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CH_VB_001Ch Vb14 juin 1983Ouvrir la source →
Recherche scientifique 235 14 juin 1983 l'abondance reviendra. Alors, avec ce que nous avons, fai- sons le plus possible, et ce possible, le voici. Les crédits accordés pour les quatre prochaines années doivent grosso modo compenser un renchérissement annuel de 4 pour cent et assurer une augmentation réelle de la subvention de 1 pour cent par année. Impossible de faire plus, laisse entendre le message. Votre commission, à l'unanimité, a décidé d'entrer en matière sur ces bases. Trois amendements ont été annon- cés qui feront l'objet de la discussion de détail. Au nom de la commission, je vous invite à entrer en matière. Reste l'arrêté portant octroi de subventions en faveur de la recherche sur le cancer. Ici encore, la volonté de consacrer à la recherche anticancéreuse les sommes que cette tâche exige ne manque pas. Cette volonté est d'autant plus légi- time que les résultats déjà acquis par le Groupe suisse de la recherche clinique sur le cancer et l'Institut suisse de recherche expérimentale sur le cancer à Epalinges, dans le canton de Vaud, placent ces organismes en tête de la recherche mondiale sur le cancer. C'est pourquoi, sans pouvoir accéder totalement aux désirs des requérants, le conseil propose en ce cas, outre la compensation annuelle du renchérissement de 4 pour cent, une augmentation réelle de la subvention de 4 pour cent par année également. Il est bien vrai, hélas! pour les bénéficiaires que la guillotine de la réduction linéaire de 10 pour cent va tomber en 1984/1985. Dura lex sed lex. Espérons que tout ira mieux en 1986/1987 et entrons en matière si vous le voulez bien. Hänsenberger: Wir haben zwei Bundesbeschlüsse; erst- mals figurieren nun die Beiträge an die Krebsforschung als separater Bundesbeschluss. Die Botschaft für die Förderung der wissenschaftlichen For- schung 1984 bis 1987 führt auf Seite 42 den Hauptgrund an, weshalb ein separater Bundesbeschluss für die Krebsfor- schung gefasst werde und nicht die Krebsforschung durch die Beiträge des Nationalfonds finanziert werde. Ich zitiere: «Die Beiträge an die Krebsforschung dienen andererseits nicht der Finanzierung spezifischer Forschungsprojekte, sondern der Subventionierung der Infrastrukturaufwendun- gen der Forschung, vor allem im Bereich der Lohnzahlun- gen. Die Infrastruktur ist für die in der Krebsforschung täti- gen Institutionen die Grundlage, auf der Forschungspro- jekte, die dann von den Kantonen dem Nationalfonds, den Krebsligen und anderen Trägern finanziert werden, durch- geführt werden können.» Ich glaube aber, ein weiterer Grund für diesen separaten Bundesbeschluss dürfte wohl auch sein, wenn auch unausgesprochen, dass diese Mittel bei künftigen Kürzungen von Forschungsbeiträgen des Bundes nicht ohne weiteres mitgekürzt würden. Nun ist etwas Eigenartiges passiert: Noch bevor der Erstrat, also der Ständerat, diese Vorlage behandelt - und ich nehme an, heute auch genehmigt -, sieht der Bundesrat im Sparmassnahmenpaket, das jetzt in der Vernehmlassung ist, vor, den Beitrag an die Krebsforschung gänzlich zu streichen. Ich möchte hier nur auf diese doch etwas gro- teske Situation hinweisen, dass einerseits für 1984 bis 1987 wir heute erhöhte und in ihrer Bedeutung mit einem eige- nen Bundesbeschluss verstärkte Mittel für die Krebsfor- schung bewilligen werden und dass dann diese Mittel in bloss drei Jahren völlig gestrichen werden sollten. Ich bin für Eintreten. Miville: Ich stelle dieselbe Frage wie Herr Hänsenberger und möchte einiges zur Begründung dieser Frage ausfüh- ren. Sie sehen in der Botschaft den Unterschied zwischen der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung auf diesem Gebiet. Einerseits müssen diese beiden For- schungszweige aufs engste zusammenarbeiten, anderer- seits ist es von grösster Wichtigkeit, dass beide Zweige ihrer Obliegenheit nachkommen können. Krebsforschung ohne klinische Forschung kann nicht betrieben werden. Man kann auch nicht sagen, diese Forschung erfolge ja im Ausland mit grossem Effekt und mit grossen Mitteln. Das nützt uns gerade im Bereich der klinischen Forschung in der Schweiz nicht viel. Es ist für uns nicht interessant zu erfahren, aus dem Krankenmaterial heraus, wie man dem sagt, warum die Japaner bestimmte Krebsarten zu erleiden haben, sondern es ist für uns interessant zu wissen, warum und in welcher Art und Weise unsere Leute hier im Lande dieser Krankheit ausgesetzt sind. Und darum halte ich die Meinung des Bundesrates im Anschlussprogramm, dass dann eben die Kantone für die Krebsforschung aufkommen müssen, für gefährlich. Ich halte sie in einem gewissen Sinne für eine Alibi-Erklärung. Bei der heutigen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen werden die Kantone schlechterdings nicht in der Lage sein, auch nur minime Beiträge zusätzlich in die klinische Krebs- forschung zu investieren. Diese aufzugeben wäre insofern unverständlich, als Unbestrittenermassen in den letzten Jahren Erfolge erzielt wurden, die sich in einer eindrückli- chen Besserung der Überlebensaussichten bei verschiede- nen Krebsarten äusserten. Dass künftig Gelder des Natio- nalfonds zur Verfügung gestellt werden könnten, ist eben- falls eine Illusion. Gerade weil das schon bisher Mühe verur- sachte, kam man ja zum neuen Bundesbeschluss, zu dieser Verselbständigung der Beiträge für die Krebsforschung und im besonderen für die klinische Krebsforschung. Die nun unserer Beschlussfassung unterliegenden Beiträge an die Krebsforschung dürfen in einem anderen Erlass nicht wieder gestrichen werden. Diese Widersprüchlichkeit im Vorgehen der Behörden, auf die auch Herr Hänsenberger hingewiesen hat, möchte ich hier ausdrücklich zur Diskus- sion gestellt haben, und ich möchte wissen, wie sich der Bundesrat das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit vorstellt. Bundesrat Egli: Ich danke Ihnen für die wohlwollende Auf- nahme dieser Vorlage. Ich möchte übrigens noch die Gele- genheit benützen, der vorbereitenden Kommission für die äusserst speditive Arbeit zu danken, und dem Herrn Kom- missionspräsidenten, Herrn Schaffter, meinen besonderen Dank abstatten. Die eben vorangegangene Beratung des Forschungsgeset- zes erleichtert Ihnen nun den Überblick über das, was wir jetzt zu beraten haben. Ich bin mir bewusst, dass es nicht einfach ist, unter den heutigen finanziellen Vorzeichen dem Parlament einen Kredit von dreiviertel Milliarden Franken zu beantragen. Ich möchte mich darauf beschränken, die Vor- lage in den.finanzpolitischen Zusammenhang zu stellen und auf den finanziellen Hintergrund hinzuweisen, in dem sich heute die Eidgenossenschaft bewegt. Ich bitte Sie, vorerst zu beachten, dass diese rund dreivier- tel Milliarden Franken sich auf vier Jahre verteilen. For- schungsinvestitionen sind ja auf mittel- bis langfristige Erfolge ausgerichtet. Man darf daher bei der Entschlussfas- sung nicht auf die momentane Situation abstellen und sich von dieser Lage beeindrucken lassen. Eine zweite Bemerkung: Gerade bei wirtschaftlicher Rezes- sion verdient die Forschung vermehrte Aufmerksamkeit. Bei einem kürzlichen Besuch des französischen For- schungsministers erklärte mir dieser, dass die Franzosen sich einen jährlichen Zuwachs von 17 Prozent für die For- schung vorgenommen hätten, gerade mit Rücksicht auf die derzeitige Wirtschaftssituation. Forschung schafft sofort Arbeitsplätze, und zwar in der For- schung selbst. Sie sichert auch die Bereitschaft für Investi- tionen zu einem späteren Zeitpunkt - bei einem Wiederauf- schwung der Wirtschaft -, und schliesslich trägt sie zur Konkurrenzfähigkeit des eigenen Landes mit dem Ausland bei. Ein weiterer Gedanke: Forschungsbeiträge sind ihrem Wesen nach Investitionen, die unter den Gesichtspunkten der Budgeteinsparung nicht denselben Regeln unterstehen wie Konsumausgaben. Ich bin mir durchaus bewusst (dar- auf hat Herr Letsch in der Kommissionberatung aufmerk- sam gemacht), dass dieser Gesichtspunkt zwar bei unserer Regelung nicht in Erscheinung tritt, indem solche Ausga-
Recherche scientifique237 14 juin 1983 Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Art. 1 Antrag der Kommission Abs. 1, 3 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2 Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Letsch) Streichen Art. 1 Proposition de la commission Al. 1, 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2 Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Letsch) Biffer Abs. 1 -Al. 1 Angenommen - Adopté Abs. 2-Al. 2 Letsch, Sprecher der Minderheit: Mit dem in Absatz 1 soeben fixierten Höchstbetrag gelangt der Nationalfonds in den nächsten Jahren in den Genuss relativ grosszügig bemessener Beiträge gemäss Antrag des Bundesrates. Mit Absatz 2 soll nun aber der Bundesrat ermächtigt werden, zusätzlich noch die Arbeitgeberbeiträge für die zweite Säule der Forscher ins Budget einzustellen und dem Natio- nalfonds separat zu vergüten. Hier geht es meines Erachtens nicht mehr um ein Ermes- sen, sondern um eine Grundsatzfrage. Diese Grundsatz- frage lautet: Ist es richtig, dass der Bund den von ihm finan- zierten oder subventionierten Institutionen solche Kosten, die wir mit dem Ausbau der Sozialversicherung uns allen auferlegt haben, einfach vergütet, oder wäre von solchen Institutionen nicht zu erwarten, dass sie diese Kosten gleich wie die von der zweiten Säule betroffenen Privatbe- triebe irgendwie verkraften? Vor allem die Klein- und Mittel- betriebe in Gewerbe und Industrie werden die Belastungen aus der zweiten Säule ja nicht einfach auf die Preise über- wälzen und sich schadlos halten können. Dieser Illusion möchte ich hier entschieden entgegentreten. Sie müssen diese Kosten anders auffangen, durch Rationalisierung, durch Produktivitätsfortschritte, vielleicht entsteht sogar eine Schmälerung der Gewinne. Schaffen wir mit der vom Bundesrat beantragten Regelung nicht eine stossende Ungleichheit zwischen staatlich finanzierten und privaten Arbeitgebern? Und könnten ausser dem Nationalfonds nicht zahlreiche weitere Beitragsempfänger dieselbe Rege- lung beanspruchen? Persönlich bin aus zwei Gründen überzeugt, dass wir gerade im Bereich der angewandten Forschung keinen Grund haben, ein solches Präjudiz zu schaffen. Erstens wurden und werden für die vom Bund finanzierte ange- wandte Forschung reichlich Mittel zur Verfügung gestellt, und zwar nicht bloss zugunsten des Nationalfonds. Viel- mehr fliessen solche Mittel seit einigen Jahren mehr und mehr auch in andere Kanäle, so vor allem in die sogenannte Ressortforschung des Bundes und in die Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Die zuletzt genannten Kredite haben sich seit 1975 real stärker erhöht, als aus der Botschaft des Bundesrates zum Forschungsge- setz ersichtlich ist. Sie haben sich verdreifacht. Die Zahlen in der Botschaft stimmen nicht und sind mir gegenüber inzwischen vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft schriftlich berichtigt worden. Auf alle Fälle dürfen wir, wenn es um die Forschungsförderung geht, die dem National- fonds zufliessenden Mittel nicht isoliert betrachten, son- dern wir müssen andere Instanzen der Forschungsförde- rung miteinbeziehen. Den zweiten Grund, weshalb auch für den Nationalfonds die Kosten der zweiten Säule verkraftbar sein sollten, hat gestern in der Eintretensdebatte zum Forschungsgesetz Herr Piller genannt. Auch er ist überzeugt, dass die verfüg- baren Mittel noch wirkungsvoller eingesetzt werden kön- nen. Solche Möglichkeiten bestehen zum Beispiel in der Auswahl der Forschungsprojekte, in der Vermeidung von Doppelspurigkeiten oder in der von Herrn Piller angedeute- ten flexibleren Personalpolitik. Wenn also bei Einführung der zweiten Säule dem Nationalfonds tatsächlich jährlich zusätzliche Kosten von 6 Millionen Franken erwachsen soll- ten, so heisst das nicht, dass das eigentliche Forschungs- potential entsprechend kleiner zu werden braucht. Zusammenfassend komme ich deshalb zum Schluss, dass mit der Streichung von Absatz 2 weder der schweizeri- schen Forschungspolitik noch dem Nationalfonds im besonderen ein Schlag versetzt wird. Wir verhindern aber eine ungerechtfertigte, stossende Privilegierung staatlich finanzierter Institutionen gegenüber privaten Betrieben. Und wir verhindern, dass beim Nationalfonds ein Präjudiz geschaffen wird, dessen finanzielle Konsequenzen der Bund heute kaum überblickt. Ich bitte Sie deshalb, dem Streichungsantrag zuzustimmen. Bundesrat Egli: Sie stehen vor der Frage, ob Sie durch eine Annahme des Antrages Letsch indirekt eine Kürzung der Forschungsbeiträge, die wir Ihnen vorschlagen, vornehmen wollen. Ich habe Ihnen genügend dargelegt, wie knapp wir gerechnet haben und wie wir in den letzten Jahren die For- schungsbeiträge real gekürzt haben. Es darf noch darauf hingewiesen werden, dass wahrscheinlich in keinem Bereich der Bundesverwaltung alle Aufgaben derart arbeits- intensiv sind wie bei der Forschung. Praktisch der grösste Teil der Aufwendungen, die hier finanziert werden sollen, entfallen auf Arbeitsentgelt. Und deshalb fallen auch die künftigen Beiträge für die zweite Säule schwer ins Gewicht. Ich glaube auch - als dritter Gedanke -, dass der Vergleich zur Privatwirtschaft, wie ihn Herr Letsch darstellt, doch etwas hinkt. Die Privatwirtschaft kann zumindest versuchen, die Mehraufwendungen, die sich durch die zweite Säule ergeben, zu überwälzen. Über den Erfolg entscheidet letzt- lich gewiss der Markt, aber bei Forschungsbeiträgen besteht überhaupt keine Möglichkeit der Überwälzung. Das sind die Überlegungen, weshalb wir Ihnen vorgeschla- gen haben, diese Beiträge heute schon zusätzlich vorzuse- hen, damit wir nachher jeweils in den Budgets die gesetzli- che Ermächtigung besitzen, sie noch gesondert zu beantra- gen. M. Schaffter, rapporteur: Au sein de la commission, l'amen- dement Letsch a été nettement rejeté. Il faut bien compren- dre qu'à l'époque et au moment où nous donnons à la recherche des crédits déjà limés, l'intervention des cotisa- tions patronales et d'employés pour le deuxième pilier, quand la loi entrera en vigueur, va encore resserrer les pos- sibilités des organes de recherche. En réalité, près de 6 mil- lions de francs devront être versés aux caisses par le Fonds national pour ses employés. Or parmi les cher- cheurs, qui sont environ 2000 à temps plein ou à temps par-
Protection de l'environnement. Loi 239 14 juin 1983 Art. 4-6 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 4 à 6 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit) Bundesbeschluss über die Beiträge an die Krebsforschung in den Jahren 1984 bis 1987 Arrête fédéral subventionnant la recherche sur le cancer durant la période 1984 à 1987 Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 79.072 Umweltschutzgesetz Protection de l'environnement. Loi Botschaft und Gesetzentwurf vom 31. Oktober 1979 (BBI III, 749) Message et projet de loi du 31 octobre 1979 (FF III, 741) Beschluss des Nationalrates vom 18. März 1982 Décision du Conseil national du 18 mars 1982 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Bürgi, Berichterstatter: Zur Ausgangslage: In der ganzen westlichen Welt ist in den letzten 15 Jahren die Sensibilisie- rung auf die Belastung der Umwelt durch die moderne Zivili- sation gewachsen. In der Schweiz erwuchs daraus der Arti- kel 24septies der Bundesverfassung, .der im Jahre 1971 angenommen wurde. Für den Erlass des Gesetzes über den Umweltschutz erga- ben sich im vorparlamentarischen Verfahren grosse Schwierigkeiten. Ein erster Versuch, ein umfassendes Umweltschutzgesetz zu schaffen, stiess auf den Wider- stand der Kantone und zahlreicher weiterer in die Konsulta- tion einbezogenen Organisationen. Um eine referendums- trächtige Situation zu vermeiden, musste deshalb ein prag- matischeres Verfahren gewählt werden. Es geht von der Tatsache aus, dass seit Beginn dieses Jahrhunderts eine Reihe von Gesetzen entstand, denen Umweltschutzcharak- ter zukommt. Sie wurden bis anhin nur nicht unter diesen Oberbegriff eingereiht. Die Botschaft des Bundesrates erwähnt neben den Emis- sionsbestimmungen des ZGB zehn Bundesgesetze, welche Umweltschutzbedingungen enthalten. Das älteste Gesetz ist dasjenige über die Forstpolizei von 1902; unter den neueren sind unter anderem die Gesetze über den Gewäs- serschutz, den Natur- und Heimatschutz und die Raumpla- nung zu erwähnen. Neuestens hat sich auch die Umwelt- komponente des Strassenverkehrsgesetzes mit den ver- schärften Abgasvorschriften für Motorwagen mit Benzinmo- tor erheblich verstärkt. Von besonderem Interesse ist auch das Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Han- del von 1964. Dessen Artikel 6 Absatz 1 bildete bis jetzt die einzige Grundlage zum Erlass von Schutzmassnahmen innerhalb der Betriebe und mit Bezug auf die Umwelt. Der spektakulärste Problemkreis, der mit diesen Bestimmungen bewältigt wurde, war die Fluoremission der Aluminiumindu- strie. Dies sei beigefügt, um dem Eindruck entgegenzutre- ten, die Wirtschaft wäre bis jetzt von jeglicher Rücksicht- nahme auf ihre Umwelt befreit gewesen. Die Entwicklung der Umweltbelastung seit 1978: Die Bot- schaft des Bundesrates zum Umweltschutzgesetz ist bei- nahe vier Jahre alt und enthält demzufolge nur bis 1978 Angaben über die Umweltbelastung. Die seitherige Ent- wicklung der wichtigsten Werte sei deshalb kurz überprüft: 222.1 Strassenverkehr Personenwagen Übrige Motorwagen 1978 2100000 290000 1982 2500000 340000 Die Nettozunahme bei den Personenwagen beträgt rund 100000 pro Jahr. Alle 5 Minuten verkehrt ein zusätzlicher PW auf unseren Strassen. Dies hat zweifellos zu einer ein- deutigen Zunahme der Luftschadstoffe geführt. Eine Aus- nahme gilt immerhin für den Schadstoff Blei dank der Sen- kung des zulässigen Bleigehaltes im Benzin. Beim Flugverkehr (222.2) ist keine Zunahme von Belang festzustellen. Die kommunalen Abfälle (222.5) haben sich von 316 Kilo/ 1977 auf 372 Kilo im Jahre 1982 gesteigert. Im Verbrauch von Trichlor- und Perchloräthylen (222.6) sowie Unkrautver- tilgungsmitteln (222.7) haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Hauptansatzpunkte des Gesetzes: Der neue Gesetzes- entwurf umfasst vier Hauptgebiete, für welche ein neues Instrumentarium von Schutzmassnahmen vorgeschlagen wird. Es sind dies: Der Schutz vor Lärm und Erschütterungen: Der Lärm ist eine der wichtigsten Quellen der Umweltbelastung einer modernen Gesellschaft geworden. In Gebieten mit dichtem Motorfahrzeugverkehr beträgt die Lärmeinwirkung auf die Bevölkerung häufig 60 oder mehr Dezibel. Dies führt in zunehmendem Masse zu nervösen Störungen, Pillensucht usw. Die Lärmbekämpfung greift an zwei Punkten an. Zunächst soll die Entstehung von Lärm an der Quelle verhindert oder zumindest erheblich reduziert werden (Emissionsbegren- zungen). Dies gilt beispielsweise für Fabrikanlagen, Motor- fahrzeuge, Baumaschinen, Flugzeuge usw. Wo sich dieses Vorgehen nicht als möglich erweist, soll die unmittelbare Einwirkung auf den Menschen gemildert werden, zum Bei- spiel durch den Einbau von Schallschutzfenstern, die Ver- meidung von Neubauten in lärmgefährdeten Gebieten und die Vermeidung von ortsfesten Anlagen mit zu grosser Lärmemission. Der Schutz vor Luftverunreinigung: Die beiden Hauptquel- len der Luftverunreinigung (aber nicht die einzigen) sind der Motorfahrzeugverkehr und die Ölheizungen. Das Gesetz zielt auf eine Verminderung des Ausstosses von umweltge-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Wissenschaftliche Forschung. Beiträge 1984 bis 1987 Recherche scientifique. Contributions 1984 à 1987 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.010 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1983 - 08:00 Date Data Seite 234-239 Page Pagina Ref. No 20 011 693 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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