Postulat Günter1146N 20 septembre 1983
M. Barras, rapporteur: La majorité de la commission s'est
opposée a l'introduction de cette disposition transitoire
dans la loi.
Nous devons admettre que les ventes aux enchères s'en
trouveraient facilitées et que cette disposition favorserait
les petits importateurs, en ce sens que celui qui dispose
d'un contingent de 3000 tonnes par exemple pourrait renon-
cer à participer aux enchères, mais ne subirait pas non plus
une réduction de son contingent aux fins de constituer la
masse disponible pour les enchères.
La commission a cependant estimé qu'en introduisant dans
la loi une telle proposition nous affaiblirions considérable-
ment la portée de la révision en cours et, pour cette raison,
elle s'est opposée à la modification proposée.
Bundesrat Purgier: Sie haben im Artikel 15 die Grundsätze
für das System der Futtermittelkontingentierung beschlos-
sen. Sie müssen den Antrag, der Ihnen jetzt unterbreitet
wird, anhand der Fakten gewichten: 112 Mitglieder der GGF
verfügen über ein Futtermittelkontingent; das kleinste
beträgt 35 Tonnen, das grösste 97740 Tonnen. 41 Mitglieder
verfügen über ein Kontingent von mehr als 3000 Tonnen; die
restlichen 71 Firmen haben weniger als 3000 Tonnen in
ihrem Kontingent.
Absatz 1 des Minderheitsantrages, wie er soeben von Herrn
Augsburger dargestellt worden ist, bedeutet demnach, dass
71 Firmen während der ersten zwei Versteigerungen keine
Kontingentskürzungen über sich ergehen lassen müssen.
Sie brauchen auch nicht an den Versteigerungen teilzuneh-
men. Das hat zur Folge, dass die Auswirkungen der Revision
der Futtermittelkontingente mittels Versteigerungen für die
Mehrzahl der Kontingentsfirmen um sechs Jahre verscho-
ben würden. Dazu kommt - und das muss mitbedacht wer-
den -, dass nach Artikel 15 Absatz 6 des Entwurfes den
Neubewerbern ein Kontingent von 3000 Tonnen eröffnet
wird; für die Hälfte haben sie den durchschnittlichen Erlös
aus der nächsten Versteigerung zu bezahlen.
Der Bundesrat hat sich in Würdigung dieser Überlegungen -
wie Sie es soeben auch von den Kommissionssprechern
hörten - gegen diesen Antrag ausgesprochen, weil er es als
nicht billig erachtet, wenn der Grossteil der bisherigen Kon-
tingentsinhaber von einer Kontingentskürzung während
einer immerhin beachtlichen Frist von sechs Jahren ausge-
nommen würde.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit 43 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit 31 Stimmen
Art. 25
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 26
Antrag der Kommission
Titel
Geltungsdauer und Referendum
Abs. 1
Der vorliegende Bundesbeschluss tritt am 1. Januar 1985 in
Kraft und dauert bis zum 31. Dezember 1994.
Abs. 2
Der Bundesbeschluss untersteht dem fakultativen Refe-
rendum.
Art. 26
Proposition de la commission
Titre
Durée de validité et référendum
Al. 1
Le présent arrêté entre en vigueur le 1 "' janvier 1985 et a effet
jusqu'au 31 décembre 1994.
Al. 2
L'arrêté est sujet au référendum facultatif.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 106 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
1970 Postulat 10.313 Einfuhr von Futtermitteln
(N 23.9.70, Biel)
1980 Motion 80.400 Getreide und Futtermittel,
Kontingente (S 1.12.80, Dreyer; N 2.6.81)
Abgeschrieben - Classé
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
#ST# 82.540
Postulat Günter
Arbeitsbeschaffungsprogramm.
Optimale Energienutzung und Umweltschutz
Programme de relance.
Utilisation optimale
de l'énergie et protection de l'environnement
Wortlaut des Postulates vom 29. September 1982
Der Bundesrat wird aufgefordert,
1a. Investitionen im Bereich der sparsamen und rationellen
Energieverwendung sofort steuerlich zu begünstigen (z.B.
Isolationsmassnahmen an Gebäuden, Wärmerückgewin-
nungsanlagen, Einrichtungen zum sparsameren Gebrauch
von Elektrizität und fossilen Brennstoffen sowie Wärme-
Kraft-Koppelungsanlagen);
b. Anreize zur raschen Förderung der Gewinnung und Nut-
zung von regenerierbarer und einheimischer Energie zu
schaffen mit dem Ziel, die landeseigene Entwicklung auf
diesem Gebiet zu fördern und dadurch dauerhafte Arbeits-
plätze zu erhalten;
c. koordinierende Gespräche mit den Kantonen zu führen,
damit diese flankierende Massnahmen ergreifen mit dem
Zweck, private Investitionen zu mobilisieren. Dies betrifft vor
allem die extensive Auslegung bestehender Vorschriften
und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren;
d. geplante Investitionen zur Nutzung einheimischer und
erneuerbarer Energien sowie zur Energieeinsparung beim
Bund und seinen Unternehmungen zeitlich vorzuziehen, um
dadurch ein zusätzliches beschäftigungswirksames Auf-
tragsvolumen auszulösen;
2a. die nötigen Vorbereitungen derart voranzutreiben, dass
unmittelbar nach Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes
die dort verlangten Massnahmen realisiert werden können.
Auf diese Weise sollen die durch das Umweltschutzgesetz
richtigerweise ausgelösten Investitionen - zum Schutz des
Menschen - zusätzlich einen beschäftigungspolitischen
Sinn erhalten.
- September 1983 N
1147
Postulat Günter
b. Zudem sind, wo immer möglich, von der öffentlichen
Hand und ihren Anstalten geplante und unmittelbar bevor-
stehende beschäftigungswirksame Umweltinvestitionen
(Gewässer-, Landschafts-, Lärmschutz) zeitlich vorzuziehen.
Zu erwägen sind steuerliche Begünstigungen von Umwelt-
schutzinvestitionen, die freiwillig über das gesetzliche Min-
destmass hinausgehen.
Texte du postulat du 29 septembre 1982
Le Conseil fédéral est invité
1a. à encourager dès à présent par des dégrèvements d'im-
pôt les investissements visant à économiser et à utiliser
rationnellement l'énergie (p. ex. isolation thermique des bâti-
ments, installations de récupération de la chaleur, disposi-
tifs permettant d'économiser l'électricité et les combustibles
fossiles, ainsi qu'installations de couplage chaleur/force);
b. à promouvoir la production et l'utilisation d'énergies
renouvelables que l'on trouve dans notre pays, dans le but
d'encourager en Suisse la recherche et le développement
dans ce domaine et de conserver ainsi durablement des
places de travail;
c. à se concerter avec les cantons, afin que ceux-ci pren-
nent des mesures d'appoint destinées à encourager les
investissements privés. Il s'agit avant tout d'interpréter
extensivement les prescriptions existantes et de simplifier
les procédures d'autorisation;
d. à réaliser plus tôt que prévu les travaux visant à l'utilisa-
tion des énergies indigènes et renouvelables ainsi qu'aux
économies d'énergie pour les besoins de la Confédération
et des entreprises qui en dépendent; cette anticipation se
traduirait par des rentrées de commandes supplémentaires
dont les effets se feraient sentir sur l'emploi;
2a. à faire activer les travaux préparatoires de telle manière
que les mesures imposées par la loi sur l'environnement
puissent être réalisées sitôt après l'entrée en vigueur de
celle-ci. De cette façon, les investissements provoqués à
juste titre par la loi sur l'environnement - dans le but de
protéger l'homme - trouveront une justification supplémen-
taire dans la création d'emplois.
b. En outre, partout où cela est possible, il faut que les
pouvoirs publics et les établissements qui en dépendent
exécutent plus tôt que prévu les investissements, projetés
ou sur le point d'être réalisés, qui sont destinés à la protec-
tion de l'environnement et qui auraient un effet bénéfique
sur l'emploi (protection des eaux; du paysage, contre le
bruit). On pourrait envisager des dégrèvements d'impôt lors-
que des investissements destinés à la protection de l'envi-
ronnement vont au-delà du minimum légal.
Mitunterzeichner-Cosignataires: Aider, Biel, Jaeger, Kloter,
Müller-Aargau, Oester, Schalcher, Widmer, Zwygart (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat hat bei der Ausarbeitung und Bereitstellung
der Massnahmen zur Stärkung der schweizerischen Wirt-
schaft auch Projekte aus dem Energie- und Umweltschutz-
bereich in sinnvoller Weise einbezogen und ist damit Anre-
gungen des Postulanten gefolgt. Anderen Begehren wie-
derum wird bereits nachgelebt, so beispielsweise der
Begünstigung energiesparender Investitionen im Rahmen
zahlreicher kantonaler Steuergesetze.
Die vorgesehenen Massnahmen im Energiebereich entspre-
chen im übrigen teilweise den Vorstellungen des Bundesra-
tes, wie er sie in der Botschaft über Grundsatzfragen der
Energiepolitik vom 25. März 1981 dargelegt hat. Der Bundes-
rat wird prüfen, ob und gegebenenfalls wie sich diese Vor-
stellungen auch nach der Ablehnung des Energieartikels
trotzdem realisieren lassen.
Der Bundesrat hat zudem die Absicht, zusammen mit dem
Umweltschutzgesetz die wichtigsten dazugehörenden Ver-
ordnungen in Kraft treten zu lassen. Damit sind die Voraus-
setzungen gegeben, dass die im Gesetz verlangten Mass-
nahmen möglichst bald verwirklicht werden. Insbesondere
in den Bereichen Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
wird dies Investitionen auslösen, die sich positiv auf die
Beschäftigungslage auswirken. Daneben können aber auch
Investitionen im Bereich des baulichen Gewässerschutzes
vorgezogen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Da das Postulat somit weitgehend erfüllt ist bzw. die Begeh-
ren in anderem Zusammenhang geprüft werden, beantragen
wir dessen Abschreibung.
Günter: In meinem Vorstoss «Arbeitsbeschaffungspro-
gramm - optimale Energienutzung und Umweltschutz»
habe ich den Bundesrat in Ziffer 1 Litera a aufgefordert,
Investitionen im Bereich der sparsamen und rationellen
Energieverwendung steuerlich zu begünstigen (z.B. Isola-
tionsmassnahmen an Gebäuden, Wärmerückgewinnungs-
anlagen, Einrichtungen zum sparsamen Gebrauch von Elek-
trizität und fossilen Brennstoffen sowie Wärme-Kraft-Koppe-
lungsanlagen.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort ausgeführt, dass er bei
der Ausarbeitung und Bereitstellung der Massnahmen zur
Stärkung der schweizerischen Wirtschaft auch Projekte aus
dem Energie- und Umweltschutzbereich einbezogen habe
und damit die Anregung des Postulanten erfüllt sei.
Wir erinnern uns daran, dass ein knapper Betrag von rund
30 Millionen Franken - wenn man den Begriff «Energienut-
zung» sehr weit fasst - damals mit Inbegriffen war. Der Rest
von Litera a ist aber in keiner Art und Weise erfüllt, insbeson-
dere nicht bezüglich steuerlicher Begünstigung der sparsa-
men und rationellen Energieverwendung insbesondere der
angegebenen Beispiele.
In Ziffer 1 Litera b habe ich den Bundesrat aufgefordert,
Anreize zur raschen Förderung der Gewinnung und Nut-
zung von regenerierbarer und einheimischer Energie zu
schaffen mit dem Ziel, die landeseigene Entwicklung auf
diesem Gebiete zu fördern und dadurch dauerhafte Arbeits-
plätze zu erhalten. In diesem Bereich ist überhaupt nichts
geschehen.
Ziffer 1 Litera c fordert den Bundesrat auf, koordinierende
Gespräche zu führen, damit auch in den Kantonen ähnliche
Massnahmen ausgelöst würden. Der Bundesrat verweist in
seiner Antwort darauf, dass es einige Kantone mit Energie-
gesetzen gibt. Erstens sind diese Kantone so zahlreich noch
gar nicht. Es sind nur in vielen Kantonen solche Gesetze
geplant. Zweitens ist der Appell an die Investitionsförderung
nirgends mitberücksichtigt. Es handelt sich meistens um
reine Energiespargesetze.
Es geht heute aber darum, dass wir unsere Wirtschaft nicht
einfach nur am Laufen erhalten, damit alle Arbeit haben,
selbst wenn die Arbeit sinnlos ist, sondern es geht darum,
Arbeit zu schaffen, die auch langfristig und volkswirtschaft-
lich wirklich sinnvoll ist.
In einem dritten Punkt habe ich verlangt, dass bestehende
Vorschriften extensiv ausgelegt werden und das Bewilli-
gungsverfahren vereinfacht wird - immer in diesem Bereich
der sparsamen und rationellen Energieverwendung. Ich
muss feststellen, dass heute das Gegenteil geschieht. Die
Vorschriften werden nicht extensiv ausgelegt, um die Leute
steuerlich zu begünstigen, sondern restriktiv. Wenn Sie die
Entwicklung in den Kantonen beachten, stellen Sie fest,
dass vielerorts Finanzprobleme bestehen. Es ist nicht so,
dass die Leute, die im Energiesektor investieren, steuerlich
begünstigt werden, sondern es ist im Gegenteil so, dass
dort, wo solche Vorschriften bestehen, sie ständig einge-
engt werden; und zwar werden sie eingeengt bezüglich der
Objekte: Es ist also immer weniger möglich, etwas als
energiesparend in der Steuererklärung zu deklarieren.
Andererseits werden die Prozentsätze, die man dann wirk-
lich abziehen kann, ebenfalls laufend herabgesetzt. (So
Postulat Günter
1148
N 20 septembre 1983
geschehen z. B. im Kanton Bern.) Auch hier hat der Bundes-
rat nicht getan, was im Postulat verlangt wird und was der
Zeit entsprechen würde.
Die geplanten Investitionen zur Nutzung einheimischer und
erneuerbarer Energie sowie zur Energieeinsparung beim
Bund sollten gemäss Postulat zeitlich vorgezogen werden.
Wir haben bei der Debatte um die Wirtschaftsfördsrung
gesehen, dass dieser Punkt nicht erfüllt werden kann, weil
einfach kaum etwas vorzuziehen ist. Die Planung ist auf
diesem Gebiete so mager, dass einfach gar nichts da ist, was
ausführungsreif wäre, so dass man es vorziehen könnte.
Aber daraus, glaube ich, dürfte man kaum den Schluss
ziehen, das Postulat sei abzuschreiben. Daraus sollte man
viel eher die Schlussfolgerung ziehen, dass etwas mehr
getan werden sollte in puncto Planung auf diesem Gebiete.
Der Bundesrat hat die Absicht, entnehme ich der Antwort
weiter, die wichtigsten Verordnungen mit dem Umwelt-
schutzgesetz in Kraft zu setzen. Das ist lobenswert. Ich darf
aber daran erinnern, dass derselbe Bundesrat bzw. sein
Vertreter sich vor einem Monat in der Kommission, die das
Umweltschutzgesetz beraten hat, erfolgreich dagegen
gewehrt hat, dass er verpflichtet werden sollte, für Ölheizun-
gen und Kehrichtverbrennungsanlagen eine regelmässige
Kontrolle einzuführen. Wir sind dort bei der unverbindlichen
Kann-Formulierung verblieben, anstatt den Bundesrat rich-
tig zu verpflichten; natürlich werden wir morgen Gelegen-
heit haben, diesen Fehler beim Umweltschutzgesetz zu kor-
rigieren. Immerhin darf festgestellt werden, dass der Bun-
desrat offenbar nicht so eifrig daran ist, auf diesem Gebiete
zu wirken. Ich frage mich, wie sich das mit seiner Haltung
zusammenreimt, wenn er sonst feststellt, dass das Waldster-
ben im Gange ist, und man grosse Sätze überall in den
Zeitungen schreibt; es wird viel Papier beschrieben, am
Mikrophon ertönen schöne Worte, am Fernsehen gibt es
schöne Auftritte über Waldsterben und Umweltschutz, und
wenn es dann zur Tat kommt, sollen Vorstösse, die das nun
wirklich bewirken wollen, einfach als erledigt abgeschrieben
werden. Die Nagelprobe ist also hier meiner Ansicht nach
nicht bestanden worden. Der Bundesrat wimmelt meinen
Vorstoss mit nichtssagenden Worten ab, wenn es darum
geht, dass man ihn auf Taten festnageln will.
In einem weiteren Punkt habe ich den Bundesrat aufgefor-
dert, geplante und unmittelbar bevorstehende beschäfti-
gungswirksame Umweltinvestitionen vorzuziehen und vor
allem steuerliche Begünstigungen für solche Investitionen,
die freiwillig über das gesetzliche Mindestmass hinausge-
hen, vorzusehen. Wir haben nämlich im Umweltschutzge-
setz vorgesehen, dass man auch über das gesetzlich vorge-
sehene Mass hinausgehen kann. Aber das hat nur einen
Sinn, wenn wir von Staates wegen diesem willigen Bürger
auch etwas helfen, sonst nützt der Gesetzesparagraph über-
haupt nichts, und es bleiben wieder einmal nichts als leere
Worte, die hier gesprochen werden. Was ich will, ist, dass
Arbeitsplätze geschaffen werden, indem die Energie besser
genutzt wird, indem wir die Energien unseres Landes för-
dern und indem wir einen aktiven Beitrag leisten zum
Umweltschutz. Ich weiss es - Sie wissen es auch -, riesen-
hafte Investitionen werden hier bald nötig sein, wenn wir
nicht wollen, dass alle Wälder kaputt gehen. Aber die Wälder
sind ja nur ein Zeichen, das uns momentan erschreckt. Ich
hoffe, dass dieses Erschrecken dann auch nach den Wahlen
noch etwas anhält.
Und was tut nun der Bundesrat? Er hat diese Massnahmen -
sagt er - zur Stärkung der Wirtschaft mit einbezogen: Ich
weiss nicht, was das konkret heissen soll. Jedenfalls viel
Konkretes ist es nicht, weil die dazu nötige Finanzierung
nicht vorgesehen ist. Er prüft, ob meine Vorstellungen nach
der Ablehnung des Energieartikels sich realisieren lassen:
Ich frage mich, wie lange er noch prüfen will - bis wohl alle
Wälder kaputt sind. Er betrachtet das Postulat als weitge-
hend erfüllt: Ich meine, das ist nun wirklich einfach lachhaft,
Herr Bundesrat! Entschuldigung, wir sind uns vom Bundes-
rat an ernsthaftere Antworten gewöhnt. Einfach zu sagen,
im Bereich Umweltschutz habe der Bundesrat die An iegen
des Postulanten erfüllt, ist von mir aus gesehen richtigge-
hend grotesk. Die Antwort, die der Bundesrat hier gibt, ist so
nichtssagend, dass man begreift, dass sie vor dem August
geschrieben wurde, als man halt eben noch nicht so viel
vom Waldsterben in unseren Zeitungen gelesen hat. Kurz,
ich möchte dem Bundesrat raten, seine Antwort zurückzu-
ziehen und das Postulat anzunehmen. In der heutigen Situa-
tion ist diese Stellungnahme nicht mehr zu verantworten,
wenn der Bundesrat glaubwürdig bleiben will. Ich danke
Ihnen fürs Zuhören.
Bundesrat Furgler: Ich habe schon viele «freundliche»
Worte gehört, und ich nehme an, dass Herr Dr.Günter sich
heute morgen in einer wenig beneidenswerten Gemütslage
befindet; denn der Bundesrat pflegt Vorstösse der Parla-
mentarier so ernst zu nehmen, dass er darauf nicht lach-
hafte, groteske Antworten abgibt, sondern dass er versucht,
auf sie einzugehen.
Vielleicht darf ich Ihnen aber als Vorbemerkung etwas
sagen, das ich nach langer parlamentarischer und Regie-
rungserfahrung je länger je mehr verspüre: Da wird eine
Riesenreihe von Forderungen an den Bundesrat herangetra-
gen, erst noch in Postulatsform, ohne nähere Begründung:
da wird um eine schriftliche Antwort des Bundesrates gebe-
ten, die nach Ihrer eigenen Reglementierung knapp gefasst
sein soll; dann wird, wie Sie es sich soeben erlaubt haben,
all das, was der Bundesrat sonst tut - er hat ja nicht nur auf
Ihr Postulat gewartet -, total disqualifiziert - und nachher
erst, post festum, wird das Postulat begründet. Dem
Gespräch zwischen Parlament und Bundesrat ist dies kei-
neswegs förderlich. Ich würde Ihnen in aller Höflichkeit
beliebt machen, diese Systemfrage einmal zu überdenken.
Es wäre für ein fruchtbares Gespräch ausserordentlich nütz-
lich, wenn ich von den wertvollen Ideen, die in Ihrer Kritik
sicher auch enthalten sind, früher Kenntnis erhielte, um
dann gestützt auf Ihr Votum im Kreis der Sieben nachzu-
denken.
In Ihren Ausführungen tun Sie so, als ob Sie das Regie-
rungsprogramm erfunden hätten. Wir pflegen tatsächlich
mit den Kantonen auch ohne Ihr Postulat dauernd Kontakte
- und die hier anwesenden Herren Regierungsräte werden
bestätigen, dass wir dies in völlig unverkrampfter Weise tun,
auch in jenen Bereichen, um deren Verwirklichung Sie uns
ersuchen. Wir waren der Meinung, es sei ein Akt intellektuel-
ler Ehrlichkeit, Ihnen zu sagen, dass man das Postulat
abschreiben könne, da diese Gespräche weitergehen müs-
sen und die Investitionen im Bereich der sparsamen und
rationellen Energieverwendung - vor allem in den Kantonen
- steuerlich begünstigt werden können. Weil wir in unserem
föderalistischen Staatssystem nicht nach Lust und Laune
über die Kantone verfügen können - was auch wieder nichts
mit lachhaft und grotesk zu tun hat -, haben wir selbstver-
ständlich den Kantonen empfohlen, ihre diesbezüglichen
Steuergesetze in dieser Richtung auszubauen. Was die
Anreize zur raschen Förderung der Gewinnung und Nut-
zung von regenerierbarer einheimischer Energie anbelangt
- das hören Sie durch den zuständigen Departementschef,
Herrn Schlumpf, bei jeder Debatte über die Energiepolitik -,
haben wir es als wenig sinnvoll erachtet, ein Postulat geson-
dert aufrechtzuerhalten, das Forderungen in die gleiche
Richtung einbringt. Es handelt sich ja um Forderungen,
über die Sie im Zusammenhang mit energiepolitischen Vor-
lagen jederzeit in eigener Kompetenz entscheiden können.
Über die koordinierenden Gespräche mit den Kantonen
habe ich mich bereits geäussert. Ich darf hier klipp und klar
feststellen, dass wir- ganz im Sinne Ihres Postulates - die
nötigen Vorbereitungen treffen, um sofort bei Inkrafttreten
des Umweltschutzgesetzes die dort verlangten Massnah-
men realisieren zu können. Damit begründen wir unseren
Antrag, Ihr Postulat abzuschreiben, und keineswegs etwa,
weil dessen Stossrichtung nicht sinnvoll wäre. Ich bin mit
Ihnen der Meinung, dass solche Massnahmen vorbereitet
werden müssen, genau gleich wie auch im Falle der Umwelt-
investitionen bei Gewässern, Landschaft, Lärmschutz und
anderem mehr.
- September 1983 N
1149Motion Jaggi
Ich möchte zusammenfassend sagen: Wie immer Sie
entscheiden, ob dieses Postulat aufrecht erhalten bleibt
oder nicht, das ist für mich keine «cause célèbre». Aber ich
durfte hier, nachdem ich Ihnen aufmerksam zugehört habe,
nicht den Eindruck bestehen lassen, als ob wir fürwahr
vollständige Ignoranten seien im Bereich all dessen, was mit
Umweltschutz, Lärmbekämpfung usw. zu tun hat. Wir haben
die Abgasvorschriften in Kraft gesetzt, ohne Ihr Postulat
abzuwarten, und wir werden auch weiterhin im Sinne unse-
rer Verpflichtung vernünftig zu handeln versuchen. Dies in
aller Freundlichkeit an Ihre Adresse.
Günter: Herr Bundesrat, meine Gemütslage ist tatsächlich
etwas erschüttert. Allerdings bin ich erschüttert, dass eben
nicht mehr geschieht im Umweltschutz. Ich wollte Ihnen
nicht persönlich an den Karren fahren. Aber ich muss Ihnen
sagen, Herr Bundesrat, dass ich die Ideen dieses Postulates
bei der Wirtschaftsförderungsdebatte begründet habe. Ich
möchte das doch immerhin hier festhalten. Ein Postulat
sollte erst dann abgeschrieben werden, wenn die Forderun-
gen darin erfüllt sind und nicht, wenn die Regierung eine
Erklärung abgibt, dass sie dann möglicherweise in dieser
Richtung zu prüfen gedenkt und dass sie Sympathie für das
Anliegen empfindet. Ich glaube, das Postulat darf erst abge-
schrieben werden, wenn der Grossteil der Arbeit erledigt ist.
In diesem Sinne halte ich es für richtig, wenn es aufrecht
erhalten wird. Ich glaube nicht, dass unser Volk in der
heutigen Situation verstehen würde - jetzt wo doch die
Umweltsituation so bedrohlich geworden ist - wenn man
einen solchen Vorstoss als quasi erledigt abschreiben
würde, auch wenn ich durchaus glauben möchte, dass sich
die Regierung - wie ich hoffe - des Ernstes der Lage
bewusst ist.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag des Bundesrates
Für den Antrag Günter
63 Stimmen
35 Stimmen
#ST# 83.350
Motion Jaggi
Pflichten der Arbeitslosen. Erleichterung
Obligations des chômeurs. Allégement
Wortlaut der Motion vom 8. März 1983
Der Bundesrat unternimmt die geeigneten Schritte, um bei
den zuständigen kantonalen Behörden und bei den Arbeits-
losenkassen zu erwirken, dass sie den Arbeitslosen Ver-
ständnis entgegenbringen und ihre Pflichten, namentlich
was das Stempeln und die Suche nach zumutbarer Arbeit
betrifft, erleichtern.
Texte de la motion du 8 mars 1983
Le Conseil fédéral prend toutes mesures utiles pour inciter
les autorités cantonales compétentes et les caisses d'assu-
rance-chômage à faire preuve de compréhension à l'égard
des chômeurs et à alléger leurs obligations, notamment en
matière de timbrage et de recherche d'un emploi conve-
nable.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Affolter, Ammann-Saint-
Gall, Baechtold, Bäumlin, Bircher, Borei, Braunschweig,
Brélaz, Bundi, Carobbio, Christinat, Crevoisier, Dafflon, Dar-
bellay, Delamuraz, Deneys, Eggli, Euler, Forel, Gerwig,
Girard, Gloor, Hubacher, Jelmini, Lang, Leuenberger,
Loetscher, Longet, Magnin, Mauch, Meizoz, Morf, Muheim,
Müller-Berne, Neukomm, Petitpierre, Pini, Reimann, Riesen-
Fribourg, Robbiani, Roy, Ruffy, Schmid, Teuscher, Uchten-
hagen, Vannay, Weber-Arbon (47)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Par voie de circulaires de l'OFIAMT, aux offices cantonaux
du travail et aux caisses d'assurance-chômage reconnues,
diverses facilités administratives ont pu être accordées aux
chômeurs, comme par exemple l'allégement du contrôle
durant les vacances horlogères et en fin d'année ou certains
assouplissements concernant l'obligation d'apporter la
preuve d'efforts personnels en vue de trouver un nouvel
emploi. Vu la persistance et l'extension du chômage, il
convient de poursuivre dans la direction d'une application
plus souple du régime d'assurance-chômage.
Instituée à des fins de contrôle, l'obligation de timbrer est
éprouvée comme une humiliante nécessité par les chô-
meurs; il conviendrait de réduire au minimum la fréquence
du «timbrage» obligatoire, et cela non seulement à l'occa-
sion des vacances horlogères, ou des fêtes de fin d'année,
mais de façon permanente. Déjà, dans le canton de Neuchâ-
tel par exemple, les chômeurs doivent en règle générale se
présenter une fois par semaine seulement à l'office du
travail de leur lieu de domicile. L'OFIAMT devrait inciter les
autorités compétentes des autres cantons touchés par la
crise à prendre une mesure analogue.
Par ailleurs, les chômeurs et les travailleurs menacés de
perdre leur emploi sont tenus d'entreprendre tout ce que
l'on peut exiger d'eux pour (re)trouver un emploi. Ils doivent
faire la preuve de leurs efforts en ce sens, au moins une fois
par mois. Cette obligation peut donner lieu, notamment
dans les régions les plus menacées ou chez les travailleurs
âgés de plus de 50 à 55 ans, à une vaine collecte d'attesta-
tions auprès d'employeurs qui se prêtent de moins de moins
volontiers à ce sinistre rituel. L'OFIAMT, qui a déjà fait appel
au bon sens et à la compréhension des autorités chargées
de l'application de l'article 23, 2
e
alinéa, de la loi sur l'assu-
rance-chômage, devrait les autoriser à lever l'obligation
d'apporter la preuve d'efforts pour la recherche d'emploi,
pour les travailleurs âgés tout au moins. Il est évident que les
bénéficiaires d'une telle mesure d'assouplissement n'en
vont pas moins poursuivre leurs tentatives.de se réinsérer
dans la vie professionnelle - car personne ne cherche à être
au chômage dans une société où le fait de ne pas avoir
d'emploi passe pour dévalorisant. Mais ces tentatives ne
seront plus liées à la nécessité de fournir un certain nombre
d'attestations plus ou moins fictives.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Comme le relève l'auteur de la motion, l'Office fédéral de
l'industrie, des arts et métiers et du travail (OFIAMT), compé-
tent pour l'application de l'assurance-chômage, a déjà
donné certaines instructions aux offices cantonaux du tra-
vail et aux caisses de chômage par voie de circulaires,
instructions visant à alléger les obligations des chômeurs,
notamment dans le domaine du contrôle et de la preuve de
recherche personnelle d'emploi. Or, la motion exige du
Conseil fédéral qu'il fasse des démarches propres à permet-
tre aux autorités cantonales compétentes et aux caisses
d'accorder encore plus d'allégements dans ces domaines.
Le Conseil fédéral est pleinement conscient de la situation
difficile dans laquelle se trouvent de nombreux chômeurs
vivant dans des régions particulièrement touchées par le
chômage et surtout de la charge psychique que leur condi-
tion entraîne. De plus, il va sans dire que les chômeurs ne
doivent pas être soumis à des mesures de contrôle tracas-
sières. Cela correspond également à la pratique de
l'OFIAMT en sa qualité d'autorité de surveillance. Toujours
est-il que certains contrôles sont nécessaires pour permet-
tre une bonne application de l'assurance-chômage -
comme d'ailleurs de toute autre assurance sociale. Les
travailleurs et les employeurs qui, par le versement de leurs
cotisations, financent l'assurance-chômage s'attendent, à
juste titre, à ce que l'on utilise correctement ces ressources
financières et à ce que l'on évite de verser indûment des
indemnités. Il convient de trouver un compromis raisonna-
ble entre ces deux buts: avoir, d'une part, le plus d'égards
145-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
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Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Günter Arbeitsbeschaffungsprogramm. Optimale Energienutzung und
Umweltschutz
Postulat Günter Programme de relance. Utilisation optimale de l'énergie et protection de
l'environnement
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1983
Année
Anno
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IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.540
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.09.1983 - 08:00
Date
Data
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1146-1149
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