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Asylpolitik und Ausländerfragen
reicht werden. Die Ablehnungsquote betrug in den siebzi-
ger Jahren 10 bis 20 Prozent und stieg angesichts der
zunehmend unbegründet gestellten Gesuche in den letzten
Jahren an. Diese Entwicklung dürfte auch im laufenden
Jahre anhalten. Bei den abgelehnten Gesuchen handelte es
sich zum einen Teil um Flüchtlinge, die schon in einem Dritt-
staat Aufnahme gefunden haben, zum anderen Teil um Per-
sonen, die aus persönlichen oder überwiegend wirtschaftli-
chen Gründen in die Schweiz eingereist sind. In ganz ver-
einzelten Fällen musste eine Asylunwürdigkeit oder eine
Gefährdung der Staatssicherheit angenommen werden. Bei
der Beurteilung der Gesuche erwies es sich einmal mehr,
dass offensichtlich rechtsmissbräuchliche Begehren sehr
selten gestellt werden. Ihre Begründung stellt öfters ein
Konglomerat allgemeiner Lebens- und wirtschaftlicher
Schwierigkeiten dar. Dabei steht selten eindeutig fest, ob
die staatlichen Machtträger in einer dem Asylgesetz typi-
schen Weise verfolgungsmässig handeln oder in legitimer
Weise bloss zur Aufrechterhaltung eines geordneten gesell-
schaftlichen Lebens. Die entsprechenden Abklärungen der
komplexen Sachverhalte erfordern ein aussergewöhnlich
gründliches Verarbeiten der unterschiedlichsten Informatio-
nen. Dabei geht es nicht um Interpretationsschwierigkeiten
bei der Auslegung des Gesetzes - die Umschreibung der
Flüchtlingseigenschaft ist klar und in einer reichen Literatur
beschrieben - sondern um das Beschaffen und Gewichten
der Informationen durch einen mit den politischen, soziolo-
gischen, religiösen und ethnischen Hintergründen vertrau-
ten Sachbearbeiter. Einfache Lösungen gibt es in der Pra-
xis kaum.
Als untaugliches Mittel zur Bewältigung der gegenwärtigen
Probleme erscheint aus dieser Sicht die Verlagerung von
Entscheidkompetenzen auf kantonale Behörden und
Grenzorgane. Das Parlament hat sich in der Beratung des
Asylgesetzes klar gegen entsprechende Regelungen aus-
gesprochen. Auch der Bundesrat wünscht in diesem
Bereich nicht die Wiedereinführung früherer Bestimmun-
gen.
Die Schaffung von Aufnahmezentren in der Westschweiz,
die das Schweizerische Rote Kreuz im Auftrag des Bundes
eröffnet hat, war nötig, weil geeignete Unterbringungsmög-
lichkeiten namentlich in den Kantonen Genf und Waadt fehl-
ten. Es wird zurzeit geprüft, ob nicht generell ein Netz von
Aufnahmezentren geschaffen werden könnte, damit die in
breiten Kreisen kritisierten Hotelunterbringungen weitge-
hend vermieden werden können. Die Realisierung eines sol-
chen Konzeptes benötigt indessen eine gewisse Zeit, weil
wegen des allgemein verbreiteten Personalstopps bei Bund
und Kantonen private Trägerschaften für die Führung und
den Betrieb solcher Zentren gefunden werden müssen.
Dagegen unternimmt der Bundesrat alle Anstrengungen,
um die heutige lange Behandlungsdauer herabzusetzen. Im
Sinne einer Sofortmassnahme wurde departementsintern
im Dezember 1981 eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Bearbei-
tung hängiger Asylgesuche eingesetzt. Damit konnte bis
heute der grössere Teil der bis Ende 1981 hängigen Asylge-
suche behandelt und entschieden werden. Im Herbst die-
ses Jahres wurde überdies die Sektion Flüchtlingsfragen
um 15 Sachbearbeiter verstärkt.
Schliesslich wird die Möglichkeit geprüft, wie in Zukunft
gegen Schlepperorganisationen vorgegangen werden kann.
Allerdings sind auch hier schnelle Lösungen nicht zu erwar-
ten, da nur mit erheblichem Aufwand rechtsgenüglich der
Beweis für eine Widerhandlung gegen das Gesetz über Auf-
enthalt und Niederlassung erbracht werden kann.
Hofmann: Die schriftliche Antwort des Bundesrates auf
meine Interpellation betreffend Praxisänderung im Flücht-
lingswesen vermag mich nicht zu befriedigen. Dagegen
habe ich den mündlichen Ausführungen von Herrn Bundes-
rat Friedrich entnommen, dass der Bundesrat nun gewillt
ist, über seinen Schatten zu springen und ohne Verzug alle
geeigneten Massnahmen einzuleiten, um die in der Interpel-
lation angesprochenen Missbräuche zu beheben. Dafür
möchte ich ihm danken.
#ST# 82.385
Motion Oehen
Neues Ausländergesetz
Nouvelle loi sur les étrangers
Wortlaut der Motion vom 7. Juni 1982
Der Bundesrat wird beauftragt, unter Beachtung der Tatsa-
che, dass die übervölkerte Schweiz kein Einwanderungs-
land sein kann, und auf der Basis der Motion der eidgenös-
sischen Räte von 1974 ein neues Ausländergesetz vorzube-
reiten.
Unter Berücksichtigung der Volksabstimmung vom 6. Juni
1982 sind insbesondere folgende Leitgedanken zu verwirkli-
chen:
- Die jährliche Neueinwanderung ausländischer Menschen
darf die Zahl der Rückwanderungen nicht übersteigen;
- Arbeitskräfte dürfen nur aus dem west- und mitteleuro-
päischen Kulturkreis angeworben werden;
- Saisonarbeit begründet keinen Rechtsanspruch auf Jah-
resaufenthalt. Saisonarbeitskräfte sind jedoch bei der Ertei-
lung von erstmaligen Jahresaufenthaltsbewilligungen bevor-
zugt zu behandeln.
- Flüchtlinge sind dem Einwanderungskontingent zu bela-
sten, soweit sie erwerbsfähig sind;
- Die Zahl der Grenzgänger ist auf ein natürliches Mass
zurückzuführen. Neuzuwanderer der Grenzregionen sind
erst in der zweiten Generation als Grenzgänger zu akzep-
tieren;
- Der Rechtsschutz ist so zu gestalten, dass die Organe
der Verwaltung bei offensichtlichen Verstössen gegen die
Einwanderungsbestimmungen unmittelbar reagieren kön-
nen.
Texte de la motion du 7juin 1982
La Suisse étant un pays surpeuplé qui ne peut accueillir de
nouveaux immigrants, le Conseil fédéral est chargé de pré-
parer une nouvelle loi sur les étrangers en se fondant sur la
motion transmise par les Chambres fédérales en 1977.
Compte tenu des résultats de la votation populaire du 6 juin
1982, il conviendra de suivre notamment les lignes direc-
trices suivantes:
- Le nombre des nouveaux immigrants ne doit pas dépas-
ser, par an, celui des étrangers regagnant leur pays;
- Seuls des travailleurs originaires d'Europe centrale ou
occidentale peuvent être engagés;
- Les saisonniers ne peuvent prétendre à l'obtention
d'une autorisation de séjour à l'année. Ils bénéficieront tou-
tefois d'un traitement de faveur lors de l'octroi de pre-
mières autorisations de séjour;
- Le nombre des réfugiés admis doit être pris sur le
contingent d'immigration, dans la mesure où ces personnes
peuvent exercer une activité lucrative;
- Le nombre des frontaliers doit être ramené à une pro-
portion normale. Les nouvelles autorisations pour fronta-
liers ne seront plus délivrées qu'à partir de la 2
e
génération
d'immigrés de la région frontalière.
- La protection du droit doit être conçue de façon à don-
ner aux organes de l'administration le pouvoir d'agir immé-
diatement en cas d'infractions manifestes contre les dispo-
sitions régissant l'immigration.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Soldini
(D
Oehen: Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Unter dem
Datum des 3. März dieses Jahres hat das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement zusammen mit dem Justiz-
und Polizeidepartement die Verordnung des Bundesrates
Politique de l'asile et problème des étrangers
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N 7 mars 1983
über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Auslän-
der in die Vernehmlassung geschickt. Dieser Verordnungs-
text fängt mit dem folgenden bezeichnenden Satz an: «Der
Bundesrat hat anlässlich der alljährlichen Revision der Ver-
ordnung über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen
Ausländer in seinem Beschluss vom 20. Oktober im Gegen-
satz zu den Vorjahren nur einen Teil der Fremdarbeiterkon-
tingente freigegeben» - und jetzt die entscheidende Aus-
sage - «um sich damit den nötigen Handlungsspielraum
angesichts der Ungewissen Entwicklung der Wirtschafts-
und Beschäftigungslage offen zu halten.»
Ich habe an diesem Pult schon zahlreiche Male erklärt, dass
genau in dieser Auffassung die Differenz zu unseren
Absichten und Ideen liege. Wir sind nicht bereit, eine Ein-
wanderungspolitik zu akzeptieren, die sich nach der Wirt-
schafts- und Beschäftigungslage ausrichtet. Wir verlangen,
dass die Einwanderungspolitik auf die staatspolitischen
Bedürfnisse ausgerichtet wird, wie sie insbesondere durch
unsere demographische Situation gegeben sind.
Sie haben am 6. März 1974 den Bundesrat in einer Motion
aufgefordert, ein neues Bundesgesetz über Aufenthalt und
Niederlassung der Ausländer zu unterbreiten. Sie haben
das Ziel der Revision wie folgt formuliert: «Das Zel dieser
Revision ist die Stabilisierung und anschliessend die schritt-
weise Herabsetzung der Zahl der Ausländer in der Schweiz
unter Berücksichtigung ...» usw. Aber die wesentliche
Aussage in dieser Motion hiess «Stabilisierung und
anschliessend schrittweise Herabsetzung».
Mit dem neuen Ausländergesetz, das wir letztes Jahr
bekämpft haben und das das Schweizervolk schliesslich
verworfen hat, haben Sie dieser Motion, die Sie selbst for-
muliert haben, nicht Rechnung getragen. Wir haben das
Gesetz genau deshalb bekämpft; wir haben das auch
immer wieder betont und dann die Bestätigung erhalten,
dass auch das Schweizervolk die Wertung dieses Verhal-
tens ungefähr mit «es längt» qualifizierte. Deshalb meine
Motion, die ein neues Gesetz verlangt, aber unter Berück-
sichtigung Ihrer Motion aus dem Jahre 1974.
Wenn ich ganz kurz auf die einzelnen Punkte hinweisen
darf: Ich verlange, dass die jährliche Neueinwanderung aus-
ländischer Menschen die Zahl der Rückwanderungen nicht
übersteigen darf. Ich möchte damit sicher sein, dass ein all-
fälliges Bevölkerungswachstum nur noch durch den Gebur-
tenüberschuss bedingt wird, d. h., dass wir in der Schweiz
uns einem Bevölkerungsgleichgewichtszustand nähern
könnten; die einzig vernünftige Politik, die der Übervölke-
rung unseres Landes Rechnung tragen würde. Ich komme
später auf dieses Problem noch einmal kurz zurück.
Ich verlange in einem zweiten Punkt, dass Arbeitskräfte nur
aus dem west- und mitteleuropäischen Kulturkreis ange-
worben werden dürfen. Ich bin der Meinung, dass in den
vergangenen Monaten jedermann gemerkt hat, dass die
Assimilierbarkeit von Einwanderern vor allem aus Kultur-
kreisen des Ostens ausserordentlich gering ist. Wenn wir
bei uns eine Entspannung schaffen wollen zwischen Ein-
wanderergruppen und der einheimischen Bevölkerung sind
wir klug beraten, wenn wir die gezielte Einwanderung, d. h.
die Anwerbung von Arbeitskräften auf jene Gebiete
beschränken, deren Kultur mit unserer Kultur zumindest
nahe verwandt ist, wenn also nicht eine total verschiedene
Lebensauffassung und Verhaltensnorm mitgebracht wird,
die zwangsläufig zu Spannungen führen, die wir dann wie-
der mühsam bewältigen müssen.
In einem dritten Punkt verlange ich, dass die Saisonarbeit
keinen Rechtsanspruch auf Jahresaufenthalt begründen
kann, möchte aber, dass Saisonarbeitskräfte bei der Ertei-
lung von erstmaligen Jahresaufenthaltsbewilligungen bevor-
zugt behandelt werden. Wenn wir einen Umwandlungsan-
spruch stipulieren, öffnen wir eine Tür, die wir effektiv nicht
mehr schliessen können und deren Benutzung wir auch
nicht unter Kontrolle haben. Wenn ich aber die Saisonniers
bevorzugt sehen möchte bei der Erteilung von Arbeitsbe-
willigungen, trage ich damit einem begründeten Begehren
Rechnung, dass Menschen, die schon sehr lange als Sai-
sonarbeitskräfte bei uns tätig sind, die Möglichkeit bekom-
men sollen, gegebenenfalls auf ihren Wunsch auch zu
Jahresaufenthaltern zu werden.
Anschliessend an die Diskussion, die wir soeben gehört
haben, verlange ich, dass die Flüchtlinge, soweit sie
erwerbsfähig sind, dem Einwanderungskontingent ange-
rechnet werden. Wenn schon aus wirtschaftlichen Gründen
Arbeitskräfte angeworben werden, ist nicht einzusehen,
wieso erwerbstätige, erwerbsfähige Flüchtlinge nicht auch
als Arbeitskräfte bezeichnet, betrachtet, beurteilt und
bewertet werden sollen. Wenn ich aber gleichzeitig bewusst
verzichte, dass Flüchtlinge, die nicht erwerbsfähig sind,
angerechnet werden sollen, nehme ich aus humanitären
Gründen in Kauf, dass insbesondere in Notzeiten von die-
ser Seite her dann doch wieder ein Einwanderungsüber-
schuss und ein Bevölkerungswachstum resultieren, die
nicht auf die natürlichen Gegebenheiten zurückzuführen
sind. Ich meine aber, dieses Entgegenkommen dürfe man
im Sinne der Tradition unseres Landes verantworten.
Ich verlange in einem Punkt 5, dass die Zahl der Grenzgän-
ger auf ein natürliches Mass zurückzuführen sei. Ich habe
eine Diskussion zum Grenzgängerproblem hängig, und ich
möchte dannzumal diesen Punkt näher begründen. Ich
möchte hier nur darauf hinweisen, dass das Grenzgänger-
wesen heute nicht mehr als ein natürlicher Austausch der
Arbeitskräfte über die Grenze hinweg bezeichnet werden
kann, sondern dass sich Entwicklungen ergeben haben, die
zu höchst unerfreulichen Nebenerscheinungen führten.
Wenn ich Ihnen vorschlage, dass die Neuzuwanderer der
Grenzregionen erst in der zweiten Generation eine Grenz-
gängerbewilligung bekommen sollen, so deshalb, weil das
wahrscheinlich die einzige Möglichkeit ist, ohne strenge
Kontingentierungen und Eingriffe in den natürlichen Ablauf
der Wirtschaft im Grenzgebiet den Zustrom zu bremsen.
Wir wissen, dass in den Grenzgebieten die heutige Rege-
lung so selbstverständlich missbraucht wird wie überhaupt
nur möglich. Wir wissen auch, dass durch die heutige Rege-
lung selbst Grenzgänger, die aus Familientradition als
Grenzgänger arbeiten, höchst unerfreut, ja verstimmt sind
über den Konkurrenzdruck, der aus halb Europa entstan-
den ist, weil Leute aus der Bretagne in die Region Genf, aus
Sizilien und aus der Region Neapel in die Gegend von
Varese einwandern und einen Monat später auf den Grenz-
gängermarkt kommen.
Ich glaube also, wir arbeiten auch im Interesse der echten
Grenzgänger, wenn wir mithelfen, dass die Grenzgänger-
institution nicht missbraucht werden kann. Schliesslich ver-
lange ich, dass der Rechtsschutz so zu gestalten sei, dass
die Organe der Verwaltung bei offensichtlichen Verstössen
gegen die Einwanderungsbestimmungen unmittelbar
reagieren können. Ich glaube, mit dieser Forderung stosse
ich jetzt eine offene Türe ein; denn wenn jetzt bereits - im
Zusammenhang mit der Asylgesetzgebung - Herr Bundes-
rat Friedrich diese Bereitschaft bekundet, dürfte es eine
Selbstverständlichkeit sein, dass auch in einem neuen Aus-
ländergesetz die Möglichkeit der raschen und wirksamen
Missbrauchsbekämpfung durch Verwaltungsorgane vorge-
sehen wird.
Ich bitte Sie also, dieser Motion zuzustimmen, die darauf
ausgerichtet ist, ein neues Gesetz zu schaffen, das - so wie
ich es sehe - dem Willen der Mehrheit der Schweizer Bevöl-
kerung entspricht.
Bundesrat Friedrich: Zunächst einige grundsätzliche Aus-
führungen, die auch für die Interpellation Jelmini vom
23. Juni 1982 gelten.
Das äusserst knappe Resultat der Abstimmung vom 6. Juni
1982 über das Ausländergesetz verlangt unseres Erachtens
ein schrittweises Vorgehen hinsichtlich der weiteren Gestal-
tung der Ausländerpolitik. Die Neinstimmen sind auf ver-
schiedene Gründe zurückzuführen. Der Wunsch nach einer
noch restriktiveren Einwanderungspolitik ist ein wichtiger,
nach unserer Meinung aber nicht der einzige Grund. Der
Bundesrat hält eine gründliche Analyse der heutigen Aus-
ländersituation und eine sorgfältige Abklärung allfälliger
Änderungsbedürfnisse für nötig. Wie die Beratungen des
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Asylpolitik und Ausländerfragen
Ausländergesetzes im Parlament gezeigt haben, gibt es in
dieser vielschichtigen Materie keine einfachen Rezepte, die
von einer Mehrheit akzeptiert würden. Entsprechend einem
allseits anerkannten Grundsatz der Ausländerpolitik ist eine
Vielzahl von Faktoren und Interessen zu berücksichtigen:
staatspolitische, wirtschaftspolitische, demographische,
menschliche, soziale, kulturelle und wissenschaftliche. Sie
können das Ganze einfach nicht auf einen einzigen Nenner
reduzieren.
Nun zu den einzelnen in der Motion gestellten Forderungen.
Zu Forderung 1: Mit einer Bestimmung, wonach die jährli-
chen Neueinwanderungen von Ausländern die Zahl der
Rückwanderungen nicht übersteigen dürfe, würde unseres
Erachtens ein allzu starres Begrenzungssystem für Auslän-
der geschaffen. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der
Wirtschaft im allgemeinen und der Exportwirtschaft im
besonderen, die Förderung der Forschung und Entwicklung
und die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen verlangen
auch in schwierigen Phasen eine gezielte und den Gege-
benheiten angepasste Einreisemöglichkeit für ausländische
Arbeitskräfte. Der Bundesrat wird jedoch die seit 1970 prak-
tizierte Zulassungsbegrenzung für neueinreiser\de erwerbs-
tätige Ausländer weiterführen. Zudem werden anlässlich
der diesjährigen Revision der Begrenzungsvorlagen - zur
Unterstützung der Stabilisierungspolitik - flankierende
Massnahmen hinsichtlich der nichtkontingentierten Einrei-
sen angeordnet.
Zu Forderung 2, dem generellen Zulassungsverbot für
Arbeitskräfte, die nicht aus dem west- oder mitteleuropäi-
schen Kulturkreis stammen: Diese Einteilung der Menschen
nach Kontinenten und Kulturkreisen bedeutet eine Diskrimi-
nierung von Völkern und Rassen. Der Bundesrat lehnt des-
halb ein solches Verbot ab. Es widerspräche unserem
Rechtsempfinden und stünde mit unserer bisherigen Aus-
länderpolitik im Widerspruch. Andererseits versteht sich
von selbst, dass im Hinblick auf die enge wirtschaftliche
und kulturelle Verflechtung unseres Landes mit den Nach-
barn und den anderen europäischen Staaten ausländische
Arbeitnehmer in erster Linie aus diesen Ländern angewor-
ben werden.
Zu Forderung 3: Eine Bestimmung, wonach die Betätigung
als Saisonnier nach Ablauf einer gewissen Frist nicht mehr
zur Umwandlung der Saisonbewilligung in eine Jahresbewil-
ligung führen würde, stünde nicht nur im Widerspruch zu
unserer langjährigen Ausländerpolitik, sondern ist auch aus
menschlichen Erwägungen abzulehnen. Die Zunahme der
Umwandlungen macht indessen auch dem Bundesrat Sor-
gen. Er hat deshalb veranlasst, dass Saisonbewilligungen
künftig auf die betriebliche Saisondauer begrenzt bleiben,
damit die Zahl der Umwandlungen in einem tragbaren Rah-
men gehalten werden kann.
Zu Forderung 4: Eine direkte Anrechnung der erwerbstäti-
gen Flüchtlinge auf das Einwanderungskontingent würde
den Umstand nicht berücksichtigen, dass das Recht des
Flüchtlings, in der Schweiz zu arbeiten, der humanitären
Tradition der Schweiz entspricht und im Asylgesetz aus-
drücklich und ohne Einschränkung verankert ist. Daran sind
wir gebunden. Die Rechtsstellung des Flüchtlings unter-
scheidet sich in diesem Punkt eben wesentlich von derjeni-
gen eines ausländischen Arbeitnehmers in der Schweiz. Im
übrigen weise ich darauf hin, dass Flüchtlinge ebenfalls zur
ausländischen Wohnbevölkerung gezählt werden.
Zu Forderung 5: Eine Zulassung von Neuzuwanderern der
Grenzregionen als Grenzgänger erst in der zweiten Genera-
tion wäre unverhältnismässig und unzweckmässig. Der
Bundesrat wird eine Begrenzung der Zahl der Grenzgänger
dann in Erwägung ziehen, wenn ihre unbeschränkte Zulas-
sung das wirtschaftliche und soziale Gefüge in den Grenz-
gebieten wesentlich stören würde.
Zu Forderung 6: Auf Bundesebene trägt das Verwaltungs-
verfahrensgesetz den Begehren des Motionärs Rechnung,
indem rechtswidrig anwesende Ausländer sofort zur Aus-
reise aus der Schweiz verhalten werden können. Massge-
bend ist Artikel 3 Buchstabe f VWVG in Verbindung mit Arti-
kel 12 Absatz 1 ANAG. Ebenso haben die kantonalen
Behörden gestützt auf Artikel 12 ANAG die Möglichkeit,
rechtswidrig anwesende Ausländer unverzüglich aus unse-
rem Lande wegzuweisen.
Aus diesen Überlegungen kann der Bundesrat nicht emp-
fehlen, die Motion entgegenzunehmen. Hingegen ist er mit
Ausnahme von Ziffer 2 bereit, die sich daraus ergebenden
Fragen in der Form eines Postulates zu prüfen. Nach unse-
rer Meinung ist heute die Zeit für ein neues Ausländerge-
setz ganz einfach noch nicht reif.
Der Bundesrat beantragt also die Ablehnung von Ziffer 2
der Motion und die Umwandlung der übrigen Punkte in ein
Postulat.
#ST# 82.414
Motion der sozialdemokratischen Fraktion
Ausländerpolitik
Motion du groupe socialiste
Législation sur les étrangers
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1982
Der Bundesrat wird ersucht, kurzfristig durch eine Revision
der geltenden Verordnungen und mittelfristig durch die Vor-
bereitung eines neuen Ausländergesetzes folgende Forde-
rungen zu verwirklichen:
- Es sind Massnahmen für eine effektivere Stabilisierung
zu ergreifen, die gewährleisten, dass menschliche Erleich-
terungen zugunsten der ausländischen Arbeitnehmer ohne
Gefährdung des Stabilisierungszieles verwirklicht werden
können. Die Interessen der einheimischen Arbeitnehmer
sind zu schützen.
Dazu ist insbesondere eine schrittweise Herabsetzung der
Höchstzahlen der Saisonarbeiter vorzusehen. Saisonbewilli-
gungen dürfen nur noch für Arbeitnehmer an echten Sai-
sonstellen in Saisonbetrieben erteilt werden.
- Die Grenzgänger sind ebenfalls den Begrenzungsmass-
nahmen zu unterstellen. In Kantonen, in denen soziale Stö-
rungen oder ein Druck auf das Lohnniveau vorhanden ist,
sind schrittweise Herabsetzungen anzuordnen.
- Eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit ist
innerhalb des geltenden Rechtes zu verwirklichen durch die
Unterstützung der härteren Praxis jener Kantone, welche
für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern schon bisher
die schärfere Strafbestimmung von Artikel 23 Absatz 1
ANAG angewandt haben. Die Kantone und auch die Ver-
mittler von Schwarzarbeitern sind durch Weisungen des
Bundes zu einer strikteren Verfolgung fehlbarer Arbeitge-
ber anzuhalten.
- Die in der Abstimmungskampagne nicht umstrittenen
Kapitel über den verbesserten Rechtsschutz und die Mass-
nahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration
sollen möglichst rasch verwirklicht werden.
Texte de la motion du 16 juin 1982
Le Conseil fédéral est chargé de réaliser les demandes sui-
vantes, à brève échéance, par une révision des ordon-
nances en vigueur et à moyen terme par l'élaboration d'une
nouvelle loi sur les étrangers:
- Il convient de prendre des mesures en vue de stabiliser
de manière plus efficace l'effectif de la population étran-
gère, afin d'assurer que les allégements adoptés en faveur
des travailleurs étrangers pour des raisons humanitaires
puissent être appliqués sans compromettre la politique de
stabilisation. Les intérêts des travailleurs indigènes doivent
être protégés.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Oehen Neues Ausländergesetz
Motion Oehen Nouvelle loi sur les étrangers
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.385
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.03.1983 - 15:30
Date
Data
Seite
249-251
Page
Pagina
Ref. No
20 011 272
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