- Juni 1983218
Wohnbauförderung. Rahmenkredit
gemeinen Grundsatz entspricht. Das bedeutet, dass
Beschwerden gemäss Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a
nicht ohne weiteres an das Bundesgericht weitergezogen
werden können. Der Nationalrat ging noch einen Schritt
weiter als der Ständerat und hat auf das Erfordernis des
.schützenswerten Interesses verzichten wollen. Ihre Kom-
mission ist hier dem Nationalrat nicht gefolgt. Selbstver-
ständlich liegt es nicht im Sinne des Gesetzes, dass das
Bundesgericht seine Zuständigkeit zurückhaltend interpre-
tiert. Andererseits soll es sich aber um ernsthafte Anliegen
handeln, dies schon im Hinblick auf die Belastung des Bun-
desgerichtes. Deshalb möchte Ihre Kommission nicht so
weit gehen wie der Nationalrat.
Was Absatz 2 betrifft, hat dann der Nationalrat eher wieder
eingeschränkt. Er will die Überprüfung des Sachverhaltes
ausschliessen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass die
Beschwerdeinstanz, namentlich bezüglich der Garantie für
das Verfahren, nicht ohne weiteres mit einem Gericht vergli-
chen werden kann, so dass Ihre Kommission fand, es sei
auf den Absatz 2 des Nationalrates zu verzichten. Damit
ergibt sich, dass Ihre Kommission das Festhalten am
ursprünglichen Entscheid des Ständerates beantragt.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
#ST# 82.080
Wohnbauförderung. Rahmenkredit
Encouragement de la construction de logements.
Crédits de programme
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Dezember 1982
(BBI 1983 l, 156)
Message et projet d'arrêté du 13 décembre 1982 (FF 1983 I, 152)
Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1983
Décision du Conseil national du 16 mars 1983
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
M. Schaffter, rapporteur: En date du 31 janvier dernier,
notre conseil a décidé, dans le cadre de la nouvelle réparti-
tion des tâches entre les cantons et la Confédération,
d'attribuer aux premiers la charge et la compétence
d'encourager la construction de logements et l'accession à
la propriété de ceux-ci. Après quoi, le conseil a fixé au
31 décembre 1986 l'entrée en vigueur de ce transfert de
compétences, cela afin de permettre aux cantons d'adapter
leur législation aux nouvelles responsabilités qui vont, dès
cette date, leur incomber.
Il ressort de ces décisions que, quelle que soit la position
du Conseil national à l'égard du transfert de compétences
décidé par notre Chambre, il s'impose d'assurer l'applica-
tion, au moins jusqu'au 31 décembre 1986, de la loi du
4 octobre 1974, qui enjoint la Confédération d'encourager la
construction de logements.
Afin de pouvoir accomplir cette tâche, le Conseil fédéral a
adressé au Parlement un message du 13 décembre 1982
portant demande de crédits de programme pour un mon-
tant de 1143 millions de francs, cela pour la période 1983 à
- Quelques semaines plus tard, le Conseil fédéral rece-
vait des Chambres, en vue de la réalisation du programme
urgent de renforcement de l'économie suisse, licence de
consacrer à la construction de logements une somme de
289 millions de francs, à imputer par la suite sur les crédits
demandés par le message du 13 décembre 1982. C'est
donc sur un crédit de 854 millions, exploitable durant une
période de quatre ans, que nous avons à nous prononcer
aujourd'hui. Le Conseil national s'est déjà prononcé favora-
blement quant à ce projet lors de la session de mars 1983.
La nécessité d'encourager la construction de logements à
prix modérés n'a jamais été aussi peu contestée
qu'aujourd'hui. Je vous épargnerai les considérations habi-
tuelles sur révolution des mœurs, l'esprit d'indépendance
des jeunes, le relâchement des anciens liens familiaux, qui
font que la demande de logements se fait toujours plus
forte malgré la stagnation de la courbe démographique.
Ces considérations ont déjà convaincu nos collègues du
Conseil national en mars dernier comme elles ont
convaincu les membres de votre commission, qui se sont
ralliés à l'unanimité aux propositions du Conseil fédéral.
L'affaire est d'autant plus aisée à résoudre que, sur les 854
millions que nous nous apprêtons à mettre à la disposition
des maîtres d'ouvrage, seuls 137 millions sont destinés à
l'octroi d'avances non remboursables, et cela pour un total
de 7500 appartements. Compte tenu dé ceux qui seront
construits dans le cadre de la réalisation du plan de relance
de l'économie, ce sont donc 10000 appartements qui
seront construits au cours de ces quatre prochaines
années à ce titre. Tout le reste, soit 717 millions, ne repré-
sente que des engagements ou des cautions pour lesquels
les risques sont quasi nuls, comme la pratique l'a prouvé
depuis 1975.
Sans doute vaut-il la peine d'insister sur la situation tendue
qui règne, plus que jamais, dans le domaine du logement et
sur les conséquences souvent malheureuses des variations
des taux des intérêts hypothécaires. Les caisses de pen-
sions, en particulier, qui placent de préférence leurs capi-
taux dans les constructions d'appartements, connaissent
une période d'insécurité et les projets d'aide fédérale
contribueront certainement à calmer leurs craintes. Mais
cet argument n'en est qu'un parmi la masse de ceux qui
justifient l'approbation de ce projet. Je vous ferai grâce des
autres et terminerai en disant que votre commission vous
propose, à l'unanimité, d'approuver le projet du Conseil
fédéral tel qu'il a été adopté le 13 mars dernier par le
Conseil national et qui comporte les modifications sui-
vantes:
- 137 millions au lieu de 180 millions,
- 22 millions au lieu de 43 millions,
- 695 millions au lieu de 920 millions,
soit au total 854 millions, dont seuls 137 millions sont pré-
vus pour des engagements non remboursables.
En approuvant ce projet, nous permettons à la Confédéra-
tion de remplir ses obligations légales et, en même temps,
de réaliser la motion Meizoz, que nous vous proposons de
classer.
Stucki: Wir sind selbstverständlich auch für Eintreten auf
die Vorlage und werden den Rahmenkrediten zustimmen.
Damit wird auch in den kommenden vier Jahren ermöglicht,
dass auf dem Sektor des Wohnungsbaus die Aktivitäten
des Bundes weitergeführt werden können.
Nur kurz zwei Hinweise bzw. Feststellungen, die uns im
Zusammenhang mit der Realisierung dieser weiteren Runde
in der Wohnbauförderung wichtig erscheinen.
Ein erster Punkt. Nachdem in einer Reihe von Kantonen
schon seit Jahren abgestützt auf kantonale Gesetze eigen-
ständige Wohnbauförderungsmassnahmen durchgeführt
werden, ist es unseres Erachtens wichtig, dass eine mög-
lichst weitgehende Koordination und Information zwischen
den zuständigen Bundesstellen und den Kantonen spielt.
Mein Wunsch wäre, dass die bisherigen guten Kontakte
noch verstärkt würden, vor allem auch deswegen, weil die
Wohnbauförderung des Bundes ja auf die siedlungspoliti-
schen Absichten der Kantone und der zonenrechtlichen
Überlegungen der Städte und Gemeinden abgestimmt sein
sollte. Dies ist vor allem auch deshalb nötig, weil die
Encouragement de la construction de logements219
9 juin 1983
Gemeinden für die Einleitung, Durchführung, Begleitung
von Quartierplänen, Basiserschliessungen und die allgemei-
nen baurechtlichen Belange zuständig sind. Eine enge
Zusammenarbeit und Koordination zwischen Bund, Kanto-
nen und Gemeinden ist deshalb unerlässlich. In den
Gemeinden werden die direkten Voraussetzungen zur Bau-
reifmachung von eingezontem Land in die Wege geleitet.
Ich halte diese enge Zusammenarbeit als Voraussetzung für
eine insgesamt vernünftig wirkende Wohnbauförderung,
damit letztlich die Förderungsmassnahmen nicht auch kriti-
sche und negative Auswirkungen zeitigen, wie zum Beispiel
unerwünschte Bodenpreissteigerungen in einzelnen Regio-
nen. Das wäre in der Tat kein gutes Resultat.
Ein zweiter Punkt. Es ist zutreffend ausgeführt worden,
dass eigentlich nur etwa ein Fünftel der Rahmenkredite, die
wir heute sprechen, effektiv ausgabenwirksam werden; der
übrige Teil besteht aus Eventualverpflichtungen, rückzahl-
baren Vorschüssen und Darlehen - also insgesamt etwa 30
Millionen pro Jahr -, welche haushaltwirksam werden. Dies
sind bescheidene Beträge, wenn man sie gesamtschweize-
risch betrachtet. Beide Hinweise, sowohl die primären
Zuständigkeiten von Kantonen und Gemeinden in sied-
lungspolitischen, baurechtlichen Belangen als auch die an
sich insgesamt bescheidene haushaltmässige Jahresbela-
stung sind natürlich zugleich einmal mehr treffende Argu-
mente, um zu belegen, dass die Wohnbauförderung mittel-
fristig und längerfristig ebensogut und ebenso zweckmäs-
sig in den Kantonen allein und eigenständig realisiert wer-
den könnte.
Und damit zur Schlussbemerkung. Wir hoffen natürlich
nach wie vor, dass die Wohnbauförderung im Rahmen der
Aufgabenneuverteilung an die Kantone geht und dass trotz
des momentanen - ich möchte es so sagen - Gegenwindes
in der nationalrätlichen Kommission diese heutige Vorlage
als Übergangslösung bis 1987 betrachtet werden kann. Das
musste ganz einfach hier nochmals gesagt werden.
Bundesrat Furgler: Ich bin dem Kommissionsreferenten,
Herrn Präsident Schaffter, und Herrn Stucki dankbar, dass
sie die Vorlage in ihrer Bedeutung für den Bund, für die
Kantone und für die Gemeinden dargestellt haben. Sie wis-
sen, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt nach wie vor
angespannt ist und dass einer steigenden Nachfrage ein
nicht ausreichend wachsendes Wohnungsangebot gegen-
übersteht. In den fünf grossen Städten - begreiflicherweise
sind ja vor allem die Städte in Schwierigkeiten - ist die Neu-
bautätigkeit von 1981 auf 1982 um 4,8 Prozent zurückge-
gangen. Die Folgen sind knappheitsbedingte Mietpreisstei-
gerungen und entsprechende, teilweise doch schon
beachtliche Einbrüche im Beschäftigungssektor. Die gestie-
genen Land-, Kapital- und Baukosten verteuern die Neu-
bauwohnungen; die daraus entstehenden Probleme für
Neuwohnungen suchende, vor allem für neu ins Eheleben
eintretende Menschen sind uns allen bekannt. Jammern
nützt nichts, man muss sich gemäss unserer eigenen
Lebensweise diesen Problemen stellen und sie meistern;
mittels privater Initiative, dann vor allem mittels Anstrengun-
gen in den Gemeinden - mit entsprechenden Nutzungsplä-
nen - und in den Kantonen, wie Sie soeben von Herrn
Stucki hörten.
Es mag Sie vielleicht auch interessieren, dass beim Vorbe-
reiten dieser Vorlage Untersuchungen angestellt wurden,
wie es sich mit dem bis vor relativ kurzer Zeit wahrnehmba-
ren Einfamilienhausboom verhalte. Wir mussten feststellen:
er ist zu Ende. In den Gemeinden mit über 2000 Einwohnern
wurden 1982 20 Prozent weniger Einfamilienhäuser gebaut
als noch 1981. Kostensteigerungen wirkten eben auch in
diesem Sektor rasch. Ob sich das in naher Zukunft ändert?
Wir wollen sehen. Mit den beantragten Rahmenkrediten
wollen wir weiterhin unserer rechtlichen Verpflichtung nach-
kommen können, und ich bin beiden Räten dankbar, dass
sie diese unsere Absicht mittragen.
Herr Stucki hat zu Recht erwähnt: Der haushaltwirksame
Fünftel muss mit den vier Fünfteln verglichen werden, mit
denen wir durch Bürgschaften, durch Schuldverpflichtun-
gen gute Wirkungen auslösen, ohne die Bundesfinanzen zu
strapazieren. Wir können nach dem Wohnbau- und Eigen-
tumsförderungsgesetz auf diese Weise hohe Hypothekar-
belehnungen sowie Darlehen oder auch sogenannte Grund-
verbilligungsvorschüsse absichern. Ich erlaube mir, hier ein
Wort zur Staffelmiete zu sagen. Sie spürten, dass in all
jenen Kantonen, in denen dieses System praktiziert wird -
wir durften in der Kommission darüber Auskunft geben -,
der Mieter die langsam steigende Mietlast besser zu tragen
vermag, weil er bei Beginn des Mietverhältnisses eine klare
Zielvorstellung hat und sich auch darauf einstellen kann. Mir
scheint, dass dieses Problem weiter abgeklärt werden
muss, auch losgelöst von unserer eigenen Wohnbauförde-
rungs-Gesetzespraxis, weil das vielleicht im freivertragli-
chen Wohnbaugeschäft ein Weg in die Zukunft wäre, um die
vorher erwähnten soziologischen Veränderungen in der
Gesellschaft durch ein kluges Verhalten zwischen Mietern
und Vermietern aufzufangen. Wir sind ja nicht so eng, dass
wir Neuerungen in diesem wichtigen Bereich unserer Wirt-
schaft und unserer Gesellschaftspolitik nicht zu begreifen
vermöchten. Das wollte ich hier einfliessen lassen. Es ist für
mich eines der recht wertvollen Erkenntnisse aus meinem
eigenen Wohnungsamt: Sie spüren aus dieser Wechselwir-
kung - haushaltrelevante Verpflichtungen und daneben
Bürgschaften und Schuldverpflichtungen -, dass man mit
relativ wenig Geld viel erwirken kann. Ich möchte das auch
den Kantonen - ich danke Herrn Stucki für die Anregung -
und den Gemeinden andienen. Sie sind ja völlig frei, auch
losgelöst von unserer eigenen Gesetzesrahmenbestim-
mung, ihrerseits mehr zu tun, als sie da und dort bisher
getan haben.
Der Zusammenhang mit dem Grossprojekt Aufgabenteilung
wurde von Herrn Stucki in die Diskussion gestellt. Ich
begreife seine Überlegungen. Wir, aus der Sicht des Bun-
des, legen Gewicht darauf, dass die Gemeinden und die
Kantone ihre typische Frontaufgabe erfüllen. Sie sind ja bei
den dort lebenden Menschen. In den Gemeinden wird ent-
schieden, wo will ich bauen, wo will ich nicht bauen. Zusam-
men mit den Instrumenten, die wir uns in den letzten zehn
Jahren geschaffen haben - Raumordnung, national, kanto-
nal und gemeindebezogen, Bau- und Planungsrecht vor
allem in den Kantonen und in den Gemeinden -, haben wir
weit bessere Instrumente für den Bürger und für die Behör-
den als noch vor relativ kurzer Zeit. Es gilt, bei der Lösung
der Probleme das alles sinnvoll einzubringen.
Wenn Sie mich noch fragen, wie es denn mit den Verlusten
stehe, würde ich Ihnen, gestützt auf die nun gewonnene
Praxis, sagen, dass das Risiko für Verluste, wie meistens im
Leben, schwierig abzuschätzen und auf jeden Fall nicht
genau zu beziffern ist. Aber wir durften feststellen, dass bis „
zum Datum, da ich spreche, aufgrund des Wohnbau- und
Eigentumsförderungsgesetzes (ich betone: aufgrund die-
ses Gesetzes) eingegangene Bürgschaftsverpflichtungen
erfüllt werden konnten, ohne dass Verluste eingetreten
sind. Von den bisher für Bürgschaften und Schuldverpflich-
tungen zur Verfügung gestellten immerhin 832 Millionen
Franken waren Ende 1982 noch 6,4 Millionen Franken ver-
fügbar. Das zeigt uns, dass wir aufstocken müssen, sonst
werden wir praktisch handlungsunfähig. Das ist eine der
Ursachen, über die Sie von Präsident Schaffter soeben auf-
geklärt worden sind, die uns zum Antrag an Ihren Rat führ-
ten.
Auch in bezug auf die weitere Position der rückzahlbaren
Darlehen und Beteiligungen müssen wir tätig werden. Zu
Lasten dieses Kredites werden die Vorschüsse für die
Grundverbilligungen und für Mietzinsausfälle gewährt sowie
Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungs-
baues gefördert. Die nicht rückzahlbaren Bundesbeiträge
werden zu mehr als 90 Prozent für die Zusatzverbilligungen
zu Mietzinsen und zur Erleichterung des Erwerbs von Woh-
nungs- und Hauseigentum geleistet.
Sie erinnern sich an jenen wichtigen Abstimmungstag anno
1969, als unser Volk den Artikel 22ter und den Artikel
22quater in die Verfassung aufnahm, Eigentumsgarantie
einerseits und Verpflichtung zu einer sinnvollen Raumpla-
- Juni 1983
220
Postulat Guntern
nungsgesetzgebung andererseits. Mir bleibt dieser Tag in
Erinnerung, weil ich daraus folgendes schliesse: Wenn man
das private Eigentum garantiert, wie wir es in diesem Staat
wollen, wenn man es sogar als für alle Menschen bedeut-
sam gewichtet, auch gesellschaftspolitisch und staatspoli-
tisch, dann muss man Mittel und Wege finden, um denjeni-
gen, die noch wenig oder nichts haben, den Zugang zu die-
sem wichtigen Gut zu erleichtern. Mir scheint, dass diese
Komponente auch in diesem Gesetz aufleuchtet: Wohnbau-
und Eigentumsförderungsgesetz. Es geht also hier um
etwas, das durchaus im Interesse der einzelnen Menschen
und der staatlichen Gemeinschaft liegt.
Ich möchte zusammenfassend folgendes sagen: Woh-
nungsbau nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungs-
gesetz wird zum grössten Teil ohne A-fond-perdu-Beiträge
gefördert. Damit wird der Finanzlage des Bundes Rechnung
getragen, der Bezug zu unserer Finanzpolitik ist klar. Von
1975 bis 1982 konnten immerhin dank dieses Gesetzes
Neubau, Erwerb und Erneuerung von mehr als 13000
Wohnungen gefördert werden. Das ist respektabel, wenn
auch nicht alles. Und wurde 1980 noch für etwa 1500 Woh-
nungen Bundeshilfe zugesichert, so waren es anno 1981
fast 2300 und anno 1982 knapp 3500. Dazu kommen noch
ungefähr 600 Wohnungen, für die Bundesbürgschaft zuge-
sichert wurde. Mit anderen Worten: Hinzuzuzählen wären
noch die 5000, für die im Wohnungsamt Gesuche hängig
sind. Der Bürger hat mit diesem Instrument zu arbeiten
gelernt, und ich sichere Regierungsrat Stucki sehr gerne
zu, dass wir uns in unserem Amt bemühen werden, den -
wie Sie sagten - guten Kontakt mit den kantonalen Regie-
rungen weiterzupflegen, noch zu intensivieren, damit das
gemeinsame Werk im Interesse der Bürger dieses Staates
vollbracht werden kann.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
M. Schafften, rapporteur: Sous lettre a il s'agit donc de 137
millions au lieu de 180, sous lettre b de 22 au lieu de 43 mil-
lions et, sous lettre c de 695 au lieu de 920 millions.
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 82.479
Motion des Nationalrates (Meizoz).
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz.
Neuer Rahmenkredit
Motion du Conseil national (Meizoz).
Loi encourageant la construction et l'accession
à la propriété de logement.
Nouveau crédit de programme
Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 1982
Décision du Conseil national du 17 décembre 1982
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament den Entwurf
zu einem Beschluss für einen zusätzlichen Rahmenkredit
zu unterbreiten, der ausreicht, um die Anwendung des
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes in den näch-
sten Jahren zu sichern.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement un
projet d'arrêté ouvrant un crédit de programme supplémen-
taire suffisamment important pour assurer l'application de
la loi fédérale sur le logement au cours des prochaines
années.
Le président: M. Schaffter, rapporteur, nous a déclaré que
la commission proposait le classement de cette motion. Il
n'y a pas d'opposition.
Abgeschrieben - Classé
#ST# 82.589
Postulat Guntern
Investitionshilfegesetz. Regionalsekretariate
Loi sur l'aide en matière d'investissements.
Secrétariats régionaux
Wortlaut des Postulates vom 8. Oktober 1982
Mit der Inkraftsetzung des Investitionshilfegesetzes hat der
Bund eine aktivere Berggebietspolitik eingeleitet. Die För-
derungsmassnahmen des Investitionshilfegesetzes umfas-
sen in erster Linie den Bereich Infrastruktur. Um eine effi-
zientere Förderungspolitik in die Wege zu leiten, hat der
Bund erkannt, dass die Trägerorganisationen ausgebaut
werden müssen, und sich bereit erklärt, die Schaffung von
Regionalsekretariaten zu unterstützen. Diese Idee hat sich
als sehr wirkungsvoll erwiesen. Trotz der Budgetaufstok-
kung durch die Gemeinden und die Kantone stehen die
Regionalsekretariate vor finanziellen und personellen Pro-
blemen, die diese Förderungsinstitution immer mehr in
Frage stellen.
Der Bundesrat wird daher ersucht, zu prüfen, wie die Betei-
ligung des Bundes bei den Regionalsekretariaten angemes-
sen erhöht und in ein Langzeitprogramm aufgenommen
werden kann.
Texte du postulat du 8 octobre 1982
Avec l'entrée en vigueur de la loi sur l'aide à l'investisse-
ment, la Confédération amorce une politique plus active
dans les zones de montagne. Les mesures d'encourage-
ment prévues par cette loi visent au premier chef l'infra-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wohnbauförderung. Rahmenkredit
Encouragement de la construction de logements. Crédits de programme
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.080
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.06.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
218-220
Page
Pagina
Ref. No
20 011 687
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.