- Oktober 1982 N
1441Interpellation Hofmann
Bahnverbindung zwischen Brig, Andermatt und Disentis zu
gewährleisten. Um dieses Vorhaben realisieren zu können,
sind insbesondere die erforderlichen Mittel für Lawinenver-
bauungen und Aufforstungen bereitzustellen.
Texte du postulat du 21 juin 1982
Le Conseil fédéral est invité à prendre sans tarder les
mesures nécessaires afin d'assurer une liaison ferroviaire
ouverte toute l'année entre Brigue, Andermatt et Disentis.
Pour y parvenir, il faut notamment accorder les crédits
nécessaires aux travaux de protection contre les ava-
lanches ainsi qu'aux reboisements.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bacciarini,
Biderbost, Bircher, Blunschy, Bühler-Tschappina, Cantieni,
de Chastonay, Couchepin, Darbellay, Dirren, Dürr, Huggen-
berger, Jost, Kaufmann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Mül-
ler-Luzern, Nussbaumer, Oehler, Ogi, Pedrazzini, Pini, Rubi,
Scherer, Segmüller, Spiess, Steinegger, Ziegler-Solothurn
(30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am 25. Juni 1982 kann der 15 442 Meter lange Furka-Basis-
tunnel eröffnet werden. Damit wird auf einer weiten Strecke
eine wintersichere Verbindung zwischen den Kantonen Wal-
lis und Uri verwirklicht. Diese Ost-West-Verbindung ent-
spricht einem dringenden Bedürfnis. Leider bestehen aber
noch einige Lawinenzüge zwischen Realp und Andermatt
sowie zwischen Andermatt und Rueras. Dies bewirkt, dass
die Bahnverbindung bei grösseren Schneefällen für längere
Zeit unterbrochen wird. So musste der Bahnbetrieb in den
letzten Jahren zwischen 11 und 44 Tagen wegen Lawinen-
niedergängen oder wegen akuter Lawinengefahr eingestellt
werden.
Im letzten Jahrzehnt wurden verschiedene Verbauungen
zum Schütze der Bahnanlagen gegen Naturgewalten ausge-
führt. Trotz diesen wesentlichen Verbesserungen bestehen
noch einige Gefahrenstellen, insbesondere östlich Realp
(«in den Mieschen») und im Gebiet Oberalp «West» (die
Hänge Grossboden und Strahlgand). Die Bauorgane haben,
in Zusammenarbeit mit den kantonalen Forstorganen, ent-
sprechende Verbauungsprojekte ausgearbeitet. Wegen feh-
lenden Finanzierungsmöglichkeiten konnten sie jedoch
nicht ausgeführt werden. Aufgrund der Kreditrestriktionen
wurden nämlich nur noch Lawinenverbauungsprojekte vom
Bund subventioniert, die unmittelbar zum Schütze bewohn-
ter Siedlungen bestimmt sind.
Im Hinblick auf den durchgehenden Winterbetrieb mit dem
Furka-Basistunnel und in Anbetracht der Bedeutung einer
wintersicheren Bahnverbindung zwischen den Bergkanto-
nen Wallis, Uri und Graubünden wird der Bundesrat
ersucht, die erforderlichen Mittel für Lawinenverbauungen
und Aufforstungen bereitzustellen, damit die vorbereiteten
Projekte der Furka-Oberalpbahn verwirklicht werden kön-
nen. Sofern dies mit den ordentlichen Mitteln nicht möglich
ist, soll bereits im Budget 1983 eine angemessene Erhö-
hung der betreffenden Kreditpositionen erfolgen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Er kann jedoch in zeitlicher Hinsicht angesichts der Finanz-
lage des Bundes keine Zusicherungen abgeben. Die finan-
ziellen Möglichkeiten werden geprüft.
Überwiesen - Transmis
#ST# 82.462
Interpellation Hofmann
Ausländische Diplomaten und Funktionäre
Diplomates et fonctionnaires étrangers
Wortlaut der Interpellation vom 24. Juni 1982
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Zahl der Diplo-
maten und Funktionäre ausländischer Staaten in unserem
Lande so weit zu reduzieren, dass die Schweiz nicht eine
Plattform internationaler Spionage- und Agententätigkeit
gegenüber anderen Ländern und gegenüber ihr selbst ist?
Besteht insbesondere die Möglichkeit, die Zahl der nach-
richtendienstlich tätigen Funktionäre bei den internationalen
Organisationen mit Sitz in Genf zu reduzieren?
Texte de l'interpellation du 24 juin 1982
Que pense faire le Conseil fédéral pour que le nombre des
diplomates et fonctionnaires en poste dans notre pays soit
réduit dans une mesure qui évite à la Suisse de devenir une
plaque tournante de l'espionnage et de l'activité déployée
par les agents internationaux au détriment de la Suisse
elle-même et d'autres pays? A-t-on notamment la
possibilité d'obtenir une réduction des fonctionnaires
travaillant pour des services de renseignements auprès des
organisations internationales qui ont leur siège à Genève?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es stellt sich die Frage: Wie weit ist die Schweiz eine inter-
nationale Spionage- und Agenteninsel?
In der Schweiz sind rund 125 Länder durch diplomatische
Missionen vertreten. In Bern zählen wir rund 70 Botschaften
und Gesandtschaften, rund 50 Länder lassen sich durch
Botschaften, die sich im angrenzenden Ausland befinden,
vertreten. Die Zahl der ausländischen Diplomaten hat sich
auf über 700, diejenige ihres Verwaltungs- und technischen
Personals auf über 600 erhöht. Alle diese Botschaften sind
durch die Eidgenossenschaft akkreditiert. Zusätzlich gibt es
in Genf über 100 ständige Missionen, Delegationen und
Beobachtungsbüros fremder Staaten, die bei den interna-
tionalen Organisationen akkreditiert sind, sowie zahlreiche
Sondermissionen; sie zählen nach dem Bericht des Bun-
desrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1980 insge-
samt 2326 Mitarbeiter, d. h. 246 mehr als im Vorjahr. In Bern
und in Genf kommen dazu Familienangehörige und das
Hauspersonal vom Chauffeur bis zur Köchin. Es wäre von
Interesse, vom Bundesrat Auskunft zu erhalten, wie viele
Personen auf einzelnen Botschaften tatsächlich im Einsatz
sind. Versucht man als SVP-Parlamentarier darüber zum
Beispiel auf einer östlichen Botschaft genaue Zahlen zu
erhalten, stösst man auf eine Mauer des Schweigens.
Das Departement für auswärtige Angelegenheiten weist in
-seiner vorletztjährigen Liste über die Mitglieder des diplo-
matischen Corps der Botschaft der Sowjetunion ganze 25
Namen aus. Es wird gesagt, hier fehle mindestens eine Null.
Zu den bei der Eidgenossenschaft und bei den internationa-
len Organisationen akkreditierten Diplomaten kommen rund
11 750 Beamte hinzu, die bei den in der Schweiz niederge-
lassenen internationalen Organisationen tätig sind.
Die hohe Zahl der Diplomaten und Funktionäre ausländi-
scher Staaten in unserem Lande zwingt die Frage geradezu
auf, wie weit die Schweiz zur Drehscheibe internationaler
Spionage- und Agententätigkeit geworden ist. Die Voraus-
setzungen für eine Spionagetätigkeit sind bei uns beson-
ders günstig:
Eine dreisprachige Schweiz mit
- einer offenen Informationspolitik,
- einer Anhäufung internationaler Organisationen,
- einem unterdotierter Staatsschutz, der es vor allem zah-
lenmässig nicht mit den Routiniers aufnehmen kann.
182-N
Interpellation Hofmann
1442N 8 octobre 1982
Ich fragte daher den Bundesrat in einer Interpellation an,
was er zu tun gedenkt, um die Zahl der Diplomaten und
Funktionäre ausländischer Staaten in unserem Lande so
weit zu reduzieren, dass die Schweiz nicht eine Plattform
internationaler Spionage- und Agententätigkeit gegenüber
anderen Ländern ist und dass sie auch nicht eine Plattform
für internationale Spionage- und Agententätigkeit darstellt,
die sich gegen unser Land, gegen unsere Selbstbehaup-
tung und unsere Freiheit richtet. Es stellt sich ferner die
Frage, ob unser Staatsschutz zersplittert ist.
Von Interesse ist auch, wie weit bei der Spionageabwehr
erschwerend ins Gewicht fällt, dass bei uns der Staats-
schutz, gegliedert nach sicherheitspolitischen, militärpoliti-
schen und aussenpolitischen Aspekten, in drei verschiede-
nen Departementen untergebracht ist, nämlich im Justiz-
und Polizeidepartement, im Militärdepartement und im
Departement für auswärtige Angelegenheiten. Mich interes-
siert, Aufschluss zu erhalten, ob es ein gemeinsames
Sicherheitskonzept der drei Departemente gibt und wie es
allfällig funktioniert.
Allgemein ist bei mir der Eindruck entstanden, es handele
sich bei den aufgedeckten Spionagefällen eher um Zufälle,
unser Staatsschutz sei vergleichbar mit einer Feuerwehr,
die zum Einsatz darauf angewiesen ist, dass ihr etwas zu
Ohren kommt. Der Fall Jeanmaire ist noch nicht verdaut.
Nichts liess im vorletzten Geschäftsbericht des Bundesra-
tes darauf schliessen, dass sich die Spionageabwehr
wesentlich verbessert hätte.
Im Geschäftsbericht des Bundesrates über das Jahr 1979
wurden dem verbotenen Nachrichtendienst ganze 19 Zeilen
gewidmet. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren,
dass damit nicht einmal die Spitze des Eisberges erfasst
wurde. Im Kapitel politische Polizei konnte man nachlesen,
dass 32 Spionageagenten die Einreise in die Schweiz ver-
wehrt wurde. Diese Mitteilung lässt auf einen beängstigend
hohen Andrang von Agenten schliessen. Der Bericht des
Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1980
weist auf eine nachgewiesene Spionagetätigkeit von Ange-
hörigen der Botschaften von Oststaaten hin.
Das unbehagliche Gefühl bleibt, dass gewisse Leute, die
das Abkommen von Helsinki als reinen Papierwisch
betrachten, sich die ungenügende Spionageabwehr der
Schweiz zunutze machen. Der Sinn meiner Interpellation ist
es, hier unbedingt und mit allem Nachdruck einen Riegel zu
schieben. Zusammengefasst ersuche ich den Bundesrat
um die Beantwortung folgender Fragen:
- Sind dem Bundesrat die genauen Zahlen der in den Bot-
schaften und Gesandtschaften in Bern beschäftigten Per-
sonen bekannt? Wie werden sie erfasst und kontrolliert?
(Die offizielle Liste der Diplomaten gibt darüber keinerlei
genügende Auskunft.)
- Welche Möglichkeiten besitzt der Bundesrat, um offen-
sichtlich überhöhte Belegschaften von Botschaften und
Gesandtschaften zu reduzieren?
- Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, die Verhält-
nisse über die Zahl der nachrichtendienstlich tätigen Funk-
tionäre bei den internationalen Organisationen mit Sitz in
Genf transparenter zu machen und zu hohe Bestände abzu-
bauen, ohne dass unsere Rolle als Gastgeberland tangiert
wird?
- Und als Letztes: Gibt es eine Koordination in der Spio-
nage- und Agentenabwehr zwischen dem Justiz- und Poli-
zeidepartement, dem Departement für auswärtige Angele-
genheiten, dem Militärdepartement und eventuell auch dem
Volkswirtschaftsdepartement (Problem der Wirtschaftsspio-
nage)?
Seit dem Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan, seit
sich dieser rote Riese immer weiter über die Weltkarte aus-
breitet, sind dies alles Fragen, deren Beantwortung nicht
auf die lange Bank geschoben werden darf. Eine klare Stel-
lungnahme des Bundesrates ist erforderlich. Niemand, der
sich der Freiheit unseres Landes verpflichtet fühlt, kann ein
Interesse daran haben, dass wir eine internationale Spio-
nageinsel sind. Die Verantwortung ist zu gross.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
In der Zeit von 1948 bis 1981 wurden über 100 Diplomaten
und Funktionäre internationaler Organisationen, davon über
80 Prozent aus Oststaaten, nachrichtendienstlicher Aktivitä-
ten überführt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit
einer hohen Zahl ausländischer Diplomaten und Funktio-
näre auch die Gefahr der Spionage wächst.
Das Problem stellt sich im bilateralen Bereich (Botschaften
in Bern; Konsulate in der Schweiz) grundsätzlich anders als
im multilateralen Bereich (ausländische UN-Missionen in
Genf; internationale Organisationen in der Schweiz). Die
beiden Bereiche sind dementsprechend getrennt zu
betrachten,
a. Bilateraler Bereich
- Zur Frage des Personalbestandes und seiner Erfassung:
Das EDA führt eine Kontrolle über sämtliche Personenkate-
gorien an Botschaften und Konsulaten, die vom EDA regi-
striert werden und von ihm eine Identitätskarte erhalten. Die
Angaben sind aufgeschlüsselt für Botschaften in diplomati-
sche Vertreter (mit eigentlichen diplomatischen Funktio-
nen), AT-Beamte (Kanzleipersonal, Schreibkräfte, Überset-
zer usw.), dienstliches Hauspersonal (Weibel, Ausläufer,
Gärtner, Chauffeure usw.) und private Hausangestellte (im
persönlichen Dienst eines Botschaftsangehörigen stehen-
des Hauspersonal); für Konsulate in konsularische Vertreter
(mit eigentlichen konsularischen Funktionen), Konsularan-
gestellte (entsprechend dem AT-Personal an Botschaften)
und konsularisches Dienstpersonal (entsprechend den
übrigen beiden Kategorien für Botschaften). Auch die Ehe-
partner und Kinder werden erfasst.
Die Erfassung ist lückenlos, da die Identitätskarte nur abge-
geben wird, wenn die betreffende diplomatische Vertretung
einen Fragebogen mit allen sachdienlichen Angaben zu der
in Frage stehenden Person vorlegt. Dies sind die unabding-
baren Voraussetzungen für die Regelung des Aufenthalts-
status dieser Personen durch das EDA.
Die erwähnte Kontrolle erstreckt sich nicht auf die bei Bot-
schaften oder Konsulaten beschäftigten schweizerischen
Lokalangestellten; als Schweizer erhalten sie keine Identi-
tätskarte des EDA und brauchen dementsprechend dem
EDA auch nicht gemeldet zu werden.
Zum Hinweis des Interpellanten, die publizierte Diplomaten-
liste erwähne nur einen Bruchteil des tatsächlichen Mitar-
beiterbestandes der Botschaften, ist zu bemerken, dass
dieses Vorgehen keineswegs darauf abzielt, die tatsächli-
chen Verhältnisse zu verschleiern; vielmehr entspricht es
einer international von allen Aussenministerien geübten
Usanz: die vom Aussenministerium publizierte Diplomatenli-
ste enthält nur die diplomatischen Mitarbeiter der Botschaf-
ten, die Konsularliste nur die konsularischen Mitarbeiter der
Konsulate, nicht aber die Mitarbeiter der anderen Katego-
rien.
- Möglichkeit einer Beschränkung der Personalbestände:
Eine generelle Reduktion der heutigen Personalbestände,
wie sie Nationalrat Hofmann anregt, wäre - rein theoretisch
- zwar möglich; sie wäre aber geeignet, schwerwiegende
negative Folgen für unsere eigenen Interessen im anderen
Staat nach sich zu ziehen. Die Forderung nach Reduktion
wäre in der Tat gleichbedeutend mit der Forderung nach
Abreise einer gewissen Zahl ausländischer Mitarbeiter; sol-
ches wird aber in den Beziehungen zwischen Staaten als
unfreundlicher Akt betrachtet, weshalb mit entsprechenden
Retorsionsmassnahmen gegenüber der Schweiz gerechnet
werden müsste.
Hingegen kann die Schweiz im Falle der bei unseren Behör-
den bilateral akkreditierten Diplomaten und Konsularbeam-
ten gemäss Artikel 11 des Wiener Übereinkommens vom
-
April 1961 über die diplomatischen Beziehungen (bzw.
gemäss Art. 20 des Wiener Übereinkommens vom 24. April
1963 über konsularische Beziehungen) verlangen, dass der
Bestand ausländischer Missionen und Konsulate in den
Grenzen gehalten wird, die wir in Anbetracht unserer Ver-
hältnisse sowie der Bedürfnisse der betreffenden Mission
-
Oktober 19821443Interpellation Hofmann
. bzw. des Konsulates für angemessen halten. Der Bundesrat
verfolgt deshalb den Bestand und die Bestandeserhöhun-
gen genau und wacht darüber, dass diesbezüglich das
Mass nicht überschritten wird, das im Hinblick auf die Inten-
sivierung der internationalen Beziehungen vertretbar ist.
Bei der Prüfung des Gesuches um Akkreditierung eines
Botschafters haben andere zuständige oder interessierte
Departemente oder Dienste in jedem Fall Gelegenheit, sich
zum Kandidaten zu äussern; grundsätzlich gilt dasselbe
auch für die weiteren Kategorien von diplomatischen oder
konsularischen Mitarbeitern. Es ist somit Gewähr dafür
geboten, dass auch den schweizerischen Sicherheitsan-
sprüchen Rechnung getragen wird.
Der Mitarbeiterbestand einer diplomatischen (oder konsula-
rischen) Vertretung kann übrigens in keinem Fall absolut
konstant gehalten werden, sondern er fluktuiert ständig um
einen kleinen Prozentsatz des Totalbestandes, weil alle Mit-
arbeiter nach einer gewissen Zeit wieder transferiert wer-
den; dadurch ergeben sich unvermeidlich vorübergehende
Vakanzen (wenn der Vorgänger vor Ankunft seines Nachfol-
gers abreist) oder vorübergehende Doppelbesetzungen
(wenn der Nachfolger einige Zeit, zwecks Einarbeitung,
neben seinem Vorgänger arbeitet). Je nach dem Stichtag
ergeben sich somit unterschiedliche Effektivbestände, ohne
dass der eigentliche Totalbestand sich geändert zu haben
braucht.
Für den relativ hohen Personalbestand gewisser ausländi-
scher Vertretungen in der Schweiz wird geltend gemacht,
dass aus sprachlichen und/oder politischen Gründen auch
jegliche Hilfsarbeit - die in anderen Botschaften von lokal
angestellten Kräften erledigt wird - praktisch nur von eige-
nen Staatsangehörigen besorgt werden könne.
Der relativ hohe Mitarbeiterbestand der sowjetischen Bot-
schaft habe seinen Grund unter anderem darin, dass die
UdSSR, wie die anderen Oststaaten, ein Staatshandelsland
sei; kommerzielle Funktionen, die in privatwirtschaftlich
organisierten Ländern der Privatwirtschaft überlassen blei-
ben, seien deshalb staatlichen Funktionären und Beamten
übertragen. Dementsprechend seien in der Botschaft der
UdSSR in Bern auch die sowjetische Handelsvertretung
und deren Mitarbeiter integriert.
Diese Regelung basiert auf dem «Abkommen zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und der UdSSR über
die Handelsvertretung der UdSSR in der Schweiz» vom
I.April 1948.
b. Multilateraler Bereich
-
Zur Frage des Personalbestandes und seiner Erfassung:
Die Identitätskarten für internationale Beamte werden von
den internationalen Organisationen selbst ausgestellt, aber
von der ständigen Mission der Schweiz in Genf visiert und
erst damit gültig; demgegenüber werden die Identitätskar-
ten für Mitarbeiter ständiger Missionen in Genf von der
schweizerischen Mission in Genf direkt ausgestellt. Weder
für die internationalen Beamten noch für die Mitarbeiter der
ständigen Missionen wurde bisher eine nach Staatszugehö-
rigkeit aufgeschlüsselte Statistik geführt. Dies hängt damit
zusammen, dass die ständige Mission der Schweiz bei den
.internationalen Organisationen heute laufende Personalak-
ten von über 5000 Mitarbeitern von ständigen Missionen
und von über 18000 internationalen Beamten aufbewahrt,
die statistisch nach Staatszugehörigkeit zu erfassen einen
grossen, nach traditionellen Methoden bei den heutigen
Personalbeständen kaum mehr zu bewältigenden admini-
strativen Aufwand erfordern würde.
Dies wird sich jedoch in naher Zukunft ändern: Es ist eine
Neuorganisation in Vorbereitung mit dem Ziel, die Erfas-
sung sämtlicher sowohl im multilateralen wie im bilateralen
Bereich tätigen Beamten und Funktionäre beim Protokoll-
dienst in Bern zu zentralisieren und auf EDV-Anlage zu
speichern; von diesem Moment an werden Angaben nach
beliebigen Kriterien von der EDV-Anlage abgerufen werden
können.
-
Möglichkeit einer Beschränkung des Personalbestan-
des: Unsere Möglichkeiten, die Bestände im multilateralen
Bereich zu beeinflussen, sind wegen der Sitzabkommen,
die der Bundesrat mit den in der Schweiz niedergelassenen
Organisationen abgeschlossen hat und die deren rechtliche
Stellung in der Schweiz umschreiben, viel geringer als im
bilateralen Bereich. Aufgrund dieser Sitzabkommen sind die
internationalen Organisationen befugt, ihre Tätigkeit selb-
ständig zu gestalten.
Sie werden meist durch ihr Statut verpflichtet, die Auswahl
der Bediensteten auf möglichst breiter geographischer
Grundlage vorzunehmen. Die Kriterien, die diesbezüglich im
Einvernehmen mit allen Mitgliedstaaten angewandt werden,
kann die Schweiz als Gastland nicht beeinflussen. Immerhin
hat sich die Schweiz das Recht vorbehalten, immer dann zu
intervenieren, wenn Sicherheitsgründe es erfordern.
Hinsichtlich der Mitarbeiter ständiger Missionen in Genf
besitzen wir hier eine gewisse Bewegungsfreiheit. Sie ist
geringer bei internationalen Beamten. Doch können nöti-
genfalls auch in diesem Sektor aufgrund der mit internatio-
nalen Organisationen abgeschlossenen Sitzabkommen und
in Zusammenarbeit mit diesen entsprechenden Massnah-
men getroffen werden,
c. Abwehrmassnahmen
Die Interpellation von Herrn Nationalrat Hofmann entspringt
der Sorge um eine zunehmende nachrichtendienstliche
Gefahr in unserem Land.
Um die Spionagetätigkeit wirksam einzudämmen, hat der
Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 3. September 1980
zu den durch den Fall Jeanmaire ausgelösten Berichten der
Geschäftsprüfungs- und der Militärkommission des Natio-
nalrates vom 29. Mai 1979 diverse Massnahmen ins Auge
gefasst, die heute in Kraft sind:
- Er verlangt, dass in den Gesuchen aller bei den Schwei-
zer Behörden zu akkreditierenden Diplomaten und Funktio-
näre der Name des abzulösenden Beamten bekanntzuge-
ben ist. Wird ein Gesuch für die Akkreditierung eines neuen
Beamten mit der Aufnahme zusätzlicher Tätigkeiten begrün-
det, so wird die Bedürfnisfrage - auch im Sinne des Gegen-
rechts - eingehend geprüft.
- Bei der Abberufung eines Funktionärs wegen nachrich-
tendienstlicher Tätigkeit kann der Bundesrat in gravieren-
den Fällen der Vertretung des betreffenden Staates eröff-
nen, dass Stelle und Funktion des Ausgewiesenen nicht
besetzt werden dürfen.
- Gegen die im Ausland als Spione erkannten diplomati-
schen oder konsularischen Funktionäre werden konse-
quent Fernhaltemassnahmen ergriffen, bzw. den betreffen-
den Personen wird in der Schweiz die Zulassung verwei-
gert.
Zum anderen haben in der Schweiz erkannte nachrichten-
dienstlich tätige Diplomaten und Funktionäre mit verschärf-
ten Massnahmen der schweizerischen Behörden zu rech-
nen.
Was die Koordination zwischen den in Betracht kommen-
den Departementen (EDA, EJPD, EMD, EVD) betrifft, so
stehen sie wegen der Sicherheitsaspekte in ständigem
Kontakt. Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten ent-
scheidet der Bundesrat, dem ohnehin alle schwerwiegen-
den Fälle vorzulegen sind.
Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
teilweise befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hofmann Ausländische Diplomaten und Funktionäre
Interpellation Hofmann Diplomates et fonctionnaires étrangers
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.462
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1441-1443
Page
Pagina
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20 010 836
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