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CH_VB_001Ch Vb7 déc. 1982Ouvrir la source →
Détenteurs de bétail de la région de montagne 646 7 décembre 1982 #ST# Sechste Sitzung - Sixième séance Dienstag, 7. Dezember 1982, Vormittag Mardi 7 décembre 1982, matin 8.00 -h Vorsitz - Présidence: Herr Weber 81.047 Futtermittelimporte. Volksinitiative Importation de denrées fourragères. Initiative populaire Siehe Seite 414 hiervor - Voir page 414 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 29. November 1982 Décision du Conseil national du 29 novembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Meier, Berichterstatter: Am 22. September dieses Jahres hat unser Rat im Zusammenhang mit der Futtermittelinitia- tive folgenden Beschluss gefasst: Artikel 2: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Volksinitiative ohne Empfehlung Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten, da die Bundesversammlung innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Beschluss gefasst hat.» Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 29. November grund- sätzlich zugestimmt, jedoch den zweiten Teil des Satzes («da die Bundesversammlung innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Beschluss gefasst hat») gestrichen. Ihre einstimmige Kommission beantragt, diese Differenz zu erledigen und ebenfalls den Rest des Artikels zu streichen. Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 82.061 Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit Détenteurs de bétail de la région de montagne. Crédit de programme Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Oktober 1982 (BBI III, 313) Message et projet d'arrêté du 20 octobre 1982 (FF MI, 288) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Zumbühl, Berichterstatter: Am 8. Oktober 1982, also vor zwei Monaten, haben in der Schlussabstimmung Nationalrat und Ständerat dem Bundesgesetz über Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone zugestimmt. Artikel Ibis Absatz 2 dieses Gesetzes bestimmt, dass die Bundesversammlung mit einfachem Bundesbeschluss jeweils für zwei Jahre den Höchstbetrag der finanziellen Mittel - gestützt auf eine besondere Botschaft des Bundes- rates - festzusetzen hat. Am 20. Oktober 1982 ist diese Botschaft veröffentlicht worden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die Jahre 1983 und 1984 einen Höchst- betrag von 320 Millionen Franken; dies entspricht einer Erhöhung von rund 30 Prozent der Ansätze, wie sie seit 1974 Gültigkeit hatten. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dieser Erhöhung die seit 1974 eingetretene Teuerung nicht voll ausgeglichen werde. Es müsse jedoch das Gesamtpa- ket der Massnahmen zugunsten des Berggebietes in die Überlegungen einbezogen werden wie auch die schwierige Finanzlage des Bundes. Diese vom Bundesrat vorgeschla- gene Erhöhung entspreche einem Mehraufwand des Bun- des von jährlich 35 Millionen Franken. Damals, in der Bot- schaft des Bundesrates vom 21. Dezember 1981 zum Bun- desgesetz über die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berg- gebiet und in der voralpinen Hügelzone, hat der Bundesrat eine Erhöhung von 20 bis 25 Prozent in Aussicht gestellt. Wenn Sie nun diese Botschaft mit der heute zu behandeln- den Vorlage vergleichen, so stellen Sie fest, dass der Bun- desrat innert Jahresfrist seine Ansicht im Sinne einer Erhö- hung korrigiert hat. Er beantragt eine Erhöhung von 30 Pro- zent, und dies sei dankbar anerkannt. Bei der seinerzeitigen Vernehmlassung des Gesetzesent- wurfes haben bäuerliche Organisationen, einzelne Kantone und Parteien die Erhöhung im vorgesehenen Rahmen als ungenügend beurteilt. Es wurde eine Erhöhung von minde- stens 50 Prozent verlangt. Man hat mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass das bäuerliche Einkommen weit hinter jenem des Talbauern oder anderer vergleichbarer Berufsgruppen zurückliege, oder mit anderen Worten: das bergbäuerliche Einkommen würde dem Paritätslohnan- spruch bei weitem nicht standhalten. Pro 1980 hat zum Bei- spiel der Arbeitsverdienst je Arbeitstag im Mittel aller Berg- betriebe 67, im Mittel der Unterlandbetriebe 104 Franken betragen; der Paritätslohnanspruch beträgt gar 115 Fran- ken. Wir stellen also für den Bergbauernbetrieb ein Manko gegenüber dem Talbetrieb von 37 und gegenüber dem Pari- tätslohn von 48 Franken je Arbeitstag fest. Nach Schätzun- gen beträgt dieses Manko für das Jahr 1981 gegenüber dem Talbetrieb sogar 46 und gegenüber dem Paritätslohn- anspruch 43 Franken. Es braucht also in dieser Situation fast ein Übermass an Schollentreue, um weiterhin noch an der Stange zu bleiben. Kein Wunder, wenn es da oder dort kriselt, besonders bei der jungen Generation. Bei diesen beachtlichen Einkommensunterschieden verlieren selbst die schöne Aussicht und die reine Bergluft sowie die Sonne über dem Nebelmeer im November und Dezember ihre Wir- kung. In der Kommissionsberatung der Gesetzesvorlage wie auch in der Beratung im Ständerat vom 22. September 1982 kam deutlich zum Ausdruck, dass die bundesrätliche Vorstel- lung von einer Erhöhung der Ansätze um 20 bis 25 Prozent ungenügend sei. Es wurde sogar der Antrag gestellt, der Bundesrat habe die Ansätze um 50 Prozent zu erhöhen. Man wollte jedoch erstens den Bundesrat in seiner Kompe- tenz nicht einengen, und zweitens wollte man keine Diffe- renz zum Nationalrat schaffen und hat deswegen diesen Antrag abgelehnt. In diesem Zusammenhang hat Bundes- präsident Honegger dargelegt, dass wir bei der Festlegung der Rahmenbedingungen, also heute, wiederum zum Zuge kämen und ohne weiteres Gelegenheit hätten, die Erhö- hung in Diskussion zu stellen. Jedermann ist sich bewusst, dass der volle Ausgleich nie erreicht werden kann. Es muss aber angestrebt werden, die Differenz so zu verkleinern, dass auch der Bergbauer wei- terhin existieren kann und nicht gezwungenermassen eines
Détenteurs de bétail de la région de montagne 648 7 décembre 1982 fen, dass es ohne die Hilfe des Bundes in den letzten Jah- ren nicht möglich gewesen wäre, die bergbäuerlichen Ein- kommen einigermassen auf dem heutigen Niveau zu halten. Ich denke vor allem an die Bewirtschaftungsbeiträge, ich denke an die Massnahmen des Bundes zur Förderung des Viehabsatzes und an die heutige Kreditvorlage, bei der der Bundesrat 320 Millionen Franken vorschlägt. Ich habe mich gefragt: Dürfen wir es angesichts der Finanzlage des Bun- des verantworten, in der kommenden Periode pro Jahr 15 Millionen Franken zur Hebung des bergbäuerlichen Ein- kommens einzusetzen? Und ich bin für meinen Teil zur Überzeugung gekommen, dass wir als Schweizer gegen- über einem der schwächsten Glieder unserer Volkswirt- schaft diese Pflicht haben. Ich bin überzeugt davon, dass wir hier nicht nur den hohen Produktionskosten, dem riesi- gen Handarbeitsaufwand, den der Bergbauer aus topogra- phischen und klimatischen Gründen hat, gerecht werden. Kommt ein zweites hinzu; Herr Kollega Gerber hat darauf hingewiesen: Die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Lei- stungen des Bergbauern, die darin besteht, dass er uns eine intakte Erholungslandschaft in den Berggebieten zur Verfügung stellt, die ihresgleichen sucht, verdient tatsäch- lich diese Anerkennung. Und vielleicht noch ein letztes: Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass in der letzten Zeit vor allem bei Strassenbauten, bei Güterstrassenbauten und Waldstrassen im Berggebiet, vor allem auch bei Sanierun- gen von Hochbauten, seien das Ökonomiegebäude oder Wohnhäuser, das Problem der Restfinanzierungen ganz gewaltig an Bedeutung zugenommen hat. Und das aus dem Grunde, weil die Indices zwischen den landwirtschaftlichen Produkten ganz allgemein gegenüber den Baukostenindi- ces vom Bauhaupt- und Baunebengewerbe in zunehmen- dem Masse auseinanderklaffen. Das Anschlussprogramm - um 10 Prozent kleinere Beiträge von selten der öffentlichen Hand - verleiht dem Problem der Restfinanzierung eine noch grössere Bedeutung. Wenn nun der Bergbauer in den Genuss einer 40prozentigen Erhöhung der Kostenbeiträge kommt - davon bin ich überzeugt -, wird er etwas besser in der Lage sein, die Restfinanzierung seines Maschinen- parks, den Maschinen- und den Strassenunterhalt in sei- nem Gebiet besser durchhalten zu können. Aus dieser Sicht möchte ich Ihnen empfehlen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Bundespräsident Honegger: Ich hätte den Bergbauern ganz gerne zum Abschluss meiner bundesrätlichen Karriere noch ein Abschiedsgeschenk gemacht. Sie haben dafür sicher Verständnis. Der Bundesrat hat aber bereits etwas Wesentliches getan, indem er die Kostenbeiträge statt wie ursprünglich vorgese- hen von 20 auf 30 Prozent erhöht hat. Es ist also nicht nichts. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, er müsse an seinem bisherigen Antrag festhalten. Es gibt dafür einige gute Gründe. Ich bin mit all denen, die sich heute in der Dis- kussion gemeldet haben, einverstanden, dass die Einkom- mensdifferenz zwischen den Bergbauern und den Talbau- ern immer noch zu gross ist. Der Bundesrat wird sich auch in den nächsten Jahren anstrengen müssen, diese Differenz weiter zu verkleinern. Dazu braucht es verschiedene Mass- nahmen, nicht nur eine Erhöhung der Kostenbeiträge an die Viehhalter im Berggebiet. Der Bundesrat ist sich dieser Lage durchaus bewusst und ist auch bereit, noch etwas Zusätzliches zu tun. Wenn er bei den Kostenbeiträgen Ihrem Wunsche nicht ent- sprechen kann, so sind dafür vor allem zwei Gründe mass- gebend: Sie basieren Ihre Argumentation in erster Linie auf die rund 40prozentige Teuerung seit dem Jahre 1974. Sie vergessen aber, dass der Bundesrat seit 1974 für die Berg- bauern auf anderen Gebieten verschiedenes getan hat. Die Bergbauern sind nicht auf den Ausgleich der vollen Teue- rung angewiesen, weil wir seit 1974 - das ist auf Seite 4 unserer Botschaft festgehalten - eine Reihe anderer Mass- nahmen eingeführt haben. Ich möchte Sie bitten, auch für die Zukunft, bei den Berggebietmassnahmen nicht auf die Teuerung abzustellen. Wenn Sie bei allen bergbäuerlichen Massnahmen stets den Teuerungsausgleich verlangen, dann machen die Bergbauern ein schlechtes Geschäft. Wir haben, wenn Sie alle Massnahmen zusammenzählen - und das hat der Bundesrat getan -, seit 1974 wesentlich mehr als 40 Prozent ausgeglichen. Wenn Sie aber bei den Kostenbeiträgen auf die Teuerung abstellen, weil deren Ausgleich hier nicht ganz realisiert worden ist, zwingen Sie den Bundesrat, bei anderen bergbäuerlichen Massnahmen auch nur immer den Teuerungsausgleich zu gewähren. Der Bundesrat ist aber der Meinung, man solle bei den Mass- nahmen zugunsten der Berggebiete nicht einen Automatis- mus einführen. Sie können daher nicht in diesem speziellen Fall, wo das etwas zugunsten der Bergbauern ausfallen würde, den Teuerungsausgleich verlangen und dabei die anderen bergbäuerlichen Massnahmen einfach «verges- sen». Das wäre sicher nicht zugunsten der Bergbauern. Das zweite, das ich sagen wollte, betrifft die Finanzsitua- tion. Ich möchte Sie einfach bitten, auch auf die Finanzsitu- ation des Bundes Rücksicht zu nehmen. Ich sage das nicht nur, weil Herr Ritschard hier anwesend ist. Er setzt sich in jeder Bundesratssitzung dafür ein, dass wir auch bei den Ausgaben versuchen, das Heft einigermassen im Griff zu behalten. Hier ging es darum, eine angemessene Erhöhung zu bewilligen. Der Bundesrat war der Meinung, dass diese Erhöhung auf 320 Millionen Franken angemessen sei. Wenn Sie über das hinausgehen, was Ihnen der Bundesrat beantragt, dann sollten Sie dem Bund auch das nötige Geld zur Verfügung stellen. Gestatten Sie mir auch diesen Hin- weis: Gestern haben Sie dem Bund 270 Millionen Franken gestrichen. Und heute, im gleichen Atemzug, werden ein- fach über den Antrag des Bundesrates hinaus 20, 30 oder noch mehr Millionen dazugeschlagen. Eine etwas konse- quentere Haltung wäre hier aus der Sicht des Bundesrates erwünscht. Nun haben Sie aber noch einige Fragen gestellt. Es ist ein Rahmenkredit für zwei Jahre. Der Bundesrat hat Ihnen vier Jahre vorgeschlagen. Sie haben das reduziert auf zwei Jahre. Sie haben also alle zwei Jahre Gelegenheit, diesen Rahmenkredit zu korrigieren. Und wenn es so heraus- kommt, wie das nun Herr Cavelty befürchtet, dass wir in den nächsten Jahren eine relativ höhere Teuerung haben werden, dann wird zweifelsohne der Bundesrat auch bereit sein, Ihnen zu beantragen, diesen Rahmenkredit entspre- chend zu erhöhen. Es ist also nicht so, dass Sie jetzt jahre- lang warten müssen, bis entsprechende Anpassungen kommen, sondern Sie bewilligen hier nur den Rahmenkredit für zwei Jahre. Sie werden schon das nächste Jahr wieder darüber zu entscheiden haben, was Sie dann für 1985 und 1986 zu bewilligen haben werden. Ich darf Sie also bitten zu berücksichtigen, dass Sie hier alle zwei Jahre neu zu ent- scheiden haben. Herr Cavelty, Sie sagen, der Bundesrat sei eigentlich jetzt frei, im Rahmen dieses Gesamtkredites zu entscheiden, was er für richtig erachte. Das ist rechtlich gewiss so. Wenn Sie jetzt eine Erhöhung beschliessen, wird aber der Bun- desrat zweifelsohne nicht auf der unteren Grenze sitzen- bleiben können, sondern dann wird er Ihren Willen natürlich zur Kenntnis nehmen müssen. Es ist ja die Meinung, dass schlussendlich die Bergbauern davon profitieren sollen. Einen Rahmenkredit festzulegen und dem Bundesrat zu sagen: «Mach damit, was Du willst», das wäre letztlich keine Hilfe an die Bergbauern. Die Kleinbauern im Talgebiet, Herr Cavelty, sind nicht als quantité négligeable zu betrachten. Wir stellen in der letzten Zeit immer mehr fest, dass die Kleinbauern im Tal zum Teil schlechter behandelt werden als die Bergbauern, und dass die Einkommensverhältnisse zum Teil bei Kleinbauern im Talgebiet sogar schlechter sind als im Berggebiet, weil es zahlreiche Massnahmen gibt, die nur zugunsten des Berg- gebietes spielen. Ich möchte Sie doch bitten, dass wir hier nicht allzu grosse Differenzen schaffen. Nun zur letzten Frage, die Herr Cavelty stellt: Wie soll der Rahmenkredit aufgeteilt werden? Der Bundesrat wird sich zu diesen Fragen noch zu äussern haben, aber persönlich bin ich der Meinung, dass wir die bisherigen Sätze nehmen,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Viehhalter im Berggebiet. Rahmenkredit Détenteurs de bétail de la région de montagne. Crédit de programme In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.061 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 646-649 Page Pagina Ref. No 20 011 159 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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