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CH_VB_001Ch Vb27 sept. 1982Ouvrir la source →
Huiles et graisses comestibles. Supplément de prix 1146 N 27 septembre 1982 Präsidentin: Die Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor- lage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen zuzustim- men. - Es .wird kein anderer Antrag gestellt; Sie haben vom Bericht Kenntnis genommen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 95 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.048 Speiseöle und Speisefette. Preiszuschläge Huiles et graisses comestibles. Supplément de prix Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. August 1982 (BBI II, 941) Message et projet d'arrêté du 31 août 1982 (FF II, 965) Antrag der Kommission Eintreten Antrag Biel Nichteintreten Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Biel Ne pas entrer en matière Risi-Schwyz, Berichterstatter: Am I.Juli 1982 hat der Bun- desrat den bäuerlichen Preisbegehren teilweise stattgege- ben und insbesondere beschlossen, den Milchgrundpreis um 5 Rappen zu erhöhen. Die Verbesserung des bäuerli- chen Einkommens stützte sich auf die Lagebeurteilung der Buchhaltungsbetriebe. Wie Sie der Botschaft entnehmen konnten, war der Bundesrat zu dieser Grundpreiserhöhung nur unter der Voraussetzung bereit, dass dem Bund daraus keine zusätzliche finanzielle Belastung erwachse. Um die Milchrechnung zu schonen, hat der Bundesrat denn auch die Preisverbesserung so weit wie möglich auf die Konsu- menten abgewälzt. Das heisst, dass keine 100prozentige Überwälzung stattgefunden hat. Die Grundpreiserhöhung um 5 Rappen (inklusive Höherbewertung der Magermilch) verteuert die Butter um 96 Rappen pro Kilo. Gleichzeitig waren verschiedene Margenverbesserungen, die nicht den Produzenten angelastet werden können, zu behandeln. Aus diesen Margenverbesserungen resultierte eine zusätzliche Verteuerung um 20 Rappen pro Kilo. Diese Mehrkosten von insgesamt ungefähr 8 Millionen Franken gehen zulasten der Milchrechnung. Da sich jedoch - zufolge der Preiserhöhung auf Butter um 1 Franken - die Einnahmen aus der Importabgabe auf Butter bei unverän- dertem Verbrauch erhöhen werden, dürfte im Endeffekt eine ausgeglichene Rechnung erwartet werden. Durch Anhebung der Butterpreise um 1 Franken werden Kochbutter und eingesottene Butter für den Konsumenten erstmals teurer als im Sommer 1967; ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen: erstmals teurer als im Sommer 1967! Zur Gewährleistung des Absatzes muss Butter allerdings nach wie vor - je nach Sorte - um 4 bis 8 Franken pro Kilo zugunsten aller mit Mitteln aus der Bundeskasse verbilligt werden. Diese Verbilligung zugunsten aller wirkt sich aber in der Milchrechnung nur zuungunsten der Produzenten aus. Zwangsläufig verschlechtert ein Butterpreisaufschlag das Preisverhältnis zu den Speiseölen und -fetten, ganz beson- ders zur Margarine. Butter darf aber nicht - wie vielfach argumentiert wird - nur mit Margarine in Beziehung gesetzt werden. In der Küche, in Bäckereien und Biskuitsfabriken steht die Butter auch mit Speisefetten und -ölen in Konkur- renz. Im Zusammenhang mit Butterpreiserhöhungen mussten auch die Preiszuschläge auf ausländische Fettstoffe ange- passt werden. Hätte man dies nicht getan, wäre die Diffe- renz zwischen Butter und Substitutionsprodukten noch grösser geworden. Der Verbrauch hätte sich noch stärker auf die billigen Speiseöle und -fette verlagert. Wie Herr Bun- despräsident Honegger in der Kommission ausführte, ist die Anpassung der Preiszuschläge jedes Mal eine heikle Angelegenheit, es müssen jeweils verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Im übrigen sei nicht bei jeder But- terpreiserhöhung automatisch eine Erhöhung der Preiszu- schläge vorgenommen worden. Zum Beispiel sind im Juli 1979 nur die Butterpreise angehoben worden. Die heutige Preisrelation zwischen Margarine, Kochbutter und Vorzugs- butter ist 1 zu 3 zu 4. Bundesrat und Kommissionsmehrheit sind der Auffassung, zufolge des letzten Butterpreisauf- schlages mussten auch die Preiszuschläge erhöht werden. Nebenbei bemerkt, ist dies auf den 1. Juli 1982 geschehen. Die eidgenössischen Räte haben das jeweils in der nächst- folgenden Session zu beurteilen. Die alleinige Verteuerung der Butter hätte bestimmt zu einem Überschreiten der Reiz- schwelle - d. h. tendenziell und längerfristig eine Abwande- rung der Konsumenten zu den heute bis viermal billigeren Substitutionsprodukten - geführt. Herr Bundespräsident Honegger gab zu, dass die vorgenommene Erhöhung der Preiszuschläge eine generelle und deshalb eine grobe Massnahme sei, die auch Produkte, wie beispielsweise Salatöl, treffe, die nicht in einem direkten Konkurrenzver- hältnis zur Butter stehen; aber mangels differenzierterer Instrumente mussten diese Nachteile in Kauf genommen werden. Auch die direkt Interessierten hätten bisher kein anderes System vorschlagen können. Andererseits ist noch einmal zu betonen, dass das Konkurrenzverhältnis weit über jenes von Butter/Margarine hinausgeht. Zum Schluss sei noch auf den sogenannten Käse-Butter- Plan hingewiesen. Wir alle haben ein eminentes Interesse daran, dass der Butterverbrauch mindestens nicht zurück- geht. Die Inlandproduktion bringt uns durch die Verbilligung weit grössere Verluste als Produktion und Verkauf von Käse. Wir sind alle am Import billiger Butter zur Entlastung der Milchrechnung interessiert. Der Preiszuschlag auf importierten Fettstoffen wird gemäss Vorschlag des Bun- desrates um 30 Franken erhöht; der Bundesrat ist bei sei- nem Antrag also weit unter dem vollen, gerechtfertigten Ausgleich von 80 Franken geblieben. Die Auswirkungen auf den Index der Konsumentenpreise machen gemäss Bot- schaft 0,02 Prozent aus. Eine Ablehnung dieser Vorlage würde sich in der Milchrech- nung negativ auswirken. Die Kommission hat sich mit 10 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Zustimmung ausgespro- chen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzu- stimmen. M. Coutau, rapporteur: Le Conseil fédéral demande au Par- lement de ratifier la décision qu'il a prise, avec effet au 1 er juillet dernier, de majorer de 30 francs les suppléments de prix prélevés sur les matières grasses comestibles importées. La procédure prévue pour ce genre d'affaire est fixée à l'article 30, 3 e alinéa, de l'arrêté fédéral sur le statut du lait. Avant de majorer ces suppléments, le Conseil fédéral doit entendre les milieux intéressés ainsi que la Commission
Huiles et graisses comestibles. Supplément de prix 1148 N 27 septembre 1982 sen: Entsprechen solche Belastungen für ein Grundnah- rungsmittel, das wir immerhin zu 85 Prozent aus dem Aus- land einführen, noch der geltenden Verfassungsbestim- mung? Zweiter Fragenkomplex: Öl und Fett werden heute alles in allem gerechnet mit Fr. 237.85 belastet (es gibt nämlich nicht nur die Preiszuschläge darauf). Herr Hof mann, ist auch das ein strotzender Irrtum, Fr. 237.85? Nun die Frage an den Herrn Bundespräsidenten: Warum unterschlagen Sie diese Gesamtbelastung in Ihrer Bot- schaft? Wäre es nicht angezeigt gewesen, genau aufzuzei- gen, was zu den Preiszuschlägen noch alles dazu kommt? Dritter Fragenkomplex: Öl und Fett werden mit den neuen Belastungen stärker belastet als Alkohol und Tabak - bekanntlich nicht unbedingt gesundheitsfördernde Pro- dukte. Herr Hofmann, ist auch das ein strotzender Irrtum, dass Öl und Fett stärker belastet werden als Alkohol oder Tabak? Ich frage nun den Herrn Bundespräsidenten: Was sagt er zu diesem Vergleich? Ist er in der Lage, eine solche Politik zu vertreten, die dazu führt, dass man lebensnotwendige Grundnahrungsmittel stärker belastet als Tabak und Alko- hol? Darf ich daraus schliessen, Herr Bundespräsident, dass Ihnen offenbar «Öl am Hut» lieber ist als Öl am Salat? Vierter Fragenkomplex: Es wird in diesen Vergleichen von Öl und Fett preislich immer für Butter argumentiert. Die Schweiz ist und bleibt ein Butterkonsumland. In der Schweiz konsumiert man 7,5 Kilogramm Butter pro Kopf und nur 3,8 Kilogramm Margarine (wobei bei der Margarine erst noch der industrielle und der Konsum der Grossver- braucher Inbegriffen sind). In der Bundesrepublik dagegen sind es 7,1 Kilogramm Butter und 8,4 Kilogramm Margarine, in Holland 3,1 Kilogramm Butter und 13,4 Kilogramm Marga- rine. Trotz hohem Butterpreis haben wir in der Schweiz diese Verhältnisse; dafür gibt es offensichtlich Gründe, die nicht im Preislichen liegen. Kollege Schär, der als Präventiv- mediziner etwas davon versteht, hat in der letzten Debatte darauf hingewiesen. In der Schweiz werden total etwa 26000 Tonnen Margarine verbraucht; davon allerdings nur 41 Prozent in Privathaushalten und 59 Prozent von Gross- verbrauchern und der Industrie. Ich nehme an, Herr Hof- mann, Sie bestreiten das nicht und bezeichnen diese Zah- len nicht als strotzenden Irrtum? Nun frage ich den Herrn Bundespräsidenten: Warum unter- schlagen Sie diese Fakten in Ihrer Botschaft? Wäre es nicht richtig gewesen, einmal auch diese Relationen zu zeigen? Wir kommen zum fünften Fragenkomplex: Wir haben ein einziges Produkt, nämlich Raps, das uns den Inlandanbau an Fett oder an Öl ermöglicht. Mit dem Rapsöl haben wir immer wieder Probleme. Im laufenden Jahr dürfte es mög- lich sein, die anfallende Produktion abzusetzen, aber der bestehende Überhang an Lagern kann nur mit Mühe über- haupt abgesetzt werden. Trotzdem hat der Bundesrat eine Erhöhung der Anbaufläche um 1000 Hektaren beschlossen. Nun wird bekanntlich ziemlich viel Rapsöl für die Margarine- herstellung verwendet. Je nach Produkt kann das bis 20 Prozent Beimischung geben. Anders könnte der beste- hende Rapsölanfall gar nicht verwertet werden. Also hat doch die schweizerische Landwirtschaft alles Interesse am Rapsöl - und damit auch am Margarineabsatz. Ich nehme an, Herr Hofmann, Sie werden das bestätigen. Oder ist auch das ein strotzender Irrtum, den ich hier anführe? Ich frage den Herrn Bundespräsidenten: Warum gibt er auf dieses Problem, das nämlich im Vorverfahren eingehend erörtert worden ist, keine Antwort in der Botschaft? Zum sechsten Fragenkomplex: Nach Landwirtschaftsge- setz und Milchbeschluss muss der Ertrag dieser Preiszu- schläge dazu verwendet werden, entsprechende einheimi- sche Milchprodukte zu verbilligen. Ich stelle aber fest, dass Sie die Preiszuschläge erhöht haben, und gleichzeitig sind auch diese Milchpr.odukte teurer geworden. Stimmt das, Herr Hofmann? Das ist kein Irrtum, nicht wahr? Herr Bundespräsident, was sagen Sie zu meiner Feststel- lung? Hier wird doch das Gesetz nicht richtig angewendet, sonst dürfte doch der Preis für die Milchprodukte nicht erhöht werden. Ich komme noch zur Botschaft. Hier ist ein Novum drin. Einen Teil des Textes können Sie in früheren Botschaften schon nachlesen, es ist immer das Gleiche. Aber Sie haben einige neue Dinge. Neu ist - das ist sehr interessant, auf Seite 9 -, dass der Bundesrat nun dazu übergeht, Auskunft zu geben, wer in der beratenden Kommission welche Anträge stellt. Das war bisher nicht der Fall. Es heisst hier, der Vertreter des Migros-Genossenschafts-Bundes habe Antrag gestellt. Da ich es war und hier sowieso antrete, sage ich es auch offen. Aber ich bin sehr überrascht über die Tatsache, dass man nun dazu übergeht, hier offen zu sagen, wer welche Anträge gestellt hat. Herr Bundespräsi- dent, das ist meine siebente Frage, darf ich erwarten, dass Sie das auch in anderen Kommission künftig tun und dass Sie auch von anderen Wirtschaftskreisen darlegen, welche Anträge diese stellen? Und ist es ein Novum, Herr Bundespräsident, dass man dazu übergeht, in der Botschaft gewisse Stellungnahmen zu qualifizieren? Auf der Seite 9 heisst es: «Vom Migros- Genossenschafts-Bund wurde die vorgesehene Mass- nahme ebenfalls vehement bekämpft.» Es ist doch nur die Verärgerung der Verwaltung darüber, dass offenbar im Vor- bereitungsverfahren die Opposition stärker war als sie geglaubt hat. Ich habe wahrscheinlich, wie die anderen Ver- treter, die hier opponiert haben, nicht vehementer argumen- tiert als die Vertreter der Landwirtschaft, die etwas fordern. Ich nehme an, dass das auch ein Novum ist, dass wir künf- tig eine Qualifizierung der Interventionen durch die Verwal- tung erfahren. Das ist sehr interessant. Wir erwarten nun, dass diese Fragen gründlich geklärt wer- den. Sie haben ja die Chance, Herr Bundespräsident, dass Sie uns vielleicht umstimmen können, wenn Sie ganz kon- krete Antwort auf diese Fragen geben und diese Antwort auch entsprechend ausfällt. Vorläufig wenigstens muss ich im Auftrag unserer Fraktion Nichteintreten beantragen, weil die ganze Vorlage rein fiskalisch aussieht und ausgerichtet ist. Sogar Herr Risi hat das in seinen Einführungsworten ganz offen gesagt. Sie finden es übrigens unter der Tabelle auf Seite 4 der Botschaft. Hier wird ganz deutlich gesagt, man hätte nur deshalb 5 Rappen mehr Milchpreis geben können, weil damit die Bundeskasse nicht zusätzlich bela- stet werde. Wie macht man das? Man schlägt einfach auf einem anderen Produkt massiv auf und verwendet die Ein- nahmen für die allgemeine Bundeskasse, d. h., man redu- ziert dadurch die Belastung der allgemeinen Bundeskasse. Wir importieren im Jahr alles in allem etwa 75 000 Tonnen Öl und Fett. Wenn Sie hier ,194 Franken Preiszuschläge auf- schlagen, dürfte dies in einem Normaljahr gegen 140 bis 150 Millionen Einnahmen ergeben. Das ist für mich eine Steuer, nicht mehr eine zweckgebundene Abgabe, eine Lenkungsabgabe. Nach der Bundesverfassung dürfen Len- kungsabgaben nur zur Lenkung verwendet werden und nicht für solche Zwecke. Ich beantrage Ihnen Nichteintreten. Präsidentin: Es folgen nun die Fraktionssprecher. Mme Jaggi: Le rapporteur de langue française et M. Biel aussi, entre d'autres, ont déjà signalé que nous sommes en train de répéter un exercice qui a déjà été effectué, il y a un peu plus d'une année, dans ce même hémicycle. Il faudra renouveler encore cet exercice, à moins que nous mettions d'ici-là au point un système permettant d'éviter que la pro- chaine augmentation du prix du lait, dans la mesure où elle sera de nouveau reportée sur les consommateurs de pro- duits laitiers, ait les mêmes conséquences que jusqu'ici. A la base de ce véritable rituel, on trouve l'idée de la concurrence entre la margarine et le beurre, la première étant considérée comme un produit de substitution du second, ce qui peut être admis. En revanche, il n'y a aucun effet de substitution entre le beurre et les autres graisses, particulièrement les huiles comestibles. Or, avec le système actuel, toutes les graisses et huiles comestibles importées
Huiles et graisses comestibles. Supplément de prix 1150 N 27 septembre 1982 Nef: Die freisinnig-demokratische Fraktion ist für Eintreten und für Zustimmung zu dieser Minivorlage, und zwar des- halb, weil nur ein gesundes Verhältnis zwischen Butter und Margarine eine ausgeglichene Milchrechung garantiert. Wer zahlt, wenn diese nicht stimmt? Eben wieder der Bund; er muss schliesslich die Milchrechnung berappen. Wir sollten im Zeitpunkt, in dem wir um das Gleichgewicht der Bundes- finanzen ringen, nicht solch riskante Spiele unternehmen. An sich sind diese vorgesehenen 30 Rappen Aufschlag bei den Fetteinheiten im Verhältnis zum Preisaufschlag von 1 Franken je Kilo Butter ein kleiner Fisch. Das Verhältnis war schon jetzt bei Butter/Fett 1 zu 3 bis 1 zu 4; der Aufschlag, der in der Vorlage vorgesehen ist, ist genau derselbe. Ich glaube, dass wir hier dem Konsumenten kein unmögliches Opfer zumuten, wenn wir versuchen, diese Verhältnisse weiterhin zu bewahren. Noch etwas zu Herrn Biel. Sie haben hier von sieben Fra- genkomplexen gesprochen, die Sie auf Lager hätten. Ich meine, dass Sie noch zwei weitere Komplexe haben. Der eine ist sicher der, dass Sie glauben, in unserem Hochlohn- land Schweiz könne man es sich leisten, Lebensmittel ein- zuführen und diese zu Entwicklungsländerpreisen zu kon- sumieren. In unserem Hochlohnland müssen wir auch den Bauern mit seinem vorzüglichen Produkt Butter recht ent- schädigen. Das ist das eine. Das andere ist, dass wir zwar immer wie- der die Forderung nach der Erhaltung eines gesunden Bauernstands hören; wenn wir aber dieser Forderung nach- kommen wollen, müssen wir den Bauern auch produzieren lassen. Immer wieder, und da komme ich zu Ihrem Slogan «Alle Jahre wieder...», erleben wir, dass man Konkurrenz- produkte fördert; als Folge ergeben sich in der Landwirt- schaft wieder Überschüsse. Schliesslich wird diese wieder an den Pranger gestellt wegen übermässiger Produktion. Eben diese übermässige Produktion ärgert dann den Land- wirt, weil er genau weiss, dass diese nicht durch ihn, son- dern durch den billigen Import verursacht wurde. Ich glaube, Herr Kollege Biel, wir müssen doch diese zwei Komplexe auch beachten. Präsidentin: Es folgen nun die Einzelsprecher. Neukomm: Es handelt sich eben, Herr Nef, nicht um einen kleinen Fisch. Im Gegenteil. Mit dem Essen kommt der Appetit, kann man hier sagen. Die Preiszuschläge auf Spei- seöle und -fette wurden in den letzten sieben Jahren von 55 auf 175 Franken immer stärker angehoben, also um 120 Franken; von 1955 bis 1975 hingegen lediglich um 50 Fran- ken. Mit der neuen Erhöhung von 30 Franken je 100 Kilo brutto oder von 20 Prozent ist nun ein Ausmass erreicht, das doch den Krug langsam zum Überlaufen bringt oder geradezu einen Preisüberwacher auf den Plan rufen müsste! Nur die bäuerlichen Organisationen glauben in die- ser Frage immer noch, der Bogen könne beliebig gespannt oder sogar überspannt werden. Die Landwirtschaftskreise verscherzen mit derartigen Eskalationen viel Goodwill bei den übrigen Bevölkerungskreisen. Ich bedaure dies sehr, weil das Verständnis für die Landwirtschaft in den letzten Jahren doch recht gross war und noch ist. Aus Konsumentensicht ist also der vorliegende Bundesbe- schluss klar und eindeutig abzulehnen, weil die erneute massive Erhöhung weder wirtschaftlich noch rechtlich einigermassen vertretbar ist. Selbst Herrn Bundespräsident Honegger kann es nicht mehr wohl sein, Belastungen auf Salatöl, Margarine und anderen Fetten von rund 200 Pro- zent zu vertreten, obwohl nach Artikel 29 der Bundesverfas- sung - Herr Biel hat es ausgeführt - die Belastungen der zum Lebensbedarf erforderlichen Waren und Gegenstände beim Zoll möglichst gering zu halten sind. Nicht nur die Konsumenten, sondern weite Kreise sind der Ansicht, dass die unverhältnismässige Abgabe zu einer echten Fiskalbela- stung geworden ist. In der Botschaft wird ausgeführt, dass sich beispielsweise auch die Vereinigung der schweizeri- schen Lebensmittelfabrikanten gegen eine Erhöhung der Preiszuschläge ausgesprochen habe, weil die Massnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Fertig- und Halbfertigpro- dukte hätten. Aber auch das Gewerbe - ich denke an Konfi- serien, Gaststätten, Hotels usw. - müsste eine erhebliche Verteuerung in Kauf nehmen, die zweifellos auf die Konsu- menten überwälzt würde. Die Spirale dreht sich munter. In der beratenden Kommis- sion für die Durchführung des Landwirtschaftsgesetzes haben sich im vergangenen Sommer mehr Mitglieder gegen die Erhöhung als für die Erhöhung ausgesprochen, ein Fin- gerzeig, der nicht einfach ignoriert werden darf. Ich habe bereits im letzten März hier ausgeführt, wenn das so weiter- geht, könnten wirklich auch die Kartoffelpflanzer auf die Idee kommen, eine Fiskalabgabe auf Reis und Teigwaren zu verlangen, damit mehr Kartoffeln gegessen werden, weil es nämlich auch zuviel Kartoffeln in unserem Land gibt. Die Geduld der Konsumenten kann auf dem Gebiet der Preiszu- schläge nicht beliebig strapaziert werden. Es ist einfach unsinnig, Speiseöle und Speisefette in diesem Ausmass zu belasten, höher als Tabak und Alkohol. Es kommt dazu, dass die zu besteuernden Fette und Öle nur zu einem klei- neren Teil als Margarine aufs Brot gestrichen werden, also teilweise überhaupt keine Konkurrenzsituation besteht, weil sich nach wie vor Salat nicht mit Butter anmachen lässt. Beim Margarine- und Butterkonsum spielen nicht nur die Preise eine Rolle, sondern vermehrt auch ernährungsphy- siologische Tatsachen. Der Zentralverband Schweizerischer Milchproduzenten - auch das kann man nicht genug betonen - spricht den Kon- sumenten jährlich für Zehntausende oder Hunderttausende von Franken ins Gewissen: «Butter ist durch nichts zu ersetzen!» So auch in den letzten Wochen. Ausgerechnet wenn auf Verlangen der Landwirtschaft der Milch- und But- terpreis etwas klettert, kehrt man den Werbeslogan in Kom- missionen und Parlament ins Gegenteil um, Margarine könnte die Butter eben doch ersetzen, was sicher nicht generell stimmt. Die ganze Übung belastet einfach einmal mehr den Durchschnittsverbraucher, der für die verfahrene Landwirtschaftspolitik sehr einseitig zur Kasse gebeten wird; denn bis heute haben die gleichen Kreise, die jetzt die massiven Preiszuschläge fordern, Direktzahlungen in der Landwirtschaft schroff abgelehnt. Ich erinnere an die parla- mentarische Initiative Schmid. Direktzahlungen wären bedeutend sozialer und transparenter als die Einkommens- sicherung lediglich über die Produktenpreise im Zwangsbe- darf, wo einkommensschwächere Konsumenten viel härter getroffen werden als einkommensstarke. Eine massvolle Butterpreiserhöhung wird den Butterver- brauch nicht nachteilig beeinflussen; denn Butter und Mar- garine haben in der kalten und warmen Küche zwei weitge- hend eigenständige Verwendungsbereiche. M. Thévoz: Bien que nous soyons coutumiers de ce genre d'affrontement en matière de politique agricole, je regrette cependant l'opposition qui se manifeste, en ce moment, devant la volonté du Conseil fédéral d'adapter des supplé- ments de prix sur les huiles et graisses comestibles impor- tées. C'est pourtant une décision logique découlant de la hausse dont a bénéficié le prix du lait, hausse parfaitement justifiée étant donné l'évolution des prix de toutes choses. Je me permets de vous rappeler que le temps n'est pas très loin où nous devions déplorer l'existence des fameuses «montagnes de beurre» résorbées au prix de coûteuses campagnes de mise en valeur. Nous avons fort heureusement pu maîtriser la situation, mais ceci au prix d'un combien contraignant contingentement laitier, qui n'est pas supporté sans difficultés et sans sacrifices par les paysans. Ce n'est pas le momet, à mon avis, puisque nous avons réuissi à mettre un peu d'ordre dans la maison, de lâcher la bride. Il y a assez longtemps que nous appelons de nos vœux l'instauration de prix de seuil, maintenant une certaine parité entre le prix des produits agricoles indi- gènes et leurs concurrents étrangers. En élevant quelque peu le prix de ces denrées importées, le Conseil fédéral maintient la parité, il veut mettre de l'ordre sur le marché. Il ' n'y a pas d'automatisme, il y a une décision clairement réflé-
Huiles et graisses comestibles. Supplément de prix 1152 N 27 septembre 1982 Enfin, je dirai à Mme Jaggi, au sujet de ce système relative- ment grossier et indifférencié entre les divers produits qui sont frappés par ces suppléments de prix, et dont certains sont des substituts, que la distinction n'est pas aussi facile à faire qu'elle semble le penser. De plus, des distinctions subtiles pour certains produits pourraient conduire à des distorsions de concurrence. Il pourrait arriver, par exemple, que la charge administrative liée à ces distinctions subtiles fasse finalement perdre tout le bénéfice de l'exercice au simple profit d'une augmentation du nombre des fonction- naires que, par ailleurs, nous refusons. Par conséquent, nous pensons qu'un certain nombre d'inconvénients liés au caractère indifférencié du système actuel doivent, comme l'a dit M. Honegger en commission, être pris en charge jusqu'au moment où un autre système pourrait être mis sur pied. En tout état de cause, j'attire votre attention sur le fait qu'un autre système devrait avoir une nouvelle base légale. Je me demande quelle position certains députés, qui s'opposent à l'entrée en matière aujourd'hui, pourraient avoir à l'égard de cette nouvelle base légale? C'est pour ces raisons que je vous demande, avec la majo- rité de la commission, de repousser la proposition de non- entrée en matière de M. Biel et de souscrire au projet du Conseil fédéral. Bundespräsident Honegger: Wenige Bemerkungen als Ergänzung zu den Ausführungen der Kommissionsbericht- erstatter. Ich glaube, es wäre falsch, die Ihnen vom Bundes- rat vorgeschlagene Massnahme isoliert zu betrachten. Die Erhebung von Preiszuschlägen auf importierten Ölen und Fetten sollte meines Erachtens im Gesamtrahmen unserer Agrarpolitik beurteilt werden. Unsere Agrarpolitik verfolgt ja vor allem das Ziel, der Landwirtschaft auf den verschieden- sten Wegen zu einem angemessenen Einkommen zu ver- helfen. Die Milchproduktion ist ohne Zweifel ein Eckpfeiler dieses Bestrebens. Darin liegt auch die Begründung für den verhältnismässig hohen Milchpreis und die ebenfalls hohe Milchmenge. Während die Interessen der Landwirtschaft auf diese Weise befriedigt werden können, entstehen auf der anderen Seite für den Staat wesentliche Ausgaben, da die anfallende Milchmenge zum Teil nicht kostendeckend abgesetzt wer- den kann. Sie wissen, dass unsere Milchrechnung in der Regel mit einem Defizit in der Grössenordnung von 400 bis 500 Millionen Franken zu Lasten der Bundeskasse abschliesst. Daraus erklärt sich auch das Interesse des Bundesrates daran, für die einheimischen Milchprodukte möglichst gute Verkaufsbedingungen zu schaffen, die nicht durch Konkurrenzprodukte - vor allem ausländischer Pro- venienz, wie Öle und Fette - allzu stark nachteilig beein- flusst werden sollen. In diesem mir zentral erscheinenden grösseren Rahmen der Agrarpolitik ist auch das Problem der Erhebung dieser Preiszuschläge zu sehen. Herr Biel hat mir einige Fragen gestellt. Ich habe die Gewohnheit, wenn Fragen gestellt werden, zu versuchen, sie auch zu beantworten. Ihre erste Frage ging dahin, ob Artikel 29 der Bundesverfassung durch den Bundesrat nicht zu stark strapaziert worden sei. Das ist eine Ermessens- frage. Das Bundesgericht hat über dieses Ermessen im Zusammenhang mit einem Urteil - Herr Coutau hat darauf aufmerksam gemacht - erklärt, es sei durch den Bundesrat nicht strapaziert worden. Es steht Ihnen natürlich frei, eine andere Auffassung zu vertreten. Sie operieren hier sehr oft - besonders heute nachmittag - mit Prozentzahlen. Mit Zahlen können Sie alles und nichts beweisen. Wenn der Preis für Margarine sehr tief ist und wir relativ hohe Preiszuschläge erheben, gibt das sofort Zuschläge von 100 und mehr Prozent. Hier möchte ich Sie doch darauf aufmerksam machen, dass zum Beispiel die Preisveränderungen zwischen dem 30. April und dem 15. September 1982 folgendes ergeben: Abnahme beim Erdnussöl um Fr. 23.60, Abnahme beim Sonnenblumenöl um Fr. 10.60 und beim Sojaöl um Fr. 7.60. Es ist also auch nicht so, wie uns vom Vertreter des Zentralverbandes der schweizerischen Fettindustrie in einer Sitzung vom 7. Juli dieses Jahres gesagt worden war: In den nächsten Mona- ten werde mit wesentlich höheren Rohstoffpreisen gerech- net werden müssen. Bis dahin hat sich eher das Gegenteil ergeben. Damit will ich auch nur sagen - Herr Biel -: es ist nicht ganz einfach, mit diesen Prozentzahlen zu operieren. Es kommt doch wohl viel eher auf die absoluten Zahlen an. Es gibt aber in der Bundesverfassung auch noch einen anderen Artikel, nämlich Artikel 42, der sehr deutlich sagt, der Bund sei verpflichtet, Fehlbeträge in der Bilanz abzutra- gen. Das tun wir mit diesen Preiszuschlägen auch. Es geht hier für den Bundesrat um nichts anderes als mitzuhelfen, dass das beträchtliche Loch in der Milchrechnung nicht noch grösser wird. Das wird aber nur dann möglich sein, wenn eben die Preisdifferenz zwischen Margarine und But- ter nicht wesentlich grösser wird. Ich möchte Sie immerhin darauf aufmerksam machen, dass zum Beispiel am
November 1966 und 1. Mai 1967 bei der Butterpreiserhö- hung die Relation zur Margarine nicht korrigiert wurde, wie man das hätte tun sollen, was dann sofort zu einem Mehr- konsum von Margarine führte und zu einem Butterberg - Herr Biel kennt das ja noch -, der den Bund Dutzende von Millionen Franken kostete. Wir mussten damals Aktionen über Aktionen durchführen, um diesen beträchtlichen But- terberg einigermassen abtragen zu können. Aus diesen schlechten Erfahrungen von damals hat nun der Bundesrat den Schluss gezogen, er sollte wenn irgendwie möglich dafür sorgen, dass die Preisdifferenz zwischen Margarine und Butter ungefähr gleich bleibt. Die interessierten Produ- zenten haben ja bedeutend mehr verlangt, als der Bundes- rat jetzt zugestanden hat. Sie verlangten 50 Franken. 50 Franken wären ungefähr die Parallele gewesen zur Butter- preiserhöhung von 1 Franken pro Kilo, die der Bundesrat dem Konsumenten zugemutet hat, weil er eben keine But- tersubventionen ausrichten will. Die Differenz bleibt jetzt ungefähr gleich, vielleicht wird sie sogar wieder etwas grös- ser, weil die Rohstoffpreise - im Gegensatz zu dem, was uns die Fettproduzenten erklärt haben - eher ab- als zuneh- men. Sie werfen in einer anderen Frage dem Bundesrat vor, dass er die Gesamtbelastung unterschlagen habe. Diese Gesamtbelastung ist kein Geheimnis, Herr Biel. Jedes Jahr müssen wir irgendwann das Einkommen der Bauern an die Teuerung anpassen und dann bleibt ja nichts anderes übrig, als dass man den Milchpreis entsprechend etwas korrigiert. Und jedesmal, wenn wir den Milchpreis korrigieren, stellt sich natürlich automatisch wieder das Problem der Diffe- renz zwischen Margarine und Butter. Neben den Warenwert treten die Preiszuschläge an der Grenze. Diese Preiszuschläge haben wir in der Botschaft offen dargelegt. Dann kommen neu dazu - das möchte Herr Biel zusätzlich von mir wissen - Zoll und Gebühren (diese machen pro 100 Kilo netto konsumfertiges Öl Fr. 13.85 aus) und der Garantiefondsbeitrag (aus Versorgungsgründen) von 28 Franken. Das sind keine Geheimnisse, und ich werde dafür sorgen, dass das nächste Mal diese Gesamt- belastung aufgeführt wird und nicht nur die Preiszuschläge allein. Dritte Frage: Warum wird Alkohol und Tabak nicht auch so stark belastet? Wenn Sie mich fragen, Herr Biel, ich habe nichts dagegen einzuwenden, zur Sanierung der Bundesfi- nanzen Tabak und Alkohol etwas mehr zu belasten. Viel- leicht ist das ein Mittel, um gelegentlich unsere Sanierung der Bundesfinanzen etwas weiter zu bringen, wenn andere Sonderfinanzierungen nicht genehm sind. Über die Frage Butter/Margarine habe ich mich ausgelas- sen. Es ist sehr schwer, Herr Biel, zu sagen, wie sich der Konsument verhalten würde, ob er bei einer grösseren Spanne zwischen Butter- und Margarinepreis (heute unge- fähr das Vierfache) wirklich aus dem Butterkonsum ausstei- gen und vermehrt Margarine kaufen würde - mit der Konse- quenz einer beträchtlichen zusätzlichen Belastung des Bun- deshaushaltes. Das weiss niemand. Wenn wir diese Anpas-
September 1982 N 1.153EFTA-Parlamentarier-Komitee. Bericht sung mit den Preiszuschlägen jetzt aber nicht machen und damit die Preisspanne zwischen Margarine und Butter grös- ser würde, bestände einfach das grosse Risiko, dass eben mehr Margarine gekauft und verwertet wird. Wenn der Kon- sument sich einmal daran gewöhnt hat, wird es natürlich nachher viel schwieriger sein, dieses Verhältnis wieder zu korrigieren. Damit haben Sie natürlich auch für längere Zeit eine zusätzliche Belastung der Bundesfinanzen in Kauf zu nehmen. Zu Ihrer fünften Frage, Herr Biel: Ich gebe gerne zu, dass wir mit unserer Rapsproduktion in einem Zielkonflikt stek- ken. Wir haben jetzt den Rapsanbau um 1000 Hektaren erhöht. Ich weiss, dass man den Raps mehrheitlich für die Margarineproduktion braucht. Damit entsteht ein gewisser Zielkorrflikt. Wenn Sie aber die Grössenordnungen mitein- ander vergleichen, dann steht eben mindestens für den Bundesrat das Gewicht der Bundesfinanzen im Vorder- grund. Zu Ihrer Frage sechs, ob wir den Ertrag nicht für einheimi- sche Milchprodukte verwendet hätten: Das stimmt nicht. Wir werden den vollen Betrag dieser Zuschläge für die Ver- billigung der einheimischen Milchprodukte brauchen, aber nicht für die Butter allein, sondern insbesondere auch für Käse und andere Milchprodukte. Dafür ist in der Milchrech- nung gesorgt. Übrigens steht die Milchrechnung jedermann zur Verfügung; sie zeigt, dass diese Abschöpfungen auf Fetten und Ölen für die Verbilligung von einheimischen Milchprodukten verwendet wird. Zu Ihrer letzten Frage: Ich gebe ohne weiteres zu, dass der Bundesrat nicht vor der beratenden Kommission, sondern erst nach ihr entschieden hat. Er hat sich auch das Proto- koll der beratenden Kommission geben lassen und hat also «en lumière» ihrer Ausführungen seinen Entscheid gefällt. Frau Jaggi, Sie haben Recht, es ist eine grobe Massnahme, die wir hier treffen, weil wir zum Beispiel keinen Unterschied machen können zwischen Salatöl und anderen Ölen, die eigentlich nicht in direkter Konkurrenz zur Butter stehen. Wir versuchten Rückerstattungssysteme anzuwenden, wir glaubten einmal, eine Margarinesteuer oder ein differenzier- tes System einführen zu können; alle diese Möglichkeiten sind in Prüfung. Ich mache aber kein Hehl daraus, dass es sehr, sehr schwierig ist, hier zu differenzieren, und zwar ein- fach deshalb, weil wir bei den importierten Ölen und Fetten nicht zum vornherein wissen, wo diese dann schliesslich Verwendung finden. Das ist die Schwierigkeit; man müsste dann mit einem Rückerstattungsverfahren bei den Produk- tionsstätten operieren, aber da stellen sich auch wieder komplizierte Fragen der Kontrolle usw. Davor hatten wir bis- her etwas Angst, aber wir bleiben am Ball. Ich hoffe, dass wir doch noch irgend eine zweckmässige Lösung finden werden. Zum Schluss, Herr Neukomm: Man sollte diese Frage der Belastung der Öle und Fette von Seiten der Konsumenten nicht allzu stark hochspielen. Der Konsumentenpreisindex wird durch diese 0,02 Prozent praktisch nicht betroffen; man kann nicht einmal ausrechnen, wie viel das schliesslich ausmacht.- Ich möchte Ihnen sagen, dass Ihre Idee der diffe- renzierten Preispolitik in der Landwirtschaft oder Ihre Zustimmung zur Futtermittelinitiative für den Konsumenten- preisindex ganz andere Konsequenzen hätte als hier die Zustimmung zu den Preiszuschlägen für Öle und für Fette. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem Bundesrat und Ihrer Kommissionsmehrheit zustimmen würden. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Eintreten) Für den Antrag Biel (Nichteintreten) Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates 100 Stimmen 47 Stimmen Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté . Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 92 Stimmen Dagegen 44 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 82.054 EFTA-Parlamentarier-Komitee. Bericht Comité parlementaire AELE. Rapport Herr Ständerat Egli unterbreitet im Namen der Delegation den folgenden schriftlichen Bericht (deutscher Wortlaut siehe «Amtliches Bulletin» Ständerat, Herbstsession): Introduction: Sur l'invitation de l'Assemblée fédérale, la 7 e séance du Comité des parlementaires des pays de l'AELE s'est déroulée à Baie, du 3 au 5 mai 1982, sous la direction du conseiller national Gautier. La délégation suisse se com- posait de M. Egli (député au Conseil des Etats, président), et des conseillers nationaux Duboule, Gautier (président du comité), Muheim et Teuscher. Les délibérations ont porté essentiellement sur les points suivants:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Speiseöle und Speisefette. Preiszuschläge Huiles et graisses comestibles. Supplément de prix In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.048 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.09.1982 - 15:30 Date Data Seite 1146-1153 Page Pagina Ref. No 20 010 755 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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