82.476
CH_VB_001Ch Vb16 déc. 1982Ouvrir la source →
Interpellation Miville 720 16 décembre 1982 #ST# 82.476 Interpellation Miville Walfangstopp Interdiction de la chasse à la baleine Wortlaut der Interpellation vom 20. September 1982 Die eidgenössischen Räte haben - der Nationalrat in der Wintersession 1979 einstimmig, der Ständerat in der Früh- jahrssession 1980 mit 32 gegen 2 Stimmen - den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs beschlossen. Sie haben das nicht vor allem getan, um der Internationalen Walfangkommission einen Jahresbeitrag von 10000 Franken zukommen zu las- sen, sondern um jene Bestrebungen tatkräftig zu unterstüt- zen, die darauf abzielen, die von der Ausrottung bedrohten Wale zu retten, ihr Überleben zu sichern. Es ist daher von der im Hinblick auf den Umweltschutz sen- sibilisierten Öffentlichkeit unseres Landes mit Enttäu- schung vermerkt worden, dass sich der schweizerische Vertreter an der diesjährigen Tagung der Internationalen Walfangkommission in Brighton (GB) bei der Abstimmung über einen Walfangstopp ab 1986 der Stimme enthalten hat. Der WWF Schweiz, dessen Petition für den Schutz der Wale von 700 000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben wor- den ist, hat diese Stimmenthaltung als «Duckmäuserhal- tung» bezeichnet. Ich ersuche den Bundesrat um eine Begründung. Texte de l'interpellation du 20 septembre 1982 Les Chambres fédérales ont approuvé l'adhésion de la Suisse à la Convention internationale pour la réglementa- tion de la chasse à la baleine: le Conseil national a pris cette décision à l'unanimité à la session d'hiver 1979, le Conseil des Etats à la session de printemps 1980 par 32 voix contre 2. Ce n'est pas dans le but premier d'accorder une contribution annuelle de 10 000 francs à la Commission internationale de la chasse à la baleine que les Chambres ont pris cette décision, mais bien pour soutenir efficace- ment tout effort entrepris en vue de sauver les cétacés menacés d'extermination et d'en assurer la survie. C'est pourquoi l'opinion publique de notre pays, sensibili- sée à tout ce qui touche à la protection de l'environnement, a constaté avec déception que le représentant de la Suisse à la conférence de la Commission internationale de la chasse à la baleine qui s'est réunie cette année à Brighton (GB) s'est abstenu lors d'un vote portant sur une interdic- tion de la chasse à la baleine à partir de 1986. Le WWF Suisse dont la pétition pour la protection des baleines a été signée par 700 000 citoyennes et citoyens a qualifié cette abstention d'«hypocrisie». Je prie le Conseil fédéral de fournir des explications à ce sujet. Miville: Meine Interpellation ersucht um eine Begründung der Stimmenthaltung des schweizerischen Delegierten an der Internationalen Walfangkonferenz vom Sommer dieses Jahres in Brighton. An dieser Konferenz ergab sich die Möglichkeit, endlich einmal eine klare Mehrheit der Interna- tionalen Walfangkommission für ein zeitweiliges Walfang- verbot zustande zu bringen und durchzusetzen. Wenn ich die Staaten sehe, die dafür gestimmt haben, meine ich, an deren Seite hätten auch wir gehört. Es waren dies zum Bei- spiel Australien, Dänemark, Frankreich, die Bundesrepublik, die Niederlande, Spanien, Schweden, Neuseeland, Gross- britannien, die Vereinigten Staaten. Das ist nur ein Aus- schnitt aus der Reihe der befürwortenden Länder. Was ist denn da passiert, dass die Schweiz auf einmal nicht mehr mitmachte? 1980 und 1981 hat sie noch für ein Fang- verbot gestimmt, dem Vernehmen nach sogar noch wäh- rend der Vorberatungen im Technischen Komitee - und nun, wo sich die Chance abzeichnete, einen Beschluss in dieser Richtung durchzubringen, enthielt man sich der Stimme! Man weiss, dass in dieser Situation die Walfanglän- der, allen voran Japan, nichts unversucht Hessen, um ein Ja zu verhindern. Die europäischen Länder hingegen, einge- schlossen das walfangende Spanien - allerdings ohne Nor- wegen - widersetzten sich dem japanischen Druck; nur die Schweiz kippte um. Wieweit, so fragen sich viele in unserem Lande, haben dabei handelspolitische Interessen eine Rolle gespielt? Ich habe hier einen Protokollauszug von den Ver- handlungen des Commitee of foreign affairs, des amerikani- schen Repräsentantenhauses vom 16. September 1982, in dem über die japanischen Pressionsversuche in dieser Frage Land für Land berichtet worden ist. Über die Schweiz lese ich in diesem Protokoll folgendes: nachdem zuerst gesagt wird, wie es den Japanern nicht gelungen sei, die Briten von ihrer Haltung zu überzeugen, wird festgestellt: «Japan was more successful in its artless persuasion with thè Swiss. According to sources in Switzerland, a huge Investment deal by Japanese interests was tied to a Swiss accomodation on thè whaling ban vote. Switzerland there- fore reversed its long-term anti-whaling policy and abstai- ned on thè criticai vote.» Man kann jetzt zur Begründung dieser Haltung anführen, was man will, nur eines nicht: der Bundesrat halte die Wale nicht als von der Ausrottung bedroht. Da haben wir die Aus- führungen auf Seite 3 der Botschaft 79.049 über das Inter- nationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges noch zu gut in Erinnerung. Der Bundesrat hat dort ausge- führt: «Eine grosse Zahl von Tierarten, darunter annähernd 150 Arten von Meeresbewohnern, sind heute in ihrer Exi- stenz bedroht. Ein Warnzeichen für die zunehmende Ver- schlechterung der Lage bilden das Vorkommen und der Zustand der höheren Meerestiere. Einige dieser Tierarten sind bereits verschwunden oder durch den Menschen aus- gerottet worden, zwölf Walarten stehen nahe vor der Aus- rottung.» Das ist vor noch nicht langer Zeit festgestellt wor- den. Ich habe damals jene Botschaft sehr ernst genommen und tue dies heute noch. Aus dieser Sicht heraus bin ich der Meinung, dem Gebot nach Artenerhaltung komme in der heutigen Lage auf dieser Welt eine Priorität zu im Ver- gleich zu den Anforderungen des Kommerzes. Aus diesem Grunde meine Fragen. Bundespräsident Honegger: Der Bundesrat hat mich ermächtigt, folgende Antwort auf die Interpellation von Herrn Miville zu erteilen: Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Wal- fangs wurde 1946 abgeschlossen mit dem Ziel, eine interna- tionale Ordnung für den Walfang zu schaffen. Es geht also vor allem um die Erhaltung und die Entwicklung der Walar- ten und um eine optimale Nutzung der Walbestände. Dank der von der Internationalen Walfangkommission, der IWC, beschlossenen Beschränkungen und Verbote konnte der Walfang in den letzten Jahren erheblich vermindert werden. Das gute Funktionieren der IWC ist eine wesentliche Vor- aussetzung, um die Interessen des Natur- und Umwelt- schutzes neben den kommerziellen Interessen zur Geltung zu bringen. Im Vorfeld der Abstimmung musste befürchtet werden, dass sich einige Walfangstaaten bei der Annahme eines vollständigen Walfangverbotes durch Austritt aus der IWC deren Kontrolle entziehen würden. Der in der Folge eintretende ungeordnete Zustand würde es Walfängern ermöglichen, rücksichtslos und auf kurzfristigen Profit bedacht, mehr Tiere zu jagen, als dies unter der Kontrolle der IWC zulässig ist. Der Angehörige unserer Botschaft in London, der die Schweiz an der Jahrestagung der IWC ver- treten hat, erhielt vom zuständigen Bundesamt für Veteri- närwesen daher aus sachlichen Erwägungen die Instruk- tion, sich in dieser Frage der Stimme zu enthalten. Dass die für die Haltung der schweizerischen Vertretung bestim- mende Annahme nicht falsch war, zeigen die inzwischen bei der IWC eingegangenen Einsprachen von Japan, Norwe- gen, Peru und der Sowjetunion. Diese Staaten sind damit nicht an den Moratoriumsbeschluss gebunden. Beim IWC wird im übrigen erwartet, dass bis zum Ablauf der Frist am
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Miville Walfangstopp Interpellation Miville Interdiction de la chasse à la baleine In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.476 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 720-721 Page Pagina Ref. No 20 011 189 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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