Postulat Uchtenhagen
520
N 18 mars 1983
Seit 1971 haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert.
Es ist eine starke Geldentwertung eingetreten. Der Index
der Konsumentenpreise ist in dieser Zeit um 75 Prozent
gestiegen. Dementsprechend sind auch die ausgefällten
Bussen erheblich angehoben worden. Trotz dieser Entwick-
lung ist der gesetzlich fixierte Umwandlungssatz, nämlich
30 Franken Busse = 1 Tag Haft, unverändert geblieben.
Dadurch wurde das Verhältnis zwischen den beiden Strafen
verzerrt. Es ergeben sich im Falle einer Umwandlung einer
Busse Haftstrafen, die unverhältnismässig lang sind und
daher mehr und mehr mit der Gerechtigkeit in Widerspruch
geraten.
Es drängt sich daher eine Anpassung des Umwandlungs-
satzes an die neuen Verhältnisse auf. Der Bussenbetrag,
der einem Tag Haft gleichgesetzt wird, ist entsprechend
dem heutigen Geldwert und der Bussenpraxis heraufzuset-
zen. Dabei ist zu prüfen, ob die Festsetzung und Anpas-
sung des Umwandlungssatzes nicht in die Kompetenz des
Bundesrates gelegt werden könnte. Dadurch könnten wie-
derkehrende, umständliche Gesetzesrevisionen vermieden
werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
#ST# 82.929
Postulat Nebiker
Milchkontingentierung. Anwendung
Contingentement du lait. Application
Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1982
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob folgende Mass-
nahmen zu einer flexibleren Anwendung der Milchkontin-
gentierung beitragen könnten:
- Ausrichtung von Umstellungsbeiträgen an Produzenten,
die die Milchproduktion aufgeben möchten und ihren
Betrieb auf Produktionszweige umstellen, in denen weniger
Gefahr für Überproduktion besteht.
- Zuteilung eines Teils des so freigewordenen Milchkontin-
gentes an Betriebe, die unbedingt auf eine beschränkte
Ausdehnung der Milchproduktion angewiesen sind, um die
Existenz zu erhalten (Härtefälle, Kleinbetriebe, Betriebe
ohne Produktionsalternativen im Berg- und Hügelbetrieb).
- Stillegung des restlichen Teils des freigewordenen Milch-
kontingentes.
Texte du postulat du 15 décembre 1982
Le Conseil fédéral est invité à examiner si les mesures ci-
après pourraient contribuer à une application plus souple
du contingentement de la production laitière:
- Versement de contributions dites de reconversion aux
agriculteurs qui voudraient abandonner la production de lait
et qui réorienteraient leur exploitation vers des secteurs
dans lesquels le danger de surproduction est moins grand.
- Attribution d'une partie du contingent ainsi libéré à des
exploitations qui doivent absolument, pour survivre, accroî-
tre dans certaines limites leur production de lait (cas péni-
bles, petites exploitations, exploitations de la montagne et
de la zone des collines pour lesquelles d'autres moyens
d'existence sont exclus).
- Le solde du contingent ainsi libéré serait bloqué.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina,
Fischer-Weinfelden, Geissbühler, Hari, Müller-Scharnachtal,
Nef, Nussbaumer, Oehen, Rutishauser, Schnyder-Bern,
Schwarz (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die gegenwärtige Milchkontingentierung gibt vor allem in
zwei Bereichen Anlass zur Kritik:
- Das zu hohe Gesamtkontingent, das mit der Über-
schussverwertung die Milchrechnung und die Bundeskasse
stark belastet.
- Die wenig flexible Kontingentszuteilung, die es verun-
möglicht, in begründeten Härtefällen das Einzelkontingent
anzupassen.
Mit angemessenen Umstellungsbeiträgen an Landwirte, die
die Milchproduktion aufgeben möchten, liesse sich die
Gesamtmilchmenge reduzieren und damit die Milchrech-
nung entlasten.
Die Höhe der Entschädigung hätte sich nach den für die
Milchverwertung notwendigen Aufwendungen zu richten.
Sie müsste aber auch attraktiv sein, damit ausreichend
Milchkontingente aufgegeben werden. Es ist anzunehmen,
dass vor allem in grösseren Betrieben im Ackerbaugebiet
die Bereitschaft zur Aufgabe der Milchproduktion besteht.
Ein Teil der durch die Umstellungsbeiträge freigewordenen
Milchkontingente ist für die Milderung von Härtefällen neu
zu verteilen. Der gegenwärtige Zustand ist unbefriedigend.
Namentlich im Hügel- und Berggebiet sollten an Klein- und
Mittelbetriebe zusätzliche Kontingentmengen zugeteilt wer-
den können, um deren Existenz sicherzustellen.
Mit der Stillegung eines Teils des durch Umstellungsbei-
träge freigewordenen Milchkontingentes lassen sich die
Aufwendungen des Bundes zur Deckung der Verwertungs-
verluste reduzieren. Insgesamt sollten mit der Ausrichtung
von Umstellungsbeiträgen keine Mehraufwendungen für
den Bund entstehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
#ST# 82.582
Postulat Uchtenhagen
SBB. Höchstalter für Ausbildung
von Kondukteusen
CFF. Age maximum pour la formation
des contrôleuses
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1982
In Inseraten werben die SBB für Lehren als Kondukteur/
Kondukteuse. Das Höchstalter für eine derartige Ausbil-
dung beträgt 30 Jahre. Um jenen Frauen, die dies wün-
schen, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen,
bitten wir den Bundesrat, zu prüfen, ob das Höchstalter für
Frauen nicht auf 40 Jahre heraufgesetzt werden könnte.
Texte du postulat du 7 octobre 1982
Les CFF offent, par voie d'annonces, des places d'appren-
tissage de contrôleur et contrôleuse. L'âge maximum pour
entreprendre une telle formation est fixé à 30 ans. Afin de
faciliter la réinsertion professionnelle des femmes qui dési-
rent reprendre une activité, nous demandons au Conseil
fédéral d'examiner s'il est possible de relever l'âge maxi-
mum à 40 ans pour les femmes.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Nebiker Milchkontingentierung. Anwendung
Postulat Nebiker Contingentement du lait. Application
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.929
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
520-520
Page
Pagina
Ref. No
20 011 329
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