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CH_VB_001Ch Vb17 déc. 1982Ouvrir la source →
Interpellation Bacciarini 1804N 17 décembre 1982 3. Comment fonctionne la collaboration avec la République fédérale d'Allemagne? Quels ont été les résultats obtenus jusqu'à maintenant? 4a. Les autorités compétentes exercent-elles une surveil- lance suffisante des mesures de sécurité prises par les sociétés précitées? Dans la négative, quelles ont été les lacunes? 46. Les dispositifs d'alarme destinés à la population sont- ils en état de fonctionner? Comment s'organise la liaison entre les sociétés d'une part et les autorités et la popula- tion d'autre part? Le système d'alarme a-t-il déjà été testé? 5. Quelles sont, sur un plan général, les prestations que l'Office fédéral de la protection de l'environnement est à même d'offrir aux offices cantonaux compétents à l'heure actuelle? 6. A-t-on pu établir un quelconque rapport entre les nui- sances susmentionnées et le dépérissement des sapins argentés dans le Fricktal? Si oui, qui doit répondre des dommages causés à la forêt? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es ist ein Gebot der Stunde, Landschaft und Bevölkerung vor irgendwelchen Immissionen zu schützen. Dieser Schutz kann auch schon heute sehr stark vorangetrieben werden, bevor das neue Umweltschutzgesetz in Kraft treten wird. Es geht auch um den Schutz eines wichtigen aargauischen Heilbades (Kurort Rheinfelden). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral 1a. Das Bundesamt für Umweltschutz (BUS) erfüllt Koordi- nationsaufgaben im Zusammenhang mit Problemen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Die Bekämpfung loka- ler Immissionen dagegen obliegt den Kantonen und Gemeinden. Das BUS hat somit keine Kompetenz, auf die- ser Ebene entsprechende Massnahmen durchzuführen oder anzuordnen. Es kann in solchen Fällen nur aktiv wer- den, wenn es von Kantonen und Gemeinden dazu eingela- den wird. So hat das BUS auf Ersuchen des Kantons Aar- gau und der Gemeinde Rheinfelden ein Konzept erarbeitet, um durch gezielte Messungen die tatsächliche Belastungs- situation sowie potentielle Verursacher beurteilen zu kön- nen. 1b. Mit dem kommenden Umweltschutzgesetz werden die notwendigen Voraussetzungen für eine weitergehende Bekämpfung der Immissionen geschaffen. Die zukünftige Tätigkeit des BUS wird sich in diesem neuen Rahmen und entsprechend den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln gestalten. 2. Die Kantone bestimmen die Zuständigkeiten ihrer Ämter für die verschiedenen Aufgaben des Immissionsschutzes und koordinieren deren Arbeit innerhalb des Kantons sowie die Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen. Das BUS hat keine Kompetenz, entsprechende Koordinationsmass- nahmen zu treffen. 3. Es bestehen regelmässige Kontakte zwischen deut- schen und schweizerischen Behörden der grenznahen Gebiete, an denen sich auch Vertreter des Bundes beteili- gen. Dadurch konnten schon mehrfach Immissionspro- bleme gemildert werden. In jüngster Zeit haben die deut- schen Behörden auch ein umfangreiches Untersuchungs- programm im Oberrheingebiet eingeleitet. 4a. Die Aufsicht über den Schutz der Arbeitnehmer sowie der Umgebung der genannten Betriebe (soweit in der Schweiz gelegen) obliegt den kantonalen und eidgenössi- schen Arbeitsinspektoraten sowie der SUVA, die im Rah- men ihrer Möglichkeiten periodisch Kontrollen durchführen. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass für sämtliche Bau- und Umgestaltungsvorhaben industrieller Betriebe vorgän- gig eine besondere Genehmigung der Pläne einzuholen ist. Die primäre Verantwortung für die Sicherheit liegt aber nach der Gesetzgebung bei den Betrieben selber, die denn auch über eigene ausgewiesene Sicherheitsfachleute verfügen. Insgesamt darf festgestellt werden, dass die behördliche Aufsicht gewährleistet ist. 4b. Die Alarmorganisation wird im Rahmen der kantonalen Katastrophendispositive geregelt, wobei vorgesehen ist, dass die im Aufbau begriffene nationale Alarmzentrale beim METALERT auch bei Chemieunfällen eingeschaltet werden kann und gegebenenfalls den betroffenen Kantonen bera- tend zur Seite stehen wird. 5. Die Aufgaben des BUS sind in der Verordnung des Bun- desrates vom 9. Mai 1979 über die Aufgaben der Departe- mente, Gruppen und Ämter festgelegt. Demgemäss steht das BUS den Kantonen für eine fachtechnische Beratung in allen Bereichen bestehender und künftiger Umweltschutz- erlasse zur Verfügung. 6. Bezüglich Weisstannensterben verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates zur Einfachen Anfrage Humbel vom 10. Juni 1982. Präsident: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 82.551 Interpellation Bacciarini Eidgenössische Technische Hochschulen. Spezialistentum Ecoles polytechniques fédérales. Spécialisation à outrance Politecnici federali e formazione dei diplomati Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1982 Kürzlich haben die beiden Professoren Angelo Rossi (frü- her Professor an der ETH in Zürich; jetzt Lehrer am Hoch- schulinstitut für öffentliche Verwaltung in Lausanne) und Denis Baggi (früher Professor an der ETH in Zürich und an der Universität der Stadt New York; zurzeit Leiter einer For- schungsgruppe, die sich mit der künstlichen Intelligenz befasst, bei der Firma Mettler Instrumente AG in Greifen- see) in einer Zeitung eine anregende und scharfsinnige Auseinandersetzung über das Thema «Hochschulbildung und Beschäftigungsmöglichkeiten» geführt. Professor Rossi berief sich auf den Bericht des Wissen- schaftsrates über dieses Thema (Bern 1981; vgl. «Corriere del Ticino» vom 19. Juli 1982). Professor Baggi, im Bestre- ben, den Zusammenhang zwischen Ausbildung und Beschäftigungsmöglichkeiten näher zu umreissen, schrieb unter anderem folgendes: «Die Anstellung neuer Mitarbei- ter ist an meinem Arbeitsplatz tatsächlich ein Problem, weil sich die Ausbildung der Absolventen der schweizerischen Technischen Hochschulen im allgemeinen als ungenügend herausstellt...» (vgl. «Corriere del Ticino» vom 31.Juli 1982). Ich frage den Bundesrat, ob auch er den Eindruck hat, dass die Ausbildung, die unsere Technischen Hochschulen ihren Studenten vermitteln, ungenügend ist und dass - wie dies Kreise der Industrie und der Wirtschaft zu beklagen schei- nen - die Spezialisierung übertrieben wird, und zwar auf Kosten einer Allgemeinbildung, «die der gesellschaftlichen Realität in diesem letzten Viertel des 20. Jahrhunderts Rechnung trägt» (vgl. Baggi, «Corriere del Ticino» vom 31. Juli 1982). Mit ändern Worten: Ich ersuche den Bundesrat abzuklären, ob es stimmt, dass unsere Technischen Hochschulen unter Vernachlässigung des'«homo socialis» in erster Linie darauf bedacht sind, Superspezialisten auszubilden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Humbel Immissionen im Fricktal Interpellation Humbel Nuisances dans le Fricktal In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.541 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 1803-1804 Page Pagina Ref. No 20 011 064 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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