Interpellation Künzi
538
18 mars 1983
de spécialistes pour l'application du système des trois
phases. Il s'est toutefois révélé par la suite que les possibili-
tés d'écoulement des pommes de table à l'échelon du com-
merce de détail avaient été surestimées. Les producteurs
en ont pris d'autant plus ombrage que la récolte de fruits à
pépins s'annonçait exceptionnelle.
Les enquêtes effectuées ont permis de constater que les
importateurs ont, en général, respecté leurs obligations.
Les autorités sont intervenues, là où des irrégularités ont
été constatées. Pour ce qui est des abricots, 24 firmes
importatrices ont été sanctionnées par le retrait temporaire
de l'autorisation d'importer, mises en garde ou admones-
tées; des mesures analogues ont frappé 9 maisons impor-
tatrices de pommes de table.
Dans le cadre de ses possibilités, le service offic:el compé-
tent a, en septembre, élargi l'enquête effectuée auprès des
firmes autorisées à importer pour les pommes de table et
l'a étendue au commerce intermédiaire non autorisé à
importer. Ces travaux de contrôle laborieux ont pu être
achevés fin novembre seulement. Ils confirment que des
pommes importées ont continué à être vendues dans le
commerce de détail après l'entrée dans la troisième phase
- interdiction d'importer -; leur provenance n'a pas tou-
jours pu être établie avec précision. Ces pommes sont res-
tées en souffrance pendant plusieurs semaines, bien
qu'elles ne représentaient en tout pas plus de trois à quatre
jours de consommation.
Le fait que des maisons non autorisées à importer vendent
au détail des pommes importées après l'entrée dans la troi-
sième phase, ne constitue pas un acte punissable. Il
n'existe pas non plus d'instances de contrôle qui seraient
en mesure de faire respecter une éventuelle interdiction de
procéder à de telles ventes de détail. La vente de certaines
quantités de fruits importés dans les commerces de détails
après l'entrée dans la troisième phase ne pourra, de ce fait
jamais être totalement exclue. Afin de maintenir ces ventes
dans certaines limites, il importe d'observer une prudence
encore plus grande qu'auparavant dans l'application du
système des trois phases; pour ce faire, les importateurs
devraient consentir à assumer une responsabilité encore
plus grande. On cherche à savoir actuellement au sein de
l'administration si les obligations relatives aux licences
générales et au permis d'importer ne pourraient être ren-
dues plus sévères dans le cadre de la législation en vigueur
et en respectant le principe de la proportionnalité.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt.
#ST# 82.925
Interpellation Künzi
Anzahl der Lehrberufe
Eventail des formations d'apprentissage
Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1S82
Die Zahl der Lehrberufe steigt in den letzten Jahren wieder
an, nachdem Anfang der siebziger Jahre durch Zusammen-
fassung spezialisierter Lehren eine bescheidene Reduktion
erreicht worden war. Dadurch konzentriert sich ein grösse-
rer Teil der Lehrlinge auf einige wenige Berufe. 1980 ent-
schieden sich 52 Prozent der Lehrlinge für einen der 10 am
häufigsten gewählten Berufe, während in 84 anerkannten
Lehren je 1 bis 10 Lehrlinge ihre Ausbildung begannen und
in 40 weiteren kein einziger.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Zahl von rund
400 Lehrberufen und -berufsrichtungen in dem vom Berufs-
bildungsgesetz geregelten Bereich der Berufsbildung redu-
ziert werden sollte, weil bei dieser grossen Zahl von Beru-
fen
- Jugendliche nicht mehr in der Lage sind, sich in Kenntnis
der vorhandenen Möglichkeiten für einen bestimmten Beruf
zu entscheiden;
- die zuständigen Instanzen überfordert sind, für alle
bestehenden Berufe Réglemente zu erlassen und diese der
Entwicklung in den Berufen anzupassen, wie vom Berufsbil-
dungsgesetz verlangt;
- die berufliche Mobilität der gelernten Fachleute unnötig
eingeschränkt wird;
- Bund und Kantone mit hohen Kosten belastet werden;
- es kaum möglich wäre, für Berufe mit 1 bis 10 Lehrlingen
die im Gesetz geforderten Einführungskurse durchzufüh-
ren?
Texte de l'interpellation du 14 décembre 1982
Ces dernières années, le nombre des métiers où l'on forme
des apprentis a de nouveau augmenté, après la faible
réduction du début des années 70, qui était due à une
concentration d'apprentissages spécialisés. De ce fait, une
grande partie des apprentis se concentre sur quelques pro-
fessions. En 1980, 52 pour cent d'entre eux se sont décidés
pour l'une ou l'autre des 10 professions les plus populaires;
dans 84 autres professions reconnues, 1 à 10 apprentis ont
commencé leur formation alors que personne ne s'est inté-
ressé aux 40 professions restantes.
Etant donné que, dans un tel éventail de professions,
- les jeunes ne sont plus en mesure de choisir un métier
déterminé, au vu des possibilités actuelles;
- on abuse de l'exigence imposée aux organes compé-
tents d'établir des règlements pour toutes les professions
existantes et de les adapter à l'évolution subie par ces pro-
fessions, comme le prévoit la loi sur la formation profes-
sionnelle;
- la mobilité professionnelle des spécialistes formés est
inutilement restreinte;
- des dépenses considérables sont à la charge de la
Confédération et des cantons;
- il ne serait guère possible de réaliser les cours d'intro-
duction exigés par la loi pour les professions totalisant
entre 1 à 10 apprentis;
le Conseil fédéral estime-t-il qu'il faut réduire le nombre de
quelque 400 métiers et branches où l'on forme des appren-
tis dans le domaine de la formation professionnelle, que
réglemente la loi ad hoc?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Flubacher, Kunz,
Weber-Schwyz (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Ein Jugendlicher sollte im Moment der Berufswahl einiger-
massen eine Übersicht über die Berufe haben, die ihm
offenstehen. Dies ist heute nicht möglich, da die Zahl der
Lehrberufe zu gross ist. Ja, sogar die Spezialisten in den
Berufsbildungsämtern wissen von manchen Berufen nicht
ohne weiteres, was dort gelernt wird; Beispiele: Posticheur,
Etampenmacher, Beutelmaschinenführer. Ebenso überfor-
dert sind die Berufsberater, die alle Berufe kennen sollten,
um abschätzen zu können, welcher Jugendliche zu wel-
chem Beruf passt.
Gemäss Artikel 12 des Berufsbildungsgesetzes erlässt das
Volkswirtschaftsdepartement, ein Kanton oder in gewissen
Fällen das BIGA für jeden Beruf ein Ausbildungsreglement.
Das Volkswirtschaftsdepartement hat weiter dafür zu sor-
gen, dass die Ausbildungsreglemente der Entwicklung der
Berufe angepasst werden.
Die Wirklichkeit sieht vielfach anders aus: In 45 Lehrberufen
gibt es noch kein anerkanntes Reglement. Ausgebildet wird
nach dem Gutdünken einiger führender Lehrmeister und/
oder Berufsschullehrer. Andere Réglemente sind sehr alt.
- März 1983
539
Interpellation Bircher
Die Messerschmiede werden nach einem Reglement aus
dem Jahr 1936 ausgebildet und geprüft, der Fernmelde-
und Elektronikapparatemonteur (FEAM) nach einem sol-
chen aus dem Jahr 1958. Seither wurde der Transistor
erfunden, später die integrierten Schaltungen und dann die
Mikroprozessoren! 1958 gab es erst Vakuum- und Gasent-
ladungsröhren sowie Relais.
Die Einschränkung der Mobilität durch die Vielzahl der
Berufe darf meiner Meinung nach nicht überschätzt wer-
den. Andere Leute sehen hier aber den wichtigsten Punkt.
Sicher wird die Mobilität, also die Fähigkeit, ohne grosse
Umschulung eine andere Tätigkeit auszuüben, durch die
Vielzahl der Berufe nicht erleichtert.
Auch.im Zusammenhang mit der Bildung darf man von
Kosten sprechen. Die Vielzahl an Ausbildungsrichtungen
vergrössert die Kosten enorm. Für die über 9000 Lehrab-
schlussprüfungen, die jährlich zum Beispiel im Kanton
Zürich durchgeführt werden, müssen 4000 Experten aufge-
boten werden, denn es ist jeweils in über 200 Berufen zu
prüfen. Die Prüflinge aus manchen Splitterberufen werden
mit grossem organisatorischem Aufwand in andere Kantone
vermittelt. Dies ist nur ein Beispiel. Mindestens ebenso ins
Gewicht fällt die Ausstattung der Berufsschulen mit
Demonstrationsmaterial für 400 Berufe, die notwendigen
Lehrbücher, Weiterbildungskurse für Lehrer, Mehraufwand
bei der Registratur und Überwachung im Amt für Berufsbil-
dung usw. An der Kunstgewerbeschule Zürich allein wird
Unterricht in über 100 verschiedenen Berufen veranstaltet.
Weiter ist festzuhalten, dass bis 1986 in allen Berufen
(soweit sinnvoll) Einführungskurse stattfinden sollen (BBG
Art. 16, BBV Art. 15). Wie kann dies geschehen, wenn nur
alle paar Jahre ein Lehrling einen der Splitterberufe erlernt?
Für einen sinnvollen Einführungskurs-Betrieb sind doch pro
Sprachregion wenigstens acht Lehrlinge im Jahr notwendig.
Dem Vernehmen nach beabsichtigt das BIGA, diese Split-
terberufe einfach von der Durchführung von Einführungs-
kursen zu befreien - was meiner Meinung nach eine starke
Benachteiligung der entsprechenden Lehrlinge nach sich
zieht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Wie alle hochindustrialisierten Staaten verfügt auch die
Schweiz über eine sehr arbeitsteilige Wirtschaft. Die berufli-
che Spezialisierung widerspiegelt sich in einem Land, das
sich zum System der Betriebslehre bekennt, auch in der
beruflichen Ausbildung.
Das Gros unserer Lehrtöchter und Lehrlinge wird in Klein-
betrieben ausgebildet. Da diese über das ganze Land ver-
teilt sind, profitieren auch die abseits der Wirtschaftszen-
tren gelegenen Gebiete von ihrem Ausbildungspotential. Es
sei in diesem Zusammenhang auf die Antwort des Bundes-
rates auf die Motion Carobbio vom 6. Oktober 1982 «Berufli-
che Mobilität» verwiesen.
Ende 1982 bestanden für 281 Lehrberufe, die unter das
Berufsbildungsgesetz fallen, Ausbildungs- und Prüfungsre-
glemente. Es trifft zu, dass die Zahl der anerkannten Lehr-
berufe in den letzten Jahren zugenommen hat. Der Bund
übt allerdings beim Erlass von Vorschriften für neue Berufe
Zurückhaltung. Hingegen sind in den letzten Jahren bei
Reglementsrevisionen verschiedentlich die Berufsbezeich-
nungen geändert worden. Während einer gewissen Über-
gangszeit figurieren in öffentlichen 'Publikationen die alten
und neuen Berufsbezeichnungen, was den falschen Ein-
druck erwecken kann, die Zahl der Berufe hätte spürbar
zugenommen.
Der Bund sieht davon ab, Berufe, in denen während einiger
Zeit keine Lehrlinge ausgebildet wurden, aus dem Berufs-
verzeichnis zu streichen; eine solche Massnahme würde
von den älteren und bewährten Berufsangehörigen mit
Recht nur schwer verstanden. Die Liste der anerkannten
Berufe wird deshalb auch in Zukunft anwachsen. Dies darf
aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die überwie-
gende Mehrheit der Lehrlinge (98 Prozent) auf rund 120
Berufe konzentriert.
Im übrigen sagt die Anzahl Berufsangehöriger und Lehr-
linge nichts aus über die Daseinsberechtigung eines Beru-
fes: Wir brauchen Berufe, die nie grosse Lehrlingszahlen
erreichen werden, deren Angehörige aber an Schlüsselstel-
lungen der Produktion und der Dienstleistungen unverzicht-
bar sind.
Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie
folgt:
- Die Berufswahl ist in der heutigen Zeit zweifelsohne für
den Jugendlichen und seine Eltern nicht leicht. Es darf aller-
dings nicht übersehen werden, dass keine Generation über
soviel Informationsmaterial verfügt wie die heutigen Schul-
abgänger. Wer sich in der Flut von Unterlagen schlecht
zurechtfindet, erhält auf Wunsch unentgeltliche Hilfe sei-
tens der Berufsberatung.
- Der Bund ist bestrebt, die Ausbildungsvorschriften dem
aktuellen Stand der Entwicklung anzupassen. Neue Régle-
mente und Lehrpläne werden so konzipiert, dass Verände-
rungen in der Berufswelt in die Ausbildung einfliessen kön-
nen, ohne dass eine Gesamtrevision nötig wird.
- Untersuchungen jüngerer Zeit haben gezeigt, dass
unser Berufsbildungssystem der beruflichen Mobilität nicht
abträglich ist und ein späterer Berufs- oder Branchenwech-
sel nicht mit einem beruflichen Abstieg verbunden sein
muss.
- Berufe mit kleinen Lehrlingsbeständen brauchen nicht
zwangsläufig höhere Kosten für die öffentliche Hand zu ver-
ursachen. Die grössten Investitionen liegen in der Regel
beim Ausbildungsplatz im Betrieb und variieren von Beruf
zu Beruf sehr stark. Teure Einrichtungen in Berufsschulen
und Einführungskurs-Werkstätten, die nur gerade einem
Beruf und erst noch mit wenigen Lehrverhältnissen dienen,
sind selten. Nach Möglichkeit werden die Lehrpläne ver-
wandter Berufe so gestaltet, dass deren Lehrlinge den
berufskundlichen Unterricht gemeinsam besuchen können.
- In den Einführungskursen werden - mindestens zu
Beginn der Lehre - Fertigkeiten vermittelt, die häufig
Grundlage mehrerer Berufe sind. Eine Einführungskurs-
Werkstätte dient somit in der Regel mehreren Berufen. In
schwach dotierten Lehrberufen in einem eher isolierten
Tätigkeitsbereich stellt sich, nicht zuletzt auch aus finanziel-
len Gründen, die Frage der Befreiung vom Einführungs-
kurs-Obligatorium gebieterisch.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt.
#ST# 82.952
Interpellation Bircher
Jugendarbeitslosigkeit und Lehrstellensituation
Chômage des jeunes et apprentissages
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1982
Mit den auf die Jahreswende 1982/83 drastisch gestiege-
nen Arbeitslosenzahlen stellt sich die Frage nach den Aus-
wirkungen auf den Abschluss von Lehrverträgen sowie
nach der Jugendarbeitslosigkeit im allgemeinen. Gemäss
Feststellungen von Lehrkräften mit Schülern im letzten Jahr
der obligtorischen Schulzeit sind in einzelnen gewerblichen,
neuerdings aber auch kaufmännischen Branchengruppen
eindeutig Mangelsituationen eingetreten. Mit dem Hinweis
auf andere Berufsgruppen ist das Problem nicht gelöst,
wird doch auch in anderen Bildungsstufen zu Recht alles
Mögliche vorgekehrt, um einem Numerus clausus auszu-
weichen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Künzi Anzahl der Lehrberufe
Interpellation Künzi Eventail des formations d'apprentissage
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.925
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
538-539
Page
Pagina
Ref. No
20 011 349
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