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CH_VB_001Ch Vb13 déc. 1982Ouvrir la source →
Régie des alcools. Gestion et compte 1981/1982 1686 N 13 décembre 1983 besoins réels que si les crédits d'engagement ont été votés. Les préoccupations exprimées par certains de nos collè- gues, qui voudraient que l'octroi de ces aides soit soumis à une réglementation plus précise, sont sans aucun fonde- ment solide. Il suffit peut-être de mieux préciser le critère de priorité s'agissant de l'utilisation des crédits et considé- rer en premier lieu les régions touchées par les catas- trophes. C'est une question d'application, qui peut être faci- lement réglée sans qu'une modification de la loi soit néces- saire. Le refus du crédit rendrait plus difficile l'accomplissement des tâches de l'Office fédéral de l'économie des eaux et du gouvernement et mettrait les cantons touchés dans une situation délicate. Il serait en outre contraire à la lettre et à l'esprit de la loi et au principe de la solidarité, que l'on oublie trop souvent. Le Conseil des Etats s'est prononcé en faveur du maintien de ce crédit à la quasi-unanimité, puisqu'un seul de ses membres s'y est opposé. Il est dès lors probable qu'il main- tiendra sa décision. Il est donc inutile de laisser subsister cette divergence, qui devrait être éliminée le plus tôt possi- ble. C'est pourquoi je vous engage à donner suite à la pro- position présentée par M. Dürr et à adhérer à la décision prise par le Conseil des Etats. Steinegger: Ich unterstütze den Antrag Dürr und möchte nach den beiden Vorrednern nur noch zwei ergänzende Bemerkungen anbringen.
Die seit 1977 von Hochwasserkatastrophen betroffenen Kantone Bern, Uri, Schwyz, Graubünden und Tessin haben 1982 einen Bedarf von 23,6 Millionen Franken an Bundes- subventionen angemeldet. Aus den ordentlichen Mitteln 1982 konnten 11,4 Millionen Franken zugeteilt werden. Es fehlen somit 12,2 Millionen. Mit der Ablehnung des vorlie- genden Zusatzkredites bestrafen Sie also in erster Linie die durch Hochwasser geschädigten Kantone. Diese müssten Bank spielen und könnten die Verbauungsmassnahmen nicht mehr fortsetzen. Sicher wäre es seinerzeit richtiger gewesen, wenn die zuständigen Bundesstellen mit der Erteilung von provisorischen Baubewilligungen jeweils Zusatzkredite eingeholt hätten. Das Strafexerzieren der Finanzkommission trifft aber heute nicht die Bundesinstan- zen, sondern die geschädigten Kantone.
Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie am 19. Januar 1978 eine Motion meines Vorgängers Alfred Weber als Postulat überwiesen haben. In diesem Vorstoss stand nicht nur die gesetzliche Beitragsleistung an die Sofortmassnahmen zur Diskussion; es war auch von einer zusätzlichen Hilfe die Rede, die über die ordentliche Subventionsgesetzgebung hinausgegangen wäre. Heute wären wir froh, wenn wir wenigstens für die bisher getätigten Massnahmen bald den ordentlichen Bundesbeitrag erhalten würden. Ich ersuche Sie, dem Bundesrat und dem Ständerat zuzu- stimmen. Hofmann, Berichterstatter: Beim Antrag von Kollege Dürr handelt es sich um den Jahreszusicherungskredit für Gewässerkorrektionen in der Höhe von 10 Millionen Fran- ken. Es geht um einen Nachtrag. In der Finanzkommission war umstritten, ob dieser Nachtragskredit gewährt werden solle oder nicht. Die Kommission hat dann mit 14 zu 8 Stim- men beschlossen, diesen Jahreszusicherungskredit abzu- lehnen, weil sie feststellte, dass das Bundesamt für Wasser- wirtschaft seit Jahren die Finanzplanzahlen überschreitet und eine verstärkte Prioritätensetzung erzwungen werden muss. Die Mehrheit der Kommission hat deshalb gefunden, sie wolle auch hier ein Zeichen setzen und diesen Jahreszu- sicherungskredit nicht gewähren, also in diesem Sinne den Antrag Dürr ablehnen. M. Sarchi, rapporteur: II s'agit en l'occurrence de la seule proposition qui ait rallié la majorité des membres aussi bien de la sous-commission que de la Commission plénière des finances. Elle vise à la suppression d'un crédit d'engage- ment annuel de 10 millions destiné à financer des correc- tions de cours d'eau. La commission a pris sa décision par 14 voix contre 8. La majorité de la commission estime que la Confédération devrait faire usage dans une plus grande mesure de la pos- sibilité de différencier les subventions octroyées en vertu de la loi sur la police des eaux et que la correction des cours d'eau est en premier lieu une tâche des cantons. Enfin, la majorité de la commission considère que le dépar- tement concerné devrait fixer des priorités, ce qui lui per- mettrait de freiner les dépenses en matière de corrections de cours d'eau. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 37 Stimmen Für den Antrag Dürr 73 Stimmen Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 114 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat -Au Conseil des Etats #ST# 82.053 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnungen 1981/82 Régie des alcools. Gestion et compte 1981/1982 Bericht und Beschlussentwurf vom 20. September 1982 Rapport et projet d'arrêté du 20 septembre 1982 Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, Berne Beschluss des Ständerates vom 7. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du /décembre 1982 Herr Kunz unterbreitet namens der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Bericht: Der Reinertrag der Alkoholverwaltung beträgt für das Geschäftsjahr 1981/82 276,4 Millionen Franken und liegt damit im Rahmen der Ergebnisse der letzten Jahre. Da der Verbrauch an gebrannten Wassern seit einigen Jahren prak- tisch gleich ist und die fiskalische Belastung ebenfalls, sind die Erträge der letzten Jahre etwa gleich hoch. Im Geschäftsjahr 1981/82 betrug er 418,7 Millionen Franken. Unterschiedlich ist hingegen der Betriebsaufwand: je nach Ergebnis der Obst- und Kartoffelernte ergeben sich höhere oder tiefere Verwertungskosten. Der Betriebsaufwand im Geschäftsjahr 1981/82 betrug 138,5 Millionen Franken, 15,7 Millionen Franken mehr als 1980/81. Der Mehraufwand ist vor allem auf die ausserordentlich hohen Kosten für die Kar- toffelverwertung zurückzuführen. Die Betriebsrechnung weist einen Ertragsüberschuss von 280,2 Millionen Franken aus. Die Differenz zum Reinertrag
Dezember 1982 1687 Parlamentarische Initiative rührt daher, dass die Betriebsrechnung den Bestand und die Bewertung der Alkoholvorräte nicht berücksichtigt. Im Berichtsjahr hat der Wert der Alkoholvorräte abgenommen. Der Reinertrag der Alkoholverwaltung geht gemäss Arti- kel 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung zu 95 Prozent an den Bund zugunsten der Alters-, (-unter- lassenen- und Invalidenversicherung und zu 5 Prozent an die Kantone für die Bekämpfung des Alkoholismus. Diese Regelung gilt während einer Übergangszeit von fünf Jahren für die Geschäftsjahre 1980/81 bis 1984/85. Vorher hatten Bund und Kantone je die Hälfte des Reinertrages erhalten. Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 126 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 81.223 Parlamentarische Initiative Stellenplafonierung. Bundesgesetz Initiative parlementaire Plafonnement des effectifs du personnel. Loi Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1601 hiervor - Voir page 1601 ci-devant Renschler: Seit Jahren bekämpfe ich den Personalstopp. Obwohl es mir bisher schon an stichhaltigen Argumenten nicht gefehlt hat, hat es die Geschäftsprüfungskommission doch fertiggebracht, in ihrem Bericht zu ihrer Initiative noch zusätzliche Gründe gegen den Personalstopp zu erfinden und meine Meinung, den Personalstopp abzulehnen, zu ver- stärken. Auf Seite 13 des Berichtes deklariert die Kommission den Personalstopp «als Mittel zu einer Einschränkung der staat- lichen Ziele». Im Klartext bedeutet dies, dass sich die staat- liche Tätigkeit nicht mehr nach den Bedürfnissen des Vol- kes und den Landesinteressen richtet, sondern nach der Leistungskapazität des absichtlich tief gehaltenen Personal- bestandes, Die Unterordnung der politischen Verantwor- tung unter den Personalstopp kommt einer Kapitulation vor den zu lösenden Aufgaben gleich. Der Bundesrat spricht in seiner Stellungnahme zur Initiative sogar von einer Irreführung des Bürgers und der Öffentlich- keit, einer Irreführung nämlich dann, wenn die Ausführung gesetzlich festgelegter Aufgaben bewusst und gezielt ver- zögert oder eingeschränkt wird. Auf der Seite 12 wird der Personalstopp als Instrument zur Verzögerung und Einschränkung der Dienstleistungen angepriesen. Der Perfektionismus und zweit- oder drittran- gige Aufgaben sollen, nach Meinung der Kommission, abgebaut werden. Die Geschäftsprüfungskommission unterlässt es allerdings zu erläutern, welchen Perfektionis- mus sie meint und was sie unter zweit- und drittrangigen Aufgaben versteht. Statt darüber eine Sachdiskussion aus- zulösen - offenbar war sie dazu nicht fähig -, begnügt sich die Kommission damit, durch den Personalstopp einen Sachzwang zu scharfen. Was diesem Sachzwang an Aufga- ben zum Opfer fällt, wird dann vermutlich im nachhinein als perfektionistisch, zweit- oder drittrangig deklariert. Auf Seite 16 des Berichtes ordnet die Geschäftsprüfungs- kommission dem Personalstopp die Funktion des Konkur- renzdrucks in der Privatwirtschaft zu. Was steckt hinter die- ser Aussage «Konkurrenzdruck in der Privatwirtschaft»? Der durch den Personalstopp künstlich erzeugte Konkur- renzdruck ist wohl sicherlich nicht so auszulegen, dass unter den Departementen ein Wettbewerb darüber entste- hen soll, wer marktgängigere Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Berichte erzeugt. Mit dem Konkurrenzdruck kann doch nur gemeint sein, dass am Arbeitsplatz Stress produziert wird. Diese unsoziale Absicht der Geschäftsprü- fungskommission verschleiert die Kommission mit dem Ausdruck «Konkurrenzdruck». Übrigens bedarf es dieses Konkurrenzdruckes vor allem bei den Betriebsdiensten der PTT und SBB sicherlich nicht; denn dort besteht bereits Arbeitsüberlastung. Beweis dafür sind die annähernd 300 000 Kompensationstage, die sich beim Personal angesammelt haben und die wegen Mangels an Arbeitskräften nicht bezogen werden können. Der Personalstopp ist ein untaugliches Mittel zur Erzielung einer gut funktionierenden Verwaltungs- und Betriebs- organisation. Der Personalstopp verursacht zusätzlichen administrativen Aufwand. Dienststellen werden bestraft, die schon bisher dank rationeller Arbeitsweise ihren Personal- bestand tief halten konnten; denn diesen Dienststellen bleibt kein Spielraum mehr, durch bessere Organisation den Arbeitsdruck zu mildern. Dienststellen hingegen, die über Personalreserven verfügen - die gibt es nämlich auch noch, vor allem beim EMD -, werden nicht bereit sein, Stel- len abzutreten, weil sie wissen, dass sie bei steigendem Arbeitsvolumen - das kann ja auch einmal eintreten - keine zusätzlichen Arbeitskräfte wegen des Personalstopps erhalten. Der Personalstopp zementiert also unzulängliche Arbeitsverhältnisse; unzulänglich einerseits dort, wo bereits Arbeitsüberlastung besteht, und andererseits dort, wo die zweckmässige Arbeitsweise noch zu erreichen wäre. Abgesehen davon, dass der Personalstopp die Wirtschaft- lichkeit von Verwaltung und Betrieben nicht fördert, son- dern vielmehr hemmt, indem bestehende Personaleng- pässe eingemauert werden, halte ich den Personalstopp für ein rechtswidriges Vorgehen des Parlamentes in bezug auf die Aufgaben und Kompetenzen des Bundesrates. Aus dem Personalstopp ist eine Behinderung der verfassungs- mässigen Pflichten des Bundesrates abzuleiten. Nach Arti- kel 102 der Bundesverfassung ist der Bundesrat unter anderem mit dem Vollzug der Bundesgesetze und Bundes- beschlüsse sowie mit der Aufsicht über die Geschäftsfüh- rung aller Beamten und Angestellten des Bundes beauf- tragt. Artikel 4 des Verwaltungsorganisationsgesetzes ver- langt vom Bundesrat, dass er die rechtmässige, zweckmäs- sige und leistungsfähige Tätigkeit der gesamten Bundesver- waltung sicherstellt. Diese verfassungsmässigen und gesetzlichen Aufgaben kann der Bundesrat nicht erfüllen, wenn ihm Personalbeschränkungen aufgezwungen werden. Auch der Bundesrat teilt diese Bedenken in seinem Bericht zur Initiative. Auf Seite 3 seines Berichtes macht er aus- drücklich auf die Verflechtung der Kompetenzen zwischen Legislative und Exekutive aufmerksam. Der Personalstopp steht ebenfalls im Widerspruch zum Bundesbeschluss über den Leistungsauftrag 1982 an die SBB. Nach Artikel 1 dieses Bundesbeschlusses sind die SBB nach unternehmerischen Grundsätzen zu betreiben. Gerade letzte Woche hat Herr Bundesrat Schlumpf sehr Wert darauf gelegt, dass dieser unternehmerische Grund-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnungen 1981/82 Régie des alcools. Gestion et compte 1981/1982 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.053 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1982 - 15:30 Date Data Seite 1686-1687 Page Pagina Ref. No 20 011 014 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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