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CH_VB_001Ch Vb21 mars 1984Ouvrir la source →
Postulat Bircher 340 N 21 mars 1984 Le président: M. Hofmann accepte la transformation de sa motion en postulat. Le postu at est-il combattu par un mem- bre du conseil? Ce n'est pas le cas. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 82.507 Postulat Bircher Arbeitsmarktstatistik. Vorbesserung Marché de l'emploi. Amélioration des statistiques Siehe Jahrgang 1982, Seite 1796 Voir année 1982, page 1796 Diskussion - Discussion Allenspach: Der Postulat verlangt einen wirksamen Ausbau der Arbeitsmarktforschung und eine bessere Arbeitslosen- statistik. Die Arbeitsmarktforschung ist bereits in vollem Gange. Entsprechende Studien, inbegriffen der Versuch einer Arbeitskraftgesamtrechnung, sind bereits im Rahmen des nationalen Forschungsprogrammes IX an die Hand genommen worden. Die Arteitsmarktforschung wird auch in die allgemeine demographische, wirtschaftspolitische, strukturpolitische und regionalpolitische Forschung einge- baut. Das Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung sieht zudem die Förderung der Arbeitsmarktforschung vor. Die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung, bestehend unter anderem e.us Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entscheidet nach Artikel 89 Absatz 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes über Beiträge an die Arbeitsmarktforschung. In diesem Sinne ist das Postulat bereits erfüllt; und man müsste meinen, man sollte es nicht mehr bekämpfen. Ich opponiere aus einem anderen Grunde gegen dieses Postulat. Dabei gehe ich davon aus, dass auch Postulate • ernst zu nehmen seien und Forderungen, die in Postulaten gestellt sind, auf ihre Durchführbarkeit und ihren Sinn über- prüft werden sollen. Im Postulat Bircher ist die Meldepflicht für offene Stellen vorgesehen. Dieser Meldepflicht für offene Stellen möchte ich opponieren. Die Vollbeschäftigung kann nicht von den Arbeitsmarktbe- hörden gewährleistet werden, sondern einzig von den Unternehmen, welche sich r;isch neuen Situationen auf den Weltmärkten anzupassen vermögen, von Unternehmen, die innovativ tätig sind. Sie brauchen dazu günstige Rahmenbe- dingungen und nicht Massnahmen zur administrativen Erschwerung. Administrative Erschwerungen belasten die Wirtschaft. Gerade diese Meldepflicht für offene Stellen führt in den Betrieben zu ur nötigen Kosten. Wo keine freien Stellen in dur Wirtschaft zu vergeben sind, nützt auch die Meldepflicht für offene Stellen nichts, denn diese Meldepflicht schafft ja keinen einzigen Arbeitsplatz. Soll die Meldepflicht nur statistischen Zwecken dienen, so ist sie ein gewaltiger administrativer Leerlauf. Soll sie hinge- gen der verbesserten Arbeitsvermittlung dienstbar gemacht werden, so ist sie kontraproduktiv. Wir müssen uns einmal vorstellen, wie eine solche Melde- pflicht ausgestaltet werden kann. Sie muss natürlich in einem Gesetz geordnet werden. Zuerst müsste definiert werden, was eine offene Stelle ist. Es gibt offene Stellen, die der Arbeitgeber nicht oder noch nicht wiederbesetzen möchte. Gilt diese Meldepflicht auch dann? Wenn eine Meldepflicht besteht, müssen auch Sanktionen vorgesehen werden. Wer kontrolliert, ob diese Meldepflicht erfüllt wird? Machen die Arbeitsämter Inspektionen in den Betrieben? Oder stellen sie fingierte Off srten auf Stelleninserate, um in Erfahrung zu bringen, ob die in diesem Stelleninserat ausge- schriebene Stelle vorher als offen gemeldet worden ist? Dazu kommen die Fragen der Abmeldung. Wir hätten einige tausend An- und Abmeldungen im Monat zu bewältigen. Wer bezahlt diese Kosten? Manchmal habe ich das Gefühl, es werde alles getan, um die Beschäftigung von Menschen zu verhindern und zu erschweren und dafür zu sorgen, dass in erster Linie Auto- maten und Maschinen beschäftigt werden. Das wollen doch Sie nicht, und das wollen auch wir nicht! Es ist bezeichnend, dass im Entwurf zum künftigen Bundes- gesetz über die Arbeitsvermittlung ein Bundesobligatorium der Meldung offener Stellen als undurchführbar abgelehnt worden ist. Aus gleicher Erkenntnis heraus hat das BIGA bei verschie- denen Gelegenheiten deutlich gemacht, dass es eine Melde- pflicht für offene Stellen nicht einzuführen beabsichtige, da eine solche überflüssig und kontraproduktiv sei. Wir schlies- sen uns dieser Auffassung des BIGA voll an und bitten Sie, dieses Postulat abzulehnen. Bircher: Zu meinem ersten Punkt des Postulates, zur Gesamtrechnung der Arbeitskräfteverschiebung: Sie sehen ja selbst, Herr Allenspach, dass das Postulat vom 22. Sep- tember 1982 datiert ist. Es ist keineswegs meine Schuld, wenn einzelne Teile - allerdings unwesentliche Teile - bereits mit der neuen gesetzgeberischen Arbeit in Erfüllung gingen. Allerdings, Herr Allenspach, muss ich Sie doch darauf aufmerksam machen: Eine Gesamtrechnung der Arbeitskräfteverschiebungen, wie ich sie skizziert habe, exi- stiert noch nicht in unserem Land. Arbeitskräfteverschiebungen nach Branchen, Wirtschafts- sektoren oder Regionen sind doch auch für die Arbeitgeber sehr nützlich. Wenn beispielsweise der sekundäre Wirt- schaftssektor, der Industriebereich, immer mehr zurück- geht, umgekehrt der Dienstleistungsbereich sich immer stärker ausdehnt, dann können doch - wenn das seriös erfasst wird - daraus schlüssige Ergebnisse beispielsweise für die berufliche Ausbildung zu Nutzen gezogen werden. Es muss doch auch Ihnen dienen, wenn Angebot und Nach- frage in den einzelnen Berufszweigen einigermassen über- einstimmen. Ich möchte also doch meinen: Auch dieser erste Punkt, eine Gesamtrechnung (regional, branchenmäs- sig, sektoriell) der Arbeitskräfteverschiebungen sollte uns von Nutzen sein. Sie opponieren aber in erster Linie der Meldepflicht für offene Stellen. Da würde ich meinen: Eine solche Melde- pflicht wäre doch für unsere öffentliche Arbeitsvermittlung eine Hilfe. Wenn die Arbeitsämter mit EDV-Informationssy- stemen den Stellensuchenden jederzeit über die offenen Stellen ins Bild setzen können, dann ist doch eine Stellen- vermittlung viel eher möglich. Das sollte doch sicher im Interesse beider Parteien sein. Wir haben ja kein Interesse, dass Stellensuchende über Gebühr lange die Arbeitslosen- kasse belasten. Da müssten doch sicher auch Sie vom finanz- und volkswirtschaftlichen Standpunkt aus ein Inter- esse daran haben. Es sollte doch auch jenen Betrieben geholfen sein, die effektiv jemanden suchen bzw. einen Arbeitsuchenden einstellen möchten. Auch dieser Seite sollte geholfen sein. Mir ist nicht klar, weshalb Sie einer so logischen, in Postu- latsform vorgebrachten Idee opponieren. Sie können das nachlesen. Sie werden selbstverständlich - das begreife ich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Bircher Arbeitsmarktstatistik. Verbesserung Postulat Bircher Marché de l'emploi. Amélioration des statistiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.507 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.03.1984 - 15:00 Date Data Seite 340-341 Page Pagina Ref. No 20 012 281 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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