- März 1984 N
335
Motion Meier-Zürich
#ST# 82.552
Motion Meier-Zürich
Arbeitslosenversicherungs-Fonds.
Zweckbestimmung
Fonds de l'assurance-chômage. Affectation
Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1982
Die Symbiose zwischen Exportrisikogarantie (ERG) und
Arbeitslosenversicherung hat den Zweck, Arbeitslosigkeit zu
verhüten bzw. zu bekämpfen.
Es ist deshalb unverständlich, dass allfällige ERG-Defizite
durch den Bund bevorschusst werden sollen.
Der Bundesrat wird daher ersucht, Antrag zur Änderung der
gesetzlichen Grundlagen zu stellen, damit ERG-Defizite
durch den Arbeitslosenversicherungs-Fonds gedeckt wer-
den können.
Diese Massnahme drängt sich auf, da, aufgrund des Vermö-
gensstandes des Arbeitslosenversicherungs-Fonds, vom
Bundesrat eine Beitragssenkung auf 0,3 Prozent der Lohn-
summe (0,15 Prozent Arbeitgeber, 0,15 Prozent Arbeitneh-
mer) verfügt werden musste.
Texte de la motion du 5 octobre 1982
La symbiose entre la garantie contre les risques à l'exporta-
tion (GRE) et l'assurance-chômage aurait pour but de préve-
nir le chômage et, si besoin est, de lutter contre ce phéno-
mène.
C'est pourquoi il est difficilement concevable que la Confé-
dération doive verser des avances visant à combler les
déficits de la GRE.
Le Conseil fédéral est donc chargé de soumettre aux Cham-
bres une proposition tendant à modifier les bases légales
afin que les déficits de la GRE puissent être couverts par le
fonds de l'assurance-chômage.
Cette mesure s'impose du fait que, au vu de l'état de la
fortune du Fonds de l'assurance-chômage, le Conseil fédé-
ral a dû décider d'abaisser le taux de cotisation à 0,3 pour
cent de la somme des salaires (0,15 pour cent pour la part de
l'employeur et 0,15 pour cent pour la part du travailleur).
Meier-Zürich: Mit meiner Motion ersuche ich den Bundes-
rat, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit
die ERG-Defizite durch den Arbeitslosenversicherungs-
Fonds bevorschusst und im schlimmsten Fall gedeckt wer-
den können. Der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kan-
tonen wurde von uns zugestimmt, um langfristig die Bun-
desfinanzen in Ordnung zu bringen. Das angestrebte Ziel
(d. h. eine ausgeglichene Rechnung des Bundes) wird durch
die auf uns zukommenden ERG-Defizite verunmöglicht. Die
Abschreibungen an den ERG-Defiziten werden in Kürze
einen Aufwand des Bundes erfordern, der den Ertrag aus
der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zunichte
macht.
Daher verlange ich mit meiner Motion, dass nicht der Bund,
sondern die Nutzniesser der ERG - und das sind Arbeitneh-
mer und Arbeitgeber - durch ihre Beiträge an die Arbeitslo-
senversicherung zur Defizitdeckung herangezogen werden.
Ausgerechnet in der ERG-abhängigen Maschinen- und
Metallindustrie ist im Vergleich zu 1980 im Jahr 1982 der
Bestand an schweizerischen Erwerbstätigen um 28 000 Per-
sonen gesunken, während der Bestand der ausländischen
Erwerbstätigen im gleichen Zeitraum um über 46 000 Perso-
nen anstieg. Die ERG wird also primär dazu beitragen, den
erhöhten Bestand der ausländischen Arbeitskräfte durchzu-
halten. Typisches Beispiel dafür ist der überfremdete BBC-
Konzern, der bereits in den siebziger Jahren über 100 Millio-
nen Franken von der ERG zur Abdeckung von Währungsver-
lusten kassiert hat. Das neue ERG-Engagement mit 500
Millionen Franken für Generatorenlieferungen usw. an die
Türkei wird weitgehend dem BBC-Werk Birrfeld zugute
kommen. Dort, wo in der werkeigenen Wyden-Siedlung der
grossie Teil der neuen Wohnungen von Ausländern besetzt
ist. Aus diesen Gründen beantrage ich, dass Arbeitgeber
und Arbeitnehmer durch ihre Beiträge an die Arbeitslosen-
versicherung zur Finanzierung der ERG-Defizite und allfälli-
ger Abschreibungen herangezogen werden.
Ich fasse zusammen: Die Symbiose zwischen ERG und
Arbeitslosenversicherung hat den Zweck, Arbeitslosigkeit zu
verhüten bzw. zu bekämpfen. Es ist für mich unverständlich,
dass nach Einführung der Arbeitslosenversicherung die
ERG-Defizite vom Bund bevorschusst werden sollen. Dabei
können wir bestimmt davon ausgehen, dass die gewährten
Kredite zum Teil abgeschrieben werden müssen.
Um nun den arg strapazierten Bundeshaushalt zu entlasten,
beantrage ich, die ERG-Defizite durch den Arbeitslosenver-
sicherungs-Fonds zu decken. Der Bundesrat kann jederzeit
durch Festlegung bzw. Erhöhung der Versicherungsbei-
träge den Vermögensstand des Arbeitslosenversicherungs-
Fonds den Anforderungen entsprechend aufstocken.
Ich ersuche Sie, meiner Motion zuzustimmen.
Bundesrat Furgler: Herr Nationalrat Meier stellt ein wichti-
ges Problem ins Zentrum seiner Motion, nämlich den Aus-
bau der ERG. Sie wissen, dass die ERG ein Schlüsselinstru-
ment unserer Aussenhandelspolitik ist und dass sie nach
meinem Empfinden verstärkt werden muss. Damit befasst
sich gegenwärtig eine Arbeitsgruppe.
Ich habe Ihnen auch - nicht nur verbal, sondern durch die
Tat - die klare Politik des Bundesrates mehrfach darstellen
können. Stichwort: Atatürk-Auftrag, den wir sogar entgegen
dem Antrag der ERG-Kommission genehmigt haben, aus
der festen Überzeugung, dass dies im Interesse unserer
eigenen Wirtschaft liege, jenen Hunderten, um nicht zu
sagen Tausenden von Arbeitenden in den Hauptwerken von
Winterthur, Zürich, Baden, und dass es selbstverständlich
auch im Bereich des Vertragspartners von Bedeutung sei.
Also mit anderen Worten: Bezüglich der Grundidee, die ERG
zu verstärken, sind wir beide offensichtlich der gleichen
Meinung.
Nun schlagen Sie aber etwas vor, das bei näherem Überden-
ken doch vermutlich auch Sie dazu führen dürfte, auf die
Motion zu verzichten. Ich meine, dass diese Symbiose zwi-
schen ERG und Arbeitslosenversicherungs-Fonds-denken
Sie an die soeben abgeschlossene Debatte - viel mehr
Probleme neu schaffen würde, als sie Probleme zu lösen
vermöchte.
Aus dem Text der Motion geht einmal hervor, dass Sie die
gesetzlichen Grundlagen ändern müssten, namentlich im
Bereich der Arbeitslosenversicherung. In formeller Hinsicht
bemerke ich dazu, dass ja dieses Gesetz erst seit dem
- Januar besteht. Es wurde bei dessen Beratung auch von
Ihnen, wenn ich mich recht erinnere, kein diesbezüglicher
Antrag gestellt. Formell würde ich bedauern, wenn man jetzt
dieses Thema zum Gegenstand der Revision machen wollte.
Aber auch materiell gebe ich Ihnen zu bedenken: Nach der
gegenwärtig gültigen Regelung bevorschusst der Bund die
Ausgabenüberschüsse der ERG, und zwar durch verzinsli-
che Darlehen. Sollte es beim Begehren des Motionärs die
Meinung haben, dass in Zukunft der ALV-Fonds ebenfalls
nur rückzahlbare Vorschüsse an den ERG-Fonds leisten
sollte, so hätte eine solche Umplanung wenig Sinn. Der
weitaus grösste Teil des Fonds ist nämlich als verzinsliches
Festgeld beim Bund angelegt. (Ich weiss nicht, ob Ihnen das
bekannt war. Ich möchte es einfach beifügen, weil es Ihre
eigene Lagebeurteilung vielleicht beeinflusst.) Dieser kann
somit ohne weiteres die Gelder auch dazu verwenden, dem
ERG-Fonds die benötigten Darlehen auszurichten. Hätte-
nun der Arbeitslosenversicherungs-Fonds diese Darlehen zu
übernehmen, musste er die dafür benötigten Mittel - nach-
dem seit längerer Zeit die Ausgaben für die Arbeitslosenver-
sicherung ja die laufenden Einnahmen übersteigen - durch
Auflösung von Anlagen beim Bund zurückziehen. Damit
hätte rein finanztechnisch niemand etwas gewonnen.
Sollten Sie aber, Herr Nationalrat, der Meinung sein, die
Arbeitslosenversicherung solle die Ausgabenüberschüsse
Motion Hofmann
336N 21 mars 1984
der ERG à fonds perdu decken, dann müsste dieser Auffas-
sung aus folgenden Gründon entgegengetreten werden:
Nach Auffassung des Bundes rates dürfen nicht einfach alle
Kosten von Massnahmen, die in irgendeiner Weise zur
Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen, der durch Lohnbei-
träge der Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber finanzierten
Arbeitslosenversicherung ütierbunden werden. Primärer
Zweck derselben ist es ja nach dem neuen Gesetz auch, den
versicherten Arbeitnehmern einen angemessenen Ersatz für
bestimmte Erwerbsausfälle zj garantieren. Das Gesetz will
zwar ausserdem drohende Arbeitslosigkeit verhüten oder
bestehende bekämpfen. Das war ja der tiefere Sinn Ihres
Vorstosses. Aber alle vorgesehenen Präventivmassnahmen
gehen ebenfalls primär vom versicherten Arbeitnehmer aus:
Förderung seiner beruflichen oder geographischen Mobili-
tät, Arbeitsbeschaffungsprogramme, Arbeitsmarktfor-
schung und Arbeitsvermittlung. Die Exportrisikogarantie
(ERG) dagegen dient der Schaffung und Erhaltung von
Arbeitsplätzen, indem sie ganz bestimmte, mit Auslandge-
schäften verbundene, besondere Unternehmerrisiken
abdeckt. Bei der Schaffung de s neuen Arbeitslosenversiche-
rungsgesetzes kam sowohl in der Expertenkommission als
auch in den parlamentarischen Kommissionen mehrmals
deutlich zum Ausdruck, da;,s man eine Ausweitung der
Versicherung in Ihrem Sinne als unerwünscht qualifizieren
müsste. Eine Lösung aufgrund einer Übernahme der ERG-
Defizite durch die Arbeitslosenversicherung würde auch
fragwürdige Exportsubventionierungsmerkmale aufweisen.
Daraus würde ich dann schl essen, dass wir auch andere
Erwerbszweige mit ähnlichem Hilfen versehen müssten.
Dazu fehlt die Kraft, und da;:u fehlt auch der Zusammen-
hang mit unserem freien marktwirtschaftlichen System.
Ich muss Ihnen beantragen, ciese Motion nicht zu überwei-
sen, weil wir sie nicht erfüllen «innen, ohne den grundsätzli-
chen Charakter unserer Arbeitslosenversicherung so zu
strapazieren, dass der jetzige Gesetzeszweck gefährdet
wäre. Ich weiss nicht, ob Herr Meier nach diesen Erläuterun-
gen an seiner Motion festhäll.
Relmann: Ich danke Herrn Bundesrat Purgier für seine klare
und deutliche Antwort. Er hat das sehr schonungsvoll getan
und auch sehr höflich - wie immer. Ich hätte wirklich etwas
mehr Mühe, und ich hoffe, ciass es niemanden in diesem
Saal gibt,'der einem solch «hanebüchenen» Ansinnen
zustimmen könnte. Dass man vom Arbeitnehmer verlangen
wollte, die Defizite der Exportrisikogarantie zur Hälfte zu
übernehmen, ist gelinde gesagt eine Zumutung. Was will
man dem Arbeitnehmer denn noch alles an Beiträgen und
Prämien zumuten, abgesehen davon, dass es sich hier um
eine Domäne handelt, in der der Arbeitnehmer kein Mitspra-
cherecht hat?
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen!
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion
Dagegen
Minderheit
offensichtliche Mehrheit
#ST# 82.310
Motion Hofmann
Erhaltung landwirtschaftlicher Klein-
und Mittelbetriebe
Sauvegarde des petites et moyennes
exploitations agricoles
Wortlaut der Motion vom 27. Januar 1982
Die Erhaltung landwirtschaftlicher Existenzen wird stets
dann zum Prüfstein, wenn grössere Investitionen fällig wer-
den. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Auflagen
und Bedingungen für Investitionskredite und Subventionen
für Hochbauten in der Landwirtschaft so zu verbessern,
dass folgenden Punkten Rechnung getragen wird:
- Das Bauen mit öffentlichen Mitteln muss für den
Betriebsinhaber billiger zu stehen kommen, als wenn er mit
eigenen Mitteln baut.
- Die zeitliche Etappierung einer Sanierung mit öffentli-
chen Mitteln ist zu erleichtern.
- Für kleinere Betriebe sind die Pauschalansätze für Sub-
ventionen gestaffelt zu erhöhen.
- Die Anforderungen betreffend Mindestgrösse des Betrie-
bes als Voraussetzung für Subventionen sind aufzuheben.
- Im Berggebiet sind die Subventionen für Hofsanierungen
nicht von der Bedingung der Abgelegenheit (Art. 32 BoV)
abhängig zu machen.
- Investitionskredite sind auch für Nebenerwerbsbetriebe
zu gewähren.
- Die minimalen Tilgungsraten für Investitionskredite sind
nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebes zu
staffeln.
Texte de la motion du 27janvier 1982
A chaque fois qu'il s'agit de financer des investissements
d'une certaine importance, le problème de la sauvegarde
des exploitations agricoles ressurgit. C'est pourquoi, nous
prions le Conseil fédéral d'améliorer, en tenant compte des
points énumérés ci-dessous, les dispositions relatives aux
conditions et aux charges prévues pour l'octroi de crédits
d'investissements et de subventions destinés à des cons-
tructions rurales.
- Il doit être plus avantageux pour un propriétaire de finan-
cer une construction à l'aide de fonds publics plutôt que de
fonds privés.
- L'échelonnement des travaux de rénovation financés au
moyen de fonds publics doit être facilité.
- Pour ce qui est des petites entreprises, les taux forfai-
taires applicables aux subventions doivent augmenter de
façon progressive.
- Il convient de supprimer les exigences concernant la
taille minimale des entreprises pouvant recevoir des subven-
tions.
- Dans les régions de montagne, les subventions destinées
à la restauration de fermes ne doivent plus être soumises à
la condition de l'éloignement (art. 32 OAmF).
- Les entreprises exploitées à titre accessoire doivent éga-
lement pouvoir bénéficier de crédits d'investissements.
- Les taux minimums de remboursement des crédits d'in-
vestissements doivent être échelonnés en fonction de la
capacité économique d'une entreprise.
Mitunterzeichner - Cosignataires: (Augsburger), Bühler-
Tschappina, Bürer-Walenstadt, (Dürr), Fischer-Hägglingen,
Frei-Romanshorn, Geissbühler, Graf, Hari, Hösli, Jung,
(Junod), Koller Arnold, Kühne, (Meier Josi), Müller-Schar-
nachtal, Nef, Gehen, Ogi, (Räz), Reichling, Risi-Schwyz,
Roth, Rutishauser, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Seg-
müller, Zbinden, Ziegler-Solothurn (29)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In der Motion wird die Erhaltung und Förderung von land-
wirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben verlangt. Klein-
und Mittelbetriebe in abgelegenen ländlichen Räumen
erbringen vor allem im Dienste des Besiedlungszieles, des
Versorgungszieles und des Umweltpflegezieles hohe
gemeinwirtschaftliche Leistungen, die durch eine entspre-
chende Förderungspolitik längerfristig gesichert werden
müssen. Damit wird auch der Weg für eine regional differen-
zierte Förderungspolitik gewiesen.
Die in der Motion aufgeführten Punkte sollen zur Erhaltung
von Klein- und Mittelbetrieben beitragen, und zwar mit fol-
gender Begründung:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Meier-Zürich Arbeitslosenversicherungs-Fonds. Zweckbestimmung
Motion Meier-Zürich Fonds de l'assurance-chômage. Affectation
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.552
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1984 - 15:00
Date
Data
Seite
335-336
Page
Pagina
Ref. No
20 012 279
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