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CH_VB_001Ch Vb22 mars 1984Ouvrir la source →
Motion (Duboule)-Pini 400N 22 mars 1984 1985 befristete Kompetenz, die bereits verschiedentlich angerufen werden musste. Schriftliche Erklärung des Btindesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Iten: Das durch diese Motion vertretene Anliegen bezieht sich nicht nur auf Bachverbauungen, sondern auch auf Vorstösse, die in den letzter zwei Wochen hier deponiert worden sind im Zusammenhang mit den Subventionen an Lawinenverbauungen. Aufgn nd der Erklärung des Bundes- rates bin ich unter Umständen bereit, die Motion zurückzu- ziehen. Ich bin damit einverstanden, dass man im ersten Teil der Begründung, wo es um das Formale geht, im Moment durch eine Motion nichts anderes beschliessen kann, als was das Parlament selber durch die Sparbeschlüsse bis 1985 beschlossen hat. Wer die Anliegen in bezug auf Sub- ventionsbeiträge für Lawinen- oder Bachverbauungen hier zu vertreten hat, wird künftig wenn es um die neuen Spar- beschlüsse geht, hier antreten müssen. Der zweite Teil des Anliegens betrifft aber die Auszahlungs- praxis für solche Subventionen, von denen der Bundesrat in seiner Antwort in Ziffer 2 sagt, dass sie nur dann ausbezahlt werden, wenn die Subvent onsabrechnungen vorliegen, geprüft und als richtig befunden worden sind. Und gerade um solche Auszahlungen geh'; es. Ich möchte Herrn Bundes- rat Stich bitten, hier zu erklärsn, dass für jene Kantone und Gemeinden, die vom Bund Subventionszahlungen zugute haben, und für die diese Voraussetzungen erfüllt sind, die Auszahlung an die Gemeinde'n und die Kantone unverzüg- lich erfolgt. Es hat nämlich ke:nen Sinn, vorher relativ gross- zügig zu sein bei der Zusicher jng von Subventionen. Hinter- her, wenn die Kantone und dio Gemeinden Vorinvestitionen getätigt haben, wird dann die Subvention vom Bund für die Zinslast aufgebraucht. Sofern der Bundesrat bereit ist, für Gemeinden und Kan- tone, welche grössere Beträte an abgerechneten Subven- tionen noch zugute haben, dis Zahlungen inskünftig spedi- tiv zu tätigen, bin ich bereit, die Motion zurückzuziehen. Bundesrat Stich: An sich werden Sie sich zu diesem Thema bereits beim Anschlussprocramm äussern können, zur Frage der Subventionen gan/: generell. Zur zweiten Frage wegen der Auszahlung gibt es im jetzigen Gesetz eine Vorschrift, die besagt (in Art. 6), dass der Bund ein Jahr zuwarten kann. Ich rr öchte Sie aber darauf hinwei- sen, dass das Parlament die Verpflichtungskredite und den Zahlungsrahmen festlegt. Dieser Zahlungsrahmen sollte eigentlich für den Bundesrat verbindlich sein. Aber in der Grundidee bin ich mit dem Motionär absolut einverstanden, dass wir zu einer Lösung kommen sollten, d. h. dass der Bund seine Verpflichtungen in Zukunft wieder terminge- recht erfüllen kann gegenüber Kantonen, Gemeinden und anderen Subventionsempfängern. Aber im Moment haben wir also gemäss Gesetz - das Sie gemacht haben - die Möglichkeit, ein Jahr mit den Zahlungen zuzuwarten. Des- halb danke ich, wenn die Motion zurückgezogen wird. Das Problem wird ohnehin im Anschlussprogramm wieder zur Diskussion stehen. Le président: M. Iten retire sa motion. #ST# 82.600 Motion (Duboule)-Pini Bundesverwaltung. Arbeitszeitverkürzung Administration fédérale. Réduction de la durée du lira va il Wortlaut der Motion von 30. November 1982 Der Bundesrat wird eingelade,i, bei der Beratung des Voran- schlages 1984 einen neuen Bericht über die vorgesehene Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Bundesver- waltung vorzulegen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion (Duboule)-Pini Bundesverwaltung. Arbeitszeitverkürzung Motion (Duboule)-Pini Administration fédérale. Réduction de la durée du travail In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.600 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1984 - 15:00 Date Data Seite 400-400 Page Pagina Ref. No 20 012 313 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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