- März 1984 N343Postulat Deneys
canton du Tessin de l'autre, ont abouti à l'ouverture d'une
discussion qui a permis de trouver une solution plus favora-
ble aux travailleurs que le licenciement, à savoir celle d'in-
troduire le chômage partiel par groupes, chaque mois. Cette
décision, il est vrai, a été prise sans qu'il existait aucune
disposition légale. En l'occurrence, ma proposition tend
simplement à légaliser une procédure semblable. Or, je ne
pense pas qu'en agissant ainsi, l'on cherche à donner aux
différents partenaires sociaux et à l'Etat un pouvoir excessif
dans la vie économique.
Pour ces motifs-là, je suis d'avis qu'il est justifié de mainte-
nir, concernant le premier point de ma motion, cette der-
nière comme telle: Je serai très bref à propos du deuxième
point. Là aussi, il s'agit par l'introduction de l'obligation
d'annoncer les postes vacants, de donner aux pouvoirs
publics les instruments nécessaires pour mieux connaître la
situation du marché, afin que dans les discussions avec les
partenaires sociaux, l'on puisse trouver des solutions allant
dans le sens de l'intérêt des entreprises et des travailleurs
mais aussi de celui des régions concernées et du pays tout
entier. C'est pourquoi j'insisterai pour que ma motion soit
maintenue comme telle et je vous invite à l'approuver.
Bundesrat Furgler: Herr Carobbio zielt mit seinem Vorstoss
auf die Prüfung von Gesetzesbestimmungen ab, wonach
Kurzarbeit und Entlassungen im voraus und mit Begrün-
dung den Behörden und den Arbeitnehmervertretern zur
Begutachtung zu unterbreiten sind. Gleichzeitig soll eine
Meldepflicht für offene Stellen geprüft werden.
Ich darf daren erinnern, dass wir als geltende Regelung eine
einfache Meldung bei Kurzarbeit und Entlassungen kennen.
Diese Regelung hat sich als zweckmässig erwiesen. Ich
verweise auf die Lösung im neuen Arbeitslosenversiche-
rungsgesetz, über die wir heute indirekt gesprochen haben.
Persönlich halte ich dafür, dass eine weitergehende Mass-
nahme im Sinne einer Verpflichtung behördlicher Mitwir-
kung, aber auch im Sinne einer Verpflichtung der Mitwir-
kung der einzelnen Sozialpartner und deren Organisatio-
nen, über all das hinausgeht, was wir in unserer freien
sozialen Marktwirtschaft den Unternehmen zumuten kön-
nen und zumuten wollen.
Wenn Sie diese Art Sachzwänge neu schaffen, dann kom-
men Sie nicht zu dem von Ihnen erhofften Erfolg, sondern
zu einer unerhörten Verkomplizierung der einzelnen
Sozialpartnergespräche in den Unternehmen; Sie zerstören
letzten Endes die unternehmerische Freiheit.
Wie wollen Sie in der heutigen Zeit die Technologiepro-
bleme bewältigen, wenn Sie den Zeitverlust in Kauf zu
nehmen hätten, der bei jeder Umwandlung einzelner
Betriebsabteilungen - um ein Beispiel zu nennen -
entstünde? Die von Ihnen erwähnte Monteforno-Situation
ist mir sehr gut bekannt. Sie zeigt Ihnen, dass beim gelten-
den Recht aufgrund bestehender partnerschaftlicher Bezie-
hungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, aber
auch aufgrund des selbstverständlichen Interesses, das eine
kantonale Regierung und der Bundesrat für diese Unterneh-
men haben, Lösungen gefunden werden können, ohne dass
eine neue gesetzliche Verpflichtung geschaffen werden
muss. Solche weitergehenden gesetzlichen Normen würden
also den Schutz der Arbeitnehmer nicht verbessern, wohl
aber die Flexibilität der Unternehmen verringern. Sie wären
damit auch für die Arbeitnehmer kontraproduktiv.
Mit Bezug auf die Meldepflicht möchte ich nicht wiederho-
len, was ich vor wenigen Minuten Herrn Bircher sagte. Sie
haben verspürt, dass wir mit diesen neuen Versuchen, die
Arbeitsmarktstatistik zu verbessern, gute Instrumente bereit-
stellen. Eine Verpflichtung aber, mit den entsprechenden
Durchsetzungsschwierigkeiten, erachten, wir nicht als
zweckmässig. Das ist der Grund, weshalb wir am bisherigen
Arbeitslosenversicherungsgesetz festhalten und diese
Motion ablehnen.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion
Dagegen
18 Stimmen
68 Stimmen
#ST# 82.508
Postulat Deneys
Büroautomation. Arbeitsbedingungen
Bureautique. Conditions de travail
Siehe Jahrgang 1982, Seite 1797
Voir année 1982, page 1797
Diskussion - Discussion
Villiger: Ich hoffe, dass Sie anstelle von Herrn Ammann-Bern
mit mir vorliebnehmen. Es geht hier um die Bildschirm-
arbeit. Neue Technologien - das weiss man seit längerem -
führen immer zu einer gewissen Irritation bei der Einfüh-
rung, und anfänglich hat man durchaus Verständnis auch
für eine kritische Betrachtungsweise. Gerade die Bild-
schirmarbeit hat ja in den letzten Jahren explosiv zugenom-
men; es ist gewiss richtig, dass sich die Sozialpartner um
diese Frage kümmern. Allerdings wird diese Problematik oft
recht emotional diskutiert, und eine nüchterne Betrach-
tungsweise führt dann nicht zu spektakulären Erkennt-
nissen.
Meines Erachtens ist der Weg zur Lösung durchaus mögli-
cher Probleme über arbeitsrechtliche Vorschriften falsch.
Wir setzen den Gesetzgeber bei einem Problem in Trab, wo
es nicht nötig ist. Ich halte es für eine Unterstellung, dass die
Bildschirmarbeit mit gesundheitlichen Risiken verbunden
sei. Meines Wissens ist der Nachweis dafür nicht erbracht.
Es steht fest, dass Mitarbeiter an Bildschirmgeräten dann
keinen besonderen Belastungen und keinen besonderen
Beanspruchungen ausgesetzt sind, wenn bei der Auswahl
der Geräte und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes dem
heutigen Wissensstand Rechnung getragen wird.
Über ergonomisch richtige Arbeitsplatzgestaltung gibt es
schon eine ziemlich grosse Literatur. Ich darf beispielsweise
auf die Empfehlungen von Prof. Grandjean von der ETH
hinweisen oder auf Empfehlungen des ärztlichen Dienstes
der SBB und der PTT. Ich darf aus diesen letzteren Empfeh-
lungen zitieren: «Einwandfreies Sehvermögen ist in allen
Lebensbereichen zum ermüdungsfreien Erkennen optischer
Reize erforderlich. Der Gebrauch von Datensichtgeräten
bringt in diesem Zusammenhang nichts Neues mit sich. Die
Negativdarstellung von Zeichen ist zwar für einzelne Mitar-
beiter ungewohnt, aber in den meisten Fällen besser lesbar
als der grösste Teil herkömmlicher Belege. Bildschirmarbeit
stellt normalerweise keine besonderen Ansprüche an das
Sehorgan, wenn der Arbeitsplatz richtig gestaltet ist.»
Sie sehen also, dass die Fachärzte hier nicht von Arbeitspau-
sen reden, sondern von Sehpausen. Die Bildschirmarbeit ist
fast nie mit einem dauernden Sehkontakt verbunden, wie
das beispielsweise beim Fernsehen der Fall ist, wenn Sie
während einer oder anderthalb Stunden den «Derrick» oder
den «Tatort» betrachten; und meines Wissens enthält das
Postulat ja keine Forderung nach dem Schutz der Bevölke-
rung vor dem Fernsehapparat.
Der Arbeitsablauf am Bildschirmapparat ist erfahrungsge-
mäss so abwechslungsreich, dass genügend Sehpausen zur
Erholung der Muskulatur auftreten. Die Erhebung einer
Grossbank zeigt, dass von etwas über 8000 Mitarbeitern, die
an rund 2500 Bildschirmplätzen arbeiten, nur etwa 290 den
Bildschirm intensiv benützen, und intensiv heisst hier, dass
es etwas über 300 Transaktionen oder Eintippungen pro Tag
sind. Die Zahlen zeigen also, dass ein Bedürfnis nach einer
generellen Regelung nicht besteht. Wenn es Probleme gibt,
dann deswegen, weil die Geräte nicht genügen oder weil die
Arbeitsplätze falsch ausgestaltet sind. Technische Mängel
muss man aber nicht mit dem Arbeitsgesetz bekämpfen,
sondern mit technischen Massnahmen. Der richtige Weg
wäre also der, dass man auch hier technische Normen
erlässt, wie sie auch für andere Arbeitsgeräte gelten, und
Postulat Deneys
344
N 21 mars 1984
einer solchen staatlichen Vorschrift würde ich meinerseits
nicht opponieren. Ich lehne es aber ab, den Gesetzgeber bei
einer Frage in Trab zu setzen, von der man schon vorher
weiss, dass es nicht nötig ist, so sehr ich für die Sorge von
Frau Deneys Verständnis habe.
Ich bin mir bewusst, dass das Postulat eine unverbindliche
Form ist; wir haben das heut»; schon mehrfach gehört. Ich
meine aber: wenn man schon vorher weiss, dass ein Eingrei-
fen des Gesetzgebers nicht nötig ist, kann man auch auf ein
Postulat verzichten.
Ich bitte Sie deshalb, das Postulat abzulehnen.
Mme Deneys: En attendant eue les parlementaires partici-
pent aux séances du Conseil national en restant à la maison
et par petit écran interposé, je continue à me demander
quelles sont les vraies raisors, les raisons principales qui
poussent M. Ammann-Berne et M. Villiger, qui a pris sa
relève tout à l'heure, à s'opposer au postulat que j'ai déposé
voici une année et demie et que le Conseil fédéral a accepté.
Tout d'abord, il s'agit bien d'un postulat par lequel j'invite le
Conseil fédéral à se préoccuper d'un problème qui existe,
qui prendra sans aucun douto encore plus d'importance et
qu'il n'est pas possible de résoudre en l'ignorant simple-
ment. Je n'ai donc pas choisi le mandat impératif de la
motion, qui obligerait le Conseil fédéral à légiférer absolu-
ment, mais bien la forme mo ns contraignante du postulat
grâce auquel je laisse la faculté d'apprécier où, comment,
dans quelle mesure exactement il faudra protéger la santé
physique et mentale des personnes travaillant avec des
écrans d'ordinateur.
Refuser l'ingérence de l'Etat ou la modification de lois ce
serait évidemment une solution si chacun prenait ses res-
ponsabilités. Je pourrais vous suivre, Monsieur Villiger, si
malheureusement l'expérience n'avait démontré que beau-
coup trop d'employeurs en Suisse ne se préoccupent pas de
la prévention des maladies p-ofessionnelles. Or, en raison
même du coût croissant de la maladie, que tout le monde
juge insupportable aujourd'hui, mais aussi parce que trop
souvent des individus ont dû isubir de graves atteintes dans
leur santé, avec toutes les conséquences que cela entraîne -
conséquences personnelles, sociales, économiques - à
cause de conditions de travail qui négligent l'être humain, il
faut aujourd'hui tout mettre er œuvre pour prévenir de telles
maladies. Cela ne peut se faire que grâce à des contrôles
médicaux réguliers.
Je vous rappelle par ailleurs que les employés du secteur
tertiaire, qui sont de plus en plus nombreux à travailler
devant des écrans, sont aussi assujettis à la nouvelle loi sur
l'assurance-accidents qui doit également prendre en charge
les maladies professionnelles. S'ils paient des cotisations et
qu'ils courent peu de risques c 'accident profesionnel, ils ont
d'autant plus le droit qu'on se préoccupe sérieusement des
risques de maladies professionnelles, et plus particulière-
ment, dans leur cas, des troubles possibles de l'acuité
visuelle.
Une mutation technologique est en cours, qui change les
conditions de travail. Il ne s'ag t pas de la freiner, de l'arrêter,
mais de prendre au contraire en considération ses consé-
quences pour l'être humain. Des dizaines de milliers de
salariés, dont un grand nombre de femmes, peu ou mal
organisés pou r se défend re, dos centaines de milliers certai-
nement bientôt, sont concernés par ce problème de la
protection de leur santé au lisu de travail. La raison com-
mande, d'autant plus si tout ce que M. Villiger a dit tout à
l'heure est juste, que l'on suive la proposition du Conseil
fédéral et que vous acceptiez le postulat que j'ai déposé.
Bundesrat Purgier: Als Frau Deneys das Postulat über die
Büroautomation und die Arbeitsbedingungen einreichte, hat
der Bundesrat, wie Sie der schriftlichen Beantwortung
entnehmen konnten, die Entgegennahme beschlossen. Das
geschah im November 1982. Weil seither viel Zeit verstrichen
ist, wofür weder Frau Deneys noch der Sprechende die
Verantwortung zu tragen haben (Sie konnten keine Zeit
finden, um das zu behandeln), haben wir in der Zwischenzeit
- so vermute ich - im Interesse der Postulantin gehandelt,
als wir, d. h. das BIGA zusammen mit der SUVA, genau diese
Probleme einer vertieften Abklärung unterzogen.
Ich darf Ihnen heute mit einer gewissen Freude sagen - Herr
Villiger hat zu Recht erwähnt, dass etwas geschehen sei -,
dass wir unter dem Titel «Sicher arbeiten, die Arbeit am
Bildschirm» eine recht gute Studie von Ärzten - arbeitsärzt-
licher Dienst/BIGA, Bern, Medizinische Abteilung, Gruppe
Arbeitsmedizin, Luzern - zustande gebracht haben, die auf
Ihre Befürchtungen eingeht. Ich werde dafür besorgt sein,
dass dieses Dokument Ihnen allen ausgeteilt wird. Ich
entschuldige mich, dass ich das nicht vor dieser Debatte
bereits getan habe.
Wenn ich Ihnen aus diesem Grund eine Anregung unterbrei-
ten darf (in Kenntnis der Bereitschaft zur Entgegennahme
des Postulates), so einzig und allein deshalb, weil ich per-
sönlich glaube, wir hätten es in der Zwischenzeit erfüllt.
Sie finden in dieser Studie, die ich erwähnt habe, eine
spezielle Ziffer über Dauer der Beschäftigung am Bild-
schirm, über Pausenregelung, über Augenuntersuchungen,
also genau über die Punkte, die Ihnen besonders am Herzen
liegen. Wenn ich es, ohne zu zitieren, gewichte, dann darf
ich sagen, dass diese Fachleute - also nicht etwa der Spre-
chende - zum Schluss gekommen sind, dass sich hier
spezielle neue Normen nicht aufdrängen.
Ich erwähne ganz weniges: «Über die maximal zumutbare
tägliche Beschäftigungsdauer» (so sagen diese Ärzte)
könne «bis heute keine wissenschaftlich hinreichend fun-
dierten Aussagen gemacht werden. In Anbetracht der sehr
unterschiedlichen Tätigkeiten an diesen Geräten mit ihren
verschieden grossen Anforderungen scheinen eine gene-
relle, undifferenzierte gesetzliche Regelung oder starre
Richtlinien, wie sie in einigen Ländern erlassen worden sind,
von vorneherein fehl am Platz. Nur eine Analyse der Arbeit
des einzelnen Mitarbeiters oder einzelner Mitarbeitergrup-
pen sowie der vorhandenen und nicht zu eliminierenden
Störfaktoren kann zu erfolgversprechenden Massnahmen
und individuellen Regelungen führen. Viel wichtiger als eine
zeitliche Begrenzung ist eine optimale Arbeitsorganisation.
Durch abwechslungsreiche Mischtätigkeiten sind einseitige
Überlastungen zu vermeiden.» Ähnliches dann über die
Arbeitspausen und die Arbeitsuntersuchungen; ebenfalls
hochinteressante Aussagen.
Nach heutigen Erkenntnissen, die auf gut zehnjähriger
Erfahrung beruhen, steht fest, dass die Bildschirmarbeit
keine Augenkrankheiten verursacht. Herr Villiger hat darauf
hingewiesen. Hier liegt damit eine Dokumentation vor, die
mir empfiehlt, Ihnen zu sagen: Können Sie sich nicht bereit
erklären, auf dieses Postulat zu verzichten oder den
Entscheid darüber zumindest zu verschieben, bis Sie das
gelesen haben? Es scheint mir nicht sinnvoll, dass ich eine
Verpflichtung entgegennehme, gesetzlich etwas weiter zu
bearbeiten, was nach meiner vollendeten' Überzeugung am
heutigen Tag durch diese Untersuchung als nicht mehr
nötig erkannt wird. Ich glaube, das gehört auch zum guten
Kontakt zwischen Regierung und Parlament, dass man den
Zeitablauf zwischen November 1982 und heute so einbringt.
Ich wollte es Ihnen sagen, und ich entschuldige mich, dass
ich Ihnen nicht vorher diesen Text zugestellt habe.
Le président: Le Conseil fédéral propose à Mme Deneys de
considérer le postulat comme rempli. Nous accordons à
Mme Deneys un certain temps de réflexion; je pense qu'elle
arrivera à se laisser convaincre par M.Furgler et qu'elle
retirera son postulat. L'affaire est ainsi provisoirement li-
quidée.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Deneys Büroautomation. Arbeitsbedingungen
Postulat Deneys Bureautique. Conditions de travail
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.508
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1984 - 15:00
Date
Data
Seite
343-344
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Pagina
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20 012 283
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