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CH_VB_001Ch Vb8 juin 1983Ouvrir la source →
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Motion Kündig199 8 juin 1983 Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 83.311 Motion Kündig Grossbäckerei der PTT Boulangerie industrielle des PTT Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1983 Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen Schritte ein- zuleiten, damit der Entscheid der PTT, im projektierten Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen eine betriebseigene Grossbäckerei einzurichten, rückgängig gemacht wird. Texte de la motion du 31 janvier 1983 Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre les démar- ches nécessaires afin que les PTT reviennent sur leur déci- sion d'installer une boulangerie industrielle pour leur propre usage dans le centre postal d'exploitation que l'on projette de construire à Zurich-Mülligen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Andermatt, Arnold, Baumberger, Binder, Bürgi, Debétaz, Dobler, Dreyer, Gadient, Generali, Genoud, Gerber, Guntern, Hän- senberger, Hefti, Hophan, Knüsel, Letsch, Matossi, Meier, Muheim, Münz, Reymond, Schaffter, Schmid, Schönenber- ger, Stefani, Steiner, Stucki, Ulrich, Zumbühl (32) Kündig: Die PTT projektieren im neuen Gebäude Zürich- Mülligen auf etwa 400 Quadratmetern Gründfläche eine Grossbäckerei, die durch den Schweizerischen Volksdienst betrieben werden soll. Die Hauptbegründung für die Notwendigkeit dieses Betrie- bes und zu diesem Entscheid resultiert aus einem Bericht des Schweizerischen Volksdienstes, dass die Lieferbereit- schaft der Bäckereibetriebe im Raum Zürich nicht gegeben sei. Wir sind aber zuverlässig darüber orientiert, dass in der Planungsphase, die im Jahre 1970 bis 1972 stattfand, weder der Volksdienst eine umfassende Umfrage im Raum Zürich machte, noch die PTT je die Aussage über die Lieferbereit- schaft des Bäckereigewerbes überprüft haben und somit keinerlei Kontakte mit dem zürcherischen Bäckereige- werbe, der Migros oder ähnlichen Grossproduzenten statt- fanden. Der Nachweis, dass die Kapazität im Raum Zürich auch im dannzumaligen Zeitpunkt vorhanden war, mag anhand von folgenden Zahlen erläutert werden. In den letzten 15 Jahren sind in diesem Wirtschaftsraum von 1500 Bäckereibetrieben ganze 300 übrig geblieben. Es bestehen also Kapazitätspro- bleme, die kaum auf ungenügender Lieferbereitschaft basieren können. Dass die PTT als Monopolbetrieb eine Grossbäckerei betreiben will, enspricht nach meinem Dafür- halten auch nicht dem Auftrag, der ihr im Gesetz zugedacht ist. Es führt zu einer Zersplitterung der Kräfte. Die Kosten, die durch Defizite solcher Betriebe resultieren können, ver- schwinden und werden schlussendlich durch die Kunden und Steuerzahler berappt. Man kann feststellen, dass der ganze Strukturwandel im Bäckereigewerbe ohne Jammern und ohne Ruf nach staatli- cher Hilfe stattgefunden hat, dass also die 1200 Betriebe ohne Staatsschutz und ohne entsprechende Abdeckung durch die Arbeitslosenversicherung abgebaut werden mussten und abgebaut wurden. Der Beweis ist damit für die Konkurrenzsituation klar gegeben. Es gibt somit auch kei- nen Grund für den staatlichen Eingriff in diese Branche. Die PTT behaupten, dass in der Planungsphase von 1970 bis 1972 keine Lieferanten vorhanden waren. Wenn man sich aber bewusst ist, dass der Grundsatzentscheid im Jahre 1970 bis 1972 gefasst wurde, dass der eigentliche Baube- schluss und die Ausführungsbeschlüsse im Jahre 1982 oder 1981 gefasst wurden, dann scheint mir doch irgend etwas an der Konzeption der Planung und insbesondere an der nicht mehr erfolgten Neubeurteilung der wirtschaftlichen Situation unverantwortlich zu sein. Der Gesetzgeber verlangt oder erwartet im Landesversor- gungsgesetz, dass unsere schweizerischen Betriebe Pflichtlager führen und dass sie dadurch zur Sicherung der Landesversorgung beitragen. Es ist deshalb unverständlich, wenn ein Staatsbetrieb mit scheinbar doch recht fragwürdi- gen Herstellungskostengrundlagen neue Kapazitäten auf- baut und dadurch eine spätere mögliche Krisenversorgung gefährdet. Der Präsident der Generaldirektion der PTT, Herr Hans- Werner Binz, der sicher nicht als der Verantwortliche für dieses Geschäft bezeichnet werden darf, hat selbst erklärt, dass dieses Projekt verfehlt sei, es könne aber wegen der getätigten Investitionen nicht mehr gestoppt werden. Für mich ist diese Begründung nicht akzeptierbar. Wegen der Kosten von etwa 500 000 Franken soll nun der Entscheid durchgehalten und diese Bäckerei gebaut werden. Wir müssen auf der anderen Seite sehen, dass sauber vor- genommene Betriebsschätzungen mit den vom Bundesrat als Maximalleistung gegebenen Liefermengen bei Jahres- einnahmen von 973 000 Franken zu Jahresausgaben von 1155 000 Franken führen, also ein Jahresdefizit von 182 000^ Franken resultieren soll. Es könnten also innerhalb von drei Jahren durch die aufgelaufenen Verluste bereits höhere Defizite entstehen, als ein Abbruch kosten würde, der im heutigen Zeitpunkt absolut noch möglich wäre. Viel bedenklicher ist aber, dass vermutlich aufgrund dieser Situation, nämlich dieser Verluste pro Jahr, in einem späte- ren Zeitpunkt ein Entscheid gefasst wird, dass der Ausbau des Abnehmerkreises zu fördern sei. Damit könnte diese sogenannte interne Betriebsbäckerei der PTT zu einem eigentlichen Leistungspotential im Raum Zürich ansteigen. Für mich hat diese Motion aber noch einen grundsätzlichen Stellenwert, der die Tätigkeit des Staates und der Regiebe- triebe betrifft. Wir müssen uns doch bewusst sein, dass mehr als 30 Prozent des Bruttosozialproduktes in die Staatshaushalte fliessen. Der Staat ist also heute auch ein bedeutender Arbeitgeber und Auftraggeber. Politisch bekennen wir uns in der Schweiz zur freien Marktwirtschaft, und in der letzten Zeit scheint mir, dass auch ein gewisses Bekenntnis zu den Kleinstrukturen und zu den kleineren Betrieben festgestellt werden kann. Insbesondere sieht man dies ja aus den Absichtserklärun- gen in den neuangemeldeten Vorlagen zur Regionalförde- rung und bei der Innovationsrisikogarantie für kleinere und mittlere Betriebe. Der gleiche Staat aber, der sich zu diesen Strukturen bekennt, der diese Förderung durchführen will, versucht in einer gewissen Eigendynamik immer mehr Tätigkeiten, die bis heute die Grundlage dieser Wirtschaft bildeten, auf den eigenen Wagen zu laden. Und dies ist scheinbar, nach Meinung des Bundesrates, wohl kaum mehr bremsbar. Die Motion soll damit die Gefahr aufzeigen, die in einer sol- chen Entwicklung liegt und nicht nur aufgrund der soge- nannten «Gipfeli»-Position hier ein Politikum auslösen. Es besteht doch langfristig die Gefahr, dass wir einmal aus dem Gedanken der Geheimhaltung militärische Bauten sel- ber herstellen wollen oder dass die EDMZ glaubt, die Drucksachen selber machen zu müssen. Bei der Landesto-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali PTT. Rechnung 1982 PTT. Compte 1982 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.026 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.06.1983 - 08:00 Date Data Seite 198-199 Page Pagina Ref. No 20 011 679 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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