- September 1983 N1221
Zivildienst. Volksinitiative
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für die Annahme des Beschlussentwurfes 122 Stimmen
Dagegen 13 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
#ST# 82.058
Zivildienst. Volksinitiative
Service civil. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25.August 1982 (BBI IM, 1)
Message et projet d'arrêté du 25 août 1982 (FF III, 1)
Beschluss des Ständerates vom I.März 1983
Décision du Conseil des Etats du 1
er
mars 1983
Antrag der Kommission siehe Detailberatung
Proposition de la commission voir discussion par articles
Anträge Crevoisier
Hauptantrag
Rückweisung an die Kommission angesichts der Häufung
der Gegenvorschläge, mit dem Auftrag, einen zufriedenstel-
lenden Gegenvorschlag auszuarbeiten, der es dem Initiativ-
komitee erlaubt, die Initiative zurückzuziehen.
Eventualantrag
(falls der Rückweisungsantrag abgelehnt wird)
Art. 2 '
Volk und Ständen wird die Annahme der Volksinitiative
beantragt.
Propositions Crevoisier
Proposition principale
Renvoi à la commission face à la multiplication des contre-
projets, avec le mandat d'élaborer un contre-projet satisfai-
sant qui permette au comité d'initiative de retirer celle-ci.
Proposition subsidiaire
(si le renvoi est refusé)
Art. 2
Le peuple et les cantons sont invités à accepter l'initiative.
Merz, Berichterstatter: Wer über das Problem der Militär-
dienstverweigerung und des Zivildienstes spricht, kann dies
nicht losgelöst von dem tun, was bereits früher dazu
geschrieben und gesagt worden ist. Ich halte es deshalb für
wesentlich, Ihnen gewissermassen als Hintergrund für die
heute konkret zu behandelnde Volksinitiative die jahrzehn-
telange Entwicklung auf diesem Gebiet in Erinnerung zu
rufen. Ich stütze mich dabei auf die Angaben des Bundesra-
tes in der Botschaft vom 10.Januar 1973 zur damaligen
Münchensteiner Initiative.
Die ersten Vorstösse innerhalb unseres Parlamentes zur
Frage der Einführung eines Zivildienstes datieren von 1917.
Nach dem Ersten Weltkrieg, d. h. zwischen 1920 und 1923,
wurden den Räten entsprechende Petitionen eingereicht,
wovon die eine stattliche 40000 Unterschriften trug. 1921
interpellierte der Ausserrhoder Sozialdemokrat Eugster-
Züst zu diesem Thema, und im Dezember 1924 bzw. im
Sommer 1925 kam es zu einer ersten grösseren Zivildienst-
debatte in den Räten.
Als nächstes ist ein Postulat Boll zu erwähnen, welches
indessen 1931 abgeschrieben worden ist. Kurz nach dem
Ende des Zweiten Weltkrieges brachte National rat Oltra-
mare in einer Motion das Thema des Zivildienstes erneut zur
Sprache, ebenso dann Nationalrat Eggenberger in einer
Kleinen Anfrage vom Frühjahr 1949. Die erwähnte Motion
führte schliesslich zur Milderung der Bestrafung von Dienst-
verweigerern aus Gewissensgründen innerhalb des Militär-
strafgesetzes.
1955 forderte Nationalrat Borei erneut die Schaffung eines
gleichwertigen Zivildienstes für Dienstverweigerer. Die
Motion wurde 1957 in der Form des Postulates überwiesen.
1964 doppelte National rat Borei mit einer parlamentarischen
Einzelinitiative nach. Ebenfalls aus dem Jahre 1964 datiert
ein Postulat von Nationalrat Sauser. 1965 reichte der
Schweizerische Friedensrat eine Petition zur Schaffung
eines Zivildienstes ein. Der Nationalrat trat indessen im
Frühjahr 1967 auf die Initiative Borei nicht ein und beantwor-
tete gleichzeitig auch die erwähnte Petition abschlägig. Am
- März 1967 forderte hierauf Nationalrat Arnold in einem
Postulat die Revision von Artikel 18 der Bundesverfassung
zwecks Einführung eines Zivildienstesfür Dienstverweigerer
aus Gewissensgründen. Das Postulat wurde nicht bestritten
und überwiesen.
Folge dieser neuen Anstrengungen war eine geringfügige
Änderung des Militärstrafgesetzes Ende 1967. Zu Beginn
des Jahres 1972 wurde die sogenannte Münchensteiner
Initiative eingereicht, die von rundi62 000 Stimmberechtig-
ten unterzeichnet worden war. Sie war in der Form der
allgemeinen Anregung gehalten. Die eidgenössischen Räte
hatten sich deshalb in einem ersten Schritt darüber auszu-
sprechen, ob dem Begehren grundsätzlich Folge zu geben
sei. Am 26.Juni 1973 beauftragte der Nationalrat und am
18.September 1973 der Ständerat den Bundesrat mit über-
wältigenden Mehrheiten mit der Revision von Artikel 18 der
Bundesverfassung. Der Bundesrat legte seinen Vorschlag
im Sommer 1976 den Räten vor, und diese akzeptierten ihn
schliesslich - der Nationalrat allerdings nur knapp im Diffe-
renzbereinigungsverfahren-nach sehr ausgedehnten Bera-
tungen, in welchen man sich vorab mit dem Begriff des
Gewissens überaus sorgfältig auseinandergesetzt hatte.
In der Volksabstimmung vom 4.Dezember 1977 stimmten
885 000 Bürgerinnen und Bürger sowie sämtliche Kantone
gegen die Einführung eines Zivildienstes, während rund
533 000 Stimmende sich dafür ausgesprochen haben. Das
ursprüngliche Initiativkomitee hatte sich von der Vorlage
des Bundesrates und des Parlamentes distanziert.
Noch vor der erwähnten Volksabstimmung lancierten die
Zivildienstbefürworter die heute zur Diskussion stehende
Initiative für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des
Tatbeweises. Sie ist Mitte Dezember 1979 mit 113 000 Unter-
schriften eingereicht worden. Soviel zur Chronologie.
Sie ersehen nun aus diesem äusserst gerafften historischen
Abriss, dass erstens das Thema des Zivildienstes die eidge-
nössische Politik seit bald sieben Jahrzehnten beschäftigt,
zeitweise sehr intensiv beschäftigt hat, dass sich zweitens
immer breitere Bevölkerungsschichten mit diesem Problem
auseinandersetzten und dass drittens der Ruf nach einer
liberalen Regelung der Zivildienstfrage stets lauter und
damit unüberhörbarer wird.
Gestatten Sie mir nach diesem Blick in die Vergangenheit
einige Ausführungen zum derzeitigen Stand der Dinge. Arti-
kel 18 Absatz 1 der Bundesverfassung sagt unmissverständ-
lich, dass jeder Schweizer wehrpflichtig ist. Die massgeben-
den Staatsrechtslehrer sind sich darin einig, das diese Wehr-
pflicht ordentlicherweise darin besteht, Militärdienst zu lei-
sten. Wer also, ohne körperliche oder psychische Gebresten
zu haben und daher aus medizinischen Gründen ausgemu-
stert zu sein, diesen Militärdienst verweigert, widersetzt sich
einer Bürgerpflicht und wird bestraft.
Das geltende. Militärstrafgesetz teilt die Militärdienstverwei-
gerer in zwei Kategorien ein: in die gewöhnlichen Dienstver-
weigerer und in die Dienstverweigerer, die den Dienst aus
religiösen oder ethischen Gründen und in schwerer Gewis-
sensnot ablehnen. Während der gewöhnliche Dienstverwei-
gerer mit Gefängnis bis zu drei Jahren belegt werden kann-
in der Regel dürften durchschnittlich zwischen sechs bis
zehn Monate ausgesprochen werden -, ist die Freiheits-
strafe beim sogenannten Gewissenstäter von Gesetzes
wegen auf sechs Monate beschränkt. Ausserdem kann der
154-N
Service civil. Initiative populaire1222N 26 septembre 1983
Militärstrafrichter den privilegierten Dienstverweigerer aus
der Armee ausschliessen. Das tut er nach meiner Erfahrung
in den meisten Fällen. Und schliesslich ist die Freiheitsstrafe
gegenüber solchen Gewissenstätern durch die Kantone in
der Form der Haftstrafe zu vollziehen. Wer - mit anderen
Worten - also nicht in der Lage ist, das Militärgericht von
seiner religiösen oder ethischen Motivation der Dienstver-
weigerung zu überzeugen oder sagt, dass er gar nicht aus
diesen Gründen einen Dienst ablehne, hat-selbst wenn ihm
bei einer ersten Verurteilung der bedingte Strafvollzug noch
gewährt wurde -, falls er den Dienst erneut verweigert, eine
mehrmonatige Gefängnisstrafe abzusitzen. Der Gewissens-
täter andererseits kann zwar bei der Verurteilung aus der
Armee ausgeschlossen werden, hat aber seine Freiheits-
strafe ebenfalls zu verbüssen, da ihm gemäss feststehender
Praxis der Militärgerichte der bedingte Strafvollzug mangels
günstiger Zukunftsprognosen regelmässig verweigert wird.
Etwas vereinfacht ausgedrückt: Wer den Militärdienst kon-
sequent verweigert, hat eine Freiheitsstrafe zu verbüssen.
Diese mehrmonatigen Freiheitsstrafen haben nun aber nicht
zu verhindern vermocht, dass die Zahl der Dienstverweige-
rer seit 1980 stark im Steigen begriffen ist. Waren es 1981
noch 593 Verurteilungen, mussten 1982 bereits 729 Dienst-
verweigerer verurteilt werden.
Der Vollzug der Gefängnisstrafen obliegt - wie bereits
gesagt - den Kantonen, wobei hier gewisse Ungleichheiten
zwischen den Kantonen festzustellen sind. Auch die Einfüh-
rung des waffenlosen Militärdienstes hat diese Entwicklung
einstweilen jedenfalls nicht sichtbar gebremst. Dies dürfte
seinen Grund darin haben, dass diese Möglichkeit ebenfalls
nur Dienstverweigerern, welche religiöse oder ethische
Gründe sowie eine schwere Gewissensnot anführen und
auch beweisen können, offen steht.
Dass 1982 fast 900 Anmeldungen für den waffenlosen Dienst
eingegangen sind, zeigt immerhin, dass ein solches Ventil
eine gewisse Milderung des Dienstverweigererproblems,
nicht aber dessen Lösung mit sich bringen kann.
Im Wachsen begriffen ist schliesslich auch die Zahl derer,
die aus medizinischen Gründen keinen Militärdienst zu lei-
sten haben. Es dürfte unbestritten sein, dass sich darunter
eine ganze Anzahl von Schweizern befindet, mit denen sich
andernfalls der Militärrichter zu befassen hätte.
Vor diesem geschichtlichen Hintergrund und in Kenntnis
des soeben skizzierten Ist-Zustandes hat sich nun Ihre Kom-
mission erstmals am 18. und 19.April dieses Jahres mit der
Volksinitiative für einen echten Zivildienst auf der Grundlage
des Tatbeweises auseinandergesetzt. Ausgangspunkte bil-
deten dabei die Botschaft des Bundesrates vom 25.August
1982 sowie der Beschluss des Ständerates vom I.März
1983, die beide bekanntlich Volk und Ständen die Verwer-
fung dieser Initiative beantragen.
Nach einer für nationalrätliche Kommissionen eher kurzen
Debatte hat sich auch Ihre Kommission deutlich dagegen
ausgesprochen, die Volksinitiative zur Annahme zu empfeh-
len. Dem Text in Absatz 1 des Initiativtextes wurde insbeson-
dere vorgeworfen - Sie kennen diese Vorwürfe bereits zur
Genüge -, dass er die freie Wahl zwischen Militärdierist und
Zivildienst ermögliche; damit werde der Grundsatz der allge-
meinen Wehrpflicht aufgegeben oder zumindest aufge-
weicht, vor allem aber Messe sich nirgends in diesem Text
ein Hinweis darauf finden, dass der Zivildienst dem Militär-
dienst gleichwertige Anforderungen zu stellen habe. Im
Schussfeld der Kritik innerhalb der Kommission standen
sodann auch die Absätze 2 und 3 des Initiativtextes. Sie sind
sogar aus den Reihen von Zivildienstbefürwortern als Bei-
gemüse bezeichnet worden, welches das Grundanliegen der
Initiative erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen
würde.
Der Ständerat hat es hier etwas weniger volkstümlich ausge-
drückt, wenn er mit Bezug auf Absatz 2 vor einem juristisch
bedeutungslosen Text sprach, der rein deklaratorischer
Natur sei.
Schwerer tat sich die Kommission anlässlich der erwähnten
Aprilsitzung allerdings mit der Frage, ob vom Parlament ein
Gegenvorschlag auszuarbeiten sei. Obwohl sich der Bun-
desrat in Punkt 4 der Botschaft - unter Hinweis auf seine
Bemühungen im Zusammenhang mit der Münchensteiner
Initiative-gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen hat
und ihm der Ständerat darin gefolgt ist, standen sich in einer
grundsätzlichen Abstimmung über diese Frage innerhalb
ihrer vorberatenden Kommission acht Befürworter und zehn
Gegner gegenüber. Berücksichtigt man die Stimment-
haltungen, darf mit Fug gesagt werden, dass sich bereits am
19.April dieses Jahres in der Frage der Ausarbeitung eines
Gegenvorschlags zwei ungefähr gleich grosse Lager gebil-
det hatten.
Diese Tatsache sowie der Umstand, dass ein von Herrn
Kollege Ott formulierter Text selbst bei eingefleischten Geg-
nern der Volksinitiative auf einige Sympathien gestossen ist,
bewirkten schliesslich, dass auf Anregung des Schweizeri-
schen Evangelischen Kirchenbundes im Verlaufe der Som-
mersession eine Arbeitsgruppe gebildet worden ist, die es
sich zum Ziele setzte, einen Gegenvorschlag zur Initiative zu
formulieren.
Vertreter der beiden grossen Landeskirchen, der Initianten,
einige Mitglieder der vorberatenden Kommission des Natio-
nalrates, der frühere Ausbildungschef der Armee und der
derzeitige Direktor der Eidgenössischen Militärverwaltung -
dieser lediglich als Beobachter- haben sich schliesslich auf
einen Text geeinigt, der in etwa demjenigen des Ihnen
ausgeteilten Antrages von Herrn Kollege Zwygart entspricht.
Angesichts dieser neuen Situation, und nachdem zwei Kol-
legen dem Präsidenten Rückkommensanträge unterbreitet
hatten, erachtete ich es als richtig, die Kommission erneut
zusammenzurufen. Anlässlich der Sitzung vom 26.August
1983 wurde mit Stichentscheid des Sprechenden zunächst
Rückkommen auf den Entscheid vom 19.April 1983
beschlossen. Ebenfalls mit Stichentscheid des Präsidenten
beschloss die Kommission des weiteren, der Initiative einen
Gegenvorschlag gegenüberzustellen, dessen Text sich mit
einigen Ausnahmen - auf die ich noch zurückkommen
werde - eng an den Vorschlag der erwähnten ausserparla-
mentarischen Arbeitsgruppe anlehnt.
Warum diese Wende? Ich kenne selbstverständlich die
Motive jedes einzelnen Kommissionsmitgliedes nicht im ein-
zelnen; trotzdem wage ich, aus dem Resultat folgende
Schlüsse zu ziehen:
Bei der hauchdünnen Mehrheit der Kommission scheint
sich die Einsicht durchgesetzt zu haben, dass das Parlament
nicht nur immer wieder betonen darf, es bestehe ein Dienst-
verweigerungsproblem, welches einer Regelung oder
Lösung harre, sondern es mussten in dieser Richtung tat-
sächlich auch konkrete Schritte unternommen werden. Die
Hälfte der Kommission vertritt sodann offenbar die Auffas-
sung, dass es zu billig wäre, dem Stimmbürger lediglich die
Initiative vorzulegen und sich auf deren Ablehnung zu
beschränken. Das Parlament hat hier vielmehr seiner Füh-
rungsrolle gerecht zu werden und einen positiven Beitrag
zur Lösung eines festgefahrenen Problems zu leisten. Dies
selbst dann, wenn die Initianten an ihrem ursprünglichen
Begehren festhalten sollten. Immerhin kann die Abstim-
mung über einen Gegenvorschlag selbst beim Scheitern der
Vorlage wertvolle Anhaltspunkte für die zukünftige Marsch-
richtung abgeben.
Ein dritter Punkt, der dazu beigetragen haben dürfte, dass
Ihnen nunmehr ein Gegenvorschlag vorgelegt wird, ist wohl
der Umstand, dass sich die Landeskirchen eingeschaltet
und aktiv an der Suche nach einer Lösung beteiligt haben.
Vielerorts scheint man - und dies halte ich für eine erfreuli-
che Erscheinung - den Kirchen zumindest auf diesem
Gebiet noch eine gewisse Autorität sowie ein wesentliches
Mitspracherecht zuzugestehen. Dem allen hält nun der Bun-
desrat entgegen, dass ein Gegenvorschlag nach dem Fiasko
von 1977 verfrüht sei. Er will damit offenbar zum Ausdruck
bringen, dass eine derartige Vorlage bei einem grossen Teil
des Stimmvolkes als Zwängerei empfunden werden könnte,
was dann wiederum beim Abstimmungsresultat seinen Nie-
derschlag finden würde. Richtig ist zweifellos, dass es in
unserem Lande nach wie vor eine grosse Zahl von Zivil-
dienstgegnern gibt und geben wird. Indessen darf nicht
- September 1983 N
1223
Zivildienst. Volksinitiative
übersehen werden, dass gerade in den paar letzten Jahren
das Bewusstsein, dass das Militärdienstverweigererproblem
geregelt werden muss, in unserer Bevölkerung deutlich
gewachsen ist.
Im weiteren übersieht der Bundesrat, dass die Volksinitiative
so oder so zur Abstimmung zu bringen ist und die Frage des
Zivildienstes ohnehin einen Abstimmungskampf auslösen
wird. Zeugt es bei dieser Ausgangslage tatsächlich von
politischer Klugheit, wenn das Parlament gewissermassen
unbeteiligt beiseite tritt und sich mit dem heute ach so
gängigen Schlagwort «so nicht» begnügt? Denn viele Bür-
gerinnen und Bürger werden doch spontan zurückfragen:
«Ja wie denn?». Bleibt abzuwägen, ob ein Gegenvorschlag
taktisch unklug wäre, solange es dem Stimmbürger
bekanntlich verwehrt ist, sowohl der Initiative wie auch dem
Gegenvorschlag zustimmen zu können.
Einzelne Gegner der Initiative innerhalb unserer Kommis-
sion halten es mit einzelnen Vertretern des Initiativkomitees
nicht zuletzt aus diesem Grunde für ehrlicher, wenn sich in
der Volksabstimmung lediglich der Initiativtext und die-Emp-
fehlung auf Ablehnung gegenüberstehen. Der Stimmbürger
hätte damit lediglich die Wahl zwischen Schwarz und Weiss,
wobei allerdings noch auszumachen wäre, welche Seite in
dieser Frage sich mit dem reinen «Weiss» zu schmücken
berechtigt sein soll.
Abgesehen davon, dass verschiedene Angehörige der Kom-
missionsmehrheit nach wie vor darauf hoffen, die Initiative
werde zu guter Letzt zugunsten eines Gegenvorschlages
zurückgezogen, erachten wir es trotz der Gefahr des Stim-
mensplittings für angebracht, dem Volk mit einem Gegen-
vorschlag gewissermassen einen dritten Weg zu öffnen.
Schliesslich sind sich die Angehörigen der Kommissions-
mehrheit auch durchaus bewusst, dass mit der Vorlage
eines Gegenvorschlages eine Differenz zum Ständerat
entsteht. Aber dieser Umstand vermag die Vorteile unseres
Vorgehens nicht zu schmälern. Es ist die natürliche Folge
unseres Zweikammersystems.
Wie soll nun dieser dritte Weg beschaffen sein, damit er von
der Mehrheit der Stimmenden - von der Mehrheit des Vol-
kes wagt man bei den derzeitigen Stimmbeteiligungen gar
nicht mehr zu sprechen - als gangbar angesehen wird?
Zunächst schliessen wir uns dem Vorgehen der Initianten in
der Hinsicht an, dass das Dienstverweigererproblem in
einem separaten Verfassungsartikel geregelt werden soll.
Damit wird unseres Erachtens deutlich unterstrichen, dass
dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht in Artikel 18 der
Bundesverfassung nach wie vor zentrale Bedeutung
zukommt. Nachdem ja auch in der bundesrätlichen Bot-
schaft die starke Verbindung zwischen unserem Volk und
unserer Armee wiederholt hervorgehoben wird, versteht es
sich von selbst, dass es hier lediglich um die Regelung eines
Problems geht, welches auch in Zukunft nur für einen ver-
schwindend kleinen Prozentsatz von Schweizern von aktu-
eller Bedeutung ist. Die Reaktionen auf gegnerischer Seite
lassen allerdings zeitweise vermuten, dass trotz dieses
gesunden Verhältnisses zwischen Volk und Armee grosse
Befürchtungen vor zahlenmässig bedeutenden Einbrüchen
in die erwähnte Phalanx bestehen.
Trotz dieser Betonung der allgemeinen Wehrpflicht belas-
sen wir in Absatz 1 des Gegenvorschlages der Kommissions-
mehrheit das Herzstück der Initiative, nämlich den Tatbe-
weis. Indem der Wehrpflichtige bzw. der Dienstverweigerer
es auf sich nimmt, anstelle des Militärdienstes einen doppelt
so langen und dem Militärdienst gleichwertigen Zivildienst
zu leisten, erbringt er- sowohl nach Auffassung der Initian-
ten wie auch nach Auffassung Ihrer Kommissionsmehrheit -
den Beweis dafür, dass es ihm nicht darum geht, zum
Beispiel körperlichen Strapazen auszuweichen, sondern
dass er es mit seinem persönlichen Gewissen nicht ver-
einbaren kann, die Wehrpflicht militärisch zu erfüllen.
Es ist juristisch nicht zu beanstanden, wenn der Bundesrat
in diesem Zusammenhang den Begriff des Tatbeweises
etwas in Zweifel zieht, zumal man ja nicht einmal nach
Vollendung des Zivildienstes mit Sicherheit je wird sagen
können, dass zum Beispiel ein seelischer Notstand vorhan-
den war. Gewissen, Gewissensnot, Seelennot lassen sich -
und darüber ist in Zusammenhang mit der Münchensteiner
Initiative wahrlich genug geschrieben und gesagt worden -
nicht beweisen. Hier müssen wir uns regelmässig mit blos-
sen Indizien und Rückschlüssen begnügen. Militärrichter-
und ich zähle mich auch dazu -, Aushebungsoffiziere, ja
selbst erfahrene Psychiater werden Ihnen dies jederzeit
bestätigen können. Wo aber keine beweisbaren, belegbaren
Tatsachen zu beurteilen sind, da entfällt auch ein formelles
Prüfungsverfahren, wie es heute noch im Zusammenhang
mit der straf rechtlichen Beurteilung von Dienstverweigerern
oder mit der Beurteilung von Gesuchen um waffenlosen
Militärdienst praktiziert wird.
Solche Prüfungsverfahren sind selbst dort, wo die Prüfen-
den sich mit bestem Willen und ohne Vorurteile an die Arbeit
machen, äusserst problematisch und regelmässig mit einer
Portion Willkür behaftet. Ihre Kommission hat deshalb
bewusst von einem solchen Prüfungsverfahren abgesehen.
Der Beweis der Gewissensnot soll nicht in einem derart
fraglichen Verfahren erbracht werden, sondern einzig durch
die Leistung eines längeren Dienstes an der Allgemeinheit.
Ich komme damit zum Stich- und Reizwort der freien Wahl
zwischen Militär- und Zivildienst bzw. zum «service à la
carte», wie sich Herr Bundesrat Chevallaz auszudrücken
beliebte. Zutreffend ist-diessoll in keiner Weise beschönigt
werden -, dass mit dem Konzept der Kommissionsmehrheit
derjenige von der Pflicht zum Militärdienst befreit wird, der
bereit ist, den Zivildienst auf sich zu nehmen. Insofern
besteht demnach eine Wahlmöglichkeit. Aber Hand aufs
Herz: Schon heute kann der diensttaugliche Schweizer eine
Wahl treffen: entweder leistet er seinen Militärdienst oder er
wird mit einer Gefängnisstrafe belegt, die in den meisten
Fällen kürzer bemessen ist als die gesamte obligatorische
Dienstzeit und die überdies keine körperlichen Strapazen
mit sich bringt. So wenig man den heutigen Zustand als freie
Wahl bezeichnen mag, so wenig wird man deshalb der
Initiative oder dem Gegenvorschlag vorwerfen können,
damit werde einer freien Wahl Vorschub geleistet; denn ob
von Freiheit und von freier Wahl gesprochen werden kann,
wenn man sich zwischen Militärdienst und doppelt so lan-
gem gleichwertigem Zivildienst zu entscheiden hat, das
überlasse ich Ihrem Urteil.
Einen weiteren wesentlichen Bestandteil des Ihnen von der
Mehrheit der Kommission unterbreiteten Gegenvorschlages
bildet die präzise Angabe der Dauer des Zivildienstes. Die
Kommission erachtet es hier für wichtig, dass die genaue
Taxe bereits aus der Verfassung zu erkennen ist. Es ist ja
gerade dem vom Parlament 1977 genehmigten und dem
Volk unterbreiteten Artikel 18 Absatz 5 BV häufig und von
verschiedensten Seiten vorgeworfen worden, dass die
Dauer des zivilen Ersatzdienstes ungewiss sei. Katzen im
Sack verkaufen sich beim Schweizer Stimmbürger schlecht.
Nicht nur er, sondern auch der potentielle Dienstverweigerer
soll wissen, welche zeitliche Opfer mit der Wahl des Zivil-
dienstes zu erbringen sind. Ebenso soll jedermann aufgrund
des Verfassungstextes klar werden, dass die Anforderungen
an den Zivildienst denen vergleichbar sein sollen, welche an
den Militärdienst gestellt werden.
Wir betrachten es denn auch mit dem Bundesrat als einen
ausgesprochenen Mangel des Initiativtextes, dass von einer
Gleichwertigkeit der beiden Dienste nirgends die Rede ist.
Es ist in diesem Zusammenhang insbesondere im Ständerat
verschiedentlich die Befürchtung geäussert worden, der
Zivildienst werde zum blossen Lagerleben unter Palmen
ausarten. Diesem Einwand muss in geeigneter Form im Text
der Verfassungsbestimmung selbst begegnet werden.
Man wird es mir gewiss nicht verübeln, wenn ich mir in
diesem Zusammenhang die Bemerkung erlaube, dass das
Klischee vom harten, strapaziösen und ausserordentlich
gefährlichen Militärdienst, das im Ständerat Urständ gefeiert
hat, zuweilen wieder etwas überprüft werden sollte. Gewiss,
es gibt wohl in allen Truppengattungen momentane Ein-
sätze, die an die Grenze der physischen Belastbarkeit des
einzelnen Wehrmannes reichen mögen. Aber es gibt ebenso
Momente, wo auch der Vergleich des Militärdienstes mit
Service civil. Initiative populaire
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einem Lagerleben durchaus nicht abwegig wäre. Dies wird
auch beim Zivildienst nicht anders sein können. Auch hier
wird es Bereiche geben, die körperlich mehr abverlangen
als andere. Man wird es nie ändern können, dass beispiels-
weise der Bürodienst, ob er nun im Militärdienst oder im
Zivildienst geleistet wird, regelmässig physisch v/eniger
anspruchsvoll sein wird als zum Beispiel die Überquerung
eines Alpenpasses per pedes bei Schneetreiben und mit
schweren Lasten. Soviel zu Absatz 1 des Gegenvorschlages.
In Absatz 2 soll nach Auffassung der Kommissionsmehrheit
einerseits der Bereich des Zivildienstes abgesteckt und
andererseits die Kompetenz des Vollzuges und der Aufsicht
geregelt werden.
Bekanntlich hat im helvetischen Blätterwald am meisten
Staub aufgewirbelt, dass die Kommission den Zivild enst in
den Rahmen der Gesamtverteidigung einfügen will, wäh-
rend im Vorschlag der ausserparlamentarischen Arbeits-
gruppe von Tätigkeiten im Rahmen der allgemeinen Bun-
deszwecke, im Antrag Ott von Tätigkeiten im Rahmen der
verfassungsmässigen Bundeszwecke die Rede ist.
Obwohl ich hier den Standpunkt der Kommissionsmehrheit
zu vertreten habe, möchte ich doch eingangs festhalten,
dass die präziseste Formulierung jene im Antrag von Herrn
Ott ist; sie stammt denn auch bezeichnenderweise von
Herrn Nationalrat Friedrich, der heute dem Justizdeparte-
ment vorsteht. Während nun aber die verfassungsmässigen
Bundeszwecke schlechterdings alles umfassen, was in der
Kompetenz des Bundes liegt, also ein gewaltiges Tätigkeits-
feld beinhalten, schränken die beiden anderen Formulierun-
gen den Kreis der Möglichkeiten ein. Unklar ist dabei, was
man unter den allgemeinen Bundeszwecken zu verstehen
hat. Offenbar wollen die Verfasser damit Artikel 2 der Bun-
desverfassung ansprechen, gemäss welchem der Bund fol-
gende Zwecke hat: die Behauptung der Unabhängigkeit des
Vaterlandes gegen aussen, die Handhabung von Ruhe und
Ordnung im Innern, den Schutz der Freiheit und der Rechte
der Eidgenossen und die Beförderung ihrer gemeinsamen
Wohlfahrt.
Der Begriff der Gesamtverteidigung, der im Gegenvorschlag
der Kommissionsmehrheit auftaucht, ist meines Wissens
nirgends definiert. Klar ist indessen, dass der Zivilschutz, der
koordinierte Sanitäts- und Veterinärdienst, die wirtschaftli-
che Kriegsvorsorge, die Nachrichten- und Übermittlungs-
dienste, der AC-Schutzdienst, der Wetter- und Lawinen-
dienst dazu gehören, Bereiche also, die ebenfalls ein sehr
weites Feld von Beschäftigungen eröffnen. Wenn sich die
Kommissionsmehrheit zu diesem Begriff der Gesamtvertei-
digung entschlossen hat, so nicht einfach deswegen - ich
hoffe dies jedenfalls-, um damit den Initianten den Rückzug
der Initiative zu verunmöglichen, sondern um erstens gezielt
einzuschränken und um zweitens zum Ausdruck zu bringen,
dass der Zivildienstleistende etwas tun soll, was auch im
Ernstfall der Allgemeinheit von Nutzen sein wird. Mit der
Formulierung, dass sich der Zivildienst unter der Aufsicht
des Bundes vollziehe, bringt die Kommissionsmehrheit
schliesslich zum Ausdruck, dass der Vollzug durchaus nicht
in allen Teilen Sache des Bundes bzw. seiner Organe und
Beamten sein muss, sondern den Kantonen oder Gemein-
den oder auch geeigneten privaten Organisationen - den-
ken Sie zum Beispiel an das Rote Kreuz - übertragen wer-
den kann, während jedoch der Bund in jedem Falle die
Aufsicht über diese Tätigkeit auszuüben hat.
Die Regelung aller weiteren Details soll gemäss Absatz 3 des
Gegenvorschlages der Bundesgesetzgebung überlassen
bleiben.
Ich hoffe, Ihnen damit zumindest die Beweggründe der
Kommissionsmehrheit zur Lancierung eines Gegenvor-
schlages einigermassen dargelegt und sodann dieses
hüben und drüben bereits vor der heutigen Debatte arg
gezauste Kind vorgestellt zu haben. Es ist nun an Ihnen, zu
entscheiden, ob Sie diesen zarten, aber nichtsdestotrotz
hoffnungsvollen Sprössling adoptieren wollen.
M. Martin, rapporteur: Désigné comme rapporteur de lan-
gue française par la commissioin, je suis aussi, simultané-
ment, rapporteur de la minorité de celle-ci.
En effet, lors des délibérations du 26 août dernier, la com-
mission, dans tous les votes principaux, s'est divisée en
deux parties égales, M. Merz, président, tranchant en faveur
de ses idées. Me trouvant dans l'autre moitié, je vous présen-
terai, ceci en accord avec la commission, l'autre façon
d'aborder ce problème.
Tout d'abord, que veut l'initiative? Il me semble bon de le
rappeler. Déposée le 14 décembre 1979 et ayant recueilli
113000 signatures, elle tend à accorder le libre choix entre
le service militaire et le service civil, en entraînant la sup-
pression de l'obligation générale de servir. Il ne serait plus
indispensable d'être en proie à un conflit de conscience
pour faire la demande d'accomplir un service de remplace-
ment. Cette requête pourrait être présentée par tout citoyen
qui y verrait son avantage. La durée prévue pour ce genre de
service civil serait une fois et demie celle du service militaire,
soit environ 18 mois. Ce service civil s'accomplirait dans le
cadre d'institutions publiques et privées, dans le but de
construire la paix en écartant les causes d'affrontements
violents. En résumé, on peut dire qu'il constitue une variante
à l'initiative populaire de Münchenstein, refusée très nette-
ment par le peuple le 4 décembre 1977, il y a donc six ans à
peine.
Le Conseil fédéral, dans son message, propose au Parle-
ment de soumettre l'initiative au peuple sans présenter de
contre-projet et de la rejeter.
Le Conseil des Etats, conseil prioritaire, a traité cet objet
dans sa séance du 1
er
mars 1983; par 33 voix contre 6, il a
suivi les propositions du Conseil fédéral.
La commission du Conseil national a tenu une première
séance le 18 avril 1983. Elle a entendu tout d'abord une
délégation des initiants qui ont exposé les raisons pour
lesquelles ils ont lancé cette initiative. Ils n'ont pu répondre
d'une manière précise comment ils voyaient l'accomplisse-
ment du service civil, sa forme, son contrôle.
Diverses propositions ont été présentées; elles ont trait soit
au libre choix, inadmissible pour une partie de la commis-
sion, soit au but poursuivi par l'accomplissement du service
civil qui devrait se faire en faveur de la défense générale. Il
ressort des premières discussions:
a. Que les propositions faites sont souvent très proches de
celles du Conseil fédéral dans le contre-projet a l'initiative
de Münchenstein;
b. Qu'il est très difficile, dans le cadre d'une commission,
d'élaborer un contre-projet sans avoir un texte préparé;
c. Que les initiants désirent une situation claire et qu'ils
préfèrent nettement que le peuple se prononce sur leur
proposition, sans contre-projet officiel.
Après les différents votes sur les propositions de modifica-
tions, la commission, par 14 voix contre 6, a su ivi la proposi-
tion du Conseil des Etats. Elle a aussi adopté une motion
dite Segmüller, par 17 voix sans opposition, motion dont la
teneur est la suivante: «Le Conseil fédéral est invité à réviser
le code pénal militaire visant à la décriminalisation de l'ob-
jection de conscience authentique. Son but principal est de
permettre un internement des véritables objecteurs de cons-
cience, pour l'instant condamnés à subir une peine, distinct
de celui des prisonniers de droit commun.» Je vous invite à
souscrire à cette proposition.
Notre commission pensait avoir terminé son travail d'ana-
lyse quand, à la fin du mois de juillet, elle recevait une
convocation pour une nouvelle séance. Cette date était
retenue sur le seul avis du président, sans consultation, à la
demande de trois membres de notre commission qui, dans
le cadre d'un groupe de travail, faisaient des propositions
pour la présentation d'un contre-projet.
Après moult discussions sur la légitimité de cette convoca-
tion et sur la validité de nouvelles décisions- il y avait, lors
de cette séance, un absent et 8 commissaires remplacés - la
commission décidait d'entrer en matière par un vote de 10
contre 10, le président tranchant dans le sens précité. Les
- September 1983 N
1225
Zivildienst. Volksinitiative
propositions d'un contre-projet présentées par le groupe de
travail, patronné par les Eglises protestantes, peuvent se
résumer comme suit: liberté du choix d'accomplir service
militaire ou service civil, trois possibilités de durée, soit le
double, soit plus longue, soit enfin plus longue mais du
double au maximum, enfin tâches à accomplir en rapport
avec les buts généraux de la Confédération.
La commission a discuté d'une manière très approfondie de
ces différentes possibilités de combinaisons et de distinc-
tions dans les buts poursuivis. Il ressort de cette discussion
une impression de grande difficulté quant à l'élaboration
d'un texte logique face à des opinions aussi divergentes. Le
texte adopté finalement et sur lequel vous devrez vous
prononcer a la teneur suivante:
«1. Celui qui ne peut concilier les obligations militaires avec
les exigences de sa conscience et qui, pour le prouver, est
prêt à accomplir un service civil, est libéré du service mili-
taire. Le service civil est deux fois plus long que l'ensemble
du service militaire refusé. Il doit exiger un effort personnel
équivalant à celui que requiert le service militaire.
- Le service civil comprend des activités en rapport avec la
défense générale; il s'accomplit sous la surveillance de la
Confédération.
- La législation règle les dispositions d'application.»
Le vote final sur l'acceptation de ce texte ou le maintien de
notre décision du 18 avril donne un résultat nul de 8 contre
8, le président tranchant en faveur du contre-projet. Il res-
sort des différentes prises de position que les initiants, si les
deux chambres adoptaient le contre-projet que nous exami-
nons, ne retireraient pas leur initiative. Ils estiment en effet
que les textes proposés sont par trop différents des objectifs
poursuivis par leur proposition.
Je ne saurais trop allonger ce rapport mais il me semble
nécessaire d'aborder le fond du problème, celui de l'obliga-
tion générale de servir définie à l'article 18 de notre constitu-
tion fédérale. Accepter cette modification remettrait en
cause notre armée de milice dans sa conception fondamen-
tale ainsi que d'autres obligations du citoyen, celle de payer
les impôts par exemple. Le libre choix porterait un coup fatal
aux effectifs de notre armée, et créerait une inégalité de
traitement devant la loi, ce qui est contraire à l'article 4 de
notre constitution. Pour ces deux points fondamentaux,
nous ne pouvons l'accepter. Nous sommes par contre
opposés à la solution qui voudrait que la situation actuelle
soit maintenue dans un statu quo rigide et inconditionnel.
Le gouvernement doit trouver une solution satisfaisante en
faveur des véritables objecteurs de conscience pour raisons
religieuses ou éthiques. La mise en place d'un service civil,
pour cette catégorie de citoyens, doit se faire sans délai,
mais en dehors de la pression de l'initiative.
En attendant la mise en place de ce dispositif, il nous paraît
utile de favoriser au maximum - je pense surtout à raccour-
cir la procédure, l'accès au service militaire non armé. En
outre, la motion Segmüller appliquée rapidement permettra
de séparer, dans l'accomplissement de leur peine, objec-
teurs de conscience et détenus de droit commun.
Pour ces raisons, je vous prie, au nom d'une moitié de la
commission, d'appuyer la motion Segmüller et de vous en
tenir à la décision du Conseil des Etats.
Frau Segmüller: Bestimmt widerstrebt es uns allen zutiefst,
dass jedes Jahr einige hundert junge Männer ins Gefängnis
wandern, nicht etwa wegen krimineller Handlungen, son-
dern weil sie den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht
glauben vereinbaren zu können. Es ist zu bezweifeln, ob
solcherart Verurteilte später zu einem positiven Staatsver-
ständnis finden werden. Wir sind es uns als Rechtsstaat, der
seine Minderheiten schützt, schuldig, hier Abhilfe zu
schaffen.
Bereits in der Vernehmlassung 1975 zur Münchensteiner
Initiative hat sich die CVP positiv zur Schaffung eines Zivil-
dienstes geäussert. Im Abstimmungskampf um die Mün-
chensteiner Initiative ist die CVP als einzige Regierungspar-
tei klar zur Vorlage eines Zivildienstes gestanden, der für
diejenigen Erleichterung gebracht hätte, die aus religiösen
oder ethischen Gründen die militärische Pflicht mit ihrem
Gewissen nicht vereinbaren können. Die CVP hat damit die
Ernsthaftigkeit ihres Einsatzes für einen Zivildienst unter
Beweis gestellt. Sie alle kennen das Schicksal dieser Vor-
lage, die unter Beschuss von den Initianten selber und von
links und rechts in der Volksabstimmung keine Chance
hatte.
Zur neuen Volksinitiative: Die CVP lehnt (wie Bundesrat und
Ständerat) die Volksinitiative für einen echten Zivildienst auf
der Grundlage des Tatbeweises vollumfänglich ab. Es muss
eigentlich als befremdlich und als Missachtung des Volks-
willens erscheinen, wenn wir heute - nur sechs Jahre später
- einer Initiative zustimmen sollen, die in ihren Konsequen-
zen weit über die 1977 abgelehnte Vorlage hinausgeht.
Wenn jedermann, ohne jegliches Prüfungsverfahren, ohne
Angabe von Gründen, durch einfache Mitteilung zum Zivil-
dienst zugelassen würde, auch wenn dieser anderthalbmal
solange dauert, läuft das praktisch auf die freie Wahl hinaus
und damit auf die Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht.
Absatz 2 des Initiativtextes zeugt zudem von einem eigenar-
tigen Friedensverständnis und legt den Umkehrschluss
nahe, wer Militärdienst leistet sei gegen die Förderung des
Friedens. All jene, welche aus Überzeugung ihre Wehrpflicht
zunFriedenssicherung erfüllen, werden sich gegen diese
Ansicht wehren.
Gestatten Sie mir hier ein persönliches Wort. Ich bin selber
Frau und Mutter von Wehrmännern. Unser Sohn leistet
gerade jetzt seinen WK. Lassen Sie mich aus einem Brief
zitieren, den ich kürzlich erhalten habe. Eine Frau schreibt:
«Ich bin Mutter von zwei Söhnen. Der Jüngste ist nun
gegenwärtig in der RS. Beiden ist es nicht leicht gefallen,
das Militär. Es ging nicht ohne Überwindung, bestimmt
nicht ohne Gewissensnöte. Aber ,
sagten sie. Letzten Sonntag packte der Jüngste seine
Sachen. Um Mitternacht sollte die Überlebenswoche begin-
nen. Er sagte zu mir: <Schau, wie wenig es eigentlich
braucht, um zu überleben^ Dann ging er mit gemischten
Gefühlen in die Nacht hinaus, ins Ungewisse. Auch ich als
Mutter habe Gewissensnöte, da ich weiss, dass meine
Söhne leider Gottes lernen müssen, mit Handgranaten,
Sturmgewehr, Minenwerfern usw. umzugehen. Aber von
uns Müttern spricht man nicht. Nur die Dienstverweigerer
haben Gewissensnöte. Wir sahen am Besuchstag den har-
ten, kämpferischen Einsatz unserer Söhne. Beim Mittages-
sen zeigten sie sich als ganz normale, junge Menschen, die
trotz einer strengen RS das Lachen nicht verlernt haben.
Darum sprechen Sie auch einmal von den Gewissensnöten
unserer Söhne, die, weil es in der Verfassung verankert ist,
Militärdienst leisten.»
Das Problem der Militärdienstverweigerer lässt sich mit
Sicherheit nicht mit der Initiative lösen. Trotzdem gilt es,
Wege zu suchen. Es ist verdienstvoll, dass sich eine Arbeits-
gruppe aus kirchlichen und anderen Kreisen zusammenge-
funden hat, um eine annehmbare Alternative auszuarbeiten.
Die CVP hat sich intensiv mit den Gegenvorschlägen dieser
Arbeitsgruppe und der vorberatenden Kommission ausein-
andergesetzt. Diese Gegenvorschläge enthalten bemerkens-
werte Verbesserungen. Der Tatbeweis erhält durch die zwei-
fache Dauer mehr Gewicht. Wichtig und positiv zu werten ist
vor allem die Wiedereinfügung des Begriffs «Gewissen».
Nun haben aber sämtliche Varianten der uns heute vorlie-
genden Gegenvorschläge eines gemeinsam: Sie halten am
alleinigen Tatbeweis und damit an einer freien Wahl fest.
Das ist unannehmbar. Auch bei zweifacher Dauer des Zivil-
dienstes ist die Entscheidung zu leicht und zu einfach, wenn
keine Rechenschaft über die Motive abgelegt werden muss.
Der Staat hat ein Recht darauf, Rechtfertigung zu verlangen,
wenn die Bürgerpflicht verweigert werden will.
Die CVP kann nicht Hand zu einer Lösung bieten, die
wesentliche Prinzipien preisgibt, auf denen die Schweiz
aufgebaut ist: Die bewaffnete Neutralität, die in der allgemei-
nen Wehrpflicht ihren Ausdruck findet. Das ist der Haupt-
grund, weshalb wir keiner der vorgeschlagenen Lösungen
zustimmen können. Der Tatbeweis (auch bei zweifacher
Service civil. Initiative populaire
1226
N 26 septembre 1983
Dauer) bleibt ganz dem Ermessen des einzelnen überlassen ;
eine rein subjektive Entscheidung, die der Staat offenbar
einfach zur Kenntnis zu nehmen und zu der er nichts zu
sagen hat. Die Erwähnung des Gewissens in den Gegenvor-
schlägen hilft auch nicht viel weiter, weil diese Erklärung
eine rein persönliche wäre, da keine Rechenschaft über die
Motive abgelegt werden muss. Wo führt das hin, wenn ein
solcher Präzedenzfall zur Regel werden sollte, wenn künftig
der Bürger darüber entscheidet, ob und wie er seine Bürger-
pflicht erfüllt? Am Beispiel Steuern: Weil Steuergelderauch
für die Armee, für die Rüstung verwendet werden, würde es
nicht lange dauern, bis jemand sagt, das Bezahlen der
Steuern sei wegen der Waffenkäufe mit seinem Gewissen
nicht vereinbar, er sei aber bereit, den doppelten Betrag
einem Hilfswerk zukommen zu lassen.
Mit dem Tatbeweis allein geht es also nicht. Die Zivildienst-
leistung kann nicht wahlweise geschehen; sie muss strikte
Ausnahmeregelung bleiben. Die Bereitschaft, einen doppelt
so langen Zivildienst zu leisten, ist zwar geeignet, die Ernst-
haftigkeit des Begehrens zu unterstreichen. Sie kann aber
nicht davon entbinden, dass der Antragsteller seine geltend
gemachten Gewissensgründe vor einer eigens dafür
geschaffenen Untersuchungskommission auf ihre Glaub-
würdigkeit abklopfen lassen muss. Sicher ist eine solche
durch den Tatbeweis erleichterte Motivforschung immer
noch schwierig genug. Sie ist aber möglich. Schliesslich
muss jeder Richter im zivilen Strafprozess die Tatmot ve der
von ihm zu Beurteilenden für die Strafzumessung ergrün-
den. Wieso sollte dies hier nicht möglich sein?
Zum übrigen Inhalt der Vorschläge: Das Erfordernis der
gleichen Anforderungen. Man muss sich dabei bewusst
bleiben, dass vermutlich kein Zivildienst, und sei er noch so
streng, die Gefährdung und die Unannehmlichkeiten des
Militärdienstes wirklich egalisieren kann, es sei denn mit
Schikanen. Die zweifache Länge bedeutet also höchstens
Annäherung, nicht aber wirkliche Abgeltung der militäri-
schen Bedingungen und Gefahren. Um so mehr dar' nicht
auf den Tatbebweis als alleiniges Kriterium abgestellt wer-
den. Ich betone nochmals: Wir betrachten alle Berrühun-
gen, in letzter Minute doch noch einen Konsens für einen
Gegenvorschlag zu finden, als verdienstvoll. Viele gute
Ideen sind in den Vorschlägen enthalten; sie zeigen auch in
etwa die Richtung an, in der ein Kompromiss zu suchen ist.
Sie verdienen es nicht, in einer Volksabstimmung mit einem
doppelten Nein für viele Jahre begraben zu werden. Das
aber ist unweigerlich ihr Schicksal, wenn wir jetzt darauf
bestehen, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzu-
stellen, ohne dass dessen Tragweite und Konsequenzen
genau absehbar sind.
Ein Gegenvorschlag, der Chancen hat, die Mehrheit des
Parlamentes zu finden und die Hürde der Volksabstirr mung
zu passieren, muss inhaltlich unweigerlich in Richtung der
Münchensteiner Initiative gesucht werden. Ein solcher
Gegenvorschlag aber bewegt die Initianten nicht zum Rück-
zug. So paradox es tönt: Wem wirklich an der Lösung des
Problems Militärdienstverweigerer gelegen ist, der muss
hier in diesem Rat nein sagen zu allen Gegenvorschlägen
und die Initiative allein zur Volksabstimmung bringen. Ein
Volksnein zu einem Gegenvorschlag würde alle darin
enthaltenen guten Ideen wieder auf Jahre hinaus blockieren.
Das gilt es zu vermeiden.
Wir ersuchen den Bundesrat, ohne Verzug vorerst ganz
konkrete Modelle eines möglichen Zivildienstes auszuarbei-
ten, nicht nur, was die Organisationsform betrifft, sondern
auch inhaltlich. Erst wenn wir genau wissen, was wir uns
darunter vorzustellen haben, ist es möglich, die richtige
Formel für einen entsprechenden Verfassungsartikel zu fin-
den, der auch im Volk ein Chance hat. Die CVP wird selber
eine Arbeitsgruppe damit betrauen, Vorschläge auszuar-
beiten.
Zur Motion: Bis eine tragfähige Lösung auf Verfassungs-
ebene gefunden wird, mag noch einige Zeit vergehen. Inzwi-
schen gilt es, die Möglichkeiten auszuschöpfen, die auf
Gesetzesebene gegeben sind. Wir unterstützen daher die
Kommissionsmotion. Wir wünschen einen Strafvollzug, der
getrennt ist von demjenigen der Kriminellen und der es dem
Dienstverweigerer ermöglicht, eine Leistung zu erbringen.
Er soll nicht mehr als Krimineller abgestempelt sein. Er ist
ein Aussenseiter, der sich einer bürgerlichen Pflicht
entzieht. Es ist dies zwar nur ein kleiner Schritt, doch glau-
ben wir, dass er für die Verweigerer aus Gewissensgründen
einen echten Fortschritt bringt.
Ich komme zum Schluss. Wir beantragen Ihnen erstens
Zustimmung zum Bundesrat und Ständerat und Ablehnung
der Volksinitiative, zweitens Nichteintreten und Ablehnen
aller Gegenvorschläge, drittens Zustimmung zur Kommis-
sionsmotion.
Weber-Schwyz: Die vorliegende Volksinitiative ist unter
eigenartigen Vorzeichen gestartet und in der nationalrätli-
chen Kommission unter eigenartigen Umständen beraten
worden. Das muss hiereinleitend festgestellt werden. Diese
unvernünftige Initiative wurde bereits 1977 angekündigt,
bevor das Schweizervolk und sämtliche Stände die gemäs-
sigtere Münchensteiner Vorlage mit eindrücklicher Mehrheit
abgelehnt haben. Es war eine Trotzreaktion extremer Kreise.
Nach den eindeutigen Beschlüssen des Ständerates hat
unsere Kommission das Geschäft im April beraten und
Zustimmung zum Ständerat beschlossen. Mitte Juli sodann
- in der Ferienzeit - wurde unverhofft zu einer neuen Sit-
zung im August eingeladen. Diese Aufgebotsweise wider-
sprach in jeder Beziehung unserem Geschäftsreglement,
und demzufolge musste ein Drittel der Kommissionsmitglie-
der infolge Terminschwierigkeiten ersetzt werden. Beden-
ken müssen hier die Folgen dieser Praxis wecken. Künftig
könnte jeder Landesverband und jede Vereinigung das
Ende der ersten Beratungsrunde in den Kommissionen
abwarten, um dann auf ausserparlamentarischem Wege mit
neuen Gegenvorschlägen aufzuwarten. Zudem lagen hier
keinen neuen Tatbestände oder Erkenntnisse vor.
Ich möchte mich nun vorab mit dem Inhalt und den Auswir-
kungen des Volksbegehrens auseinandersetzen. Eine
Annahme dieses Textes - und hier gibt es nichts zu deuteln
- würde die indirekte Aufhebung der allgemeinen Wehr-
pflicht bewirken. Über diese Tatsache kann auch die Belobi-
gung des Tatbeweises nicht hinwegtäuschen. So könnte in
Zukunft jeder Dienstverweigerer ohne Gewissenserfor-
schung, ja ohne einen Entschluss zu fassen, nach Lust und
Laune seinen Dienst am Vaterland bestimmen. Dieses Wahl-
recht würde unsere Gesamtverteidigung schweizerischer
Prägung ganz in Frage stellen.
Auch die Umschreibung des Zivildienstes ist reichlich ver-
worren und unklar: «Förderung von Frieden und internatio-
naler Solidarität», die Suche nach den Ursachen der Gewalt
und menschenwürdiger Lebensverhältnisse sind wohl
erstrebenswerte Ziele jeder Gemeinschaft, entsprechen aber
niemals unserer verfassungmässigen Wehrpflicht. Hier ist
wieder einmal in Erinnerung zu rufen, dass unsere Eidge-
nossenschaft seit Anbeginn nur durch ständige Wehrbereit-
schaft Unabhängigkeit, Friede und Freiheit sichern konnte.
Selbst wenn man die Forderungen des Volksbegehrens ab-
lehnt, so ist unbestritten, dass man für bestimmte Katego-
rien von Dienstverweigerern nach neuen Lösungen suchen
muss. Vorab ist erneut auf die Möglichkeiten des waffenlo-
sen Militärdienstes hinzuweisen. Hier ist mit einer etwas
beweglicheren Praxis, besonders auch in den Rekruten-
schulen, für zweckmässige Lösungen zu sorgen. Wer aus
achtenswerten Gründen waffenlosen Dienst leisten will, dem
sollen nicht administrative Hindernisse in den Weg gelegt
werden. Die Verordnung von 1981 muss verbessert werden.
Sodann könnte durch eine Revision des Militärstrafgesetzes
für Verweigerer aus religiösen und ethischen Gewissens-
gründen ein anderes Verfahren gewählt werden. Diese
Leute müssten vor einer kriminellen Bestrafung ausgenom-
men sein. Deshalb unterstützt unsere Fraktion die Motion
Segmüller, welche eine Abänderung des MStG in der
genannten Richtung fordert. Auch bei den nicht rechtzeitig
erkannten psychisch Dienstuntauglichen ist ein einfacherer
Verfahrensweg notwendig.
- September 1983 N
1227
Zivildienst. Volksinitiative
Im folgenden möchte ich kurz unsere Auffassung über eine
künftige Ausgestaltung eines Zivildienstes darlegen. Ein sol-.
cher Einsatz kann - soll er im erweiterten Sinn des Verfa-
sungsmässigen wirklich genügen - nur im Rahmen der
Gesamtverteidigung zulässig sein. Es ist wohl zuzugeben,
dass Zivilschutz und koordinierter Sanitätsdienst bis heute
keine Dienstbereiche für sechs und mehr Monate Dauer
anzubieten haben. Darum müssten auf jeden Fall Sonderde-
tachemente mit sinnvollen Aufgaben vorgesehen sein. Bei
solchen Einsätzen für Bundesaufgaben dürfen aber die
Organisationsbedürfnisse für den Mobilmachungsfall nie-
mals ausser acht gelassen werden.
Aus den genannten Gründen kann unsere Fraktion den
verspäteten Gegenvorschlag ebenfalls nicht unterstützen.
Nur schwere Gewissensnot aus religiösen und ethischen
Gründen soll die Rechtswohltat des Gesetzes erfahren. Poli-
tischen Dienstverweigerern darf unter keinen Umständen
eine Vorzugsbehandlung zukommen, hier gibt es auch kei-
nen echten Gewissensnotstand. Das sind Beistandsverwei-
gerer am eigenen Volk. Wer nicht im Rahmen der Gesamt-
verteidigung die menschlichen Grundpflichten - Retten,
Pflegen, Helfen - mittragen will, lässt eine sonderbare
staatspolitische Haltung erkennen. Irgendwo hat die guteid-
genössische Toleranz ihre Grenzen. Nach den letzten Erklä-
rungen des Komitees «Zivildienst durch Tatbeweis» wäre
heute jeder vernünftige Gegenvorschlag nutzlos und der
Gesinnung unseres Volkes zuwiderlaufend.
Im Auftrag der freisinnig-demokratischen Fraktion empfehle
ich Ihnen:
- Volk und Ständen die Verwerfung der Volksinitiative zu
empfehlen;
- Verzicht auf einen Gegenvorschlag;
- Zustimmung zur Motion auf Revision des MStG.
Bei allem Verständnis und Wohlwollen gegenüber Proble-
men und Gemütslagen einzelner Zeitgenossen, dürfen
bestimmte Wohlstandsauswüchse nicht ungeachtet bleiben.
Wir müssen wieder vermehrt auf das Fundament unserer
Unabhängigkeit hinweisen. Eine Aushöhlung der allgemei-
nen Wehrpflicht hiesse auf die Möglichkeiten der Friedens-
erhaltung und der Absicherung unserer kostbaren Glau-
bens- und Gewissensfreiheit verzichten. Cäsar von Arx hat
diese Bürgerpflicht in seinem Bundesfeierspiel von 1941
zutreffend und eindrücklich umrissen, als er sagte: «Den
schützt die Freiheit nur, der sie auch beschützt».
Ich bitte Sie um Zustimmung zu den Beschlüssen des Stän-
derates und um Nichteintreten zu Artikel 1a.
M. Carobbio: Le groupe du Parti du travail, du Parti socia-
liste autonome et des organisations progressistes, contrai-
rement aux collègues qui m'ont précédé à cette tribune, ne
peut pas du tout souscrire à la position du Conseil fédéral et
du Conseil des Etats qui nous proposent d'inviter le peuple
et les cantons à rejeter purement et simplement l'initiative
pour un authentique service civil fondé sur la preuve par
l'acte et qui nous proposent aussi de refuser toute discus-
sion sur un possible contre-projet acceptable par les initia-
teurs. Nous sommes d'avis que le moment est venu pour la
Suisse - on a déjà traîné ce problème trop longtemps - à
l'instar des autres pays d'Europe qui nous entourent, de
résoudre le problème de l'objection de conscience et de
reconnaître officiellement le droit au service civil pour tous
ceux qui refusent le service militaire armé ou non armé. En
effet, en 1983 il n'est plus admissible qu'en Suisse on
continue à condamner a la prison des Suisses pour leurs
profondes convictions et leurs idées qui les portent à
demander un service de rechange au service militaire, dans
leur engagement en faveur de la paix et de la fin de la course
aux armements et à la violence. Cela indépendamment du
fait que l'on soit ou non d'accord avec leurs idées. Je vous
rappelle que la constitution suisse garantit à tous les
citoyens la liberté de conscience. La limitation de cette
liberté, comme dans le cas présent, au nom de l'obligation
de faire son service militaire prévue par l'article 18 de cette
même constitution et par le moyen de la répression pénale
de cette liberté, décidée par les milieux militaires, directe-
ment intéressés, constitue, à notre avis, une violation des
droits fondamentaux de l'homme au nombre desquels il y a
le droit de concevoir la possibilité de défendre l'indépen-
dance et la liberté des hommes et du pays, donc aussi de la
Suisse, par d'autres moyens que par le service militaire.
Nous ne croyons pas non plus que le droit de choisir entre le
service militaire et le service civil, ainsi que l'a soutenu il y a
un moment M. Weber-Schwyz, peut être considéré comme
une atteinte ou un affaiblissement à la volonté de défense
militaire du pays ou peut ouvrir la porte à de grandes
difficultés de recrutement. L'expérience des pays qui ont
réalisé le service civil est là pour contredire cette crainte.
Mais, au-delà de cette question de principe qui, à notre avis,
justifie à elle seule l'adoption de l'initiative ou du moins la
recherche d'un contre-projet qui, finalement, permettrait de
résoudre vraiment le problème et la situation des objecteurs
de conscience, nous estimons insuffisants et assez faibles
les motifs donnés par le Conseil fédéral dans son message
et repris ici par les rapporteurs des deux groupes qui m'ont
précédé, pour justifier leur refus de l'initiative ou d'un con-
tre-projet. C'est ainsi que, lorsque le Conseil fédéral prétend
que l'acceptation de l'initiative introduisant le libre choix
entre le service militaire et le service civil n'exigerait plus
qu'on soit «en proie à un conflit de conscience pour faire
demande d'accomplir le service civil», il oublie que seul un
objecteur vraiment motivé, conscient et ayant de profondes
convictions peut accepter de faire un service civil une fois et
demie plus long que le service militaire. Les autres, il faut
bien le rappeler, ont des moyens plus faciles: un certificat
médical leur suffit. Il n'est pas juste d'affirmer que n'importe
qui pourrait présenter une demande de faire du service civil.
Une profonde conviction - je le répète - est indispensable.
Le Conseil fédéral juge en outre très dangereux le fait que
l'initiative exclut pratiquement tout examen préliminaire per-
mettant d'établir le conflit de conscience. Une fois encore, le
gouvernement et ceux qui le soutiennent oublient la grande
difficulté de réaliser cet examen, de porter ce jugement et
celle de distinguer entre les motifs du refus de faire du
service militaire, soit motifs religieux, motifs politiques ou
autres. La pratique des tribunaux militaires des dernières
années le prouve. Le Conseil fédéral oublie encore qu'une
des raisons de la faillite de l'initiative de Münchenstein
découlait précisément de cette difficulté; du reste, la résolu-
tion 337 du Conseil de l'Europe n'établit aucune liste des
motifs d'objection. L'acceptation d'un service civil plus long
que le service militaire constitue, à notre avis, l'élément
déterminant du choix de l'objecteur. Nous considérons
comme vraiment inacceptable et même provocatrice l'argu-
mentation du message du Conseil fédéral selon laquelle la
description des objectifs et les domaines d'activité du ser-
vice civil sont «assez vagues» et pourraient s'étendre «jus-
qu'à la propagande ou l'agitation contre l'accomplissement
des tâches constitutionnelles». Par de telles affirmations, le
Conseil fédéral semble méconnaître - je ne sais pas s'il le
fait volontairement ou inconsciemment - les idéaux et les
profonds motifs qui poussent les gens à choisir la voie de
l'objection de conscience. Il semble vouloir nier qu'aujour-
d'hui les dangers que la course aux armements font courir à
l'humanité, peuvent être une source de graves conflits de
conscience et contribuent à favoriser une volonté d'agir
différemment de la norme, afin de lutter pour la paix. A mon
avis, une telle attitude équivaut à refuser de respecter les
idées des autres, peut-être minoritaires, mais pourtant
dignes d'être respectées. Le fait est grave.
Quant à l'argumentation qu'un contre-projet ne se justifie
pas, parce qu'il y a à peine sept ans qu'on a voté sur
l'initiative de Münchenstein, je la trouve inacceptable. Je
rappelle un seul exemple: la taxe sur la valeur ajoutée avait
été refusée par le peuple, mais une année après on a
proposé un nouveau projet. Je ne vois pas pourquoi sept
ans plus tard on ne peut pas trouver une solution s'appli-
quant aux objecteurs de conscience.
Pour toutes ces raisons, nous repoussons la position du
Conseil fédéral et nous considérons l'initiative en discussion
Service civil. Initiative populaire
1228N 26 septembre 1983
comme acceptable et valable. Et comme nous prenons au
sérieux l'affirmation qui est contenue dans le message du
Conseil fédéral, selon laquelle la question de l'objection de
conscience n'est pas résolue, nous nous prononçons en
faveur de cette initiative ou d'une solution de rechange qui
reprendrait les exigences de l'initiative et permettrait de
résoudre le problème des objecteurs devant le peuple. Ainsi,
et contrairement à Mme Segmüller, il est évident que nous
pourrions nous déclarer favorables à un contre-projet qui
conviendrait seulement aux initiateurs et permettrait d'éviter
de soumettre au peuple - et à cet égard, je suis d'accord
avec Mme Segmüller- initiative et contre-projet. En effet si
l'on soumet au peuple l'initiative et un contre-projet, il est
certain que l'une et l'autre seront refusés.
Mais cela dit, je dois clairement affirmer que le contre-
projet, selon la version de la majorité de la commission, ne
peut constituer pour nous une solution de rechange pour
les raisons suivantes: premièrement, il vise pratiquement, en
reprenant dans le texte de l'alinéa 1 les termes «avec les
exigences de sa conscience», à réintroduire le principe
d'une différenciation des divers motifs d'objection, différen-
ciation que nous considérons comme irréalisable et inac-
ceptable. Deuxièmement parce que la proposition visant à
doubler la durée du service civil par rapport au service
militaire accompli va au-delà de toutes les exigences accep-
tables et même de la norme fixée par le Conseil de l'Europe,
qui est d'un tiers de plus au maximum par rapport au service
militaire, et qu'elle confère pratiquement au service civil un
caractère punitif, ce qui n'est pas du tout justifiable. Les
objecteurs de conscience ne doivent pas être punis parce
qu'ils ont des idées différentes de celles de la grande majo-
rité des citoyens qui préfèrent continuer à servir la patrie
dans l'armée suisse.
Troisièmement parce que, en demandant que le service civil
comprenne des activités en rapport avec la défense, la
majorité de la commission refuse de reconnaître le sens
profond du choix des objecteurs et propose une solution
qui, sur le plan pratique, ne changerait rien à la situation et
risquerait même de créer une nouvelle catégorie d'objec-
teurs, les objecteurs au service civil ainsi conçu.
La solution préconisée par la majorité de la commission
représente donc pour nous non seulement un compromis
insatisfaisant; elle constitue encore une solution dange-
reuse qui passe à côté du vrai problème, qui est celui de la
reconnaissance du droit à un service civil indépendant de
l'armée comme solution de rechange possible.
Pour ces raisons, notre groupe s'opposera à la solution
présentée par la majorité de la commission.
Les deux propositions de minorité de nos collègues Ott et
Günter ne nous satisfont pas non plus, bien que nous
reconnaissions les bonnes intentions de leurs auteurs, qui
ont cherché une solution qui puisse trouver grâce devant le
peuple. La minorité représentée par M. Ott se ra'lie en
principe à la proposition de la majorité de la commission qui
vise à fixer la durée du service civil au double de celle du
service militaire que je viens de combattre. Elle cherche en
outre à éluder la question de la relation des activités du
service civil avec la défense par la formule «en rapport avec
les buts constitutionnels de la Confédération». Une telle
formule ne répond pas aux vœux des objecteurs, qui vou-
draient accomplir un service civil en faveur de la paix.
Quant à la proposition de M. Günter, elle présente certes,
par rapport à celle du collègue Ott, l'avantage de reprendre
la premier paragraphe de l'initiative et renvoie tout le reste à
la loi d'application mais c'est justement ce renvoi qui me
paraît discutable parce qu'il ouvre la porte à des solutions
qui pourraient, je le répète, introduire des exigences refu-
sées, parce que jugées inacceptables, par les objecteurs.
Nous doutons sérieusement que l'acceptation de l'une ou
l'autre des deux propositions de minorité puisse conduire
au retrait de l'initiative ou, ce qui compte finalement, appor-
ter une solution satisfaisante et valable au problème de
l'objection de conscience. Face à ces doutes, nous préfé-
rons nous en tenir à la solution la plus claire, c'est-à-dire à
celle qui est proposée par les auteurs de l'initiative, le cas
échéant à une formule très proche de celle-ci. A ce propos,
je reconnais que la proposition de notre collègue Zwygart
constitue une bonne tentative de résoudre le problème.
Reprenant la proposition du groupe des Eglises protes-
tantes qui a été discutée avec les auteurs de l'initiative, il
propose de ne pas fixer définitivement la durée du service
civil à deux ans, mais de le faire seulement pour les dix
prochaines années. A notre avis, cette formule, quoique
intéressante, diffère encore notablement de l'initiative; elle
mériterait d'être étudiée d'une manière plus approfondie. Je
pense par exemple à la définition des activités du service
civil et surtout à la fixation, dans le texte de l'article constitu-
tionnel, de la durée dudit service à une fois et demie celle du
service militaire, la solution des deux années étant acceptée
pour les dix prochaines années à titre de mesure transitoire.
Voilà pourquoi, si l'on veut vraiment trouver un texte auquel
une majorité pourrait se rallier, il serait utile de réexaminer à
fond le problème sur la base de la proposition de M. Zwy-
gart. C'est la raison pour laquelle la proposition de notre
collègue Jean-Claude Crevoisier visant au renvoi du projet à
la commission devrait être acceptée.
En conclusion, notre groupe se déclare disposé, mais seule-
ment à ces conditions, à faire un effort pour trouver une
solution permettant au projet de passer le cap de la votation
populaire.
Dans le cas contraire, notre groupe se prononcera résolu-
ment en faveur de l'initiative et invitera le peuple et les
cantons à accepter l'initiative en faveur d'un authentique
service civil basé sur la preuve par l'acte.
Günter: Wir haben eine Volksinitiative vor uns, die es ver-
dient, dass wir sie möglichst ernsthaft diskutieren. Es ist
eine Volksinitiative, die ein Problem anspricht, das seit bald
80 Jahren einer Lösung harrt, eine Initiative, die aber auch in
ihren Absätzen 2 und 3 gute Absichten deklariert und gleich-
zeitig damit eine offene Flanke gibt, in die die Gegner
vorstossen können.
Herr Kollege Weber-Schwyz hat uns ein Beispiel dafür vor-
hin gegeben, wie die Gegner die gutgemeinten Absätze 2
und 3 der Initiative, welche den Frieden und die Verhütung
des Krieges betreffen, demagogisch ausschlachten können.
Die Fraktion des Landesrings und der EVP war mit der Art
und Weise, wie der Ständerat das wichtige und schwerwie-
gende Problem der Dienstverweigerer leichtfertig behandelt
hat, schon im März nicht zufrieden. Sie hat mich daher
schon im März beauftragt, einen Gegenvorschlag einzurei-
chen. Wir waren aber der Meinung, dass das nicht genügt;
darum habe ich bereits im April einen Brief an die Evangeli-
schen Landeskirchen und an die Bischofskonferenz
geschrieben. In diesem Brief habe ich mir erlaubt, unsere
Kirchen darauf aufmerksam zu machen, dass das Problem
des Zivildienstes die kirchlichen Kreise etwas angehe und
dass sie sich dazu äussern sollten. Es freut uns, dass aus
dieser Anregung die Arbeitsgruppe hervorging, welche dazu
beigetragen hat, noch in letzter Minute in der Kommission
einen Meinungsumschwung herbeizuführen.
Diese Arbeitsgruppe war nicht selbstverständlich. Es ist
unseres Wissens das erstemal, dass sich eine Arbeitsgruppe
bildete, in der die grossen Landeskirchen, aber auch Parla-
mentarier sowie die Initianten und Repräsentanten des EMD vertre-
ten waren. Vor allem Herr Direktor Ernst, den ich sonst bei
anderer Gelegenheit gerne kritisiere, hat dort grossen Mut
durch seine Mitarbeit bewiesen. Auch wenn Herr Bundesrat
Chevallaz daraus jetzt nur noch einen Beobachter zu
machen beliebt, steht doch fest, dass Herr Ernst dort ganz
aktiv mitgearbeitet hat, wie Herr Wildbolz, der jetzt vom EMD
nur noch als Privatperson behandelt wird, als die er, weil er
ein hoher Militär gewesen war, schon deshalb mit viel Sach-
verständnis mitwirken konnte.
Ich danke dem Kommissionspräsidenten, dass er sich geop-
fert hat, das unkonventionelle Vorgehen zu wählen, das
Ihnen beschrieben wurde. Es ist eben durchaus nicht so,
dass diese Arbeitsgruppe irgendein Verband wäre, vielmehr
haben sich zum erstenmal alle betroffenen Kreise zusam-
mengesetzt, und vor allem ist dabei eine konkrete Lösung
- September 1983 N
1229
Zivildienst. Volksinitiative
herausgekommen. Der Vorschlag, der Ihnen unterbreitet
wird, ist ein Kompromiss, zu dem alle Beteiligten ja sagen
konnten und bei dem alle Beteiligten schmerzhafte Konzes-
sionen gemacht haben. Das scheint mir entscheidend zu
sein. Jedem hat es weh getan, so weit von seinem Stand-
punkt abrücken zu müssen. Damit ist unserer Ansicht nach
ein tragfähiger Kompromiss in die Nähe gerückt, ein Kom-
promiss, der auch eine Mehrheit im Volk finden kann.
Unsere Fraktion steht klar hinter dem Tatbeweis. Wir glau-
ben, dass noch so wortreiche Gespräche mit Psychologen,
Tests und Untersuchungskommissionen niemals klar und
vor allem niemals menschenwürdig die gute Absicht eines
jungen Menschen beweisen können; nur die Tat kann das.
Wir stimmen dabei durchaus der Meinung zu, dass ein
solcher Ersatzdienst, wie er vorgeschlagen wird, ähnliche
körperliche und seelische Anforderungen an diese Leute
stellt wie ein Militärdienst. Aber es soll ein Ersatzdienst sein.
Für einen jungen Menschen ist unserer Ansicht nach eine
eineinhalbfache Dienstzeit eine enorm lange Zeit. Das ist
eine halbe Ewigkeit. Wenn sich jemand bereit erklärt, 50
oder 100 Prozent mehr Dienst zu leisten, dann ist es ihm
sicher ernst mit seinem Anliegen. Die Zeit der Gewissenser-
forschung sollte vorbei sein. Dies möchte ich doch Frau
Segmüller sagen. Seit der spanischen Inquisition wissen wir
zur Genüge, was bei der Gewissenserforschung heraus-
kommt, nämlich nichts Schlaues. Der einzige wirkliche
Beweis, der zählt, ist die Tat - das sollte ja auch in der Politik
so sein -, nicht das Darum-herum-Gerede. Die Tat entschei-
det. So sollten wir es auch hier halten; denn das ist die
einzige richtige Art und Weise.
Unserer Ansicht nach geht es heute darum, eine Lösung zu
finden, damit junge Leute nicht mehr ins Gefängnis müssen,
sondern sich sinnvoll für unser Lan'd einsetzen. Die vorge-
schlagene Lösung ist sinnvoll, weil eine Kriminalisierung
unmenschlich ist. Sie ist aber auch volkswirtschaftlich sinn-
voll. Das Gefängnis kostet uns einen Haufen Geld, wohinge-
gen ein Zivildienst sinnvolle Produkte für unser Volk produ-
zieren wird, abgesehen davon, dass das Gefängnis die jun-
gen Leute womöglich verdirbt, so dass sie dann ihr Leben
lang der Gesellschaft eine Last sein werden. Wir sollten
ihnen unbedingt eine Möglichkeit des sinnvollen Wirkens
geben.
Welches sind nun die Hauptargumente, die gegen den Zivil-
dienst vorgebracht werden? Es sind zwei.
Das erste Argument: Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. So
steht es in unserer Verfassung. Aber ich frage Sie: Wird
diese Verfassung wirklich so eingehalten, wie es da steht?
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Armee einen
Viertel der jungen Schweizer nicht nimmt. Eben dieser Tage
konnten Sie in einer grossen schweizerischen Tageszeitung
die Geschichte eines jungen Mannes lesen, der 2,13 Meter
gross ist, im übrigen ist er völlig normal. Die Schweizer
Armee nimmt ihn nicht, trotz unserer vielzitierten Verfas-
sung. Warum? Man hat keine Kleider, es käme zu teuer zu
stehen, war als Argumentation zu lesen; wie wenn das ein
Argument wäre, einen Verfassungsgrundsatz zu brechen!
Wer also den körperlichen Normalmassen nicht entspricht,
der wird nicht genommen. Vor Ihnen steht ebenfalls ein
Schweizer, der die körperlichen Normalmasse nicht erfüllt
hat. Ich habe als 18jähriger verzweifelt darum gekämpft,
zum Teil mit Erfolg, in die Armee aufgenommen zu werden,
weil sie mich wegen einer frühkindlichen Kinderlähmung
nicht haben wollten. Das hat mich hart getroffen, einen
amtlichen Stempel zu bekommen, minderwertig zu sein, nur
weil man die 100 Meter nicht ganz so schnell rennen kann
wie die anderen oder ein bisschen hinkt beim Gehen. Wenn
wir das Problem einmal von dieser Seite ansehen, gibt es
etwa zehnmal mehr Schweizer - schätze ich -, die gerne in
die Armee gehen möchten und trotz der Verfassung, der
allgemeinen Wehrpflicht, nicht gehen dürfen. Daneben gibt
es jenen Zehntel der Schweizer, die nicht gehen wollen,
aber gehen müssen, weil man sagt: Die Verfassung befiehlt
es. Ich möchte Sie fragen: Wo bleibt hier der Rechtsgrund-
satz der gleichen Rechte für alle?
Ich wüsste gerne, wie man die Zurückweisung dieses 2,13
Meter langen jungen Mannes juristisch begründete, falls
dieser mit einer Verfassungsklage vor Bundesgericht gehen
würde.
Natürlich gibt es Faulpelze, die nicht in die Armee gehen
wollen, das ist mir auch klar. Aber ich kann Ihnen sagen: die
meisten davon werden sich heute auf dem blauen Weg, also
mit einem medizinischen Zeugnis, ohne weiteres freima-
chen können. Ich möchte einfach Ihre Aufmerksamkeit dar-
auf lenken, dass das Problem zwei Seiten hat, und anregen,
das Problem jener Schweizer, die in die Armee gehen möch-
ten, aber von der Armee nicht aufgenommen werden,
ebenso seriös und intensiv zu studieren wie jetzt das Dienst-
verweigererproblem. Beide Probleme hängen eng zusam-
men. In der Verfassung steht nämlich nicht, «jeder dienst-
taugliche Schweizer ist wehrpflichtig», sondern es steht,
«jeder Schweizer ist wehrpflichtig».
Das zweite Argument, das vorgebracht wird, hängt mit den
eben dargelegten Ausführungen zusammen. Es werden
Bestandesprobleme ,der Armee angeführt. Man hat offen-
sichtlich Angst - das hat auch im Votum von Herrn Weber
schon durchgeschimmert -, dass alle jungen Leute der
Armee davonlaufen, wenn man eine sogenannt freie Wahl
hat. Das spricht natürlich nicht gerade für das Selbstbe-
wusstsein unserer Generalität. Abgesehen davon bin ich
überzeugt, dass die meisten jungen Leute einsehen, dass es
eine Armee braucht und dass man gehen muss, auch wenn
es den meisten wahrscheinlich stinkt; aber der gute Wille
gegenüber der Schweizer Armee ist grösser, als man viel-
leicht meint. Auf der anderen Seite ist der Tatbeweis gegen-
über den Drückebergern-um die geht es uns ja-die einzig
wirksame Massnahme. Das ist das einzige, was wirklich
wirkt. Überall dort, wo nur gesprochen wird, wird sich derje-
nige, der gebildet ist und weiss, was man sagen muss,
immer besser herausreden können als derjenige, der das
weniger gut kann. Der Tatbeweis ist eine äusserst wirksame
Bremse, und zwar auch mit anderthalbfacher Dauer, aber
von mir aus mit der zweifachen Dauer der Dienstzeit. Er ist
daher das einzig Richtige.
Jetzt komme ich noch auf das Problem der Wehrbereitschaft
zu sprechen, das Herr Weber angezogen hat, welche durch
den zivilen Ersatzdienst geschwächt werden soll. Hier
möchte ich auf Gideon und die Amalekiter hinweisen. Sie
erinnern sich vielleicht, dass in biblischen Zeiten Gideon
seine Leute gegen das zahlenmässig viel stärkere Heer der
Amalekiter führen musste. Vor der Schlacht tranken die
Israeliten noch aus einem Bach. Gott befahl dann Gideon,
alle jene aus dem ohnehin schon schwachen Heer kurzer-
hand nach Hause zu schicken, die mit der Hand Wasser
geschöpft hatten und nicht einfach auf dem Bauch liegend
Wasser soffen. Die Armee wurde noch viel kleiner, aber es
war eine Armee von wirklich einsatzfreudigen, überzeugten
Leuten, und sie besiegten die grosse Übermacht. Der Hinter-
grund dieser biblischen Geschichte trifft durchaus heute
noch zu: Es ist wichtig für unsere Armee, dass wir über-
zeugte Leute in ihren Reihen haben. Militärisch gesehen
nützt uns ein eingefleischter Dienstverweigerer in der Armee
überhaupt nichts. Es wirkt nämlich nur demotivierend auf
die Moral der Truppe, wenn sie die Gewissensnöte dieses
Mannes mitansehen muss.
In diesem Sinne ist die Lösung des Dienstverweigererpro-
blems nicht nur für die Dienstverweigerer wichtig. Es ist
auch militärisch wichtig, dass diese Frage nun endlich sau-
ber gelöst wird. Wir sollten nicht mehr zusätzlich Gefängnis-
zellen füllen, sondern dahin wirken, dass diese Leute posi-
tive Arbeiten leisten, die vor allem den Randgruppen in
unserem Land, den Behinderten, den Schwachen, zugute
kommen. Dann haben sie nämlich auch einen Beitrag zur
Verteidigungsbereitschaft geleistet, einen Beitrag, der viel
grösser ist, als wenn diese Leute in der Armee sind und
unsere Leute demotivieren oder aber im Gefängnis geistig
verkommen.
Unsere Fraktion freut sich, dass ihre Tätigkeit der letzten
Monate, und vor allem auch ihre ausserparlamentarische
Tätigkeit, dazu geführt hat, dass die Diskussion jetzt noch
einmal voll aufgenommen werden kann, auch wenn die
155-N
Service civil. Initiative populaire
1230
N 26 septembre 1983
Fülle der Gegenvorschläge gross ist. Wir freuen uns, cass es
gelungen ist, die starren Fronten etwas aufzuweichen, und
wir hoffen dringend, dass bei unseren Beratungen eine
Lösung herauskommt, die für uns alle akzeptabel ist, die für
eine Mehrheit des Schweizervolkes akzeptabel ist und die es
den Initianten gestattet, wenn auch eventuell unter Schmer-
zen, ihre Initiative zurückzuziehen.
Ott: Alle sagen - auch die Sprecher der grossen Mehrheit
des Ständerates, auch die Sprecher, die sich hier gegen
Initiative und Gegenvorschlag aussprechen, auch unsere
Herren Bundesräte, soweit sie sich haben vernehmen lassen
-, das Problem der Dienstverweigerer aus Gewissensgrün-
den in unserem Land sei ein ernstes Problem und müsse
endlich eine Lösung finden. Ich habe noch nie jemand hier
im Hause sagen gehört, das sei kein wichtiges Problem.
Man kann aber nicht immer sagen, man wolle ein Problem
lösen, und gleichzeitig einfach eine Lösungsmöglichkeit
nach der anderen beerdigen. Es gibt nämlich in dieser
Sache nicht unbeschränkt viele Optionen. Es gibt eine ganz
beschränkte Anzahl von denkbaren Lösungen. Eine davon
war das ungeteilte Gewissen (erste Fassung der München-
steiner Initiative). Dies hat das Parlament nicht gewollt; es
taucht aber übrigens jetzt wieder in der einstimmig ange-
nommenen Motion von Frau Segmüller auf: da haben wir
das ungeteilte Gewissen, ohne «religiöse und ethische
Gründe».
Eine andere Option ist die des Tatbeweises. Wenn man eine
Lösungsmöglichkeit nach der anderen bachab schickt,
bleibt am Schluss keine mehr übrig, um das Problem zu
lösen. Eben darum haben wir versucht, die jetzige Gelegen-
heit nicht einfach ungenutzt verstreichen zu lassen, sondern
einen akzeptablen Gegenvorschlag auszuarbeiten, zusam-
men mit den Initianten. Es war, wie Sie gehört haben, eine
sehr heterogene Verhandlungsgruppe von Initianten und
Parlamentariern, auch Leuten vom Militär. Und wir haben
wirklich hart verhandelt; mancher musste in einzelnen
Punkten über seinen Schatten springen, und wir haben um
einen Kompromiss gerungen. Den Kirchen unseres Landes
- insbesondere dem Schweizerischen Evangelischen Kir-
chenbund - sei von dieser Stelle gedankt für die guten
Dienste, die sie für das Zustandekommen dieser Verhand-
lungen geleistet haben. Sie haben sich stark gemacht dafür,
dass eine Lösung gefunden wird. Wenn es auch nicht die
beste ist, so doch die zweitbeste oder die drittbeste, aber
wenigstens keine Nullösung. Ich hoffe übrigens sehr, dass in
dieser Debatte nicht noch antiklerikale Töne auftauchen, die
Kirchen hätten sich nicht einzumischen. Wenn es um die
Milch geht, schaltet sich der Bauernverband auch ein. Wenn
es jetzt um das Gewissen geht, haben die Kirchen vielleicht
auch das Recht, sich aktiv um ein politisches Problem zu
kümmern ...
Wir haben uns so sehr um einen Kompromiss bemüht, weil
wir das Gefühl hatten, dass in dieser Situation noch etwas
erreichbar ist, dass die Standpunkte nicht zwangsläufig
unvereinbar sind. Wir haben uns bemüht, indem wir ver-
suchten und die geistige Anstrengung nicht scheuten, uns
ins Denken des anderen einzufühlen. Schon die Initianten
dieser Initiative, die rückzugsberechtigten Sprecher des
Komitees, mit denen wir verhandelt haben, sind ja selber
keine Dienstverweigerer - sie haben ihren Militärdienst
geleistet -, aber sie versuchen, sich in die wohl auch ihnen
fremde Mentalität der Dienstverweigerer aus Gewissens-
gründen einzufühlen. Das sind keine Extremisten, sondern
Bürger, die versuchen, die Denkart andersdenkender Bür-
ger so gut es geht zu verstehen. Wir unsererseits, Vertreter
aus dem Parlament und Vertreter des Militärs, die wir über-
zeugt sind von der Maxime der bewaffneten Neutralität und
von unserem Milizsystem mit der allgemeinen Wehrpflicht,
die wir gewissermassen Treuhänder dieser Prinzipien sind,
wir haben versucht, uns in diesen Denkprozess der Initian-
ten einzufühlen. Ohne diese Anstrengung des Sich-Einfüh-
lens in den Standpunkt, die Motive und die Voraussetzun-
gen eines andersdenkenden Bürgers kann in diesem, unse-
rem Lande und in dieser Demokratie nichts erreicht werden,
nichts!
Unsere Einigungsbemühungen waren nicht erfolglos. Es
dürfte übrigens einmalig oder doch selten sein in unserem
System, dass sich Parlamentsvertreter und Vertreter einer
Volksinitiative - die immerhin mandatiert sind von mehr als
100 000 Unterzeichnern - gemeinsam um die Formulierung
einer akzeptablen Konsenslösung bemühen. Eine Volksin-
itiative und die Erarbeitung eines Gegenvorschlages sind ja
bei uns Denkprozesse. Es wäre sicher nicht richtig, wenn
man den Initianten sagen wollte, sie müssten stur beim Text
ihrer Initiative bleiben und könnten nicht auch ein paar
Schritte tun bei diesem Denkprozess. Auf der anderen Seite
- auf unserer Seite sozusagen - sagte in dem wohl klügsten
und differenziertesten Votum, das in dieser Sache öffentlich
abgegeben wurde, der frühere Ausbildungschef unserer
Armee, Herr Korpskommandant Wildbolz, in seinem Inter-
view in der «Basler Zeitung» am 1. August dieses Jahres:
«Das Problem der Militärdienstverweigerung hat die Öffent-
lichkeit, das Parlament und auch die Armee nun so lange
beschäftigt, dass wir endlich zu einer Lösung kommen müs-
sen. Diese alte Pendenz belastet nicht nur die direkt Betrof-
fenen, sondern auch die Landesverteidigung und die Armee.
Wir dürfen davon ausgehen, dass der überwiegende Teil der
Bevölkerung und die zuständigen Behörden die Auffassung
vertreten, dass der Status quo unbefriedigend ist. Wir müs-
sen aber auch einsehen, dass es keine vollkommene Lösung
gibt. Es muss darum gehen, die beste unter den schlechten
Lösungen zu finden, und dies ist nur mit allseitigen Konzes-
sionen möglich.»
Die Einigungsbestrebungen sind nicht erfolglos geblieben.
Heute liegt eine Formulierung vor, von der die Initianten
öffentlich und verbindlich erklärt haben, dass sie die Initia-
tive zu ihren Gunsten zurückziehen würden. Es ist die For-
mulierung, die aus den erwähnten privaten Verhandlungen
hervorgegangen ist, und die Ihnen Herr Kollege Otto Zwy-
gart als Antrag unterbreitet; er war nicht Mitglied der Kom-
mission. Dies ist die Formulierung, die Ihnen auch die sozial-
demokratische Fraktion empfiehlt. Wenn wir dem zustim-
men, dann haben wir eine Einigungslösung. Ob sie auch
beim Volk Gnade fände, ist fraglich, aber man musste es
versuchen! Denn wir müssen uns klar machen: Bei allem,
was irgendwie mit der Landesverteidigung zusammenhängt,
ist in unserem Volk die Diskussion immer noch aufs äusser-
ste emotional belastet. Und wenn überhaupt irgend etwas
Chancen hat, in einer von vorneherein so kontroversen
Frage wie der Dienstverweigerung durchzukommen, dann
ist es wohl eine Einigungslösung, um die man von beiden
Seiten ernstlich gerungen hat.
Wenn nach einer von Volk und Ständen abgelehnten Tatbe-
weisinitiative der Bundesrat seinerseits - wie Herr Bundes-
rat Chevallaz das in Aussicht gestellt hat - nun selber rasch
einen neuen Anlauf zu einer Lösung des Problems unter-
nähme, dann würde er vermutlich doch nicht die gleiche
Durchschlagskraft haben, wie wir - das Parlament -, wenn
wir jetzt zwischen unterschiedlich denkenden Eidgenossen,
zwischen Parlament und Initianten, trotz aller Schwierigkei-
ten doch noch zu einer nach beiden Seiten hin vertretbaren
Einigung uns durchringen. Durch das Ereignis einer sol-
chen Einigung würde sozusagen ein Sog nach beiden Rich-
tungen entstehen. Die Frage ist nur: Ist das, was Herr Otto
Zwygart vorschlägt, wirklich vertretbar?
Bevor ich dazu noch etwas sage, möchte ich feststellen,
dass ich meinen eigenen Minderheitsantrag, wie er auf der
Fahne steht, vorläufig nicht zurückziehe. Warum, werde ich
Ihnen in der Detailberatung bei der Begründung noch
sagen; er ist für mich gewissermassen ein Eventualantrag
und unterscheidet sich ohnehin nicht wesentlich vom
Antrag Zwygart, dem ich, zusammen mit meiner Fraktion,
primär den Vorzug gebe.
Doch eine Sachfrage möchte ich nun noch behandeln; alles
andere hat der Kommissionspräsident gründlich erläutert.
Aus Zeitgründen muss ich es mir leider versagen, über die
Frage der ethisch-religiösen Gewissensgründe etwas zu
sagen. Das ist eine Lösung, die immer unbefriedigend sein
- September 1983 N
1231
Zivildienst. Volksinitiative
wird. Wir haben an der Motion der Kommission gesehen,
däss man da auf diese Differenzierung - mit Recht übrigens
- verzichtet hat.
Nun zum Problem des. Tatbeweises: Das ist ja in dieser
Debatte der gewichtigste kontroverse Punkt. Der Tatbeweis
ist nichts anderes als ein Ermittlungsverfahren. Grundsätz-
lich gilt die Maxime der bewaffneten Neutralität. Grundsätz-
lich gilt das militärische Milizsystem und das damit unlöslich
verbundene Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht für Män-
ner. Eine Ausnahme kann nur für den zugestanden werden,
der subjektiv zwingende Gewissensgründe hat. Dieser Aus-
nahmefall wird-davon bin ich überzeugt-selten sein, aber
er verdient Achtung, die Achtung, die wir dem in einer
wichtigen Frage Andersdenkenden in diesem Lande entge-
genzubringen gewohnt sind. Wir wollen diesen Aussenseiter
- wurde gesagt - nicht kriminalisieren, wir wollen ihn nicht
einfach strafen.
So sagt es auch die einstimmig von der Kommission gutge-
heissene Motion!
Die Frage ist jetzt nur: Wie ermittelt man denn den, der echte
und zwingende Gewissensgründe hat? Kann man das auf
dem Wege einer Gewissensinquisition durch ein Gericht
oder eine Kommission wirklich zuverlässig herausfinden?
Ich möchte Sie einladen, die folgenden Überlegungen nach-
zuvollziehen: Wenn einer bloss eine Abneigung hat gegen
das Militär, gegen die militärische Disziplin, sich nicht ein-
und unterordnen kann und will und sich dann einredet - in
der Psychologie nennt man das eine Rationalisierung -, er
sei ein Pazifist, und am Schluss selber daran glaubt und
dann durch gewandtes Reden eine Kommission von der
Ernsthaftigkeit seiner Anschauung zu überzeugen vermag,
so soll man meines Erachtens seine Argumente respektieren
und ernst nehmen, aber er selber verdient deswegen noch
keine Sonderbehandlung. Wenn dagegen einer hinsteht und
sagt: «Ich kann nicht anders, das ist meine Überzeugung,
ich kann sie euch nicht beweisen, aber ich bin bereit, für
meine Überzeugung ein mehreres zu tun, einen Dienst von
gleichem Einsatz, gleicher Anstrengung, aber von bis zu
doppelter Länge», ich meine, wenn ein Mann das sagt und
es dann auch tut, dann darf man vermuten, dass es ihm
ernst ist, dass er keine egoistischen Motive hat und dass er
wirklich nicht anders kann. Das ist die Idee des Tatbeweises.
Ich gebe zu, dieser Beweis ist auch nicht absolut sicher,
aber es ist der sicherste, den wir haben.
Ich habe mir schliesslich noch überlegt, ob man Herrn
Crevoisier folgen und das Geschäft zurückweisen sollte,
jetzt wo eine Eingung doch eigentlich möglich sein sollte.
Ich möchte davon doch abraten. An die Kommission zurück-
zuweisen hat heute keinen Sinn. Diese Kommission wird
nicht mehr weiter kommen als sie gekommen ist. Wenn
schon, dann müsste man mit einem entsprechenden Auftrag
an den Bundesrat zurückweisen. Ich sehe jetzt von einem
solchen Antrag ab. Tatsächlich wäre ja nach allen diesen
Diskussionen der Bundesrat wohl auf dem Sprung, mit einer
eigenen Initiative vorzustossen, aber ich gehe davon aus,
dass das Parlament selber heute in der Lage ist, eine kon-
struktive Lösung vorzuschlagen.
Ich bitte Sie deshalb namens meiner Fraktion um Unterstüt-
zung des Antrages von Herrn Zwygart.
Geissbühler: Nun begebe ich mich auch ins Feld der Kritik
von Kollege Ott. Ich komme nämlich namens der SVP-
Fraktion, um Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen,
aber auch, um Nichteintreten auf den Gegenvorschlag der
verschiedenen Varianten zu beantragen; gleichzeitig unter-
stützt die SVP-Fraktion jedoch die Motion der Kommission.
Lassen Sie mich zu drei Problemkreisen einige Bemerkun-
gen machen;
- zur Ablehnung der Initiative,
- zum Verzicht auf einen Gegenvorschlag,
- zur Frage: Wie weiter?
Zum ersten Punkt: Ablehnung der Initiative. Zu diesem
Punkt kann ich mich kurz fassen. Ich verzichte darauf, Ihnen
die ganze Argumentation der bundesrätlichen Botschaft
nochmals aufzuzeigen. Die Fraktion kann sich den darin
enthaltenen Gründen, welche für eine Ablehnung der Initia-
tive sprechen, anschliessen. In der Bundesverfassung ist
das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht von Anbeginn an
verankert gewesen. Die Schweizerische Volkspartei - das
dürfte hinreichend bekannt sein - steht auch heute noch
hinter diesem Grundsatz. Wir können das mit unseren ethi-
schen und christlichen Grundwerten vereinbaren, weil unser
Land eine reine Verteidigungsarmee besitzt.
Wir glauben nicht, dass wir einen sinnvollen Beitrag zum
Frieden leisten können, wenn wir als neutraler Kleinstaat
nun auf unsere Verteidigung verzichten oder diese durchlö-
chern. Darum können wir auch, nicht zustimmen, wenn die
Zivildienstinitiative am Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht
in der Bundesverfassung Abstriche vornehmen will. Dieser
zentrale Ablehnungsgrund trifft übrigens für alle vorliegen-
den Varianten des Gegenvorschlages zu. Auch hier wird das
Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht durchlöchert, aber das
wäre in unseren Augen allein noch nicht ausreichend, um
den Gegenvorschlag abzulehnen.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir in der Fraktion eingehend
diskutiert und dabei den Vorschlag der Kommissionsmehr-
heit nicht ohne Sympathie beurteilt haben. Wir kamen aber
schliesslich - und das ist nun der zweite Punkt - dennoch zu
einem Verzicht auf einen Gegenvorschlag. Für die SVP
waren zwei Gründe massgebend, Ihnen gemäss meinem
Antrag den Verzicht auf einen Gegenvorschlag zu emp-
fehlen.
Zum ersten gibt es den abstimmungspolitischen Grund. Die
Initianten haben mit aller Deutlichkeit durchblicken lassen,
dass für sie der vorliegende Gegenvorschlag der Kommis-
sionsmehrheit keine taugliche Alternative darstellt. Sie wer-
den deshalb von der Rückzugsmöglichkeit ihrer Initiative
keinen Gebrauch machen. In der Volksabstimmung würden
sich somit Initiative und Gegenvorschlag mit dem bekann-
ten abstimmungstechnischen Unzulänglichkeiten gegen-
überstehen. Ein Doppelnein ist mit grosser Wahrscheinlich-
keit vorauszusehen. Der Initiative, welche weiter geht als die
Vorlage von 1977, ist die Ablehnung meines Erachtens
sicher. Das müssten eigentlich heute auch die Initianten bei
einer realistischen Beurteilung einsehen. Der Gegenvor-
schlag dürfte damit an der unheiligen Allianz einer kumulier-
ten Gegnerschaft aus unterschiedlichen Lagern scheitern:
nämlich am Nein jener, denen er zu wenig weit geht und
welche Ja für die Initiative stimmen, aber auch am Nein
jener, die am Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht festhalten
wollen und darum beide Vorlagen ablehnen. Mit diesem
Doppelnein wird ein Scherbenhaufen entstehen, weicheres
auf Jahre hinaus verunmöglichen wird, eine sicher notwen-
dige Lösung des Dienstverweigererproblems an die Hand zu
nehmen.
Zweiter Grund für eine Ablehnung des Gegenvorschlags:
Das Ergebnis der Abstimmung soll eindeutig interpretiert
werden können. Bei einer Doppelabstimmung werden näm-
lich die Initianten behaupten, die Lösung des Zivildienstpro-
blems sei nur gescheitert, weil man unfairerweise ihrer
Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt habe und
deshalb wahrscheinlich schon im gleichen Jahr wieder mit
einer neuen Initiative Unterschriften sammeln. Vernünfti-
gere Kreise wiederum werden sich bei der Interpretation des
Doppelneins eher zurückhalten und darauf verweisen, dass
nun die Stimmbürger innert weniger als zehn Jahren bereits
zum zweiten Male nein gesagt haben. Schickt man nun aber
die Initiative allein ins Rennen, dann gibt es am Abstim-
mungsresultat sicher nichts mehr zu deuten. Das Volk hat"
dann eine Lösung des Dienstverweigererproblems auf der
Grundlage des Tatbeweises und in der weiterreichenden
Form des vorliegenden Initiativvorschlages abgelehnt. Ob
sie damit für immer abgelehnt ist, das kann man sich fragen.
Wir von der Schweizerischen Volkspartei glauben, dass dies
nicht der Fall sein muss. Wir sind überzeugt, dass eine klare
Ablehnung der vorliegenden Zivildienstinitiative auf Grund-
lage des Tatbeweises auch tabula rasa machen wird für
einen anderen Weg bzw. für eine neue Lösung.
Und hier kommen wir zum nächsten Punkt, zur Frage, «Wie
Service civil. Initiative populaire
1232N 26 septembre 1983
weiter?» Was ich nun sage, bezieht sich auf die Dienstver-
weigerer aus ethischen und religiösen Gründen. Ich bin der
Auffassung, dass es bei einer Lösung des Problems nicht
darum gehen darf, jenen Leuten eine Brücke zu bauen, die
aus politischen Gründen verweigern, also jenen, die diesen
Staat ablehnen, ihn bekämpfen und darum konsequenter-
weise auch keinen Dienst in seiner Armee leisten würden.
Und es kann nach meiner Meinung nicht darum gehen, den
sogenannten Drückebergern entgegenzukommen. Beide
Gruppierungen sollen die Konsequenzen ihrer im Grunde
genommen freien Wahl tragen. Für sie besteht der Tatbe-
weis für die Dienstverweigerung eben im Gefängnis.
Aus der Statistik des Militärdepartementes kann man
entnehmen, dass jährlich zwischen 200 und 300 junge Men-
schen aus schwerer Gewissensnot lieber ins Gefängnis wan-
dern als in die Rekrutenschule einzurücken und Militär-
dienst zu leisten. 1981 waren es 271 Fälle. Diese Leute
haben aufgrund ihres Gewissens nicht einmal die Wahlfrei-
heit, denn das Gewissen - im ursprünglichen Sinne verstan-
den - ist ja die letzte und übergeordnete ethische Instanz in
jedem Menschen, die ihm im täglichen Lebens sagt, was er
zu tun und was er zu lassen hat.
Viele unter Ihnen sind vielleicht als Volksvertreter schon
einmal mit einem dieser erschütternden Einzelschicksale
konfrontiert worden. Viele kennen vielleicht einen Fall aus
der nächsten Nachbarschaft oder sogar aus der Verwandt-
schaft. Am Einzelfall, an einem bekannten jungen Burschen
aus der eigenen Umgebung kann man ermessen, was für ein
Problem die Dienstverweigerung aus ethischen und religiö-
sen Gründen darstellen kann. Man kann ein Fragezeichen
setzen hinter manchen jener 271 Fälle aus dem Jahre 1981.
Aber die Mehrzahl dieser Leute zerbricht an ihrer eigenen
Gradlinigkeit. Sie zerbrechen daran, dass sie sich nicht
leichtfertig über ihre selbst erarbeiteten und errungenen
Überzeugungen hinwegsetzen können.
Ich bin der Ansicht, dass gerade solchen Leuten gegenüber
die rechtlichen Grundlagen und die ganze Mechanik des
Militärstrafrechtes nicht angemessen sind. Darum unter-
stützt unsere Fraktion zum ersten die Motion, denn darin ist
der Bundesrat ersucht, das Militärstrafgesetz im Rahmen
der geltenden Verfassungsgrundlage so zu revidieren, dass
echte Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen im
Strafmass und im Vollzug nicht mehr Straffälligen gleichge-
stellt werden. Es ist für mich persönlich schwierig zu verste-
hen, wieso man Dienstverweigerer und Kriminelle ins glei-
che Gefängnis wirft. Schliesslich wird einer kriminell aus
Charakterschwäche; Dienstverweigerer wird man aber aus
Charakterstärke. Und darum verlangt unsere Fraktion zum
zweiten, dass das Eidgenössische Militärdepartement -
sollte die Volksinitiative allein zur Abstimmung gelangen
und abgelehnt werden - einen neuen und detaillierten
Lösungsvorschlag für einen Zivildienst ausarbeitet.
Dabei kämen nach unserer Ansicht folgende Grundsätze zur
Beachtung:
-
Das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht soll die Regel
bleiben und beibehalten werden.
-
Ein Zivildienst ist jenen Dienstverweigerern vorzubehal-
ten, welche die Erfüllung der Militärpflicht nicht mit ihrem
Glauben oder mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
-
Der Zivildienst muss in seinen Anforderungen den psy-
chischen und physischen Belastungen des Militärdienstes
gleichwertig sein und mindestens gleich lange dauern.
-
Der Zivildienst muss im Rahmen der allgemeinen Bun-
deszwecke oder aber im Rahmen der Gesamtverteidigung
und grundsätzlich im Landesinnern geleistet werden.
-
Der Ersatzdienst hat in geführten Gruppen und in zeitlich
klar definierten Abschnitten zu erfolgen.
Sie werden in diesen Punkten keine grosse Abweichung zu
den Anliegen der Münchensteiner Initiative finden. Und die
angeführten Kriterien decken sich mit den damaligen Vor-
stellungen des Departementes über die Ausgestaltung eines
zivilen Ersatzdienstes. Es stellt sich also die Frage, ob es
tatsächlich - wie in der Botschaft behauptet wird - zu früh
eine neue Auflage dieser Lösung ist.
Erlauben Sie mir dazu folgende Schlussbemerkung: Wenn
heute ein junger Mensch aus schwerer Gewissensnot ver-
weigert und dafür lieber ins Gefängnis wandert, dann durch-
bricht er bereits heute für seinen individuellen Fall das
Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht. Genauer gesagt:
Bereits heute hat jeder die freie Wahl zwischen Gefängnis
und Armee. Allerdings stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist,
die Dienstverweigerer aus Gewissensgründen ins Gefängnis
zu stecken und schliesslich auszumustern, obwohl sie bereit
wären, im Rahmen einer zivilen Organisation einen gleich-
wertigen Ersatzdienst zu leisten, einen Ersatzdienst, welcher
unserem Land mehr bringt als ein zusätzlicher Insasse in
unseren Strafanstalten!
Ich fasse zusammen: Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen die
Ablehnung der Volksinitiative. Sie beantragt Ihnen Nichtein-
treten auf einen Gegenvorschlag, um damit eine klare Aus-
gangslage zu schaffen und die Möglichkeit zu einer unbela-
steten Lösung des Problems der Dienstverweigerer aus
Gewissensgründen zu bieten. Aus diesem Grunde beantragt
Ihnen meine Fraktion auch Zustimmung zur Motion der
nationalrätlichen Kommission.
M. Jeanneret: Le groupe libéral, comme il en a fait la
proposition par écrit, ainsi que d'autres groupes, vous invite
à suivre le Conseil fédéral et le Conseil des Etats, donc à
rejeter l'initiative sans contre-projet. Il soutiendra au surplus
la motion de la commission.
Toute la série d'idées, d'intentions et de propositions pré-
sentées, depuis six mois devant la commission du Conseil
national, sont finalement des épisodes depuis la décision
claire du Conseil des Etats. Notre groupe a toujours été
sensible aux problèmes posés; il a toujours souhaité qu'une
solution soit trouvée face à des objecteurs sérieux, corrects
et qui ne contestent pas notre système social lui-même.
Mais ici nous avons une initiative qui pose le libre choix-on
l'a rappelé - comme un principe constitutionnel auquel
nous ne saurions souscrire. Ici comme ailleurs, l'Etat doit
veiller à ce que tous les citoyens soient traités de manière
égale. L'on ne peut choisir de faire son service militaire ou
non comme l'on choisirait son menu au restaurant selon ses
goûts ou son appétit du jour!
Au surplus, une telle manière d'empoigner la question ne
résoudrait aucunement le problème de l'objection de cons-
cience; c'est une question de conception de la défense
nationale basée chez nous sur la conscription obligatoire et
sur l'armée de milice. Que l'on demande au peuple et aux
cantons s'ils veulent modifier fondamentalement les prin-
cipes sur lesquels repose notre politique de sécurité, alors la
question serait justement posée et, selon la réponse, la loi
organiserait les différentes composantes de la défense
générale. Nous saluons les efforts de certains, de trouver un
compromis entre l'initiative et l'ancienne formule dite de
Münchenstein. Malheureusement, ils ne parlent pas tous le
même langage. Au moment où, en commission, on a pro-
posé que le service civil comprenne «des activités en rap-
port avec la défense générale», placés alors au pied du mur,
plusieurs ne se sont pas ralliés, ce qui montre qu'ils contes-
tent la notion même de défense. Le débat devient alors
inutile, et seul le rejet pur et simple sans contre-projet
s'impose.
Les libéraux voient avec le Conseil fédéral trois ouvertures
possibles. La première, mais elle n'est pas encore mûre,
dans le cadre de la défense générale à laquelle on a fait
allusion. Quand celle-ci se sera encore mieux structurée et
développée, nous n'excluons pas que des formules de rem-
placement puissent être trouvées un jour et nous invitons le
Conseil fédéral à les étudier sérieusement. D'ailleurs notre
congrès de samedi à Baie, dans le cadre de la défense
nationale, a vu un groupe de travail se pencher particulière-
ment sur la notion de service civil et de service de remplace-
ment; ce groupe, présidé par M. André Gautier, vice-prési-
dent du Conseil national, a fait une proposition précise dans
le cadre d'une protection civile qui, elle, pourrait être consi-
-
September 1983 N
1233
Zivildienst. Volksinitiative
dérée comme une sous-solution dans le cadre de la défense
générale. Il n'y aurait évidemment pas libre choix, mais cette
solution devra encore être étudiée.
La deuxième ouverture est l'ordonnance sur le service mili-
taire non armé, qui est une excellente institution. Nous
souhaitons qu'elle soit utilisée le plus largement possible et
dans toutes ses conséquences - nous invitons même là le
Conseil fédéral à lui donner les plus grandes possibilités
d'application.
Enfin nous soutenons en plénum la motion déposée à la
commission par Mme Segmüller qui, entre-temps, est deve-
nue dans un excellent esprit la motion de la commission.
Nous croyons qu'à travers le code pénal militaire nous
pouvons donner directement à l'administration, et indirecte-
ment au juge, des possibilités de mieux saisir la personnalité
différente de tel ou tel objecteur. Nous souhaitons que le
Conseil fédéral puisse faire là une étude approfondie.
Pour conclure nous dirons ceci: la Suisse doit toujours
prêter attention aux problèmes de minorité qui se posent à
elle, mais une infime minorité ne doit pas être l'objet de
préoccupations si incessantes qu'on en oublie l'écrasante
majorité. Or celle-ci, ce sont ces milliers de jeunes gens qui
chaque année, et au moment même où nous parlons, font
leur école de recrues, avec plus ou moins d'enthousiasme,
mais sans objecter et qui ensuite font des cours de répéti-
tion pour être prêts à défendre leur pays. C'est à eux d'abord
pour une fois que nous voulons penser.
M. Crevoisier: Je ne sais plus quel juge intègre déclarait:
«Je préfère libérer un coupable plutôt que de courir le risque
de condamner un innocent.»
Il semble bien que dans ce Parlement beaucoup soient d'un
avis diamétralement opposé. Ils préfèrent punir plusieurs
innocents de peur de voir un «coupable» échapper à leur
justice. Et lorsque je parle en l'occurrence d'un «coupable»,
il s'agirait d'un citoyen qui préférerait accomplir un service
civil en faveur de la paix, plutôt que le service militaire; un
service civil d'une durée plus longue que le service militaire,
étrange coupable vous en conviendrez!
De plus, quelques-uns de nos collègues font référence à la
proximité de la votation négative de 1977 sur l'initiative dite
de Münchenstein et jugent indécent de revenir cette année
sur un sujet semblable. Est-ce que ce ne sont pas les
représentants des mêmes milieux politiques qui nous ont
infligé par exemple, coup sur coup, deux votations sur la
TVA pourtant catégoriquement refusée par le peuple?
Nous ne contestons pas que la politique étrangère de la
Suisse soit pacifique ni que l'armée ait pour but de préserver
la paix par le jeu de la dissuasion. Ce qui nous étonne, c'est
de voir des responsables politiques, de l'Est d'ailleurs
comme de l'Ouest, rejeter l'idée même d'un service civil
pour ceux qui ne peuvent en conscience défendre la paix
par les armes. Le service civil serait ainsi, selon eux, dans
son essence même, hostile à la paix et à l'existence de l'Etat.
Il est vrai que les questions liées à l'objection de conscience
ne se laissent pas résoudre aisément. Néanmoins, si nous
acceptons de prendre le recul nécessaire face aux catégo-
ries étroitement politiques, pour en revenir aux dimensions
essentiellement morales du problème, il est certain que
nous pouvons trouver des solutions adéquates.
D'aucuns regrettent certainement - et M. Jeanneret vient de
le faire - que l'on parle tant de cette infime minorité que
constituent les objecteurs de conscience. Mais ne voient-ils
pas que le peuple souhaite un règlement définitif de cette
question? Le sondage publié, en juillet dernier, par la firme
Publitest pour indicatif qu'il soit, confirme qu'une nette
majorité de nos concitoyens est favorable à l'introduction
d'un service civil. De plus, le tapage entretenu autour d'une
déclaration de cent quatre-vingt-sept officiers, partisans de
l'initiative pour un authentique service civil, montre égale-
ment, et mieux que la déclaration elle-même, que la ques-
tion est devenue brûlante. Ces indices doivent nous inciter à
ne pas repousser une fois encore le problème mais nous
pousser au contraire à tenter de le résoudre sans délai.
Malheureusement, après avoir entendu les porte-parole de
trois des quatre partis gouvernementaux, on doit bien cons-
tater que la majorité de notre Parlement semble vouloir
conserver la distance entre le pays légal et le pays réel.
Nous sommes redevables au comité d'initiative pour un
authentique service civil, basé sur la preuve par l'acte,
d'avoir permis que nous puissions sortir de l'impasse de
-
Il n'est plus besoin de démontrer que les formes du
service civil définies par le Parlement à cette époque n'au-
raient pu résoudre valablement le problème de l'objection
de conscience. Le peuple l'avait senti et le rejet du 4 décem-
bre 1977 ne doit pas seulement être compris comme le refus
de la solution proposée mais devrait être aussi entendu
comme l'injonction à remettre l'ouvrage sur le métier.
Rappelons que le comité d'initiative s'est constitué malgré
les fortes résistances des organisations d'objecteurs et des
mouvements traditionnellement pacifistes, dont le soutien
s'est manifesté beaucoup plus tard seulement. En définis-
sant le principe dit de la preuve par l'acte, les initiateurs ont
fait œuvre de pionniers dans la recherche d'un compromis
véritable, en essayant de respecter les points de vue de tous
les partenaires concernés, à un moment où personne - et
même pas les premiers intéressés - n'étaient prêts à les
soutenir effectivement dans leurs efforts.
Aujourd'hui, alors que la résolutipn du problème est inévita-
ble, vu d'abord l'augmentation du nombre des objecteurs de
conscience, vu aussi les inquiétudes légitimes exprimées
pour la cause de la paix par une partie croissante de notre
population, vu, finalement, le retard désormais inadmissible
que la législation suisse a pris en ce domaine en regard du
droit international, le comité d'initiative a réussi à créer
l'occasion d'effacer l'erreur de jugement de 1977. Il l'a fait
d'abord en nous soumettant une proposition dont on peut
discuter rationnellement, à partir de laquelle nous pouvons
faire œuvre de législateur. Il l'a fait encore en aiguisant la
sensibilité populaire sur ce thème, suscitant par là un climat
favorable à une nouvelle proposition qui tranche non plus
sur la forme mais sur le fond.
Je ne m'étendrai pas ici sur les attaques diverses dont les
objecteurs de conscience font encore l'objet. On dit qu'ils
seraient paresseux par nature. Mais est-ce bien raisonna-
ble? Pourrait-on admettre par analogie le raisonnement
selon lequel notre armée serait composée exclusivement de
sadiques parce que quelques - disons par euphémisme -
«malappris», ont été surpris lors d'exercices militaires à tirer
sur des cibles par trop fantasmatiques. Certains prétendent
que les objecteurs désirent éviter les dures exigences du
service militaire au profit du «dolce farniente» de vacances
sportives ou, au mieux, sociales.
Monsieur le Conseiller fédéral, la loi vous oblige certes à
sévir mais ayez, que diable, un peu d'élégance à l'égard de
ceux que vous punissez! Beaucoup d'entre eux sont naïfs,
sans doute, mais un défaut de jeunesse ne doit pas dissimu-
ler leur bonne volonté intrinsèque; manipulés par une puis-
sance étrangère? La plupart d'entre eux sont trop allergi-
ques au politique pour se prêter, même à leur insu, à de si
grossières manœuvres.
Mais qui sont-il? Que demandent-ils? Il convient ici de
procéder à l'une ou à l'autre distinction. S'il est un droit
qu'en démocratie l'on ne saurait contester, c'est bien celui
de l'individu qui refuse d'attenter à la vie de son semblable.
En fait, le droit pénal le lui interdit, sauf cas de légitime
défense. La défense collective de la nation, en des circons-
tances extrêmes, peut en revanche exiger de lui qu'il tue.
Mais osera-t-on, en conscience, condamner celui qui ne
peut s'y résoudre? Il y aura toujours - et c'est un bien - des
citoyens qui refuseront de risquer de prendre la vie d'autrui
fût-ce au péril de la leur, tout en acceptant de servir là nation
pour sa défense. Dans ce cas, le service militaire sans arme
peut constituer une solution correcte et digne. Mais il y aura
également toujours - et je ne vois pas en quoi cela serait un
mal pour la démocratie et l'humanité - des citoyens, aux
yeux desquels ce refus de risquer de prendre la vie d'autrui
s'étend à la défense de la nation, en tant que cette défense
implique la mort possible de l'adversaire plutôt que, confor-
mément à l'idéal non violent, sa conversion.
Service civil. Initiative populaire
1234
N 26 septembre 1983
Cette attitude n'est pas toujours comprise. Soit. Souvent
certes, elle offre sa souffrance à la violence dont les rela-
tions internationales sont coutumières. Que l'on ne puisse
imposer à un peuple une telle attitude et le laisser désarmé
devant l'agression, nous l'admettons. Mais qu'il faille alors
jeter en prison ceux qui, au nom de cet idéal non violent,
même imparfaitement vécu parfois, refusent d'être intégrés
à cette défense générale, alors là nous devons dire non.
C'est faire peu de cas de la conscience humaine, de la vie
humaine tout court que de condamner celui qui prend sur
lui de désarmer pacifiquement le premier et qui p us est,
unilatéralement, alors que l'on verse par ailleurs tant de
larmes de crocodile sur l'échec de négociations qui
devraient conduire à un désarmement multilatéral et pro-
gressif.
C'est bien pour cela que l'objection de conscience n'est pas
tant un acte antimilitariste qu'un engagement contre la
guerre, ou mieux pour la paix. Elle est un engagement sous
une forme certes particulière, parfois dénoncée par l'his-
toire comme inappropriée mais toujours hautement respec-
table. En outre, elle est un engagement parmi d'autres. Le
soldat et l'officier qui combattent loyalement pour préserver
les leurs du pire, désirent ardemment la paix, eux aussi. Il ne
nous est jamais venu à l'idée de les considérer comme des
«flemmards» de la conscience ou des cuistres de la droiture
envers la communauté. Voilà les raisons qui font que la
prison pour les objecteurs de conscience est une pratique
qui insulte la raison et qui jette le discrédit sur l'armée elle-
même.
Voilà pourquoi il nous appartient de trouver une solution
véritable. La trouver, ce n'est pas capituler devant une
minorité insignifiante et, par là, prendre le risque de subver-
tir, comme on veut le faire dire, les bases de la communauté
confédérale. C'est plus simplement et modestement rendre
justice à une attitude morale et à une position honnête. Mais
si l'un ou l'autre d'entre vous peut m'expliquer en quoi la
prison reste indispensable - car c'est là une questi an que
l'on ne peut éviter-je me rendrai volontiers à ses raisons, si
celles-ci sont pertinentes. Mais alors que l'on ne vienne pas
invoquer l'ordre juridique ou institutionnel. Souvenons-
nous que c'est la réponse que certains gouvernements nous
apportent toujours lorsque nous posons la question des
droits de l'homme. Ainsi, pour prendre un exemple, les
dissidents des pays de l'Est ne sont pas incarcérés parce
qu'ils sont des dissidents mais parce que leur attitude con-
trevient à l'ordre légal. Or, sur cette question spécifique,
quelle différence de nature y a-t-il avec la situation de nos
«dissidents de conscience»? D'où vient donc, à propos du
traitement qui leur est infligé, la légitimité - et je dis bien la
légitimité-de notre ordre légal? C'est ainsi que je conclue-
rai en soutenant l'initiative pour un authentique service civil
basé sur la preuve par l'acte. Bien sûr, elle n'apporte pas une
solution parfaite mais elle a le mérite de proposer une
solution praticable et respectueuse des intérêts de chacun,
ceux des particuliers comme ceux de la collectivité.
Si cette démarche devait échouer maintenant, ce serait
historiquement bien plus qu'une erreur de jugement, ce
serait un véritable déni de justice. Les Eglises ne s'y sont
point trompées. Elles ont cherché à formuler une proposi-
tion à même de favoriser un large consensus. Si la précipita-
tion de la fin de l'été n'avait pas bloqué le rapprochement
esquissé par la multiplication de propositions qui révèlent
d'abord les difficultés d'un dialogue, je suis certain que l'on
serait parvenu à une solution satisfaisante. Il ne faut pasque
la précipitation gâche une œuvre importante et de longue
haleine dont nous sentons qu'elle pourrait bientôt être mise
sous toit. Donnons-nous encore un peu de temps. Accep-
tons d'entrer en matière sur un contre-projet mais ren-
voyons le dossier à la commission avec mandat, pour elle,
d'élaborer rapidement une proposition qui permette au
comité d'initiative de retirer son texte, et avec la certitude
d'un service rendu à toute la collectivité.
Cher Monsieur Ott, si je pouvais être sûr de voir la grâce
descendre sur ce Parlement et le rendre capable aujourd'hui
d'accepter la proposition de M. Zwygart, je retirerais immé-
diatement ma proposition. Mais c'est parce que je ne crois
pas à un tel miracle que je la maintiens. Cet accord est
possible. Ceux qui, ici, voteront contre l'initiative doivent
savoir qu'ils ne feront ainsi que repousser le problème, de
quelques années au mieux, à la condition encore que le
peuple, bien sûr, ne les désavoue pas en votation par lassi-
tude surtout devant l'incapacité des Chambres fédérales à
régler cette question. Le comité d'initiative a manifesté sa
bonne volonté. Il nous a montré aussi ses capacités de
dialogue et d'analyse en acceptant de discuter un contre-
projet sérieux. Sa volonté de servir est attestée aussi par les
multiples chantiers de service civil auxquels ses militants
s'adonnent parallèlement à leur engagement civique. Ce
n'est en effet pas demain que nous verrons les partisans
d'une limitation encore accrue de l'immigration des travail-
leurs étrangers, dont nous avons toujours besoin, s'engager
bénévolement, en signe de bonne volonté, à laver la vais-
selle sale de nos hôpitaux. Soyez sûrs que le peuple, si ce
n'est aujourd'hui, en tous les cas demain, sera sensible aux
preuves par l'acte d'ores et déjà administrées par ceux qui
refusent l'humiliation et l'inutilité de la prison pour les
objecteurs.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr
La séance est levée à 19 h 30
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Zivildienst. Volksinitiative
Service civil. Initiative populaire
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
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In
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1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
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82.058
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Datum
26.09.1983 - 14:30
Date
Data
Seite
1221-1234
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Pagina
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