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CH_VB_001Ch Vb22 mars 1984Ouvrir la source →
Acquisition d'armement. Directives372N 22 mars 1984 Prüfungskommissionen beicer Räte 1980 eine Reihe von Schlussfolgerungen. Diese bezogen sich auf Massnahmen im organisatorischen Bereich der Rüstungsbeschaffung einerseits und auf die Überprüfung der Rolle der Rüstungs- betriebe andererseits. Während man sich im Militärdeparte- ment über erstere, nämlich L ber die rein organisatorischen Massnahmen, ziemlich bald einig war und dieselben auch sogleich an die Hand nahm, sah sich das Militärdepartement veranlasst, die Schlussfolgerungen und Überlegungen der Geschäftsprüfungskommissionen in bezug auf die Rüstungsbetriebe durch eine Expertengruppe aus Vertre- tern der privaten Wirtschaft begutachten zu lassen. Diese Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Hess zeigte-auf Wunsch des Militärdeparternentes - konkretere Lösungs- möglichkeiten auf und unterbreitete Anträge und Empfeh- lungen. In der Zwischenzeit begleitetîn die Geschäftsprüfungskom- missionen die Neuorgansiation der Rüstungsbeschaffung und nahmen in einem zweiten Bericht an das Parlament auf die Wintersession 1983 hin auch zu den Reorganisationsvor- schlägen der Arbeitsgruppe Hess Stellung, die sie weitge- hend unterstützten. Der Bundesrat schliesslich gibt mit dem vorliegenden Bericht seine eigene Meinung bekannt, die teilweise mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Hess und der Geschäftsprüfungskommissionen übereinstimmt, teilweise aber auch erheblich davon abweicht. Nun zu den einzelnen drei Teilen des Berichtes. Zum Reorganisationsstand der Rüstungsbeschaffung: Es wurde ein neuer Rüstungsausschuss gebildet, der gegen- über dem Chef des Militärdopartementes für die Vollzugs- planung im Rüstungsbereich verantwortlich ist. Dann wurde die Rüstungskonferenz neu organisiert. Sie sorgt für einen zweckmässigen Verfahrensa Dlauf der delegierten Geschäfte und ist dem Generalstabschef verantwortlich. Neu wurde dem Chef des Militärdepartementes ein Ausschuss aus drei verwaltungsexternen Beratern beigegeben. Dieser hat die Rüstungs- und Unterhaltste.tigkeit und insbesondere die Arbeitsteilung zwischen Rüstungsbetrieben und Privatwirt- schaft zu überwachen. Dann wurde mit Beschlussdes Parla- mentes vom Dezember 1932 die Zentralverwaltung der Gruppe für Rüstungsdienste reorganisiert, indem vor allem drei produkteorientierte Rüstungsämter mit Integration von Technik und Kommerz auf Direktionsstufe verwirklicht wer- den konnten. Schliesslich wurden auch die Rüstungsbe- triebe in einem Bundesamt zusammengefasst, ein neuer Direktor dieses Amtes eingesetzt und dieser dem Rüstungs- chef unterstellt. Die Militärkommission des Nationalrates nahm von diesen Neuerungen, welche einige Verbesserungen erwarten las- sen, in zustimmendem Sinno Kenntnis. Sie ist auch einver- standen, dass weitere organisatorische Massnahmen im Sinne des letzten Geschäftsprüfungskommissionsberichtes vorangetrieben werden sollen. 2. Zur Rolle und Stellung der Rüstungsbetriebe: Im allgemei- nen bestätigt der Bundesra 1 : in seinem Bericht einige von Arbeitsgruppen und Kommissionen beanstandete Schwä- chen der Rüstungsbetriebo. Dazu gehörte, mindestens damals, als der Bericht erstellt wurde, das Fehlen eines eigentlichen unternehmungspolitischen Konzepts. Mass- nahmen zur Behebung diesor Mängel sind nun aber einge- leitet worden. Ab. 1. Januar 1984 existieren Grundsätze für eine neue Unternehmenspol tik, die sich in Geschäftsgrund- sätze und je ein Leistungs- und Führungskonzept gliedern. Daneben sind allerdings die grossen Schwankungen in der Rüstungsbeschaffung zu beachten, so zum Beispiel bedingt durch die kurzfristigen Einf üsse internationaler Spannun- gen oder wechselnde finanzpolitische Gegebenheiten, wel- che eine Unternehmenspolilik erschweren. Ein zweiter Punkt, der sich cils überprüfungswürdig erwies, betraf das Produktesortimert, mangelnde Koordination des gesamten Werkstättenpotentials des Militärdepartements und Konfliktmöglichkeiten in Rüstungsablauf. Gemäss Mei- nung von Experten sollten si :h die Rüstungsbetriebe auf die Erbringung von Dienstleistungen konzentrieren sowie die Entwicklung und Produktion von Treibladungspulver, erst in zweiter Linie auf Entwicklung und Produktion von Munition, Systemverantwortung, Generalunternehmung und Entwick- lung von ausgewählten Produkten. Hierzu bemerkt der Bundesrat, dass eine möglichst klare Abgrenzung zwischen den staatlichen Rüstungsbetrieben und der Privatwirtschaft wohl von Vorteil wäre. Aufgaben- schwergewichte sollen demnach auch klar gesetzt werden, die Produktesortimente dürfen aber nicht unnötig stark fixiert werden. Flexibilität muss aus politischen und betriebswirtschaftlichen Gründen gewährleistet sein. Die Grenzen liegen ferner dort, wo die Rüstungsbetriebe wegen fehlender Aufträge oder unzweckmässig abgegrenzter Auf- gabenbereiche nicht mehr in der Lage wären, das für die Kriegswirtschaft notwendige Wissen und Können aufrecht- zuerhalten. Schliesslich erwies sich auch das Probelm der Kapazitäts- planung als recht schwierig. Die Personalbestände müssen nach Möglichkeit auf einen Normalauslastungsgrad ausge- richtet werden. Unnötige Personalfluktuationen sind zu ver- hindern. Sicherheitspolitische Erfordernisse müssen durch Bereitstellung von Produktionskapazitäten erfüllt werden, insbesondere dort, wo die private Wirtschaft die verlangten Aufgaben nicht wahrnehmen kann oder will. Der Bundesrat wehrt sich jedoch gegen einen generellen Abbau von 500 Stellen, wie ihn der Vorschlag Hess vorsah. Dagegen führt er in erster Linie regionalpolitische und wirtschaftliche Gesichtspunkte an, vor allem in der gegenwärtigen Wirt- schaftslage. Ferner weist er auf die angespannte Personal- situation in den Unterhaltsbetrieben hin, vor allem in denje- nigen der Militärflugplätze und der Kriegsmaterialverwal- tung. Diese Meinung des Bundesrates wird auch vom grös- sten Teil der Militärkommission geteilt. Nach der Anhörung von diversen Experten in- und ausser- halb der Verwaltung, gelangte die Kommission zur Anschau- ung, dass die Existenz der Rüstungsbetriebe nach wie vor unerlässlich ist. Weder der Vorwurf, wonach diese Betriebe nicht effizient arbeiten würden, noch derjenige, dass sie nicht ausgelastet, dass kurz- oder mittelfristig gar Hunderte von Leuten unterbeschäftigt oder nur teilweise beschäftigt wären, erwies sich als stichhaltig. Insbesondere sprechen weder regionalwirtschaftliche, wehrpolitische noch betriebswirtschaftliche Gründe für eine Radikalkur nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Hess. In diesem Punkte unterscheidet sich denn wohl die Meinung der Mehrheit der Militärkommission von derjenigen der Geschäftsprüfungs- kommissionen, die den Bundesrat einladen, im Sinne der Empfehlungen der Expertengruppe Hess zu handeln. Für Betriebe, die teilweise gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen haben oder als Monopolbetriebe bestimmt sind, lassen sich nicht rundwegs die gleichen betriebswirtschaftli- chen Massstäbe anwenden und vor allem nicht Radikalku- ren im Personalbereich vornehmen wie in der Privatwirt- schaft. Die Kommission ist aber mit dem Bundesrat der Auffassung, dass die folgenden Massnahmen weiterverfolgt werden sol- len: Einhalten einer klaren Unternehmenspolitik, worin - soweit möglich - Abgrenzungen zur Privatindustrie und zu den Unterhaltsbetrieben des Bundes vorzunehmen sind. Hauptziel bleibt dabei die Sicherung der Existenz der Rüstungsbetriebe. Dann eine vermehrte Zusammenarbeit mit den Unterhaltsbetrieben des Bundes; eine ständige Koordination innerhalb der Rüstungsbetriebe, und schliess- lich auch der Ausbau der Führungsstruktur der zentralen Leitung der Rüstungsbetriebe. Zum dritten Punkt, Rüstungspolitik: Zum Teil bilden die Massnahmen, die gegenüber den Rüstungsbetrieben einge- leitet werden sollen oder bereits eingeleitet worden sind, bereits Gegenstand der Rüstungspolitik. Der Bundesrat ver- steht seine hier skizzierten Ziele als Richtlinien für die Zukunft, welche jene vom 28. April 1971 ersetzen sollen. Es geht vor allem um den Versuch, Grundsätze darüber zu erarbeiten, welche Rüstungsgüter im Inland beschafft wer- den sollen und welche im Ausland - mit oder ohne Beteili- gung der schweizerischen Industrie. Die schweizerische
Acquisition d'armement. Diroctives 374 22 mars 1984 que possible les commandes aux entreprises d'armement, tient de la gageure. Mais la modification de ces structures ne paraît pas absolument nécessaire, car il y aurait dès lors confusion des causes et des conséquences. Il importe, à notre avis, quo les entreprises d'armement soient administrées selon les Drincipes d'une gestion indus- trielle efficace. En partant d'une définition précise des tâches principales, on doit pouvoir déterminer l'effectif nor- mal du personnel. Ce problème inquiète les membres de notre commission, spécialement ceux concernés régionale- ment par l'emplacement des fabriques. Si l'on veut garder un effectif relativement stable, il faudra estimer, à longue échéance, quel sera le taux d'occupation optimum. Les à- coups devront être absorbés par l'industrie privée. Il nous paraît dès lors essentiel que les tâches principales, recherche, construction, révision et entretien du matériel, soient clairement définies. Sans entrer dans le détail d'une conception générale, il nous semble que sur le principe nos entreprises d'armement soient capables d'assumer la fonction d'entrepreneur géné- ral. Nous devons leur donner la possibilité légale et structu- relle d'atteindre ce but, dans l'intérêt général de l'armée. Il est essentiel que le DMF poursuive inlassablement le pro- cessus de réorganisation corrmencé il y a quelques années. Une efficacité accrue témoigne déjà de la qualité des mesures prises et engage à poursuivre les études. A deux reprises, la Commission militaire s'est réunie dans le but d'analyser le rapport transmis à nos conseils. Elle a examiné dans le détail, d'uno part les options choisies en relation avec les rapports des groupes de travail et les experts et, d'autre part, les réponses apportées aux diffé- rentes interventions personnelles ou de la Commission de gestion. Elle pense que pour les problèmes encore en sus- pens, il n'y a pas lieu de rédiger un nouveau rapport de situation, mais bien de renseigner les Chambres fédérales par l'intermédiaire des rapports de gestion. Elle vous pro- pose d'entrer en matière et d'adopter les conclusions du rapport du Conseil fédéral. Oehler: Ich möchte Ihnen die Haltung der CVP-Fraktion zum Bericht über den Stand der Riistungsbeschaffung, zur Rolle und Stellung der Rüstungsbetriebe sowie ganz generell zur Rüstungspolitik bekanntgeben. Grundsätzlich halten wir fest, dass unsere Fraktion jeden Vorschlag und jedes Vorhabsn unterstüzt, welche unsere Rüstungsbeschaffung verbessern. In diesem Sinne begrüs- sen wir es, dass einmal klare Richtlinien aufgestellt wurden. Wir unterstützen, dass die heutige Organisation den moder- nen Erkenntnissen der Betriebswirtschaft angepasst werden soll oder zum Teil bereits angepasst worden ist. Freilich genügt es nicht, wenn bloss auf oberster Ebene neue Funk- tionen geschaffen und bestimmten Leuten zu höheren Ehren verholfen wird. Die vergangenen Jahre haben immer wieder kostspielige Beweise lür eine wenig effiziente Orga- nisationsstruktur an den Tag ç ebracht. Meist mangelte es an der internen Gesprächsbereitschaft, dann aber auch an der mangelnden oder sogar fehlenden Zusammenarbeit mit der privaten Wirtschaft. Dann und wann waren es die fehlenden Qualifikationen der verantwortlichen Leute, welche zu dem bekannten Umfallen führten. Stichworte wie Nora, Panzer (38 seien als Erinnerung ange- führt, ebenfalls der Hinweis auf langjährige Versuche mit der Herstellung moderner Sprechfunkgeräte. Wir von der CVP setzen aufgrund eigener Abklärungen voraus, dass mit oder wegen diesem Vorgehen Surrmen von weit über 100 Millio- nen Franken falsch investiert worden sind. Derartige Entwicklungen sind rigoros abzublocken. Mit der zum Teil schon in Kraft gesetzten Reorganisation der Rüstungsbe- schaffung unterstützen wir eine solche Weichenstellung. Wir wissen, dass unsere Wirtschaft auf allen Gebieten und in allen Sektoren zurzeit und sicher auch in Zukunft mit gros- sen Schwierigkeiten zu kämpfen haben wird. Tiefgreifende Anpassungsprozesse helfen mit, die Schwierigkeiten zu überbrücken. Eine Redimensionierung ist aber auf verschie- denen Gebieten unvermeidbtir. Obwohl in der Militärkom- mission energisch bestritten wurde, dass in den staatseige- nen Rüstungswerkstätten zu wenig Arbeit vorhanden und folglich die Auslastung ungenügend sei, vernimmt man von der Front andere Meldungen. Im Bericht Hess, den der Präsident der Militärkommission bereits zitiert hat und der für die Militärkommission erst nach einem langen Hin und Her endlich zugänglich gemacht wurde, kann man ganz unverhüllt und unverblümt nachlesen, dass eine Redimen- sionierung für staatliche Rüstungsbetriebe notwendig ist. Hess spricht im Klartext von den bereits erwähnten 500 Stellen, über welche mittelfristig diskutiert und dann entschieden werden muss. Dabei kann es sich ja nicht darum handeln, 500 Kündigungen auszusprechen; dagegen spricht schon die geltende Beamtenrechtsordnung. Zwar ist der Stellenplan für dieses Jahr bereits um einige Funktionen reduziert worden, aber es dürfte aufgrund der Ergebnisse wissenschaftlicher Abkärungen nicht genügen. Wir verlangen, dass die staatlichen Rüstungsbetriebe im Konkurrenzkampf gegenüber der privaten Industrie mit glei- chen Ellen gemessen werden. Hierzu dient namentlich das neue Rechnungswesen, denn nur so können echte Kosten- vergleiche angestellt werden. Die Vergleichsgrundlagen müssen aber ähnlich erhoben und vergleichbar werden, sonst gibt es Ungerechtigkeiten. Dabei verkennen wir die Notwendigkeit nicht, dass der Bund über die eigenen Rüstungsbetriebe und Rüstungsindustrie aus militärischen Gründen eine Minimalversorgung zu garantieren hat. Damit diese in Krisenzeiten erfolgreich ist, muss sie in Friedenszei- ten effizient auf- und auch ausgebaut werden. Die CVP verlangt vom Bundesrat und namentlich vom EMD, dass die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Rüstungs- betrieben und der privaten Industrie weiter ausgebaut und vertieft wird. Zwar sind in den vergangenen Jahren spürbare Erfolge erzielt worden. Immer wieder kommen aber bei staatlichen Unternehmen falscher Stolz und fehlgeleiteter Ehrgeiz zum Vorschein. Da solche Fehlleistungen sich letzt- lich in Kosten umschlagen, treten wir vehement dagegen an, ohne Rücksicht auf die hierarchische Stellung der involvier- ten Leute. So ist es für uns unverständlich, wenn sich Direktoren staatlicher Betriebe unanständig über grosse Industrieunternehmen der privaten Wirtschaft äussern. Es ist für uns unerklärlich, dass beispielsweise die Muni- tionsfabrik Altdorf kürzlich ein zukunftsgerichtetes Gerät in Italien beschaffte, nur weil es wegen des italienischen Billig- geldes etwas günstiger als das in der Schweiz hergestellte Produkt war. Dabei dürfen wir in diesem neuesten Fall nicht übersehen, dass dieses schweizerische Gerät mit Mitteln des Volkswirtschaftsdepartementes entwickelt und herge- stellt worden war. Hierfür haben wir kein Verständnis, auch wenn 30000 Franken wegen der billigen Lira vermeintlich eingespart wurden. Das Eigenleben der Beschaffungsin- stanzen muss sich in klar abgesteckten Rahmenbedingun- gen abspielen. Für uns von der CVP ist die Rüstungsbeschaffung seit jeher auch Teil der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Wir vertreten diese Auffassung mit Blick auf die Inlandbeschaf- fung, auf die Kompensationsabkommen, aber auch mit Blick auf die Entwicklungsaufgaben. So kann man nicht oft genug darauf hinweisen, dass wir Schweizer beispielsweise die Entwicklung von modernsten Panzermotoren im Ausland ermöglichten und anfangs auch finanzierten, selber aber das Risiko scheuten, diese Produkte selber herzustellen. Weite Bereiche der Zusammenarbeit zwischen privater und staatlicher Industrie sind ausbaufähig. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er sich für diese bessere und wirkungsvolle Zusammenarbeit einsetzt; denn die Rüstungsbeschaffung im Inland und im Ausland kann umgehend positive Auswir- kungen auf unsere Beschäftigungspolitik ausüben. Das bedeutet auch, dass das Kriegsmaterialbudget, das uns im Rat nur als Globalsumme bekannt ist, nicht Tummelplatz oder Feigenblatt für Geheimniskrämerei, auch nicht Flucht- ort fehlgeleiteter Entscheidungen und Entwicklungen oder Zuflucht für grosse Beschaffungen sein darf, welche poli- tisch auf anderem Weg Schwierigkeiten bereiten würden. In diesem Sinne und mit diesen Vorbehalten nimmt unsere
Acquisition d'armement. Directives 376 N 22 mars 1984 lieh beeinflusst werden. Es geht schliesslich dabei nicht um wenige Millionen, sondern um Milliardenbeträge. Diese Art von Geheimkabinettspolitik ist auszuschalten und dieses Demokratiedefizit zu beheber. Wenn Sie das angesprochene Demokratiedefizit betrachten: Sie wissen, dass unsere Bevölkerung praktisch auf Ge- meindeebene über die banalsten «Vorlagen» abstimmen kann, so etwa über eine Trottoirverbreiterung. Bei der Rüstungspolitik sind wir aber im Parlament insgesamt nicht in der Lage, die Rüstungsplanung, geschweige denn die Entscheide, mitzutragen. Zweites Hauptproblem: Die Kostenexplosion bei den Rüstungsgütern. Ich meine, wenn Sie die letzten paar Jahre betrachten, muss man ehrlicherweise zugeben, dass hier praktisch jegliche Rationalitiit verlorengegangen ist. Ich erinnere Sie an die Entwicklung der Ausgaben für Rüstungs- programme: 1979 1,4 Milliarden, 1980 1,5 Milliarden; diesen Sommer werden sie - so Gott will - «nur» 2,5 Milliarden Franken beschliessen. Gemäns «Armeeleitbild der neunzi- ger Jahre» werden wir im Minimum 30 bis 35 Milliarden für Rüstungsgüter ausgeben. Dies alles trotz Gejammer über die Lage der Bundesfinanzen Die Panzerhaubitze M-109 kostete 1968 noch 2,9 Millionen Franken pro Stück, 1979 bereits 3,6 Millionen Franken; also 24 Prozent mehr. Der Schützenpanzer M-113: 1970 kostete dieser Schützenpanzer in der Bundesrepublik 150000 D-Mark pro Stück. Als ihn 1979 die Schweiz kaufte, war der Preis 324 000 Franken pro Stück; das bedeutet im Zeitraum von neun Jahren eine Kostenexplosion von mehr als 100 Prozent. Dass krasseste Beispiel ist - Sie haben es vielleicht in der Zeitung verfolgt - der Leopard 2.1970 kostete der Leopard 2 Inder Bundesrepublik 1,1 Mili onen D-Mark pro Stück, 1973 bereits 1,6 Millionen, 1980 4 Millionen D-Mark. 1984 geben wir 4,5 Milliarden Franken für 420 Panzer aus; das ergibt einen Stückpreis von mehr als 11 Millionen Franken pro Stück; innerhalb von knapp 13 Jahren ist also der Preis um mehr als das Zehnfache gestiegen. Hier erleben wir eine massive und absolut unkontrollierte Rüstungspreisinflation. Und diese Inflation ist-wenn Sie sie mit dem Lebenskostenindex vorgleichen-völlig absurd und unverständlich. Hier wäre des finanzpolitische Gewissen vonnöten, das die Herren Ho'rnann und Bonnard kürzlich angerufen haben. Diese Mentalität: «les dépenses militaires, on ne les discute pas, mais on le vote» ist heute einfach unverantwortlich. Hier braucht es Richtlinien, und diese Richtlinien vermisse ich im Bericht. Diese Kriterien müssten dann zumindest für das Parlament nachvollziehbar sein. Es ist nicht so, dass wir bereit sind, für die Rüstungsindustrie jeglichen Phantasiepreis zu bezahlen. Zusammenfassend: Unserer Ansicht nach wird dieser Bericht weder zur Lösung der Probleme, die ich aufgezeigt habe, beitragen noch zu anderen richtungsweisenden Ände- rungen in der Rüstungspolitik führen. Insofern nimmt unsere Fraktion schulterzuckend Kenntnis von diesem Be- richt. Relmann: Bekanntlich wurde dieser Bericht des Bundesrat ausgelöst durch den Wirbel, dur im Zusammenhang mit den Mängeln am Panzer 68 entstanden ist. Dabei ist die Panne nicht in erster Linie in den Mängeln selber zu suchen, sondern in der peinlichen Tatsache, dass es nur möglich war, die Mängel zu beheben, nachdem sie aufgrund einer Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangten. Wie es öfter vorkommt, schlägt man den Sack und meint den Esel; d. h. die staatlichen Rüstungsbetriebe-vor allem die K+W in Thun - kamen durch diese Panne in ein schiefes Licht und wurden im Rahmen der Überprüfung der Rüstungsbeschaffung ebenfal s unter die Lupe genommen. Der Bericht der mit dieser Untersuchungsaufgabe betrauten Expertenkomission Hess hat in den betroffenen Betrieben und Regionen zu grosser Beunruhigung und Verunsiche- rung geführt, nachdem bekannt wurde, dass man unter anderem beabsichtige, Arbeitsplätze abzubauen. Zwar hat diese Expertengruppe auf die Forderung der Geschäftsprü- fungskommissionen beider Räte nach mehr Effizienz der Rüstungsbetriebe festgestellt, dass diese Effizienz in gros- sem Mass vorhanden sei, und die Betriebe im grossen und ganzen gut arbeiten würden. Beanstandet wurde die man- gelnde Koordination unter den staatlichen Rüstungsbetrie- ben. Vor allem wurde aber auch die Forderung nach einer besseren Abgrenzung der Aufgaben zwischen Produktions- betrieben einerseits und den Unterhaltsbetrieben des EMD andererseits aufgestellt. Die Expertenkommission hat in diese Aufgabenteilung auch die private Rüstungsindustrie einbezogen. Dabei kann es wohl kaum im Interesse der Rüstungsbeschaffung für unsere Armee liegen, wollte man die Neubeschaffungen ausschliesslich der Privatindustrie zuteilen und die eidge- nössischen Rüstungsbetriebe zu Unterhaltsbetrieben degra- dieren, wie das die Expertengruppe Hess vorgeschlagen hat. Zur Aufrechterhaltung ihres Know-how und ihrer Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit brauchen diese Betriebe sowohl Entwicklungsaufträge wie auch die Beteiligung an der Pro- duktion hochstehender Technologien. Eine gewisse Ver- selbständigung der Betriebe, soweit dies ihrer Effizienz und der Erhaltung ihrer Konkurrenzfähigkeit dient, ist zu begrüs- sen. Ein Vergleich mit der Privatindustrie ist aber problema- tisch, wenn man berücksichtigt, dass bei den eidgenössi- schen Betrieben immer ein Parlament da ist, welches zwar nach Verselbständigung ruft, diese jedoch selber mit seinen Interventionen verhindert. Ich erinnere an das Flugzeugwerk Emmen, dem man durch dieses Parlament mit dem Hinweis auf die Privatindustrie den Einstieg in eine neue und für die Existenz des Betriebes notwendige Technologie verwehren wollte. Ebenso unreali- stisch ist angesichts der relativ guten Beurteilung der Betriebe und ihrer Arbeitsweise durch die Expertenkommis- sion Hess der willkürlich vorgeschlagene Abbau von 500 Stellen. Dieser Abbau wurde lediglich damit begründet, der Privatindustrie mehr Aufträge zuführen zu können. Die eidgenössischen Betriebe wurden im Laufe der Zeit den Bedürfnissen der Rüstungsbeschaffung für unsere Armee angepasst. Niemand ist an einer Aufblähung dieser Betriebe interessiert. Es wäre auch falsch, ihre Kapazitäten nach den Auftragsspitzen unserer Armee ausrichten zu wollen. Viel- mehr sollen sie eine kontinuierliche Belieferung unserer Armee mit den notwendigen Rüstungsgütern gewährleisten. Es ist auch selbstverständlich, dass die Privatindustrie, wie dies in der Vergangenheit der Fall war, an den Aufträgen der Armee beteiligt werden soll. Aber die Tatsache, dass unsere Privatindustrie momentan mit Beschäftigungsproblemen kämpft, ist kein Grund für einen Arbeitsplatzabbau bei den staatlichen Rüstungsbetrieben. Das Beschäftigungsproblem würde damit nicht gelöst, sondern nur von einer Region in die andere verlagert. Eine willkürliche Einschränkung der staatlichen Rüstungsbetriebe würde zudem die Gefahr in sich bergen, dass die Beschaffungen für unsere Armee noch mehr als bisher Richtung Ausland gehen würden. Ich begrüsse es deshalb, dass der Bundesrat in seinem Bericht dieser Forderung der Expertengruppe nicht stattgegeben hat. Die notwendigen und auch vom Personal und den Betrieben anerkannten Rationalisierungsmassnahmen wer- den damit nicht ausgeschlossen. Es gibt aber auch noch einen politischen Aspekt zu berück- sichtigen. Ich erinnere an die diesbezüglichen parlamentari- schen Vorstösse unseres,Ratskollegen Ernst Eggenberg, Stadtpräsident von Thun. Nehmen wir als Beispiel die Rüstungsbetriebe von Thun und Umgebung, einer Region, in der der Bund mit seinem Waffenplatz in Form von ein- schneidenden Umweltimmissionen in Erscheinung tritt. Die Tatsache, dass der gleiche Bund, der die Bevölkerung mit Schiesslärm belästigt, auch Arbeitsplätze anzubieten hat, trägt wesentlich dazu bei, dass das EMD in dieser Region auf sehr viel Verständnis stösst. Angesichts der Schwierig- keiten, welche dem EMD bei der Suche nach neuen militäri- schen Übungsplätzen begegnen, ist es wohl kaum Aufgabe der Politik, dort Schwierigkeiten zu provozieren, wo sie zum Glück noch nicht vorhanden sind.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Rüstungspolitik. Richtlinien Acquisition d'armement. Directives In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.030 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1984 - 08:00 Date Data Seite 371-377 Page Pagina Ref. No 20 012 293 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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