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CH_VB_001Ch Vb15 déc. 1982Ouvrir la source →
PTT. Budget 1983 69415 décembre 1982 Baumberger, Berichterstatter: Darf ich Sie nur noch darauf aufmerksam machen, dass in Ziffer II vorgesehen ist: «Er tritt am I.Januar 1983 in Kraft.» Das würde gemäss dem Beschluss des' Nationalrates, der Ihnen ausgeteilt wurde, ändern: «Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.» Es ist selbstverständlich nicht mehr möglich, diese Änderung auf den 1. Januar 1983 vorzunehmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Ziff. l und II Titre et préambule, en. I et II Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit) Abschreibung - Classement Präsident: Das Postulat der Geschäftsprüfungskommission 80.071, Struktur der GRD-Zentralverwaltung, ist abzuschrei- ben. Zustimmung - Adhésion Hier wird die Sitzung für 40 Minuten unterbrochen La séance est interrompue pour 40 minutes #ST# 82.056 PTT. Voranschlag 1983 PTT. Budget 1983 Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Oktober 1982 Message et projet d'arrêté du 20 octobre 1982 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne Beschluss des Nationalrates vom 8. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 8 décembre 1982 Andermatt, Berichterstatter: Für das Jahr 1983 rechnen die PTT-Betriebe mit einem Gesamtertrag von 6890 Millionen Franken und mit einem Gesamtaufwand von 6800 Millionen Franken. Dies ergibt einen Unternehmungsgewinn von 90 Millionen Franken. Diesen Zahlen liegt die Annahme zugrunde, dass auch 1983 die Nachfrage nach PTT-Dienst- leistungen um 3,6 Prozent ansteigen werde, obwohl man weiss, dass das Bruttosozialprodukt sicher nicht in diesem Ausmass zunehmen wird. In Prozenten ausgedrückt, rech- nen die PTT gegenüber dem Vorjahr mit einer Zunahme des Ertrages von 7,3 Prozent, während der Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 9,1 Prozent ansteigen wird. Dieses Auseinanderklaffen von Aufwand und Ertrag führte über die letzten Jahre hinweg zu einer Schmälerung des Gewinnes. 1981 wurden 280 Millionen Franken erwirtschaf- tet. Der Voranschlag 1982 sah noch 188 Millionen Unter- nehmungsgewinn vor. Für 1983 sinken die PTT - wie schon gesagt - auf 90 Millionen Franken Gewinn ab. Um das Dienstleistungsangebot trotz Verkehrszunahme zu erhalten, muss der Personalbestand gegenüber dem Bestand von 1982 um 1776 Personen erhöht werden. Damit steigt die Anzahl der Beschäftigten auf die Rekordhöhe von 56 217 Personen. In diesen Zahlen sind - sowohl was den Reingewinn als auch die Zahl der Beschäftigten betrifft - die Massnahmen zur Vorbereitung der Arbeitszeitverkür- zung enthalten. Die vom Bundesrat beschlossene Arbeitszeitverkürzung um je eine Stunde auf 1984 bzw. 1985 macht für das Jahr 1983 die Anstellung von 591 Personen mit einem Kosten- aufwand von rund 14 Millionen Franken notwendig. Einen Höchststand erreicht mit 1790 Millionen Franken auch das Investitionsvolumen. Die Investitionen im Bereich der Post- dienste in Bauten, Anlagen und Einrichtungen wurden mit 320 Millionen Franken veranschlagt. Für den Bereich der Fernmeldedienste sind Investitionen in der Höhe von 1457 Millionen vorgesehen. Trotz dieser respektablen Zah- len müssen wir feststellen, dass gegenüber dem Vorjahr real keine Steigerung mehr erfolgt. Die verfügbaren erarbei- teten Mittel betragen gemäss Voranschlag 1983 1540 Millio- nen Franken. Dies ist wesentlich weniger als in den Vorjah- ren. Für 1983 sinkt somit die Selbstfinanzierungsquote der Investitionen auf 81 Prozent ab. Es wird 1983 nötig sein, Kapitalanlagen aufzulösen, was sich auch in rückläufigen Zinserträgen niederschlagen wird. Um den veranschlagten Gewinn ausweisen zu können, musste auf zusätzliche Abschreibungen und auf Rückstel- lungen in die Selbstversicherung verzichtet werden. Beides ist unerwünscht. Vor allem bei den Fernmeldediensten ist wegen der sehr raschen technischen Entwicklung ein gros- ser Abschreibungsbedarf vorhanden. Wegen der immer kostspieligeren Anlagen sollte auch die Selbstversicherung stärker dotiert werden. Zusammen mit dem Voranschlag legen die PTT auch einen Finanzplan 1984/85 und Perspektiven für 1986 vor. Der Pla- nung wurde pro Jahr ein Anstieg des Bruttosozialproduktes von 1,5 Prozent, eine durchschnittliche Teuerung von 4 Pro- zent und eine Zunahme der Bevölkerung von 0,3 Prozent zugrunde gelegt. Für 1984 und 1985 sind noch Steigerun- gen bei den Dienstleistungen um 3,4 bzw. 3 Prozent vorge- sehen. Mit den auf den 1. März 1984 vorgesehenen Taxer- höhungen erhofft die Unternehmungsleitung für 1984 und 1985 Gewinne von je rund 150 Millionen zu erwirtschaften. Schon für 1986 muss aber mit einem Absinken der PTT- Gewinne unter 100 Millionen gerechnet werden. Es ist zu hoffen, dass die Unternehmungsleitung noch weitere zusätzliche Massnahmen in die Wege leitet, um dies zu ver- hindern. Wenn die SBB für ihre schlechte Lage schwerge- wichtig die Konkurrenz der Strasse aufführen, gibt es für die PTT diese Konkurrenz nicht. Die PTT sind ein Monopol- betrieb, und es ist an der PTT-Führung, in vermehrtem Mass zu prüfen, ob nicht intern noch weitere Sparmassnah- men möglich sind, um diesen Trend zu brechen. Zweifellos werden auch in diesem Grossunternehmen immer noch viele Dinge getan, die man ruhig weglassen könnte, ohne dass dadurch die Qualität der Dienstleistungen gegen aus- sen abgebaut werden musste. Wie für die Bundesverwaltung und die SBB schlägt der Bundesrat auch für die PTT ab 1984 eine schrittweise Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden vor. Die PTT-Organe erklären, dass diese Arbeitszeitreduk- tion nicht durch Rationalisierungen aufgefangen werden könne. Die Reduktion der Arbeitszeit auf 42 Stunden in den Jahren 1984 und 1985 würde für die PTT-Betriebe insge- samt 1887 neue Stellen erfordern und ab 1986 rund 120 Mil- lionen Franken kosten. Um die Reduktion um eine Stunde auf den I.Januar 1984 zu ermöglichen, sollten schon im Jahre 1983 591 Personen zusätzlich rekrutiert und ausgebil- det werden. Die Kosten hierfür wurden mit 14 Millionen Franken errechnet. Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen mit 8 zu 1 Stimme, auf die für die Arbeitszeitverkürzung not- wendigen Kredite zurzeit nicht einzutreten und diese nicht zu bewilligen. Ich will die vom Präsidenten der Finanzkommission, Herrn Kollega Bürgi, anlässlich der Beratung des Voranschlages des Bundes vorgebrachten Argumente nicht wiederholen. Während eine Arbeitszeitverkürzung den Bund und die SBB nur tiefer in die roten Zahlen bringen würde, könnten sich die PTT die notwendigen Mittel (rund 120 Millionen Franken) im Jahre 1986 durch Tariferhöhungen beschaffen, dies aller-
PTT. Budget 1983 69615 décembre 1982 triebe von PTT und SBB sind, wie die beiden Unternehmun- gen feststellen, teilweise überlastet. Zahlreiche rückstän- dige Ruhe- und Ausgleichstage sowie Überzeitguthaben können gar nicht abgelöst werden. Im Gegenteil: wegen laufender Überzeitleistungen nehmen diese Rückstände weiterhin zu. Eine gewisse Entspannung ist diesbezüglich nötig und scheint uns nicht aufschiebbar. Im Hinblick auf den Widerstand des Parlamentes gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Arbeitszeitverkürzung frage ich den Bundesrat an, ob er nicht eine vermittelnde Lösung zu prüfen gewillt ist, die es ermöglichen würde, vor- erst diesen dringlichen Abbau der Rückstände zu gewähr- leisten. Der Vorschlag könnte etwa darin liegen, den PTT- Betrieben in den nächsten Jahren zusätzlich zu den wegen der Verkehrsvermehrung nötigen Personaleinheiten ein Sonderkontingent von 300 Personaleinheiten jährlich zuzu- billigen. Diese wären für 1983 und 1984 primär für den Abbau der Rückstände und für Entspannungsaktionen zu reservieren. In den Folgejahren wären je wieder 1485 Perso- naleinheiten, also 1185 plus 300, zu bewilligen. Gleichzeitig müssten die PTT-Betriebe aufgefordert werden zu prüfen, wo noch Einsparungen möglich sind, ohne das Leistungs- angebot spürbar zu verschlechtern. Ich denke etwa an den Abbau von teuren Nachtdiensten bei der Paketverarbei- tung. Je nach der wirtschaftlichen Entwicklung und den Einspa- rungserfolgen würden ab 1985 mehr oder weniger Perso- naleinheiten für die Gewährung von Ausgleichstagen (anstelle der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit) zur Verfügung stehen und letztlich gleitend, früher oder später, zur 42-Stunden-Woche führen. Die administrativen Dienste der Generaldirektion und der Kreisdirektionen müssten parallel dazu die Verkürzung der Arbeitszeit mittels Rationalisierung realisieren. Grundsätzlich sollte - wie ich annehme - diese PTT-Lösung auch bei den SBB-Betrieben möglich sein, wobei dort aller- dings in der heutigen wirtschaftlichen Lage kaum verkehrli- che Zuwachsraten zu erwarten sind. Wenn wir uns auch einer solchen Geste gegenüber dem Personal verschliessen, dann wird der Bundesrat wohl dort Zugeständnisse machen müssen, wo er das in eigener Kompetenz kann. Und das ist zum Beispiel im Bereich der Sonderentschädigungen für Dienstleistungen ausserhalb der normalen Dienstzeiten der Fall. Das würde dann dazu führen, dass wir praktisch einen gleichen finanziellen Auf- wand hätten, wie wenn wir bereits heute der Arbeitszeitver- kürzung gemäss bundesrätlichem Antrag zustimmen wür- den - aber verbunden mit dem bedeutenden Nachteil, dass diese Sondermassnahmen nur gerade einem Teil des Per- sonals zugute kämen und das grundsätzliche Anliegen der Arbeitszeitverkürzung weiterhin hängig bliebe und früher oder später dann einfach noch zusätzlich erfüllt werden müsste. Aus diesen Erwägungen heraus bitte ich den Bundesrat zur Überprüfung einer im dargelegten Sinne vermittelnden Lösung. Bundesrat Schlumpf: Ich danke Herrn Ständerat Ander- matt. Er hat Sie sorgfältig über das Budget orientiert. Ich habe nichts beizufügen und bitte Sie ebenfalls um Zustim- mung. Frau Ständerat Bauer, zur Frage der Arbeitszeitgestaltung: Bei den Betrieben PTT und SBB haben wir natürlich heute schon eine differenzierte Arbeitszeitgestaltung je nach den Arbeitsbereichen. Für Überzeit, also für ausserhalb der nor- malen Arbeitszeit zu erbringende Dienstleistungen - am Wochenende, nachts, sowie Arbeiten auswärts, beim Zugs- personal beispielsweise -, werden auf den effektiven Arbeitszeiten Zuschläge gewährt. Es erfolgen also hier schon Kompensationen für besondere Erschwernisse. Allerdings liegen Begehren der Personalorganisationen vor, die neben Arbeitszeitverkürzung auch eine Verbesserung dieser Nebenausgleichsleistungen fordern. Zu der Ausbildungsordnung der PTT: Dazu kann ich mich nicht äussern, da ich über die Einzelheiten nicht im Bild bin. Ich werde mich aber erkundigen und besorgt sein, dass Sie eine briefliche Antwort insbesondere zu den von Ihnen auf- geworfenen Rekrutierungsfragen erhalten. Dass wir im personellen Bereich eine teilweise nicht gefreute Situation haben, wie Sie das geltend machen und wie es auch den Anregungen von Ständerat Gadient zugrunde liegt, stimmt. Über 200 000 Arbeitstage sind an Frei- und Ferientageansprüchen der Mitarbeiter aufgelau- fen. Und wir wissen tatsächlich nicht, wie wir das ausglei- chen oder abbauen könnten. Wir wollen die Anregungen, die Ständerat Gadient machte - Sommerkontingent bei- spielsweise und Kompensationsmöglichkeiten -, gerne prü- fen. Zu beachten ist: Während langer Jahre war es auch bei den SBB möglich, aufgelaufene Frei- und Ferienlageansprü- che in Geld abzugelten. Das ist natürlich längerfristig gese- hen eine etwas problematische Lösung, weil sie unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit und Erholung nicht dem Zweck von Frei-, Ruhe- und Ferientagen entspricht. Wir haben im Jahre 1982 eine etwas erleichterte Personal- situation, weil wir seit dem Frühjahr merklich weniger Abgänge von aktiven Mitarbeitern in andere Betriebe oder Berufsgruppen im Hinblick auf die allgemeine Wirtschafts- lage haben. Das hat sogar dazu geführt, dass wir rund 190 Etatstellen zusätzlich beanspruchen müssten. Aber das macht natürlich - wenn man so sagen will - «den Braten noch nicht feiss». Die erwähnten über 200 000 Arbeitstage, die kompensiert werden müssen, lassen sich durch die Ver- schiebungen natürlich nicht ausgleichen. Wir werden also die Anregungen von Ständerat Gadient prüfen. Dass man die Möglichkeiten, nicht notwendige Dienstleistungen - Sie haben ein Beispiel erwähnt - abzubauen oder mindestens zu reduzieren, dauernd überprüft, ist selbstverständlich. Es geht dabei um eine «Daueraufgabe» der Personalabteilung der PTT-Betriebe. Insofern bietet sich eine Möglichkeit, Kompensationen für diese aufgelaufenen Frei- und Ferien- tagsansprüche innerhalb der bewilligten Personaletats zu bewerkstelligen. Insgesamt aber - dessen müssen wir uns bewusst sein - bringt die geltende Personalplafonierung und auch die künf- tige Regelung (gemäss der jetzt im Nationalrat stehenden Vorlage) natürlich Anspannungen. Das führt dazu, dass man die Mitarbeiter auf allen Stufen, in allen Betriebszwei- gen, voll auslasten muss. Das kann gelegentlich auch bei gewissen Stellen zu Überlastungen führen. PTT sowie SBB schenken diesem Problem grossie Aufmerksamkeit. M. Meylan: J'ai écouté avec attention les explications don- nées par M. le représentant du Conseil fédéral. Elles m'inci- tent à attirer votre attention sur un point. La Confédération en est à envisager de compenser les heures supplémentaires par des indemnités et non par des jours de repos et de priver ainsi les travailleurs concernés des vacances auxquelles ils ont légalement droit, comme tous les travailleurs en Suisse. Dans plusieurs cantons, des tribunaux ont puni des employeurs ou des employés de l'économie privée parce qu'ils avaient imputé des heures supplémentaires sur le temps de repos et les avaient compensées par des indem- nités en argent. Les juges avaient argué du fait que la loi sur les vacances et le temps de repos obligatoires n'est pas seulement là pour faire plaisir aux gens, mais qu'elle est aussi destinée à sauvegarder la santé publique. Et voici que la Confédération donne le mauvais exemple aux entreprises privées! Le chef du Département des trans- ports, des communications et de l'énergie n'y est certes pour rien. Il faut en rechercher la cause dans le refus systé- matique de l'Assemblée fédérale de lui donnner des moyens simplement normaux pour se conformer à la loi. Je tenais à relever ce point. Bundesrat Schlumpf: Ich habe meine Bedenken gegen die finanzielle Abgeltung auch geäussert, vor allem bei betrieb- lich stark beanspruchten Mitarbeitern. Das ist aber gelten- des Recht. Nach den geltenden Personalregeln des Bundes können bis zu einem gewissen Grad Freizeitansprüche in
Swisspetrol SA. Aide69815 décembre 1982 Art. 3, 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 82.046 Swisspetrol AG. Bundeshilfe Swisspetrol SA. Aide Botschaft und Beschlussentwurf vom 2. Juni 1982 (BBIII, 845) Message et projet d'arrêté du 2 juin 1982 (FF II, 869) Beschluss des Nationalrates vom 6. Oktober 1982 Décision du Conseil national du 6 octobre 1982 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national Arnold, Berichterstatter: Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken, um der Swisspetrol Holding AG während höchstens zehn Jahren jährliche Beiträge bis zu 2 Millionen Franken für die Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz ausrichten zu können. Geplant ist ein neues Forschungsprogramm mit seismi- schen Messungen und 8 bis 13 Bohrungen. Die Durchfüh- rung dieses Programms wird 150 Millionen Franken kosten. 90 Prozent dieser Kosten tragen zwei Partner aus der Bun- desrepublik Deutschland, nämlich die Bergbaugesellschaf- ten Brigitta und Elwerath, die ihrerseits zu je 50 Prozent den deutschen Tochtergesellschaften von Shell und Esso gehö- ren. 10 Prozent oder 15 Millionen Franken wären von der Swisspetrol Holding AG, einer rein schweizerischen Gesell- schaft, aufzubringen. Deren flüssige Mittel wurden jedoch durch die bisherigen Forschungen fast vollständig aufge- zehrt. 10 Millionen Franken soll sie vom Bund erhalten, die restlichen 5 Millionen Franken sollen von den Aktionären oder beteiligten Konzessionskantonen aufgebracht werden. Damit wäre das neue Forschungsprogramm finanziert. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Herbstsession mit 94 Ja gegen 5 Nein zugestimmt. Ihre Kommission hat die Vorlage am 19. November dieses Jahres eingehend beraten. Für den interessanten naturwis- senschaftlichen Abriss über die Entstehung von Erdöl und Erdgas darf ich auf die Botschaft des Bundesrates verwei- sen. Noch selten hat der Bundesrat wie hier in einer Bot- schaft zeitlich so weit zurückgegriffen, nämlich um Jahrmil- lionen - in die Zeit, da unser heutiges schweizerisches Mit- telland noch von einem Meeresarm des Mittelmeeres bedeckt war. In der Botschaft können Sie auch die Geschichte der schweizerischen Erdöl- und Erdgasforschung nachlesen. Nationalrat Stucky hat als deutschsprachiger Referent im Nationalrat aus eigener Kenntnis interessante Ergänzungen vorgetragen. Aus der Geologie und aus den bisherigen Bohrungen ergibt sich, dass durchaus die Möglichkeit besteht, in der Schweiz auf wirtschaftlich verwertbare Vor- kommen von Erdöl oder Erdgas zu stossen, wenn die For- schungen fortgesetzt werden. Eine Gewähr hierfür besteht jedoch nicht. Nicht wiederholen möchte ich die wichtigen Ausführungen in der Botschaft darüber, wer die Swisspetrol Holding AG ist, an welchen Gesellschaften der Erdölfor- schung in der Schweiz sie beteiligt und welches der Anteil der ausländischen Partner ist. Wie eingangs dargelegt, übernehmen zwei ausländische Gesellschaften zusammen 90 Prozent der Forschungs- kosten des neuen Programms. In unseren Kommissionsbe- ratungen wurde klargestellt, dass im Falle von wirtschaftlich verwertbaren Vorkommen diese ausländischen Gesellschaf- ten nicht etwa mit 90 Prozent am Ertrag teilhaben, sondern nur in dem Mass, wie sie am Aktienkapital der betreffenden Fördergesellschaften beteiligt sind. Wie im Nationalrat dar- gelegt wurde, enthalten die Verträge zwischen den Konzes- sionskantonen und den heutigen Forschungsgesellschaften die Klausel, dass in den Ausbeutungsgesellschaften 51 Pro- zent des Aktienkapitals in schweizerischen Händen liegen müssen. Ich habe Ihnen kurz den Inhalt und das Ergebnis der Kom- missionsberatungen darzulegen. Ihre Kommission hat die Vorlage namentlich unter drei Gesichtspunkten diskutiert, nämlich den Gesichtspunkten der Energiepolitik, der For- schungspolitik und der Rechtsgrundlagen und Rechtsfor- men der vorgeschlagenen Bundeshilfe. Für einmal stelle ich die Rechtsgrundlagen nicht an den Anfang.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali PTT. Voranschlag 1983 PTT. Budget 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.056 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 694-698 Page Pagina Ref. No 20 011 175 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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