen und politischen Flüchtlingen, damit eine Überflutung
unseres Landes mit Wirtschaftsflüchtlingen verhindert wer-
den kann.
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei ist für Eintre-
ten auf diese Vorlage.
Zbinden: Ich möchte vorweg erklären, dass ich für Eintreten
stimmen werde. Diese Vorlage ist notwendig, um das Flücht-
lingsproblem nicht nur in der Bundesverwaltung, sondern
auch in kantonalen Verwaltungsstellen und insbesondere in
der Bevölkerung zu lösen. Ich bin aber der Auffassung, dass
auch mit dieser Revision ein Problem schwer lösbar sein
wird. Es ist das Problem der einseitigen Belastung einzelner
Kantone. Ich möchte Ihnen einige Zahlen von Westschwei-
zer Kantonen geben, Situation Ende August 1983, also nach
acht Monaten.
Der Kanton Genf hat beispielsweise 780 neue Gesuche zu
behandeln, der Kanton Waadt 750 und der doch relativ
kleine Kanton Freiburg 580. Zum Vergleich: Wallis 54, Neu-
enburg 87 Gesuche. Sie können damit feststellen, dass
beispielsweise für den Kanton Freiburg diese Belastung
recht bedeutend ist und wegen der Konzentration auf die
Hauptstadt auch besonders ins Auge sticht. Allein im Monat
Oktober sind wiederum in Freiburg 100 neue Gesuche abge-
geben worden. In drei Jahren sind es 1600, wovon sage und
schreibe 600 Schwarzafrikaner und 600 Türken. Das nur in
groben Zahlen. Ich will Ihnen damit zeigen, dass in solchen
schwer belasteten Kantonen das Problem echt ist.
Es wäre meines Erachtens nun notwendig gewesen, im
Gesetz eine Bestimmung einzubauen, welche die Verteilung
der Flüchtlinge auf die Kantone gewährleisten würde, auch
auf jene Kantone, welche praktisch keine Gesuche mehr
haben. Der Vorentwurf des Bundesrates enthielt eine solche
Bestimmung. In der Vernehmlassung wurde sie aber von der
Mehrheit der Kantone - aus verständlichen Gründen -
bachab geschickt. Ich stelle hier keinen Antrag auf eine
solche Bestimmung, weil ich weiss, dass ich keine Aussicht
auf Erfolg habe bei den Mehrheitsverhältnissen hier. Aber
ich appelliere an die Kantone und an die Miteidgenossen,
freiwillig für eine bessere Verteilung dieser Flüchtlinge auf
die Kantone zu sorgen. Wenn das freiwillig nicht geschehen
könnte, wäre das ein Beweis mangelnder Solidarität. Die
belasteten Kantone sind nämlich nicht schuld an dieser
Überhandnähme von Gesuchen.
Es liegt an der geografischen, teilweise an der sprachlichen
Lage dieser Kantone, dass sie eine derartige Anziehungs-
Loi sur l'asile. Modification
1608
N 29 novembre 1983
kraft ausüben. Ich habe gelegentlich den Eindruck, dass hier
in Bern grosszügige Flüchtlingspolitik gepredigt wird, dass
man aber zu Hause im eigenen Kanton nicht in der Lage ist,
bei den Behörden und bei der Bevölkerung für eine erhöhte
Aufnahmebereitschaft zu sorgen.
Ich schliesse mit dem Appell für eine freiwillige bessere
Verteilung der Flüchtlinge auf die Kantone.
Eggli-Winterthur: Auch ich war stolz, als wir das neue Asyl-
gesetz in Kraft setzen konnten, und freute mich über dessen
Grosszügigkeit. Ich möchte nun nicht auf die Vorteile dieses
Gesetzes eintreten, sie sind bereits genügend genannt wor-
den, sondern ich möchte einige Überlegungen äussern. Es
ist leicht, hier am Pult zu erklären, man solle an diesem
Gesetz nichts ändern, es sei gut, und man solle überhaupt
keine Einschränkungen machen. Wenn man aber in der
täglichen Praxis sieht, wie es mit diesen Flüchtlingen zu und
her geht, muss man einfach sagen, dass die Vorlage des
Bundesrates in Ordnung ist und dass man ihr unverändert
zustimmen solle. Es ist leicht, in irgendeiner Landgemeinde
zu wohnen und mit den Flüchtlingen nichts zu tun zu haben.
Wir in den Städten müssen uns aber dauernd mit ihnen
auseinandersetzen. Ich möchte an einigen Beispielen zei-
gen, wie dieses Asylgesetz missbraucht wird. Wir haben
einen Jugoslawen als Saisonarbeiter. Einige Tage bevor die
Arbeitsbewilligung abläuft, kommt die Familie in die
Schweiz, und alle verlangen Asyl. Vor dem Asylgesuch ging
der Jugoslawe aber nach Hause, besuchte die Familie und
brachte auch sein Geld dorthin. Er hatte also kein Geld mehr
in der Schweiz. Das war 1982. Das Gesuch ist bis jetzt nicht
behandelt, was bedeutet, dass der Bund für den Unterhalt
der Familie aufkommt.
Ein weiteres Beispiel: Einreise eines Jugoslawen in die
Schweiz am 25. August 1981.1. Dezember 1981 Arbeitsauf-
nahme als Saisonarbeiter. Nach Ablauf der Bewilligung für
die Saisonarbeiterstelle wird das Asylgesuch gestellt. Dieses
wurde am 21. Oktober 1982 abgelehnt. Heute ist der Rekurs
immer noch pendent. Auch hier bezahlt der brave Schweizer
Steuerzahler den Aufenthalt. Diese Beispiele könnte ich
noch vermehren. Ich habe eine ganze Anzahl aus meiner
täglichen Praxis.
Ich möchte Sie bitten, auf diese Vorlage einzutreten und den
Anträgen des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit
zuzustimmen.
Frau Blunschy: Wenn ein Gesetz, das erst seit 1981 in Kraft
ist, bereits 1983 revidiert werden soll, müssen schon wich-
tige Gründe dafür vorliegen. Begründet wird die Revision
mit dem Ansteigen der Zahl unerledigter Asylgesuche und
der sich daraus ergebenden langen Verfahrensdauer. Die
Zahl der Asylbewerber ist bis 1982 angestiegen. Das Jahr
1983 brachte aber im Vergleich zu 1982 keine wesentliche
Erhöhung mehr, war doch die Vergleichszahl Januar bis
Ende Oktober 1983 nur um gut 100 höher als diejenige
Januar bis Ende Oktober 1982. Die düsteren Prognosen,
wonach die Flüchtlingszahlen immer weiter ansteigen,
scheinen sich glücklicherweise nicht zu bewahrheiten. Weil
aber beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
zuwenig Personal vorhanden ist, um die Gesuche zu behan-
deln, hat sich nach und nach ein grosser Pendenzenberg
ergeben. Wegen des Personalstopps bleiben viele Asylgesu-
che längere Zeit unerledigt liegen. Die Unkosten, die deswe-
gen für den Bund entstehen, sind viel höher als die Kosten,
die durch Anstellung von zusätzlichem Personal entstehen
würden. Wir werden in einem anderen Zusammenhang die
Frage der dringend nötigen Personalaufstockung beim
EJPD zu behandeln haben. Es ist zu hoffen, dass sie in
vollem Umfang bewilligt wird. Man kann sich fragen, ob es
nicht richtig wäre, zuerst diese Personalaufstockung vorzu-
nehmen und den dadurch angestrebten Abbau der Penden-
zen abzuwarten. Vielleicht würde sich dann eine Gesetzesre-
vision erübrigen.
Positiv zu vermerken ist, dass mit der vorgesehenen Revi-
sion am materiellen Flüchtlingsrecht nichts geändert wer-
den soll. Durch die Revision soll, wie die Botschaft ausführt,
lediglich das Verfahren beschleunigt werden. Die Straffung
des Verfahrens darf die Rechte des Asylbewerbers nicht
ungebührlich beschneiden. Es sind einige Zweifel am Platz,
ob die vorgesehene Revision nicht doch Einschränkungen
der Rechte des Asylsuchenden mit sich bringt, die zu
Bedenken Anlass geben. Nicht umsonst haben sämtliche
Institutionen, die sich direkt und intensiv mit der Sorge um
die Flüchtlinge befassen, in der Vernehmlassung sehr kri-
tisch bis ablehnend Stellung genommen, so die Schweizeri-
sche Zentralstelle für Flüchtlingshilfe, der Schweizerische
Evangelische Kirchenbund, die Schweizerische Bischofs-
konferenz, das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlingswe-
sen und andere mehr. Die Stellungnahmen dieser sachkun-
digen Kreise können nicht einfach unter den Tisch gewischt
werden. Mit den Minderheitsanträgen zu Artikel 11 und zu
Artikel 16a könnte den Bedenken weitgehend Rechnung
getragen werden. Eine Entschärfung der Probleme wäre
auch mit einer besseren Verteilung der Flüchtlinge auf die
Kantone möglich, wie das Herr Zbinden ebenfalls betont hat.
Meine Zustimmung zum Eintreten auf die Vorlage erfolgt
daher im Hinblick auf die Minderheitsanträge, deren
Annahme ich Ihnen jetzt schon empfehlen möchte.
Mme Pitteloud: Personnellement, je suis opposée à cette
révision du droit d'asile parce que je la considère comme
une détérioration de ce droit. Si, dans le message, le Conseil
fédéral affirme qu'il entend aujourd'hui encore poursuivre
une politique d'ouverture à l'égard des réfugiés et maintenir
les principes fondamentaux de la politique suisse en matière
d'asile, il contredit ses affirmations par les propositions
présentées aujourd'hui. L'unanimité se fait sur la nécessité
d'accélérer la procédure, ce qui de l'avis commun ne peut
être obtenu que par une augmentation sensible du person-
nel de la section des réfugiés à l'office fédéral et du service
des recours au département. Cette augmentation paraît
toutefois loin d'être pleinement réalisée. Ce qui est en train
de se réaliser par contre, c'est une remise en cause d'une
politique d'asile décidée il y a quatre ans seulement, et ceci
donne l'impression désagréable que nos principes humani-
taires résistent mal à une période économique et politique
difficile, et qu'une fois de plus nous réagissions dans un tel
contexte par un mouvement de repli et d'égoïsme. Une fois
de plus, parce qu'il faut malheureusement reconnaître que
dans un passé récent, notre pratique à l'égard des réfugiés
n'a pas été irréprochable. Sans vouloir faire d'amalgame
entre les circonstances d'aujourd'hui et celles de la dernière
guerre qui sont complètement différentes, il faut pourtant
que le passé nous rende attentifs aux dangers de certaines
décisions. Ainsi, en 1942, quand M. von Steiger, chef du
Département de justice et police, prétendait dans un dis-
cours devant l'assemblée générale de la Jeune église que
«la barque était pleine», ses affirmations étaient destinées à
faire accepter que ne soient considérés comme réfugiés que
les déserteurs et les réfugiés politiques, alors que ceux qui
avaient pris la fuite en raison de leur race - les juifs par
exemple - ne devaient pas être considérés comme des
réfugiés politiques, ce qui nous apparaît aujourd'hui comme
une monstruosité. Ce n'est qu'en 1944, donc bien près de la
fin de la guerre, que la Division de police édicta de nouvelles
mesures d'où cette restriction avait enfin disparu. Il y avait
en ce moment-là en Suisse 7500 réfugiés, et à la fin de la
guerre, il y en avait plus de 100 000, sans que la barque ait
chaviré ni même dangereusement penché. Les réfugiés dont
il s'agissait étaient en grande partie des déserteurs italiens.
Est-ce qu'aujourd'hui une politique plus restrictive en
matière d'asile se justifie, alors que quelques milliers de
réfugiés demandent chaque année l'asile chez nous. Certai-
nement pas. Le nombre de demandes s'est stabilisé en 1982.
Et malgré l'agitation menée par les milieux xénophobes et
les articles de presse alarmistes, il faut rappeler, et l'Office
central suisse d'aide aux réfugiés l'a fait de façon claire, que
ce nombre a souvent tourné aux alentours de 10000 par an:
en 1956 environ 16000 Hongrois, en 1968 environ 15000
Tchécoslovaques, dès 1975 environ 8000 Indochinois par
année.
- November 1983 N
1609Asylgesetz. Änderung
Sur le fond, cette révision ne représente pas un moyen
acceptable d'accélérer la procédure. Elle le fait au détriment
des droits fondamentaux des candidats à l'asile. Le pro-
blème essentiel réside dans le fait que les demandes soient
traitées avec tout le soin et toutes les connaissances vou-
lues. Ce n'est plus le cas avec l'introduction de notions aussi
vagues que celle de «demande d'asile manifestement infon-
dée», surtout si cette notion se double de l'abandon de
l'audition du requérant qui reste le seul moyen valable
d'établir si oui ou non la demande est fondée. N'oublions
pas qu'une simple appréciation eronnée peut avoir pour
conséquence la mort d'un homme sous la torture. Plusieurs
cas récents prouvent que de graves erreurs peuvent être
commises si l'on applique une procédure hâtive et peu
circonspecte. Nous devons maintenir une politique d'asile
véritable, conforme à la tradition humanitaire de la Suisse.
Toute personne menacée de persécution dans son pays doit
pouvoir déposer une demande d'asile sans se heurer à
quelque élimination ou tri préalable. Dans le cas des candi-
dats dont la demande a été refusée parce qu'ils ne remplis-
sent pas toutes les conditions - je pense particulièrement
aux réfugiés sur place ou aux victimes de persécutions qui
sont organisées par des groupes qui ne relèvent pas de
l'État - toutes ces personnes, si elles sont exposées à des
représailles si elles rentraient dans leur pays, il faut, à défaut
de droit d'asile, leur accorder des permis de séjour pour des
raisons humanitaires. Dans ce sens, ce serait à mes yeux
prendre une responsaobilité énorme que de voter cette loi si
les propositions de minorité n'étaient pas acceptées.
Bratschi: Die Schweiz ist aus Tradition ein Asylland. Die
Aufnahme von Flüchtlingen ist praktisch zur Staatsmaxime
geworden. Ich erinnere daran: Unser Land hat Hugenotten
aufgenommen, Rousseau, grosse und gescheite Leute als
Flüchtlinge aus dem Nazi-Deutschland. Es kann und darf
deshalb nicht um eine Änderung oder gar Einengung des
Asylbegriffs gehen, wenn wir heute vor der Revision des
Asylgesetzesstehen. Was revisionsbedürftig ist, ist nicht der
rechtliche Inhalt des Asylbegriffs, sondern die verwaltungs-
mässige Behandlung der Asylfälle. Zwei Revisionsgründe
zwingen uns dazu:
- Die Länge der Behandlungsdauer. Es ist schon mehrfach
darauf hingewiesen worden, dass von den Vorasylanten
mehrfach drei bis sechs Jahre auf einen endgültigen
Entscheid gewartet werden muss. Es ist vom menschlichen
Standpunkt aus einfach nicht zu vertreten, einen Vorasylan-
ten, der drei bis sechs Jahre in der Schweiz war, einfach an
die Grenze zu stellen oder zu internieren. Eine andere Mög-
lichkeit besteht nämlich nicht, wenn wir das Gesuch ab-
lehnen.
- Die Konzentration der Vorasylanten in den Grossstädten,
wo ohnehin ein grosses Obdachlosenproblem besteht, ist
kaum länger haltbar. Die Städte sind heute gezwungen, die
Asylanten oder Vorasylanten in Hotels unterzubringen. Herr
Fontanet hat in der Kommission ein Beispiel aus Genf
erwähnt: In Genf werden gegenwärtig Vorasylanten in
Hotels zu Preisen von 120 bis 150 Franken pro Tag unterge-
bracht. Das bezahlt der Bund. Es spielt eben etwas nicht,
was spielen sollte - das hat der Bundesrat selber festgestellt
-, nämlich die freundeidgenössische Hilfe unter den Kanto-
nen. Wir können keine Verteilung vornehmen. Es sind einige
wenige Kantone, die die Hauptlast tragen, und die anderen
helfen nicht mit.
Es sind im weiteren die politischen Folgen nicht zu überse-
hen. Ein Beispiel aus Bern: Der Stadtrat beschloss, bei der
Halenbrücke ein Haus für Obdachlose zu kaufen. Weil
gegenwärtig dort Asylanten aus Sri Lanka, sogenannte
Tamilen, beherbergt werden, wurde das Referendum dage-
gen ergriffen. Innert kürzester Zeit waren die nötigen Unter-
schriften beisammen. Wir stellen also insbesondere in den
grösseren Städten eine Zunahme der Fremdenfeindlichkeit
fest. Solange derartige Konzentrationen in Städten bestehen
bleiben, kann die Fremdenfeindlichkeit innert kurzer Zeit
wieder Ausmasse annehmen, wie wir sie in den siebziger
Jahren gekannt haben.
Es ergeben sich daraus folgende Schlussfolgerungen:
- Es besteht die Notwendigkeit der Vereinfachung des
verwaltungsmässigen Prozederes im Asylwesen. Dies
geschieht heute mit der Revision des Asylgesetzes.
- Wir müssen - darauf möchte ich besonderes Gewicht
legen - das Personal im Eidgenössischen Justiz- und Poli-
zeidepartement unbedingt vermehren, damit die Asylgesu-
che wie in anderen Staaten in einem Zeitraum von drei bis
sechs Monaten behandelt werden können.
Diese Frage muss uns dann allerdings im Rahmen des
Budgets beschäftigen, und ich möchte Sie schon jetzt bit-
ten, diese Personalvermehrung zu bewilligen. Dort liegt das
Schwergewicht, wenn wir die Asylfrage lösen wollen.
Ich bitte Sie, dieser Revision zuzustimmen, dann aber auch
beim Budget die Konsequenzen zu ziehen und eine Perso-
nalvermehrung zu bewilligen.
Braunschweig: Ich kleide meine skeptische bis ablehnende
Haltung dieser Gesetzesrevision gegenüber in einige
Fragen.
Die erste, die menschliche Frage: Bereits der Kommissions-
präsident hat, nebenbei, von der Grenze der Rechtsordnung
gesprochen. Asylgewährung in ihrer praktischen Durchfüh-
rung ist, das wissen wir alle, auch eine Frage der Mentalität,
der Bildung. Damit meine ich nicht in erster Linie eine
akademische Bildung, sondern eine des Verständnisses, der
Toleranz und - ich sage es ganz deutlich - der Zuneigung
und der Liebe. Davon sprechen wir nur selten. Offenbar
besteht eine seltsame Hemmung, in diesem Saal von der
Liebe zu sprechen. Von da her würde es mich interessieren,
wie das Untersuchungsergebnis beim Fall jenes Flüchtlings
lautet, der angeblich irrtümlicherweise nach Prag abgescho-
ben worden ist. Bis heute konnte ich diese Verwechslung
Prag/Belgrad nicht verstehen, vor allem nicht den Irrtum als
Begründung.
Ich möchte aber auch noch folgendes wissen: Ist beim
neuen Artikel 21 a über die Wegweisung bei Asylverweige-
rung die Garantie gegeben, obwohl es nicht ausdrücklich
formuliert ist, dass eine Wegweisung dorthin, wo der Flücht-
ling bedroht ist, nicht erfolgen kann?
Ich weiss, wovon ich rede. Beruflich stehe ich jeden Tag in
dieser Spannung: auf der einen Seite die Menschenrechte
und der Rechtsstaat, auf der anderen Seite Schwierigkeiten,
die Menschen mit sich selber und mit ihrer Umwelt haben
und die sie anderen bereiten. Diese Spannung zwischen
Menschen und Grundsätzen ist sehr gross. Ich habe meine
Frage nach der Mentalität und nach der Liebe nicht aus dem
hohlen Bauch heraus, sondern aus eigenen Erfahrungen
gestellt.
Die zweite, die internationale Frage: Einige Sprecher haben
den Eindruck erweckt, beispielsweise Herr Andreas Müller,
als ob dieser Flüchtlingsstrom in den letzten Jahren völlig
überraschend angeschwollen sei. So ist es natürlich nicht.
Das konnten wir sehr genau voraussehen, und wir müssen
befürchten, dass auf längere Zeit hinaus die Flüchtlingspro-
bleme noch grösser werden. Wir können tagtäglich verfol-
gen, wie der Ost-West-Konflikt noch schwieriger und der
Graben zwischen der industriellen Welt und der Welt der
Entwicklungsländer noch tiefer wird, wie zahlreiche Pro-
bleme, zum Beispiel dasjenige im Nahen Osten, nicht gelöst,
sondern immer verworrener werden; und dann glauben wir,
von all diesen Erschwernissen nicht ganz direkt betroffen zu
werden. Eine direkte Folge ist die Flüchtlingsfrage. Wir
sollten uns diese Entwicklung stets vor Augen halten, um
das Problem nicht isoliert zu sehen.
Meine Frage: Wie steht es mit den europäischen und welt-
weiten Vereinbarungen und Koordinationsbestrebungen?
Kann die Schweiz dazu mehr beitragen?
Und schliesslich die vierte Frage: Mich beschäftigen ganz
besonders jene Flüchtlinge, die vor dem Völkermord, vor
dem Genozid, fliehen. Ich denke konkret an Tamilen oder
Kurden, weil sie es besonders schwer haben, hier ihre per-
203-N
Loi sur l'asile. Modification
1610
N 29 novembre 1983
sönliche Bedrohung sichtbar zu machen oder glaubwürdig
darzulegen. Hier müssten wir eigentlich besonders grosszü-
gig urteilen. Aber ich weiss, dass gerade bei ihnen die
Gefahr des Missbrauches besonders gross sein könnte. Wie
steht es mit jenen Angehörigen von Stämmen oder Völkern,
die verfolgt werden? Früher waren es die Juden, die Arme-
nier oder die Zigeuner. Heute sind es die Tamilen, Kurden
oder Palästinenser. Noch ein konkretes Einzelbeispiel, das
in den letzten Tagen durch die Presse ging: Jener Tamile,
der benachteiligt war, weil er sich nur der englischen Spra-
che bedienen konnte, und zwar nur sehr unbeholfen,
begreiflicherweise. Von ihm hat man verlangt, dass er sich in
einer unserer Landessprachen äussern müsse. Weil er dazu
nicht fähig war, wurde er nachteilig behandelt. Wie steht es
damit? Einzelbeispiele oder symptomatisch? Aber wichtiger
ist mir die grundsätzliche Frage nach den Flüchtlingen, die
bedroht sind.
Lüchinger: Ich möchte auf das Eintretensreferat unseres
Kommissionsreferenten zurückkommen und einmal in aller
Ruhe an Artikel 20 Absatz 5 unseres Geschäftsreglementes
erinnern. Dort heisst es: «Die Berichterstatter haben regel-
mässig der Mehrheit der Kommission anzugehören.» Wir
halten es mit dieser Bestimmung sehr liberal, und ich bin
der Meinung, dass es in Zukunft auch so sein sollte. Wenn
man aber innerlich einer so anderen Meinung zuneigt, als
sie von der Mehrheit der Kommission vertreten wird, dann
sollte man sich doch die Gewissensfrage stellen, ob es nicht
richtiger wäre, die Berichterstattung an einen wirklichen
Vertreter der Mehrheit abzutreten.
Unter den zahreichen Eingaben, die wir erhalten haben und
die der Kommissionspräsident einzeln aufgeführt hat - sie
sind alle gegen diese Vorlage gerichtet -, gibt es diejenige
der «Arbeitsgruppe für die Wahrung des Asylrechtes». Dort
steht ein Satz, der für mich sehr bestimmend ist. Es heisst
dort: «Wir möchten Ihnen unsere Bedenken über die heu-
tige Entwicklung ausdrücken: Das immer negativere Klima
in unserem Lande könnte die Schweiz so weit bringen, dass
sie wirklich bedrohten und verfolgten Menschen ihren
Schutz versagt und wichtigen Grundsätzen unseres Asylge-
setzes nicht mehr gerecht wird.» Dort wird natürlich ein
ganz anderer Schluss gezogen, als ich ihn jetzt ziehe. Ich bin
gerade wegen dieses sich verdüsternden Klimas in der
Bevölkerung, das ich sehr ernst nehme, der Meinung, dass
wir zielstrebig und konsequent die Mängel ausmerzen müs-
sen, die wir im Asylverfahren festgestellt haben. Das Ziel
muss sein, das materielle Asylrecht, so, wie es in unserem
fortschrittlichen Asylgesetz niedergelegt ist, voll zu erhalten.
Das ist die eigentliche Zielsetzung dieser Vorlage. Es geht
auch darum, das Vertrauen der Bevölkerung in das Asylge-
setz wieder zu stärken. Herr Kollege Moritz Leuenberger
meint, wir sollten uns nicht allzu sehr beeindrucken lassen
von dieser Volksstimmung, sollten ihr eher entgegentreten.
Da möchte ich ihn einfach an die Ablehnung des Ausländer-
gesetzes durch das Schweizervolk erinnern, die ich sehr
bedauert habe. Wollen wir warten, bis es wieder zu einer
solchen Äusserung an der Urne kommt, vielleicht schon am
nächsten Sonntag? Ich bin der Meinung, dass wir die Volks-
stimmung, die sich da abzeichnet, ernst nehmen sollen.
Die vorgesehene verfahrensmässige Straffung, die diese
Vorlage bringt, ist vertretbar, wenn man sie praktisch beur-
teilt und nicht theoretisch. Ich möchte Ihnen das an einem
Beispiel aufzeigen. Es wird bedauert, dass der Bundesrat
nicht mehr Beschwerdeinstanz ist. Meines Wissens liegen
heute zwischen 1000 und 2000 Beschwerden vor, die hängig
sind. Ja glauben Sie wirklich, dass unser Bundesrat sich mit
diesen Beschwerden überhaupt befassen kann? Dass ein
einzelner Bundesrat diese Beschwerden, auch nur wenige
davon, überhaupt lesen kann? Sie wissen, wie es bei den
Kollegialbehörden in den Gemeinden und Kantonen mit
solchen Massengeschäften geht: die Entscheidung darüber
ist eine reine Formalität. Wir müssen das praktisch sehen
und nicht theoretisch. Und darum bitte ich Sie, aus dieser
Vorlage keine Ideologie zu machen und uns - die wir dafür
eintreten - zugutzuhalten, dass uns das Schicksal der ech-
ten, der wirklichen Flüchtlinge, ebensosehr am Herzen liegt
wie denen, die hier Skepsis angemeldet haben. Ich bitte Sie,
für Eintreten zu stimmen.
Bäumlin, Berichterstatter: Herr Lüchinger hat mich soeben
als Kommissionspräsidenten angesprochen. Meine innere
Haltung war der Kommission bekannt. Sie hätte verlangen
können, das Präsidium auszuwechseln.
Artikel 20 Absatz 5 des Réglementes sagt übrigens, die
Berichterstatter hätten «regelmässig» der Mehrheit der
Kommission anzugehören. Regelmässig! Und ein Eintre-
tensreferat hat sich - wie Absatz 1 derselben Bestimmung
sagt - dann auf politische Schwerpunkte und grundsätzli-
che Streitfragen zu beschränken. Ich habe die Auffassung
der Kommissionsmehrheit redlich, korrekt wiedergegeben,
meine abweichende Meinung deutlich durchblicken lassen,
aber auch klar als solche zu erkennen gegeben. Ich möchte
Ihnen sagen: es ist immer ehrlicher, wenn man das tut. Man
sollte das tun können und sollte es sogar tun müssen und
nicht seine Meinung hinter irgendeiner Scheinobjektivität
verbergen. Ich bin mir keiner Verfehlungen bewusst, ich
würde es nochmals gleich machen. Wer sich da gestört
fühlt, müsste in einer ähnlichen Situation dafür sorgen, dass
mir mein Präsidium entzogen würde.
Im übrigen werde ich mich jetzt sehr kurz fassen können. Es
sind im Grunde nicht sehr viele neue Argumente vorge-
bracht worden, die zum Teil ausgesprochen in die Detailbe-
ratung gehören. Wenn Herr Steinegger vielleicht enttäuscht
war, dass ich dieses oder jenes noch nicht sagte, so möchte
ich dazu bemerken, dass ich meine, es sei zum Beispiel die
Frage der Rekurskommission in der Detailberatung des
Näheren zu entfalten, und da werde ich Ihnen dann die
Standpunkte pro und kontra darlegen, so wie es in der
Kommission durchdiskutiert worden ist.
Ich stelle fest, dass die allermeisten Redner für Eintreten
sind, wenn auch aus verschiedenen Gründen. Die einen
möchten im Grunde weiter gehen und auch die materiellen
Grundsätze zur Diskussion stellen, andere fürchten, man
gehe zu weit und gefährde mit der Revision des Verfahrens
im Grunde schon die geltenden materiellen Grundsätze.
Aber wie dem auch sei, die meisten von Ihnen haben den
Eintretensantrag unterstützt. Ich muss also dazu nichts
mehr sagen. Ich beschränke mich auf sehr wenige Bemer-
kungen. Zunächst zum Problem, das Herr Zbinden und auch
Herr Bratschi angeschnitten haben, zum Problem der besse-
ren Verteilung der Flüchtlinge auf die Kantone. Das hat mir
auch immer sehr eingeleuchtet. Im Vorentwurf hatte sich
eine Bestimmung gefunden, die dem Bundesrat die Kompe-
tenz gegeben hätte, hier etwas zu tun. Im Vernehmlassungs-
verfahren ist die Reaktion aber ausgesprochen negativ aus-
gefallen. Der Bundesrat war deshalb der Meinung, man
komme praktisch weiter, wenn man versuche, den Weg der
Freiwilligkeit weiterzuverfolgen. Man will also mehr mit
Überzeugung wirken als mit dem Zwang, der in der Bundes-
kompetenz enthalten ist. Die Kommission ist dieser Argu-
mentation gefolgt. Wir haben das Problem gesehen, aber
wir haben uns überzeugen lassen, und wahrscheinlich ist
die Auffassung des Bundesrates doch wohl begründet.
Was die Fragen von Herrn Braunschweig betrifft, so möchte
ich diese an den Bundesrat weitergeben. Herr Braun-
schweig und ich stehen uns politisch gerade in diesen
Dingen so nahe, dass ich nicht die richtige Instanz wäre
f
um
darauf zu antworten; meine Antwort würde zum Teil einfach
seine Kritik aufnehmen. Ich wäre dankbar, wenn Herr Bun-
desrat Friedrich zu den sehr konkreten Fragen von Herrn
Braunschweig Stellung nehmen könnte.
Zum Nichteintretensantrag von Frau Mascarin. Ich bitte Sie,
diesen Antrag abzulehnen bzw. für Eintreten zu stimmen.
Das sage ich als Kommissionspräsident gemäss den völlig
klaren Ergebnissen unserer Kommission. Ich sage das,
obschon ich persönlich Frau Mascarin zubillige, dass sie in
mancher Hinsicht Kritiken der Hilfswerke und anderer Orga-
nisationen aufnimmt, Kritiken, die für mich zum Teil auch
nicht schlecht fundiert sind. Aber ich möchte Ihnen jetzt
etwas zu bedenken geben, Frau Mascarin, und ich argumen-
- November 1983 N
1611Asylgesetz. Änderung
tiere jetzt als einer, der an und für sich für diese Argumenta-
tion Verständnis hat. Es gibt wirklich Punkte, die man revi-
dieren sollte; ich denke dabei an das ganze Beschwerdewe-
sen. Die jetzige Situation ist ja auch ein bisschen illusorisch.
Wir haben die Möglichkeit eines Rekurses an den Bundes-
rat. Aber der Bundesrat ist überfordert; er kann diese Fülle
von Beschwerden praktisch nicht behandeln. Freilich gibt es
einen besonderen vorbereitenden Beschwerdedienst aus-
serhalb des Departementes. Aber auch das ändert nichts
daran, dass die Auffassung, der Bundesrat könne als
Beschwerdeinstanz effektiv funktionieren, illusionär ist. Man
kann schon sagen, die Qualität des Rechtsschutzes sei nicht
Frage der Quantität der Instanzen, sondern vielmehr der
Qualität der geleisteten Arbeit. Man könnte die Meinung
vertreten, eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand
ergäbe sich jedenfalls dann, wenn der Rat sich doch
entschliessen würde, der unabhängigen Rekurskommission
zuzustimmen.
Was den Verzicht auf die Anhörung in klaren Fällen betrifft:
Ich bitte auch hier nach einer optimalen Lösung zu suchen.
Ein summarisches Verfahren ist nicht schlechtweg verwerf-
lich, aber es muss klar eingegrenzt sein. Gibt es das summa-
rische Verfahren nicht, so öffnet man faktisch - wie unmög-
lich das rechtlich auch zu begründen ist - irgendwelchen
Machenschaften den Weg, die dann vielleicht zu einer Art
summarischem Verfahren jenseits der Legalität führen. Das
sind Überlegungen vom Standpunkt eines Betrachters, der
recht kritisch ist gegenüber manchem, was uns vorgeschla-
gen wird, der aber trotzdem für Eintreten sprechen würde.
Die Mehrheit der Kommission ist mit dem Bundesrat der
Auffassung, dass wir einzutreten haben, dass die Vorkehren,
die man zur Problembewältigung einsetzen muss, ein Paket
darstellen, dass wir nicht eine Personalaufstockung verlan-
gen können, ohne auch gleichzeitig zu einer gewissen
Rationalisierung des Verfahrens Hand zu bieten.
Das ist die Meinung der Kommissionsmehrheit, die ich hier
wiederzugeben habe.
M. Cavadini, rapporteur: Nous pouvons nous limiter à une
brève réponse, le débat d'entrée en matière n'ayant pas
apporté des arguments très différents de ceux qui ont été
invoqués précédemment en faveur de la révision de la loi ou
à son encontre. Nous devons pourtant reconnaître qu'une
très large majorité des intervenants ont bien voulu considé-
rer que la situation actuelle n'était plus supportable et qu'il
convenait d'y remédier.
Les interventions que nous venons d'entendre appellent
trois remarques.
Tout d'abord, il s'agit, et cette remarque s'adresse en parti-
culier à M. Soldini, non pas de renverser la présomption qui
a présidé à l'élaboration de la loi de 1979, mais bien de
maintenir la vocation d'accueil, que nous avons toujours
voulu garder à notre pays, et nous souhaitons qu'on ne
généralise pas les cas condamnables et les abus auxquels
donne lieu notre politique d'asile ni que l'on considère
comme abusives toutes les demandes provenant de ceux
qui sont dans la triste situation de solliciter l'asile, exception
faite bien entendu des cas pendables, que nous condam-
nons.
Pour M. Leuenberger, la proposition que nous examinons
est à la limite de l'utilité ou de l'inutilité et il suffirait de
renforcer les moyens à disposition de l'administration pour
remédier à la situation actuelle. Il a aussi dit que le peuple
était mal informé et qu'il convenait de lui expliquer notre
politique d'asile. Nous lui répondrons, après M. Lüchinger,
que le peuple a toujours raison et que les réactions enregis-
trées, qui sont regrettables, doivent nous rappeler sa réac-
tion à l'initiative «Etre solidaires». La votation qui aura lieu le
4 décembre au sujet de la naturalisation facilitée des jeunes
étrangers, des réfugiés et des apatrides constituera un beau
test. Nous disons simplement que nous devons faire ce qu'il
est possible de faire et qu'il y a beaucoup de chances pour
celui qui veut faire l'ange de faire la bête.
Nous disons enfin à M. Zbinden que nous souhaitons avec
lui que la solidarité des cantons joue aussi dans ce domaine
et qu'on aboutisse à une meilleure répartition des contin-
gents - si l'on peut dire - de réfugiés. Il n'existe effective-
ment pas de bases légales aujourd'hui, si ce n'est l'article
23, qui confère tout de même certains pouvoirs au départe-
ment en matière de répartition des réfugiés.
En conclusion, les deux mesures dont l'adoption nous est
proposée sont absolument complémentaires et liées. La
première est d'ordre législatif et elle doit être appliquée
maintenant. La seconde est d'ordre administratif et finan-
cier. Il conviendra de nous en souvenir au moment de
l'examen du budget.
Bundesrat Friedrich: Es ist in der Tat ja erst zwei Jahre her,
seit wir unser Asylgesetz in Kraft gesetzt haben, und bereits
müssen wir uns mit einer Revision beschäftigen. Da kann
man sich natürlich die Frage stellen, ob denn dieses Gesetz
in der Praxis versagt habe. Nun möchte ich eines mit aller
Deutlichkeit sagen: Unsere heutigen Probleme im Asylwe-
sen sind nicht einfach eine Folge dieses Gesetzes. Der
Grossteil dieses Gesetzes hat sich durchaus bewährt. Aber
das entbindet uns nicht von der Verpflichtung, gewisse
gesetzliche Bestimmungen anzupassen, wenn sich die
Situation verändert hat. Und die Situation hat sich ganz
gravierend verändert. Dieses Asylgesetz - dessen erinnern
sich wahrscheinlich alle noch, die damals dabeigewesen
sind - ist aus der Optik des Zweiten Weltkrieges und der
Jahre danach entstanden. Damals kamen vor allem Flücht-
linge aus Osteuropa in unser Land, und die Zahl der Gesu-
che war jährlich einigermassen konstant. Es handelte sich
etwa um 1000 Fälle pro Jahr. Sehen Sie sich die Entwicklung
seither an. Der Kommissionspräsident hat Ihnen die Zahlen
bereits genannt. Ich möchte Ihnen immerhin die letzten
nochmals in Erinnerung rufen, damit Sie die Veränderung in
ihrem ganzen Ausmass erkennen.
Wir hatten also früher jährlich etwa 1000 Gesuche; 1980
waren es 3020, also bereits das Dreifache; 1981 gingen 4226
Gesuche ein, das Vierfache, und dann kam der grosse
Sprung: 1982 erreichte die Zahl 7135, also das Siebenfache.
Bis zum 31. Oktober 1983 haben 6179 Personen um Asyl
nachgesucht, das ist wieder etwas mehr als in der Vergleichs-
periode des Vorjahres, wobei zu sagen ist, dass die Erhö-
hung nicht mehr derart sprunghaft erfolgt ist, das gebe ich
Ihnen zu, Frau Nationalrat Blunschy. Aber das Niveau ist
ausserordentlich hoch geblieben; es ist das Siebenfache der
früheren Jahre.
Nun kommt noch etwas dazu. Gleichzeitig suchen nämlich
immer mehr Ausländer aus entfernten Ländern den Weg in
die Schweiz. Bei vielen Asylgesuchen ändert sich auch die
Motivation. Heute stammt noch etwa ein Drittel der Asylbe-
werber aus Osteuropa, während der überwiegende Teil aus
Lateinamerika, aus afrikanischen und asiatischen Ländern
sowie aus der Türkei kommt. Diese Entwicklung hat nun für
die Bundesbehörden eine doppelte Mehrbelastung zur
Folge. Einerseits geht es um die zahlenmässige Zunahme
(das Siebenfache), die unser Apparat jetzt bewältigen sollte,
und andererseits geht es auch um die erschwerte Überprü-
fung, weil nämlich immer komplexere Sachverhalte zur Dis-
kussion stehen.
Es ist nun einmal für die Abklärung nicht dasselbe, ob ein
Flüchtling aus Polen oder Rumänien kommt, wo wir die
Verhältnisse einigermassen kennen, oder ob er aus Ghana,
aus Angola oder aus Sri Lanka stammt, wo wir die Verhält-
nisse weniger gut kennen. Es fehlen uns gegenwärtig ein-
fach die Instrumente, um diese sehr viel schwierigere Situa-
tion einigermassen in den Griff zu bekommen. Da sind
einerseits die Verfahrensvorschriften des Asylgesetzes, die
eine sehr sorgfältige, ausserordentlich zeitintensive Prüfung
von uns verlangen. Dann besteht andererseits der Personal-
stopp in der Bundesverwaltung, der es bisher verunmöglicht
hat, unseren Apparat zahlenmässig entsprechend anzu-
passen.
Aufgrund dieser Engpässe bleibt eine grosse Zahl von Asyl-
gesuchen während langer Zeit liegen, bis sie endlich nach
Jahren rechtskräftig entschieden werden. Daraus entsteht
ein Pendenzenberg. Per 31. Oktober 1983 sind beim Bun-
Loi sur l'asile. Modification1612
N 29 novembre 1983
desamt für Polizeiwesen 7400 Gesuche für 9692 Personen
hängig gewesen. Anfangs dieses Jahres waren es erst 4474
Gesuche. Ein ähnliches Bild bietet sich beim Beschwerde-
dienst. Zurzeit sind dort 1852 Beschwerden hängig. Dieses
Jahr sind schon 1100 Beschwerden eingegangen; 1977
waren es im ganzen Jahr deren 55. Sie sehen den Unter-
schied. Aus dieser Entwicklung ergibt sich die immer län-
gere Dauer der Behandlung der Asylgesuche.
Diese lange Behandlungsdauer ist einerseits rechtsstaatlich
bedenklich. Sie bringt auch den Kantonen grosse Probleme
hinsichtlich Unterbringung und Betreuung. Vor allem aber
veranlasst das lange Asylverfahren immer mehr Ausländer,
sich auf dem Wege über ein Asylgesuch den Aufenthalt in
der Schweiz de jure vorläufig, de facto aber endgültig zu
sichern. Man kann diese Leute nach vielen Jahren einfach
nicht mehr ausweisen; sie sind dann endgültig hier.
Welche Massnahmen sehen wir vor? Ich möchte noch ein-
mal unterstreichen, dass wir ein Paket von drei verschiede-
nen Massnahmenbereichen vorsehen. Zunächst einmal
haben wir mit administrativen Vereinfachungen und
Umstrukturierungen im zuständigen Verwaltungsapparat
den Arbeitsablauf beschleunigt. Diese Vereinfachungen
sind heute zur Hauptsache durchgeführt. Selbstverständlich
- das möchte ich Herrn Nationalrat Darbellay sagen - wer-
den wir uns weiterhin bemühen, den administrativen Ablauf
zu vereinfachen.
Um eine konsequente und einigermassen glaubwürdige
Asylpolitik sicherzustellen, ist zweitens die Revision einiger
Bestimmungen dieses Gesetzes notwendig, wie wir sie
Ihnen vorgeschlagen haben. Die Probleme können aber mit
administrativen Massnahmen und der Gesetzesrevision
allein nicht gelöst werden. Da bin ich mit allen Sprechern,
die das unterstrichen haben, durchaus einig.
Als dritte Massnahme ist daher die Einstellung einer erhebli-
chen Zahl zusätzlicher Mitarbeiter unabdingbar. Der Pen-
denzenüberhang nimmt sonst Dimensionen an, die jeden
vernünftigen Abbau verhindern und uns schlussendlich in
eine hoffnungslose Lage hineinschlittern lassen. Ich möchte
das mit aller Klarheit sagen.
Ich teile in diesem Punkte auch die Auffassung des Kommis-
sionspräsidenten. Weil Flüchtlinge, solange sie hier sind,
also solange das Verfahren hängig ist, auch Kosten verursa-
chen, bedeutet die Personalvermehrung und die damit
bewirkte Verkürzung des Verfahrens im Endeffekt eine
Ersparnis für die Eidgenossenschaft. Die Kommission hat
diese Ersparnis in einem Brief an die Finanzkommission
beziffert; sie ist für die Jahre 1984 bis 1987 (ich bestätige
diese Zahl) auf Einsparungen von ungefähr 60 Millionen
gekommen, wenn wir die Gesuche etwa innert Jahresfrist
erledigen können.
Über das Personal werden Sie im Zusammenhang mit dem
Budget 1984 zu entscheiden haben. Ich hoffe, dass es dann
ähnlich tönt, wie es vorhin an diesem Pult getönt hat.
Welches ist das Ziel dieser Gesetzesrevision? Ich möchte
noch einmal unterstreichen und das auch gegenüber Zweif-
lern mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, dass am
materiellen Gehalt des Gesetzes nichts geändert wird. Wir
wollen diese Änderung nicht; das muss ich auch Herrn
Nationalrat Soldini sagen. Insbesondere bleibt der Flücht-
lingsbegriff, der ja auch mit der internationalen Flüchtlings-
konvention übereinstimmt, gleich umschrieben wie bisher.
Wir wollen das Gesetz nur dort anpassen, wo Vereinfachun-
gen des Verfahrens rechtsstaatlich nach unserer Auffassung
zu verantworten sind. Wir streben primär eine wesentliche
Beschleunigung - und damit Verkürzung - des Verfahrens
an. Ausserdem soll die Behörde dort gezielt eingreifen und
handeln können, wo ein Asylgesuch offensichtlich aus
anderen Gründen als zum Schütze vor Verfolgung einge-
reicht wird.
So schlagen wir nun im wesentlichen folgendes vor: Ein
offensichtlich unbegründetes Gesuch soll ohne vorherige
mündliche Befragung abgelehnt werden können. Der
Beschwerdeweg soll um eine Instanz verkürzt werden;
schliesslich soll das Asylverfahren mit dem fremdenpolizeili-
chen Verfahren so verbunden werden, dass beide gleichzei-
tig zum Abschluss kommen. Ich werde in der Detailberatung
die einzelnen Vorschriften noch näher kommentieren.
Es ist einzuräumen, dass das Bundesamt für Polizeiwesen
als erste Instanz im Flüchtlingsbereich durch diese Geset-
zesrevision allein nicht sehr stark entlastet wird. Das wäre
nur durch sehr rigorose Massnahmen, wie etwa die Aufhe-
bung jeder mündlichen Befragung, möglich. Das können wir
aber rechtsstaatlich nicht verantworten.
Das gesamte Abklärungsverfahren indessen, nämlich ob
und unter welchem Status ein Ausländer sich weiterhin in
der Schweiz aufhalten darf, wird durch die vorgeschlagene
Revision massgeblich verkürzt. Einmal bedeutet die Aufhe-
bung einer Rekursinstanz - also die Beschränkung auf eine
Beschwerdeinstanz - an sich schon eine wesentliche Ver-
kürzung. Dazu kommt noch folgendes: Heute kann nach
abgeschlossenem Asylverfahren ein Gesuch um Erteilung
einer Aufenthaltsbewilligung im fremdenpolizeilichen Ver-
fahren eingereicht werden. Dieses fremdenpolizeiliche Ver-
fahren - mit mehreren Instanzen in den Kantonen - kann
dann noch einmal zwei Jahre, allenfalls auch mehr dauern.
Wenn nun das Asylverfahren und das fremdenpolizeiliche
Verfahren sozusagen parallel geschaltet werden, so dass
beide gleichzeitig zum Abschluss kommen, bedeutet das
noch einmal eine ganz wesentliche Verkürzung des gesam-
ten Verfahrens.
Die vorgeschlagene Revision des Asylgesetzes ist im Ver-
nehmlassungsverfahren von allen Kantonen und von den
Parteien begrüsst worden. Und nur wenige Organisationen
haben im Vernehmlassungsverfahren grundsätzlich oder
teilweise Opposition gemacht. Darunter sind Organisatio-
nen, die ich keineswegs gering schätze, vor allem die Hilfs-
werke, die Bischofskonferenz und andere. Aber, Herr Natio-
nalrat Steinegger hat bereits darauf hingewiesen, irgendwel-
che konkreten Vorschläge sind uns von diesen Damen und
Herren auch nicht unterbreitet worden. Ich vermisse kon-
krete Gegenvorschläge; solche Gegenvorschläge sind auch
von den Vertretern der Hilfswerke, die die Kommission
angehört hat, in den Kommissionsberatungen nicht ge-
macht worden. Man sagt also einfach nein und beschränkt
sich auf die Forderung nach mehr Personal. Ich bin mir
darüber durchaus im klaren, welches Echo ich in diesem
Parlament finden würde, wenn ich nur die Personalaufstok-
kung beantragen würde.
Durch die vorgeschlagene Gesetzesrevision werden die
Rechtsstaatlichkeit und insbesondere die Garantie des
rechtsstaatlichen Gehörs nicht in Frage gestellt. Der Bun-
desrat hat wiederholt betont, und ich tue das heute auch
wieder, dass er das schweizerische Asylrecht als staatspoliti-
schen Leitgedanken und auch als entsprechende Verpflich-
tung betrachtet. Am Gehalt des Asylgesetzes soll daher
nichts geändert werden. Trotz dieser Verpflichtung dürfen
wir aber unsere Augen vor den bestehenden Problemen
nicht verschMessen. Die Situation ist heute unhaltbar. So
geht es einfach nicht mehr weiter. Und daran ändern auch
Petitionen und ähnliche Dinge nicht das geringste. Wir
müssen daher alle jene Änderungen treffen, die - ohne das
Gesetz in seinem Kerngehalt anzutasten - erhebliche Ver-
einfachungen bringen.
Nun noch einige Bemerkungen zu Einzelfragen, wie sie in
der bisherigen Debatte aufgetaucht sind.
Zunächst zum Nichteintretensantrag von Frau Mascarin. Es
ist selbstverständlich, dass ich diesen Nichteintretensantrag
ablehne. Ich möchte Ihnen nochmals sagen, dass heute im
Asylwesen eine alarmierende Situation besteht. Wenn wir
nichts tun, wird die Lage katastrophal. Verweigert das Parla-
ment die entsprechenden Instrumente, so habe ich zwei
Möglichkeiten: Ich kann sämtliche bisher anstehenden Asyl-
gesuche, mit Ausnahme der offensichtlich unbegründeten,
global gutheissen, oder ich kann sämtliche anstehenden
Asylgesuche, mit Ausnahme der offensichtlich begründeten,
global ablehnen. Im Notfall werde ich einen dieser Wege
beschreiten. Ich möchte Ihnen das in aller Offenheit sagen.
Sie tragen die Verantwortung dafür, dass wir die entspre-
chenden Instrumente erhalten.
Zum Fall Polach: Wenn hier von einer Spitze des Eisberges
- November 1983 N
1613
Asylgesetz. Änderung
gesprochen wird, so ist das eine haltlose und durch nichts
begründete Verdächtigung. Es wurde denn auch kein einzi-
ger Beweis dafür geliefert. Der Fall Polach ist selbstver-
ständlich mehr als nur bedauerlich; er darf nicht vorkom-
men. Der Fall hat aber mit unserem Asylgesetz nicht das
geringste zu tun. Auch mit den eidgenössischen Behörden
hat er nichts zu tun. Es handelt sich um den Fehler einer
kantonalen Polizeibehörde. Noch einmal: Das darf nicht
passieren. Wenn man allerdings auf der anderen Seite
weiss, mit welchen Problemen gerade die Tessiner Behör-
den belastet sind, dann ist man zurückhaltender mit dem
Steinewerfen. Ich kann Ihnen sagen, dass das Problem an
der Front ganz anders aussieht als am Schreibtisch. Die
Frage der Erfolgsstatistik ist vom Präsidenten der Kommis-
sion aufgeworfen worden. Es gibt bei uns keine solche
Erfolgsstatistik. Die Zahlen, die da herumgeboten werden,
sind reine Vermutungen. Ich kann Ihnen aber eines sagen:
Es trifft zu, dass heute - auch prozentual - mehr Gesuche
abgelehnt werden als früher. Es sind eben auch viel mehr
Gesuche unbegründet; ich verweise auf alle jene, die aus
rein wirtschaftlichen Erwägungen gestellt werden.
Herr Soldini und auch Herr Zbinden haben das Problem der
Verteilung auf die Kantone angesprochen. Wir versuchen
selbstverständlich, die überlasteten Kantone nach Möglich-
keit zu entlasten. Wir können aber keinen Zwang ausüben.
Und die Kantone haben das - wie Herr Zbinden durchaus zu
Recht festgestellt hat - auch im Vernehmlassungsverfahren
abgelehnt. Es bleibt uns also nur der Appell an die vielbe-
schworene freundeidgenössische Solidarität; wir stellen
jedoch fest, dass auch da Worte billiger sind als Taten.
Zu Herrn Soldini und Herrn Braunschweig: Es ist selbstver-
ständlich, dass wir uns in den internationalen Gremien dafür
verwenden, dass Flüchtlinge - wenn immer möglich - in der
Nähe ihres Heimatlandes untergebracht werden, dass also
nicht alle Asiaten und Afrikaner nach Europa kommen. Das
geschieht auch in grossem Umfange. Denken Sie etwa an
die Flüchtlinge aus Afghanistan, von denen mehrere Millio-
nen in Pakistan leben. Aber es steht nicht in unserer Macht,
international so etwas integral durchzuführen.
Zu Herrn Nationalrat Leuenberger muss ich sagen, dass mit
dem heutigen Asylgesetz keineswegs alles gemacht werden
könnte, was wir jetzt vorschlagen. Dann würden wir es
sicher nicht vorschlagen. Wir müssen heute beispielsweise
vor einem negativen Entscheid jeden Flüchtling anhören. Da
wollen wir eine Änderung einbringen. Wenn wir einer
Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen, dann
haben Sie einfach einen Rekurs gegen diese Verfügung. Es
kommt im Endeffekt genau auf dasselbe heraus. Das wissen
Sie als Anwalt überdies so gut wie ich. Heute haben wir die
Vorschrift, dass der Flüchtling in der Regel eine unselbstän-
dige Arbeit ausüben kann; die Ausnahme muss also begrün-
det werden. Wir wollen das durch eine Kann-Vorschrift
ersetzen. Das ist ein anderer Rechtszustand.
Herr Hari hat die Frage gestellt, ob wir keinen Unterschied
machen zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und politischen
Flüchtlingen. Selbstverständlich machen wir diesen Unter-
schied. Wirtschaftsflüchtlinge sind keine Flüchtlinge im
Sinne unseres Gesetzes und der Flüchtlingskonvention.
Herrn Nationalrat Eggli bin ich dankbar für seine Unterstüt-
zung und Beispiele von der Front. Es ist in der Tat einfach,
hier grosse Worte zu machen. Die Probleme an der Front
sehen anders aus, wie das Herr Nationalrat Eggli geschildert
hat und auch Herr Nationalrat Bratschi, der die Dinge von
innen her kennt.
Herrn Braunschweig möchte ich noch sagen, dass wir auch
in diesem Flüchtlingsverfahren die normalen, prozessualen
Vorschriften zur Anwendung bringen. Wir sind eher gross-
zügig. Ich kenne aber nicht alle Einzelfälle, und denjenigen,
den Sie angesprochen haben, kenne ich auch nicht auswen-
dig. Ich gebe Ihnen gerne nachher darüber Auskunft.
Nachdem nun von verschiedener Seite die Dinge so darge-
stellt wurden, als ob unsere schweizerische Flüchtlingspoli-
tik schäbig wäre, möchte ich Ihnen zum Abschluss noch
einige Zahlen nennen. Ich vergleiche die Zahl der Asylbe-
werber mit der Wohnbevölkerung im Jahre 1982 in ver-
gleichbaren Ländern.
Für die Schweiz beträgt diese Zahl 1,1 Promille, d. h., dass
die Asylbewerber 1982 1,1 Promille der Wohnbevölkerung
ausmachten. Zum Vergleich: Österreich 0,8 Promille; Bel-
gien 0,3 Promille; Dänemark 0,02 Promille; Frankreich 0,4
Promille; Bundesrepublik Deutschland 0,6 Promille; Italien
0,04 Promille; die Niederlande 0,08 Promille; Norwegen 0,02
Promille. Die Schweiz steht also einsam an der Spitze dieser
Statistik, und wenn wir die Zahlen von 1983 nehmen, ist
diese einsame Spitze noch bedeutend weiter entfernt von
vergleichbaren Ländern. Man kann also ganz sicher nicht
sagen, wir würden eine schäbige Asylpolitik betreiben.
Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den
Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.
Abstimmung -. Vote
Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 124 Stimmen
Für den Antrag Mascarin (Nichteintreten) 10'Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. l Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, eh. l préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 11
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Leuenberger Moritz, Bäumlin, Blunschy, Bratschi, Ganz,
Gloor)
Abs. 2
Über Beschwerden entscheidet die Asylrekurskommission.
Sie ist von der Verwaltung unabhängig.
Abs. 3
Der Bundesrat regelt ihre Organisation und ernennt ihre
Mitglieder. Diese dürfen nicht der Bundesverwaltung ange-
hören.
Art. 11
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Leuenberger Moritz, Bäumlin, Blunschy, Bratschi, Ganz,
Gloor)
Al. 2
La commission de recours sur l'asile décide des recours.
Elle est indépendante de l'administration.
Al. 3
Le Conseil fédéral règle son organisation et nomme ses
membres. Ceux-ci ne peuvent pas faire partie de l'adminis-
tration.
Leuenberger Moritz, Sprecher der Minderheit: Mit diesem
Antrag will die Minderheit eine unabhängige Rekursinstanz
schaffen. Der Bundesrat hat in seinem Vorschlag sich selbst
als Rechtsmittelinstanz gestrichen, und das erweckt unser
Bedenken. Zunächst stellt es ein Abweichen von Artikel 103
Loi sur l'asile. Modification
1614
N 29 novembre 1983
der Bundesverfassung dar und hält unseres Erachtens vor
der Verfassung nicht stand. Professoren verschiedener poli-
tischer Provenienz sind ebenfalls dieser Meinung (ich ver-
weise auf die Prof. Jörg P. Müller, Saladin und Fleiner). Der
Entscheid wird dann innerhalb eines Departementes gefällt.
Unseres Erachtens ist so eine echte Überprüfung durch die
Rekursinstanz gar nicht gewährleistet. Es sind ja jene
Beamte mit einem Weisungsrecht gegenüber den unteren
Beamten, die vorher den Entscheid gefällt haben, die nach-
her den Rekurs gegen ihre ihnen unterstellten Beamten
wieder begutachten.
Das ist eine Farce von einem rechtsstaatlichen Rekursver-
fahren. Denken Sie daran, dass Sie bei weit geringeren
Rechtsgütern, zum Beispiel bei einer Verkehrsbusse von 20
Franken, durch verschiedene Rechtsmittelinstanzen bis hin-
auf ans Bundesgericht gelangen können, um sich dort erklä-
ren zu lassen, ob Sie recht haben oder nicht. Auch wenn es
um den Einbau eines Dachfensters geht, können Sie durch
sämtliche Instanzen bis nach Lausanne rekurrieren. Aber
hier, wo es unter Umständen um Leben oder Tod geht, soll
nun allein innerhalb eines Departementes eine Rechtsmittel-
instanz bestehen. Wir wenden uns ja nicht einmal dagegen,
dass es bloss eine Instanz ist, aber wir möchten, dass sie
verwaltungsextern ausgestaltet wird. Bei solch bedeutenden
Fragen, die einerseits individuell für den Betroffenen, ande-
rerseits aber auch für unsere generelle Asylpolitik wichtig
sind, müsste doch mindestens der Bundesrat und nicht
einfach nur das Bundesamt für Polizeiwesen zuständig sein.
Es kommt eine weitere Überlegung hinzu: Die Ablehnung
eines Asylgesuches könnte gestützt auf Artikel 3 der Euro-
päischen Menschenrechtskonvention angefochten werden.
Es scheint uns ein bisschen merkwürdig, wenn als letztin-
stanzlicher nationaler Entscheid ein Departementsentscheid
vorliegt, also nicht einmal ein Entscheid des Bundesrates
oder des Bundesgerichtes. Die Schweiz muss dann einen
solchen Departementsentscheid in Strassburg vertreten.
Es gäbe mehrere befriedigendere Varianten, die in Frage
kommen. Am ehesten würde natürlich das Bundesgericht
selbst als Beschwerdeinstanz einleuchten. Es ist aber die
einhellige Meinung, dass man ihm keine neuen juristischen
Aufgaben zuschanzen will, weil es ja ohnehin mit Arbeit
überlastet ist. Es haben daher schon in der Vernehmlassung
die sozialdemokratische Partei, aber auch die freisinnig-
demokratische Partei und sämtliche Hilfswerke eine verwal-
tungsexterne Instanz vorgeschlagen. Ich bitte Sie nun -
wegen der vorherigen Worte von Herrn Bundesrat Friedrich,
will ich das betonen -, die Vorschläge der Hilfswerke nicht
einfach als derart bedeutungslos abzutun. In den Hilfswer-
ken arbeiten auch Frontarbeiter. Es ist ungerecht, wenn hier
so getan wird, als ob nur gerade die kantonalen und eidge-
nössischen Polizeistellen die wahren Frontarbeiter wären.
Es gibt Sozialarbeiter, die die Asylanten während ihrer Jahre
der Ungewissheit begleiten, ihnen eine Arbeit und eine
Wohnung suchen, sich mit der Polizei - nicht konfrontativ,
sondern durchaus kooperativ - auseinandersetzen, und
deswegen ist auf die Vernehmlassung dieser Stellen ebenso
abzustellen wie auf die Meinung des Bundesamtes für Poli-
zeiwesen. Unabhängige Verwaltungsinstanzen gibt es auf
zahlreichen anderen Gebieten unserer Gesetzgebung, und
es scheint uns, dass damit ein minimaler Rechtsschutz für
den Asylsuchenden gewährleistet ist.
Unsere ganze Fraktion beantragt Ihnen, dem Minderheitsan-
trag zuzustimmen.
Bäumlin, Berichterstatter: Ich fühle mich verpflichtet, Ihnen
noch bekanntzugeben, dass das UNO-Hochkommissariat
ein Telexschreiben an den Bundespräsidenten geschickt
hat mit einer Kopie an mich und der Bitte, vor dem Rat
darauf hinzuweisen. Ich begnüge mich mit einem generellen
Hinweis: Das Hochkommissariat ist besorgt über die Revi-
sion, die im Gange ist; es äussert sich in einem Sinne, der
einer Unterstützung der Minderheitsanträge gleichkommt.
Mehr will ich nicht sagen.
Artikel 11 ist tatsächlich eine der wichtigsten Bestimmun-
gen. Ich habe schon in der Eintretensdebatte angetönt, dass
es in der Tat nicht unbedingt auf die Zahl der Beschwerdein-
stanzen ankommt, sondern auf die Qualität ihrer Arbeit und
auf ihre Unabhängigkeit. Es ist eine Illusion zu glauben, der
Bundesrat könne faktisch als Beschwerdeinstanzwirken bei
der Belastung, die er sonst hat. Wenn man nun eine andere
Instanz vorsieht, so ist das an und für sich in rechtsstaatli-
cher Hinsicht kein Verlust. Die Frage ist, wie man die Sache
anders lösen will.
Nun gibt es da zwei Meinungen. Ich begründe zuerst die
Auffassung der Kommissionsmehrheit. Sie ist mit dem Bun-
desrat der Meinung, man solle das Departement endgültig
über Beschwerden entscheiden lassen. Zur Begründung
dieser Auffassung werden verschiedene Überlegungen
angestellt. Man sagt einmal, es bestehe kein Rechtsan-
spruch auf Asyl. Ja, es gibt keinen eigentlichen Rechtsan-
spruch auf Asyl. Ob es deshalb zwingend ist, nicht eine
gerichtsförmige Prüfung vorzusehen, möchte ich später dar-
legen. Man sagt, in Asylentscheidungen gehe es oft um
politische Entscheidungen, und da sei das Departement
jeder anderen, verwaltungsunabhängigen Instanz vorzuzie-
hen, weil der Bundesrat die Möglichkeit haben müsse, in
bestimmten Situationen politische Weisungen zu erteilen.
Sodann wurde gesagt, das Rekursverfahren laufe vermut-
lich schneller ab, wenn es ein Verfahren innerhalb der
Verwaltung sei, als bei einer besonderen Rekurskommis-
sion. Auch von einem unberechtigten Misstrauen gegen-
über der Verwaltung wurde gesprochen seitens derjenigen,
die gegen eine unabhängige Rekurskommission waren. Was
diese Misstrauensfrage betrifft: Ich bin auch der Meinung,
dass die Beamten der Bundesverwaltung, die mit Flücht-
lingsfragen betraut sind, gute und in der Regel objektive
Arbeit leisten. Ich habe da persönlich einiges Vertrauen.
Aber das ist nicht die eigentliche Frage. Der Rechtsstaat
erheischt zuweilen gewissermassen ein institutionalisiertes
Misstrauen, eine Gewaltentrennung, damit wirklich eine
Kontrolle, die diesen Namen verdient, stattfinden kann. Aber
es wurde dann mit Recht darauf hingewiesen, dass der
Beschwerdedienst im Departement unabhängig ist, dass er
relativ selbständig gestaltet ist. Diejenigen, die erstmals
Asylentscheide getroffen haben, sind nicht in der Lage,
Beschwerdeentscheide zu beurteilen. Innerhalb des Depar-
tementes gibt es also schon eine Ausscheidung der Kompe-
tenzen.
Gegen eine Rekursinstanz ist schliesslich geltend gemacht
worden, sie könnte zuviel kosten. Es wäre auf jeden Fall eine
Instanz mit einem beträchtlichen Personalbestand. Immer-
hin - das muss man zum vorneherein ja auch sehen -: das
gleiche Personal, das hier nötig wäre, würde dann beim
Personal des Departementes für den Beschwerdedienst ein-
gespart.
Aus diesen Gründen ist die Kommissionsmehrheit der Mei-
nung, man solle dem Bundesrat folgen und das Departe-
ment endgültig entscheiden lassen. Ich gestatte mir, in aller
Kürze etwas zu sagen zur gegenteiligen Meinung. Herr Leu-
enberger hat sie vertreten. Ich will nicht wiederholen, was er
gesagt hat. Einen Punkt unterstreiche ich allerdings: Wir
haben im Grunde eine verfassungsrechtlich klare Situation.
Der Artikel 103 unserer Bundesverfassung lässt im Absatz 2
eine Delegation von Entscheidungen an Departemente zu,
aber nur unter dem Vorbehalt der Beschwerde an den
Bundesrat. Wenn eine Beschwerde an den Bundesrat nicht
stattfindet, muss eine Beschwerde ans Bundesgericht oder
wenigstens an eine unabhängige Rekurskommission statt-
finden können.
Das ist eine klare Situation. Von dieser Regelung ist man hie
und da abgewichen. Es gibt Gutachten des Bundesamtes für
Justiz, die gesagt haben, dass in untergeordneten Fragen
Ausnahmen vertretbar seien. Ich nehme zu dieser Praxis
nicht Stellung, sie hat einiges für sich. Aber in wichtigen
Fragen - und Asylfragen sind wichtige Fragen - sollte eine
solche Ausnahmeregelung nicht gelten können. Es ist auf
jeden Fall zu sagen, dass auch der Umstand, dass wir im
Fremdenpolizeirecht hie und da endgültige Zuständigkeiten
des Departementes haben, kein Argument dagegen ist, dass
- November 1983 N
1615Asylgesetz. Änderung
man dann, wenn man etwas neu regelt, dieses auch in einer
verfassungskonformen Weise tut.
Dann etwas Weiteres, das möchte ich klipp und klar sagen:
Im Bereich der Asylverweigerung oder-gewährung musshie
und da wirklich auch politisch entschieden werden können.
Aber diese Möglichkeit ist dem Bundesrat vorbehalten, auch
wenn sich eine nach Rechtsgrundsätzen urteilende Rekurs-
kommission mit der Sache befasst. Hier haben wir eine klare
Situation. Nach der geltenden Rechtsordnung ist der Bun-
desrat in der Lage, zum Beispiel zu sagen: Dieser Person
muss man Asyl geben, diese wollen wir schützen. Er kann
aber auch Personen zu personae non gratae erklären. Das
ist nach unserer Rechtsordnung möglich. Ferner gibt ja das
Asylgesetz selber dem Bundesrat die Möglichkeit, bei aus-
serordentlichen Situationen das Asylgesetz ausser Kraft zu
setzen. Er kann erklären: «Das Boot ist voll.» Auch dann,
wenn wir eine Rekurskommission hätten, würde das weiter-
hin gelten, so dass alle Sicherungen da wären für den Fall,
dass in einem wichtigen Einzelfall oder bei einer veränder-
ten Gesamtsituation politische Entscheidungen getroffen
werden müssten. Aber - ich wiederhole das - die Kommis-
sionsmehrheit ist aus den Gründen, die ich Ihnen anfänglich
dargetan habe, der Meinung, wir sollten den letzten
Entscheid dem Departement überlassen.
M. Cavadini, rapporteur: La disposition de l'article 11 est
une des plus importantes de cette loi. Comme on l'a relevé,
1800 recours sont actuellement pendants devant le Conseil
fédéral, dont près de 1100 ont été déposés durant la seule
année 1983. Ces chiffres montrent à l'évidence qu'il con-
vient de décharger le Conseil fédéral de cette obligation. En
revanche, nous devons obtenir l'assurance que le Départe-
ment fédéral de justice et police instruira de façon renouve-
lée le recours contre une décision de l'Office qui pourrait lui
être soumis. Il s'agit en effet de garantir à tout requérant la
sécurité du droit mais nous ne souhaitons pas donner au
Conseil fédéral cette compétence, qui lui-même voudrait
être dispensé d'exercer.
Sur le plan constitutionnel, il est vrai que les avis ont divergé
au sein de la commission, mais on peut tenir pour assuré
que la disposition qui vous est proposée n'est en tout cas
pas anticonstitutionnelle.
On a dit qu'il convenait de choisir soit le recours au Conseil
fédéral, soit le recours au Tribunal fédéral. Cependant, notre
droit connaît en cette matière de nombreuses exceptions. Je
vous relis à ce propos un passage du rapport du Conseil
fédéral: «La loi sur l'asile précise qu'un droit subjectif de la
personne à l'asile n'existe pas. C'est la raison de l'exclusion
du recours au Tribunal fédéral, remplacé par une voie
interne, conformément à la loi sur la procédure administra-
tive. La teneur de l'article 11 est actuellement la suivante:
«L'Office fédéral décide en première instance de l'octroi de
l'asile.» Comme les dispositions générales de la procédure
fédéral régissent les décisions et la voie de recours (art. 47),
il n'est pas nécessaire de préciser les possibilités de recours
au département et au Conseil fédéral. Par contre, comme, à
l'avenir, il sera dérogé à cette réglementation générale,
l'exception doit être mentionnée à l'article concernant la
décision.
Il convient également de faire quelques remarques au sujet
de l'aspect politique de ce projet de révision.
Une instance indépendante de recours ne nous paraît pas
admissible en l'espèce. Sur le plan du principe, le droit à
l'asile doit faire l'objet d'une définition politique dans le
cadre de la loi que nous examinons et il appartient au
Conseil fédéral de définir cette politique. Il ne pourrait plus
le faire dans le cas de l'instauration d'une commission
indépendante de recours.
Et puis, regardons concrètement les choses. Le volume de
travail que cette commission aurait à envisager serait tel
que, de par la nature même des choses, cette commission
deviendrait permanente et son existence serait ainsi ancrée
administrativement, ce que nous ne souhaitons pas.
En outre, cette commission devrait à l'évidence se renforcer
d'une administration parallèle à l'administration actuelle et
on reprendrait simplement les procédures qui sont actuelle-
ment appliquées dans un deuxième examen indépendant du
pouvoir politique, comme nous l'avons dit. C'est pourquoi
nous vous engageons à rejoindre la majorité de votre com-
mission et à adopter pour l'article en discussion la version
du projet du Conseil fédéral prévoyant le recours au seul
Département de justice et police.
Bundesrat Friedrich: Hier geht es sehr konkret um die
Verkürzung des Rekursverfahrens, und deshalb ist diese
Bestimmung von zentraler Bedeutung. Selbstverständlich
stellt sich milder Verkürzung dieses Rekursweges die Frage
der Rechtsstaatlichkeit, wie sie auch in etlichen Vernehm-
lassungen geltend gemacht worden ist. Es ist die Befürch-
tung ausgesprochen worden, das rechtliche Gehör werde
beschnitten. Das mag zutreffen, wenn man nach der Anzahl
der Möglichkeiten urteilt, die einem Gesuchsteller offenste-
hen. Es kommt aber weniger auf die Anzahl an als auf die
Qualität des Verfahrens. Und da muss ich Sie nun auf eine
Besonderheit des Rekursverfahrens aufmerksam machen.
Diese Besonderheit besteht darin, dass das Bundesamt für
Polizeiwesen, also die erste Instanz, den Gesuchsteller
anhört; dieses aufwendige Verfahren, dieses Anhören jedes
einzelnen Gesuchstellers wird nachher von den Be-
schwerdeinstanzen nicht mehr wiederholt. Es kommt also
letzten Endes darauf an, dass dieses Anhörungsverfahren
sorgfältig durchgeführt wird.
Ob nun das Departement, wie wir Ihnen das vorschlagen,
oder ein anderes Gremium letztlich über die Asylgesuche
entscheiden soll, wurde in den Vernehmlassungsverfahren
und auch in der Kommission sehr lebhaft diskutiert. Wir
haben die Frage eingehend geprüft und uns mit allen mögli-
chen Lösungsvarianten auseinandergesetzt. Wir kamen zum
Schluss, an unserem Vorschlag festzuhalten. Zunächst ein-
mal soll der Bundesrat weiterhin Rekursinstanz bleiben.
Obschon die Asylpolitik als Regierungstätigkeit dem Bun-
desrat unterstellt ist, ist dieser, wie das zu Recht gesagt
wurde, nicht in der Lage, sich mit jeder einzelnen Asylbe-
schwerde auseinanderzusetzen. Wenn der Stau einmal
überwunden ist und die Beschwerden bis zum Bundesrat
durchkommen, dann nnüsste sich dieser an jeder Sitzung
mit etwa 50 Asylbeschwerden auseinandersetzen. Es ist eine
reine Illusion, dass eine solche Auseinandersetzung prak-
tisch möglich wäre. Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit
sagen, dass auch eine ganze Reihe weiterer Beschwerden -
wie sie Herr Leuenberger genannt hat -, die an den Bundes-
rat weitergezogen werden, von ihm nicht materiell behan-
delt werden können. Auch das ist eine Illusion, die der
Wirklichkeit in keiner Weise entspricht, weil der Bundesrat
aus zeitlichen Gründen unmöglich dazu in der Lage ist.
Den Vorschlag, eine verwaltungsunabhängige Rekurskom-
mission zu schaffen, lehnen wir ebenfalls ab. Es würde
dadurch ein eigentliches verwaltungsgerichtliches Verfah-
ren eingeführt. Sie würden ein spezielles Verwaltungsge-
richt ins Leben rufen, eine richterliche Instanz. Ich muss Sie
mit allem Nachdruck auf die Folgen aufmerksam machen.
Die Asylpolitik würde dann (ich betone: die Asylpolitik) letzt-
lich von einem richterlichen Gremium bestimmt, und dem
Bundesrat und auch Ihnen als Parlament würde jede Ein-
flussnahme auf diese Asylpolitik entzogen. Ein richterliches
Gremium würde unabhängig vom Bundesrat und von jeder
politischen Behörde die schweizerische Asylpolitik bestim-
men. Fragen Sie sich, ob Sie das wollen. Damit schaffen Sie
indirekt auch einen Rechtsanspruch auf Asyl, denn ein
Gericht würde nach rein rechtlichen und nicht nach politi-
schen Gesichtspunkten urteilen. Sie schaffen also zwangs-
läufig einen Rechtsanspruch auf Asyl, was dem ursprüngli-
chen Willen des Gesetzgebers ganz eindeutig widerspricht.
Dazu kommt noch, dass ein neuer, relativ grosser Apparat
mit zahlreichen hauptamtlichen Mitarbeitern geschaffen
werden müsste. Sie rnüssten mit mindestens 40 bis 50
Sachbearbeitern und dem entsprechenden administrativen
Apparat rechnen, einem Apparat mindestens in der Grosse
des Bundesgerichts. Ich frage Sie, ob das sinnvoll ist für ein
Einzelgebiet. Sie würden ausserdem eine gewaltige Verzö-
Loi sur l'asile. Modification1616
N 29 novembre 1983
gerung in Kauf nehmen, denn bis ein solcher Apparat auf die
Beine gestellt ist, braucht es wahrscheinlich mehrere, min-
destens aber zwei Jahre. Das wäre zweifellos ein falscher,
ich möchte sogar sagen, ein verhängnisvoller Weg, der uns
nur in noch grössere Schwierigkeiten hineinführen würde.
Ich betone demgegenüber, dass der Beschwerdedienst des
Departementes, der völlig für sich arbeitet, eine unabhän-
gige Instanz ist und in keiner Weise vom Bundesamt für
Polizeiwesen beeinflusst werden kann. Es ist völlig unbe-
gründet, dem Beschwerdedienst zum vorneherein Partei-
lichkeit in die Schuhe zu schieben. Er heisst immer wieder
Beschwerden gegen das Bundesamt für Polizeiwesen gut
und beweist auch damit seine Unabhängigkeit. Im übrigen
hat der Bundesrat in diesem Falle das Weisungsrecht auch
gegenüber dem Departement, das steht ausdrücklich im
Gesetz.
Nun noch zur Frage der Verfassungsmässigkeit. Artikel 103
Absatz 2 der Bundesverfassung wird in der Literatur so
ausgelegt, dass das zwar die Regel ist, dass es aber zahlrei-
che Ausnahmen gibt. In der Rechtsprechung wird die
Beschränkung auf eine Beschwerdeinstanz stillschweigend
akzeptiert. Danach muss also der Beschwerdeweg keines-
wegs zwingend beim Bundesrat oder beim Bundesgericht
enden. Das Bundesgericht ist da anderer Auffassung als der
Kommissionspräsident. Dies ist nachzulesen in den
Entscheiden 99 IB 3 und 106 IB 126.
Nun gibt es tatsächlich schon einige Fälle, wo das Departe-
ment endgültig entscheidet, nämlich im ganzen Ausländer-
recht. Also ich entscheide beispielsweise auch endgütig, ob
der Herr Ben Bella in die Schweiz kommt; das gilt im
Asylrecht für die Einreisebewilligung, die Wegweisung und
die Fürsorgeleistung, alles schwerwiegende Entscheide, die
das Departement fällt; im Bürgerrechtsgesetz ist die Einbür-
gerung zu erwähnen, im SVG der Führerausweisentzug. Es
gibt also eine ganze Reihe solcher Fälle. Man kann nicht
mehr sagen, das sei nun einfach verfassungswidrig.
Würde im übrigen dieser Einwand der Verfassungswidrig-
keit ernstgenommen, müssten ja die Antragsteller der Min-
derheit entweder Bundesgericht oder Bundesrat vorsehen,
aber nicht ein drittes Gremium. Das würde nach ihrer Lesart
der Verfassung auch nicht entsprechen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den
Antrag der Minderheit abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit 85 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 57 Stimmen
Art. 16 Abs. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Deneys
Streichen
Art. 16 al. 5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Deneys
Biffer
Art. 16 Abs. 6 (neu)
Antrag Kopp
Der Bundesrat legt in einer Verordnung die Kategorien der
offensichtlich unbegründeten Gesuche abschliessend fest.
Art. 16 al. 6 (nouveau)
Proposition Kopp
Le Conseil fédéral définit dans une ordonnance, de manière
exhaustive, les types de demandes visiblement non fondées.
Art. 16a
Antrag der Minderheit
(Blunschy, Bäumlin, Bratschi, Ganz, Gloor, Leuenberger
Moritz, Müller-Aargau, Spiess)
Von einer persönlichen Befragung kann abgesehen werden,
wenn das Asylgesuch aus einem der folgenden Gründe
offensichtlich unbegründet ist:
a. weil der Bewerber bereits'in einem Drittstaat, in dem er
nicht aus einem in Artikel 3 Absatz 1 genannten Grund an
Leib, Leben oder Freiheit gefährdet ist oder die Gefahr
besteht, dass er zur Ausreise in ein solches Land gezwun-
gen werde, Asyl oder eine ordentliche fremdenpolizeiliche
Aufenthaltsberechtigung hat;
b. weil sein Asylbegehren in einem Drittstaat noch nicht
rechtskräftig entschieden ist und er während der Dauer des
Verfahrens zum Aufenthalt in diesem Land berechtigt ist;
c. weil er rechtsmässig in einen Drittstaat zurückkehren
oder Weiterreisen kann, wo nahe Angehörige oder andere
Personen leben, zu denen er enge Beziehungen hat, und wo
er nicht aus einem in Artikel 3 Absatz 1 genannten Grund an
Leib, Leben oder Freiheit gefährdet ist oder die Gefahr
besteht, dass er zur Ausreise in ein solches Land gezwun-
gen werde;
d. weil er gestützt auf Artikel 55 StGB unter Berücksichti-
gung des Grundsatzes der Nichtrückschiebung zu Landes-
verweisung verurteilt worden oder seine Auslieferung
beschlossen worden ist;
e. weil der Heimatstaat oder das Land des Asylbewerbers,
wo er zuletzt wohnte, die Grundsätze und Grundfreiheiten
der EMRK respektiert.
Art. 16a
Proposition de la minorité
(Blunschy, Bäumlin, Bratschi, Ganz, Gloor, Leuenberger
Moritz, Müller-Argovie, Spiess)
L'office fédéral peut renoncer à entendre le requérant en
personne, lorsque la demande d'asile est manifestement
infondée pour une des raisons suivantes:
a. Lorsque le requérant a séjourné déjà dans un pays tiers
où sa vie, son intégrité corporelle ou sa liberté n'ont pas été
mises en danger ou menacées pour l'un des motifs men-
tionnés à l'article 3, 1
er
alinéa, de telle sorte que l'on peut
exiger de lui un départ à destination de ce pays du fait qu'il a
l'asile ou une autorisation de séjour ordinaire de la police
des étrangers,
b. Lorsque sa demande d'asile dans un pays tiers n'est pas
encore entrée en force et qu'il est autorisé à séjourner dans
ce pays durant la durée de la procédure,
c. Lorsqu'il peut légalement retourner ou poursuivre son
voyage dans un pays tiers où vivent des proches parents ou
d'autres personnes avec lesquelles il a d'étroites attaches, et
où sa vie, son intégrité corporelle ou sa liberté ne sont pas
mises en danger ou menacées pour l'un des motifs men-
tionnés à l'article 3, 1
e
' alinéa , de telle sorte que l'on peut
exiger de lui un départ à destination de ce pays.
d. Lorsque, en vertu de l'article 55 du Code pénal et en
tenant compte du principe de non-refoulement, il a été
condamné à l'expulsion ou que son extradition a été or-
donnée,
e. Lorsque le pays d'origine ou le pays de dernière résidence
du requérant d'asile respecte les principes et les droits
fondamentaux de la Convention européenne des droits de
l'homme.
Frau Blunschy, Sprecherin der Minderheit: Mein Antrag zu
Artikel 16a soll Artikel 16 Absatz 5 (neu) ersetzen. Ich bin
daher für Streichung von Artikel 16 Absatz 5, was aus der
Fahne vielleicht zu wenig klar hervorgeht.
Der Bundesrat schlägt in Artikel 16 Absatz 5 (neu) vor, es
• könne von einer persönlichen Befragung abgesehen wer-
den, wenn das Asylgesuch offensichtlich unbegründet ist.
- November 1983 N
1617
Asylgesetz. Änderung
Im Entwurf zum Asylgesetz war seinerzeit eine Bestimmung
ähnlichen Inhaltes vorgesehen. Das Parlament hat diese
Bestimmung jedoch gestrichen mit dem Hinweis, sie eröffne
dem willkürlichen Ermessen Tür und Tor. Es fehlten genaue
Kriterien. Wenn der Bundesrat heute die abgelehnte Fas-
sung in neuer Auflage präsentiert, so können wir diesem
summarischen Verfahren nur unter Bedenken zustimmen
und nur dann, wenn dem damals zu Recht erhobenen Vor-
wurf durch eine genaue Aufzählung der Kriterien Rechnung
getragen wird. Die Gründe, die einen Verzicht auf die per-
sönliche Befragung rechtfertigen können, müssen genau
umschrieben werden. Diese Gründe müssen abschliessend
aufgezählt werden. Es genügt nicht, wenn deren Aufzählung
in der Verordnung geregelt wird. Die Verordnung kann
jederzeit sehr leicht abgeändert werden, ohne jede Mitspra-
che des Parlamentes und ohne Referendumsmöglichkeit.
Man kann nicht mehr von abschliessender Aufzählung spre-
chen, wenn jederzeit neue Gründe in die Verordnung aufge-
nommen werden können. Der Antrag von Frau Kopp kann
uns keine Garantie geben, dass die in der Verordnung
erwähnten Gründe nicht erweitert werden können. Das Par-
lament sollte sich seine Rechte in einer derart wichtigen
Frage nicht beschneiden lassen. Wenn schon bei der Bera-
tung des Asylgesetzes von 1979 einer ähnlichen Bestim-
mung ein Nein entgegengesetzt wurde, dann sollten wir
heute, so kurz danach, mindestens klare, abschliessend im
Gesetz umschriebene Kriterien festlegen.
Was die einzelnen Gründe betrifft, die nach Streichung von
Artikel 16 Absatz 5 in einem neuen Artikel 16a aufgezählt
werden sollen, so handelt es sich um dieselben, die der
Bundesrat zurzeit in die Verordnung einzuführen beabsich-
tigt. Materiell besteht somit kein Gegensatz zwischen dem
Minderheitsantrag und der Auffassung des Bundesrates.
Bundesrat Friedrich hat denn auch in der Kommission die-
sem Minderheitsantrag nicht opponiert.
Die Buchstaben a bis c nennen die Fälle, wo der Bewerber
ohne Gefährdung in einem Drittstaat Aufnahme finden kann.
Buchstabe d betrifft die Fälle der Landesverweisung oder
Auslieferung unter Vorbehalt des Grundsatzes der Nicht-
rückschiebung. Und bei Buchstabe e geht es um Asylbewer-
ber aus Ländern, welche die europäische Menschenrechts-
konvention respektieren. Blosse Ratifikation der Menschen-
rechtskonvention genügt selbstverständlich nicht; es muss
der klare und eindeutige Beweis vorliegen, dass die Men-
schenrechte im Herkunftsland tatsächlich respektiert wer-
den. Diese Respektierung muss streng ausgelegt werden. Im
Zweifelsfall darf nicht auf die Befragung des Asylbewerbers
verzichtet werden.
Der Bundesrat führt auf Seite 3 der Botschaft aus, es sei
sehr schwierig, sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge von den
echten Flüchtlingen zu trennen. Und weiter führt der Bun-
desrat aus: «In der Regel kann die individuelle Gefährdung
eines Asylbewerbers nur durch eine eingehende, gründliche
und zeitraubende Abklärung und eine persönliche Befra-
gung sicher beurteilt werden.»
Das Absehen von einer persönlichen Befragung kann somit
nur in Ausnahmefällen in Frage kommen. Sie sind im Gesetz
zu umschreiben. Anderenfalls könnte die Bestimmung dazu
führen, dass echte Flüchtlinge kurzerhand an die Grenze
gestellt oder in ein Flugzeug verfrachtet würden, ohne dass
man sie über die Gründe ihrer Flucht befragen würde.
Wenn die Gesetzesrevision wirklich nur Verfahrensfragen
vereinfachen will, ohne die Rechte des Asylbewerbers unge-
rechtfertigterweise zu beschneiden, so müssen hier die drin-
gend notwendigen Sicherungen eingebaut werden. Die
Kommissionsminderheit ersucht Sie daher, Artikel 16 Absatz
5 zu streichen und an seiner Stelle in einem neuen Artikel
16a eine abschliessende Aufzählung der Gründe vorzuse-
hen, wann ein Gesuch offensichtlich unbegründet sei. Es sei
noch darauf hingewiesen, dass dieser Minderheitsantrag in
der Kommission mit dem knappen Ergebnis von 10 gegen 9
Stimmen unterlegen ist.
Ich ersuche Sie um Zustimmung zum Antrag der Kommis-
sionsminderheit.
Frau Kopp: Die persönliche Befragung des Asylbewerbers
durch die Bundesbehörden ist zweifellos eine Kernbestim-
mung des Asylgesetzes. Frau Blunschy hat zu Recht darauf
hingewiesen, ich wiederhole sie hier nicht.
Heute stellen wir fest, dass es tatsächlich Fälle gibt, in denen
offensichtlich unbegründete Asylgesuche gestellt werden.
Wir verstehen das Anliegen des Bundesrates, in solchen
Fällen auf eine Befragung zu verzichten. Im Bestreben, das
Asylverfahren zu verkürzen, müssen wir heute alle aus
rechtsstaatlichen Gesichtspunkten vertretbaren Möglichkei-
ten ausschöpfen. Wenn jedoch diese Fälle, die offensicht-
lich unbegründet sind, nicht klar und abschliessend gere-
gelt sind, kann das für die Rechtsstellung der betroffenen
Asylbewerber verheerende Konsequenzen haben. Der Gene-
ralklausel von Artikel 16 Absatz 5 müssen aus rechtsstaatli-
chen Gründen klare Leitplanken gegeben werden, soll der
materielle Gehalt des Asylrechtes nicht verlorengehen, was
ja auch der Bundesrat ganz ausdrücklich nicht will. Der
Bundesrat nennt in der Botschaft die Fälle, die offensicht-
lich unbegründet sind. Weitere Fälle sind auch gemäss
Auskunft der zuständigen Abteilung der Verwaltung gar
nicht denkbar. Es besteht deshalb kein Grund, diese Fälle
nicht abschliessend zu nennen.
Frau Blunschy möchte nun diese Fälle im Gesetz genannt
haben. Ich opponiere dem Antrag Blunschy inhaltlich nicht,
hingegen bin ich der Auffassung, dass diese Ausführungs-
vorschriften nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung zu
regeln sind. Es ist mir natürlich klar, dass der Bundesrat
nach dieser Gesetzesrevision ohnehin die Asylverordnung
ändern muss. Aber aul diesem so ausserordentlich heiklen
Gebiet müssen an diese Verordnung hohe Anforderungen
gestellt werden. Sie muss klar und sie muss abschliessend
sein. Anderenfalls besteht die Gefahr einer willkürlichen
Abweisung eines Gesuches. Die Gefahr wird um so grösser,
je höher der Druck auf die Behörden wird.
Mein Antrag trägt der Tatsache Rechnung, dass in Anbe-
tracht der heutigen Situation das Asylverfahren verkürzt
werden muss, enthält aber die meines Erachtens notwendi-
gen rechtsstaatlichen Leitplanken, damit der materielle
Gehalt des Asylgesetzes nicht gefährdet wird.
Ich möchte Sie deshalb bitten, meinem Antrag zuzu-
stimmen.
Mme Deneys: Les vrais problèmes de notre droit d'asile, on
l'a entendu à plusieurs reprises, résident dans deux facteurs
extérieurs à la loi. Il y a d'une part un nombre croissant
d'individus ou de groupes déracinés et il y a d'autre part,
chez nous, pour traiter correctement les demandes d'asile
un nombre tout à fait insuffisant de fonctionnaires. Nous
pourrions agir un peu plus, un peu mieux sur les causes, par
exemple en évitant de favoriser directement des régimes
dictatoriaux en place. Nous pourrions, dans une faible
mesure c'est évident, contribuer à limiter les risques de
tensions violentes en faisant notre part pour l'aide au déve-
loppement des populations les plus pauvres. Nous pouvons
surtout agir ici en accordant enfin les moyens nécessaires à
notre gouvernement afin que les demandes de droit d'asile
soient examinées rapidement. C'est sur ce point que doivent
porter tous nos efforts et non sur l'introduction de disposi-
tions qui ouvrent la voie à l'arbitraire, comme celle prévue à
l'article 16, 5
e
alinéa (nouveau).
Cette disposition remet en cause un principe fondamental
de l'Etat de droit auquel en assure en d'autres circonstances
la plus totale dévotion. Le requérant doit garder le droit
d'être entendu indépendamment de l'idée qu'on peut se
faire du résultat de cette audition. L'entretien représente,
aux yeux mêmes du Conseil fédéral, le noyau de la procé-
dure puisqu'il constate «qu'étant donné la nature des droits
en cause, force est de procéder à une analyse rigoureuse
des faits, même si elle prend du temps et occupe du per-
sonnel».
L'introduction de ce 5" alinéa aurait d'autre part l'inconvé-
nient majeur d'empêcher la coordination des pratiques can-
tonales, puisque le requérant ne serait interrogé que par la
police de sûreté cantonale. Il se verrait ainsi privé de la
204-N
Loi sur l'asile. Modification1618
N 29 novembre 1983
garantie que sa demande est examinée selon les mêmes
critères que d'autres candidatures. Je n'aimerais pas que la
Suisse représente uniquement, à l'avenir, pour un certain
nombre d'étrangers, un Etat policier de plus sur cette terre.
Les exemples de demandes manifestement infondées men-
tionnés dans le commentaire ne sont pas significatifs; soit
ils trouvent leur solution à l'article 19,1
er
alinéa de la loi sur
l'asile actuelle, soit ils sont extrêmement rares et ne justi-
fient pas une révision de la loi. La rareté des requêtes
infondées a d'ailleurs été confirmée par le Conseil fédéral
dans sa réponse du 13 décembre 1982, il y a donc moins
d'une année, à une interpellation de M. Soldini. La mauvaise
conscience juridique du Conseil fédéral apparaît nettement
quand il remarque en page 15 du message: «...qu'il est
possible de recourir contre une décision négative prise sans
que l'intéressé ait été entendu personnellement. A noter
qu'en cas de recours l'intéressé peut invoquer le fait qu'on a
négligé son audition.» Renoncer ainsi à un principe essen-
tiel du droit d'un Etat démocratique pour régler seulement
quelques cas n'est pas une attitude raisonnable. Si par
contre, cet alinéa 5 était interprété de façon large, alors c'est
toute notre politique d'asile qui perdrait sa crédibilité. Il faut
donc, en conclusion, éviter en tout cas d'inscrire dans la loi
un alinéa qui est ou bien inutile ou bien dangereux. La
proposition de minorité Kopp doit être, pour les mêmes
raisons, rejetée. La proposition de la minorité représentée
par Mme Blunschy ne représente pas une bonne solution et
de toute façon, je ne vois pas comment on pourrait s'assurer
que chacune des conditions posées est remplie, sans avoir
eu un entretien sérieux avec le requérant.
Frau Gurtner: Artikel 16 Absatz 5, wie er uns im Entwurf des
Bundesrates über das Asylgesetz vorgeschlagen wird, ist ein
Gummiparagraph mit so grossem Interpretationsspielraum,
dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Dies würde
damit auch direkt ins Gesetz verankert. Ich möchte die klare
und deutliche Absage an diesen Vorschlag im Namen der
POCH/PdA/PSA-Fraktion begründen.
Wir können die Handhabung des Asylgesetzes und ganz
speziell auch diesen Artikel 16 nicht losgelöst von wirt-
schaftlichen und politischen Interessen und von Stimmun-
gen in der Bevölkerung sehen. Am Beispiel der Asylpraxis
bezügich der Türkei lässt sich dies-meiner Meinung nach-
gut illustrieren. In der Türkei gibt es selbst nach restriktiven
Schätzungen 40 000 Flüchtlinge. Die gewerkschaftliche
Arbeit und sämtliche traditionellen Parteien sind verboten.
Folter und Todesstrafe sind an der Tagesordnung. Demge-
genüber werden bei uns Tausende von Asylgesuchen abge-
lehnt. Die Schweiz hat grosse wirtschaftliche Interessen in
der Türkei. Die Banken haben dem fast bankrotten Land
Milliardenkredite gewährt. Die Menschenrechtspraxis die-
ses Landes wurde von der offiziellen Schweiz nie verurteilt,
denn die enormen wirtschaftlichen Interessen bedingen ja
wohl eine enge Zusammenarbeit mit der offiziellen Türkei,
d. h. mit der Diktatur. Nun sind es bekanntlich die gleichen
Vertreter der wirtschaftlichen und politischen Interessen der
Schweiz in der Türkei, die auch Unterlagen an die hiesige
Fremdenpolizei liefern, aufgrund derer unter anderem
entschieden wird, ob ein Asylgesuch begründet oder unbe-
gründet sei. Die Interessenkonflikte sind offensichtlich.
Wenn dann bei uns auch noch Probleme wie Arbeitslosig-
keit oder Kampagnen gegen die entsprechenden Asylbewer-
ber hervortreten, sind ungerechtfertigte respektive willkürli-
che Ablehnungen von Gesuchen schon fast eine logische
Folge. Demgegenüber stehen rund 1000 bewilligte Gesuche
von Polen innerhalb sehr kurzer Zeit. In Polen gibt es aber
wesentlich weniger politische Gefangene, Folterungen oder
politische Morde als in der Türkei.
Die persönliche Befragung gibt den Asylgesuchstellern die
Möglichkeit, Irrtümer und Unwahrheiten in den Beurtei-
lungsunterlagen der Fremdenpolizei zu berichtigen. Es ist
ihr fundamentales Recht, dass ihnen in einem Rechtsstaat
Gehör gewährt wird und dass über ihre Gesuche aufgrund
der Verfolgung und Unterdrückung in ihrem Heimatland
geurteilt wird. Wirtschaftliche und politische Interessen, reli-
giöse, rassische oder ideologische Interessen und Vorbe-
halte dürfen dabei keine Rolle spielen.
Das Asylgesetz muss hier klare Richtlinien und Kriterien
aufstellen, die dies garantieren. Es geht um Menschen, oft
um Menschenleben, und diese dürfen nicht einer bequeme-
ren und schnelleren, aber willkürlicheren Praxis geopfert
werden. Hier zeigt sich ganz deutlich, dass es unumgänglich
ist, den Personalbestand beim EJPD zu erhöhen. Eine mög-
lichst schnelle und rationelle Behandlung der Asylgesuche
ist im Interesse aller. Wenn auf eine persönliche Befragung
verzichtet werden kann, dann nur nach eindeutigen, klaren
und gerechten Richtlinien. Der Vorschlag der Minderheit zu
Artikel 16a bis e vermag dies eher zu gewährleisten. Auch
wenn nicht alle Punkte unproblematisch scheinen, könnte
doch durch diese Richtlinien die Gefahr der ungerechten
Behandlung eher vermieden werden. Zudem wäre eine ver-
waltungsunabhängige Kontrolle gewährleistet. Darum
unterstützen wir- falls Artikel 16 nicht gestrichen wird - den
Antrag der Kommissionsminderheit. Nur ein liberales und
klares Asylgesetz ist einer rechtsstaatlichen Demokratie
würdig. Willkür ist ein Merkmal einer Diktatur.
Bäumlin, Berichterstatter: Es ist in der bisherigen Diskus-
sion nicht immer klar geworden, in welchem Verfahrenssta-
dium auf eine Anhörung verzichtet werden soll. Es geht da
um die Frage, ob das Bundesamt in Ausnahmefällen auf
eine persönliche Befragung verzichten solle. Dem Entscheid
des Bundesamtes ist ein Verfahren im Kanton vorangegan-
gen, wo man das Asylgesuch aufgenommen hat, den Bewer-
ber befragt hat und damit schon Akten erstellt hat, die man
dann nach Bern ans Bundesamt weiterschickt.
Und noch etwas anderes: Der negative Asylentscheid des
Bundesamtes, verbunden mit dem Beschluss, man höre
jetzt nicht mehr an, ist seinerseits beschwerdefähig, so dass
man also noch geltend machen könnte, man sei zu unrecht
nicht angehört worden. Man darf deshalb nicht sagen: Die
Neuerung würde einem Zustand der Rechtlosigkeit Tür und
Tor öffnen, und es sei möglich, dass man bestimmte Leute,
ohne sie jemals angehört zu haben, einfach abweisen
könnte. Dem ist nicht so.
Aber ehrlichkeitshalber noch etwas anderes: Ich möchte ein
Problem nicht verschweigen, das wir allerdings nicht lösen
können. Es kommt anscheinend vor, dass man in den Kanto-
nen Leute einfach abwimmelt, ohne sie förmlich anzuhören.
Man wimmelt sie ab oder drängt sie zu einem Verzicht, und
im Extremfall schiebt man sie ohne ein Verfahren ab, ohne
dass das Bundesamt jemals davon Kenntnis erhält. Das ist
gemessen am heutigen Recht eindeutig rechtswidrig, und
es wäre auch total gesetzwidrig gemessen am neuen Recht,
das Ihnen vorgeschlagen wird. Aber offenbar kommen wir
nicht soweit, dass wir die Rechtsordnung gegenüber gewis-
sen Leuten in den Kantonen mit Erfolg durchsetzen können.
Es scheint uns klar: Das sind schlimme Zustände, denen wir
bis jetzt nicht genug beigekommen sind. Wie immer Sie jetzt
entscheiden, dieses Problem wird leider, leider bleiben. Da
brauchte es wachsame Bürger, die die Anwendung des
Gesetzes in den Kantonen kritisch überprüfen und Geset-
zeswidrigkeit öffentlich bekannt machen.
Nun zu den verschiedenen Vorschlägen. Wie Sie wissen -
Sie entnehmen das der Fahne - hat sich die Mehrheit der
Kommission für den Vorschlag des Bundesrates ausgespro-
chen. Allerdings nur mit der diesmal sehr knappen Mehrheit
von 10 zu 9 Stimmen. Sie werden annehmen, ich sei auch
bei der Minderheit gewesen. Die Minderheit ist in diesem
Fall über ihre Niederlage enttäuscht gewesen, weil der Bun-
desrat sich mit dem Minderheitsvorschlag einverstanden
erklärt hatte, nachdem Frau Blunschy ihre Liste auf Wunsch
des Bundesrates noch um eine weitere Litera ergänzt hatte.
Das ist also die Situation.
Ich gehe vom Antrag der Mehrheit jetzt weiter zum Antrag
von Frau Kopp. Wenn ich diese beiden Anträge vergleiche,
muss ich folgendes sagen: Der Antrag des Bundesrates,
dem die Kommissionsmehrheit zugestimmt hat, erwähnt
- November 1983 N
1619
Asylgesetz. Änderung
keine Verordnung. Aber gewiss war der Bundesrat immer
der Meinung, es sei eine Verordnung zu erlassen. Man kann
die Frage der offensichtlichen Unbegründetheit eines
Gesuchs und die Kasuistik, die zu entwickeln ist, nicht
irgendwelchen Beamten zum freien Entscheid überlassen.
Da sind Richtlinien nötig; das war unbestritten.
Dennoch gibt es einen gewissen Unterschied zwischen
Antrag Mehrheit und Antrag Kopp. Frau Kopp möchte den
Erlass einer Verordnung verbindlich vorsehen. Zudem stellt
sie eine gewisse inhaltliche Anforderung an die bundesrätli-
che Verordnung, in dem Sinne nämlich, dass der Bundesrat
in der Verordnung die Kriterien abschliessend aufzuzählen
hätte. Wir haben den Antrag Kopp in der Kommission nicht
besprechen können. Ich vermute allerdings, dass man ihm
wahrscheinlich mehrheitlich zugestimmt hätte.
Er liegt nicht soweit weg vom Antrag des Bundesrates und
der Mehrheit der Kommission, die die Sache dem Bundesrat
übertragen will. Der Bundesrat hat ja schon von sich aus
den Erlass einer Verordnung in Aussicht gestellt. Anderer-
seits gilt es auch, die Grenze der Tragweite des Antrages
Kopp zu erkennen: Auch wenn dieser Vorschlag angenom-
men würde, würde es dem Bundesrat zustehen, jederzeit
seine Verordnung wieder zu ändern; er dürfte zwar nicht
eine Generalklausel einführen, das wäre ihm versagt, jedoch
jederzeit neue Einzelgründe für den Verzicht auf die persön-
liche Einvernahme einführen.
Zum Antrag von Frau Blunschy: Das ist der Minderheitsan-
trag, der knapp unterlegen ist. Frau Blunschy möchte, dass
man die Gründe, die Kriterien, welche den Verzicht auf die
persönliche Befragung vor dem Bundesamt rechtfertigen,
wenigstens im Gesetz nennt. Das ist die Auffassung, die
auch ich unterstützt habe. Wir können nicht generell gegen
die Idee eines gelegentlichen Verzichts sein; das wäre auch
absurd, weil es Fälle klarer Unbegründetheit gibt. Sie sind
aufgezählt auf der Fahne (mehr oder weniger überzeugend);
sicher gibt es aber solche Fälle. Persönlich habe ich aber
Verständnis für die Auffassung, die knapp unterlegen ist,
wonach die Kriterien schon im Gesetz geregelt sein sollten,
und zwar limitativ.
Ich will noch etwas sagen: Die ganze Vorlage steht ja auch
unter dem Argument «Zeitgewinn». Hier ist zu sagen, dass
die Fälle, die nicht eindeutig sind (und die nicht unter die
Kategorien fallen, die das Gesetz jetzt nach der Meinung von
Frau Blunschy aufzählen sollte), die man aber vielleicht
doch etwa geltend machen könnte, sehr wenig zahlreich
sind, so dass der Vorschlag von Frau Blunschy sicher nicht
unter dem Gesichtspunkt des Zeitgewinns bekämpft werden
kann.
Ich vermute, dass der Bundesrat nach wie vor bereit ist,
auch einen Vorschlag anzunehmen, wie ihn Frau Blunschy
jetzt begründet hat.
Hingegen ist die Kommissionsmehrheit gegen den Antrag
auf Streichung, weil sie findet, dass es eben in der Tat doch
Fälle gibt, wo eine derartige Beschleunigung des Verfahrens
durch Verzicht möglich, sinnvoll und rechtsstaatlich unpro-
blematisch ist.
M. Cavadini, rapporteur: La portée des trois propositions
que nous discutons est différente. Nous prenons la plus
simple pour commencer, parce qu'elle nous paraît aller de
soi, parce que le message du Conseil fédéral l'annonce,
parce qu'il est naturel et normal qu'une ordonnance appuie
et précise les dispositions de la loi que nous revoyons. C'est
donc dire que l'amendement de Mme Kopp ne devrait soule-
ver aucune opposition très marquée, encore qu'il nous
paraisse aller de soi. Quant à nous, nous n'en tournons pas
la main, la commission n'en ayant évidemment pas délibéré.
Il en va tout autrement de la disposition préconisée par la
minorité emmenée par Mme Blunschy. Là, même si la majo-
rité de la commission était faible, nous vous engageons à
suivre cette même majorité et à écarter la proposition qui
vous est faite d'inscrire dans la loi des dispositions qui, très
manifestement, ne relèvent que du niveau de l'ordonnance.
Il convient ici de garder le sens des proportions et nous ne
voudrions pas voir inscrits, dans cette révision, les cas
évoqués qui sont de nature réglementaire. Il est évident par
contre que l'ordonnance devra exhaustivement évoquer les
cas qui dispensent de l'audition d'un requérant et nous
devons là avoir toutes garanties que l'arbitraire ne régnera
pas. Mais il s'agirait en fait d'une méfiance à l'égard du
pouvoir politique que le Conseil fédéral représente et nous
ne voulons pas d'une mesure qui nous contraigne à revenir
au niveau de la loi dans le cas éventuel d'une modification
de l'ordonnance. C'est pourquoi nous vous demandons
d'écarter la proposition de la minorité.
Dans le cas de Mme Deneys qui demande tout simplement
qu'on biffe la disposition de l'article 16, 5
e
alinéa, nous vous
demandons de maintenir. En effet, nous avons dit dans le
débat d'entrée que la révision s'inspirait aussi de l'allége-
ment et de la simplification de la procédure. C'est l'esprit
même de la modification que nous vous demandons de
respecter. Nous souhaitons vous voir vous rallier à la majo-
rité en maintenant cette disposition. Il est évident que les
enquêtes cantonales pourront être la base qui permettra à
l'office de se dispenser d'une audition mais cela ne nous
paraît pas condamnable en soi, les procédures cantonales
peuvent montrer de façon.tout à fait pertinente cette insuffi-
sance dans la demande, raison pour laquelle nous vous
demandons d'écarter la proposition de Mme Deneys.
Bundesrat Friedrich: Bei der heutigen Überlastung mit hän-
gigen Asylgesuchen können wir es nicht mehr verantworten,
dass das aufwendige Verfahren auch in all jenen Fällen
durchgeführt wird, in denen ohne mündliche Befragung und
aufgrund besonderer Umstände (nämlich aufgrund äusserer
Gegebenheiten) zum vorneherein klar feststeht, dass kein
Asyl gewährt werden kann. Auf die mündliche Befragung
soll also nur dort verachtet werden - das möchte ich mit
aller Deutlichkeit sagen -, wo ein Gesuch aufgrund objektiv
feststellbarer Gegebenheiten abgelehnt werden kann und
die Prüfung der Flüchtlingseigenschaft überhaupt nicht
Gegenstand des Verfahrens ist. Ich muss aus diesem
Grunde den Streichungsantrag von Frau Deneys ablehnen,
und aus demselben Grunde gehen auch die Ausführungen
von Frau Gurtner (die jetzt, glaube ich, nicht mehr da ist)
vollständig ins Leere.
Befürchtungen, dass durch den Verzicht auf die mündliche
Befragung der Willkür Tür und Tor geöffnet würde, sind
unbegründet. Die Fälle unbegründeter Begehren werden
nämlich auf dem Verordnungswege nach unserer Auffas-
sung abschliessend umschrieben. Wir haben das bereits
getan. Wir denken an die fünf Kategorien von Gesuchstel-
lern, die im Minderheitsantrag von Frau Blunschy aufgezählt
sind. (Frau Blunschy hat den Inhalt des Minderheitsantrages
aus unserem Verordnungsentwurf übernommen.) Sie sehen
also, dass wir doch nicht ganz so willkürlich sind, wie
gewisse Leute uns das unterschieben möchten.
Ich gebe zu, dass nicht sehr viele Gesuche unter diese
Bestimmung fallen werden. Aber wenn es nur 5 Prozent der
Gesuche sind, bedeutet das bei der heutigen Flut von Gesu-
chen wieder eine Einsparung von vier bis fünf Mitarbeitern.
Die entscheidende Frage lautet: Soll man das ins Gesetz
schreiben, oder soll das in der Verordnung niedergelegt
werden? Für mich ist das keine grundsätzliche materielle
Frage, sondern eine Frage der Gesetzestechnik. Ich bin eher
der Meinung, dass ins Gesetz die Grundsätze gehören und
die Einzelheiten in die Verordnung. Man wirft uns ja auch
ständig vor, dass unsere Gesetze überladen und zu perfek-
tionistisch seien. Wenn Sie hier wieder so ein perfektionisti-
sches Gesetz wollen, dann ist das - wie gesagt - für mich
keine Grundsatzfrage. Allerdings: Wenn etwas im Gesetz
gesagt werden soll, würde ich eigentlich den Antrag von
Frau Kopp vorziehen.
Im übrigen darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass selbst-
verständlich auch gegen solche Entscheide (wie es der
Kommissionspräsident gesagt hat) das normale Rechtsmit-
tel zulässig ist.
Loi sur l'asile. Modification 1620 N 29 novembre 1983
Abstimmung - Vote
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire
Für den Antrag Kopp
(Zusatz zum Antrag der Kommission)
Offensichtliche Mehrheit
Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire
Für den Antrag der Kommission 77 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 67 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Kommission 93 Stimmen
Für den Antrag Deneys 49 Stimmen
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Asylgesetz. Änderung
Loi sur l'asile. Modification
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.046
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.11.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1599-1620
Page
Pagina
Ref. No
20 012 023
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