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CH_VB_001Ch Vb17 déc. 1982Ouvrir la source →
Interpellation Dafflon 1802 N 17 décembre 1982 falls auch im Bereich der Verifikation von vertrauensbilderi- den, Rüstungskontroll- und Abrüstungsmassnahmen Mög- lichkeiten der Mitwirkung für einen neutralen Kleinstaat. Die in diesen Dokumenten enthaltenen Überlegungen und Anregungen sind mit anderen neutralen und nichtgebunde- nen Staaten nicht abgesprochen worden. Die UNO-Abrüstungs-Sondergeneralversammlung von 1978 hatte eine Reorganisation der damaligen «Conférence du Comité du Désarmement» (CCD) in Genf angeordnet, die in das heutige «Comité du Désarmement» (CD) übergeführt wurde. Seither können in diesem Komitee, dem 40 UNO- Staaten angehören, in einem beschränkten Masse auch Drittstaaten, darunter auch Nichtmitglieder der UNO, mit- wirken. Einerseits ist es solchen Staaten gestattet, den Sit- zungen des Komitee-Plenums als Beobachter beizuwohnen und dort Erklärungen abzugeben, andererseits können sie an den Sitzungen der Arbeitsausschüsse des Komitees vollberechtigt teilnehmen. Die Schweiz hat, wie viele andere Nichtmitglieder des Komitees, von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht. Sie verfolgt die Arbeiten des Plenums als Beobachter und hat dort zum Problem der chemischen Waffen und zu jenem der sogenannten «nuklearen Garan- tien», d. h. der Garantien seitens der Kernwarfenstaaten, die Nichtkernwaffenstaaten unter gewissen Bedingungen weder mit Kernwaffen zu bedrohen noch anzugreifen, inter- veniert. Ausserdem hat sie bisher an den Arbeiten in beiden Arbeitsausschüssen, die sich mit den chemischen Waffen und den «nuklearen Garantien» beschäftigen, teilgenom- men. Leider ist es seit 1977 in keiner der vom Genfer Abrü- stungskomitee behandelten Fragen zu einem Ergebnis gekommen. Daran vermochte auch die Mitwirkung von Drittstaaten nichts zu ändern. Von den beiden Ideen, die der Bundesrat im Dokument von 1978 unterstützt hatte, nämlich dem ursprünglich niederlän- dischen Vorschlag zur Schaffung einer internationalen Abrüstungsagentur und der ursprünglich französischen Idee eines internationalen Beobachtungssatellitensystems, war, neben weiteren Fragen des sogenannten Abrüstungs- mechanismus, sowohl in der ersten wie in der zweiten Abrüstungs-Sondergeneralversammlung viel die Rede. Bis- her wurde jedoch noch keines der beiden Vorhaben ver- wirklicht. Sie sind aber im Schlussdokument der Konferenz von 1978 eindeutig zur Weiterbehandlung empfohlen wor- den. 3. Atomsperrvertrag. Die Schweiz verfolgt hinsichtlich der Nonproliferation im allgemeinen und des Atomsperrvertra- ges im besonderen eine durch langjährige konstante Praxis fundierte Politik. Ein wichtiger Bestandteil dieser Politik liegt in der getreulichen Einhaltung der in diesem Bereich, insbe- sondere auch durch den Atomsperrvertrag übernommenen internationalen Verpflichtungen. Die Bundesbehörden ver- folgen aufmerksam alle internationalen Geschehnisse und Entwicklungen betreffend Nonproliferation und nehmen, so- weit dies möglich ist, an den entsprechenden internationa- len Treffen, Besprechungen oder Konferenzen teil. Eine weitergehende Vorbereitung ist im Hinblick auf die Atom- sperrvertrags-Überprüfungskonferenz von 1985 im gegen- wärtigen Zeitpunkt noch verfrüht. Das Schweizerische Dokument von 1982 ruft in den Grund- zügen jene Punkte in Erinnerung, die bereits im Dokument von 1978 der UNO bekanntgegeben worden waren. Dabei beschränkte es sich, um unnötige Wiederholungen zu ver- meiden, auf Grundsatzaussagen zu Rüstungsbeschrän- kung, Abrüstung, Waffen und Verifikation im eigentlichen Sinne, was jedoch nicht bedeutet, dass die übrigen Ausfüh- rungen des Dokuments von 1978, wie zum Beispiel jene betreffend die friedliche Nutzung der Kernenergie, gegen- standslos geworden wären. Dadurch, dass dem neuen Dokument das alte vollumfänglich und ohne Änderungen beigelegt wurde, wollte man dessen Weitergeltung unter- streichen. 4. KSZE. Im Dezember 1981 präsentierten die Schweiz und die anderen neutralen und nichtgebundenen Teilnehmer- staaten der KSZE einen Entwurf zu einem Schlussdoku- ment des Madrider Treffens. Unter anderem enthält dieser ein detailliertes Kapitel über eine künftige «Konferenz über Vertrauens- und sicherheitsbildertde Massnahmen und über Abrüstung in Europa». Es ist vorgesehen, dass eine solche Konferenz in enger Verbindung mit dem KSZE-Prozess ste- hen und zwei Etappen umfassen würde, wovon die erste ausschliesslich den Massnahmen zur Verstärkung des Ver- trauens und der Sicherheit gewidmet wäre. Die Einberufung einer Europäischen Abrüstungskonferenz (EAK) hängt also von einem Konsens der 35 Teilnehmer- staaten über das gesamte Schlussdokument des Madrider Treffens ab. Der von den neutralen und nichtgebundenen Staaten vorgelegte Text zur EAK hat bei den anderen Teil- nehmerstaaten bereits breite Zustimmung gefunden. Etli- che Delegationen, aus Ost wie West, möchten indessen noch einige Punkte klären, so insbesondere die Definition der Zone, in welcher die Massnahmen zur Verstärkung des Vertrauens und der Sicherheit angewendet werden sollen. Eine der Aufgaben des Madrider Treffens, das seit dem 9. November wieder im Gang ist, besteht demnach darin, über die noch offenen Fragen bezüglich der Modalitäten einer EAK zu verhandeln. Diese Aufgabe wird nicht leicht sein, einerseits, weil sich die Ost-West-Beziehungen gene- rell verschlechtert haben, und andererseits, weil eine EAK, welche gemäss den im Dokument der Neutralen und Nicht- gebundenen vorgesehenen Modalitäten durchgeführt würde, direkte Auswirkungen auf die Globalinteressen der grossen Militärmächte hätte. So wird ersichtlich, dass ein Schlussdokument, welches den Konsens der 35 Teilneh- merstaaten gewinnen sollte, auf alle Fälle auch die betroffe- nen Grossmächte - speziell die USA und die UdSSR - zufriedenstellen müsste. Die Schweiz ihrerseits wird weiterhin das Ziel verfolgen, das sie sich mit den anderen Neutralen und Nichtgebundenen gesteckt hat: dass nämlich ein Beschluss gefasst wird, wonach einige Monate nach Beendigung des Madrider Tref- fens die erste Phase einer EAK einzuberufen wäre. 5. Weitere Abrüstungsverhandlungen. Der Bundesrat hat bereits in der Vergangenheit alle gegenwärtig wieder laufen- den Abrüstungsverhandlungen begrüsst. Es wäre zweifel- los für die Welt, und somit auch für die Schweiz, von Vorteil, wenn diese Bemühungen zum Erfolg führten. Der Bundes- rat würde insbesondere konkrete Resultate im Bereich der Kernwaffenverhandlungen befürworten, nicht nur, weil diese Waffen heute für die Menschheit ein bedeutendes Gefähr- dungspotential darstellen, sondern weil die Schweiz, wie andere dem Atomsperrvertrag angehörende Nichtkernwaf- fenstaaten, aufgrund von Artikel VI dieses Vertrages einen Anspruch auf Massnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung hat. Präsident: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 82.573 Interpellation Dafflon Freilassung eines demokratischen Politikers in Südkorea Libération d'un démocrate sud-coréen Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1982 Für die letzten Präsidentschaftswahlen in Südkorea hat eine demokratische Oppositionspartei Kim Dae Jung als Kandi- daten aufgestellt. Er war der einzige Gegenkandidat des offiziellen Kandidaten Djeun Dou'Hwan. Dieser setzte sich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Dafflon Freilassung eines demokratischen Politikers in Südkorea Interpellation Dafflon Libération d'un démocrate sud-coréen In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.573 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 1802-1803 Page Pagina Ref. No 20 011 063 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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