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CH_VB_001Ch Vb23 juin 1983Ouvrir la source →
PTT. Gestion 1982913 N 23 juin 1983 In Zusammenhange mit dem Bericht Hayek wurde die SBB-Unternehmungsleitung in einer Art und Weise attak- kiert, die völlig daneben gegangen ist. Man hätte tatsächlich meinen mögen, die Generaldirektion hätte diesen Bericht Hayek - ein sehr wertvolle Arbeit übrigens, eine umfangrei- che auch - entgegengenommen und in ihren Schubladen liegen lassen. Was wurde gemacht? Dieser Bericht Hayek ging im August ein. Er wurde sofort an die Abteilungen gegeben. Bereits am 15. Oktober- innerhalb von eineinhalb Monaten - waren die Stellungnahmen der Abteilungen abzuliefern. Es erfolgte dann die Behandlung in der Gene- raldirektion, am 27. Oktober die Behandlung mit Herrn Hayek selbst, und im Januar hat man Herrn Hayek ersucht, zusammenfassende Berichte zu verfassen. Es kann keine Rede davon sein, dass die Generaldirektion sich dieser kri- tischen, bestellten Vorschläge von Herrn Hayek nicht sofort angenommen hätte. Man kann sich fragen, ob die Informa- tion der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhange gerade geschickt war; darüber möchte ich mich nicht äussern. Wir haben jetzt ein Gutachten von Prof. Rühli. Darüber wird am 5. Juli orientiert. Das Gutachten befasst sich mit den Kompetenzfragen, mit den organisatorischen Abläufen. Wir haben den Taktfahrplan. Auch an diesem Taktfahrplan wol- len wir jetzt nicht - ohne genügende Erfahrungen - bereits grundlegende Änderungen vornehmen. Wir haben die GVK-Botschaft; die ist nicht in weiter Ferne, auf die warten Sie nicht, meine Damen und Herren, die GVK-Botschaft haben Sie. Es liegt nun ausschliesslich an den eidgenössi- schen Räten, sie voranzutreiben, und es liegt auch an den eidgenössischen Räten, was aus diesen Vorschlägen des Bundesrates für eine koordinierte Verkehrspolitik gemacht werden soll. Der Bundesrat hat die Entscheide, die er im Sinne der Konzeption der GVK zu treffen hatte, gefällt, und zwar nicht leichte Entscheide: Fragen, über die man seit Jahren, seit einem Jahrzehnt auch in den Räten, philoso- phierte. Der Bundesrat hat beispielsweise einen wesentli- chen Entscheid zur Frage der Eisenbahnalpentransversalen gefällt, und er hat Prioritäten in bezug auf die NHT festge- legt; zur Ausgestaltung der NHT läuft nun noch ein Ver- nehmlassungsverfahren. Zu Nationalrat Dirren: Der Ausbau der Strecke Lötsch- berg-Simplon erfolgt koordiniert mit der ganzen Kapazitäts- erweiterung. Wir wollen bis Ende dieses Jahrzehnts im Nord-Süd-Transitverkehr ungefähr zu einer Verdoppelung der heutigen Kapazität (mit etwa 13 Millionen Tonnen Lötschberg- Simplon und Gotthard heute), d. h. auf etwa 26 Millionen, kommen. Die Massnahmen sind am Lötschberg, am Simplon, in Domodossola im Gang. Eine Voraussetzung muss allerdings noch geschaffen werden; dass wir eine derartige Tunnelkapazität auch nutzen können, setzt vor- aus, dass der Zubringer im Norden einer derartigen Bela- stung gewachsen ist, und das ist die Frage des Ausbaues der Strecke Basel-Olten-Bern, also eines Teiles des gesamten NHT-Konzeptes. Zusammenfassend stelle ich fest: Wir sind in voller Fahrt. Die Entscheidungsgrundlagen kommen laufend auf den Tisch. Sie sind zum Teil bereits da, zum Teil hat man bereits darüber befunden und beschlossen. Aber es wäre eine Illu- sion zu glauben, dass wir nächstes Jahr - bei der Behand- lung dieses Geschäftes - mit Befriedigung erste (zahlen- mässig sichtbare) Erfolge feststellen könnten. Es ist-ein Programm, das nicht nur Zielstrebigkeit und Konstanz, also nicht «Hüst und Hott», verlangt, sondern das auch Geduld verlangt. Ich glaube nicht, dass wir mit unseren SBB in diesem Jahr- zehnt aus den Schwierigkeiten herauskommen werden. Was wir erreichen können, ist eine Reduktion des Ausmas- ses dieser Schwierigkeiten. Entscheidend aber bleibt, dass man das, was man in die Wege geleitet hat (als langfristige, mittelfristige oder auch als Sofortmassnahmen) kontinuier- lich verfolgt, dass man den Expertenvorschlägen Rechnung trägt, soweit das überhaupt denkbar ist, und dass man das Konzept, das bereits beschlossen wurde (Leistungsauf- trag), und das Konzept, das in der GVK enthalten ist und das mit dem Leistungsauftrag übereinstimmt, realisiert. Wir wollen eine marktgerechte Unternehmenspolitik der SBB erreichen, soweit das ausserhalb des gemeinwirtschaftli- chen Aufgabenbereiches liegt. Der Bundesrat ist dazu entschlossen. Er wird sich von sei- ner Linie nicht abbringen lassen, es sei denn durch ver- pflichtende Beschlüsse des Parlamentes! An Ihnen liegt es
Ausgangslage Die PTT-Betriebe bauen in Zürich-Mülligen ein grosses Postbetriebszentrum. An das darin vorgesehene Personal- restaurant und die dazugehörige Küche soll auch eine Bäk- kerei angegliedert werden, die ebenso wie das Restaurant vom Verband Schweizerischer Volksdienst (SV) betrieben
Juni 1983 914 PTT. Geschäftsbericht 1982 würde. Vcn dieser Bäckerei aus will der SV die übrigen Per- sonalrestaurants der PTT und der SBB im Räume Zürich, die er selber führt, mit Backwaren versorgen. Die PTT haben dieses Vorhaben, das 1972 vom SV angeregt worden war, 1974 beschlossen und bis heute im Rohbau verwirk- licht. 1982 wurde der Einbau der Bäckerei vom Generaldi- rektorium und vom Verwaltungsrat der PTT nochmals über- prüft und angesichts der bereits geleisteten Vorinvestitio- nen bestätigt. Die geplante Bäckerei ist zwar schon im Jahre 1979 in einer Zeitung erwähnt worden, hat aber erst Anfang 1983 in der Presse und in den eidgenöss sehen Räten zu Kritik gegen die befürchtete Konkurrenzierung des privaten Bäckergewerbes geführt. Diese Kritik hat den Verwaltungsrat dazu geführt, zwar am Projekt festzuhalten, den Betrieb der Bäckerei jedoch unter dem privaten Bäk- kergewerbe zur freien Bewerbung auszuschreiben. Die öffentliche Kritik trifft neben der Konkurrenzierung Pri- vater auch den Projektablauf, das Submissionsverfahren und die geplante Kapazität der Bäckerei. Alle diese F-'ragen fallen in den Kreis der Oberaufsicht der Geschäftsprüfungs- kommission. Sie hat sich über die Rechtmässigkeit, Zweck- mässigke,t und Wirtschaftlichkeit des Vorgehens der PTT zu äussern. Hingegen ist es nicht ihre Aufgabe, dem politi- schen Urteil der beiden Räte über die Wünschbarkeit der Fertigstellung der Bäckerei vorzugreifen. Der folgende Bericht richtet sich daher in erster Linie an die PTT; in zwei- ter Linie mag er den Ratsmitgliedern als Entscheidungshilfe bei der Behandlung der hängigen Motionen zu diesem Gegenstand dienen. (Der Bericht wurde aufgrund schriftli- cher und mündlicher Auskünfte von Vertretern der PTT, des SV und des Bäcker- und Konditorenmeisterverbandes des Kantons Zürich von einer Arbeitsgruppe der Sektion PTT der Geschäftsprüfungskommission erarbeitet, die aus den Herren Bürer [Vorsitz], Chopard und Wagner bestand.)
Feststellungen 2.1 Zum Projektablauf: Der SV plante bereits Ende der sechziger Jahre die Errichtung einer Zentralbäckerei in einem bestehenden Gebäude der SBB. Um die Vorteile eines Neubaus zu nutzen, beantragte er 1972 den PTT, die Bäckerei in das Projekt Mülligen aufzunehmen. In der dama- ligen Wirtschaftslage war es immer schwieriger geworden, Bäckereien zu finden, welche den SV befriedigend beliefern konnten. Der SV hat nach eigenen Angaben mit einzelnen Bäckereien über ihre Liefermöglichkeiten verhandelt, doch sind darüber leider keine schriftlichen Belege vorhanden. Nach Angaben des Bäcker- und Konditorenmeisterverban- des des Kantons Zürich hat der SV jedenfalls mit ihm kei- nen Kontakt aufgenommen. Die Personalabteilung der Generaldirektion PTT (GD PTT), welche PTT-intern für die Bedürfnisermittlung im Verpfle- gungssektor zuständig ist, stellte auf das vom SV angemel- dete Bedürfnis ab, ohne eigene Abklärungen zu "reffen. Jedenfalls sind solche nicht belegt. Man sah damals in den PTT keinen Anlass, das Projekt unter wettbewerbspoliti- schen Gesichtspunkten zu würdigen. Die Personalabteilung hätte nach Artikel 13 (damals Art. 3) der Einkaufsverordnung das Bedürfnis eingehend abklären müssen Joder doch die Angaben des SV überprüfen sol- len). Stattdessen hat sie sich voll auf die Kenntnisse des SV abgestützt. Es bleibt offen, ob eigene Abklärungen zu jener Zeit zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Eîei der rückwirkenden Beurteilung ist jedenfalls zu bedenken, dass zu jener Zeit übersetzte Annahmen zum Wachstum der Wirtschaft, zur Zunahme der Bevölkerung und zur Entwick- lung des Postverkehrs gemacht wurden. Auch stand man unter dem Eindruck des starken Nachfrageüberhanges bei ausgetrocknetem Arbeitsmarkt. Nach der Genehmigung des Projektes Mülligen durch den Verwaltungsrat der PTT im Jahre 1974 beschäftigte sich die Personalabteilung nicht mehr mit dem Bäckereivorhaben. Erst im Jahre 1982 fanden wieder Kontakte zwischen dem SV und den PTT über die Bedürfnisfrage statt. Es wurde zwar (von selten des SV) festgestellt, dass sich die Mög- lichkeiten zur Deckung des Bedarfes über das private Bäk- kergewerbe verbessert hätten, doch liess man sich bei den PTT weniger von dieser veränderten Lage leiten als von der Sorge um die Nutzung der bereits erbrachten Investitionen. Das Finanzinspektorat der PTT (FISP) und die Zentralen betriebswirtschaftlichen Dienste (ZB) haben die Bedürfnis- frage nicht überprüft. Für das FISP lag sie ausserhalb des Aufgabenkreises, und die ZB wurden nur zum Ausführungs- projekt beigezogen. Nach heutiger Regelung sind bereits die Vorprojekte zu grösseren Bauvorhaben den ZB vorzule- gen, die dabei unter anderem auch den Bedürfnisnachweis überprüfen. Hingegen sind die ZB auch heute nicht zustän- dig, einzelne Submissionen zu kontrollieren. 2.2 Zum Submissionsverfahren: Das Vorgehen, das zur Bestellung der Einrichtungen und Anlagen der Bäckerei geführt hat, weist einige Besonderheiten auf: Ein Pfliehtenheft des Benutzers, das die Anforderungen des SV an die Bäckerei im einzelnen umschrieben hätte, ist weder vom SV noch von der Personalabteilung der PTT ver- fasst worden. Das Betriebskonzept des SV für die Bäckerei, das nur aus einigen Leitsätzen bestand, liess eine grosse Freiheit für die technische Gestaltung offen:
PTT. Gestion 1982 915 N 23 juin 1983
Schlussfolgerungen 3.1 Die PTT-Betriebe wollten nie durch eigene Beamte eine Bäckerei betreiben lassen. Hingegen beschlossen sie, ihrem privaten Partner im Verpflegungssektor zur Deckung des Bedarfs der Personalrestaurants der PTT und der SBB im Räume Zürich im geplanten Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen neben den üblichen Einrichtungen für Restauration und Küche auch eine Bäckerei zur Verfügung zu stellen. 3.2 Die damalige Wirtschaftslage und die Erwartungen für die künftige Entwicklung haben bei den PTT dazu geführt, dass die Sorge um eine rationelle Lösung für die Bedarfssi- cherung alle anderen Überlegungen verdrängte. 3.3 Das Bäckereiprojekt ist mangels genügender Kontrolle durch die PTT wesentlich grösser geworden als erforder- lich. Die PTT haben die Entwicklung des Projektes nicht genügend begleitet. Dieses wurde daher der wirtschaftli- chen Veränderung nicht oder zu spät angepasst. Ange- sichts der langen Dauer des Projektes hätten die PTT schon vor 1982 den Einbau der Bäckerei nochmals überprüfen sol- len.
Juni 1983 N 916 PTT. Geschäftsbericht 1982 3.4 Der Ablauf des Projektes weist erhebliche Mängel auf. Weder die wenig bestimmten Benützeranforderungen noch das gestützt darauf erstellte technische Pflichtenheft wur- den von den zuständigen Stellen der PTT überprüft. Dass die Submissionsunterlagen von einer interessierten Firma erstellt wurden, schuf die Gefahr einer Verzerrung des Wettbewerbes. Dieser Gefahr wurde nicht mit der nötigen Sorgfalt begegnet. Zudem wurde die Ausschreibung zu stark eingeschränkt. 3.5 Trotz der 1982 intern durchgeführten Überprüfung der Bäckereieinrichtung haben die PTT eine Einrichtung bestellt, die in sich unausgewogen und insgesamt überdi- mensioniert ist. 3.6 Die nun angestrebte Redimensionierung ist jedenfalls nötig und in der Tendenz richtig. Es bleibt Sache der PTT, darzulegen, ob sie genügt, um das Vorhaben auf das zuläs- sige Mass zurückzuführen. Nach dem Gesetzmässigkeits- prinzip haben sich die PTT in ihren Investitionen auf das zu beschränken, was nötig ist, um ihre öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Dazu gehört unter Umständen auch, dass die Ver- pflegung des Personals gewährleistet wird. Zumincest im Jahre 1972 konnte die Einrichtung einer Bäckerei als zweckmässiges Mittel hierfür gewertet werden. Die Bäcke- rei muss sich aber - falls sie fertiggestellt wird - jedenfalls einzig nach den Bedürfnissen der Personalrestaurants der PTT (und der SBB) richten. 3.7 Für den Entscheid des Verwaltungsrates, die Bäckerei zu erstellen, sprechen die hohen Kosten, die bereits ange- laufen sind und im Verzichtsfall abgeschrieben werden müssten. 3.8 Gegen den Entscheid sprechen die zusätzlichen Gefah- ren, welche die freie Vergebung unter den privaten Bäckern in verschiedener Hinsicht schafft (höhere Betriebskosten, geringere Versorgungssicherheit, eventuell verstärkte Kon- kurrenz zum übrigen Gewerbe). Vor allem besteht auch Unsicherheit darüber, ob sich jährliche Betriebsverluste ergeben würden.
Empfehlungen an die PTT Die Geschäftsprüfungskommission überweist dem Verwal- tungsrat und der Generaldirektion der PTT folgende Emp- fehlungen: 4.1 Die PTT sollten die finanziellen Folgen des Projektes, insbesondere die zu erwartenden jährlichen Betriebsergeb- nisse, durch einen neutralen betriebswirtscha'tlichen Experten abklären lassen. 4.2 Falls der Verwaltungsrat der PTT weiterhin an seinem Beschluss festhält, die Bäckerei zu erstellen, sollte dafür gesorgt werden, dass die Einrichtungen soweit redimensio- niert werden, dass sie nicht mehr als die eigenen Bedürf- nisse der PTT und der SBB im Räume Zürich decken kön- nen. 4.3 Falls die Bäckerei einem privaten Bäcker zum Betrieb übertragen wird, ist dafür zu sorgen, dass er nur die Perso- nalrestaurants der PTT und SBB im Räume Zürich beliefern darf. Abzuklären bleibt, unter welchen Bedingungen der SV zur Abnahme der Ware verpflichtet werden kann. 4.4 Aus den festgestellten Mängeln im Projektablauf und im Submissionsverfahren sind für künftige Projekte die nötigen Schlüsse zu ziehen. Dies gilt für die Beteiligung der Benüt- zerstelle am ganzen Projektablauf, für die sorgfältigere Überprüfung der nach aussen vergebenen Planungsarbei- ten durch die zuständigen Linieninstanzen der PTT und für die Prüfung des Bedürfnisnachweises durch die ZB; ferner auch für einzelne Klärungen im Verhältnis zum SV. Die Geschäftsprüfungskommission erwartet vom Verwal- tungsrat und von der Generaldirektion der PTT, dass vor Beginn der Sommersession 1983 zu diesem Bericnt Stel- lung genommen wird. Bürer-Walenstadt, Berichterstatter: Die Sektion PTT der Geschäftsprüfungskommission hat den Geschäftsbericht der PTT im Detail behandelt und sich durch verschiedene Inspektionen einen vertieften Eindruck über die Geschäfts- führung verschafft. Einen separaten Bericht haben wir Ihnen über die berühmte Anlagebäckerei Mülligen unterbreitet, die heute auch noch zur Sprache kommen wird. Ich brau- che mich jetzt nicht dazu zu äussern. Das Jahr 1982 war für die PTT noch nicht von der Rezession geprägt. Die Verkehrszunahmen von 3,8 Prozent liegen etwas über den Prognosen. Der Unternehmungsgewinn von 133 Millionen ist im Vergleich zu den Vorjahren aber eher bescheiden. Leider steigt der Aufwand stärker als der Ertrag; dies vor allem wegen der Teuerung und des erhöh- ten Personal- und Sachaufwands. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die PTT gut geführt sind und dass der raschen technischen Entwicklung auf allen Gebieten, die in die Kompetenz der PTT fallen, Rechnung getragen wird. Dabei wird es für die Kontrollor- gane wie die Geschäftsprüfungskommission immer schwie- riger, den Überblick in den neuen Technologien, die in den PTT-Betrieben heute angewandt werden oder in Entwick- lung sind, zu bewahren. Auch die Organisation der PTT mit dem Verwaltungsrat zwischen Parlament und Bundesrat erleichtert die Aufgabe der Kontrolle nicht. Gleichzeitig wer- den die Anforderungen vor allem im technischen und Kom- munikationsbereich an die entsprechenden Organe immer höher. Es wird zurzeit an einigen zukunftsorientierten tech- nischen Grossprojekten intensiv gearbeitet, so zum Bei- spiel am integrierten Fernmeldesystem, an der Telefonratio- nalisierung mit Computer, Automatisierung des Postcheck- verkehrs, Glasfaserinstallationen, Vorbereitung der Breit- bandkommunikation. Im laufenden Jahr soll auch mit dem Betriebsversuch Videotext begonnen werden. Bei Radio und Fernsehen sind bedeutende Entscheide fäl- lig, die zwar in die Kompetenz des Bundesrates fallen, die aber für die PTT wichtige technische Aufträge zur Folge haben werden. Bei solchen wichtigen Entscheidungen stellt man fest, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen ungenü- gend und veraltet sind. Die Technologien der achtziger Jahre lassen sich nicht mit den Rechtsgrundlagen von 1922 in den Griff bekommen! Die ganze Entwicklung in der Kommunikation hat die PTT deshalb bewogen, ein Kommunikationsleitbild zu schaffen. Wir haben uns zusammen mit der Geschäftsprüfungskom- mission des Ständerates und den entsprechenden Sektio- nen der Finanzkommissionen an einer gemeinsamen Tagung über das Kommunikationsleitbild orientieren lassen (Abkürzung: KOLB). Das KOLB soll als Entscheidungshilfe für das künftige Pla- nen und Handeln der PTT-Betriebe dienen. Es ist dies eine Art Gesamtkonzeption der Tätigkeit der PTT auf dem Gebiete der Kommunikation und der neuen Technologien. Es scheint uns eine vernünftige Grundlage, um sich über die ständigen Entwicklungen einen besseren Überblick zu verschaffen und eine zielbewusste Unternehmungspolitik betreiben zu können. Das Leitbild umfasst zehn Grund- sätze, die Sie auf Seite 11 des Geschäftsberichtes finden. Unsere Frage, ob eine rechtliche Verbindlichkeit dieses Leitbildes bestehe, wurde eindeutig verneint. Das Leitbild, das durch die Generaldirektion der PTT erarbeitet wurde, ging bis zum Verwaltungsrat der PTT, der ihm zugestimmt hat. «Mitwisser» ist auch das Departement von Herrn Schlumpf, das sich aber nie dazu geäussert hat. Die Mehr- heit der Konsultativkommission der PTT hat das Leitbild als Planungsgrundlage der PTT anerkannt. Eine Gruppe dieser Kommission war damit jedoch ausdrücklich nicht einver- standen, vor allem aus Gründen der Netzverantwortung im Fernmeldebereich, soweit es sich um Ausschliesslichkeits- ansprüche der PTT handelt. Der Grundsatz 10 des Leitbil- des lautet: «Die PTT sind sich bewusst, dass nicht alles, was technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, auch gesellschaftlich erwünscht ist, und beurteilen daher die Ent- wicklung im Kommunikationsbereich ganzheitlich.» Man ersieht daraus, dass in diesem ganzen Bereich weitge- spannte Interessen und Umfeldaspekte betroffen werden. Die gesellschaftliche Wünschbarkeit soll mitberücksichtigt werden. Die PTT wollen sich nicht nur auf die Transport-
PTT. Gestion 1982 917N 23 juin 1983 funktionen beschränken, sondern auch, die gesellschaftspo- litischen Gegebenheiten miteinbeziehen. Dies allerdings, ohne in eigener Kompetenz zu entscheiden. Hier ist klar festzuhalten, dass es nicht Aufgabe der PTT sein kann, die Gesellschaftspolitik festzulegen. Sie sind hierfür nicht zuständig. Die PTT müssen ja der Gesellschaft dienen und nicht umgekehrt. Es ist klar, dass die PTT als öffentliches Unternehmen von der Politik her Direktiven erhalten müs- sen. Sie besitzen für verschiedene Dienste das Monopol. Es darf jedoch nicht soweit gehen, dass, wenn die Post etwas nicht tun will, dies zum vorneherein auch kein ande- rer tun darf. Trotz des Monopols sind die PTT nicht befugt, zu tun und zu lassen, was sie wollen. Der Grundsatz 3 im Leitbild lautet: «Die PTT erbringen ihre Leistungen auf der Basis des gesetzlichen Auftrages.» So könnten sie zum Beispiel über die Einführung von Videotext nicht allein ent- scheiden. Für die Durchführung eines Betriebsversuches, der ja noch in diesem Jahr stattfinden soll, war die Bewilli- gung des EVED notwendig. Das Departement war unter der Bedingung einverstanden, dass der Versuch mit einer Begleituntersuchung über die gesellschaftspolitischen Aspekte gekoppelt wird. Die Frage ist hier natürlich, welche Instanz diese gesellschaftlichen Auswirkungen untersucht. Zeitlich ist der Versuch zu begrenzen. Aufgabe der PTT muss es ja sein, die Möglichkeiten von neuen Systemen aufzuzeigen und gegebenenfalls entspre- chende Versuche durchzuführen. Die technische Entwick- lung führt dazu, dass sich die Grenzen zwischen Datenver- arbeitung, Informationsspeicherung und Nachrichtenver- mittlung zunehmend verwischen. Dies ergibt eine Integra- tion der Dienste, die im Sinne einer bestmöglichen wirt- schaftlichen Ausnutzung der Anlagen auszulegen ist. Es ist somit Aufgabe der PTT, dieser allgemeinen Entwicklung zu folgen. Die Grenzen abzustecken, ist angesichts des rasan- ten technischen Fortschrittes allerdings schwierig. Es stellt sich weiter die Frage, ob und wie man alte Übermittlungs- techniken ablösen kann. Ein grosser Innovationsdruck besteht - im Gegensatz zum Beispiel zu den Kabelanlagen
Motion Oehler 919 N 23 juin 1983 Zukunft gewinnen. Die rechtlichen Aspekte, die damit im Zusammenhang stehen, werden gegenwärtig von einer Arbeitsgruppe interdépartemental abgeklärt. Zur Frage von Nationalrat Reichling: Ich habe auch gelesen, dass Generaldirektor Nobel Vizepräsident bei der Coop geworden sei. Ich habe mich danach erkundigt: Man hat mir gesagt, das beruhe auf einem Irrtum; es handle sich nur um ein Vizepräsidium für eine Tagung der Coop (also als Tagungsvizepräsident). Dagegen ist nichts einzuwenden. Die zweite Frage, ob Herr Nobel noch ein Verwaltungsrats- mandat von früher her habe, muss ich abklären. Zur dritten Frage, wie es mit derartigen Mandaten bei PTT und SBB stehe, kann ich Ihnen sagen: Es gelten die glei- chen rechtlichen Grundlagen und die gleiche Praxis wie überhaupt für die Bundesbediensteten. Prinzipiell können sie mit Bewilligung der vorgelagerten Stelle, also ein Gene- raldirektor beispielsweise mit Bewilligung des Departemen- tes oder Bundesrates, derartige Mandate ausüben, soweit das zu ihrer Amtstätigkeit gehört. Wir haben Vertreter in verschiedenen Unternehmungen, Swissair und vielen ande- ren. Das sind amtliche Vertretungen, eigentlich des Bundes. Bei PTT und SBB geht das nach gleichen Regeln wie bei der Bundesverwaltung überhaupt. Ich bin Ihnen für Zustimmung zum Geschäftsbericht und dann auch zur Rechnung dankbar. Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 90 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 83.311 Motion des Ständerates (Kündig) Grossbäckerei der PTT Motion du Conseil des Etats (Kündig) Boulangerie industrielle des PTT Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1983 Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen Schritte ein- zuleiten, damit der Entscheid der PTT, im projektierten Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen eine betriebseigene Grossbäckerei einzurichten, rückgängig gemacht wird. Texte de la motion du 31 janvier 1983 Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre les démar- ches nécessaires afin que les PTT reviennent sur leur déci- sion d'installer une boulangerie industrielle pour leur propre usage dans le centre postal d'exploitation que l'on projette de construire à Zurich-Mülligen. #ST# 83.313 Motion Früh Grossbäckerei der PTT Boulangerie industrielle des PTT Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1983 Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen Schritte ein- zuleiten, damit der Entscheid der PTT, im projektierten Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen eine betriebseigene Grossbäckerei einzurichten, rückgängig gemacht wird. Texte de la motion du P r février 1983 Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre les démar- ches nécessaires afin que les PTT reviennent sur leur déci- sion d'installer une boulangerie industrielle pour leur propre usage dans le centre postal d'exploitation que l'on projette de construire à Zurich-Mülligen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aider, Ammann-Bern, Aregger, Auer, Biel, Blocher, Bremi, Bürer-Walenstadt, de Capitani, Coutau, Duboule, Eppenberger-Nesslau, Fischer- Bern, Flubacher, Frei-Romanshorn, Frey-Neuchâtel, Füeg, Graf, Jost, Kopp, Landolt, Linder, Loretan, Massy, Meier Kaspar, Müller-Balsthal, Nef, Oehen, Oehler, Ribi, Schärli, Schule, Spreng, Steinegger, Stucky, Vetsch, Villiger, Weber-Schwyz, Weber Monika, Widmer, Wyss (41 ) #ST# 83.305 Motion Oehler Grossbäckerei der PTT Boulangerie industrielle des PTT Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1983 Im Rahmen der Verwirklichung des neuen Postbetriebszen- trums im Grossraum Zürich ist auch die Erstellung einer grossen Bäckerei geplant. Diese Bäckerei soll nicht nur die eigene Betriebskantine mit Backwaren und anderen ein- schlägigen Artikeln versorgen, sondern weitere Kantinen ausserhalb des angeführten Postbetriebszentrums versor- gen. Der Bundesrat wird beauftragt, den Bau dieser Gross- bäckerei einzustellen und für die hiefür vorgesehenen Räumlichkeiten und Gerätschaften eine andere Verwen- dung suchen zu lassen. Wie erklärt sich der Bundesrat darüber hinaus,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali PTT. Geschäftsbericht 1982 PTT. Gestion 1982 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.025 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1983 - 08:00 Date Data Seite 913-919 Page Pagina Ref. No 20 011 492 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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