82.346
CH_VB_001Ch Vb8 oct. 1982Ouvrir la source →
Motion Meier Werner 1426 N 8 octobre 1982
Die in meiner Motion angeführten Probleme - Verunsi- cherung, Zukunftsängste, Kluft zwischen Volk und Behör- den, kurz das eidgenössische Malaise - sind notorische Kri- sensymptome unserer Demokratie, von Behörden, Parteien und Wissenschaft seit Jahren erkannt und auch beklagt. Was als alarmierend empfunden werden muss, ist nicht allein die Situation als solche, sondern die Tatsache, dass man sich leider bereits allzusehr an diese Umstände gewöhnt, sich mit ihnen weitgehend abgefunden zu haben scheint.
Wohl wird immer wieder über diese Erscheinungen dis- kutiert. Es wurden und werden auch zahlreiche Meinungs- analysen durchgeführt, veröffentlicht und kommentiert. Jedoch handelt es sich dabei stets um Teilbereiche, wie zum Beispiel Rekruten, Jugendliche, Rentner, oder um ein- zelne Sachfragen, also rein sektorielle Meinungsforschun- gen. Eine umfassende Analyse bei allen Volksschichten und Altersklassen über die innere Einstellung zum Staat, über die Einstellung zu den allgemeinen Entwicklungen, über die menschlichen Probleme, die gesellschaftspolitischen Zwei- fel und Kritiken, ist meines Erachtens noch nie mit der nöti- gen Gründlichkeit vorgenommen worden. Aus bloss frag- mentarischen Erhebungen lässt sich keine zuverlässige Beurteilung der Gesamtlage und der Hintergründe des eid- genössischen Malaise gewinnen. Auch die alle zehn Jahre mit respektablem Aufwand durchgeführten Volkszählungen gehen an den eigentlichen Grundproblemen unserer Gesellschaft im wesentlichen doch vorbei.
Wer sich als Politiker über diesen Zustand unserer Demokratie Sorgen macht und der Frage nach den Ursa- chen des Unbehagens und der demokratischen Teilnahms- losigkeit nachzugehen versucht, stösst - gleich welcher Fraktion er angehört - auf Schwierigkeiten, Merkwürdigkei- ten, auf Irrationales. Das hat wohl seinen Grund im mensch- lichen Wesen - «der Mensch in seinem Widerspruch» - und könnte folglich als eine natürliche Erscheinung der Demo- kratie, der Volksherrschaft, gewertet werden. Doch, Gespräche mit unseren Wählern, mit Angehörigen aller poli- tischen Richtungen, Volksschichten und Altersklassen, zei- gen ein derart zerrissenes Bild, eine kaleidoskopartige Viel- falt und Widersprüchlichkeit von Grundhaltungen, Problem- stellungen, Kritiken und Wünschen, dass ein demokrati- scher Konsens in lebenswichtigen Gemeinschaftsfragen der Gegenwart und der Zukunft nachgerade unmöglich erscheint. Dieses Bild widerspiegelt sich selbst in unserem Rate. Die Flut unerledigter und immer noch neu hinzukommender parlamentarischer Vorstösse zu vielfältigsten Problemen, die Schwierigkeiten, in wichtigen Sachfragen den parlamen- tarischen Kompromiss zu finden und die allzuhäufige Ableh- nung mühsam genug erarbeiteter Vorlagen in nur äusserst schwach benützten Urnengängen geben doch zu Bedenken grundsätzlicher Art Anlass.
Oktober 1982 1427 Motion Meier Werner
Das wohl augenfälligste Krankheitssymptom unserer Demokratie ist die eben erwähnte Stimmabstinenz. Diese hat im Verlauf der letzten Jahrzehnte kontinuierlich zuge- nommen. Gingen in den dreissiger Jahren - also in einer Zeit mit ähnlich schwerwiegenden und komplizierten Pro- blemen, wie wir sie heute haben - noch rund drei Viertel bis zwei Drittel der Stimmbürger zur Urne, so sind wir heute bei einer Beteiligung von bloss noch einem runden Drittel ange- langt. Und dies bei wichtigen Vorlagen, die weiteste Volks- kreise in sehr direkter Weise betreffen. Hier droht eine ernsthafte Gefahr: zum einen wird unsere Demokratie zu einem Leerlauf degradiert. Dann stellen sich aber gleich zwei Kernfragen: 1. Wird unser Land nicht mehr durch Mehrheitsbeschlüsse, sondern von Minderheiten regiert? und 2. Welches sind die Verhaltensmotive der schweigen- den Mehrheit? Fest steht sicher, dass Volksabstimmungen und Wahlen mit nur einer Minderheitsbeteiligung kein klares Bild vom eigentlichen Meinungsspektrum ergeben können. Es handelt sich dabei eindeutig um Verfälschungen des demokratischen Entscheidungsprozesses. Bleibt die Frage nach den Motiven der schweigenden Mehr- heit: ist es bewusste Opposition in Form der Verweigerung, ist es Misstrauen gegenüber den Behörden und Institutio- nen («die machen ja ohnehin, was sie wollen» usw.), oder ist es das Gegenteil davon, nämlich ein blindes Vertrauen, es werde «schon alles recht gehen» und «schliesslich könne man notfalls immer noch eingreifen». Oder aber handelt es sich einfach um Überforderung, sind die Pro- bleme zu komplex, die Dimensionen und Zusammenhänge für viele Bürger zu unüberschaubar, die Materie zu unbeur- teilbar geworden? Wie weit ist die Abstinenz schliesslich auf simple Gleichgültigkeit und Sattheit, auf politisches Desinteresse, auf mangelndes Demokratiebewusstsein, auf fehlende Identifikation oder die Abwesenheit des Solidari- tätsgefühls zurückzuführen?
Es wäre wohl zu einfach, dieses Phänomen lediglich mit solchen Argumenten erklären zu wollen. Denn es ist festzu- stellen, dass - paradoxerweise - politisch-demokratische Aktivitäten heute in zunehmendem Masse in Erscheinung treten und Gegenstand besonders leidenschaftlich geführ- ter Auseinandersetzungen bilden, dies jedoch ausserhalb der offiziellen Entscheidungsprozesse. Beispiele dafür sind Bürgerinitiativen aller Art, Antiatommärsche, Jugenddemon- strationen, die Friedensbewegung usw. und die sich daraus ergebenden Reaktionen und Kontroversen. Hier werden Anliegen und Betroffenheit politisch in einer Art manifest, die in krassem Gegensatz zur Abstinenz bei offiziellen Urnengängen stehen. Besonders merkwürdig ist die Tatsache, dass es sich dabei meist nicht um einfache, leicht überblickbare Probleme handelt, sondern im Gegenteil um besonders komplexe Fragen, die technologische, weltpolitische und andere schwer beurteilbare Bereiche betreffen. Das Argument der «intellektuellen Überforderung» durch allzu komplizierte eid- genössische oder kantonale Abstimmungsmaterien wird dadurch widerlegt. Dies um so mehr, als im Gemeindebe- reich bei doch eher leicht überblickbaren und «bürgerna- hen» Sachgeschäften die Stimmabstinenz häufig noch wesentlich grösser ist als auf Bundes- oder Kantonsebene.
Es drängt sich somit die Frage nach den Ursachen die- ser Widersprüchlichkeiten in unserem demokratischen System auf. Die Zunahme politischer Turbulenzen, Forde- rungen, Kritiken, Resignation und Protesthaltungen bei gleichzeitig wachsender Verweigerung der aktiven Teil- nahme an der offiziellen Politik weist auf irrationale Hinter- gründe hin. Unsere Gesellschaft wird von der Akzeleration der Entwick- lungen auf allen Gebieten förmlich überrannt. Fundamentale Wandlungen haben sich in sehr kurzer Zeit nicht allein im technologischen und wirtschaftlichen Bereich vollzogen, sondern im Sinne einer Interdependenz sind auch abrupte Umbrüche hinsichtlich des Lebensgefühls und der Weltan- schauung im Gang. Grundwerte, die den Unterbau unserer Demokratie bildeten, unterliegen einer Umwertung, wenn nicht gar einem eigentlichen Zerfall. Orientierungslosigkeit breitet sich aus. Im Arbeitsleben, wo in erschreckender Kadenz neue Technologien, Automatismen, Computer, Mikroprozessoren und Roboter das Feld erobern, wird der Mensch vom Sinn seiner Arbeit und seiner Existenz zunehmend entfremdet. Die Rolle der Geschlechter, der Familie, das Verhältnis zwischen Jung und Alt, die Sittlich- keitsbegriffe, also wesentliche Grundwerte werden in Frage gestellt. Die Ohnmacht gegenüber der fortschreitenden Belastung und zum Teil Zerstörung der Natur, an welch letz- terer doch alle kollektiv teilhaben, wirkt lähmend. Auch die Existenzsituation in den grossen Agglomerationen beinhal- tet Lebensprobleme, die der Demokratie nicht zuträglich sind. Die Produktivität und Weiterentwicklung unserer Wirt- schaft als Grundlage des Sozialstaates werden in Zweifel gezogen, Schuldgefühle gegenüber der Dritten Welt neh- men Überhand. Auch die militärische Verteidigung unserer Freiheit wird angesichts der ins Extrem wachsenden Rüstungstechnologie und des weltweiten Rüstungswettlau- fes (dem auch unser Land zwangsläufig unterworfen ist), in immer weiteren Kreisen in Frage gestellt.
Aus dieser gesellschaftspolitischen Konstellation, zu der noch manche weitere-Fakten zu nennen wären, resultieren zwangsläufig Verunsicherungen, Orientierungs- und Identifi- kationsschwierigkeiten. Die Kontroversen gehen, wie bereits eingangs erwähnt, durch alle politischen Richtungen hindurch. So wird es offensichtlich, dass sich die politisch- gesellschaftlichen Probleme kaum mehr mit den traditionel- len Strukturen und Institutionen unserer Demokratie bewäl- tigen lassen.
Wie schon in früheren Phasen unserer Geschichte befin- den wir uns in einer entscheidenden Zeitwende. Der Abstand zwischen überlieferten Werten und den Realitäten des modernen Alltags wird immer grösser. Damit schwindet das Demokratieverständnis vieler Bürger. Inmitten eines Optimums an technischen und wirtschaftlichen Möglichkei- ten zur Erhaltung und Weiterentwicklung sozialer Errungen- schaften breiten sich - paradoxerweise - Protesthaltung und Staatsverdrossenheit aus.
Gehen der Staat und die offizielle Politik an den eigentli- chen Problemen der Bürger vorbei? Sind wir an einem Punkte angelangt, wo ein grundsätzlicher Neubeginn, eine Neuorientierung ins Auge gefasst werden müssen?
Die Totalrevision der Bundesverfassung steht in Dis- kussion. Die Meinungen dazu sind in ähnlicher Weise gespalten, wie ich das in den vorstehenden Betrachtungen in allgemeiner Hinsicht festgestellt habe. Wir befinden uns in einem echten und sehr tiefgreifenden Dilemma. Ich erachte es daher - gerade auch im Blick auf die Weiterbe- handlung der Verfassungsrevision - als eine ureigene und unerlässliche Aufgabe des Bundes, diesen Fragen auf den Grund zu gehen. Ich möchte mit meiner Motion den Anstoss zu einer umfassenden Meinungsforschung unter der Leitung des Bundes geben, und dies unter Einbezug sämtlicher in dieser Begründung aufgeführter Aspekte. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Die vom Motionär in seiner Begründung erwähnten Pro- bleme - sinkende Stimmbeteiligung bei zunehmender aus- serinstitutioneller politischer Aktivität, rascher technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel, wachsende Orientierungslosigkeit und Unsicherheit usw. - werden seit Jahren in der Öffentlichkeit, in der Wissenschaft, aber auch in polifischen Gremien diskutiert. Der Bundesrat hält diese Diskussion für wertvoll und hat in der Vergangenheit seiner- seits für verschiedene Fragenkomplexe besondere Unter- suchungen veranlasst. Wir erinnern beispielsweise an den Bericht über die Ursachen der Stimmabstinenz oder an das Nationale Forschungsprogramm «Entscheidungsvorgänge in der schweizerischen Demokratie», das sich unter ande- rem auch mit den vom Motionär erwähnten ausserinstitutio- nellen politischen Aktivitäten befasst. Die Ergebnisse der politischen Meinungsforschung (z. B. die VOX-Analysen
Postulat Grobet 1428 N 8 octobre 1982 über die Eidgenössischen Abstimmungen) werden in der Bundesverwaltung laufend verfolgt und gewürdigt. Wichtige Informationen über die Gegenwartsprobleme liefern schliesslich auch die verschiedenen vom Bundesamt für Statistik durchgeführten Erhebungen, insbesondere die Eidgenössischen Volkszählungen, die soziokulturelle Stati- stik und die Sozialindikatoren. Zudem wird gegenwärtig das Instrument repräsentativer Haushaltserhebungen entwik- kelt. Die amtliche Statistik führt allerdings keine Meinungs- umfragen durch, sondern beschränkt sich bewusst auf die Erhebung von Sachverhalten. 2. Mit der Totalrevision der Bundesverfassung wird die Dis- kussion über die Zukunftsfragen unseres Staates auch auf die politische Ebene getragen. Bereits die in den Jahren 1978 und 1979 durchgeführte Vernehmlassung über den Expertenentwurf hat ein ausserordentlich breites Echo aus- gelöst. Neben Kantonen, politischen Parteien und Verbän- den haben sich auch zahlreiche Einzelpersonen intensiv mit dem Verfassungsentwurf beschäftigt. Die Botschaft über die Totalrevision der Bundesverfassung, die wir gegenwär- tig vorbereiten, wird den Eidgenössischen Räten und der Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit geben, sich mit allen wesentlichen Zukunftsfragen unseres Staatswesens grund- sätzlich auseinanderzusetzen. 3. Die einleitend erwähnten Untersuchungen, Erhebungen und Meinungsumfragen stellen ohne Zweifel wertvolle Ent- scheidungsgrundlagen für die politischen Behörden dar. Der Bundesrat legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass es grundsätzlich Aufgabe der Eidgenössischen Räte und der politischen Parteien ist, die Anliegen und Meinungen der Bevölkerung aufzunehmen und die Diskussion über die «wesentlichen Gegenwarts- und Zukunftsfragen» zu führen. Umfassende Meinungsumfragen können den verfassungs- mässig vorgesehenen demokratischen Entscheidungspro- zess nicht ersetzen. Dies gilt in besonderem Masse für die schweizerische Demokratie mit ihren stark ausgebauten Volksrechten. Der Bundesrat möchte deshalb die zurück- haltende Praxis, die er schon bei der Beantwortung der Ein- fachen Anfrage Rüttimann am 14. Mai 1980 dargelegt hat (80.621), auch in Zukunft beibehalten und das Instrument der Meinungsumfrage nur sparsam einsetzen. Eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene «umfassende Meinungsfor- schung bei allen Volksschichten und Altersklassen über die wesentlichen Gegenwarts- und Zukunftsfragen», wie sie der Motionär verlangt, würde zu weit führen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, auch inskünftig die Ergebnisse von Mei- nungsumfragen kritisch zu verfolgen und in begründeten Fällen selber Umfragen zu bestimmten Themen zu veranlas- sen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 81.366 Postulat Grobet Invalidenversicherung. Kontaktlinsen AI et verres de contact Wortlaut des Postulates vom 19. März 1981 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Ände- rung von Artikel 21 Absatz 1 des Invalidengesetzes zu unterbreiten, wonach die Invalidenversicherung die Kosten für Kontaktlinsen zu übernehmen hat, wenn diese zur Ver- besserung des Sehvermögens beitragen. Texte du postulat du 19 mars 1981 Le Conseil fédéral est invité à proposer une modification de l'article 21, 1 er alinéa, LAI pour que l'assurance-invalidité prenne en charge les frais de verres de contact lorsque ceux-ci permettent une amélioration de la vue. Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bäumlin, Bundi, Christinat, Deneys, Eggli, Euler, Felber, Gerwig, Gloor, Jaggi, Leuenberger, Loetscher, Meizoz, Müller-Berne, Rei- mann, Reiniger, Riesen-Fribourg, Robbiani, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Zehnder, Ziegler-Genève (24) Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'assurance-invalidité ne prend actuellement en charge les frais de verres de contact que dans la mesure où ceux-ci constituent le complément important de mesures médi- cales de réadaptation. Cette pratique restrictive résulte de l'article 21,1«f alinéa, LAI. Le présent postulat vise à obtenir la modification de cette disposition légale afin que les béné- ficiaires d'une rente Al puissent obtenir le remboursement de verres de contact prescrits par le médecin du fait qu'ils apportent une amélioration de la vue. La vue est une des choses les plus précieuses de l'être humain. Une forte atteinte dans ce domaine est toujours durement ressentie. Pour celui qui est fortement handicapé, le moindre progrès constitue un bienfait très apprécié, sur- tout pour celui qui a encore une activité professionnelle. Dans certains cas, les verres de contact permettent à la fois d'éviter des lunettes dont les verres épais constituent un poids astreignant et d'améliorer le champ de vision. Dans de tels cas, les verres ne sont pas prescrits pour des rai- sons esthétiques (!) et leur coût devrait donc être pris en charge par l'assurance-invalidité, ce qui n'est hélas pas le cas actuellement. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral La loi sur l'assurance-invalidité (LAI) prévoit expressément que les frais de lunettes ne sont pris en charge par l'assu- rance-invalidité (Al) que si ces moyens auxiliaires sont le complément important de mesures médicales de réadapta- tion. En prévoyant cette restriction, le législateur entendait éviter d'imposer à l'assurance une charge excessive. Les verres de contact, dont le prix représente un multiple de celui des lunettes, assument en principe la même fonc- tion optique que celles-ci. Cependant, il faut reconnaître que les verres de contact présentent certains avantages, mais d'autre part ils ne peuvent pas être portés par tout le monde. Dans la pratique de l'Ai, ils sont assimilés aux lunettes. Il existe néanmoins certains cas bien déterminés où l'usage de verres de contact peut seul permettre à l'assuré de voir d'une manière satisfaisante. C'est ce qui arrive après des opérations unilatérales de la cataracte, ainsi qu'en cas d'altérations graves de la cornée. Dans ces cas-là, il est possible, aujourd'hui déjà, en présentant une ordonnance médicale, de recevoir de l'Ai des verres de contact. Dans la mesure où, en principe, les verres de contact amé- liorent la vue aussi bien que des lunettes, ils doivent être traités, en droit des assurances, de la même manière. Tou- tefois, les motifs qui ont incité le législateur à faire preuve de retenue dans l'octroi d'accessoires optiques sont encore valables aujourd'hui. L'AI est déficitaire depuis 1973 et doit tenir ses ressources limitées à la disposition des assurés qui souffrent d'une réelle invalidité. Une modifica- tion de la loi ne s'impose pas. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose le rejet de ce postulat. Abgelehnt - Rejeté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Meier Werner Politisches Malaise. Meinungsanalyse Motion Meier Werner Malaise politique. Enquête d'opinion In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.346 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data Seite 1426-1428 Page Pagina Ref. No 20 010 816 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Accès programmatique
Accès API et MCP avec filtres par type de source, région, tribunal, domaine juridique, article, citation, langue et date.