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CH_VB_001Ch Vb8 juin 1983Ouvrir la source →
Motion Muheim2058 juin 1983 Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat -Au Conseil national #ST# 83.309 Motion Muheim Transitschwerverkehr im Kanton Uri Transit des poids lourds dans le canton d'Uri Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1983 Der Strassenschwerverkehr am Gotthard nimmt untragbare Dimensionen an. Die Eröffnung des Gotthard-Strassentun- nels hat - wie vorausgesagt - eine eigentliche Sogwirkung auf den Schwerverkehr ausgeübt. Der Verkehr über die Nationalstrasse durch den Kanton Uri ist für Land und Volk zu einer eigentlichen Zumutung geworden. Die Verkehrs- verhältnisse auf der Axenstrasse sind namentlich zu gewis- sen Stunden völlig unhaltbar. In kurzem wird die National- strasse 2 in der Leventina durchgehend eröffnet und dadurch der Transitverkehr nochmals enorm gesteigert. Die Tragung dieser Last zugunsten der schweizerischen und vor allem europäischen Allgemeinheit kann den Urnern nicht mehr zugemutet werden. Der Bundesrat wird daher eingeladen, in Erfüllung früherer Zusicherungen dafür zu sorgen, dass der Transitschwerver- kehr über die N 4 und N 2 in Uri von der Strasse weggewie- sen wird. Zu diesem Zweck soll er die notwendigen Rechts- grundlagen erlassen, die erforderlichen Ersatzlösungen, insbesondere mit Huckepack-Eisenbahnverkehr schaffen, und allfällig weitere Massnahmen umgehend ergreifen. Texte de la motion du 31 janvier 1983 Le trafic des poids lourds prend une ampleur insupportable sur la route du Saint-Gothard. Comme on l'avait prévu, l'ouverture du tunnel routier a eu pour effet d'y attirer les poids lourds. La circulation sur la route nationale qui tra- verse le canton d'Uri est devenue une véritable calamité pour la région et pour la population. La situation sur l'Axenstrasse est absolument inadmissible à certaines heures notamment. Le tronçon de la route nationale 2 qui traverse la Leventine sera bientôt entièrement ouvert au tra- fic, ce qui provoquera de nouveau une énorme augmenta- tion du trafic. On ne saurait exiger des Uranais qu'ils sup- portent cette charge dans l'intérêt du reste du pays ou dans celui, plus grande encore, de l'Europe. Le Conseil fédéral est par conséquent invité à faire en sorte que, conformément aux assurances qu'il avait données, le transit des poids lourds qui s'effectue actuellement sur la N 4 et la N 2 n'emprunte plus la route dans le canton d'Uri. Il doit établir les bases juridiques nécessaires à cet effet, créer les solutions de rechange requises, notamment par le ferroutage, et prendre sans retard les autres mesures qui pourraient s'imposer. Mitunterzeichner - Cosignataire: Arnold (1) Muheim: Der Schwerverkehr über die N 2 in Uri und durch den Gotthard-Strassentunnel ist für die dortige Bevölke- rung unzumutbar geworden. Es sind noch zu wenige Schweizer, die wissen, was es heisst, tagtäglich Hunderte von Lastenzügen und Lastwagen über die N 2 nach Süden oder in umgekehrter Richtung rollen zu sehen. Die Verhält- nisse im Gotthardtunnel selbst, namentlich bezüglich Belüf- tung, Lärm, Gestank, Abgase usw., sind für die übrigen Strassenbenützer untragbar. Die Verkehrsverhältnisse auf der Axenstrasse sind so, dass die Schwerverkehrswagen, ohne Rücksicht auf die polizeilichen Vorschriften des Stras- senverkehrsgesetzes, die Sicherheitslinien überfahren und die Polizei nicht eingreifen kann, weil man von höchster Bundesstelle - vom Bundesamt für Polizeiwesen - erklärt, Fahrzeuge dieser Länge könnten eben die Kurven nicht anders befahren. Wir denken sodann an die Nebenwirkungen von Rauch, Gestank, Unfallrisiko. Wir denken auch an die Bevölkerung, die in diesem engen Kanton dieses dauernde Durchfahren zu ertragen hat. Sie werden sich die Frage stellen: Ist es jetzt auch im Kan- ton Uri so, dass man nicht mehr gewillt ist, die allgemeinen Lasten zu tragen? Unsere Schweiz besteht als Land und als Gemeinschaft doch nur weiter, wenn jeder Teil eben auch allgemeine Lasten zu tragen gewillt ist. Ich kann Ihnen sagen: es ist nicht so, aber die Verhältnisse und die Grös- senordnungen sind in Uri überrissen. Wenn Sie die geogra- fische Grosse, die Bevölkerungszahl, den engen Talkessel und die Agglomeration im Räume Erstfeld-Altdorf-Flüelen sehen, dann erkennen Sie sofort, dass dieser Schwerver- kehr eben ein Ausmass erreicht hat, das mit dem Wort «untragbar» richtig qualifiziert ist. Wir dürfen auch nicht ver- gessen, dass in eben diesem kleinen Kanton eine Reihe anderer Belastungen zugunsten der Allgemeinheit akzep- tiert sind und ohne Murren von der Bevölkerung getragen werden. Ich denke an die Armeeschiessplätze. Ich nenne die Risiken der unterirdischen Munitionsanlagen. Wir ver- gessen nicht die Leitungen, welche wertvolle Energie aus dem südlichen Teil der Schweiz in die nördlichen Industrie- agglomerationen überführen. Wir wissen auch um die NAGRA-Bohrungen im Räume Bauen am Urnersee. Ich glaube daher, bei aller kritischen Selbstbetrachtung sagen zu dürfen, dass die 35 000 Urnerinnen und Urner eine grosse Last zugunsten der Allgemeinheit tragen. Im Berei- che des Schwerverkehrs sind sie aber nicht gewillt, Dinge auf sich zu nehmen, welche die Grenze des Tragbaren offensichtlich überschritten haben. Es sind aber nicht nur eng-urnerische Interessen, es sind auch allgemein-schweizerische Interessen, die eine Rege- lung des Schwerverkehrs im Sinne der Motion erfordern. Sie wissen, dass wir von der Nordgrenze der Schweiz bis zur Südgrenze Tessin/ltalien leistungsfähige Bahnen besit- zen, also Trasseeanlagen, die ja für den Transport von Gütern technisch bereit sind. Es geht darum, zu erkennen, dass wir volkswirtschaftlich eine recht fragwürdige Politik betreiben, wenn wir schweren Gütertransitverkehr auf der Strasse zulassen und daneben leere Bahnen ins hohe Defi- zit fahren sehen. Dies ist haushaltpolitisch für die öffentli- che Hand der Kantone und des Bundes unsinnig. Es will mir zudem als nicht verständlich erscheinen, dass man modern- ste Strassen ohne volle Kostendeckung zusätzlich abnüt- zen lässt und daneben weit über eine Milliarde pro Jahr für Eisenbahnen bezahlt, die bereit wären, diese Güter zu transportieren. Es kommt aber noch dazu, dass die Aussichten für die Zukunft geradezu erschreckend sind: Sie wissen, dass in wenigen Monaten in der Leventina der heute noch herr- schende Engpass im Strassenverkehr aufgehoben sein wird; wenn die technischen Durchfahrtsmöglichkeiten und die Kapazitäten der Nationalstrasse im Räume Nord- grenze-Schweiz zur Südgrenze sozusagen durchgehend hochleistungsfähig und aufnahmebereit sind, wird eine ungeheure zusätzliche Masse an Schwerverkehr eintreffen. Das kann, ohne Prophet sein zu wollen, jedermann erken- nen. Das kann man mit Bestimmtheit voraussagen. Dage- gen haben wir uns zu wehren, mein Ratskollege Arnold aus Uri und ich. Ich bin ja nicht der erste und einzige, der in den eidgenössi- schen Räten auf diese Situation hinweist. Nehmen Sie zum Beispiel die Einfache Anfrage des Nationalratskollegen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Flughafen Genf. Kontrollturm. Zusatzkredit Aéroport de Genève. Tour de contrôle. Crédit additionnel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.008 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.06.1983 - 08:00 Date Data Seite 204-205 Page Pagina Ref. No 20 011 682 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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