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CH_VB_001Ch Vb8 juin 1983Ouvrir la source →
Aéroport de Genève 203 8 juin 1983 zuschränken, und weniger als ein Anliegen, das mir wirklich ein ehrlich gemeintes Anliegen ist, dass wir unsere Kleinbe- triebe in unserer Schweiz wirklich erhalten wollen. Bundesrat Schlumpt: Die Ausführungen von Ständerat Hefti bedürfen noch einmal einiger kurzer Feststellungen. Die postalische Aufgabe sei überschritten worden mit die- ser für Personalrestaurantsbedürfnisse gedachten Einrich- tung. Dann müsste ich sagen: Pater peccavi! Wir haben natürlich seit Jahren in anderen Fällen - und ich habe nie eine Beanstandung gehört - bei Restaurationsbetrieben für bundeseigene Unternehmungen - also SBB oder PTT, sogar hier, in der Nähe an der Taubenhalde - ganz ähnliche Annexeinrichtungen beschlossen. Nicht das Parlament, nicht der Bundesrat, sondern die zuständigen Instanzen haben sich mit dem Projekt beschäftigt. Herr Ständerat Hefti, als hervorragender Jurist: die Geschichte mit der Tuchfabrik wollen wir aus dem Protokoll streichen. Darüber müssen wir uns nicht unterhalten. Das hätte in der Tat mit betriebseigenen Bedürfnissen nichts zu tun. Zur Bemerkung, die Organisation sei nicht gut oder nicht tauglich, wenn der Departementschef von dieser Geschichte zuerst - im Januar war das - durch einen Pres- seartikel erfahren habe. Bisher habe ich, Ständerat Hefti, von Ihnen insbesondere, aber von vielen anderen Kollegen auch, eigentlich immer gehört, der Bundesrat solle regieren und nicht verwalten. Ich weiss nun nicht, ob das ein termi- nologisches Problem ist. Heisst es Regieren, wenn der Bundesrat oder der Departementschef sich mit derartigen Bauvorhaben im einzelnen, mit den Projekten, beschäftigen müsste? Das wäre ja der Fall, wenn wir in unserer Tätigkeit solche Fragen behandeln müssten. Abstimmung - Vote Für die Überweisung der Motion 24 Stimmen Dagegen 8 Stimmen An den Nationalrat - Au Conseil national Mitteilung - Communication Präsident: Bevor ich dem Präsidenten der Verkehrskom- mission, Herrn Peter Gerber, das Wort erteile, möchte ich dem Jubilaren Peter Gerber zum heutigen 60. Geburtstag persönlich und auch in Ihrem Namen die herzlichsten Glückwünsche aussprechen. Bleiben Sie rüstig und froh auch im nächsten Dezennium! #ST# 83.007 Flughafen Genf. Bahnanschluss. Zusatzkredit Aéroport de Genève. Raccordement ferroviaire. Crédit supplémentaire Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Januar 1983 (BBI l, 917) Message et projet d'arrêté du 31 janvier 1983 (FF I, 893) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Gerber, Berichterstatter: Ich möchte unserem Präsidenten für die netten Glückwünsche recht herzlich danken. Ich muss Sie jetzt über ein Geschäft orientieren, das in der Kommission auch einiges Unbehagen provoziert hat. Mit Bundesbeschluss vom 19. Juni 1980 bewilligte das Par- lament einen Verpflichtungskredit von 64 Millionen als Bun- desbeitrag an einen Gesamtaufwand von 189 Millionen für den Bau des Bahnanschlusses des Flughafens Genf. Das Parlament hatte die verkehrswirtschaftliche Bedeutung des Baus, der Flughafenlinie für die Region Genf sowie für die übrige Westschweiz eindeutig bejaht. Die Vorlage wurde zudem aus staatspolitischen Gründen befürwortet. Der Anschluss des Flughafens Zürich-Kloten ans SBB-Netz war damals schon erstellt. Der Wunsch Genfs, den Flughafen Genf-Cointrin ebensogut zu erschliessen wie jenen von Zürich-Kloten, stiess auf Verständnis. Die Finanzierung des Projektes wurde aus Gründen der Gleichbehandlung der Kantone Genf und Zürich gleich geregelt wie beim Bau der Flughafenlinie Zürich-Kloten. Der Anteil des Kantons Genf an den gesamten Investitionskosten beträgt somit 6 Pro- zent, der Anteil des Bundes 34 Prozent, der Anteil der SBB 60 Prozent. Die finanzielle Gleichstellung wurde dem Kan- ton Genf anlässlich der parlamentarischen Beratung der Vorlage über den Bau der Flughafenlinie Zürich-Kloten zugesichert. Wenn der Aufwand für den Bau der Flughafenlinie Genf sei- nerzeit mit 189 Millionen angegeben wurde, so haben wei- tere Projektierungsarbeiten und die Bauteuerung seit 1978 gezeigt, dass die Gesamtaufwendungen sich voraussicht- lich auf 278 Millionen Franken belaufen werden (Preisstand 1981) und somit den 1978 geschätzten Bauaufwand um 89 Millionen übersteigen werden. 49 Millionen Franken der Mehrkosten werden durch die Teuerung verursacht. 40 Mil- lionen Franken sind technische, und projektbedingte Mehr- kosten und haben folgende Ursachen: Ungenauigkeiten der seinerzeitigen Kostenschätzung: 24 Millionen Franken, beim Projektstand 1978 nicht voraussehbare Arbeiten und Projektänderungen: 16 Millionen Franken. Der Bauvoran- schlag 1978 beruht auf dem Stand eines Vorprojektes. Damals Hessen sich vor allem die Hoch- und Tiefbauarbei- ten, die Aufwendungen für Heizungs- und Belüftungsanla- gen sowie für elektrische Einrichtungen nicht mit hinrei- chender Genauigkeit errechnen. Der Mehraufwand von 16 Millionen Franken für nicht voraussehbare Arbeiten und Projektänderungen fällt im Flughafenbahnhof an. Die Bahn- hofhalle wird gegen den Flughof verschoben und um 2 Meter gehoben. Die Perrons werden von 9 auf 10,3 Meter verbreitert. Zudem wird ein zusätzliches Obergeschoss gebaut. Weitere Modifikationen betreffen die Luftregulie- rung sowie den Bau eines Zivilschutzraumes. Für die teue- rungsbedingten Mehrkosten werden die Finanzierungsan- teile von Bund, SBB und Kanton Genf im Ausmass des ursprünglichen Verteilungsschlüssels erhöht. Für die technisch und projektbedingten Mehrkosten ist ein neuer Verteilungsschlüssel nötig. In Analogie zur Zürcher Flughafenlinie wurde mit den Genfer Behörden ein Kosten- anteil von 6 Prozent oder 2,4 Millionen Franken ausgehan- delt. Die SBB lassen sich nur im Umfang zusätzlicher kom- merzieller Nutzungen belasten, wenn die Flughafenlinie ihre Ertragskraft nicht verschlechtern soll. Die zusätzlichen Nut- zungen ergeben kapitalisiert einen Wert von 5 Millionen Franken. Für den Bund verbleiben Mehrbelastungen von 32,6 Millionen Franken. Diese Summe ist über einen Zusatz- kredit zu bewilligen. Die Vorlage hat in Ihrer Kommission zum Teil heftige Kritik ausgelöst. Der generelle Vorwurf, dass die ursprüngliche Botschaft ungenau ausgearbeitet sei, ist begründet. Die technisch und projektbedingten Mehrkosten hat das EVED zu verantworten. Es teilte mit Brief vom 9. Oktober 1978 dem Verwaltungsrat der SBB mit, dass der Bundesrat den Bau der Flughafenlinie Genf gutheisse, gleichzeitig erteilte es den Auftrag, innert kürzester Frist, jedoch vor Ende 1978 die für die Ausarbeitung der Vorlage an die eidgenössi- schen Räte erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Es gehe vor allem darum, einfache und möglichst wirtschaftli- che Lösungen darzulegen. Im Moment müssten sie nicht allen betrieblichen Gesichtspunkten genügen. Hauptziel sei, die voraussichtlichen Baukosten möglichst niedrig zu hal- ten. Aufgrund dieses Auftrages legten die SBB einen Kostenvoranschlag von 189 Millionen Franken vor. Dieser Betrag wurde in die Botschaft vom 10. Dezember 1979 auf-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Flughafen Genf. Bahnanschluss. Zusatzkredit Aéroport de Genève. Raccordement ferroviaire. Crédit supplémentaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.007 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.06.1983 - 08:00 Date Data Seite 203-204 Page Pagina Ref. No 20 011 681 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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