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CH_VB_001Ch Vb16 mars 1983Ouvrir la source →
Energie atomique130 16 mars 1983 Präsident: Vorerst steht der Rückkommensantrag der Kommission zur Diskussion. Gadient: Ich danke dem Herrn Kommissionspräsidenten und der Kommission vorerst für die Anerkennung der Begründetheit des Anliegens. Die Form, einen Verpflich- tungskredit unter dieser Position einzufügen, und das im Sinne einer additiven Massnahme auf der Grundlage des Ankurbelungsprogrammes, hätte den Vorteil einer bereits heute vollzogenen Absicherung. Nachdem nun aber der Kommissionspräsident in Ergänzung zur gestrigen Debatte doch ins Gewicht fallende Argumente ins Feld geführt hat, will ich mich dem Rückkommensantrag nicht widersetzen. Dies allerdings auch im Vertrauen auf die bundesrätlichen Ausführungen, die wir zur Kenntnis nehmen durften, wonach sich auch der Bundesrat bemühen wird, zusammen mit den Kantonen die Möglichkeiten abzuklären, wie dieser Kredit im Zusammenhang mit dem Budget erhöht werden kann, dass unsere Argumente auch im Rahmen der Budget- debatte nicht übergangen werden, dass wir somit darauf zählen, dort entsprechende Berücksichtigung zu finden. Der Bundesrat wird übrigens Gelegenheit erhalten, sein Wort schon beim Budget 1984 einzulösen. Präsident: Wird das Wort zum Rückkommensantrag noch verlangt? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag unbe- stritten. Sie haben Rückkommen beschlossen. Nun wird beantragt, dass diese Position wieder aus dem Artikel 2 gestrichen wird. Wird ein anderer Antrag gestellt? - Das ist nicht der Fall. Sie haben so beschlossen. Angenommen - Adopté Art. 3 Ziff. 83.725.90 Antrag der Kommission Festhalten Art. 3 eh. 83.725.90 Proposition de la commission Maintenir Präsident: Hier geht es nun um den Betrag. Der Nationalrat beschloss 11 Millionen; die Kommission beantragt, wie gestern schon, 5 Millionen gemäss Antrag des Bundesrates zu belassen. Herr Gadient verzichtet auf einen Antrag. - Das Wort wird nicht gewünscht. Sie haben so beschlossen. Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 82.060 Atomgesetz. Verlängerung des Bundesbeschlusses Energie atomique. Prorogation de l'arrêté fédéral Botschaft und .Beschlussentwurf vom 25. August 1982 (BBI III, 21) Message et projet d'arrêté du 25 août 1982 (FF III, 20) Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 1983 Décision du Conseil national du 31 janvier 1983 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalra- tes Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil natio- nal Hefti, Berichterstatter: Das gegenwärtige Atomgesetz ist bis Ende 1983 befristet. Durch den vorliegenden Beschluss wird diese Befristung bis Ende 1990 ausgedehnt, ohne dass sachlich etwas geändert wird. Zur Botschaft und zur Geschichte: Der Bundesrat wollte das bestehende Atomgesetz ändern und gab den Entwurf einer Expertenkommission in die Vernehmlassung. Die Annahme des Entwurfes wäre praktisch darauf hinausge- laufen, den Bau von Kernkraftwerken zu unterbinden, dies im Gegensatz zur eigenen Politik des Bundesrates, welcher ein weiteres Kernkraftwerk bis zu Beginn der neunziger Jahre als nötig erachtet. Der betreffende Entwurf stiess dann auch überwiegend auf Ablehnung. Der Bundesrat hat ihn fallengelassen und arbeitet einen neuen aus, der wieder vor die Räte kommt. Aber das ganze Prozedere braucht noch einige Zeit, deshalb die Verlängerung bis Ende 1990. Es fällt auf, dass dieser fallengelassene Entwurf in der Bot- schaft immer noch eine so breite Rolle spielt, und man fragt sich, weshalb. Man hat fast den Eindruck, dass es im Departement gewisse Leute gibt, die gegen die bundesrätli- che Kernpolitik eingestellt sind und dies nicht nur in ihrer persönlichen, sondern auch in ihrer amtlichen Funktion etwas durchblicken lassen. Die Kommission war einhellig für die Verlängerung - mit einer Enthaltung. Gewisse Punkte wurden eingehend disku- tiert, ohne dass sie sich aber zu Anträgen verdichtet hätten. Ich kann davon absehen, weiter darauf einzugehen, es sei denn, es würden hier im Plenum die betreffenden Einwände wieder aufgenommen. Die Kommission beantragt Ihnen also Eintreten und Zustim- mung zur bundesrätlichen Vorlage. Bundesrat Schlumpf : Die Ausführungen von Ständerat Hefti veranlassen mich, folgendes festzuhalten: Es gibt auch in der Energie nur eine Politik, und das ist die Politik des Bundesrates. Es gibt in meinem Departement nur eine Haltung, und das ist die Haltung, die der Departe- mentschef festlegt. Es gibt auch im Energiebereich keiner- lei Loyalitätsprobleme in unserem Departement. Meine Mit- arbeiter, Direktor Kiener und seine Mitarbeiter, halten sich absolut an die vom Departementschef und vom Bundesrat festgelegte Linie. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Ziff. l und II Titre et préambule, ch. I et II Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Atomgesetz. Verlängerung des Bundesbeschlusses Energie atomique. Prorogation de l'arrêté fédéral In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.060 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.03.1983 - 08:30 Date Data Seite 130-130 Page Pagina Ref. No 20 011 424 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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