- September 1983 N
1259
Militärische Bauten und Landerwerb
#ST# Siebente Sitzung - Septième séance
Mittwoch, 28. September 1983, Vormittag
Mercredi 28 septembre 1983, matin
8.00h
Vorsitz - Présidence: Herr Eng
Präsident: Wirfreuen uns, heute Herrn Bundesrat Ritschard
zu seinem 65.Geburtstag gratulieren und ihm unsere besten
Wünsche übermitteln zu dürfen. (Beifall)
#ST# 83.017
Militärische Bauten und Landerwerb
Ouvrages militaires
et acquisitions de terrain
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1253 hiervor - Voir page 1253 ci-devant
Müller-Balsthal: Im Namen der einstimmigen freisinnig-
demokratischen Fraktion beantrage ich'Ihnen, die in der
Botschaft militärische Bauten und Landerwerbe enthaltenen
Kredite zu bewilligen und gleichzeitig dem leicht modifizier-
ten Beschluss des Ständerates, d.h. auch dem Zusatzkredit
für Panzerhaubitzfahrsimulatoren für den Waffenplatz Bure,
zuzustimmen. Damit akzeptieren wir Kosten im Ausmass
von 461 Millionen Franken. Das wäre - kurz gesagt - das
Ergebnis der Meinungsbildung in unserer Fraktion.
Die Fraktion hat sich aber sehr eingehend mit den Proble-
men dieser Botschaft befasst, und dabei stützt sie sich für
die verschiedenen Objektkredite auf die gründlichen Abklä-
rungen der Militärkommission und ihrer Arbeitsgruppen.
Am meisten Zeit beanspruchten logischerweise die Beratun-
gen über die Probleme rund um den Waffenplatz Rothen-
thurm. Die Meinungen darüber sind ja in den letzten Jahren
kontroverser geworden, als es sonst bei auch nicht einfa-
chen Landbeschaffungen des EMD der Fall war.
Wir gehen im Falle Rothenthurm von folgenden sich erge-
benden Tatsachen aus: Einmal geht es darum, die jahrelan-
gen mühseligen Anstrengungen des Militärdepartements,
einen Waffenplatz auf der normalen Basis, also ähnlich wie
bei WK-Truppen, der in dieser Art auch schon benützt
wurde, in eine definitive Lösung überzuführen. Dann besteht
als Grundlage der Vertrag mit den Kantonen Schwyz und
Zug über die Schaffung und den Betrieb eines Waffenplat-
zes in den Gemeinden Rothenthurm und Oberägeri. Ferner
sind der Widerstand und die Verhandlungsunfähigkeit der
am meisten betroffenen Gemeinde Rothenthurm zur Kennt-
nis zu nehmen, und schliesslich ist da die Phase der Enteig-
nungsverhandlungen eingeleitet worden. Ferner nehmen
wir die Erweiterung der Diskussion auf gesamtschweizeri-
sche Ebene mit dem Mittel einer Initiative zur Kenntnis.
Die freisinnig-demokratische Fraktion basiert nun ihre
Zustimmung auf folgende Überlegungen:
- Der Waffenplatz ist nötig. Seit 18 Jahren sind die Rekru-
tenkompanien der Leichten Truppen und die Unteroffiziers-
schulen in Schwyz, Goldau und Rothenthurm stationiert,
einquartiert, und sie betreiben hier ihre Ausbildung. Diese
Kompanien verfügen über eine ungenügende Infrastruktur,
und sie können sinnvoll anderswo nicht untergebracht
werden.
- Es handelt sich - und die Militärkommission hat das im
Detail überprüft - um ein gut ausgewogenes Projekt. Es
auferlegt der täglichen Ausbildung zwar wie überall gewisse
Einschränkungen, vor allem auch im sogenannten Ausbil-
dungsgelände. Es ist aber in einer Kosten-Nutzen-Rechnung
und in der Ausbildung alles in allem genommen eine effi-
ziente Anlage.
- Der Waffenplatz passt sich entgegen anderen emotiona-
len und teilweise unsachlichen Behauptungen mit den Bau-
ten, auch mit der Kaserne und den übrigen Einrichtungen, in
die Landschaft und in die Region rund um Rothenthurm ein,
und zwar in einer Art, die Rücksicht nimmt und landschafts-
schonend ist. Die Bauten ergänzen zudem die Infrastruktur
der Gemeinde Rothenthurm sehr wertvoll. Ich nenne da nur
die Turnhallen, den Schiessstand usw. Fragen des Schiess-
lärms, der Sicherheit, von Inkonvenienzen aller Art, sind
lösbar.
- Zum Thema Natur- und Heimatschutz im Räume dieses
bekannten Hochmoores: Kein Partner, nicht einmal die Kan-
tone, kann den Schutz der Natur so ausgeprägt garantieren
wie die Armee selbst. Sie hält solche Vereinbarungen -
darüber sind jahrelange Erfahrungen vorhanden - peinlich
genau ein. Die Armee geht sogar in dieser Hinsicht bis an die
Grenze des Zumutbaren. Der Experte für Natur- und Heimat-
schutz erklärte freimütig, er habe nach Abschluss seines
Gutachtens maximale Forderungen gestellt und sei über die
praktisch hundertprozentige Annahme angenehm über-
rascht gewesen; ein Verhandlungsspielraum sei seitens des
EMD nicht einmal benützt worden.
- Das EMD ist bereit, auch die anstehenden landwirtschaft-
lichen Probleme zu lösen. Das Waffenplatzgelände kann -
unter Auflagen selbstverständlich - weiter genutzt werden.
Durch Realersatz, Landzusammenlegungen wird die Bewirt-
schaftung vielfach ertragreicher. Den vielen Bauern mit
Pachtland ist allerdings eine abgerundete Lösung zu bieten.
- Ich habe eingangs die Vereinbarungen mit den Kantonen
Schwyz und Zug erwähnt; diese Kantone haben meines
Erachtens verantwortungsbewusst gehandelt, und zwar
sowohl gegenüber der Eidgenossenschaft wie auch gegen-
über ihren eigenen Landsleuten, zum Teil stellvertretend für
Rothenthurm, das ja nicht gesprächsbereit war, und sie
haben Auflagen durchgesetzt, die das ganze Vertragswerk
zu einem ausgewogenen Abkommen zwischen Partnern
werden Messen. Regierungsrätliche Delegationen der Kan-
tone von Schwyz und Zug sind uns in der Militärkommission
Red und Antwort gestanden. Diese Kantone sind nach wie
vor bereit, einen Beschluss der Bundesversammlung mitzu-
tragen und ihn gegen alle Schwierigkeiten durchzusetzen.
Man muss auch hier in diesem Zusammenhang wieder ein-
mal zur Kenntnis nehmen, dass der Waffenplatz nur für
Infanteriewaffen bzw. für Waffen der Leichten Truppen vor-
gesehen und benutzbar ist. Der Einsatz anderer Waffen -
insbesondere der Artillerie, von Kampfpanzern und Fliegern
- ist ohne Zustimmung der Vertragspartner untersagt. Der
Einsatz von Schützenpanzern ist nicht denkbar. Diese Über-
legungen veranlassen uns, Ihnen zu beantragen, den vorge-
schlagenen Beschluss analog dem Ständerat zu fassen und
ihn mit der nötigen Festigkeit durchzuziehen. Die Armee
braucht nicht nur Waffen, sondern auch Einrichtungen, um
die entsprechende Ausbildung zu betreiben.
Was heisst durchziehen? Ab Entscheid der eidgenössischen
Räte heisst es, dass man die Kasernenanlage fertig plant
und dann den Bau auslöst, mit der Ausgestaltung des Infan-
teriegeländes beginnt, die Verhandlungen bis zum vollen
Erwerb des Ausbildungsgeländes mit Zielstrebigkeit, aber
auch mit Verhandlungsgeschick weiterführt, vielleicht
Bevölkerung und Behörden noch besser informiert. Das
heisst, dass die Projektsumme für Rothenthurm im Ausmass
von 108 Millionen bewilligt wird. Damit geben wir dem
Bundesrat und dem Militärdepartement mit Absicht die vol-
len Kompetenzen, aber auch die Verantwortung für ein
weises und geschicktes Vorgehen in einer emotional gela-
denen Atmosphäre. Festigkeit heisst aber - und das wollte
ich mit meiner vorhergehenden Bemerkung ausdrücken -
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1260N 28 septembre 1983
nicht Sturheit; im Enteignungsverfahren nicht, auch nicht in
der Benützung des Ausbildungsgeländes im eigentlichen
Moorgebiet. Ist das Ausbildungsgelände einmal im Besitze
des Bundes - auch Nutzungsverträge sind denkbar -,
scheint es mir angebracht zu sein, mit präjudizierenden
Einrichtungen im eigentlichen Moorgebiet ausserhalb des
Kasernenareals solange Zurückhaltung zu üben, bis das
Volk über die Initiative zum Schütze der Moore abgestimmt
hat.
Zum Schluss noch ein Wort zur Rothenthurm-lnitiative
selbst. Es stellt sich die Frage, welche Rücksicht heute
darauf zu nehmen sei. Eine spezielle Kommission wird sie in
der nächsten Legislaturperiode zu behandeln haben. Bis zur
Volksabstimmung können erfahrungsgemäss bis zu vier
Jahre vergehen. Dannzumal wird man entscheiden, ob
Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit
und von nationaler Bedeutung Schutzobjekte sind. Die
Initiative, so verstanden und ohne falsche Nebenabsichten,
ist ein demokratisches Instrument, das wir zu achten haben.
Es kann aber meines Erachtens kaum in Frage kommen,
durch die Initative einen Waffenplatz zu verhindern, der nur
zu einem kleinen Teil im Moorgebiet liegt, aber dort die
Bedeutung der Moore als Schutzobjekt bereits in hohem
Masse berücksichtigt. Wo kämen wir hin, wenn in Zukunft
dem Bundesrat und dem Parlament in emotionaler Hoch-
stimmung durch eine Initiative kurzerhand die Handlungs-
freiheit genommen würde.
Ich bitte Sie zum Schluss, den Minderheitsantrag Bundi,
aber auch die anderen Minderheitsanträge abzulehnen.
Zwar haben die SP-Mitglieder der Militärkommission uns
versichert, sie seien nicht gegen den Waffenplatz und wären
nach der eingehenden Orientierung sogar überzeugt davon,
das EMD habe hinsichtlich Natur- und Heimatschutz im
allgemeinen sehr sorgfältig gehandelt. Dies gilt - und das ist
meine Feststellung - in der Folge auch für die Moorland-
schaft. Dies feststellen ist das eine, die entsprechenden
Konsequenzen ziehen wäre das andere gewesen. Wenn Sie
dem Minderheitsantrag Bundi zustimmen, verhindern Sie
den Waffenplatz, weil damit-der Kommissionspräsident hat
bereits darauf hingewiesen - die Oberallmeindkorporation
Schwyz in die Lage versetzt würde, ihr Rückkaufsrecht
geltend zu machen.
M. Magnin: Le groupe PdT/PSA/POCH est opposé au crédit
de 108 millions destiné à la construction de la place d'armes
de Rothenthurm, et ce, essentiellement pour trois raisons.
L'agrandissement de certaines places d'armes, la création
de nouvelles, sont la conséquence directe d'une certaine
conception de la défense nationale que ne nous ne cessons
de dénoncer, car elle ne correspond ni aux besoins d'un
pays neutre, ni à ceux d'une armée qui devrait être purement
défensive, ni enfin aux possibilités financières de la Confé-
dération. M. Forel a déjà dénoncé cette politique de gran-
deur qui nous entraîne vers une armée de plus en plus
sophistiquée, de plus en plus coûteuse. Dans ce domaine,
on jongle avec les milliards. Hier, un milliard quatre cents
millions sont votés pour l'armement, bientôt quatre milliards
et demi le seront pour des tanks; ceux qui étudient sérieuse-
ment ce projet avancent même des chiffres bien plus élevés.
Nous avons été surpris de l'allégresse avec laquelle, au
cours de la discussion du crédit sur les armements, M. le
chef du Département militaire fédéral, dans sa réponse aux
intervenants, a énuméré les milliards qu'il allait falloir
dépenser ces dix prochaines années. Dans ce cas, pas de
compression de crédits! Pourtant, dans cette enceinte, on
ne cesse de nous rebattre les oreilles de la situation finan-
cière précaire de la Confédération, qui, en fait, sert de
prétexte à des diminutions massives des subventions aux
assurances sociales, à la remise en cause de la compensa-
tion intégrale du renchérissement et de la réduction de la
durée du travail pour le personnel fédéral, pour ne citer que
deux exemples de cette politique antisociale qui nous est
imposée depuis quelques années.
C'est en raison de cette conception de la défense nationale,
de cette militarisation accrue du pays, que le Département
militaire fédéral veut multiplier les places d'armes, en créer
de nouvelles et agrandir celles qui existent. Il passe son
temps à chercher de nouveaux terrains où développer ses
activités néfastes. C'est une politique inacceptable, mais
comme les crédits pour l'armée sont tabous, que le peuple
ne peut généralement pas se prononcer, on peut y aller
allègrement. Il est évidemment beaucoup plus facile, Mon-
sieur Chevallaz, de faire passer cette sorte de crédits que la
TVA, par exemple!
Nous disons non à la place d'armes de Rothenthurm
d'abord parce que nous combattons cette politique-là,
ensuite, parce que nous tenons compte des nécessités de la
protection de la nature. Il est en effet inadmissible de sacri-
fier environ 350 hectares à l'armée, dans l'une des régions
les plus intéressantes du pays du point de vue écologique.
Car on porte atteinte à la nature, on supprime des exploita-
tions agricoles, on crée des nuisances préjudiciables à cette
région touristique.
D'autre part, il convient de rappeler les dangers que repré-
sentent ces places d'armes et la légèreté avec laquelle on
laisse traîner un peu partout des obus non éclatés, avec les
conséquences dramatiques que vous savez. Je dois dire que
ce ne sont pas les pseudo-assurances qui ont été données
hier par les rapporteurs de la commission à propos des
mesures qui auraient été prises pour sauvegarder l'essen-
tiel, qui sauraient nous tranquilliser. Franchement, dans ce
domaine, nous ne faisons guère confiance au Département
militaire fédéral et je suis persuadé que les pseudo-assu-
rances que nous avons reçues ne tranquilliseront que ceux
qui ne demandent qu'à l'être!
La troisième raison de notre opposition, c'est le peu de cas
que font le Département militaire fédéral et le Conseil fédé-
ral de la volonté des citoyens et des droits démocratiques.
Les citoyens de Rothenthurm et leurs autorités sont ferme-
ment opposés à cette place d'armes. Or, le DMF exerce sur
eux toutes sortes de pressions, les traitant presque comme
s'ils étaient des ennemis de la patrie - pour peu, il les
assimilerait à tous ces pacifistes qui manifestent dans les
rues. Il décide de passer outre à leur opposition en les
expropriant. L'expropriation est beaucoup moins rapide
dans d'autres secteurs où elle serait nécessaire, notamment
lorsqu'il sagit de construire des logements à caractère
social. Je croyais jusqu'à maintenant que le respect des
opinions des minorités était aussi l'un des éléments de la
démocratie.
Il est vrai, nous l'avons vu hier, à propos du service civil, que
les minorités ne comptent guère pour le Conseil fédéral ni
pour la majorité de ce Parlement. Mais, mieux encore - si
l'on peut dire - en six mois, plus de 160000 citoyens ont
signé une initiative populaire fédérale pour la protection des
marais qui, en cas d'acceptation, devrait empêcher la cons-
truction de la place d'armes de Rothenthurm, en tout cas
dans la forme où elle nous est présentée actuellement. Or,
160000 signatures n'émeuvent pas plus le chef du Départe-
ment militaire fédéral que l'opposition des citoyens de
Rothenthurm. En sollicitant aujourd'hui ce crédit, il veut tout
simplement mettre le peuple suisse devant le fait accompli.
C'est une nouvelle et éclatante démonstration du mépris
que les grands patrons de l'armée affichent généralement à
l'égard des droits démocratiques de citoyens. Ils sont habi-
tués, il est vrai, au fait que les citoyens n'ont plus que le droit
de se taire lorsque, provisoirement, ils se trouvent sous leurs
ordres.
Telles sont les raisons essentielles pour lesquelles notre
groupe dit non à ces 108 millions, afin d'empêcher la cons-
truction de cette nouvelle place d'armes à Rothenthurm.
Ogi: Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen Zustim-
mung zu allen Punkten gemäss den Anträgen der Militär-
kommission.
Wenn wir den Waffenplatz Rothenthurm nicht realisieren,
nicht bauen, dann kann in diesem Lande bald nichts mehr
verwirklicht werden. Dann wird der «Zeitgeist» einiger weni-
ger die Entwicklung der anderen, der Mehrheit in diesem
Lande, hemmen, Arbeitsplätze in Frage stellen, Fortschritte
- September 1983 N
1261Militärische Bauten und Landerwerb
verhindern. In dieser Situation gilt es, ein Zeichen zu setzen.
Die inzwischen eingereichte Initiative und der kurz vor die-
ser Debatte erhaltene Brief der Gemeinde Rothenthurm
dürfen den Waffenplatz nicht mehr in Frage stellen. Der
Kredit von 108 Millionen Franken ist zu sprechen, Anträge
der Minderheit sowie Rückweisungsanträge sind abzu-
lehnen.
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei liess sich bei
der Entscheidungsfindung durch folgende Tatsachen leiten:
- Naturschutz: Durch die verschiedenen Projektänderun-
gen, die Ihnen vom Präsidenten der Militärkommission
umfassend erläutert wurden, wird dem Naturschutz maximal
Rechnung getragen. Der Standort der Kaserne wird
bekanntlich verschoben, auf die nördliche Achse des Aufklä-
rungsgeländes wird verzichtet, drei Parzellen werden zu
militärischen Sperrzonen erklärt.
- Kosten/Nutzen-Verhältnis: Die Auflagen durch den Natur-
schutz sind für die militärische Tätigkeit dermassen ein-
schneidend, einschränkend, dass man sich allen Ernstes
fragen muss, ob dieser politische Kraftakt (vom militäri-
schen Rendement her gesehen) in allen Teilen lohnend ist.
Der Aufwand ist gross. Er wird schliesslich auf gegen 150
Millionen Franken zu stehen kommen; der Nutzen, das mili-
tärische Rendement eben, für die dort diensttuenden Kom-
panien wird auf alle Fälle limitiert sein. Trotzdem: Wir brau-
chen den Platz. Wir brauchen das Gebiet, nicht für die
einmal vorgesehene Artillerie, sondern für die doch auf
etwas «leiseren Sohlen» daherkommende Infanterie.
- Hochmoor: So, wie Ihnen heute die Militärkommission
das 'Projekt präsentiert, kann von einer Verletzung des
Hochmoores nicht mehr die Rede sein. Lediglich 1,5 Pro-
zent des Moors wird angetastet. Ein wesentlicher Teil des
Aufklärungsgeländes im Sumpfgebiet bleibt unberührt. Die
Bauern bewirtschaften das Hochmoor und das Anschluss-
gelände ohnehin nur teilweise.
Wenn wir Rothenthurm nun nicht bauen, das Projekt nicht
realisieren, dann müssen wir uns bewusst sein, dass ande-
res Land (möglicherweise Kulturland, Land, das für die
Landwirtschaft zur Verfügung steht) für militärische Zwecke
verwendet werden muss. Es gilt, nicht nur, Schönheiten der
Nachwelt zu erhalten. Es gilt auch, der Verschwendung
wertvollen Landwirtschaftslandes Einhalt zu gebieten.
- Volksinitiative: Die in kurzer Zeit zusammengetragenen
Unterschriften für die Initiative sind zwar eine Manifestation,
die ernst zu nehmen ist. Sie darf aber nicht darüber hinweg-
täuschen, dass hinter der Initiative nicht nur ehrliche, über-
zeugte Naturschützer und Gegner stehen, sondern auch
solche, denen der Schutz des Hochmoors willkommenen
Anlass gibt, der Armee eines auszuwischen.
- Standpunkte: Das Anhören der Regierungen der Kantone
Schwyz und Zug sowie der Vertreter der Gemeinde Ober-
ägeri hat klar gezeigt, dass jegliches Zögern unsererseits als
Schwächezeichen und der Verzicht auf das Aufklärungs-
gelände geradezu als Desavouierung angesehen werden
müsste.
- Provokationen: Wirfragen uns: Ist eine Zustimmung zum
Projekt Rothenthurm inklusive Aufklärungsgelände nun als
Provokation anzusehen? Diese Frage muss mit aller Deut-
lichkeit verneint werden, und zwar, weil die Auflagen des
Naturschutzes voll erfüllt werden und wir mit unserem
Beschluss noch heute Flexibilität signalisieren. Für die
Erstellung der erforderlichen Bauten und die örtliche
genaue Fixierung wird nämlich dem Bundesrat bewusst
noch etwas Spielraum gelassen.
Schliesslich müssen wir klar und deutlich festhalten, dass
seinerzeit Rothenthurm den Waffenplatz wollte. Es kam
dann wohl der Meinungsumschwung. Dieser war aber nicht
nur ein innerer Umschwung; nein, er wurde stark von aus-
sen unterstützt und geprägt. Der Gedanke, dass hier viele
ein Opfer einer anderen Ideologie geworden sind, ist nicht
ganz von der Hand zu weisen.
Fazit: In den letzten Jahren wurde das Wort «Rothenthurm»
zum Reizwort, das zu einem ähnlichen Glaubenskrieg aus-
zuarten droht wie etwa der Bau eines AKW. Halten wir uns
doch an die Tatsachen; bewahren wir einen kühlen Kopf!
Dann muss jedem klar werden, dass hier ein Projekt vorliegt,
das den Forderungen des Umweltschutzes optimal Rech-
nung trägt und der Armee zu einem dringend benötigten
Waffenplatz verhilft.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der SVP-
Fraktion Eintreten und Zustimmung zu allen Punkten
gemäss den Anträgen der Militärkommission.
M. Gloor: Le groupe socialiste, sans enthousiasme excessif,
a longuement examiné ce message, ce qui me permettra
d'être bref.
S'agissant des ouvrages militaires et des acquisitions de
terrain, les dépenses ont été admises telles quelles à l'ex-
ception - et cela n'étonnera personne - de la construction
d'une place d'armes à Rothenthurm. Il s'agit en fait de la
proposition de M. Bundi qui demande de ne pas octroyer le
crédit de 8600000 francs pour le terrain d'exploration de
cette place d'armes. Ajoutons que ce terrain est destiné à
l'instruction spécifique des explorateurs et à l'entraînement
au combat à l'échelon de la section et de la compagnie.
Notre groupe approuve cette
:
proposition. Nous estimons
qu'il faut chercher d'autres possibilités d'exercices pour ces
troupes. Il s'agirait de continuer la prospection afin de
trouver un terrain aux alentours de Rothenthurm dans des
endroits qui dérangent un peu moins.
A notre sens, on peut très bien aménager le terrain d'explo-
ration pour l'infanterie et construire la caserne à son nouvel
emplacement. En faisant cette proposition, notre groupe ne
songe qu'à protéger les marais existants. Ainsi et logique-
ment, nous respectons les postulats contenus dans l'initia-
tive de Rothenthurm.
Permettez-moi de vous exprimer très brièvement mon opi-
nion. J'ai estimé que l'on aurait pu attendre les résultats de
la votation sur l'initiative populaire combattant ce projet.
Cela eût été plus sage et dans la ligne démocratique mais le
Conseil des Etats, puis M. le chef du Département militaire
fédéral ayant un tout autre avis, je m'abstiendrai de voter ces
108 millions de francs.
Le groupe socialiste vous invite à entrer en matière en vous
priant de repousser la proposition de M. Jaeger tendant à
renvoyer ce projet au Conseil fédéral tout en l'invitant à
présenter une solution de rechange prévoyant que le terrain
d'exploration sera localisé en dehors du marais et que la
caserne sera construite sur le terrain d'infanterie. Il vous prie
également de repousser la proposition de M. Herczog
demandant le renvoi de ce projet au Conseil fédéral en
l'invitant à présenter un nouveau message sur les construc-
tions 1983 excluant la place d'armes de Rothenthurm.
M. Tochon: Le groupe démocrate-chrétien des Chambres
fédérales a étudié très en détail la demande de crédits du
programmé 1983 des constructions militaires. La plupart de
celles-ci n'ont d'ailleurs pas donné lieu à des contestations,
les membres de notre groupe ayant pu juger de leur oppor-
tunité. Ils se sont toutefois inquiétés du bien-fondé de telle
ou telle construction, de son urgence, de sa nécessité ou de
ses coûts, de même d'ailleurs des réfections, des agrandis-
sements, des équipements dont la sophistication pouvait
effrayer comme l'on pouvait à l'inverse s'étonner de la
vétusté, de l'exiguïté, du manque de sécurité pour les travail-
leurs de certains locaux, nous pensons en particulier à la
poudrerie de Wimmis.
Finalement, seul le crédit de 108 millions, destiné à la
construction de la place d'armes de Rothenthurm a donné
lieu, comme vous le savez, à des discussions approfondies.
Ainsi que l'ont déclaré les rapporteurs, la Commission mili-
taire n'a pas voulu escamoter le débat puisque c'est la
commission in corpore qui s'est déplacée à Rothenthurm
alors que, pour d'autres crédits, seules des sous-commis-
sions sont allées sur le terrain. Ce déplacement fut des plus
utiles. Pour beaucoup, cette visite du site de Rothenthurm
était une première. Elle permit de constater une fois de plus
les différences entre ce que l'on nous a dit, ce que l'on nous
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1262N 28 septembre 1983
a montré, ce que nous avons pu lire et ce que l'on voit en
réalité sur le terrain.
Forts de ces authentiques informations, des contacts pris
avec la population, avec les autorités communales et canto-
nales, nous avons pu constater tout d'abord que jamais, lors
de l'étude de l'implantation d'une place d'armes, le Départe-
ment militaire fédéral n'avait poussé si loin la concertation,
le dialogue avec la population, les autorités afin de mener à
chef et au mieux toutes les transactions nécessaires. L'on ne
peut guère reprocher à l'administration fédérale d'avoir
voulu bâcler le travail. Depuis plus de dix ans, des discus-
sions sont en cours; elles ont abouti, en 1978, à la signature
d'une convention entre les cantons de Schwyz et de Zoug et
la Confédération.
La première question qui se pose: cette place d'armes est-
elle nécessaire? Le message du Conseil fédéral, les informa-
tions reçues ainsi que les déclarations de nos deux rappor-
teurs démontrent s'il en était besoin, cette nécessité: l'appa-
rition d'armes nouvelles, regroupement des compagnies
d'écoles de recrues réparties dans la région de Schwyz,
d'Art-Goldau dont les cantonnements tombent pratique-
ment en ruines et défient toutes normes de sécurité. D'ail-
leurs une unité d'école de recrues, des troupes légères de
Schwyz, a toujours été stationnée à Rothenthurm. Dans sa
récente réponse à M. Akeret du 14 septembre dernier, le
Conseil fédéral précisait même: «II n'existe aucune possibi-
lité de créer une place d'armes de valeur équivalente sans
rencontrer les mêmes problèmes, voire des difficultés
encore plus grandes.»
On vous a déjà parlé des trois éléments différents qui seront
ménagés ou construits à Rothenthurm: le terrain d'infante-
rie, la caserne et le terrain d'exploration. Le terrain d'infante-
rie existe depuis longtemps mais demande à être équipé. Il
ne pose aucun problème important dans le cadre de la
protection de la nature; il est d'ailleurs utilisé depuis fort
longtemps pour du moto-cross.
Le terrain réservé au casernement devant hérberger 552
militaires ne touche que très modestement les terrains tour-
beux dignes de protection. Afin de satisfaire les milieux de la
protection de la nature, les casernes projetées seront dépla-
cée de 50 mètres vers Rothenthurm permettant ainsi d'épar-
gner une petite langue de terre tourbeuse dont certains
mettaient en doute la valeur naturelle. Précisons encore que
les constructions de casernements s'intégreront parfaite-
ment dans le paysage, plusieurs dizaines de milliers de
francs supplémentaires devant assurer la réalisation de
constructions basses, boisées et sur pilotis.
Reste enfin le troisième terrain dit d'exploration, celui qui
suscite le plus de controverse soit à cause de la protection
de la nature, soit par ses expropriations. Il nous est précisé
qu'on ne saurait en aucun cas se passer de ce terrain. La
place d'armes y perdrait toute raison d'être puisque c'est
surtout une place d'exercice des troupes légères, la configu-
ration du terrain permettant des tirs d'armes légères avec un
maximum de sécurité. Pour ce qui est de la protection de la
nature, on a beaucoup fait état de la valeur particulière de
ces marais de Rothenthurm qui en fait sont des tourbières
marécageuses, bombées parfois, s'étendant entre Rothen-
thurm et Biberbrugg.
A leur grande honte, plusieurs commissaires non spécia-
listes de la nature, je le veux bien, n'ont pas pu estimer à leur
juste valeur ces tourbières et ont dû avoir recours aux
explications d'un spécialiste de la protection de la nature.
Mais ne leur jetons pas la pierre puisque même les associa-
tions de protection de la nature ne sont pas d'accord entre
elles à ce sujet.
Pour notre part, de visu, nous estimons que le vallon de
Rothenthurm jusqu'à Biberbrugg présente un cachet cer-
tain dans l'ensemble du site. Ce vallon, nous l'avons vu en
photo sur la feuille de récolte de signatures pour l'initiative.
Mais ce que l'on ne nous a pas dit, c'est que la plus grande
partie de ces fameuses tourbières que nous distinguons sur
cette photo, soit plus du 70 pour cent, se trouvent sitjées à
l'extérieur du périmètre de la place d'armes et sont donc
totalement sauvegardées. On y trouve d'ailleurs en particu-
lier un terrain réservé à l'entraînement des modèles réduits
pour avions.
Quant au reste, environ un quart, il continuera d'être
exploité largement par les agriculteurs comme prairies pour
l'affouragement du bétail. Les surfaces tourbeuses touchées
par la caserne, après la rocade de 50 mètres déjà citée, ne
représenteront pas un pour cent. Ainsi nous devons recon-
naître qu'un effort tout particulier a été fait aux fins de
sauvegarder la nature et son équilibre biologique. Le mes-
sage lui-même en fait mention: accord entre les cantons de
Schwyz et Zoug ainsi qu'avec la Ligue suisse de la protec-
tion de la nature, collaboration pleine et entière entre la
Commission fédérale pour la protection de la nature et du
paysage et le Département militaire fédéral, et cela par la
signature le 19 novembre 1982 d'une convention qui, selon
son article 7 dit: «Toutes les installations à l'intérieur des
terrains d'exploration exigeront, en tant qu'accompagna-
teur du projet et pouvant les influencer, un spécialiste de la
protection des sites qui collaborera avec l'Office fédéral
pour la protection des eaux et forêts.» Rappelons en pas-
sant que la piste de ski de fond sera conservée avec une
simple modification de son tracé. Enfin, précisons que des
restrictions complémentaires grevant son utilisation ont été
apportées au terrain d'exploration par rapport au projet
initial. Nous l'avons dit, il y a un instant, on a créé au nord de
ces terrains une zone tampon qui épargne encore une
surface importante de tourbières, tout en augmentant la
zone de sécurité. On enlève ainsi encore 40 hectares, donc
environ un quart de tout le terrain d'exploration, à son
utilisation militaire directe.
Quant aux acquisitions de terrains et aux expropriations,
rappelons, après les rapporteurs, que les négociations ont
débuté dès 1973 et que c'est en décembre 1982 que les
procédures d'expropriation ont été entamées.
Précisons enfin que la réalisation de la place d'armes de
Rothenthurm n'apportera pas que des désavantages aux
habitants de la région. En effet, cette réalisation nécessitera
l'engagement de 22 personnes qui, en grande partie, seront
recrutées dans les alentours; elle entraînera également la
construction de salles polyvalentes près du village dont les
habitants pourront aussi bénéficier. En outre des terrains de
sport seront à leur disposition. Les entreprises régionales
seront fortement mises à contribution pour les construc-
tions envisagées.
Mais alors pourquoi la réalisation de la place d'armes de
Rothenthurm soulève-t-elle tant de réactions par rapport à
d'autres études du même genre? Certes, nous devons bien
admettre que les places d'armes n'ont jamais été accueillies
avec une joie démesurée, tant par les propriétaires que par
les autorités cantonales et communales, ainsi que par les
associations de protection de la nature. Mais pouvons-nous,
dans le cas qui nous occupe, créer un précédent en renon-
çant à une place d'armes dont la nécessité a été démontrée,
l'implantation soigneusement étudiée afin d'épargner au
maximum les zones naturelles dignes de protection? Une
autre explication quant aux réactions qu'a suscitées cette
réalisation est peut-être l'évolution des mentalités, des sen-
sibilités avec, comme corollaire, un retour à la nature et à sa
protection. Malheureusement, nous devons aussi constater
qu'on a parfois utilisé des moyens critiquables et critiqués
cherchant à politiser au maximum cette affaire. Nous en
sommes arrivés tout gentiment et malheureusement à un
«bras de fer» entre les pro et les antimilitaristes, oubliant
d'ailleurs parfois les fameuses tourbières. L'inconvénient
que comporte une telle politisation est l'utilisation de pro-
cédés pour le moins gênants, tendancieux, comme le matra-
quage épistolaire des citoyens et surtout des députés par
des groupes de pression, d'opinions souvent d'ailleurs
opposées, ou encore une information parfois fort contradic-
toire des mass média qui, finalement, passionnne puis
ensuite fanatise une partie de la population qui ne sait plus
qui écouter ni qui croire. Les raisonnables, les honnêtes
sont-ils les tendres et doux écologistes ou les affreux et
méchants militaires? Bien évidemment, pour certains il n'est
pas question, il n'est pas possible que militaires et nature
- September 1983 N
1263
Militärische Bauten und Landerwerb
puissent vivre en harmonie. Et pourtant ne connaissons-
nous pas des précédents de coexistence pacifique, comme
dans la vallée de l'Hongrin, comme la place d'armes
d'Epeisses dans le canton de Genève où l'on est allé jusqu'à
conserver des nids pour hirondelles dans des gravières?
C'est pourquoi, au vu de ces précisions, la très grande
majorité des membres du groupe démocrate-chrétien a
décidé- pour certains sans grand enthousiasme, je l'admets
- de soutenir l'ensemble des crédits demandés pour le
programme de constructions de 1983, y compris le total des
108 millions destinés à la place d'armes de Rothenthurm.
Cette décision tient compte des concessions importantes
consenties pour la protection de la nature, des nécessités
d'ordre militaire et du contexte juridique. Rappelons, en
effet, que sur le plan juridique, les autorités cantonales de
Schwyz et Zoug ont signé une convention en 1978 qui
prévoit que, si les travaux n'ont pas débuté neuf ans après,
c'est-à-dire en 1987, les cantons et leurs corporations seront
habilités à racheter les terrains vendus à la Confédération.
Avec cette clause de rachat, nous en arrivons à l'initiative
dite «de Rothenthurm» qui, en réalité, concerne toutes les
régions marécageuses de notre pays et non spécialement
les tourbières précitées. Si nous parlons de cette initiative,
c'est que le bruit a couru et nous l'avons encore entendu
aujourd'hui que, malgré le succès important de celle-ci, la
Commission militaire mettait la population devant un fait
accompli. Soyons clairs. Depuis plus de dix ans, des trans-
actions sont en cours et nous savons que le Heimatschutz,
en particulier, a participé aux travaux d'études d'impact sur
la nature. D'autre part, nous venons de le dire, si Rothen-
thurm a été l'étincelle qui a fait démarrer l'initiative, celle-ci
ne concerne pas, et de loin, que cette région. De ce fait, le
travail de commission n'a pas été d'étudier le texte de
l'initiative, mais de voir dans quelle mesure la place d'armes,
avec les propositions du Conseil fédéral, était touchée par
celle-ci et quelles améliorations pourraient encore être
apportées afin d'épargner les zones tourbeuses. L'initiative
ne pouvait en aucun cas bloquer la procédure en cours au
point de vue juridique, car nous aurions alors créé un
précédent et nous verrions lors de chaque discussion sur
des projets de toute nature fleurir des initiatives. Juridique-
ment, nous le rappelons une fois de plus, nous sommes
tenus par des délais par la clause de rachat du contrat liant
la Confédération à l'Oberallmeindkorporation, qui arrive à
échéance en 1987. D'autre part, le refus de voter les crédits
pour le terrain d'exploration perturberait les procédures
d'expropriation. N'oublions pas que les travaux exigés par
l'étude d'une telle initiative par les Chambres fédérales
dureront - on l'a déjà dit - trois à quatre ans, avec des
discussions souvent laborieuses, ne serait-ce que sur les
marais, les tourbières et leur protection, sur la constitution-
nalité de l'initiative, les atteintes au fédéralisme, l'impact de
la protection de la nature sur l'agriculture, etc.
C'est pour toutes ces raisons que nous nous rallions à la
proposition du Conseil des Etats qui fait d'importantes con-
cessions quant au terrain d'exploration. Le crédit de 108
millions étant accepté, le Conseil fédéral commencera les
travaux pour le terrain d'infanterie, pour les casernes dépla-
cées de 50 mètres hors des tourbières, et enfin assurera
l'aménagement du terrain dit d'exploration selon les exi-
gences du moment et surtout selon les exigences des spé-
cialistes de la nature.
C'est donc dans cet esprit de conciliation que nous atten-
dons encore des précisions et des informations complémen-
taires de la part de M. Chevallaz, conseiller fédéral. Une fois
tous ces compléments d'information donnés par le Conseil
fédéral, la grande majorité du groupe démocrate-chrétien
votera l'entrée en matière pour les crédits demandés pour
les constructions militaires 1983, y compris la totalité de
ceux qui sont destinés à la réalisation de la place d'armes de
Rothenthurm, ainsi que le crédit n° 115 de 5 950 000 francs
pour la construction d'un bâtiment pour les simulateurs de
conduite des obusiers blindés sur la place de Bière. Nous
vous recommandons également de rejeter toutes les propo-
sitions de minorité.
Aider: Im Sinne einer Vorbemerkung zum Eintreten auf die
Baubotschaft 1983 möchte ich unterstreichen, dass wir es
hier primär nicht mit einer Volksinitiative zu tun haben. Zur
Diskussion steht ein Beschlussentwurf über Verpflichtungs-
kredite für militärische Bauvorhaben, und zwar in der Grös-
senordnung von rund 450 Millionen Franken. Praktisch alle
bedeutsamen Einzelprojekte sind von Unterkommissionen
der ständerätlichen und der nationalrätlichen Militärkom-
mission durch Augenschein überprüft worden, das Projekt
Ausbau Waffenplatz Rothenthurm durch die Gesamtkom-
mission. Wenn nun in der Zwischenzeit und auch heute
wieder Kritik geübt wird, wurde und werden wird, dann ist
sie in einem Punkt jedenfalls haltlos. Die Gründlichkeit, mit
der die Kommission die einzelnen Projekte durchleuchtet
hat - nicht nur Rothenthurm, sondern auch die anderen
Vorhaben -, ist beispielhaft und kann zur Nachahmung
empfohlen werden. Sie erlaubte es den Kommissionsmit-
gliedern, in ihren Fraktionen detailliert Red und Antwort zu
stehen. So darf ich denn festhalten, dass sich die unabhän-
gige und evangelische Fraktion in bezug auf das Objekt 111,
Rothenthurm, mit grosser Mehrheit - mit acht zu drei Stim-
men -, in bezug auf die übrigen Positionen einstimmig den
Anträgen der Militärkommission anschliesst, und ich bean-
trage Ihnen demgemäss namens der Fraktion Eintreten und
Zustimmung zum Bundesbeschluss.
Nun zu Rothenthurm. Ich darf vorweg daran erinnern, dass
Rothenthurm bereits viele Jahre als Waffenplatz gedient hat.
Es ist das schon vorher von mehreren Sprechern betont
worden. Das Bedürfnis nach einem Waffenplatz für die Auf-
klärungs-Rekrutenschulen kann ernstlich nicht bestritten
werden. Verzichten wir auf den Ausbau von Rothenthurm,
so müssten wir, wollen wir das Ziel der Konzentration und
Rationalisierung der Ausbildung weiterverfolgen - und das
scheint uns sinnvoll -, für die ganze Anlage einen neuen
Standort suchen. Ein solch neuer Standort ist aber nicht in
Sicht. Der Verzicht auf das sogenannte Aufklärungsgelände
- es verdient diesen Namen in keiner Weise, es handelt sich
um ein simples Übungsgelände - müsste nach unserer
Meinung eine Überprüfung der Frage nach sich ziehen, ob
in Rothenthurm überhaupt neue Kasernenanlagen errichtet
werden sollen. Das Rendement dieser Investition wäre
jedenfalls zweifelhaft.
Ehrlicherweise müssten die Gegner des Projekts denn auch
klar erklären, dass sie den Verzicht auf den Waffenplatz
schlechthin postulieren. Ich weiss, dass das einige tun, und
ich möchte betonen, dass wir diese Meinung respektieren,
aber wir teilen sie nicht. Wir teilen sie nicht aus der grund-
sätzlichen Sorge um die Ausbildung unserer Armee. Wir
können nicht aus diesen und jenen und vielleicht auch
opportunistischen Gründen hier nein sagen, weil wir den
Waffenplatz als solchen eben brauchen, und verlangen,
dass er an einen anderen Ort verlegt wird, wo man dann
auch wieder aus opportunistischen Gründen nein sagen
könnte. Das Nachsehen hätte letztlich die Landesverteidi-
gung.
In ausbildungstechnischer Hinsicht verschweigen wir frei-
lich nicht, dass die zahlreichen Auflagen, die beim Betrieb
des Waffenplatzes mit Rücksicht auf den Naturschutz, die
Landwirtschaft und die Bevölkerung beachtet werden müs-
sen, an der obersten Grenze des noch Vertretbaren liegen.
Auf meine entsprechende Kritik in der Militärkommission
hin hat der Experte des Naturschutzes, Herr. Dr. Meyer, in
der Militärkommission wörtlich erklärt (ich habe mir das
aufgeschrieben): «Ich war überrascht, dass meine Maximal-
forderung vom EMD übernommen wurde.» Sie sehen dar-
aus, dass sich das EMD in extremis Mühe gegeben hat, die
Forderungen dieses ausgewiesenen Fachmannes zu
berücksichtigen. Weil unsere Fraktion volles Verständnis
hat für die Anliegen, die mit dem Naturschutz verbunden
sind, und weil wir wissen, dass beim Betrieb eines Waffen-
platzes überall im Land entsprechende Kompromisse unum-
gänglich sind, sind wir bereit, diese Auflagen im Sinne des
ständerätlichen Beschlusses und der Anträge der Militär-
kommission zu akzeptieren.
Das sorgfältige Studium der massgeblichen Verträge sowie
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1264N 28 septembre 1983
die Anhörung der diversen Behörden und Interessenvertre-
ter führten uns zur Überzeugung, dass den Anliegen der
Landwirtschaft und der Einwohner von Rothenthurm so
weitgehend wie nur möglich Rechnung getragen wird. Es ist
gewiss legitim, dass die Direktbetroffenen ihre Opposition
zum Ausdruck bringen, und ich darf Ihnen sagen, dass wir
deren Überlegungen in der Fraktion auch erwogen haben.
Soweit diese Opposition jedoch darauf hinausläuft, dass der
Waffenplatz vernünftigerweise aufgegeben werden müsste,
können wir ihr aus den grundsätzlichen Überlegungen, die
ich einleitend anführte, nicht folgen. Der Hauptteil der
Opponenten rekrutiert sich übrigens offensichtlich aus Krei-
sen, welche aus Sorge um den Naturschutz, aus Sorge um
die Erhaltung des Hochmoors von Rothenthurm den Waf-
fenplatz bekämpfen. So verständlich diese Opposition ist, so
sehr kann ich hier nun aber auch erklären, dass die sehr
sorgfältigen Abklärungen der Militärkommission uns - die
Mehrheit der Fraktion - im Ergebnis zum Schluss führen,
dass die Sorgen der Naturschützer unbegründet sind. Die
Ausführungen der Kommissionsreferenten und auch der
übrigen Fraktionssprecher kann ich in dieser Hinsicht voll-
auf bestätigen. Wenn etwas dem Hochmoor schon bisher
geschadet hat, dann nicht das Militär, sondern die Landwirt-
schaft, die landwirtschaftliche Nutzung, deretwegen unter
anderem nun auf das Projekt verzichtet werden soll, die
Meliorationen, teilweise auch die touristische Nutzung, der
Motocross usw. Das waren die Umstände, welche bisher zu
einer wirklichen Gefährdung des Hochmoors geführt haben,
nie aber die bisherige militärische Nutzung. Ich glaube, dass
sich die Landwirte insoweit auch einen Weggefahrten
gewählt haben, der in Zukunft nicht unbedingt ihre Interes-
sen wird vertreten können, sollte die Initiative angenommen
werden.
Sie kennen wohl alle den Initiativbogen, mit welchem für die
sogenannte Rothenthurm-lnitiative Unterschriften gesam-
melt worden sind. Als Blickfang diente dieses Bild hier, das
die Hochebene von Rothenthurm zeigt. Daneben - Rück-
seite - steht der Satz: «Die letzten Reste unserer Naturland-
schaften dürfen nicht auch noch geopfert werden.» Wir sind
mit diesem Satz für sich allein genommen durchaus einver-
standen. Nicht einverstanden aber sind wir und prangern
dies in aller Form an, dass auf diese Weise, mit diesem Bild
in Kombination mit diesem von mir zitierten Satz, in der
Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde, die Hochebene
von Rothenthurm werde dem Waffenplatz geopfert. Wer das
in Kenntnis der Verhältnisse behauptet, verbreitet bewusst
Unwahrheiten. Kein Quadratmeter dieses Landes, das hier
abgebildet wurde, soll, nach dem überarbeiteten Projekt, für
die militärische Nutzung verändert werden.
Es wurde im Ständerat und auch in der Kommission des
Nationalrates nun von sozialdemokratischer Seite erklärt,
man solle dennoch aus staatspolitischen Gründen -
gemeint waren die öffentliche Opposition und offenbar der
Erfolg der Initiative - vorläufig auf das sogenannte Aufklä-
rungsgelände verzichten. Deshalb votiert die sozialdemo-
kratische Fraktion offenbar auch für die sogenannte Alterna-
tive. Ich muss aber sagen, dass das gar keine Alternative ist.
In der Militärkommission wurde mir auf eine entsprechende
Frage hin ausdrücklich bestätigt, dass das fragliche
Übungsgelände früher oder später zum Waffenplatz
geschlagen werden müsste. Der Schutz der Hochmoore vor
dem Militär ist denn an sich gar kein staatspolitisches Pro-
blem. Ich meine, dass die Initiative hier offene Türen ein-
rennt. Unsere Fraktion würde sogar noch weitergehen als
die Initiative: Nicht nur die Hochmoore und die Hochmoor-
landschaften sollen geschützt werden, sondern es soll in
diesem Zusammenhang noch die bisherige landwirtschaftli-
che Nutzung überprüft werden; denn nur dann kann man
die Hochmoore und die Hochmoorlandschaften wirklich
schützen, und insofern leidet der Initiativtext an einem ech-
ten Geburtsfehler.
Doch zurück zum EMD. Sie können sicher sein, dass das
EMD nicht daran denkt, seine Truppen in den Mooron ver-
sinken zu lassen! Das wirkliche staatspolitische Problem
besteht darin, dass hier von einem Teil der Initianten - ich
sage das offen - mit gezinkten Karten gespielt wurde. Um es
noch deutlicher zu sagen: Man spiegelte dem Schweizer-
volk, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, wieder
besseres Wissen vor, die Armee zerstöre durch die Realisie-
rung des Waffenplatzes das Hochmoor. Das ist, deutlich
ausgedrückt, vorsätzliche Irreführung der Stimmbürger!
Dass sich dann noch armeefeindliche Kreise dazugesellten
und munter mitmischelten, erstaunt weiter nicht und
braucht uns weiter auch nicht zu beschäftigen.
Das eigentliche Ziel dieser Initiative - davon bin ich über-
zeugt - war und ist für viele Stimmbürgerinnen und Stimm-
bürger, die sie unterzeichnet haben, die Erhaltung der
Moore und der Hochmoorlandschaften, nicht die Bekämp-
fung des Waffenplatzes. Wir haben hier eine sehr heterogen
zusammengesetzte Zahl von Stimmbürgerinnen und Stimm-
bürgern, welche die Initiative unterschrieben haben.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass der Waffenplatz
auch bei Annahme der Initiative praktisch unverändert
bestehen kann. Er beeinträchtigt in seiner heutigen Konzep-
tion die gemäss Initiative zu schützenden Moore und Moor-
landschaften praktisch nicht. Es werden davon etwa 1500
Quadratmeter isolierter Kleinstparzellen betroffen, deren
Schutzwert ausserordentlich fraglich ist. Und vielleicht noch
einmal ein Zitat von Herr Dr. Meyer, dem Naturschutzexper-
ten: «Alles, was im Schutzgebiet schutzwürdig war, bleibt
schutzwürdig.» Aus diesen Gründen sind die Argumente,
welche von den Opponenten noch nachgeliefert worden
sind (Stichworte «Blätzli»-Naturschutz; das Aufklärungsge-
lände habe gravierende Auswirkungen auf die sogenannten
Feuchtgebiete), einfach nicht zutreffend. Die Kasernenbau-
ten, es sei wiederholt, kommen überhaupt nicht mit dem
Hochmoorgebiet direkt in Berührung.
Zum Schluss: Armee und Naturschutz oder auch Armee und
Landschaftsschutz sind, das zeigt gerade das Projekt
Rothenthurm in der Fassung des Ständerates, keine Gegen-
sätze. Vielerorts konnten natürliche Landschaften gerade
dank dem Umstand, dass das Gelände der Armee zur Verfü-
gung steht, vor Zersiedelung und Verunstaltung bewahrt
werden. In Rothenthurm liegen die Dinge durchaus ähnlich.
Deshalb stimmt die Mehrheit unserer Fraktion dem Projekt
Rothenthurm ebenfalls zu.
Präsident: Es folgen nun die Antragsteller, zuerst Herr Herc-
zog. Er begründet seinen Rückweisungsantrag, welcher die
ganze Vorlage betrifft. Herr Jaeger wird alsdann seinen
Rückweisungsantrag begründen, der nur die Position Waf-
fenplatz Rothenthurm betrifft.
Herczog: Im Auftrag der PdA/PSA/POCH-Fraktion möchte
ich Ihnen unseren Rückweisungsantrag begründen. Dieser
Rückweisungsantrag beinhaltet, dass die Vorlage an den
Bundesrat zurückgewiesen werden soll und der Waffenplatz
Rothenthurm ausgeklammert werde.
Die Rückweisung begründen wir mit fünf Punkten:
-
Das Bedürfnis ist nicht klar ausgewiesen.
-
Die Auswirkungen für die betroffene Bevölkerung sind
einerseits enorm, und die betroffene Bevölkerung will ande-
rerseits den Waffenplatz nicht.
-
Im konkreten Fall werden mit dem Waffenplatz Rothen-
thurm die ökologischen Grundsätze verletzt.
-
Im politischen Problemviereck Militär/Gemeindeautono-
mie/Natur- und Heimatschutz/Minderheitenrechte darf das
Militär keine übergeordnete Stellung einnehmen.
-
Weil es gerade in Rothenthurm sozusagen exemplarisch
darum geht, wer in unserer Demokratie den politischen Stil
und die politische Gangart bestimmt, ob die Bundesverwal-
tung und die Obrigkeit oder die betroffene Bevölkerung.
Nun zu den einzelnen Punkten:
-
Bedürfnisfrage: Über diese Geschichte ist schon einiges
diskutiert und auch geschrieben und gesagt worden; ich
möchte nur zwei Punkte herausgreifen. Das EMD hat selber
immer wieder betont, in welcher Art und Weise der Gebur-
tenrückgang zur jährlichen Abnahme bei Rekrutenbestän-
-
September 1983 N
1265Militärische Bauten und Landerwerb
den und überhaupt bei den Wehrmännerbeständen führt.
Das würde dazu führen, dass bis zur geplanten Übernahme
des Waffenplatzes Rothenthurm - also 1988 - etwa 6000
Mann fehlen würden, vom Bestand her und nach Angaben
des EMD. Sie kennen die Grössenordnung des Waffenplat-
zes Rothenthurm. Es ist also nicht einzusehen, wie es dann
weitergeht: einerseits Geburtenrückgang und zu wenig
Wehrmänner, andererseits zusätzlicher Waffenplatz. Zudem
sind andere Waffenplätze nicht ausgelastet. Beispielsweise
wurde im Frühjahr 1983 in der Presse eine Meldung durch-
gegeben, dass der Waffenplatz Bure nur zu einem Viertel
ausgenützt wird, und man hat damals auch betont, wie
notwendig, wie unerlässlich dieser Waffenplatz sei. Ich
kenne diese Region aus eigener militärischer Erfahrung und
weiss, dass in dieser Region in bezug auf Beschäftigung
und Steuerung - in Klammern vermerkt - der Waffenplatz
nicht allzu viel beisteuert.
-
Auswirkung auf die betroffene Bevölkerung: Die betrof-
fene Bevölkerung wehrt sich hier mit Recht, und die Bevöl-
kerung braucht hier auch in diesem Saal Anwälte, die ihre
Betroffenheit eben vertreten, weil das hier zu wenig
gemacht wird. Diese Auswirkungen sind für diese Bevölke-
rung, wie gesagt, enorm. Dazu nur einige Punkte:
Zur Landwirtschaft: Sie wissen, dass etliche Bauernbetriebe
in ihrer Existenz getroffen würden. Es sind einige Betriebe,
die ausgesiedelt werden müssen und die keinen Realersatz
erhalten. Es ist doch eigenartig, dass das Militär, das unsere
Heimat schützen soll, hier im konkreten Fall nicht unsere
Bevölkerung schützt, sondern die Bevölkerung gegenüber
unseren Beschützern Schutz suchen muss.
Zu den Immissionen und zur Sicherheit: Sie wissen alle aus
der täglichen Erfahrung heraus, dass, wo geschossen wird,
es eben auch Lärm gibt, dass hier aber Auflagen in bezug
auf Lärmgrenzwerte nicht festgelegt wurden. Auch bezüg-
lich Sicherheit bei Schiessübungen ist der Schutz für die
betroffene Bevölkerung zu gering.
Zur Wirtschafts- und Bevölkerungsstruktur: Wenn Sie den
Kanton Schwyz betrachten, ist vermutlich Rothenthurm jene
Gemeinde, die die ausgewogenste wirtschaftliche Struktur
aufweist, d.h. Arbeitsplätze und Einwohner stehen zahlen-
mässig zueinander in einem guten Verhältnis. Der Waffen-
platz würde sechs bis sieben Arbeitsplätze mehr bringen,
aber dieser Waffenplatz würde namentlich auf den Touris-
mus sehr starke und einschneidende Auswirkungen haben.
-
Verletzung der ökologischen Grundsätze: Herr Wellauer
hat die Meinung vertreten, dass die nun vorgeschlagene
Planungsvariante praktisch alle Naturschutzforderungen
erfülle. Auch Herr Aider hat darauf hingewiesen, sämtliche
Forderungen des Naturschutzes seien berücksichtigt wor-
den. Dem ist aber überhaupt nicht so. Alle jetzigen Varianten
- die Schutz- und Sperrzonen, die Korridore durch die
Sperrzonen, die Verschiebung der Kasernenanlagen - sind
im Grunde genommen nur Kosmetik. Praktisch alle Hoch-
moore in der Schweiz wurden zerstört, und es gilt hier noch
eine einzigartige Landschaft zu erhalten, weshalb hier nicht
irgendwelche einzelne Schutz- und Sperrzonen auszuschei-
den und so quasi die Schäden zu optimieren sind. Das
Gutachten Meyer ist in diesem Sinne ein Schadenoptimie-
rungsgutachten, weil er von Anfang an davon ausging, dass
dieser Waffenplatz in irgendeiner Art und Weise dorthin
kommen müsse, koste es was es wolle. Die Landschaft von
Rothenthurm muss aber ganzheitlich geschützt werden,
und man kann nicht einzelne Zonen irgendwie heraus-
nehmen.
Rothenthurm ist ein KLN-Objekt, es figuriert im Katalog der
Landschaft-und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung.
Bei einem normalen Planungsverständnis, so wie ich es von
meinem Beruf kenne, bedeutet dies, dass hier ein integraler
Schutz zu gelten hätte und keine baulichen Veränderungen
vorgenommen werden können. Aber offenbar gelten hierfür
das Militär andere Grundsätze.
- Die übergeordnete Stellung des Militärs gegenüber ande-
ren Aufgaben: Unter den gegenwärtig tonangebenden Poli-
tikern - hier in unserem Saal - herrscht zurzeit eine masslos
übertriebene Sicherheitsideologie, sehr ähnlich wie in der
Zeit des kalten Krieges. Dies kam gestern in der Debatte zur
Zivildienstinitiative zum Ausdruck, wie bis jetzt immer bei
den Diskussionen um die Erhöhung der Rüstungsausgaben.
Dies ist jetzt so in der Debatte um den Waffenplatz Rothen-
thurm und wird auch ziemlich sicher in der Abstimmung so
sein.
Das Militär scheint hier für einige die einzige Richtschnur
des politischen Denkens und Handelns zu sein. Dies scheint
mir eine äusserst beschränkte Sicht der Dinge zu sein. Diese
beschränkte Sicht der Dinge führt dann dazu, wenn sich
jemand dagegen wehrt, wenn wir nicht in Achtungsstellung
vor dieser Position verharren, dass man sofort in die fünfte
Kolonne Moskaus verwiesen wird. Das Armeegegner-Argu-
ment ist eben kein Argument, da es keine Diskussion will,
sondern nur Diffamierung.
- Zur Bestimmung des politischen Stils: Wird der politische
Stil durch die Obrigkeit oder durch die betroffene Bevölke-
rung bestimmt? Sie wissen, am 16.September wurde die
Rothenthurm-lnitiative mit über 160 000 Unterschriften ein-
gereicht. Es wurde nur ein halbes Jahr dafür gesammelt.
Dies ist - soviel ich weiss -, in: der Geschichte der Initiativen
eines der erfolgreichsten Volksbegehren nach dem Zweiten
Weltkrieg, wenn nicht gar das erfolgreichste. Nun wurde
aber hier in diesem Saal und auch in den beiden Militärkom-
missionen dieses demokratische Mittel nicht mit dem nöti-
gen Ernst bedacht. Man hat gesagt: «Ja, ja, man wird das
dann in den nächsten Jahren diskutieren, wenn die Vorlage
hier präsentiert wird.» Die ganze Rothenthurm-Geschichte
ist ohnehin durch derartige Merkmale gekennzeichnet.
Einerseits wurde die Meinung der Gemeinde durch diverse
Abstimmungen sehr klar zum Ausdruck gebracht. Die
Grossmehrheit ist gemäss diesen Abstimmungen gegen die-
sen Waffenplatz. Daneben wurden aber in obrigkeitlichem
Stil nicht genehme Meinungen zum Schweigen gebracht.
Hier nur noch ein kleiner Rückblick in die Geschichte: Der
Posthalter in Rothenthurm, der sich gegen den Waffenplatz
engagiert hat, wurde vom Bund für Heimat- und Naturschutz
beauftragt, sich für das Moorgebiet einzusetzen; er wurde
von seinem Vorgesetzten bei der Kreispostdirektion
ermahnt, sich als Bundesangestellter zurückzuhalten bzw.
sich nicht in solche Dinge einzumischen.
Ein anderer Fall: Der Leiter der Fachstelle für Natur- und
Heimatschutz im Kanton Schwyz wurde vom Regierungsrat
aus dem Amt entlassen, weil er an der Versammlung des
Schwyzer Bundes für Naturschutz als Privatmann Bedenken
gegen den Waffenplatz geäussert hatte. Man hat ihm nahe-
gelegt, eine solche Haltung sei mit der Haltung eines kanto-
nalen Beamten unvereinbar. Genauso wurden einige Lehrer
in Arth verwarnt, die sich ebenfalls gegen dieses Projekt
engagiert haben. Es gibt also hier einige sehr unschöne
Fälle. Ende letzten Jahres brachte die Enteignungsdrohung
das Fass vollends zum Überlaufen.
Man kann zusammenfassen, dass praktisch seit der Planung
- übrigens ähnlich wie in Kaiseraugst - falsche oder gar
keine Informationen an den Gemeinderat oder an die betrof-
fene Bevölkerung gegeben wurden. Und diese obrigkeitli-
che Verhaltensweise hat in letzter Zeit sehr stark in unserer
Landesregierung Eingang gefunden.
Einer der Vertreter des Bundesrates hat kürzlich in Basel ein
Referat gehalten, mit dem sinnigen Titel «Wandlungen im
Demokratieverständnis». Er hat dort - im Hinblick auf
Rothenthurm - Gemeindeautonomie mit Lokalegoismus
gleichgesetzt und die betroffene Bevölkerung «lediglich»
Minderheiten gleichgestellt. Ich möchte Sie erinnern: Unser
Land ist ein Land der Minderheiten. Es sind AHV-Rentner, es
sind Innerschweizer, Winterthurer, AKW-Gegner; auch jene,
die sich für Politik interessieren, sind zurzeit in der Minder-
heit und werden immer mehr Minderheit sein.
Sobald sich die Betroffenen jetzt offenbar wehren.-sobald es
die Bevölkerung wagt, sich in ihre eigene Angelegenheiten
«einzumischen», wird für den Bundesrat und die bürgerli-
che Mehrheit im Parlament unsere direkte Demokratie allzu
direkt. Was hier nun von einigen als Interesse der Allgemein-
heit vertreten und ausgegeben wird, ist nicht identisch mit
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain1266
N 28 septembre 1983
den allgemeinen Interessen der Bevölkerung. Wir haben das
schon bei der Zivildienstinitiative diskutiert. Es wird in näch-
ster Zeit immer mehr ein Auseinanderklaffen geben zwi-
schen der formalen Realität hier im Parlament und der
eigentlichen Realität ausserhalb des Parlamentes, in der
Bevölkerung.
Ich bitte Sie aus all diesen Überlegungen, unserem Rück-
weisungsantrag zuzustimmen.
Jaeger: Ob die Landschaft von Rothenthurm ein schönes
Gebiet sei, darüber scheiden sich die Geister. Einigkeit
herrscht hingegen - und das hat sich auch hier in der
Debatte gezeigt - darüber, dass das Hochmoor von Rothen-
thurm eines der letzten, praktisch intakten ökologischen
Teilsysteme darstellt. Wir wissen: 90 Prozent aller Hoch-
moore in der Schweiz wurden in den letzten 100 Jahren
zerstört. Auch darüber herrscht wohl Einigkeit, dass dieses
Hochmoor in Rothenthurm unbedingt erhalten werden
muss, genauso wie die übrigen Hochmoore, die es in der
Schweiz noch gibt. Auch darüber haben wir hier nicht ge-
stritten.
Hingegen kommen wir zu anderen Auffassungen, wenn es
beispielsweise um die Frage geht, in welchem Verhältnis ein
solcher Waffenplatz zur Landschaft steht. So haben wir
mehrmals das Argument gehört, ein Waffenplatz würde das
Hochmoor schützen. Dieser These muss ich - aus Erfahrun-
gen, die ich selber gemacht habe - im Falle von Rothen-
thurm widersprechen. Ich anerkenne zwar, dass es Beispiele
gibt, wo tatsächlich ein Waffenplatz ökologische Vorteile
bringen kann. Aber es geht darum, hier zu differenzieren.
Also, wenn beispielsweise in der Region Thun, wo das
ökologische Gleichgewicht auch von anderer Seite her noch
mehr beeinträchtigt wird, der Ausbau eines Waffenplatzes
zur Diskussion steht, so kann in dieser Region tatsächlich
der Waffenplatz naturschützerische Vorteile bringen. Im
Hochmoor von Rothenthurm geht es hingegen um etwas
anderes. Ich möchte nun versuchen, auf einige Argumente -
auch wenn sie bereits erwähnt worden sind - hier nochmals
etwas genauer einzugehen.
Vorweg möchte ich bemerken, dass der flächenmässige
Raumbedarf für den Waffenplatz in Rothenthurm nicht über-
aus gross ist. Das muss ich durchaus akzeptieren. EEs gibt
hingegen andere Aspekte, die hier eben auch beachtet wer-
den müssen.
Zunächst einmal müssen wir sehen, dass durch die Benut-
zung der Moorlandschaft als Waffenplatz die touristische
Nutzung oder die Nutzung als Erholungsraum stark einge-
schränkt wird. Die Ruhe in diesem Gebiet wird sicher beein-
trächtigt sein, und auch die Ruhe gehört zu einem solchen
Hochmoor.
Diese beiden Argumente habe ich zuerst genannt. Ich
betrachte sie nicht als die wichtigsten. Als viel wichtiger
betrachte ich die punktuellen Eingriffe in die Landschaft, in
die Struktur, in das System des Hochmoores, nämlich die
Eingriffe durch den Bau der Kaserne. Es sind doch-immer-
hin fast 100000 Kubikmeter Bauvolumen; das entspricht 100
Einfamilienhäusern, die dort realisiert werden würden.
Weiter: Die 10 bis 15 Kilometer Strassen, die das Gebiet in
und um die Moorlandschaft queren, führen sodann zu einer
Aufstückelung des Moorgebietes. Das Moorgebiet wird also
in seiner zusammenhängenden Ganzheit beeinträchtigt. Wir
müssen auch sehen, dass die Korridorlösung, diese 15 bis
20 Meter breiten Korridore, eine Illusion darstellen. Denn
wer schon an Gefechts- oder Aufklärungsübungen dabei
war, muss doch zugeben, dass auf die Dauer die Bedingun-
gen, die da vorgeschlagen werden, in der Realität nicht
eingehalten werden können. Wir müssen einfach sehen,
dass die Feuchtgebiete beeinträchtigt werden.
Die Sekundärfolgen: die Umfahrungsstrasse durch das
Aegeriried, die zehn zusätzlichen Brücken über die Biber,
die Stauwirkungen auf den Durchgangsstrassen, aber auch
das Problem, das die landwirtschaftlichen Strukturen verän-
dert werden. Es werden dort Ertragseinbussen eintreten,
deshalb wurden ja bereits jetzt Meliorationen angeboten,
ausserhalb des Waffenplatzperimeters. Das scheint rr ir wie-
der problematisch zu sein. Sie sehen: Das sind alles Argu-
mente, die zeigen, dass der Waffenplatz im Gebiet von
Rothenthurm doch nicht so «ökologisch neutral» ist, wie
das hier von vielen Votanten behauptet worden ist.
Noch einige Gedanken zum Vorgehen des EMD. Über dieses
Problem muss man hier sprechen. Mir scheint, dass in den
Jahren unter der Ägide von Herrn Bundesrat Chevallaz die
Informationspolitik des EMD in vielen Bereichen sicher bes-
ser und effizienter geworden ist. Ich erlaube mir aber die
kritische Feststellung, dass das Vorgehen des EMD bei
Landerwerben und bei der Erstellung von militärischen Bau-
ten nach wie vor unglücklich ist, nach wie vor eher von
einem Herr-im-Hause-Standpunkt geprägt wird.
Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass gerade
auch in Rothenthurm der Dialog mit der dortigen Bevölke-
rung zu wenig gesucht worden ist. Man hat nicht über
Alternativen gesprochen, und man hat die Rothenthurmer
Bevölkerung in einzelnen Phasen der Entscheidfindung vor
den Kopf gestossen. Darüber wurde ja hier auch diskutiert.
Erst in der letzten Phase, nämlich dann, als die parlamentari-
schen Kommissionen zum Einsatz kamen, hat sich das
gebessert. Da anerkenne ich die positive Würdigung der
parlamentarischen Arbeit. Aber ich bin überzeugt, man hätte
von Anfang an vieles besser machen können.
Ich stelle fest (und ich nehme da Bezug auf meinen Kollegen
Ogi, der ja diesen Punkt angesprochen hat): Wir befinden
uns hier im Spannungsfeld, in einem Zielkonflikt zwischen
militärischer Ausbildung auf der einen Seite und ökologi-
schen, naturschützerischen Zielen auf der anderen Seite.
Wir spüren auch, dass dieses Konfliktfeld immer virulenter
wird, dass hier die Gegensätze immer härter aufeinander-
prallen. Warum? Weil eben der Raum immer enger gewor-
den ist. Wir müssen aber eines feststellen: Wenn heute
darüber geklagt wird, dass die Waffenplatzmöglichkeiten,
die Ausbildungsmöglichkeiten immer mehr eingeschränkt
werden, so ist daran nicht nur der Naturschutz schuld,
sondern es sind auch von anderer Seite her die Möglichkei-
ten eingeschränkt worden: Feriensiedlungen, Überbauun-
gen, Verkehrserschliessungen. All das hat ja dazu geführt,
dass die Waffenplätze verdrängt worden sind und neue
Alternativstandorte gesucht werden mussten.
Ich erinnere mich übrigens, dass der Kanton Schwyz in
anderem Zusammenhang - im Zusammenhang mit den Ein-
richtungen, die einmal geplant für ein Motocrossrennen
waren - ähnliche Überlegungen angebracht hat. Ich zitiere:
«Dabei war es nicht zu umgehen, im erwähnten Abschnitt
möglichst das ganze Hochtal unter Schutz zu stellen, soweit
sich dies als erforderlich erwies; denn der ganze Teilab-
schnitt bildet ein zusammenhängendes Ganzes. Namentlich
waren auch die an das Hochmoor angrenzenden Hänge in
das Schutzgebiet einzubeziehen.» Soviel zur Behörde des
Kantons Schwyz.
Herr Ogi, wenn Sie sagen, hier wären vor allem die Militär-
gegner am Werk, so müssen wir schon aufpassen; denn in
der Region von Rothenthurm - glaube ich - gibt es keine
Militärgegner in dem Sinne, wie Sie dies erwähnt haben.
Auch bei den Initianten - ich muss sie in Schutz nehmen -
gibt es eine grosse Mehrheit, die aus echter Überzeugung,
aus naturschützerischem Einsatz sich gegen die Erstellung
des Waffenplatzes eingesetzt haben. Ich selber habe mehr
als 1000 Diensttage gemacht, unter anderem als Kompanie-
kommandant. Ich bin sicher kein Militärgegner, aber ich
habe selber erlebt, wie durch militärische Übungen eine
natürliche Landschaft beeinträchtigt wird.
Nun zur Frage der Notwendigkeit des Aufklärungsgeländes.
Da erinnere ich an das Signal, das Herr Bundesrat Chevallaz
gegeben hat mit seinem Interview im «Bieler Tagblatt». Da
hat er gesagt: «Unsere Bemühungen gehen in Richtung
Verzicht auf das Aufklärungsgelände.» Jetzt möchte ich ihn
beim Wort nehmen.
Ich möchte nochmals betonen: Es geht mir gar nicht etwa
darum, mit meinem Antrag den Waffenplatz abzulehnen. Es
geht darum, nochmals zu versuchen, mit eine Brücke zu
bauen. Ich möchte damit auch beweisen, Herr Ogi, dass wir
nicht gegen den Waffenplatz sind, sondern wir wollen die-
- September 1983 N
1267
Militärische Bauten und Landerwerb
sen Waffenplatz als Ganzes erhalten. Allerdings wollen wir
das Aufklärungsgelände in ein alternatives Gebiet verlegen,
ebenso die Kasernenbauten, die ins Infanteriegelände ver-
legt werden sollten. (Unruhe auf der Tribüne. Es werden
Flugblätter in den Saal geworfen.) Mit unserem Vorschlag
versuchen wir, einen Weg zur Vermittlung aufzuzeigen. Die-
ser Vermittlungsvorschlag muss natürlich gewissen Bedin-
gungen gerecht werden. Er muss militärisch brauchbar sein,
er darf keine Präjudizierung der Initiative bedeuten, er sollte
das Einverständnis der Gemeindebehörde finden, und es
sollten auch die Fragen im Zusammenhang mit den dortigen
Eigentümern abgeklärt werden.
Ich gebe zu, der Antrag kommt spät. Ich hätte Ihnen diesen
Antrag gerne früher unterbreitet. Ich hätte ihn gerne auch
der Kommission unterbreitet. Aber wir müssen einfach
sehen, dass der Antrag erst unter dem Druck des Entschei-
dungsprozesses zustande gekommen ist. Man wird mir jetzt
entgegenhalten, der Vorschlag sei militärisch nicht geeig-
net. Aber, Herr Kommissionspräsident, das jetzige Aufklä-
rungsgelände scheint mir auch nicht ein sehr geeignetes
Aufklärungsgelände zu sein. Man kann ja das ganze
Gelände mit dem Feldstecher überblicken.
Es gäbe neue Probleme mit den Eigentümern, wird mir der
Kommissionspräsident auch entgegenhalten. Es gibt aber
keine Probleme mit den Eigentümern am Alternativstandort.
Eigentümerin ist die Oberallmeindkorporation Schwyz. Das
Einverständnis dieser Korporation kann als gegeben
betrachtet werden. Die neuen Verträge könnten rasch aus-
gehandelt werden, so dass keine Zeit verloren gehen würde.
Die Gemeindebehörde von Rothenthurm wäre mit diesem
Vorschlag ebenfalls einverstanden. Sie ist heute vertreten,
wir könnten sie fragen, sie ist einverstanden mit dieser
Alternative. Die Initianten würden mit diesem Antrag ihre
Initiative nicht als unterminiert betrachten. Ich bin nun der
Auffassung, dass man über unseren Antrag diskutieren
muss. Ich möchte Sie bitten: Helfen Sie hier mit, diese
wahrscheinlich letzte Gelegenheit, eine gangbare mittlere
Lösung zu finden, zu nutzen; denn es geht doch letzten
Endes darum, dass wir auch Respekt haben müssen vor den
Initianten, vor den 160000 Unterzeichnern. Sie haben eine
Initiative unterschrieben, mit der sie unter anderem auch
den Waffenplatz Rothenthurm in dieser Form nicht wollen.
Ich bin überzeugt, dass die Initiative sehr grossen Anklang in
der Bevölkerung finden wird.
Zum Schluss: Ich möchte nicht dramatisieren. Es geht hier
vielleicht nicht gerade um den Landfrieden in der Region
von Rothenthurm. Aber es geht doch darum, von uns aus
ein Signal zu geben, ein Zeichen zu setzen, dass wir bereit
sind, die verhärteten Fronten aufzuweichen, dass wir vom
Parlament jetzt bereit sind, einen Schritt entgegenzukom-
men. Die anderen, die Kritiker, die Opponenten, die Bevölke-
rung, die Initianten kommen auch zu einem wesentlichen
Schritt entgegen. Ich vertrete die Auffassung, dass es uns
hier im Parlament möglich sein sollte, eine gemeinsame
Basis zu finden, auf der dann der Waffenplatz, so wie er dem
EMD vorschwebt, realisiert werden kann, aber auf der ande-
ren Seite auch die Anliegen all jener berücksichtigt werden
können, die eben das Hochmoor von Rothenthurm erhalten
wollen.
Ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrages, der in
unserer Fraktion auf grosse Sympathien gestossen ist.
Scherer: Als Mitglied der Zuger Regierung habe ich mich
schon seit Jahren mit dem Waffenplatz Rothenthurm
beschäftigt. Wir konnten in der Regierung Stellung nehmen
zum schon oftmals erwähnten Planungsbericht von 1974.
Auch die Zuger Regierung hat damals der Variante IV den
Vorzug gegeben.
Vor allem haben wir uns gründlich mit der Vereinbarung von
1978 auseinandergesetzt. Delegationen des Regierungsra-
tes führten über Jahre hinweg mehrmals intensive Gesprä-
che mit dem Vorsteher des Militärdepartements und seinen
Mitarbeitern. Zusammen mit der Schwyzer Regierung ging
es uns darum, im Dreiecksspannungsfeld Begehren der
Armee/Landschaftsschutz/Bevölkerung von Rothenthurm
einen gangbaren Weg aufzuzeigen, einen Weg, der bei best-
möglicher Schonung der Landschaft und gerechter
Entschädigung der Grundbesitzer und Pächter den Bau des
Waffenplatzes ermöglicht. Wer die Vereinbarung ohne Vor-
urteil studiert, erkennt, dass die Regierungen dem Bunde
viele einschneidende Bestimmungen und Massnahmen
abgerungen haben, bevor sie die Vereinbarung unterzeich-
neten. Diese Vereinbarung enthält zahlreiche und teilweise
sehr detaillierte Abmachungen. Sie verlangen unter ande-
rem unbedingte Rücksichtnahme auf die betroffene Bevöl-
kerung, den Schutz der Natur und der Landschaft so weit
wie möglich, Regelungen für die Sportanlagen und Sportan-
lässe, Bestimmungen, die den Betrieb des Waffenplatzes
betreffen usw. An alles und jedes wurde gedacht, und alles
und jedes wurde in die entsprechenden Bestimmungen auf-
genommen.
Nachdem die Regierung einerseits überzeugt war, dass die
Armee den Waffenplatz benötigt, hielt sie es andererseits für
ihre Pflicht, dafür einzustehen, dass der Bevölkerung, den
betroffenen Landbesitzern und Pächtern nicht Unzumut-
bares abverlangt wird. Wir sind überzeugt, dass die ausge-
handelten Bedingungen eine gute, jedenfalls akzeptable
Grundlage darstellen, auf der alle Beteiligten (der Bund, die
Kantone, auch die betroffenen Gemeinden und Korporatio-
nen) hätten zusammenarbeiten können. Wir bedauern, dass
dies bis heute nicht möglich war.
Noch Ende 1982 nahm der Zuger Kantonsrat die Antwort
des Regierungsrates auf eine entsprechende Interpellation
in zustimmendem Sinne zur Kenntnis. In dieser Beantwor-
tung stellte sich der Regierungsrat nach wie vor hinter die
Vereinbarung, er befürwortete weiterhin die Schaffung die-
ses Waffenplatzes. Er erklärte sich darin auch bereit, seine
guten Dienste anzubieten und alles ihm Mögliche dazu
beizutragen, um eine gütliche Lösung herbeizuführen.
Auch ich ersuche Sie, dem ganzen Kredit für die Schaffung
des Waffenplatzes zuzustimmen, aus Überlegungen heraus,
wie sie bereits heute und gestern vor allem vom Kommis-
sionspräsidenten formuliert worden sind. Da aber solche
Anlagen von der betroffenen Bevölkerung echte Opfer ver-
langen, ersuche ich den Bundesrat, alles daran zu setzen,
dass deren Anliegen so weit wie immer möglich erfüllt
werden und dass nach geschlagener politischer Schlacht,
also wenn die Schaffung des Waffenplatzes rechtskräftig
geworden ist, allen in Rothenthurm und im Aegerigebiet in
gleicher Weise begegnet wird. Das Gespräch mit den Geg-
nern des Waffenplatzes muss weiterhin gesucht werden. Es
muss durch kluges und subtiles Vorgehen von selten des
Bundes mitgeholfen werden, dass sich die gespaltene
Bevölkerung bald wieder zum gemeinsamen Handeln findet.
Ich ersuche aber auch die Betroffenen, dazu endlich Hand
zu bieten.
Stucky: Ich schliesse an das Votum meines Kollegen im
Regierungs- und im Nationalrat, Scherer, an, der die grund-
sätzliche Haltung der Zuger Regierung und des Kantonsra-
tes zum Projekt selbst wie zum Vertrag, den wir mit dem
Bund abgeschlossen haben, dargelegt hat.
Ich möchte noch etwas mehr im Detail auf sein Anliegen
eingehen, das auch das meine ist, nämlich dass im kommen-
den Verfahren die Anliegen der Bevölkerung möglichst
berücksichtigt werden. Im Vordergrund steht das Aufklä-
rungsgelände. Man kann im Prinzip eine Unterscheidung
treffen: Teile, die von der Truppe nicht betreten werden
dürfen, die aber überschössen werden, und das Gelände,
das von der Truppe betreten wird.
Zu den ersten Gebieten, den Sperrgebieten für die Truppe:
Es handelt sich vor allem um den grossen Spickel im Nord-
osten. Er gehört zum allergrössten Teil der Korporation
Oberägeri und ist durch das kantonale Naturschutzgesetz
bereits geschützt. Er liegt grösstenteils in der engeren
Schutzzone. Es wäre nun durchaus denkbar, dass man hier
auf eine Expropriation verzichtet, dafür aber blosse Dienst-
barkeiten einträgt. Ich denke an eine Dienstbarkeit, die das
Recht zum Überschiessen gibt. Es ist auch nicht einzuse-
hen, warum der Bund hier Eigentum erwerben soll, relativ
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1268N 28 septembre 1983
hohe Kosten hat, ohne dass der Nutzen mehr bringt a s eben
die Möglichkeit, das Gebiet zu überschiessen.
Ähnliches gilt auch für die drei ausgesparten, eierförmigen
Naturschutzgebiete innerhalb des sogenannten Aufklä-
rungsgeländes. Es ist eigentlich falsch, hier von Aufklä-
rungsgelände zu sprechen. Es ist viel eher ein Übungsge-
lände, denn aufklären kann man in diesem Gelände
schlecht, wo man von einer Ecke in die andere sieht Auch
hier wären Dienstbarkeiten denkbar und genügend, zum
Beispiel ein langfristiger Nutzniessungsvertrag. Es wäre
denkbar, dass für die Kanäle zwischen diesen drei Gebieten,
die von der Truppe begangen werden müssen, Wegrechte
oder allenfalls ein Baurecht eingeräumt würden, mit weite-
ren Auflagen aus Gründen des Naturschutzes.
Ich habe darauf hingewiesen, dass die Korporation Ober-
ägeri der grösste Landbesitzer ist und dass man im Grunde
genommen mit diesen Dienstbarkeiten eigentlich wenig
Land erwerben müsste. Damit wäre aber auch ein Weg
gewiesen, der mir politisch gangbar scheint, da bekanntlich
die Korporation den freien Verkauf des Landes zurückge-
wiesen hat. Eine flexible Haltung möchte ich dem EMD für
die Sperrung der Strasse zwischen dem Rossboden, resp.
Steinstoss und dem Dorf Rothenthurm empfehlen, Es ist
klar, dass die Bevölkerung auf diese Strasse angewiesen ist.
Sie hat zwar eine Umgehungsstrasse; diese ist aber wesent-
lich länger. Es wäre also denkbar, dass man Schiesspausen
vor allem dazu benützen würde, um hier den Durchgang
freizugeben. Weiter ist an eine angemessene Abgeltung für
den Schiesslärm, den die Bevölkerung erleidet, zu denken.
Schliesslich noch ein Wort zur Aussiedlung des einzigen
Bauern in dieser Gegend. Es handelt sich um die Familie
Besmer. Ich hoffe, dass die Lösung, die jetzt am Horizont
erscheint, gangbar ist. Allenfalls muss ich daran erinnern,
dass das EMD noch immer Land auf dem Zugerberg in der
Strafanstalt besitzt und damit eventuell dort eine Lösung
finden könnte.
Noch eine Zwischenbemerkung zu Herrn Herczog. Herr
Herczog hat sich hier vor 20 Minuten zum Anwalt der Bevöl-
kerung aufgeschwungen. Ich muss schon sagen: Er ist ein
schlechter Anwalt, denn er hätte wissen müssen, dass es
nicht mehrere Bauern sind, die ausgesiedelt werden müs-
sen, sondern Herr Besmer mit seiner Familie, dessen eige-
nes Land lediglich 1830 Quadratmeter umfasst. Im übrigen
glaube ich, dass die Innerschweizer Bevölkerung auf selbst-
ernannte Anwälte aus Zürich verzichten kann.
Im ganzen gesehen glaube ich auch und bin eigentlich
recht zuversichtlich, wenn das EMD zwar bestimmt, aber
flexibel nach neuen Lösungen sucht, dass bei den Verhand-
lungen, die noch kommen werden, die Wunden im Dorf, die
dieser Streit geschlagen hat, recht rasch wieder heilen wer-
den. Ich bin auch bezüglich des Naturschutzes zuversicht-
lich. Es ist nun eben nicht so, das möchte ich auch Herrn
Jaeger sagen, dass dieser Waffenplatz im Hochmoor liegt,
sondern er liegt - wenn man die Sperrgebiete berücksich-
tigt, die jetzt ausgesondert sind, praktisch fast aus-
schliesslich auf landwirtschaftlich genutztem Land. Und
wenn Sie, Herr Jaeger, jetzt das Gelände inspizieren würden,
müssten Sie feststellen, dass leider wieder zusätzliches
Land vom Hochmoor in landwirtschaftliches Land gewan-
delt wurde. Ich muss Ihnen ganz offen sagen, dass ich
bezüglich Naturschutz dem EMD mehr als den Bauern bzw.
den Gemeindevertretern von Rothenthurm vertraue. Uns hat
zwar der Gemeinderat von Rothenthurm einen schönen
Brief geschrieben, ihm obliege als örtliche Natur- und Hei-
matschutzinstanz auch die Aufgabe, für die Erhaltung der
Fauna und Flora in der Hochmoorlandschaft einzustehen;
davon habe ich leider diesen Sommer nichts gesehen. Der
Gemeinderat muss in einen tiefen Schlaf verfallen sein,
sonst hätte er merken müssen, was die Bauern treiben. Das
ist bedauerlich.
Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, darum, dass dieses Vertrauen
weiterhin in den Verhandlungen mit der Bevölkerung
gerechtfertigt wird.
Frau Blunschy: Meine Ausführungen zum Projekt Waffen-
platz Rothenthurm sind angesichts der beschränkten Rede-
zeit notgedrungen unvollständig. Es geht um eine Abwä-
gung verschiedener Interessen.
Auf der einen Seite steht das Interesse des Bundes. Der
Bund muss die wichtige Aufgabe der Landesverteidigung
wahrnehmen. Unsere Armee braucht Unterkünfte und
Übungsplätze. Für die Truppen, die in den letzten Jahren in
Schwyz, Goldau und Rothenthurm untergebracht waren,
sind die Verhältnisse auf die Dauer untragbar geworden. Es
gibt keine befriedigenden Alternativen für das nun seit Jah-
ren in Vorbereitung stehende Projekt Waffenplatz Rothen-
thurm.
Auf der anderen Seite werden gewichtige Argumente gegen
diesen Waffenplatz angeführt. Natur- und Heimatschutz-
kreise haben zu Recht auf die landschaftliche Schönheit
und Eigenart des Hochmoors von Rothenthurm hingewie-
sen. Der beste Schutz für dieses Gebiet würde darin beste-
hen, dass der Kanton Schwyz möglichst bald das ganze
Naturschutzgebiet definitiv unter Schutz stellt. Bisher wur-
den Teile davon auf Gemeindegebiet Rothenthurm proviso-
risch unter Schutz gestellt, dagegen fehlt die Unterschutz-
stellung für das benachbarte, ebenfalls wertvolle Gebiet, das
zum Bezirk Einsiedeln gehört. Die definitive Unterschutz-
stellung wird zurzeit vom Kanton vorbereitet.
Im Vertrag zwischen den Kantonen Schwyz und Zug einer-
seits und dem Bund andererseits hat das EMD einer Reihe
von Auflagen zugestimmt, dies im Interesse von Naturschutz
und Landwirtschaft. Über 70 Prozent des Hochmoors liegen
ausserhalb des Waffenplatzbereiches. Nach dem neuesten
Projekt werden die Kasernenanlagen das Hochmoorgebiet
nicht tangieren. Der Bund hat bei anderen Waffenplatzanla-
gen bewiesen, dass er die Belange des Naturschutzes ernst
nimmt. Ich verweise auf eine Veröffentlichung der Naturfor-
schenden Gesellschaft Bern von 1977, betitelt «Ein Natur-
schutzgebiet, das dem Militär zu verdanken ist». Es handelt
sich um das Schmittmoos, das nur deshalb vor Entwässe-
rung und landwirtschaftlicher Nutzung geschützt blieb, weil
es zum Areal des Bundes beim Waffenplatz Thun gehört.
Naturschutzkreise sollten spätestens diesen Sommer hell-
hörig geworden sein. Aus der Presse war zu vernehmen,
dass es als Folge des trockenen Sommers erstmals seit
Jahren wieder möglich war, mit schweren Maschinen das
Hochmoor von Rothenthurm zu befahren. Verschiedene
Moorparzellen wurden gedüngt - sogar mit Klärschlamm -,
entwässert und zu früh gemäht, was eine Veränderung der
Vegetation zur Folge hat. Die Rothenthurm-lnitiative ver-
langt zwar, dass alle Veränderungen im Hochmoor, die nach
Juni 1983 vorgenommen wurden, rückgängig gemacht wer-
den. Glauben Sie im Ernst daran, dass eine Hochmoorpar-
zelle, die durch landwirtschaftliche Einwirkung zu Kultur-
land wurde, mehrere Jahre später einfach wieder in so ein
Moorgebiet verwandelt werden kann? Die Zusammenarbeit
von Kanton und Bund gewährleistet einen besseren Schutz
der Natur, als es der heutige Zustand tut.
Ein ins Gewicht fallendes Argument gegen den Waffenplatz
ist die negative Einstellung der Mehrheit der Bevölkerung
von Rothenthurm. Die jungen Leute, die vorhin auf der
Tribüne demonstriert haben, das waren keine Rothenthur-
mer. Das waren Vertreter der revolutionären sozialistischen
Jugendorganisation; die ist in Rothenthurm nicht vertretenl
Die Gegner der Landesverteidigung wohnen nicht in
Rothenthurm. Es ist begreiflich, dass Grundeigentümer -
und hier meine ich wieder die Rothenthurmer -, die am
ererbten Boden hangen, nicht zum Landverkauf gezwungen
werden möchten. Es trifft aber nicht zu, dass landwirtschaft-
liche Existenzen zerstört werden. Den Landwirten, die weiter
ihren Beruf ausüben möchten - und zwar Eigentümern wie
Pächtern -, wurde Realersatz angeboten. Das war möglich
dank dem Landerwerb von der Oberallmeindkorporation,
dank Ersatzmöglichkeiten in den Kantonen Zug und Thur-
gau; schliesslich konnten durch Landzusammenlegungen
günstiger zu bewirtschaftende Betriebe angeboten werden.
Einem Landwirt, der bisher acht verstreute Parzellen bewirt-
schaftete, konnte zum Beispiel eine einzige, zwar etwas
- September 1983 N1269
Militärische Bauten und Landerwerb
kleinere, aber dafür zusammenhängende Bodenfläche,
angeboten werden.
Wenn das EMD bei weiteren Verhandlungen möglichst
entgegenkommend ist - was wir aus dem Kanton Schwyz
dringend erwarten -, sollte dieses Problem ebenfalls gelöst
werden können. Wir hätten heute keine Eisenbahnlinie und
keine Autostrassen, wenn das Interesse des einzelnen Land-
eigentümers über dasjenige der Allgemeinheit gestellt
würde.
Den Anträgen Bundi und Jaeger kann ich nicht zustimmen.
Es müssen endlich klare Entscheide fallen. Ein weiteres
Hinauszögern bringt den Frieden in der Gemeinde Rothen-
thurm nicht zurück.
Die in den letzten Tagen gehörte Alternative, man könnte
das Ausbildungsgelände in das Gebiet des Hunds-Chottens
verlegen, ist unrealistisch. Es handelt sich dabei um das
Quellgebiet der Steineraa, das kürzlich wieder aufgeforstet
wurde und somit vom Naturschutz her überhaupt nicht in
Frage kommt. Und da es nirgends herrenlosen Boden gibt,
wäre auch dort der Landerwerb äusserst schwierig. Das
Gebiet gehört der Oberallmeind und liegt auf Gemeindebo-
den von Rothenthurm. Wie der Gemeinderat von Rothen-
thurm vor wenigen Tagen verlauten liess, ist die Mehrheit in
der Gemeinde gegen jeden Waffenplatz auf Gemeindege-
biet. Es ist daher müssig, unter dem Vorwand, man solle der
dortigen Bevölkerung entgegenkommen, nach weiteren
Varianten auf dem Gemeindegebiet Rothenthurm zu su-
chen.
Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass seit 30
Jahren Armee und Bevölkerung von Rothenthurm friedlich
nebeneinander leben. Der erste Hilfsschiessplatzvertrag mit
17 Grundeigentümern von Rothenthurm datiert vom Januar
- Im Laufe der Jahre interessierten sich immer mehr
Grundeigentümer dafür, dem Vertrag beizutreten- natürlich
auch wegen der Entschädigung. Bei der Erneuerung des
Vertrages 1963 waren es 32 Grundeigentümer, die der Ver-
einbarung beitraten. Damals gab es noch keine Opposition
gegen den Waffenplatz. Diese ist erst im Laufe der siebziger
Jahre entstanden, kräftig angefacht und geschürt durch
ausserkantonale Kreise (siehe heutige Demonstration). Die
Schwyzer Regierung und die Mehrheit des Schwyzer Kan-
tonsrates stehen loyal zum Bund. Es ist höchste Zeit, dass
nun endlich klare Entscheide fallen. Alle möglichen und
unmöglichen Ausweichvarianten sind abgeklärt worden.
Man kann sich fragen, ob Rückweisungsanträge nicht ver-
deckte Nichteintretens- oder Ablehnungsanträge sind, weil
sie bewirken, dass die Rückkaufsklausel der Oberallmeind
aktuell werden könnte.
Ich werde nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, wenn
auch nicht mit Begeisterung, dem Mehrheitsantrag der
Kommission zustimmen.
Weber-Schwyz: Für einen Schwyzer Abgeordneten war die
Stellungnahme zu dieser Kreditvorlage kein leicht zu neh-
mender Entscheid. Wir wissen, dass ein grösserer Teil der
Rothenthurmer Bevölkerung bis heute noch dem Waffen-
platz ablehnend gegenübersteht, während eine starke Min-
derheit das Vorhaben unterstützt.
Wenn man die Kernfrage unter bewusster Nichtbeachtung
ausserkantonaler Einflüsse knapp umschreiben möchte, so
handelt es sich nicht um ein Problem Waffenplatz, sondern
um echte Sorgen des Landerwerbs. Hervorzuheben ist hier
auch, dass ich bis heute keinen Druck- und Beeinflussungs-
versuchen von Behörden oder Bevölkerung ausgesetzt war.
Diese tolerante Haltung verdient Anerkennung, vor allem,
wenn man um andere Fälle in unserem Lande weiss.
Obschon sich der Gemeinderat von Rothenthurm bis 1974
um den Waffenplatz bewarb, stand die Vorgeschichte des
Waffenplatzes-von 1970 bis 1975 besonders-unter einem
schlechten Stern. Es fehlte besonders eine übergeordnete
zentrale Projektleitung des EMD. Nahezu zehn Bundesämter
und Abteilungen aus vier Departementen waren am Vorha-
ben mitbeteiligt. Gesamtschweizerisch flössen die Informa-
tionen zu spärlich. Man vermisste jegliche publizistische
Begleitung und unterliess es, die Bevölkerung in der Früh-
iso-N
phase über Art und Umfang des Projekts aufzuklären.
Fehlmeinungen fanden so reichlich Nahrung. Die Landwirte
insbesonders, weil stark von Pachtgebern abhängig, blieben
im Ungewissen. Vor diesem Hintergrund ist die ablehnende
Volksmeinung von 1975 zu sehen. Die Informationsbehinde-
rung aber grassierte weiter. Die Verlegungsvarianten für
Langlaufloipen waren bis zur fragwürdigen Fernsehsen-
dung unbekannt, die Modelle des Projektwettbewerbs durf-
ten nicht eingeblendet werden. Auch die bereitliegenden
Landumlegungsvorschläge blieben zu lange unter Ver-
schluss. Was nützt es, wenn Frontleute das Beste versu-
chen, während Generalität und rückwärtige Dienste mehr-
gleisig fahren und Verwirrung stiften? So letztmals gesche-
hen mit der Verbreitung von unterschiedlichen Meinungen
zum Aufklärungsgelände. Auf diese Art kann man keine
Grossprojekte mehr bewältigen. Sankt Bernhardzell war das
vorletzte, Rothenthurm ist hoffentlich das letzte Beispiel
dieser Art. Entsprechende Lehren sind zu ziehen.
Nicht der Kanton Schwyz, sondern die Armee braucht einen
Waffenplatz. Das ist der einzige Grund, warum die Schwyzer
Parlamentarier die Baukreditvorlage unterstützen. Wir tun
das auch in der Zuversicht, dass noch einige Zeichen des
guten Willens gesetzt werden. Die bevorstehenden Eini-
gungsverhandlungen geben dazu die Gelegenheit. Der
Grossteil der Rothenthurmer Landwirte ist zu mehr als 50
Prozent auf Pachtland angewiesen, sie sind von Pachtge-
bern abhängig. Nachdem der Bund ausserhalb des Waffen-
platzperimeters rund 40 Hektaren Wiesland besitzt, sollten
möglichst wenig neue Pachtverhältnisse begründet werden.
Mit Krediterleichterungen und Finanzierungshilfen sollte
diesen Landwirten zu vermehrtem Eigentum und zu grösse-
rer Unabhängigkeit verholfen werden. Die nutzbaren Flä-
chen innerhalb des Waffenplatzperimeters sollten für
Zupacht zur Verfügung stehen.
Wir hoffen auch, dass nach den Beschlüssen der beiden
Räte die Infrastrukturbelange mit der Gemeinde grosszügig
geregelt werden. Leidtragende wären ohnehin künftige
Generationen, für die ja vor allem ein partnerschaftliches
Einvernehmen anzustreben ist. Die Absicherung dieser
Grundlage darf einen angemessenen Preis haben.
Schlussendlich kann ich mich zu einer Zustimmung zum
Kredit von 108 Millionen Franken gemäss Anträgen von
Bundesrat und Kommissionsmehrheit durchringen, weil die
Nutzungsvorschläge von anerkannten Experten einen guten
Schutz von Dorf und Landschaft ermöglichen. Auch militäri-
sche Anlagen haben zudem die landesüblichen Immissions-
grenzwerte einzuhalten. Ich bin der festen Überzeugung,
dass in Rothenthurm Landwirtschaft und Armee bessere
und mehr Gewähr für sinnvollen Naturschutz bieten als
übereifrige Grüne und Systemveränderer.
Risi-Schwyz: Auch mir geht es wie Herrn Weber. Es fällt mir
schwer, als Kenner dieser Gegend, als Bauerund auch als in
dieser Gegend praktizierender Tierarzt zum Waffenplatz
Rothenthurm Stellung zu nehmen.
Es ist keine Heuchelei, wenn ich Ihnen verrate, dass ich um
diesen Entscheid gerungen habe, und der Zickzackkurs der
obersten Instanzen des EMD hat mir diesen Entscheid nicht
etwa erleichtert. Aber man würde heute meinen, dass es hier
für die Rothenthurmer um den Naturschutz ginge; es geht in
Rothenthurm aber vielmehr um die Frage des Waffenplat-
zes, und diese Frage kommt fast nicht mehr zum Ausdruck.
Aber ich meine, wenn ich ehrlich bin, dass der politische
Entscheid für den Waffenplatz Rothenthum gefallen ist. Es
hat, so glaube ich, keinen Sinn, noch mehr Sand in die
Augen der Bevölkerung zu streuen oder, andersherum
gesagt, neue Hoffnungen zu erwecken, die eben nur Hoff-
nungen bleiben werden.
Nach meiner Überzeugung vermag auch eine angenom-
mene Initiative Rothenthurm diesen Entscheid nicht mehr
zu ändern, höchstens zu modifizieren. Die übergeordneten
Interessen des Staates fordern hier grosse Opfer. Es wäre
diesem Staate aber gut angestanden, wenn auch er noch
etwas grössere Opferbereitschaft gezeigt hätte.
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1270
N 28 septembre 1983
Ich komme in der gegenwärtigen Diskussion auf zwei
Punkte zu reden, weil die Direktbetroffenen, die Landwirte,
zu kurz kommen. Für mich stehen hier zwei Aspekte im
Vordergrund: erstens die Entschädigungsfrage, und zwei-
tend die naturschützerischen Auflagen. Auch auf dem
Gebiete ausserhalb des Waffenplatzgeländes gelten die
naturschützerischen Auflagen. Was die Entschädigungs-
frage anbelangt, meine ich, dass diese noch etwas besser
hätte ausfallen können. Das beinhaltet keine Kritik ein den
Schatzungsbehörden und an deren Präsidenten; sie waren
eingeengt durch die Auflagen des EMD. Aber es stimmt halt
doch, wie es anlässlich der Korporationsgemeinde in Ober-
ägeri zum Ausdruck gekommen ist, dass weite Gebiete
praktisch mit einem Kaffee Schnaps abgegolten wurden.
Wenn Sie die heutige Situation auf dem Bodenmarkt
betrachten, wie sie ist - ob sie richtig ist oder nient, sei
dahingestellt-, dann ist halt die Rechnung einmal, zweimal
oder auch dreimal Ertragswert, wie sie für diese Gebiete
etwa gemacht wurde, nicht mehr der heutigen Situation
entsprechend. In krassem Gegensatz dazu steht, was wir
kürzlich erfahren haben: dass eine Naturschutzorganisation
für einen Teil einer landwirtschaftlichen Liegenschaft in der
Landwirtschaftszone gegen 27 Franken offeriert hat. Und
ich meine einfach, dass bei einem erzwungenen Verkauf -
und das ist es hier- doch auch diese Situation besser hätte
berücksichtigt werden sollen. Es wird nun vielfach - ich
glaube sogar zu Recht - gesagt, dass die heutigen Land-
wirte, die verhandelt haben, seien sie nun ausgesiedelt oder
seien Realersätze geleistet worden, alle zufrieden sind. Ich
habe mir die Mühe genommen, mit einigen zu sprechen,
und kann sagen: im grossen und ganzen sind sie zufrieden.
Aber mit einem Beispiel möchte ich Ihnen doch den Zusam-
menhang darstellen zwischen dieser Bodenentschäcligung
und der heutigen Situation. Ich habe einen Landwirt gefragt:
«Wie bist du zufrieden mit deiner heutigen Situation?» Er
sagte mir: «Wenn ich die heutige Liegenschaft, die ich
bewirtschaften kann, vergleiche mit jener, die ich hatte,
einschliesslich des Pachtlandes, das ich hatte, stehe ich
natürlich weit besser da.» Aber was ihn bedrücke, sei die
Restfinanzierung. Es habe auf dieser Liegenschaft noch
eine Restfinanzierung von 700 000 Franken. Und dann kam
genau der Satz, den ich wortwörtlich wiederhole: «Hätte
man mir bei der Bodenpreisabgeltung nur 2,3 Franken mehr
gegeben, wäre diese Restfinanzierung erträglicher gewe-
sen.» Ich möchte damit nur sagen, wie die Situation zu
betrachten sei und dass man in dieser Situation auch etwas
anders handeln muss und nicht derartig knauserig vorgehen
sollte.
Nun zu den naturschützerischen Auflagen: Hier hat nun eine
Diskussion die andere abgelöst, die sich widersprochen
haben. Man hat einerseits davon gesprochen, dass prak-
tisch ein intakter Zustand auf dem Naturschutzgebiet da sei,
und andererseits wurde gesagt, die Landwirte betrieben
gegen den Naturschutz alles, was möglich sei. Die Feststel-
lung, dass das Hochmoor von Rothenthurm von unschätz-
barer Bedeutung sei und in seiner pflanzlichen und biologi-
schen Vielfalt und Schönheit erhalten werden müsse, mag
richtig sein. Wer hat aber zu diesem Zustand verhelfen? War
es der Mensch, in diesem Falle der Bauer, oder war es die
Natur? Der heutige Zustand ist eindeutig vom Menschen
gestaltet worden. Denn hätte man dieses Gebiet der Natur
überlassen, wäre eine totale Verbuschung eingetreten.
Naturschutz heisst meiner Meinung nach nicht generelle
Überlassung des Bodens den Einflüssen der Natur und
gänzlicher Entzug jedes menschlichen Einflusses. Der
Grossteil dieses Hochmoorgebietes, besonders die Streuge-
biete, müssen gepflegt und geschnitten werden. Natur-
schutz kann nur mit den Bauern betrieben werden. Aber die
Technik hat auch vor dem Landwirtschaftsbetrieb nicht halt
gemacht, und heute besteht die Gefahr, dass diese Technik
mithilft, die Natur zu zerstören. Aber mit Verbot und Aufla-
gen allein kommen Sie nicht zum Ziel. Und wenn Nutzungs-
beschränkungen auferlegt werden, dann müsste das auch in
etwa abgegolten werden. Ob in diesem Zusammenhang der
Kanton allein oder ob da nicht diese Organisationen, eventu-
ell der Bund, mithelfen müssen, überlasse ich Ihrer Mei-
nung. Aber auf alle Fälle geht es nicht über diese 27 Fran-
ken, die ich schon erwähnt habe.
Nun wird auch kritisiert, dass der Kanton Schwyz diese
Schutzbestimmungen noch nicht definitiv erlassen habe
und erst einen provisorischen Schutz über diese Gebiete
verfügt habe. Ein definitives Schutzkonzept wird einerseits
den Interessen eines wirksamen Natur- und Landschafts-
schutzes Rechnung tragen müssen, andererseits hat es von
der bestehenden Nutzung auszugehen. Neben der Festle-
gung der gesamten Schutzgebietsgrenze sind deshalb auf-
grund einer sorgfältigen Analyse innerhalb des Perimeters
verschiedene Zonen auszuscheiden, die dem konkreten
Schutzwürdigkeitsgrad angepasst sind. Die Nutzungsmög-
lichkeiten sind entsprechend festzulegen. Eine eigentliche
Naturschutzzone soll dabei jene Gebiete, welchen erstran-
gige naturschützerische Bedeutung als ökologisches Gan-
zes zukommt, umfassen. Nach Möglichkeit soll die beste-
hende Nutzung erhalten bleiben. Und ich glaube, bis all
diese Sachen abgeklärt sind, braucht es einige Zeit, aber der
Kanton ist bereit, diese Angelegenheit in Ordnung zu brin-
gen, und er wird dies auch tun.
Nun noch zwei, drei Worte zum Verfahren in der ganzen
Angelegenheit. Ich habe hiereinige Gesetze: Eisenbahnge-
setz, Atomgesetz und das Gesetz betreffend den National-
strassenbau. Überall wird in diesen Gesetzgebungen der
Standortentscheid an den Anfang gestellt. Wir haben wohl
in der Standortfrage vor einiger Zeit via Kredit aus einem
grossen, bunten Korb von Kreditbewilligungen ebenfalls
entschieden, aber es geht nie klar daraus hervor, dass das
eine Standortbewilligung beinhaltet. Ich glaube, die Gesetz-
gebung sollte auch beim Militärwesen anders geordnet und
die Standortfrage an den Anfang gestellt werden, so dass
nicht bei jeder Kreditgewährung wieder über diese Grund-
frage diskutiert werden muss.
Akeret: In meinem Votum nehme ich gleichzeitig zu meiner
Interpellation Hochmoor Rothenthurm, geologische Eig-
nung als Aufklärungsgelände, Stellung.
Mit meiner Interpellation habe ich nicht nur die Schutzwür-
digkeit der Hochmoorlandschaft von Rothenthurm, sondern
auch die militärische Eignung des Aufklärungsgeländes
angesprochen. Vorausschicken möchte ich, dass ich in den
28 Jahren meiner Parlamentstätigkeit noch nie einem Mili-
tärkredit nicht zugestimmt habe, also nicht als Linker einge-
stuft werden kann, und ich verurteile selbstverständlich
auch antimilitärische Aktionen, wie sie soeben stattgefun-
den haben.
Ich kenne das Gebiet von Rothenthurm als einstiger Minen-
werferkorporal des Schwyzer Geb Fus Bat 72 aus eigener
Anschauung und habe mich auch sechsmal an Ort und
Stelle über die Verhältnisse orientiert und die beiden Plan-
auflagen über die Ausdehnung des Aufklärungsgeländes
und seine Eignung aufgrund der Karte EMD, die mir zur
Verfügung gestellt worden ist, geprüft.
Mit der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation
vom 18. März dieses Jahres kann ich mich nur teilweise
befriedigt erklären. Sie scheint dem EMD auch schwergefal-
len zu sein, nachdem sie reglementswidrig drei Monate zu
spät erfolgte und heute nicht einmal traktandiert wurde. Es
wird in der Antwort festgestellt, dass in den Jahren 1979 bis
1983 geologische und biologische Untersuchungen durch-
geführt wurden. Doch über deren Ergebnisse wird nicht
informiert. Möglicherweise müsste man recht tief im Moor-
land bohren, um auf festen Grund zu kommen, und das
wollte man nicht zugeben. Dass aber das Baugelände für die
Kasernenbauten nicht ideal ist, geht auch aus der Feststel-
lung hervor, dass für die vorgesehenen Kasernenbauten
Pfahlfundationen und der weitgehende Verzicht auf Unter-
kellerung vorgesehen sind. Es handelt sich also um einen
Baugrund in einem feuchten, nassen Gebiet, das zu einem
finanziellen Abenteuer führen kann.
Jeder, der das Gebiet der Hochmoorlandschaft, vor allem
jenes des Aufklärungsgeländes betritt - dieses wird nur zu
20 Prozent genutzt -, muss sich fragen, ob sich dieser
- September 1983 N
1271
Militärische Bauten und Landerwerb
weiche, federnde Boden in diesen Nasswieesen und Riedge-
bieten für militärische Übungen und Bauten eignet. Der
Soldat, der hier über die Stege und Brücken usw. vorrücken
muss, wird im Sumpf versinken, und ein Fahrzeug, das
nebenaus gerät, wird schwer aus dem Sumpf oder Moor
herauszuschaffen sein.
Die Biber, dieser wundervoll mäandrierende kleine Fluss,
derein Naturjuwel darstellt, müsste im Aufklärungsgelände
auf einer Länge von etwa 1,5 Kilometer achtmal überquert
werden, mit Radfahrerstegen und Brücken für schwere
Fahrzeuge bis 12 Tonnen, die umfangreiche, aufwendige
und teure Unterkofferungen notwendig machen würden.
Entgegen den Behauptungen, dass es sich nur um einen
sehr kleinen Bestandteil des Hochmoors Rothenthurm han-
delt, muss ich festellen, dass die Beurteilung nicht nur rein
quantitativ, prozentual, sondern auch qualitativ erfolgen
muss. Es handelt sich bei diesem Gelände teilweise um ein
Herzstück des ganzen Hochmoorgebietes, um eines der
reizvollsten Landschaftsbilder.
Abschliessend: Auch militärische Fachleute, sogar unser
verehrter Herr Kommissionspräsident, schätzen das militäri-
sche Rendement des Aufklärungsgeländes nicht sehr hoch
ein. Die Interpellationsbeantwortung macht geltend, dass
vor allem das Infanteriegelände genügend Möglichkeiten für
militärische Übungen und Schiessen biete. Aber dieses
Infanteriegelände steht überhaupt nicht zur Diskussion.
Der Fall Rothenthurm ist in unglücklicher Weise verpoliti-
siert und zu einem Beweisstück vaterländischer Gesinnung
und Armeetreue umfunktioniert worden. Ich bitte Sie, zu den
Realitäten zurückzukehren und den Streit nicht mit einem
politischen Kraftakt, sondern mit einem Akt der Vernunft
beizulegen und den Anträgen auf Rückweisung zuzu-
stimmen.
Frau Morf: Wenn in Rothenthurm ein Waffenplatz gebaut
wird, ist es aus mit dem Hochmoor, mit der Landschaft von
nationaler oder sogar gesamteuropäischer Bedeutung, wie
es die Rothenthurmer und die Naturschützer jeweils stolz
nennen. Das ist, was von der einen Seite her festgestellt
wird. Wenn einmal Tausende von Militärstiefeln dort herum-
trampeln und Hunderte von Militärfahrzeugen - auch 10-
Tonner, wie ich gesehen habe-dort herumwetzen, dann ist
es aus mit den seltenen Tieren und Pflanzen, aber auch aus
mit der jetzigen Gemeindestruktur von Roth'enthurm, aus
mit der direkten Strasse nach Rothenthurm für all jene
Rothenthurmer, die auf der anderen Seite der Biber woh-
nen, und aus nicht nur mit der Stille, sondern auch mit der
Sicherheit für die Bewohner von Rothenthurm und Ober-
ägeri und für jene, die dort bisher Erholung gesucht und
gefunden haben; sogar für die Zürcher, wenn Sie das gestat-
ten, Herr Stucky. Da hilft es nicht viel, wenn man auf der
anderen Seite feststellt, die Kaserne werde ja um 50 Meter
verschoben, und wenn man Sperrzonen und Korridore in
Aussicht stellt.
Alles in allem, sagt das EMD - und das wurde auch hier
wieder festgestellt- ist die Landschaft halt doch nirgends so
schön wie dort, wo das EMD einen Waffenplatz gebaut hat.
Dort, sagt das EMD, wird die Landschaft noch wirklich
geschützt. Zwar müsste das EMD auf dem grossen Gelände
von Rothenthurm, das es nach wie vor nutzen will, ein paar
neue Strassen bauen und ein Netz von Pisten anlegen,
ausserdem sind ja auch die weiteren Bauten und Anlagen
nötig. Vorgesehen waren da eine Hindernisbahn, ein Pisto-
lenstand, ein Gefechtsparcours, eine Panzerattrappenpiste,
eine Schildkrötenpiste, eine Kurzdistanzanlage, ein Wider-
standsnest, eine Nahbekämpfungsanlage, eine Kampfbahn,
eine Ortskampfanlage, eine Handgranatenwurfanlage und
eben diese Kaserne für gut 500 Mann.
Immerhin: man ist in letzter Zeit doch ein bisschen erschrok-
ken über all die Argumente, die von verschiedensten Seiten
her gegen den Waffenplatz vorgebracht worden sind. Eine
kurze Zeit lang hat Herr Bundesrat Chevallaz sogar den
vollen Rückzug aus Rothenthurm erwogen. Das will ich ihm
stets zugute halten, er hat auch den Kompromiss mit der
Sperrzone, mit dieser «Blätzli»-Lösung oder Korridorlösung,
in Betracht gezogen. Das würde heissen: hier darf das
Militär, dort darf es nicht, und dort darf es wenigstens
«überschiessen». Das war nicht etwa eine Augenwischerei,
das war offenbar als echtes Entgegenkommen gemeint.
Aber wie immer wieder gesagt worden ist: Dem Hochmoor
und seiner näheren und weiteren Umgebung kann nichts
besseres passieren, als dass das EMD es in seinen Schutz
nimmt.
Zwar existiert nach wie vor in irgendeiner Schublade der
Bericht aus dem Jahre 1957, worin es heisst, das ganze
Gebiet eigne sich nicht für einen Waffenplatz. Es habe im
Winter zuviel Schnee, allgemein zuviel Bodennebel und
überhaupt zuviel Nässe, und bei jedem Landregen führe die
Biber gleich Hochwasser. Aber diese Tatsachen, die auch
heute noch gelten, scheinen das EMD nicht davon abhalten
zu können, dennoch auf dem Waffenplatz in Rothenthurm
zu bestehen. Es betonte schon mehrmals, dass es für alle
die nötigen Anlagen und Bauten weder meliorieren noch
sonst den Wasserhaushalt des Hochmoors stören müsse.
Wenn jemand das Hochmoor wirklich störe - sagt das EMD,
und das wurde auch hier vorher wieder festgestellt -, dann
sind es eben nur die Bauern; der wirkliche Feind des Natur-
schutzes sei die Landwirtschaft. Und um die Qualität der
über 40 im Genuss des militärischen Naturschutzes stehen-
den Waffenplätze zu beweisen, erzählen das EMD und seine
Vertreter - das wurde auch hier wieder gemacht - immer
wieder die wundersame Geschichte von den prächtig gedei-
henden Fasanen auf dem Waffenplatz Thun. Dort soll es
nämlich heute viel mehr Fasanen geben als früher, bevor
das EMD dort war. Ich frage mich jedesmal, wenn ich das
wieder höre, ob die denn früher die Fasanen gezählt haben
und wie sie das gemacht haben. Ob sie sie vielleicht auf zwei
Gliedern haben antreten lassen? Das EMD also nicht nur als
Natur-, sondern sogar als Fasanenschützer!
Nun, schliesslich ist ja das Militär zum Schutz von uns allen
da. Das wurde in den Zivildienstdebatten der vergangenen
Tage oft genug festgestellt. Aber manchmal habe ich das
Gefühl, die Rothenthurmer fragen sich heute eher: Wer
schützt uns vor den Beschützern? Und wir sollten uns mit
den Rothenthurmern fragen: Was genau soll denn nun
eigentlich geschützt werden, grundsätzlich vielleicht der
Waffenplatz Schweiz? Und die Macht des EMD?
Ich bin für den Schutz der Menschen und unserer Rechte
auf eine menschenwürdige Umwelt und der Rechte auf
unsere demokratische Selbstbestimmung, auch wenn es
sich nur um eine kleine Gemeinde wie Rothenthurm han-
delt. Ich bin dafür, dass wir so schöne Wörter wie «Freiheit»
und «Schutz» nicht immer nur fordern, sondern sie direkt
für unsere Demokratie einsetzen, und zwar dort, wo es um
unsere Lebensqualität heute und morgen geht. Zur Lebens-
qualität gehören keine Waffenplätze in Naturschutzgebie-
ten. Zur Lebensqualität gehören auch keine Autobahnen in
Acker- und Wiesland, gehört kein Blei im Salat.
Rothenthurm und die Lebensqualität, die uns immer mehr
abhanden kommt, das alles steht in einem sehr direkten
Zusammenhang. Das kann man heute gar nicht mehr von-
einander trennen. Da lasse ich mich auch nicht vom Mei-
nungsterror von Publikationen wie der «Schweizerzeit» oder
der «Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift» ein-
schüchtern, oder von gewissen Voten, wie sie heute wieder
hier zu hören waren, die massiv gegen die Rothenthurmer
auffahren mit Unterstellungen wie «Destruktivität in bezug
auf unsere Wehrbereitschaft», «Armeefeindlichkeit» oder
sogar «devotes Leisetreten gegenüber dem grossen Bru-
der», wer immer damit konkret gemeint ist. Wenn die
Schweiz'einmal in einer wirklich bedrohten Lage wäre,
würde ich mich jedenfalls eher auf die Rothenthurmer ver-
lassen als auf jene, die jetzt mit allen Mitteln versuchen, sie
in Verdacht zu bringen. Ich für mich weiss aus Erfahrung,
wo die Leisetreter in für unser Land entscheidenden Situa-
tionen zu suchen sind.
Auch das sind Zusammenhänge, und wir dürfen nicht immer
soviel Angst haben, diese Zusammenhänge zu zeigen. Es ist
vollkommen absurd, die Rothenthurmer und alle jene, die
mit ihnen wirklich das Hochmoor und seine Umgebung
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1272N 28 septembre 1983
retten wollen, als Leute darzustellen, die unsere Wehrbereit-
schaft in Frage stellen. Mit solchen Sprüchen kann man die
Leute heute nicht mehr aufhetzen, das Volk weiss da schon
zu unterscheiden. Ich schliesse mich auf jeden Fall jenen
Anträgen an, die eine neue Baubotschaft verlangen, und ich
hoffe, möglichst viele meiner Kolleginnen und Kollegen wer-
den sich auch getrauen, das zu tun. Es ist meiner Meinung
nach nicht nur eine Zwängerei, es wäre Schindluderei
getrieben mit der Demokratie, wenn das Parlament mit die-
ser Baubotschaft, so wie sie vorliegt, sich erlauben würde,
den Waffenplatz zu bauen, bevor das Volk Stellung nehmen
kann zur Initiative, die mit so vielen Unterschriften in so
kurzer Zeit eingereicht worden ist.
Gehen: Bei keinem Redner wurde so deutlich wie bei unse-
rem Kollegen Ogi, dass ökologisches Denken noch immer
ausserordentlich wenig verbreitet ist respektive dass schlus-
sendlich doch immer das sogenannte Wachstum, die
Entwicklung, der Fortschritt - wohin, weiss offenbar nie-
mand - für unsere Entscheide massgebend sind. Selbst der
Naturschutzbund muss sich praktisch stets und überall mit
Kompromissen begnügen. In einer Art Resignation gibt er
sich schon glücklich, wenn wenigstens im Einzelfall die
Zerstörungen minimalisiert werden können. Das Endergeb-
nis über längere Fristen bleibt aber gleich, ob wir im Einzel-
fall minimalisieren oder unbekümmert zerstören.
Als Folge der bevölkerungsmässigen Entwicklung, der zivili-
satorischen Ansprüche und im Interesse einer leistungsfähi-
gen Landwirtschaft opfern wir seit Jahrzehnten in unverant-
wortbarer Weise Kulturland, vor allem aber natürliche Refu-
gien von Pflanzen und Tieren. Trotzdem, Frau Morf, ist die
Landwirtschaft keinesfalls als Schädiger der Natur einzustu-
fen. Viele Sünden der Intensivlandwirtschaft werden doch
auch wieder durch sorgfältige Massnahmen pfleglicher Art
kompensiert. Trotzdem: das Verschwinden genügender
Nassstandorte hat dramatische Auswirkungen auf den
Artenreichtum im Pflanzen- und Tierreich. Damit wird näm-
lich die Labilität unserer Lebensgemeinschaft immer ausge-
prägter, die Abhängigkeit von Pestiziden immer beunruhi-
gender.
Seit zwei Jahrzehnten warnen wir vor der Entwicklung zur
totalen Beanspruchung unseres Lebensraumes, vor der
Umwandlung der Kulturlandschaft in eine Zivilisationswü-
ste. Vor über zehn Jahren habe ich persönlich in diesem
Saale gewarnt, dass uns bald die Ausbildungsplätze für
unsere Armee fehlen würden, wenn die Zersiedelung des
Landes, die Ausdehnung der Dörfer und Städte so weiterge-
hen werde wie bis anhin. Vor mehreren Jahren habe ich eine
parlamentarische Initiative zum Schütze des Kulturlandes
eingereicht. Diese wurde von unserem Rate hoch abgelehnt,
sozusagen als Antwort auf einen Ausspruch von Kollege
Muheim, der damals sagte, das würde ja bedeuten: Das
Ganze halt! Und nun, meine ich tatsächlich, wäre es höchste
Zeit, die Devise «Das Ganze halt!» zur Richtlinie unseres
Handelns zu machen.
Zum Fall Rothenthurm: Ich bin-ich gestehe es ganz offen-
in diesem Falle aufs äusserste innerlich zerrissen. Selbstver-
ständlich sehe und bejahe ich die Bedürfnisse unserer
Armee. Ich weiss, dass von den Gegnern im Falle Rothen-
thurm masslos übertrieben wird. Auf der anderen Seite
schmerzt mich jeder weitere Verlust von Kulturland, von
Nassstandorten, von wenig oder unbelasteter Natur. Die
langsame Vernichtung unserer Lebensgrundlagen darf
nicht weitergehen.
Bis halb zehn heute morgen war ich willens, den Rückwei-
sungsanträgen zuzustimmen. Nach der Störung des Ratsbe-
triebes durch Vertreter der revolutionären sozialistischen
Jugendorganisation mit ihren unwahren, tendenziösen
Behauptungen kann ich dies nicht mehr tun, dies um so
weniger, als die aufgeheizte emotionale Stimmung densel-
ben Leuten zu verdanken ist, denen es offensichtlich nicht
um ökologische Entwicklungen und Probleme, sondern um
die Untergrabung unserer Wehrkraft geht.
Ich werde mich deshalb bei dieser Vorlage der Stimme
enthalten.
Bundi: In diesem Stadium der Debatte möchte ich nur ein
paar allgemeine Überlegungen zum Problem des Waffen-
platzes Rothenthurm anstellen. Im einzelnen äussere ich
mich dazu bei der Begründung des Minderheitsantrages in
der Detailberatung.
Hier sei zunächst nochmals und deutlich unterstrichen, dass
die Befürworter des Minderheitsantrages nicht gegen den
Waffenplatz Rothenthurm sind; sie möchten mit ihrem
Antrag auch nicht dessen Realisierung behindern. Die
Armee benötigt für eine gute Ausbildung der Truppe einen
Waffenplatz im Räume der Innerschweiz. Die Kernfrage
dreht sich zur Hauptsache um das als Aufklärungsgelände
ausgeschiedene Areal in der Moorlandschaft.
In diesem Zusammenhang ist allerdings die Frage nach
weiteren Waffenplätzen zu stellen: Wie viele sollen es in
Zukunft noch sein? Rothenthurm ist der einundvierzigste.
Die Zahlen der Wehrmänner in den kommenden Ausbil-
dungseinheiten werden erheblich kleiner ausfallen. Müssen
aus dieser Sicht weitere neue Waffenplätze errichtet wer-
den, oder ist es nicht möglich, die bestehenden Infrastruktu-
ren besser auszunützen? Bei jedem künftigen Projekt des
Militärdepartementes wird die Frage, wieviel Kulturland
denn geopfert werden müsse, neue und schärfere Diskus-
sionen und Spannungen auslösen. Unser dichtbesiedeltes
und überbautes Land erträgt halt nicht mehr viele derartige
Anlagen. Wenn sie unbedingt notwendig werden, sollten sie
nach Möglichkeit dort angesiedelt werden, wo die betrof-
fene Bevölkerung solche wünscht oder sie auf alle Fälle
nicht ablehnt. Und dass es solche Gemeinden und Talschaf-
ten noch gibt, haben wir dem Vorsteher des Militärdeparte-
mentes schon mehrfach zur Kenntnis gebracht.
Der Hauptwiderstand der Rothenthurmer richtet sich gegen
das Aufklärungsgelände, und dieser Widerstand hat in erster
Linie mit dem drohenden Verlust von landwirtschaftlichem
Land zu tun, wie das Kollege Oehen soeben ausgeführt hat.
Das Areal für das Aufklärungsgelände ist in unmittelbarer
Dorfnähe - mitten in einer bewirtschafteten und offenen
Landschaft - vorgesehen. Es enthält zudem einen Teil des
wertvollen Hochmoores, das schutzwürdig ist.
Nun ist es ohne wesentlichen Schaden möglich, vorläufig
auf dieses Gelände zu verzichten. Der militärische Betrieb
wäre nach den letzten Auflagen und Einschränkungen, so
wie sie vom Ständerat, aber auch von der nationalrätlichen
Kommission vorgenommen und gutgeheissen worden sind,
sowieso schon stark eingeschränkt und erschwert. Zu Recht
wurde hier von anderen Votanten gefragt und die Meinung
vertreten, ob das militärische Rendement, also die Ergiebig-
keit, auf einem derart eingeschränkten Übungsgelände
überhaupt noch gegeben sei. Der Antrag, auf das Aufklä-
rungsgelände voräufig zu verzichten, gäbe beiden Seiten die
Gelegenheit, hängige Fragen abzuklären, sich nach einem
anderen Übungs- und Schiessgelände umzusehen, even-
tuell das Problem mit zusätzlichen Vertragsschiessplätzen
zu lösen. Die Realisierung der Hauptbestandteile des Waf-
fenplatzes würde dadurch keine Verzögerung erleiden.
Es ist ferner kaum der Zeitpunkt, über vermeintliche Schwie-
rigkeiten mit der Oberallmeindkorporation betreffend einen
eventuellen Rückkauf zu sprechen, nachdem die entspre-
chende Vertragsklausel juristisch noch nicht eindeutig
geklärt ist. Verschiedene Vorredner haben das Hohelied der
guten Zusammenarbeit zwischen den beiden kantonalen
Regierungen von Schwyz und Zug und dem Eidgenössi-
schen Militärdepartement gesungen. Warum wurde diese
gute Zusammenarbeit nicht auch mit der Gemeinde Rothen-
thurm gefunden? Hat man in dieser Frage nicht die dritte
Komponente unseres föderalistischen Staatswesens, eben
die sonst so viel gepriesene Gemeinde, allzu sehr ausser
acht gelassen?
Es ist zu bedauern, dass die vom Vorsteher des EMD noch
im Mai dieses Jahres bekundete Bereitschaft zum Einlen-
ken, d.h. auf das Aufklärungsgelände vorläufig zu verzich-
ten, nach wenigen Tagen wieder rückgängig gemacht
wurde. So haben wir eben heute mit einer Atmosphäre des
Misstrauens zu tun, und in einer solchen Grundstimmung
sollte ein Projekt nicht durchgezwängt werden. Unser
- September 1983 N1273
Militärische Bauten und Landerwerb
Antrag entspricht genau den Vorstellungen von Bundesrat
Chevallaz vom letzten Frühjahr. Bei Zustimmung zu demsel-
ben würde das Parlament das Gesetz des Handelns in sei-
nen Händen behalten. Wie und wo das zum Waffenplatz
Rothenthurm gehörende Übungs- und Schiessgelände,
eben das Aufklärungsgelände, auszugestalten wäre, könnte
in einer Atmosphäre der politischen Entspannung und in
Ruhe beurteilt und abgeklärt werden. Aus diesen Gründen
möchte ich beliebt machen, unseren Minderheitsantrag zu
unterstützen.
Frau Mascarin: Sie haben letzte Woche hier das Umwelt-
schutzgesetz verabschiedet. Heute entscheiden Sie, ob eine
einmalige Hochmoorlandschaft von nationaler Bedeutung
erhalten bleiben soll oder nicht. Rothenthurm ist die letzte
noch intakte grossräumige Hochmoorlandschaft der
Schweiz. Es ist ein aussergewöhnliches Stück Natur. Das
Gebiet ist sowohl im Inventar der Naturschutzgebiete der
Schweiz (SBN) wie im KLN-Inventar enthalten. Es soll auch
in das BLN-Inventar aufgenommen werden.
Das Besondere an dieser Hochmoorlandschaft ist ihre bis
jetzt intakt gebliebene Grossräumigkeit. Dazu hat die sach-
gerechte Nutzung durch die Bauern" beigetragen; sie hat
eine Verbuschung des Moores verhindert. Ich weiss, dass
hier auch Fehler gemacht wurden, insbesondere in der
Düngung, aber die Pflege der Moorlandschaft wurde von
den Bauern eben auch gewährleistet.
Der Kompromissvorschlag der Militärkommission beider
Räte und des Ständerates ist deshalb unakzeptabel, weil er
auf eine Zerstückelung der intakten Grossräumigkeit und
damit auf eine Zerstörung des ganzen Charakters der Land-
schaft hinausläuft. Es gibt keinen teilweisen Naturschutz!
Die Karte der trittempfindlichen Gebiete zeigt deutlich, dass
sich in diesem Gebiet ernstlich keine militärische Ausbil-
dung durchführen lässt, ohne die Moorlandschaft zu zerstö-
ren. Die Auflagen der Eidgenössischen Natur- und Heimat-
schutzkommission können, wenn man sie realistisch
betrachtet, gar nicht eingehalten werden. Und auch die
Zusagen, die der Schweizerische Bund für Naturschutz
beim Landverkauf vom EMD vertraglich erhalten hat, sind
sehr vage. Ausserdem kann das EMD immer vom Vertrag
zurücktreten, wenn es höhere Interessen geltend macht,
und das fällt ihm ja nicht schwer.
Es ist sicher auch nicht abzuleugnen, dass der Landverkauf
des SBN unter massivem politischem Druck zustande kam.
Inzwischen hat sich dieser Verband der Initiative ange-
schlossen. Und diese Initiative wurde von den betroffenen
Rothenthurmer Bauern und von Umweltschutzkreisen
gemeinsam lanciert und erreichte innert kürzester Zeit eine
Rekordzahl an Unterschriften. Sie ist ein sehr deutlicher
Ausdruck des Volkswillens, mit dem Natur- und Umwelt-
schutz ernst zu machen und wirklich für die Erhaltung der
Umwelt einzutreten.
Interessant ist allerdings, dass auch hier wieder mehrere
Redner die Subversion gewittert haben. Die Rothenthurmer
Initiative wird meiner Meinung nach, wenn sie zur Abstim-
mung kommt, selbst wenn sie heute bereits zur Abstimmung
käme, angenommen. Und das hat nichts mit Armeefeindlich-
keit zu tun. Das hat aber sehr viel mit bewusstem Umwelt-
schutzdenken zu tun; das hat auch damit zu tun, dass die
Betroffenen sich wehren und nicht mehr derartige Gross-
projekte akzeptieren, die in ihrer Umgebung einschnei-
dende Auswirkungen haben, ohne dass sie selbst dazu
etwas zu sagen haben.
Das EMD hat wohl die grosse Sympathiewelle, die für die
Rothenthurm-lnitiative in der Schweiz vorhanden ist, richtig
eingeschätzt und deshalb bei der Ständeratskommission
beantragt, den Kredit für das Aufklärungsgelände vorder-
hand auszustellen. Wahrscheinlich hat bei diesem Antrag
auch mitgespielt, dass die militärische Tauglichkeit des
Geländes mindestens zweifelhaft ist.
Der Ständerat wollte aber offenbar bei Rothenthurm und bei
der Rothenthurmer Bewegung ein Exempel statuieren. Kein
einziges der Umweltschutzargumente konnte im Ständerat
wirklich desavouiert werden. Ich bin hier ganz anderer Mei-
nung als Herr Aider. Es war vielmehr der Wille des Ständera-
tes zu zeigen, dass an einem einmal gefassten obrigkeitli-
chen Beschluss festgehalten wird, gegen den Willen der
Betroffenen, ja selbst gegen den Willen einer Mehrheit des
Schweizervolkes, das kann man bei Rothenthurm sicher
sagen. Denn wenn in Rothenthurm nachgegeben würde,
d.h. wenn den völlig logischen Bedenken der Umwelt- und
Naturschützer stattgegeben und auf einen Waffenplatz ver-
zichtet würde, wenn in Rothenthurm nachgegeben würde,
wie müsste man sich dann zum Beispiel in Kaiseraugst
verhalten? Wie müsste man sich verhalten bei anderen
Grossprojekten, bei denen die Betroffenen ebenfalls auf
demokratischen Mitbestimmung beharren? Herr Ogi hat es
hier sehr deutlich gesagt: «Wenn Rothenthurm nicht gebaut
wird, dann kann in diesem Lande überhaupt nichts mehr
gebaut werden.» Was ist denn das für ein Demokratiever-
ständnis, wenn die Betroffenen nicht mitreden können über
die Gestaltung ihrer unmittelbaren Lebenssituation? Wer
mit dieser Art von politischem Diskurs nicht einverstanden
ist, wird dann elegant in die extreme Ecke abgeschoben.
Ich bitte. Sie jedenfalls, hier kühlen Kopf zu bewahren.
Geben Sie diesen Natur- und Umweltschutzargumenten
Raum. Es geht wirklich darum, eine Landschaft zu erhalten,
die einmalig ist in der Schweiz, und treten Sie nicht auf den
Kredit für Rothenthurm ein.
M. Roy: Une votation consultative, organisée à Rothen-
thurm, avait fait apparaître la ferme volonté de la population
directement concernée de rejeter le projet qui est aujour-
d'hui en discussion devant notre conseil. A une majorité de
88 pour cent, les citoyens de Rothenthurm avait dit un non
clair et sans équivoque. Quant aux ayants droit de Ober-
ägeri, ils ont refusé à deux reprises de vendre les 60 hectares
sollicités par le Département militaire fédéral.
Enfin, une initiative populaire vient d'être déposée, qui a
recueilli 163 000 signatures dans toute la Suisse, en particu-
lier dans le canton de Schwyz très directement touché par le
projet.
Si je rappelle ici ce qui a déjà été dit, en d'autres lieux ou
sous d'autres formes, c'est pour souligner l'inquiétude gran-
dissante que nous ressentons devant le rejet, devenu systé-
matique, des opinions et des choix des minorités. Hier,
devant notre conseil, on a refusé toute discussion s'agissant
d'un objet qui devra bien trouver un jour une solution, celui
de l'objection de conscience. Aujourd'hui, à évaluer l'issue
de la discussion, on s'apprête à violenter les populations
concernées par le projet. C'est le fondement même de la
démocratie qui est mis en cause, avec le cortège que l'on
fait de menaces, de mises en demeure, de suspicions, de
procédures douteuses et de tentatives de corruption. Celui
qui ose émettre une opinion contraire à la vérité officielle,
même si cette opinion est justifiée et fondée sur des faits, est
souvent considéré comme un mauvais Suisse.
Les habitants du pays visé par le projet ont la ferme volonté
d'y vivre, d'y cultiver la terre ancestrale, d'y entretenir un
environnement que l'on s'accorde pour qualifier de gran-
diose. Nous n'avons pas le droit d'ignorer des raisons aussi
honorables et aussi profondes.
Les Francs-Montagnards dont je suis, ont lutté contre cinq
projets militaires qui auraient porté une atteinte irréparable
à des paysages et des joyaux naturels qui font l'admiration
de tous; des sites qui permettent la détente et le repos si
indispensables à notre société. Aujourd'hui, la Suisse tout
entière dit merci aux Francs-Montagnards d'avoir su contrer
la volonté officielle et conserver ainsi une pays intact et
hospitalier.
Il aura fallu que des dizaines de jeunes soient jetés en prison
pour avoir choisi la seule voix qui, à leurs yeux, permettait
d'être entendue: l'objection patriotique. Il aura fallu que des
innocents, coupables d'aimer leur pays, soient injustement
jetés en prison. Il aura fallu enfin que la colère se transforme
en violence. Nous ne voulons pas que les gens de Rothen-
thurm paient ce prix-là, leur volonté d'être maîtres chez eux.
On a dit des Jurassiens qu'ils étaient de mauvais citoyens.
Osera-t-on dire que les gens de Morgarten sont de mauvais
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1274
N 28 septembre 1983
Suisses? Par esprit de solidarité et parce qu'en ma qualité
de Franc-Montagnard, je sens ma responsabilité directe-
ment engagée, je voterai en faveur des propositions de
renvoi à un message meilleur.
Bürer-Walenstadt: Ich glaube, Sie nehmen es mir ab, dass
ich als Walenstadter und Sarganserländer über die Auswir-
kungen eines Waffenplatzes für eine Gemeinde einige
Erfahrung mitbringe. Ich stelle fest, dass ein Waffenplatz
nicht nur negative Auswirkungen haben kann. Wir leben in
unserer Gemeinde nun seit über 100 Jahren mit dem Waf-
fenplatz respektive auch mit der Schiessschule zusammen.
Wir kommen gut miteinander aus. Natürlich bringt ein Waf-
fenplatz auch Immissionen. Das ist ganz selbstverständlich.
Das bringt Ihnen jede Industrie, und als Industrie kann man
einen Waffenplatz betrachten. Ich stelle aber auch fest, dass
wir beispielsweise in unserer Gemeinde bezüglich Schiess-
lärm recht gute Abmachungen mit dem Bund treffen konn-
ten. Sie nehmen Rücksicht auf die Bevölkerung.
Bezüglich der Badenbeanspruchung ist folgendes zu
sagen: Natürlich braucht es sehr viel Land, aber entgegen
Behauptungen, die hier gefallen sind, wird dieser Boden
durch das Militär gar nicht intensiv benutzt. Ich stelle ein-
fach fest, dass es unsere Landwirte sehr schätzen, wenn sie
den Pachtboden vom Bund zu günstigen Bedingungen er-
halten.
Herr Wellauer hat in seinem Referat erklärt, dass auch auf
anderen Waffenplätzen dem Naturschutz Rechnung getra-
gen wird. Ich nenne Ihnen ein Beispiel der Gemeinde Walen-
stadt: Unser Seeufer wäre bestimmt voll überbaut, wenn
nicht der Waffenplatz dort wäre. Früher waren da Scheiben,
jetzt wird am See kaum mehr geschossen; der Strand -etwa
1 Kilometer-wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Es ist ein Badestrand. Die Hafenanlage wird auch der Öffent-
lichkeit zur Verfügung gestellt und durch den Bund unter-
halten. Dies sind einfach ein paar Hinweise darauf, dass der
Bund hier Rücksicht nimmt.
Es hat mich erstaunt, dass hier niemand von den Arbeits-
plätzen gesprochen hat, wenn es auch nur 22 sind, die
geschaffen werden sollen. In unserer Gemeinde, das sei
festgehalten, drängen sich die Leute um eine Anstellung
beim Bund. Diese 22 Arbeitsplätze in Rothenthurrn sind
nach meiner Meinung eben gerade in der heutigen Zeit auch
mit in Betracht zu ziehen. Mit dieser Vorlage bewilligen Sie
einen Kredit von über 28 Millionen Franken für die Erweite-
rung des Waffenplatzes in Mels, ebenfalls im Sarganserland.
Die Gemeinde freut sich über diese Erweiterung. Dass der
Gemeinderat von Mels hier oben sitzt, beweist, dass er sich
freut, dass diese Vorlage durchgeht.
Es schien mir einfach wichtig, auch auf einige positive
Seiten eines Waffenplatzes kurz hinzuweisen. Ich möchte
abschliessend festhalten, dass wir beim Bund immer Ver-
ständnis gefunden haben für Bevölkerung und Natur. Ein
Waffenplatz muss nach meiner Meinung die Entwicklung
einer Gemeinde nicht verhindern. Er lässt sich sehr wohl in
die Infrastruktur integrieren und kann den berechtigten
Anliegen von Bevölkerung und Natur durchaus auch dien-
lich sein.
Ich bitte Sie entsprechend, auf die Vorlage einzutreten.
Ott: Ich ergreife zu diesem Traktandum das Wort aus zwei
Gründen. Erstens - das ist mehr allgemein - weil ich in
Kreisen von Offiziersgesellschaften, in Kreisen von sonst
vernünftigen und sympathischen Kameraden, wieder einmal
die Töne gehört habe: Wer die Rothenthurm-lnitiative unter-
zeichne und unterstütze, und die Initianten selbst und deren
Hintermänner, das seien im Grund gefährliche Subversive
oder nützliche Idioten, jedenfalls Waffenplatzgegner und
Armeegegner. Diese Art von Emotionalisierung und Simplifi-
zierung jeder Frage, die irgendwie mit der Landesverteidi-
gung zu tun hat, können wir uns auf die Länge einfach nicht
mehr leisten. Ich glaube, man tut damit der Armee und
unserem Milizsystem, das im ganzen Volk einen starken
moralischen Rückhalt braucht, einen schlechten Dienst.
Man kann nicht Mitbürger, die treue Eidgenossen und Sol-
daten sind, auf diese Weise disqualifizieren, einfach weil sie
in einem Einzelpunkt mit achtenswerten Gründen und
hörenswerten Argumenten eine andere Sicht haben als die
gerade geltende offizielle Doktrin.
Ich erinnere mich - das ganz kurz nebenbei - noch sehr
genau, wie Ende der fünfziger und Anfang der sechziger
Jahre diejenigen, welche gegenüber einer schweizerischen
Atombewaffnung Bedenken hatten, in ähnlicher Weise als
subversiv disqualifiziert wurden. Sie wissen nun, wie sich
seither die offizielle Doktrin der schweizerischen Landesver-
teidigung gewandelt hat. Ich wollte das in diesem Saale bei
dieser Gelegenheit einfach einmal feststellen; ich glaube,
eine Klimaänderung, ein gewisser Kurswechsel im Stil unse-
rer ganzen Sicherheits- und Landesverteidigungsdiskussion
ist überfällig.
Und nun zweitens ein Grund, der mehr ins Spezielle geht:
Ich habe mich kürzlich - es war am Bettag, unmittelbar vor
der Session, anlässlich eines Aufenthaltes in Schwyz-noch
einmal in die umstrittene Landschaft führen, und mir das
sogenannte Aufklärungsgelände genau zeigen lassen. Ich
kannte das Gebiet schon; doch sieht man es nun genauer
und mit anderen Augen an, und ich war erstaunt über die
Schönheit und Einzigartigkeit der Landschaft einerseits und
andererseits über den relativ geringen militärischen Wert
dieses umstrittenen Gebietes.
Auf den Bericht des EMD vom Jahre 1957, worin erklärt wird,
das Gebiet sei für einen Waffenplatz nicht geeignet, ist von
diesem Pult schon hingewiesen worden. Es erklären heute
Truppenkommandanten, die die Gegend kennen, dass man
nur sehr kleine Truppenkontingente gleichzeitig auf diesem
Gebiet üben lassen kann. Kein Wunder übrigens bei der
vorgesehenen Kanalisierung, bei den vorgesehenen engen
Korridoren, die die militärischen Bewegungen ein-
schränken!
Sehr typisch ist auch das folgende: Bis vor kurzem lautete
der offizielle Terminus für das umstrittene Gelände noch
«Aufklärungsgelände»; heute sagt man «Übungsgelände»,
da offenbar auch der Militärexperte im engeren Sinne nicht
mehr ganz einsehen kann, was in diesem Gelände wie
aufgeklärt werden soll.
Nun möchte ich kurz auf das Votum des Herrn Jaeger zu
sprechen kommen. Er hat Sie hingewiesen auf einen Alter-
natiworschlag der Initianten und der Einwohner von
Rothenthurrn, auf das Gebiet des Hunds-Chottens, das sich
als Übungsgelände besser eignen würde und, was den
Landerwerb betrifft, auch seine Vorzüge hat. Zugegeben,
Herr Jaeger hat es Ihnen schon gesagt, der Vorschlag
kommt sehr spät. Aber er zeigt mindestens, dass diese
Initianten keine Waffenplatzgegner sind, sondern im Gegen-
teil das Bedürfnis der Armee aktiv wahrnehmen möchten.
Die Initianten und Einwohner von Rothenthurrn versuchen
das, was man versäumt hat, lange versäumt hat, nämlich
sich nach Alternativen umzusehen. Ich selber werde dem
Rückweisungsantrag Jaeger zustimmen, eventualiter dem
Minderheitsantrag Bundi, und ich möchte auf jeden Fall die
Hoffnung ausdrücken, dass auf dem sogenannten Aufklä-
rungsgebiet - also auf dem Moorgebiet - keine Bauten
vorgenommen werden, bevor Volk und Stände zur Initiative
Stellung genommen haben.
Landesverteidigung ist ein nationales Interesse. Natur- und
Heimatschutz ist auch ein nationales Interesse. Und wenn
Kollisionen zwischen diesen beiden Interessen entstehen,
muss man in der Güterabwägung sehr sorgfältig sein.
Kaufmann: Ich bin Mitglied der Eidgenössischen Natur- und
Heimatschutzkommission: Diese Kommission stimmt dem
Projekt Rothenthurrn zu. Ich bin Mitglied des Naturschutz-
bundes: Der Schweizerische Bund für Naturschutz stimmt
dem Projekt ebenfalls zu. Ich sage dies deshalb, weil man
den sogenannten «Grünen» durchaus auch eine liberale
Meinungsfreiheit zubilligen darf. Alle, die dem Umwelt-
schutz und dem Naturschutz verbunden sind, können sich
im Ernst Sorgen und Gedanken machen: Soll man hier
zustimmen, soll man nicht zustimmen. Ich stimme zu und
damit gegen den Rückweisungsantrag.
- September 1983 N1275
Militärische Bauten und Landerwerb
Frau Blunschy hat es sehr schön gesagt: Wenn es um den
Schutz der Landschaft ginge, dann hätten wir schon längst
eine Schutzverordnung des Kantons Schwyz über dieses
Gebiet. Aber der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat hier
nichts vorgekehrt, und man hat den Eindruck, dass es in
Rothenthurm nicht um den Schutz der Natur geht. Ich darf
im positiven Sinne erwähnen, dass die Organe des EMD in
Vereinbarungen sehr viel Verständnis für den Naturschutz
gezeigt haben. Das entspricht auch den Usanzen der
schweizerischen Demokratie, in der es in kontroversen Fra-
gen nicht alles oder nichts gibt, keine absoluten Herren-
standpunkte, sondern Rücksichtnahme und Kompromisse.
Ich habe das Wort aber noch aus einem zweiten Grunde
verlangt. Seinerzeit habe ich hier einiges getan für den
Truppenübungsplatz in Bernhardzell. Und ich habe auch
dort festgestellt, was das EMD für den Naturschutz getan
hat. Aber gesamtpolitisch gesehen haben die Organe des
EMD in Bernhardzell und auch in Rothenthurm eine
unglückliche Hand. Die Fehler beginnen schon bei den
Informationen, die viel zu dürftig und vage sind und die dem
Misstrauen Vorschub leisten. Die Organe des EMD sollten
zudem lernen, nicht mit dem Machtstandpunkt daherzu-
kommen, sondern mit dem Willen zu diskutieren und zu
verhandeln. Vor allem die Landerwerbskommission sollte
nicht mit Expropriation auftrumpfen, sondern mit flexibleren
Verhandlungen und Realersatz ein wenig Entgegenkommen
für die wirklich Betroffenen zeigen und nicht die Bevölke-
rung ganzer Dörfer, die sonst dem Militär gegenüber wohl-
gesinnt ist, verbittern. Es hat zwar im EMD und auch in der
Landerwerbskommission zu tagen begonnen. Aber diese
Entwicklng muss vermehrt gesucht und verwirklicht wer-
den. Es gilt nicht nur den Militärstandpunkt zu berücksichti-
gen, sondern auch eine militärfreundliche Umgebung.
In dieser Hoffnung und in diesem Sinne stimme ich gegen
den Rückweisungsantrag und für Eintreten.
Loretan: Nach der Behandlung der Vorlage im Ständerat
und in Kenntnis der hier für das Waffenplatzprojekt Rothen-
thurm zusätzlich formulierten Auflagen und Eingrenzungen
hegte ich, offen gestanden, einige Zweifel am Ausbildungs-
wert des sogenannten Aufklärungsgeländes oder besser
gesagt des Übungsgeländes.
Im Ständerat war ja das Wort gefallen, dass ein Waffenplatz
kein «Naturlehrpfad» sei. Die eingehenden Befragungen
und Aussprachen in der nationalrätlichen Militärkommis-
sion zeigten indessen, dass trotz den vom EMD zusätzlich
offerierten Einschränkungen ein Aufklärungs- oder Radfah-
rerverband in Gruppen- und Zugstärke doch noch einiger-
massen abwechslungsreich ausgebildet werden kann. Auch
auf anderen Waffenplätzen gibt es Auflagen, die von der
übenden Truppe beachtet werden müssen. Solche Rück-
sichtnahmen gehören eben zum täglichen Brot des militäri-
schen Ausbildners.
Nun hat man zu Lasten der Truppe Sperrzonen- und Betre-
tungsverbote, die über die ursprüngliche Konzeption des
EMD hinausgehen, hinzugefügt, und sie werden sogar
wesentlich zur Erhaltung des eigentlichen Hochmoorgebie-
ten, dieser «Inseln» im Gesamtgebiet, beitragen. Wie schon
auf den Waffenplätzen Thun und Petit Hongrin werden auch
in Rothenthurm Armee, Landwirtschaft und Naturschutz im
Interesse und zum Vorteil der Landschaft und der Natur
zusammenarbeiten, zusammenarbeiten müssen. Wir sind in
unserem kleinen Land, wo vieles auf engstem Raum mitein-
ander realisiert werden muss, auf diesen guten Willen und
diese Zusammenarbeit eben angewiesen.
An der kürzlichen Jahrestagung der Schweizerischen Stif-
tung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege machte
der Schwyzer Regierungsrat Marcel Kürzi auch einige Aus-
führungen zum Waffenplatz Rothenthurm. Er unterstrich,
dass die von der Armee beanspruchte Fläche im sogenann-
ten Aufklärungsgelände nur etwa ein Zehntel der gesamten
schützenswerten Fläche im Hochmoorgebiet zwischen
Rothenthurm und Biberbrugg ausmache. Grosse Gebiete,
die nunmehr durch kantonale Schutzverordnungen Zug und
Schwyz geschützt werden sollen, liegen weiter nördlich, vor
allem diejenigen des Kantons Schwyz. Regierungsrat Kürzi
bestätigte, dass laut der Expertisen von Prof. Klötzli und Dr.
Meyer mit dem nunmehrigen Konzept sämtliche sowohl
botanisch als zoologisch wertvollen Flächen im Aufklä-
rungsgelände geschützt werden.
Gefahren drohen solchen Flächen weniger von der militäri-
schen Nutzung als vielmehr mit Nutzungsintensivierungen
durch die Landwirtschaft. Das ist mehrfach hier unterstri-
chen worden. Gerade im Aufklärungsgelände wird das EMD
die weitere Bewirtschaftung der lediglich extensiv zu nut-
zenden Flächen in den Verträgen mit den Pächtern sicher-
stellen. Und diese werden auch die entsprechenden
Entschädigungen für die beschränkte Nutzungsmöglichkeit
erhalten.
Der Vorwurf, das Parlament nehme mit einer Zustimmung
zum Waffenplatz Rothenthurm im Rahmen dieser Baubot-
schaft keine oder zu wenig Rücksicht auf die Volksinitiative
zum Schütze der Moore, ist zurückzuweisen. Zwar sind die
in der Initiative enthaltenen Anliegen des Natur- und Land-
schaftsschutzes, abgesehen von der Übergangsbestim-
mung mit ihrem Beseitigungsbefehl, berechtigt. Die
Beschlüsse des Ständerates und die Anträge unserer Kom-
mission kommen indessen diesem Begehren weitgehend
entgegen. Sodann ist zu unterstreichen, dass die parlamen-
tarische Behandlung der vorliegenden Baubotschaft eine
Sache ist, das Verfahren für die zustande gekommene Initia-
tive bis zur Volksabstimmung hingegen eine andere. Bun-
desrat und Parlament haben innert der ihnen gesetzlich
eingeräumten Zeit die Möglichkeit, allenfalls einen Gegen-
vorschlag auszuarbeiten. Im vorliegenden Falle könnte ein
solcher, wenigstens dem Inhalt nach, in einer Ergänzung
des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz im
Sinne der Initiative, allerdings ohne die Übergangsbestim-
mung, bestehen. Beispiele für solches Vorgehen gibt es
genug.
Letztlich geht es für jede und jeden von uns um eine Interes-
senabwägung zwischen den Bedürfnissen der militärischen
Landesverteidigung einerseits und den Anliegen des Natur-
und Landschaftsschutzes andererseits. Für mich ist der im
Parlament ausgehandelte Kompromiss so tragfähig, dass
ich dem Waffenplatzprojekt Rothenthurm zustimmen kann.
Ich bitte Sie, dies ebenso zu tun. Dann dürfte die Entspan-
nung in Sicht sein, denn die Lösung des Parlamentes,
begründet in der Version des Ständerates, dürfte endlich
dazu führen, dass sich die armeefeindliche Spreu vom
naturschützerischen Weizen scheiden wird.
Widmer: Herr Aider hat Ihnen den Standpunkt unserer Frak-
tion mitgeteilt. Ich kann mich deshalb auf einen Kommentar
zu der bisherigen Verhandlung beschränken.
Ich gehe erstens von der Annahme aus, dass das Parlament
dem Projekt Rothenthurm zustimmt und dass zweitens- das
ist nun schon eine etwas riskante Prognose- die Volksinitia-
tive zu gegebener Zeit abgelehnt wird. Nun muss man sich
aber im klaren sein, dass die Ablehnung der Initiative eine
ausserordentliche Anstrengung in ideeller, aber auch in
materieller Beziehung voraussetzt. Diese Anstrengung muss
dann praktisch von den bürgerlichen Parteien der Schweiz
geleistet werden. Das bedeutet auch für die zukünftigen
Aufgaben des EMD eine ganz ungewöhnliche zusätzliche
Beanspruchung. Man muss ebenso deutlich sagen: das
EMD hätte alles einfacher haben können.
Vor mehr als 20 Jahren hat die Schweizerische Offiziersge-
sellschaft eine umfangreiche Eingabe an das EMD gerichtet.
Darin waren die Möglichkeiten von Übungs- und Waffenplät-
zen in der Schweiz dargestellt, ergänzt durch den konkreten
Vorschlag für einen grossen Waffenplatz an der schweize-
risch-französischen Grenze, zum Teil im französischen Jura,
also im Ausland. Der damalige Ausbildungschef, Robert
Frick, stand diesem Projekt positiv gegenüber, ebenso der
damalige Chef des EMD. Der Gesamtbundesrat jedoch hat
diese Gedanken abgelehnt, und das ganze umfassende Pro-
gramm blieb dann in den Schubladen liegen. Auch heute ist
es so, dass der Chef des EMD den Gedanken an Übungs-
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1276
N 28 septembre 1983
platze im Ausland ablehnt, und er wird dabei unterstützt
vom heutigen Ausbildungschef, Herrn Mabillard.
Die Begründung, die dafür gegeben wird, ist nicht ohne
Logik. Man sagt, ein Land, das seine Armee nicht mehr auf
dem eigenen Grund und Boden ausbilden kann, zeige
Schwächezeichen. Es sei dies Ausdruck ungenügender
Wehrkraft.
Wie gesagt, es liegt darin eine gewisse Logik. Aber über-
spitzt könnte man sagen: Das ist ungefähr so, wie wenn der
Besitzer eines schönen, gepflegten Schrebergartens, mit
Blumen und Gemüsen, in seiner Begeisterung für seinen
Schrebergarten sagt: «Nicht nur Blumen und Gemüse
pflanze ich hier, sondern das ist auch der Ort, wo ich
weitläufige Wanderungen unternehme.» Ich möchte damit
zum Ausdruck bringen, dass es eben gewisse Ausbildungs-
aufgaben der Armee gibt, die man im eigenen Land heute
nicht mehr erfüllen kann. Diese Situation wird sich in
Zukunft verschärfen. Man wird um diese Frage «Übungs-
plätze im Ausland?» nicht herumkommen. Ich kann ja beifü-
gen: Die Flugwaffe macht das heute schon, nur spricht man
möglichst wenig davon.
Nun ist diese Angst vor dem Ausweichen ins Ausland des-
halb so beunruhigend, weil sie im Widerspruch steht zu den
Traditionen unserer Landesverteidigung. Jahrhundertelang
sind unsere Truppen im Ausland ausgebildet worden, im
Rahmen des Solddienstes. Erst der Liberalismus des
19. Jahrhunderts hat dann den Solddienst, aus begreif ichen
Gründen, negativ tabuisiert, und seither glaubt man einfach,
sich gegen den Gedanken von Übungsplätzen im Ausland
wehren zu müssen. Hier wird früher oder später eine Korrek-
tur kommen.
Und damit einige Worte zu Rothenthurm: Bei der heutigen
Stimmung in bezug auf Naturschutz, Umweltschutz, ist es
begreiflich, dass sich eine Gegnerschaft organisiert hat. Das
hängt allerdings auch mit der weitgehenden Desinformation
in bezug auf dieses Thema zusammen. Ich habe hier an
gleicher Stelle vor Jahren schon davon gesprochen, wenn
die Naturschützer mehr Phantasie hätten, dass sie sich mit
der Armee zusammentun würden und so mit wenig Geld
und wenig Zeitverlust Naturschutzgebiete in unserem Lande
retten könnten. Das war damals eine völlig unverständliche
Idee, aber heute gibt es eine Minderheit von Naturschützern,
die das verstanden hat. Leider kann sich die Mehrheit noch
nicht dazu bereit finden, etwas so Ungewöhnliches zu tun.
Ich fasse zusammen: Die Diskussion über Rothenthurm
zeigt etwas sehr deutlich: In unserem Land fehlt es bei den
verschiedensten Partnern an der nötigen Phantasie, an der
Bereitschaft, ungewöhnliche Schritte vorzunehmen. Die
Moral von der Geschichte lautet - und damit schliesse ich:
Was ich dem Land wünsche, ist mehr Phantasie, mehr
Freude am Ungewöhnlichen, mehr Lust an der Innovation,
und was für das ganze Land gilt, das gilt auch für unser
Parlament.
M. Houmard: II est parfois nécessaire, même dans un Etat
fédéraliste, de fixer des priorités tenant compte principale-
ment de l'intérêt supérieur. Cela aussi fait partie d'un sys-
tème démocratique bien compris. A ce propos, avanl d'ap-
porter le soutien des Jurassiens à Rothenthurm, M. Roy
ferait bien de prendre connaissance de la réponse du Con-
seil d'Etat du canton de Schwyz au gouvernement jurassien.
Il est malheureusement absent.
Le cas qui nous préoccupe aujourd'hui est le cas typique où
il s'agit de définir une hiérarchie dans les éléments d'appré-
ciation. En effet, on nous demande de prendre position sur
l'implantation d'une place d'armes dans une région où la
population s'est prononcée massivement contre cet aména-
gement. Comme je tiens à voter en connaissance de cause
et que je ne fais pas partie de la commission militaire, je me
suis rendu dans la région de Rothenthurm, samedi dcjrnier.
Mon impression, confirmée aujourd'hui en particulier par
l'intervention de M. Herczog, est qu'une fois de plus, l'on fait
de la désinformation lorsqu'on prétend que les agriculteurs
seront lésés. Il faut savoir que ce sont tous de petits proprié-
taires; quatre d'entre eux possèdent plus de quatre hec-
tares, quatre autres possèdent un et deux hectares, six enfin
ont une propriété de moins d'un hectare. Ils sont donc tous
tributaires de location de terres complémentaires. Mon
impression, après ma visite de samedi dernier, est la sui-
vante: premièrement, chaque agriculteur aura en fin de
compte suffisamment de terres à disposition pour lui assu-
rer un revenu comparable, voire supérieur à celui qu'il a
aujourd'hui. Les agriculteurs n'attendent pas de subven-
tions, ils demandent de retrouver du terrain agricole, ce qui
est possible puisque la Confédération possède suffisam-
ment de terrains d'échange, sans parler de la réserve de
Zugerberg. Mais la Confédération devra faire un effort d'in-
formation de détail, afin que chaque agriculteur sache défi-
nitivement ce qu'il lui sera attribué. Le remaniement parcel-
laire a été fait à la satisfaction des personnes concernées.
Ce remaniement devra être poursuivi dans les meilleurs
délais. Les terres attenantes apportent un avantage certain à
chaque agriculteur.
En revanche, ce que j'ai ressenti, c'est une lassitude certaine
au sein de la population. Le problème se pose depuis trop
d'années. Certaines tensions surgissent entre familles des
deux clans et au sein même des familles touchées. L'essen-
tiel pour les habitants de Rothenthurm est que nous pre-
nions enfin une décision, que les engagements du DMF
soient respectés et que l'on règle les détails d'acquisition
dans les meilleurs délais et les meilleures conditions possi-
bles. Les habitants de Rothenthurm sont d'avis que ce ne
sont pas les nombreux signataires de l'initiative qui résou-
dront finalement leur problème. Ce sont eux qui continue-
ront à tirer leurs revenus de leurs terres et qui forgeront leur
avenir économique.
En conséquence, parce que je suis convaincu qu'il en va
d'une décision fondamentale, que la population ne sera pas
lésée mais aussi parce que je reconnais qu'elle aspire à
connaître définitivement ce qu'il adviendra de ses terres, je
suis favorable à l'entrée en matière et je vous demande de
voter les crédits nécessaires à l'acquisition de l'ensemble du
projet. Je demande également au Département militaire
fédéral d'être conciliant, d'avoir de la compréhension pour
cette population qui ne doit, en aucun cas, être brusquée. Il
en va de la détente au sein d'une population qui n'a rien à
voir avec la majorité des signataires de cette initiative.
Schnyder-Bern: Eines dürfen wir in dieser Debatte nicht
vergessen: Land ist nicht vermehrbar, Land - und nicht nur
Moorland - muss grundsätzlich geschützt werden. Wälder,
Forsten werden geschützt. Aufgrund des Forstgesetzes ist
die Waldfläche stabilisiert. Jeder Baum, der gefällt wird,
muss ersetzt werden. Dies ist grundsätzlich richtig. Wald
muss aus verschiedenen Gründen erhalten und damit
geschützt werden. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass
damit sämtliche Landansprüche auf die übrigen Landflä-
chen, insbesondere auf das Kulturland, entfallen.
Nun sollen zusätzlich noch alle Hochmoorlandschaften ähn-
lich wie die Forsten unter Schutz gestellt werden. Hier muss
ich mich zur Wehr setzen. Können wir uns eine solche
Politik leisten, indem dann sämtliche Landansprüche, aus
welchen Gründen auch immer, auf wertvolles Kulturland
fallen? Das kann doch nicht unser Ernst sein. Ich muss Sie
daran erinnern, dass in den letzten 30 Jahren über 100 000
Hektaren wertvolles Kulturland verbaut und überbaut wor-
den sind. Kann dieser Aderlass im Blick auf die Erhaltung
der Selbstversorgungsmöglichkeit unseres Volkes mit Nah-
rungsmitteln in Kriegszeiten weiter in Kauf genommen wer-
den? Ich glaube nicht.
Es ist an der Zeit, dass wir mit dem Schutz des Kulturlandes
Ernst machen. Angebracht wäre heute viel eher die Lancie-
rung einer Initiative zum Schütze des Kulturlandes als eine
solche zum Schütze von Naturschönheiten. Ich möchte
recht verstanden sein: Auch ich bin ein Vertreter des Natur-
und Heimatschutzes. Aber die Anliegen dieser Kreise müs-
sen vernünftig, im Blick aufs Ganze vertreten und beurteilt
werden.
Aus dem Gesagten komme ich zu folgenden Schlussfolge-
rungen: Landbedarf für diese und jene Zwecke muss künftig
- September 1983 N1277
Militärische Bauten und Landerwerb
auf ein Minimum reduziert und auf verschiedene Schultern
verteilt werden. Auch die Vertreter und Verteidiger von
schützenswerten Moorlandschaften müssen hier ebenso
Hand bieten wie die Vertreter des Kulturlandes. Im Falle
Rothenthurm haben die Vertreter wertvollen Kulturlandes
ihren Teil dazu beigetragen. Vier Heimwesen müssen aufge-
geben werden. Realersatz ist vorhanden. Weiteres Kultur-
land muss leider geopfert werden. Nun ist es an den ande-
ren, ein gleiches zu tun. Und schliesslich ist es nicht so, wie
die Kollegen Jaeger und Herczog behaupten, dass Rothen-
thurm eine der letzten intakten Moorlandschaften der
Schweiz sei. Solche Hochmoore hat es in der Schweiz zu
Dutzenden. Was in Rothenthurm geschehen soll, ist zumut-
bar. 10 Prozent des Hochmoores, und erst noch in einer
Randzone, werden beansprucht, und nicht mehr.
Ich bitte Sie deshalb, die Anträge Jaeger und Bundi abzuleh-
nen und der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen.
Wellauer, Berichterstatter: Gestatten Sie mir eine einzige
Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Akeret. Er hat
ausgeführt, dass er nicht begreifen kann, dass man von
militärischer Seite dieses Aufklärungsgelände beanspru-
chen will, weil ja darin die Soldaten im Sumpfe versinken
würden. Ich habe schon beim Eintreten gesagt, dass diese
Aufnahme, die Herr Aider heute von der Rothenthurm-lnitia-
tive gezeigt hat, desinformiert. Für eine sachliche Informa-
tion hätte man nämlich den Parlamentariern auch ein ande-
res Bild zuschicken sollen. Dieses Bild zeigt nun die Sperr-
gebiete, die bei der Modifikation des Aufklärungsgeländes
ausgeschieden worden sind. Und wenn Sie auf diese Bilder
genau hinsehen, Herr Akeret, dann sehen Sie sehr deutlich
in diesen Gebieten Spuren von Traktoren. Dort, wo aber
Traktoren fahren können, versinken auch die Soldaten nicht
im Sumpf.
Zu den Rückweisungsanträgen Herczog und Jaeger:
Herr Herczog stellt den Rückweisungsantrag an den
Bundesrat mit dem Auftrag, eine Baubotschaft vorzulegen,
die den Waffenplatz Rothenthurm ausklammert. Ich muss
annehmen, dass er nur gegen den Bau des Waffenplatzes
Rothenthurm ist. Die übrigen Bauvorhaben sind bei ihm
anscheinend unbestritten. Dafür hätte natürlich auch bloss
eine Rückweisung der Position Rothenthurm genügt, wie
das im Antrag Jaeger der Fall ist. Er begründet dies damit,
dass das Bedürfnis nicht klar ausgewiesen ist, und bringt
wieder das Argument des Geburtenrückgangs. Ich habe,
Herr Herczog, in der Eintretensdebatte auf dieses Problem
aufmerksam gemacht und dort gesagt, dass der Geburten-
rückgang höchstens Auswirkungen auf die Belegung der
Betten haben wird, aber nicht auf die Infrastrukturanlagen
eines Waffenplatzes. Es kommt eben nicht darauf an, ob bei
einem Zug- oder Gruppengefechtsschiessen zwei bis drei
Soldaten mehr mitmachen oder in einem Theoriesaal zwei
bis drei Soldaten mehr anwesend sind. Es wird trotzdem die
ganze Infrastruktur gebraucht.
Und wenn Sie sagen, der Waffenplatz Bure sei unterbelegt,
dann hat das vielleicht eine gewisse Berechtigung, aber Sie
können eben nicht den Waffenplatz Bure, der für die Mecha-
nisierten Truppen gebaut wurde und für die Panzerausbil-
dung dient, als Infanteriewaffenplatz benutzen. In Rothen-
thurm wird nur mit Infanteriewaffen geschossen. Die Mecha-
nisierten und Leichten Truppen haben die genau gleiche
Ausbildung wie die Infanteristen, mindestens in den ersten
neun Wochen der Rekrutenschule. Der Waffenplatz Bure ist
ungeeignet für eine infanteristische Ausbildung.
Zum zweiten sprechen Sie von Immissionen auf die Bevölke-
rung. Aber, Herr Herczog, jeder Waffenplatz erzeugt Immis-
sionen auf die Bevölkerung. Das trifft auf die anderen 40
Waffenplätze der Schweiz genau gleich zu. Gleich wie über-
all wird man auch in Rothenthurm versuchen, durch beson-
dere bauliche Vorkehren diese Immissionen in einigermas-
sen ertragbaren Schranken zu halten.
In den Punkten 3, 4 und 5 haben Sie eigentlich klar zum
Ausdruck gebracht, dass Sie eher gegen die Armee sind. Sie
hätten das ja auch direkt sagen können.
Ich beantrage Ihnen, den Rückweisungsantrag Herczog ab-
zulehnen.
Nun zum Antrag von Herrn Jaeger: Er will die Botschaft an
den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, eine Alterna-
tive vorzulegen, in der das Aufklärungsgelände ausserhalb
der Moorlandschaft zu liegen kommt und die Kaserne vom
jetzigen Standort ins Infanteriegelände verlegt wird. Herr
Jaeger, auch die Militärkommission hat im Hinblick auf die
Volksinitiative und die ablehnende Haltung der Bevölkerung
von Rothenthurm nach Alternativen gefragt und gesucht.
Sie hat das Problem der Verlegung der Kasernen diskutiert,
ebenso über den Verzicht auf das Aufklärungsgelände, ist
aber am Schluss zur Überzeugung gekommen, dass dieses
Aufklärungsgelände eine unabdingbare Voraussetzung ist
für die Zielsetzung des Waffenplatzes Rothenthurm, d.h. für
die Detailausbildung. Wir sind orientiert worden, dass weder
im Kanton Schwyz noch in anderen Landesteilen Möglich-
keiten bestehen für die Schaffung eines gleichwertigen Waf-
fenplatzes, die nicht gleiche oder grössere Probleme bieten
würden.
Nun zur Verlegung der Kaserne nach Ihrem Vorschlag:
Durch diese Verlegung würde wertvolles Gelände für die
Schiessausbildung verlorengehen, und es wäre fraglich, ob
man dann noch gleichzeitig mit zwei Kompanien Schiess-
ausbildung betreiben könnte. Im weiteren wären die Lärm-
immissionen, wenn die Kasernenanlagen direkt inmitten des
Schiessgeländes zu stehen kämen, so beträchtlich, dass die
Detailausbildung in diesem Gelände nicht durchgeführt wer-
den könnte. Man kann sich nicht vorstellen, Theorie in
Kasernenanlagen zu halten, wenn unmittelbar neben den
Gebäuden die Waffen zum Einsatz kommen.
Und sodann ist zu bemerken, dass es wegen Umprojektie-
rung zu einer Bauverzögerung von rund zwei Jahren käme,
so dass die Verwirklichung des Waffenplatzes bis zum Jahre
1987 nicht möglich wäre.
Ihr Vorschlag bezüglich Verlegung des Aufklärungsgelän-
des in das Gebiet Hunds-Chotten ist nicht brauchbar. Ich
möchte Ihnen einige Punkte sagen zu diesem Gebiet Hunds-
Chotten. Es liegt in unmittelbarer Nähe des Skigebietes
Hochstuckli. Einige Hektaren in diesem Gebiet wurden vor
einiger Zeit mit Bundessubventionen aufgeforstet. Das
Gelände ist zum Teil als Ersatzaufforstung für das Infanterie-
gelände Chohlmattli vorgesehen. Es ist Eigentum derOber-
allmeindkorporation, die wiederum Land verkaufen müsste.
Das Gelände eignet sich für die Ausbildung schlecht. Trotz-
dem müssten erheblich Flächen gerodet werden, um freies
Gelände für die Schiessausbildung zu erhalten; ausgerech-
net jetzt, wo überall das Waldsterben zu beobachten ist,
wollen wir dann noch zusätzliche Waldrodungen vorneh-
men! Das Gelände liegt rund 8 Kilometer vom Kasernen-
standort entfernt und ist im Winter nur schwer zugänglich.
Es liegt auf einer Höhe von 1200 bis 1300 Metern, und die
Ortschaft Rothenthurm liegt dann zwischen Kaserne und
Übungsgelände. Ein Übungsgelände, Herr Jaeger, das rund
8 Kilometer von der Kaserne entfernt liegt, erlaubt keinen
rationellen Ausbildungsbetrieb. Das Dorf Rothenthurm wäre
durch den Waffenplatz weit mehr tangiert, wenn die Kaserne
auf der einen, das Übungsgelände auf der anderen Seite des
Dorfes liegen würde. Das bestehende Waffenplatzprojekt,
wie das nun modifiziert vorliegt, muss als Ganzes gesehen
werden. Die Verträge mit den beiden Kantonsregierungen
und der Oberallmeindkorporation könnten nicht eingehal-
ten werden.
Ich wiederhole, was ich gestern gesagt habe: Der Waffen-
platz Rothenthurm muss nach Variante IV, oder allenfalls
etwas abgeändert, in seinen wesentlichen Elementen bis
zum Herbst 1987 erstellt sein, wenn wir nicht Gefahr laufen
wollen, dass das Rückkaufsrecht, das im übrigen genau
definierte, günstige Rückkaufsbedingungen vorsieht, ange-
rufen werden kann. Ihr Antrag, Herr Jaeger, bedeutet «Waf-
fenplatz nie».
Ich beantrage Ihnen Eintreten und Ablehnung der Rückwei-
sungsanträge Herczog und Jaeger.
161-N
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1278
N 28 septembre 1983
M. Jeanneret, rapporteur: Voici très brièvement quelques
points. Tout d'abord, nous prenons acte des déclarations
très claires de MM. Gloor et Bundi, ce qui nous permet de
confirmer que la commission, unanime, vous demande d'en-
trer en matière et de suivre le Conseil fédéral et le Conseil
des Etats, de rejeter les propositions Jaeger et Herczog et
que la seule différence entre la majorité et la minorité porte
sur la proposition de M. Bundi désirant un renvoi provisoire
du crédit pour le terrain d'exploration.
M. Tochon a justement relevé, après d'autres, qi:e l'on
pouvait douter, même dans les milieux scientifiques et de
connaisseurs, de certains aspects de la protection du
marais, et que c'était surtout le site, le cachet - c'est le
substantif qu'il a employé et qui me paraît bon - de cette
région qui doit être souligné.
M. Aider a rappelé également qu'il y avait deux choses
totalement différentes: une initiative fédérale dont nous ne
discutons pas aujourd'hui et un crédit pour une installation
militaire dans une commune. Je rappelle que l'initiative est
fédérale, qu'elle porte sur l'ensemble des marais suisses,
qu'elle est d'ordre civil, qu'elle sera traitée en temps irile par
le Parlement et qu'elle ne touche que, dans une toute petite
mesure, une part de la place d'armes. En outre, M. Aider a
insisté sur la «Gründlichkeit» -je crois qu'il faut le dire-du
Conseil fédéral, du Conseil des Etats, puis de la commission
du Conseil national. Tout a été fait pour examiner les pro-
blèmes sérieusement.
Enfin, tout ce qui a été dit, tant par Mme Mascarin que par
M. Oehen, montre combien ont été mélangés de prétendus
vœux en faveur de la protection de la nature et des propos
simplement antimilitaristes.
En ce qui concerne les deux propositions, nous vous invi-
tons à les rejeter: tout d'abord celle de M. Herczog; on nous
a qu'il était nécessaire d'aménager une place d'armes en
Suisse centrale, fait que personne ne conteste et qui a
même été répété à cette tribune. Puis celle de M. Jaeger,
parce que, sans le terrain d'exploration, la place serait
insuffisante. Recourir aux marais est nécessaire, dans une
certaine mesure limitée, car, sinon, où trouver le terrain
d'exploration? La solution de la caserne sur le terrain d'in-
fanterie a également été soupesée. En séance de commis-
sion, après examen, nous nous sommes ralliés à l'avis du
Conseil fédéral, car autrement on subirait une perte de place
extrêmement importante. Il faudrait refaire totalement les
plans et cela retarderait les travaux. En outre, ce serait
contraire à la convention. C'est dire que la proposition de M.
Jaeger doit être rejetée, comme celle de M. Herczog.
Enfin, deux mots en ce qui concerne MM. Magnin et Roy.
Nous ne voulons pas allonger les propos habituels de M.
Magnin sur la défense. Il se trompe une fois de plus dans la
conception, parce que Dieu sait si ce projet n'est pas pour
une armée sophistiquée, mais au contraire accrochée au
terrain. C'est donc un projet qu'il pourrait voter dans le
cadre de sa conception de la défense. Sur la politique de
grandeur, nous le renvoyons une fois de plus au cortège
militaire du 1
er
Mai dans les pays qui lui sont chers! M.
Magnin déclare que l'on multiplie les places d'armes et
pourquoi cela? Simplement parce que le développement
moderne fait que l'on ne peut plus être dans les villes. Que
l'on nous dise combien de casernes ont été fermées dans
des villes parce qu'il faut maintenant aller à la campagne.
Quant à la protection de la nature, plusieurs l'ont dit, tout a
été discuté et étudié pour donner la meilleure satisfaction
possible.
M. Roy, à qui M. Houmard a déjà répondu - et je terminerai
par cela - veut faire au Parlement une leçon de démocratie.
Or, je constate qu'il n'est même pas assis à sa place lorsque
je veux lui répondre. Cela me permettra de lui rappeler que
la vraie démocratie se fait ici; nous sommes élus représen-
tants du peuple, et non pas de la rue. De plus, nous ne
parlons pas du Jura, mais de la Suisse centrale. D'ailleurs, le
Jura est reconnaissant à la Suisse, et son gouvernement en
premier lieu, de la place d'armes de Bure qui se révèle être
une excellente place, tant pour le pays tout entier qie pour
le canton du Jura. L'avis de la démocratie est exprimé par
les trois députés de Schwyz que nous avons entendus à
cette tribune, ainsi que par les deux députés de Zoug qui se
trouvent être, de plus, conseillers d'Etat.
Quand Mme Blunschy, MM. Weber, Risi, Stucky et Scherer
viennent nous faire part de leur avis, nous y accordons
beaucoup plus d'importance qu'aux propos de M. Roy qui
n'ajoutent absolument rien dans cette affaire. Si ces cinq
députés étaient venus nous supplier de suspendre ou de
mettre en cause ce problème, je crois que nous les aurions
écoutés, mais nous l'aurions su depuis longtemps. Ils nous
ont confirmé que ces deux cantons, avec la Confédération,
ont travaillé la main dans la main à ce projet.
Pour toutes ces raisons, la commission vous propose d'en-
trer en matière, de suivre le Conseil des Etats. La seule
divergence entre majorité et minorité porte donc sur la
proposition de M. Bundi.
M. Chevallaz, conseiller fédéral: Après les deux combats de
Rothenthurm, en 1315 contre les Autrichiens et en 1798
contre les Français, et en paraphrasant le titre d'une pièce
de théâtre bien connue de Giraudoux, je voudrais pouvoir
dire en fin de débat: «La troisième guerre de Rothenthurm
n'aura pas lieu.» Les intérêts de notre défense par la prépa-
ration de l'armée, l'opposition d'une des deux communes
intéressées en sens contraire, la ferme résolution de deux
gouvernements cantonaux soutenant le projet, le souci en
soi louable de sauvegarder un site naturel, le lancement et
l'aboutissement d'une initiative allant dans ce sens, des
intérêts agricoles souvent en opposition, sont des pro-
blèmes, vous l'avouerez, de nature à nous donner quelques
maux de tête.
S'agissant des intérêts de notre défense d'abord, la crois-
sance des villes, la réalisation des autoroutes, quantité d'ins-
tallations industrielles ou touristiques ont réduit de quelque
100 000 hectares - M. Schnyder l'a rappelé tout à l'heure -
en vingt-cinq ou trente ans, les terrains de notre armée. Des
cantonnements sont manifestement et déplorablement
insuffisants, parfois insalubres comme à Arth-Goldau ou
dangereux comme à Schwyz, des casemates inconfortables
comme à Sargans, des locaux de travail inexistants, parfois
on manque d'installations et de salles de gymnastique, de
locaux pour simulateurs, de terrains d'exercice convenable-
ment aménagés à proximité de la caserne. Tout cela parle en
faveur de la création ou de la modernisation de nos places
d'armes. Vingt-six compagnies de recrues logent actuelle-
ment, durant le deuxième semestre de l'année, dans des
conditions précaires. La diminution des effectifs d'ici dix
ans à laquelle on a fait allusion, qui sera peut-être très
provisoire nous dit-on également, ne suffira pas à résoudre
le problème. Que l'on ne vienne pas nous dire que nos
places d'armes sont mal utilisées, comme l'a prétendu M.
Herczog tout à l'heure. En fait, si Bure était utilisé à 100 pour
cent, vu sa nature de place de chars, il serait transformé, en
une année, en un désert de boue inutilisable. Et M. Herczog
ne manquerait pas à ce moment-là de nous interpeller sur ce
paysage massacré. Par ailleurs, je le remercie pour l'hom-
mage qu'il a rendu à la fermeté de nos administrations, à
différents niveaux, et à la volonté de défense qu'il constate
heureusement dans la grande majorité du peuple suisse.
Quant à la question du déplacement de nos places d'armes
à l'étranger, que M. Widmer a évoquée tout à l'heure, nous
l'avons étudiée et elle reste ouverte. Elle est difficile à
résoudre, car il ne faudrait pas croire que nos voisins soient
prêts à accepter avec enthousiasme nos chars et nos
canons, plus facilement que les vieux Suisses de Rothen-
turm n'acceptent de modestes troupes d'exploration.
De toute manière, cette place de Rothenthurm, qui va
regrouper l'école de recrues de Schwyz, trois cantonne-
ments précaires - et pour deux d'entre eux sans terrain - est
une nécessité urgente. La place de Rothenthurm ne justifie
pas le déploiement de la grandiloquence stratégique, dont a
cru devoir faire usage M. Magnin. Elle n'est faite, elle, ni
pour des chars lourds, ni pour de l'artillerie mécanisée, ni
pour les batteries de fusée SS 20 qui défilent sur les places
historiques lors des grands anniversaires, elle est faite pour
- September 1983 N
1279Militärische Bauten und Landerwerb
de modestes cyclistes, pour des explorateurs, pour des
tireurs antichars. Ce n'est pas un corps expéditionnaire, ce
sont trois à quatre compagnies de modestes défenseurs qui
sont appelées à y stationner.
Nous ne planterons pas nos chars dans le marais et nous
nous efforcerons de ne pas trop nous y mouiller les pieds,
pour répondre à M. Aider et pour aller dans son sens.
Les cantons de Zoug et de Schwyz ont collaboré très active-
ment à l'élaboration du projet. Ils l'ont soutenu avec courage
et fermeté, ils en assument les procédures légales. Je tiens à
les féliciter et à les remercier de leur courage et de leur
fermeté. L'autre commune impliquée dans la place d'armes
de Rothenthurm est la commune d'Oberägeri. Récemment
encore, la corporation d'Oberägeri a refusé de vendre à la
Confédération les terrains de son alpage à une majorité qui,
nous pouvons le dire, n'était pas une majorité locale mais
une majorité importée d'autres régions où certains avaient
gardé des droits sur cette corporation. En revanche, la
commune politique elle-même n'a jamais formulé d'opposi-
tion à la réalisation du projet.
La commune de Rothenthurm, par contre, depuis 1975
exactement, car elle ne semble pas avoir été toujours du
même avis, a non seulement dit «non» mais écarté tout
compromis qui prévoirait la présence de plus d'une compa-
gnie à Rothenthurm; elle a refusé de participer à la discus-
sion des projets ainsi que d'assumer les tâches qui relèvent
légalement d'une commune en pareille procédure. Nous
avons pourtant multiplié les efforts de contact. J'ai rencon-
tré à deux reprises, ici, une délégation du Conseil communal
de Rothenthurm; j'ai offert, en vain, de me rendre devant
ledit conseil communal. Le Gouvernement de Schwyz, qui a
fait des efforts analogues, pourrait vous en dire encore
davantage. Nous regrettons infiniment tout ceci. Nous avons
l'habitude, au prix de concessions mutuelles - auxquelles
nous n'avons jamais été réfractaires - de trouver un accord
satisfaisant avec des communes tenaces, on le comprend,
dans la défense de leurs intérêts, mais comprenant aussi
leurs devoirs en matière de défense nationale. Il n'est pas
possible, sans créer un précédent déplorable, d'admettre
qu'une commune puisse, à rencontre de la Confédération et
des cantons intéressés, s'opposer à la réalisation d'un projet
reconnu d'intérêt communautaire. Si nous cédions à cette
opposition communale, non seulement nous empêcherions
la réalisation de toute construction militaire, mais nous
admettrions d'avance que des communes où se trouvent
des places d'armes, autrement chargées que Rothenthurm
ne le sera, exigent notre retrait graduel. Nous devons donc
être très fermes sur le principe et sur l'essentiel.
De plus, en renonçant au projet qui vous est présenté
maintenant, nous risquerions fort de perdre le terrain que
nous tenons en main actuellement, ce terrain d'infanterie
dont on a parlé et qui est frappé d'une clause de réméré si
nous n'avons pas, d'ici 1987, installé la caserne et au moins
une partie des aménagements généraux. La corporation
serait alors en droit de nous racheter ce terrain et nous nous
trouverions alors dans une situation pire que celle où nous
sommes actuellement.
Après l'opposition de la commune, il y a celle de militants de
la protection de la nature. Nous considérons la protection de
la nature comme un réflexe salutaire et la sauvegarde de
certains sites encore intacts mérite soutien. L'armée n'y est
pas indifférente et sa présence, ici ou là, a pu freiner la
construction de résidences secondaires en série, ou en vrac,
de campings, d'hôtels, d'installations mécaniques.ou indus-
trielles. Comme M. Biirer l'a rappelé tout à l'heure, à Walen-
stadt, à l'Hongrin, à Elm, à Thoune, à Frauenfeld, à Rep-
pischtal, nous avons trouvé, en bonne entente, des condi-
tions de coexistence, des règles et des limitations d'usage
qui sauvegardent le paysage et concilient les intérêts de
l'armée, du tourisme et des paysans.
Un pareil accord pourrait se trouver à Rothenthurm. Le
périmètre prévu pour la place d'armes touche la partie
méridionale du Hochmoor, la «tourbière bombée», comme
la baptisent les spécialistes, constituée de terrains essentiel-
lement marécageux. Encore est-il qu'en collaboration avec
les gouvernements cantonaux intéressés et la Ligue suisse
pour la protection de la nature, nous en avions déjà forte-
ment limité l'utilisation. En avril dernier, le rapport établi par
le professeur Meyer, notre expert en matière de protection
de la nature, nous a conduits à accentuer ces restrictions
pour la protection du marécage, un bon tiers du terrain qui
était prévu pour la place d'armes, pour le terrain dit d'exploi-
ration, ne saurait être foulé par la troupe et devient ainsi
inutile. Dans la partie restante, le tir est possible - dans des
conditions d'ailleurs assez restrictives - et le passage à
travers le marais doit être concentré sur trois allées étroites.
Nous sommes décidés à appliquer scrupuleusement ces
limitations. Sur la proposition de nos experts et avec l'ap-
probation du Conseil des Etats, nous avons également
repoussé la caserne de quelque 50 mètres vers le nord, de
sorte que ce complexe de bâtiments, élégamment discrets
dans le paysage, du triple point de vue botanique, géologi-
que et biologique, n'abîmera pas le site scientifiquement et
précisément défini de la «tourbière».
En ce qui concerne le déplacement de la caserne sur le
terrain d'infanterie, que demande M. Jaeger, nous l'avons
étudié très attentivement, et je m'en suis fait faire les
esquisses. Nous n'avons toutefois pas jugé l'opération pos-
sible. Elle nécessiterait d'une part la refonte totale des plans,
avec un retard qui pourrait faire jouer la clause de réméré
que j'évoquais tout à l'heure; d'autre part, sur le plan esthéti-
que, elle inscrirait moins bien la caserne dans le paysage de
la vallée que l'emplacement prévu initialement; enfin et
surtout, ce transfert serait en contradiction avec les engage-
ments pris envers la corporation de l'Oberallmeind, lorsque
nous avons acheté le terrain d'infanterie. Ce transfert per-
mettrait certainement à la corporation de faire jouer la
clause de réméré prévue dans le contrat. Le pont que nous
propose en l'occurrence M. Jaeger-un peu tard, il l'avoue-
est un pont qui est miné d'avance. Il n'est plus une base de
conciliation. Ce serait pour nous un simple aveu de défaite.
La présence et la propriété de la Confédération sur le
Hochmoor, les restrictions d'utilisation et d'installations que
nous imposons, seront une garantie, je le crois, du maintien
de-cette zone naturelle en l'état, sans exploitation de la
tourbe, ni drainage, ni constructions. Nous sommes au fond
déjà, avant la lettre et avant son lancement, allés très loin,
pour la protection du marécage, dans la ligne de l'initiative,
déposée entre-temps mais qui n'a-je dois aussi le souligner
- trouvé qu'un écho limité dans le canton de Schwyz.
En ce qui concerne les intérêts agricoles, ils ne vont pas
nécessairement dans le même sens que la protection de la
nature. Nous nous engageons cependant à faire en sorte -
cela en particulier pour répondre à MM. Schnyder et Hou-
mard - que les corporations ou les paysans qui pourraient
être expropriés dans le périmètre de la place retrouvent
largement la contre-valeur de leurs terrains, soit sous forme
d'autres terres, soit en espèces, à leur gré. Chacun des cas
doit être étudié et il le sera. Sur quatre agriculteurs qui
devraient être déplacés pour réaliser l'entier du périmètre,
trois ont déjà retrouvé ailleurs par nos soins- on l'a dit- des
domaines dans de meilleures conditions d'exploitation; M.
Risi l'a évoqué tout à l'heure.
Il est possible de définir, pour certains secteurs - et je
réponds ici à M. Stucky - en lieu et place de l'expropriation,
des conventions d'utilisation. Enfin, une partie au moins des
terrains occupés par l'armée resteront à la disponition de
l'agriculture dans des conditions données et certainement
favorables. Comme on l'a dit, nos soldats ne mangent pas
l'herbe.
Les importantes restrictions d'usage que nous nous
sommes imposées sur le site du Hochmoor diminuent sans
doute - on l'a dit et il faut le reconnaître - fortement l'utilité
militaire de ce terrain dit d'exploration. Celui-ci, dès lors, ne
mérite plus son nom, mais plutôt celui d'un terrain d'exer-
cice à usage restreint, certainement fort utile toutefois.
Y aurait-il là, dans cette modification apportée, motif à
renoncer à l'ensemble de la place d'armes de Rothenthurm?
Allant plus loin, on peut se demander si l'initiative, mainte-
nant déposée, interdirait la réalisation de la place d'armes.
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain1280
N 28 septembre 1983
Je dirai que nous avons, au Conseil fédéral, le respect le plus
ferme de la volonté populaire. Mais les responsabilités doi-
vent être définies et les procédures doivent être stipulées
clairement. Nous devons poser avec clarté que le lancement
d'une initiative et son dépôt, quel que soit le nombre des
signatures, ne sauraient entraver une réalisation engagée
également, sans créer un grave précédent qui permettrait de
paralyser arbitrairement un grand nombre d'entreprises
d'utilité générale ou d'intérêt privé. Seule la sanction popu-
laire donne une valeur efficace aux dispositions de l'initia-
tive.
On peut trouver discutables les dispositions concernant
l'effet rétroactif, au deuxième paragraphe de cette initiative.
Quoi qu'il en soit, nous ne pensons pas que l'adoption de
cette initiative, au cas où le peuple et les cantons s'y décide-
raient, amènerait sans doute notre retrait total du Hoch-
moor; nous tenons toutefois à relever que nous n'y pré-
voyons pas, pour le moment, d'installations. Cela diminue-
rait regrettablement les surfaces disponibles mais ne con-
damnerait pas la réalisation de la place car, si je fais l'addi-
tion, nous aurions alors construit la caserne qui est hors du
Hochmoor, comme nous le proposons, et nous disposerions
à sa proximité des 170 hectares de terrain dit d'infanterie,
aménagés de telle sorte que deux compagnies pourront y
tirer parallèlement, à quoi nous pouvons ajouter une cin-
quantaine d'hectares en dehors du Hochmoor, acquis plutôt
dans un but d'échange au nord de la caserne. Des possibi-
lités de tir seront également réservées, sous des contrats
divers, sur la rive gauche de la Biber.
Sans satisfaire à tous les vœux formulés dans les plans
initiaux du Département militaire, cela constituerait une
amélioration considérable des conditions d'instruction dans
le canton de Schwyz. L'essentiel est pour nous que, dans les
plus brefs délais, puissent commencer la construction de la
caserne et l'aménagement du terrain d'infanterie, et cela
pour deux raisons. La raison de beaucoup la plus impor-
tante est que ces constructions sont urgentes et indispensa-
bles à l'instruction de notre armée. Ensuite, il y a le pro-
blème de cette convention dont je vous ai parlé, cette clause
de réméré qui frapperait notre terrain d'infanterie si nous
n'engagions pas dans les délais les plus rapides la construc-
tion de la caserne et l'aménagement du terrain d'infanterie.
J'apprécie dès lors qu'il n'y ait pas eu, dans votre commis-
sion, d'oppositions à ces décisions essentielles. Une mino-
rité propose de voter les 100 millions de crédit que la
caserne et le terrain d'infanterie requièrent, mais de suspen-
dre provisoirement les 8 millions destinés à l'aménagement
du terrain d'exploration. Des arguments, sans doute, peu-
vent aller dans ce sens: la nécessité où nous sommes de
toute manière de reconsidérer l'utilisation du terrain autre-
fois prévu en terrain d'exploration en fonction des nouvelles
limitations; le fait de l'initiative, malgré tout, l'opportunité de
ne pas jouer la provocation en organisant le terrain visé
précisément par l'initiative. Je le répète, telle n'est pas notre
intention.
Nous avions songé à cette suspension provisoire du crédit -
j'avoue que nous y avons fait allusion - comme à une
possibilité éventuelle, mais non comme à une décision de
notre part. La seule évocation de cette hypothèse de travail a
créé de l'inquiétude chez certains fidèles - auxquels je
rends hommage par ailleurs- une perplexité anxieuse chez
certains juristes et même, disons, une indignation sourde
chez certains intégristes de la place d'armes. Pourtant, cette
intention de flexibilité démontrée a, j'en suis certain, contri-
bué à une certaine décompression de l'atmosphère, facili-
tant dans des conditions moins tendues la réalisation de
l'essentiel de la place d'armes, et montrant, en même temps,
notre fermeté sur l'essentiel et notre flexibilité sur ce qui est
moins essentiel.
Mais, les juristes entendus, la procédure d'expropriation
étant maintenant développée, le risque existait et existe que
la corporation de l'Oberallmeind ne fasse jouer la clause du
rachat si nous ne votons pas l'ensemble du crédit. Il est
donc nécessaire que les 8 millions du terrain d'exploration
nous soient accordés. Notre position en sera d'ailleurs plus
forte.
Si votre commission propose, comme le Conseil des Etats,
l'octroi du crédit demandé, elle se rallie également aux
conclusions formulées par la Commission militaire du Con-
seil des Etats et, implicitement, admise par ce conseil: le
déplacement de la caserne une cinquantaine de mètres vers
le sud, de manière à la dégager complètement du site
scientifiquement limité du Hochmoor.
On nous demande de tirer les conséquences des derniers
rapports des experts pour la protection du marécage. On
requiert de nous une nouvelle appréciation de l'utilisation
militaire du terrain d'exploration en fonction des limitations
nouvelles, et on nous demande d'étudier la substitution, où
cela est possible, de contrats d'utilisation à des procédures
d'expropriation. Tout cela doit s'accomplir et s'accomplira
d'ailleurs ainsi, avec la collaboration des gouvernements
cantonaux dont je souligne l'engagement positif. Le Conseil
fédéral se voit donc octroyer large liberté d'action pour
l'aménagement du terrain d'exploration. Le Département
militaire, en liaison avec les Gouvernements de Schwyz et
de Zoug, mettra cette liberté d'action à profit pour reviser
cet aménagement et il cherchera, parallèlement, à ce que
celui-ci puisse être l'occasion d'une reprise de contact et
d'un retour à la collaboration avec la commune de Rothen-
thurm.
Nous sommes à Rothenthurm où nous tirons depuis vingt
ans. Avec votre approbation, nous y construirons la caserne
et la place d'armes. Mais, nous le ferons sans détériorer le
site sacré du Hochmoor. Nous retrouverons - je n'en doute
pas - la compréhension de la commune de Rothenthurm,
fut-ce au prix de quelques arpents de marécage. Nous
dédramatiserons le débat si ce n'est pas déjà chose faite.
L'armée tient à son image de marque. Elle veut être ferme
sans être sourde: «Die Armee wird fest bleiben, ohne sturzu
werden.»
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Abstimmung - Vote
Für den Rückweisungsantrag Herczog 15 Stimmen
Dagegen 126 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel, Ingress und Art. 1 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre, préambule et art. 1 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 2 Bst. a und Anhang 1
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Bundi, Deneys, Gloor, Hubacher, Merz)
a. ... Fr. 364920000
Anhang 1
111 Waffenplatz Rothenthurm Fr. 99400000
Der Kredit für das Aufklärungsgelände wird vorläufig zu-
rückgestellt.
Art. 1 al. 2 let. a et appendice 1
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
- September 1983 N
1281Militärische Bauten und Landerwerb
Minorité
(Bundi, Deneys, Gloor, Hubacher, Merz)
a. ... Fr. 364920000
Appendice 1
111 Place d'armes à Rothenthurm Fr. 99400000.
L'octroi du crédit pour le terrain d'exploration est provisoire-
ment renvoyé.
Bundi, Sprecher der Minderheit: Die Begründung des Min-
derheitsantrages bedarf einiger zusätzlicher Erläuterungen
zur Situation. Zunächst möchte ich auf die Gründe einge-
hen, wie ich sie persönlich sehe, warum die Bevölkerung
von Rothenthurm den Waffenplatz, oder besser gesagt
einen Teil davon, ablehnt. Einmal muss zur Kenntnis genom-
men werden, dass Rothenthurm eine Bevölkerung mit einer
eindeutig bäuerlichen Herkunft aufweist. In dieser ist das
Bewusstsein tief verankert, dass der Boden der wertvollste
Faktor für die Urproduktion darstellt. Die Hauptsorge ist
denn auch, dass Kulturland preisgegeben werden müsste,
entweder im Sinne von direkten Abtretungen oder im Sinne
der Nutzungseinschränkungen. Wohl wurde in diesem
Zusammenhang auch von sogenanntem Realersatz gespro-
chen. Dabei würde es sich um bedeutend höher gelegenes
und weniger fruchtbares oder um weit entferntes Gelände
handeln. In Tat und Wahrheit aber müsste bei solchem
Ersatz jeweils jemand vom bisher bewirtschafteten Gebiet
weichen. - Meiner Auffassung nach ist denn überhaupt der
Ausdruck «Realersatz» falsch gebraucht. Er kann in solchen
Fällen immer nur bedeuten, dass landwirtschaftliches Land
auf Kosten von anderem landwirtschaftlichem Land verlo-
rengeht.
Die Verbundenheit der Rothenthurmer mit ihrem Boden ist -
und diese Überzeugung habe ich in persönlichen Gesprä-
chen mit verschiedenen Rothenthurmern gewonnen - echt
und traditionell. Da können die heute auch eingebrachten
Hinweise auf jüngste Vorfälle, wo die bisherige Nutzung
durch besondere Eingriffe gestört oder beeinträchtigt wor-
den sei, nichts ändern. Diese haben ihre Gründe anderswo.
Dass sie hier so wortreich vorgetragen werden, ist ein Ver-
such, vom Kernpunkt der Angelegenheit abzulenken. Im
weiteren ist die Wirtschaftsstruktur von Rothenthurm heute
sehr gesund. Es besitzt ein Gewerbe und eine Industrie, die
noch Auswärtigen Arbeitsplätze anbieten. Die Gemeinde hat
das zweitbeste Verhältnis zwischen Wohnbevölkerung und
Arbeitsplatzangebot im Kanton Schwyz. Sie ist als Bergge-
meinde auf keinen direkten Finanzausgleich angewiesen. Es
ist darum nicht nötig, diese Gemeinde mit Hilfe des Militärs
wirtschaftlich zu fördern. Die weiteren Ablehnungsgründe
betreffen vor allem die Immissionen, die von dem in unmit-
telbarer Nähe vorgesehenen Schiess- und Übungsgelände
zu erwarten wären. Sie betreffen ferner den Sicherheits-
aspekt in bezug auf die dort auszutragenden Schiessübun-
gen, und sie betreffen letztlich auch den Schutz der Moor-
landschaft.
Nehmen wir nun den Ablauf und die Methoden ins Visier,
wie die zuständigen Leute das Waffenplatzprojekt aufgriffen
und weiter verfolgten. Auf ein Gelände, das im Jahre 1957
vom EMD in einem Schreiben an die Schwyzer Regierung
als Sumpfgebiet, als schlecht begehbar und für Schiess-
übungen ungeeignet bezeichnet wurde, projektierte man
1973 das sogenannte Aufklärungsgelände. Wohl waren
darin Vorstellungen von einer aus Einheimischen und ande-
ren Leuten bestehenden Planungskommission enthalten.
Wohl hatten einige der damaligen Vertreter des Gemeinde-
rates ihre Bereitschaft dazu erteilt. Doch hatte man der
Rothenthurmer Bevölkerung versprochen, sie könnte recht-
zeitig zum Projekt Stellung nehmen und auch darüber
abstimmen. Dies enthielt man ihr aber vor. Zudem trug man
der geänderten Einstellung von Gemeindebehörde und
Bevölkerung seit dem Jahre 1974 kaum mehr Rechnung.
Der Vertrag zwischen den Kantonen Schwyz und Zug mit
dem Bund ist weitgehend ohne Konsultation des Willens der
Rothenthurmer zustandegekommen. So ist es nicht zu ver-
wundern, dass die Einwohnerschaft dieser Gemeinde an
sogenannten Konsultativabstimmungen in den Jahren 1975
und 1980 den Waffenplatz und den Vertrag grossmehrheit-
lich ablehnte und schliesslich auch keine Verhandlungsbe-
reitschaft mehr bekundete. Man kann sagen, dass weder die
Schwyzer Regierung noch das EMD in der ganzen Sache
sehr klug vorgingen: Die Schwyzer Regierung nicht, indem
sie offenbar Versprechungen betreffend Konsultationen der
Gemeindebevölkerung abgab - solche aber nicht einhielt -
und indem sie seit langem von einer Verordnung zum
Schütze der Moorlandschaften sprach, diese aber bis heute
nicht definitiv erlassen hat. Dadurch hat sie zur Unsicherheit
betreffend die Schutzwürdigkeit der Moorgebiete beigetra-
gen. Es wäre durchaus in ihrer Kompetenz gelegen, eine
Verfügung zu erlassen, dass bis zum Inkrafttreten der vorge-
sehenen Verordnungen keine Eingriffe in der betreffenden
Moorlandschaft vorgenommen werden dürften, welche die
bisherige Nutzung beeinträchtigten. Das hätte sowohl für
die militärischen Stellen als auch für die Privaten, von denen
einige inzwischen gewisse Eingriffe vorgenommen haben,
klare Verhaltensanweisungen bedeutet. Eine solche Verfü-
gung ist aber heute noch ausstehend. Den militärischen
Stellen kann man den. Vorwurf nicht ersparen, nicht ver-
sucht zu haben, rechtzeitig mit der Ortsbevölkerung ins
Gespräch zu kommen. In einer Atmosphäre des Misstrauens
sind begreiflicherweise Gespräche und Verhandlungen
kaum mehr möglich. Eine solche herrschte insbesondere
nach der Einleitung des Enteignungsverfahrens vor.
Wie sieht nun das heutige Angebot des Aufklärungsgelän-
des aus? Es ist hineingebettet in eine offene, voll kultivierte,
unter Naturschutz stehende Landschaft. So etwas kann man
in der Schweiz suchen! Es behindert die Bewirtschaftung
des Areals selber und erschwert diejenige der Umgebung.
Der Schiessbetrieb in unmittelbarer Dorfnähe bringt emp-
findliche Störungen. Die Sicherheit für die um dieses
Schiessgelände herum wohnenden und wirtschaftenden
Menschen dürfte gefährdet sein, trotz der Beteuerungen, die
uns von selten verschiedener Militärpersonen abgegeben
wurden. Die Beispiele von Einsiedeln sprechen für sich. Es
soll in einen Abhang hineingeschossen werden, hinter wel-
chem vereinzelt landwirtschaftliche Höfe stehen, wo sich
eine Ferienhaussiedlung auf dem Gebiet der Gemeinde
Oberägeri befindet und wo das Land vollständig bewirt-
schaftet wird. Schliesslich kann man behaupten, dass dieses
Übungs- und Schiessgelände, in dem man nun die Moor-
kerngebiete herausgeschieden, damit aber die militärische
Nutzung eingeschränkt hat, für die militärischen Ziele über-
haupt nicht mehr ergiebig ist. Selbst Offiziere im Kreise
unserer Kommission haben diese Auffassung vertreten.
Welche bessere Lösung bietet sich denn an? In dieser
verfahrenen und unbefriedigenden Situation muss ein Aus-
weg gefunden werden. Darum unser Vorschlag, vorläufig
auf das Auf klärungsgelände zu verzichten. Das lnfanteriege-
lände (d. h. das Hauptübungsgebiet) und die Kasernen kön-
nen realisiert werden. «Vorläufig» heisst, dass man das
Aufklärungsgelände solange zurückstellt, bis man ein
gleichwertiges an anderer Stelle gesichert hat, oder aber
auch bis zur Behandlung der Volksinitiative durch die eidge-
nössischen Räte.
In Gesprächen mit Vertretern der Gemeinde Rothenthurm
hat sich nämlich gezeigt, dass durchaus noch Möglichkei-
ten beständen, in der näheren Umgebung der Ortschaft
geeignete Areale zu finden, und zwar Areale im landwirt-
schaftlich nicht bewirtschafteten Gelände, in einem wilden
und unfruchtbaren Nebengebiet. Selbstverständlich bedür-
fen diese noch nicht konkretisierten Möglichkeiten einge-
hender Abklärungen und Besprechungen. Hier liegen aber
Anzeichen vor, dass man den Übungs- und Schiessbetrieb
des sogenannten Aufklärungsgeländes in grösserer Distanz
zum Dorf und auch zu anderen Ortschaften unterbringen
könnte. Solche neue Aussichten müssen nun eben genutzt
werden.
Gerade mit der Andeutung dieser genannten Möglichkeit
muss dem Punkt 5 in der Beantwortung der kiterpellation
Akeret widersprochen werden, dass weder im Kanton
Schwyz noch in anderen Landesteilen die Möglichkeit für
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1282N 28 septembre 1983
die Schaffung eines gleichwertigen Waffenplatzes
bestünde. Hier geht es nur um die Suche nach einem Teil
eines Waffenplatzes. Dieser Teil könnte in der Nähe gefun-
den werden. Dabei ist nicht in erster Linie an einen Erwerb
des Areals zu denken, sondern der benötigte Schiess- und
Übungsraum könnte auch mit einem Nutzungsvertrag gesi-
chert werden.
Die Lösung, die wir hier vorschlagen, wurde auch schon
vom Militärdepartement selber ins Auge gefasst. Sie ist in
einem kommissionsinternen Dokument als «Alternative» zur
Diskussion gestanden. Der Stab der Gruppe für Ausb Idung
erachtete es als möglich und tragbar, dass man vorüberge-
hend ohne Aufklärungsgelände auskomme. Man müsste
gewisse Erschwerungen und Einschränkungen vorläufig in
Kauf nehmen. Diese würden jedoch bei definitiver Realisie-
rung an einem Ersatzort dahinfallen und würden mög icher-
weise gar durch ein besseres Gelände mehr als wettge-
macht.
Zuletzt sei noch das Problem in seinen sonstigen Auswir-
kungen gestreift: Da ist einmal die Frage des Vertrauens. Ein
solches Werk von nationaler Bedeutung lässt sich nicht
ohne ein Minimum an gegenseitigem Vertrauen verwirkli-
chen. Der Weg eines echten Kompromisses, den wir mit
unserem Minderheitsantrag aufgezeigt haben, kann einen
grossen Beitrag an die Wiederherstellung des Vertrauens
bedeuten. Die Rothenturmer sind tief in ihrer historischen
Vergangenheit verankert; sie sind aufrechte Eidgenossen;
sie erfüllen ihre militärische Dienstpflicht. Sie gehören
einem Kanton an, in dem (nebst anderen Innerschweizer-
kantonen) die Bevölkerung schon im Mittelalter nicht allein
fremde Vögte und Richter entfernt und ferngehalter, son-
dern auch die ältesten Bestimmungen über ein Verbot des
Verkaufs von Boden an Fremde erlassen hat. Dieser Boden
ist ihnen heute noch teuer.
Nun ist ein weiterer Umstand zu bedenken. Unser Antrag
kommt einer Volksinitiative, die innert kürzester Zeit und mit
einer eindrücklichen Unterschriftenzahl zustande gekom-
men ist, zu einem grossen Teil entgegen. Er ist darum auch
geeignet, in dieser Richtung entspannend zu wirken. Die
Initiative kann so dereinst in einer gelösteren und freieren
Atmosphäre behandelt werden. Sie ist dann nicht schon vor
ein fait accompli gestellt. Man mag einwenden, wir würden
uns einfach dem Druck dieser Initiative beugen. Nun spre-
chen objektive Gründe für eine Kompromisslösung. Im übri-
gen möchte ich an dieser Stelle noch vermerken, dass das
Parlament schon mehrmals bei seinen eigenen Vorlagen
eingeschwenkt ist und teilweise oder ganz Begehren von
Volksinitiativen übernommen hat, auch von Initiativen, die
noch nicht einmal eingereicht waren. Unser Einschwenken
in dieser Sache wäre also absolut kein Präjudiz.
Was wir aber vor allem anstreben, ist eine unnötige und
möglicherweise folgenschwere Konfrontation nicht nur zwi-
schen dem EMD und Rothenthurm, sondern auch zwischen
zwei Lagern der Schweizerbevölkerung zu vermeiden. Es ist
bei unserer heutigen Entscheidung mehr ein psychologi-
sches und staatspolitisches als ein militärisches Problem.
Da unser Antrag darauf ausgerichtet ist, diese politischen
Spannungen zu massigen und abzubauen, ersuche ich Sie,
ihm zuzustimmen.
Weber-Arbon: Diesem Antrag unseres Kollegen Bundi
möchte ich eine Bemerkung staatspolitischer Art beifügen.
Der Antrag Bundi sagt nicht nein zum Waffenplatz Rothen-
thurm. Er beantragt bloss Rückstellung eines Teils des Kre-
dits, nämlich für das sogenannte Aufklärungsgelände. Ich
will auf seine einlässliche Begründung nicht mehr eintreten,
aber Sie doch auf ein Phänomen aufmerksam machen, das
mich in diesem Zusammenhang recht intensiv beschäftigt
und auch Sie beschäftigen sollte. Dürfen wir, so frage ich
Sie, bei der Behandlung unseres heutigen Traktandums
(Baubotschaft) eine zum gleichen Thema vorliegende Volks-
initiative mit immerhin über 162 000 Unterschriften einfach
so unter den Tisch wischen? Dürfen wir nach der Philoso-
phie unseres Kollegen Loretan verfahren: «Das sind zweier-
lei Paar Stiefel - eines ist die Baubotschaft, heute zu behan-
deln, das andere ist die Initiative, die dann einige Jahre
später dran kommt?» Ich gebe zu: Volksinitiativen sind
gelegentlich verdammt unbequem. Sie laufen quer zu unse-
ren politischen Vorhaben, die wir realisieren wollen. Man
könnte sogar sagen: Die Schlaumeier von Initianten wollen
diese ganze Angelegenheit Rothenthurm gewissermassen
unterlaufen. Sie haben sich alle Mühe gegeben, in einer
Rekordzeit-am 8. März, glaube ich, hat der Start mit dieser
Initiative begonnen, Mitte September wurde sie abgegeben
-eine Alternativlösung zu diesem Problem zu präsentieren.
Die 162 000 Unterschriften sind ganz sicher - das gebe ich
ohne weiteres zu - recht heterogen zusammengesetzt. Aber
ich habe mir immerhin herausnotiert, dass 66 Prozent der
stimmberechtigten Bürger von Rothenthurm unterschrie-
ben haben, dass fast 14 Prozent der stimmberechtigten
Bürger des Kantons Schwyz unterzeichnet haben, dass 11
Prozent Stimmberechtigte des Kantons Zug zu diesen
Unterschriften gehören. Ich glaube nicht, dass wir mit die-
sem Volksrecht so umspringen dürfen, dass wir uns einfach
sagen können: «Wir haben jetzt die Baubotschaft des Bun-
desrates zu behandeln. Eine Behandlung der Initiative
würde eine entsprechende Verzögerung mit sich bringen.
Wir können es uns gewissermassen nicht leisten, auf diese
Initiative hier politisch Rücksicht zu nehmen.»
Ich muss Ihnen in aller Offenheit und Deutlichkeit sagen: ich
habe einen zu hohen Respekt vor den Institutionen unserer
direkten Demokratie, hier insbesondere vor dem Institut der
Verfassungsinitiative. Auch wenn diese uns nicht passt,
wenn wir sie vielleicht in diesem Moment verdammen, weil
sie uns querliegt. Ich bitte Sie, wenn Sie als Vertreter des
Volkes aus allen Fraktionen diese Situation zur Kenntnis
nehmen müssen, denken Sie doch daran, dass diese Priori-
tätsordnung unserer Verfassung in diesem Zusammenhang
berücksichtigt werden soll.
Ja was dann, wenn diesem Antrag Bundi entsprochen wird?
Ich sehe eine Speditivität des Bundesrates, dass er sehr
rasch zu dieser Initiative Stellung nimmt und unter Umstän-
den zu einem ablehnenden Antrag kommt, vielleicht zu
einem Gegenvorschlag - ich weiss es nicht -, ich lasse die
Frage offen. Auf jeden Fall braucht er ja nicht die Fristen
auszunützen, die wir im Geschäftsverkehrsgesetz uns selber
festgelegt haben.
In diesem Zusammenhang übrigens eine staatsrechtlich
doch recht pikante Frage: In der Übergangsbestimmung
dieser Initiative steht folgender Satz - das ist die eigentliche
Lex Rothenthurm, wenn Sie so wollen -: «Anlagen, Bauten
und Bodenveränderungen, welche dem Zweck der Schutz-
gebiete widersprechen und nach dem I.Juni 1983 erstellt
werden, insbesondere in der Moorlandschaft von Rothen-
thurm, auf dem Gebiete der Kantone Schwyz sowie Zug,
müssen zu Lasten der Ersteller abgebrochen und rückgän-
gig gemacht werden. Der ursprüngliche Zustand ist wieder
herzustellen.»
Als Anwalt bin ich gewohnt, immer mit der dümmsten
Variante zu rechnen. Nehmen Sie einmal die unangenehm-
ste Variante für die Organe des EMD, die Initiative würde
angenommen. Was passiert dann mit dieser Übergangsbe-
stimmung? Sind der Bundesrat und das Bundesamt für
Bauwesen dann verpflichtet, mit den Baumaschinen in
Rothenthurm aufzufahren und den Status quo wiederherzu-
stellen? Was passiert, wenn er das nicht tut? Was, wenn er
zum Beispiel sagt: Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit
gestattet das nicht? Hätten die betroffenen Bürger beispiels-
weise das Recht, in Lausanne zu klagen gegen den Bund,
dieser Verfassungsbestimmung Rechnung zu tragen? Ich
mache Sie einfach auf diese unangenehmen Konsequenzen
aufmerksam, die auf uns zukommen könnten, wenn diese
Initiative tatsächlich angenommen würde.
Vor allem aus staatspolitischen Gründen empfehle ich
Ihnen, diesem Antrag Bundi zuzustimmen, wobei ich mei-
nerseits diese zugegebenermassen etwas unbestimmte Aus-
drucksweise «vorläufige Zurückstellung dieses Kredites» so
interpretiere, dass wir verpflichtet sind, als Parlament der
Schweizerischen Eidgenossenschaft bei dieser Konfliktsi-
tuation der Behandlung der Initiative den Vorrang zu geben.
- September 1983 N
1283Militärische Bauten und Landerwerb
Ich habe Verständnis dafür, dass auch EMD und Bundesrat
eine Verzögerung der Realisierung ihres Konzeptes bedau-
ern. Aber wenn wir den Souverän entscheiden lassen - Volk
und Stände -: «Was sagt ihr zu dieser Initiative?», dann
haben wir eindeutig grünes Licht für das weitere Vorgehen.
Wenn Sie das nicht tun, dann müssen Sie sich nicht wun-
dern, wenn nicht nur diese 162 000 Unterzeichner der Initia-
tive, sondern darüber hinaus etliche Bürger den berühmt-
berüchtigten und hier dann vielleicht doch zutreffenden
Slogan wiederholen: «Wir können ja machen, was wir wol-
len, die in Bern machen ja doch, was sie wollen.»
Iten: Wie mein Vorredner bin auch ich Herrn Bundi für
seinen Antrag dankbar. Denn beim Studium seines Antrages
bin ich auf ein staatsrechtliches Problem aufmerksam
geworden, auf die rechtliche und politisch wichtige Frage
nämlich, welche Bedeutung, im Sinne unseres Staatsrech-
tes, einer hängigen Volksinitiative zukommt, die sich inhalt-
lich ganz oder teilweise mit einem von den eidgenössischen
Räten zu fassenden Beschluss deckt.
Vielleicht weil ich aus einem Landsgemeindekanton
komme, in dem der Souverän im demokratischen Machtge-
füge eine ganz besondere Rolle spielt, kann ich die Auffas-
sung einzelner Ständeräte nicht teilen, die Initiative dürfe
überhaupt keine Auswirkungen auf den Ausgang der parla-
mentarischen Beratung haben. Sie sei also vorläufig einfach
zu übergehen. Da gehe ich eher mit den Herren Aider und
Weber-Arbon einig, die sich in der Eintretensdebatte und
auch jetzt in der Detailberatung mit der Initiative auseinan-
dersetzen und erst aufgrund einiger rechtlicher, wenn auch
noch summarischer Überprüfungen ihre Schlussfolgerun-
gen ziehen.
Nachdem der Antrag Bundi im direkten Zusammenhang mit
der Initiative steht, sind objektive Kriterien zu suchen, die
uns eine Entscheidung erleichtern.
Es ist zunächst ein Unterschied, ob eine Initiative eine Mate-
rie betrifft, die in der Verfassung noch nicht geregelt ist,
oder ob ein bestehender Verfassungsauftrag geändert oder
aufgehoben werden soll. Ist nämlich letzteres der Fall, darf
die Bundesversammlung ihre Beratung gar nicht aussetzen.
Artikel 84 unserer Bundesverfassung verbietet uns, hier
zuzuwarten. Er lautet: «Der Nationalrat und der Ständerat
haben alle Gegenstände zu behandeln, welche nach Inhalt
der gegenwärtigen Verfassung in die Kompetenz des Bun-
des gehören und nicht einer anderen Bundesbehörde zuge-
schieden sind.»
Ein zweites Entscheidungskriterium wird eine erste summa-
rische Beurteilung der hängigen Initiative sein. Das Parla-
ment wird zum gegebenen Zeitpunkt den Initiativtext unter
dem Gesichtspunkt von Artikel 24 unseres Geschäftsver-
kehrsgesetzes und Artikel 121 unserer Bundesverfassung
prüfen müssen. Ich würde mir nie anmassen, diesem
Entscheid vorzugreifen. Ich denke aber, es ist nicht verbo-
ten, schon jetzt an dieser Stelle darüber etwas nachzuden-
ken. Eine lediglich summarische Überprüfung zeigt, dass
der Initiativtext mit vielen rechtlichen Problemen behaftet
ist, dass ein Hinausschieben des Kreditbeschlusses im
Sinne des Antrages von Herrn Bundi nicht gerechtfertigt ist.
Ich gebe Ihnen einige Beispiele. Die Begriffe Moore und
Moorlandschaften sind auch von Fachleuten nicht
abschliessend definiert. Durch die Übergangsbestimmung
im Initiativtext soll eine Rückwirkung konkret auf den Waf-
fenplatz Rothenthurm erreicht werden. Rückwirkende
Gesetzesbestimmungen haben wir in den letzten Jahren
konsequent abgelehnt, ausser es handle sich dabei um eine
sogenannte lex mitior, wovon hier unter dem Gesichtspunkt
von Artikel 2 der Bundesverfassung nicht die Rede sein
kann.
Die Rückwirkung (der Übergangsbestimmung) verstösst
gegen grundlegende Prinzipien unserer Verfassungsgesetz-
gebung und ist ein rückwirkender Eingriff in die jetzt beste-
hende Verfassung. Übergangsbestimmungen haben den
Zweck, den Übergang vom alten zum neuen Recht zu
regeln, und nicht, das alte Recht zu verändern. Die Rückwir-
kungsklausel ist als Verfassungstext zu konkret. Prof. Kurt
Eichenberger hat diese Frage seinerzeit im Zusammenhang
mit der baselstädtischen Gesetzesinitiative über einen auto-
freien Münsterplatz untersucht. Er kam zum Ergebnis, ein
Rechtsatz dürfe - im Gegensatz zur individuellen konkreten
Verfügung - nur generell und nur abstrakt sein. Auch der
Hinweis auf die sogenannte Rheinauinitiative aus dem Jahre
1953 wird den Initianten nicht weiterhelfen können; die
Rechtslage lässt sich nicht vergleichen.
Schliesslich ein letztes Argument: Die Rothenthurm-lnitia-
tive verletzt vermutlich den Grundsatz der Einheit der Mate-
rie. Bei denjenigen, die bei der Initiative ja stimmen, weiss
man hinterher nicht: waren sie für den Schutz der Moore,
oder waren sie gegen den Waffenplatz Rothenthurm oder
eben für bzw. gegen beides? Wenn schon, müsste man
dem Schweizervolk Gelegenheit geben, zu diesen beiden
Fragen gesondert Stellung zu nehmen. Diese zahlreichen
und erheblichen staatsrechtlichen Fragezeichen sind für
mich der Grund, den Entscheid nicht hinauszuschieben,
sondern im Sinne des Antrages der Mehrheit der Kommis-
sion heute Beschluss zu fassen.
Hubacher: Der Antrag unseres Kollegen Bundi ist weniger-
wie das jetzt der Vorredner getan hat - nach juristischen,
sondern vor allem nach politischen Gesichtspunkten zu
beurteilen.
Es war auch in der Kommission spürbar, dass viele Kommis-
sionsmitglieder über die Situation ein Unbehagen verspür-
ten. Aber es ist bei Armeefragen am Schluss halt einfach
doch immer so, dass man im Zweifelsfalle aus der Angele-
genheit eine Prestigefrage macht und sie nicht nur nach
sachlichen Gesichtspunkten beurteilt. Die Armee ist in die-
ser Frage ihr eigener Gefangener.
Es wurde Herrn Bundesrat Chevallaz - nicht offiziell und
nicht von unserer Seite- in persönlichen Gesprächen übel-
genommen und angekreidet, dass er eine Zeitlang versucht
hat, Andeutungen in Richtung eines politischen Kompro-
misses zu machen. Er hat zu verstehen gegeben, dass er für
gewisse Einwände von selten der Gegner Verständnis habe
und er versuche, die Hand zu reichen. Das hat man ihm
übelgenommen.
Ich finde das schade, weil ja die Aufgabe eines Vorstehers
des EMD und eines Bundesrates auch darin liegt, Reaktio-
nen wahrzunehmen und zu versuchen, eine Lösung zu
finden. Die Reaktion - eine Volksinitiative - ist ja weiss Gott
ziemlich massiv ausgefallen, und es ist wirklich schade, dass
es in der Kommission dann nicht mehr gelungen ist, über
dieses Thema, das Herrn Bundesrat Chevallaz eine Zeitlang
beschäftigt hat, weiterzudiskutieren; er hat wieder «geistige
Achtungstellung» annehmen müssen. Es war im Interesse
der Sache, nicht zu diskutieren, ob am Ende nicht doch eine
andere Lösung denkbar wäre.
Herr Bundi hat das eigentlich aufgenommen in der Mei-
nung, dass wir uns ja auch sonst nicht beklagen, wenn
Initianten ihren politischen Druck anmelden. DieTCS-lnitia-
tive (Treibstoffzuschläge) war eine legitime Interessenvertre-
tung, die hier durchaus ihre Wirkung gezeitigt hat. Man hat
gewisse Anliegen dieser Initiative aufgenommen und
berücksichtigt. Bei dieser doch aussergewöhnlichen Unter-
schriftenzahl, bei dieser auch aussergewöhnlich kurzen Zeit
der Reaktion, die sich da gezeigt hat, meinen wir, dass der
Antrag Bundi, den Entscheid des Souveräns abzuwarten,
richtig ist. Es ist in der Kommission deutlich gesagt worden:
Initiative hin, Initiative her - es wird mit dem Kasernenbau
begonnen, und dann wollen wir sehen, wie das vor Bundes-
gericht nach allfälliger Annahme der Initiative aussehen
wird. Wenn man unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbür-
ger in ihrer Meinung bestätigen will, wonach die in Bern ja
doch machen, was sie wollen, dann muss man so vorgehen.
Man darf sich dann aber nicht beklagen, wenn dauernd
mehr und mehr Leute aus der Politik aussteigen.
Ich hatte den Eindruck - Herr Chevallaz wird heute wieder
auf seine offizielle Position zurückgekehrt sein, wie er das in
der Kommission tun müsste -, dass Herr Bundesrat Cheval-
laz irgendwo ein Signal hat geben wollen: ich wäre für eine
vernünftige Lösung gesprächsbereit. Wie gesagt: Das ist
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
1284
N 28 septembre 1983
ihm als Schwäche angekreidet worden. Es wäre eine Stärke,
wenn wir dazu fähig wären.
Ich bitte Sie, dem Antrag Bundi zuzustimmen.
Wellauer, Berichterstatter: Ich werde mich in Anbetracht der
vorgerückten Zeit sehr kurz halten und über die Volksinitia-
tive keine Ausführungen mehr machen. Ich habe bereits
beim Eintreten einige Bemerkungen dazu angebracht.
Zum Minderheitsantrag Bundi: Dieser Minderheitsantrag
Bundi lag schon in der Militärkommission vor, und Ihre
Militärkommission hat ihn mit 14 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheit ist nicht gegen den Waffenplatz - das muss
ich hier einmal betonen -, sondern sie will nun einfach den
Kredit für das Aufklärungsgelände vorläufig zurückstellen.
Was heisst aber vorläufig? Auf eine unbestimmte Zeit
zurückstellen, bis gewisse Bedingungen erfüllt sind. Und
was sind das für Bedingungen? Das sind die genau gleichen
Bedingungen, die auch die Mehrheit der Kommission stellt,
nämlich - wie das bereits im Ständerat schon festgelegt
wurde - die folgenden:
- Abschluss einer weiteren Vereinbarung mit den Kanto-
nen Schwyz und Zug zur weitergehenden Berücksichtigung
der Naturschutzinteressen im Aufklärungsgelände;
- Prüfen des Abschlusses von Benützungsverträgen
anstelle von Kauf und Enteignung;
- Einbezug der militärischen Nutzungs- und Ausbaupläne
in die Bearbeitung einer Schutzverordnung durch den Kan-
ton Schwyz;
- Beginn der Arbeiten erst, wenn diese Regelungen mit
den Kantonen Schwyz und Zug bereinigt und damit der
Schutz des Gebietes verankert ist, wie das ja auch die
Volksinitiative verlangt.
Herr Weber, auch die Mehrheit der Militärkommission
nimmt das Volksrecht der Volksinitiative ernst. Aber wir
wollen ja gerade mit unserem Beschluss heute und mit
diesen Auflagen dahin wirken, dass die Bedingungen dieser
Volksinitiative, nämlich Schutz der Hochmoore und der
Moorlandschaft, erfüllt werden. Es geht heute einfach um
eine Frage des Vertrauens, eine Frage des Vertrauens in den
Bundesrat, in die Regierung. Diese Bedingungen sind zu
erfüllen, bevor Bauten in diesem Aufklärungsgelände
erstellt werden. Herr Bundesrat Chevallaz wird sicher bereit
sein, diese Erklärung hier vor dem Parlament noch einmal
abzugeben, dass der Baubeginn erst erfolgt, wenn alle diese
Bedingungen und Auflagen erfüllt sind.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Mehrheit Ihrer Militärkom-
mission zuzustimmen.
M. Jeanneret, rapporteur: La position de la minorité ne
diffère pas, quant au fond, de celle de la majorité et les
propos que M. Hubacher vient de tenir ont été parfaitement
compris: il y a une différence de méthode.
La solution proposée par M. Bundi a été étudiée, soupesée
sous tous ses aspects mais, pour des raisons de rationalité
qui ont été largement rappelées hier et aujourd'hui, elle doit
être rejetée.
La présomption doit être le crédit d'ensemble et l'exception
la liberté d'action laissée au Conseil fédéral. Il vaut mieux
suspendre provisoirement l'exécution de l'arrêté, qui est de
la compétence du Conseil fédéral, que l'octroi du crédit, qui
est de la compétence du Parlement.
Nous faisons confiance au Conseil fédéral et aux gouverne-
ments des cantons de Zoug et de Schwyz - on vient d'ail-
leurs de rendre hommage au chef du Département militaire
- et nous savons qu'ils sauront apprécier les circonstances.
Quant aux scrupules manifestés par M. Weber-Arbon, ils
l'honorent certes, mais je crois surtout qu'il a semé le doute
dans les esprits et il convient maintenant de redresser la
barre.
Le Département militaire fédéral a manifestement fait preuve
de la plus grande souplesse. Si le Conseil fédéral chargeait
un département civil, celui de l'intérieur ou celui de justice
et police, par exemple, d'examiner l'initiative et si co dépar-
tement devait dire encore au DMF de freiner, je pense que le
Conseil fédéral prendrait toutes les mesures nécessaires à
cet effet. Je rappelle cependant une fois encore à M. Weber
que l'initiative a des implications sur les plans agricole,
économique, politique, juridique, voire sur le plan du fédéra-
lisme, et que quantité de cantons ont pris des mesures
depuis fort longtemps. Ils n'ont peut être ni envie ni besoin
de cette initiative fédérale. Le dépôt d'une initiative ne peut
pas bloquer une procédure légalement en cours. Elle n'est
pas entrée dans le droit positif suisse et M. Iten l'a très
clairement démontré tout à l'heure: nous n'avons pas le
droit d'en tirer des conclusions dans le cas particulier. Ce
serait mettre en cause la sécurité du droit, des conventions
et la crédibilité du Parlement. Pour cette raison, je vous
demande de soutenir la position du Conseil fédéral, du
Conseil des Etats et de la majorité de la commission.
M. Chevallaz, conseiller fédéral: Je me suis déjà expliqué à
propos de ce dilemme. En fait, comme M. Jeanneret vient de
le relever, la position de la majorité de la commission ne
diffère pas notablement de celle de sa minorité.
Nous restons fermes quant à l'essentiel, c'est-à-dire quant à
la construction de la caserne et à l'aménagement du terrain
d'infanterie dans les plus brefs délais. Nous y sommes
déterminés car c'est pour nous un élément tout à fait essen-
tiel.
Je crois que nous sommes entièrement d'accord aussi
quant à la recherche d'une solution de conciliation pour ce
qui est du terrain d'exploration. L'utilité de ce terrain a déjà
été considérablement réduite par les aménagements prévus
et en raison des indications que nous ont données les
experts de la protection de la nature. Il en reste quelque
chose, mais cet objet doit encore être discuté, concerté,
avec les gouvernements schwyzois et zougois et, si possible,
avec la municipalité de Rothenthurm. C'est un sujet de
discussion.
Pour aborder cette discussion dans les meilleures condi-
tions, et bien que j'aie envisagé, et je l'ai fait dans l'intention
de détendre l'atmosphère, de me rallier à la solution propo-
sée par la minorité, celle que préconise la majorité me paraît
préférable. Elle présente moins de difficultés sur le plan
juridique. Elle fait confiance au Conseil fédérale et en même
temps, elle nous donne, en nous attribuant les crédits, une
position un peu plus forte lorsque nous devrons engager la
négociation.
Nous devons résoudre le problème du terrain d'exploration
dans un esprit de conciliation. Je crois avoir clairement
démontré que telle est notre volonté et j'aime à croire que,
même si je ne suis plus là pour la faire respecter, d'autres le
feront à ma place.
L'essentiel, nous l'aurons. Quant au terrain d'exploration,
des concessions sont possibles. Elles doivent être concer-
tées et discutées, et si le Parlement accepte la proposition
de la majorité de la commission, les chances d'aboutir
seront plus fortes que si c'est la proposition de la minorité
qui l'emporte.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für den Antrag der Mehrheit
Für den Antrag der Minderheit
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit
Für den Antrag Jaeger
Art. 1 Abs. 2 Bst b, c, d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1 al. 2 let. b, c, d
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Bst. b und d - Let. b et d
Angenommen - Adopté
103 Stimmen
50 Stimmen
103 Stimmen
39 Stimmen
- September 1983 N
1285
Truppenordnung. Änderung
Bsl. c - Let. c
Kühne: Die Rednerinnen und Redner dieses Vormittages
haben sich fast ausschliesslich mit einem einzigen Punkt
befasst, nämlich milden 108 Millionen, diefürRothenthurm
vorgesehen sind. Die Botschaft enthält jedoch zahlreiche
andere Objekte in der Grössenordnung von 350 Millionen
Franken. Ich kann Sie beruhigen: Die Redezeit für die 350
Millionen Franken will ich nicht in Relation setzen zu den
108 Millionen Franken. Aber es ist trotzdem unsere Aufgabe,
auch die übrigen Objekte zu durchleuchten, und die
Begründung in einem Fall scheint mir schon etwas mager.
Ich spreche zum Objekt 322 «Unterirdische pharmazeuti-
sche Notproduktions- und Lageranlage, teuerungsbedingte
Mehrkosten». Hier stellen sich einige Fragen. Zum ersten ist
der Titel nicht richtig. Es geht nicht nur um Teuerung. In der
Botschaft wird der Zusatzkredit mit 11,9 Millionen Franken
ausgewiesen. Dazu kommen 2,1 Millionen Franken, welche
ursprünglich für Unvorhergesehenes reserviert waren. Und
an Unvorhergesehenem hat es offensichtlich nicht geman-
gelt. Wenn wir das Unvorhergesehene, diese 2,1 Millionen
Franken, zum Nachtragskredit dazuzählen, kommen wir auf
14 Millionen Franken zusätzliche Kosten bei einem Ver-
pflichtungskredit von 29,16 Millionen Franken. Das ist schon
etwas viel. Offensichtlich hat man mit den geologischen
Verhältnissen unangenehme Überraschungen erlebt. In der
Botschaft können Sie lesen: «Der Um- und Ausbau der
Anlage erforderte insbesondere bei den Tiefbauarbeiten
einen erheblichen Mehraufwand. Das ursprünglich für die
Auskleidung des Stollenprofils vorgesehene Material erwies
sich als ungeeignet und musste durch ein wesentlich teure-
res Produkt ersetzt werden.»
Hier stellt sich die Frage nach der Sorgfaltspflicht bei der
Projektierung. Was wurde vorgekehrt zur Abklärung der
Gesteinsverhältnisse? Und ist Gewähr geboten, dass der
nun massiv aufgestockte Kredit ausreicht?
Wellauer, Berichterstatter: Ich möchte Herrn Kühne kurz die
Gründe angeben, die zu dieser Verteuerung geführt haben.
Er hat richtig ausgeführt: es sind nicht alles teuerungsbe-
dingte Mehrkosten, sondern auch baubedingte.
Einmal hatten wir ein Jahr Verzögerung beim Baubeginn
wegen mangelnder Zahlungskredite. Dann war ursprünglich
vorgesehen, die Kavernenverkleidung bei dieser unterirdi-
schen Pillenfabrik oder Apotheke mit Eisengerüst und
Kunststofftuch auszuführen. Das musste aber aus bakterio-
logischen Gründen aufgegeben werden, und es mussten
teurere Kunststoffelemente als Tunnel- oder Kavernenver-
kleidung vorgesehen werden. Ferner hat man eine Erweite-
rung des EMP, des elektromagnetischen Schutzes, vorge-
nommen, weil man in der Zwischenzeit zu neuen Erkennt-
nissen gekommen ist. Die geologischen Verhältnisse konn-
ten nicht vorausgesehen werden. Wir haben hier ungefähr
das gleiche Problem gehabt wie beim Furkatunnel. Es han-
delt sich bei dieser Armeeapotheke also um ein kleines
Furkaloch! Die Erfahrung mit dem vorgesehenen Kunststoff
waren eben zu kurz, und langjährige Erfahrungen auf die-
sem Sektor fehlen. Deshalb hatte man ursprünglich eine
billigere Verkleidung vorgesehen, als sie jetzt eingebaut
wird.
Das sind die Gründe für diese Teuerung.
Angenommen - Adopté
Art. 2 und 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 et 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
Dagegen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
98 Stimmen
21 Stimmen
#ST# 83.013
Truppenordnung. Änderung
Organisation des troupes. Modification
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Februar 1983 (BBI l, 1478)
Message et projet d'arrêté du 16 février 1983 (FF 1,1455)
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Herr Wellauer unterbreitet namens der Militärkommission
den folgenden schriftlichen Bericht:
Gemäss Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember
1960 über die Organisation des Heeres (Truppenordnung)
wird die Zahl der zu bildenden Stäbe und Einheiten in den
nicht veröffentlichten Anhängen A und B zum erwähnten
Beschluss festgelegt.
Die vom Bundesrat beantragte Änderung dieser Anhänge ist
zur Hauptsache Folge der Beschaffungen von Fliegerab-
wehrlenkwaffen Rapier und der dritten Serie von Panzerab-
wehrlenkwaffen Dragon. Mildem Rüstungsprogramm 1980
wurde die Beschaffung des Fliegerabwehrlenkwaffensy-
slems Rapier beschlossen. Mil diesem Malerial sollen nun 3
Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenableilungen (je 1 pro
Mechanisierte Division) ausgerüslet werden. Zur Bildung
der neuen Abteilungen werden Beslände und Malerial aus
den Leichlen Fliegerabwehrableilungen der Fliegerabwehr-
regimenler herangezogen. Gleichzeilig werden die Flug-
plalzfliegerabwehrballerien reorganisiert und in Flugplalz-
fliegerabwehrableilungen zusammengefassl.
Mil dem Rüslungsprogramm 1981 wurde der Kredil für eine
drille Serie Panzerabwehrlenkwaffen Dragon bewilligt Die
neuen Panzerabwehrwaffen werden enlsprechend den
Bedürfnissen der einzelnen Kampfbrigaden eingegliedert.
Dafür isl die Bildung von 48 neuen Panzerabwehrlenkwaf-
fenkompanien von unterschiedlicher Zusammenselzung je
nach Brigade nolwendig. Das Personal wird den Besländen
der Landwehr- und Landslurminfanlerie enlnommen. Für
die Umschulung sind zusätzliche Instruktionsdienste zu lei-
sten.
Die Mililärkommission beanlragl einslimmig, auf die Vor-
lage einzutreten und den Bundesbeschluss zu genehmigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel, Ingress und Ziff. I-Ili
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre, préambule et eh. l-lll
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etals
Angenommen - Adopté
162-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Militärische Bauten und Landerwerb
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.017
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
28.09.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1259-1285
Page
Pagina
Ref. No
20 011 775
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.